1875 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

großen Theile der Monarchie angebahnt. Während der Schmer⸗ punkt der Verwaltung bi her in den aus berufsmäßigen Beamten zusammengeschten Bezirksreglerungen ruhte, welche die doppelte JZunktlonr von Verwaltungskollegien und von Verwaltun s⸗Gerichtshöfen in sich vereinigten und sich zur d oigung ihrer Geschäfte der Kreisbehörden, der Land⸗ rnthe, als ihrer Organe bedienten, ist durch die Krels⸗ ordnung der Schwerpunkt der Verwaltung aus den Regie rungsbezirken in die Kreise verlegt worden. Es ist für jeden Kreis ein Kreisausschuß gebildet, bestehend aus einem Elaa g= deamten, dem Landrathe, als Vorsitzenden und sechs da en; mitgliedern, welche ihr Amt als ein unentgeltliches Ehrenam ver⸗ walten. Der Kreisaus schuß ist der Mitte punkt der Selbst⸗ verwaltung des Kreises; als Organ der Kreistorporation liegt ihm die Verwaltung der Kreis⸗Kommunalangelegenheiten, als Organ des Staats die Wahrnehmung von Geschäften der all⸗ gemeinen Landesverwaltung ob. In letzterer Digenschaft fun⸗ girt er sodann einerseits als Verwaltungsgericht erster Instanz für streitige Verwaltungssachen, andererseits als Verwaltungs⸗ kollegium, welches insbesondere berufen ist, die Aufsicht über die Kommunalangelegenheiten der LAlmtsbezirke, der ländlichen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke zu führen, bei dem Erlasse kreispolizeilicher Verordnungen, wie bei der Erledigung verschiedener anderer Verwaltungssachen mitzuwirken und sein Gutachten über alle Angelegenheiten abzugeben, welche ihm von den Staatsbehörden überwiesen werden. Demgemäß ist auf die Kreisausschüsse eine große Zahl, von Angelegenheiten theils administrativer theils suris diktioneller Natur übertragen worden, deren Erledigung bisher den Regierungen oblag. . Es ist ferner für jeden Regierungsbezirk ein aus zwei berufsmäßigen Beamten, einem Verwaltungs und einem richterlichen Beamten, sowie aus drei Laienmitgliedern bestehen⸗ des Verwaltungsgericht eingesetzt, welches über streitige Verwaltungssachen in der Berufungsinstanz zu entscheiden, zugleich aber auch als erstinstanzliches Gericht in mehreren von der Kompetenz der Kreisausschüsse ausgeschlossenen Streitsachen, insbesondere in streitigen Armen⸗- und in Ezpropriationssachen zu fungiren hat. Zur Weiterführung des mit der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 auf dem Gebiete der kommunalen und allgemeinen Landesverwaltung zunächst für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen be⸗ gonnenen Reformwerks, bedarf es noch des Erlasses ähnlicher Gesetze auch für die übrigen Provinzen der Monarchie, sodann des Erlasses von Provinzialordnungen, eines Gesetzes wegen Dotation der Provinzialverbände mit Fonds zur Selbstverwal⸗ tung, unter Uebertragung staatlicher Verwaltungszweige wirth⸗ schaftlicher Natur an deren Organe, sowie endlich des Erlasses eines Gesetzes wegen Einsetzung von Verwaltungsgerichten außer⸗ halb des Geltungsbereiches der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, wegen Errichtung eines obersten Verwaltungs⸗Gerichishofes und wegen Regelung des Verwaltungsstreit-Verfahrens. . Die Provinzialordnung für die oben genannten Provinzen und eine hesondere Provinzialordnung für Berlin, das Gesetz wegen Dotation der Provinzialverbände mit Fonds zur Selbfst⸗ verwaltung und das Gesetz in Betreff. der Verwaltungsgerichte sind dem Hause der Abgeordneten bereits vorgelegt worden. Die Provinzialordnung für die genannten 5 Provinzen beruht auf dem Grundsatze, daß die Regierungsbezirke und Pro⸗

vinzen als Verwaltungsbegirke bestehen bleiben, in ber Provinz Hanngver aber je zwei Landdrosteibezirke zu je einem Regie—

rungsbezirke vereinigt werden. Die Verwaltungs juris diktion wird von der eigentlichen Verwaltung getrennt. Die Entschei⸗ dung aller streitigen Verwaltungssachen erfolgt durch kollegialisch organisirte Verwaltungsgerichte im geordneten kontradiktorischen Streitverfahren. Die eigentliche Verwaltung wird. fortan in allen Instanzen, in der Kreis⸗, Bezirks⸗ Provinzial⸗ und Centralinstanz durch Einzelbeamte Landräthe, Regierungs⸗ Präsidenten, Ober⸗Präsidenten und Minister mit voller per— sönlicher Verantwortlichkeit geführt. Sowohl dem Landrathe, wie dem Regierungs⸗Präsidenten und dem Ober⸗Präsidenten steht ein von der Kreis⸗ beziehungsweise Prorinzialvertretung gewählter Ausschuß (Kreis-, Bezirks- Proyvinzialausschuß) zur Seite. Diese Organe sind dazu berufen, die Verwaltung der ersteren in denjenigen Fällen zu unterstützen, in welchen die Gesetze ihnen eine Theilnahme oder Mitwirkung dabei zuweisen. Die Abgeordneten zum Provinziallandtage werden von den Kreistagen, in den Stadtkreisen von dem Magistrat und den Stadtverordneten in gemeinschaftlicher Sitzung gewählt. Der Provinziallandtag wird vom König mindestens alle zwei Jahr einmal einberufen, seine Sitzungen sind öffentliche. Der Provin⸗ ziallandtag beräth über provinzielle Gesetze, die demselben vor⸗ gelegt werden, er vertritt den Provinzialverband und beschließt über dessen Angelegenheiten, vollzieht auch die Wahlen zum Pro⸗ vinzialausschuß und zu den Bezirks⸗Verwaltungsgerichten. Die Provinzialausschüsse wirken sowohl bei der kommunalen Provin⸗ Zialverwaltung (unter Vorsitz des Vorsitzenden des Provinzial⸗ landtages) wie bei der allgemeinen Landesverwaltung (unter Vorsttz des Qber⸗Präsidenten) mit. Ebenso ist das Ressort der Be⸗ zirksausschüsse (lokale Abtheilungen des Provinzialausschusses) ein Doppeltes. Die laufenden Geschäfte der Provinz besorgt der vom Pro⸗ vinziallandtag zu erwählende, vom König zu bestätigende Landes direktor ( Candeshauptmanm), dem das erforderliche Beamtenpersonal zugeordnet wird. Zur unmittelbaren Verwaltung und Beauf⸗ sichtigung einzelner Anstalten werden Provinzialkommissionen be⸗ stellt. Die Aufsicht über die Verwaltung der Probinzialverbände Führt der Ober⸗Präsident, in höherer Jüstanz der Minister des Innern. Die Provinzialordnung soll am 1. Januar 1876 in Kraft treten. Berlin wird mit den nächstumliegenden Ortschaften einen eigenen Provinzialverband bilden. Dem Proyvinzialausschuß ge⸗ hören der Ober⸗Bürgermeister von Berlin Lals Vorsitzender), der Landrath des Landkreises Berlin (d. h. die nicht zu den Ge— meindebezirken Berlin und Charlottenburg gehörigen Ortschaften der Provinz Verlin) und der Bürgermeister von Charlottenburg

