. Der . , * Provinz Brandenburg ist zu— leich Ober⸗Präsident der Provinz Berlin. ⸗
951 rn das Konsistorium der Provinz Brandenburg gehen diejenigen evangelisch kirchlichen Angelegenheiten in der Provinz Berlin über, deren Erledigung bisher der Abtheilung für Kirchen- und Schul⸗ wesen der Regierung zu Potsdam entweder allein, oder in Gemein — schaft mit dem Konsistorium oblag. ;
Die katholisch kirchlichen Angelegenheiten, welche bisher zum Ge⸗ schäftskreise der Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulwesen der Regie rung zu Potsdam gehörten, werden dem Ober - Praͤsidenten überwiesen.
§. 115. Die Schulangelegenheiten in der Provinz Berlin, welche bisher zum Ressort der Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen der Regierung zu Potsdam gehörten, gehen auf das Provinzialschulkolle— gium der Provinz Brandenburg über. .
S8. 116. Die Aufsicht des Staates über die Kommunalangelegen⸗ heiten der Stadt Berlin, Charlottenburg und Köpenick, sowie des Landkreises Berlin, wird in erster Instanz von dem Ober, Präsiden⸗ tes, in zweiter Instanz von dem Minister des Innern geübt.
Die Beschwerde an die höhere Instanz ist innerhalb vier Wochen ulässig. . . ; §. 117. Die Ministerial⸗Baukommission nimmt die ihr für die Stadt Berlin obliegenden Geschäfte der Staatsbauverwaltung fortan
uch in dem Landkreise Berlin und in der Stadt Charlotten— urg wahr. a9 118. Auf die Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin gehen für den Umfang der Provinz Berlin alle diejenigen Geschäfte der Verwaltung der direkten Staatssteuern über, deren Wahrnehmung bisher der Abtheilung für direkte Steuern der Regierung zu Potsdam oblag. . . .
In Betreff der Zuständigkeit in Disziplinarsachen wird die Direk— tion für die Verwaltung der direkten Steuern den im 5. 24, Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz.Samml. S. 465) bezeichneten Provinzialbehörden gleichgestelll:. . .
8. 119. Für die Provinz Berlin wird nach Maßgabe der Be— stimmungen des Gesetzeß vom 1. Mai 1851525. Mai 1873 eine be— sondere Bezirks-⸗Kommission für die klassiftzirte Einkommenstener be— stellt, welche zugleich an die Stelle der für die Haupt- und Residenz— tadt Berlin bestehenden Bezirks⸗Kommission tritt.
5. 120. Soweit nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Zuständigkeit einer anderen Behörde in Disziplingrsachen begründet ist, verbleiben der Regierung in Potsdam die Befugnisse und Obliegen⸗ beiten einer entscheidenden Disziplinarbehsrde erster Instanz in Be— treff derjenigen Kategorien der in der Provinz Berlin angestellten Be⸗ amten, für welche sie bisher als solche fungirt hat. (59. 24 und 25 des Gesetzes vom 21. Juli 1852. Gesetz⸗Samml. S. 455). .
Die durch das Gesetz vom 21. Juli 1852 dem Präsidenten der Regierung beigelegten Befugnisse werden von dem Ober · Präsidenten wahrgenommen. ö
8. 121. Die Ernennung der Polizei⸗Anwälte gemäß 8. 28 der Verordnung vom 3. Januar 1849, sowie die Feststellung der Geschwo⸗ renenlisten gemäß §. 66 derselben Verordnung, steht für den Umfang der Provinz Berlin dem Polizei⸗Präsidenten von Berlin zu.
F. 122. Für die Provinz Berlin wird in der Stadt Berlin nach näherer Vorschrift des Gesetzes, betreffend die Verfaffung der Verwal— tungsgerichte und das Verwaltungs -Streitverfahren, ein besonderes Be— zirks⸗Verwaltungsgericht eingesetzt.
Für den Landkreis Berlin regelt sich die Zuständigkeit desselben nach den Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die Stadtkreise Berlin und Charlottenburg nach den Bestimmun— gen des, zu diesem Behufe zu erlassenden besonderen Gesetzes.
Bis zum Erlasse dieses letzteren Gesetzes fungirt als Bezirks⸗ Verwaltungsgericht für die Provinz Berlin einstweilen das Bezir ks⸗ Verwaltungegericht für den Regierungsbezirk Potsdam.
§. 123. Der Erlaß der zur Organisation der allgemeinen Landes- Verwaltung in der Provinz Berlin erforderlichen weiteren Bestimmun— gen, ins besondere auch in Bezug auf die Militär-Ersatzgusebung, das Etats, Kassen· und Rechnungswesen, sowie auf die Verwaltung der indirekten Steuern, der Domaͤnen und Forsten bleibt Königlicher Ver— ordnung vorbehalten.
§. 124. Alle dem gegenwärtigen Gesetze zuwiderlaufenden Be— stimmungen werden aufgehoben und trefen mit dem 1. Januar 1876 außer Kraft.
Urkundlich rc.
wahl re lem ent
s. 1. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Pro⸗ vinziallandtages, beziehungsweise dem Landrathe, dem Bürgermeist er oder deren Stellvertreter als Vorsitzenden und aus zwei oder vier Beifitzern, welche von der Wahlversammmlung aus der Zahl der Wähler zu wählen sind. Der Vorsitzende ernennt einen der Beisitzer zum Pro⸗ tokollführer.
S. 2. Während der Wahlhandlung dürfen im Wahllokale weder Diskussionen stattfinden, noch Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt werden.
Ausgenommen hiervon sind die Diskussionen und Beschlüsse des — welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts be—
ingt sind.
F. 3. Die Wahl erfolgt durch abgestempelte, bei der Verhand⸗ lung zu vertheilende Stimmzettel. Für jeden der zu Wählenden wird besonders abgestimmt.
§z. 4. Die Wähler werden in der Reihenfolge, in welcher sie in der Wählerliste verzeichnet sind, aufgerufen; jedoch hat der Wahl—⸗ vorstand Personen, die sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehren⸗ rechte befinden oder deren Wahlrecht ruht, ungeachtet ihrer Aufnahme in die Liste, zur Stimmabgabe nicht zuzulaffen.
Jeder aufgerufene Wähler tritt vor den Wahlvorstand und über— giebt seinen Stimmzettel dem Vorsitzenden; der Vorsitzende legt den Stimmzettel uneröffnet in die Wahluͤrne.
