ierungs Prästdent in der ber⸗Regierungsrathe erhalten soll.ů, mehr zutrifft. Sie ruht während der Dauer eines Konkurses, ferner F. 39. III. Der Previnziallandtag beschließt Aber den Maßstab ĩ . ,,, . . . ö = . aber während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn biefelbe für die Aufbringung der Provinzlalabgaben gemaͤß 8 96. 2 mit dem Ober. Prasidenten regelmãßig Sitzungẽtage festgesetzt ndg tige deststellung „der von dem Minister des Innern gemäß §. 79. (Bureau⸗ wird einem der Regierungz Präsidenten übertragen werden können; wegen. Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust 40. 1 Der Yrodinziallandtag beschließt über die für fol⸗ §. 59. (Geschäftsordnung des Provinzialausschuss 3) Der P R . Absatz i de Kreisordnung om 13, Dezember 1877 gebildeten nalen Proxim ialper walt Die Stelle 2 . len, nur wird die Stell vertretung soweit thunlich so zu regeln sein, daß der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder können, ein gende Zwecke erforderlichen Ausgaben: . xinzialaus chi 1 ider ö mee, 3 1h . 3 Pro⸗ Amtebezirke des Landkreises Berlin, sowie jede spätere Abänderung wie Stellen 8e Besorgung der der den Ober⸗Praͤsidenten vertretende Regierungs⸗Prästdent nicht in geleitet, oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist. ö a. Bestreitung der Kosten des Provinziallandtages und der kom⸗ Mitglieder, mit Einschluß des Vorfttzend e 9e . r. istie Hälfte der derselben . — jonstigen Gesa äfte der kommu⸗ die Lage kommt, in einer und derselben Angelegenheit in verschiedenen S. 18. Vater und Sohn, sowie, Brüber können nicht gleichzeitig munalen Prexinzialverwaltung mit Einschluß der Kosten des Ver— . Beschlũff 3 nach Sinn 8 . i K Die, Beschlußnahme des Prov nzialausschusses über Abänderungen fflorxer ichen Beamten werben von dem Instanzen persönlich zu , . es wird daher nnn . i fig ü ndl, sein z werden ke ichen Verwandte kg tung richte soweit die letzteren dem Provinzialverbande zur Last gerade Zahl von Mitglichern , , . . 8. !. der 6 gebildeten Amtebezirke, seb zeit a it n r 1. ae. 3. solcher Sachen in der Provinzialin tanz, in denen er erits in der zugleich gewählt, fo wird der A. tere allein zugelassen. allen; . aller nc fine ste il dern, reg, neden e,, owie alle spätzren Abaäͤn erungen derselben erfolgt in Ginpern chere ö — ns) guf Vorschlag des
j seden hat, einem anderen Regierungs- Prafntan??“ s (Dauer der Wahlperiode). Dis glbgdhrvneten zum Pro⸗ k. Bestreitung der Kosten des Landarmen und Korrigenden— Byrst i Bern n, mn, d , bstimmung beinen heil. Dem mit kenn Minister dis Junern nach bora er Anhörung des Kreis nuch, den Sanrshzlts eta. beftinmt. Die Be m d gierungs · Prãsi nun , ve g, auf,, ie üer geordnet wesenz; . . und Berichterstatter steht scboch ii aistn Fällen Stimm. tages und' Betheiligtẽn. ö vorherißer Rnhärungz des Kreis. * n , n. durch den Nevin iglaus chu; .
Was den, einem Provinzialverbande ni Jede Wahl verliert dauernd oder vorübergehend ihre Wirkung 8e Bau und Unterhaltung von Irren, Idioten, Taubstum men⸗ 9 60. Bei Berathungen über solche Gegenständ 14 . Lehnt der Kreistag auf Aufforderung des Ober⸗ . Sen ber ⸗ wür ermeister in ihre rungsbezirk Sigmaringen anbetrifft, fo wird mit dem gänzlichen oder zeitweisen Aufhoͤren einern für die Wähl⸗ und Blindenanstalten U ᷣ . Privstintere ss? eine erg ie ker! ** he. Gegenstände, welche as. Präfsdheuten zie Abänderung der von ihm gemäß §. 56 der Kreisord.— . erhalten ihre Gejchafteinstruktic don der der übrigen Landestheile der M t ĩ barkeit vorgeschriebenen Bedingungen. . . ᷣ d. Bau und Unterhaltung von Verbindungsstraßen zwischen den schwägerten In nf 51 6E, 1. Frwandten und Per nung vom 13 Dezember 1872 gemachten Vorschläge der zu Amts⸗ 14 ö. ᷣ Behördenorganisation bedürfen, deren Fe Der Provinziallandlag hat darüber zu , ob ö . zur Provinz ebe en r breftzn oder zwischen diesen und Ort schaf⸗ . der Sestenlinie 1. 62 . ö , bef ih geen er onen ab, so hat der Yrovinzialausschuß nir n ute, . die e de n,
ö. . en den Be z des Pro alland⸗ ü Bre gleichem Gew? ih nlf . ühren, dasselb eilnahn auf Antrag des Sber⸗Präs⸗ äber zu befchfféßn li 4. Previn zialch anssee⸗ — gesek; vorzubehalten sein wird. ser Falle eingetreten ist. Gegen den Weschluß des Pravinzialland⸗ ken der Provinz Brandenburg, ingleichem Gewährung von Beihülfen an der Berathung und Abstimmung enthallen. 66 r ese e be beschließen, welche Per⸗ l Eamten, sowie über die le n nn,
Die unter Ziffer TWIX. der Grundzüge skizzirte künftige Stellung tages findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Oberverwal⸗ zum Bau und zur Unterhaltung solcher Verbinxungestraßen; jedoch Eben fowenigh darf ch Mitglieb E der Verathung und Beschluß ! sesßn n Tn, ni ah szunehmen oder aus ver- ch die für jene Instiun! und jenen Verwaltungs . ? h Beschluß⸗ elber entfernen sind. h . h elle und jenen Ver ungs⸗ 8 0 zu erlafsenden Reglementg beziehungsweise durch den .
