Statistische Nachrichten.
Nach Ausweis des statistischen Bureaus der Stadt Berlin find in der Woche vom 17. bis 23. Januar er, 432 Persenen chelich ver⸗ hunden worden, so daß die Zahl der Ebeschließungen 216 beträgt, die Zahl der Lebendgeburten beläuft sich auf 772, die der Sterbefälle auf 422, die der Todtgeburten auf 37.
Gewerbe und Handel.
Die Zahl der Subhastationen beim hiesigen Stadt⸗ gericht hat sich im Jahre 1874 gegen die im Jahre 1873 nahezu verdoppelt. 1873 wurden 49 Grundstuüͤcke subhastirt, 1874 dagegen 96, wovon 33 Baustellen und 2) bebaute Grundstücke auf den weiteren Polizeibezirk, je 9 auf die Louisenstadt und Königstadt, 4 auf die
Friedrichstadt ꝛc. kommen. Der Baugesellschaft „Berolina“ wurden 32 Grundstücke, dem Rittergutsbesttzer Herrmann 26, der Baubank Imperiale“ 10, dem „Deutschen Central⸗Bauverein! (Quistorp) 7 Grundstücke subhastirt. ;
— Dem Verwaltungsbericht der Städtischen Bank zu Breslau entnehmen wir folgende Daten. Das Gesammtergebniß des letzten Geschäftsjahres ist trotz der schwierigen Geschäftslage nur unerheblich hinter dem Vorjahre zurückgeblieben, da die Bank der Stadtkommune ihr Anlagekapital mit 9 , (gegenüber 95 * in 1873) verzinsen konnte. Der Kassenumsatz des letzten Jahres in Höhe von 32.445, 094 Thlr. ergiebt gegen den, abgesehen vom Giroverkehr ver⸗ bleibenden Kassenumsatz des Jahres 1873, eine Zunahme von ca 3, 000, 000 Thlr. Das Diskontogeschäft erfuhr eine Erweiterung von.
rot. 9M 4,778 Thlr. Nichts desto weniger stellten sich die Diskonto⸗ Zinsen mit 89,158 Thlr. um 15,329 Thlr. geringer als in 1873. Im Lombardgeschäft betrugen die Zinsen pro 1874 58,194 Thlr. oder 7765 Thlr. weniger als 1873. Das Depositengeschäft des letzten Jahres begann mit einem Bestande von 976,480 Thlr., schloß mit einem Vortrag pro 1875 von 948,540 Thlr. — Der Reservefonds von 180,155 Thlr. wurde aus den Erträgen von 1874 auf 198,021 Thaler erhöht. Die Gewinnberechnung pro 1874 ergiebt einen Netto⸗ Neberschuß von rot. 89,327 Thlr. Im Tresor befinden sich unverän— dert 3 Million Thaler in Silber. (S. Ins. in Nr. 235).
London, 28. Januar. (W. T. B. Die Bank von Eng land hat heute das Diskent von 4 auf 3 pCt. herabgesetzt.
Der Verein für die Geschichte Berlins
feierte am Mittwoch abend in den Räumen des Hotel Imperial sein zehntes Stiftungsfest. Nach Verlesung des Protokolls der vorigen Sitzung und der Anmeldung und Proklamation neuer Mit- glieder erstattete der General-Sekretäͤr, Prof. Holtze, Bericht über die Thätigkeit des Vereins während des 10. Vereins jahres (1874.
Der Verein zählte im Januar 1874 396 Mitglieder. Im Laufe des Jahres sind 29 ausgeschieden, 11 derselben durch den Tod. Von letzteren sind zu nennen, der Sanitäts⸗Rath Dr. Beer, der Gründer des Vereins, der Oberst z. D. v. Held, der Hof⸗Rath Hesekiel, der Lehrer Petsch, der Direktor des statistischen Buregus Dr. Schwabe. Dagegen sind 47 Herren neu eingetreten, die Mitgliederzahl ist daher auf die bis jetzt noch nicht erreichte Höhe von 414 gebracht, an deren Spitze seit dem August v. J. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl steht. Im verflossenen Vereinssahre baben außer 2 Generalversammlungen 18 Sitzungen stattgefunden: 7 öffent⸗ liche, 11 Arbeitssitzungen und 4 außerordentliche sogenannte Wander— versammlungen, und zwar diese letzten im Mai im Königlichen Schlosse und Schloßtheater zu Charlottenburg, im Juni am Krieger— denkmale auf dem Kreuzberge und in Tivoli, im August zu Frank— furt a. d. O., im September auf den Ravensbergen bei Potsdam; nur während des Juli ist keine Sitzung abgehalten worden. In den Arbeitssitzungen sind, abgesehen von der beim Stiftungsfeste aufge⸗ führten Darstellung der Berliner Currende 28 Vorträge gehalten worden. Die Berlinische Chronik, vorläufig bis zum Ende des 15. Jahrhunderts gediehen, ist nicht fortgesetzt worden, weil mit der⸗ selben erst dann weiter vorgegangen werden soll, wenn das Urkunden— buch zu demselben Zeitabschnitte geführt sein wird. Das letztere ist um 4 Bogen (65 —= 68) gefördert worden und reicht jetzt mit 389 Ur— kunden bis zum Jahre 1411. Von den Berliner Bauwerken ist 1 Bogen, von den Medaillen 23, von den Geschlechtern 63, von den Denkmälern 3, überdies 3 Bogen „namhafte Berliner“ geliefert worden. Von kleinen Schriften des Vereins ist während des Jahres das 10. Heft, Geschichte der Befestigung von Berlin von F. Holtze, zur Ausgabe gelangt. Reicher Stoff für die Arbeiten der Zukunft liegt in der Registersammlung vorbereitet. Der Verein steht mit 39 historischen Gesellschaften Deutschlands in Schriftentausch. Durch Geschenke ist die Bibliothek um 160, zum Theil bänderreiche Num⸗ mern, die Sammlung der Bilder, Pläne, Autographen und Kuriositäten um 134, das Medaillenkabinet um 15 gewachsen. Unter den Nichtmitgliedern, welche den Verein durch Zu⸗ wendung von Geschenken geehrt haben, steht oben an Se. Maje— stät der Kaiser und König, es folgen außer dem Magistrate Berlins eine lange Reihe von Namen. Auch Mitgliedern schuldet der Verein für dargebrachte Geschenke seinen Dank.
Hieran schloß sich die kurze Verlesung des finanziellen Berichtes. Die Einnahmen betrugen mit dem übernommenen Bestande von 845 Thalern 2806 Thlr., die mit den Ausgaben balanziren, von denen 114 Thaler auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die be— deutenden Ausgaben erklären sich durch die großen Kosten, welche die Holzschnitte verursachen, die den nächsten Bogen der Publikationen beigefügt werden. Der eiserne Fonds beträgt zur Zeit 1529 Thaler.
