sche nach Chalons begriffenen Maas⸗ und III. Norden. Zehn Kartenstizzen, vom 21. — 51. August 1870 die Stellung be geben ein anschauliches Bild von der Aus tion. Außerdem treten in der Erzählung dieses Zeitraums, das von Nouart und n von Beaumont hervor, deren Verlauf ein
auf dem Mar
hung der Entwürfe eines Gerichts⸗ Armee nach
einer Strafprozeßordnung und einer Der Vorsitzende
mission zur Vorberat verfassungsgesetzes Civilprozeßordnung. Abg. Miquel,
welche für jeden Tag, ider Heere verzeichnen, führung dieser Opera⸗ die siegreichen Gefechte amentlich die Schlacht e große Karte in drei Die Anlagen enthalten die Ordre de ba- r Armeebefehlen roße Hauptquar⸗
Kommission, daß die Kommission ihrerseits Stellvertretern t stellen werde und ferner beschlossen Reichstags berechtigt sein solle, Kommission formulirte Antrãge ommission abzustimmen haben elt es für erforderlich, daß die dem Laufe der Verhandlungen ten, um Anträge stellen zu können, Kommission die Anfrage, ob die ihre Sitzungsprotokolle unter worauf der Abg. Miquel noch nicht vorliege. daß die Kommis⸗ e Erwägung ziehen werde. ung des Entwurfs eines weiter Berathung gefaßten In der General⸗Diskussion verlangte der adt) die Streichung des 5. 14, indem er sich mit der Einführung übereilt habe und Aeußerungen des Berichterstatters der Bankgesetzentwurfes betraut gewesenen Dr. Bamberger angriff. Der Redner daß er verschiedene Thatsachen „ent⸗ Forckenbeck veranlaßte, zu parlamentarisch nicht zulässig sei, er daß die heutige Sitzung die vor⸗ schärferen Rüge ent⸗ Bamberger die An⸗ roeder zurück; Letzterer repli⸗ rger zu einer kurzen Erwide⸗ Nachdem sodann noch der rochen, wurde die General— In der Spezialdiskussion wurden
Kommissionsmitglieder nich habe, daß jedes Mitglied während der Sitzungsperiode der
einzureichen, über welche die K Der Abg. Windthorst hi Mitglieder des Reichstags von
in der Kommission Kenntniß erhiel und richtete an den Vorsitzenden d Kommission nicht auch beschlossen ha die Reichstagsmitglieder zu vertheilen erwiderte, daß ein solcher Beschluß Abg. Windthorst sprach die Erwartun ston den beregten Gegenstand in ernf f wurde in die dritte Berath setzes auf Grund der in ;
Momenten darstellt. taille der neu und Verlustlisten au tier gelangten Meld
gebildeten Maasarmee, und auße ch die wichtigsten an das g ungen über die beobachteten Bewegungen des
Berlin, 30. Januar. Synode der Provinz tag 1 Uhr mit Gesang und Gebet eröffnet. Präsident Elwanger, theilte mit, daß Se. Ma⸗ g die Gnade gehabt haben, den Morgens 11 Uhr, in besonderer Die Ansprache des Präses an Se. Ma⸗ folgendermaßen:
„Eurer Kaiserlichen Majestät erlaubt sich der V denburgischen Provinzialsynode den e für die Berufung dieser Syno der Selbständigmachung und der weiteren E schen Landeskirche. Die Synode wir Gewissen die ihr gestellte Aufgabe zu
Die vierte Sitzung der Provinzial⸗ Brandenburg wurde gestern Mit— Der Präses, jestät der Kais Synodalvorstand am Freitag, Audienz zu empfangen. jestät lautete
er und Köni
Beschlüsse eingetreten.
Abg. Schroeder (Lippst nachzuwelsen versuchte der Goldwährung wohl besondere auch verfchiedene mit der Vorberathung des Kommission, den Abg.
warf demselben auch vor was den Präsidenten v.
orstand der bran⸗ hrerbietigsten Dank darzubringen an dem großen Werke ntwickelung der evan geli⸗ t sein, nach bestem
daß man de zur Theilnahme
d eifrig bestreb Wissen und schwierigen das Bewußtsein, daß Eure Majestät von Kurfürst Joachim II, an ununter in landesväterlicher Liebe, in Weisheit und der evangelischen Kirche und ih dert und gemehrt haben. Eurer Majestät vergönnt sein möge, der evangelischen Landeskirche
Se. Majestät der Kaiser und Kön in längerer Erwiderung kundgegeben, daß Alle Interesse den Verhandlungen der Synode fo friedigung die Ansprache ent
leich Ihren glorreichen Ahnen stellt“ habe, . ̃ ⸗ bemerken, daß der Ausdruck . sich jedoch mit Rücksicht dar aussichtlich letzte in dieser Sessto Hierauf wies der Abg. Dr. griffe und Vorwürfe des Abg. Sch zirte, worauf der Abg. Dr. Bambe rung nochmals das Wort nahm. Abg. Dr. Heine gegen das Gesetz gesp debatte geschlossen. ohne Debatte angenommen. Bei §. 9 beantragte der Mitgliedern aller Parteien, die stellen; der Abg. Parisius Berathung gestellten Antrag umlaufs auf 380 Mill. Mark. klärte sich für den Antrag des der 1prozentigen Steue Gegen diesen Ant heiz die Abgg. Richter⸗ Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats freigab, für die ursprüngliche mmissionsvorschlag fi sich danach auch die Beschl Gewinnvertheilung
die neueste Zeit Gerechtigkeit das Wohl fort und fort geför⸗ ächtigen Gott, daß es das große Werk des Ausbaues schluß zu bringen.“ g haben darauf rhöchstdieselben mit lgen und mit Be⸗ gegengenommen haben. Die Hoffnungen, welche auf die Synode gefetzt werden, könnten aber nur dänn in Erfüllung gehen, wenn in Frieden und Eintracht, im Glauben an Gott und seinen Sohn vorgegangen werde. Majestät die alsdann den Synodalvorstand emp Allerhöchstdieselbe mit warmem Interesse Synode folge.
