1875 / 26 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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§. 86. Ist in einer gemäß 8. 84 verkündeten Polizeivererdnung der Zeitpunkt bestimmt, init weichem dieselbe in Kraft treten soll, so ist der Anfang ihrer Wirksamkeit nach dieser Bestimmung zu beurtbeilen; enthält aber die verkündete Polizeivererdnung eine solche Zeitbestimmung nicht, so beginnt die Wirksamkeit derselben mit dem achten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Amteblattes, welches die Polizeiverordnung ver⸗ kündet, ausgegeben worden ist. :

§. 87. In Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, ist der Re— gierungs Präsideut in gleicher Weise wie der ber ⸗Präsident 8 84 46 unter Zustimmung des Bezirksausschusses für mehrere

reise oder für den Umfang des . Regierungsbezirks gültige Polizeivorschriften zu erlassen. Solche 6 cnc der nach⸗ fräglichen Zustimmung des Provinzialausschusses. Wird die Zustim · mung versagt, so hat der Ober⸗Präsident die betreffende Polizeiver⸗ ordnung außer Kraft zu setzen. .

§. 88. Die Bestimmungen der §5§. 85 und 86 finden auf. die von dem Regierungs ⸗Präsidenten zu erlassenden Polizeivorschriften gleichmäßig Anwendung. -

§. 89. Die Befugniß der Bezirksregierungen zum Erlasse von Polizeivorschriften wird von dem Zeitpunkte ab aufgehoben, wo die Bildung der Provinzial⸗ und Bezirksausschüsse erfolgt sein wird.

§8. 0. Die Ertheilung, der Genehmigung zum Erlasse orts- und amtepolizeilicher Vorschriften mit einer Strafandrohung bis zum Betrage von 30 Mark gemäß §. 5 des Gesetzes vom 11. März 1850 steht an Stelle der Bezirksregierung fortan dem Ober Präsidenten zu.

Ingleichen hat der Qber⸗Präsident an Stelle der Bezirksregierung über die Art der Verkündigung orts⸗, amts⸗ und kreispolizeilicher Verordnungen, snwie über die Formen, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, zu bestimmen. H .

§. 91l. Die Befugniß, orts„ amté. oder kreispolizeiliche Vor schriften außer Kraft zu setzen, steht an Stelle des Regierungs. Präsi⸗ denten fortan dem Ober⸗Präsidenten unter Zustimmung des Propinzial⸗ ausschusses zu. ö. . .

§. 92. Bei der Befugniß des Ministers des Innern, jede (orts-, amts⸗ kreis⸗, bezirks⸗ oder provinzial⸗) polizeiliche Vorschrift außer Kraft zu setzen, soweit Gesetze nicht entgegenstehen, (8. 16 des Gesetzes vom 11. März 1850) behält es sein Bewenden. .

§. 93. (Polizeiliche Anordnungen und Verordnungen der Mini⸗ sterien. Soweit die Gesetze ausdrücklich auf den Erlaß be sonderer

olizeilicher Anordnungen oder Verordnungen verweisen, sind auch die Mlner i befugt, innerhalb ihres Ressorts dergleichen Anordnungen oder Verordnungen für den ganzen Geltungsbezirk dieses Gesetzes oder für einzelne Theile desselben zu erlassen.

Die gleiche Befugniß steht den Ministern auch in Betreff der⸗ jenigen Landestheile zu, auf welche das gegenwärtige Gesetz im Uebri⸗ gen keine Anwendung findet.

Ist die Zuwiderhandlung gegen solche Anordnungen oder Ver— ordnungen nicht im Gesetze selbst mit einer höheren Strafe bedroht, so darf die anzudrohende Strafe das im 8. 84 für Provinzial -Polizei⸗ verordnungen vorgeschriebene Strafmaß nicht übersteigen.

8. 94. Bezüglich der Bekanntmachung der im 5. 93 gedachten Anordnungen und Verordnungen und des Zeitpunktes ihres Inkraft— tretens gelten die Bestimmungen der 5§5§. 85 und 86.

Fünfter Abschnitt. Von den Provinzialbeamten.

S§. A5. Eandesdirektor L Landeshauptmann ]). Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung wird ein Landesdirektor (Landeshauptmann) bestellt, welcher von dem Provinziallandtage nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts auf sechs oder zwölf Jahre zu wählen ist. .

Der Landes⸗Direktor (Landes Hauptmann) bedarf der Bestätigung des Königs. Wird die K so schreitel der Provinzial Landtag zu einer neuen Wahl. ird auch diese Wahl nicht bestätigt, so kann der Minister des Innern die kommissarische Verwaltung der Stelle auf Kosten des Provinzialverbandes anordnen. Dasselbe findet ftatt, wenn der Provinzallandtag die Wahl verweigert oder den nach der ersten Wahl nicht Bestätigten wieder wählt. Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl des Provinzigllandtages, . . Vornahme ihm jederzeit zusteht, die Bestätigung erlangt hat.

X96. Der Landes Direktor (Landes- Hauptmann) wird von dem Ober⸗Präsidenten in sein Amt eingeführt und vereidigt.

§. 7. Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) führt unter der Aufsicht des Provinzialausschusses die laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des k vor und trägt für die Ausführung derselben

orge. Der Landes⸗Direktor (Landes ⸗Hauptmann) vertritt den Proviuzial⸗ verband nach Außen, insbesondere in Prozessen und in den zur Zu— ständigkeit der Verwaltungsgerichte gehörenden streitigen Verwaltungt⸗ sachen. Er verhandelt Namens des Provinzialverbandes mit Be— hörden und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriftstücke.

