lors! Nothwendiger Verkauf
Das zum Nachlaß des Königlichen Landraths, Freiherr von Dalwigk, gehörigen
Gut Dombrowka v. D.
und das Brennerei⸗ und Mühlengrundstück Nr. 99 Dombrowka soll, nachdem der am 3. Februar 1875, Vormittags 10 Uhr, und am 9. Februar er, Vor⸗ mittags 11 Uhr anstehende Bietungs⸗ und Verkün⸗ dungstermin aufgehoben worden ist, im Wege der nothwendigen Subhastation
am 12. Mai 1875, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Sunbhastationsrichter im Terminszimmer Rr. 16 des Gerichts⸗Gebäudes verkauft werden. .
Zu dem Gute gehören: 844 Hektar 70 Ar 60 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Län- dereien, und es ist dasselbe bei der Grundsteuer nach einem Reinertrage von N1I4 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf., bei der Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 711 Thlrn. veranlagt.
Die Auszüge aus der Steuerrolle, die beglau⸗ bigten Abschriften der Grundbuchblätter, die heson⸗ ders gestellten Kaufsbedingungen, etwaige Abschätzun gen und andere das ö betreffende Nach⸗ weisungen können in unserm Bureau 1II. während der Amtsstunden eingesehen werden.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein— getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermei— dung der Ausschließung spätestens im Versteige⸗ rungstermine anzumelden. .
Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, in un⸗ serem Gerichts Gebäude, Terminszimmer Rr. 16 von dem unterzeichneten Subhastationzrichter verkün—⸗ det werden.
Oppeln, den 12. Janugr 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
lsa Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffenllichen Kenntniß ge— bracht, daß von dem unterzeichneten Gericht am heu⸗ tigen Tage erkannt ist, daß der Husar vom Brandenburgischen Husaren⸗ Regiment Giethensche Husaren) Nr. 3 Paul Richard Maximilian Cornand, zur Zeit Stuben⸗ gefangener auf der Citadelle in Magde— burg für einen Verschwender zu erklären und deshalb unter Vormundschaft zu stellen ist und daß daher demselben kein Kredit ferner ertheilt werden darf.
Berlin, den 22. Januar 1875. . Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
Prozeß ⸗ Deputation IIA.
Iö5l]
Oeffentliche Vorladung. Die verehelichte Fa—⸗ brikarbeiter Borrmann, Louise geb. Reiß zu Nieder⸗ Zieder, hat gegen ihren Ehemann den Tagearbeiter Wilheim Borrmann, welcher sich zuletzt in Arnsdorf aufgehalten, dessen gegenwärtiger Aufenthalt jetzt un= bekannt ist, wegen Trunksucht und Ehebruch auf Ehescheidung geklagt. Zur mündlichen Verhandlung haben wir . einen Termin auf den 20. Mai 1875, Vormittags 114 Uhr, im Audienzzimmer des unterzeichneten Gerichts vor dem Gerichts⸗Kolle⸗ gium anberaumt, zu welchem der Tagearbeiter Wil⸗ helm Borrmann hierdurch unter der Warnung vor— geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben auf den Antrag der Klägerin die in der Klage angeführten Thatsachen wider ihn für zugestanden erachtet wer⸗ den und was nach dem Rechte daraus folgt, im Er⸗ kenntnisse ausgesprochen werden wird. Königliches Kreisgericht Landeshut, den 14. Januar 1875.
Verkäufe, Verpachtungen, Snubmissionen ꝛc.
Am 31. Juli v. J. sind auf unserem Packhofe 2 Kisten C. P. Nr. 1484/1485 mit Strohhüten, Hut- gestellen, Huteinlagen und Strohbändern öffentlich verkauft worden, da sie, von dem Eigenthümer un— beansprucht, über die gesetzliche Zeit in unserer Nie derlage gelagert hatten. Nach Abzug der Gefälle, Kosten und des Lagergeldes von dem erzielten Er—⸗ löse erübrigt die Summe von 7 Thlr. 9 Sgr. 11 Pf, deren rechtmäßiger Eigenthümer uns unhekannt ist und hierdurch aufgefordert wird, den Ueberschuß, nach Abzug der Bekanntmachungskosten bei uns gegen Rückgabe des betreffenden Niederlagescheins in Empfang zu nehmen. Berlin, den 18. Januar 1875. Königl. ,,, für ausl. Gegen⸗
ande.
Bau⸗ und Nutzholz⸗ Verkauf in Menz. Am Montag, den 8. Februar d. J., sellen von Mor— gens 10 ützr ab im Hilgertschen Gasthause hierselbst folgende Hölzer des diesjährigen Einschlags unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden: J. Belauf Sellenwalde: Schlag, Jagen 3 136 Stück kief. Bauholz, 1 BRmtr. kief. Rutzholzkloben; IJ. Belauf Globsow: Schlag, Ja—⸗ gen 41: ca. 10640 Stück kief. Bauholz, Schlag, Ja⸗ gen 43: 190 Stück kief. Bauholz und 20 Rmtr. lief. Nutzholzkloben, Total: Jagen 71. 84. 85. 86. 59. 105. 1064 — 13 Rmtr. eich, Nutzholzkloben; IIi. Belauf Stechlin: Jagen 3546: 12 Stück buch. Nutzenden 2 Stüc birk. do; 26 Stück kief. Bauholz; IV. Belauf Beerenbusch; Schlag, Ja⸗ gen 96: 46 Stück eich. Nutzenden, 3 Rmtr, eich. Rutzholzkloben, 22 Stüc birk. Nutzenden, 577 Stück kief. Bauholz, 10 do. Stangen J. Kl, 4 Rmtr. kief. Nutzholzkloben, Totalität, Jagen 56; 1 eich. Nutz ende. Kaufliebhabern werden auf Verlangen die obigen Hölzer von den betreffenden Förstern örtlich
ezeigt, auch die Verzeichnisse derselben nebst den e fer un gen einige Tage vor dem Termin auf hiesiger Oberförsterei zur Einsicht vorgelegt wer. den. Menz, den 25. Januar 1875.
