1875 / 25 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

obgleich er doch unzweifelhact in diesen fünf Wochen den Koffer

wenigstens einmal geöffnet haben wird, felbst wenn er ihn während seines vorherigen zwelwöchentlichen Aufenthaltes hier in Berlin gar

nicht geöffnet haben sollte. Am allerpräͤgnanfesten wird aber der Ein—

wand der Vergeßlichkeit widerlegt durch den eigenhändigen Brief des Angeklagten vom 19. Juli 1874, worin er sich auf erhaltene Mah⸗

nung Seitens des auswärtigen Amtes zum Besitz der Dokumente be—

kennt und mit keiner Silbe 5 als den Grund des bie⸗

herigen Unterbleibens der Rückga unwahr⸗

scheinlichste

Diese daher

e bezeichnet.

Entschuldigung kann ihm

Biren. Die Aaklage ist abgesehen von dem erledigten Gesichlspunkte, auf § 350 Reichs strafgesetzbuches gestützt, auf 5. 348 a. a D. Absatz 2,

wo mit Gefängnißstrafe nicht unter einem Monate jeder Beamte be⸗

droht ist,

nun zwar alle sonstigen Requisiten dieses Paragraphen vor: 2. die Beamtenqualität des Handelnden,

b. die amtliche Anvertrauung und Zugänglichmachung der Do⸗

kumente,

e. die vorsaͤtzliche Beiseiteschaffung der Dokumente: Nur die

Ucrkundenqualität der befeitigten Dokumente fehlt.

Es soll zugestanden werden, daß 5. 345, Absatz 2 Reichs—⸗ Strafgesetzbuches unter Urkunden nicht blos öffentliche Urkun⸗ den in dem beschränkten Sinne des ersten Absatzes jenes Para⸗

graphen versteht, jedenfalls und unzweifelhaft aber nür Urkunden im! weil es sonst an jeder Bestimmung und! Urkunden sind aber nur

Sinne des 5. 267 a. 4. O., Begrenzung für diesen neuen Urkundenbegriff fehlen würde. im Sinne des §. 267 öffentliche und private solche leblose Gegenstände, welche zum Beweise von Thatsachen oder Rechten bestimmt sind.

Daß das Reichs-Strafgesetzbuch für den Thatbestand der Beseltigung von Dukumenten eine Erweiterung des Urkundenbegriffs über die Grenzen des 5. 267 hinaus nicht gewollt hat, ergiebt recht deutlich sein §. 133, welcher neben die eigentlichen Urkunden noch Register“, „Akten“ und „sonstige Gegenstände, welche sich zur amtlichen Auf— bewahrung an einem dazu bestimmten Orte befinden“, stellt. Wäre edes amtliche Schriftstück eines berufenen Beamten! um seines

Inhalts und Verfertigers willen schon deshalb allein eine amtliche Urkunde, dann würde die besondere Erwähnung von Aktenstücken als Objekt der Beiseiteschaffung 2c. keine Berechti⸗ gung haben. Akten sind ja Konvolute amtlicher Schriftstücke ven Beamten und an Beamte. Der §. 318 al. 2 Reich s⸗Strafgesetzbuch schei⸗ det also wiederum aus. Es greift aber ebenso unkedeaklich der eben zitixte 8. 133 Reichs-Strafgesetzbuch Platz, welcher in seinem hier allein in Betracht kommenden Absatz 1 wörtlich lautet:

»Wer eine Uikunde, ein Register, Akten oder einen sonstigen Gegenstand, welche sich zur amtlichen Aufbewahrung an einem dazu bestimmten Otte befinden, oder welche einem Bealnten oder einem Drüten amtlich übergehen worden sind, porsäßlich vernichtet, bei Seite schafft oder beschädigt, wird mit Gefängniß bestraft.“

Das Bedenken, daß 5 133 der Fassung und Stellung nach als Thäter einen einer Ame sstellung gegenüberstehenden nicht beamteten Dritten vorauszusetzen scheint, erledigt sich durch die Erwägung, daß unmöglich ein Beamter für Dasjenige straflos bleiben kann, wofür der Nichtbeamte bestraft wird, so daß §. 133 in dem Verhältnisse zu 5. 348 steht, daß der Beamte, wenn er Urkunden bei Seite bringt, nach dem schwereren §. 348 (in welchem Register, Akten Und son tige Gegenstände vielleicht auch ihre Stelle finden sollten) bestraft wird, wenn er dagegen andere Amtsobjekte bei Seite bringt, aus dem mil deren 8 133 bestraft wird. Dasselbe Verhältniß hat auch schon zwi⸗ schen den entsprechenden Paragraphen unferes früheren preußischen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 bestanden. Dem heutigen §. 348 korrespondirte der damalige 8. 323, dem heutigen 5. 133 der damalige §. 106. Das Königlicke Swer Tribunal hat in einem Ju— Rikat zu dem damaligen §. 5323 in Sachen gegen Dornblät am 2. Januar 1855 den gleichen Grundsatz ausgesprochen, daß nämlich, wenn nicht eigentliche Urkunden im technischen Zinne des Wortes, sondern Aktenstücke u. s. w. das Objekt der Strafthat bilden, der da⸗ malige 8. 106, heutige 8. 133, Platz greffe. Solche Aktenstücke liegen hier vor. Als solche Aktenstüce, nicht als U-kunden, charakierisiren sich die is kirchenpolitischen Depeschen; sie befanden sich zur amtlichen Aufbewahrung am dazu bestimmten Orte und zwar zuvörderst im Botschaftshotel zu Paris, demnächst hier in Berlin in der vom Angeklagten mitgeführten Dienstmappe des Aus— wärtigen Amtes. Diese amtlichen Aktenstücke, welche übrigens dem Angeklagten auch amtlich überschickt, resp. übergeben waren, hat nun der Angeklagte, als er hier am 15. Mai i874 den Wagen bestleg, um von Berlin fortzufahren, mit sich genommen und durch diese Mitnahme vorsätzlich bei Seite geschafft, d. h. wissentlich sie dem ordentlichen Geschäftsbetriebe der berechtigten Amtsstelle entzogen. Mehr war nicht nöthig. Die Folgen dieser Entziehung, deren Angeklagter sich bewußt sein mußte, traten auch bald zu Tage; denn der Amtsnachfolger des Angeklagten, Fürst Hohenlohe, traf Anfangs Juni in Paris ein, über— reichte seine Kreditive und wollte sich über die Kirchenpolitik der deut— schen Regierung orientiren, suchte also selbstverständlich seine Jafor= mation in den Akten der Botschaft und sah fich, als er wider Er— warten die g-suchten Depeschen vermißte, zu dem verlesenen Berichte vom 8. Juni i874 veranlaßt. Einzig und allein dieser Bericht ist aber der Grund zur Untersuchung geworden und wäre selbstoerständlich unter= blieben, wenn der Angeklagte während seines mehr als zweiwöchent— lichen Aufenthaltes in Berlin von Ende April bis Mitte Mai Ver— anlassung zu der ihm obliegenden und wie er sagt, von ihm beabsich⸗ tigten, aber angeblich nur vergessenen Zurücklieferung der Depeschen an das Auswärtige Amt genommen hätte. Angeklagter ist nach Vor⸗ stehendem zwar nicht überführt:

im Hotel der Kaiserlich deutschen Botschaft in Paris während der

Zeit von 1872 bis 1874 durch eine und dieselbe Handlung als

Beamter:

a. ihm amtlich anvertraute Urkunden vorsätzlich bei Seite ge⸗ schafft zu haben,

b, fremde Sachen (die Urkunden sub a.), die er in amtlicher Eigenschaft empfangen und in Gewahrsam hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben; 55. 345 u. 350 d. Str. Gef. B.