inifteri 6r mei = sgeri beschadet der den einzelnen Gemeinden beziehungen if 8 5ass ;. der Ministerien als Centralbehörden der allgemeinen Landes verwal tungsgerjichte statt. . . . ß ; unheschade de z melnden. beziehungsweise Guts assung über folche Ang(. ; . , , . . ᷣ nnen. . tung ergiebt sich aus dem Vorstehenden von felbst und möchte einer 5 e. . . ger gc dr die e f der i nen bee ler in Bezug auf den Wegeban gefetzlich obliegen den Verpflich⸗ i rn ö Hr fe el, n nn,, Ie e n en ,, . 3. ff bon gwoligge n e en unter Mitwirkung des tsetat bestimmt äheren Erläutern ĩ ei ürfen. eines jeden Kreises aus. ie Zahl der betreffenden 2 geordneten tungen; denn 2 J t we nber, Propinzialausschufses. Der Ober⸗Präsident ist pe er Zu⸗ en ili ltni 9 näheren Erläuterung nicht weiten bedürfen J K , . ste Mal wien aa e e ten e nmrbchtm Straßenbelen ht . ; Beauftragter oder in anderer Weise thätig gewesen ist, Diese Be. stimmnün deg Hun. , ). hen, ißt befugt, unter Zu .S. 81. (Dienstliche Verhältnisse der Provinziglbenmten) Si . , ö d nicht durch eilbar, jo scheidet das erste Ma ie nä größ imnrichtung von Straßenbe euchtungen an den unter . gedach⸗ imm findet jedoch die Merran , . Kw J ing der Provinzialausschuffes gemäß S5. 6, 12 und 15 des Ge⸗ liche Provinzialbeamt h , . Sammt Entwurf eines Gesetz es, betreffend Ver fassung un Zahl aus. Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch dat Hog ten Verbindungsftraßen; n,, m. z . 96 e. Mitglieder des Pꝛigninzialaus schu fes kes über die olszeiverwaltung vom 11. März 1850 (Gefet; Sta afstes m i] beumten haben die Rechte und Pflichten mislelbarer die Berwaltuüng der Provinz Berlin. ö bestimmt. Die Ausscheidenden find, wieder wählbar. f. Herstellung von Wasserleitungen, Kanalisationen, sowie ande⸗ 39 . s z . . stidtis chen Beh e den von Per⸗ Samml. S. 265) für den Umfang der Provinz Berti gültige Polizei. Die . dienstlichen Verhältnifse Serf Wir wi lh g rum, von Gottes Guaden König von Preußen z. 2 Ergãnzungz⸗ und Ersatzwahlen] Die Wahlen zur regel · rer Vorfluths⸗ und Entwãsserungsan agen, soweit dieselben nicht nar ar . nr, es . ages, der. des reig zus schuffes, vorschriften zu erlaffen und gegen die Nichtbefolgung derselben Geld. ein von dem Yropra be fl ö. k tnisse derselben werden Lurch werordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt: mäßigen Ergänzung des Vrovinziallandtages finden elle drei Jahre den Interessen einer einzelnen Gemeinde beniehungeweise eines einzel⸗ 5. 61 ,. . e , . Berlin keine nmben bung. strafen his zum Betrage von 39 Mark anzudiohen. §. 82 nnchthi 6 ö ef dec fle , . g ; z fass 9 att. e ornahme derselben wir durch Den Ober⸗Präsidenten nen Gutbezir tenen. . . n, . , z d eh 8. (5. Selche bolizeivorschrifte in nter der Bereich . f . it Syn 3. / 1 ö Vrovinzial⸗ tel. Von den Grundl der Verfassung der statt. Die Vornahme? dersesß d durch den Ober⸗Präsident Gutbezirks d . fte' lter n Folse, des gleichzestigen lusscheidens von mehr 8. 73 he Ppolizeiworschriften siad unter der B eichnun eam ken) were set s der Stellen von Vroernial Erster Titel. Von , er Verfassung angeordr en ü , Dan. Provinziallandtage steht die Befugniß zu, außer 6. . 3 6 mäß . 164 der Provin zialausschuß Polis verordmnng un, wee. Bezu nahme auf die , 6 2 . neden la re lden gelten die in Ansehung der Städte . 5 ; 86 fen ö inziĩalne 5 bf , , ,, J beschlußñzun erfolz . z ĩ tovinzial⸗ stimmu ef mmh b, ,, . ö 3 . ö aallene 6 en X siften. Erster Abschnitt. Vn dem Ümfange und der Begren⸗ Alle Ergänzungs⸗ und Ersatzwahlen werden von denjenigen Krei⸗- den dem Provinz ialverbande gemäß §. 40 obliegenden Ausgahen, auch , , ö . ö 96 . stimmungen dieses und des Gesetz 8 vom 1I. März 1856 zu erlassen §. 83. In ee, gen,, ehen des Ober⸗Bü is zung der Provinz Berlin sen von denen die ö . 1 1 . e n, n. 3 wie . Bau und zur Unterhal⸗ . 3ff) Betrifft Ee an, . . k und . de g nn fan bekannt zu machen. nden die Vorschriften des Gesez⸗ 9 9 Jul 16 , ; x . ; wahlen für die im Laufe Wahlperiode Ausgeschiedenen ung höherer Lehranstalten, Kran enan 2 Zustim⸗ , r genstand eine allge Landesangelegen⸗ §. 74. in einer gemäss s) 7 zerkündeten Polt ) ; 8 1 8 8 297 etzsamml. schaften wird, Erlen hen fr ie in Laufs er Wöehlt gesch . t ranken ht fte n. s ö, ünller Hustim heit üs 6s FM. so erfel⸗t Fre Veschiutz ah! durch den Probinzial. der Shell n ber gen c h r lshdcte l filr dnn, L. nw endung. j
§. * Aus . ö der 6 3 d Nied müssen innerhalb längstens sechs Monaten und jedenfalls vor dem mung der städtischen Behörden von Berlin und Charlottenburg so öh er Zeitpunkt bestimmt mit weschem riefelbe in Kraft tre solf In B ; * Ir ses be Pro ise - = * 0 e 8 2 16 I 1 . . 2härlottenbur ö? ; ö . 2IIpPu i 111 ? d teselb T 1 * eff iens⸗ 9 e strennun erllben von den Kreisen Teltow un eieder⸗ 1 h 9 . . . ; ; ,, aus schuß hrovinz Brand r ᷣ 6. ö ĩ treten so In Betr. 8 D ergehe ri inzi te K . Landkreis Berlin und aus der Stadt Char. JZusammentritte des nächsten Provinziallandtages vorgenommen werden. wie der Vertretung dez Landkreises Berlin, Ausgaben zu beschließen. , Föerhß, Hrn ßent neh. lbeamte 3 ist der Anfang ihrer Wirkfg tei nach dieser Bcstimmung zu finden die liert n . eg . br r ne m lbeght n ö , den Cre Teltow ein, Bie Irsatzmãnner bleiben nur bis zum Ende des senigen Zeitraums ; 5 , Provinziallandtag beschließt zur Bestreitung der Sitz . ga ö n. G. 78) önnen den heurtheilen, enthält aber die verkündete Polizeiverordnung eine solche gaben Anwendung: . gedachten esetzes mit folgenden Maß⸗ beson derer Stadtkreis Charkottenburg gebildet. in Thätigkeit, für welchen die Ausgeschie denen gewählt waren. in den §5. 