1875 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

G emeinde⸗, Kreig⸗ und , . für Rheinland und West⸗ falen dem Landtage vorzulegen.“ An Stelle des Antragstellers empfahl der Abg. Berger

den Antrag. Der Abg. Tiedemann erklärte sich gegen denselben, weil er zu weit gehe, indem er die gleichzeitige Vorlegung einer Gemeinde- Kreis- und Provinzial⸗ ordnung fordere. Der Abg. Graf Bethusy⸗Hue sprach sich da⸗ rauf für den Antrag aus; der Kampf mit den Ultramontanen könne kein Hinderungsgrund sein; wollte man darauf Gewicht legen, so würde man die Reform zu weit hinausschieben und damit die Kontinuität der Gesetzgebung durchbrechen. Nachdem sich dann noch der Abg. Thiel gegen, die Abgg. Miquel und Reichensperger (Olpe) für den Antrag erklärt, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg aber die Ablehnung desselben befürwortet hatte, wurde die Dis⸗ kussion geschlossen. Nach einigen Schlußbemerkungen des An⸗ tragstellers Abg. Dr. Virchow ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nochmals das Wort. Da hierdurch nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung die Diskussion wieder eröffnet war und sich noch Redner zum Worte meldeten, so trat an das Haus die Frage heran, ob gleich, nachdem ein Vertreter der Regierung gesprochen, ein Schlußantrag zulässig, oder erst noch ein Redner sprechen müßte; das Haus entschied sich in einer namentlichen Abstimmung mit 179 gegen 161 Stim⸗ men dafür, daß sofort ein Schlußantrag zulässig fei. Die Dis⸗ kussion wurde darauf wiederum geschlossen, und nach einigen Worten des Antragstellers Abg. Dr. Virchow der Antrag dessel⸗ ben in namentlicher Abstimmung mit 292 gegen 28 Stimmen angenommen. Schluß 5 Uhr.

In der heutigen (12.) Sitzung des Hauses der Abge— ordneten, welcher der Vize⸗Praͤsident des Staats⸗Ministeriums Staats⸗Minister Camphausen, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Handels⸗Minister Dr. Achenbach und mehrere Kommissarien, unter diesen der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Persius beiwohnten, machte der Präsident v. Bennigsen Mit— theilung von dem gestern zu Frankfurt a. M. erfolgten Ableben des Abg. v. Savigny, dessen Andenken das Haus durch Auf— stehen von den Sitzen ehrte. Der Abg. Rickert brachte einen Antrag, betreffend die Einführung des im Reichs⸗ tage üblichen Abstimmungsmodus durch Aus- und Wieder— eintritt in den Saal ein. Die Berathung dieses Antrages wird der Präsident auf die Tagesordnung für die morgige Sitzung setzen. Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin ein, gegen welchen zunächst Abg. Kie⸗ pert (Rittergutsbesitzer auf Marienfelde bei Berlin) das Wort nahm. Derselbe beantragte, den Gesetzentwurf derfelben Kom— mission zu überweisen, welche zur Vorberathung der Provinzial⸗ ordnung gewählt werden würde, dieselbe jedoch ad hoc um 7 Mitglieder zu verstärken. Für die Vorlage trat der Abg. Rich⸗ ter (Hagen) ein, obgleich auch er verschiedene Aus stellun gen machte. Die bisherige Verfassung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung von Berlin sei ganz unhaltbar. Die Centralverwaltung der Stadt müsse nothwendig reorganisirt werden. Für kleine Städte, wie Köpenick, Treuenbrietzen passe die jetzige Städte⸗ ordnung wohl, keineswegs aber für Berlin. Der Landkreis Berlin sei nur ein negatives Bindemittel. Für einen Wahl⸗ verband des großen Grundbesitzes sei im Landkreis Berlin ab— solut kein Material vorhanden; es gebe in demselben wenig große Grundbesitzer. In der Verwaltung der Stadt werde man nothwendig mehr decentralisiren müssen, zumal die Decentralisation hier ihre naturgemäßen bestimmten Grenzen habe. Einer beson⸗ deren Reorganisation werde die Polizeiverwaltung bedürfen, wenn aus dem Polizei⸗Präsidenten nicht ein Präfekt werden solle. Hierauf sprach der Abg. v. Benda (Rittergutsbesitzer in Rudow bei Berlin) gegen die Vorlage. Dieselbe schaffe eine Provinz, die doch thatsächlich keine Provinz, einen Kreis, der kein Kreis sei. Die Land⸗ gemeinden hätten mit der Stadt Berlin gar nichts gemein, als gewisse untergeordnete wirthschaftliche Interessen, indem sie ihre Wirth— schaftserzeugnisse in der Stadt absetzten. Eine strenge Prüfung der Vorlage in der Kommission fei unumgänglich. Der Regie⸗ rungs⸗Kommissarius, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗-Rath Persius, bekonte, daß die Frage der Reorganisation der Verwaltung der Stadt Berlin eine überaus schwierige sei; er glaube aber, daß die Vorlage die Frage richtig gelöst habe. Der Abg. Richter (Sangerhausen) bekämpfte die vom Abg. Benda geäußerte An— sicht, daß zwischen den Landgemeinden und der Stadt Berlin keine innigere Verbindung bestehe, sowie die Meinung des Abg. Richter (Hagen), daß zur Beschickung des Kreistages, was den großen Grundbesitz anbetrifft, kein Material vorhanden sei. Wenn es auch um Berlin keine großen Rittergüter von mehreren Tausend Morgen Areal gebe, fo doch recht viele reiche Grundbesitzer. Allerdings werden verschiedene Punkte der Vor— lage einer ernsten Prüfung in der Kommisston bedürfen. Das Haus beschloß die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission und trat bei Schluß des Blattes in die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ausführung der §§. 5 und 8 des Gesetzes vom 39. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial- und Kreisverbände ein.