§. 98. Urkunden, mittelst denen der Provinzialverband Ver—

pflichtungen übernimmt, müssen unter Anführung des betreffenden . des Provinziallandtages beziehungsweise des Provinzial⸗ ausschusses von dem Landesdirektor (Landeshauptmann) und von zwei Mitgliedern des Provinzialausschusses unterschrieben und mit dem Amtssiegel des Landesdirektors verschen sein. In denjenigen Fällen, in denen es der Genehmigung der Staatsaufsichts behörde bedarf, ist dieselbe der Ausfertigung in beglaubigter Form beizufügen.

Dem Pro vinziallandtage bleibt vorbehalten, in den von ihm für einzelne Verwaltungszweige und Anstalten zu erlassenden Reglementé in Betreff der Vollziehung von Urkunden und Vollmachten zur Ver— einfachung der Geschäfte anderweite Bestimmung zu treffen.

§. 99. Der Landesdirektor (Landeshanptmann) ist befugt, für die Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung die vermittelnde und gutachtende Thätigkeit der Kreis-, Amts und Gemeindehörden in Anspruch zu nehmen.

§. 100. (Andere obere Beamte) Dem Landesdirektor (Landes. hauptmann) können nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts zur Mitwirkung bei Erledigung der Geschäfte der gesammten oder einzelner Zweige der kommunalen Provinzialverwaltung noch andere vom Provinziallandtage zu wählende obere Beamte (Provinzialräthe) mit berathender oder beschlietzender Stimme zugeordnet werden. Sie 6 von dem Landesdircktor in ihre Aemter eingeführt und ver⸗ eidigt.

§. 101. (Bureau, Kassen, technische 2ꝛc. Beamte der kommu⸗ nalen Provinzialverwaltung Die Stellen der zur Wahrnehmung der Bureau, Kassen, technischen und sonstigen Geschäfte der kommu⸗ nalen Previnzialverwaltung erforderlichen Beamten werden von dem Provinziallandtage nach Zahl, Diensteinnahme und Art der Besetzung (auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Kündigung) auf Vorschlag des Pro vinzialausschusses durch den Haushaltsetat bestimmt.

Die Besetzung dieser Stellen erfolgt durch den Probinzialausschuß. Die Beamten werden von dem Landesdirektor (Landes⸗Hauptmanth in ihre Aemter eingeführt und vereidigt. Sie eihalten ihre Geschäfts instruktionen von dem Provinzialausschusse.

§. 102. (Beamte der Provinzialinstitute 2⁊c Ueber die an den einzelnen Provinzialinstituten und in der Previnzialchaussee⸗ und Wegeverwaltung anzustellenden Beamten, sowle über die Art der An— stellung derselben wird durch die für jene Institute und jenen Ver— waltungszweig zu erlassenden Reglements beziehungsweise die für die— selben festzustellenden Etats bestimmt. Bis zum Erlasse neuer Regle— ments bleiben die bestehenden Reglements in Geltung.

§. 193. (Dienstliche Verhältnisse der Provinzialbeamten.) Sämmtliche Provinzialbeamte haben die Rechte und Pflichten mittel- barer Staatsbeamten. Die besonderen dienstlichen Verhältnisse der—= selben werden durch ein von dem Provinziallandtage zu erlassendes Reglement geordnet.

§. 104. Hinsichtlich der Besetzung der Stellen von Provinzial— beamten mit Militärinvaliden gelten die in Ansehung der Städte er⸗ lassenen gesetzlichen Vorschriften.

§. 195. In Betreff der Dienstvergehen der Provinzialbeamten finden die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗- Samml. S. 465) mit folgenden Maßgaben Anwendung: ;

1) Dem Landesdirektor (Landeshauptmann) steht die Befugniß zu, gegen die ihm nachgeordneten Provinzialbeamten mit Ausnahme der oberen Beamten (85. 100) Geldbußen bis 30 Mark festzusetzen.

2) Den Vorstehern von Provinzialanstalten steht die Befugniß zu, gegen die ihnen nachgeordneten Anstaltsbeamten Geldbußen bis zu 16 Mark festzusetzen.

3) Gegen die Disziplinarverfügungen des Landesdirektors und der Vorsteher von Provinzialanstalten findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte; gegen die , fügungen des Ober-Präsidenten, innerhalb gleicher Frist die Klage bei dem Ober ⸗Verwaltungsgerichte statt.

4) In dem, auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren tritt an die Stelle des Regierungs-Präsidenten der Ober-Präsident, an die Stelle der Bezirksregierung das Bezirksverwaltungsgericht und an die Stelle des Staats. Ministeriums das Ober⸗Verwaltungs⸗

ericht. ö . Die Beamten der Staatsanwaltschaft bei dem Bezirksverwal⸗ tungsgerichte und dem Ober⸗Verwaltungsgerichte stnd auch in dem auf Entfernung / aus dem Amte gerichteten Verfahren zuständig. Die Verhandlung vor dem Bezirksverwaltungsgerichte und dem Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichte findet im mündlichen Verfahren statt. Das Gut⸗— achten des Disziplinarhofes ist nicht einzuholen. .