Der Königliche Oberförster.
Bauholz · Versteigerung im Königlichen Forst⸗ revier Alt⸗Ruppin. Aus dem diesjährigen Ein—
chlage des Königlichen Forstreviers Alt⸗Ruppin . am Donnerstag, den 11. Februar 1875
1) ca. 2500 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer, woruuter eireg 15090 starke und extrastarke Stücke, 7) ca. 20 Stück Eichen Nutzenden, für Stellmacher geeignet, 3) ca. 20 Stück Buchen Nutzenden, für Stellmacher geeignet, von Vormittags 19 Uhr ab
Konkurrenz in zumeist größeren Kaufloosen unter den üblichen! fiökalischen Verkaufs bedingungen, wovon int⸗ besondere die 6 der Meistgebote unter 150 Mark und die Anzahlung von 1 der jene Summe übersteigenden Kaufbetraͤge im Termin selbst hervorgehoben wird, öffentlich meistbietend verkauft werden. Das Aufmaß und Loosverzeichniß wird drei Tage vor dem Termin zur Einsicht der Kauf⸗ lustigen bereit liegen. Die Hölzer können vom 1. Februar ab in den Schlägen in Augenschein ge⸗ nommen werden und die auf Wunsch der Käufer zu⸗ sammenzustellenden Loose sind spätestens 8 Tage vor dem Termin hier anzumelden.
Forsihaus Alt Ruppin, den 24. Januar 1875.
Der Königliche Oberförster.
Die Lieferung von 103. 900 Stück eichenen Mittelschwellen soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf: Dienstag, den 9. Februar d. J., Vormittags 12 Uhr,
in unserem Geschäftslokale Koppenstraße Nr. 88/ 89 hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Mittelschwellen“ eingereicht sein müssen. Die Submissionsbedingungen liegen in den Wochen⸗ tagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Berlin, den 13. Januar 1875.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
545
Amortisationsfonds entsprechend, stattgefunden.
eingereicht werden.
Abzug gebracht. 1)
6.876 9.386 12,695 1604 ß . 904 628 910 / 652 808 273 9669 818 988 946 992 960 7, 20 987 264 10,1066 346 124 5 15 59 3 398 136 339 835 409 170 435 59 482 513 493 580 586 583 664 719 980 738 11, 083 15 35 495 682 790 182 522 654 844 385 560 699 863 466 k 2928 518 7 . 8, 033 860 791 790 957 942 899 987 947 904 12, 054 15,055 908 63 99
837
962 265
2706 54)
85 347 337 1 6, 3090 1738 4159 3094 301 133 . zh 1 418 565 355 735 53655 155 36h 1734 356 5 565 9661 559 3131 56065 6h 1 664 513 617 S565 2 664 3595 686
4 736 55,791 737 859 730 6, 002 899 65
174
236
320 395
455 538 561 613 776 792 987 7 O62
in Jubel e -Hotel zu Neu⸗Ruppin bei völlig freier
Nummern
766 2650
S465 515 506 355 574 446 13,5359 163 is; 571 .
454 930 17, 130 911 156
14, 1951 331 829 173 459
284 555
633 709
18, 141 87 176 26 89 227 227
Nummern der
239
405
35s! Suhmissions⸗Anzeige. Das unterzeichnete Artillerie⸗ Depot beabsichtigt, die Lieferung von ;
1320 21 Cm. Kartuschbüchsen im Wege der öffentlichen Submission zu vergeben.
Offerten hierüber sind bis zum 39. Jaunnar er., Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Lieferung von Kartuschbüchsen“ versiegelt und franko hier einzureichen.
Die Bedingungen sind im diesseitigen Bureau zu Friedrichsort einzusehen; auch können dieselben gegen Erstattung der Kopialien nach auswärts versandt werden.
Friedrichsort, den 12. Januar 1875.
Artillerie ⸗ Depot für die Hafenbefestigung
von Kiel.
lob! Bekanntmachung.
Die Lieferung und der Einbau von zwei rotiren⸗ den Wassersäulenmaschinen nebst den dazu gehörigen Röhrentouren für den Königin Marienschacht bei Clausthal soll im Wege der Submission vergeben werden.
Zu dem Lieferungsobjekte sind:
ca. 476,950 Kilog. Gußeisen, 33,980 „ Schnmiedeeisen, 39,920 , Metall erforderlich.
Submissionsbedingungen und Beschreibung nebst 13 Spezialzeichnungen zu den Maschinen sind in der Registratur der unterzeichneten Berginspektion ein⸗ zusehen oder gegen portofreie Einsendung der Kopia⸗ lien mit 12 Mark zu beziehen.
6 sind versiegelt und portofrei mit der Auf⸗ schrift:
„Submisston anf Wassersäulenmaschinen“ bis spätestens den 15. März 1875 einzureichen.
