Greifenberg i. E. Bekanntmachung. In n. Firmenregister ist bei Nr. 130 folgender
Die Firma J. Baenmer zu Greifenberg ist erloschen, — ufolge Verfügung vom 27. Januar 1875 am 2. ebruar 1875 eingetragen. Greifenberg i. Pomm, den 2. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Gr uũmhberg. Bekanntmachung.
Auf Verfügung von heute ist in unserem Genossen⸗ schaftsregister bei Nr. 3 Einkauf und Spar⸗Verein Selbsthülfe, eingetragene Genossenschaft, Co- lonne 4 eingetragen worden:
Die Genossenschaft ist aufgelöst.
Zu Liquidatoren sind: der Kaufmann Louis Todt und der Werkführer Theodor Weiche zu Grünberg
bestellt.
Grünberg, den 9. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Gx iüiümberg. Bekanntmachung.
Auf Verfügung von heute ist eingetragen worden im Gesellschaftsregister bei Nr. 47 Nienerschle⸗ sische Maschinenbaugesellschaft vorm. Couradt Schiedt, Colonne 4: .
„Das Grundkapital ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. November 1874 um 2650, 9000 Thlr, herabgesetzt worden.“
Grünberg, am 9. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Grünhbenrg. Bekanntmachung.
Bei Nr. 72 des Gesellschaftsregisters Petersen &
Krumnow ist Colonne 4 eingetragen worden: Nur der Gesellschafter Krumnow ist zur Ver— tretung der Gesellschaft berechtigt. Grünberg, den 10 Februar 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Halkerstadt. In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 4, betreffend den „Konsum Verein zu Oschersleben, eingetragene Genossenschaft zu Groß⸗Oschersleben“ Nachstehendes zufolge Ver— fügung vom beutigen Tage eingetragen worden:
„Der Restgurateur Wilhelm Junge ist als
Beisitzer des Vorstandes ausgetreten, und der Chausseeaufseher Wilhelm Briest in Oschers⸗ leben als solcher eingetreten.“
Halberstadt, den 30. Januar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Halherstaclt. In unser Firmenregister ist ein⸗ getragen:
a. zufolge Verfügung vom 39. Januar 1875: sub Nr. 558, der Rittergutspächter und
Brauereibesitzer Wilhelm Hahn auf Röderhof
als Inhaber der Firma: „Wilhelm Hahn
zu Röderhof“; .
b. zufolge Verfügung vom 4. Februar 1875:
sub Nr. 559, der Kaufmann Hermann Dessauer in Oschersleben als Inhaber der Firma: „Hermann Dessauer zr. zu Oschersleben ;;
sub Nr. 560, der Kaufmann Theodor Wil⸗ helm Bahrs in Oschersleben, als Inhaber der Firma: „Th. Wilh. Bahrs zu Oschers⸗ leben“;
sub Nr. 561, der Kaufmann Max Michaelis zu Oschersleben als Inhaber der Firma:
„S. Michaelis zu Oschersleben“.
Halberstadt, den 4. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Halherstadi. Zufolge Verfügung vom heuti— en Tage ist in unser Genossenschaftsregister unter hn 7 Nachstehendes eingetragen:
Spalte 2. Firmg der Genessenschaft:
„Konsumverein zu Ströbeck. Eingetragene Genossenschaft.“ Spalte 3. Sitz der Genossenschaft: Ströbeck.“
Spalte 4. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft:
„Gegenstand des Unternehmens ist, unver⸗ fälschte Lebensbedürfnisse von guter Qualität gegen sofortige Bezahlung Jedermann, insbe⸗ sondere aber den Mitgliedern des Vereins zu beschaffen und Letzteren aus dem dabei erzielten Gewinne Kapital zu sammeln.
Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 14. Ja⸗ nuar 1875.
Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:
I) der Sat lermeister Heinrich Römmer als Direktor,
2) der Maurer Heinrich Ehmann, als erster Beisitzer,
3) der Tischlermeister Valentin Holzheuer . zweiter Beisitzer und zugleich Kas⸗ irer,
sämmtlich in Ströbeck.
