1875 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

„Die Kreisthierarzt⸗Stelle des Kreises Moh— rungen mit dem etatsmäßigen Gehalte von 600 Mark und einem Zuschusse aus Kreis⸗Kommu— nal- Mitteln von 600 Mark jährlich ist vakant. Wir fordern qualifizirte Bewerber auf, sich unter Ein- reichung der erforderlichen Zeugnisse und eines Lebengz— laufs bis zum 1. April er. bei uns zu melden. Königsberg, den 1. Februar 18765. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

852 Bekanntmachung. In unserer Kommunal-⸗Kasse ist die 533 5 ! Kassen⸗Assistenten⸗Stelle

vakant, Dieselbe soll womöglich zum 1. April er. mit einem Civil⸗Anwärter besetzt werden, der im Kommunal⸗-Kassenwesen gut routinirt und ins besondere mit der Receptur der Gewerbe,, Grund, Gebäude. und Klassensteuer vertraut ist.

Geeignete Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bis zum 1. März d. J. schriftlich bei uns melden.

Das Gehalt der Stelle beträgt 400 Thlr.

Wittstock, den 4 Februar 18755.

Zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ausprüche in obigem Termine anzumelden unter Androhung des Rechtgnachtheils, daß für den sich nicht Meldenden der Anspruch dem neuen Erwerber der Stelle gegen über verloren geht. ; .

Der demnächst zu erlussende Präklusiv. Bescheid Joll nur durch Anschlag an häesiger Gerichtstafel bekannt gemacht werden. .

Die Verkaufsbedingungen werden im Termine be— kannt gemacht und können 14 Tage vor demselben auf hiesiger Gerichtsschreiberei, sowie beim Konkurs- Kurator, Advekat Wehmer in Harburg, eingesehen

werden. Beschreibung. ;

e e le mr e men, n, n n,,

Das dem unterzeichneten Bankverein gehörige Sagusgrundstück in der Mohrenstraße Nr. 16 soll meistbietend im öffentlichen Termin durch den Anwalt des Instituts verkauft werden. ö. Zu diesem Zweck ist vor mir, dem mitunterzeichneten Rechtsanwalt und Notar Orneld, . auf Freitag, den 12. Februar d. J., Nachmittags G hr, ein öffentlicher Verkauftstermin angesetzt und werden Kauflustige dazu eingeladen. 3 Die näheren Bedingungen sind bei dem Verkäufer einzusehen. Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bankverein, an, n,. Genossen schaft

in Lignidation. Haasseng .

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

M 353. Berlin, Montag, den 8. Februar 18753.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. J. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.. Das Central ⸗Handels⸗-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Das Central-Hanzels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des In⸗ . und Auslandes, sowig durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW. Königgrätzerstraße jb, und alle Abonnement beträgt 1M 50 3 für das Vierteljahr. Einzelne Numniern kosten 20 9 Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 36, bezoger' werden. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 36 J.

MI. 1495) Der Rechtsanwalt ö. Ornold,

Nach Angabe des Tonkurs - Furators besteht die Leipzigerstr. 103.

Neubarserstelle Nr. 47 zu Schneverdingen aus: I) einem Wohnhause, ca. 59 Fuß lang, ca. 34 Fuß breit, aus Fachwerk mit Backsteinfüllung

und Strohbedachung, enthaltend: zwei Stu⸗

ben, zwei Kammern, 1 Küche, 1 Scheunen⸗ diele, zugleich Tanzsaal, Bodenräume, 2) einem Anhaue, ca. 30 Fuß lang und 9 Fuß breit höchst baufällig,

3) einem Kegelhause mit Kegelbahn ver—

Kaiser.

749] Reichs ⸗Eisenbahnen in Elsaß ⸗Lothringen.

Die Ausführung der Bauarbeiten einschließlich der Lieferung der Materialien zur Herstellung des Bahnkörpers innerhalb des Looses V. der Eifenbähnftrecke von Lauterburg nach Straßburg von Kilo⸗ meter 42, 4 50 bis Kilometer 54.3 4 02, veranschlagt zu 392,73 1,0 ½, soll in öffentlicher Submission ver— dungen werden.

Anschläge und Bedingungen, von welchen auf Verlangen Abdrücke abgegeben werden, sind mit den Plänen in unferem Central-Bureau für Neubauten, Steinstraße 10 hier, an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr einzusehen.

r

Die Handelsregistere intrage aus dem Königreich Sachsen werden Dienstagg unter Die Diensta gg num mer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der letztwergangenen der Rubrik Leipzig veröffentlicht. Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen.