Clausthal, den 22. Januar 1875. (a. . 175.1)
Königliche Berginspektion.
G8 L. HE KKEEHERGE UEG.
Es wurden folgende Billet-Nummern gezogen:
à 1000 holl. Gulden (8. Tabelle Nr. I. à 100 L. St. (Tabelle Nr. Y.
Im Ganzen 743 Billete im Betrage von 743,000 holl. Gulden.
301 * * * * 30, 100 L. 8t.
Mr. 1.
18,598 22,905 24,339 26,423 28, 497 851 12 366 496 526 19, 142 169 368 548 675 197 212 415 671 686 205 251 428 682 800 348 260 457 698 960 397 274 605 7140 4 405 369 727 67 29, 079 417 449 750 793 193 715 491 829 927 241 757 592 922 27, 162 282 826 626 987 167 315 813 6364 25, 092 168 361 960 7109 88 236 414 2 737 170 342 422 989 738 2435 382 459 20,041 862 280 388 462 52 23, 67 284 389 505 61 186 373 396 526 66 26 415 415 547 81 2495 4398 423 559 118 304 452 4851 581 143 358 519 483 605 231 382 568 532 607 384 391 57 559 660 50 412 633 560 738 536 579 640 595 809 556 597 645 676 829 676 722 685 705 854 718 725 772 804 864 798 3 821 848 963 267 845 855 N6 21,007 8 S565 951 30.079 193 8 895 989 89 238 920 28, 039 174 3575 55964 90 226 363 38 26, 07? 172 390 504 58 78 199 457 506 90 204 510 579 131 219 569 604 / 340 272 617 737 3 345 353 714 755 / 4190 368 741 dh9ꝰ 417 457 746
XT. 2. Billüte 100 L. 9, 626 10, 764 11,555 146 767 966 65665 161 770 720 903 750 287 809 732 908 779 332 812 739 951 842 i 8 36, 462 860 873 988 958 585 871 897 11,016 979 807 885 910 68 12,045 850 918 936 287 108 900 9,029 989 314 226 909 114 996 333 228 8,933 251 10,284 352 264 72 345 4104 373 292 199 387 512 507 303 248 412 525 515 574 361 500 609 525 638 432 538 684 545 702
8, 572
7082 965
31,004
32.015
33,224
13,013
Verloosung, Amortisatinn, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
ben Verlorener Wechsel.
Ein acceptirter Frima⸗Wechsel de dato Warschan 14. Jannar 1875 auf Mitteldentsche Kredithank, Filiale Berlin por 3 Monat dato über Mark 10,380 ist verloren gegangen. Vor Ankauf wird gewarnt. Abzu—⸗ geben bei Herrn A. Busse C Co. Schloßplatz 1tz, gegen angemessene Belohnung. Gr. 26/1)
1462 Ziehung 1. März
der
Iserlohner Lotterie.
1369 Gewimme: 93,900 M. vwa., 3000, 2100, 1800, 1200. 900, 750 NH. ee. FEimnzelme Hioose 3 RKark.,
11 „ 30 9 Für Abnehmer eizer grösseren Anzahl viel vor- theilhaftere Bedingungen. Pie General-Agentun,
2 12. D. Löwenwarter, Cöln. Von diesen Loosen sind à 3 Mark p. St. in Ber- lin zu haben: bei Herrn M. Eränmkeel, Rossstr. 7, Hax NHeyern, J. Rosenberg, alte Jacobstr. 66.
Zishung
1 *
* *
RIC HSSCGHUILDFRMIILGLNVOGSkGMMISSIOX.
Kraft der Bedingungen der 5ꝶ englisch-holländischen Anleihe, welche von der russischen Regierung auf Grundlage Allerhöchsten Ediktes vom 3. April 1864 durch Vermitteélung der Amsterdamer und Londoner Banquiers Hope „d Co. und Gebrüder Haring „ Oo. gesohlossen worden, hat den II. (23.) Dezember 1874 in der Reichsschulden-Tilgungskommission die Ziehung von Billeten dieser Anleihe dem für das Juhr 1875 festgesetzten
Indem die Direction der Reichsschulden-Tilgungskommission hiervon in Kenntniss setzt, fordert sie die Inhaber der gezogenen Billete dieser Anleihe auf, dieselben den Herren Banquiers Hope d CG. oder den Gebr. Baring A Co. behufs Empfangnahme des Kapitals zum Nominaspreise nebst den bis zum 20. März (1. April) 1875 ununterbrochen laufenden Zinsen, vorzustellen. ; Die Kapitalrahlung derjenigen Billete, welche zum erwähnten Termin nicht vorgestellt waren, kann nur in den folgenden zur Zins- zablung festgesetzten, halbjährigen Terminen verlangt werden. . Die Kapitalzahlung kann nach Wunsch der Billet- Inhaber in holl. Gulden durch MHonpe Æ Co. oder in L. St. durch Gebr. HWarimg „ Co. effectuirt werden, wobei 1000 holl. Gulden à 84 L. 15 Schill. und 100 L. à 1180 holl. Gulden gerechnet werden, wie es in den Billeten angegeben ist. Der Betrag der an den vorgestellten Billeten fehlenden Coupons, deren Zahlungstermine noch nicht erfolgt waren, wird von der auszuzahlenden Summe in
Die Billete können vom 1. April bis zum 1. Juni neuen Styls 1875
1 - der Billste à i000 holl. Gulden.