Der Vorstand zeichnet für die Gesellschaft mit deren Firma. Zur Gültigkeit der Zeich⸗ nung ist die Unterschrift von mindestens zwei Vorstands mitgliedern erforderlich. In derselben Form erfolgen die von der Genossenschaft aus⸗ gehenden Bekanntmachungen durch das Halber⸗ städter Intelligenzblatt.
Generalversammlungen können auch vom Vorsitzenden des Verwaltungsraths ausgeschrie⸗ ben werden.
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das Verzeichniß der Genossenschafter jeder Zeit bei uns eingesehen werden kann.
Halberstadt, den 1. Februar 1875.
Halherstact. Zufolge Verfügung vom heuti— 6er Tage ist in unserm Firmenregister bei Nr. 330 etreffend die Firma „C. J. Müller zu Eilen⸗ stedt“ folgender Vermerk eingetragen:
„Die Firma ist erloschen.“
Halberstadt, den 1. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Htzehoe. Zufolge Verfügung vom 11. d. M. ist am 12. d. M. in unser Firmenregister unter Nr. 682 eingetragen worden:
Firma: Peter Andre. Ort der Niederlassung: Pahlen. Inhaber: Kaufmann Peter Andreä in Pahlen. Itzehoe, den 12. Februar 18765. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Lieber ercda. Bekanntmachung.
Unter Nr. 233 unseres Firmenregisters ist heute die Firma C. Klöpel in Liebenwerda und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Christian Klöpel da—⸗ selbst eingetragen worden.
Liebenwerda, den 6. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Hanehtan. Zufolge Verfügung vom 30. Januar d. J. haben wir heute
I) in unserm Firmenregister unter Nr. 143 in
Colonne 6 Folgendes vermerkt:
Die Firma Carl Reinh. Haberland ist durch Erbgang auf die vier minorennen Ge— schwister Haberland, Namens
a. Gottlob August Erich,
b. Reinhold Walter,
c. Minna Elise,
d. Carl Reinhold, vertreten durch ihren Vormund Bürgermeister Emil Schrecker zu Eilenburg übergegangen.
Vergleiche Nr. 171 des Firmenregisters.
2) in unser Firmenregister unter Nr. 171 die Firma
Carl Reinhold Haberland zu Finsterwalde und als deren Inhaber die vier minorennen Ge— schwister Haberland
a. Gottlob August Erich,
b. Reinhold Walter,
C. Minna Elise,
d. Carl Reinhold,
zu Finsterwalde, vertreten durch ihren Vormund Bürgermeister Emil Schrecker zu Eilenburg eingetragen.
3) in unser Prokurenregister unter Rr. 32 Folgen⸗
des eingetragen:
Colonne 2. Die vier minorennen Geschwister Haberland zu Finsterwalde, als:
a. Gottlob August Erich, b. Reinhold Walter,
C6. Minna Elise,
d. Carl Reinhold,
vertreten durch ihren Vormund, den Bür⸗
germeister Emil Schrecker in Eilenburg.
Colonne 3. Carl Reinhold Haberland.
Colonne 4. Finsterwalde.
Colonne 5. Die Firmg Carl Reinhold Haberland ist sub Nr. 171 des Firmen—⸗ registers eingetragen.
Colonne 6. Die verwittwete Frau Kommis sions Räthin Haberland, Minna, geb. Wa⸗ genführ, zu Finsterwalde.
Luckau, den 8. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Hanckktam. In unser Firmenregister haben wir unter Nr. 177 die Firma Caspar Reinecke zu Kirchhain und als deren Inhaber den Kaufmann Caspar Reinecke daselbst zufolge Verfügung vom 6. d. Mts. heute eingetragen. Luckau, den 8. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Hos em. Handelsregister. In unser Firmenregister ist eingetragen: bei Nr. 609: der Kaufmann Hirsch Lipschitz hat sein in Schwersenz unter der Firma H. Lip— schitz betriebenes Handelsgeschäft nach Posen verlegt; unter Nr. 1562 die Firma D. Neufeld, Ort der Niederlassung Posen und als deren Inhaberin die Kauffrau Dorothea Neufeld, geborene Nor— don, zu Posen, zufolge Verfügung vom heutigen Tage. Posen, den 109. Februar 1875. Königliches Kreisgericht.