Das Verfahren kann mit Rückicht auf den Ausfall der Vor⸗ untersuchung durch Beschluß des Bezirksverwaltungsgerichts eingestellt werden. (Schluß folgt.)

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Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Domänenverpachtung im Regierungsbezirk Frank⸗ furt hat ungeachtet der für die Landwirthschaft nicht günstigen Zeit⸗

verhältnisse sehr gute Resultate geliesert. So wurden durch die

Konkurrenz bei der Verpachtung folgender im Kreise Königsberg belegener Domänen erzielt: Woltersdorf (104 Hekt, 4250 Thlr. bisherige Pacht) 6165 Thlr., Neuenhagen (360 Hekt., 2142 Thlr.) 6995 Thlr., Butterfelde (397 Hekt., 2497 Thlr.) 7660 Thlr. jähr⸗ liche Pacht.

In den 8 Landen hat das Versiegen der Quellen und Bäche im verflossenen Jahre der Landwirthschaft große Noth bereitet, die indessen in Folge eingetretener Niederschläge jetzt wieder beseitigt ist! Die Bestellung der Wintersaaten ist durch die Dürre zwar verzögert worden, dieselben haben aber doch einen guten Stand erreicht.

Gewerbe und Sandel.

In dem am 22. Januar zur Veräußerung des Etablissements der Färberei⸗ und Appretur⸗Aktiengesellschaft Berlin⸗ Schönweide einschließlich Maschinen und Inventarium angesetzten Termin wurde nur ein Gebot in Höhe von 165,000 Thlrn. abgegeben.

Das von uns kürzlich erwähnte Cirkular der Direktion der Rheinischen Eisenbahn hat folgenden Wortlaut:

„Die Direktion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft hat zu den verschiedenen, in letzter Zeit durch die öffentlichen Blätter gelaufenen, sich aft widersprechenden Angaben in Bezug auf eine neue Emisston von Stammaktien geschwiegen, weil sie sich nicht in der Lage befindet, tagtäglich die verschiedensten der Spekulation der Börse entspringenden Gerüchte zu dementiren. Die Aktionäre der Gesellschaft sind durch die Verhandlungen der Generalversammlung vom 10. Juni v. Is. sehr frühzeitig offiziell davon unterrichtet worden, daß die Fort⸗ führunz der umfangreichen, der Gesellschaft konzessionirten Erweite⸗ rungsbauten, sowie die Fertigstellung der älteren Strecken im Herbst v. Is. oder längstens im Frühjahre 1875 die Beschaffung neuer Mittel erfordern werde. Auch wurde in jener Generalversamm⸗ lung Seitens der Direktion erklärt, daß dieselbe eventuell die neu zu emittirenden Aktien vorzugsweise den derzeitigen Aktionären zur Verfügung zu stellen gedenke. Emissionscours und sonstige Modalitäten der Emission hat ftatut⸗ und konzesaonsmäßig die Direktion mit dem Handels⸗Minifter zu vereinbaren und ist 1 erst im Momente der Ausführung in der Lage, in dieser Richtung ihre Beschlüsse definitiv zu fixiren. Diese definitive Fixirung ist bis heute noch nicht erfolgt, vielmehr werden erst jetzt die erforderlichen Verhandlungen mit dem Handels⸗Ministeriunn gepflogen. In der Generalversammlung vom 10. Juni wurde allerdings die Emission der neuen Aktien mit einem mäßigen Agio in Aussicht genommen. Da jedoch selbstredend die Fixirung der Emissionsbedingungen von der zur Zeit der Emission gegebenen Lage des Geldmarktes abhängig ist, so hat die Direktion der gegenwärtigen Stimmung der Börse Rechnung tragend, beschlossen, bei dem Herrn Handels⸗Minister die Genehmigung zur Ansgabe von 12, 190,900 Thaler neuer Aktien al pari zu bean tragen unter nachfolgenden Bedingungen der Emisston: Die neuen Aktien sollen den derzeitigen Aktionären binnen einer Präklustvfrist und zwar auf je vier alte eine neue zur Uebernahme angeboten werden. Um die Aktionäre in die Lage zu setzen, mit größter Leichtigkeit sich an der neuen Emission zu hbetheiligen, sind nach dem vorausstchtlichen Bedürfnisse der Gesellschaft die Einzahlungen auf die neuen Aktien mit 20* bei der Zeichnung, 29x am 30. September 1875, 303 am 30. Juni 1876 30 am 31. Dezember 1876 in Aussicht genommen. Auch soll es jedem Aktionär freigestellt werden, bei der Zeichnung zu⸗ gleich die zweite Einzahlung von 20 gegen 45 Diskont zu ante— zipiren, um demnächst Interimsquittung über 40 zu empfangen. Die Theilzahlungen sollen bis zur Vollzahlung mit 5 verzinst wer= den und die zu emittirenden Aktien erst für das Geschäftssahr 1877 und folgende an der Dividende mit den übrigen Aktien gleichmäßig theilnehmen.“