1

fallen —, P einem Brunnen mit Holzeinfassung, 5) ca. einem Morgen 3 Qu.-Ruthen Hofraum, S) ca. 8 Morgen 37 Qu.-Ruthen Ackerland, 7) ca. 59 Qu. Ruthen Heideland, beides auf dem sog. Timmerrahde, ö ö ) ca. —ᷓ, Qu.Ruthen Angerweide im Graffel— bruch, M ca. 2 Morgen 5 Qu. Ruthen Moor und Heide im Pietzmoor, ĩ 10 ca. 1 Morgen 79 Qu-Ruthen Heideland in der Osterheide vor dem Pietzmoor, 1I) ca. 3 Morgen 1069 Qu.⸗Ruthen Heideland am Wulfsberger Wege, 12) eg. 27 Morgen 31 Qu.⸗Ruthen daselbst, 13 Berechtigung zum Torfstich im Pietzmoore, 14 zwei Kirchenstände in der Kirche zu Schnever⸗ dingen. ; Auf der Stelle ruht ein Altentheil, worüber die Verkaufsbedingungen das Nähere ergeben. Soltau, den 30. Januar 1875. Königliches Amtsgericht. Abtheil. II. F. Kro seberg.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛc.

(659 Bekanntmachung. Das Domänen ⸗Vorwerk Kakernehl

im Kreise Grimmen, ca. 14 Kilometer von der

Kreisstadt Grimmen, 16 Kilometer von Stralsund!

und 10 Kilometer vom Bahnhofe Miltzow entfernt, mit einem Areal von: 413,2 Hektar, worunter 344,134 Hektar Acker und 51 Hektar Weide und Wiesen,

joll auf 18 Jahre, von Johannis 1875 bis dahin 1895, im Wege des öffentlichen Aufgebots anderweitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachgelder⸗Minimum beträgt 7800 M preuß Courant.

Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Be— trag der einjährigen acht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf S7, 000 M nachzuweisen.

Zu dem auf den 27. Februar d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Re— gierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver— pachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienststun⸗ den in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Verpachtungs Bedingungen und der Lizitationsregeln gegen Eistattung der Kopialien zu ertheilen.

Stralsund, den 30. Januar 1875.

Königliche Regierung.

. Bekanntmachung.

Die Steinschlägerarbeiten zu der diesjährigen Unterhaltung des fiskalischen Steinpflasters sollen im Wege der öffentlichen Submisston vergeben werden. .

Zu diesem Behufe sind die allgemeinen und die speziellen Bedingungen, sowije das Arbeits Verzeichniß in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt.

Der Einreichung der Submisstonen sehen wir bis zum 24. Februar er. entgegen.

Berlin, den 27. Januar 1875. (à. C. 15/2)

Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission.

lo Deffentlicher Verkauf.

Zwei ausrangirte Dampfkessel, jeder von 1 M. Länge und 0, M. Durchmeffer mit durchgehendem Feuerrohr von Os M. incl. Zubehr und eine stehende Dampfmaschine von nahe 3 Pferdekraft ollen öffentlich verkanft werden. Die näheren Bedingungen liegen im hiesigen Baubureau, Woll⸗ weberstr. J, aus und sind daselbst gegen Erstattung Der Kopialien zu erhalten. Die Keffel ꝛc. können im hiesigen Universitäts-Krankenhaufe jederzeit besich⸗ tigt werden.

Zur Eröffnung der eingegangenen Offerten steht ein Termin auf den 23. Februar a. o., Vormittags II Uhr, im hiesigen Baubureau an.

Greifswald, den 1. Februar 1875.

Der Kgl. akademische Baumeister. Müller.

Bei der diesseitigen Anstalt werden binnen Kurzem ea. 40 männliche Zuchthaus gefangene und 290 bis 25 männliche Corrigenden, die bisher mit Arbeiten in der AÄnstalt beschäftigt ee, e. disponible und sollen anderweit verdungen Werden.

bis spätestens zu dem auf

wart der etwa persönlich erschienenen Submittenten

welche für uns noch keine Bauarbeiten ausgeführt nach weisen. Straßburg, 31. Januar 1875.

gehende oder nicht bedingungagemäße Sfferten haben haben, werden vor dem Termine ihre

Kaiserliche General⸗Direktion der

Die Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift: Submission auf Bauarbeiten für die Eisenbahn von

n . den 15. Februar d. J.,, Vormittags 11 Uhr, . . im bezeichneten Bureau anberaumten Termine, in welchem die bis dahin eingegangenen Offerten in Gegen—

Lauterburg nach Straßburg

Später ein⸗ Unternehmer, Qualifikation

(Str. VMI.)

eröffnet werden, portofrei einzusenden. auf Berücksichtigung keinen Anspruch.

Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

den Verkaufe von ca. 20 Stück Eichen- Nutzenden und 700 Stück ftärkeren Kiefern Bau- und Schneide⸗ hölzern aus den diesjährigen Schlägen biesiger Oher— försterei, habe ich einen Termin auf Mautag, den 22. Februar er,, Vormittags 19 Uhr, im Gast⸗ lokale des Büdners W. Gennrich hierselbst anbe— raumt. Die zum Verkaufe kommenden Hölzer können auf Verlangen von den Belaufs-Förstern vör— gezeigt und Aufmaaßregister und Verkaufsbedingun⸗ gen vor dem Termine in meinem Buregu eingeschen werden. Groß-Linichen (im Kreise Dramburg), den 6 Februar 1875. Der Königliche Oberförster. Freiherr von Tettau.