Bei der hierauf vorgenommenen Neuwahl des Vorstandes wurde der alte Vorstand durch Akklamation wiedergewählt.
Nach einer Pause von zehn Minuten ergriff der Geheime Hof— rath Schneider das Wort, um über die zehnjährige Wirksamkeit des Vereins einen längeren Bericht zu erstatten, dem wir nachstehende Daten entnehmen:
Die Existenz des „Vereins für die Geschichte der Mark Bran— denburg“ in Berlin und dessen langjähriges, erfolgreiches Wirken legte einem Vereine für die spezielle Geschichte der Stadt von vornherein die allerbestimmte Beschränkung auf einen anscheinend zwar eng be— grenzten, aber in sich reich ausgestatteten Kreis auf. Es war vor 17 Jahren schon in jenem Vereine der Vorschlag gemacht worden, durch öffentliche Vorträge einen größeren Kreis von Zuhörern und Mit— gliedern zu gewinnen, doch ließ die streng wissenschaftliche Form der Arbeiten dieses Vereins die Absicht unausgeführt. Als aber im nahen Potsdam 18627 ein Verein zu gleichem Zwecke entstand, dg gewann das von vielen Seiten längst Gewünschte Gestalt: der praktische Arzt Dr. Julius Beer und der Magistrats⸗ Sekretär Ferd. Meyer riefen den Verein für Berlin ins Leben. Nach— dem sie sich mit dem Redacteur der Spenerschen Zeitung, Alexis Schmidt, und dem Archivar Fidiein in Verbindung gesetzt, wandten sie sich an den Ober⸗Bürgermeister Seydel, welcher dem Plane mit freudigster Anerkennung entgegenkam und ihm seine vollste Unter— stützung zusagte. Ein schon vorher an Autoritäten mitgetheilter öffent⸗ licher Aufruf, hatte eine so günstige Folge, daß zu einer konstituiren⸗ den Versammlung am Sonnabend, den 285. Januar 1865 geschritten werden konnte, in welcher unter dem Vorsitze des Ober⸗-Bürgermeister Seydel das vorher berathene Statut, das bis zum 1. Fe— bruar 1870 bestand, angenommen wurde. Als im Januar 1868 der Vorsitzende, Ober⸗Bürgermeister Seydel, wegen überhäufter Berufsgeschäfte sich gezwungen sah, eine Wiederwahl aäb— zulehnen, wurde er zum Ehren⸗Vorsitzenden, zum Vorsitzenden dagegen der Geheime Hofrath L. Schneider gewählt, welcher letztere dieses Amt noch heute bekleidet. Die Zahl der Mitglieder war am Ende des Jahres 1868 schon auf 293 gestiegen, unter ihnen eine große Zahl litergrisch oder durch ihre sonstige Wirksamkeit für die Geschichts— forschung bekannter Namen. Das wesentlichste aus den Statuten, soweit sie das wissenschaftliche Programm betreffen, nennt eben der Name des Vereins: Belebung des vaterländisch⸗hiftorischen Sinnes; Erforschung und Bearbeitung aller früheren Verhältnisse der Stadt Berlin in allen ihren Beziehungen bis zur Gegenwart; Erhaltung, Würdigung und Sammlung der Denkmäler der altberlinischen Vor— zeit; Anlage einer Sammlung altberlinischer Reliquien als Anfang eines in dem neuen Rathhause anzulegenden Museums, und Veranstaltung öffentlicher Vorträge über Berlinische Geschichte. Die Arbeit und die ange⸗ strebte Wirksamkeit ist daher eine doppelte; zunächst in den eigentlichen Vereinesitzungen: Vorträge selbständiger, schriftlicher Ausarbeitnngen über aufgegebene oder selbstgtwählte Stoffe, welche ihren Ausgangs— punkt und ihr Ziel stets in der speziell frädtischen Geschichte haben müßssen, von dieser ausgehend sich zwar auch weiter ausdehnen können, aber immer wieder zur Aufklärung eines Datums, Vorganges, Ge— brauches, einer Persönlichkeit u. s. w. Berling zu dienen und dahin zurückzuführen haben. Eine weitere Wirksamkeit des Vereins besteht in den während des Winters gehaltenen öffentlichen Vorträgen, deren Auswahl mit Rücksicht auf ein größeres Publikum, dem auch Frauen in überraschend erfreulicher Zahl sich anschließen, geschieht. Die lite— rgrischen Leistungen des Vereins bestehen 1) in den Vorträgen, welche abschriftlich im Archive des Vereins bis zu ihrer künftigen Veröffent— lichung niedergelegt werden. 2) In der Publikation von „Vereins= schriften', für welche vorzugsweise die Abdrücke solcher Chroniken, Tagebücher, Aufzeichnungen und Urkunden bestimmt sind, welche bis— her ungedruckt geblieben und als Material für weitere Arbeiten dienen können. 3) In der Redaktion und Herausgabe der Berlinischen Chronik, in welche nichts aufgenommen wird, was nicht in den Arbeits-Sitzungen des Vereins vorgetragen, genehmigt, oder durch die Diskussion geklärt worden ist. Die Redaktion hat der städtische Archivar Fidicin mit größter Uneigennützigkeit und Treue geführt. Die Sammlungen des Vereines bestanden zu Ende 1863 in einer
Bibliothek, in einem Archiv, das die Protokolle und Vorträge um⸗ schließt und in einer Zettel⸗Encyklopädie. Für Konservirung der Kunstdenkmäler sorgte der Verein nach Kräften. Er hat die Büste Lessings, in Bronze gegossen, an einem der Häuser (Königsgraben), wo der Dichter gewohnt, aufstellen lassen.