Wohl aber mußte der Gerichtshof nach Obigem für thatsächlich festgestellt erachten:

daß der Angeklagte zu Berlin im Mai 1874 13 amtliche (kirchen⸗

politische) Aktenstücke, welche sich zur amtlichen Aufbewahrung am

dazu bestimmten Orte befanden, vorsätzlich bei Seite geschafft hat.

Hiernach ist die That, wegen welcher einzig und allein Be— strafung eintritt, nirgends anders als hier in Berlin geschehen; durch eine selbst nur eine Minute vor seiner Abreise am 15. Mai noch bewirkte Ablieferung an das Auswärtige Amt würde der Angeklagte die Strafthat vermleden haben. Sonach ist auch Berlin einzig und allein forum gelicti commissi und dadurch matericfl die Kompetenz des 15 en Stadtgerichts begründet, nachdem sich die formelle Kom⸗ petenz ö aus den Eingangserwägungen herausgestellt hat. Nach der eben gewonnenen thatsächlichen Feststellung kommt 8. 133 R. Str. Ge- B. gegen den Angeklagten zur Anwendung. Bei der Straf— abmessung hat der Gerichtshof sowohl Gründe fuͤr die Strafschärfung, wie Grunde für die Strafmilderung gefunden und in Betracht gezogen. Als Gründe der ersteren Art erschienen die hohe amt— liche Stellung, welche der Angeklagte als Boötschafter des Deutschen Kaisers bei der französischen Regierung bekleidete und die durch diese hohe Amtsstellung auch bedingten hohen Amtspflichten, ferner die Wichtigkeit der kirchenpolitischen Depeschen und die aus ungeeig= netem Bekanntwerden ihres Inhaltes drohende Gefahr; trug der An⸗ geklagte schon nicht ganz ungerechtfertigte Bedenken, ihren Inhalt dem . ten Hohenlohe zugänglich zu machen, bei welchem Foch höchstenz Mißmuth über ihren Inhalt entstehen konnte, um wie viel mehr mußte er nicht zerechte Bedenken tragen, biese wichtigen Depeschen

auch jetzt . h g . * . Seitens des Gerichtshofes nicht zugestanden werden, vielmehr mußte nach dem Vorentwickelten die ieberzengung von seiner Schuld gewonnen werden und es grübrigt nur noch, die Strafthat des Angeklagten zu quali.

welcher Cine ihm amtlich anvertraute oder, zugängliche Ur kunde vernichtet, bei Seite schafft, beschädigt oder versähscht. Es liegen

der ; 2 Und eine Folche Beftimmung hat die innere Korrespondenz zwischen dem Aus wärtigen Amte resp. dem Fürsten Reichskanzler und den auswärtigen Misstonen offenbar nich t.

durch Mitnahme auf Hin und Herreisen un In- und Auslande dem möglichen Verlorengehen und Vekanntwerden in Kreisen auszu⸗ setzen, welche unendlich viel mehr alz Mißmuth darüber empfin den, und diesen Empfindungen Ausdruck geben konnten, ja durch ihren Fangtismus die Rahe des Vaterlandes gefährden konnten!

Als Stirafmilderungs grund hat der Gerichtshof berũcksichtigt, einmal die am 28 Juni 1874 nach Inhalt des Korrespondenzfascikels wirklich stattgefundene Rückgabe der kirchenpolitischen Depeschen an das Auswärtige Amt, sodann ferner die durch den verlesenen Erlaß vom 21. Dezember 1843 schon von Alters her bezeugte Eigen⸗ mächtigkeit einer Anzahl diplomatischer Agenten in der Disposition über Archivalien. Selbstverständlich sind diese Milderungs⸗ gründe, nut eben Milderungsgründe, nicht etwa Straf⸗ ausschließungsgründe. Denn die Rückgabe der Depeschen charakte- risirt sich blos als die Reparatur des Tem auswärtigen Dienste Sr. Majestät des Kaisers zugefügten Schadenz resp Verzuges, und ein Bean ter, welcher erst nach stattgehabter Mahnung seine Pflicht thut, nedäessirt, durch diese, nachträgliche Pflichterfüllung nur seine Pflichtwidrigkeit, macht ste aber nicht ungeschehen. Noch weniger können etwa üble Gewohnheiten von Berufsgenossen Unerlaubtes zum Erlaubten umstempeln. Die That des Angeklagten bleibt hiernach strafbar, mögen auch Gründe zu einer milderen Beurtheilung ob- walten. Keinenfalls sind dieselben im vorliegenden Falle so gewichtig, daß sie die anderseits hervorgehobenen Strafschärfungsgründe völlig paralysiren. Der Wegfall der beiden Kategorien ad I' und Ii. führte den Gerichtshof aber dazu, die Strafwürdtgkeit des Angeklagten ledig lich nach den durch das Resultat der mündlichen Verhandlung gewon—⸗ nenen Gesichtspunkten zu beurtheilen und demgemäß in Anwendung des §. 60 des Reichsstrafgesetzbuchs den erlittenen Untersuchungsarrest auf die zu erkennende Freiheitsstrafe anzurechnen.

„Dieselhen Gesichtspunkte ließen und Gegenbeweismitteln als überflüssig erscheinen, welche früher bei Eröffnung der Voruntersuchung resp' bei Erhebung der Anklage wesentlich erscheinen mochten, bei dem Resultate der mündlichen Ver⸗ handlung aber, gegenüber den herangezegenen Strafgesetzbuchs⸗ Para. gräphen, sich als einflußlos auf die Beurtheilung der Sache dar⸗ stellten, mochte man das Eigebniß solcher Beweisaufnahme prã⸗ sumiren, wie man wollte. Aus diesen Gründen hat namentlich eine eingehende Verlesung der Privatkorrespondenz des Angeklagten vom Gerichtshofe abgelehnt werden können, ja sogar abgelehnt werden müssen, zumal diese dem erkennenden Gericht durch die, Beschlagnahme beim Angeklagten zugänglich gewordene Privatkorrespondenz ausschließlich nur aus Briefen dritter Personen an den Angeklagten besteht, fonach einen Rückschluß auf seine Ten enzen, Motive und RAbsichkten nur in sehr in direkter Weise zulassen wärde, Ueberdem sind diefe Tendenzen, Motive und Absichten des Angeklagten gegenüber der gegen ihn festgestellten einfach und klar vorliegenden Strafthat nur von geringem Interesse.