Der Präses theilte darunter eine Petitlon de dahin gehend,
m, g. hrer treuen Diener n sei, einer Wir bitten den allm
halten wolle. zum segensreichen Ab
Abg. v. Denzin, unterstützt von Regierungsvorlage wieder herzu⸗ wiederholte seinen bereits in zweiter auf Fizirung des ungedeckten Noten— g. Frhr. v. Minnigerode er⸗ Abg. von Denzin, weil er in r keine Belastung der Kreditverhältnisse rag erklärten sich mit großer Entschieden⸗ Biegeleben, während der Minister Dr. Delbrück, Regierungs vorlage oder ch zu entscheiden, nur müßten in Betreff der Reichsbank Biegeleben ver⸗
Kaiserin-Königin hat gen und versichert, daß den Verhandlungen der
Auch Ihre
darauf die verschiedenen Eingänge mit, s Synodalvorstandes in Wusterhausen, ssen werden, daß ählbarkeit in eine einer kirchlichen Gesinnung
Hagen und Frhr. von es möge eine Deklaration erla
nur solche Personen die Qualifikation der W Synode haben, die thatsächliche Beweise
dem Hause
für den Ko Es entspann sich über diesen P
ob der Synodalvorstand der Kreissynode befugt sei, gierungs⸗Kommissar, klärte, daß er die Eingabe als nich abgegeben erachten könne; er bitte, zur Verhandlung komme, ausgelegt werde. darauf die Petition als wonach er auf eine der nächsten Tag Sodann ist folgender, von Ul unterstützter Antrag eingegangen: Die Synode wolle be trag zu stellen, daß eine d tigkeit entsprechende Vertretung auf alle also namentlich I) auf den Kreissynod Provinzialsynoden den größ thatsächlichen Zahlenverhältnisse ent Repräsentation zugestanden und dad Stellung in der Kirche angemessener Schließlich wurde folgender, dem in der vorgestrigen Sitzung thigen Unterstützng verweigerte u schnitt, eingebracht: In Erwägung, daf Kirche vorgekommen sind, welche Aergerniß nach §. 65 der Synodalordnung der Synode zusteht, erklärt die Synode, daß ste es für u der die Gottheit Christi leugne, ein
Der Präses behielt sich die Mitt Antrags bis morgen vor.
sten Gegenstand der über die Einführung und entschied sich dahin, Tag zu bestimmen, d ?) der Gemeinde⸗ welcher Mission die ge⸗
unkt eine längere Debatte, einen besonderen Beschluß eine Petition zu erlassen. General⸗Superintendent Dr. Brückner er⸗ t im Namen der Kreissynode daß die Petition deshalb nicht sondern nur im Bureau der Synode perintendent Stiebritz⸗Biesenthal nahm ihm gestellten Antrag auf, esordnungen gestellt wird. fert, Techow und Genossen
Antheilseigner Gegen den Abg. Freiherrn die Aufrechterhaltung der Akkrescenz der
theidigte er besonders legien für die Reichsbank.
erlöschenden Bankprivi stimmung wurde zweiten Lesung angenommen. die S5. 10— 13 ohne der zweiten Lesung a
In der Ab⸗ ach den Beschlüssen der Bei Schluß des Blattes waren Debatte unverändert nach den Beschlüssen ngenommen.
F§. 9 unverändert n
einen von
g der General⸗Direktion des Telegraphen⸗ Vakanz dem General⸗-Postdirektor
— Die Verwaltun wesens ist für die Dr. Stephan übertragen wor
In der Woche vom 10. bis geprägt worden an Gol d münzen: ⸗ 10⸗Markstücke; 293,230 Mark 5⸗Markstücke, 1, 098 Mark 490 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Pf. 10. Pfennigstücke, 127, 4r5 Kupfermünzen: 60,118 M Mark 21 Pf. 14Pfennigstücke. S872, 540,890 Mark 20 Ma an Silbermünzen: 6. 410, 620 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 10 303311 Mark 60 Pf. ünzen: 4,967,187 Mark 40 P 5 ⸗Pfennigstücke; an 54 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 756, 415 Mithin sind im Ganzen geprägt: Mark 20⸗Markstücke, 229, 593, 1650 an Silbermünzen: 7, 403, 850 Mark 5⸗Mark⸗ rk 1⸗Markstücke, 10,434,972 Mark — Pf Mark 40 Pf. 10⸗Pfen⸗ Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfer⸗ 2⸗Pfennigstuͤcke, 777,154 Mark Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 318,135 Mark — Pf.; 90 Pf.; an Kupfermünzen:
Dauer der schließen: bei der Kirchenregierung den An— ältnissen und der Gerech—⸗ n Synodalstufen herbeigeführt, en den volkreichern Gemeinden eren Kreissynoden eine dem annähernd darstellende irch dem Laienelement ein seiner Einfluß gewährt werde,
genügend unterstützter Antrag, der Präses die Frage der no⸗ nd die Diskussion darüber ab—
9 irklichen Nar 16. Januar 1875 sind . 20⸗Mark⸗ an Silbermünzen: 686 Mark 1⸗Markstücke, 131, 660 Nickelmünzen: 48,501 Mark 2 Mark 60 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Pfennigstücke, 20, 739 waren geprägt: rkstücke, 29, 293, 160
und auf den
ark 19 Pf. 2⸗
Goldmünzen: Mark 10⸗Markstücke; stücke, 34, 380, 6 20⸗Pfennigstücke; an Nickelm 10⸗Pfennigstücke, 1,ů7 Kupfermünzen: 1,871,244 Mark Mark 8 Pf. 1⸗Pfennig stücke. an Goldmünzen: 882, 540, 800 Mark 10⸗Markstücke; stücke, 35, 479, 313 Ma gstücke; an Nickelmünzen: 5. 0Qjö5, 688 nigstücke, 1,878,824 Mark 50 münzen: 1 931,367 Mark 64 Pf. 29 Pf. 1⸗Pfennigstücke. 1, 111, 833, 960 Mark; an an Nickelmünzen: 6, 894,512 Mark 2,708,516 Mark 93 Pf.