Die soeben erschienene, vom Reichskanzler⸗Amte heraus⸗ gegebene „Amtliche Liste der Schiffe der Deutsch en Kriegs- und Handels—Marine mit ihren Unterscheidungs⸗ Signalen für 1875“ (Berlin, Druck und Verlag von Georg Reimer, 1875, Preis kart. 1 Mark) bildet den Anhang zum internationalen Signalbuche, welches unter dem Titel „Signal⸗ buch für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“ im Juni 1870 vom Reichskanzler⸗Amte herausgegeben ist.

Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale sich zu erkennen zu geben und sonstige Mittheilungen unter einander sowie mit Signalstationen, auch dann auszu⸗ tauschen, wenn die signalistrenden Theile verschiedener Sprachen sich bedienen.

Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große An⸗ zahl sowohl vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Satztheile, einzelner Wörter, Namen, Silben, Buchstaben und Zahlen, welche durch Gruppen von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben B, C. D, F, G, H, J, K, L, M, , B, G, R, 8, 7 Vund W bezeichnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders geord⸗ nete oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebt es 365 von je 3 Signalbuchstaben (59, BB, BF, BRG u. f. w. bis WV, 1896 von je 3 Signalbuchstaben (B0b, BG, BGG, BoH u. s. w. bis VI und 3440 von je 4 Signalbuchstaben (B0DkR, B0obG, BopfHl, BoD] u. s. w. bis WFS).

Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18, 9660 (BChBpR bis GP WV) dienen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenommenen Sätze,

Satztheile, Wörter u. s. w.

Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 1440 Gruppen von GEB bis GWæyR zur Bezeichnung der Schiffe der KriegsMarinen und die letzten 53040 Gruppen von HBoGD bis WVrS zur Bezeichnung der Schiffe der Han⸗ dels⸗Marinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs⸗ und be— ziehungsweise Kauffahrteischiffe eins diefer (1440 53040 ) 54480 Signale als Unterscheidungs⸗-Signal zuzu— theilen ist.

Jedem Staate stehen alle Unterscheidungs⸗Signale Behufs Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Verfügung. Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher vielfach dasselbe Unterscheidungs⸗Signal, Schiffe unter derselben Flagge niemals.

Die Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die einzelnen Schiffe wird durch die zuständigen Behörden der verschiedenen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrteischiffe wird gleich bei der Eintragung in das Schiffsregister ein solches Unterschei⸗ dungssignal zugetheilt und in seinem Schiffs⸗Certifikate vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal auch beim Wechfel seines Heimaths⸗ hafens oder seiner Registerbehörde unverändert bei.

Die nach der systematischen Reihenfolge der Unterscheidungs⸗ signale geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterscheidungssignale den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs- und Handelsmarine beigelegt worden sind.

Für die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls angenommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden.

Die Art und Weise, wie die Un terscheidungssignale zu sig⸗ nalisiren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche enthalte⸗ nen Abschnitte über „Einrichtung und Gebrauch des Signalbuchs“. Will ein Schiff sich einem anderen Schiffe, einer Signalstation c. zu er⸗ kennen geben, so muß es außer seinem Unterscheidungssignal stets auch seine Nationalflagge zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe ver⸗ schiedener Flaggen vielfach dasselbe Unterscheidungssignal führen.

Ein Schiff, welches das Unterscheidungssignal eines andern Schiffes wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der betreffenden Liste so⸗ fort ersehen. Besitzt es die Liste nicht, so wird es sich behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung die Nationalität und das Unterscheidungssignal zu merken haben.

Alljährlich erscheinen neue Ausgaben der Schiffsliste und im Laufe jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu derfelben.

Zur Ausführung des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 hat der Bundesrath Be stimmungen getroffen, welche der Reichskanzler durch eine Bekanntmachung vom 8. Februar d. J. veröffentlicht hat. Wir haben die letztere in der zweiten Beilage des „D. R. A.“ (Central⸗Hand.⸗Reg.), der Vollständigkeit wegen mit dem Gesetz über Markenschutz ab⸗ gedruckt, auch in Betreff der Kosten und der technischen Aus⸗ führung noch einige Mittheilungen hinzugefügt, auf welche wir an dieser Stelle verweisen.

Damit die durch Tod oder Mandatsniederlegung eines Mitgliedes des Hauses der Abgeordneten erforderlich wer⸗ denden Ersatzwahlen in jedem Falle rechtzeitig angeordnet werden können, sind die Bezirksregierungen Seitens des Mini⸗ sters des Innern angewiesen worden, fortan von jedem eintreten⸗ den Todesfalle eines in dem betreffenden Regierungsbezirke ge⸗ wählten oder wohnhaften Landtagsabgeordneten, sowle von jeder zu ihrer Kenntniß gelangten Niederlegung eines Mandates zum Hause der Abgeordneten unter Angabe des Todestages, bezie⸗ hungsweise des Tages der Mandatsniederlegung unverzüglich Arzeige zu machen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Großherzoglich badischer Ministerial⸗Rath Lepigue, ist nach Karlsruhe ab⸗ gereist.

Das nuächste gemeinschaftliche Diner der Generale und Stabsoffiziere findet Donnerstag, den 18. Februar . Nachmittags 4 Uhr, im Restaurant de l'Europe (Poppenberg) statt.

Der General⸗Major und Commandeur der 6. Feld— Artillerie⸗Brigade Köhler ist aus Anlaß seiner kürzlich erfolgten Beförderung zur vorgenannten Charge von Breslau hier ein⸗ getroffen.

Der neuernannte Kommandant von Cöln, General⸗ Major von Cranach, zuletzt Commandeur der 62. Infanterie⸗ Brigade in Straßburg, ist behufs persönlicher Meldung hier ein⸗ getroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der Oberst⸗Lieutenant von Werder, bisher im Großen Generalstabe, welcher kürzlich zum Chef des Generalstabes bes XXV. Armee⸗Corps ernannt worden, hat sich zur Uebernahme seiner neuen Stellung nach Straßburg i. E. begeben.