Was nun das Strafmaß anbetrifft, so erschien dem Gezichts—⸗ hof unter jorgfältiger Abwägung der oben angegebenen Strafschärfungg⸗ und Straf mil derungsgründe in Strafmaß von drei Monaten Gefäng— niß der Strafthat des Angeklagten entsprechend. Davon ist, wie oben erörtert, der vom Angeklagten erlittene Unter suchungsarrest abzurech⸗ nen. Letzteren hat der Angeklagte vom 4. bis 28. Oktober, theils in der Königlichen Stadtvoigtei, theils in der Charité und demnächst seit dem 12. November von Neuem, nunmehr aber in Form des Häusarrestes in seiner hiesigen Wohnung gebüßt; dieser Hausarrest bat bis zum Ende der füuͤr die Audienzverhandlung inkl. Urtels« Publikation festgesetzten Tage gedauert, ist jedoch durch die vom unterzeichneten Gericht auf den bescheinigten Krankheits—⸗ zustand des Angeklagten angeordneten Erleichterungsmaßregeln sechr erheblich gemildert worden seit dem 36. November. Demnach hat der Angeklagte zuerst 24 Tage in der Stadtvoigtei und Charité und demnächst vom 12 bis 36. November, also 8 Tage, in vorgeschriebener Form des Hausarrestes Untersuchungshaft erlitten und es erschien daher angemessen, dem Angeklagten diese 32 Tage Untersuchungshaft in Höhe von einem Monat auf die erkannte Frei⸗ heitsstrafe von drei Monaten Gefängniß anzurechnen.

Demgemäß ist der Tenor des Erkenntnisses so gefaßt worden, daß daraus ersichtlich ist, daß die von dem Angeklagten annoch zu verbüßende Gefängnißstrafe noch zwei Monate beträgt. Seine Pflicht

zur Tragung resp. Erstattung der Kosten des Untersuchungsverfahrens ergieht sich aus seiner Verurtheilung und aus ber Vorschrift des §. 178 der Verordnung vom 3. Fanuar 18349.

Reich. v. Ossowski. Giersch.

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Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Deutsche Herold, Zeitschrift für Heraldik, Sphra⸗ gistik und Genealogie, widmet dem am 23. Oktober v. J in Straß⸗ burg verstorbenen Carl Heinrich Friedrich Chlodwig Freiherrn pon Reitzenstein, aus dem Hause Unter⸗Schwarzenstein in Ober⸗ franken, einen Nachruf, dem wir Folgendes entnehmen: Frhr. v. R. wurde am 13. Januar 1823 in Magdeburg geboren. Sein Vater war der Königlich preußische General ⸗Major Carl Frhr. v. R. Er besuchte von 1836 bis 1842 das Friedrich Wilhelms ⸗Gymnasium zu Berlin und studirte darauf Jura und Gameralia in Berlin und Breslau. Am 265. März 1845 trat er als Auskultator in den Justiz⸗ dienst ein und arbeitete in Neisse und Ratibor bei den dortigen Stadtgerichten, ging jedoch 1847 zur Verwaltung über. Bald darauf schied er aus dem Justizdienste aus und übernahm das Bayreuther Rittermannslehen Schwarzenstein u / Th. Schon 1851 hatte er Bayern wieder verlassen und sich nur historischen Studien gewidmet. Nach dem Besuch fast aller bedeutenderen Archive Deutschlands, vielfachen Arheiten im archivalischen Fache und mehreren Publikationen, siedelte er sich wieder in Schlesten an und zwar zuerst auf Altmannsdorf und Kunzendorf, dann auf Kochsdorf in der Lausitz. Im Jahre 1866 sah er sich genöthigt, wieder in den Staatsdienst zu treten. Zuvörderst übernahm er die Ordnung der Fürstljchen Archive in Gera Und Greiz und unterzog sich darauf dem Kommissarium, aus den in Schleswig und Holstein zerstre iten Lokal-Archiven das Staatsarchiv zu Schles—⸗ wig zusammenzustellen, welcher Aufträge er ssch zu beiderseitiger Zu⸗ friedenheit entledigte. Demnächst trat er als Hülfsarbeiter beim Kura—= torium des „Preußischen Staats⸗Anzeigers“ in Berlin ein und über⸗ nahm als solcher die Referate über Elsaß Lothringen während des Krieges 1870/‚ 71, arbeitete auch an der Ehronik des deutsch franzö⸗ sischen Kriegs 1570 1971 mit. Seit dem 5. Mai 1871 fungirte er als Polizeikommissar in Mülhaufen i / E, dann vom 20. Juli bis zum 5. Januar 1872 in derselben Eigenschaft in St. Amarin, von wo er als Kustos der Kaiserlichen Universitäts⸗ und Landesbibliothek nach Straßburg versetzt wurde, Zum zweiten Male hatte sich Freiherr von Reitzenstein vermählt mit Caroline von Rathgeb ˖ Lautsch, die ihn überlebt. Um den Verein Herold hat sich der Frhr. v. R. nicht allein durch seine allgemeine Wirksamkeit als genealogischer und heral⸗ discher Schriftsteller, sondern speziell als Vorsttzender von 1870 an bis zu seiner Versetzung von Berlin, zumal in wissenschaftlich stren⸗ gerer Richtung, sich um den Herold bedeutende Verdienste erworben.

Aus den Sitzungen der historischen Vereine im Dezem⸗ ber 1874. Im Verein für die Geschichte Berlins sprach Hauptmann Alt über „Trabanten“. Um die Mitte des 15. Jahrh. waren die Trabanten Soldsoldaten, die zu Fuß kämpften und mit Büchsen, Armbrüsten, Hellebarden u. f. w. bewaffnet waren. So erscheinen sie im Kriege der Stadt Nürnberg gegen den Kurfürften Albrecht Achilles von Brandenburg, 1449. Zu den landesherrlichen Kriegen mußten o jener Zeit die Städte eine bestimmte Anzahl von Tra⸗ banten stellen, ausrüsten und erhalten. Dieselben hatten damals schon eine Art Uniform (rothe Hosen) und standen unter einem eigenen Hauptmann. Gegen Ende des 15. Jahrh. bestand ein Hau⸗ fen zu einem Viertel aus Büchsenshützen, während das zweite Vier⸗ tel Armbrüste mit Setztarfschen hatte und die andere Hälfte nur mit Hellebarden und Streitãx en en g, war. Im 16. ahrh, bildeten die Trahanten einen Theil des Hofgesindes und zwar die Leibwache