§. 5. Die waͤhrend des Wahlakts erscheinenden Wähler können an der nicht geschlossenen Wahl Theil nehmen.
Sind keine Stimmen mehr abzugeben, so erklärt der Wahlvor⸗ stand die Wahl für geschlossen; der Vorsitzende nimmt die Stimm— zettel einzeln aus der Wahslurne und verliest die darauf verzeichneten, von einem Beisitzer, welchen der Vorsitzende ernennt, laut zu zählen⸗ den Namen.
§. 6. Ungültig sind: 1) Stimmzettel, welche nicht abgestempelt sind, 2) Stimmzettel, welche mit einem äußeren Kennzeichen ver— sehen sind, 3) Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen darin enthalten, 4) Stimmzettel, aus welchen die Person des Ge⸗ wählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, 5 Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist, 6 Stimmzettel, welche einen Protest oder Vor⸗ behalt enthalten.
§. 7. Alle ungültigen Stimmzettel werden als nicht abgegeben betracht t., Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet vorläufig der Wahlvorstand.
Die Stimmzettel sind dem Wahlprotokolle beizufügen und so lange aufzubewahren, bis über die gegen das Verfahren erhobenen Einsprüche rechtskräftig entschieden ist.
§. 83. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche die ab— n Stimmenmehrheit (mehr als die Hälfte der Stimmen) erhalten aben.
Ergiebt sich keine absolute Stimmenmehrheit, so wird zu einer engeren Wahl zwischen denjenigen zwei Personen geschritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Vorsitzenden zu ziehende Loos darsber,. wer auf die engere Wahl zu bringen beziehungsweise wer als schließlich gewählt zu betrachten ist.
§. 2. Die Wahlprotokolle sind von dem Wahlvorstande zu unterzeichnen.
§. 10. Der Versitzende des Wahlvorstandes hat die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl mit der Aufforderung in Kenntniß 1 setzen, sich über die Annahme oder Ablehnung innerhalb längstens ünf Tagen zu erklären. Wer diefe Erklärung nicht abagiebt, wird als ablehnend betrachtet.
Wahlen, welche auf dem Provinziallandtage selbst vor⸗ Akklamation stattfinden, sofern
5. 11.
zunehmen sind, können auch durch Niemand Widerspruch erhebt.
Ortschaftsverzeichniß des Landkreises Berlin. Der Landkreis Berlin umfaßt folgende Ortschaften: A. Aus dem Kreise Niederbarnim.
Die Jagen 1 bis 61 der Königlichen Tegelschen Forst oder die sogenannte Jungfernheide mit den Etablissements a. am Plötzensee, — . auf dem Artillerieschießplatz, sowie den Möckernitz=
iesen;
das Gut Tegel mit Scharfenberg; die Gemeinde Tegel; die Ge— meinde Dalldorf; die Gemeinde Reinickendorf; das Gut Nieder— Schönhausen mit der Kolonie Schönholz; die Gemeinde Nieder⸗Schön⸗ hausen mit der zum Gemeindebezirke gehörigen fiskalischen Forstpar⸗ zelle der Oberförsterei Tegel; die Gemeinde Pankow; die Gemeinde , das Gut Weißensee; die Gemeinde Weißensee; das Gut
ohen Schönhausenz die Gemeinde Hohen⸗Schönhausen' mit der Kolonie Neu-Hohen⸗Schönhansen; das Gut Lichtenberg mit der Kolonie Kietz; die Gemeinde Lichtenberg mit der Kolonie Friedrichsberg; das Gut Boxhagen⸗Rummeltburg; die Gemeinde Stralau; das Gut Friedrichsfelde mit Carlshorst; die Gemeinde Friedrichsfelde; die Jagen 190 bis 205 der Königlichen Cöpenicker Forst oder die sogenannte Wühlheide mit der Kolonie Ober⸗Schönweide.
B. Aus dem Kreise Teltow:
Die Stadt Cöpenick; die Geineinde Kietz; die Kolonie Grüner— linde, auch Schönerlinde genannt; die Kolonie Nieder⸗Schönweide; das Gut Adlershof mit der Kolonie Süßengrund; die Jagen 59 bis 8 der Königlichen Cöpenicker Forst; den Gutsbezirk (Kolonie) Trep⸗ tow mit Lohmühlen, den Kölnischen Wiesen und dem Eierhäuschenz die Gemeinde Rixrdorf; die Gemeinde Britz mit Buschmeierei; das Gut Tempelhof; die Gemeinde Tempelhof mit Tempelhofer Bahn- hof, Tempelhofer Berg und dem Militärkirchhofe in der Hasenheide; die Gemeinde Langwitz, das Gut Giesendorf; die Gemeinde Giesen⸗ dorf; das Gut Lichterfelde, die Gemeinde Lichterselde mit der Kolonie Nen Lichterfelde; die Genieinde Steglitz; die Gemeinde Alt⸗Schöne⸗ berg; die Gemeinde Neu⸗Schöneberg; das Gut Deutsch⸗Wilmersdorf; die Gemeinde Deutsch⸗Wilmersdorf; die Gemeinde Friedenau; die Gemeinde Schmargendorf; das Domaͤnengut Dahlem.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend einige Aenderungen der direkten Steuern in den hohen⸗ zollernschen Landen vorgelegt worden.
Die ‚Nat. 3. theilt folzende Statistik der Fraktionen des Abgeordnetenhauses mit: Es zählen die Fraktionen der Nationalliberalen 170, des Centrum 84, der Fortschrittspartei 68, der Freikonservativenpartei 33, der neuen Konservativenpartei 27, der Polen 17, der Konservativenpartei 6, des liberalen Centrum J Mit— glieder, keiner Fraktion gehören 12 Mitglieder an. Die Zahl der erledigten Mandate beträgt 11. Zu den Mitgliedern, welche keiner Fraktion angehören, zählen die Minister Pr. Achenbach, Graf zu Eulenburg, Hr. Falk und Dr. Friedenthal, der Präsident v Bennigsen, der Abg. v. Bockum ⸗Dolffs u. s. f.
Aus dem Staatshaushalts-Etat für 1875. II.
Der Etat der Verwaltung der direkten Steuern für das Jahr 1875 weist in Einnahme den Betrag von 146, 659, 000 . (18743 1315193000 c)) nach, denen an Ausgaben insgesammt 19, 800, 000 υ6 (1874: 9, i60, 0 υä) gegenüberstehen, so daß ein Ueber⸗ schuß von 136,359, 000 Mn (is74: i32, 158, 500 AM verbleibt.