140. und 41 bezeichneten Ausgaben; e , des Provinzialausschusses mi berathender Stimme bei⸗ Zeitbestimmung nicht, so beginnt die Wirksamkeit derselben mit dem 1) Dem Dberbürgermeister stent vi... . ier it Einschluß de logischen Gartens, des 8. 23. Die Namen der neu gewählten Abgeordneten sind von * über die Verwendung der dem Provinzialverbande aus der F 3c . achten Tage nach dem Ablaufe desjenigen Tages, an welch! das nachgeordneten Provinz ietsellter steht dic Befugniße zu, gegen die ihm Der Thiergarten mit inschluß des zoologischen Gartens, de e,. ö , ⸗ 4 J ; : m, derh §. 63. Der Ober -Präsident kann 6 w enn, nnn, nn,, ; den ges, an welchem da nachgeordneten Provinzialbeamten mit Ausnahme der oberen Re! Seeparks und bes Hippodrom, das Schloß Beflevue und die Hafen dem Ober . Praͤsidenten durch das Amtsblatt bekannt zu machen. Die Staatslaffe üßerwie fenen Fonds nach näherer Vorschrift des Gesetzes, welchen er der V3 * ahn, . . . len 6 hungen, in betreffende Stück des Amtsblatts, welches die Polizeiverordnung ber⸗ ten (5. 789 Geldbußen bis zu 36 Ma f imma ,, haide werden dem Gemeindebezirke der Stadt Berlin einverleibt. Einführung derselben erfolgt durch den Borsitzenden des Provinzial⸗ , dic luzfi rung der 85. 5 und 6 des Gesetzes vom 36. April . k . gien . ö. ö ihm . kündet, aus gegeben worden ist. . Y) den! Vorstehern von Prop n if r he,, die Befuani ö * 2 ö * h ö — 9 j er zinz I⸗ und Kreis verbände . thr bel — el 3. Uglehen, Vor rag 3 halten un an den Be⸗ 534 . . . 36 9 5 Un ltalte . e ugniß Auf den Landkreis Berlin finden die Vorschriften der Kreis— andtages . . = 1873 wegen er Dotation der Provinzia kö jungen Th ehme 66 nf r 9 V zu, gegen die ihnen nachgeordneten?? zbe eldbußen* pi 6 vom I5. Yezember 1851 mit den in ri gegenwärtigen §. 25. (CKinspruch gegen das stattgehabte Wahlverfahren und b über die Verwendung der Finnahmen aus sonstigem Kapital ö . , At. der Ausschn seinen Geschzft Fünfter Abschnitt. Von den Provinzialbeamten. eu ze h; fee hn o eordneen Anstaltzbeamien Geldbußen bis — 6 (. . 5p vi ültiakeit Ser . egen Jun 8155 Pröonpin: ; bandes, so wia *** w J. 2 , ege er Ausschu inen Geschäfts 5 ö te j Oger, Br , c J . i Wr. . Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen) Gegen das stattge, und Grundvermögen dez ee n hier banden so wie über die Ver— . , . chäftẽg ang S. 75 Ofljegenheiten des Oer Vürgermeisters) Der Ober⸗ ) gegen die Disziplin arverfgungen des Ob erbürgermeister und
z immten Maßgaben Anwendung. d l ahl . ; 366. ö ö . hest ha ö habte Wahlverfahren kann jedes Mitglied der Wahlversammlung wendung des Kaystalvermögens elbst; . r. n Tagen
—
durch eine Geschäftsordnung Dieselbe bedar CG mij * 96 mn. ** . (. * j . 22 ö mien z m . durch chastsordnung. Diesel darf der Genehmigung des Bürger neister führt als Vorfitzzender San zi sschusses di z in; s ie Stadtkreise Berlin und“ Charlottenbur owie der . . a . . ; ; n 3 Probinziallandtages und soweit fie ir bedarf per *. dem Fungermeister führt als Vorsitzender Dez Provinzialausschuffes die der Vorstẽher von Probin, anstalten findet inne 3 Provinz ö innerhalb zehn Tagen Einfpruch ber ch. Vorsitzenden des Wahlvor⸗ S über die Aufnahme ? von Anleihen und die Uebernahme von ee ng ialland ages e' eit sie Vestimmungen über die unter dem aufen den FGeschäfte der kommunalen Provinzial verwaltung Ce Bb die gien e dem e n e, , act gunethälb hn, ⸗ Rechten standes erheben. Die Beschlußfaffung über den Einspruch, über wel⸗ Bürgschaften; „gh ir des Ober- Präsidenken zu älezi genden Angelegenheiten . 6) xeitet die Beschlüsse des Provinzialausschusffes vor und tragt für di= ver fü ö des ,, 1 i e Dish ibü hr, chen die Betheiligten vorab zu hören sind, steht dem Proöbinzialland. d. über die Ausschreibung von Provinzialabgaben. enthält, auch der Genehmigung des Ministers des Innern. ; gungen des Oberpräsidenten innerhalb gleicher Frist die Klage J . §. 55. (Geschäfte des Provinzialaus schussez in der kommunalen
Landkreis Berlin werden zu einer besonderen ; welche nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes einen mit den Aus fũkrun 45. , ; age . Del, Proving ialiandtag kaun die Cali hier ee island; FRecsp, Tl, Ber Proxsnziallah ria nee ben, di Eiarich n ,,,, bei gem, Oherverwwalt ungegerichtu st ,, 6 8 kan ⸗ gte Wah ) . . e inzie eschließt übe e Ginrich⸗ . . — . ĩ f j e ⸗ andtag h . Elnrich hrovinzialverwaltung) In der kommunalen Provinzialverwaltung ö
einer Korporation ausgestatteten Kommunalverband zur Selbstver⸗ ö. , , ,,. . ? Der Höber Bürgermęister vertritt den Provinzialverband nach in dem auf Eutfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren
waltung seiner Angelegenheiten bildet. . . ; J. . ; in ich ar fon den arme Amtswegen beanftanden. Gegen den Beschluß des Provinzial⸗ tung des Rechnungs. und Kassenwesens, über die Feststellung de ghüßen, insbesondere in Prozeffen und in! dehrohtnztalrerhg. eit de itt ie St . gur