des Fürsten. Am brandenburgischen Hofe bestand im 16. Jahrhun—

eine Reihe von Beweismitteln

dert die Kleidung der Trabanten in einem Paar mit Leinwand ge⸗ fütterten Pumphosen, einem Wams von Parchent mit gleicher Fütterung, einer Puffjacke, einem Mantel und Strũmpfen. Die Bewaffnung bestand zu einem Brittheil in Spießen und zu einem Drittheil in Feuerrböhren. Die Trabanten hatten auf „Ihro Kur⸗ fürstlichen Gnaden Leib mit getreuem Fleiße zu warten“; sie wurden ferner bei Lebensstrafe dazu angehalten, ihre Ober⸗ und Unterwehren in allen zutragenden Nothfällen, es sei zu Waffer oder zu Lande, oder wo es wolle, zur Beschützung nd Vertheidigung Ihro Kurfürstlichen Gnaden oder dessen Gemahl und jungen Herrschaft Leibes und Lebens männlich zu gebrauchen, so lange sie dieselben in ihren Fäusten führen und sich damit wehren könnten.“ Sie standen unter einem Hauptmann und Lieutenant und mußten bei feierlichen Gelegenheiten oder bei der Anwesenheit fremder Herrschaften aufwarten. Ihre größte Anzahl be⸗ lief sich auf 24 Mann. Im 17. Jahrhundert endlich wurden die Trabanten beritten gemacht urd bildeten alz Trabanten-Garde den jeni⸗ gen Truppentheil, der die Person des Fürsten zu beschützen und in den Schlachten den hervorragendsten Antheil zu nehmen bestimmt war. Kurfürst Friedrich 1II. gab ihnen eine prächtige Uniform und schmückte als König dieselbe vierfach mit dem Königlichen Wappen auf Rock und Scha— braͤcke. Die Trabanten Garde wurde auch häufig zu Verschickungen gebraucht und verschwindet später in dem Regiment Gardes du Corps.

Hr. Geh. Hofrath Schneider sprach über: ‚Zwel Standbilder König Friedrichs J.: das Lafleursche im Treppenhause des Akademie⸗ gebäudes zu Berlin und das Schlüter-Jacobi'sche in Königsberg i. Pr. Die Statue in der Akademie wurde unter König Friedrich II. von Lafleur unter Leitung Adams in Marmor ausgeführt und vom König für 1000 Thlr. gekauft, jedoch nicht aufgestellt, sondern weshalb ist nicht bekannt in eine alte Kiste verpackt, in dem damaliges Börsen⸗ hause aufbewahrt. Im Jahre 1791 wanbten sich nun die Aeltesten der Kaufmannschäft an den Minister, und schlugen vor, das Stand⸗ bild in der Akademie aufzustellen. Jetzt wurde Schadow zum Bericht aufgefordert. Auf seine Vorschläge befahl der König, daß die Statue im unteren großen Saale der Akademie aufgestellt werde, und ließ dieselbe nach der Akademie bringen. Wann und warum die Statue in das Treppenhaus gesetzt worden, ist unbekannt.

Das 2. Standbild König Friedrichs J. befindet sich seit 1300 in Königsberg. Dasselbe, 6. 7“ hoch, stellt den König Friedrich L mit den Karfürstlichen Attributen, auf einem Schilde stehend, dar. Zu seinen Füßen liegt ein Helm, sein Haupt ist mit einer lockigen Per⸗ rücke geschmückt, Der König hat dieselbe schon bei seinen Lebzeiten (1697) von Schlüter in Metell gießen lassen, aber keinen Aufstellungs⸗ ort bestimmt. Fünf Monate nach seinem Tode trat man zwar in Verhandlungen Über die Aufrichtung der Statue, doch kam es sch lie ß⸗ lich nicht dazu. Als nun der Polenksnig Friedrich August im Jahre 128 nach Berlin kommen wollte, wurde auf Befehl des Königs Friedrich Wilhe m J. die Statue am 15. Mai auf dem Molkenmarkte aufgestellt, mit einem hölzernen Piedestal und mit 4 Sklaven aus Gips, die mit Bronze farben angestrichen waren, umgeben. Rach dem Tode des Köaigs wurde jedoch das Standbild, nachdem es längere Zeit mit Brettern umhüllt gewesen, wieder nach dem Zeughause ge⸗ schafft und blieb daselbst bis zum Jahre 18066. In dem gedachten Jahre schenkte König Friedrich Wilhelm il die Statue Friedrichs J. den ostpreußischen Ständen und übernahm auch die Kosten für das Piedestal und den Traneport auf seine Kaffe. Sas Monument steht seitdem der Wache gegenüber vor dem Schlosse in Königsberg.

Im Verein für die Geschichte Potsdams hielt Dr. Selle einen Vortrag: „Was sich in Sage und in Volksgebräuchen aus u rg ermanischer Zeit bis jetzt in und um Pots dam erhalten hat“. Hierauf kam ein Neskript König Friedrichs II. vom 7. Auzust 1751, den Fleisch— verkauf in Potsdam betreffend, zur Verlesung. Nach demselben waren die Schlächter gehalten, das Pfund Rindfleisch und Schweinefleisch für 1 Gr. 6 Pf 1 Pfd. Kuhfleisch und Hammelfleisch für 1. Gr 4 Pf, 1 Pfd. Kalbfleisch für 1 Gr. 9 Ff, Kopf, Maul, Füße, Rücken, Knochen und Rißppespeer für 1 Gr, Kalbsgekröse für 3 Gr., Kopf und Füße vom Kalbe für 4 Gr. Und Kalbsgeschlinge für 4 Gr., dagegen 1 Pfd. Rinderkaldaune, Nierenherz für 7 Pf. zu verkaufen. Die „gute“ Ochsenzunge kostete 5 Gr., eine geringere 4 Gr., eine Hammelzunge 6 Pf. Zugleich war eine Strafe von 6 Groschen au⸗ gedroht für jedes Loth, so am Fleische fehlt. „Die Schlächter sollen kein ander Blut, als vom Schwein in die Wurfte, noch unter das Schweineschmalz Mehl mengen: Ingleichen solsen sie bei dem Fleisch keine Würste mit beilegen.! Zuwiderhandelnde verfielen in eine schwere willkürliche Geldstrafe, von welcher der Denunziant ein Drit⸗ theil, der Magistrat ein Drittheil und die KÄrmen Nein Drittheil erhielten.

Philologische Sektion der Schlesischen Gesellschaft vaterländischer Kultur in Breslau: Professor Dr. Palm sprach über di in Tirol neu entdeckte Heimath Walthers von der Vogelweide. Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens in Breslau: Professor Dr. Dziatzki hielt einen Vortrag: „Aus dem Leben des schlesischen Dichters An⸗ dreas Scultgtus“ (1642). Historischer Verein für Niedersachsen in Hannover: Senator Culemann hielt einen Vortrag über verschiedene Alterthümer. Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt 4. M.: Dr. Steitz über das homerische Troja.