Von den Einnahmen entfallen: auf Grundsteuer (einschließlich 44,309 „0 Beischlag zu den Justizkosten in der Rheinprovinz 9. 208 000 ν U 874: 39, 180, 000 M, auf Gebäudesteuer 165,2 19, 000 46, 1874: 14, S 7, 000 M, auf klassifizirte Einkommensteuer 28,047, 000 s (1574; 21,447, 900 ½ι.,. Die Mehreinnahme von 6.600, 000 A ergiebt sich theils aus der für 1874 gegen das Vorjahr gestiegenn Ver⸗ anlagung, theils daraus, daß von der Abrechnung der Vergütung von je 20 Thlr, welche seither den einkommensteuerpflichtigen Einwohnern der mahl- und schlachtstenerpflichtigen Ortschaften zu gewähren war, vom Jahre 1875 ab in Folge der Aufhebung der Mahl- und Schlacht⸗ steuer Abstand zu nehmen war). Auf die Klaffensteuer fallen 41,500, 000.6 (1874: 32,544. 000 M). Das Plus von 8, göõ6, 000 MS erklärt sich da⸗ durch, daß „durch das Gesetz vom 25. Mai 1873 über die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer der im 8. 6 des Gesetzes wegen Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 1. Mai 1855, betreffend die Einführung einer Klassen.· und klassifizirten Einkommensteuer auf 11 Millionen festgestellte Jahresbetrag der Soll-Einnahme der Klassenstener vom Jahre 1875 ab mit Rücksicht auf die Einführung der Klassensteuer in den bisher mahl und schlachtsteuerpflichtigen Städten auf 14 Mil— lionen Thaler oder 42, 000,000 S erhöht worden ist“, auf Gewerbe steuer 17 259,000 4 (1874: 16773, 009 ), auf Eisenbahnabgabe 5,949, 900 υι (1874: 6, 126, 000 M), auf direkte Steuern in den hohen⸗ zollernschen Landen 244, 000 ! (1874: 241,650 Me, auf Fortschrei⸗ bungsgebühren 71, 000 ν (1874: 69, 000 M, endlich auf Strafbeträge und sonstige Einnahmen 62000 M (1874: 61,350 .).
Von den Ausgaben treten 8, 800, 000 c als dauernde“, 1,500,000 „ als „einmazlige und außerordentliche“ in Rechnung. Von den dauernden Ausgaben kommen auf Besoldungen 2,665,983 M (1874: 2,598, 8 (1 A6), davon sind als künftig wenfallend bezeichnet O, 668 S; ferner kommen auf Wohnungsgeld-Zuschüsse für die Beamten 389.000 M, auf andere persönliche Ausgaben 536,992 M. 6. 470,232 ½½, auf sonstige Kosten der Veranlagung und Er—
ebung 4,281,644 M (1874: 3, 669,534 6). Von der ganzen Mehr⸗
ausgabe von 512,110 0 entfällt die Hauptsumme auf die Position »Für die Veranlagung und Erhebung der Klassensteuer“, die mit 24 65,600 (6ς diejenige des vorigen Etats mit 516, 800 M½ über ˖ schreitet; es ergiebt sich das aus dem Mehrertrag der Steuer selbst, auf sächliche und vermischte Ausgaben 926,381 . (1874: 921,933 h. Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben im Betrage von 1500, 9000 M sind zur Ausführung der anderweitigen Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig ⸗Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim beftimmt.
— Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern für das Jahr 1875 weist Einnahmen auf überhaupt im Betrage von 46, 105,900 d½ς (1874: 66, 195, 000 Sος), dauernde Ausgaben in Höhe von 21, 142,70 S (1874: 21,376,500 M, so daß ein Ueberschuß verbleibt von 24,963,200 „ einmalige und außerordentliche Aus⸗ gaben werden mit 461,390 S6 (1874: 114.405 M in Ansatz gebracht.
Dir Einnahmen zerfallen in die von den „Reichssteuern“ ver— bleibenden Verwaltungskosten mit 14,569, 900 , (1874 13,724,540 υ½) und in die Einnahmen für alleinige preußische Rechnung mit 3l, 536, 000 o (1874: 52,470,360 S). Unter den Reichssteuern, die hier nur ein indirektes Interesse haben, sind in Ansatz gebracht: Zölle mit 70,164,430 , deren Verwaltungskosten 5, 39gs8, 430 (; Rübenzuckersteuer 34,961,769 M, deren Ve waltun.skosten 1398, 470 ; Salzsteuer 19, 108, 080 6, deren Verwaltungskosten 130,300 S0; Ta— baksteuer 430,340 S, deren Verwaltungskosten 64 550 M ; Braunt⸗ weinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 39,712,700 , deren Verwaltungskosten 5, 9ßb, 950 υνς; Braufteuer und Uebergangs⸗ abgabe von Bier 10,807, 960 M, deren Verwaltungskosten 1,621, 200 (In einem Theile der Provinz Brandenburg wird zur Tilgung der Provinzial ⸗Kriegsschulden der Kurmark ein Zuschlag zur Brausteuer erhoben, welcher, da er der Staatskasse nicht verbleibt, im Etat als durchlaufende Einnahme nachgewiesen ist; es sind nach dem ö. rigen Durchschnitt rund 1315600 ( angesetzt — Unter den Ein— nahmen für alleinige preußische Rechnung fallen dem vorjährigen Etat gegenüber fort die Mahl! und Schlachtsteuer (Gesetz vom 25. Mai 1873) mit 5, 319060 ½ und 8, 400, 000 Mνς, ferner die Chausseegelder (Gesetz vom 27. Mai 1874) mit 4515, 000 1b, wo⸗ von jedoch die Einnahmen aus der Grat und Weidennutzung auf den Staatschausseen auf den Efat der Handels,, Gewerbe und Bau
