Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. . Januar. Schröter, char. Port. Fähnr. im Fuß⸗A1rtill. Regt. Nr. T2, wegen überkommener Dienstuntüchtigkeit entlassen. In der Reserve und Tandwehr. Januar. v. Süßmilch gen. Hörn ig, Oberst Lt. zur Disp. und Bezirks- Commdr. des 2 Bats. Landw. Regts. Nr. 106, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pens. und der Erlaubniß zum Fort— fragen der bisher. Unif. von der genannten Stellung entbunden. Rheinschüssel, Pr. Lt. der Res. des Fuß Art. Regts. Nr. 12, mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Armee ⸗Unif. der Abschied bewilligt. Sel leng, Sec. Lt. der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 108 wegen überkommener Dienstuntauglichkeit, der Abschied bewilligt.
Im Sanitätfs-Corps.
Janugr. Dr. Schirmer, Stabsarzt im Schützen-⸗Regt. Nr 108, zum Jäger⸗Bat. Nr. 12 versetzt. Br. Sauer, Assist. Arzt L Kl. im Gren. Regt. Nr. 101 unter Beförd. zum Stabsarzt, zum Schützen Regt. Nr. 108 versetzt. Dr. Sußdorf, Assist. Arzt 2. Kl. des Kadetten Corps, zum Assist. Arzt J. Kl. ernannt. Dr. Meyer, Assist. Arzt 2 Kl. des Garde⸗Reiter Regts. in die Res. versetzt. Dr. Zollenkopf, Unterarzt im (Füs.) Regt Nr. 108, zum Assist. Arzt 2. Kl. befördert.
In der Kaiserlichen Marine. Offiziere ꝛe.
Ernennungen, Beförderungen. und Versetzungen
Berlin, 9. Februar. Graf v. Walder see, Korv. Kapitän, in Rücksicht auf seinen zur Zeit leidenden Gesundheitszustand, unter Verleihung des Char, als. Kapitän zur See, mit Pens. zur Disp. gestellt, und soll derselbe bis auf Weiteres à la suite der Marine geführt werden.
Die heute ausgegebene Nr. J der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgende Papiere: Bayerische Vereinsbank, 41“ und 5proz. Obligationen. Bordeaux⸗Loose de 1863. Budapester, Carlsbader, Elberfelder, Emdener, Mülheim a. Rhein Stadt⸗Obligationen Finnländisches 41½prozentige Staats⸗-Anlehen de 1862. Finnländische 10 Thlr. Obli⸗ gationen de 1868. Florenzer 4prozentige Prämien⸗Anleihe de 1868. Italienische (Sardinische) Prämien⸗-Anleihe de 1849. Kaiser Ferdinand s-Nordbahn⸗Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen. Mainzer (Breysche) Aktien⸗Bierbrauerei, Prioritäts⸗ Partial⸗Obligationen. Norwegische Hypothekenbank, 4proz. Obligationen. Oe sterreichische Allgemeine Boden⸗Kredit⸗ Anstalt, Kommunal⸗Obligationen. Oesterreichische Allgemeine Boden⸗Kredit⸗Anstalt, Pfandbriefe. Oesterreichische Staats⸗ Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Ostgothland Güter⸗Hypo⸗ theken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Poti⸗-Tiflis Eisenbahn⸗-Aktien und Obligationen. Preußische Provinzial⸗Hülfskasse, Obli⸗ gationen. Rjäsan⸗Kozlow⸗Eisenbahn⸗Obligationen. Rus⸗ sische proz. Anleihe de 1840, 1842, 1843, 1844 und 1847 (Rückstände). Schwarzburg⸗Sondershausensche Kammer⸗ Anleihe de 1860. Schwedisch⸗Englische 4 ¶proz. Staats⸗ Anleihe de 1864. St. Genois 40 Fl.⸗Loose. Tessiner 4 proz. Kantonal⸗Anleihe de 1862. Tür kische 3proz. Eisenbahn⸗ Prämien⸗Anleihe. Waldeckische Staats⸗ Anleihe. Wexiö Güter⸗Hypotheken⸗Anleihe. Wiener Hypotheken⸗Kasse, Pfand⸗ briefe. Wiener Real⸗Kredit⸗Bank⸗Pfandbriefe.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21 Sgr.)
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
. Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Maesestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung des zum Kommandanten von Cöln ernannten General-Majors von Cranach entgegen, hörten die Vorträge des Militär⸗, sowie des Civil⸗Kabinets und empfingen den Reichskanzler Fürsten von Bismarck.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besichtigte gestern die Krankenbaracke der Königlichen Charité und geruhte Sich die beiden Direktoren dieser Anstalt vorstellen zu lassen. — Ihre Majestät beehrte das Konzert des Herrn Rubinstein mit Allerhöchstihrer Gegenwart.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Mittag 12 Uhr dem Feldpropst der Armee, Ober⸗Konsistorial⸗Rath Dr. Thielen Audienz. Nach⸗ mittags 2 Uhr statteten Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg einen Gratulationsbesuch zu dessen Geburtstage ab. Nachmittags 33 Uhr wurde der Major und Flügel⸗Adjutant v. Bülow, Militärbevollmächtigter bei der Bot— schaft in Paris, empfangen.
— Der Buudesrath und die vereinigten Ausschüsse des⸗ selben für Justizwesen, für Rechnungswesen und für die Ver⸗ fassung hielten heute Sitzungen.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung am 31. v. M. beschlossen, daß die Reichs⸗Schulkommission auch ferner aus 6 Mitgliedern bestehen und die Zusammensetzung der Kom⸗ mission in der Weise erfolgen soll, daß immer für einen drei⸗ jährigen Zeitraum, und zwar zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar 1875 bis 31. Dezember 1877, vom Bundesrathe sechs Bundesstaaten durch Wahl bezeichnet werden sollen, welche zu ersuchen sind, je ein Mitglied für die Reichs⸗Schulkommission zu ernennen.