Der Kommunal-Landtag der Kurmark hielt seine 4. Plenarfitzung am 8. Februar. In derselben gelangten die noch ausstehenden Ausschußgutachten, welche eine Gesammt⸗ zahl von 42 erreicht haben, fämmtlich zur Erledigung, unter ihnen auch das Gutachten des dritten Ausschusses, nach welchem der Landtag die Erneuerung der Petition des 46. Kömmunqgi— Landtages an die beiden Häuser der Monarchie wegen Ueber⸗ nahme des Rechtes der kurmärkischen Kriegsschuld auf die von Frankreich gezahlte Kriegskostenentschädigung beschloß.

Derselbe Ausschuß referirte über den Geschäftsbericht der ständischen Kommission und des Vorstandes des brandenburgi⸗ schen Ausschusses für das Marienberg-Denkmal bei Branden burg. Danach steht das Denkmal seit dem 11. November v. J bis auf den äußeren ornamentalen Schmuck an Statuen, Reliefs und Tafeln fast vollendet da. Der Bau mit Ausschluß dieser Ornamente ist für 64,500 Mark verdungen. Hierauf sind 37,500 Mark bereits gezahlt und für den nach Vollendung zu zahlenden Rest von 27, 006 Mark sind gegenwärtig bereits 21,846 Mark 23 Pf. vorhanden, während die Beiträge einzelner kurmärkischer Kreise noch ausstehen. Für die Statuen und Reliefs hat der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten eine Beihülfe aus Staatsfonds bis zu 30,000 Mark bewilligt und ge⸗ nehmigt, daß die Professoren Siemering und Calandrelli zu Berlin mit der Anfertigung von Entwürfen beauftragt wurden.

Der Landtag fügte feinen früheren Bewilligungen von 24,900 Mark eine neue von 12, 900 Mark aus dem Dispositions⸗ fonds der kurmärkischen Hülfskasse zur Herstellung der Gedenk⸗ tafeln in Erz bei.

Als letzte, aber nicht unwichtigste Sache gelangte das Gut⸗ achten des IV. Ausschusses über die Schritte dez Landtages gegenüber dem Entwurfe der Provinzial⸗Ordnung, welche dem Landtage der Monarchie vorliegt, zur Verhandlung.

Mit dankbarer Genugthuung nahm der Landtag die Zusage der Königlichen Staatsregierung entgegen, wonach die bisherigen Vertretungen der Kommunalverbände der Provinz vor Erlaß des in Aussicht genommenen Gesetzes über die anderwest zu

ordnende Vertretung der kommunalständischen Institute mit ihrem Gutachten als die berufensten Instanzen gehört werden sollen, und ernannte durch den Vorsitzenden eine Kommisston von neun Mitgliedern, welche bei etwaigem Nicht versammeltfein des Landtages unter Zuziehung der ersten Direktoren der ständischen Institute diese gutachtliche Aeußerung auf Er⸗ fordern der Föniglichen Staatsregierung vorbereiten soll.

Seine Schluß fitzung hielt der 7. Kommunal⸗ Landtag am 10. d. M. In derselben wurden die Namen der Mitglieder der letztgedachten Kommission bekannt gegeben und die unter den, Rechnungen der ständischen Institute pro 1873 den Be⸗ schlüssen gemäß gefertigten Dechargevermerke von sämmtlichen Mitgliedern des Landtages vollzogen.

Der stellvertretende Vorsitzende gab eine Uebersicht der Thätigkeit des 47. Kommunal Landtags und schloß denselben mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung mit dreifachem begeistertem Ruf einstimmte.

Bayern. München, 10. Februar. Der „Korr. v. u. f. D. schreibt: Der Schluß des vierzigstündigen Gebetes in der St. Michaelskirche hat gestern Nachmittags ohne jede Betheili⸗ gung Seitens des Königlichen Haufes und Hofes stattgefunden, da Se. Majestät der König durch Unwohlsein am Erscheinen verhin⸗ dert war. Die Mittheilung, daß der Kaufsvertrag bezüglich der Ostbahnen zwischen dem Verwaltungsrath und der Staats- regierung bereits abgeschlossen sei, ist verfrüht. Man hatte wohl erwartet, daß dieser Abschluß in der Sitzung des Verwal⸗ tungsrathes am letzten Sonnabend erfolge, allein es konnte noch keine vollständige Uebereinstimmung erzielt werden, nament= lich auch nicht über die Frage: ob der Staat die Ostbahn⸗ Aktien gegen Obligationen zu 4 oder zu 45 Prozent zu über— nehmen habe. Zur Ausgleichung der noch bestehenden Diffe⸗ renzen hat heute Mittags wieder eine Sitzung der gmeinschaft⸗ lichen Kommission im Staats-Ministerium des Aeußern stattge⸗ funden und wird in den nächsten Tagen eine abermalige Sitzung des Verwaltungsrathes abgehalten werten.

Allg. Ztg.) Der neu ernannte päpstliche Nuntius, Msgr. Bianchi, wird morgen und übermorgen die üblichen Aufwar⸗ tungen des diplomatischen Corps, der Herren der drei Hofrangs⸗ klassen und des Offiziercorps entgegennehmen.

Während der am nächsten Montag beginnenden Schwur⸗ gerichtssaison werden die Anklagen gegen fieben hiesige Redacteure wegen Beleidigungen ꝛe. durch die Presse zur Verhandlung ge⸗ langen: gegen Dr. Sigl (Vaterland), Julius Lang (Gehar⸗ nischte Briefe), Geiser Geitgeist), Forster und Mayerhofer (Volkszeitung), Klessinger (Neue Volkszeitung) und Strobl (Süddeutsche Posth.

In Waldberg, Bezirksamt Neustadt, find dieser Tage bei einem Brande 29 Wohnhäuser und einige 260 Nebengebäude ein Raub der Flammen geworden. Drei Wohnhäuser wurden beschädigt. Bei der Schnelligkeit, mit der das Feuer um sich griff, und bei dem Umstande, daß viele Bewohner und zum Theil gerade die durch den Brand betroffenen vom Hause ab⸗ wesend waren, konnte an Mobiliar so viel als nichts gerettet werden und die Abgebrannten befinden sich deshalb bei der jetzi⸗ gen harten Winterzeit im bedauerlichsten Zustande.