30 809
33,588 37,307 39,553 42,657 615 330 568 668 623 397 747 701
446 787 7291
859 728
576 930 748
646 40,029 794
732 90 870
259 43, 004
418 253
440 367
576 389
632 589
315 363 911 729 814 567 85 3896 1586 34. 183 163 ** 163 33 3 3 83 41 3 535 68 a 3535 3658 u 335 334 533 998 698 595 33. 37 38533 33 681 , 363 33 113 818 ** . . 663 163 3a 865 oa 365563 183 4,64 44,8! 715 1335 i568 6 58 a, GG zi 16 253 36; , ig 188 32) 5 döß 163 5353 G3 13 d 4g 851 477 363 dig H 368 351 6, 6 433 333 313 363 669 138 gs 33 35, 3 3360 833 3538 313 36155 335 33 8335 3363 ** 3iz 339 3 35 33 385 8315 5337 8697 5, 354 3953 333 45,95; 5l 313 5g 455 , 331 883 1, , 333 853 3569 3383 335 65 510. 233 369) k . ö 2b 3758 dig 1535 56 168 33 36, , 391 485 1 58835 594 35 355 559 365 6856
296 330 403
St erl.
12, 708
13, 413 16,311 17005 18.354 7195 43 851 5569 S533 566 834 696 S569 5332
14,545 570 635 y 66 606 730 16011 88 639 817 55 265 674 967 131 272 857]
842 659 970 323 372 929
859 747 15,039 324 454 19, 938
924 25 62 330 499 130
932 805 127 542 639 16
962 981 136 578 665 246 987 184 665 671 22
14,085 286 776 684 317 171 305 808 754 231 376 47 18,006
307 598 898 20
116 677 922 d3
476 723 961 167
45 94 99 139 209 273
353 396 45
ö Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
96 22. Berlin, Dienstag, den 26. Janna
. 6. 3m
Der Inhalt ditser Beilage, in welcher a v ; i d. ie i z s ĩ s ö w werden, erscheint auch in . be d . 3 Mai d. J. an) die im 8. 6 des Gesetzes über den Marteuschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlich
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. *
Das Central - Handels, Register für daz Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des In D r; , . ; . . Aus : in, a m. 6 s as Central Handels⸗Register für das Deut Reich erscheint i 9 . g. kö lowir durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW. , Königgrätzerstraße 109, und Alle Abonnement beträgt 5 „650 ö . . 2 ä en. ,,,, ö Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Exveditien: Sw. Wilhelmstraße zz, bezogen werden. Infertionspreis für den Raum iner Druchäile 36 5. Einzelne Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachse ien n , nn,, ö der Rubrik Leipzig veröffentlicht. greich chsen werden Dienstags unter
Te
Das
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Ueber ficht äber die in der letztergangenen . Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen. ö
Das Markenschutzgesetz und das Central⸗Handelsregister. Aus einem Vortrag, am 18. Januar 1875 im Potsdamer Verein für Handel und Gewerbe, gehalten von W. Riehl.
Zu den unerläßlichen Grundlagen alles Verkehrs gesellig lebender Menschen untereinander gehören Wahrhaftigkeit und Zuverlässigkeit. Handel und Gewerbe haben sich von Anfang her darauf hingewiesen gesehen, Bürgschaften zu suchen, durch welche das Vertrauen zur Güte und Preiswürdigkeit der Erzeugnisse oder Waaren gewonnen und das einmal gewonnene dauernd erhalten und gesichert werden konnte. Die Zünfte mit ihren Ordnungen sollten vor allen Dingen dazu dienen, die Ehre der Gewerbe zu wahren, und der Titel „Meister“ in dem alten, schönen Sinne jener Ordnungen umschloß besonders die . sich dieses Prädikates wie durch erprobte Gecchicklich— eit, so auch durch tadellose Führung und unermüdlichen Fleiß würdig zu machen und es stets fleckenlos zu erhalten. Hierdurch und durch alle Zunfteinrichtungen wurde dem Publikum die Garantie, nur gute Waaren zu kaufen; denn jeder Meister wußte, daß die Lieferung schlechter Arbeit seinen guten Ruf bei der Zunft beeinträchtigte und sein ferneres bürgerliches Fortkommen untergrub. Weil nun in der mittelalterlichen Zeit, als die Zünfte sich bildeten, in den Händen deutscher Kaufleute ein großer Theil des Welthandels lag, so bot der lebhafte Handelsverkehr nach allen Seiten hin Gelegenheit zum Absatz dar und mußte rückwirkend das Gewerbewesen beleben, zumal er reiche Duellen
eine ganze Reihe Anderer, eft auch mit einem seiner Vornamen, oder gar mit beiden, aufgetrieben, die nun alle benutzt worden sind, eine ähnliche Firma zu bilden. Die Darstellung erfolgt oft so ge⸗ schickt, daß es nur dem ganz Eingeweihten möglich ist, rasch und unfehlbar das echte Fabrikat von dem nachgemachten zu unter⸗ scheiden. Man denke besenders daran, wie leicht es unter solchen Umständen den Hausirern wird, wenn sie nur unechte Waare führen, damit zu täuschen und sich höheren Gewinn, als recht ist, zu verschaffen.