— In Betreff des Verfahrens bei Ausreichung der Reichs⸗Kassenscheine, welche an Stelle von eingezogenem Staatspapiergeld auszugeben sind, hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 31. v. M. folgende Bestimmungen beschlossen:
1) die Anträge wegen Ueberweisung von Reichspapiergeld, nach Maßgabe der zur Vernichtung gelangten Beträge von Staatspapiergeld, sind an das Reichskanzler⸗Amt zu richten; 2) das Reichskanzler⸗Amt stellt durch Vermittelung der Reichs⸗ schulden⸗Verwaltung die entsprechenden Beiräge an Reichs⸗ Kassenscheinen, je nach den vorhandenen Beständen, bei der Kö⸗ niglich preußischen Kontrole der Staatspapiere zur Verfügung; 3) die Kontrole der Staatspapiere verabfolgt die überwiesenen
Beträge von Reichs⸗Kassenscheinen gegen den von den Landes⸗ regierungen beizubringenden Nachweis der erfolgten Vernichtung oder Annullirung eines entsprechenden Betrages von Staats⸗ papiergeld; 4 dieser Nachweis wird geführt durch Uebersen⸗ dung von beglaubigter Abschrift der von der zuständigen Be⸗ hörde über die Vernichtung des Staatspapiergeldes aufgenom⸗ menen Verhandlung oder, soweit eine Annullirung eingetreten ist, durch Vorlegung der auf die Annullirung bezüglichen landes⸗ gesetzlichen Vorschriften und erlassenen Anordnungen; 5) die durch diesen Verkehr zwischen den Landesregierungen und der Kontrole der Staatspapiere oder Reichsschulden⸗Verwaltung ver⸗ anlaßten Postsendungen sind als portofreie Reichs⸗Dienstsachen zu behandeln; 6) der gemäß §. 3 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874 zu gewährende Vorschuß wird in der Art geleistet, daß den betreffenden Landesregierungen, sobald sie den Nachweis der erfolgten Einziehung und Vernichtung weiteren Staats⸗ papiergeldes über den durch Reichs⸗-Kassenscheine dauernd zu er⸗ setzenden Betrag hinaus 8 1ẽ 166. cit.) erbringen, zwei Dritt⸗ theile des entsprechenden Betrages in baarem Gelde eventuell in Reichs⸗Kassenscheinen überwiesen werden.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten erledigte dasselbe nach dem Schluß der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin die erste Be— rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Do t ation der Pro⸗ vinzial-⸗ und Kreisverbände. Der Abg. Rickert führte an einzelnen Beispielen aus, daß die Dotation der einzelnen den Provinzen zu überweisenden Verwaltungszweige zu karg bemessen sei, und hoffte Seitens der Kommission eine Verbesserung in dieser Beziehung. Der Abg. Stengel erklärte sich mit der Vorlage ein⸗ verstanden, während Abg. von Saucken-Tarputschen ebenfalls die Kargheit der Dotationen bemängelte. Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach vertheidigte die Regierung gegen die Vorlage hinsicht⸗ lich der für Chausseen ausgeworfenen Dotation. (S. unter Landtags⸗Angelegenheiten. Der Abg. v. Benda bedauerte eben⸗ falls die Kargheit der Dotation und meinte, es käme ihm nicht darauf an, wenn zum Zwecke der Dotation eine Anleihe von 20,000,000 Thlr. aufgenommen würde. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, wies den Vorwurf zurück, als ob der für landwirthschaftliche Melio⸗ rationen u. s. w. bestimmte Theil der Dotation zu gering bemessen sei. Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen wies noch einmal zahlenmäßig nach, daß die für Chausseebauten den Provinzen überwiesene Summe nicht zu klein sei. Der Abg. Witt sprach sich für das Gesetz aus und empfahl die Ausdehnung der Selbstverwaltung auf die Provinz Posen. — Damit schloß die Debatte; die vier vorgelegten Veiwaltungsreformgesetze wurden an eine Kom⸗ mission zur weiteren Berathung überwiesen, und zwar das Gesetz, betreffend die Dotation der Provinzial⸗ und Kreis⸗ verbände an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern, die Gesetzentwürfe, betreffend die Provinzialordnung, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und betreffend die Verfas⸗ sung und Verwaltung der Provinz Berlin, an eine andere Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern, die sich zur Berathung der beiden Here Vorlagen um je 7 Mitglieder verstärken wird. Schluß 31/4 Uhr.
— In der heutigen (13.) Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und zahlreiche Kommissarien beiwohnten, ging von dem Finanz⸗ Minister ein Gesetzentwurf, betreffend die Deckung der bei Be— gebung der Eisenbahn⸗Anleihe von 1868 erlittenen Coursverluste, von dem Abg. Statz ein Antrag, betreffend die Einstellung des strafgerichtlichen Verfahrens wider den Abg. Dr. Roeckerath, ein. Ein Schreiben des Abg. v. Owen wurde der Geschäftsordnungs⸗Kommission zur Prüfung darüber über— wiesen, ob derselbe in Folge seiner Ernennung zum Kreis⸗-Haupt⸗ mann seines Mandates verlustig gegangen sei — Hierauf wurde. der Antrag des Abg. Rickert, betr. die Abänderung bezw. Er— gänzung der Geschäfts ordnung des Hauses in Bezug auf das Abstimmungsverfahren nach kurzer Motivirung desselben durch den Antragsteller angenommen. — Bei der hierauf folgenden dritten Berathung des Gesetzentwurfes, be⸗ treffend den standesherrlichen Rechtszustand des Her⸗ zogs von Arenberg wegen des Herzogthums Arenberg⸗Meppen, sprachen in der Generaldiskussion nur die Abgg. Dr. v. Gerlach und Bening, ersterer gegen, letzterer für die Vorlage. An der Spezialdebatte betheiligten sich, nachdem Abg. Thilo Namens der Petitionskommission über sechs zu dem Gesetzentwurfe ein⸗ gegangene Petitionen, unter diesen eine von dem Herzog von Arenberg selbst, berichtet hatte, der Abg. Windthorst (Meppen) und der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt. Der Gesetzentwurf wurde mit großer Majorität angenommen; ebenso folgende von den Abgg. Dr. Bening und Lauenstein beantragte Resolution:
„Gegen die Königliche Staatsregierung die Erwartung auszusprechen, daß dieselbe die Bestimmungen in den S§ 3 und 3a. des Gesetz⸗ entwurfö mit thunlichster Schonung der Interessen namentlich der älteren standesherrlichen Beamten zur Anwendung bringen werde.“
Die obengedachten Petitionen wurden durch diese Be⸗ schlüsse des Hauses für erledigt erachtet. — Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die Berathung des Spezialetats der direkten Steuern (s. Nr. 34 d. Bl.) ein.