Mit dem Jahre 1868 begann eine wesentliche Erweiterung des Vereins. Mit einem Statut erhielt derselbe Korporationsrechte sowie einen eisernen Fonds, der mit der Zeit den Zwecken des Vereins will kommenen Nutzen zu gewähren verspricht. Für die Publikation der Berlinischen Chronik trat insofern eine Aenderung ein, als man sich überzeugte, daß dieselben ohne ein Urkundenbuch doch nur unvollkom⸗ men bleiben würde; man beschloß deshalb die Veröffentlichung aller Urkunden, die jetzt bis zum 68. Bogen gediehen sind. Neben der Chronik und dem Urkundenbuche werden noch besondere „Beilagen“ herausgegeben und zwar I Berliner Medaillen, 2) Berliner Ge— schlechter (die Familien von Blankenfelde, Ryke, Stroband, Matthias, Tempelhoff, Boytin, Grieben, v. Wins), 3) Berlinische Bau— werke, 4] Berliner Denkmäler, 5) Namhafte Berliner (Hos⸗ sauer). Die Schriften des Vereins sind bis jetzt auf 12 angewachsen. Die Wanderversammlungen sind zu einer viel und freundlich besprochenen Eigenthümlichkeit des Vereins geworden. Fast alle fanden mit Betheiligung von Damen statt, gaben besonders günstige Gelegenheit, interessante, geschichtlich merkwürdige und land⸗ schaftlich gefällige Punkte kennen zu lernen und brachten durch die be— züglichen Vorträge reichen Gewinn für das Archiv. Die Stiftung feste haben in den letzten Jahren größere Veranstaltungen gebracht: 1372 eine Oeffnung der Lade des Zimmergewerkes, mit der Morgen⸗ sprache und Lossprechung eines Gesellen; 1873 ein Weihnachtsspiel von der Geburt des Herm (1539); 1874 die Geschichte der Berliner Kurrende; und 1875 eine Gerichtsverhandlung im 14. Jahrhundert. Der Zettelkatalog — eine Sammlung von Regesten und Aktenanprei⸗ sungen aus allen Staats⸗ und ftädtischen Archiven und Registraturen — hat ein erfreuliches Ergebniß geliefert und verspricht ein Resultat, wie es kein anderer für Geschichtswissenschaft thätiger Verein aufzuweisen haben dürfte, wenn erst die Sammlung geschlossen sein wird und die Ueberarbeitung des jetzt schon auf fast 20,000 Nummern angewachsenen Materials beginnen kann. Die für jede Vereinigung schwierigen ersten zehn Jahre haben dem Verein für die Geschichte Berlins nicht allein äußerlich Halt durch die Zahl seiner Mitglieder gegeben, son— dern auch innerlich die Erkenntniß des Festhaltens an seiner Beschrän⸗ kung herbeigeführt; bei Bewahrnung selner vollen Unabhängigkeit be— trachtet er sich als im Dienste Vaterstadt stehend; er ist nichts als ein Lokal-Geschichtsverein, will es aber in der ganzen Be⸗ deutung des Wortes sein, und wird im Streben nach ernster Wissen— schaftlichkeit sich seiner hohen Aufgabe stets bewußt bleiben.
Hieran schloß sich ein kurzer Vortrag des Magistrats-Sekretärs Ferd. Meyer über Tyle Wardenberg, jenen Berliner Bürger, der für Kurfürst Otto und gegen Kaiser Karl IV. auftrat, und von den Schöffen Berlins zum Tode verurtheilt wurde. Der Vortrag war eine Erläuterung zu dem alsdann von Mitgliedern des Vereins dar— gestellten Bilde eines mittelalterlichen Gerichksverfahrens (1382) durch eine vollständig besetzte Gerichtsbank. Der Text zu dieser von der Versammlung mit lautem Beifall begrüßten Aufführung hatte Archivar Fidiein geliefert; die Hauptrollen waren folgendermaßen vertheilt: der regierende Bürgermeister Peter Blankenfelde: Hr. Sekretär F. Meyer; Tyle Brugge, Richter in Berlin: Hr. Geh. Hofrath Schnei— der; erster Gerichtsschöffe: Hr. Baumeister Schäfer; Hans von Aken, Fiscal und öffentlicher Ankläger: Hr. Archivrath B. Hassel; Tyle Wardenberg: Hr. Buchholz, Direktor des Nationaltheaters; der Büt⸗ tel: Hr. Geheime Registrator Brose; der Anführer des der Verhand⸗ lung beiwohnenden Volkes (der Umständer): Hr. Baumeister Müller. Die Verhandlung war als in der Gerichtslaube vor sich gehend, zu denken; die Absicht, das Stück im Kostüme jener Zeit aufzuführen, kam leider nicht zur Ausführung.
Ein froͤhliches Festmahl, an dem ungefähr 300 Personen, unter ihnen eine große Anzahl Gäste und Damen, theilnahmen, bildete den Schluß des Fstes. Der Geheime Hofrath Schneider brachte hierbei den Toast auf Se. Majestät den Kaiser und König und der Magistrats⸗Sekretär F. Meyer einen solchen auf die Damen aus. Gesungen wurde ein „Die Vierkronenstadt“ betiteltes Lied, das Berlin feierte als Residenz des Markgrafen, des Kurfürsten, des Königs und zuletzt des Kaisers.
Friedrich Wilhelm Joseph von Schellings hundert jähriger Geburtstag wurde gestern in seiner Vaterstadt Leon— berg von dortigen Bürgern und Gästen aus Stuttgart festlich begangen. Diaconus Lanz hielt im Rathhause die Festrede. Abends bewegte sich von Schellings Geburtshause aus ein Fackelzug durch die Stadt. Die Universität Tübingen feierte den Säkulartag durch einen Festaktus, in welchem Prof. Reiff auf die Bedeutung defselben hinwies.
Die Aufhebung der Scklachtsteuer und die Einführung einer verschärften thierärztlichen Kontrole haben die Frage der Ein fülh rung des Schlachtzwanges in öffentlichen ausschließ— lich zu benutzenden Schlachthäusern in Berlin wieder an⸗ geregt. Es ist uns hierüber folgende Mittheilung zugegangen:
Die Einführung des Schlachtzwanges hängt lediglich von den Gemeindebehörden ab, auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Exrichtung öffentlicher, ausschließ⸗ lich zu benutzender Schlachthäuser. Obwohl nun die hiesigen städ⸗ tischen Behörden die Aufhebung der Schlachtsteuer zum 1. Januar 1875 beschlossen, haben sie sich doch noch zu keiner Maßregel be— stimmt, die in sanitarischer Beziehung mit dem Bestehen und Fallen der Schlachtsteuer in einem thatsächlichen Zusammenhange ssteht. Die Nachtheile der Privatschlächtereien haben in fast allen größe— ren preußischen Städten, besonders aber in Berlin mit seinen offenen Rinnsteinen nach dem Urtheile medizinischer Autoritäten schon seit Jahren einen großen, nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung ausgeübt. Nach den hier im Jahre 1872 angestellten ziemlich genauen Nachforschungen bestanden im Sommer vorigen Jahres in Berlin etwa 786 Schlacht⸗ gelegenheiten, die in der ganzen Stadt vertheilt liegen und die sich bis heut eher vermehrt, als vermindert haben. Von denen befanden sich etwa 200 in vorschriftsmäßigen Schlachthäusern, über 360 in nicht vorschriftsmäßigen, über 260 sogar auf Höfen und in Kellerräumen. Schlachtstätten auf Höfen und in Kellerräumen sind aber in hohem Grade als gesundheitsgefährlich zu bezeichnen. Die Polizei kann gegen diese Uebelstände nur wenig ausrichten und alle angewendeten Palliativmittel schaden mehr, als sie nützen, indem sie den Contra— venienten nur größere Vorsicht auferlegen und die heimliche Schlachtung organisiren, was meistens um so leichter ist, weil in den ärmeren Stadttheilen sowohl Hauswirthe wie Einwohner solche Schlächtereien begünstigen, die ihnen billigeres, wenn auch oft ungenießbares, ja schädliches Fleisch liefern. Zu diesen Uebelständen trat seit Beginn dieses Jahres auch die Aufhebung der Schlachtsteuer und somit die freie Einfuhr von geschlachtetem Vieh hinzu, so daß selbft bei der verschärften thierärztlichen Kontrole, welche das Polizei⸗Präsidium eingeführt, gar nicht vermieden werden kann, daß kranke Thiere eingeführt und verzehrt werden. — Schon seit 7 Jahren steht den städtischen Berliner Behörden die Befugniß zur
