1875 / 38 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

olge hätte das Ministerium festern Abend dem Ptäsidenten War Mahon ausgesprochen, daß es auf der gegebenen Entlassung beharren wolle und sei darauf Broglie za letzterem berufen worden Und von ihm mit der Neubildung des Kabinets beauftragt. Die konstitutionelle ommission wird noch heute zusam⸗ mentreten, um die neuen Vorschläge von Vautrain und Waddington für die Organistrung des Senats einer Prüfung zu unterziehen und wahrscheinlich noch heute seinen Bericht er⸗

statten.

Spanien. Madrid, 12. Februar. (W. T. B) König Alfons ist in Valladolid eingetroffen und sehr enthu— siastisch empfangen worden. Elduayen wurde zum Prä⸗ fekten von Madrid ernannt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 12 Fe⸗ bruar. (W. T. B.) Die unterm 20. v. Mts. an den hiesigen englischen Botschafter gerichtete Depesche, in welcher die englische Regierung es ablehnt, an einer Fort— setzung der Brüsseler Konferenzen über Festsetzung von Kriegsregeln sich zu betheiligen, ist von der hiesigen Regierung beantwortet und ist diese Antwort sowohl, wie die englische De⸗ pesche vom 20. v. Mts. den Regierungen, welche an den Brüsseler Konferenzen theilgenommen haben, mitgetheilt worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Februar. Die neue Heeresordnung mit den damit zusammenhängenden Vorschlägen der Regierung stand heute in der Ersten Kamm er auf der Tagesordnung und wurde der erste dieser Vorschläge, betreffend Zusatz zu §. 80 der Regierungsform, ohne Diskussion dem Konstitutionsausschuß überwiesen. Dagegen machten sich bei der Frage, welcher Kommission die neue Heeresordnung selbst zu übergeben sei, verschiedene Ansichten geltend, und fand schließ⸗ lich der Antrag des Freiherrn Stjernblad, zu diesem Zweck einen separaten Ausschuß, bestehend aus je 7 Mitgliedern von beiden Kammern, zu wählen, allgemeinen Beifall.

Der vorgeschlagene Zusatz zu dem 5§. 80 des Staats— grundgesetzes lautet wörtlich:

„Findet der König und der Reichstag es erforderlich, in Ver— bindung mit einer Abänderung oder Aufhebung des Eintheilungs— wesens (der Keinen Landwehrorganisation) neue Bestimmungen in Betreff der Organisation der Wehrkraft zu treffen, so sollen diese Bestimmungen so wie die zu ihrer Durchführung nothwendigen Be— willigungen durch Gesetze festgestellt werden, welche nicht ohne über- einstimmenden Beschluß des Königs und des Reichstags abgeändert oder aufgehoben werden können.“

Dieser Antrag ist bereits von dem vorigen Reichstage ab— gelehnt worden, da letzterer in demselben eine Beschränkung seines Geldbewilligungsrechtes erblickt.

Amerika. New⸗JYork, 12. Februar. (W. T. B.) In Folge der großen Kälte ist in sämmtlichen Unionsstaaten der Verkehr vielfach unterbrochen und erinnert man sich in den letz— ten 40 Jahren kaum eines Kältegrades, wie er in diesem Winter vorherrschend ist.

Asien. Das Reutersche Bureau“ meldet aus Shanghai vom 12. d, daß über den Nachfolger des verstorbenen Kai⸗ sers noch immer nichts endgültig entschieden sei. Obgleich Tsaeteen, der Sohn des Prinzen Chun, unter dem Namen Kwang-lew bereits zum Kasser ausgerufen ist, so hält man es doch für möglich, daß dieses Arrangement umgeworfen wird, falls die Kaiserin noch einem Sohne das Leben schenken sollte. Alsdann würden die beiden verwittweten Kaiserinnen während der Minderjährigkeit des Prinzen zu Regentinnen ernannt wer⸗ den. Das Gerücht von dem Selbstmorde der Kaiserin bestätigt

sich nicht.

Nr. 7 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verläg), hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Mitthei⸗ lungen über den Stand der Rinderpest; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 2) Münzwesen: Uebersicht über die Aus · prägung von Reichsmünzen. 3) Handels und Gewerbewesen: Bekanntmachung der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über Markenschutz vom 30. Nevember 1874. ) Zoll. und Steuer⸗ wesen: Kompetenz einer Steuerstelle. 5 Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betreffend die Noth⸗ und Lootsen⸗Signalordnung für Schiffe auf See und auf den Küstengewässern; Einrichtung eines Schleppdampferdienstes auf der Barre von Maracaibo; Erscheinen der amtlichen 2c Schiffsliste. 6) Konsulatwesen: Ernennungen; Ertheilung der Kompetenz zu Eheschließungen ze.

Kunst, Wissenschaft und Ziteratur.

Aus dem letzten Sitzungsbericht der „Asiatischen Gesell— schaft“ in London, welchen die Academy“ vom 30. Januar ent— hält, ist zu ersehen, daß unter Anderem die beiden deutschen Orienta— listen, der Aegyptolog Richard LepsiLus und der Sanskritforscher Theodor Benfey, zu Ehrenmitgliedern jener Gesellschaft ernannt wurden. Nach dem Vorhilde der 1823 von Colebrooke eröffneten »Asiatie Society“ in London wurde bekanntlich vor 30 Jahren zuerst die deutsche morgenländische Gesellschaft auf der ersten Srientaliften— versammlung in Darmstadt unter dem Vorsitz Ernst Schleiermachers ins Lehen gerufen. Seitdem sind die beiden Gesellschaften mit dem regsten Wetteifer thätig, die geistigen Schätze des Orients der euro— päischen Kultur zu vermitteln.