— In der Woche vom 24. bis 30. Januar 1875 sind geprägt worden an Goldmünzen: — Mark 20⸗Mark⸗ stücke, 1,900,000 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 1L7I6, 110 Mark 5⸗Markstücke, 688,395 Mark 1⸗Markstücke, 243,977 Mark — Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickel münzen: 94,87 Mark 0 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 125,034 Mark 30 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 59, 772 Mark 72 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 28, 779 Mark 30 Pf. 12Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 20⸗Markstücke, 229, 293, 160 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 9, 113,090 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 36,203 877 Mark 1⸗-Markstücke, 10,778,885 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 5.099, 858 Mark 60 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1963592 Mark — Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1984, 568 Mark 90 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 795,703 Mark 39 Pf. 1⸗Pfennigsücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 882,540 800 Mark 20⸗Markstücke, 230, 293, 160 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 10, 829, 200 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 36 892,272 Mark 1⸗Markstücke, 11,922 862 Mark 40 Pf. 20⸗ Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 51 94, 046 Mark 30 Pf. 10⸗Pfen⸗ nigstücke, 2088 626 Mark 30 Pf. 5-Pfehnigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 2 044,341 Mark 62 Pf. 2⸗Pfennigstucke, 824,482 Mark 69 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: l, 112,833,950 Mark; an Silbermünzen: 58, 744,334 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 7.282.672 Mark 60 Pf.; an Kupfermünzen: 2868, 824 Mark 31 Pf.
— Wie durch wissenschaftliche Untersuchungen festgeftellt ist steht der auf dem Berberitz en strauche vorkommende Becher! rost (Aecidium Berberidis Pers.) in genetischem Zusammen— hange mit dem Grasrost des Halmengetreides (Päaceinia graminis Pers. Der Minister für die landwirthschaftlichen An— gelegenheiten hat die Bezirksregierungen dieserhalb auf ein Gut— achten aufmersam gemacht, welches der Professor Dr. Kühn zu Halle erstattet hat dessen Abdruck im nächsten Hefte der Landwirthschaftlichen Jahrbücher erfolgen wird, und welches sich in wesentlicher Uebereinstimmung mit einem denselben Ge— genstand behandelnden, zur Kenntniß des Ministeriums gebrach— ten Gutachten des Professors Dr. Cohn zu Breslau befindet. Die Erfahrung hat diese Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung bestätigt und ist einzelnen Bezirksregierungen dadurch bereits Anlaß gegeben worden, zur Abwendung des der Landwirthschaft durch Berberitzensträucher drohenden Schadens das Anlegen be— ziehungsweise Halten derselhen innerhalb einer bestimmten Ent— fernung von Garten- und Ackergrundstücken zu verbieten.
Was die privatrechtliche Seite dieser Frage anbelangt, so wird in einem Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 23. Juni 1874 Demjenigen, dessen Grundstücke durch benachbarte Berberitzensträucher bedroht werden, gegen den Besitzer der letzteren die Regatorienklage und un⸗ ter Umständen auch ein Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt und in ersterer Hinsicht auf die objektive Schädlichkeit der Berberitzensträucher, in letzterer Beziehung auf das Erfor— derniß einer subjuktiven Rechtswidrigkeit hingewiesen.
Die Bezirksregierungen sind demgemäß veranlaßt worden, einer Prüfung der Frage sich zu unterziehen, ob auch für ihre resp. Bezirke ein Bedürfniß vorliegt, das Halten bezw. Anpflan⸗ zen von Berberitzensträuchern im Wege der Polizeiverordnung zu verbieten. Ist diese Frage zu bejahen, so würde das Verbot auf eine bestimmte Entfernung von Acker grundstücken zu be—⸗ schränken, als Maß der Entfernung (her nach dem mir erstatteten Gutachten eine Ausdehnung von 100 Metern anzunehmen sein.