verwaltung übernommen sind. Die Stempelsteuer steht mit 23, 500, 009 0g 1874; 25,800 000 ), die Erbschaftsfteuer mit 3, 506, 05) M (1874: 4,200 000 gο) in Rechnung. (Beide Positionen sind — abgesehen von den Modifikationen, welche durch die gesetzlich bestimmte Auf⸗ hebung der Steuer für Zeitungen und Kalenker resp. der Steuer für Erbanfälle unter Ehegatten bedingt wurden — aus dem dreijährigen Durchschnitt 1871175 in Verbindung mit dem muthmaßlichen Ertrage für 1874 entstanden durch Abrundung der Zahlen.) Der Antheil Preußens an der deutschen Wechselsteuer steht mit 505, 9000 M (1874: 130, 290 M in Rechnung; außerdem sind in . gebracht: Brücken Fähr- und Hafengelder, Strom. und Kanalgefälle mit 1, N 2,400 s 1874: 1854 000 M6), Niederlage⸗, Krahn⸗ und Waagegeld 165,650 0 18743. 150, 009 υι, Kontrolgebühr für Salz wie 1874: 42000 , Hypotheken. und Gerichtsschrelbereigebühren im Bezirke des Appella⸗ tionsgerichts zu Cöln 850,000 „ (1874: 750000 , Wirthschafts⸗ abgahen in den hohenzollernschen Landen 31, 106. (1874: 30 009 1, Strafgelder aus Zoll.! und Steuerprozessen 256, 006 „, (1874: 207,000 ν, verschiedene Einnahmen 726, 950 6½ (1874: 773 070 Ap. — Die dauernden Ausgaben setzen sich zusammen aus den Äus— gaben der Central Stempelverwaltung mit S6, Oleg (1874: Sl, 690 S), der Provinzigl⸗Steuerverwaltung mit 1,921,767 ½ (1874: 1,722, 642 „b), der Zoll- und Steuererhebung und Kontrole mit 17, 158, 131 . 1874: 17610285 M6) und (für allgemeine Ausgaben) 1,976,792 (1874: 1,961,883 υν6). Das rechnungsmäßige Minus der dauernden Ausgaben um 233,800 M: dem Vorjahre gegenüber erhöht sich, wenn man in Erwägung zieht, daß durch die Ausgaben an Wohnungsgeld⸗ zuschüssen für die Beamten eine Mehrbelastung der Verwaltung der indirekten Steuern von 1,402,320 4 herbeigeführt wird, auf 1,ů636, 129 Ab; woraus sich ergiebt, daß die dauernden Ausgaben der Verwal⸗ tung der indirekten Steuern eine nicht unbeträchkliche Herabsetzung erfahren haben. Dieselbe ist hauptsächlich Folge der durch Gesetz ausgesprochenen Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und der mit dem 1. Januar 1875 eingetretenen Chausseegeld ⸗ Erhebung auf den Staatsstraßen. — Unter den einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben, sind in Ansatz gebracht: Zum Ankauf eines Dienstgebäudes für die Provinzial⸗Steuerdirektion in Cassel 165, 0090 „S (derselben steht der bei der Einnahme Kap. 5 Tst. 19 mit 135,000 S½ in Ansatz gebrachte Erlös aus dem bisherigen Ge— bäude gegenüber), zum Neubau eines Haupt Steueramts Gebäudes zu Rheine 8 000 di, zum Neubau des Haupt-Zollamts. Gebäudes zu Danzig 156,900 S, zum Neubau des Neben-Zollamts-Gebäudes zu Keitum auf Sylt, zweite und letzte Rate 6390 Me, endlich zur Unter⸗ stützung für die in Folge Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und Einstellung der Chausseegeld⸗ Erhebung aus ihren bisherigen Stellungen zu entlassenden, zum Bezuge von Pensionen oder Warte⸗ geldern aus diesen Stellungen nicht berechtigten Kündigungsbeamten 60 0060
Statistische Nachrichten.
Die Durschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel für Menschen und Thiere in Preußen. (St. C.) Zu den fortlaufenden Arbeiten, welche das Königliche statistische Bureau theils zu wissenschaftlichen, theils zu Verwaltungszwecken auszuführen hat, gehört auch die Erhebung der Markitpreise. Die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Erhebungen linder regelmäßig statt und bildet, wenn auch die Erhebungsmethode Seitens der genannten Vehörde nicht als eine vollkommene anerkannt werden kann (vergl. d. Jeitschr. d. K. Pr. stat. Bur. III. u. IV. Heft 1873), doch die ausfüͤhrlichste und zuver⸗ lässigste Quelle von Mittheilungen über die Bewegung der Preise auf den Wochenmärkten des Landes. Die neueste derartige Vei⸗ öffentlichung, die sich auf die Preisbewegung in den Monaten Januar bis einschließlich Juli 1874 und zusammenfassend auf das ganze Erntejahr 1873/74 bezieht, findet sich in dem binnen Kurzem zur Ausgabe, gelangenden JV. Viertesahrshefte des Jahrgangs 1874 der Zeitschrift des Königlich preußischen statistischen Bureaus. Wir sind ermaͤchtigt, der fraglichen Uebersicht folgende Angaben zu entnehmen:
Die Durchschnittspreise für Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Ranchfutter im Staate und Erntejahre 1873 4, unter gleichzei tiger Berücksichtigung früherer Erntejahre, waren für je 100 Pfund:
13573174 1872373 1871172
nn, ,, Sgr.
. 127 1 a 122 J 90 1 88 , 85 1 87 1 84 ö . 79 J 66. d 73 1 . 70
e 103
k 152
J z 162
JJ / 273
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mu nnn, .
R 30
Für die Marktorte der einzelnen Provinzen und andererfeits für die verschiedenen Marktwaaren ergeben sich natürlich die mannig⸗ faͤchsten theilweise sehr erheblichen Abweichungen vom Staatsdurch⸗ schnitte. Die höchsten Durchschnittspreise wurden fast ausnahmlos in den Provinzen Rheinland, Hessen⸗Nafsau und Westfalen, die nie⸗ drigsten in Preußen, Pommern und Posen erzielt, während' die übri— gen Provinzen in der Mitte der Preisschwankungen bleiben, jedoch mit dem Unterschiede, daß die Durchschnittspreise in Schleswig⸗Hol⸗ stein und auch in Sachsen fast stets über, die in Schleflen und Bran— denburg meist unter dem Staatsdurchschnitte liegen, welch letzterer da ⸗ gegen mit dem von Hannover schr haufig zusammentrifft.