ch einem Cirkularreskript des Ministers des Innern Berechnung der Transportkosten im Verhältnisse von 1 Meile gleich g zu bringen, und der in Rechnung Meile auf die entsprechende Quote Fünfteln dieses
den Grundlehren der erregen, und daß darüber das Recht der Beschwerde
27 Mark 1⸗Mark bweichungen von
51371 Mark gh P
Kirchenamt bekleiden
heilung über die weitere Behandlung dieses Die Synode erledigte hierauf den er Tagesordnung, die fortgesetzte Dis kussion einer Kollekte für die Heidenmission daß 1) es den Kreissynoden zustehe, an welchem die Kollekte vor sich gehen soll, un Kirchenrath darüber zu bestimmen hat, sammelten Gelder zu Gute kommen Den zweiten Gegenstand der Tage Anträge der zur Vorberathung des gelischen Ober⸗-Kirchenrathes, betreffen gebühren, gewählten Kommission. Hr. Miquel berichtete
Silbermünzen: h
agesordnung bildeten die Proponendum des Evan—⸗
vom 20. * men gn d die Aufhebung der Stol⸗ gleichfalls das Meter ma 5 Kilometern in Anwendun kommende Bruchtheil einer Kilometern,
1,5 Kilometern abgerundet, zu
— Der Bevollmä der freien Hansestadt
über die Anträge in aus die Synode beschloß, die Diskussion bis
Nächste Sitzung Sonnabend
. zur nächsten ; Sitzung zu vertagen.
Maßes gleich Schluß der Sitzung 44 Uhr. chtigte zum Bundesrathe, Bremen, Gildemeister,
Bürgermeister
M 8 N ist von Berlin (W. T. B.)
für die Provinz Preußen den der entschieden ilrath Dr. Schrader Der Gegen⸗
Königsberg i. Pr., 30. Januar. versammelte Provinzial⸗Synode hat in der engeren Wahl zum Vorsi kirchlichen Partei ang mit einer Majorität kandidat, Geheimrath Hellwig,
Stettin, 28. Januar. der feierliche Synod den hatte, Treptow a. d. Tollen 4. V. 8: „Uns die Provinzial-⸗Synode Plenar⸗Sitzung zusammen.
Nach dem durch den Su Gebet sprach der Präses Sr. König in warmen Worten d Synode aus und knüpfte dara Wohl Sr. Majestät, welch gemeinsames Amen bekräftigte.
Demnächst wurden verschiedene, gene Petitionen und Anträge unter; halts zur Kenntniß der Synode gebra
ehörigen Provinzial⸗Scht von 67 Stimmen g erhielt 3 Stimmen.
Nachdem am
Il⸗Gottesdienst in der Sch bei welchem der Superintendent se die Predigt über den aber wir verzagen nicht,“ hielt, trat am Nachmittag um 5 Uhr zu einer
— Der General Major von Loos, Commandeur der 28. Infanterie⸗Brigade, ist in seine Garnison
— Der General⸗Lieutenant mandeur der 15. Di des Gouvernements eines kommandirenden General versetzt, der General⸗Ma deur der 14. Infanterie⸗ Lieutenant zum Commandeur d und ist der Letztere aus diesem licher Meldungen von Magdebur
Der Kaiserlich russische Ober⸗ früh aus Warschau hier
zurückgekehrt.
von Kummer, bisher Com⸗
mit den Geschäften ist mit dem Range s zu den Offizieren von der Armee bisher Comman⸗ unter Beförderung zum General⸗ er 15. Division ernannt worden Anlaß zur Abstattung persön⸗ g hier angekommen.
Stallmeister Graf Potocki eingetroffen und im Hotel
heutigen Vormittag loßkirche stattgefun⸗ Schumacher aus Text 2. Korinther
viston und gleichzeitig in Cöln beauftragt,
or von Zychlinski,
perintendenten Lengerich gehaltenen Majestät dem Kaiser und en Dank für die Berufung der n die heißesten Wünsche für das anze Ver lr ei
KJ ganze Versammlung durch ein werks über den Kri Darstellung der strategis. schlacht von Sedan führ
ienene 7. Heft des Generalstabs—⸗ eg von 1870,71 ent chen That, te: nämlich
hält zunächst die welche zur Entscheidungs⸗ die Rechtsschwenkung der
beim Vorstand eingegan⸗ kurzer Angabe ihres In⸗ cht und auf den Antrag
des Majors Grafen zon der Groeben beschlossen, jede Plenar⸗ Sitzung nicht nur mit Gebet zu beginnen, sondern auch zu schließen.
Darauf wurde in die l vom Professor Dr. Cremer, Antrag auf Gntwerfung, einer ordnung für die Synode näher begründet, und na erfolgter Annahme dieses Antrages eine sofort gewählte aus den sechs Mitgliedern Professor Pr. Cremer, Ritterguts⸗ bestzer von Maltzahn⸗Gültz, Geheimer Justiz⸗Rath a. D. von Plötz, Justiz⸗Rath Pitzschky, Rittergutsbesitzer von Enckevort und Archidiakonus Bandach bestehende Kommission mit der Aus⸗ arbeitung einer Geschäftsordnung beauftragt.
Sodann folgte: 2) die Wahl einer aus 12 Mitgliedern bestehenden Kommission für das Proponendum des Eyangelischen Ober⸗Kirchenraths, betreffend die Aufhebung der Stolgebühren, welche auf die Superintendenten Dr. Ziemßen, Causse, Schenk und Zietlow, den Hofprediger Wilfing, Pastor Wallis, Regierungs⸗ Präsidenten a. D. Grafen von Krassow, Professor Dr. Eccius, Ober⸗Präsidenten sa. D. von Kleist⸗Retzow, Landrath a. D. von Diest, Ober- Amtmann Gründler und Justiz⸗ Rath Wagner fiel.
Endlich wurde 3) die Frage zur Erörterung gestellt:
Bb die Synode von dem ihr nach 5§. 65 Nr. 9 der K G. u. S. Ordnung vom 10. September 1873 zustehenden Rechte zur Th eil⸗ nahme an den vom Konsistorium veranstalteren Prüfungen der theologischen Kandidaten Abgeordnete aus ihrer Mitte zu senden, Gebrauch machen wolle, von der Majorität bejaht, die Zahl dieser Abgeordneten auf drei festgestellt, und sofort zur Wahl derselben geschlitten, welche auf den Präses Pastor Euen, den Professor Hr. Cremer und den Pastor Kieckhaefer fiel.