Der deutsche Verein für öffentliche Gesundheits⸗ pflege wird sich, wie die „Nat. Ztg.“ mittheilt, in diesem Jahre vom 12. bis 15. September in München versammeln. Die deutsche Naturforscherversammlung tagt vom 18. bis 24. desselben Monats in Graz, so daß die Mitglieder jenes Vereines eventuell noch Zeit genug übrig haben, den Verhandlungen der letzteren, besonders, was hier von Wichtigkeit ist, denen der hygienischen Sektion ebenfalls bei—⸗ zuwohnen. Der geschäftsführende Ausschuß des Vereines, der sich am vergangenen Sonntag in SEisenach zu einer Be⸗ rathung zusammen fand, hat gleichzeitig, dem Vernehmen nach, auch die Tagesordnung für die Münchener Ver— sammlung festgestellt. Dem zufolge wird zuvörderst Geh. Rath Dr. Varrentrapp aus Frankfurt a. M. über sanitäre Anforde⸗ rungen an den Bebauungsplan referiren. Der Gegenstand kam schon in Danzig vor, wurde dort aber nicht erledigt. Auch ein zweiter Gegenstand wird diesmal wiederholt zur Berathung gestellt, die Frage des Schlachtzwanges und der obligatorischen Fleischschau, für sie ist anscheinend. Ober Bürgermeister Bredt (Barmen) als Referent bestellt. Die Beköstigung für Gesunde in Gffentlichen Anstalten, Waisen⸗ häusern, Pensionaten z. wird als dritter Punkt zur Dis kusston ge⸗ stellt, als vierter aber die überaus wichtige Frage von den Ursachen des Typhus. Das Referat über sie ist durch Prof. v. Pettenkofer übernommen. Unzweifelhaft wird die Versammlung sehr zahlreich be⸗ sucht werden, da München auch in hygienischer Beziehung des Interessan⸗ ten sehr viel bietet. Nicht nur die öffentlichen Anstalten und Labora⸗ terien sind bemerkenswerth, sondern auch die sanitären Zustände der Stadt lehrreich. Bei der Ausschußsitzung fehlte Ober⸗Bürgermeister Hobrecht, am Erscheinen verhindert, zuzegen waren Bürgermeister Dr., Erhard ⸗München, Geheimer Ober Baurath Wiebe⸗Berlin, Ober⸗ Bürgermeister v. Winter ⸗Danzig, Pr. Lent-Cöln, Geheimer Sani⸗ täts, Rath Dr. Varrentrapp-Frankfurt a. M, und als ständiger Se⸗ kretär Dr. Al. Spieß eben daher.

Das „M. T.“ schreibt aus Mainz, 26. Januar. Der Wasserstand des Rheines und Raines ist Pereits so g e⸗ stiegen, daß bei fortwährendem Regen großes Wasser zu befürchten ist. Das Wasser dringt schon in die Keller der unkeren Stadttheile. Die Mainspitze sowie andere niedrig gelegenen Landstrecken in der Nähe der beiden Flüsse stehen unter Waffer.

Aus Aarhuug erhielt das „Ritzau'sche Bureau“ in Kopen— hagen am 24. d, M. folgendes Telegramm: Nördlich von Horsens rast ein ungewöhnlich starker Schnee st ur m. Zwischen Frederikshavn und Randers ist der Betrieb eingestellt. Von Aarhuus geht vorläufig kein Zug ab. Der Abendzug aut Kopenhagen ist bis Randers und Vihorg gelangt. In Fühnen und im südlichen Jütland werden die plan⸗ mäßigen Züge noch durchgeführt.“ Auf mehreren seeländischen Eisen⸗ bahnen ist der Betrieb in den letzten Tagen ebenfalls wegen Schnee⸗ sturm eingestellt gewesen.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

7 2 25.

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Zweite Beilage

Berlin, Freitag. den 27. Januar.

Königreich Preußen. Bekanntmachung. . —. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗

Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: . . UD das am 15. Mai 1874 Allerhöchst vollzosene Statut für die

Powidzer Meliorationsgenossenschaft durch das Amteblatt der König—⸗

lichen Regierung zu Bromberg Nr. 51 (Extrablatt) S. 1 bis 7, aus⸗

gegeben den 18. Dezember 1874;

2) die am 19. Juni 1874 Allerhöchst vollzogene Bestätigungs⸗

urkunde, betreffend die Ausdehnung des Unternehmens der Magde— burg Cöthen · Halle⸗Leipziger Eisenbahngesellschaft auf den Erwerb der Bahnstrecke von der preußisch-⸗sächsischen Landesgrenze bei Schkeuditz bis zum Bahnhofe Leipzig und den siebenten Nachtrag zu dem Statut der Gesellschaft, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Magdebuig Nr. 48, außerordentliche

Beilage S. 375.376, ausgegeben den 5. Dezember 1874, ; der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 49 S. 267/268, aus⸗

gegeben den 5. Dezember 1874; ö

3) das Allerhöchste Privilegium vom 19. Juni 1874 wegen Aus— gabe von 1,500,000 Thalern Prioritäts⸗Obligationen der Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahngesellschaft durch das Amte blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 47 S. 363 bis 365, aus—⸗ gegeben den 21. November 1874; . J .

4 der Allerhöchste Erlaß vom 17. Juli 1874, betreffend die Auflösung der Unstrut-Eisenbahngesellschaft, durch das Amtsblatt der

Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 49 S. 268, ausgegeben den 5. Dezember 1874;

5 das Allerhöchste Privilegium vom 20. Juli 1874 wegen Aus⸗ gabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Barmen im Betrage von 500, 000 Thalern (1 500,000 Mark Reichswährung) durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 37 S. 377 ff., ausgegeben den 29. August 1874; ö. ö

6) die Allerhöchste Verordnung vom 16. September 1874 wegen Errichtung einer Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse für die Provinz Hannover durch das Amtsblatt für Hannover Ni. 48 S. 391 bis 4006, ausgegeben den 13. November 1874, . .

Ter, Allerhöchste Erlaß vom 16. September 1874, betreffend die Bestätigung des Statuts der Wittwenkasse für die Lehrer der evangelischen Volks⸗, Bürger⸗ und höheren Mäãädchenschule der Stadt Osnabrück, durch das Amtsblatt für Hannover Nr. 48 S. 403, aus⸗ gegeben den 13. November 1874; . .