Königlich Westfälische Eisenbahn.

Die Ausführung der Erdarbeiten, sowie der

Durchlässe inkl. Wateriallieferung in den Loosen II. von Station 180 4 56 bis 198 4 76 und III. von Station 198 4 76 bis 214 der II. Bauabthei⸗ lung, Babnstrecke Ottbergen⸗ Northeim, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und zwar: Loos II., 1800 Meter lang mit rot. 55400 Ku— bikmeter zu bewegender Bodenmasse, 60060 Kubik— meter Steinpackungen und 1100 Kubikmeter Mauer— werk.

Loos III. 1600 Meter lang mit rot. 68100 Ku— bikmeter zu bewegender Bodenmassen, 8760 Kuhlk— ö Steinpackungen und 700 Kubikmeter Mauer—⸗ werk.

Die Massen⸗Dispositionen, Bedingungen und Sub⸗ missionsformulare sind im Bureau des Unterzeich⸗ neten einzusehen; letztere können auch von dort gegen ö der Druckkosten ad 2 Mark bezogen werden.

Holzverkauf. Zum öffentlichen und meistbieten

Die Offerten sind frankirt und versiegelt, mit ent sprechender Aufschrift versehen, bis zum Submis⸗ sions termine

Sonnabend, den 13. Februar e., Vormittags 11 ÜUyr, an den Unterzeichneten einzureichen.

Den Offerten ist der Nachweis über Qualifikation und Leistungsfähigkeit beizufügen, widrigenfalls die⸗ selben keine Berücksichtigung finden.

Carlshafen, den 22 Januar 1875.

Der Abtheilnugs ˖Baumeister. 532

E. Lorentz. ss! Hannoversche Staatshahn. Sekannutmachung. Es soll die Lieferung von

Und

den Metern desgleichen Querschwellen,

mission verdungen werden.

Die Offerten müssen bis zu dem auf

Montag, den 22. Februar er., Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Termine und mit entsprechender Auf— unterzeichneten Behörde hierselbst, welches den Ter—⸗ min abhalten wird, eingesandt werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen in dem genann-

dort auf portofreien Antrag gegen Erstattung von 60 Pf. Reichswährung pro Exempiar bezogen werden.

Haund ver, den 24. Januar 1875. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

unter Hinweis auf die 8s. Die Einlaß⸗ Bank an die in den Stammbüch'ern derselben Gegenstände der Verhandlung sind:

waltungsraths;

die Anträge der Direction, welche dahin gehen:

7 Im 5§. 16 des Statuts: sub 1 das zweite Alinea und sub 5. das zweite Alinea

in Wegfall zu bringen.

sichtshehörden

Danzig, den 6. Februar 1875.

Verschiedene Bekanntmachungen.

ü Danziger Privat⸗ꝛetien⸗Bank.

; Zur neunzehnten ordentlichen Generalversammlung und zugleich zu einer außerordent

lichen Generalversammlnung werden die Herren Actionäre unseres Instituts auf

Freitag, den 26. Februar a. ., im Banklokale hier, Langgasse 33,

23. 41, 46 und 47 des Statuts hierdurch ergebenst eingeladen.

und Stimmkarten werden am 24. und

eingetragenen Actionäre ausgegeben.

Nachmittags 4 Uhr,

25. Februar, Vormittags, im Bureau der

. I. für die ordentliche Generalversammlung die im 8. 43 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte, einschließlich der Wahl von 4 Mitgliedern des Ver—

EE. für die dann folgende außerordentliche Generalversammlung

I) den 5. 19 des Statuts, wie folgt, abzuändern:

»die Noten dürfen nur in Beträgen von 100, 200, 500, 10090 oder einem von 1000 Reichsmark ausgestellt werden. Abschnitten Gebrauch gemacht wird, hat unter Beobachtung der jetzt oder später zu erlassenden reichs · oder landesgesetzlichen Vorschriften, der Verwaltungsrath zu bestimmen.“

Ueber das Verhältniß, in welchem von diesen

4. Den Verwaltunggrath zu ermächtigen, über die ihm in Folge der nenen Münz und Bank

gesetzgebung nützlich oder nothwendig erscheinenden Abänderungen des Statuts mit den zu verhandeln und dieselben endgültig mit ihnen dazu der nochmaligen Einberufung der Generalversammlung bedarf.

; Auf⸗ zu vereinbaren, ohne daß es

Direction der Danziger Privat-Asetien⸗Bank. Seheottler. J. S. Stocddlddart. L. Eiherꝶ.

ten Bureau zur Einsicht aus und können auch von

Vielfachen

8, 368,336 Kilogramm oder rot. 284,928 laufen⸗ den Metern gewalzten eisernen Langschwellen

ö /

1l,214,l56ß Kilogramm oder rot. 41,340 laufen

in 6 Loose getheilt, im Wege der öffentlichen Sub⸗ . 1

Loupen (Hand- und Statir-Loupen) von 4 bis

schrift versehen an das bautechnische Bureau der

.