Konkurse. SC Konkurs⸗Eriffnung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ishann Heller zu Rixdorf ist am 4. Februar 1875, Rach⸗ mittags 3 Uhr, der kaufmännische Konkurs er— öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 19. Januar 1875 festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Goedel, hier Besselstraße 20 wohnhaft, bestellt. .
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf— gefordert, in dem auf
den 15. Februar 1875, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichts lokal, Zim merstraße 25, Terming— zimmer 12, vor dem Kommissar Herrn Gerichts⸗ Assessor Dr. Bruck anberaumten Termin ihre Er— klärungen und Vorschlüge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie über etwaige Be— stellung eines einstweiligen Verwaltungsraths ab— zugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder wesche ihm Jwaßs verschulden, wird aufgegeben, Nichts an den—⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 5. März 1875 einschließlich
dem Gericht oder dem Verwalter der Maffe An zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem ar, verlangten Vorrecht bis zum 19. März 1875 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner—⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungaoͤpersonals
am 24. März 1875, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12 vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
eine Abschrift derselben und
ö
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die sämmt⸗ lichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderun— gen innerhalb einer der Fristen anmelden werden
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat ihrer Anlagen bei⸗ zufũgen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Ge⸗ richtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll—⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer—⸗ den die Rechtsanwalte Seger, Justiz⸗Räthe Gerlach und Stubenrauch hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Berlin, den 4. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. (Civil⸗) Abtheilung.
Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldnngs frist.
In dem Konkurse über das Vermögen des , ,,, und Kaufinauns Wilhelm Korn (in Firma W. Korn) hierselbst,
. — Nr. 10 von 1874 — ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs— gläubiger noch eine zweite Frist
bis zum 28. Februar iS einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre An— sprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufge— fordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein, oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. 1977 Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 28. Januar 1875 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf
den 16. März 1375, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerxichtslokale, Terminszimmer Nr. 17, vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗Afsessor Hoening, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts— bezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forde— rung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz⸗Rath Brauer, Poppe und Dr. Lazarus zu Sachwaltern vorge⸗ schlagen.
Charlottenburg, den 29. Januar 1876.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
1015 Bekanntmachung.
Der durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 5. November 1874 über das Vermögen des Tuchmachermeisters Christian Friedrich Wil helm Renter eröffnete Konkurs ist durch Akkord beendet.
Brandenburg, den 11. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
988 Bekanntmachung.
Zu dem Konkurse über das Vermögen des Geldschrankfabrikanten Robert Kneis zn. hierselbst haben die Kaufleute Heimann Münzer und Abra— ham Bial hiersebst eine bei der Subhastation von Nr. 13 Schießwerder ausgefallene rückständige Kauf. gelderforderung von 2000 Thlrn. ohne Vorrecht nach— träglich angemeldet.
Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 26. Februar 1875, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Zimmer Rr. 47 im 2. Stock, des Gerichtsgebäudes anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.
Breslau, den 5. Februar 1875.
Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung. Kommissar des Konkurses. Fürst.
s 8 ; , loss]! gonkurs⸗Eröffnung.
J. Ueber das Vermögen des Friseurs und Kauf— manns Arthur Schott, in Firma: Arthur Schott z: hierselbst, Schweidnitzerstraße Nr 27, ist heute Nachmittags 125 Uhr der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung
. auf den 11. Februar 1875 festgesetzt worden. ;
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Georg Beer hier, Blumenstraße Nr. 1, bestellt.
II. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 26. Februar 1875, Mittags 12 Uhr, vor dem stommissarius, Stadbtrichter Lor. George im Zimmer Nr. 21 im J. Stock des Stadtgerichtsgebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.
III. Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver— schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 24. März 1875 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masfe Anzeige u machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen echte, ebendahin zur Konkursmaffe abzuliefern. Pfandinhaber und andere, mit denselben gleichberech= tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
II. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die
Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol—
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten. len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem fahren werden. dafür verlangten Vorrechte
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 24. März 1875 einschließlich
bis zum 10. Mai 1875 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde, der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie dernngen ein Termin auf nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwal⸗ den 26. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, tungs personals
auf den 14. . 1875, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Dr. George im Zimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadtgerichts gebäudes zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselhen und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem Amts bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldun seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt werden die Rechts anwãlte Zenker und Geiger Justiz · Rath Winkler und Rechtsanwalt Wiener zu Sachwaltern vorgeschlagen. ;
Breslau, den 13. Februar 1875.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
i005] Vekanntmachung
der Konkurs ⸗ Eröffnung und des offenen Arrestes.
Ueher das Vermögen des Kredit und Spar⸗ Vereins zu Liebenthal, eingetragene Genossen⸗ schaft, ist durch Beschluß dez unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage, Mittags 125 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 12. d. M. festgesetzt Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Goeppert zu Löwenberg ernannt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf Donnerstag, den 25. Februar 1875,
. ; Vormittags 119 Uhr,
in unserm Gerichtslokale, Geschäftszimmer Nr. 3 vor dem Kemmissar, Kreisgerichts-⸗Rath Heintze an⸗ beraumten Termin ihre Erklärungen und Vorschlaͤge über die Beibehaltung des bestellten einstweiligen Verwalters oder die Bestellung eines Anderen, so⸗ wie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver waltungsrath zu bestellen und welche Per sonen in denselben zu berufen. .
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an den selben zu verabfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dem Be— sitze der Gegenstände
bis zum 28. Februar 1875 einschließ lich, dem Gerichte oder dem Verwalter der Maffe Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer et waigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere, mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von Ten in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol— len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bexeits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht ö.
bis zum 13. März 1875 einschließlich bei uns schriftlich eder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitlven Ver— waltungspersonals
auf . den 1. April 1875, . Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Geschäftszimmer Nr. 3, vor dem Kommissar, Kreisgerichts Rath Heintze zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden Justiz⸗Rath Kunik und Rechtsanwalt Bod— stein von hier, sowie Rechtsanwalt Marx zu Greif⸗ fenberg zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Löwenberg, den 13. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
liche Konkurs⸗Eröffnungs⸗Anzeige und Ediktalladung.
Nachdem über das Vermögen des Pferdeschlach— ters Hermann Friedrich Wilhelm Wolter zu Lüneburg auf seinen Antrag der Konkurs eröffnet ist, werden Alle, welche behuf ihrer Befriedigung Ansprüche an die Konkurtmasse machen, bei An' drohung des Ausschlusses von derselben aufgefordert, ihre Ansprüche, unter Vorlegung der betreffenden Ur⸗ kunden und Angabe etwaiger Vorzugsrechte, am
Donnerstag den 18. März d. J. J Vormittags 11 Uhr, hierselbst anzumeldes. Es sollen in diesem Termine zugleich die Erklärungen der Gläubiger über die Per⸗ son des definitiven Kurators und die Verwaltung der Masse entgegengenommen werden.
Der Schuldner hat das Verfügungsrecht über sein Vermögen verloren; die Zwangsvollstreckungen find sistirt; als einstweiliger Konkurs⸗Kurator ist der O. G. Anw. Haacke bestellt.
Lüneburg, den 8. Februar 18765.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Joch mus.
. Konkursproclam.
