§. 86. Ist in einer gemäß 8. 84 verkündeten Polizeiverrrdnung der Zeitpunkt bestimmt, mit welchem dieselbe in Kraft treten soll, so ist der Anfang ihrer Wirksamkeit nach dieser Bestimmung zu beurtbeilen; enthält aber die verkündete Polizeivererdnung eine solche Zeitbestimmung nicht, so beginnt die Wirksamkeit derselben mit dem achten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Amtsblattes, welches die Polizeiverordnung ver⸗ kündet, ausgegeben worden ist. .
§. 87. In Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, ist der Re⸗ gierungs Präsideut in gleicher Weise wie der Hber - Praͤsident
84 4 unter Zustimmung des Vezirksausschusses für mehrere 2. oder für den Umfang des gangen 2 irks gültige Polizeivorschriften zu erlassen. Solche Voꝛschriften bedür en der nach⸗ fräglichen Zustimmung des Provinzialausschusses. Wird die Zustim · mung versagt, so hat der Ober⸗Prästdent die betreffende Polizeiver⸗ ordnung außer Kraft zu setzen. —
§8. 88. Die Bestimmungen der §5§. 85 und 86 finden auf die von dem Regierungs ⸗Prästdenten zu erlassenden Polizeivorschriften gleichmäßig Anwendung.
8. 89. Die Befugniß der Bezirksregierungen zum Erlasse von Polizeivorschriften wird von dem Zeitpunkte ab aufgehoben, wo die Bildung der Provinzial⸗ und K erfolgt sein wird.
S§. O0. Die Ertheilung der Genehmigung zum Erlasse orts- und amkapolizeilicher Vorschriften mit einer Strafandrohung bis zum Betrage von 30 Mark gemäß S§. 5 des Gesetzes vom 11. März 1850 steht an Stelle der Bezirksregierung fortan dem Qber Prãsidenten zu.
Ingleichen hat der Qber-Präsident an Stelle der Bezirksregierung über die Art der Verkündigung orts⸗, amts⸗ und kreispolizeilicher Verordnungen, snwie über die Formen, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, zu bestimmen. . .
§. 21. Die Befugniß, orts- amte. oder kreigpolizeiliche Vor schriften außer Kraft zu setzen, steht an Stelle des Regierungs. Präst⸗= denten fortan dem Ober⸗Präsidenten unter Zustimmung des Provinzial⸗ ausschusses zu. .
ö Bei der Befugniß des Ministers des Innern, jede (orts-, amts- kreis-, bezirks⸗ oder provinzial ) polizeiliche Vorschrift außer Kraft zu setzen, soweit Gesetze nicht entgegenstehen, (5. 16 des Gesetzes vom 11. März 1850) behält es sein Bewenden. .
5§. 93. (Polizeiliche Anordnungen und Verordnungen der Mini⸗ sterien. Soweit die Gesetze ausdrücklich auf den Erlaß besonderer
olizeilicher Anordnungen oder Verordnungen verweisen, sind auch die lll befugt, innerhalb ihres Ressorts dergleichen Anordnungen oder Verordnungen für den ganzen Geltungsbezirk dieses Gesetzes oder für einzelne Theile desselben zu erlassen. ;
Die gleiche Befugniß steht den Ministern auch in Betreff der⸗ jenigen Landestheile zu, auf welche das gegenwärtige Gesetz im Uebri⸗ gen keine Anwendung findet.
Ist die Zuwiderhandlung gegen solche Anordnungen oder Ver— ordnungen nicht im Gesetze selbst mit einer höheren Strafe bedroht, so darf die anzudrohende Strafe das im 8. 84 für Provinzial - Polizei- verordnungen vorgeschriebene Strafmaß nicht übersteigen.
8. 94. Bezüglich der Bekanntmachung der im 5. 93 gedachten Anordnungen und Verordnungen und des Zeitpunktes ihres Inkraft— tretens gelten die Bestimmungen der §5§. 85 und 86.
Fünfter Abschnitt. Von den Provinzialbeamten.
S§. 95. andes direktor (Landeshauptmann). Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung wird ein Landesdirektor (Landeshauptmann) bestellt, welcher von dem Provinziallandtage nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts auf sechs oder zwölf Jahre zu wählen ist. .
Der Landes⸗Direltor Landes Hauptmann) bedarf der Bestätigung des Königs. Wird die Bestätigung versagt. so schreitet der Provinzial— Landtag zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so kann der Minister des Innern die kommissarische Verwaltung der Stelle auf Kosten des Propinzialverbandes anordnen. Dasselbe findet statt, wenn der Provinzallandtag die Wahl verweigert oder den nach der ersten Wahl nicht Bestätigten wieder wählt. Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl des Propinzigllandtages, deren . Vornahme ihm jederzeit zusteht, die Bestätigung erlangt hat.
X96. Der Landes, Direktor (Landes- Hauptmann) wird von dem Ober⸗Präsidenten in sein Amt eingeführt und vereidigt.
§. 977. Der Landes⸗Direktor (Landes⸗Hauptmann) führt unter der Aufsicht des Provinzialausschusses die laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des . vor und trägt für die Ausführung derselben
orge. . Der Landes⸗Direktor (Landes ⸗Hauptmann) vertritt den Proviuzial—⸗ verband nach Außen, insbesondere in Prozessen und in den zur Zu⸗ ständigkeit der Verwaltungsgerichte gehörenden streitigen Verwaltunge⸗ sachen. Er verhandelt Namens des Provinzialverbandes mit Be⸗ . a Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle
riftstücke.