ie Provinz Berlin bildet zugleich einen besonderen Landarmen⸗· von 156we ö . 9 9 ; es gungs- und Kasse 8, üb le Feststellung des liegt dem Probinziasausschusse ie Enna! , , . itzzen, ins ! zhrözeffen und in den zur Zuständigkeit der tritt an die Stelle des Regierungsyrässde er her nrg , . P . zugleich landtages findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Ober⸗-Ver⸗ ieh ite e, so wie uber bie Dechargirung der Jahresrechnung un re, nne ,,, . Verwaltungsgerichte gehörenden streitigen Verwaltungs fachen. Er ver⸗ die Stelle der , , ,, ö. ö ? ö lus fi iftem i e waltungsgeri tatt. S6 und 89). ö vvinzialausschu at die Beschlüsse de Provinzial. handel Namens des Provinzie erbandes mit Behörden Privat. ie Stelle des Stagtam emen vas Bezirks , Fe gerich h 5. 3 Die in Folge der Ausführung der Vorschrifteu in den walt V . Wahle , 5e 9 d . . . kndtages vor tu bei r nnd auzzuftihrn? soe e n l mi nich ,, . hand lt Na ö nsig he bandes mit Behörde und, Privat die Stelle des S aatsministerlums daz Ober perwaltungogericht. Die S5. I und erforderliche Regelung! der Verhaltnisse ist, vorbehaltlich 3. 24, Für die ersten Wahlen werden die Obliegenheiten de Fei. Till. Der Provinzigllandtag stellt die Grundsätze fest, Kom misstonen., Kommissarten ***” In! nite durch Gesctz ien, nere , Personen, führ den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriflstüͤe. Daamten der Staatganwaltfchnn bei dem Bezirkeverwaltung zie scht aller Privatrechte Dritter. durch den Minlster des snnern zu be. Proyinziglausschuffes (88. 12 und 13) von dem Ober ⸗Prästdenten, nach denen die Verwaltung der Angelegenheiten des Proyinzialver⸗ enz . nen. . 3 e . 6am e durch Gesetz oder Beschluß 8. 76. Urkunden, mittelst deren der Provinzialverband Verpflich⸗ und dem berverwaltungsgerschte w 34 . . tte ö die des Ober. Verwaltung ger icht (5. I3) von dem Minister des In— bandes zu erfolen hat. Er beschließt über die Erwerbung uͤnd die des , . . hat e ö. tungen übernimmt, müssen unter Anführung Des betreffenden Be— aus dem Amte gerichteten Verfahren zu ständig. Di Ben ö Streitigkeiten, welche hierbei entstehen, unterliegen der Entschei⸗ nern wahrgenommen. / Veräußerung von Grundstücken und Immobiliarrechten. ron na inar ., er Provinzialausschuß tat die Angelegenheiten des schlusses des Provinziallandtages, beziehungsweise des Provinzialaus. vor dem Bezirks verwaltungs richt d Vberper me ln e e, nr gn dlung . 8 . . . eg j 35. Die Mitglieder des Prox inziallandtages erhalten weder . Hropinziallandtan beschließt über die Cinrich⸗ Yrovinzialverbandes nach Yaßtz abe der Gesetze, der auf Grund von schusses von dem Ober · Bürger messter und zwei Mitgliedern des Pro⸗ det im . Herfah e ge Ihre Hes Gn, nel snr ü cht fin⸗ 1 * h . , z ö 2 . . , z ; n z . 3 ö jesetze ax sso Rn j 90 Nr 8 no 9 nn 2 . ‚ . 5 i ,. ; j . ** . ! ö ü. ⸗ ö hr 11. — . tachte 3 Diszi ĩ 2 elena enen än shlichen Veporkhnung, cken der. vßn dem. Pro— Päßin laune schufses untersschrieben und mill ben Antessegel des Probin. Hofes nist nicht. einzuholen. k
§. 1 (Vernderung der Provinzialgrenzen) Die Veränderung Diäten noch Reisekosten. tung von Provinzialamtern; er bestimmt die Zahl, die Besoldung, a,. pern, ,,, g se. . ᷣ
4. ; ö — ] z . . ᷣ s 9. binzigllandtage zu beschkießenden Reglen Nr. Y, sowie de zialausschusses perfe ben! * en jenigen T ; . .
der Ga en ber Yrorn Xerlh erfolgt Cum g He eh Zweiter Ab schnitt. Von den Versam mlungen des so wie die Art der Anstellung der Beamten und wählt die oberen 6 ind an ehe gi ö. ,, kö Y, sowie des zialans schusses versehen enn In den jenigen Fällen, in denen es der Das Verfahren kann mit Rücksicht auf den Ausfall der Vor— ; Kö 79. 6 eltzust den He altsetats z alten. Genehmigung der Staatsaufsichtsbehrde bedarf, ist dieselbe der Aus⸗ untersuchung durch Beschluß des Bezirksverwaltunggerichte eingeftellt
Die in Folge einer derartigen Veränderung erforderliche Regelung Provinziallg ndtages. 36 16 6 ; w. . ; ;
2 z ( ; 1 3 . . 4 / §. . . er Hropinzialausschuß yrbehe er Be⸗ ertia igt . 9 nn,,
der Verhälnisse ist auf dem in 8. 3 bezeichne len Wege zu bewirken. 26., (Berufung des Provinzi llandlages) O rovinzial⸗ §. 46. X. Der Provinzigllandtag vollzieht die Wahlen zum ö des 8 5 , ,. chuß Hat vorbehaltlich der Be rtigung in beglaubigter Form beizufügen. Es bleibt jedoch dem werden. e ,, n n solcher Ce ind Kell Hutz erfe ffrc e 3 ö. ri ö 9 . ö ages. er . . Provlnzialgus schuffe, zu dem Bezirksperwaltungsg erf hte und zu en immung des 5. 78, die Provinzialbeamten zu ernennen und deren Provinziallandtage vorbehalten, in den von ihm für einzelne Ver d 3 5 3 ) 70 9 65 ⸗ . w 5 J 5 6 ö ö — J 111 8 ) Fes cha ftäfs kr eite * ö. I a , n. i ö. 2 1 6 X 1 . ö. ö . ; .
ä , , , ,, ren m ,,, e , , , ,, ,. ö
; ( s Qesche ; ; en Kommissionem: e e —ĩ nnr, , 33. dd. SCGelcho Pi vinzialausschusse 2er allgem. er Vollzie e Vereinf eschäf 1der⸗ ür di ĩ e N 6.
3 Beller dag fich . u gdm n ö . Erbffuung, sowie der Idnete g, orineissiohen; er bestellt besondere Kommiffionen oder kunde vc walli J i , i eve we en! .. ö , zur Vereinfachung der Geschäfte ander J Für die unmittelbare Verwaltung und Beaußtsichtigung
Eine jede Verändernng der Provinzialgrenzen, welche nicht durch Schluß des Provinziallandtages erfolgt durch den Ober-⸗Präsidenten 1 für Zwecke der kommunalen Provinzial verwaltung Provinzialausschuß folgende Befügnisse und Obliegenheiten wahrzu⸗ . 57 ö ist befugt, für die Geschäf , algen fein, ö diz a hrnet mung einzelner Angelegen⸗
Geseg erfclgt if durch duz Amthktkon! bekannt ei Ii gen. ber gl e, n, ö gte k ssarse r ce een e, . 066. h. ö ö ö J . l ͤ 9nif hrʒ komm n , de e. . 1 neister i befugt, für die Geschäfte der heiten des Proyinzialverbandes können besondere Kommisstonen poder
Für die Vollziehung dieser Wahlen gelten die Vorschriften des h Hommunglen Previnzialverwa tung die vermittelnde und begutachtende Kommissare bestellt werden.