Einführung des Schlachtzwanges zu, ohne daß sie von dieser Befugniß Gebrauch gemacht haben, obgleich die gedachte Maßregel für Berlin leichter eingeführt werden kann, als anderswo, da Berlin das Wesent⸗ liche dazu hinreichend große Schlachthäuser, auf dem Viehhofe bereits besitzt, welche durch Einführung des Schlachtzwanges erst nutzbar gemacht werden würde. Daß dies wirklich der Fall ist, geht daraus hervor, daß (bei Zugrundelegung der Annahme von 5 Schlachttagen in der Woche und der Schlachtung von 10 Stück Großhornvieh vro Tag) die Schlachthausanlagen für die Schlachtung von 291.600 Stück Rindvieh, 250 000 Kälber, 400, 000 Schafe und über 400 660 Schweine pro Jahr (niedrig gerechnet) bei einer Bevölkerung von 2 Millionen genügen. — Auf die im Beginn und im Sommer vorigen Jahres seitens des hiesigen Polizei- Präsidiums und der Ressort⸗ Ministerien an den Magistrat gerichteten Anfrage, welche Verhand⸗ lungen seit Emanation des Gesetzes über die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser vom 18. März 1868 über diese Angelegenheit im Schooße der hiesigen städtischen Behörden stattgefunden haben, erwi— derte der Magistrat, daß seit Erlaß des gedachten Gesetzes keine Ver⸗ handlungen stattgefunden haben, da bei Einführung des Schlacht⸗ zwanges in öffentlichen Schlachthäusern die Entschädigungspficht der Gemeinden gegen die Eigenthümer und Nutzungsberechtigten der bestehenden Privatschlachtanstalten nach Inhalt jenes Ge— setzes (5. 7) sich nicht übersehen und auch nicht einmal an⸗ nähernd schätzen lasse. Diese Besorgniß jedoch findet in⸗ dessen in dem §. 7 des Gesetzes vom 18. Mai 1868 keine volle Be⸗ rechtigung. Denn die zu zahlende Entschädigung wird nur für den wirklichen Schaden, die die genannten Besitzer dadurch erleiden, daß die zum Schlachtbetriebe dienenden Gebäude und Einrichtungen in Folge der Einführung des Schlaͤchtzwanges ihrer Bestimmung ent⸗ zogen werden, geleistet und somit hat ein Schlachthausbesitzer, welcher sein Schlachthaus vermiethet hat und dasselbe nun als Stall für dieselbe Miethe vermiethen kann, gar keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigungssumme, welche die Gemeinde aufzubringen hat, kann hler= nach im Vergleich zu den Vortheilen, welche die Einführung des Schlacht— zwanges nach sich ziehen würde, keine große sein, sie kann nur auf hundert Tausende sich belaufen. Aber auch diese Kosten würden der Stadtgemeinde nicht nothwendig zur Last fallen müssen, da die Ent- schädigungssumme durch eine Anleihe aufgebracht werden und die Verzinsung und Amortisation derselben sodann durch die Einnahmen aus den Schlachtgebühren, die nach Einführung des Schlachtzwanges ausschließlich der Stadt, und nicht, wie bis jetz, den Privat⸗Schlacht— hausbesttzern zufließen, erfolgen kann.
Athen, 16. Januar. (Köln. Ztg.) Den Bestimmungen gemäß hat heute die erste ordentliche Sitzung des hiesigen deut? schen archäologischen Instituts unter der Aegide seines Direk- tors hr. O. Lüders stattgefunden. An der zahlreich besuchten Ver— sammlung nahmen der deutsche Geschäftsträger, Herr v. Derenthall, die Professoren der Archäologie Rhussopvulos und Mylonas, das Mit⸗ glied der griechischen archäologischen Gesellschaft Pappadakis, der Direktor der Universitätsbibliothek Comnos, der Direktor des bota— nischen Gartens Herr v. Heldreich, der Architekt Ziller, Dr. Schlie— mann, Dr. Lolling, Dr. Oberg u. A. Theil. Nach einigen einleiten—⸗ den Bemerkungen, in denen der Werth auch dieser „archäologischen Unterhaltungen und Besprechungen“ hervorgehoben wurde, legte Pr. Lüders zunächst die Abbildung einer massiven, im Hause des Herrn Papudoff beim Hotel de la Grande Bretagne aufgefundenen Marmor— vase vor. Auf derselben befindet sich ein Rellef, das aus 2 Gruppen be— steht, von denen die eine größere Hermes darstellt, wie er eilends eine Frau, die in wehmüthiger Stimmung mit nach vorn geneigtem Kopfe mit der Rechten von einem nackten Manne gehalten wird, zu entführen im Begriffe steht, während drei andere Männer der zweiten kleineren Gruppe ihn daran zu hindern bestrebt sind. Offenbar haben wir es hier mit einem Grabrelief zu thun, auf dem Hermes als Psycho— pompos abgebildet ist und welches auf ein Original aus dem 2. oder 3. Jahrhundert v. Chr. zurückweist. Aehnliche Grabreliefs mit mythologischer Figur existiren nur noch eins in der Villa Albani zu Neapel, von Winckelmann veröffentlicht, eins im Louvre und ein drittes mit einem Hermes und bloßem Kopf⸗Fragment, 1872 gefunden, in Rom. Nach Auffindung des hiesigen wird die Er— klärung der andern, die nach Winckelmanns Vorgang auf Orpheus und Eurydice gedeutet worden ist, hinfällig. In allen können wir nur die ergreifende Darstellung einer von ihrem Manne scheidenden Frau erkennen, ohne irgend eine andere mythologische Beziehung, als daß Hermes eben als der Abgesandte der Unterwelt erscheint. — Professor Rhussopulos zeigte eine sehr alte, währscheinlich aus dem 8. Jahr⸗ hundert v. Chr. stammende Vase aus Tanagra vor, ein Gefäß mit 4 Henkeln, in welchem er mit Bezug auf Homer Il. XI. 632 ff., das bekannte dure des greisen Nestors wiedererkennen wollte, eine Behauptung, der besonders Dr. Schliemann energisch entgegentrat. Sodann machte er von andern in seinem Besitze befindlichen Vasen aus Tanagra Mittheilung, von denen zwei dieselbe Künstlerinschrift haten: IElIlA42 AGE MIG ElIIO/l EE. Seiner Ansicht gegenüber wurde die andere wahrscheinlichere Ansicht geltend gemacht, daß der Künstler, in Tanagra arbeitend, sich durch Nennung seines Geburts— ortes Athen den Leuten besonders bemerkbar machen wollte. Endlich wurden von Hrn. Rhussopulos die Künstlerinschrif⸗ ten der anderen Vasen vorgelegt, die erste auf einer aus dem Jahre 480 v. Chr. stammenden Vase mit 2 Schlangen⸗ henkeln lautet: IIP0HRAkkr EIIO/bEzk, die zweite, auf der ein Jäger mit zwei Widdern abgebildet ist, aus dem 6. Jahrhundert v. Chr.: AMH.dk* EIIOIEEk, die dritte, aus Attika, mit vorzüglichem Widder⸗ kopf: MHM MIIdHG2* EIII IEbb2z,. — Herr Architekt Ziller referirte über die von Prof. Adler in Berlin veröffentlichte Festschrift zur Winckelmannsfeier: „die Attalos-Stoa in Athen“, woran sich ein Vortrag von Prof. Mylonas anschloß über einen archäologischen Spiegel aus Korinth, von einer Venus getragen, die eine Taube in der Hand hält und auf deren Schultern Sphinxe sitzen. Damit endete die erste Sitzung, der wegen der Fülle des noch vorhandenen Materials in vierzehn Tagen eine außerordentliche Sitzung nach⸗ folgen wird.