Darauf wurde die Sitzung mit einem vom Superintenden⸗ ten Eichler gesprochenen Gebet geschlossen.
= 29. Januar. Nachdem die heutige zweite Sitzung um 10 Uhr mit Gebet eröffnet worden, trug der Präses die einge⸗ gangenen Petitionen und Anträge ihrem Inhalte nach vor und erledigte geschäftliche Angelegenheiten. ;
Als hierauf um 112 Uhr in die Tagesordnung eingetreten werden sollte, nahm zunächst der Königliche Kommissar das Wort, um an die Synode die dringende Aufforderung zu rich⸗ ten, Oekonomie in der Zeit bei den Berathungen zu beobach⸗ ten, da nur noch fünf Tage für dieselben zur Disposition ständen und die Seitens der Kirchen regierung vorgelegten Propo⸗ nenda noch gar nicht zur Berathung gelangt seien.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der An⸗ trag des Justizraths Wagner auf Erlaß einer Adresse an Se. Majestät den Kaiser, welche den Dank der Synode für den Erlaß der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung aussprechen soll.
Ober⸗Präsident a. D. v. Kleist⸗Retz ow stellte hierzu den Verbesse⸗ rungsantrag: durch die Adresse den Dank für den Zusammen⸗ tritt der Synode auf Grund der Kirchengemeinde⸗ und Sy⸗ nodal-Ordnung auszu sprechen, indem derselbe ausführt, daß die Einberufung lange verzögert fei, und beantragt, mit deren Ent⸗ wurf den Präses Pastor Euen zu betrauen und dieselbe am Schluß der Synode abzusenden.
Der Königliche Kommissar protestirte Namens der Kirchen⸗ regierung gegen den Vorwurf einer Verzögerung.
Professor Baier⸗Greifswald erhob ebenso einen Protest gegen die Insinuation des Hrn. von Kleist⸗Retzow und sprach im Gegentheil dem jetzigen Kirchenregiment das unbedingte Ver⸗ trauen und den Dank für desffen energisches Vorgehen aus.
Landrath v. Diest⸗Daber schloß sich dem Antrage des Herrn v. Kleist bezüglich des Erlaffes der Adresse an, beantragte aber, da verschiedene Richtungen in der Synode vertreten seien, nicht den Präses, sondern den gesammten Vorstand mit der Abfassung zu betrauen; letzterer möge das Recht haben, sich durch Kooptation zu verstärken; im Uebrigen bemerkte er gegen den Königlichen Kommissar, daß er seinerseits zwar nicht den Vorwurf einer Verzögerung erheben wolle, daß es aber seiner Auffassung nach doch möglich gewesen wäre, die zwei Vorlagen der Kirchenregierung früher fertig zu stellen und die Synoden früher zu berufen.
Der Königliche Kommissar erklärte, daß er im vollsten Um⸗ fange seinen Protest aufrecht erhalten und denen, die sich an⸗ maßen, die Möglichkeit einer früheren Zusammenberufung der Synoden zu betonen, jedes Urtheil darüber absprechen müsse.
Nachdem der Schluß der Debatte beantragt und angenom—⸗ men, wurde nach Erledigung einiger thatsächlichen Bemerkungen zur Fragestellung geschritten, über welche sich eine längere De⸗ batte erhoh. Schließlich wurden die Fragen: 1) ob die Adresse erst. am Schluß der Synode abzusenden, verneint, 2) ob der Präses Pastor Euen mit dem Entwurf zu betrauen, verneint, 3) ob der Vorstand 5 Mitglieder für letzteren Zweck namhaft machen solle, bejaht, 4) ob in der Adresse der Dank der Sy⸗ node für die Berufung auszusprechen (v. Kleistscher Antrag) bejaht, 5) ob in der Adresse der Dank für den Erlaß der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung auszusprechen (Antrag Wagner) verneint.
Hierguf hielt Hr. General-Superintendent D. Jaspis einen Vortrag über die kirchlichen Zustände der Provinz und es be⸗ schloß die Synode auf seinen Antrag, über die geeigneten Mittel zur Abhülfe der kirchlichen Mißstände in Berathung zu treten.
Der Vorstand schluͤg die Herren Pastor Euen, Superinten⸗ dent Eichler, Justiz⸗Rath Wagner, Superintendent Lengerich und Geheimer Justiz-⸗Rath von Püötz als Mitglieder für die AÄdreß⸗ Kommission vor und wurden diese durch Akklamation gewählt. Dierauf vertagte sich um 123 Uhr die Sitzung für eine halbe Stunde.
Fortsetzung 1 Uhr. Graf v. Krassow begründete seine ge⸗ druckt vorliegenden Anträge: Provinzial⸗Synode wolle bean⸗ tragen, daß unter Modifikation des Erlasses des Hochwürdigen Evangelischen Ober⸗Kirchenraths vom 21. September 1874 bez. der Ansprache an die Geistlichen vom 5. Rovember 1874) I) bei den Trauungen der bisherige Ritus unter Hinzufügung der Worte: „christliche Eheleute“ wieder hergestellt wird; 2 daß die Kirche rücksichtlich der Bedingungen der Eingehung der christlichen Ehe gegenwärtig entschieden das kirchliche Eherecht zur Geltung bringt; 3) daß die Maßregeln kirchlicher Zucht gegen Die geuͤbt werden, welche sich der Trauung entziehen oder eine kirchlich unerlaubte Che eingehen. Seiteng des Pastors Baudach und Genossen wurde ein Antrag auf motivirte Tagesordnung ein⸗ gebracht. Es entspann sich eine längere Debatte über die ges chãftliche Behandlung der Anträge. Pastor Wallis befürwortete die An⸗ nahme des Antrags des Grafen von Brassow, über welchen zu⸗ nächst die Debatte eröffnet worden. Superintendent Dr. Ziemffen desgleichen. Professor Baier warnte dle Synode vor übereilter Beschlußfassung in dieser Frage. Archidiakonus Schiffmann führte aus, daß eine christliche Che ohne Zusammensprechung durch den Geistlichen bestehen könne und begründete dies durch
Tagesordnung eingetreten und der von ihm eingebrachte definitiven Geschäfts⸗
die Form der Eheschließung der ersten christlichen Zeiten, welche eine Mitwirkung des Geistlichen nicht kenne, ferner durch Be⸗ rufung auf Luther. Landrath von Diest-Daber erachtete den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath nicht für berechtigt zu der be⸗ treffenden Abänderung des alten Trauformulars ohne Sanktion des obersten Bischofs, welche bisher nicht erfolgt sei.