Baden. Am 1. d. M. trat in Oehn ingen am Untersee ein Kommisston von Vertretern der Boden see⸗Uferstaaten zur Berathung über die seit längerer Zeit in Angriff genommene Frage einer Tieferlegung der Hochwasser des Untersees zusammen. Den Beschädigungen und Ueberschwemmungen durch Hochwasser soll mittelst Durchstiches einer Landzunge auf schweizerischer Seite Abhülfe geschafft werden, ohne daß der Wasserstand des Bodensees davon berührt wird.

Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin gen, 9. Februar. Heute gelangten die ersten 160,000 Fl. von den Liebes“ gaben an die Abgebrannten zur Vertheilung. Bei der Ver— rechnung hat das Hülfscomité zunächst Mobiliar⸗ und Geschãfts⸗ schäden von den Gebäudeschäden getrennt und die Summe, welche nach Abzug der augenblicklich gewährten Unterstützungen, sowie der Ausgaben für Baracken und Häuserbaue u. dergl. übrig blieb, so vertheilt, daß zwei Fünftel davon, 160,000 Fl., auf Mobiliar⸗ und Geschäftsschäden, und drei Fünftel, 240,000 Fl., auf Gebäudeschäden kommen. Zur Regulirung der Schäden wurden, um den Beschädigten so gerecht als möglich zu werden, fünf von denselben erwählte Vertrauensmänner zugezogen und mit deren Hülfe die Prüfung der angemeldeten Schäden, sowie die Vertheilung und Verrechnung der Summen vollendet. Dabei ist man von dem Grundsaͤtze ausgegangen, daß der kleinere Geschäftsmann und weniger Bemittelte durch den Ver— lust seiner Habe verhältnißmäßig weit härter betroffen wor⸗ den ist als der Wohlhabende und in Folge dessen auch einer vollständigeren Unterstuͤtzung bedarf. So ift man dazu gekom⸗ men, verschiedene Abstufungen zu machen; ein Theil ist für seinen angemeldeten Schaden unter Abrechnung der durch Ver⸗ sicherungsgesellschaften gedeckten Summe vollständig, ein anderer mit 50 Prozent, 20 Prozent u. s. w. entschädigt worden; doch hat man als allgemeinen Grundsatz festgehalten, daß die Ent⸗ schädigung des Einzelnen für Mobiliar- und Geschäftsverlust unter keinen Umständen die Summe von 550 Thlrn. übersteigen durfte. Demnächst wird nun die Vertheilung der Summen für Gebäudeschäden folgen.

Waldeck. Arolsen, 8. Februar. Am Mittwoch, den 3. Februar, traten die Land stände wieder zusammen. Es wurde das inzwischen in Mark umgerechnete und gedruckte Budget vor⸗ gelegt und für die einzelnen Gruppen des Etats wurden die Referenten bestimmt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. Februar. Das „Neue Fremdenblatt“ bemerkt in Bezug auf die von einigen Zeitungen erwähnte angebliche Aeußerung des Minister⸗Präsidenten, daß die Regierung sich demnächst veranlaßt sehen würde, im Ab⸗ geordnetenhause die Vertrauensfrage zu stellen, es sei jene Aeußerung nur bei Gelegenheit eines Privatgespräches geschehen. Das Blatt fügt ergänzend hinzu, der Minister⸗Präsident sei von mehreren Abgeordneten aufgefordert worden, ohne jedes Zögern die Vertrauensfrage zu stellen, er werde sich dann überzeugen, daß die gesammte Verfafsungspartei dem Ministerium nach wie vor volles Vertrauen entgegenbringe.

Pest, 11. Februar. (W. T. B.) Nachdem die General⸗ debatte über das Budget heute im Abgeordnetenhause mit

einer längeren Rede Tisza's zum Abschluß gelangte, in welcher

er erklärte, daß er an seinen früheren Ausführungen Nichts zu ändern und denselben Nichts hinzuzufügen habe, stimmte die ganze kompakte Majorität des Hauses für Annahme der Budgetvorlage. Der Minister⸗Präsident Biito ersuchte darauf das Haus, die Verhandlungen zu vertagen, da die Regierung

über die veränderte Situation Bericht an die Kron Präsident wird zu diesem Zwecke

Rußland und (St. Pet. Ztg.) Am 8. d.

Petersburg angelang schen Kaisers, estät dem Kaise eglaubigungsschr chinesischen Schicho nach Kulds Bedrückungen der

welche ihn aus Schicho h welche er mitgenommen, um ben, habe er wieder zurückbrin direkten Verbots nichts gekauf gebung Sch stöße mit

e erstatten

St. Peters bur 10. Fe⸗ noch heute ö g *

M. hatte der in besonderer te außerordentliche Gesandte Herr von Radowitz, die r in Audienz empfangen zu eiben zu überreichen. Grenze meldet die ha zurückgekehrte russische chinesischen Behörden be⸗ ätten verdrängen wollen. Handel zu trei⸗ inesen in Folge zeitweilig ruhige Um⸗ blutiger Zufammen⸗ chinesischer Räuber⸗ So haben

wolle. Der Minister⸗ nach Wien abreisen. Gutem Vernehmen nach Ministeriums, wurde, bisher kein Schritt geschehen. Minister⸗Präsident Bitto unverzügli dem Kaiser Bericht zu erstatten und auf die durch den Eintritt der Tis staats rechtlichen Ausgleichs Kabinets anzubieten.

Agram, 10. Februar. munikations⸗Minister Zich y beabsichtigte wurde vom Banus Mazuranie verbote blieb der gestrige Corso, Einspruch erhoben wurde.