Prozeß Ofenheim.
Wien, 27. Januar. Der Präsident des Gerichtshofes verliest eine Zuschrift des Handels-Ministers Banhans, in welcher die An⸗ gaben Ofenheim's und mehrerer Zeugen, wolche direkte Beschul⸗ digungen gegen den Minister enthalten oder sich auf angebliche Aeußerungen des Letzteren beziehen, entweder vollständig widerlegt oder überhaupt abgeleugnet werden. Der Vertheidiger Dr. Neuda richtet sich in längerer Rede gegen die Ausführungen in der Zuschrift des Handels⸗Ministers.
ö Redacteur: F. Preh m. Verlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
Berlin:
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
Königreich Preußen.
35* iges Staatsanlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von Fl. 3,500, 006. d. d. 9. April 1839.
Bei der am g. er. stattgehabten 34. Verloosung des 35 * igen Staagtsanlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt 4. M. d. d. 9. April 1839 wurden für die zur Kapitaltilgung in 1875 vorgesehene Summe nachverzeichnete Obligationen gezogen:
L,„3Zur Rückzahlung auf den 1 April 1875:
15 Stück Litt. B. à Fl. 1000 Nr. 52. 76. 105. 271. 280 380. 74. 728. 730. 748. 750. 952. 1047. 10665 und 1065 — Fl. 15,000, 15. Stück Litt B. à Fl. 5090 Nr. 1102. 1350. 1513. 1541. 15593! 1637. 1660. 1815. 1833. 1846. 1912. 19427. 2016. 2024 und 2055 2 Fl. Jö 00, 14 Stück Litt. B. 2 Fl. 300 Nr. 2141. Z150. 2416. 2438. 2522. 2589. 2643. 2682. 2892. 2905. 2912. 2998. 3094 und 30572 Fl. 4200, 15 Stück Litt. B. à Fl. 150 Nr. 3119 3167 3749. 3375. 3595. 34091. 3453. 3477. 3594. 3618. 3705. 3748. 3848 3850 und 4091 — Fl. 250, 12 Stück Litt., B. à Fl. 1900 Nr. 4141. 4148. 4256. 4330. 4342. 4359. 4367. 4668. 4732. 4737. 752 und 4833 2 Fl. 1200, im Ganzen 71 Stück über Fl. zo, i590 oder Mark 51, 685,1.
2) Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1875:
14 Stück Litt. C. à Fl. 1000 Nr. 142. 161. 175. 178. 195. 639. 654 680. 727. 803. 848. 892. 944 und 977 — Fl. 14, 06906, 18 Stück Litt. C. à 500 Fl. Nr. 1321. 1324. 1335. 1443. 1486. 1499. 1522. 1659. 1769. 1860. 1809. 1933. 1958. 1985. 2069. 20727 2074 und 2091 — JJ. 9009, 12 Stück Litt. C. Fl. 300 Nr. 2355. 235371. 2105. 2437. 2510. 2621. 2711. 2775. 2966. 2978. 35014 und 30522 Fl. 3600, 10 Stück Litt. C. à Fl. 150 Nr. 3164. 3179. 3231. 3317. 3391. 3415. 3422. 3423. 3705 und 3971 — JI. 1560, 16 Stück Litt. C. à Fl. 100 Nr. 4288. 4319. 4345. 4349. 4356. 4448. 4522. 4646. 4686 und 4707 — Fl. 1000, im Ganzen 64 Stück über Fl. 29,100 oder Mark 49,885. n.
3 Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1875:
19 Stück Litt. B. à Fl ioo0 Nr. 44. 70. 242. 456. 588. 32. 891. 8393. g25 und 1098 — Fl. 10000, 7 Stück itt. PD. à Fi. 566 Nr. 1110. 1131. 1317. 1551. 1572. 1615 und 1866 — Fl. 3500, Stück Litt. D. à Fl. 300 Nr. 2184. 27198. 2564. 2797. 28035. 2843 und 2925 — Fl. 2100, 3 Stück Litt. D. à Fl. 150 Nr. 3180. 3684 und 3804 — Fl. 450, 1 Stück Litt. D. à Fl. 100 Nr. 4199 — Il. 100, im Ganzen 28 Stück über Fl. 6,150 oder Mark 27.685, n.
4 Zur Rückzahlung auf den 1. Fanuar 1876:
14 Stuͤck Litt. A. A Fl. 1000 Nr. 11. 75. 97. 136 152. 216. 258. 296. 463. 475. 614. 766. 947 und 1047 Fl. 14. O00, 21 Stück Litt. A. à Fl. 500 Nr. 1118. 1164. 1196. 1239. 1307. 1324. I325. 1373. 1387. 1398. 1492. 1544. 1580. 1636. 1655. 1747. 1762. 1791. 1816. 1960 und 197? — Fl. 10,500, 10 Stück Litt. A. à Fl. 300 Nr. 2131. 2176. 2208. 2214. 2547. 2594. 2618. 2726. 2778 und 2824 — FI. 3000, 7 Stück Litt. A. à Fl. 150 Nr. 3106. 3151. 3197. 3299 3418. 3493 und 3675 — Fl. 1050, 7 Stück Litt. A. à Fl. 100 Nr. 4308. 4309. 4315. 4596. 4725. 4762 und 4849 — Fl. 760, im Ganzen 59 Stück über Fl. 29, 260 oder Mark 50, 142556. Hierzu: 28 Stück unter Nr. z über Fl. 16,150 oder Mark 27, 685, n, 64 Stück unter Nr. 2 über Fl. 29, 100 oder Mark 49,885, n, 71 Stück unter Nr. über Fl. 30, 150 oder Mark 51,685, n, im Ganzen 222 Stück über Fl. 104650 oder Mark 179, 399,9.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapital beträge, deren Verzin⸗ sung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierung s⸗Hauptkasse, sowie bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüne⸗ burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons, nämlich bei:
pos. 1 der 2 Stücke pro 1. April 1876/77 ö F 1876/77 Oktober 1876/77 . ' Januar 1877 nebst den Talons erheben können. *
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinscoupons wird von dem Kapitalbetrage der betreffenden Obligation zurückbehalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder der Königlichen Re—⸗ gierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei Liner der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldver— schreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungs-Termine eingereicht werden können.