30 April 1873 zur Verfügung gestellten Summe von jährlich 6900 000 Mark (2 Millionen Thaler) eine fernere Summe von jährlich 7.440 0090 Mark (2,180, 060 Thaler) nebst Zinsen aus den, Einnahmen des Staatshaushalts, unter Ueber— tragung der en— jprechenden Ausgabeverpflichtungen, überwiesen. Die letzten ud hauptsächlich: 1) Fürsorge für den Neubau von chaussirtan Wegen und Unterstützung des Gemeinde⸗ und. Kreis vbegedaues, 2) Beförderung von Landesmeliorationen, 3) Be⸗ streitung der Kosten des Landarmen⸗ und Korrigende nwesens, deziehungsweise Gewährung von Beihülfen hierzu an die Land⸗ armenverbände, 4) Tüärsorge beziehungsweise Bewährung von Beihülfen für das Irren- Taubstummen⸗ und Blindenwesen, 5) Unterstüzung milder Stiftungen, Waisenhäuser, Kranken⸗ häuser, Rettungs⸗, Idioten⸗ und anderer Wohlthätigkeitsanstalten, 6) Leistung von Zuschüssen für öffentliche Sammlungen, welche der Kunst und Wissenschaft dienen, 7) für ähnliche im Wege der Gesetzgebung festzustellende Zwecke. ,

Den Provinzialverbänden von Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig ⸗Holstein, Hannover, Westfalen und der Rheinprovinz, den Kommunal⸗ verbänden der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, dem Stadtkreise Berlin und dem hohenzollernschen Landes kommunal—⸗ verbande wird das Eigenthum und die Unterhaltung der Staats— chausseen übertragen, wofür denselben eine Jahresrente von I5, 000,000 M. überwiesen wird.

Der Entwurf eines Gefetzes, betreffend die Ver— fassung der Verwaltungsgerichte und das Verwal⸗ tungs streitverfahren, reformirt das Verfahren bei Streit⸗ sachen über die aus den Verwaltungsgesetzen entspringenden Rechte und Pflichten der Privatpersonen und Korporationen. Der Entscheidung soll ein Verfahren vorausgehen, das in vor⸗ geschriebenen festen Formen sich bewegt und mittelst solcher Formen der Partei die Möglichkeit selbftändiger Vertheidi⸗ gung ihrer Rechte gewährleistet. Solcher Gewährleistung ermangelt das bisherige Verfahren, indem es statt dessen, in allem Wesentlichen, die Behandlung streitiger Verwaltungs⸗ sachen dem Ermessen der entscheidenden Behörde ebenso an⸗ heimgiebt wie die Behandlung der administrativen Zweckmäßig⸗ keitsfragen. Dieselben Behörden befinden zur Zeit über Ange— legenheiten der einen oder der anderen Art.

Eingeleitet ist die Reform bereits durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872. Auf Grund derselben bestehen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien uud Sachsen Kreisverwaltungsgerichte (die Kreisausschüsse) und Be⸗ zirksvermaltungsgerichte, die, in unabhängiger Stellung, über eine Reihe wichtiger, dem öffentlichen Rechte angehöriger Fragen, über die Rechtsgültigkeit polizeilicher Verfügungen, über den Umfang der aus dem Kreisverbande, aus dem ländlichen Ge⸗ meindeverbande entspringenden Rechte und Pflichten ꝛc. 2c. nach Anhörung der Parteien im mündlichen und öffentlichen Ver⸗ fahren zu entscheiden haben. Der vorliegende Gesetzentwurf über⸗ führt die durch die Kreisordnung ins Leben gerufenen Institutionen auch in die anderen Provinzen der Monarchie und entwickelt dieselben weiter. . .

Unter Abstandnahme von allen materiellen Bestimmungen bezweckt der vorliegende Entwurf lediglich, die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verfahren in streitigen Verwal⸗ tungssachen, und zwar für den gesammten Umfang der Mon⸗— archie, zu ordnen. . .

Es soll, danach fa g in jedem Kreise ein Kreisverwal— tungsgericht (öder Kreisausschliß), in jedem Bezirke ein Bezir ka⸗ verwaltungsgericht, und für den gesammten Umfang der Mon⸗ archie zu Berlin ein Oberverwaltungsgericht bestehen. Die Zuständigkeit der Kreisverwaltungsgerichte, der Bezirks ver⸗ waltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts, soweit sie in erster Instanz zu erkennen haben, foll der Rege⸗ lung durch besondere Gesetze überlassen bleiben. Die Be⸗ zirks verwaltungsgerichte sollen auf die Berufungen gegen die Endurtheile der Kreisverwaltungsgerichte, das Ober verwal⸗ tungsgericht soll auf das Rechtsmittel der Revision gegen die Endurtheile der Bezirksverwaltugsgerichte entscheiden. Die Re⸗ vision soll aber nur stattfinden, wegen Nichtanwendung oder un— richtiger Anwendung des bestehenden Rechts oder wegen wesent⸗ licher Mängel des Verfahrens. Dem Erlaß der Endurtheile soll überall ein mündliches und öffentliches Verfahren vorhergehen.

Das Bezirksverwaltungsgericht besteht aus 5 Mitgliedern, von denen zwei der König auf Lebenszeit ernennt, die drei anderen Mitglieder werden von der Provinzialvertretung ge⸗ wählt. Das Oberverwaltungsgericht besteht aus einem Prãä⸗ sidenten und der erforderlichen Zahl von Senats⸗Präsidenten und Räthen; die Mitglieder werden auf Vorschlag des Staats— ministeriums vom Könige ernannt. Für die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen wird bei den Verhandlungen der Bezirks⸗ verwaltungsgerichte ein Staatsanwalt angestellt, bei dem Ober— Verwaltungsgericht übt der Ober⸗Staatsanwalt das Amt des Staatsanwalts.