Der Königliche Kommissar weist den Vorredner auf den Eingang der Verordnung des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths vom 21. September 1874 hin, welcher die Allerhöchste Ermäch⸗ tigung zum Erlassen dieser Verordnung ausspricht und führt aus, daß es einer weiteren Genehmigung, insbesondere der Unterschrift Sr. Majestät des Kaisers nicht bedurfte.
Ober⸗Präsident a. D. v. Kleist⸗Retzow und Professor Dr. Cremer unterstützten den Antrag des Grafen v. Krassow in ausführlicher Rede, wogegen der Pastor Baudach gegen denselben und für eine motivirte Tagesordnung sich aussprach.
Nachdem der Graf v. Krassow ihm erwidert und die Ab— lehnung der motivirten Tagesordnung empfohlen hatte, wurde zur Abstimmung geschritten.
Die motivirte Tagesordnung wurde abgelehnt und der An⸗ trag 1 des Grafen v. Krassow, und zwar in namentlicher Ab⸗ stimmung, mit 69 gegen 24 Stimmen angenommen.
Der Königliche Kommissarius ertheilte hierauf die Zusiche⸗ rung, daß der Evangelische Ober⸗-Kirchenrath dem Antrage eine wohlwollende und eingehende Erwägung würde zu Theil werden lassen.
ö. Demnächst wurde die Sitzung um 4 Uhr mit einem vom Superintendenten Zietlow gesprochenen Gebet geschlossen.
Posen, 28. Januar. Der Eröffnungsgottesdienst wurde heute in der St. Pauli⸗-Kirche, Vormittags 10 Uhr, die Predigt von dem Superintendenten Grützmacher aus Schneide⸗ mühl gehalten über 1. Chron. 13, 8. Um 12 Uhr setzte die Propinzial-Synode ihre Berathungen fort, welchen heute der Ober⸗Präsident Günther bis zu ihrem Ende beiwohnte.
Nach den gewöhnlichen geschäftlichen Mittheilungen des Präses und des Synodal-Vorstandes, aus denen mitzutheilen ist, daß die das Proponendum vorberathende Kommission sich konstituirt und den Ober⸗Regierungs⸗Rath v. d. Groeben zu ihrem Vorsitzenden erwählt hat, verlas der Präses mehrere in- zwischen eingegangene, genügend unterstützte Anträge: nämlich
D Antrag des Seniors Goebel (Posen), betreffend das Gesuch des Comitss der Diakonissenanstalt zu Posen um Anordnung einer jährlich wiederkehrenden Kollekte in allen evangelischen Kirchen der Provinz.
2) Antrag des Professors Geß (Breslau): Die innere Mission zum Gegenstande der Berathung zu machen, und den Vorstand zu ersuchen, bei dem jedesmaligen Zusammentreten der Provinzial⸗Synode letzterer über den Stand der Sache in der Provinz Bericht zu er— statten.
I) Antrag des P. Böttcher (Pinne), betreffend die Aufhebung der, Verpflichtung der Geistlichen zur Einziehung der Hebeammen⸗ Beiträge.
4) Antrag desselben, betreffend die Einreichung von Duplikaten der Kirchenbücher an die Königlichen Konsistorien.
Durch den Königlichen Kommissarius war dem Präses ein Reskript des Ministers der Geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, die Bestreitung der Kosten der Synode betreffend, zugegangen, aus welchem Letzterer mittheilt, daß dem Königlichen Konsistorium ein Kredit von 8700 Mark bewilligt worden sei. Die Mitglie⸗ der der Synode, soweit sie nicht in Posen wohnen, haben an Diäten pro Tag 9 Mark und an Reisekosten auf Eifenbahnen die tarifmäßigen Sätze, auf Landwegen 3 Mark pro Meile zu liquidiren. Zugleich spricht der Minister die Erwartung aus, daß die Session nicht über 8 Tage sich ausdehnen würde. Falls ein größerer Zeitraum erforderlich wäre, müßte die Erhöhung des Kredits nachgesucht werden.
Demnächst trat die Synode in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand der Bericht des Vorstandes über die Nach⸗ prüfung der Legitimationen der Mitglieder war. Der Präses theilte mit, daß der Vorstand Alles in vollkommener Richtigkeit gefunden habe. Die Synode erklärt die Sache damit für erledigt.
Der Antrag v. Helldorf, betreffend die geschäftliche Behand⸗ lung der mit 1640 Unterschriften eingegangenen Petition um Aufhebung der Stolgebühren z., wurde durch Ueberweisung der Petition an die das Proponendum der Centralbehörde berathende Kommission erledigt.
Nunmehr ward die Generaldebatte über das Proponendum selber eröffnet Die Kommission hatte einen Bericht nicht er⸗ statten, vielmehr den Wunsch aussprechen lassen, durch die Ge⸗ neraldebatte über diejenigen Gesichtspunkte informirt zu werden, welche für die Versammlung selber die wichtigsten sind. Der erste Redner hob den Wunsch hervor, Synode möchte die Ueber⸗ zeugung aussprechen, der preußische Staat habe durch die Ein⸗ ziehung des Kirchengutes die rechtliche Verpflichtung übernommen, der evangelischen Kirche eine reichliche Dotation auszusetzen. Von anderen Rednern wurde auf die Schwierigkeit der Sache hingewiesen, insofern die Rechtsansprüche der Kirche nicht formell klar und unter den gegenwärtigen Verhältnissen schwer realisirbar wären, zumal der Kirche in ihrer dermaligen unvollständigen Verfassung der Charakter eines Rechts⸗ subjektes, welches klagen oder ihr Zugedachtes entgegen— nehmen könne, abgehe. Was nun die Aufhebung der Stol⸗ gebühren oder deren Beibehaltung angeht, so sprachen sich nur 2 Stimmen für letztere aus; die überwiegende Majorität erklärte die Aufhebung für ein dringendes Gebot der Gegenwart. Ein Redner wollte einen Unterschied statuiren zwischen obligatorischem und fakultativem Fortbestehen der Gebühren. Was die Müttel und Wege, durch welche für den Ausfall ein Ersatz verschafft werden könnte, angeht, so erklärten sich einige Rebner gegen Einführung einer Kirchensteuer. Von einer Seite wurde die Bildung einer Centralkasse für die ganze evangelische Kirche Preußens vorgeschlagen, in welche eine gleichmäßig vertheilte Steuer aller Glieder der Kirche fließen sollte. Von anderer Seite wurde empfohlen, ob in eintretenden Vakanzen das Ein⸗ kommen der besseren, mit über 1500 Thlr. dotirten Pfarrstellen zum Besten einer gemeinsamen Kasse zu kürzen sei.