Restanten aus der
27. Verloosung. itt. B. 2308 3517 4236. C. 2043 2968 3942 4180. D. 75 69 3223. A. 550 3347 4262 und 4704. 28. Ver⸗ loosung. Litt. B. 19867 3408 3492. C. 754 1055 2305 2567 3746. D. 794. A. 2818 und 4163. 29. Verl oosung. itt. B. 708 2026 2408 4622 4763 4785. C. 919 2265 3951 42774. D. 3415. A. 37 1855 2023 2837 3661 3745 3951 4168 4251 4272 4412 und 4679. 30. Verloosung. Litt. B. 2869 3583 3669 3900 4191 4203 4212. . 1524 2399 2825 3244 4249 4521 45325. D. 2425. A. S857 17277 1665 2305 2613 3539 3576 3940 3949 4150 4173 4663 und 4696. 31. Verloosung. itt. B. 2009 2233 3562 4672. G. 490 1409 1845 2741 2761 2919 3331 3447 3708 4545. D. 3587 4465. A. 11I5 1184 1266 1756 1777 1915 2216 2832 3050 3189 3415 350 36569 3329 3917 292 und 4629. 32. Verloo fung. LTitt. B. 225 715 1918 2865 3301 3684 3728 3772 4689. G. 815 163 1478 26521 2842 2956 3384 3479 40938 4250 4483. D. 2552 4354 4566. A. 58 1078 2194 2768 und 4051. 33. Verloosung. Titt. B. 337 720 765 1259 1498 1533 1562 1625 1679 2234 2356 2441 2691 2886 29566 3213 3256 4259 4446 4524 4727 4836. 6. 595 834 1709 1839 1877 2273 2815 2931 3051 3345 3414 4339 4586 4672 4736 4779. D. 250 1369 2367 2727 3899 4211 4410. A. 35 137 184 410 460 466 593 633 643 698 744 781 810 886 986 1136 181 1242 1250 1278 1519 1540 1599 1644 1682 1682 1837 1862 1872 1890 1920 1931 1949 2001 2011 2064 2104 2123 23359 2454 2567 2581 2708 2744 2765 R771 3113 3227 3436 3541 3564 3717 4045 4082 4400 4446 4571 4577 4628 4695 und 4819.
. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.
Wiesbaden, den 12. Januar 1875. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 28. Januar. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags erklärte in der Diskussion über den Bankgesetz entwurf der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Mi⸗ nister Hr. Delbrück zu §. 17 nach dem Abg. Dr. Schulze (Delitzsch, welcher sein Amendement (Erhöhung der Metall⸗ deckung für Noten von einem Dritteh auf die Hälfte) be⸗ gründet hatte:
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 28. Januar
Meine Herren! Der Gedankengang, der den Herrn Vorredner zu seinem Amendement veranlaßt hat, hatte bei den ersten Vorar— beiten zu dem jetzt vorliegenden Entwurfe zu demselben Resultate ge⸗ führt. Man hatte damals auch ins Auge gefaßt, die Hälfte als Baardeckung vorzuschreiben. Der Grund, aus welchem man bei der Weiterbearbeitung der Sache von dieser halben Baardeckung abge⸗ gangen ist, und auf die beinahe kanonisch gewordene Drittelsbaar⸗ deckung zurückging, ist einfach folgender. Es kann keine Bank es dar— auf ankommen lassen, daß ihr Bgarvorrath sich der Minimalgrenze auch nur nähert. Wenn Sie die Drittelsdeckung vorschreiben, so ist für jede solid geleitete Bank — und wir stehen jetzt bei der Reichs⸗ bank, von welcher jeder, der sie überhaupt will, unterstellt, daß sie solide geleitet werde — es ist für jede solide geleitete Bank die Vorschrift der Drittelsdeckung identisch mit der Noͤthigung, nicht gesetzlichen aber thatsächlichen Nöthigung, die halbe Baardeckung zu haben. Die preußische Bank hat in ihrer ganzen Geschäftsgebahrung diesen Gesichtspunkt festgehalten, und es wird schwerlich ein Grund vorliegen, daß die Reichsbank ihn verlassen wird. Nun kann der Herr Abgeordnete für Wiesbaden sagen: ja, warum schreibt man das nicht vor? Einfach deshalb nicht, weil, wenn man die halbe Baar— deckung vorschreibt, man inindestens die Zweidrittels- oder Dreiviertels⸗ deckung nöthig macht. Es ist gleichgüllig, wie hoch die Baardeckung vorgeschrieben ist. die Bank muß immer von dieser Grenze weit ent— fernt bleiben. Schreiben Sie ste so hoch vor wie Sie wollen, die Bank kann niemals auf diese von Ihnen vorgeschriebene Minimal— grenze zurückgehen oder sich ihr auch nur nähern, ohne ihren Kredit zu schädigen.
Das sind die Gründe gewesen, die uns veranlaßt haben, auf die Drittelsdeckung zurückzugehen und ich möchte das Haus bitten, in An⸗ erkennung dieser Gründe bei der Vorlage der verbündeten Regie⸗ ö. die hier mit der Kommissionsvorlage identisch ist, stehen zu bleiben.
— Zu 5§. 18 nahm der Bundeskommissar Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis nach dem Abg. Dr. Wolff⸗ son das Wort:
Meine Herren, bei dem eigenthümlichen Gange, den die Be— rathung dieses Gesetzes genemmen hat, war es unvermeidlich, daß die Bundesregierungen in Betreff der Umwandlung der Preußischen Bank in eine Reichsbank nur die Grundsätze aufstellen konnten und, indem sie dem Wunsche des Reichstages enigegenkamen, ihrerseits das Vertrauen hegen mußten, daß der Reichstag die Konfequenzen dieser Grundsätze, soweit erforderlich, seinerseits in loyaler Weise mit ihnen ziehen werde. Der Paragraph, der jetzt zur Berathung steht, ist ein solcher, wo die Bundesregierungen in dierer Beziehung dem loyalen Entgegenkommen des Reichstages entgegensehen müffen. Von diesem Standpunkte aus bitte ich Sie, den Kommissionsantrag, wie er liegt, anzunehmen und alle Amendements, die hier gestellt sind, abzulehnen.