Bis Ende Dezember 1874 sind für Rechnung des Deut—⸗ schen Reichs an Landes-Silber⸗ und Kupfermünzen zur Einziehung gelangt: A. Landes⸗Silbermünzen. I) Thaler⸗ währung 20 578,050 Thlr., 2) süddeutsche Guldenwährung: 26909. 2527 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf., 3) Kronenthaler: 2,426,214 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf., 4) Konventionsmünzen des Zwanziggulden⸗ fußes: 634415 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf., 5.) mecklenburgische Währung: 31298 Thlr. 3 Sgr., 6) Hamburgische Courantwäh⸗ rung: 53,837 Thlr. 15 Sgr., 7) Lübische Courantwährung: 15, 834 Thlr. 12 Sgr. Gesammtwerth A. 49,647, 032 Thlr. 7 Sgr. 109 Pf. B. Landes⸗Kupfermünzen. 1) Süddeutsche Gulden⸗ währung; 1762 Thlr. 20 Sgr., 2) mecklenburgische Währung: S570 Thlr. Gesammtwerth B. 10,3332 Thlr. 360 Sgr. Dazu Gesammtwerth A. 49 647, 632 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf. Summe: 49,557, 3484 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. 148,972 094 S 78 Pf.

Die Königlich statistische Central⸗Kommission wird am Mittwoch, den 10. d. M., im Dienstgebäude des Kö— niglich statistischen Bureaus zu einer Sitzung zusammentreten.

durch Gesetz angehört. k t n. Ober⸗Präfident der Propinz Berlin. Dem Polizeipräsidenten von Berlin werden alle Befugnisse überwiesen, welche nach der Instruktion vom 23. Oktober 1817 der Abtheilung des Innern den Regierungen heigelegt sind. (

Der Gesetzentwurf, berreffend die Ausführung des 5 5 und 5 des Gefetzes voni 30. April 1873 wegen ver Dotation der Provinzial⸗ nde reis r erbän de übern ⸗ist den Provingialberbänden von Freu en, Vrandenhurg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig lstein, 3 falen und der Rheinptovinz, den Stadtkreifen Berlin un ig, . furt a. M., dem Landes kommunalverbande der hohenzollern Yen Lande und dem Fropénzialverbande von Hannover für das dem⸗ selben durch die beiden Gesetze vom 23. März 153 einverleibte Jadegehiet, außer der zu diesem Zwecke durch das Gesetz vom

Der Ober⸗Präsident der Provinz Bran⸗

Der General der Infanterie von Schwarzkoppen, * la suite der Armee und kommandirender General des XII. (König⸗ lich Württembergischen) Armee⸗Corps ist auf einige Tage von Stunsgart hier eingetroffen.

Am Sonnabend, den 6. d. M., verstarb hierselbst der General⸗Licatenant z. D., von Schenckendorff, zuletzt Com⸗ mandeur der 10. NKavallerie⸗Brigade. Die Beerdigung desselben findet am Mittwoch, den 10. d. M., Mittags 12 Uhr, von der Leichenhalle des Garnisonkirchhofes, hinter der Hasenhaide, aus auf diesem statt.

Gumbinnen, 8. Februar. V. T. B). Amtlicher Be⸗ kamntmachung zufolge ist die Kinderpest in dem Orte Sawad⸗

den als erloschen zu betrachten.

Bayern. Der „Corr. b. u. f. D.“ meldet aus Mün⸗ chen, 5. Februar. In der auf morgen anberaumten Sitzung des Verwaltungsrathes der bayerischen Ostbahnen steht der formale Abschluß der Uebereinkunft mit der Staatsregierung bezüglich des Verkaufes der Bahnen zu erwarten, und es wird dann sofort eine außerordentliche Generalversammlung ver⸗ muthlich auf den 8. März behufs der Zustimmung dersel⸗ ben einberufen werden. Sobald diese Zustimmung erfolgt ist, wird die Staatsregierung den bezüglichen Gesetzentwurf den Kammer der Abgeordneten vorlegen. Unter dem 6. d. Mts. wird demselben Blatte geschrieben: Die Staatsregierung hat gestern mit der Verwaltung der bayerischen Ostbahnen einen eventuellen Kaufvertrag abgeschlossen. In Folge dessen haben in der nächsten Woche die Verwaltungs⸗Kommsssionen der Ost⸗ bahn über den Pensionsfonds und über den Invalidenfonds zur Berathung zusammenzutreten, wozu die auswärtigen Mitglieder telegraphisch einberufen werden mußten, da die Sitzung der Kommission für den Pensionsfonds schon auf Montag, den 8. Februar, anberaumt ist. Die Sitzung der Verwaltungs Kom— mission über den Invalidenfonds findet am 11. Februar statt. Die „Allg. Ztg.“ vom 4. d. M. meldet: Der vor einiger Zeit vielgenannte Dr. Julius Lang, welcher wegen Beleidigung des Deutschen Kaisers in den von ihm im vorigen Jahre hier herausgegebenen „Münchener geharnischten Briefen in strafrecht⸗ liche Untersuchung gezogen wurde, ift, nachdem er in diesen Tagen aus Oesterreich wieder eingetroffen war, in gerichtliche Unter— suchungshaft genommen worden.

Sachsen. Dresden, B. Februar. Am Königlichen Hofe wird der letzte diesjährige Hofball, zu welchem zahlreiche Einladungen ergangen sind, Dienstag, den 9. d. M. abgehalten werden. Der Erb⸗Großherzog und die Erb⸗Groß⸗ herzogin von Sachsen-Weimar werden an diesem Hof feste Theil nehmen und bereits am 8. d. M. hier eintreffen.

Württemberg. Stuttgart, 5. Februar. Gestern hat im weißen Saale und in den anstoßenden Gemächern des Kö— niglichen Residenzschlosses ein Hofball stattgefunden, zu welchem zahlreiche Einladungen ergangen waren. .