Aus München, 10. Februar, schreibt man: Seit einigen Tagen währt im Gebirg wie auch auf der bayerischen Hochebene ein Schneefall, wie sich die Leute in einem Jahrzehnt eines solchen nicht erinnern können. Am tiefsten verweht ist die bekannte Som— merfrischstation Reut im Winkel, wo täglich ein paar Hundert Men. schen beschäftigt sind, um nur die nothwendigste Kommunikation noch zu ermöglichen. Von einem Hause zum andern müssen in Gevirgs— orten Gassen gusgeschaufelt werden. Die Erschöpfung des Wildes aus Hunger ist allzemein. Im bayerischen Walde sind ganze Dörfer eingeschneit und von jeder Kommunikation abgeschnitten.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. I) Deutschland. Nachdem seit dem Auftreten der Rinderpest bezw.

seit dem letzten Seuchenfalle in Sawadden, Kreis Lyck, mehr als 3 Wochen verstrichen sind und die vollständige Desinfizirung der vR. dächtigen Lokalitäten 28 stattgefunden hat, ist die Rinderpest durch Bekanntmachung der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Gum“ binnen vom 6. Februar auf Grund des 5. 37 der Instrukkion vom 3. Juni 1873 Reichs: Gesetzblatt Seite 147) für erloschen er—⸗ klärt worden. Deutschland ist somit wiederum frei von der Rinderpest. : ;

2) Oest erreich Ungarn. Beim Beginne des Monats Fe⸗ hbruar herrschte die Rinderpest in Galizien (Bezirke: Skalat, Borszezow, Ciortkow), Dalmatien, Küstenland und Krain (Bezirk: Dornegg)' In Ungarn (Zalaer Komitat) war seit dem 3. Januar ein neuer Seuchenfall nicht vorgekommen. Dagegen waren Kroatien und Sla— vonien und die Militärgrenze fortgesetzt von der Seuche heimgesucht.

Gewerbe und Handel. Die Bewegung zur Herbeiführung billigerer Fleisch. reise im Wege der Selbsthülfe der Konsumenten nimmt in Berlin immer weitere Dimensionen an. Eine neue, von Privaten eingerichtete Fleischverkaufsstelle ist Mauerstraße 45 eröffnet worden. Das zu diesem Zweck zusammengetretene Comité hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Publikum gesundes und kräftiges Fleisch von besten Mastochfen zu liefern und zwar zu verschiedenen Preisen, von 49 Sgr. bis zu S Sgr. Schabefleisch), um den Fleischern den Beweis zu liefern, daß das Publikum nicht auf sie allein angewiesen ist. Im Bezirksverein Alt⸗Cölln ist am Mittwoch ebenfalls die Fleischfrage besprochen wor— den. Es ist innerhalb des Stadttheils Alt-⸗Cölln ein Fleischkonsum— verein profektirt, dessen Statut zur Mittheilung gelangte; die Be— gründung des Vereins soll erfolgen, sobald sich 300 Mitglieder bereit erklärt haben, einen einmaligen Beitrag von 2 Thlr. zu zahlen; auch ein Verkaufslokal ist im Hause Fischerstraße 14 bereits in Aussicht genommen.

Die Generalversammlung der Speicher-⸗Aktien⸗Gesell— schaft zu Berlin setzte die Didende pro 1374 auf 1 * fest und genehmigte einige von der Direktion vorgeschlagenen Statutenände— rungen. .

Frankfurt 4. M. 12. Februar. (W. T. B.) In der gestri⸗ gen Versammlung der Aktionäre der Frankfurter Wechslerbank wurde der Antrag auf Liquidation der Gesellschaft genehmigt und zur weiteren Betreibung der Angelegenheit ein Comité ernannt.

In der gestrigen Generalversammlung der Aktionäre des Schönheimerschen Bankvereins wurde nach langen Verhand- lungen die Liquidation einstimmig beschlossen.

In der bevorstehenden Gen eralversammlung des Hambur« ger Bankvereins wird u. A. duch ein Antrag auf Liquidation des Gesellschaftsvermögens zur Verhandlung kommen.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Wie die „Ztg. f. Lothr. hört, ist nunmehr der Bauplan für die ganze, auf reichs ländischem Gebiet gelegene Strecke der Mosel: bahn von Trier nach Metz genehmigt. Diese Bahn tritt bei Sierck in den Bezirk Lothringen ein und vereinigte sich über Königsmachern in Diedenhofen mit der Reichs-Eisenbahn Luxemburg Metz. Die schwierige Frage über die Einmündung der Bahn in Diedenhofen ist zu Gunsten des seiner Zeit von der Enquetekommission befürworteten Projekts der Errichtung eines großen Centralbahnhofes in Dieden⸗ hofen auf der durch den Festungskanal und die Mosel gebildeten Insel entschieden. In diesen Centralbahnhof werden sodann die vier Linien von Luxemburg, Metz, Sedan und Trier einmünden.