Die Direktion des Steinkohlenbergwerks Ritter— burg hat folgendes Cirkular versandt: „Die Steinkohlenzeche Ritter burg wird nunmehr, wie schon vor längerer Zeit bekannt gemacht, am 15. Februar c. zur gerichtlichen Versteigerung kommen. Es war dies Ende vorauszusehen, nachdem die 4 Generalversammlung am s, Oktober pr., Dank der Indolenz der Aktionäre, ganz ohne positives Resultat verlaufen war. Ob bei der jetzigen schlechten Kohlenkon⸗ junktur sich viele Konkurrenten zur Subhastation einfinden werden, ist mindestens zweifelhaft; jedenfalls bietet sich jetzt zum letzten Male für die Aktionäre die Gelegenheit, zu zeigen, daß ste ernstlich beab— sichtigen, sich ihr Besitzthum zu erhalten, oder wenigstens zu retten, was noch zu retten ist. Wenn sie sich vereinigen, um im Termin mit⸗ zubieten, so haben sie im Falle des Wiedererwerbes die Chance, in Abwartung günstiger Zeiten später zum Theil oder ganz ihr Kapital wiederzubekommen, andernfalls können sie wenigstens den Kaufpreis zu solcher Höhe treiben, daß nach Abwickelung aller Schulden einige Prozente für die Aktionäre übrig bleiben. Geschieht von dieser Seite aber auch jetzt nichts so ist eg leicht möglich, daß die Zeche, die auch unter den jetzigen Verhältnissen noch immer ihre 3400000 Thlr. werth ist, zu einem Preise weggeht, der nicht einmal die Schulden deckt. Wenn dann die Aktionaͤre das leere Nachsehen haben, dann tragen sie selbst die Schuld.“

Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der deutschen, außerpreußischen Eisenbahnen im Monat. Dezember 1874.

Namen der Bahnen.

Befördert wurden

Personen / Centner Güter

1874 1873 1874 1873

Betriebslänge in Kilometer

15 870

Personen⸗ Güter⸗ inkl. Extra⸗ Monat im

Differenz E Di gegen n . Differenz

denselben ultimo Dezember

Einnahmen

aus dem aus dem in Summa

Vorjahr

verkehr verkehr ordinaria. Vorjahre

w / ; Wernshausen⸗Schmalkalden (3weigbahn der Werrabahn) )

eher . Staats ⸗Eisenbahn Bayerische Ostbahnen Hessische a) Alte Strecke (nicht garantirte Linie)) ) .... Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie) ) 3 Ludwigsbahn (Nürnberg⸗Fürth) ,, 9) Oberhessische . Hazi e Eisenbahnen s)

erra⸗Eisenbahn

Königlich Sächsische Staats⸗Eisenbahnen (in Thalern) ) do. do. Privat⸗Eisenbahnen C do. 5 i, rz reiz Brunn

Gößnitz Gera

9 Die Betriebs länge der Bahn betrug bis 31. März 1873 825 Kilo⸗ meter; bis 14. Juni 1873 840 Kilometer; bis 31. Oktober 1873 862 Kilometer, und vom J. November 1573 ab S5? Kilometer, also durch⸗ Hartl pro Janugr biz ult. Dezember 1873 849 Kilom. Vor ehaltlich definitiver Feststellung. ) Davon kommen auf die Strecke Wilhelmshaven⸗Oldenburg 52 Kilometer mit einer Einnahme pro Dezember 1874 für den Perfonenverkehr von 7035 Thlr. 22 Sgr. 1 Fin für den. Güterverkehr von 6234 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf., und im Extracidingrium von 2074 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., zusammen 16,344 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. Gegen Dezember 1875 beträgt die

867 849) 169 169 261,1 261,1 280,916 251,970 5, 264,603 4, 116,515 334,9 334,9 47, 47,4 63,6 63, 321,0 321,0 190, 199, S0, 781 78, 185 712,040 837, 033 8 8

2, 358 2098 518, 118 764 764 206, 338 295 295 308,181 171 168 133,672

6,0 6,04 93,196

175 175 Has 46 * .

172 172 . ö . Betriebs⸗Ergebnisse pro November 1874 1000 ga sa 3M, 633

27,0 21, 0659 2, 124 12,0 8, 253 8, 897 34,5 25,239 22,659 26, 2s 16, 128 16, S860 5,506

l5, 401 589,702 560,231

759g 216 2 5h 7 94 397171] 9h 459 1g 186

236 613

20 zol 36, 589 II 457 253, 65

gb 236

z8 goa

6202, 179

2,63 7 5g) 3 hl 7. by gd, dz 5/6069

269 668

hh, 573 105,945 325,574 499005

452401 g5. 16 417875 ghd. yz 10635 240 26 450755 3/6 Sh

4769 617

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1216.

Mehreinnahme 439 Thlr. 7 Sgr. Pf. Bis ult. Dezember 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 209, 994 Thlr. 16 Sgr. 16 Pf. und gegen ult. Dezember 1873 mehr 26,415 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. Die Bahn ist seit dem 1. April 1874 in Betrieb gestellt. ) Außer⸗ dem wurden 137.000 Ctr. Regiesendungen befördert. Y Die defini—⸗ tiven Abrechnungen gegen die provifgrischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis alt. August 184 129, 941 Fl. und im Güter⸗ verkehr bis ult., Juni 1874 49,318 Fl., zusammen 178, 259 Fl. Mehr⸗ einnahme. ) Die definitiven Abrechnungen gegen die provfsorischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis ult. August 1874

i647 s iz si, 36 i)

Thlr. 164,274 l51, 825 195,R 964 112,826

94,071

148,013 S6, 785

Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.