— Die öffentliche Beschimpfung des „heiligen Geistes“ ist als Gotteslästerung zu bestrafen. — Diese Ent— scheidung wurde vom Ober⸗-Tribunal in der Sitzung vom 20. Januar er. in dem Prozesse wider den Schriftsteller X. ge— fällt. In einem von Sch. verfaßten und in einer Zeitschrift veröffentlichten Artikel bediente sich der Verfasser, nach der Fest—⸗ stellung des Königlichen Kammergerichts eines beschimpfenden, gegen den „heiligen Geist“ gerichteten Ausdrucks und L. wurde, als Redakteur, vom Kammergericht in der Sitzung vom 9. Ok— tober 13874 wegen Mitthäterschaft bei einer mittelst der Presse verübten Gotteslästerung auf Grund der 5§§. 166 und 47 des Strafgesetzbuches verurtheilt. Gegen dieses Üriheil legte Ange— klagter beim Ober⸗Tribunal die Nichtigkeitsbeschwerde ein, in
welcher er unter Anderem hervorhob, daß die im ersten Sage
des 5. 166 des Strafgesetzbuches („Wer dadurch, daß er öffent⸗ lich in beschimpfenden Aeußerungen Gott lästert, ein Aergerniß giebt“ u. s. w.) bedrohte Gotteslästerung im engeren Sinne be— schimpfende Aeußerungen wider die Gottheit in ahstracto gegen
einen keiner spezifischen Religion angehörigen Gott erfordere,
und deshalb den heiligen Geist nicht treffe. Das Ober⸗-Tribunal erachtete jedoch diese Auffassung für irrig, indem es in dem die Nichtigkeitsbeschwerde zurückweisenden Erkenntniß ausführt: »Das Deutsche Straf⸗Gesetzbuch, in dieser Richtung mit dem Preußischen Straf⸗Gesetzbuch F§. 135 übereinstimmend, begreift nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte unter der Bezeichnung „Gott“ das höchste Wesen nicht als Produkt einer metaphyfischen Spekulation, nicht als ein unbestimmbares Gebilde einer sogen. Vernunftreligion, vielmehr als den Urquell der Religiösstät, welche in den Bekennern der im Staate anerkannten Konfessionen auf der Grundlage ihres positiven Glaubens lebendig ist. Die Gesetzgebung übt den Beruf, dieses zugleich für die Interessen des staatlichen Gemeinwesens wesentliche, religiöse Gefühl gegen öffeáwzhe frevelhafte Angriffe zu schützen. Bei der so formirten Strafnorm kann und will der Staat nicht von der fundamen⸗ talen Anschauung absehen, welche in dem Organismus einer be— stimmten anerkannten Religionsgenossenschaft, speziell der christlichen Kirche, durch Gemeinschaft des Glaubens und des Bekenntnisses ihrer Mitglieder sich bildet und ausprägt. Die christliche Kirche
aber faßt unleugbar das Wesen Gottes in dem Dogma der ( Dreieinigkeit und verleiht durch diese, über den Begriff einer
s. g. Lehre hinausreichende, Grundanschauung dem Erlöser Christus und dem heiligen Geiste die Gottesnatur. Mithin kann eine, den sonstigen Voraussetzungen des Reichs⸗Strafgesetzbuches §. 166 entsprechende Lästerung des heiligen Geistes im Sinne der christlichen Religion den Thatbestand der im ersten Satze des erwähn⸗ ten Paragraphen vorgesehene Gotteslästerung erfüllen. Im vor— liegenden Falle hat das Königliche Kammergericht seine, auf
eigene Beweisaufnahme gestützte, dem Wortlaute des Gesetzes⸗ durch
textes sich anschließende, thatsächliche Feststellung die Erwägung gerechtfertigt, daß in der hervorgehobenen Stelle des inkriminirten Artikels ein wort in unmittelbarer Beziehung zu gebraucht sei, daß der heilige Geist nach Glauben, zu welchem Angeklagter sich selbst bekenne, insbe— sondere nach der Lehre von der Dreieinigkeit Gottes,
Rechtsirrthum nicht gefunden werden.
grundsatzes unersichtlich und die Strafe innerhalb der gesetzlichen
Grenzen bestimmt ist, mußte die Nichtigkeitsbeschwerde zuruͤck⸗ ö
gewiesen werden*
— Der General der Infanterie à la suite der Armee, von
Schwartzkoppen, kommandirender General des XIII. (König⸗ lich Württembergischen) Armee⸗Corps, welcher mit Urlaub von Stuttgart hier eingetroffen war, hat sich dorthin zurückbegeben.
— Der General⸗Major von Krosigk J., bisher Komman⸗ dant von Frankfurt a. M. ist in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuchs als General⸗Lieutenant mit Pension zur Disposition ge⸗ stellt, der Oberst, Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur des 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin, von Lucadou, unter Belassung in seinem Verhältniß als Flügel⸗Adjutant und unter Stellung a la suite des genann— ten Regiments zum Kommandanten von Frankfurt a. M. er— nannt worden.
— Der Kaiserlich deutsche General⸗Konsul zu Bairut Weber ist hier eingetroffen.
— Der Königlich bayerischen Aufschlageinnehmerei in
Windsheim, Hauptamtsbezirks Würzburg, ist die Funktion
einer Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen übertragen worden.
direktes Schimpf⸗ dem heiligen Geiste dem christlichen
welche der ganzen Erzählung gerade zu Grunde liege, Gott selbst ih und daß daher Gott in beschimpfenden Aeußerungen gelästert werde, Der obigen Ausführung gemäß kann in dieser Begründung ein Da auch sonst Ver⸗ letzung oder unrichtige Anwendung eines Gesetzes oder Rechts⸗
2
— Am 12. d. Mts. erlitt der um 9 Uhr 25 Minuten Vor⸗ mittags Berlin verlassende Berlin⸗Eydtkuhner Eilzug zwischen den Stationen Filehne und Schönlanke dadurch eine Verspätung von 11 Stunden, daß an der ersten der den Zug befördernden Maschine ein Radreifen sprang.
Der Zug mußte in Folge dessen nach Filehne zurückgebracht und auf dem zweiten Geleise demnächst weiter befördert werden. Nach etwa 6 Stunden war die defekte Maschine aus dem durch sie gesperrten Geleise entfernt. Eine weitere Betriebsstörung ist nicht eingetreten.
Bayern. München, 10. Februar. Gemäß Entschließung des Königlichen Staats⸗Ministeriums des Innern für Kirchen⸗ und Schul⸗ angelegenheiten vom 2. Februar J. J. lag bei Aufhebung der Mini— sterial⸗Entschließung vom 8. April 1852, den Vollzug des Konkor⸗ dats betreffend, die Allerhöchst gebilligte Anschauung zu Grunde, daß nach Beseitigung der Bestimmungen in Ziffer 14 dieser Ent⸗ schließung die Abordnung von weltlichen Kommissarien bei Wahl von Klosterobern wie bei Ablegung von Gelübden in den Fällen zu erfolgen habe, in welchen vom Standpunkt der staatlichen Oberaufsicht genügender Anlaß hierzu gegeben erscheint. Den Distriktspolizeibehörden ist dies mit dem Auftrage eröffnet worden, hiernach fortan ihr Verfahren zu bemessen.