Der Lette-Verein.

Der unter dem Protektorat Ihrer Kgiserlichen und König— lichen Hoheit der Kronprinzessin stehende Lette⸗Verein zur Förderung höherer Bildung und Erwerbsfähigkeit des weiblichen . hielt am Donnerstag seine diesjährige Generalversamm— ung ab.

Das vergangene Jahr darf als eins der segens⸗ und ereignißreichsten bezeichnet werden. Ben vorhandenen Instikuten und Einrichtungen konnten neue Anstalten hinzugefügt werden, die Mittel und das Än— sehen des Vereins haben in erfreulicher Weise zugenommen, sodann ist durch den Besitz eines eigenen Vereinshauses ein lang empfundenes Bedürfniß befriedigt und dem Verein eine wichtige Grundlage für sein Bestehen und seine Weiterentwicklung gegeben, schließlich hat der Verein von Sr. Majestät dem Kaifer und König laut Kabinetsordre vom 4. September 1874 die Rechte einer juristischen Person verliehen erhalten. Das Bedürfniß nach einem eigenen Hause machte sich bereits im Jahre 1872 geltend; durch die Gönner des Vereins wurde bald ein Baufonds von 800900 S aufgebracht und ein ein— ziger Mann stellte unter den günstigsten Bedingungen ein Kapstal von 25,009 4M zur Verfügung, von dem 20 000 * zur Anzahlung auf das Königgrätzerstraße 90 belegene, zum Preise von gö, 000 gekaufte Grundstück verwandt wurden, während der Rest von 5006 *½½ und die als Ertrag der verschiedenen Sammlungen zugeflossenen 8000 (M. den Ausbau und die innere Einrichtung zu decken hatten. Diese 15, 000 M reichten jedoch nicht aus, weitere Sammlungen ergaben ein Resultat von 3200 4 Die bedeutendste Einnahme von 15. (C00 Y erzielte jedoch der Verein durch die Veranstaltung eines Bazar, der unter dem Protektorate und huldvoller persönlicher Betheiligung Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron prinzessin vom 21. bis 28. März v. J. im großen Saale des Prinzessinnen⸗ Palais abgehalten ward. Die auf dem Vereinshause lastende Hypothekenschuld beträgt 95.000 M, deren Verzinsung durch den Betrag der Mietbe der an Privatleute vermietheten Wohnungen des Vorderhauses, fowie durch den den eigenen Instituten angerechneten Miethzins gedeckt wird. Das Vereins gaus wurde im Sommer is73 in enksprechender Weise um⸗ gebaut und erhielt als Schmuck über der Hausthür einen Abguß der vom Bildhauer Tondeur modellirten Büste des Präsidenten Lette. Das Erxügeschoß, die, erste und zweite Etage find noch an Private ver⸗ miethet, das dritte und vierte Stock enthält das Victoriastift, dessen Nonversationszimmer ebenfalls im dritten Stock liegt. Außerdem be⸗ findet sich daselbst die Amtswohnung der Hausmutter, die zugleich Vorsteherin des Arbeiternachweisungsbureaus sst. Letzteres, sowie die Registratur liegen ebenfalls im dritten Stocke. Der erste und zweite Stock des Quergebäudes enthält Lehrerinnenwohnungen, einen Sitzungssaal, so⸗ wie Hörsaͤle für die Handels, und Gewerbeschule. Im Suergebäude des Erdgeschosses liegt die Restaurgtion, durch welche die im Victoriastift wohnenden Damen ihre Beköstigung erhalten und in der auch andere Damen für Ih Pf. (im Abonnement 66 pf. , ein guter kräftiger Mittagstisch verabreicht wird; der zahlreiche Besuch ist das beste Zeugniß für die Solidität der Bewirthung. Anfang Oktober 1875 siedelte der Verein in das neue Haus über, die feierliche Einweihung fand aber erst am 3. Dezember, dem Todestage des verewigten hegen e Lette in Gegenwart Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin statt. Ueber die

Bemühungen des Vereines, jungen Mädchen Anstellung im Eisenbahn, Post- und Telegraphendienst zu verschaffen, ist zu berichten, daß die TVaiserliche General⸗Postdirektion für die Kassenkontrolle Zöglinge des Jastituts engagirt hat und daß dieselben zu voller Zufriedenheit ar— keiten. In eine direktere Verbindung ist die Kaiserliche Telegraphen= Direktion mit dem Lette⸗Verein getreten, indem die sich zu Telegra⸗ Phistinnen ausbildenden jangen Mädchen unter dem Schutze und in dem Lokale des Vereins von einem 6 Telegraphen⸗ beamten Unterricht empfangen. Vom 1. Oltober 1873 biz Ende Februar 1874 wurden 46 Gehülfinnen ausgebildet, denen sämmtlich leiß und Eifer nachgerühmt wurde, obschon das Reguliren der Apparate ihnen fast ausnahmslos schwer fällt. Die Zeit der Aus= biltung am Morse⸗Apzarat, sowie der theoretischen Ausbildung dauert in, der Regel je 3 Monate. Ein ferneres Arbeits feid für junge . hat der Verein in der Erlernung der Buchdruckerkunst ge— ünden. Unter der Firma Typographisches Institut des Lette⸗Ver⸗ eins ist seit Anfang 1574 eine Druckerei begründet, welche nur weib—⸗ liche Setzerinnen ausbildet und beschäftigt; nach manchen fehlgeschla⸗ 66 Versuchen, die in der Neuheit der Verhästniff? jhren Grund aben, partizipirt der Verein seit Kurzem an der Aktiengesellschaft,