167,230, 561,140 768,370 25,628 9, 356,592 17,286 92414 114,200 2.38386 1,465,041 9l, 988 286,545 378,533 46,553 4,148, 371 o/ SH Z5 31g 294. 46 6 J334 3 596,700

6g. 1166533 S8 573 S008 Lt ο2:

N, 998 31,282 46, 191 59,986 121,149 16,290 1,400,456 25,200 36,065 7I, 655 1,878 841,585 218 gl5ᷣ 85 * 5 85 010 56 . . h, ; - Fl. 3d has 1,575,700 2, 162,638 S8, 932 29,668,477 h93, 759 143,686 464,846 608,532 96,248 149,798 332,856 522,637 184,321 6,459, 720 615,877 33,966 33,476 69, 848 3,214 786,588 16,523 10,451 885 11,336 35 141,216 5, 954 52, 642

is, 633 2269 Gong 4 3732 S622 zoo Fool 923279 Ipo 30s 1LA658 161930 Jo. 633 November z39 410 862.932 1,1823424 57,01] z. od, 3M 4 Its, 8s 4490 12399 1638584 1,650 5. 69 6.23

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40,86 Fl. und im Güterverkehr bis ult. Juni 1874 31,981 Fl., zu⸗ sammen 72, 857 Fl. Mehreinnahme. I) Die Nachweisungen sind noch nicht eingegangen. Inkl. Pachtftrecken· 1) Inkl. 35 Kilometer, und zwar 15 Kilometer für die am 1. November 1874 eröffnete Linie Ebersbach; Seifhennersderf und 20 Kilometer für die am . November 1874 eröffnete Linie Plauen-Oelsnitz. i) Exkl. Thier⸗ Transporte. 1) Die Betriebseröffnung hat am 28. August 1874 stattgefunden. 6) Die Betriebseröffnung hat am 7. September 1874

stattgefunden. Zweite Beilage.

zum Deutschen Reichs⸗

Zweite

Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1875.

26. Berlin, Sonnabend, den 30. Januar. —————

des Aentschen Reichs Anzeigers und Königlich Nreußischen Ktaata - Anzeigerz: Berlin, 8. W. Wilhelm ⸗˖ Straße Nr. 82.

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* ; . Inserate für den Deutschen Reichs- n. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central · Handels register und das Postblatt nimmt an: die Inseraten · Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. K Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. erkanfe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

*. u. 3. W. von öffentlichan Papieren.

Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.

Oeffentliche Vorladung. Auf Grund des An . trages der hiesißen Königlichen Polizei⸗Anwaltschaft vom 16. Dezember d. J. ist wider den Wehrmann Alfred m aus Neustadt a / S. wegen Auswande⸗ rung ohne Erlaubniß aus den Königlich preußischen Landen als beurlaubter Wehrmann die Untersuchung eröffnet worden. S. 360 ad 3 des Straft esetzbuchs. Da der Aufenthalt des Angeklagten zur Zeit unbe⸗ kannt ist, so wird derselbe zu dem am 22. April 1875, Vormittags 95 Uhr, zum öffentlichen mänd⸗ lichen Verfabren an hiesiger Gerichtsstelle, Logen⸗ straße 6, Zimmer Nr. 36, anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zuͤr Stelle * bringen, oder aber solche dem unterzeichneten

ericht unter genauer Angabe der zu erweisenden Thatsachen so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß ste noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall des Ausbleibens wird mit ber Untersuchung und Entscheidung in contumacium ver- fahren werden, Frankfurt a. O, den 22 Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. Komiffarius für Uebertretungen.

(ob] Oeffentliche Vorladung.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft und in Folge Gerichtsbeschlusses ist auf Grunb dez §. 140 St. G. Bs, die Unterfuchung eröffnet gegen: 1) den Knecht Christian Otto Eduard Wiegand von hier, geb, am 11. November 1849, 2) den Schneider Gustav Wilhelm Gottfried Laue von hier, geb. am 20. Januar 1845 zu Bittkau, 3) den Kellner Fohann Arnold Hartmann von hier, geb. am 4. Dezember 1847, 4 den Kommis Karl Paul Bartels von hier,

eb, am 5. Dezember 1849, 5 den Schuhmacher Robert Richard Fischbach von hier, geb. am 31. Januar 1850, 6) den Korbmacher Gustav Heinrich Emil Müller von hier, geb. am 3. Fanuar 1850, 7) den Kommis Karl Heinrich Fieck von hier, geb. am 9. Oktober 1851, 8) den Schlosser August Hein rich Friedrich Hädeler von hier, geb. am 8. Mai 1851, 9) den Seemann Siegmund Emil Reinhold Primavest von hier, . am 21. März 1851, 10 den Seemann Adolf Otto Albert August Roßmann von hier, geb. am 15. Mai 1851, 14) den Kellner Friedrich Stto Wilke von hier, geb. am 4. Mär 1851, 12) den Fleischer August Friedrich Albert ** Diedrich von hier, geb. am 20. Januar 1852, 13) den Barbier Oskaz Emanuel Eduard Stolze von hier, geb. am 17. Mai 1852, 14) den Kommis Lipp⸗ mann Meyer von hier, geb, am 26. März 18655, 15) den Konditor Paul Leopold Bernhard Sienagngk von hier, geb. am 26. März 1853, 16) den Maurer Karl Gerecke aus Neustadt: Magdeburg, geb. am 12. Juni 1851 zu Zörbig, 17) den Sattler August Her⸗ mann Vesterling aus Neustadt⸗Magdeburg, geb. am 14. Mai 1852 zu Wernigerode, 18 Gustav Wilhelm Christoph Klingeberg aus Neustadt Magdeburg, geb. am 17 Juni 1853, 19 den Tischler. Äugust Strube aus Buckau, geb. am 26. September 1852 zu Gr. Otterg⸗ leben, 20) den Feilenhauer Karl Emil Wunder aus Buckau, geb. am Dezember 1848, als genügend belastet als Militärpflichtige den Dienst des stehenden . oder der Flotte sich Dadurch zu entziehen gefucht zu haben, daß sie ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet . ö. oder na erreichtem . Alter sich . des Bundesgebiets aufhalten. ur mündlichen Verhandlung dieser Anklage ist Termin auf den 2. März 1875, Vormittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle Thränsberg 44, Zimmer Nr. 17 anberaumt, wozu die Vorgenannten mit der Auflage, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be— weismittel zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zum Ter⸗ mine herbeigeschafft werden können und unter Der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Aus— bleiben gegen sie in coatumaciam verfahren werden wird. Mageburg, den 15. Oktober 1874. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.