Der „St. 21. f. W.“ schreibt: Wie wir erfahren, ist für die Regelung der militärischen und administrativen Verhãltnisse der Festung Ulm beider Ufer eine Vereinbarung dahin ge⸗ troffen worden, daß diese Festung vorbehaltlich der Souperãanetätg⸗ rechte der höchsten Territorialherren und der bestehenden Eigen⸗ thumsverhältnisse einen einheitlichen Waffenplatz bildet unter einheitlichem Kommando und einheitlicher Verwaltung durch Or⸗ gane des Deutschen Reichs. Kürzlich feierten die Offiziere des Infanterie⸗Regiments „König Wilhelm“ (6. württ.) Nr. 124 in Ulm die Einweihung ihres Offizierkasinos. Dasselbe ist in der sog. Friedenskaserne eingerichtet und bietet den Offizieren schöne Räumlichkeiten zu einer Speiseanstalt, sowie zu wissen⸗ schaftlichen und geselligen Versammlungen. Bei dem Festessen betheiligten sich die Herren Generale und Commandeure der

Garnison Ulm. .

Baden. Karlsruhe, 6. Februar. Der Großherzog begab sich gestenn nach Baden, um dem von der Herzogin von Hamilton veranstalteten Ballfeste anzuwohnen, und kehrte heute Morgen nach Karlsruhe zurück. Vorgestern Abend fand bei dem Präsidenten des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen, v. Freydorf, ein Ball statt, welchen der Großherzog und die Großherzogin und die Prinzessin Wilhelm mit ihrem Besuche heehrten. Es hatten sich auch Fürst Hohenlohe mit Gemahlin, Fürst Löwenstein, die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums undlandere hochgestellte Beamte, die Generale v. Werder, v. Pritzelwitz, v. Helden⸗Sarnowski, Wirth, v. Bonin und ein großer Theil des Offizierscorps, die oberen dofchargen und zahlreiche Gäste aller Kreise der Gesellschaft bei dem Feste betheiligt, welches bis gegen drei Uhr Morgens währte. (

In Betreff der staatlichen Förderung der Pferde⸗ zucht hat das Großherzogliche Handels-Min terium Folgendes bestimmt: . ;

§. 1. Der für die Geschäfte, welche die staatliche Fvörderung der Pferdezucht zum Gegenstand haben, bestellte technische Beamte hat die ihm vom Handels. Ministerium zugehenden, auf gedachte Aufgabe bezüglichen Aufträge auszuführen und eigene zweckdienliche Anträge bei demselben einzubringen.

§. 2. Die Geschäfte, welche dem technischen Begmten über— tragen werden, sind hauptsächlich folgende: 1j die Begutachtung von Anträgen auf staatliche Unterstützung der Pferdezucht durch Ankauf von Zuchthengsten oder Bewilligung von Beitraͤgen hierzu, durch Bewilligung von Futtergeldern für. Zuchthengste, durch Prämiirung von Pferden, duich Bewilligung von Zuschüssen zur Einrichtung und Unterhaltung von Fohlenweiden u. dergl., sowie die Vornahme der hierzu an Ort und Stelle erforderlichen Erhe⸗ bungen, Musterungen und sonstigen Besichtigungen; 2) die Mitwir⸗ kung, beim Ankauf von Zuchthengsten und die Antragstellung bezüglich der Bedingungen, unter welchen dieselben abgegeben werden sollen; 3) die Ueberwachung der Einhaltung der Bedingungen, welche bei der Bewilligung von Staatsunterstüͤtzungen festgesetzt wurden, ins⸗ besondere durch Musterung der Hengste, für welche, ein Futtergeld entrichtet wird; 4 die Mitwirkung bei der Vertheilung von Prä⸗ mien, welche von dem Ministerium ausgesetzt werden; 5) die Be—⸗ arbeitung der Statistik über die Ergebnisse der Nachzucht von Hengsten, welche mit Staatsunterstützung angekauft oder unterhalten werden; 6) die Erstattung eines Jahresberichtes über den Stand der Pferdezucht des Landes und die staatliche Förderung derselben.

§. 3. Der technische Beamte hat dienstliche Anlässe zum Ver⸗ kehre mit den Pferdezüchtern des Landes zu benützen, um über ihre Anliegen sich Kenntniß zu verschaffen und durch geeignete Belehrung derselben auf die Hebung der Pferdezucht hinzuwirken.

X 4. Das Ministerium behält sich vor, den technischen Beamten zur Theilnahme an Versammlungen der Pferdezucht. Verbände und Vereine, sowie der landwirthschaftlichen Vereine, zu Pferde ⸗Aus— stellungen, Pferdemärkten und Pferderennen zu entsenden, , . Aufträge zur Begutachtung von wichtigen allgemeinen Fragen bezüg⸗ lich der ,, . zu ertheilen und ihn zur Berathung Über derartige

tagen beizuziehen. ö y . ö technische Beamte hat ein, Geschäfts⸗ Tagebuch in übersichtlicher Form zu führen und solches bei Einsendung des Ighreß⸗ berichteg, wenn sich nicht früher ein Anlaß dazu ergiebt, dem Mini= sterium zur Einsicht vorzulegen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Februar. Der Herzog Ludwig in Bayern trifft am J. d. M. hier ein. . Von den auf Grund des Gesetzes vom 20. Juni 1868 zu konvertirenden Effekten der allgemeinen Staatsschuld wur⸗ den, auf Schuldtitel der einheitlichen Schuld umgerechnet, im Monat Januar 1875 konvertirt und als solche, verbucht: 253,595 Fl. in Noten und 46,180 Fl. in Silber verzinslich zu⸗ sammen 299,775 Fl. ö5. W. Zu konvertiren sind noch: in Noten 3. 98chS37 Fl. 83 Kr. und in Silber verzinslich 1,633,676 Fl. 73 Kr., zusammen 5,018,513 Fl. 16 Kr. . . Das Abgeordnetenhaus setzte gestern die Spezial⸗

debatte über den Schönererschen Antrag, betreffend die Rinder⸗

pest, fort. Kallir beantragte keine Grenzsperre sondery. nur eine strengere Ueberwachung. Fux stellte Abände⸗ rungsanträge. Der Minister des Innern wies auf die gegen⸗ wärtig in der Bukowina tagen de österreichisch⸗russische Kommij sion hin, bezeichnete es als ungewiß, ob die ungarifche Regierung ge⸗ neigt sei den Abschluß gegen die Vieheinfuhr aus Rumänien und der Türkei herzustellen, erklärte, die Regierung seinicht in der Lage, eine permanente strenge Grenzsperre durch einen Militärkordon her⸗

gegen Rußland,

zustellen und wiederholte sein Versprechen, sein Möglichstes zur

Verbesserung der Kontumazanstalten aufzubieten. Bei der AÄb⸗ stimmung wurden die Anträge Kallirs und Fux abgelehnt, des⸗ gleichen die vom Ausschuß beantragte Resolution J. betreffend das Verbot der Viehausfuhr aus Rußland und Rumänien und Anordnung der Grenzsperre durch Militärkordons gegen die Grenzen der genannten Länder. Resolution II., betreffs Revi⸗ sion der Seuchengesetze wurde angenommen. Resulution III., betreffs Uebertragung der Agenden des Veterinärwesens an das Ackerbau⸗Ministerium und Errichtung von Thier⸗ Arzeneischulen abgelehnt.