Mission in St. Sr. Majestät de Ehre, von Sr. Maj werden und seine B Von der Ztg.“, daß der aus Agent sich über die klagt habe, Die Waaren,

ist Behufs Bildung eines neuen ch nach Auswärts gemeldet Thatsache ist nur, daß sich ch nach Wien begiebt, um zugleich unter Hinweisung zapartei auf den Boden des geänderte Lage die Demission des

gen müssen, da die Ch t hätten. Die ichos sei wieder der Schauplatz Dunganen, welche die Einfälle banden im Laufe des ganzen Jahres nach den letzten und Manas, in Verbindun Beks, 600 Mann stark,

denen die eine das chinefische Einwohner getödtet und bis und Schicho) vorgedrungen geplündert,

Eine gegen den ungarischen Kom— Maskendemonstration ö. n. In Folge dessen unter⸗ obwohl gef 2 ĩ ĩ

hl gegen dessen Abhaltung kein jetzt räͤchten Nachrichten die Dunganen der Städte g mit Kaschgarschen Soldaten Jakub⸗ lbtheilungen getheilt, von Dorf Shigoschur gepluͤndert, einen zum Piket Gurtu (zwise sei, wo sie eine russi mehrere Personen derselben v

Großbritannien und Irland.

Einer Mittheilung in der folge wird der Prinz von Wales am 1. März ein Lepée Herzog von

Lon don, 10. Februar. „London Gazette“ zu⸗ Februar und am in Vertretung der Königin abhalten. Sachsen⸗-Coburg-Gotha kam

in Begleitung des Grafen Schwerin und des Ge nants Sir Francis Seymour

begab sich Nachmittags nach

Königin. Die Königin he Ordens dem Marquis von

11. Febrnar. Lord Stratheden heute an, darüber interpelliren werde, Korrespondenz über die von Oest land geführten Unterhandlun Handelsvertrage vorzulegen.

Im Unterhause wurde vom Unter-S Aeußern, Hon. R. Bourle, eine Vorla rung des Gesetzes über Schutz de thums der auswärtigen Autoren ei antragte einen Gesetzentwurf, wonach eine eigene Grafschaft gebildet der City zustehenden Kor ausgedehnt werden sollen.

Canada.

(4. A. E)

hen Dshincho sche Karawane

gestern früh erwundet, eine getöd—

neral⸗Lieute⸗ in Marlborough⸗House an und Osborne zu einem Besuche der at das vakante Band des Distel⸗ Bute verliehen.

(W. T. B)

Schweden und Norwegen. Der Artikel II. stimmungen über sprechenden Abthe

§5§. 11 25 entl

7. Februar. nung enthält die Be⸗ andwehr, sowie über die ent—

Stockholm, der neuen Heeresord Linie und L ilungen bei der Flotte:

alten Bestimmungen über die Aush des Reiches, in Regiments- und Landwehr ⸗Bat in 4 Landwehr ⸗Compagniekreise er Stammrolle soll bei der jährl Kommando zugegen sein;

Im Oberhause daß er die Regierung am Montag dem Hause die erreich, Rußland und Deutsch⸗ gen, betreffend den Abschluß eines s mit Serbien, Rumänien und der Türkei

. ) ebung, Ein⸗ ie geneigt sei, aillonsbezirke, letztere wieder

Behufs Aufstellung ein zählung ein Landwehr— dieser Aufgaben verfer revidirt und kompletirt werden. dem 15. März vor einer au sitzenden, einem Linien Kreise zu wähl Kommission

ichen Volks⸗ die unter Benutzung anmrollen müssen von den Prieftern Aushebung fiadet in t aus dem Landwehr⸗ Kapitän, Magistratsmit enden Verirauensmänner und einem t. Ehenso Superrevision, deren aus dem Regimentschef, Regierungsrath, einem Civil⸗ un dis zur nächstjährigen A pflichtige, welche zur Zeit zeitig unbrauchbar sind, gelähmten Vaters oder einer 24 Lebensjahres gleiche Grün pflichtigen vor, so ist derselbe Dienst frei.

§5§. 2628. Zu dem Dienst befundenen Wehrpflichtigen am J. berufen und die R berücksichtigt. We

in jedem Jahr vor Bataillons⸗Chef, als Vor⸗ glied und zwei aus dem Arzt bestehenden Kommission zwei Vertrauensmännern, giments-Arzt zusammensetzt. ushebung kann ertheilt werden krank oder durch verspätete dem einzigen erwerbs

taatssekretär des ge, betreffend die Abände⸗ s literarischen Gigen—⸗

ngebracht. Lord Elcho be⸗

aus der Stadt London werden und die gegenwärtig porationsrechte auf die ganze Stadt

d einem Re an Wehr⸗ rperentwickelung fähigen Sohn eines Liegen nach Vollendung des de für die Zurückstellung eines Wehr—⸗ während der Friedenszeit gänzlich vom

Aus Ottawa wird vom Mr. Mackenzie hat im Hause angemeldet, der General⸗Gouverneur für die Personen, die sich 1869 betheiligten, mit hue, bezweckt.

9. ds. per Kabel ge⸗ der Gemeinen einen ÄAn⸗

die Ueberreichung einer Adre zu Gunsten einer vol

sse an den lständigen Amnestie an den nordwestlichen Unruhen in Ausnahme von Riel, Lepine und Odono⸗

affen wird ] der tauglich November ein“ ttszeit möglichst November zu t 103 Monate, bei der Garde oder Flotte 12 Monate und bei Um den genügenden Bedarf an Unter— bei jedem Truppentheil eine bestimmte erscheinenden Wehrpfl st sich dies als nicht genügend,

zrpflichtigen genommen, we und welche beim

ünsche derselben bezüglich der Eintti hrpflichtige kei der Flotte haben Dienstzeit bei der Infanterie ist Artillerie, Ingenieur- Corps, 18 Monate. offizieren ꝛc. zu decken, soll aus dazu tauglich

Frankreich. der Nationalversamml

Paris, 1I. Februar. (W. T. B.) Das von ung angenommene Amendement D (s. unter Versailles, welchem zufolge die Mit