Sub hastationen, Anfgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

löss] Subhastations⸗Patent.

Das dem Schneidermeister Johann Carl August Lindner zu Berlin, Buchholzerstraße Nr. J wohn— haft, gehörige, in Lichtenberg an der Verbin⸗ dungsbahn belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Bd. XI. Blatt Nr. 511 verzeichnete Grundstüch Kartenblatt Nr. 2, Parzelle A. 347 nebst Zubehör, soñf

den 14. April 1875, Vormittags 11 Ühr, an hiesiger, Gerichtsstelle, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver= steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags

den 15. April 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 2,1 Aren, mit einem Reinertrag von On Thalern veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab= schätzungen, andere das Grundstuͤck betreffende Nach⸗ weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in un serm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Britte der Eintragung

——

. Literarische Anzeigen.

Deffentlicher Anzeiger

von Ftudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöͤln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. 1

5. Industrielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. .

in das Hypothekenbuch bedürfen de, aber nicht einge⸗ tragene . geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben . Vermeidung der Pröä⸗ klu in spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden. Berlin, den 9. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Der Wirth Andreas Herbst zu Steinbach hat gegen Karl Ftehberg (Ignazs Sohn) von Stein nach, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, jedoch nach vorgelegtem Steuerbuchsauszug in der Gemarkung von Steinbach laut Kaufbrieks vom 36. August 18560 mit Grundvermögen angefessen, dahier Klage erhoben. Er habe dem Verklagten im Jahre 1835 ein bares Darlehn von 11 Thir. 8 Sgr. I bllr., welches derselbe mit 5 Prozent zu verzinfen und hald zurückzuzahlen versprochen, gegeben. Der Schuldner befinde sich jetzt in Amerika und wird ge⸗ heten, denselben zur Zahlung von 114 Thlr. 8 Sgr. J Hllr. mit 5 Prozent Zinsen vom J. Famar IS66 an und in die Kosten zu verurtheilen. Beweis ist durch einen Schulbschein vom 29. Auguft 1855, in welchem der Verklagte den Empfang des erwähnten Darlehns bekennt, dasselbe mit 5 Prozent zu ver— zinsen und sobald er in Amerika angekommen, zurück zuzahlen verspricht, sowie durch Eideszuschiebung angetreten.

Der Verklagte hat sich auf diese Klage bis zum Termin .

den 31. März d. J, Vormittags 11 Uhr, persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmäch— tigten zu erklären, widrigenfalls die Klagbehaup— tungen als richtig anzusehen sind. Das Erkenntniß und die weiteren Verfügungen werden durch Anschlag am Gerichtsbrett veröffentlicht. (612

Fuldg, den 19. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

, Aufgehot.

Ein Wechselblanquet de dato Guben, 20. Juli 1874 über 150 Thlr., zahlbar 3 Monat dato an Die Ordre des Ausstellers, mit dem Accepte des Bezogenen W. Hilland' in Guben versehn, doch ohne Ünter— schrift des Ausstellers ist am 9. oder 16. Auguft 1874 in Guben verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses Wechselblanquets wird demnach auf⸗ gefordert, dasselbe spätestens am 10, Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, dem unterzeichneten Gericht vorzulegen, indem dasselbe sonst für kraftlos erklärt werden wird. Guben, den 22. November 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Die Hebamme Kellert, Henriette, geb. Bräuer, in Dittersbach, hat gegen ihren Ehemann Wilhelm Kellert auf Trennung der Ehe wegen böglicher Verlassung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf

den 15. April 1875, Vormittags 10 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts Rath Kaßner angesetzt, zu welchem Wilhelm Kellert vorgeladen wird.

Bei seinem Ausbleiben werden auf Antrag der Klägerin die in der Klage angeführten Thatsachen wider ihn für zugestanden erachtet, und es wird dann was Rechtens daraus folgt, im Erkenntniß ausgesprochen werden.