98. Urkunden, mittelst denen der Provinzialverband Ver⸗
. übernimmt, müssen unter Anführnng des betreffenden
33 des Provinziallandtages beziehungsweise des Provinzial ausschusses von dem Landesdirektor (Landeshauptmann) und von zwei Mitgliedern des Provinzialausschusses unterschrieben und mit dem Amtssiegel des Landesdirektors verschen sein. In denjenigen Fällen, in denen es der Genehmigung der Staatsaufsichtsbehörde bedarf, ist dieselbe der Ausfertigung in beglaubigter Form beizufügen.
Dem Provinziallandtage bleibt vorbehalten, in den von ihm für einzelne Verwaltungszweige und Anstalten zu erlassenden Reglement⸗ in Betreff der Vollziehung von Urkunden und Vollmachten zur Ver— einfachung der Geschäfte anderweite Bestimmung zu treffen.
5§. 99. Der Landesdirektor (Landeshauptmann) ift befugt, für die Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung die vermittelnde und gutachtende Thätigkeit der Kreis-, Amts- und Gemeindehörden in Anspruch zu nehmen.
100. (Andere obere Beamte) Dem Landesdirektor (Landes. hauptmann) können nach näherer Bestimmung des Provinziasstatuts zur Mitwirkung bei Erledigung der Geschäfte der gesammten oder einzelner Zweige der kommunalen Provinzialverwaltung noch andere vom Provinziallandtage zu wählende obere Beamte (Provinzialräthé) mit berathender oder beschließzender Stimme zugeordnet werden. Sie 2 von dem Landesdircktor in ihre Aemter eingeführt und ver— eidigt.
§. 101. (Bureau⸗, Kassen⸗, technische ꝛc. Beamte der kommu—⸗ nalen Provinzialverwaltung; Die Stellen der zur Wahrnehmung der Bureau, Kassen, technischen und sonstigen Geschäfte der kommu— nalen Provinzialverwaltung erforderlichen Beamten werden von dem Provinziallandtage nach Zahl, Diensteinnahme und Art der Besetzung (auf, Lebenszeit, auf Zeit, auf Kündigung) auf Vorschlag des Pro⸗ vinzialausschusses durch den Haushaltsetat bestimmt.
Die Besetzung dieser Stellen erfolgt durch den Prooinzialausschuß. Die Beamten werden von dem Landesdirektor (Landes⸗Hauptmännh in ihre Aemter eingeführt und vereidigt. Sie erhalten ihre Geschäfts instruktionen von dem Provinzialausschusse.
§. 109. (Beamte der Provinzialinstitute ꝛc) Ueber die an den einzelnen Provinzialinstituten und in der Previnzialchaussee⸗ und Wegeverwaltung anzustellenden Beamten, sowle über die Art der An— stellung derselben wird durch die für jene Institute und jezen Ver— waltungszweig zu erlassenden Reglements beziehungsweise die für die— selben festzustellenden Etats bestimmt. Bis zum Erlasse neuer Regle— ments bleiben die bestehenden Reglements in Geltung.
193. (Dienstliche Verhältnisse der Provbinzialbeamten.) Sämmtliche Provinzialbeamte haben die Rechte und Pflichten mittel barer Staatsbeamten. Die besonderen dienstlichen Verhältnisse der⸗ selben werden durch ein von dem Provinziallandtage zu erlafsendes Reglement geordnet.
§. 104. Hinsichtlich der Besetzung der Stellen von Provinzial— begmten mit Militärinvaliden gelten die in Ansehung der Städte er— lassenen gesetzlichen Vorschriften.
§. 1065. In Betreff der Dienstvergehen der Provinzialbeamten finden die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz— Samml,. S. 465) mit folgenden Maßgaben Anwendung:
1) Dem Landesdirektor (Landeshauptmann) steht die Befugniß zu, gegen die ihm nachgeordneten Provinzialbeamten mit Ausnahme der oberen Beamten (5. 100) Geldbußen bis 30 Mark festzusetzen.
2) Den Vorstehern von Provinzialanstalten steht die Befugniß zu, gegen die ihnen nachgeordneten Anstaltsbeamten Geldbußen bis zu 16 Mark festzusetzen. ;
3) Gegen die Disziplinarverfügungen des Landesdirektors und der Vorsteher von Provinzialanstalten findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte; gegen die isziplinarver, fügungen des Ober-Präsidenten, innerhalb gleicher Frift die Klage bei dem Ober ˖ Verwaltungsgerichte statt.
4) In dem, auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren tritt an die Stelle des Regierungs-Präsidenten der Ober-Praͤsident, an die Stelle der Bezirksregierung das Bezirksverwaltungsgericht und an die Stelle des Staats Ministeriums das Ober⸗Verwaltungs—⸗ gericht.
Die Beamten der Staatsanwaltschaft bei dem Bezirksverwal⸗ tungsgerichte und dem Ober-Verwaltungsgerichte sind auch in dem auf Entfernung / aus dem Amte gerichteten Verfahren zuständig. Die Verhandlung vor dem Bezirksverwaltungsgerichte und dein Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichte findet im mündlichen Verfahren statt. Das Gut— achten des Disziplinarhofes ist nicht einzuholen.
Das Verfahren kann mit Rücksicht auf den Ausfall der Vor⸗ untersuchung durch Beschluß des Bezirksverwaltungsgerichts eingestellt werden. (Schluß folgt.)