.

1

1 . .

Der Magistrat.

agu F. V. Schiech

¶G “ptisches Enstitut BERIIN S. W.

Flallesehe Strasse 14. Gegründet 18919.

Achromatische Mikroskope

zu allen wissenschaftlichen Untersuchungen, Frelsgekrönt; Berlin 1844 (grosse goldene Me- dallley; St. Fetersburg 1869 (grössto siberne Medaillo); Wien 1875 er dlonst Medaille); Bremen 1873 (Ehren- Diplom).

14.

Ihlr. A. Erösstes Mikroskop mit 8 Objectiven (davon

guidators hierselbst, Leipaigerstr. 113,

2 à immersion, uud 5 Qoularen. Vergrösse- rung: 16 bis 3000 Mall... Preis?

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. Mittleres Mikroskop mit 5 Objectiven (1 immersion) und 4 Ocularen. Vergrösserung: ,,,,

Mikroskop mit 4 Objectiven und 4 Ocularen. Vergrösserung: 20 bis 1000 Mal . . Preis

bis L. Kleinere Mikroskope in allen Zu- sammenstellungen zu 12, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 75 bis.

Einzelne achromatische Objective a. trockene b. à immersion.

7461 Nachdem in Folge Aufhebung des Konkurses über das Vermögen der Braunkohlen-Bergbau-Aktien- Gesellschatt auf Rittergut und Bad Nudersdort die Liquidation dieser Gesellschaft aussergerichilieh fortgeführt wird, werden in Gemässheit des Art. 243 des Allg. Deutsch. Handelsgesetzbuches diejenigen Personen, welche noch Ansprüche an dis Gesellschaft zu haben glauben, hierdurch aufge- fordert, solche im Bureau des unterzeichneten Fi- ? Treppe

von H bis 2 von 40 bis 15

hoch, anzumelden. Kerlim, den 29. Januar 1875.

Braunkohlen - Berghau - Aktien- Gesellschaft auf kittergut und Bad Nudersdorf in liꝗ.

Dr. Jmausol.

Der zum Ostdeutsch-Rheinischen Verbandstarif vom 1. August 1874 erlassene 4. Nachtrag, enthal= tend; 1) Versetzung des Artikels Traubenzucker aus der Klasse 1I. B. in die Klasse A. C; 3) Fracht= ermäßigungen für die Artikel: a. Petroleum im Verkehr zwischen Bremen und Warschau, p. rohe Baumwolle im Verkehr zwischen Bremen, Bremer⸗ hafen und Geestemünde einerseits und Warschau andererseits; 3) Aufnahme der Stationen: a. Vor⸗ wohle für Asphalttransporte nach Warschau, b. Wattenscheid fuͤr alle Tarifklassen, C. Bochum für Schienentransporte nach Alexandrowo, d. Cassel für Schwellentransporte nach Schulitz und Elbing, e. Heinrichshütte bei Hattingen und Steele für Schie— nentransporte nach Marienburg und Pr. Eylau; 4) Einführung des neuen Frachtbrief⸗Formulars im Verkehr mit Warschau und Lodz, ist von den Ver— bandsstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 30. Januar 1875. Königliche Direktion der Ostbahn. Wex.

Allgemeine Heutsche HHandels-desellschaft.

A Cti6 va.

Cassa · GConto

Cambio-GQonto

k Hypotheken- Gonto, erworbene Hypothek grundstiok Gonto- general-Waaren- onto, Bestände zum Tägespreis onto · Corrent-Dobstores, 738 Conti .

Hierauf reflektirende Arbeitgeber wollen ihre An— gebote bis zum 29. Februar er. der unterzeich— neten Anstalts - Direktion mit der Aufschrift: Gebot auf disponible Arbeitskräfte bei der Korrek— tions⸗-Anstalt Zeitz einreichen.

Zur Oeffnung der Offerten steht für den 20 Fe— bruar a. or, Vormittags i Ühr, ein Termin an. Die Bedingungen können im Bureau der Arbeits. In⸗ spektion eingesehen, oder von auswärtigen Unter⸗ nehmern gegen franco Einsendung von 1 S von hier bezogen werden.

Assecuranz - Qonto, vorausbezahlte Prämien ; Utenslllen-Qonto K Cautlons-Effeo ten- Qonto

Berlln, dem 31. Dezember 1874.

Schloß Moritzburg vor Zeitz, den b. Febr. 1875. 1851] Die .

Hi lan z- COMCG 1824.

HEaßsslva.

dur Sc y, 11,974 71 6 Aotlen-OQapital-Qonto. 3763419 6 Reserve- Fonds- onto 2 22 15 0000 —— 350 225 2 - 50.445 20 6 287, 272 25 300

3, 158 - 2400

ö or is d J

Aooopteon · GQonto

ständen Depossten GQonto

und Debitoren.

Bolsteln. Jahn. Towlis.