Nach Schluß der Generaldebatte theilte der Präses noch die inzwischen eingegangenen neuen Anträge mit, nämlich:
1) Antrag Hänschke (Bromberg), daß die in § 65 der Kirchen⸗ ordnung vorgesehene Kollekte für die Nothstände der Provinzialkirche baldigst angeordnet werde. ⸗
2) Antrag Kuntze (Trezemeszno): Synode solle anerkennen, daß nach den allgemeinen kirchlichen Bestimmungen in der Provinz Posen die Exemtion nicht zu Recht bestehe.
3) Antrag des Synodalwvorstandes, betreffend: Bildung einer Cen⸗ tralkommisston, welcher alle Anträge und Petitionen zur Vorberathung vorzulegen wären.
4) Antrag des Synodalvorstandes, betreffend: Bildung einer Kom⸗ mission zur Einsicht des Emeritenfonds und der anderen kirchlichen
tiftungen. . . Die beiden letztgenannten Anträge, sowie die Spezialdebatte
über das Proponendum wurden auf die Tagesordnung der
iSonnabendfitzung gesetzt. Der Freitag wird für die Berachungen n den Kommissionen frei gehalten. Ein Antrag, die in der gestrigen Sitzung eingebrachten drei Massenbach schen Anträge bereits am Sonnabend zu berathen, fand nicht genügende Unter⸗ stützung. Der Präses schloß die Sitzung um 25/ Uhr.
Breslau, 29. Januar. Nach einem Gebete des Super⸗ intendenten Stiller wurde die fünfte Sitzung der Provinzial⸗ Synode heute gegen 10 Uhr eröffnet, und nach einigen ge⸗ schäftlichen Mittheilungen des Präses in die Tagesordnung ein⸗ getreten.
Auf der letzteren stand zunächst das Proponendum des Königlichen Konsistoriums, betreffend die Regelung der Gesang⸗ buchsfrage. e, , Dene,
Referent Superintendent Ueberschaer begründete die von der zur Vorberathung der Sache eingesetzten Kommission aufgestell⸗ ten Thesen, und es würden dieselben mit zwei kleinen Modifika⸗ tionen den Anträgen der Kommißssion entsprechend in nachstehen⸗ der Fassung einstimmig angenommen:
1) Die erste ordentliche Provinzialsynode von Schlesien erkennt in Uebereinstimmung mit der außerordentlichen Provinzialsynode des Jahres 1869 an, daß die Herstellung eines Proinzialgesangbuches einem vielseitigen Bedürfnisse entspricht.
2) Die Einführung defsselben bleibt lediglich der Lokal⸗Gemeinde in ihrer kirchenordnungsmäßigen Vertretung in Uebereinstimmung mit dem Kirchenregimente überlaffen.
3) Bis zur Herstellung eines Provinzial-Gesangbuches kann in denjenigen Gemeinden der Provinz, wo zur Zeit mehrere Gesang— bücher in Gebrauch sind, auf Antrag der betreffenden Gemeindever⸗ trttung unter Zustimmung des Provinzial⸗Synodal⸗Vorstandes die Beseitigung eines der bisher benutzten Gefangbücher oder die In— brauchnahme eines einzigen der in der Provinz schon benutzten Ge—⸗ sangbücher unter Genehmigung des Kirchenregimentes beschlossen werden.
4) Der der Proyinzialsynode vorgelegte Entwurf entspricht in seiner gegenwärtigen Fassung den Erfordernissen eines sub 1 und 2 vorausgesetzten Gesangbuches zwar nicht; dagegen erkennt die Synode an, daß der vorgelegte Entwurf sowohl nach Auswahl der Lieder, als auch rücksichtlich der für die Redaktion und Rezension maßgebend gewesenen Grundsätze sich für die definitive Herstellung eines dem kirchlichen Bedürfnisse entsprechenden Provinzial⸗Gesangbuches unter der Voraussetzung eignet, daß a. die Zahl der Lieder zu vermehren ist; b die ausgelassenen Verse möglichst wieder hergestellt werden; e. die Textrezension und die Wahl der Melodien einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen ist; d. ein erweiterter Anhang für den Kirchen⸗ und Hausgebrauch hinzugefügt wird.
DM In, dieser Rücksicht ernennt die Synode eine Kommission von drei Mitgliedern mit dem Auftrage, innerhalb der sub 4 anerkannten und in der Vorrede zum Entwurfe näher dargelegten Grundsatze und unter Benutzung des von dem Konsistorium bereits beschafften Ma⸗ teriales sich der Umarbeitung des Entwurfes zu unterziehen.
6) Diese Kommission wird ermächtigt, zu ihrer Arbeit geeignete Männer aus der Provinz durch Kooptation heranzuziehen.
7) Nach Abschluß der Arbeit ist dieselbe von der erwähnten Kommission durch den Synodalvorstand spätestens binnen zwei Jahren dem Konsistorio vorzulegen und in geeigneter Wejse der Oeffentlichkeit zu übergeben.
Darauf kam zur Verhandlung:
I) ein Proponendum des Königlichen Konsistoriums, be⸗ treffend die Aufhebung der Ephoralexemtion der Gnadenkirche zu Freistadt. Nach dem Antrage der Kommission beschloß die Synode, sich für die Aufhebung dieser, auf drei Allerhöchste Kabinets⸗Ordres von 1754, 1787 und 1798 beruhende Exemtion auszusprechen.