— —
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Domänenverpachtung im Regierungsbezirk Frank furt hat ungeachtet der für die Landwirthschaft nicht günstigen Zeit⸗
verhältnisse sehr gute Resultate geliesert. So wurden durch die
Konkurrenz bei der Verpachtung folgender im Kreise Königsberg belegener Domänen erzielt: Woltersdorf (104 Hekt, 4250 Thlr. bisherige Pacht) 6165 Thlr., Neuenhagen (360 Hekt., 2142 Thlr.) 6995 Thlr., Butterfelde (397 Hekt.,, 2ä97 Thlr.) 7660 Thlr. jähr= liche Pacht.
— In den Hohenzollernschen Landen hat das Versiegen der Quellen und Bäche im verflosfenen Jahre der Landwirthschaft große Noth bereitet, die indessen in Folge eingetretener Niederschläge jetzt wieder beseitigt ist? Die Bestellung der Wintersaaten ist durch die Dürre zwar verzögert worden, dieselben haben aber doch einen guten Stand erreicht.
Getoerbe und Sandel.
In dem am 22. Januar zur Veräußerung des Etablissements der Färberei⸗ und Appretur⸗Aktiengesellschaft Berlin⸗ Schönweide einschließlich Maschinen und Inventarium angesetzten Termin wurde nur ein Gebot in Höhe von 165,000 Thlrn. abgegeben.
— Das von uns kürzlich erwähnte Cirkular der Direktion der Rheinischen Eisenbahn hat folgenden Wortlaut:
„Die Direktion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft hat zu den verschiedenen, in letzter Zeit durch die öffentlichen Blätter gelaufenen, sich oft widersprechenden Angaben in Bezug auf eine neue Emission von Stammaktien geschwiegen, weil sie sich nicht in der Lage befindet, tagtäglich die verschiedensten der Spekulgtion der Börse entspringenden Gerüchte zu dementiren. Die Aktionäre der Gesellschaft sind durch die Verhandlungen der Generalversammlung vom 10. Juni v. Is. sehr frühzeitig offiziell davon unterrichtet worden, daß die Fort⸗ führunz der umfangreichen, der Gesellschaft konzessionirten Erweite⸗ rungsbauten, sowie die Fertigstellung der älteren Strecken im Herbst v. Is. oder längstens im Frühjahre 1875 die Beschaffung neuer Mittel erfordern werde. Auch wurde in jener Generalversamm⸗ lung Seitens der Direktion erklärt, daß dieselbe eventuell die neu zu emittirenden Aktien vorzugsweise den derzeitigen Aktionären zar Verfügung zu stellen gedenke. — Emnissionsecours und sonstige Modalitäten der Emission hat statut⸗ und konzessionsmäßig die Direktion mit dem Handels⸗Minister zu vereinbaren und ist 61 erst im Momente der Ausführung in der Lage, in dieser Richtung ihre Beschlüsse definitiv zu fixiren. Diese definitive Fixirung ist bis heute noch nicht erfolgt, vielmehr werden erst jetzt die erforderlichen Verhandlungen mit dem Handels, Ministeriun gepflogen. In der Generalversammlung vom 10. Juni wurde allerdings die Emission der neuen Aktien mit einem mäßigen Agio in Aussicht genommen. Da jedoch selbstredend die Fixirung der Emissionsbedingungen von der zur Zeit der Emission gegebenen Lage des Geldmarktes abhängig ist, so hat die Direktion der gegenwärtigen Stimmung der Börse Rechnung tragend, beschlossen, bei dem Herrn Handels-Minister die Genehmigung zur Ansgabe von 12,190,000 Thaler neuer Aktien al pari zu bean tragen unter nachfolgenden Bedingungen der Emission: Die neuen Aktien sollen den derzeitigen Aktionären binnen einer Präklusivfrist und zwar auf je vier alte eine neue zur Uebernahme angeboten werden. Um die Aktionäre in die Lage zu setzen, mit größter Leichtigkeit sich an der neuen Emission zu betheiligen, sind nach dem voraussichtlichen Bedürfnisse der Gesellschaft die Einzahlungen auf die neuen Aktien mit 20 bei der Zeichnung, 20x am 30 September 1875, 3053 am 30. Juni 1876, 30R am 31. Dezember 1876 in Aussicht genommen. Auch soll es jedem Aktionär freigestellt werden, bei der Zeichnung zu— gleich die zweite Einzahlung von 20* gegen 4 Diskont zu ante⸗ zipiren, um demnächst Interimsquittung über 140 zu empfangen. Die Theilzahlungen sollen bis zur Vollzahlung mit 5x verzinst wer= den und die zu emittirenden Aktien erst für das Geschäftsjahr 1877 und folgende an der Dividende mit den übrigen Aktien gleichmäßig theilnehmen.“
— Die Direktion des Steinkohlenbergwerks Ritter burg hat folgendes Cirkular versandt: „Die Steinkohlenzeche Ritter burg wird nunmehr, wie schon vor längerer Zeit bekannt gemacht, am 15. Februar c. zur gerichtlichen Versteigerung kommen. Es war dies Ende vorauszusehen, nachdem die letzte Generalversammlung am 8. Oktober pr., Dank der Indolenz der Aktionäre, ganz ohne positives Resultat verlaufen war. Ob bei der jetzigen schlechten Kohlenkon⸗ junktur sich viele Konkurrenten zur Subhastation einfinden werden, ist mindestens zweifelhaft; jedenfalls bietet sich jetzt zum letzten Male für die Aktionäre die Gelegenheit, zu zeigen, daß ste ernstlich beab— sichtigen, sich ihr Besitzthum zu erhalten, oder wenigstens zu retten, was noch zu retten ist. Wenn sie sich vereinigen, um im Termin mit- zubieten, so haben sie im Falle des Wiedererwerbes die Chance, in Abwartung günstiger Zeiten später zum Theil oder ganz ihr Kapital wiederzubekommen, andernfalls können sie wenigstens den Kaufpreis zu solcher Höhe treiben, daß nach Abwickelung aller Schulden einige Prozente fuͤr die Aktionäre uͤbrig bleiben. Geschieht von dieser Seite aber auch jetzt nichts, so ist es leicht möglich, daß die Zeche, die auch unter den jetzigen Verhältnissen noch immer ihre 3— 400 0090 Thlr. werth ist, zu einem Preise weggeht, der nicht einmal die Schulden deckt. Wenn dann die Aktionaͤre das leere Nachsehen haben, dann tragen sie selbst die Schuld.“
Zusammenstellnng der Betriebs-⸗Ergebnisse der deutschen, außerprenßischen Eisenbahnen im Monat Dezember 186714.