Zweiter Abschnitt. Von den Provinzialaugehörigen dieser Eigenschaft ernannter Stell vertreter. . . 4 L. Der Provinzialausschuß hat bei der Beaufsichti der Kom ätigkeit der Gemeinde, Amte! c Derniit; Frhr. 3. ; ö . . . . 3 89 ,, Komm issa tigt Ce dem Provinziallandtage 3 beige gte TD fre eruentz. Gegen das stattgehabte an rn n , . 6 Berlin ger lens sen a. ,,, der Gemeinde, Amte) und Kreisbehsrden in Anspꝛuch zu ; Die Cin etzunz, die Begrenzung der Zuständigkeit und die Art
§. 5. Provinziglangehör ige sind alle Angehörigen der zu der Der Königliche Kommissarius ist die Mittelsperfon bei allen Ver⸗ fr n. ann, . tg lie ie i winzig landtatzes inn r nick, sowie des Landkreises Berlin, Fei der Beaufsichtigung der Schul⸗ . 5 78 (Obere Beamte) Dem Ober Bürgermeister können nach ö ern ine in mensehin derselben hängt von dem Beschluffe Prorinzʒ gehsrigen Kreise handlungen der State behörden mit dem Php in z allanztaze; an jhn e baff cha u n n, , 264 angelegenheiten und des Wegebaues, sowie in landespolizeilichen An⸗ näherer Bestimmung des Provmmz a lstatutz nl gerne, bei 65 ,,, aof ö 3 . . . 4 . hluß J 1b e ; ruck eh s Prod inziall⸗ age zu. ; l 13 ) na erer B ) z 10 1 ; - D . 1 i binztaladusschu, zu, slbsern sich licht der? ro vinzia andtag ie⸗
S. 6. (Rechte der Provinzialangehöri en.) Die Provinzialange⸗ hat sich der Provin iallandtag wegen jeder Auskunft oder wegen der ⸗. . ; ; gelegenheiten nach näherer Vyrschrift eM, ing! z assenden beson⸗ edigung der Geschäfte der gefammätentättis zur * Zwei f issi s⸗ hörigen sind berechtigt, . . ; Hit! lr ö ö für enn gen hr. bedarf ö . Der Gegen den Beschluß des Provinziallandtages findet innerhalb zehn 6 ,, , her darüber zu erlassenden beson⸗ ledigung der Geschäfte der gesam nen oder einzelner Zweige der kom— Ube fuͤr einzelne Kommissionen oder Kommissare selbst vorbehält. ; . ! Tagen die Klage bei dem berverwaltungsgerichte statt.
deren Gesetze mitzuwirken munalen Propinzialverwast ch andere vorn Preh ö e 155 6 ; ö . . . ö w, 3361 ; 3 V . muna dinzialverwaltung noch andere vom Provinziallandtage Die Kommisstonen der K issare empfange h a U) zur Theilnahme an der Veiwaltun und Pertretung des Pro⸗ Tom miffartus theilt dem Provinziallanztage 'die Vorlagen der . ] Aber n , . sschuß tin Gutachten über zu un lehre bins iat vezwaltune . * 25 ö 6 nm stonen ader Kommissare empfangen von dem Propinzial= k J. h nal w. . 9 P 8 j i 6 ö ö. ,. 66 . ger . 8. 47. XI. Ber Provinziallandtag nist berech in Anträge und . , , Der bro inzialausschuß hat sein Gutachten über zu wählende obere Beamte? mit berathender Stimme zugeordnet ausschusse ihre Geschäftsanweifung und führen ihre Geschäfte * vinzial verbandes nach naherer Vorschrift dieses Gesetzes, taatsregierung mit und empfängt die pon ihm abzugebenden Er— B . . ᷣ 67 ag alle Angelegenheiten abzugeben, welche ihm von den Ministein oder werden der Aufsis Provinz gich ; ; re, gde 2) zur Mitbenutzung! der öfen! en Einrn 8 Au ärungen“ 5 6. Beschwerden, welche die Provinz oder einzelne Theile derselben be— * ber ⸗Hrästdenten lberwiesin *erhe ih k ö. . ⸗ 3. J ; er Aufsicht des Provinzialausschusses und unter der Czitung de e . bus Iffentlichen Einrichtungen und Anf alten llärungen und, Sutachten. . . ö. treffen, an die Staatsreaij icht rem Ober- Präsidenten überwiefen werden. Sie, werden von dem Ober Bürgermeister in ihre Aemter ein- Sberbür ermeisters ; des Provinzial verbandes nach Maßgabe der für“ die felben bestehenden Der Königliche Kommissarius sowie die zu seiner Vertretung . 9 136 aarsregierung zu richten. . 2. 3. 70. III. Dem Provinzialausschusse steht die Reviston und geführt und vereidigt ; ö . . 8e ö Best immungen. . oder Unterstützung abgeordneten Staatsbeamten sind befugt, den e, ,,, II.. Der Pravinziallandtag nimmt die ihm durch Gesetz . . . ö ö, . 8. 7. Beitragspflicht zu den Previnziglabgaben.) Die Pro. Sitzungen des Provinz iallandtages uxd der von ihm zur Vorbereitung Übertragenen sonstigen Geschäͤfte wahr. e — ——— — —— vin ialangehörigen sind verpflichtet, nach näherer Vorschrift dieses seiner Beschlüsse gewählten Kommisstonen beizuwohnen. Dieselben Vierter Abschnitt. Von dem Provinzialagusschusse . . 2 e 9 Gesetzes zu den Vrovinziallasten beizutragen (55. 9 ff.) müss n auf Verlangen zu jeder Zeit gehört werden. seiner Zusam mensetzung und seinen Geschäften. 0 te für den Deutschen Reichs er,, m . 53 G 6 . k . , . Seffent ich? 8 . dtages. ie J, . . ⸗ Inlerate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. * ö 4 e nen an: pf j 4 Dritter Abschnit ä . 9 . j Yin ztalstatuten und Sitz , n i e e e. S. 49. (Stellung des Probinziglausschasses im Allgemeinen.) gtaate Aeg das Gentral. Jan de er i ö das 1. 36 , . ,,, n e . ; . ji din; dtages sind ch. ein . ke der Verwall her Ungelenentn n, nm, Staats anzeiger, das Gentral-Hande gist / ö . don Rudolf Mosse in Berlin Breslau Chemnitz 83 . tände kann, durch besonderen, in geheim itzung gefaßten Beschluß Zum Zwecke der Verwa ung, der Angelegenheiten des Provinziai, Hostt ann be, Steckbriefe fatersuc ungs.- Sa chę 5. Industriesls Pak ; ö . ] = 8. Der Provinzialverband ist befugt: s ö ch bes . geh r Sitz 9 gefaß Besch 5 derbandes kommunast Drovinziglberwaltẽ ng) und der Wahr nehn ung hofeblat nimmt an: die Ju seraten Expedition 1. Steckbriefe und Uoter uehungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Göln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M. Halle. S.