2) ein von dem Kreissynodalvorstande vorgelegtes Statut, enthaltend eine Abänderung des 8. 54 der Kirchenordnung vom 10. September 1873 dahin, daß bis zur event. Aufhebung der ad 1 erwähnten Exemtion der Pastor prim. von Freistadt, ohne Wahl geistlicher Beisitzer des Kreissynodalvorstandes sein solle. Die Kommission hatte sich für Annahme dieses Statuts ausge⸗ sprochen, dasselbe wurde jedoch dem Antrage des Konsistoriums gemäß, als mit einer wesentlichen Bestimmung der Kirchen⸗ ordnung im Widerspruch stehend, abgelehnt;
3) ein Statut der Gemeinden Cunnerwitz⸗Jauernik, welches im Anschluß an bestehende statutarische Einrichtungen, den Dominialbesitzern der Parochie Sitz und Stimme in der Ge— meindevertretung ohne vorgängige Wahl einräumt, wenn die⸗ selben sonst qualifizirt sind. Daffelbe wird angenommen;
4) ein Statut der Gemeinde Conradswaldau wird, da es lediglich Bestimmungen über die Geschäftsordnung und kirch⸗ liche Vermögensverwaltung enthält, dem Konsistorium zur ge⸗ eigneten Veranlassung überwiesen; ö
5) ein Statut der Gemeinde Sagan. Nach längerer Be⸗ rathung und Debatte ward dasselbe den Anträgen der Kom⸗ mission und des Königlichen Konsistoriums gemäß dahin erledigt, daß eine Anzahl Bestimmungen als unwesentliche Abänderungen der Kirchenordnung für zulässig, andere als wesentliche Vor⸗ schriften dieser Ordnung zuwiderlaufend bezeichnet und daher abgelehnt wurden. Insbesondere werden als unzulässig erachtet die Anträge auf Erhöhung der Zahl der Gemeindeältesten und Gemeindevertreter über die in der Kirchenordnung bestimmte Maximalzahl hinaus, auf Theilung der Gemeinde in mehrere Wahlbezirke und Wahlkörper, auf Wegfall des Anmeldungs⸗ verfahrens und der Gemeindewählerliste, sowie auf Wahl des Vorsitzenden des Gemeinde⸗-Kirchenraths event. auch aus der Zahl der Nichtgeistlichen. ;
Damit war gegen 2 Uhr die Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. Gegenstände der Tagesordnung:
1) Wahl zur Generalsynode, 2) Antrag auf Entsendung von drei Mitgliedern in die theologische Prüfungskommission, 3) mehrere Lokalstatuten, 4) Wahl der Gesangbuchskommission.
Magdeburg, 29. Januar. Die erste Sitzung der ersten ordentlichen Provinzialsynode wurde heute Vormittags 10 Uhr 20 Min. durch den Konsistorial⸗Präsidenten Dr. Nöldechen in der Aula des Klosters Unserer lieben Frauen eröffnet. Nach Absingung des Liedes „Ach bleib mit Deiner Gnade“ sprach der General⸗Superintendent Dr. Möller auf Ersuchen des Vorsitzen⸗ den das Eingangsgebet über den Text in Epheser 4 Vers 17.
Hierauf richtete der Vorsitzende eine Ansprache an die Ver⸗ sammlung. Er begrüßte den heutigen Tag mit Dank gegen Gott und den Kaiser, den erhabenen Schirmherrn der evange⸗ lischen Landeskirche, als den Tag neuer Hoffnung für die Kirche der Provinz, bewillkommnete den Königlichen Kommissarius und die Mitglieder der Synode und mahnte, vertrauend in Gott und fröhlich in Hoffnung, aber mit dem vollen Bewußtsein von dem Ernste der Lage an die Arbeit zu gehen. Indem der Redner vor dem Parteihader, als den wunden Fleck am Leibe der evangelischen Kirche warnte, schloß er mit dem Segensspruch auf Se. Majestät den Kaiser und König, wobei sich die Ver— sammlung von ihren Sitzen erhob. Nachdem so dann der Vorsitzende den anwesenden Ober⸗Kirchen⸗Rath Hermes als den König⸗ lichen Kommissar der Synode vorgestellt, ergriff dieser das Wort. Der Kommissar erklärte, er überbringe der Versammlung Willkommensgruß des Ministers und des Eyangelischen Ober⸗
Kirchenrathes, indem er den heutigen Tag als einen Tag hoher Genugthuung für die Kirchenbehörde bezeichnet, welche keine Muͤhe und Anstrengung gescheut habe, um den Zusammentritt der Synode möglichst zu beschleunigen. Sei auch das Ziel noch nicht erreicht, so sei doch ein gutes Stück auf dem Wege zurückgelegt. Um das zu erhärten, bedürfe es nur eines Rückblicks auf die letzten 25 Jahre. Der Redner schilderte die Schwierigkeiten, welche sich der Herstellung einer lebensfähigen kirchlichen Orga⸗ nisation entgegengestellt, hob dann die Vorzüge der neuen Kirchen⸗ gemeinde und der Synodalordnung hervor, und schloß mit dem Worte des Apostels: „Laufet nun also, daß ihr es erreichet.“
Nachdem hierauf der Vorfttzende die Konsistorial⸗Räthe Nitze und Grundschoen zu provisorischen Beisitzern ernannt und Ersterer den vorläufigen Bericht über die Legitimation der Syno⸗ dalen erstattet, erfolgte die Verpflichtung der einzelnen Mitglieder. Der Namensaufruf ergab, daß von den 97 Mitgliedern der Synode 95 anwesend sind. Dieselben leisteten das vorgeschriebene Gelöbniß in die Hand des Vorsitzenden.
Sodann schritt die Versammlung zur Wahl des Prãses sowie der Beisttzer und deren Stellvertreter, nachdem mit Zu⸗ stimmung des Königlichen Kommissars sich die Synode für die Wahl von 6 Beisitzern entschieden.