, ,, glieder des Senates gerade so, wie die Mitgli

nach dem all⸗ de von der Lin— ährend das rechte Centrum den Umstand partisten für dasselbe stimmten und lbstimmung enthielten. daß nunmehr das rechte Cen— g gegen das ganze Senatsgesetz

eder der Deputirtenkammer, gemeinen Stimmrechte gewählt werden sollen, wur ken unterstützt und aufrecht erhalten, w dasselbe bekämpfte. möglich, daß gegen 30 Bona daß gegen 59 Legitimisten si Deputirtenkreisen nimmt man an, trum bei der Schlußabstimmun stimmen wird.

ersailles, 11. Februar. (W. T. versammlung nahm heute ihre Beratl genehmigte Deputirten Pascal Duprat Amendement, gliedern besteht und von den nämlichen Wal wählt wird, die auch zur Wahl der Der Vorsitzende der Kommission für lagen, Batbie, erklärte, daß nach Annah von der durch die Kommission und beantragte die Kommission

hrpflichtigen gewählt so wird die nöthige lche zehn Monate im ebungsgeschäft eine niedrige tzeit dieser zu Unteroffizieren be—

Anzahl von den Wel ienst waren Nummer gezogen haben. stimmten Mannschaften ist 2 J Christiania, 7. Storth ing ein Vorschl die Münzkonven tion zwischen gelegt worden. Münzveränderung wird neuen Rechnungseinheit der 1. J Spezies münze soll dem neuen Systen der Einlösungszeitpunkt am Schluss Man hat berechnet, daß Münzsorten ein Gesammtbetrag von l, 205, 9000 Sp. in Silbermü Goldmünze erforderlich sein wird. 1 Mill. Sp. in Zwanzig⸗Kronen, und 50, 000 Sp. in Zehn⸗Oeren Münze ist mit der Prä

Seine Annahme wurde durch . Die Diens

Februar. Wie bereits mitgetheilt, ist dem schluß Norwegens an Schweden und Dänemark vor⸗ betreffenden Gesetzvorschlage über die punkt für die Einführung der anuar 1877 bestimmt, und die pätestens vor Ausgang 1881 mit Au passenden Zwölf

über den An

B.) Die National—⸗ jungen wieder auf und Snahme der in und Vierschillinge, wofür res 1884 sein soll, von den verschiedenen 55, 000 Species in Bronze⸗ nze und 4,250, 000 Sp. in Es sind bereits im Ganzen 60M, 000 Sp. in Zehn⸗Kronen ausgemünzt worden, und die gung von 190,000 Sp. in 50 Oeren Sp. in 1 Kronen beschäftigt.

des Restes sind ungefähr 5 Jahre erforderlich.

Aus der Capstadt wird der „A. A. C.“ unterm 15. Januar gemeldet:

Nach den Berichten der jamin Pine abberufen und Gouverneur von Natal ernannt worden. Fuß gesetzt werden, onie unter Ueberwachung wohnen. Dem taatssekretär den Gouverneur instruirt, dem Bi fd. Sterl. zur Deckung der Spesen Enzland auszuzahlen; sollte aber d men, wird es wahrs verworfen werden. Der Bischof dürf bei seiner Rückkehr finden, da die Ei freiung von Langalibalele noch immer al Das Feuer in Stellenbosch ent eines Kessels mit Schuhmacherwachs. dem Umstande zuzuschreiben, daß Nur eine ein Der Nothstand brannten und all ihr Hab

Australien. In Neu⸗Süd⸗Wales wurde am 9. Februar ein neues Ministerium mit Mr. Rober Die anderen Mitglieder d Forster, Schatz sekretär; Mr. Dallen, Generalpostmeister; Mr. Lackey, öffentliche Arbeiten; Mr. Lucas, Bergwerke.

eingebrachtes gewählten Mit⸗ zl berechtigten ge⸗ Deputirten berechtigt sind. die konstitutionellen Vor— me dieses Amendements ausgearbeiteten Vorlage wenig Vertagung die nothwendigen neuen In Folge dessen wurde die heutige

(aw , B)

er S der Senat e des Jah

eingelöst werden.

übrig bleibe, berathung, Anträge vorlegen könne. Sitzung geschlossen.

12. Februar. nehmen nach, noch gestern de angeboten, um das durch aufgehobene Einvernehmen zwischen beiden herzustellen.

Zur Ausmünzung

Die Linke hat, dem Ver— m rechten Centrum Konzessionen Amendement Duprat Fraktionen wieder⸗

die Annahme . . „South Afriegn Mail“ ist Sir Ben⸗ telle Sir E. Butler zum e soll auf freien

an seiner S Langalibalel aber nicht nach Natal zurückkeh

Rom, 11. Februar. om, Februe Natal Mercury“

Minister Vigliani hat an den Ge Apellhofes ein Schreiben erlassen, gierung über die Handhabung der Betreff derjenigen Geist lichen außer sich auf der Kanzel ode vornehmlich dem Schreiben Erklärungen

(W. T. B.) Der Justiz⸗ neralprokurator des römischen um die Intentionen der Re⸗ gesetzlichen Vorschriften in Zweifel zu stellen, welche r anderweitig Verstöße gegen

zufolge hat der S Colenso 120 P seiner Reise nach as Votum vor die Legislatur kom⸗ leidigung für die Kolonisten te einen sehr ungünstigen Empfang chaft von Natal die Be⸗ 8s einen großen Irrthum er⸗ stand durch das Ueberkochen Seine große Ausdehnung ist die Häuser des Dorfes mit Stroh zige Persen, eine eingeborene Frau, ver⸗ ist groß, da so viele Familien gänzlich ab⸗ und Gut verloren.

cheinlich als eine Be die Gesetze,

Uebereinstimmung mit den frü⸗ Regierung Versicherung Regierung respektiren werde, aber ebenso entschlossen eine Verletzung der Gesetze zu auch der Papst wegen seiner Keden Unverle

anerkannter Maßen befugt sei,

inerlei Mißbrauch gedeckt sind. ; derletzlichkeit genieße und seine geistlichen Amtsakte an den tson als Premier es Kabinets sind: Mr. Generalanwalt; Mr. Burns, Minister der Ländereien; Docker, Justiz, und Mr.