8) das am 18. September 1874 Allerhöchst vollzogene Statut des Oderberg-Hohenwutzener Meliorationsverbandes durch die Amts— blätter .

der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 51 S. 401 bis 403, ausgegeben den 13. Dezember 1874,

der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. bis 293, ausgegeben den 16. Dezember 1874; ö

9) das Allerhöchste Privilegium vom 16. Oktober 1874 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Trar⸗ bach zum Betrage von 120000 Mark Reichswährung Durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Coblenz Nr. 47 S. 345 bis 347, ausgegeben den 26. November 1874; . ö

10) der Allerhöchste Erlaß vom 16. Oktober 1874, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts und der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Nieder⸗Barnim für den Ban einer Chaussee von Nie⸗ der⸗Schönhausen über Liebenwalde bis zur Grenze des Templiner Kreises in der Richtung auf Zehdenick, durch das Amtsblatt der Kö⸗ niglichen Regierung zu Potsdam Nr. 52 S. 411, ausgegeben den 25. Dezember 1874;

3. das Allerhöͤchste Privilegium vom 16. Oktober 1874 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Kreis- Anleihescheine des Kreises Nieder⸗Barnim im Betrage von 3360, 066 Reichsmark durch das Amts blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 52 S. 411/412, ausgegeben den 25. Dezember 1874; . ;

, das Allerhöchste Privilegium vom 21. Oktober 1874 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen über eine Anleihe der Stadt Ronsdorf von 45.000 Thalern 135.000 Mark Reichs⸗ währung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düssel⸗ dorf Nr. 51 S. 479 bis 481, ausgegeben den 5. Dezember 1874;

13) das Allerhöchste Privilegium vom 26. Oktober 1874 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis DOhligationen des Kreises Usedom⸗Wollin bis zum Betrage von 150,000 Mark

Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 50 S. 324 bis 326, ausgegeben den 11. Dezember 1874,

) das Allerhöchste Privilegium vom 4. November 1874 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Altong im Betrage von 800000 Thalern oder 2400, 000 Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 61 S. 453 bis 455, ausgegeben den 12. Dezember 1874.

Nr. 9 des Amts -Blatt? der Deutschen Reichs— bostpverwaltung“ hat folgenden Inhalt: General · Verfügung vom 23. Januar 1875. Ausdehnung der Empfangs · Anerkenntnisse über die von den Bahnposttransporten abgelieferten gewöhnlichen Packete auf den Weselver kehr. General Verfügung vom 23. Januar 575. Verpackung der Begleitadressen zu gewöhnlichen Packeten nach Stet⸗ tin. General-Verfügung vom 26. Januar 1875. Umrechnung der auf Postanweisungen nach den Niederlanden eingezahlten Beträge. Bescheidungen vom 20. Januar 1875. Zulässigkeit der Versendung von in Briefform gefalteten Drucksachen.

Nr. II des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich. Preußischen Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Cirkular über die zum Halten -der Gesetz— Sammlung und der Amtsblätter verpflichteten Personen und der Gratis -Empfänger betreffend, vom 11. November 18; Bescheid, die rechtsgültige Eheschließung ven Ausländern im Inlande nach den Formen des Gesetzes vom 9. März 1874 betreffend, vom 31. Oktober 1374. Erlaß, die Erledigung von Requisitionen auf Grund des Gesetzes vom 9. März er. Seitens der Givilstandsbeamten im Ge— biete des Rheinischen Rechtes, resp. im Gebiete der ehem. Freien Stadt Frankfurt a. M. betreff nd, vom d. No nember 1874. Erlaß, das Organ für die Bewilligung der sächlichen Ausgahen der Standesamts⸗-Verwaltung betreffend, vom 12. November 1874. Erlaß, die Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung det Per⸗ sonenstandes betreffend, vom 13. November 1514. Cirkular, die von den Standesbeamten zu liefernden statistischen Nachrichten be treffend, vom 20. November 1874. Cirkular, die Bestimmung des

Gerichts, bei welchem die Nebenregister über Beurkundung des Per⸗

sonenstandes aufzubewahren sind, wenn der Standesbemte Außer⸗ halb seines Bezirks wohnt, betreffend, vom 2. Dezember 184. Erlaß, die Form der Seitens der Standesbeamten zu ertheilenden Bescheinigungen zum Zwecke der Taufe oder der Beerdigung betref fend, vom 4. Dezember 1874. Verfügung, den Abschluß der Standesregister nach Ablauf des Kalenderjahres betreffend, vom 29. Dezember 1874. Cirkular⸗Verfügung, die Abtretung von Staats⸗ grundstücken an die Reichsverwaltung betreffend, vom 6. September 1874. Cirkular, die Vorschriften für die Buchführung und assen⸗ verwaltung in Bezug auf die Reichs markrechnung bet effend, vom 33 Dezember 1874. Cirkular, die Viäten und Reisekosten der Ober⸗ lehrer an Gymnasien, Rektoren der Progymnasien 2c. betreffend, vom 10. September 1874. Bescheid, die Behandlung der Schu sbau— sachen mit Rücksicht auf die Vorschriften der Kreisordnung, betreff nd vom 14. September 1874. Bescheid, die Unzulãässigkeit der Ein⸗ richtung einer einklassigen Iffentlichen Konfessior oschule nehen den mehrklassigen städtischen Schulen; ferner, die Nithtrerpsi tum der bürgerlichen Gemeinde zu Beiträgen für eine vlolch und für eine konfessionelle Privatschule betreffend, vom 19. August 1874. ö Cirkular, den Bezug von Formularen zu Impfscheinen von der Königl. Staatsdruckerei betreffend, vom 23. Dezember 1874. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals, nach welchem der Antrag auf ö folgung einer einem Gemeindevorsteher in Beziehung auf feinen Be— ruf zugefügten Beleidigung, nicht vom Amtsvorsteher Restell werden kann, wenn die Berufsthätigkeit, auf welche sich die Beleidigung be⸗

unterliegenden Gegenständen gehört, vom z scheid, die Frage, in wie weit landesherrliche Genehmigung zur An⸗ nahme eines für kommunale Zwecke ausgesetzten Legats erforderlich

CGoß ö . P f den v—on Gefangenen⸗⸗Transporten auf de 4 ngetretenen Wittern renden Entschädigungen betreffend, vom 4. Dezember 1874. den 15. Februar festgesetz. .

ic d r e fsicht des Amtsvorstehers zog, nicht zu den der Prrwaltung oder Aufsicht des Am ; . zen 15. Oktober 1874. Be⸗

ist, betreffend, vom 12. Dezember 1874. Cirkular, die Kosten der ärztlichen Untersuchung der nach 8. 362 des Strafgesetzbuchs der

s 7 z 262 Landes-Polizeibehörde überwiesenen Personen betreffend, vom 3. No⸗

Begleitern

Gensd'armen als ; gebüh⸗

Cirkular, die den ner l Eisenbahnen

vember 1874.

1875.