welche die Buchdruckerei des Kommerzien⸗Rathes O. Janke erworben. Auch in dieses Fach haben sich die jungen Mädchen überraschend schnell eingearbeitet. Sodann hatte der Lette-⸗Verein eine auch von aus— wärtigen Frauenbildungs. und Erwerbsvereinen unterzeichnete Petition an den Bundesrath gerichtet, auch Frauen und Mädchen den Eintritt in das Apotheker Gewerbe zu ermöglichen. Die Petition warde, weil ein neues Apothekergesetz bearbeitet wird, zur Zeit für nicht geeignet zur Erörterung erachtet, doch soll sie unter Umständen nach Einbringung der Vorlage wiederholt werden. Die Handels— und Gewerbeschule des Vereins ist an Zahl Ler Theilnehmerinnen gewachsen und in Bezug auf die Anzahl der Kurse erweitert; von letzteren sei erwähnt der Unterricht im Handschuhmachen und Bkumenmalen auf Porzellan; für das laufende Jahr ist die Errichtung einer selbständigen Zeichenschule, sowie der Unterricht in der Kunststickerei in Aussicht genommen. Für vie Leistungen der Gewerbeschule hat der Verein von der Jury der Wiener Weltausstellung die Medaille für Mitarbeiter erhaͤsten. Das Victoriastift des Vereines enthält 19 Zimmer für 35 Pen⸗ sionärinnen und ein mit einem Pianino und mit einem wohblgefühlten Bücherschrank versehenes Konversationszimmer. Der Pensionspreis beträgt für die Woche 15 Mark. Die Vorschußkasse des Victorta— stiftes dient dazu, Damen, denen bei einem längeren Aufenthalte da— selbst die Mittel ausgehen, den Pensionspreis auf einige Wochen zu stunden. Das Arbeitsnachweisungsbureau des Vereinz besorgt un⸗ entgeltlich die Vermittelung von Stellen; Arbeitsuchende, wie Ärbeit⸗ bietende haben sich an die Vorsteherin, Frau Betty Lehmann, zu wenden. In die Listen des Bureaus sind im vergangenen Jahre ein—⸗ getragen: 2403 Gesuche, darunter 1650 Stellensuchende und 950 Stellenbietende. Entsprechende Arbeit erhielten 116 Per⸗ sonen und zwar 190 Lehrerinnen für Sprachen, Schul⸗ wissenschaften, Musik und Zeichnen, 89 Bonnen und Kinder— gärtnerinnen, 8 Gesellschafterinnen, 95 Handarbeiterinnen, 3 Direk— trigen für Wäschegeschäfte, 9 Comtoiristinnen, 6 Verkäuferinnen, 11 Wirthschafterinnen und 2 Stenographinnen. Die Darlehns kasse des Vereins gewährt Frauen und Mädchen, welche selbständige Ge⸗ schäfte einrichten wollen, Darlehen, die die Summe von S060 Mark nicht überschreiten dürfen; sie werden nur gegen Bürgschaft bewilligt und sind mit 535 zu verzinsen. In derselben Wesfe und unter denselben Bedingungen werden an unbemittelte Frauen Nähmaschinen abgegeben.

Der Vorstand, der sich wegen der Statutenveränderung einer völligen Neuwahl unterziehen mußte, besteht zur Zeit aus Fr. Rosa Arons, Fr. Minister Dr. Falk, Frl. Jenny Hirsch, Fr. Ober. Tribu— nals-Rath v. Holleben, Fr. Stadtgerichts⸗Rath Preß, Gräfin Re— ventlou, Fr. Schepeler-Lette, Fr. M. Stettiner, Fr. A. Tondeur und Frl. P. Varast, sowie aus den HH. Kreisrichter Bergmann, Direktor Dr. Haarbrücker, Direktor E. Hecker, Justiz⸗Rath Hecker, Kom merzien-⸗Rath Janke, Stadtrichter Lehfeldt, Jaques Meyer, Kam⸗ merherr v. Normann, M. Stettiner und Prediger Dr. Thomas.