Namen der Bahnen.
Befördert wurden Personen Gentner Guter
1874 / 1873 1874 1873
Betriebs länge in Kilometer
1874 1875
Personen⸗ Güter⸗
Differenz gegen denselben Monat im Vorjahre
Einnahme bis ultimo Dezember
Einnahmen
gus dem aus dem in Summa inkl. Extra⸗
ordinaria. Vorjahr
verkehr c verkehr
Hirne f Staats Eisenbahn Bayerische Ostbahnen Hessische
isenbahn ahnen o)
hnen (in Thalern) *) ö
9 Die Betrieb länge der Bahn betrug bis 31. März 1873 825 Kilo⸗ meter; bis 14. Juni 1873 840 Kilometer; bis 31. Oktober 1873 862 Kilometer, und vom J. Nobember 1873 ab S67 Kilometer, also durch⸗ an fh pro Januar bis ult. Dezember 1873 849 Kilom. Vor
ehaltlich definitiver Feststellung. ) Davon kommen auf die Strecke Wilhelmshaven⸗Oldenburg 52, Kilometer mit einer Einnahme pro Dezember 1874 für den Perfonenverkehr von 7635 Thlr. 23 Sgr. 2 Pf, für den. Güterverkehr von 6234 Thlr. 7? Sgr. 10 Pf. und im Extraordingrium von 2074 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. zusammen 15,544 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. Gegen Dezember 1875 beträgt die
—
867 169 261,1 334,9 47, * 63,6
849) = — 165 . — 280 918 251,970
261,1 334.9
47, — . 63, — .
321,0 321,0 — — 190,0 190,0 80, 78 78, 185
8 8
2,358 2008 764 764 295 295 171 168
6, 0 6,00 176 176 441 411 172 172
100 0) .
270 12,0 34, 26,2.
11
M R S . D D D
4,116,516
.
2 — Ddẽ D ö 2
57 oss
l
7599 216 2,557 394 3571571 9) 459 13486
2356 613
20 66 236, 659 IG 457 28, 7235
gb 236
z8 os
6 202, 179
2 33 7 53) 35h m bh gd. zz zh 165
269 668
518,118 206, 335 3065, 15 155, 579
g, hh
z 46
Betriebs. Crgehnisse pro November 1874 949, 844 871,622 11,647, 036
21, 059 22124 452401 5, 253 5 85 95. 116 25,339 22 5659 447375 16 135 Is, Sf 665, 472 5, 55 . 10635 15,161 246 26 55d 703 4507 555 hb 25 37h, gh
hh, 573 105,945 325,574 499, 005
28,0 1,107, r 1210,40
476) 617
gl 10 d bg 6
1, O39, 700, 886
I, 130,2
Mehreinnahme 439 Thlr. 7 Sgr. — Pf. Bis ult. Dezember 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 209, 994 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. und gegen ult. Dezember 1873 mehr 26,415 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. ) Die Bahn ist seit dem 1. April 1874 in Betrieb gestellt. ) Außer- dem wurden 137,000 Ctr. Reglesendungen befördert. Y Die desini—⸗ tiven Abrechnungen gegen die provifgrischen Publikationen ergeben im Personen verkehr bis ult. August 1874 129, 041 Fl. und im Güter⸗ verkehr bis ult., Juni 1874 49,zis Fl., zusammen 78,259 Fl. Mehr—⸗ einnahme. ) Die definitiven Abrechnungen gegen die probisorischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis ult. August 1574
12,591, 986 1
Thlr. 9, Sh, 59ꝛ 1465, 54] 4, 148,371 3 nh. h
1, 0M2 09
1,400,456 S4l. 35 9. 66
Fl. 29,668,477 4
Thlr. 464,274 I51, 825 195,964 112.325
4,071 148,913 S6, 7d5 Il. 593, 759
lh *] 16323
Thlr. 25,628 2,386 46,653 6354 8, 008 16,290 1878
Thlr. 768,370 4 114,200 4 378,533 4 294 746 4 68,573 —
121, 149
Thlr. Thlr. 167,230, 561,140 17356. S241 9l, 988 286,545 60/650. 251.3315 4,160 11,533 179955 31 282 46, 151. 59 586 25 260 6, 665 7i, 55 85 815 85 * f 586,938 1,575,700 2,162,638 88, 932 143,686 464,846 608,532 96, 248 — 149,798 332,856 522,637 184,321 6,459 720 — 33,966 33,476 69, 848 3,214 786,588 — 160 451 55 115536 35 i411 2164 538953
is. 638 2269 Gong 4 3732 62270064 De, 8a Nool 9230 Ig 303 1,4158 1,56 3024 Jo6s3
November z39, 410 862932 1102342 4 5755901] d. b, MO 4 Its, S8 4490 1s 884 1,6309 207 609 4 5769 1 4143 15
46,979 4 6,231 4,866 21,992 5, 212 228,823 4 30 874 2, 236 21,225 9,538
227,315 4 112,838 729 1053 —
46579 1,911 7,41
21,413 — 398,433 I, 359, 203 4 14,726, 72 0 383,933 403,225 l, 348, 160] 4
** 177
1
**
777
5.250 gb 7h 44 935
7ü 40 ö
14318, 344 565, 65
40,876 Fl. und im Güterverkehr bis ult. Juni 1874 31,981 Fl., zu⸗ sammen 72, 857 Fl. Mehreinnahme. I) Die Nachweisungen sind noch nicht eingegangen. „ Inkl. Pachtftrecken· 1) Inkl. 35 Kilometer, und zwar 15 Kilometer für die am 1. November 1874 eröffnete Kinie Ebersbach, Seifhennersdorf und 20 Kilometer für die am L November 1874 eröffnete Linie Plauen-Oelsnitz. i Exkl. Thier⸗ Transporte. 1) Die Betriebseröffnung hat am 28. August 1874 stattgefunden. 1) Die Betriebseröffnung hat am 7. September 1874
stattgefunden. Zweite Beilage.