Verfügung, die den Gensd'armen bei Versetzungsreisen zu gewãhrenden Tagegelder und Reisekosten betreffend, vom I. Dezember 1874. Bescheid, die Tragung der Kosten für Ernährung und Belleidung der Kinder weiblicher Strafgefangenen, so lange sie von der Mutter nicht getrennt werden können, betreffend, vom 4. November 1874. Cir⸗ kular an das Königliche Polizei⸗Präsidium hier, die Anwendung des beschränkten Suhmissionsperfahrens bei fis kalischen Bauaus führungen betreffend, vom 20. November 1874. Bekanntmachung, die Ein—⸗ führung neuer, auf Reichsmarkwährung lautender Telegraphen ⸗Frei⸗ marken im Reichs⸗Telegraphengebiet betreffend, vom 12. Dezember 184. Cirkular, die Herbeiführung der Uebereinstim⸗ mung der Grundbücher mit den Flurbuchs.! und Gebaͤude— steuerrollen⸗ Anhängen betreffend, vom 10. Jull⸗ Cirkular⸗Verfügung, die Annahme von Hülfsarbeitern in den Bure aus und Kanzleien der Provinzial⸗Steuerhbehörden betreffend, vom 16. Sey tember 1874. Verfügung, die Besteuerung der Bäcker und Fleischer, der Handlungsreisenden und des Gewerbebetriebes im Umhrerziehen betreffend, vom 14. August 1874. CEirkular, die Behandlung der Reklamationen Klassensteuerpflichtiger, welche nach geschehener Veran⸗ lagung ihren Wohnsitz verlassen haben, betreffend, vom 27. Oktober 1874. Verfügung, die Gewerbesteuerpflichtigkeit der zur Darstellung von Braunkohlen ⸗Preßsteinen dienenden Anlagen betreffend, vom 26. November 1874. CGirkular, die Feststellung der durch Truppen Uebungen entstebenden Flurschäden betreffend, vom 109. November 1874. Cirkular, die Tagegelder und Reisekostensätze der Kreis⸗ Thierärzte betreffend, vom 4. November 1374. Bekanntmachung der Reichsschulden.- Verwaltung, die Reichskassenscheine betreffend, vom 24. Dezember 1874. Bekanntmachung, betreffend die Außerkurs⸗ setzung verschiedener Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen, vom 19. De⸗ zember 1874. Nachweisung über den Geschäftsbetrieb und die Resultate der Sparkassen für das Jahr 1873.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Nr. 6 der „Natur“, Zeitung zur Verbreitung natur—⸗ wissenschaftlicher Kenntniß und Naturanschauung für Leser aller Stände, (Organ des deutschen Humboldt⸗Vereins), herausgegeben von Dr. Otto Ule und Dr. Karl Müller von Halle. Halle, G. Schwetschke'scher Verlag. (Abonnementspreis 3 Mark pro Quar⸗ tal Kzat folgenden Inhalt: Arzneiwesen im Alterthume. Von Dr. M. Weishgupt. (Fortsetzung7. Läuse, Wanzen und ähnliches Umn⸗ geziefer. Von Dr. Otto Ule. (Mit 1 Abbildung.) . Wissenschaft⸗ liche Anstalten. Die Universität von Cordoba. ö. Literaturb e icht. Tyndall, Spicker. Kleinere Mittheilungen. Die höchsten Woh⸗ nungen.

ö Vile

Das unter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs von Württemberg stehende Konservatorium für Musik in Stuttgart hat im vergangenen Herbst 161 Zöglinge neu aufgenom⸗ men und zählt, dem St. A. f. W.“ zufolge, jetzt im Ganzen 576 Zöglinge, um 68 mehr als im vorigen Jahr., 182 davon widmen sich der Musik berufsmäßig, und zwar 62 Schüler und 1290 Schüle⸗ rinnen, darunter 133 Nscht⸗Württemberger. Unter den Zöglingen im Allgemeinen sind 306 aus Stuttgart, 32 aus dem ührigen Württem= berg, 10 aus Baden, 11 aus Bayern, 1 aus Hessen, 22 aus Preu zen, l aus Braunschweig, 3 aus Bremen, 6 aus deu sächsischen Herzog= thümern, 2 aus Hamburg, 1 aus Osterreich, 35 aus der Schweiz, aus Frankreich, 53 aus Großbritannien, aus den Niederlanden, 19 aus Rußland, 1 aus der Türkei, 79 aus Nordamerika und 1 aus Afrika. Der Unterricht wird während des Wintersemesters in wöchent⸗ lich 706 Stunden durch 34 Lehrer und 5 Hülfslehrer ertheilt.

Verkehrs⸗Anstalten.

In der außerordentlichen Generalversammlung der Mehl— theuer⸗Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft fand der Seitens des Vorstandes mit Br. Strousberg und der Mitteldeutschen Kredit. bank Filiale Berlin abgeschlossene Vertrag wegen Fertigstellung der Bahn einstimmige Annahme.

Die Eröffnung der neuen Linie Arusdorf⸗Gossen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, welche am 1. Januar in Folge der eingetretenen Witterung nicht erfolgen konnte, ist nunmehr auf

—— w *

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ n. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Bentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Ereußischen stants-Anzeigers: Berlin,. 8. W. Wilhelm ˖⸗Straße Nr. 52. ö K

Steckbriefe und Untersuchungs⸗-Sachen.

Stedcbriefs Erledigung. Der hinter den Hand⸗— lungslehrling Berthold Peretz wegen wiederholten einfachen Diebstahls unter dem 5. Januar dieses Jahres erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückge⸗ nommen. Berlin, den 25. Januar 1875. König— liches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen.

Steckbrief. Der Tagelöhner Johann Olmes⸗ dahl von hier hat sich der wegen Diebstahls wider ihn eingeleiteten Untersuchung durch Entfernung ent⸗ zogen, weshalb alle Polizeibehörden ersucht werden, denselben betreffenden Falls zu verhaften und. uns vorführen zu laͤssen. Duisburg, 25. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung. Signale⸗ ment. Name: Johann Olmesdahl; Geburtsort: Duisburg; Religion: evangelisch; Alter: 35 Jahre; Größe: 5 Fuß 2 Zoll; Haare: dunkelblond; Stirn: frei; Augenbrauen: dunkelblond: Augen: grau; Nase: lang und spitz; Mund: gewöhnlich; Bart: rastrt; Zähne: defekt; Kinn: spitz; Gesichtsbildung: schmal; Gesichtsfarbe: gesund; Gestalt: klein; Sprache: deutsch.

Offene Regquisitien. Gegen den Schlosser—⸗ gesellen Lonis Zeidler aus Haynau ist wegen einer von ihm hierselbst unter Anwendung eines Messers verübten vorsätzlichen Mißhandlung eines Anderen (8. 223 des Strafgesetzbuchs) die Unter suchung eröffnet und zugleich die Haft beschlossen worden. Es wird ergebenst ersuckt, denselhen, fest⸗ zunehmen und von dem Geschehenen hierher Mitthei⸗ lung zu machen. Sprottau den 23. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1846 zu

Ferdinand

28. Juli

Hain, am

hann August

Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 4. Mai i871 sind J. nachstehende Kantonisten:! am

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. .