Die Gründung der Reichsbank hat die Bedeutung, daß wir für Deutschland in dem Geldvorrathe dieser Reichsbank eine große Re⸗ serve schaffen wollen, aus welcher sowohl die schwankenden Bedürf⸗ nisse des Verkehrs befriedigt werden, als auch welche die Mittel her— geben kann für internationale Ausgleichungen, insofern sie durch Gold bewirkt werden müssen. Dieses ist der Grundgedanke des Entwurfes in seiner neuen Gestalt. Von diesem Grundgedanken aus ist im §. 13 der Reichsbank die Aufgabe gestellt, für die Regelung des Verkehrs und für Erleichterung der Zahlungsausgleichmmgen zu sorgen und von dem Gesichtspunkt der hier gestellten Aufgabe aus wird sie Sorge tragen, daäß die Bedürfnisse des inländischen Verkehrs überall, wo sie auf Gold statt Noten gehen, thunlichst ihre Befrie⸗ digung finden. Aber wenn wir eine solche Goldreserve schaffen, so schaffen wir sie doch in erster Linie für das Inland, wir haben nicht die Aufgabe, dem Auslande, wenn es Gold bedarf, dasselbe auf Kosten der Bank und des Reiches bis auf das Leichterschiff zu bringen, und , der Sinn und Inhalt der Abänderungsvorschläge, die hier vorliegen.
Gehe ich zunächst auf den Abänderungsvorschlag des Hrn. Abg. Tellkampf ein, so scheint er mir noch weiter zu gehen, als der Vor⸗ schlag, welchen derselbe Herr Abgeordnete gestern gestellt hat, und welcher mit großer Majorität abgelehnt ist. Gestern verlangte der Herr Abgeordnete nur, daß im Laufe der nächsten 5 Jahre oder in einer gewissen Periode — ich kann mich in der Zahl der Jahre irren — die Entwickelung so geleitet werde, daß nur Noten mit voller Baardeckung eirkuliren. Heute verlangt er, daß die Reichs⸗ bank ihre Noten bei allen ihren Filialen auf Präsentation einlöfen solle. Dies würde für die Reichsbank die Nothwendigkiit herbeifüh⸗ ren, nicht nur volle Baardeckung ihrer Noten, sondern vielleicht noch etwas mehr als volle Baardeckung zu halten. Denn wenn die Reichsbank, bei Gefahr eine Zahlungsverpflichtung nicht zu er— füllen, verpflichtet ist, jeden Betrag ihrer Noten, der bei irgend einer Filigle zur Präsentation kommt, sofort einzulösen, so erwägen Sie selbst, wie groß die Baarvorräthe sein müssen, die sie bei allen ihren Filialen halten muß. Der Herr Abgeordnete hat freilich auf die französische Bank hingewiesen und angeführt, dieselbe sei verpflichtet, bei allen ihren Filialen ihre Noten mit Sicht einzulösen. Ich ver— mag die Richtigkeit dieser Angabe nicht zu kontroliren, aber wie die Verpflichtung der französischen Bank auch gestellt sein mag, es ist dabei die Voraussetzung, daß in Frankreich die Doppelwährung besteht, so daß also die französische Bank in der Lage ist, Demjenigen, der baar Geld verlangt, jedesmal Geld von demjenigen Material zu bieten, das er nicht verlangt. Wir dagegen haben die einfache Goldwährung, die Reichsbank würde also nicht in dieser Lage sein. Zweitens, wenn man diese Verpflichtung aufstellt, so können Jahre hingehen, wo sie nicht ernsthaft genommen wird und die Bank ganz ungestört operirt. So⸗ bald die Verpflichtung aber einmal ernsthaft genommen wird bei allen Filialen, so giebt es nur einen Ausweg — die Suspension der Baarzahlungen — deshalb glaube ich Sie dringend warnen zu müssen, auf den Antrag des Abg. Tellkampf einzugehen. ;
„Die anderen Anträge betreffend, soweit sie sich darauf beziehen, daß die Bank auf ihre Kosten dafür sorgen soll, daß dem inneren Verkehr die erforderlichen Zahlungsmittel in Gold geboten werden, so ist diese Aufgabe ihr gestellt durch die Bestimmung in 5. 18 in Verbindung mit der Bestimmung in §. 13. S. 13 verpflichtet die Reichsbank, für die Regelung des Geldumlaufs und die Erleichterung der Zahlungsausgleichungen zu sorgen, und 5. 18 wiederholt die Be— stimm ung, welche für die preußische Bank in Geltung ist, so lange dieselbe besteht und durch welche die preußische Bank, der eine ähn⸗ liche Aufgabe statutenmäßig gestellt war, sich stets in die Lage gesetzt gesehen hat, auch bei ihren Filialen der Einlösung ihrer Noten zu genügen. Was darüber hinausgeht, es mag formulirt sein mit welcher Vorsicht es auch will, läuft darauf hinaus, daß die Bank auf ihre Kosten das Gold zum Export in die Exportplätze schaffe und dazu, meine Herren, haben wir keine Veranlassung.
Der letzte Herr Redner hat gemeint, es waͤre dies eine Bevor zuzung Berlins vor Hamburg, um es gerade heraus zu sagen, wenn die Noten unbedingt nur in Berlin eingelöst würden. Ja, meine Herren, es ist auch eine Bevorzugung der Exporteure Berlins, wenn die Bank auf ihre Kosten das Gold nach Hamburg bringen muß, denn der Berliner kann ebenso gut über Hamburg disponiren, als nach der Voraussetzung des Entwurfes der Hamburger über Berlin disponiren kann; das ist keine Schwierigkeit. Aber ich gehe weiter. Der ö,, welcher über Gold disponirt und Gold versendet von Berlin nach 866 , (ann das viel billiger machen, als die Bank, welche als erl.
Institut bei der Versendung ganz an—
g Preußischen Staats⸗Anzeiger.
wect
— Zu 5. 21 (Besteuerung der Reichsbank) sprach der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Delbrück nach dem Abg. Grumbrecht: . .
Meine Herren! Ich glaube in der That, daß Sie mehr Gerech— tigkeit und Billigkeit üben, wenn Sie den Antrag des Abgeordneten für Hof annehmen und damit die Regierungsvorlage wiederherstellen, als wenn Sie für die Kommissionsvorschläge stimmen.