Hypotheken- Qonto, unkündbare Amortisa tions Hypothek Divldenden-· onto pro 1872 . Zlus en · Conto, Vorschreibung aut Einsveriuste bei Aussen-

gantjons · Oreditor en Gonio ] / Deloredere - Qonto, Vorschreibung auf frühere Engagements

Gewinn- und Verlust- Qonto:

Mir SH pe 250 900 19751 3 6 259, 00

I4 20 gor 26 6

3, 100 44 2, 400

. 132,641 davon 5ꝶ zur

Vertheilung thlI. 12,500. —. Reservefonds , , .

, . 761, 4538

Allgemeine entselie MHandels-Gesellsehaft.

Die postalische Beförderung von Geld⸗ sendun gen bildet, nach einem Erkenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichts vom 2. De⸗ zember 18574, ein Handelsgeschäft und verleiht einem aus der Beförderung entstandenen Rechts⸗ streit den Charakter einer Handelssache. Der Banquier X. zu Barmen hatte am 14. Oktober 1872 einen mit 100 Thlr. deklarirten Brief, der 103 Thaler in einer Banknote und 3 Kassenanwei⸗ sungen enthalten haben soll, an den Justiz-Rath Y. zu Cöln gesandt. Der Adressat empfing den Brief und unterschrieb den, das richtige Gewicht (14 Gramm), sowie die unversehrte Beschaffenheit des Briefes konstatirenden Empfangsschein, welchen er so⸗ dann dem Briefträger einhändigte. Bei der Oeffnung des Briefes aber, welche angeblich Seitens des Adressaten im Beisein seines Sekretärs in sorgsamer Weise erfolgte, soll sich das Geld nicht darin befun—⸗ den haben. Unmittelbar nach dieser Entdeckung wog Adressat Brief und Couvert und fand, daß beide Gegenstände zusammen nicht 14, sondern 15 Gramm wogen. Banquier X. , in Folge dessen gegen die Postverwaltung auf Erstattung der Summe von 103, Thlr. und erbot sich, den oben erzählten That⸗ bestand durch Zeugenbeweis festzustellen, während dem gegenüber die Postverwaltung auf den Em⸗ pfangschein des Adressaten sich berief, wel⸗ chem gegenüber ein Gegenbeweis durch Zeugen nicht zulässig sei. Die Klage wurde vom Landgericht zu Düsseldorf abgewiesen, indem dasfelbe den erbo— tenen Beweis zwar für erheblich, jedoch das Beweis mittel (Zeugenbeweis) für unzulässig erklärte, weil »der Postverwaltung gegenüber der Kläger ais Ab— sender durch den Adressaten repräsentirt, also an die Quittung des letzteren gebunden und nicht befugt ist, den Inhalt derselben bezüglich des Gewich— tes durch einen Zeugenbeweis zu widerlegen.“ Diese Entscheidung beruht auf einer Anwen⸗ dung der im Artikel 1341 des Civil -Ges. B. ent⸗ haltenen Bestimmung, nach welcher der Zeugenbeweis gegen den Inhalt einer Urkunde oder über denselben hinaus nicht gestattet ist, und die (nach §. 48 des preußischen Einführungsgesetzes zum deutschen Han⸗ delsgesetzbuch) in Handelssachen keine Anwendung findet. Auf den Kassationg Rekurs des Klägers vernichtete das Reichs Ober⸗Handelsgericht das Er—= kenntniß des Landzerichts zu Düsseldorf, indem es ausführte: Die Beförderung von Geldsendungen bildet ein Frachtgeschäft und, sofern sie gewerbz⸗ mäßig betrieben wird, nach Art. 272 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches ein Handelsgeschäft, an deffen rechtlichem Wesen, dadurch, daß der Staat es be⸗ treibt, Nichts geändert wird. ie objektive Natur eines Geschäftes als eines Handelsgeschäftes reicht hin, dem aus demselben entstandenen Rechtsstreite den Charakter einer Handelssache zu verleihen und folgeweise die Ausschließung der die Zulässigkeit des Zeugenbeweises beschränkenden Normen des Cipil⸗ rechts zu bedingen. Das Landgericht hat hiernach, indem es den erbotenen Zeugenbeweis für unzulässig erklärte, den Art. 1341 des Civil. Gesetzbuches mit Unrecht angewendet und den Art. 48 des Ein⸗ führungsgesetzes durch Nichtanwendung verletzt.“