— Dem Balle, welchen der preußische Gesandte am hie— sigen Königlichen Hofe, Frhr. v. Werthern, gestern veranstal— tete, haben, dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge, beigewohnt: Die Prinzen Adalbert, Ludwig, Leopold und Arnulph (die beiden letzteren in Uniform), die Prinzessinnen Gisela und Therese, die Minister v. Pfretzschner, v. Pfeufer, Dr. v. Fäustle, die Gefand⸗ ten von England, Oesterreich, Italien, Sachsen und Württem⸗ berg und der französische Geschäftsträger am hiesigen König⸗ lichen Hofe, der Kron⸗Obersthofmeister Fürst v. Oettingen-Spiel—⸗ berg, Fürst v. d. Leyen, der Oberst⸗Hofmarschall Frhr. v. Mal⸗ sen, General v. d. Tann, Stabsoffizlere und Beamte in großer Anzahl, im Ganzen über 200 Personen. Die Honneurs mach— ten der Gesandtschafts-Attachs Graf v. Bismarck, der Militär⸗ Attachs Major v. Stülpnagel und der Legations⸗Sekretär Stumm.
— 11. Februar. (Corr. v. u. f. D.) Der päpstliche Nuntius, Msg. Bianchi, Erzbischof von Mira hat heute Mittag das am hiesigen Hofe aeereditirte diplomatische Corps, sowie die Groß⸗ beamten der Krone, die höheren Hofchargen, die Minister, über⸗ haupt die Mitglieder der J. und II. Hofrangsklasse in seinem Palast empfangen (der italienische Gesandte Dr. Graf v. Greppi war abwesend). Morgen folgt die Auffahrt der III. Hofrangs⸗
klasse, sowie des Offizier⸗Corps.
— Am 12. Februar Mittags findet bereits eine Konferenz des Präsidiums der Kammer der Abgeordneten statt; der erste Präsident der Abgeordnetenkammer Freiherr v. Stauffen⸗ berg trifft am genannten Tage Vormittags in München ein. Dem Vernehmen nach beabsichtigt der Landtags⸗Abgeordnete Dr. Zill von Schongau aus der Kammer auszutreten. Für den« selben hat der erste Ersatzmann des Wahlbezirkes Weilheim, Rothgerber Jakob Werkmeister von Tölz, in die Kammer einzu⸗ treten. Da die letzte Versammlung des Landtages nur vertagt worden ist, so haben die Kammern in der bevorstehenden Session alle während der vorigen Periode gestellten Anträge und Petitionen wieder aufzunehmen. Von der Abgeordnetenkammer sind noch ungefähr 30 Petitionen zu erledigen, welche größten⸗ theils Bahnbauten betreffen.
Hessen. Darmstadt, 10. Februar. (Fr. J.) Durch die Organisation des Verwaltungs⸗Gerichtshofes fallen die nicht unerheblichen Kosten des Administrativ⸗Justizhofes und Staatsrathes für die Zukunft weg, da es nicht in der Absicht der Regierung liegt, jenen Gerichtshof mit eignen nur für diese Stelle bestimmten Richtern zu besetzen. Die richterlichen Funk⸗ tionen werden vielmehr als Nebenstellen versehen, auch wohl Pensionäre berufen werden. Die Hülfsdienste der Sekretäre u. s. w. werden durch Ministerial⸗Beamte gegen Remunerationen besorgt.
— Die nach Maßgabe der neuen Verwaltungsgesetze von den hundert Höchstbesteuerten des Kreises vorzunehmende Wahl von sieben Kreistags-⸗Abgeordneten wird am 20. d. statt⸗ finden. Die Höchstbesteuerten bestehen aus dem Fiskus, 7 Aktien⸗ Gesellschaften, einer Fidelkommiß⸗Verwaltung, 76 Darmstädter, 9 Bessunger, 5 Pfungstädter und einem Eberstädter Privaten.