— Nach den vom bayerischen Staats⸗Ministerium der Justiz so eben veröffentlichten Ergebnissen der Strafrechtspflege im Königreich Bayern während des Jahres 1873 wurden von den Gerichten des Königreichs 429,199 strafbare Handlungen abgeurtheilt. Hierunter befanden sich 135,731 Uebertretungen der Forstgesetze und 293468 sonstige strafbare Handlungen. Von den letzteren wurden S195 als Verbrechen, 59,021 als Vergehen, 229,344 als Ueber— tretungen erklärt. Die Zahl der Verbrechen vertheilt sich auf die ein— zelnen Regierungsbezirke in folgender Weise: Oberbayern 1131, Schwaben 938, Niederbayern 746, Unterfranken 5ö7, Ir franken o2l, Oberpfalz 433, Oberfranken 417, Pfalj 320. — Ein Vergleich mit der Größe der Bevölkerung ergiebt, daß je eine strafbare Hand lung trifft: im Königreich auf 16, in Schwaben auf A, 9, in ber franken auf 21667, in der Oberpfalz auf 21,8, in Mittelfranken auf 18.6, in Unterfranken auf 1628, in Niederbayern auf 15,5, in Ober—⸗ bayern auf 12153 und in der Pfalz auf 12560 Köpfe der Bevölkerung, dann je ein Verbrechen im Königreich auf 950, in Schwaben auf 621, in Oherbgyern auf 744, in Niederbayern auf 869, in Unterfranken auf 980, in Mittelfranken auf 1120, in der Oberpfalz auf 1149, in Oberfranken auf 1299 und in der Pfalz auf 1527 Köpfe der Be— völkerung.
— Das statistische Büreau der Stadt Dresden veröffentlicht in dem jetzt herausgegebenen 1. Hefte seiner statistischen Mittheilungen einen Aufsatz über die „indirekten Steuern der Stadt Dresden“, in welchem u. A. die Konsumtionsverhältnisfe Dresdens in eingehender Weise dargestellt werden. Wir entnehmen daraus die folgenden Angaben: Der Fleischkonsum Dresdens ist ein außer · ordentlich großer und dürffe in anderen Städten Deutschlands — vie! leicht mit Ausnahme von Baden⸗Baden. Wiesbaden, Frankfurt a. M. und Hamburg — kaum erreicht werden. Der Fleischkonfum der Civilbevßsl . kerung wird für die Jahre 1868 und 1875 folgendermaßen berechnet:
Roggen,
2 n R
Gerste,
Hafer,
w m m n, , m, , nen, a
. , , m nm, n n, , . 2
Ochsenfleisch 2, 832 001 Pfd. (pro Kopf 15.13 Pfd.), 3,281, 600 Pfd. (pro Kopf 18325 Pfd.), sonstiges Rindfleisch 3, 426,677 Pfd. spro Kopf 22 fe C Ml45„720 Pfd. Gro Kopf 23, Pfo), Schweinefleisch 4789, 574 Pfd. spro Kopf 31,00 Pfd.), 6,698, 260 Pfd. (pro Kopf 37,23 Pfd.), Schöpsenfleisch L607. 555 Pfd. (pro Kopf 10,12 Pfd.), 2,223,300 Pfd. (po Kopf 123 Pfd.), Kalbfleisch 3, 406, 875 Pfd. (pro Kopf 223 Pfd.), 3, 501,075 Pfd. vro Kopf 19,4 Pfd.), Ziegen—⸗ fleisch 33,420 Pfd. spro Kopf G21 Pfd.), 15,180 Pfd. (pro Kopf Oos Pfd.), eingeführtes Fleisch 2343, 377 Pfd. (pro Kopf 15,18 Pfd.), olg, 660 Pfd. (pro Kopf Nor Pfd.), Wildpret 547, 137 Pfd. spro. Kopf 33 Pfd.), 622 601 Pfd. (pro Kopf 3116 Pfd.), Geflügel 29,409 Pfd. (pro Kopf dos Pfd.), S560 59? Pfd. (pro Kopf 4,0 Pfd.), Fische 116, 342 Pfd. (pro Kopf O Pfd.), 278. 808 Pfd. spro Kopf, 153 Pfd.). Der Gesammt-Fleischkonsum ist hiernach von 19,332 758 Pfd. oder 125,20 Pfd. pro Kopf in 1868, auf 26,646,896 Pfd. oder 148,30 Pfd., pro Kopf in 1873 gestiegen, so daß also die relative Zunahme desselben in den letzten 5 Jahren 18 C oder im jährlichen Durchschnitt 3, betragen hat. Dieser bedeutende Kon— sum ist zum Theil auf die große Zahl der in Dresden ansässigen Fremden, deren Konsumverhältnisse vorzügliche sind, sowie auf die große Zahl der durchreisenden Fremden zurückzuführen. — Der Weizenmehlkonsum betrug 1868: 94a Pfd., 1875: 1059 Pfd. pro Kopf, der Roggenmehlkonsum 1868: 67.533 Pfd., 1873: 58,3 Pfd. pro Kopf, der Konsum von eingeführtem Backwerk 1868: 82,0 Pfd., 1573: 98,6 Pfd. pro Kopf. Die Abnahme des Roggenmehlkonsums wird durch die bedeutende Zunahme des ein— geführten, fast ausschließlich aus Roggenmehl hergestellten Backwerks mehr als gusgeglichen. — Eine sehr bedeutende Zunahme zeigt auch der Bierkonsum; derselbe belief sich 1368 auf 293,400, 83 Hektol. oder 18351 Liter pro Kopf der Bevölkerung (incl. Militär), 1873 da— gegen auf 468,542 3 Hektol. oder 25151 Liter pro Kopf, ist also um I6,s „z oder durchschnittlich um 7,, „ jährlich gestiegen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das 1. Heft XXI. Bd. 1875) der Mittheilungen aus Justus Perthes' Geographischer Anstalt über wichtige Erforschungen auf dem Gesammtgebiete der Geographie von Dr. A. Petermann (Gotha, Justus Perthes) hat fol genden Inhalt: Die deutsche afrikanische Expedition. Von E. Behm. — Die deutsche afrikanische Expedition und ihre Beförderungsmittel. Von A. Petermann. — Plan des Königlichen Schlosses Wilhelms— höhe bei Cassel nebst Umgebung. Bearbeitet und gezeichnet von Joh. Aug. Kaupert, Kupferstich von H. Petters. Von C. Vogel. —