Dem Kellert steht frei, die von einem Rechts—⸗ anwalt legalisirte Klagebeantwortung schriftlich ein- zureichen, oder sich durch einen mit vorschriftsmäßiger Vollmacht versehenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. 6400

Lüben, den 18. Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Bau; und Nutzholz Verkauf. Mittwoch, den 10. Februar e, von 95 Uhr Morg. ab, sollen im Fehrle'schen Gasthofe zu Marienwalde aus den dies jãhrigen Schlägen 18 Stück Nutzeichen (Jag. 12 u. 7), 2. Stuck Nutzbuchen (Jag. 12 u. 27, 15 Stück Nutzbirken (Jag. 12 u. T7), 450 Stück Kiefern (Jag. 12, 27 u. 168), in größeren Lposen öffentlich meistbietend verkauft werden? Bon deu Kiefern liegen 209 Stück, darunter starke Söl— er bis über 4 Festmeter, auf dem großen ie, , (Jag; 27). Die Belau fsförster ind angewiesen, die Hölzer auf Verlangen im Walde vorzuzeigen, und können die Aufmaaßregister wochen= täglich hier eingesehen werden. Bemerkt wird nach, daß bei Käufen über 150 M. nur z als Kaufgeld angezahlt zu werden braucht. Forsth. Marien . den 26. Januar 1875. Der Oberföoͤrster.

ronau.

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Im Wege der , . Süubmission soll hier . Guß⸗ und Schmiedeeisen zum Verkauf gelangen.

Dazu wird ein Termin auf den 15. Februar 18756, Vormittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau, Kaserne am Zeughause Stube Nr. 2, Nordfront anberaumt. Die Kauflustigen haben vorher die Bedingzungen hier einzusehen und zu unterschreiben, sowie vor dem Termin ihre Offerten verstegelt und mit der Aufschrift Submisston auf den Ankanf von Guß und Schmiedeeisen“ hierher portofrei einzusenden.

erlin, den 28. Januar 1875. Artillerie · Depot.

Bekanntmachung.

lõoa Reichs Eis⸗ enbahnen

werden. Die Suhmisstons bedingungen, wobon auf

an den Wochentagen von 9 bis 1 hr einzusehen.

versehen, bis spätestens zu dem auf

Straßburg, den 20. Januar 1875.

Kaiserliche General⸗Direltion der Eisenbahnen in Elsas⸗Lothringen.

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in Elfaß⸗ Lothringen. ö

Die Lieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für 14 Eisenbahnbrücken auf der Linie rt er bars Sr hmm von 13 bis 135 Meter lichter Weite mit einem Gesammtgewichte von 2616, is ilggramm Schmiedeeisen and 455557 Kilogramm Gußeifen soll in öffentlicher Submission verdungen

Ansuchen Abdrücke übergeben werden, sind mit den

Zeichnungen und Gewichtsberechnungen in unserm Central⸗Burean für Neubauten, Steinstraße 10 hier,

Die Offerten sind verstegelt und mit der Aufschrift: „Submisston auf eiferne Brücken für die Strecke Lauterburg⸗Straßburg“

den 11. Februar d. J., Bormittags 11 Uhr, im bezeichneten Bureau anberaumten Termine, in welchem die 9 dahin . Offerten in Ge⸗ genwart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden, portofrei einzufenden. Später eingehende oder

nicht bedingungsgemãße Offerten haben auf Berücksichtigung keinen Anspruch.

M. 40

lol Bekanntmachung.

Das zwei Kilometer von Freienwalde a / Oder ent⸗ fernte, unmittelbar an der Chaufsee nach Zehden

und an der alten Oder belegene Domainen · Restvorwerk Füͤhrkrug,

bestehend aus einem Wohnhause, drei Wirthfchafts= gebaͤuden und einer angrenzenden Garten⸗ und Acker- fläche von 6,6 Heckare soll licitando verkauft werden.

Zu diesem Zweck wird

Freitag, den 2. Februar 1875, Vormittags 11 Uhr, im Pächter⸗Wohnhause von Neuenhagen Termin anberaumt, und werden Be⸗ werber mit dem Bemerken eingeladen, daß das Kaufgelder⸗ Minimum 19,565 Mark oder 550 Thir. betrãgt, mit vor der Uebergabe, mit 4 nach Jahresfrist und mit . nach drei Jahren zu entrich— ten, und daß im Termin eine Caution von 16 Pro⸗ cent des abgegebenen Gebots zu erlegen ist. Die vollstãndigen Kaufbedingungen liegen bei dem Pächter der Domaine Neuenhagen, Herrn Oberamtmann Bãthke, zur Einsicht aus und werden auf Verlangen van hier aus gegen Erstattung der Copialien in Abschrift mitgetheilt. Das Restvorwerk, bessen Be— sichtigung geftattet ist, eignet sich vorzugsweise zu industriellen Anlagen.

Frankfurt a. O, den 24. Januar 1875.

Königliche Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten. Bünger.

Königlich Riederschlesisch⸗Märkische ( Eisenbahn. Iod 0] Su bmission.

Die Ausführung der Zimmerarbeiten incl. Liefe⸗

rung von Materigl für die Ueberbaue der Wege⸗ unterführung in Station 130 und der Kanalbrücke in Station 135 der Strecke Spreebrücke Moabit der Berliner Verbindungsbahn soll im Wege öffent⸗ licher Submission verdungen werden. . Submisßons⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen werktäglich von 9 bis 1 Uhr in dem Bau— büreau, Mühlenstraße Nr. 49/50, aus und sind da⸗ selbst auch die Formulare zur Aufstellung der Sub⸗ misstong, Offerten zu entnehmen.