Mecklenburg. Schwerin, 11. Februar. Die „Meckl. Anz.“r schreiben: „Obwohl die bisherigen Verhandlungen über die Modifikation der bestehenden Landesverfassung zu keiner Vereinigung der zur Entscheidung über diese wichtige Angelegenheit berufenen Faktoren der Gesetzgebung geführt haben, so kann doch kein Zweifel darüber sein, daß die Ueber⸗ zeugung von der Nothwendigkeit einer Aenderung der Verfassung sich in den letzten Jahren und insonderheit seit dem Schluß des jüngsten außerordentlichen Landtages in immer weiteren Kreisen geltend gemacht hat. Es ist aber von größter Wichtigkeit, sich darüber klar zu werden, daß hier nicht blos Gründe äußerer Nothwendigkeit vorliegen, sondern die inneren Zustände des Lan⸗ des diese Aenderung unvermeidlich machen, indem die ganze staat⸗ liche Entwickelung Mecklenburgs insonderheit auf die Beseitigung des bisherigen staatsrechtlichen Unterschiedes zwischen dem Do⸗ manium, der Ritterschaft und den Städten hindrängt. Schon bisher hat die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches in der fraglichen Beziehung durch eine Reihe wichtiger Gesetze, z. B. die Gewerbeordnung, das Gesetz über die Freizügigkeit und die Aufhebung der polizeilichen Be⸗ schränkungen der Cheschließung, einen tiefgreifenden Ein⸗ fluß geübt. Noch durchgreifender wird die in Aussicht stehende neue Organisation der Justiz durch die Aufhebung der den ständischen Obrigkeiten zustehenden Patrimonial⸗ gerichtsbarkeit und die Beseitigung des eximirten Gerichts⸗ standes wirken. Dazu kommt die so eben zum Abschluß ge⸗ brachte Vererbpachtung der Domanial⸗Bauergehöfte und die Einführung der Domanial⸗-Gemeinde⸗Ordnung. Es sind dadurch Umgestaltungen ins Leben gerufen worden, welche die Fortdauer der absoluten Regierung im Domanium und die Ausschließung des Domanii von der Vertretung auf dem Landtage als un⸗ möglich erscheinen lassen. Es muß eine auch das Domanium umfassende Vertretung des ganzen Landes geschaffen und zur Ermöglichung dieses Zieles eine entsprechende Veränderung der gegenwärtig bestehenden verfassungsmäßigen Bestimmungen über die Landstandschaft der Mitglieder der Ritter⸗ und Landschaft
durchgeführt werden, wenn den thatsächlich vorhandenen Zu⸗
ständen und den durch dieselben bedingten Bedürfnissen ent⸗ sprochen werden soll.“
— Gestern Morgen ist der Landtag ritualmäßig in Malchin eröffnet worden. Die landesherrlichen Propositionen betreffen: J. die ordentliche Landes⸗Kontribution, II. die Bedürfnisse der all⸗ gemeinen Landesrezeptur⸗Kasse, und fahren darauf fort:
„Was sodann III. die Provosition wegen Modifikation der be— stehenden Landesverfassung betrifft, so bringen Se. Königliche Hoheit der Großherzog die Vorlage für den außerordentlichen Landtag im Februar v. J. zur nochmaligen Berathung der getreuen Stände, indem Allerhöchstsie an der im Landtagsabschied vom 7. März v. J. aus= gesprochenen Hoffnung festhalten, daß die Ueberzeugung von der Noth⸗ wendigkeit des von Sr. Königlichen Hoheit verfolgten Zieles zu einer Verständigung über die vorgeschlagenen Grundzüge führen werde.
Betreffend endlich IV. die erb pergleichmäßige Prinzessinsteuer für die Durchlauchtigste Herzogin Marie Alcxandrine Elisabeth Eleonore von Mecklenburg, so hat es die göitliche Vorsehung gefügt, daß zwischen Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch ven Rußland und Ihrer Kaiserlichen Hoheit der jetzigen Großfürstin Marie Pawlownag von Rußland, ältesten Prin— zessin Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Allerdurchlauchtigsten Groß⸗ herzogs am 28. August v. J. 1874 ein christliches Ehebündniß geschlossen worden ist. — Se. Königliche Hoheit der Großherzog wollen daher die herkömmliche Prinzessinstener nach Maßgabe der Bestimmung in Artikel II. des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs den gegenwärtig versammelten getreuen Landständen hiedurch gnädigst verkündigen und gewärtigen, daß dieselben nach gemeinsamer desfallsiger Berathung einen angemessenen modus contrihuendi zur Aufbringung der frag— lichen Steuer zur landesherrlichen Approbation und Ausschreibung vorlegen werden, und zwar mit Feststellung des Erhebungstermins in der Art, daß die Auszahlung in der ersten Hälfte des Monats Juni d. J. 1875 geschehen kann“.
Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Coburg, 10. Februar. Nach einer im heutigen Regierungsblatte erschienenen Mini— sterial⸗Bekanntmachung bezüglich der Coburgischen Pfarr—⸗ wittwenkasse sind die früheren Statuten dieser Wittwenkasse vom Jahre 1862 aufgehoben und an deren Stelle neue Statuten ge⸗ treten. Nach letzteren sind alle Geistlichen, welche feste Anstellung in einem Pfarramte des Herzogthums Coburg erlangen, zur Theilnahme an der Coburgischen Pfarrwittwenkasse berechtigt und verpflichtet, zu welcher die Zinsen früher angefallener Ka⸗ pitalien, Beiträge der Kirchenkassen, die Eintrittsgelder und jhrlichen Beiträge der Mitglieder ꝛc. fließen. Die Beiträge der Mitglieder bestehen in einem Eintrittsgeld von 35 S von jedem neu eintretenden Geistlichen und in einem jährlichen Beitrag von 12 (66 von jedem Mitgliede. Die jährliche Pension einer Wittwe oder der ehelichen Kinder eines Mitgliedes besteht vorjetzt in 172 S6, kann aber bei Erstarkung der Fonds ange⸗ messen erhöht werden. Bei Kindern dauert die Pension bis zu deren vollendetem 21. Lebensjahre. Ueber die Dauer und den Verlust der Pension, ferner über die Verwaltung, Aufsicht und Kontrole der Kasse find spezielle Bestimmungen getroffen.
Anhalt. Dessau, 11. Februar. Zu Ehren des Erb⸗ großherzogs und der Erbgroßherzogin von Sachsen— Weimar wird heute Abend im Herzoglichen Residenzschlosse ein großes Ballfest stattfinden, zu dem auch die Mitglieder des Land⸗ tages eine Einladung erhalten haben.
— Die Gesetz⸗-Sammlung für das Herzogthum Anhalt enthält einen Höchster Erlaß wegen Einführung einer evangelischen Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ord⸗ nung im Herzogthum Anhalt.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudol stadt, 10. Fe⸗ bruar. Der Beegbau des Fürstenthums hat in den letzten 10 Jahren eine gedeihliche Entwickelung gewonnen; während 1864 nur 42 Gruben bestanden, gab es 1874 ungefähr 100 Gruben, welche einen Ertrag von 72,709 Fl. ergaben.