zum Deutschen Reichs⸗
Zweite
Nreußischen Ktaata- Aunzeigerz: Berlin, 8. I. Wilhelm ˖ Straße tr. B82.
K
Inserate für den Deutschen Reichs- n. Kgl. pren *]
Staats⸗Anzeiger, das Central · Handels register und dag
Postblatt nimmt an: die Inseraten · Expedition des Aentschen Reichs- Anzeigers und Königlich
l. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
—
u. 3. W. von öffentlichan Papieren.
—— —— — — — —
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
Oeffentliche Vorladung. Auf Grund des An- trages der . Königlichen Polizei⸗Anwaltschaft vom 16. Dezember d. J. ist wider den Wehrmann Alfred n. aus Neustadt a / S. wegen Auswande⸗ rung ohne Erlaubniß aus den Königlich preußischen Landen als beurlaubter Wehrmann die Untersuchung Töffnet worden. 8. 360 ad 3 des Straft esetzbuchs. Da der Aufenthalt des Angeklagten zur Zeit unbe⸗ kannt ist, so wird derselbe zu dem am 22. April 1875, Vormittags 9 Uhr, zum öffentlichen mänd= sichen Verfabren an hiesiger Gerichtsstelle, Logen · straße 6, Zimmer Nr. 36, anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle * bringen, oder aber sfolche dem unterzeichneten
ericht unter genauer Angabe der zu erweisenden Thatsachen so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß ste noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver- fahren werden. Frankfurt a. O, den 22. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. Komissarius für Uebertretungen.
(õ366] Oeffentliche Vorladung.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft und in Folge Gerichtsbeschlusses ist auf Grunb des §. 140 St. G. Bs. die Untersuchung eröffnet gegen: I) den Knecht Christian Otto Eduard Wiegand von hier, geb, am 11. November 1849, 2) den chneider Gustgv Wilhelm Gottfried Laue von hier, geb. am 20. Januar 1845 zu Bittkau, 3) den Kellner Fohann Arnold Hartmann von hier, geb. am 4. Dezember 1847, 4 den Kommis Karl Paul Bartels von hier,
eb, am 5. Dezember 1849, 5 den Schuhmacher Robert Richard Fischbach von hier, geb, am 31. Januar 1850, 6) den Korbmacher Gustav Heinrich Emil Müller von hier, geb. am 3. Januct 1850, 7) den Kommis Karl Heinrich Fieck von hier, geb. am 9. Oktober 1851, 9 den Schlosser August Hein⸗ rich Friedrich . von hier, geb. am 8. Mai 1851, 9) den Seemann Siegmund Emil Reinhold Primgvest von hier, geb. am 21. März 1851, 10) den Seemann Adolf Otto Albert August Roßmann von hier, geb. am 15. Mai 1851, Ii) den Kellner Friedrich Otto Wilke von hier, geb. am 4. Mär 1861, 12) den Fleischer August Friedrich Albert 3 Diedrich von hier, geb. am 20. Fanuar 1852, 13) den Barbier Oskar Emanuel Eduard Stolze von hier, geb. am 17. Mai 1852, 14 den Kommis Lipp⸗ mann Meyer von hier, geb. am 26. März 1853, 15) den Konditor Paul Leopold Bernhard Sienangk von hier, geb. am 26. März 1853, 16) den Maurer Karl Gerecke aus Neustadt, Magdeburg, geb. am 12. Juni 1851 zu Zörbig, 17) den Sattler August Her⸗ mann Vesterling aus Neustadt⸗Magdeburg, geb. am 14. Mai 1852 zu Wernigerode, 18) Gustav Wilhelm Christoph Klingeberg aus Neustaädt— Magdeburg, geb. am 17 Juni 1853, 19) den Tischler. August Strube aus Buckau, geb. am 26. September 1852 zu Gr. Dtterz⸗ leben, 20) den Feilenhauer Karl Emil Wunder aus Buckau, geb. am Dezember 1848, Als genügend belastet als Militärpflichtige den Dienst des stehenden 6 oder der Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht zu haben, da sie ohne 6 entweder das Bundesgebiet 3 haben oder na erreichtem ke r fg een Alter sich 2 des Bundesgebiets aufhalten. ur mündlichen Verhandlung dieser Anklage ist Termin auf den 2. März 1875, Vormittags 12 Uhr, an Gerxichtsstelle Thränsberg 44, Zimmer Rr. 17 anberaumt, wozu die Vorgenannten mit der Auflage, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be— weismittel zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zum Ter⸗ mine herbeigeschafft werden können und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Aus⸗ bleiben gegen ste in coatumaciam verfahren werden wird. Mageburg, den 15. Oktober 1874. Königliches Staßt⸗ und Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.