Ueber den nach dem Entdecker bez. Erwerber benannten P a⸗ pyrgs Ebers“ hielt am 19. Abends in der Sitzung des „Vereins bon Freunden der Erdkunde“ in Leipzig der Fortige Professor der Aegyptologie, Dr. Georg Ebers, einen Vortrag, dessen Inhalt wir nach der „Leipz. Ztg.“ wiedergeben. Die Paphyrosstaude wurde früher besonders reich gepflegt in Aegypten und hier vorzugsweise im Nildelta, jetzt hat ste sich mit einem großen Theile der Flora und Tauna nach dem Süden an den weißen Nil zurückgezogen. Auch in Sicilien, in der Umgegend von Syrakus, sind heute noch ganze Wälder davon vorhanden. Aus dem inneren St offe der Pflanze wurden die gewonnenen Stücke in Lamellen zerschnitten übereinander geklebt, mit Elephantenzähnen geglättet und fo nach 56 Güte in verschiedenen Sorten in den Handel gebracht; die feinsten und besten scheinen aus den in der Nähe von Sais gewonnenen verfertigt zu sein. Von den ungeheuren Papyrusmengen, welche in den alt= ägyptischen Bibliotheken aufbewahrt wurden, ist nur ein verhältniß⸗ mäßig geringer Theil noch vorhanden. Man findet sie wohl erhalten in der Erde vergraben in hermetisch geschlossenen Töpfen, am häu— sigsten bei Mumien. Die größte Papyrusrolle ist der im britischen Museum aufbewahrte Paphrus Harris, der zweitgrößte der vom Redner in Theben entdeckte und erworbene; während sener 144 . mißt, ist dieser 23 Meter lang. Ohne die außergewöhnliche Unkenntniß der Araber, die die Rollen oft in einzelne Stücke zerschneiden und so fragmentweise in den Handel bringen, würden wir viel mehr Papyrugrollen besttzen. Die darauf befindlichen

Schriften sind fast allen Zweigen des Wissens gewidmet, mit Aus nahme des dramatischen Gebiets; am schönsten und reichsten ist die Dichtung vertreten. Der „Papyrus Ebers ist medizinischen Inhalts. Auch er ist bei einer Mumie, schon vor 13 Jahren in Theben gefun— den, lange verborgen gehalten worden, weil die ägyptische Regierung derartige Denkmale selbst gegen sgeringe Preise von den Findern zu erwerben sucht. Die Verhandlungen mit dem Araber, in dessen Be— sitze Redner den Papyrus entdeckte, waren sehr schwierig und hatten sich fast noch in letzter Stunde, weil auch gleichzeitig der Di— rektor des britischen Museums darum handelte, zerschlagen, wenn nicht der Zufall dem Redner einen Leipziger, Max Günkher jetzt Geh. Kommerzien Rath in Brüssel), zugeführt hätte, durch dessen Vermittelung er dem bestimmten Verlangen des Arabers, die Hälfte der Kaufsumme sofort in blankem Golde zu erlegen, entsprechen konnte. König Johann erwarb ihn und schenkte ihn der hiesigen Un versität. Der Papyrus ist in 110 Seiten eingetheilt und pagi⸗ nirt; nur fehlen die Zahlen 28 und 29, weil „für den Kranken üble Zahlen“, obschon der Text ununterbrochen fortläuft; er ist außer⸗ ordentlich korrekt und grammatisch genau. Gleich den übrigen Rollen sind seine Anfangsbuchstaben mit rother Tinte, die übrige Schrift mit schwarzer Tinte ausgeführt. Seinem Inhalte nach ist er ein Handbuch der Arzneimittellehre. Als solches birgt er auch verschiedene Beschwörungsformeln (nicht zu verwechseln mit den streng verbotenen Zauberkünsten), weil das Anrufen der Götter zur Heilung der Kranken gestattet war. Die gegebenen Rezepte haben auf alle Theile des Körpers Bezug; auch enthält er kosmetische Mittel, Anweisungen zur Fertigung von Räucher⸗ und Mundpillen (für Männer und Frauen), zahlreiche Haarwuchgrezepte, selbst Mittel zur Vertilgung von Ratten und Ungeziefer nicht ausgenommen 2c. dedner theilte wörtlich den Anfang der Einleitung des Papyrus mit und schloß mit der Bemerkung, daß die von ibm besorgke Veröffent⸗ lichung des Buches in einer dem Original täuschend ähnlichen Weise (durch Giesecke und Devrient in Leipzig) ihrer demnächstigen Vollendung

entgegensehe, legte auch Druckproben zur Ansicht aus. Theater.

Am Sonntag debütirt in Friedrich Wilhelmstädtischen Theater. Hr. Lipz vom Königlichen Hoftheater. Der jugendliche, stimmbegabte und geschulte Tenor hat sich bereits an der Königlichen Hofbühne ausgezeichnet, vor Kurzem aber in Lecoqs Giroflé⸗Girofla die schwierige Aufgabe, den plötzlich erkrankten Hrn. C. Swoboda als ‚Marasquin“ zu vertreten, mit um so größeren Ehren bestanden, als der junge Künstler diese Rolle plötzlich zu übernehmen hatte. Das offizielle Debüt findet nunmehr am Sonntag statt.

Hr. Siegwart Friedmann vom Stadttheater in Wien be— ginnt heute sein Gastspiel am hiestgen Stadttheater. Der Künstler wird in Albert Lindners „Bluthéchzeit“, Gutzkows „Königslieutenant“ und Shakespeare's „Richard III. auftreten.

Woltersdorff⸗Theater. Nachdem verschiedene sehr geschickt angebrachte Aenderungen und Striche von Seiten der Regie in der Posse „Nachtfalter“ vorgenommen, erfreut sich dieselbe einer immer günstigeren Aufnahme von Seiten des Publikums und wird sich in dieser Gestalt wohl auf dem Repertoire erhalten, bis sie der Posse Emil Pohls „Wir Barbaren“ Platz machen müssen, welche demnächst neu einstudirt wieder in Scene gehen soll.