Nach einem Erkenntniß des Ober ⸗Tribunals vom . Januar er. ist unter einem unrichtigen Maße, Gewicht oder Waage nur ein Maß u. I. w. zu verstehen, welches dasjenige, was es sei⸗ ner Bezeichnung nach angeben soll, nicht richtig an— giebt, nicht aber auch ein Maß u. s. w. welches zwar dem Inhalte nach richtig ist, aber nicht die vorschriftsmäßige Form besitzt. Nach, demselben Er— kenntniß ist ein mit der vorschriftsmäßigen Eichung versehenes Gewichtstück auch dann als gehörig ge⸗ stempelt anzusehen, wenn es die vorschriftsmäͤßige Form nicht besitzt und daher nicht hätte gestempeit werden sollen. Der Metzger S. zu Cöln hatte im Jahre 1879 ein von dem Eichamte zu Coblenz geeichte, Zwei Kilogewichtstück, dessen Höhe der Vorschrift des §. 25 der Eichordnung vom 6. Juli 1869 zuwider größer war als der Durchmes— ser, gekauft, und seitdem im öffentlichen Verkehre benutzt. In Folge dessen auf Grund des 8. 369 Rr. 2 R. Str. G. B, des 5§. 10 Abs. 2 der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 und des §. 25 Abs. 2 u. 3 der Eichordnung angeklaagt, wurde der Metzger S. vom Polizeigerlcht zu Cöln frei⸗ gesprochen, weil das fragliche Gewichtstück von dem dazu, bestellten Eichmeister in vorschriftsmäßiger Weise geeicht sei, und diesen daher der Vorwurf treffe, wenn ein unzulässiges Gewichtstück mit dem Stempelzeichen versehen und in den öffentlichen Ver⸗ kehr gebracht worden sei. Diese Entscheidung wurde vom Polizei⸗ Anwalt mittelst des Kassations-⸗Rekurs angefochten, wobei er geltend machte, daß 8. 369 Nr. 2 des Str. G. B. ganz allgemein Gewerb— treibende mit Strafe bedrohe, welche sich einer Ver⸗ letzung der Vorschriften über die Maß⸗ und Gewichis⸗ ordnung schuldig machen. Hierunter seien aber nicht blos die Maß und Gewichtsordnung selbst, sondern auch die zu ihrer Ausführung erlassenen Bestim— mungen, namentlich also die Eichungsordnung vom I. Juli 1869, begriffen. Letztere schreibe für die Gewichtstücke eine bestimmte Form vor. Ent— spreche daher ein Gewichtstück seiner Form nach nicht den in der Eichungsordnung enthaltenen Vorschriften, so könne es, wenngleich es durch Versehen geeicht worden, doch nicht als ein im Sinne des Artikels 16 der Maß und Gewichtordnung ge⸗ hörig gestempeltes Gewichtftück erachtet werden, und schließe daher feine Benutzung eine Verletzung der

im Artikel 10 der Maß und Gewichtsordnung ent⸗

haltenen Vorschrift in sich. Das Ober-Tribunal verwarf jedoch den Kassationg⸗Rekurs, indem es aus⸗ führte: Artikel 10, Abf. 2, der Maß- und Gewichtsz⸗ ordnung untersagt nur den Gebrauch unrichtiger Maße, Gewichte und Waagen. Unter einem unrich⸗ tigen Maße, Gewicht oder Waage ist nur ein Man u. s. w. zu verstehen, welches dasjenige, was es seiner Bezeichnung nach angeben soll, nicht richtig angiebt, nicht aber auch ein Maß u. . w. welches zwar dem Inhalte nach richtig ist, aber nicht die vorschriftsmäßige Form besitzt. Ebensowenig ift der Absatz 1 des 5. 16 a. a. O. verletzt worden, da die⸗ ser Absatz nur von der gehörigen Stempelung spricht und ein mit der vorschriftmäßlgen Eichung versehenes Gewichtstück auch dann als gehörig gestempelt an⸗ gesehen werden muß, wenn es die vorschriftmäßige Form nicht besitzt und daher nicht hätte gestempeit werden sollen. Zwar enthält der 8. 265, Abs. 3, der Eichordzung vom 16. Juli 1869 die Vorschrift, daß bei dem 2-⸗Kilostück die Höhe den Durchmesser nicht erreichen darf, aber die Handhabung der Vorschrif— ten der Eichordnung obliegt zunächst den Eichungs— Behörden, und ein Gewerbetreibender macht sich der Verletzung dieser Vorschriften nur insoweit schuldig, als die Eichordnung selbst Bestimmungen enk— hält, für deren Beachtung die Gewerbetreibenden verantwortlich gemacht werden.