Subhastationen, Anfgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
löse! Subhastations⸗Patent.
Das dem Schneidermeister Johann Carl August Lindner zu Berlin, Buchholzerstraße Nr. J wohn— haft, gehörige, in Lichtenberg an der Verbin⸗ dungsbahn belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Bd. XJ. Blatt Nr. 511 verzeichnete Grund stüc Kartenblatt Nr. 2, Parzelle A. 347 nebst Zubehör, soll
den 14. April 1875, Vormittags 11 Ühr, an hiesiger, Gerichtsstelle, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver= steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags
den 158. April 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗= Flächenmaß von 2,1 Aren, mit einem Reinertrag von OR Thalern veranlagt. Auszug aus der Steuer rolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab schätzungen, andere das Grundstuͤck betreffende Nach⸗ weisungen und hesondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.
Alle Diesenigen, welche Eigenthum oder ander weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung
Kiefern (Jag.
Anzeiger und Königlich Preußi
M 26. Berlin, Sonnabend, den 30. Januar. —————————— — — ———— j Deffentlicher Anzeiger.
3. Jerknufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
Beilage
schen Staats⸗Anzeiger.
1875.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
. Literarische Anzeigen.
9. ,
Inserate nehmen an: die autoristrte Annoncen ⸗ Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. C., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaus. 1
3. Theater- Anzeigen. In der Börsen- g. Familien Nachrichten. beilage. *.
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in das e,, e,, bedürferde, aber nicht einge⸗
tragene Realrechte gelkend zu machen haben, werden
aufgefordert, dieselben
klusion spätestens im
melden.
Berlin, den 9. Januar 1875. Königliches Kreisgericht.
Der Subhastations Richter.
Der Wirth Andreas Herbst zu Steinbach hat gegen Karl Rehberg (Ignazs Sohn) von Stein nach, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, jedoch nach vorgeleg tem e ,, in der Gemarkung von Steinbach laut Kaufbriefs vom 36. August 1850 mit Grundvermögen angesessen, dahier Klage erhoben. Er habe dem Verklagten im Jahre 1855 ein bagres Darlehn von I4 Rhlr. 3 Sgr. bllr., welches derselbe mit 5 Prozent zu verzinsen und bald zurückzuzahlen versprochen, gegeben. Der Schuldner befinde sich 1 in Amerika und wird ge⸗ beten, denselben zur Zahlung von 114 Thlr. 8 Sgr. 7 Hllr. mit 5 Prozent Zinsen vom J. Jannar Is56 an und in die Kosten zu verurtheilen. Beweis ist durch einen Schuldschein vom 295. August 1859, in welchem der Verklagte den Empfang des erwähnten Darlehns bekennt, dasselbe mit 5 Prozent zu ver⸗ zinsen und sobald er in Amerika angekommen, ʒurũck⸗ zuzahlen verspricht, sowie durch Eideszusch iebung angetreten.
Der Verklagte hat sich auf diese Klage bis zum Termin
den 31. März d. J, Vormittags 11 Uhr, persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmäch— tigten zu erklären, widrigenfalls die Klagbehaup— tungen als richtig anzusehen sind. Das Erkenntniß und die weiteren Verfügungen werden durch Anschlag am Gerichtsbrett veröffentlicht. (612
Fulda, den 19. Januar 1875.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
on Aufgehot.
Ein Wechselblanquet dé dato Guben, 20. Juli 1874 über 150 Thlr., zahlbar 3 Monat dato an die Ordre des Auzstellers, — mit dem Accepte des Bezogenen W. Hilland' in Guben versehn, doch ohne Ünter⸗ schrift. dez Ausstellers — ist am 9. oder 10. Auguft 1874 in Guben verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses Wechselblanquets wird demnach auf⸗ gefordert, dasselbe spätestens am 10. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, dem unterzeichneten Gericht vorzulegen, indem dasselbe sonst für kraftlos erklärt werden wird. Guben, den 22. November 18754. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Die Hebamme Kellert, Henriette, geb. Bräuer, in Dittersbach, hat gegen ihren Ehemann Wilhelm Kellert auf Trennung der Ehe wegen bös licher Verlassung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf
den 15. April 1875, Vormittags 10 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Kaßner angesetzt, zu welchem Wilhelm Keflert vorgeladen wird.
Bei seinem Ausbleiben werden auf Antrag der Klägerin die in der Klage angeführten Thatsachen wider ihn für zugestanden erachtet, und es wird dann was Rechtens darauz folgt, im Erkenntniß ausgesprochen werden.
Dem Kellert steht frei, die von einem Rechts— anwalt legalisirte Klagebeantwortung schriftlich ein- zureichen, oder sich durch einen mit vorschriftsmäßiger Vollmacht versehenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. (6400
Lüben, den 18. Dezember 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
ur Vermeidung der Prä⸗ ersteigerungstermin anzu-
Verkäufe, Verpachtungen, Submi ssionen ꝛe.