Kurze Beschreibung der Schiffahrt auf dem oberen Parana bon Ita⸗ pua bis zum Flusse Igurey. Von Capltän⸗-Lieusenant J. A. de Alvarim Costa. — Dr. Gustav Nachtigals Rückkehr. — Siand der Nordpolarfrage zu Ende des Jahres 1874. (Geographie und Erfor⸗ schung der Polarregionen Nr. 194) — John Forrests Reise durch die Westhälfte von Australien 1874. — Neue Ausgabe von Stielers Hand ⸗Atlas in 90 Blättern (30 Lieferungen). Lieferung 18 — 25 und Ergänzungsheft 4 (Sezialkarte von Australien in 9 Bl. — Geo— graphische Notizen. — Geographische Literatur. — Karten: Tafel 1. Die deutsche afrikanische Expedilion. Sriginalkarte von West -Afrika zwischen Muai und Koanza nach é dem Stand⸗ punkte der Kenntniß zu Anfang 575. Der deutschen Gesell—⸗ schaft zur Erforschung Aequatorial-Afrikas und ihren Sendboten ge⸗ widmet von A. Petermann. Maßstah 1: 3000 006. Karton: Skizze des von der deutschen afrikanischen Gesellschaft zu erforschenden Ge⸗ bietes. Von A. Petermann. Maßstab 1: 25, 006 060. Tafel z2. Plan des Königlichen Schlosses Wilhelmshöhe bei Cassel nebst Um⸗ gebung. Bearbeitet und gezeichnet von Johann August Kaupert, Kupferstich von H. Petters in Hildburghausen. Maßftab 1: 6666
— Die Ernennungen für die englische arktische Expe⸗ dition sind der Academy“ zufolge nunmehr perfekt geworden. Es steht fest, daß Commandeur Markham der zweile im Kömmands des ersten Schiffes mit Kapitän Nares sein wird. Im Depot ⸗ Schiff wird Kapitän Stephenson, der während der letzten zwei Jahre die Königliche Jacht befehligte, das Kommando führen. Die Vor— bereitungen in Plymouth nehmen ihren Fortgang unter der be— ständigen Aufsicht von Sir Leopold Me Clinteck, der sämmtliche Arrangements mit Bezug auf die Schlitten Equipixungen in Ueber- einstimmung mit den durch Erfahrung, sowie langes und sorgfältiges Studium betreffs jeden Details dikrirten Plänen trifft.
— Der Zeitschrift Academy“ zufolge stellen aus Afrika einge— troffene Berichte und genaue Karten vom Lieutenant Cameron den von Letzterem aufgefundenen westlichen Ausfluß des Tanganyka⸗ sees bestimmt fest. Cameron setzt vermuthlich seine Flußreise west⸗ wärts fort; die englischen und portugiesischen Behörden an der Weft— küste haben Weisung erhalten, ihm ihre Unterstützung zu gewähren.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
In den Regierungsbezirken Cöln und Trier war die Bestellung der Wintersaat en zwar durch die Trockenheit des Bodens etwas aufgehalten worden, indessen stud die Saaten doch noch gut in den Winter gekommen und durch Schnee gegen den Frost geschützt
worden. Auch in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Äachen
ist die Winterbestellung rechtzeitig von statten gegangen und sind die Saaten ebenfalls mit Schnee hinreichend bedegt gewesen. In Folge der Dürre des letzten Sommers sind die Futtervocräthe in der Rheinprovinz nur gering, stellenweise ist auch der Wassermangel sehr empfindlich geworden. Im Kreise Heinsberg wird die Kor bweiden— kultur in großem Umfange betrieben. Die Gemeinden Dremmen und Oberbruch verkauften für ca. 19000 Thlr. Korbweiden; einzelne Morgen haben 160 — 180 Thlr. eingebracht.
— Der landwirthschaftkiche Fortschritt, eine Dar— stellung der belangreichsten Erfahrungen, Verbesserungen und Erfin⸗ dungen im Ackerbau. Viehzucht, Thierheilkunde, Obst⸗, Gemüse⸗, Wein und Wiesenbau, Betriebslehre und landwirthschaftliche Bau—⸗ kunde, von Dr. William Löbe, (Leipzig, Heinrich Schmidt und Carl Günther) 5. Band, das Jahr 1574 umfaffend, ent⸗ hält alles Wissenswerthe, was im Laufe des verflossenen Jahres auf dem Gebiete der Landwirthschaft Neues zu Tage geför⸗ dert worden ist. Auch sind die Quellen angegeben, wo dieser oder jener Gegenstand zu erlangen oder wo derselbe näher beschrieben ist. Das angehängte Register zeugt von der Reichhaltigkeit des in diesem Werke behandelten Stoffes.
Gewerbe und Fandel.
Der Leipziger Kassenverein hat, wie der nunmehr vor— liegende Geschäftsbericht ausweist, im Jahre 1874 im Giroverkehr eine Abnahme erfahren, während im Effektenverkehr eine Umsatz⸗ vermehrung von 181,416 Thlrn. stattfand. Was den Girs, und In⸗ cassoverkehr betrifft, so wurden eingeliefert 96,524 Stück Wechsel nd 22441 Rechnungen; der Gesammtumsatz beträgt hier im Ein⸗ und Ausgang 2323 313,923 Thlr., während im Bankgeschäfte der Umsatz sich auf 27 497,257 Thlr. im Ein⸗ und Ausgang beläuft, der Ge— sammtverkehr des Instituts also 260,311,150 Thlr. beträgt. Ein Verlust im Diskontogeschäfte ist mit 4760 Thlr. zur Abschreibung gebracht. Das Handlungs- Unkosten⸗Conto schließt mit einem Auf wand von 22.567 Thlrn. ab. In der Bilanz balanciren Aktiva und Passiva mit 3,175,414 Thlr.; der Reingewinn beläust sich auf 85,345 Thlr. und beantragt der Aufsichtsrath dessen Vertheilung wie folgt: 4909090 Thlr. Zinsen à 4* auf das Aktienkapftal von 1 Mill. Thlr. 14534 Thlr. für den Reservefonds (10), 3966 Thlr. Tantisme an den Aufsichtsrath (10), 3966 Thlr. Tantisme an den Direktor und die Bevollmächtigten (10x3). Vom Restbetrage mit 37850 Thlrn. sol eine Superdlvidende von 32a mit 32.660 Thlr. zur Verthei⸗ lung gelangen. Vorbehaltlich der Generalversammlung würde dem⸗ nach der Dividendenschein Nr. 6 der Aktien mit 36 Thlr. — 108 M einzulösen sein.
ö. tee re. — m var
* * Inserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß.