Die Deklagrationspflicht des Schiffs— führers bezieht sich, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 6. Januar er., auf die zollpflichtige Schiffladung nicht aber auf die von den Passagieren auf das Schiff gebrachten, von ihnen mitgeführten, dem Schiffsführer nicht zum Transport übergebenen Effekten. Für letztere fällt die Dekla⸗ rationspflicht ausschließlich dem Reisenden zu. Auf dem Schiffe des Kapitäns P. wurde von einem Schiffspassagier nichtdeklarirte Waaren nach Harburg eingebracht und verborgen. Das Königliche Haupt- zollamt zu Harburg veranlaßte in Folge dessen bie strafrechtliche Verfolgung des Schiffskapitaͤns P. wegen Zolldefraudation, welcher jedoch in zweiter Instanz freigesprochen wurde, theils weil die nicht deklarirten Effekten nicht zur Ladung im Sinne des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 gehören, auf welche die Deklarationspflicht sich allein bezieht, theils weil bezüglich ihrer der allgemeine Gesichtspunkt, wonach gemäß S§. 13 das. dle Pflicht der Zollent⸗ richtung sich bemessen soll, nämlich der natürliche Besitz, daz Inhaberbverhältniß auf den Schiffsführer nicht zutrifft“. In der Sache selbst schloß sich auf die Nichtigkeitsbeschwan e des Hauptzollamtes zu Harburg das Ober-T rnnnal diesem Urtheile an, ohne jedoch die Anschauang de Appellationrichters, daß die Deklarationspflicht mit dem natürlichen Be⸗ size zusammenhängt, zu theilen. Vielmehr liegt nach der Ausführung des Ober-⸗Tribunalerkenntnisses der Grund für die Befreiung des Schiff sführers von der Deklarationspflicht darin, daß derfelbe in einem solchen Falle nicht als Waarenführer, das dem— selben nicht zum Transport übergebenen Gepäck der Reisenden nicht als Theil der Ladung sich darstellt. „Die Deklarationsfrist des Schiffsführers neben dem bloßen Deklarationsrecht des Reisenden würde zu den bedenklichsten, den Bedürfnissen des Lebens und Verkehrs, sowie jeder gesunden Rechtsanschauung widerstrebenden Konsequenzen führen, daß einettheils der Schiffsführer behufs der Deklaration seinerfeits für den Fall, daß der Reisende von seinem Rechte keinen Gebrauch macht, von diesem die Manifestation aller von ihm unverpackt bei sich geführten Objekte nebst den Kolliz, ja selbst die körperliche Unter— suchung als Gewähr für die Richtigkeit der von dem Schiffsführer zu vertretenden Deklaration müßte ver⸗ langen können, andererseits aber der Reisende sich in der Lage befände, ungeachtet ex mit seinen Effekten das Schiff verläßt, bei von seiner Seite unterbleibender Dekla⸗ raration die Pflicht hierzu und die strafrechtliche Verantwortlichkeit dafür auf Seiten des Schiffs⸗ führers unverandert fortbestehen zu lassen. Die Aus—= führung der Nichtigkeitsbeschwerde, daß wenn die Reiseeffekten nicht zur Ladung“ gehören, es unter Umständen ganz an einer Person mangeln würde, welcher die Deklargtionspflicht zufiele, widerlegt sich hiernach dahin, daß der Reisende stets Derjenige ist, welchem die Pflicht obliegt, und wenn weiter darauf hingewiesen wird, daß hne fortdauernde Deklara—⸗ tionspflicht des Schiffsführers dieser sich bezüglich jedes von ihm nicht deklarirten Gegenstandes auf die Eigenschaft desselben als Passagiergut berufen und dadurch einen Beweis gegen sich nothwendig machen könnte, welcher regelmäßig nicht zu führen sei, so vermag die Schwierigkeit des Beweises gegen den Angeklagten im einzelnen Falle überhaupt keinen Einfluß auf die Rechtsfrage zu üben, am wenigsten aber die Aufstellung eines lediglich formalen Haft⸗ prinzips zu rechtfertigen, welches an die Stelle des bei der Nichtentziehung des Zolls allein Interessirten und materiell Schuldigen eine andere Person setzt, die sich meistens nicht einmal in der physischen Möoͤg⸗ lichkeit befindet, eine wahrheitsgetreue Deklaration abzugeben.

Ueber den Seeschiffsverkehr von Pillau— Königsberg im Jahre 1874 liegen folgende Nachrichten vor: Es sind im gedachten Jahre ein⸗ gelaufen 2266 Schiffe mit 556,410 Tonnen 2000 Pfund) gegen 2176 Schiffe mit 484,048 T. in 1873 Hierunter befanden sich 776 Dampfschiffe mit 389,150 T., gegen 679 mit 315 856 T. in 1873.

Nr. 5 der „Deutschen Industrie⸗-Zei⸗ tung“, Organ der Handels⸗ und Gemerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau, hat fol⸗ genden Inhalt: Die Eisenbahn nach Ostindien. Bergbau-Produktionen Großbritanniens im Jahre 1873. Technik: May C Stahlknechts Neuerungen an mechanischen Wirkmaschinen. Verwerthung der

ohofenschlacken zu Bausteinen. Wandputz für

. Fun kenreißen durch Bronze. Methode der Kesselspeisewasser⸗Reinigung von de Han. Geradrichtung eines schiefen Schornsteins. Industrielle Briefe. Technische Briefe. Technische Notizen. Fragen. Beantwortungen. Industrielle Notizen. Vermischte Notizen. Personalnachrichten. Patent⸗ ertheilungen. Korrespondenz.

Die Nr. 6 des ‚Gewerbeblatt aus Würt⸗ tem berg“, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel, hat folgenden Inhalt: Wahl der Mitglieder der Han rels⸗ und Gewerbekgmmern. G. Bauers Redueir Schieber. Der Kaffeemarkt in Hamburg. Die Zahl der Besucher der Mustersammlungen. Zahl der aus⸗ geliehenen Musterstücke und Zeichnungswerke im Musterlager. Ankündigungen. Beilage: Gerb⸗ rindenversteigerung zu Heilbronn am Neckar.