Bau und Nutzholz⸗BVerkauf. Mittwoch, den 10. Februar e, von 9 Uhr Morg. ab, sollen im Fehrle'schen Gasthofe zu Marienwalde aus den diesjährigen Schlägen 18 Stück Nutzeichen (Jag. 12 u. 27), 2. Stuͤck Nutzbuchen (Jag. 13 u. 27, 15 Stück Nutzbirken (Jag. I2 u. 27), 430 Stück ; — 12, 7 u. 1068), in größeren Loosen öffentlich meistbietend verkauft werden' Bon den Kiefern liegen 200 Stück, darunter starke Höl⸗ er bis über 4 Festmeter, auf dem roßen ir , (Jag. 277. Die Belaufsförster ind angewiesen, die Hölzer auf Verlangen im Walde vorzuzeigen, und können die Aufmagaßregister wochen⸗ täglich hier eingesehen werden. Bemerkt wird nach, daß bei Käufen über 150 M. nur p als Kaufgeld angezahlt zu werden braucht. Forsth. Marien , , den 26. Januar 1875. Der Oberförster.
ronau.
1617 Bekanntmachung.
Im Wege der öffentlichen Submission soll hier 6 Guß ⸗ und Schmiedeeisen zum Verkauf gelangen.
Daztnz wird ein Termin auf den 15. Februar 1876, Vormittags 12 Uhr, im dieffeitigen Bureau, Kaserne am Zeughause — Stube Nr. 2, Rordfront anberaumt. Die Kauflustigen haben vorher die Bedingungen hier einzusehen und zu unterschreiben, sowie vor dem Termin ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift Submisston auf den Ankauf von Gusßs⸗ und Schmiedeeisen“ hierher portofrel einzusenden.
erlin, den 28. Janngr 1875. Armũlierie · Depot
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lõosl Reiehs⸗Eisenbahnen gauterburg · Straßburg von 1,3 bis 13, Meter
werden. Die Suhmisstons bedingungen, wobon auf an den Wochentagen von 9 bis 1 Ühr einzusehen.
versehen, bis spätestens zu dem auf
nicht bedingungsgemaße Offerten haben auf Berüͤckft Straßkurg, den 20. Januar 1875. ö.
Kaiserliche General-Direltion der Eisenbahnen in Eisaß ⸗Lothringen.
in Elfaß⸗ Lothringen.
Die Lieferung und Aufstellung des . Ueberbaues für 14 ECisenbahnbrücken auf der Linie X 2Atrahhurg ichter Weite mit einem ilogramm Schmiedeeifen und 4563,50 Kilogramm Gußeisen soll in Gffentlicher Submission verdungen
Gesammtgewichte von 26 16, is Ansuchen Abdrücke übergeben werden, sind mit den
Zeichnungen und Gewichtsberechnungen in unferm Central⸗Burec iu für Neubauten, Steinstraße 10 hier,
Die Offerten sind verstegelt und mit der Aufschrift: „Subhmisston auf eiferne Brücken für die Strecke Lauterburg⸗Straßburg“
. den 11. Februar d. J., Bormittags 11 Uhr,
im bezeichneten Bureau anberaumten Termine, in welchem die biz dahin eingegangenen Offerten in Ge⸗ genwart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden, portofrei einzufenden. chtigung keinen Anspruch.
Später eingehende oder
¶ C. 40h)
96 Bekanntmachung.
t . zwei ,,. . . a. / Oder ent⸗
ernte, unmittelbar an der Chaussee na
und an der alten Oder ß ft y Fährkrug,
Domainen⸗Nestvorwerk
bestehend aus einem Wohnhause prei Wirthschafts⸗ gebäuden und einer angrenzenden Garten⸗ und Acker- fläche von 6,6 Heckare soll lieitando verkauft
werden.
Zu diesem Zweck wird
Freitag, den 12. Februar 1875,
Vormittags Ji Uhr, im Pächter⸗Wohnhause von Neuenhagen Termin, anberaumt, und?) werben Be⸗ werber mit dem Bemerken eingeladen, daß das Kaufgelder Minimum 19,560 Mark oder S566 Thlr. betrãgt, mit 4 vor der Uebergabe, mit nach Jahresfrift und mit e nach drei Jahren zu entrich— ten, und daß im Termin eine Caution von 16 Pro⸗ cent des abgegebenen Gebots zu erlegen ist. Die vollstãndigen Kaufbedingungen liegen ber dem Pächter der Domaine Neuenhagen, Herrn Oberamtmann Bãͤthke, zur Einsicht aus und werden auf Verlangen von hier aus gegen Erstattung der Copialien in Abschrift mitgetheilt. Das Restvorwerk, bessen Be— sichtigung geftattet ist, eignet sich vorzugsweise zu industriellen Anlagen.
Frankfurt a. O, den 24. Januar 1875.
Königliche Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten. Bünger.
Königlich Riederschlesisch⸗Märkische
ö Eisenbahn.
540] Su bm ission.
Die Ausführung der Zimmerarbeiten incl. Liefe=
rung von Material für die Ueberbaue der Wege⸗ unterführung in Station 130 und der Kanalbrücke in Station 135 der Strecke Spreebrücke Moabit der Berliner Verbindungsbahn soll im Wege öffent⸗ licher Submisston verdungen werden. . Submisstons⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen werktäglich von g bis 4 Uhr in dem Bau— büreau, Mühlenstraße Nr. 49.50, aus und sind da⸗ selbst auch die Formulare zur Aufstellung der Sub⸗ misstons. Offerten zu entnehmen.