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

Verloosung,

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

1) Karl Heinrich Paul Winkler, am 21. August Schweirnitz . U h

2) Friedrich August Adolf Schröter, den 30. Mãärz 1346 zu Schweidnitz geboren zuletzt daselbst, 3) Karl Alexander von Brause am 2. n 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 4) Fer⸗ zu S dinand Wilhelm Adolf. Malcharezeck, . Fe bruar 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 5) Markus Pakulli alias Pokalle oder Pochalle, am 1847 Schweidnitz, 6) Johann Karl am 1. Dezember 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 7) Julius Herrmann Rudolf Hacke, am 30. Mai 1847 zu Ober⸗AÄrnsdorf geboren, zuletzt daselbst, 8 Johann Karl Anders, am 7. Juni 184 zu Ober⸗Arnsdorf geboren, zuletzt daselbst. 9) Karl August Eckner, am 9. März 1847 zu. Wilkau ge G boren, zuletzt daselbst, 19) Friedrich Wilhelm Anton 17. Nowag, am 6. September 1848 zu Schweidnitz ge⸗ boren, zuletzt daselbst, 3 Wil Hübner, am 16. August 1848 zu Stephanshain ge— boren, zuletzt daselbst, guf 10. Januar 1348 zu Creisau geboren, zuletzt daselbst, 13) Isaak Julius Jakob, am 1. Mai 1848 zu Schildberg geboren, zt. eiduitz, 14) Johann Ferdinand August Müller, am 17. Juli 1818 zu Klein ⸗Silsterwitz geboren, zuletzt daselbst, 15) Julius Herrmann Hacke, am“ zu Ober⸗Arnsdorf geboren, zuletzt daselbst,

Stephanshain geboren, zuletzt daselbst, Karl Eduard Ansorge, J i 18 un. kersdorf geboren, zuletzt daselbst, 183) Karl Reinhold Welz, am 23. September 1849 zu O ir geboren, zuletzt daselbst, 19) Hugo Ferdinand Ewald Streit, am 12. Juni 1850 zu r z boren, zuletzt daselbst, 20) Wilhelm Robert Menzel, 14. September 1850 zu Schweidnitz geboren,

3

Grossbandel.

Literarische Anzeigen. 3. Theater-Anzeigen. 11n

Linszahlung te ; PFamilien-Nachrichten.

Amortisation,

geboren, zuletzt daselbst,

selbst, Februar

am 19. Fe⸗

zu Constadt geboren, zuletzt in Paul Lichtenberger,

selbst. II. nachstehende

Knecht Ernst

Gefreite 1832,

Juni II) Karl Gottlob Wilhelm

12) Karl August Hein alias

zuletzt in Schweidnitz, Wehrmann Karl Sander,

Robert Hutter, geboren den 22 Mai 1849, 16) Jo⸗ Mai 1849 zu 17) Johann am 25. Mai 1849 zu Bur⸗

Sommer, am 13.

Ober ˖Meistritz

zu Ober-⸗-Weistritz ge—⸗

ö . . 8 . .

Def Anzeiger effe r ,

Industrielle Etablissements, Fabriken und

NVerschiedene Bekanntmachungen.

der Börsen- beilage.

Woldemar Fürst, am 18. Mai 1850 zu Schweid⸗ nitz geboren, zuletzt daselbst, 25) Johann Karl Adolf Kirschner am 10. Septem her 1850 zu Schweidnitz de geboren, zuletzt daselbst, 26) Julius Herrmann, am ein 29. Juni 1850 zu Säbischdorf geboren, zuletzt da⸗ ses Landwehrmänner: I). der Unteroffizier Restaurateur Reinhold Scholz, geboren den 29. April 1842, zuletzt in Marxxdorf, 2) der Oekonomie⸗ Handwerker, Sattler Robert Otto, geboren den 26 Juli 1873, zuletzt in Gräditz, 3) der Müller, zuletzt in 4) der Grenadier Arbeiter Gustav Fellmann, ge⸗ boren den 20. Juni 1844, zuletzt in Schweidnitz, 5) der Wehrmann Kürschner Adolf Fischer, geboren den 26. Juni 1838, zuletzt in Schweidnitz, 6) der Wehr mann Schneider Josef Rauswick, geboren den 26. Januar 1831, zuletzt in Groß⸗Mohnau, 7) der geboren den 5. 8565, zuletzt in Mörschelwitz, 8) der Gefreite Kellner 13. Juni! . letzt in Freiburg, 9) der Wehrreiter Bäcker Karl Schreiber, geboren den 28. März 1837, zuletzt in Zobten, 10) der Gefreite Fahrmann Wilhelm Roth, geboren den 29. Mai 1835, zuletzt in Nieder⸗Arns= dorf, sowie III. durch rechtskräftig gewor⸗ denes Erkenntniß vom 28. Dezember 1371 nachstehende Kantonist enz !) der Barbier Je hann Ernst Eduard Menzel zu Schweidnitz, den 15. Dezember 1847 geboren, Sohn des Fleischermeisters Johann Ernst Menzel, 2) der Tischlergesell Karl geben. Gottlieb Ulber zu Seiffersdorf, am 26. Dezember

ö. * Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen ⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. Sy Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

sowie alle übrigen größeren i, 9

zuletzt daselbst, 21) Gustav Adolf Wiedermann, am 1847 geboren, zuletzt in Burkersdorf, Sohn des 18. August 1849 zu Schweinitz geboren, zuletzt da⸗ 22) Heinrich August Göllner, am 22. Sep— tember 1849 zu Tschechen geboren, zuletzt daselbst. 23) Paul Ludwig Richard Pathe, am 10. Juni 1850 Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 24) Theodor

Stellenbesitzers Karl Ulber, und 3) der Pferdeknecht Karl Heinrich Pohl zu Zedlitz, am 20. September 1851 geboren, Sohn der unverehelichten Rostna Pohl und LV. durch das rechtskräftig ge⸗ wordene Erkennt niß vom 13. Februar 1873 nachstehende Kantonisten: 1) der am 25. September 1847 in Reußendorf, Kreis Wal denburg, geborene Johann. Reinhold Seidel, Sehn des in, Würben hiesigen Krei⸗ verstorbenen Müllermeisters Karl Seidel; zuletzt in Würben, 2) der am 28. Dezember 184 in Leutmannsdorf, Kreis Schweidnitz, geborene Moritz Adolf Eifler, ein Sohn des daselbst verstorbenen Stellenbesitzers August Eifler, zuletzt in dentmauns⸗· dorf, 3 der am 24. Jannar 1848 in Klein-Wiedau, Kreis Schweidnitz, geborene Johann Robert Kürzel, ein Sohn des daselbst noch lebenden Bauerguts⸗« besitzers Karl Kürzel, zuletzt in Klein Wiergu, der am 25. April 1852 in Rawicz, Kreis Kröben, geborene Abraham David Weber, ein Sohn des zu Zobten noch lebenden Handelsmanns Wolf Weber, zuletzt in Zobten, und zwar die Kondemnaten zu L., III. und JV. wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Verlassen der Königlichen Lande, ein Jeder zu 50 Thalern Geldbuße, oder im Unver⸗ mögensfalle zu einmonatlichem Gefängniß, und die Kendemnaten zu 11. wegen unerlaub ten Auswandern als beurlaubte Landwehrmänner zu 5 Thaler Geld buße oder im Unvermögensfalle zu 5 Tagen Haft verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kondemnaten ist uns unbekannt und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, von denselben im Be—⸗ tretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event. die

geboren den Stephans hain,

April

1845, zu⸗

substituirte Gefängnißstrafe an denselhen zu voll— strecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu Schweidnitz, den 19. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.