F ö = h ) ö L zum Erlasse befonderer statutarischer Anordnungen über solche die Offentlichkeit gusgeschloffen werden. Hefcha n,, , , ; , , , e,. des Aentschen Keichs⸗Anzrintru ** X 2. Subhastationen, Aufgebot, Vorladungen Grosshandel. . . von Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung wird ein Provinzial⸗ rs Kentschen Reichs Anzeigera aud Königlich n. dergl. — 6. Vęerechiedene Bekanntmachungen. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Stra ß⸗
seine Verfassung betreffenden Angelegenheiten, hinstchtlich deren daß . 30. (GBeschluß fähigkeit des Provinzigllandtages) Der Pro⸗ ĩ Hreußtischen tante. .. ; esetz auf statutarische Regelung verweist oder keine 6 vinzigllandtag kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte der im ö nfetzung des Mrorsnz; lautschuff kö . Kren ischen Staate - Amrin rs: 3. Verkäufe, Verpachtungeo, Submissionen eto. J. Literarische Anzeigen. burg i. E., Stuttgart, Wien, Zurich und deren Agenten, Bestimmungen enthält. Das Siatut darf den bestehenden Gesetzen §. 10 vorgeschriebenen Mitgliederzahl anwesend ist. . ,,, . en etz ! 59 hrgzinzia ausschusses.) * Pro- Berlin, 8. W. Wilte lm · Straße vir. 82. 4. Verloosung, Amortisat on, Zinszahlung Theater Anzeigen. In der Börsen- sowie alle zhri en größeren N 8B 8 nicht widersprechen 8. 31. (Ausschluß von den Verhandlungen des Provinzialland— pinzislaus chu hesteht aus dem Ober. Bürgermeister der Stadt Ber⸗ ̃ 9 u. 8. V. von öffentlichen Papieren uns 3 Familien Nachrichten. benn 2 ; gen graffer en Annoncen · Bureans. 2) zum Erlasse von Reglements über besondere Einrichtungen tages wegen persönlichen Interesses) Kein Mitglied darf in eigener lin, dem Landrathe des Hundt re ses Berlin, dem Bürger meister der 1. 5 e ; * Nachric ; eilage. 3 des Provinzialverbandes. n legen hei ö 3 Berathung und Äbstimmung ' des Provinzi al- e, n, r, und zwoͤlf von dem Provinziallandtage zu . Die Provinzialstatüuten und Re lements sind auf Kosten d andtagez, Theil nehmen. — Rz . 4 pl 7 Higterwald ißt Diebstahls die gerichtliche 8 min werden di pine l n er das amt fl. beten ö . . ind? Fässung Der Bel chlüsse, nach ah fg ute m n r ten des ee. ö ö J K 'ftelthriel. 6zzen Den unten tiiher bez gchneten , , n tene, , e, n. 9 . ö . ö. ö Sub missi onen zc. Zweiter Titel. der Vertret 8 RN. t Stimmenmehrheit.) Der Provinziallandtag faßt seine Beschlüͤsse nach . . (. 16. . . ; . k Ubgießer Iulius Hainke, am 15. Juni 1850 in deln verden können i' Gänghme hat micht aus r erung vorge hen i 793 Oeffentliche Lieitati 3 weiter Tite . ; on, er 5 ert re ung und Verwa ung Stimmenmehrheit. Die Stimmenmehrhest wird ohne Mitzählung §. 51. Vater und Sohn, so wie Brüder können nicht gleichzeitig ihn Kreis Löwenber eboren welch r seit 12 Ok⸗ 9e lihrt werden können. Sammtliche Civil⸗ und erscheinen und die 31 z ü. en je citation ö des Decrvinh ia 1 Serbandes Berlin, Derjenige festgestellt, die sich bern Abstlmmung enthalten haben! Bei Mitglieder des Provinz ialaucschusses oder Mitglieder des Hrovinzial' hier i874 von Hon . in Berlin wöhnt= i tft. Bey rden mieren ersucht, auf den selben Acht mit zu ; 8 were dnn den um. . Erst er Abschnitt. Von der Zusammensetzung des Stimmengleichhelt Cilt der Ante 3 n abgelehnt . urs chusses und des Provinziaslanbtag s sein; werden dergleichen Ver— d in der Volkerschwn ,,,, dafelbst als zu haben, im Pätretungs falle ü verhaften und an lm z3. Febzugr d. 3. Vormittags 11 Uhr, Proyvinziallandtageg 5 Gef hluff⸗ an , , Veranderung des gemäß wandte zugleich gewählt so wird der Aeltere allein zugelaffen. . e,. . ö . ö . r, mich mit allen bei ihm sich vorfindlichen Gegenstän˖ sie cb sollen auf dem hiesigen Pastgrundstůck in der König §. 9. Die Provinzialverlammlung (der Provinziallandtag) be— S. OJ festgestellten Miß t. * für die Verthellung? de Prob kia 8 32. Die Wahl der Mitglichet e Provinzialausschusses er= 6 , weh. h, 871 au nn! den abliefern zu lassen. Limburg a. d. Lahn, den Im e strak Nr. Ho mehrere cba ulicheiten, ypr. 138 teht aus zlbgeordneten der Stadtkreise Berlin und Charlottenburg, abgaben eingeführt rr soll, st jedoch Ain, Stimmenmchrheit Yon folgt auf fechs Jahre. die . tick Haft 6. . Bieb. LE, Februar 1875. Der Königliche Staatzaniwalt. suchun m, verfahren Du. Meter Grundfläche enthaltend, von verschiede= sowig deg Lan dkreises Berlin, . ie Zabl' mindestens zwei Drittel der Abstimmnenden erforderlich de Wahl, verliert dauernd oder vorübergehend ihre Wirkung ihls ai 9 6 des Str af aescht uc veschfoffe Eigug ment; Gebunttort: Hinterwald. Religion: z tg, den 18. Januar 1875. men Stegwerkehöhen und auf e. o 3 Mark ahge⸗ 5. 10. Gahl der Mitglieder des Yrohinzigllandtages), Die Zahl S8. 353. (Theilnahme der Mitglieder des Prop nzialau schusses mit dem gaͤnzlichen oder zeitweisen Aufhören einer der für die Wähl⸗ en ö erfucht i. den c. Hainkeun evangelisch. Stand, Gewerbe: Taglöhner. Alter: Kreisgericht. J. Aktheilung. schãtzt offentlich sfeisthietznd zum Ahbꝛuch verstei d' bacdrduclen eing. jeken der drei üreise beträgt für die ersten an zen Sitzungen deo Propinzialländtageg) Ber Verstzzende und barkckt vo: gefchrtebeenen dingungen. ien, ihn ind i . Iistzunehmen mr L Banz, Göße; ä eh an sef s hr Har; Klon, Sub hastati An fgeb . e,, i nr , , 3 „hg oder weniger Einwohner 15. Für jede die Zahl von 30 60 7 Mitglleder bes Propinziglausschufseg. weiche nicht Milgiteper s Der Provinzialausschuß hat barüber zu beschließen, ob einer sr ale * 1 ee. fh . . . Gegenstän n Stirn: klein. Augenbrauen: blond. Augen: schwarß. Sushastationen, u gente, Bor⸗ Dwarean Hes unter ichn ten Baubeammten porher in , von 15,000 Einwohnern tritt se ein ferterer Probinziallandtages ind, Ez nen n Sitzungen desselben if bera⸗ ef, Fälle eingetreten ist. Gegen den Veschluß des Prsvinzialaus— ö ven . . ; K 8a ge 3 fa aur fem, , ö. in: Eurittal , n. . K en e geh hali g en ien t sturden von 9 bis 3 Uhr Abgeordneter hinzu. . . . n . z chusses findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Oberverwal— n , ih, ene, nnn, nn, . 