Der konfessionelle Ausschuß hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, mit einer Gesetzes vorlage bezüglich der Re— gelung der Verhältnisse der Alt? Katholiken vor das Haus zu treten.

Pest, 5. Februar. In der heutigen Sitzung des Abge— ordnetenh auses setzte Anton Zichn * die gestern abgebrochene Rede fort. Derselbe äußerte sich entschieden gegen alle Koali⸗ tionsbestrebungen und aeceptirte die Budgetvorlage. Solymossy (äußerste Linke) sprach gegen die Annahme des Budgets. Hier— auf begann Karl Kerkäpoly unter außerordentlicher Aufmerksam⸗ keit des Hauses zu sprechen. Er aeceptirt nicht nur die Budget⸗ vorlage, sondern auch alle Steuervorlagen, und zwar deshalb, weil es absolut nothwendig sei, wie dies Szell gestern unan— greifbar bewiesen. Die Frage sei nur, ob das Land die Lasten zu tragen im Stande sei. Die heutige Lage sei ein Ausfluß der gesammten Finanzpolitik seit 1867. Die Steuererhöhung könne das Land leicht ertragen, da, wenn auch die Zahlungs⸗ fähigkeit jetzt geringer, doch die Produktionsfähigkeit des Landes viel größer und dies die Basis der Steuerfähigkeit sei. In der Militärgrenze könne man die Begünstigung erst in einigen Jahren aufheben. Nicht nur der Staat müsse sparen, sondern auch im Privathaushalte müsse gespart werden. Wird man unsere Staatsschulden konvertiren und durch Rentenausgaben die Lasten verringern können. Die Bankange⸗ legenheit müsse geregelt werden, um das Kassadefizit, welches im Laufe des Jahres einzutreten pflege, nicht fürchten zu müssen; man müsse große Kaffareste zu Anfang des Jahres haben, da die Einnahmen nicht mit den Ausgaben parallel gehen. Dies beweise das Jahr 1870, als Lonyay Finanz-Minifter war und zu Beginn des Jahres zwar 46 Millionen, im Mai aber nur 17 Millionen Kassabestände hatte. Im Jahre 1873 habe man die Revision des Zollbündnisses noch nicht iniziiren können, weil die auf Erfahrung basirten Vorstudien gefehlt haben. Schließ⸗ lich reflektirt er auch auf Tisza's Rede. Mit Stolz könne die Majorität auf den wohlthätigen Einfluß des Ausgleiches blicken, denn jetzt sei Ungarns Selbständigkeit aner⸗ kannt. Aber auch mit Kroatien haben wir uns ausgesoöhnt. Bis jetzt habe nur die staatsrechtliche Opposition in der Ent= wickelung der ganzen Thätigkeit gehindert, nun dürfte endlich die Zeit einer gemeinsamen und einigen Thätigkeit gekommen ssein. Er wiederhole deshalb seine vor zwei Jahren gemachte Aussage, daß alle Parteien die Verantwortung vor der Nation überneh⸗ men müssen. Graf Melchior Lonyay ergriff in persönlicher Frage das Wort und erklärte, er habe nie sagen wollen, daß während der Zeit, in welcher er Finanz⸗Minister gewesen, nicht schon Fehler gemacht worden seien; er habe doch in Jahre 1869 das Haus ermahnt, den bisherigen schlechten Weg zu verlassen. Nach einer Paufe ergriff der Deakist Perenyi das Wort und sagt, Kerkäpoly spreche jetzt zu spät von Sparsamkeit; er hätte auch in der Praxis beweisen müssen, daß er die Sparsamkeit billige. Seine Pläne haben uns so viel Geld gekostet und sei es eigenthümlich, daß Kerkäpoly sich wieder mit Finanzangelegen⸗ heiten befasse, nichts könne unserem Kredit mehr schaden. Er wolle nicht die Zahl der Redner vermehren, welche das Budget zwar annehmen, aber die Regierung ausnahmslos angreifen, er wolle nur motiviren, weshalb er die Budgetvorlage ablehne. Er betrachte dies als eine Vertrauensfrage und nachdem er zur jetzigen Regierung absolut kein Vertrauen haben könne, votire er deren Budgetvorlage nicht. Das ganze bisherige System der Deükpartei sei zu verurtheilen. Redner erging sich schließlich in einer Kritik der jetzigen Regierung, des ganzen Systems und der Deükpartei. Wilhelm Toth aeceptirte alle Regierungs vorschläge. Der 1867er Ausgleich habe sehr günstige Resultate für Ungarn gehabt; die siebenjährige Thätigkeit der Denkpartei sei ein glän⸗ zendes Blatt der Geschichte Ungarns. Die Deakpartei würde vor der Nation jetzt noch größer dastehen, wenn selbe, sich Tisza nähernd, nun mit ihm sich vereinigend, die Bildung einer großen kompakten Partei ermöglichen würde. nter großem Lärm wurde hierauf die Sitzung geschlossen.

= 6. Februar. In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses motivirte Jokai sein ablehnendes Votum. Er sagte: Unser Unglück ist das Verlangen, Großmacht zu spielen. Wir sind nicht allzu arm; nur das, was wir verlangen, ist zu viel. Dieser Vorwurf richtet sich gegen beide Hälften der Monarchie und gegen alle Nationalitäten. Dieser Vorwurf kehrt sich auch nicht gegen eine Hälfte des Hauses, sie beide trennt nichts als eine derangirte Kasse. Weder einzelne, noch zusammen, können wir Großmacht spielen. Nicht blos im Heerwesen, in allen Zweigen des Staatslebens müssen Reduktionen vorgenommen werden; doch sind bei der Armee jedenfalls Ersparungen mög⸗ lich. Unsere auswärtige Politik betreffend, wollen wir eine Lei tung, die den Frieden als Dauptzweck betrachtet und keine Restau⸗ rationsgelüste begünstigt.“ Nachdem hierauf Uermencjo für die Budget vorlage gesprochen hatte, erklärte sich Stephan Petay (äußerste Linke) dagegen. Ferdinand Eber acceptirte die Budget⸗ vorlage, Ludwig Mochäry befürwortete die Annahme des von Simonyi gestellten Beschlußantrags.