Reuß. Gera, 11. Februar. Heute Vormittag ist der Fürst über Leipzig nach Dresden gereist. — Der Prinz Hein⸗ rich XX. Reuß j. L., aus der appanagirten Linie Reuß⸗Koͤstritz, hat den erbetenen Abschied als Sekonde⸗Lieutenant à la suite des 2. Königlich preußischen Husaren⸗Regiments Nr. 14 erhal⸗ ten. Derselbe ist der jüngste Sohn des 1852 verstorbenen Für⸗ sten Heinrich II. Reuß⸗Köstritz.
Oesterreich⸗ Ingarn. Wien, 11. Februar. In der heute stattgefundenen Sitzung des Abgeordnetenhauses gelangte eine Zuschrift des Ministerpräsidenten Fürsten Adolf Auersperg zur Verlesung, mittelst welcher das Abgeordnetenhaus zur Vor⸗ nahme der Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner in die reichs⸗ räthliche Delegation aufgefordert wird.
— 12. Februar. (W. T. B.) Der ungarische Minister⸗ Präsident Bitto ist heute Mittag vom Kaiser in Audienz empfangen worden und hat demselben über die veränderte par⸗ lamentarische Lage eingehenden Bericht erstattet, sodann aber das Demissionsgesuch des ganzen Kabinets überreicht. Der Kaiser empfing den Minister-Präsidenten sehr huldvoll und be⸗ hielt sich weitere Entschließung vor. Gutem Vernehmen nach dürfte die Demission des Ministeriums keinesfalls angenommen werden, bevor nicht auf Grundlage der geänderten Parteioerhält⸗ nisse ein neues, der Majorität im Abgeordnetenhause sicheres Kabinet gebildet worden ist. Der Minister⸗Präsident Bitto lehnt es entschieden ab, in dem Ministerium zu bleiben.
Triest, 12. Februar. (W. T. B.) Der hiesige Bischof ist heute gestorben.
Pest, 11. Februar. Die ungarischen Minister des Innern und der Justiz haben im Biharer Komitat für die Verbrechen des Raubes, des Raubmordes und der Brandlegung und für die Mitschuld an diesen Verbrechen auf die Dauer eines halben Jahres die Einführung des Standrechtes angeordnet.
Schweiz. Bern, 12. Februar. (W. T. B.) Nach einer dem Bundegrathe von der französischen Gesandtschaft zugegan⸗ genen Anzeige ist die Konferenz zur Feststellung eines internationalen Metermaßes definitiv auf den 1. März e. nach Paris einberufen.
Großbritannien und Irland. London, 11. Februar. Nach Berichten aus Osborne macht das Befinden des Prin⸗ zen Leopold fortdauernd befriedigende Fortschritte. Der Prinz ist nun im Stande, täglich eine kurze Zeit aufrecht zu sitzen. — Der Prinz und die Prinzessin von Wakes empfingen gestern den französischen Botschafter, Graf Jarnac, und dessen Gemahlin, sowie den russischen Botschafter, Graf Schuwaloff. Am Abend speiste der Thronfolger im russischen Botschastshotel.
— In Downingstreet fand gestern wieder ein Kabinets⸗ rath statt, bei dem sämmtliche Minister zugegen waren.
— Die zum Schutz von London und Woolwich bestimmten neuen Forts an der Themse unterhalb Gravesend sind nun so weit vollendet, daß ihre Armatur begonnen werden kann, und der erste Theil der Lafelten und Brücken für die Werke in Cliff und Shornmeade werden nun im Woolwicher Arsenal verschifft.
— 12. Februar. (W. T. B.) Oberhaus. Der Lord⸗ kanzler brachte einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Kon⸗ solidirung und Modifikation des Gesetzes über die Erfindungspatente. Nach demselben soll eine Kommission zur Prüfung der Patente ernannt werden und die Eintragung der Patente in die Listen von dem Berichte der Prüfungskom⸗ mission abhängen. Die ertheilten Patente können wieder auf⸗
gehoben werden, wenn dieselben nicht hinlänglich ausgebeutet werden. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung angenommen.
— (W. T. B.) Sitzung des Un terhauses. Der irische Deputirte OClery kündigt für nächsten Montag eine Interpellation der Regierung über die Anerkennung der spanischen Regierung an. Namentlich wünscht der Inter⸗ pellant zu wissen, ob die englische Regierung, nachdem die aner⸗ kannte Regierung Marschall Serrano's aufgehört habe zu exi⸗ stiren und nachdem den alfonisistischen Truppen von der Armee des Don Carlos jüngst eine so schwere Niederlage beigebracht worden sei, es für ersprießlich halte, eine übereilte Anerkennung der Regierung des Königs Alfons der Königin anzuempfehlen.
— Am 8. k. M. wird von der Königin eine offi⸗ ., diplomatische Cour im Buckinghampalast abge⸗ halten.
Canada. Die Regierung des Dominion hat, wie aus Ottawa vom 9. d. M. telegraphirt wird, im Parlament einen Gesetzentwurf zur Regelung der Seekabel eingebracht. Der Ent⸗ wurf ist dem in voriger Session angenommenen ähnlich, der das Monopol der bestehenden amerikanischen Kabelgesellschaften affizirte und dem der Earl von Carnarvon die Königliche Sanktion versagte.