Handels⸗Negister.

KEelgar il. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist

J un ter Nr. 235: . Brauereibesitzer Carl Friedrich Hermann Neitzel zu Polzin, mit dem Niederlassungsorte Polzin und der Firma „Karl Neitzel“,

Il. un ter Nr. 236: . Fabrikhesitzer Louis Bonneß zu Polzin, mit dem Niederlassungsorte Polzin, und der Firma „L. Bonneß“,

III. unter Nr. 237: . Mühlenbesitzer Julius Raddatz zu Gr. Mühle bei, Polzin, mit dem Niederlassunggorte „Gr. Mühle bei Polzin“, und der Firma „J. Raddatz !,

eingetragen zufolge Verfügung vom 4. am 5. Februar 1

1875. Belgard, den 5. Februar 1875. . önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Ker Ira. Handelsregitter . des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 6. Februar 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschafts register, woselbst unter Nr. 900 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Direction der Berlin ⸗Auhaltischen Eisenbahn ˖ Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen:

Die bereits fungirenden Direktionsmitglieder: a. der Königliche Geheime Kommerzien⸗Rath

und Präsident der Aeltesten der hiesigen Kauf⸗ mannschaft, Paul Eduard Conrad,

b. der Banquier Carl August Julius Martini, Beide zu Berlin,

sind, der Erstere auf die Zeit bis 31. Dezember

1877, der Letztere auf die Zeit bis 31. Dezem-

ber 1875 zu Direktionsmitgliedern wieder ge⸗

wählt worden.

An Stelle des verstorbenen Direktionsmit⸗ gliedes Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Esse zu Berlin ist: .

2. der Regierungs und Baurath a. D. Adolph Jaedicke zu Berlin für die Zeit vom 1. Ja—⸗ nuar 1875 bis 31. Dezember 1886 zum Direkftionsmitglied und

b. das Direktionsmitglied Geheime Ober⸗Bau⸗ rath Franz Siegert zu Berlin zum Stellver⸗ treter des Vorsitzenden der Direktion,

gewählt worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3854 die hiesige Aktiengefellschaft in Firma: Rengissance Actien ⸗Gesellschaft für Holz- Architectur und Möbel Fabrikation vermerkt steht, ist eingetragen: Das bisherige Vorftandzmitglied Siegfried Lövinson zu Berlin ist aus dem Vorstand aus— geschieden und an Stelle desselben der Techniker Emil Schultze zu Berlin in den Vorstand ge— wählt worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3451 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in

Firma: S. Mosler vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist nach beendeter Li= quidation gelöscht.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Gebr. Zaske am 1. Januar 1575 begründeten Handelsgesellschaft . (ietziges Geschäftslokal: Leipzigerstraße 26)

L) der Maurermeister Hugo Carl Ernst Zaske, 2) der Kaufmann Carl Emil Zaske, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5245 eingetragen worden.

sin

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 32532 die hiestge Kommanditgesellschaft in Firma: Oscar Heimann & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Ogcar

Heimann zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 8562 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. S562 die Firma: Oscar Heimann & Co. und als deren Inhaber der Kaufmann Ogcar Heimann hier eingetragen worden.

In, unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 6740

die hiesige Handlung in Firma:

M. Panckow

vermerkt steht, ist eingetragen: ; Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Buchhändler Carl Johann August Theodor Lichtwerck zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter der Firma M. Panckow, Inhaber C. Lichtwerck fortsetzt. Vergleiche Nr. S563 des Firmenregisters.

Demnãächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8563

die Firma:

M. Pauckom Inhaber C. Lichtwerck, und als deren Inhaber der Buchhändler Carl Johann August Theodor Lichtwerck hier eingetragen worden.

Der Frau Lichtwerck, Marie Henriette Eleonore, geb. Lange, verwittwet gewesene Panckow, zu Berlin ist für vorgenannte Firma Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2999 eingetragen worden. J

Die dem Heinrich Adolph Panckow für die bis herige Firma M. Panckow ertheilte Prokura ist erloschen und ist deren Löschung in unserem Prokuren⸗ register Nr. 2042 erfolgt.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5098 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

G. Bellin C Comp. vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueberein⸗ kunft aufgelöst. Der Kaufmann August Ferdi⸗ nand Gustav Alexander Bellin in Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 854 des Firmenregisters.

Demnächst ist in unser Firmenregister unter

Nr. 8564 die Firma: F. G. Bellin & Comp. und als deren Inhaber der Kaufmann August Fer⸗

dinand Gustav Alexander Bellin hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Rr. 8565 die Firma: H. Vetter

und als deren Inhaber der Kaufmann Peter Hugo Albert Vetter hier

(ittziges Geschäftslokal: Oberwallstraße 20a) eingetragen worden.