Vor Beginn der Wahlhandlung stellte Professor Dr. Bey⸗ schlag die Frage: ob der anwesende Vertreter des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes in der Lage sei, sich da über zu erklären, ob die Wahl eines altiven Mitgliedes des Konsistoriums der Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung entspreche; von Nathusius⸗ Königsborn erachtete die Fragestellung für unzulässig, während der Königliche Kommissarius seine persönliche Ansicht dahin äußert, daß er allerdings eine solche Wahl nicht für zulässig er⸗ achte. Sollte der Fall eintreten, so werde er die Entscheidung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths einholen. Bei der nun folgenden Wahl des Präses wurden 94 gültige Stimmzettel ab⸗ gegeben, wovon 55 auf den Regierungs⸗Präsidenten Rothe zu Merseburg und 39 auf den General⸗Superintendenten Pr. Schultze lauteten. Ersterer ist somit gewählt und nahm die Wahl an. Der Königliche Kommissar erklärte, wie er sich freue, die Ge⸗ nehmigung des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes zu dieser Wahl schon jetzt aussprechen zu können. Der interimistische Vorsitzende trat darauf den Vorsitz an den neugewählten Präses ab, welcher eine dankende Ansprache an die Versammlung richtete und mit der Aufforderung zu einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, den Landesherrn, den erhabenen Schirm⸗ herrn der Kirche schloß. Die Versammlung erhob sich und stimmte dreimal laut und freudig in den Hochruf ein.
Es folgte hierauf die Wahl der geistlichen und weltlichen Beisitzer. Als erster geistlicher Beisitzer ward der Superintendent Felgenträger zu Belgern im ersten Wahlgang gewählt. Bei der Wahl des zweiten und dritten geistlichen Beisitzers kam es zur engeren Wahl. Gewählt wurden Superintendent Urtel zu Gie⸗ bichenstein und Superintendent Schenk zu Groß⸗Wölkau mit 68 Stimmen. Zu weltlichen Beisitzern wurden gewählt Pro⸗ fessor Beyschlag, Landrath Rauchhaupt und Graf von der Schulenburg-Angern. In den beiden letzten Fällen mußte wiederum die engere Wahl entscheiden. Sämmtliche Gewählte nahmen die Wahl an. Bei der Wahl des Professors Beyschlag wurden von dem Landrath von Gerlach Bedenken gegen die Wahlfähigkeit des Kandidaten erhoben, weil derselbe als Univer⸗ sitätsprediger nicht zum weltlichen Beisitzer gewählt werden könne. Der Präsident erklärte aber Anträge und Anfragen bei der Abstimmung für unzulässig.
Er schloß sodann die Sitzung um 2 Uhr und beraumte die nächste Sitzung auf Nachmittag 5 Uhr an.
— In der Nachmittagssitzung bat der Präsident die Versamm⸗ lung zunächst um die Ermächtigung, Sr. Majestätg dem Kaiser und König telegraphisch den Dank für die Berufung der Synode auszusprechen, wel hem Vorschlage die Synode zustimmte. So⸗ dann erfolgte die Wahl der Stellvertreter für die sechs Synodal⸗ Assessoren. Es wurden gewählt: Konsistorial⸗Rath Scheibe zu Eisleben, Superintendent Dr. Wolf zu Osterburg, Pfarrer Danneil zu Niedern⸗Dodeleben als Stellvertreter der ge ist lichen Beisitzer, Professor Köstlin zu Halle, Bürgermeister Bötticher zu Magdeburg und Landrath Franz zu Worbis als Stellvertreter der weltlichen Beisitzer.
Graf von der Schulenburg-Beetzendorf nahm den Antrag des Landraths von Gerlach wegen Beyschlags Wahl wieder auf und beantragte Einsetzung einer Kommission, welche morgen darüber Bericht zu erstatten habe, worauf der Prästdent dem Antragsteller anheimstellte, zunächst einen schrift⸗ lichen Antrag einzubringen. Sodann erklärte er, daß der Synodalvorstand der Versammlung die Bildung dreier Kom⸗ missionen vorschlage, nämlich der ersten, bestehend aus 9 Mit⸗ gliedern zur Berathung der kirchenregimentlichen Vorlage über die Aufhebung der Stolgebühren, einer zweiten, bestehend aus 3 Mitgliedern zur Berathung der konsistorialen Vorlage, be⸗ treffend den Emeritenfonds, und endlich der dritten, bestehend aus 9 Mitgliedern für die Geschäftsordnung und die Behand⸗ lung von Anträgen und Petitionen. Die Versammlung be⸗ schloß dem Vorschlage des Präsidenten gemäß, und erklärte gleichfalls, dem Vorschlage des Vorstandes entsprechend, sich auch damit einverstanden, daß folgende Mitglieder in die Kom⸗ missionen eintreten: a. in die erste Kommission die Deputirten Bithorn, Franz, Clasen, Deckert, Hildebrandt, Kanngießer, Opitz, Rudolsphi und von Voß, welchen die Versammlung noch die Deputirten von Rauchhaupt und Reußner hinzufügt; b. in die zweite Kommission die Deputirten Bötticher, Petersilie und Pin⸗ kernelle; . in die dritte Kommission die Deputirten Albracht, Blomeyer, Danneil, Grabe, Grotmann, Hake, Jürgens, Schaefer, Holters, welchen die Synode die Deputirten General⸗Superinten⸗ dent Schultze und Rittergutsbesitzer Sombart hinzufügt.
Schluß der Sitzung: 77 Uhr. Die nächste Sitzung wurde am Montag, den 1. Februar, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Auf der Tagesordnung stehen: a. Berathung über die geschäftliche Be⸗ handlung der eingegangenen Vorlagen, Petitionen und Anträge, b. Bericht über die Nachprüfung der Legitimationen, e. Vorlage des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths über die Aufhebung der Stolgebühren, falls Generaldebatte darüber gewünscht wird.
Wiesbaden, 28. Januar. Die heutige Plenarsitzung des Kommunal⸗Landtags begann mit Verlesung des Berichts des Eingaben⸗-Ausschusses, die Resultate der ständischen Ver— waltung im Jahre 1873 betreffend, und wurde derfelbe, da nichts zu erinnern gefunden worden war, zu den Akten genommen.
Die Verlesung des Berichts desselben Ausschusses, die Mittheilung der Königlichen Staatsregierung über die Semi⸗ narien zu Usingen und Montabaur betreffend, führt zu einer kurzen Debatte und ward sodann ebenfalls zu den Akten genommen.
Nach Erledigung eines ferneren Berichts desselben Aus⸗