Anderentheils gab die von den Fabrikanten für ihre Waaren ge⸗ wählte Marke selbst Veranlassung zu auf Täuschungen Perech—
welches die gewerblichen Interessen noch mehr wahrzunehmen und zu fördern gestattet. Hier wird man in Zukunft alles, was die Eintragung und Löschung von Fabrikzeichen oder Marken betrifft, beisammen finden. Das Bedürfniß einer einheitlichen Veröffentlichung aller Eintragungen in die deutschen Handelsregister ließ zunächst ein solches Blatt noth— wendig erscheinen; aber es zeigte sich bald, welcher Nutzen daraus auch den gewerblichen Kreisen erwuchs, indem es eine bequeme Ueber sicht über die Firmen gewährt, mit welchen ein geschäftlicher Verkehr bereits eröffnet ist oder eröffnet werden könnte. Anschließend hieran hat sich die Redaktion bemüht, eine Ueberficht sämmt⸗ ö 1 licher Gewerbevereine im Deutschen Reich, woran es bisher noch ge⸗ neten oder leicht zu solchen führenden Nachahmungen. Marken fehlt hat, aufzuftellen. Daß hierfür das Material sehr schwer nur empfehlen sich besonders da, wo wegen Kleinheit der zu beschaffen ist, hat unser Vorsitzender, Hr. Dir Langhoff erfahren, Gegenstände, also namentlich bei sogenannten kurzen Waaren, als er im Namen unseres Vereins sich an alse Magistrate der Pro⸗ die volle Firma nicht anzubringen ist, oder wo, wie vinz Brandenburg wandte, um von denselben Auskunft über die in in der Gegenwart, die vielen Aktien- und Gesellschaftsfirmen eine allzu den Städten derselben bestehenden gewerblichen Vereine zu erlangen. ausgedehnte Länge haben, um angebracht und leicht übersehen zu Indessen darf es demselben zur Genugthuung gereichen, daß aus den werden. Ein einfaches Bild⸗ oder gut komponirtes Schriftzeichen ist so gewonnenen Nachweisen über in unserer Provinz vorhandene Ge—⸗ leichter zu erkennen und hat namentlich im fremdsprachlichen As- werbevereine das von der Redaktion des „Deutschen Reichs⸗ und lande den, Vorzug unmittelbarer Verständlichkeit. Allein eben so Königlich Preußischen Staats-Anzeigers“ angelegte und zur Veröffent⸗ leicht wie im vorigen Falle kann auch hier der Unkundige getäuscht lichung bestimmte Verzeichniß der deutschen Gewerbevereine von hier werden, wenn ihm nicht ausreichender gesetzlicher Schutz zur Seite aus, fo weit es unsere Provinz betrifft, wesentlich vermehrt und ergänzt ö ö a. 6 4 al . . der allbekannte Stahl⸗ werden konnte. . — n vaarenfabrikant. J. A. Henckels in Berlin und Solingen angeführt Auch aus den Statuten, Jahresberichte sonstigen ĩ des Wehlstandes eröffnete, hierdurch einen schnelleren, umfänglicheren (Inhaberin: Wittwe J. A. Henckels). In diesem vor . 15 Jah⸗ der , ,, Verbrauch der Kunstprodukte möglich machte und die Anforderungen ren gegründeten Geschaͤft werden Messer, Scheeren, Korkzieher und lungen zu veröffentlichen, und so wäre in demselben auch schon ein an die Güte derselben steigerte. Aus diesem Grunde wurden auch 4. m. gearbeitet, und alle tragen das bekannte Zwillingszeichen. gemeinsames Band für die gewerblichen Vereine unserer Provinz ge⸗ alle dem Betruge zugänglichen Waaren in den Schau-⸗An Nun waren allerdings diese Eisen, und Stahlwaaren in Rheinland., geben, wenn dieselben, wie zu erwarten, der von dieser Stelle her an⸗ stalten einer genauen Untersuchung unterworfen, bevor Westfalen schon durch eine Verordnung vom 8. August 1847 in etwas geregten Aufforderung, einen Provinzial Gewerbeverein zu bilden, ent⸗ oder während ste in den öffentlichen Verkehr gelangten; geschützt; aber die Fabrikanten, welche den guten Ruf eines anderen sprochen werden. 7 ; dasselbe geschah anfänglich durch die Zünfte allein, ohne obrig⸗ für sich ausnutzen wollten, nahmen das eingetragene Zeichen und stell— Das Central-Handelsregister soll andererseits auch, wie sein keitliche Kontrolle. Diese Einrichtung hatte ihren Ursprung jeden- ten ein anderes kleines Zeichen daneben, welches geeignet ist, leicht Name andeutet, zur Veröffentlichung der Eintragungen in die Han⸗ falls in Niederlanden, wo der Volkswohlstand sich, in Folge des übersehen zu werden. Da geschieht es denn oft, daß senes Zwillings⸗ delsregister dienen, und wiewohl hierzu keine allgemein gültige ge— schwunghaften Betriebes der Tuchmacherei, sichtlich hob, und wo man zeichen auf den geschliffenen Eisenwagren bedeutend hervortrütt, waͤh— setzliche Verpflichtung vorlag, haben doch bereits die meisten deutschen den Ruf der Werkstätten durch die Tuchschauen zu befestigen gedachte. rend das andere beinah abgeschliffen ist. Man glaubt also das Zeichen Staaten — mehr als 80 der Bevölkerung des ganzen Deutschen Zu dem Ende enthielten die Tuchmacherordnungen Festsetzungen über der bekannten Firma Henckels zu erblicken, während man, aber erst Reiches umfassend, ihm eine solche Geltung gegeben. die Länge und Breite der einzelnen Stücke und über die Güte der bei genauerem Hinsehen, noch ein anderes halb abgeschliffenes daneben Ein besonderes Abonnement — zu 