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Juseraten⸗Expeditisn des Neutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Prrußischen Ktaatz-Anzeigers:
Berlin, 8. N. Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 1 6
Vacanzen⸗Liste
der bei den Behsrden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Militär⸗ Anwärter zu besetzenden Stellen.
Nr. 6. Berlin, den 9. Februar
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, u. 8. W. von öffentlichen Papieren.
Grosshandel.
Literarische Anzeigen. Zinszahlung Familien- Nachrichten.
4) auf Kündigung, 1875.
auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. Gehaltsabzug gedeckt werden kann.
welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Bewerbungen einzureichen sind.
Die Vacanzen, Listen werden den Truppentheilen des Garde, JJ. und III. Armee-Corps mit⸗ getheilt und liegen sowohl in den hiesigen wie auswärtigen Bureaus der Annoncen ⸗Expeditionen des In⸗ validen⸗Danks, von Rudolf Mosse und Haasenstein u. Vogler zur unentgeltlichen Einsicht aus; auch sind dieselben zu dem Preise von 10 pro Stück bei der Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers, Berlin, 8. ., Wilhelmstraße 32, (nach außerhalb gegen Einsendung von 13 3 in Briefmarken) zu haben.
(Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen: I Ort und Behörde, bei welcher der die Stelle vacant ist. S) Nähere Bezeichnung der Stelle. 3) Einkommen der Stelle. H Ob die Anstellung 5) Betrag der zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist.
8 ö iz eig er. . nehmen an: die autorisirte Annoncen Ched rr en
Industrielle Etablissements, Fabriken und Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. E
von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annencen⸗Bureaus.
zuschuß, 4 auf Kündigung, 5) 300 „ event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) kräftige Kärperkonstitution, 8) Ober⸗Postdirektion in Cöslin. . .
1) TT äaster n itz, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 450 „ einschl. 60 S0 Wohnungsgeldzuschuß, 5) 300 6 event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 8) Ober ⸗Postdirektion in Cöslin.
7) kräftige Körperkonstitution,
Zusammenstellnug
der im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Stäats-Anzeiger zur Besetzung angezeigten
gegenwärtig vakanten Stellen.
vakanten
Bezeichnung
Stellen.
Meldung bis zum
Einkommen der Stelle jährlich.
Reichs ⸗
7) Ansprüche,
Physikus des Kreises Stuhm 3) Bemerkungen.
PVhysikus des Kreises Wirsitz Physikus des Kreises Brilon
Provinz Brandenburg.
1) Ker lim, Königliche Direktion der Berliner Stadt ⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft, Assistenten, 3) 90 M monatlich, 4) auf Kündigung, 5) keine, 6) fa, 7 eine über die Elementar · schulbildung hinaus gehende Vorbildung, Erfahrung im Bureaudienst erwünscht, 8) Königliche Direktien der Berliner Stadt ⸗Eisenbahn. Gesellschaft in Berlin, Beethovenstraße 1 .
3) 480 ½νι Gehalt, 60 S Wohnungsgeld⸗
l) Briegem 1. II., Posterxpedition, 2) Landbriefträger,
zuschuß, 4 auf Kündigung, 1) Drehbhkenun, Postexpedition, 2) Landbriefträger, Lesen, Rechnen, 8. Ober⸗Postdirektion Frankfurt a. O. 1) Dühnrimgzshof, Postexpedition, Y). Landbriefträger, zuschuß, 4) auf Kündigung, 5) 300 M,
2) Landbriefträger,
I) Friedeherzꝶ NN. -MI.. Postamt, — 5) 300 ,
zuschuß, 4) auf Kündigung,
1) Kürten fæl-le, Postexpedition, 2) Landbriefträger, zuschuß, 4) auf Kündigung, 5) 300 ,
I) Himmrritz, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 4) auf Kündigung, 16, ; b Lesen, Rechnen, 8 Ober -Postdirektion Frankfurt a. O.
I) Mätcackoxrtf, in der Oberförsterei Dippmannsdorf, Königliche Regierung zu Potsdam, 2) Qald; wärter, 3) 360 M Gehalt, 60 60 Wohnungsgeldzuschuß und freies Brennholz zum eigenen Bedarf bis zur Höhe von jährlich 12 Raumm. weiches Knüppelholz und 20 Raumm. weiches Reiserholz gegen Zahlung der tarifmäßigen Wohnungskosten, 4 auf Lebenszeit, nach befriedigendem sechsmonat- lichen Probedienst, ) keine, G nein, 7) muß gesund und rüstig sein, geläufig und ichtig lesen und schreiben, und mit Einschluß der Regel de tri auch mit Dezimalen rechnen können. Prüfung
wird vorbehalten, 8) Königliche Regierung in Potsdam.
I) Hatsclarmm, Direktion des Militärwaisenhauses, 2 Küchendiener, 3) 367 jährlich, freie Wohnung, Heizung, Erleuchtung, Arznei, auf vierwöchentliche Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) die ob— liegenden Arbeiten erfordern Kraft und Rüstigkeit, 8) Direktion des Militärwaisenhauses zu
2) Hausdiener, 3) 396 M½νι jährlich, freie Woh⸗
Potsdam. K I) Eotsclam ., Direktion des Militärwaisenhauses, nung, Heizung, Erleuchtung, Arznei,
7) die obliegenden Arbeiten erfordern Kraft und Rüstigkeit.
sein, 8 Direktion des Militärwgisenhanses zu Potsdam. I) Scherr eis el, Postexpedition, zuschuß, 4) auf Kündigung,
7) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion zu Frankfurt 4. O. ; 1) zun lee, oft rprditiun 2) Landbriefträger, 3) 480 M Gehalt, 60 0 Wohnungẽgeldzuschuß, 4) auf Kündigung, 5) 300 M, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja, 7) Schreiben,
Lesen, Rechnen, 8 Ober⸗-Postdirektion zu Frankfart a. O.
Provinz Pommern.
) Kelgarch, Postverwaltung, Y Landbriefträger, 3) 462 M einschl, 72 6. Wohn ungsgeldzuschuß, 5) 3500 . event. Gehaltsabzüge, 6) ja,
4) auf Kuͤndigung, 5), . 8) Ober ⸗Pestdirektion in Cöslin.
. — . edition, 2) Landbriefträger, 3) 450 υο Gehalt und 12 t . . 5) 300 i. event. Gehaltsabzüge,
I) Befähigung zur Bestellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober⸗Postdirek—-
Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 Wochen Kündigung, tion in Stettin.