Nachdem auf Antrag des hiesigen Stuhlmachers und Magazin⸗Inhabers Asmus Ohlsen der Konkurs über seine Habe und Güter, vorbehältlich der Einreden der Gläubiger, erkannt worden ist, werden hiermittelst Alle und Jede, mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger, welche Forderungen und Ansprüche an den Kridar erheben zu können ver— meinen, von Gerichtswegen befehligt, fich innerhalb 12 Wochen à dato der litzten Bekanntmachung dieses Proklams, und zwar Auswärtige unter Akten prokuraturbestellung, im unterzeichneten Amtsgericht ordnungsmäßig anzumelden, bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Konkurs masse.
Etwaige Inhaber von Faustpfändern des Kridars haben dieselben, bei Strafe der Zahlung des doppelten Werthes, rechtzeitig zur Masse einzuliefern.
Tondern, den 11. Februar 1875.
Königliches Amtsgericht. J.
MRedacteur: F. Preh m. . Verlag der Expedition (Kesseh Druck: W. Elsner.
Berlin:
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Montag, den 15. Februar 1875.
Das Postblatt erscheint
manatlich einmal, in der Regel am 15. des Monats, und kann durch Hermittelung der Beutschen Reichs-Postanstalten gegen Porausbtzahlung von 3 Mark jährlich, sowit zum Preist von 25 Pf. Ü. M. für das Exemplar btzogen werden.
Vachrichten von
des Kaiserlichen General- Postamts.
allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen ete.
—
Erlass einer neuen Postordnung. zu dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen 1871 ist auf Grund des §. 50 unterm 18. December 1874 eine neue Postordnung erlassen worden, welche am 1. Januar 1875 in Kraft tritt. Die bisherigen Bestimmungen haben im Wesentlichen folgende Abänderungen erfahren:
I) das Meistgewicht einer Drucksache ist auf ein Kilogramm ausgedehnt;
2) zu einer Begleitadresse dürfen nicht mehr als fünf Packete gehören;
3) die Angabe des Werths einer Sendung muss in der Reichsmarkwäährung erfolgen;
4) unfrankirte oder unzureichend karten werden nicht abgesendet;
5) Drucksachen dürken auch in offene Briefum-— schläge (Couverts) zur Beförderung gegen die ermässigtée Taxe eingeliefert werden;
6) unter einer Umhüllung dürfen fortan Drucksachen von hie denen Absendern sendet werden; die einzelnen Gegenstände dürfen aber nicht mit verschiedenen Adressen mit besonderen Adressumschlägen versehen sein;
7) die als ausserge wöhnliche Zeitungsbei-— en zu versendenden Drucksachen dürfen fortan ein-
Reichs vom 28. October
dieses Gesetzes
frankirte Post-
9991 8e legt
auch Ve L-
Ver SG
oder
lag zeln bis zu zwei Bogen stark sein;
8) die Versendung offener Karten als Druckes sachen gegen die ermässigte Tae ist nur in der Form von Postkarten und Bücherzetteln zulässig;
9) der für die Uebermittelung von Geldern durch Postan weisung zulässige Meistbetrag ist auf 300 Mark erhöht worden. Die Erhebung des Geldbetrages bei der Postanstalt am Bestimmungsorté muss, sofern der Be- trag nicht durch den besteéllenden Boten überbracht wird., spätestens innerhalb sieben Tage erfolgen; 10) Postvorschüsse dürfen auf dungen (reécommandirte Sendungen) jeder Art entnommen
Einschreibsen-
werden;
11) der für die Einziehung von Geldern durch Post- auftrag (Postmandat) zulässige Meistbetrag ist auf 600 Mark festgesetzt. Aufträge über höhere Beträge werden als unbestellbar behandelt;
12) bei Eilsendungen der Absender den die Eilbestellung betreffenden Ver— merk durch Unterstreichen hervorzuheben. Den Fil- boten werden Packete ohne Werthangabe bis zum Ge— wichte von 5 Kilogramm, sowie Sendungen mit Werth-— angabe bis zum Betrage von 300 Mark und bis zum Gewichte von 5 Kilogramm zur Bestellung mitgegeben;
13) die Bezeichnung „poste restante“ lautet künftig: „bostlagernd“; „reéecommandirt«“: „einschreiben!“; „per express“: „durch Eilbote n!“: „Postmandat“: „Postauftrag.“ ö. ö
(Expresssendungen) hat
Aushändigung von Briefen auf dem Bahnhofe unmittelbar nach Ankunft der isenbahnaüge. Im Interesse eines beschleunigten Briefverkehrs ist die Einrichtung getroffen worden, dass gewöhnliche, krankirte Briefe alsbald nach Ankunft der in den Eisenbahnzügen befindlichen Bahnposten an den Bahn— ho fen in Empfang genommen werden können. Die besonderen Bedingungen, unter welchen die Annahme und Beförderung solcher Briefe (Bahnhofs- brief), sowie deren Aushändigung an den Bahnhöfen erfolgt, werden auf Verlangen von den Postanstalten mitgetheilt.