die Verantmwortlichkeit Kundgebungen reproduzirten, achtung der Institutionen ausgesprochen werde. Ausführung des Art. den den Staa Behörden die

derjenigen ausgeschlossen, dem Wege anderweitig . Mr. Garratt,

dates Die Staatsanwaltschaft müsse über die 17 des Garantiegesetzes wachen, welches der kirchlichen Der Justiz⸗Minister richtet die Organe der öffentlichen Klerus gehaltenen Reden zu bar seien, davon Anzeige zu

tsgesetzen entgegenlaufenden Akten Gültigkeit abspreche. schließlich die Aufforderung an

Sicherheit, die von Mitgliedern des überwachen und falls dieselben straf

Der „GEeonomista d'Italia“ ift auf nächstes Jahr vers der Münzkonferenz sind dafür, im Januar Zur Zeit will man sich Silberprägung festzustellen, als für das letzte Jahr ge⸗ wird aus Paris berichtet, daß Konferenz eine Beschränkung ücken für Griechenland auf dagegen soll es für beinahe alle gent von 1874 bleiben.

Das Verzeichniß der Kaiserlich sul gte (Februar 1875, h Deutschen Reiches, phabetisch nach den Namen der Konsulbeamten, Schluß ein Alph rzeichniß ist in 40 in der K buchdruckerei (R. v. Decker) gedruckt 1,50 AM bezogen werden.

Nr. 13 des Amts -⸗Blatts der Po st verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ge 6. Februar 1875: Wiegen der Geldfahrpostbe Laufschreiben über Einschreibesendun be nach dem Auslande. apan ꝛc. über Neapel.

Das Kursbu tung, Februar 1875

en deutschen wärtigen Amt des Dasselbe enthält, al⸗ Sitz der Konsulatsbehörden, Amtschgrakter und Amtöbezirk. abetisches Ortsregister zur leichteren öniglichen Geheimen Ober -⸗Hof⸗ und kann von derselben für

Deutschen Reich e⸗ neral Verfügungen vom Behandlung der en und Packete ohne Werthan⸗ tverkehr mit Ostindien, China,

erausgegeben vom Aus ist soeben veröffentlicht. Ländern geordnet: Die Frage der Orientirung. Münzwährung choben worden. Alle Abgeordneten 1876 wieder eine darauf beschränken was in no

schehen so

Sitzung zu halten. das Maß der ch beschränkenderem Sinn, Il. Der „Perseveranza“ in einer der letzten Sitzungen die der Prägung von Fünffrankenst 4 Millionen beschlossen habe, anderen Staaten beim Kontin

ch der Deutschen Reichs-⸗Postverwal— ist soeben in seiner Neugestaltung im Ver⸗

lage der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in vier Theil en erschienen. Dieselben umfaffen die bis zum 1. Februar respamit demselben Tage eintretenden Aenderungen Lin dem Gange der Eisenbahn⸗, Post. und Dampfschiffverbindungen. Der Gesammi⸗ inhalt ist folgender: 1. Theñ: Nordöftliches Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen und Rußland; 2. Theil: Südöstliches Deutsch⸗ land; Desterreich Ungarn. Türkei und der Orient: 37 Thel; Noꝛd⸗ westliches Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Eng⸗ land; 4. Theil: Südwestliches Deutschland, Tirol, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien und Portugal. Jedem dfefer Theile ist eine Zu⸗ sammenstellung beigefügt, in welcher die Fahrpläne der von Beriin ausgehenden Eisenbahnen, die Rundreise⸗ Touren, sowie Tabellen über Wegemaße, Münzen und Zeitunterschiede enthalten sind. Durch das neue Format in 4 wird einerseits der Vortheil erreicht, daß die Eisenbahn⸗Fahrpläne größerer Routen möglichst übersichtlich auf einer Seite dargestellt werden können, was be dem bisherigen kleinen Format nicht thunlich war, so gewährt andererseits das bei Darstellung der Fahrpläne beobachtete System, wonach die Namen der Stationen nur einmal aufteführt, links derselben die Abgangszeiten für die Tourreise und rechte solche für die Retourreise lvon unten nach oben zu lesen) angegeben sind, außer der Raum— ersparniß eine wünschenswerthe Uebersicht der Ankunft! und der Rück⸗ fahrt der Züge für ede Station. Für die so dargestellten Fahrpläne ist außerdem eine größere Klarheit dadurch erreicht, daß die Nacht= stunden won 6 Uhr 9 Min. Abends bis 530 früh) überall durch einen starken Strich unter den Minutenzahlen bezeichnet sind. Jeder Theil des Coursbuches wird auf dem farbigen Titelblatte eine Skizze der Eisenbahnlinien enthalten, deren Pläne den Inhalt bilden. Außer⸗ dem sind auch an geeigneten Stellen der vier Theile des Werkes Skizzen eingefügt, welche die Lage der Bahnhöfe bei bedeutenderen Städten, wie Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Wien 2c. an⸗ schaulich machen.

J Ju stiz Ministerial⸗Blatts für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, herauz—⸗ gegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, zum Besten der Justiz⸗ Offizianten⸗Wittwen⸗Kasse enthält folgenden Beschluß des Königlichen Ober Tribunals vom 16. Januar 1675 Die Pflicht, sich als Zeuge vernehmen zu lassen, wird durch Gewissensbedenken des zu Verneh⸗ menden und durch seine Pflichten gegen einen (geistlichen) Oberen nicht ausgeschlossen. Verordnung vom) 3. Januar 1849 5. 20; im Nichtamtlichen Theil einen Aufsatz: Suarez über das Verhaltniß von Kirche und Staat. .