Dieselben sind frankirt, verstegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf Zimmerarbeiten für die Ueberbaue zur Wegennterführung in Station 130 und zur Kanalbrücke in Station 185 bis spätestens Sonnabend, den 6. Februar er., ; 115 Uhr Vormittags, in dem genannten Büreau abzugeben, woselbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen wird.

Berlin, den 25. Januar 1876.

Der Abtheirungs · Baumeister Grapow.

n

König liche Niederschlestsch Märkische Eisenb ahn Die Erd. und Maurer-⸗Arbeiten, sowie die Lieferung des hierzu erforderlichen Kastes für die Verlängerungsbauten der Durchläffe, Brücken und Wegeunterführungen auf der Strecke Gassen⸗Som— merfeld, sollen an den Mindestfordenden verdungen wer wozu auf Mertag, den 12. Fun er., Nachmittags r, Termin in meinem Bureau hierselbst, Poststraße Nr. 760 angesetzt ist.

n gi Unternehmer, welche auf die Uebernahme dieser Arbeiten und Lieferung refle tiren, wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift:

Submisstonsofferte auf Ausführung von Maurerarbeiten für Brückenbauten

bis zu oben gedachten Termin an mich einreichen. Bedingungen, Zeichnungen und Massenberechnun⸗ gen, können während der Dienststunden von Vor—⸗

mittags 8 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr in meinem Bureau eingesehen, auch gegen

, ne. der Kopialien von demselben abgefordert erden. Sorau, den 26. Januar 1875. Der stönigliche Eisenbahn⸗Ban⸗ und Betriebs⸗ Inspektor. Großmann.

le! Oherschlesfsche Eisenbahn.

Die Restaurationen auf den Bahnhöfen Patschkan und Ottmachau sollen vom 15. März 1875 ab verpachtet werden. Offerten sind bis zu dem auf den . 26. Febrnar er, Vormittags 11 Uhr, in unserem Amtslokal Centralbahnhof = anbe⸗ raumten Termine frankirt und mit der Aufschrift:

„Gebot auf Pachtung der Bahnhofsrestau⸗ ration Patschkan Dttmachan * an uns abzugeben.

Die Eruͤffnung derselben erfolgt im Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Pachtlustigen. Die PVerpachtungsbedingun en liegen während der Amtsstunden in unserem Büreau zur Einsicht aus und werden auf Verlangen abschriftlich mitgetheilt.

Breslau, den 25. Januar 1575.

Königliche Eisenbahn ⸗Commisston. Caprivi.

los! Bekanntmachung.

Für den Bau des Hauptgebäudes und der beiden Lehrer Wohngebäude des Schullehrer⸗Seminars zu Wunstorf soll die Anfertigung von

176 einflügeligen und

II zweiflůgeligen innern tannenen Thůren nebst Zubehr in öffentlicher Submisston vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den 11. Februar a. e., Dormittags 10 hr, im Seminar. Baubureau zu Wunstorf angesetzt ist.

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: Gebot auf Her⸗ stellung von Thüren für den Seminarban zu 2Vvunstorf / einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Arbeiten erfolgt, sowie Arbeits ⸗Verzeichniß und Zeichnungen können in der Zeit vom 29! Januar bis 19. Februar er., Morgens von 8 bis 12 Uhr, im obenbezeichneten Baubureau eingesehen werden.

Daunoner, den 27. Januar 1875.

Der Königliche Baurath.

C. Steffen. C Ot. 114561)

Königliche Westfülische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung von 3200 Kubikmetern Bruchsteinen und 606 Kubikmetern Quader und Gewölb-⸗Steinen für den Bau des Nethe ⸗Viadukts, Stat. 15/16 der 1. Bauabtheilung der Strecke Stt⸗ bergen ⸗Northeim in öffentlicher Submisston im Gan= zen oder in 2 Loose getrennt vergeben werden.

Die Massenverzeichnifse, Zeichnungen und Sub⸗ missions⸗ Formulare sind im Bureau des Unterzeich= neten in den Dienststunden einzusehen, und: können letz⸗ tere gegen Erstattung der Druckkosten zu 50 Pfen nigen von dort bezogen werden.

Offerten sind portofrei, verstegelt und mit ent⸗ sprechender Aufschrift bis längstens den

Lö. Februar er, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen mother,, einzureichen, woselbst dieselben im Beisein der erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. 1472 Beverungen, den 19. Januar 1875. Der amn, nn , Wessel.

Verloosung, Amortisati on, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Alle Diejenigen, welche sich durch 8 nungen bei der Gotha⸗Ohrdrufer Eisenbahn-⸗Gefenl—« nr betheiligt haben, werden hierdurch aufgefor · dert, die zweite zwanzigprozentige Rate mit dem. Betrage von Einhirndert Mark auf jede Actie bei Vermeidung der in 9 8 des Gesell chaft· statuts vom 18. d. Mt. vorgesehenen Conventlonal- strafe von zehn Prozent der aus geschriebenen Rate bis spätestens zum 1. März dieses Jahres kostenfrei an die Privatbank hier für die Hauptkasse der Gesellschaft gegen Empfangnahme deg Quittungẽ⸗

bogens ä ee. Gotha, den 21. Januar 1875. 147

Aufsichtsrath der Gotha⸗ Ohrdrif Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Hünergzdorf. W. Han sen.