Frankreich. Paris, 12. Februar. (W. T. B.) Vor dem Assisenhof der Seine begannen heute die Verhandlungen in dem Prozesse des Generals v. Wimpffsen gegen Paul de Cassagnac wegen der angeblich verleumderischen Behauptungen, die der Letztere uͤber das Verhalten des Generals v. Wimpffen in der Schlacht von Sedan aufgestellt hat. Von den Aussagen der heute vernommenen Zeugen sind folgende hervorzuheben. Ge⸗ neral Ducrot erklärte, daß der Durchbruchsversuch, den General Wimpffen dem Kaiser angerathen habe, absolut unmöglich gewesen sei. Wohl aber würde ein Theil der französischen Armee Mezieres haben erreichen können, wenn General Wimpffen in die Rückzugsbewegung nicht hindernd eingegriffen hätte. General Ducrot und einige andere der heute vernommenen Generale konstatirten ferner, daß der Kaiser, um weiteres Blutvergießen zu verhüten, die Parlamentärflagge habe aufstecken lassen. Ebenso widersprach General Ducrot mehreren Angaben, welche vom General Wimpffen in seiner Broschüre über die Schlacht von Sedan gemacht worden sind und bemerkte, daß zwei verschiedene Berichte Wimpffens über den Tag von Sedan existirten, die mit einander durchaus nicht im Einklang ständen. Die Generale Lebrun, Galifet, Pajol und andere auf Antrag Cassagnaes ver⸗ nommene Zeugen deponirten, daß in dem Kommando des Ober⸗ Befehlshabers jede einheitliche Leitung gefehlt habe. Den General Galifet forderte General Wimpffen selbst zur Auslassung auf über die Beschuldigung der Unfähigkeit und des Mangels an Bravour, deren man ihn bezichtigt habe, General Galifet er⸗ widerte darauf, es komme ihm, als Brigadegeneral, nicht zu, ein Urtheil über Wimpffen, als Divisionsgeneral, abzugeben. Die Verhandlungen, welche allgemein ein sehr lebhaftes Interesse erregen, werden morgen fortgesetzt. Die Aussagen der heute vernommenen Zeugen haben einen für den General Wimpffen wenig günstigen Eindruck gemacht.
Versailles, 12. Februar. (W. T. B.) National⸗ versammlung. Bei Beginn der heute fortgesetzten zweiten Berathung über das Senatsgesetz erklärte Antonin Lefepre⸗ Pontalis Namens der Kommission für die konstitutionellen Vor⸗ lagen, die Kommission habe kein Intereffe, sich an der Debatte zu betheiligen, behalte sich jedoch vor, im geeigneten Falle in die⸗ selbe einzugreifen. Der Vizepräsident des Ministerkonseils, General de Cissey, gab die Erklärung ab, der Präsident der Republik habe das Ministerium angewiesen, sich an der Be⸗ rathung nicht zu betheiligen, das Ministerium halte sich indeß zu der Erklärung verpflichtet, daß der gestrige Beschluß der Na⸗ tionalversammlung die Schaffung einer Ersten Kammer herbei⸗ führen werde, durch welche die konservativen Interessen geschädigt werden würden. Er glaube, diese Erklärung abgeben zu müssen, bevor ein definitiver Beschluß gefaßt werde.
Im weiteren Fortgange der Sitzung wurde ein Theil des von Bardouxz gestellten Amendements angenommen. Nach demselben hat jedes Departement mittelst Listenabstimmung drei Senatoren zu wählen; das passive Wahlrecht ist beschränkt und an gewisse Bedingungen gebunden. Die Annahme dieses Amendements erfolgte mit 342 gegen 322 Stimmen. Hierauf wurde der ganze erste Artikel des Senatsgesetzes, der aus dem gestern angenommenen Amendement Duprat und dem heute genehmigten Theile des Bardouxschen Amendements besteht, mit 380 gegen 253 Stimmen angenom⸗ men. Auch die Artikel ? und 3 der Bardouxzschen Vorlage, welche von den Erfordernissen und Bedingungen des passiven Wahlrechts handeln, wurden angenommen und im Anschluß an diese Artikel sodann die Artikel 9— 14 der von der Kommission ausgearbeiteten Vorlage genehmigt. Als es hierauf über die gesammte, aus den Anträgen Duprats, Bardouxr und einem Theile des Kommissionsentwurfs bestehende Vorlage zur Ab⸗ stimm ung kam, wurde dieselbe mit 368 gegen 345 Stimmen abgelehnt. Brisson (von der äußersten Linken) beantragte die Auflösung der Nationalversammlung und forderte für diesen Antrag die Dringlichkeit. Letztere wurde mit 407 gegen 266 Stimmen abgelehnt und vertagte sich die Versammlung hierauf bis zum Montag.
— Ein weiteres Telegramm vom 13. Februar, Morgens, meldet: Die Sitzung der Nationalversammlung war gestern sehr bewegt. Gambetta betheiligte sich an der Debatte und trat auf das Lebhafteste für den Antrag Brisson und die Auflösung der Nationalversammlung ein, wahrend sich die Re⸗ gierung dagegen erklärte. Nach Ablehnung des Dringlichkeits⸗ antrages fuͤr den Antrag Brisson wurden von Waddington und Vautrain zwei neue Gesetzentwürfe über die Errichtung eines Senats eingebracht, die an die Kommission zur Vorberathung der konstitutionellen Gesetzentwürfe verwiesen wurden. Ein An⸗ trag, am Montag die Gesetzentwürfe, betreffend die Organisation der öffentlichen Gewalten auf die Tagesordnung zu setzen, wurde abgelehnt und darauf die Sitzung um 8 Uhr aufgehoben.
— 13. Februar. (W. T. B.) Aus der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung wird noch mitgetheilt, daß der Mi⸗ nister des Innern, General von Chabaud⸗Latour, Gambetta gegenüber die Erklärung abgab, daß es für die Regierung und die konservative Fraktion unmöglich sei, einen Senat, der auf Grundlage des allgemeinen Stimmrechts gewählt werde, zu acceptiren. Die Regierung sehe aber mit Befriedi⸗ gung, daß das linke Centrum neue Vorschläge für die Organisirung eines Senats gemacht habe. Der Minister schloß seine Rede mit der Aeußerung, die gestrige Ab⸗ stimmung bedeute so viel, daß Frankreich nicht die ge⸗ fährlichen von der Linken vorgeschlagenen Projelte aus⸗ zuführen brauche, welche mit so großem Rechte das Land in Be⸗ unruhigung setzten. — Dem Vernehmen der „Agence Havas“ zu⸗