Die Herzoglich Sachsen⸗Meiningensche Hofthea—⸗ ter Gesellschaft wird am 15. April im Friedrich⸗Wüilhelm s—⸗ städtischen Theater ihre Vorstellungen mit Kleists „Herrmanng⸗ schlacht' eröffnen. Auch Schillers „Fiesko“ gehört zu dem diesmali⸗ gen Repertoire der Gesellschaft.

. Prozeß Ofenheim.

Wien, 12. Februar, Nachmittags. Der Staatsanwalt Graf Lamezan zog in der heutigen Sitzung die Anklagepunkte, betreffend die Ablösungssumme und das Betriebsmaterial sowie das Richtersche Anlehen zurück. Die übrigen Anklagepunkte wurden vom Stagttan⸗ 6 ?. den Ergebnissen der Schlußverhandlung nur unwesentlich modifizirt.

Redacteur: F. Preh m. Verlag der Expedition (Kessel). Druck? W. Elgner. Fünf Beilagen (einschließlich Boͤrsen · Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

3 38.

Königreich Preußen.

Privileg ium, wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau— tender Obligationen der Stadt Schrimm, Regierungsbezirks Posen, zum Betrage von 90, 000 Reichsmark.

Vom 14. Dezember 1874

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛ6. Nachdem der Magistrat der Stadt Schrimm im Einverständnisse mit den Stadtverordneten darauf angetragen hat, der Stadt zu ge⸗ statten, über ein zu Kasernenbauten Und zur Bestreitung anderer noth⸗ wendiger Kommunalbedürfnisse im Betrage von Neunzig Tausend Reichs⸗ mark von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufgenommenes Darlehn, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Inhaber lautende Stadt-Obli. gationen nach Maßgabe der anliegenden Bedingungen ausgeben zu dürfen: ertheilen Wir in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetz 8 vom 17. Juni 1833 (Gesetz Sammlung S. 75) durch gegenwaͤrtiges Privi⸗ legium der Stadt Schrimm zur Ausgabe ven auf jeden Inhaber lau— tenden Stadt-Obligationen bis zum Betrage von Neunzig Taufend Mark Reichsmünze, welche nach dem anliegenden Schema in Ab— schnitten von 3000 1500, 6090 und 300 Mark auszufertigen, mit Vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung bis spätestens im Jahre 1912 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 14. Dezember 1874. Wilhelm. Camphausen. Graf Eulenburg. Achenbach. Regierungsbezirk Posen. Obligation der Stadt Schrimm. Littr ) über Reichsmark. (Ausgefertigt in Gemäßheit des Landesherrlichen Privilegiums vom 14. Dezember 1874, Amtsblatt der r,, Regierung in Posen vom 3

Provinz Posen.

Wir, der Magistrat der Stadt Schrimm, urkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von. Mark Reichswährung, deren Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Dezem— ber 1874 aufgenommenen Anleihe von 90, 00 Mark von der Stadt Schrimm zu fordern hat.

Die auf Vier einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. Juli und am 2. Januar jeden Jahres fällig, und werden vom Tage der Fälligkeit ab, so lange sie nicht verjährt sind, bei der Kämmereikasse zu Schrimm, sowie in Berlin und Posen bei den vom Magistrate der Stadt Schrimm zu bestimmenden und öffentlich be⸗ kannt zu wachenden Stellen, gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ jährlichen Zinscoupons gezahlt.

Der umstehend abgedruckte Plan enthält die näheren Be— dingungen der Anleihe. Das Anleihekapital wird binnen längstens 38 Jahren amortisirt.

Schrimm, den . ten 1

L. S.)

Der Magistrat. Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes)

Eingetragen

* der Kontrole. Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Schrimm aufzuneh⸗ menden Anleihe von 90, 000 Mark Reichswährung.

Von dem Magistrate und der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Schrimm ist beschlossen worden, zur Bestreitung der Kosten für Kasernenbauten und anderer nothwendiger Kommunalbedürfnisse 90,009 Reichsmark durch eine aus dem Reichs -⸗Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadt Schrimm zu beschaäffen, welche mit 4 Prozent jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist und vom Jahre 1874 ab einer regel⸗ mäßigen Amortisation mit jährlich Eins vom Hundert des Uur— spruͤnglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der erspar= ten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spaͤtestens im Jahre 1912 beendigt ist.

Ueber diese Anleihe ist eine auf den Reichs-⸗Invalidenfonds lau— tende Schuldverschreibung ausgefertigt worden, in welcher dem Gläu— biger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgern das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Schrimm von einem Gesammtnominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzu— tauschen.

Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadtanleihescheine gelten die nachfolgendn Bestimmungen:

I) Die Stadtanleihescheine werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 MS Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll. .

2) Die Zinsen werden mit jährlich vier einhalb vom Hundert am 1. Juli und 2. Januar gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ jährlichen Zinsscheine durch die Kämmereikasse in Schrimm, sowie in Berlin und Posen bei dem vom Magistrate der Stadt Schrimm zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ gegeben.

zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins⸗ scheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheines. e

3) Durch den Umtausch der auf den Reichs- Invalidenfonds lau— tenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungs— quote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen, und, Ein⸗ lösung derselben zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens 5 Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu. Die Ausloosung erfolgt im Monate August jeden Jahres in öffentlicher Magistratssitzung. . e

Die Bekanntmachung der durch daz Loos gezogenen Anleihescheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungstermine. ö

Die Auszahlung des Nominalwerths der ausgeloosten Anleihe scheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 2. Januar bei der Kämmereikasse in Schrimm und bei den durch den Magistrat zu Schrimm in Berlin und Posen zu bestimmenden Stellen gegen Aus lieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In

Berlin, Sonnabend,

Die Ausgabe neuer Zinsscheine ersolgt bei den mit der Zinsen⸗

betrage einbehalten Mit dem Einlösungstermine hört die Verzinsung der ausgelooseten Anleihescheine auf.

Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stabt.

5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere 55. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung:

a. Die im S8. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrat zu Schrimm gemacht werden und werden diesem alle dielenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der ange⸗ führten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Posen stattfindet,

b; das im 8. 5. der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgerichte zu Schrimm,

C. die in den 8§5. 6, g und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Jinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung' der Anleihe⸗ scheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen gZinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

6. Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs-Anzeiger oder das an deffen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen oder das an dessen Stelle tretende Organ und ö mindestens je ein in Berlin und Posen erscheinendes Sffentliches

att.

Die letzteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Schrimm und macht die Namen der gewählten Blätter sowie etwaige Aenderun« gen derselben im Reichs ⸗Anzeiger bekannt.

„) Für, die Sicherheit der Anleihescheine sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Schrimm mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Schrimm, den

Der Magistrat. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Erster (bis Zins coupon zu der Obligation der Stadt Schrimm 1 Reichsmark . einhalb Prozent Zinsen

über

Reichsmark Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen defsen Rück⸗ gabe am ... ten und späterhin die Zinsen der vor⸗

r vom bis

Posen.

Schrimm, den

(Couponstempel.) Eingetragen sub Nr. . . . der Kontrole.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗Diri⸗ genten und des zweiten Magistrats⸗-Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit vom Schlusse des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Regierungsbezirk Posen. Talon zur Obligation der Stadt Schrimm.

Der Magistrat.

Provinz Posen.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu

der Obligation der Stadt Schrimm Litt, Nr... über

Reichsmark à 4 Prozent Zinsen, die . .. te Serie

Zinscoupons für die fünf Jahre 18 .. bis 18 .. bei der Kämmerei⸗

kasse zu Schrimm, sowie in Berlin und Posen bei den mit der Zins=

zahlung betrauten Stellen, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Inhabers der rn n, Widerspruch erhoben ist.

Schrimm, den .. ten

(L. 8. Der Magistrat.

Anmerkung. 1) Die Namenzunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder mit Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

J. Zinscoupon. J 10. Zinscoupon. Talon. j

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 13. Februar. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 11. d. M. nahm in der Diskusston über den Antrag des Abg. Dr. Virchow, die Königliche Staatsregie⸗ rung aufzufordern, noch in der gegenwärtigen Session den Ent⸗ wurf eines Gesetzes über die Reform der Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialordnung für Rheinland und Westfalen dem Landtage vorzulegen, der Minister des Innern Graf zu Gulenburg nach dem Abg. Reichensperger (Olpe) das Wort:

Wenn ich den Wunsch ausspreche, daß der, Antrag des Hrn. Vir chow nicht angenommen werden möge, so geschieht das nicht, weil ich etwa erklären will, die Regierung sei gar nicht Willens, mit dieser Gesetzgebung, wie sie beantragt wird, sich in der nächsten Zeit zu beschäftigen, sondern es geschieht nur deshalb, weil ich die Form einer Aufforderung an die Regierung in diesem Augenblicke nicht für opportun rn und zwar aus Gründen, die mit der Frage, die hier im Hause so heftig ventilirt wird, gar nicht zu⸗

den 13. Februar.

1873.

n geglaubt daß die kommunale

sprechungen, so schnell als

Provinzialordnung chen Staats. Mini⸗ z gemacht, und die Behauptung, die Hr. daß Alles fertig und zur Vorlage reif sei, ist nicht . einzelnen Ministerien haben noch nicht Ge⸗ legenheit gehabt, sich mit diesen Vorlagen zu beschäftigen. Sie werden mir zugeben, daß es von äußerster Wichtigkeit ist, Ge setzes vorlagen, die Ihnen gemacht werden, wenigstens als folche Ihnen geben zu können, mit denen das ganze Staats-Ministerium auch in seinen einzelnen Mitgliedern einverstanden ist. Es ist schon hin und wieder vorgekommen, daß im großen Drange der Geschäfte Vorlagen gemacht worden sind, gegen die hinterher im eigenen Schoße des Mi⸗ nisteriums sich Bedenken erhoben haben. Dies muß vermieden wer⸗ den. Eine Gesetzesvorlage darf nicht eher vor den Landtag kommen, als bis das ganze Staats-Ministerium mit Genehmigung Sr. Ma⸗ jestät für das Ganze dieses Entwurfs einzutreten entschiossen ist. In denjenigen Vorlagen, die jetzt gewünscht werden, sind eine große Masse von Punkten, die erst zur Kognition des Kultus Ministers, des Handels-Ministers, des landwirthschaftlichen Ministers, u. s. w. kommen müssen, noch nicht so reiflich erwogen, daß man 6 könnte, die Vorlagen wären fertig oder zur Vorlegung bereit. Dazu bedürfen wir Zeit und Sie werden uns den Vorwurf nicht machen, daß wir säumig gewesen seien Die Zeit nach jeder parlamentarischen Session, die von einem großen Theile der Herren als Ferien betrach⸗ tet wird, ist für die Regierung und das Ministerium die eigentliche Arbeitszeit, der Schluß einer parlamentarischen Session ist für dasselbe der Anfangspunkt neuer Arbeit. Denken Sie sich dazu die Beschäftigung der Minister im Reichstag, im Landtage und in ihren Ressorts, meine Herren, und Sie müssen sich sagen, daß diejenigen Vorlagen, welche wir Ihnen gebracht haben, beweifen, daß die Zeit nicht unbenutzt geblieben ist. .