Das Januar ⸗Heft des Centralblatts für die ge— sammte Untzerrichts-Verwaltung in Preußen, herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mediz nal An⸗ gelegenheiten, Berlin, 1875, Verlag von Wilhelm Hertz (Befssersche Buchhandlung), Behrenstraße 7, hat folgenden Inhalt? Vorbereitung der Pensionirung von Civilbeamten, Verrechnung der Pensionen. Abonnement auf die Gesetz Sammlung. Einführung der Reichs— markrechnung. Kautionsverhältniß der Rendanten der Gymnasial⸗ und der Semingrkassen. Verrechnung und Verwendung der Rück— einnahmen bei Spezialkassen. Reisejournal der Kreis⸗Schulinspek⸗ toren. Strafbarkeit der Geistlichen wegen Ertheilung des Religions— unterrichts in den öffentlichen Volksschulen ohne staatliche Erlaubniß. Charakter des Amtes eines Religions lehrers, sowie des Religions⸗ unterrichts an öffentlichen Schulen. Veranschlagung von Bauten. Verdingung von Lieferungen und Bauausführungen' für fiskalische Rechnung. Zahl der Promotionen im Jahre 1873/74 Ku⸗ ratorium der Humboldt-Stiftung. Charlottenstiftung für Philo⸗ logie. Statiftische Uebersicht über die Prüfungen für das höhere Lehramt im Jahre 1873. Verzeichniß der neuerdings anerkannten höheren Lehranstalten. Verfahren bei Anstellung der für den Religionsunterricht bestimmten Lehrer. Angabe der Zahl und der Frequenz der einzelnen Klassen höherer Unterrichtzanstalten in den Etats. Berichterstattung über Handschriften und alte Druckwerke in Schulbibliotheken. Mittheilung von Schulprogrammen, welche Gegenstände der vaterländischen Geschichte behandeln, an den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger. Lehrmittel der Seminarien, Verstaͤrkung der Etats sätze zur Vervolständigung derselben. Unzulässigkeit des Ver⸗ langens, daß Lehrer an Volksschulen vor ihrer Anstellung eine höhere Ausbildung erwerben sollen, als durch die allgemeinen Bestimmungen dom 15. Oktober 1872 vorgeschrieben ist. Uebergangsbestimmung in Bezug auf die Prüfung älterer Lehrer für Stellen an Mittelschulen. Uebergangsbestimmung für die vor dem 1. Oktober 1874 geprüf⸗ ten Lehrerinnen in Bezug auf Ertheilung des Unterichtes in fremden Sprachen an mittleren und höheren Töchterschulen. Ressortverhält⸗ nisse in Angelegenheiten des Präparanden ˖ Bildungswesens Kom⸗ petenz zur Einführung von Fibeln in Schulen. Name des Verfas⸗ sers des Gedichtes die Porta Westfalica.“ Berichtigung in Lese⸗ büchern. Aufgabe und Einrichtung der Halbtagsschule. Herstel⸗ lung von Simultanschulen und größerer Schulkörper im Regierungs⸗ bezirk Oppeln. Mitwirkung der Schule zum Schutze nützlicher Vögel. Taubstummen-Anstalten in der Rheinprovinz. Reglement. Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. Personal⸗ Chronik.

Vereinswesen.

Die „Darmst. Ztg.“ meldet: Auf die Zusendung des jüngst veröffentlichten Vereinsprogramms und Rechenschaftsberichts des Hessischen Hülfsvereins (u. d. T. „Wollen und Wirken des Hülfsvereins im Krieg und Frieden“) hat Ihre Majestät die D eutsche ö an den Vereinsvorsitzenden folgendes gnädige Handschreiben erlafsen:

»Ich, habe den Bericht des Hülfsvereins im Großherzogthum Hessen für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde mit der warmen Theilnahme entgegengenommen, welche Ich dieser hohen Aufgabe der Humanität stets widme— Diese Gesinnung wird aber im vorliegenden Falle durch die volle Anerkennung erhöht, welche Ich speziell Ihrem Vereine, seinen Leistungen und der überaus gelungenen Berichterstattung widme, welche für den allgemeinen deut⸗ schen Verband belehrend ist.

Berlin, den 18. Janugr 1875. Augn sta.

An den Vorsitzenden des Hessischen Hülfsvereins und Landes Delegir⸗ ten für die freiwillige Krankenpflege, Hofgerichts⸗Rath Weber in Darmstadt.“

Statistische Nachrichten.

Der Gesammtwerth der Bergwerks“, Salinen⸗ und Hüttenproduktion Preußensz erreichte, nach einer dem Landtage vorgelegten Denkschrift, im Jahre 1873 die Höhe von 391,894,688 Thlrn. gegen 341,499,751 Thlr. im Vorjahre. Dies ergiebt eine Werthsteigerung von 13,63.

Von jenem Gesammtwerthe kommen auf den Bergwerks betrieb 158,055,342 Thlr. oder 39, 0x, auf den Salinenbetrieb 1,862,958 . oder O5 w, auf den Hüttenbetrieb 236,976,385 Thlr. oder

5 *.

Im Vergleich zum Vorjahre macht dies eine Werthsteigerung beim Bergwerksbetrieb um 31,1, beim Salinenbetrieb um 1158, beim Hüttenbetrieb um 4,573.

Der Geldwerth der Bergwerksprodukte am Ursprungsorte stieg in den einzelnen Ober⸗Bergamtsbezirken von 1872 auf 1873 wie folgt: 1) Breslau von 28,183,462 Thlr. auf 33, 159,984 Thlr. oder um 17,7 *, 2) Halle von 10,372, 228 Thlr. auf 11,404,310 Thlr. oder um 100x, 3) Dortmund von 42,355,453 Thlr. auf 61, 449 835 Thlr. oder um 45,1 , 4) Bonn von 31,856, 881 Thlr. auf 42,595, 374 Thlr. oder um 33.17, 5 Clausthal von 3 671,720 Thlr. auf 4 645,839 Thlr. oder um 26,53.

Die Gesammtzahl der betriebenen Werke betrug im Jahre 1873 und zwar: Bergwerke 2963 gegen A908 im Jahre 1572, Salinen 37 gegen 29 im Jahre 1872, Hütten 1097 gegen 1677 im Jahre 1872.

Von den betriebenen Bergwerken waren im Jahre 1873: Stein⸗ kohlengruben 506. Braunkohlengruben 577, Eisensteingruben 1539, Zink“, Blei⸗ und Kupfererzgruben 262, Mangan, Vitriolerz und