1 6 56 J vierteljährlich — Arbeit. Alle Tuchstücke, die mit dem Stempel der Schauanstalt findet. Nachdem darüber Prozesse geführt waren und das Handels- auf das in der Regel täglich erscheinende Central ⸗Handelsregister versehen waren, fanden beim Verkaufe im Großen und Ganzen ohne gericht in Elberfeld erkannt hatte, es sei jolches zulässig, dagegen gebe mit dem auch versuchsweife ein' Telegraphen ˖ Verkehrsblatt ver Bedenken Absatz, weill die gesetzlichen Erfordernisse durch eine öffent⸗ es kein Rechtsmittel, sah sich die Firma J A. Hendels im November v. J. bunden wurde, erleichtert seine Beschaffung. Die ganze Anlage liche Behsrde verbürgt waren. veranlaßt, sich öffentlich darüber auszulassen Die 3öln. Zeitung vom desselben geht hiernach darauf hin, es zu einem allgemeinen Was jedoch damals genügte, hat durch die im Laufe der Jahr- 29. November v. J, J. Blatt, enthält eine Mittheilung an das große Handels-Adreßbuch für das Deutsche Reich zu machen, und hunderte gänzlich veränderten Produktions« und Handelsverhältnisse Publikum über diese auf Täuschungen berechneten Nachahmungen und die Veröffentilchung der Marken wie die Jusammenstel⸗ seine Bedeutung vollständig eingebüßt. Die alten Zunfteinrichtungen führt elf verschiedene Solinger Fabrikanten mit ihren Zeichen und lung der Gewerbe⸗Vereine in ihm kann (cenfo dahin sind für immer untergegangen, und Schauanstalten würden nicht mehr Firmen vor, deren erstere so gewählt sind, daß sie dem Henckels'schen erweitert werden, daß dies Blatt auch ein für den Gewerbestand nach ausreichen, für die Güte oder Angemessenheit der Waare zu bürgen. unter allen Umständen tänschend ähnlich erscheinen. allen Seiten hin nützliches Firmen- und Fabrikregister werde. In Das einfachste und natürlichste Verhältniß ist, daß jeder Verfertiger Schen am Tage darauf, am 30. November v. J, ist aber das den ersten 6 Monaten seines Bestehens hat das Central ⸗Handels⸗ selbst für seine Waare einzustehen, daß er derselben einen guken neue Reichsgesetz über Markenschutz m welches in Folge eines von den register bereits 11,9068 Firmeneintragungen publizirt. Seine Brauch⸗ Ruf zu gewinnen und zu sichern habe. Jedoch in der Gegenwart Abgeordneten Petersen, Dr. Braun, Schulze-Delitzsch, Dr. Marquard. barkeit wird endlich auch dadurch erhöht werden, daß, wie es im geht seder tüchtige Betrieb ins Große, gewinnt sich das anerkannt sen, Frhr. Schenk. v. Stauffenberg und Dr. Buhl ausgegangenen und Plane liegt, periodische Uebersichten über die Bekanntmachungen des gute Fabrikat bald einen weiteren Absatzkreis und wird also Gegen- am 29. Mai 1873 angenommenen Antrags dem Reichstage vorgelegt selben erscheinen, die so geordnet sein sollen, daß dieselben nicht nur stand des Handels. Da bedarf es denn eines leicht sicht, und erkenn⸗ und von ihm berathen und angenommen wurde, durch den Kaiser voll. als Inhaltsverzeichniß dienen, sondern sich auch als regelmäßige Fort⸗ baren Zeichens, wodurch man rasch verständigt werde über sei. zogen worden, und dies Gesetz tritt am 1. Mai d. J. in Kraft. setzung en an die in verschiedenen Staaten berelts bestehenden Firmen nen Ursprung, um sicher zu sein, daß die Waare wirklich daher stamme, Dr. Jannasch in seiner schon 1873 erschienenen gefrönten Preis und kaufmännischen Adreßbücher anschließen. woher man sie zu haben wünschte. Nicht Jeder kann seinen Be⸗ schrift: „Der Markenschutz und die Gewerbepolitik des Deutschen Nach dieser Seite hin giebt der Amtliche Kasalog der Ausstel⸗ darf direkt vom Ursprungsorte her beziehen; aber jeder soll ge! Reiches“ erklärte den Markenschutz für nothwendig, weil durch ihn lung des Deutschen Reiches auf der Wiener Weltausstellung durch die sichert sein, daß er die Waaren empfängt, die er verlangte, daß man wohlerworbene und berechtigte Eigenthumsinteressen gefördert werden, in demselben den einzelnen Firmen hinzugefügten Nachweisungen Über ihm keine andere, minder gute, oder ihm weniger zusagende unter⸗ und verlangte, Tas Markenrecht müsse, um seinen Zweck zu erfüllen, den Entstehung, Art und Umfang der Fabrikation sehr schätzbare Nach— schiebe. Darum führte man Bezeichnungen der Waaren ein. Diese Inhaber von Fabrik- oder Waarenzeichen den ausschließlichen Ge. weise, deren Werth noch durch gediegene, sachgemäße Einleitungen konnten in der vollständigen Nennung des Verfertigers oder seiner brauch derselben garantiren, deshalb müsse es dafür sorgen, daß jede um Vieles erhöht wird und diefer Publikation eine bleibende Bedeu— Firma, und in Anführung des Fabrikationsortes bestehen, oder aber Imitation schnell konstatirt, der Beweis für den Thatbestand der⸗ tung sichert. in irgend welcher Marke, d. h. einem beliebig gewählten, leicht er⸗ selben erleichtert und jede Nachahmung streng bestraft werde. Unsere Zeit gestattet weniger als kennbaren Zeichen, durch welches der Name des Fabrikanten von Pro— Zu diesem Behuf ist in der That das