Nun sage ich so: ich kann nicht garantiren, daß die Gemeinde⸗ Kreis⸗ und. Provinzial⸗ Ordnung für Rheinland und West⸗ falen in dieser Session noch vorgelegt werden wird, wodurch ich aber absolut nicht sage, daß die Regierung nicht Willens ist, mit dieser Gesetzgebung vorzugehen. Es fragt sich aber auch, ob es zweckmäßig wäre, die Vorlagen zu machen, selbst wenn sie noch wäh⸗ rend dieser Sesston fertig gestellt werden könnten. Durch die Masse von Gesetzentwürfen, die man zu gleicher Zeit vorlegt, erweitert sich das Feld der Erwägungen, selbst wenn die Entwürfe in der Haupt- sache denselben Gegenstand betreffen. Man zaudert, den einen abzu⸗ schließen, ehe man sich über den anderen geeinigt hat. Man kommt in die Gefahr, durch Nichteinigung weniger erheblicher Punkte das Zustandekommen der Gesetze und die Verwirklichung großer Gesichts⸗ punkte und Grundsätze zu gefährden. Wir haben jetzt drei Tage im Allge⸗ meinen über zwei Gesetzentwürfe gesprochen, es sind Andeutungen über diejenigen Punkte gegeben, die bei der näheren Berathung des Gesetzes zum Austrage kommen sollen. Nun haben wir drei Tage lang angedeutet und nun denken Sie, meine Herren, was wird daraus, wenn jeder dieser Gesichtspunkte in die Kommission kommt, aus der Kommissign ins Plenum, dann an das Herrenhaus und dann wieder zurück an Sie. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß, wenn das Maß desjenigen, was geboten ist, noch um ein Geringes über- schritten wird, auch das ursprünglich Geboteng nicht zum Abschluß kommen kann. Was hilft Ihnen denn eine Vorlage, von der Sie zuvor wissen, Sie werden sie nicht erledigen? Ich glaube nicht, daß einer von den Herren wirklich die Ueberzeugung hat, daß, wenn eine Gemeinde, Kreis- und Provinzialordnung für Rheinland und West⸗ falen vorgelegt wird, diese in dieser Sesston fertig werde.

Was kann also dem in dem Antrage ausgespro⸗ chenen Wunsche zum Grunde liegen? Soll er blos ein Zeichen, eine Mahnung für die Regierung sein, auf der vorgeschlagenen Bahn, nicht einzuhalten? Das ist ungefähr der Gedanke, den der Herr Graf Bethasy Hue entwickelt hatz ich glaube, auch Herr Miquel giebt dem Antrage ungefähr diesen Sinn. Aber auch dann, meine Herren, frage ich: warum ein solcher Antrag? Daß bei einem großen Theile dieser Versammlung der lebhafte Wunsch herrscht, womöglich noch in diefer Sitzung die Entwürfe der Kreis- und Provinzialordnung zu erhalten das weiß jetzt Jeder. Wenn dieser Wunsch aber die Aufforderung an die Regierung enthält. die Entwürfe vorzulegen, so bekommt doch die mögliche Nichterfüllung dieses Wunsches den Anstrich einer Nnwillfährigkeit, während diese Nichtausführung möchlicherweise durch zwingende äußere und innere Gründe mativirt sein können. ;

Ich bitte Sie also, aus diesen Gründen den Antrag nicht anzu nehmen, sondern sich überzeugt zu halten, daß der Gesetzgebung jeder Fortgang gegeben werden wird, der mit den Kräften der Regierung und den Kräften der Landesvpert' etung vereinbart ist. Die Bilder, die Herr Lasker gestern beliebt hat vorzuführen von den bleichen und nervösen Ministern, und von, den Abgeordneten, die so matt werden, daß sie nicht einmal einen freundlichen guten Morgen sagen können, haben ihre große Wahrheit und Bedeutung.

Nach einer Entgegnung des Abg. Dr. Virchow ergriff der Minister Graf zu Eulenburg noch einmal das Wort;

ch möchte die Debatte nicht verlängern, aber ich möchte das nicht R hingehen lassen, was der Herr Abgeordnete so eben gesagt hakt, indem er die Sache so darstellt, als schuͤtzte ich Schwierigkeiten,

sammenhängen. Zu dieser Frage steht die Regierung viel kühler, als

Ermangelung der letzteren wird der Werth berselben vom Kapital⸗

die Herren vielleicht glauben. Schon neulich hatte ich die Ehre, Ihnen

die der Vorlage entgegenständen vor, um dahinter andere Gesichts⸗ punkte zu 6 . habe die Frage, welche zu lebhaften De