— ——— —
Erleichterungen bei der Bücherpost.
Gegen das ermässigte Porto für Drucksachen kön- nen auch Bücher, Landkarten und Musikalien, gleichviel ob gebunden, gefalzt oder geheftet, unter Band bz. Verschnürung, in offenen Briefumschlägen oder ein- fach gefaltet mit der Post versandt werden. Die Sen— dungen müssen jedoch nach ihrer äusseren Be- sehaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sein; insbesondere sind unförmliche Bunde oder Rollen von der Versendung ausgeschlossen.
Es ist gestattet, bei Büchern und Musikalien eine Widmung handschriftlich einzutragen; auch kann den Sendungen eine Rechnung beigefügt werden.
je nachdem
Entfernungen im
— aur Tm, =
Das vorauszubezahlende Porto beträgt auf alle Reichspostgebiete: bis 50 Gramm einschliesslich 3 über 50 „250 . 4 10 J , 26 und über 500 Gramm bis zum Meist— gewichte von 1 Kilogr. einschliessl. 30 „, Durch die Bücherpost wird der direkte Bezug von Büchern u. s. w. auf schnellstem Wege ermöglicht.
*
Linführung des Fostanweisnngs- und Postvorschuss- Verkehrs zwischen Deutschland und Gesterreich- Ungarn.
Im Verkehr zwischen Deutschland und Oester-— reich- Ungarn sind Postanweisungen und Post- vorschüsse bis zur Höhe von 150 Mark oder 75 Gul- den Oesterr. V. zulässig. Die Gebühr beträgt für Post- anweisungen: im Betrage bis 75 Mark einschliesslich 20 Pf, über 75 bi 0 , schüsse: für je 3 Mark 5 Pf., mindestens jedoch 10 Pf.; ausserdem kommt für die Postvorschuss-Sendungen selbst, in Brief- oder Packetform eingeliefert werden, das für Briefe mit Werthangabe bz, für Packete im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn bestehende Porto zur Erhebung. Die allgemeinen Versendungs-Bedingun— gen entsprechen im Uebrigen denen für den inneren Verkehr des Reichspostgebiets. Die Postanweisungs- und Postvorschussbeträge auf Sendungen nach Cesterreich— Ungarn müssen auf die Rkeichsmarkwährung lauten; die Umwandlung in die Oesterreichisthe Währung wird Seitens der Oesterreichischen Postverwaltung bei Ueber- nahme der Sendungen, und zwar auf Grund des jedes- maligen Wiener Tagescourses bewirkt.
S816
Fostaufträge (Postmandate). Nachdem der mittelst Post au ftrages (Postman- dats) einziehbare Höchstbetrag auf 600 Mark R. MI. festgesetzt worden ist, kommt das bisher stillschweigend geduldete Verfahren, nach welchem bier und da auch Postaufträge zu höheren Beträgen eingeliefert worden sind, in Wegfall. Die Postanstalten haben Anweisung erhalten, Postaufträge, welche auf Beträge von mehr als 600 Mark R. M. lauten, nicht mehr zur Ansführung zu bringen, sondern als unbestellbar an den Auftrag- geber zurückgelangen zu lassen.