8. Februar. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident Bitto gab in der gestrigen Abendkonferenz der Deakpartei die Erklärung ab, das Ministerium werde, in Berücksichtigung der Situation, nach Beendigung der Generaldebatte über das Bud⸗ get seine Demission einreichen. Der Minister⸗Präsident werde gleichzeitig dem Kaiser über die Lage Bericht erstatten. Die Deakpartei beschloß, das vorgelegte Budget als Grundlage für die Spezialdebatte zu acceptiren und von der Erklärung des Minister⸗Präsidenten Akt zu nehmen.

Niederlande. Haag, 3. Februar. Der Prinz Friedrich der Niederlande hat, dem Vernehmen nach, durch eigenhän= diges Schreiben die Einladung, dem für den 8. d. von dem Rektor und dem Senate der Universität Leyden veranstalteten

Festmahle in dem städtischen Audienzsaale beizuwohnen, ange⸗

und der Fürst von Wied werden der an sie ergangenen Ein⸗ ladung zur Theilnahme an diesem Festmahle entfprechen.

Festprogramm für das

Begrüßung der Delegirten der inländischen und Universitäten um 10 Uhr Vormittags feierlicher Empfang des Königs, um 1 Uhr Festrede . . Ehren der Festgäste, veranstaltet von dem Rektor und dem Se— nate der Universität, und Illumination

öffentliche Promotion honoris causa in der Pieterskerk, (es wird

torenwürde verliehen werden.

die Bürgermeisterei von Amsterdam ein Schreiben worin sie neue Vorschläge behufs Sicherstellung einer möglichst baldigen Vollendung des Nord feeka nals machen.

Stande kommen werde, durch welche eine wesentliche Beschleuni⸗

wahrende Ausführung dieses großartigen Unternehmens erzielt werden würde.

In Gemäßheit eines dieser Tage ausgefertigten Be— schlusses des Königs soll nunmehr bei jedem der acht Infanterie⸗ Regimenter die Stabsmusik wiederhergestellt werden.

Telegraphische Berichte von Jag, vom 1. und vom 2. d., welche eine Handelsfirma in Amsterdam erhalten hat, melden, daß eine furchtbare Eruption des Kloet, des bekannten feuerspeienden Berges in der Residenz Kadiri, stattgefunden hat und dabei Blikar durch einen Lavastrom großentheils zerstört worden ist; einzelne Plantagen sind bewahrt geblieben; ken ein-

Einzelheiten werden nicht gemeldet.

Frankreich. Paris, 6. Februar. (Telegramm der „Agence Havas“.) Die Nachrichten betreffend die Bildung eines neuen Ministeriums sind verfrüht; es wird vor der endgül⸗ tigen Beschließung der konstitutionellen Gesetzvorlagen kein neues Kabinet gebildet werden. ö

8. Februar. (W. T. B.) Nach den bisher vorliegen⸗ den Ergebnissen der gestrigen Ersatzwahlen zur National— versammlung hat im Departement Seine⸗et-Oise der republi⸗ kanische Kandidat Valentin 55, 000 und der bonapartistische Kan⸗ didat Herzog von Padua 41000 Stimmen erhalten. Aus 40 Gemeinden liegt das Resultat noch nicht vor. Das Wahlr esultat im Departement Cotes du Nord ist bereits fast vollständig be⸗ kannt (nur 4 Bezirke fehlen noch). Danach erhielt Kerjégu (Septennalist) 38, 500, Foucher de Eareil (Republikaner) 35,ů 760, der Herzog von Feltre (Bonapartist) 31,200 Stimmen. Es wird sonach eine Stichwahl erforderlich sein.

Nach amtlichen Mittheilungen des Seinepräfekten ist die neue Prämienanleihe der Stadt Paris 423 mal überzeichnet worden und zwar 26 mal in Paris, 11 mal in den Departements, 55 mal im Auslande. Die zur Sicher⸗ stellung der gezeichneten Summen in den Kassen gemachten Depositen belaufen sich auf 848 Millionen, die Gesammtsumme aller Zeichnungen beläuft sich auf 9336 Millionen.

Der General Woll ist in seiner Vaterstadt Montauban im Alter von 80 Jahren gestorben. Derselbe hat noch die Kriege des ersten Napoleon mitgemacht und sich nach 1815 ins Aus— land begeben. Zur Zeit des mexikanischen Krieges war er er ster Adjutant und Chef des Militärkabenets des Kaisers Maximilian.

Die Münzkonferenz der lateinischen Konvention hat am 5. d. M. ihre Sitzungen beendigt. Das Ergebniß ist, daß die betheiligten Staaten wieder, wie im vorigen Jahre, ihre Silberprägung einschränken werden.

Spanien. Madrid, 6. Februar. (W. T. B.) König Alfons hat sich nach Pampelöna begeben und wird demnächst hierher zurückkehren. Gegen das Fort Santa Barbara sind die Operationen im Fortgange.

T. Februar. (W. T. B.) treter Spaniens im Auslande nisterium nahe stehenden Journal Merry für Wien,

Als neu designirte Ver—⸗ werden von dem dem Mi⸗ „Politica“ jetzt genannt: Cueto für London, Molins für Paris und Tiquena für Bern. König Alfons begiebt sich am Dienstag nach Logronßo und will vor seiner Rückkehr hierher noch den Städten Burgos, Valladolid und Llvila einen Besuch abstatten.

Ueber Bayonne meldet „W. T. B.“: Nach einer hier verbreiteten Nachricht, welche egrlistischen Quellen entstammen soll, hätte Don Carlos den Rückzug auf Vergara angetreten und wären die carlistischen Führer Mendiri und AÄrragontz durch ihre eigenen Truppen getödtet worden. Die Königkichen Truppen sollen bereits in Gstella eingerückt sein.

Griechenland. Athen, 6. Februar. (W. T. B.) Durch Königliche Verfügung ist nunmehr der Schluß der Session der Deputirtenkammer ausgesprochen worden.

Türkei. Belgrad, 7. Februar. w T B Die Skupschtina hat gestern eine vom Kriegs⸗Minister eingebrachte Vorlage, nach welcher die Grenzwache mit Waffen und Mu— nition versehen werden soll, angenommen. Der Antrag eines Abgeordneten, die Geschworenengerichte zur Aburtheilung der politischen Verbrechen einzuführen, wurde dem Verfassungs⸗ ausschuß zur Vorberathung überwiesen.