Dieselben sind frankirt, verstegelt und mit der Aufschrift:
Submissiou auf Zimmerarbeiten für die Ueberbaue zur Wegeunterführung in Station 130 und zĩur Kanalbrücke in Station 185 bis spätestens Sonnabend, den 6. Februar er., 115 Uhr Vormittags, . in dem genannten Büreau abzugeben, woselbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen wird.
Berlin, den 25. Januar 1875.
Der Abtheirungs⸗Baumeister Grapow.
(631
König liche Niederschlestsch Märkische Eisenbahn Die Erd. und Maurer⸗A Arbeiten, sowie vie Lieferung des hierzu erforderlichen Kalkes für die Verlängerungsbauten der Durchlaͤffe, Brücken und Wegeunterführungen auf der Strecke Gassen Som⸗ merfeld, sollen an den Mindestfordenden verdungen wer wozu auf Heritag, den 12. Finn er., Nachmittags r, Termin in meinem Bureau hierselbst, Poststraße Nr. 700 angesetzt ist.
n , . Unternehmer, welche auf die Uehernahme dieser Arbeiten und Lieferung reflektiren, wollen ihre Offerten portofrei und verssegelt, mit der Aufschrift:
Submisstonsofferte auf Ausführung von Maurerarbeiten für Brückenbanten
bis zu oben gedachten Termin an mich einreichen. Bedingungen, Zeichnungen und Massenberechnun gen, konnen während der Dienststunden von Vor=
mittags 8 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 biz 6 Uhr in meinem Bureau eingesehen, auch gegen
n n, der Kopialien von demselben abgefordert werden. Sorau, den 26. Januar 1875. Der stönigliche Eisenbahn⸗Ban⸗ und Betriebs Inspektor. Großmaun.
län! Oherschsesische Eisenbahn.
Die Restaurationen auf den Bahnhöfen Vatschkan und Ottniachan sollen vom 15. Mãrz 1875 ab verpachtet werden. Offerten sind bis zu dem auf den ; 26. Febrnar er, Vormittags 11 Uhr, in unserem Amtslokal — Centralbahnhof — anbe⸗ raumten Termine frankirt und mit der Aufschrift:
„Gebot auf Pachtung der Bahnhofsrestau⸗ ration Patschkau — Dttmachan —* an uns abzugeben.
Die Eröͤffnung derselben erfolgt im Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Pachtlustigen. Die e nnn, liegen während der , z. , ,. n ö Einsicht aus und werden auf Verlangen abschriftlich mitgetheilt.
Breslau, den 25. Januar 1675. k Königliche Eisenbahn⸗Commisston. Caprivi.
an Bekanntmachung.
Für den Bau des Hauptgebäudes und der beiden Lehrer Wohngebäude des Schullehrer⸗Seminars zu Wunstorf soll die Anfertigung von
176 einflügeligen und 11 r sellten innern tannenen Thuͤren nebst ubehör in öffentlicher Submisston vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den JJ. Februar a. ., Vormittags 10 Uhr, im Seminar⸗Bauburegu zu Wunstorf angesetzt ist.
Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der iuffchrls Gebot auf ger⸗ stellung von Thüren für den Seminarbau zu 2Vunstorf einzureichen.
Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Arbeiten erfolgt, sowie Arbeits⸗Verzeichniß und Zeichnungen können in der Zeit vom 25 Januar bis 19. Februar cr, Morgens von 5 bis 12 Uhr, im obenbezeichneten Baubureau eingesehen werden.
Daunnover, den 27. Januar 1875.
Der Königliche Baurath.
E. Steffen. (à Cto. 1148/1.)
Königliche Westfälische Eisenbahn.
Es soll die Lieferung von 3200 Kubikmetern Bruchsteinen und 606 Kubikmetern Quader. und Gewölb-⸗Steinen für den Bau des Nethe Viadukts. Stat. 15 / 16 der 1. Bauabtheilung der Strecke Ott bergen · Northeim in öffentlicher Submisston im Gan⸗ zen oder in 2 Loose getrennt vergeben werden.
Die Nassenverʒeichnisse, Zeichnungen und Sub⸗ missions- Formulare sind im Bureau des Unterzeich⸗ neten in den Dienststunden einzusehen, und: können letz⸗ tere gegen Erstattung der Bruckkosten zu 50 Pfen nigen von dort bezogen werden.
Offerten sind portofrei, verstegelt und mit ent= sprechender Aufschrift bis längftens den
15. Februar er, Vormittags 11 Uhr, im iesigen, Abtheilun Ss8⸗- Bureau einzureichen, woselbst dieselben im Beisein der erschienenen Sub“ mittenten eröffnet werden. 14721 Beverungen, den 19. Januar 1875. Der a, nn,, . Wessel.
Verloosung, Amortisati on, Sinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.
Alle Diejenigen, welche sich durch Actienzeich= nungen bei der Gotha⸗Ohrdrufer E n r g f unf betheiligt haben, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, die zweite zwanzigprozentige Rate mit dem, Betrage von Einhundert Mark auf jede Actie bei Vermeidung der in 9 8 des Gesell chaftg · statuts vom 18. 8d. Mt. vorgesehenen Conventional- strafe von zehn Prozent der ausgeschriebenen Rate bis spätestens zum 1. März dieses Jahres kostenfrei an die Privatbank hier für die Hauptkasse der Gesellschaft gegen Empfangnahme det Quittungs⸗ bogens .
Gotha, den 21. Januar 1875.
Auf ftzte aß der Cera, Ohrdriff⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Hünergzdorf. W. Han sen.