1) Caingst texpedition. 2) Landbriefträger, 3) 450 S Gehalt und 60 1 Wohnungsgeldzuschuß,
. 5 *r . 5). 300 M event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Be⸗ stellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober- Postdirektion in Stettin. ‚
1) Stettin, Postam̃t, 3 Stadtpostbote, 3) 729 „ Gehalt und 180 e nn ni, hen 4
4 Wochen Kündigung, 5) 300 M event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) körperliche Tüchtigkeit, zan n nnn g , ,, n, e Betti.
Postdirektion in Stettin.
I) Ouneht enhunrg, Posterpedition, 2) Landbriefträger, 3) 450 „ einschl. 60 S Wohnungsgeld⸗
5) 300 ½ , kann durch Gehaltsabzüge gedeckt I) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober⸗Postdirektion Frankfurt 4. G. 3) 480 M Gehalt, dol eldzuse 4) auf Kündigung, 5) 300 4, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja, 7) Schreiben,
3) 480 ½ , Gehalt, 60 SW Wohnungsgeld— kann durch ö gedeckt werden, 7) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober ⸗Postdirektion Frankfurt a. O.
, h . 9 3) 480 16 Gehalt, 72 S Wohnungsgeld—⸗ kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden,
7) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8 Ober⸗-Postdirektion Frankfurt a. O. r. ᷣ 3) 430 , Gehalt, 60. kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden,
7) Schreiben, Lesen, Rechnen, 8) Ober-Postdirektion Frankfurt a. O. ö ö 2 3) 480 ½ Gehalt, 60 MSH Wohnungsgeldzuschuß,
5) 300 46, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja, 7) Schreiben,
4) auf vierwöchentliche Kündigung,
2) Landbriefträger, 3) 430 M Gehalt, 60 40 Wohnungsgeld⸗ 5) 300 M½ , kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden,
Physikus des Kreises Mörs 2) einige Bureau⸗
werden, 6) ja,
O M. Wohnungsgeldzuschuß,
6) ia,
6) ja,
60 αι Wohnungszgeld⸗ 6) ja,
Evang. Pfarrer zu Achtelsbach.
2 Lehrer zu Bernau
zu Westerbauer
5) keine, 6) nein,
Bewerber darf nicht verheirathet Düsseldorf
6) ja, a , zu Gleiwitz
4. Bau⸗Inspektor für ,
Stadt ⸗Vaurath zu Thorn
Stadtsekretär zu Konitz...
7) kräftige Körperkonstitution, Stadt ⸗Sekretär zu Neu⸗Ruppin
6) ja, Stadt⸗Sekretär zu Hamm i / W.
Polizeisergeant zu Neuwied
Amts diener beim Magistrat zu
—=—
Forstaufseher zu Witzenhausen.
Kreis⸗Wundarzt des Kreises Stuhm . Kreis ⸗ Wundarzt des Kreines Ost⸗-Sternberg. Kreig⸗Wundarzt des Kreises Rummelsburg Kreis⸗Wundärzte der Kreis⸗ Mettmann und Mörs. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Mohrungen
Kreis -Thierarzt des Kreis s Heilsberg Kreis ⸗Thierarzt des Kreises Ragnitn.
Kreis Thierarzt des Kreises Adelnau Kreis -Thierarzt des Kreises Oletzko . Kreis-Thierarzt des Kreises Jerichow II...... Kreis -Thierarzt des Ostpriegnitzschen Kreises⸗ . * Kreis⸗Thierarzt des Kreises Ruppin... . — Kreis ⸗Thierarzt des Kreises Zauch-Belzig Kreis⸗Thierarzt des Kreises Cammin
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Creuzburg.
Rektor an der Stadtschule zu Bärwalde N. /M. Rektor an der evang. Stadtschule zu Calau Lehrer an der Stadtschule zu Drossen.... / 27 2 Lehrer an der Knabenschule zu Pritzwall ...
Lehrer an der städtischen Bürgerschule zu Posen ..
3. Literat an der höheren Töchterschule zu Halberstadt
2 Lehrer an der Königl. Gewerbeschule zu Halberstadt. Lehrer an der dreiklassigen ev. Elementar⸗Mädchenschule
Rektor an der evang. Volksschule zů Velbert, Reg. Bez.
Ingenieur für die Maschinenwerkstatt des Königlichen
old. Beigeordneter zu Landsber . ö ö Hochbau bei dem Magistrat zu Sekretär beim Kress. Ausschuß zu Kanzlei⸗Vorsteher beim Magistral zu Burg
Kassen Assistent der Temmunalkasfe zu Wütstock = Stadt ⸗ Sekretär zu Mühlhausen i. Th...
Kanzl ist beim Könißl. Salzamt zu Schzne bett Portier bei dem Königl. Hüttenamt zu Friedrichshütte
Exekutor beim Magistrat zu Gnesen Krankenwärter an dem städtischen , zu Bunzlau. nesen.. .
Anz. Nr
z00 Thlr. 200 Thlr.
je 200 Thlr. ,, und 600 Mark Zuschuß. 200 Thlr. 4 und 1060 Thlr. Zuschuß. 900 Mark und 300 Mark Zuschuß. 300 Thlr. 300 Thir. und 209 Thlr. Zuschuß. 200 Thlr.
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209 Thlr. und 100 Thlr. Zuschuß. 900 Mark.
600 Thlr. Wohnung und Garten. 1850 Mart. ß 1 etwa 500 Thlr. und freie 20/2. 7 Wohnung. Thlr. je 750 Mark. . 1650 Mark und 309 Mark 5.2. 75, Wohnungsgeld⸗Zuschuß 1860 Mark. 2100 - 2700 Mark.
1200 Mark. —
. 1809 Mark und 360 Mark 13 / 2. 75 Miethsentschädigung.
/
—
1.53.
15.2. 15.2. 25.2. 10/3.
1000 Thlr.
höchstens 6690 Mark.
4800 Mark.
500 Thlr. 1350 Mark. 1050 Mark. 1800 Mark. 400 Thlr. 2300 Mark. 2100 Mark.
720 Mark.
900 Mark und 180 Mark Wohnung ⸗Entschäd. 150 Thlr. —
720 Mark u. Emolumente 13. — 120 Thlr. w
300 Thlr. 11.2. B
900 Mark 10/8. 75
9 4/ W..
Gerdhneeñ⸗
1.53. 75
6.4. 9.
1.5. 76
.