Amerika. Aus Hayti meldet die „A. A. C.“ Folgendes:

Nach Berichten aus San Domingo, 8. Januar, herrschte Ruhe im Lande, da die Aussichten, daß Präsident Baͤez wieder an die Regierung gelangen könnte, im Schwinden begriffen sind. Die Betheiligung ausländischer Kapitalisten an hiesigen Unternehmungen nimmt zu. U. a. hat eine französische Geseilschaft 60h, C00 Dollars angelegt, um aus den Säften des hier heimischen Holzes Farben herzustellen. Die Ausfuhr, der Farbehölzer hat abgenommen. Nahe der Stadt San Domingo sind große Zucker⸗ pflanzungen angelegt worden. Die Jiberale Politik, welche der . Gonzales befolgt, erwirbt demselben das Vertrauen des olkes.

Asien. Shanghai, 6. Februar. (W. T. B.) Prinz Tsaetsen, Sohn des Prinzen Kung, ist zum Kaiser aus⸗ gerufen. Li Hung⸗Twang wurde zum Premier⸗Minister er⸗ nannt. Prinz Kung ist in der Ministerliste nicht mit aufgeführt. Das deutsche Barkschiff Progreß⸗ hat bei den Pes⸗ eadores⸗Inseln Schiffbruch gelitten; der Kapitän und 3 Ma⸗ trosen von demselben sind in Swatow angekommen, eine von den Schaluppen des Schiffes, auf welcher sich die übrige Schiffg⸗

mannschaft befinden kann, wird noch vermißt.

nommen. Auch der Prinz Alexander der Niederlande n diesem ; Das prog das 300jährige Jubiläum der Uni— versität Leyden ist wie folgt entworfen: am 7. d. Vormit⸗ tags Gottesdienst in der Hooglandsche Kerk, Abends um 10 Uhr 1 der in ausländischen seitens des Leydenschen Studentencorps; am 8. in der Pieters erk, Abends 5 Uhr Festmahl zu

Unive ĩ umi der akademischen und anderer öffentlicher Gebäude, sowie Feuerwerk; am g. feierliche

einer Anzahl inländischer und ausländischer Gelehrter die Dok⸗

Die Minister des Innern und der Finanzen haben an gerichtet,

ĩ ) de Man er⸗ wartet, daß nunmehr in naher Zeit eine neue Vereinbarung zu

gung und eine alle Interessen der Hauptstadt und des Landes

ziger Europäer ist bei dieser Katastrophe umgekommen. Weitere

Statistische Nachrichten.

Die Nr. 5 der statistischen Korrespondenz Verlag des Kö⸗ niglich Statistischen Bureaus Pr. Engel, Berlin) hat folgenden In⸗ X.. Die gewerblichen Hülfskassen in Belgien und Frankreich. zie Metallgewinnung mit Ausschluß von der des Eisens und hls in den deutschen Hüttenwerken wahrend des Jahres 1872.

. Nach den Ausstellungen des Kaiserlichen statistischen Amtes Ind von den Rübenzuckerfabriken im Zollgebiete des Deutschen Reichs in der Zeit vom 1. September bis ult. Dezem ber v. J im Ganzen 41,472,473 Ctr. Runkelrüben

auf Zucker verarbeitet worden, während im gleichen Zeitraume des Vorjahres die Rübenverarbeitung nur 37,961,509 Ctr. betragen hat. Trotz dieser Mehrverarbeitung bon l, 10, 564 Ctr. wird aber Die Campagne 1874 —= 75 voraussichtlich erheblich hinter den Refuftaten der vorhergehenden zurückbleiben, da ein großer Theil der Fabriken wegen Mangels an Rohmaterial bereits im Laufe des Monats De⸗ zember pr. den Betrieb eingestellt hat Man schätzt den Ausfall der in 1874 75 zur Verarbeitung kommenden Rübenmenge gegen die Vorcampagne auf etwa 14, 300 060 Ctr., so daß alfo eine Ver— minderung der Rohzugerproduktion um etwa 1.200, 000 Ctr. zu er⸗ warten sein dürfte. Die in Preußen in Betrieb gewesenen Rüben⸗ zuckerfahriken (254) haben 31,651,421“ Ctr. Rüben (l,520,775 ECtr. mehr als im Vorjahre) verarbeitet und entfallen hiervon auf die ein⸗ zelnen Landestheile: Westpreußen (1 Fabr.) 124,783 Gtr. (gegen 1873 mehr 13425 Ctr.), Regierungs- Bezirk Polsdam . Fabriken) 2775 Ctr. (egen 1875 mehr 33,550 Etr.), Regierungs⸗ Bezirk Frankfurt (12 Fabriken) 1.264, 105 ECtr. (gegen 1873 weniger 324152 Ctr), Pommern (6 Kabr) S62290 Ctr. (gegen 1873 mehr 125,350 Ctr.), Schlesien (47 Fabr.) 4,859, 553 Etr. (gegen 1873 mehr 204,178 Gtr.), Prov. Sachsen mit den Fürstl. schwarzburgischen Unterherrschaften (149 Fabr.) 18,561,881“ Ctr. (gegen 1873 weniger 133,251 Ctr.), Schleswig⸗Holstein 1 Fabr) 215. 803 Gtr. (gegen 1873 mehr 25.677 Ctr.), Hannober (20 Fabr) 3,067 259 Ftr. (gegen 1573 mehr 1,028,629 Gtr.), Westfalen ( Fabr.) 41,509 Etr. (gegen 1875 weniger 17,357 Cir.), Hessen-Naffau 1] Fabr) 70,695 Etr. (gegen 1873 mehr 20435 Cr), Rheinprovinz (9 Fabr.) 1855,ů 775 ECtr. (gegen 1873 mehr 261,176 Ctr.). Auf die übrigen deutschen Staaten entfallen Bayern (2 Fabr) 156, 160 Cr. (gegen 1873 mehr 8190 Ctr), Württemberg (5 Fabr.) 46,285 Ctr. (gegen 1873 mehr 70,6511 Ctr.), Baden (1 Fabr.) 284,180 Ctr. (gegen 1873 weniger 24,860 Ctr.), Mecklenburg (i Fabr.) 61,965 Etr. gegen 1873 mehr 24, 145 Ctr.), thüringische Vereinästaaten 6 Fahr.) 572 239 Ctr. (gegen 1875 mehr 101,758 Ctr,), Braunschweig (3 Fabr.) 4075, 225 Ctr. (gegen 1373 mehr 396,208 Cir), Anhalt (34 Fabr ) 3,526, 758 Ctr. (gegen 1873 weniger 668,268 Ctr.), Luxemburg (2 Fabr.) 03, Zio Etr. (gegen 1875 mehr 69, 045 Ctr.).