Gesetz vom 30 No‘ gangenen ein Stehenbleiben und Ausruhen auf dem Gebiete der dukten der gewerblichen Industrie zur öffentlichen Kenntniß gebracht vember v. T erlassen und in seinem 6. Paragraphen wurde be⸗ Industrie und Technik. Wir haben es schwer und lange stimmt: „Die erste Eintragung und Löschung eines Zeichens wird büßen müssen, daß wir uns im Beginn der Einführung im „Deutschen Reichs-Anzeiger! bekannt gemacht. Es soll damit des Maschinenwesens, der durch Benutzung der Dampfkrast erreicht werden, daß diejenigen Gewerbetreibenden, welche ein beförderten und erleichterten Verbindung weit entlegener Handels—« nicht durch das Gesetz geregelt und die gewählte Marke mit Gigen⸗ Zeichen eintragen lassen wollen, sich, darüber mit Leichtigkeit gebiete und des ÄAufschwunges freier gewerblicher Thaͤtigkeit thumsrecht ausgeftattet wird. Die Fabrikanten beliebter Waaren unterrichten können, welche Zeichen bereits eingetragen sind. Des. von andern Völkern überflügeln ließen. Es hat der energischsten An—⸗ sahen sich bald durch Nachahmer bedroht, die, wenn sie auch zugleich halb war es nöthig, die Bekanntmachungen zu centralisiren, damit strengungen bedurft, uns wie politisch, so auch industriell wieder in in der Güte der Waaren den ursprünglichen Erzeugern nachstreben man auf einem Punkte Alles zusammen finde und leicht nachschlagen die erste Reihe zu stellen; jetzt aber, wo dies erreicht ist, verdient mochten, doch vor Allem bedacht waren, dem, was sie hervorbrachten, könne, um sich vor Strafe zu hüten. . Alles Beachtung, was dazu bestimmt ist, einen Ueberblick über das den Schein des echten und ursprünglichen Fabrikates zu geben. Vun hat der Königlich Preußische Staats-Anzeiger, mit welchem Vorhandene zu gewähren, und die reellen Grundlagen, auf denen das Sie suchten dies eines Theils durch eine möglichst ähnliche der Deutsche Reichs-Anzeiger vereinigt worden ist, schon von seinem Vertrauen ruht und allein sich Zuverlässigkeit entwickeln kann, zu Firma zu erreichen, wofür daz Gölnische Wasser das er. Entstehen an die Entwickelung des Gewerbewesens in sein Programm sichern. Für diesen Zweck soll das Markenschutzgesetz dienen und giebigste und lehrreichste Beispiel bietet. Neben dem aufgenommen; durch die mit dem Beginn des Jahres 1874 aber be⸗ zu jenem das Central-Handels-⸗Register helfen; deshalb seien ältesten und echtesten Fabrikanten Johann Maria Farina gegen« gründete Beilage desselben, welche auch als „Central⸗Handels⸗Register beide, dieser ihrer wichtigen Bestimmung gemäß, richtiger Würdigung über dem Jülichsplatze, der dasselbe schon seit 1709 fabrizirt, wurde für das Deutsche Reich“ besonders erscheint, wird ein Organ geschaffen,
auch in solchen Vereinen, wie der unsrige, hierdurch empfohlen.
Uebersicht deutscher Gewerbe⸗Vereine. ) =. Ob . . . 9 ) 6 ß , Alten⸗ 9 ij . Bayreuth. — G.⸗V. Bamberg, Hof, Kulmbach, heim, eim, aden, Carlsruhe, Constanz . ,, Thurnau. — Gewerbe⸗Halle in Bayreuth. (Handels- und G⸗V.), Donaueschingen, Eber⸗ en be mh u 296 nischer Verein ur . Mittelfranken: G.⸗V. Ansbach, Dinkels⸗ bach, Eisenbach, Emmendingen (Bürger⸗ und G. ger e, * . . ö . e. bühl, Eichstätt, Erlangen, Fürth, Nürnberg, V.), Ettenheim, Freiburg, Furtwangen St. enn Rosenheiim 2m hehe. Köni HForf Rothenburg, Schwabach, Altzorf. Georgen, Hardheim, Heidelberg, Hofweier, Ken⸗ Aibling n un fte *g . mig i, Unterfranken: G.⸗V. . Aschaffenhurg, zingen, Mannheim, Marlen, Meßkirch, Möhringen, 2 Er ger ,, , . heim. Fol- Schweinfurt. — Polytechnischer Centralverein zu Mosbach, Mühlbach, Müllheim, Neustadt, Ober⸗ Ri berd ; . . Landshut Passau Würzburg. — Polytechnische Vereine zu Kitzin⸗ kirch, Offenburg, Pforzheim (Fabrikantenverein), Str ,. 1 u Landsh i. gen, Großostheim, Brückenau, Ebern, Rentweins⸗ Schutterwald, Sinsheim, Staufen, Sulzfeld, . e, . , an dorf, Reckendorf, Kirchlauter, Gerolzhofen, Vol⸗ Triberg, Waldkirch, serslautern, Kirchheim, Dbermoschel, Landau, lach ,,,, . . Ludwigshafen, Speyer, Zweibrücken furt. Knetzgau. Zeil, Karlstadt, Aschach, Bur⸗ Oberpfalz: Sberpfalʒ Kreiggeselssch . kardroth, Kissingen, Münnerstadt, Steinach, bayer Architckten⸗ und Ingenieur- Vereins Königshofen, Lohr, Gemünden, Marktheidenfeld, 6G. . Anhrrg, Regensburg Rohm . Remlingen, Stadtprozelten, Mellrichstadt, Nord⸗ S. V. hin g, Reg g/ 6. heim, Völkershausen, Willmars, Stockheim, ö. *) Vervollständigung des in Nr. 248 vom städtles, Miltenberg. Amorbach, Kleinheubach, 21. . 1874 enthaltenen Verzeichnisses. Bischofsheim, Neustadt a. S., Heustreu, Holl⸗ Bezüglich der in der Einleitung der früheren Zu⸗ stadt, Oberelsbach, Obernburg, Wörth, Eibel— sammenstellung enthaltenen das Bayerische Gewerbe stadt, Giebelstadt, Gnodstadt, Sommerhausen, Winterhausen, Ochsenfurt, Bergtheim, Günters⸗
Museum in Nürnberg betreffenden Notiz ist uns von dem Direktor desselben, Herrn Dr. Stegmann, ein leben, Heidingsfeld, Thüngersheim, Unterdürr⸗ bach.