Wie liegt die Frage der Kommunalbesteuerung in Dertschland? Der Herr Vorredner hält das allerdings für eine ganz einfache Frage. Er nimmt an, wo eine Kommune so glücklich ist, bevorzugt zu sein, ein Institut wie das vorliegende zu besteuern, und wo sie nicht aus so zarten Rücksichten, wie er selbst dies gethan hat, von dieser Be⸗ fugniß keinen Gebrauch machen sollte, sie ihr Recht ausüben mag, und es gar nicht darauf ankommt, wie das anderwärts steht. Der Meinung bin ich nun nicht. Um die Sache konkret zu fassen, sprechen Sie durch die Annahme des Kommisstonsvorschlages aus, daß die Zweiganstalten der Reichsbank in Bayern einer Kommunal— steuer nicht unterworfen werden können. In Bayern kann ein In⸗ stitut dieser Art, welches nicht zur Staatssteuer herangezogen wird zur Kommunalsteuer nicht herangezogen werden. Nun appellire ich an das Prinzip der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit. Ist es gleich mäßig und gerecht, hier eine Bestimmung zu treffen, welche es den Kommunen in Bayern verbietet, die Filialen der Reichsbank zu be⸗ steuern, während den Kommunen in Preußen das Besteuerungsrecht in unbeschränktem Matze zusteht? Ich habe hier speziell Bayern ge⸗ nommen, weil es der nächst Preußen größte Bundesstaat ist; es steht in anderen Bundesstaaten ganz ebenso. .
Es ist das aber nicht das Einzige. Die Reichsbank hat die Aufgabe, da, wo es der Verkehr erfordert, Jweiganstalten zu errich= ten. Sie kann sogar nach den Vorschriften der Vorlage, die Ihre Kommission nicht geändert hat, durch Beschluß des Bundesraths ge⸗ zwungen werden, in bestimmten Städten sich zu etabliren. Ich bringe hier die Frage der Besteuerung der juristischen Person an sich gar nicht ins Spiel. Aber das ist an sich zweifellos, daß, wenn eine juristische Person sich freiwillig in einer Kommune etablirt, wo eine ansehnliche Einkommensteuer erhoben wird, sie sich schließlich gar nicht beklagen kann, wenn sie dieser Einkommensteuer unterliegt. Bas steht vollständig anders mit dem Institut, was wir hier vor uns haben. Wie ich bemerkt hahe, kann die Reichsbank durch Bundes rathsbeschluß gezwungen werden, sich an bestimmten Punkten zu etabliren. Der ganze Geist der vorliegenden Vorlage fordert sie auf und giebt ihr die Verpflichtung, sich auch an solchen Orten niederzulassen, in Be— ziehung auf welche ein solcher Beschluß nicht vorliegt. Sie hat in dieser Beziehung gar nicht freie Hand, sie steht in dieser Beziehung vollständig anders, wie fede andere Gesellschaft, die sich nach ihrer Konvenienz ihr Domizil wählt und bei der Beantwortung der Frage, ob es ihrer Konvenienz entspricht, ein bestimmtes Domizi zu wählen, sich auch die Frage vorlegen wird, ob sie da etwa zu viel Steuern zahlt. Es ist also auch eine Sache der Gerechtigkeit der Reichsbank gegenüber, sie von der Kommunalsteuer zu befreien.
Der Herr Vorredner hat nun bemerkt, und es schien dieses Ar⸗ gument einen gewissen Eindruck zu machen: die Preußische Bank, die doch mit so vielen Privilegien ausgestattet wäre, hat nicht einmal dieses Privilegium, und nun wollen wir es der Reichsbank geben. Ja, meine Herren, die preußische Bankordnung datirt aus dem Jahre 1846, und erst vom Jahre 1853 an kommen die preußischen Kom— munen in die Lage, die Filialen der Preußischen Bank oder die Preu— sische Bank selbst zu besteuern; daß also in der Bankordnung vom Jahre 1846 zu diesem Privilegium keine Veranlassung vorliegt, das liegt auf der Hand, und aus dem Mangel dieses Privileglums in der Bankordnung von 1846 läßt sich deshalb gar nichts beweisen.
Der Herr Vorredner hat sodann mit sittlicher Entrüstung die Hinweisung darauf zurückgewiesen, daß die Reichsbank in die Lage kommen könnte, sich zu überlegen, ob sie sich an einem Orte etabliren will, wo sie , besteuert werden soll. Ich kann zu dieser sittlichen Entrüstung keinen Grund finden. Wir haben vorhin von dem Herrn Referenten gehört, daß der Bank die angenehme Aussicht blüht, in Thorn, wo sie früher 1200 Thaler Steuer bezahlte, nun- mehr 39000 Thaler zu bezahlen. Ich weiß nicht, was die Preußifche Bank thun wird; die Reichsbank wüd sich zu überlegen haben, ob sie in Thorn ihr Geschäft behält, und ich finde es begreiflich, wenn sie sich dazu entschließt, von einem Orte zurückzuziehen, wo sie übermäßig besteuert wird. Ich finde dabei aber gar nichts, was zu einer sitt⸗ lichen Entrüstung Anlaß giebt. Das ist gerade der Grund, weshalb ich wünsche, daß die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird, und daß die Reichsbank in Beziehung auf die Frage, wo sie ihre Nieder⸗ lafsung gründen will, über diese Berechnung hinguskomme.
Der Herr Vorredner hat sodann auf eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten, der das Amendement begründete, daß aus der Kommunal⸗ besteuerung viele Schwierigkeiten fuͤr die Verwaltung daraus ent⸗ ständen, weiter keinen Werth gelegt, er dachte wohl vorzugsweise an die Schwierigkeiten für die Kommunalverwaltung. Die sind aller dings nicht vorhanden, aber die Schwierigkeiten für die Bankverwal tung sind da und ste liegen doch in der That sehr auf der Hand. Denken Sie sich ein Institut, welches über das ganze Reich mit sei⸗ nen Zweiganstalten verbreitet ist und welches nun ed r ha dar⸗ über geben soll wie viel eigentlich sein Einkommen aus einer einzel nen Filigle und nachher aus dem Haupt -Bankkomtoir in Berlin be—= trägt. Die Kommunen werden damit ja außerordentlich rasch fertig; die schreiben eben nichts auf die Generalkosten und nehmen den Bruttoertrag der Filialen zu Grundlage der Besteuerung; ste können das ja . ganz gut thun, denn das bringt die Natur der Dinge mit sich. Reklamationen gegen Kommunalsteuern durchzubringen, . n viel schwerer, als Reklamationen gegen Staatssteuern
urchzubringen. lso ich wiederhole im Interesse der Gleichmäßigkeit und Gerech— tigkeit: nehmen Sie das Amendement an.
— Zu 8. 23 (Grundkapital) äußerte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück nach dem Abg. v. Brauchitsch:
Meine Herren! Bei Beurtheilung der von dem Herrn Vor⸗ iedner aufgeworfenen Frage möchte ich Sie zunächst bitten, von der einen Unterstellung, die in seinem Vortrage wiederholt vorgekommen war, abzusehen, von der 1 eu g, nämlich, daß der neuen Reichsbank derselbe durchschnittliche Gewinn gesschert ei, welchen in den letzten Jahren, und zwar auch nur in den letzten