1chts farbe; frisch. Gesichtsbildung: klein. ; witatten, Die Ehefrau de . ᷣ K „11. Die Feststellung der Zahl der von den einzelnen Kreisen . . des Provinziallandtages und lend er fi statt. ö. ; ; Hö . . ainke ist Statur: klein. Befonbere Kennzeichen: keine. Be— lermeisters Friedrich Wilhelm Sube, Dorothee Berlin, den 2. Februar 1875. ⸗ zu wählenden Abgeordneten erfolgt durch den Provinzialausschuß und Leine? Stellverte cker) Unter dem Vorsitze des an Jahren altesten §. 55. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus he ß d 383 , 87. . lleidung: schwarger Rock mit gelken Tupfen, graue Caroline, gebörne Lehmann, allhier, hat wider ihren Der Baubeamte des Kaiserlichen General⸗ wird durch das Amts latt zur öffentlichen Kenntniß 3-bracht. . Mitgliedes, welch em die beiden jüngsten Mitglieder als Schriftführer und wird durch neue Wahlen ersetzt; die Ausscheidenden bleiben jedoch r mnie, KR 3 Abtheilung 1 Hosen und eine Tuchkappe. vorgedachten Ehr m nin Klage gus Eh etrennung Post · Amts.
Der Feststellung ist die duch die jeweilige letzte Volkszählung und Stim mz ahler zur Seite enn, wählt der Provinziallandtag in allen Fällen bis zun Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit. k . 2 — — wegen böslicher Verlaffung angestellt. Zur Beant⸗ krinittelte Einwohnerzahl der Kreife, mit Ausschluß der aktiven Mi nach den Votschrifte n des Fiifm Gesetze beigefügten Wahl eg lem ent Die das erste Mal Ausscheldenden! vo hen durch das Loos be— k n mit der jetzige Aufenthaltsort meines Stel, Portung der Klage und, ur weiteren nrnelttcn e' LanntRwachnung; Douncrstag, den 18. Ffe⸗ litärper onen n Cm e g a. enen ür fel hrt deen L e . . ber Cern , stimmm Steghrief. Die Drahtbinder Joseph Miezeck sohnes, des Schu edege elt Johann Gustab Verhandlung, sowie zur Sühne, steht vor dem Col! kbrnar d. J, Vormittags 10 ühr, gelangen im
3a 12. Änträge auf Berichtigung der Feststellung sind innerhalb , Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. d Johann Papay aug Petrowiß sind des unße. Stahl, wescher zuletzt in Harburg in Hannover ge, legio ein Termin im Sitzung aale auf den 3h. en , Gallgt chen. Gasthofe hierselbst. aus dem vier Wochen nach Ausgabe des Amtsblatts, durch, welches die Fest— § 35. (Geschäftsordnung des Proyinziallandtages) Der Vor 8. 54. Die Mitglieder des Yrovinziglausschusses werden von en Hausirens dringend verdächtig. Da nun ihr wohnt hat, unbekannt ist, fo ersuche ich alle Orts. April 1875, Ytorgens 11 Uhr, an, wozu der diesseitigen Königlichen Forftreviere, und zwar B stellung veröffentlicht worden ist, bei dem Provinzialausschufse anzu- sitzende leitet die Verhandlungen Er eröffnet und schließt die Sihun⸗ dem Vonsitzenden (6. 55) in ihre Stellen eingeführt und vereidigt. Fenthalt n hat ermittelt werden können so ift resp. Polizeibehörden, mich von dem jetzigen Auf⸗ Verklagte unter der Warnung vorgeladen wird, daß, lauf Neubrück, Jagen 50 und 110, cirea 10 Stn bringen, Gegen den Beschluß bes Provinzialausschusfes findet innen gen und handhabt * Ordnung in den liben! Er kann jeden Zu⸗ Sie tonnen au Gründen, welche die Entfernung eines Beamten Een fie die gerichtliche Haft beschloffen worden;, enthalt desfelben in Kenntniß zu sehen. [794] wenn derselbe nicht erscheint, er der Eöslichen Ver- kiefern Bauhsöhzer unter den gh shnlichen Bein- halb zehn Echen n Flage Pei hem ber ber wallung geri hte tn hhrer rat. a h J, gene, h, , des Miß. zus dem Amte rechtfertigen (sib Gesetzes vom 71. Inli 1852, werden deshalb alle Behörden ergebenst e. sucht Bärwalde N., den . Februar 1875. lassung für geständig ergchtet, demzufolge die Che gungen zum öffentlich meistbietenden Verkauf. Die
13. Die Felt stellung der Zahl der Abgeordneien bleibt das fallens giebt oder sonst eine Storung verursacht Gesetzsamml. S. 455) im Wege des Disziplinarver fahrens ihrer die beiden Genannsen vigiliren sie im Be⸗ G. Neumann, Steinschläger. mit dem klagenden Theile. getrennt und Verklagter Lufmaßregister liegen 3 Tage vor dem Termin im gt. Mal für bret Jahre, sodann fir finen Zeitraum von e zwölf In Alchrig'n reelt der Pre bing aksecbtag seinen Geschäfts⸗ Stelle enthoben werden. Hö ungäfalle feßhnehmen und mit allen bf innen sic . . , ,, ö JJ i n e. e re g fs neh, Jahren maßgebend. Nach dessen Ablauf wird sie von dem Propin⸗ gang durch eine Geschaft ordnung . das Disziplinarver fahren gelten die Vorschriften des §. 83 findenden Geldern und Sachen an unser Gefäng⸗ Ediktal⸗Citatlan. Auf Grund der Anklage der n, . =. , 3 Ge, 53 r , n,
zialausschusse einer Revisson unterworfen und sofern eine Abänderung ĩ
Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den Wilhelm Göbel von! neten Gerichts anberaun Vervachtungen,