ö . . . an das⸗
elbe gerichteten Zuschriften dort nicht eingetroffen ; nen,. , n . 36 würde anderenfalls uns gie ,. . 4 3. 3 Uecbersicht der bayerischen Gewerbe-Vereine gern zu. ein zu Augsburg. schnischer Verein, Ge⸗ gestellt worden feln. Der Bitte des genannten Heroen, werbehalle (beide zu Augsburg). — G.⸗V. Kauf⸗ durch diese Mittheilung etwaigen Mißdeutungen vor⸗ beuren, Kempten Lindau. Memmingen, Neu⸗ zubeugen, glauben wir hiermit entsprechen zu sollen.! burg a. D., Nördlingen, Krumbach.
irgend eine der vorange⸗
wurde. Das Mittel an sich war durchaus angemessen und zweckent⸗ sprechend; aber es verliert leicht wieder allen Werth, so lange es
daß ein Centralpunkt, wie er in Stuttgart besteht; ungemein günstig wirkt und die erwähnte Ansicht eben eine irrige war. Man kann sich übrigens in Württemberg täglich überzeugen, wie sehr die Thä⸗ tigkeit dieser Behörde fast allseitig anerkannt wird. Durch eine solche, ausschließlich in diesen Branchen beschäftigte Abtheilung im Ministerium, würden jedenfalls auch bei uns die Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammern endlich die Stellung und Anerkennung in den betheiligten Kreisen finden, die ihnen doch gebührt.“
Den Aufstellungen des Königlichen statistischen Bureaus in Kopenhagen entnehmen wir die näͤch⸗ folgenden Angaben über den auswärtigen Handel Dänemarks im Jahre 1873.74 unter Hervor⸗ hebung des Antheils, welchen Deutschland daran hatte. Der geschätzte Werth des Gesammthandels im gedachten Jahre betrug 200, 839,963 Rdl. (1 Rigs⸗ daler — es Mark), wovon 115,364,448 Rdl. auf die Einfuhr und 85 525,515 Rdl. auf die Ausfuhr entfallen. Den verhältnißmäßig stärksten Antheil an diesem Verkehr hat Deutschland; es betrug nämlich der Gesammtumsatz 71,205,745 Rdl. oder 35 Proz, und zwar die Einfuhr von Deutschland 36,893,226 Rdl. oder 32 Proz. und der Export Dänemarks nach Deutschland 345 312,519 Rdl. oder 40 Proz. Am e kedeutendsten stellte sich der Handel mit Schleswig- großen Erfolg bei seiner Industrie, seinem Gewerbe Holstein und Lauenburg, dessen Werth bei der Ein- und Handel aufzuweisen hat. Wenn auch wirklich fuhr 135567, 993 Rd, bei der Ausfuhr 26 786,344 sonst sachverständige, klare Männer sich früher gegen! Rdl. betragen hat. Demnächst kommen in Betracht: ein solches Institut ausgesprochen haben, so wird Lübeck mit 495,016 Rdl. bez. 2570 154 Rdl.,, Ham⸗ doch eben durch die Erfahrung hinreichend bewiesen,! burg mit 7,781,452 Rdl. bez. 716,471 Rdl., Bremen
Die sächsischen Gewerbevereine, welche im August vor. Is. ein Kongreß in Riesa abhielten, erhoben den Antrag des Gewerbevereins Döbeln, dahin gehend, den Vorort zu beauftragen, beim Köͤ— niglichen sächsischen Ministerium des Innern die Errichtung einer Centralstelle für Han⸗ del und Gewerbe zu beantragen, zum Besch uß. Wie die, Sächs. Gew. V. Z. mittheilt, ist dieser Be⸗ schluß jetzt ausgeführt worden.
Die Motive zum Antrag besagen, „daß man bei Stellung desselben hauptsächlich das Königreich Württemberg im 46 gehabt habe. Es ist ja auch unleugbar, daß dies Land durch derartige Einrichtung