Die Handelsbeziehungen Frankreichs zum Aus⸗ hande haben sich nach einer foeben dim „Heonomiste frangais - erschie⸗ nenen Uebersicht im letzten Jahre überaus günstig gestaltet. Der Import und Enport betrug im Jahre 1873: 7625, 764, 000 Frs. (gegen 7,342, 995,000 Frs. in 1873 und G56 l,943, 0900 Frs. in 18.53 und zwar betrug der Import 3, 748,91 1, 060 Frs. (i873: 3,554,789, 90066 Frs), der Export 3577753, 900 Frs. (1873: 3,787, 306 009 Frs). Während der ersten Jahreshälfte von 1874 zeigt der Import eine wesentliche Zunahme gegen das Jahr 1873, während der Export nicht minder wesentlich gegen das Vorjahr zurückbleibt. Im zweiten Semester tritt das umgekehrte Verhältniß beson⸗ ders in den letzten Monaten in so starkem Grade hervor, daß die Jahresbilanz bedeutend zu Gunsten des Jahres 1874 ausfiel. Im Einzelnen betrugen die importirten Nahrungsmittel 1874: 931, 198, 000 Frs. (1873: 38510, 000 Frs. ), importirte Rohstoffe 2, 267,589, 000 Frs. (1373: 2, 168,269, 006 Frs N importirte fabrizirte Gegenstände 35, 122.090 Frs. (1873: 342, 860 600 Frs), importirte andere Waaren 163, 102, 000 Frs. (1873: 165.150, 000 Frs. ). Der Export betrug an fabrizirten Gegenständen 2,172, 559, 006 Frs. (1873: 2, 142,586,009 Frs), an Nahrungsmitteln 1,491, 675. G69 Frs. (1873: 1.34416, 219. 000 Frs.) an anderen Waaren 213, 509, 060 Frö. (1573: 198,501, 000 Frs). —= Der Import an ausländischen Fabrikaten hat sich zwar gegen 1873 vergrößert, gegen 1872 aber vermindert; die entsprechenden Werthe stellen sich wie oben vermerkt auf 1874 386, 122, 0097 Frs. 1573. 843.55, Co Fre, i372: 450 zi5, 0 Frs.

Unter den Exportartikeln stehen obenan die Erzeugnisse der Textilindustrie. Von denselben wurden ausgeführt: seidene Gewebe: 7, 166, 9 0 Irs. (1873: 477, 858, 90 Frs.), wollene Gewebe 352,621,900 Frs, (1873; 325,518,009 Frs.), baumwollene Gewebe 3,519,000 Frs. (1873: 77 053,000 Frs.), leinene und hanfene Gewebe 26 234,000 Frs. 873: 25,599,000 Fr.), Wollengarn 35, 472. 006 Frs. (1873: 31, 292. 6500 Frs.), Baumwollengarn 5775, 066 Frs. (1875: 3, 904, 9006 Frs), Leinen und Hanfgarn 19,258 060 Frs. (1873: 15,5590, 000 Frg.), Garn von Pharmium und Jute 2383, 069 Frs. (1873: 3,824 005 Frs. ). Der Verkehr in . zeigt folgende Werthe:

74:

! 1873: Import 951,126, 000 Frs. 564, 721, 0090 Frs. Export 159, 313,000 Frs. 491,769,000 Fre.

Der nordamerikanische Bundes-⸗Kommissär für Bergbaustatistik schätzt die Produktion von Gold und Silber in den Ver⸗ einigten Staaten seit der Entdeckung von Geld in Californien von 1848 73 inkl. auf 1426, 800 000 Dollars. Diese Summe wurde wie folgt gebildet: Gold aus Californien 85, S, Q Dollars, andere Staaten und Territorien 254, 950, 0090 Dollars; Silber 186, 050, 000 Dollars. Vor dem Jahre 1848 belief sich die Goldproduktion auf 14,410 006 Dollars. Die gesammte bisherige Gold. und Silberproduktion der Vereinigten Staaten beträgt somit 1,B14 240, 000 Dollars.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

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Die gewöhnliche Mongtsversammlung des Vereins für die Geöchichte der Mark Brandenburz finder Mittwoch, den 10. Februar, Abends 7 Uhr, statt.

Ju stus von Liebig, „Reden und Abhandlungen“ (Leipzig und Heidel berg. C. F. Win ter sche Verlagshandtung).

Die vorliegende Sammlung von Reden und Abhandlungen des berühmten Naturforschers hat M. Earriere im Verein mit Dr. Georg von Liebig besorgt. Sie bildet eine willkommene Ergänzung zu Liebigs Schriften und giebt ein Bild von seiner rastlosen vielseitigen Thätigkeit. Wir lassen das vollständige Verzeichniß des Inhalts folgen.

Die Sammlung enthält folgende Aufsätze: Der Zustand der Chemie in Oesterreich. Ueber das Studlum Der Naturwissen⸗ schaften und über den Zufstand der Chemie in Preußen. Die bayerische Landwirthschaft und das technische Schulwesen in Bayern. Bemerkungen über das Verhältniß der Thier⸗Chemie zur Thier⸗Physiologie. Zur Beurtheilung der Selbstverbrennung menschlicher Körper. Ueber den Ernährungswerth der Speisen.— Fleischextrakt, ein Genußmittel. Ueber das Studium der Natur—⸗ wissenschaften. Die Sekonomie der menschlichen Kraft. Wissen⸗ schaft und Leben. Wissenschaft und Landwirthschaft (2 Reden). Francis Bacon von Verulam und die Geschichte der Naturwissen⸗ schaften. Ein Philosoph und ein Naturforscher über Francis Ba⸗ con von Verulam. Noch ein Wort über Francis Bacon von Ve⸗ rulam. Induktion und Deduktion. Die Entwickelung der Ideen in der Naturwissenschaft. Eröffnungsworte fi feierlichen Sitzungen der Münchener Akademie der Wissenschaften: ) nach dem Tode bes Königs Max (25. März 1864, 2) nach dem Friedensschluß (28. März 1871).

Der am 15. Januar ausgegebene 2. Band der Ftalig* herausgegeben von Karl Hillebrand in Florenz (Leipzig, H. Hartug u. So hn) enthält folgende Aufsätze: Die philosophische Bewegung Italiens seit 1860 von F Fiorentino. Sas Collegio del Cambio zu Perugia von A. von Reumont. Die nationalökonomischen Schulen Italiens und ihre Kontroversen von Luigi Luzzatti. Die Malernester in den Sabinerbergen von Woldemar Kaden. Odoardo Beccari's

wissenschaflliche Relsen von Enrico Hillyer Giglioli. Die römische