1 husse N ; ; ; . ö tr. 3 . ablie u lassen. ignal t Königlichen Sta ö fen iaf kreisaeriqh 5 j erforderlich ist, gemäß S5. 12 und 13 verfahren. . ( Dritter Abschnitt. ö . t K des Provinzial Proyinzialausschusse) Vor⸗ ene serklmd ? Lferhꝰ lfu cf par ,. 3 e r fn he e, e, K K ö 789 Sekanntmachung krei 8. 9 — Iller der Vahlen Die boeordu c zn er Stadt . G, HJ ö oben, rg meistze der Stadt Heburtsfahr: i S57 Statzir: klein, Haare: blond, Berichts vom 18. Januar ( geghn bie Militarpflich · 74 Edietal Citation. Die Lieferung des zu ben Staa ig wasserbauten im i in . abe ten urs werden, K Mazistrat und S.. 36. (a. Im Allgemeinen) Der Provinziollandtag ist B . so geht der Vorsit auf den Land. nd: regelmäßig, Gesscht: opal, Augen: grau, tigen: 1 Carl August Herrmann Fluche, geb. am . Vie Ehefrau des Schmiedemeisters Friedrich Ban kreise Nienburg, im Jahre i875 erforderlichen 6 . ere met, am in funf kö cher . 1 J . . . ⸗ . ; rath des . fe: regelmäßtg, hesondere Kennzeichen: keine! 24. Februar 1851 zu Rosenau, Kreis Liegnitz, hei—⸗ Wilhelm Dobe, Marse Elise, geb. Wagner, zu Stuckmaterials foll im Wege der offentlichen Sub⸗ Dem Zorsitze des Bürgermeisters, die Abgeordnet en des Land reises . uber diejenigen, die Provinz betreffenden Gesetzentwürfe, sowie 5. 56. rathung des Provinzial⸗ Ing hem ent des Papay: Vorname: Johann, mathsberechtigt in Wolfsdorf, Kreis Goldberg, 2) Erxleben hat wider ihren vorgedachten Ehemann ] mission an einen einzigen Unternehmer vergeben Berlin durch die Kreis bertretung gewählt, . sonstigen Gegenstände sein Gatachtea abzugeben, welche ihm zu diesem ausschusses der allgemeinen Landesverwaltung sr: 23 Jahr, ledig, Statur? groß Haare: schwarz, Auzust Gottkleb herrmann Feil aner, geb. am 25. Klage auf Ehetrennung wegen böͤglicher Verlaffung werden, wozu Termin guf den
. Vollziehung der Wahlen der Pravinzigllandtags⸗ Behufe von der Staatsregierung überwiesen werden; . 65. 68 ff. s r. Präsident oder dessen Stellvertreter n; schwarz, Nase und Mund: proportionir Februar 1552 zu Goldberg, 3) Roberl August Rein⸗ angestellt. 17 .. 1871, Vormittags 11 Uhr , ,. erfolgt nach näherer Vorschrift des diesem Gesetze bei⸗ lz den Vhopimnialperkand z vertreten, und nach näherer Vor⸗ den BVoꝛsiß chte. iht: länglich Stralsund, den 25. Januar 18/5 hold Göße, geb. am?'z. Marz 185 zu Goldberg, Zur Beantwortung der Klage, zur weiteren I in ben i , n. des unterzeichneten Bau gefůͤgten Bahlreglements. , . . schrift. dieses Gesetzes über die Angelegenheiten desselben, sowie ,, . ißliches Kreisgericht. J. Abtheilung. 4 Heinrlch Wilhelm Richard Walde, geb. am 26 mündlichen Verhandlung der Sache und auch zum Inspektors angesetzt ist.
26. 16. WVaͤhlbarkeit um, Prpydinziallandtags. Abgeordneten) diejenigen Gegenstände zu berathen und zu beschließen, welche ihm Bestimnmung g ö — Mal 1852 zu Höockenan, Kreis Goldberg, 5 Carl Versuche der Sühne steht ein Termin im Sitzungs⸗ Die Unternehmer haben ihre Offerten portofrei Wahlbar zum Mitgliede des Provinziallandtages ist jeder selbständige zu diesem Behufe durch Gesetze oder . Verordnungen über⸗ Ober⸗Präsi sitz zu führen hat. h ( — . ; August Haertel, geb. am 16. August 1853 zu Wolfs⸗ saale des Kollegii . und versiegelt mit der Aufschrift: e elne i, i., . uh rei fte e r 31 . * * 1 3. 86 1 . e n, z . Der i ovig g,. . 4. , m Gelzberß; C0. Ca un e eddi r e f, amm 33. prit 1875, Morgens i uhr Sun sion tan Sin t meter al gie ferung- gllendet hat, sid um Besitze der bürgerlichen renrechte befindet n ite d (dis m Besonderen) Ju den Befugnissen un liegen ausschuß ver . ;. Die . ] ed , = len Lindner, geb, am 8. Rai 1852 ittel. Lobendau ʒ V te unt z orge · bis ine ei ᷣ Kit mindestens einem Jahrè der Provinz durch Grundbesitz oper Wohn ⸗ heiten des Provinziallandtages gehören inghesondere geltende: Beruf ee n 9 , , 6e 264 ö. e Herm 7 Eren Her c ö K en n,, , , . , kön⸗ sitz angehört. L. Der Provinziallandtag beschließt über den Erlaß von Statu— ö ,, J Juli 155 zu Töppendorf, Kreis Goldberg, wegen der böslichen Verlassung für geftändig erachtet, dem nen in der Zeit kom 106. big 17. d. M. täglich von
Als selbständig gilt derjenige, welchem das Recht, über sein Ver. ten und Reglementz gemäß 8. 8. s Entziehung vom Milltardie ist auf Grund Deö 5. 40 zufolge die Ehr getrennt und Verklagter als afin 0 bis 12 ühr bei dem Unterzeichneten eingesehen
,,, ung dasselbe zu verwalten, nicht durch gerichtliche S. 38. II. Der Prövinziallandtgg beschließt, in welcher Weise Geschaf 'r am 23. Januar d. J. gegen. Zakob Stra fgeseßbuchzn und des Gesetzes vom 3. Man 18537 schuldiger Theil in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe werden ĩ d Februar 1875.
zogen ist. ; . ; Staclprãstationen welche von dem Provinzialberbande aufzubringen leic iftli („von Loßhaufen erlafsene Steckbrief wirp die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur münd. verurtheilt werden wir b 3 §. 17. Die Wählbarkeit geht verloren, sobald (ines der im sind, und deren Aufbringungsweise nicht schon durch das Gesetz vor⸗ vinziglausschu ses. ö . ö ö 4 erledigt zurückgezogen. n . 2. Februar lichen ker gin .. Dienstag, den 16 Mãärz e.), Nenhaldensleben, den 30. Dezember 1874. k 23 . S. 16 gedachten Erfor dernisse bei dem bit dahin Wählbaren nicht geschrieben ist, vertheilt werden ollen. Durch Beschluß des Provinzialausschusseß können im Einv e . Der Staatz an wal Wilhelmi. Mittags 18 Uhr, im Sitzungsfaale des unterzeich⸗ Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. H. Hoffmann.
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