Auf diese Vorschrift wird besonders aufmerksam zomacht, da deren Nichtbeachtung, namentlich soweit es zich um die Einziehung von Wechseln handelt, Vers luste für die Absender nach sieh ziehen kann.
Es empfiehlt sich, den Sendungen mit Postaufträgen das zur Lebermittelung des eingezogenen Betrages an den Absender erforderliche und bereits entsprechend ausgefüllte Postanweisungs-Formular bz. bei Beträgen von mehr als 300 Mark R. M. zwei dergleichen Formulare beizufügen.
Merthangabe bei Geldsendungen nach Belgzien und darüber hinaus.
Auf Werthsendungen nach Belgien und darüber hinaus, nach England und Frankreich, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzth, Platina, Banknoten oder Papiergeld, Schmuck- Sachen, Edelsteinen et. besteht, muss der volle Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden.
Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet, abgesehen von der etwaigen Verfolgung nach den in Belgien be- stehenden Strafgesetzen.
* 2 Packetverkehr mit Paris.
Die ermässigten Be förderungsgebühren, welche für den Packetverkehr mit Paris auf dem Wege über Elsass-Lothringen bestehen, kommen auch auf diejenigen Päckereien ohne Werthangabe nach und von Paris in Anwendung, deren Weitersendung auf dem Wege über Herbesthal und Belgien erfolgt. Bezüglich
der fremden Beförderungsgebühren macht es mithin keinen Unterschied, ob Päckereien ohne Werthangabe nach Paris über Elsass-Lothringen, oder ob sie über Herbesthal und Belgien weitergesandt werden.
Postverkehr mit Vorwegen.
Der Meistbetrag der Postanweisungen nach Norwegen ist von 75 Mark auf 225 Mark erhöht worden. Die Gebühr beträgt für Beträge bis 1121, Mark: 40 Pf., für höhere Beträge S0 Pf.
Der Tarif des fremden Portos für Fahrpostsendungen nach Norwegen ist wesentlich vereinfacht. Leber die zu erhebenden Beträge ertheilen die Postanstalten auf Be- fragen nähere Auskunft.
— — —
Umwandlung der Beträge auf Postanweisungen nach Belgien, Italien und der Schwein bz. nach Gross- britannien und Irland.
Beträge auf Postanweisungen nach Belgien, der Schweiz werden bis auf Weiteres nach dem Verhältniss von 100 Franken 82 Mark, die Be- träge auf Postanweisungen nach Grossbritannien und lrland nach dem Verhältniss von 1 Pfund Sterling — 20 Mark 50 Pf. in die betreffenden fremdländischen Wäh- rungen umgewandelt werden.
Die
ltalien und
Briespostverkehr mit Ostindien, (hina, Japan ete.
Das Porto für die auf dem Wege über Neapel mit französischen Postschiffen zu befördernden Briefpost- gegenstände nach Ostindien, China, Japan etc. beträgt fortan: 1) nach Anam, Ceylon, China, Japan, Siam, den englischen (ausschliesslich Birma), französischen, portu- giesischen und spanischen Besitzungen in Hinterindien, Mauritius, Mayotte, Ste. Marie de Madagascar, Réunion und den Seychellen für gewöhnliche frankirte Briefe 5 Pfennige, für unfrankirte Briefe aus jenen Ländern 1 Mark 20 Pfennige — davon 70 Pfennige für je 71, Gramm, der Rest für je 15 Gramm —; 2) nach den nieder- ländischen Besitzungen im indischen Archipel für ge- wöhnliche frankirte Briefe 1 Mark 10 Pfennige, für un- frankirte Briefe aus jenen Besitzungen 1 Mark 35 Pfennige — davon 85 Pfennige für je 7½ Gramm, der Rest für je 15 Gramm —. Drucksachen nach den genannten Län- dern et. kosten 20 Pfennige für je 50 Gramm.
Correspondenzemn, welche auf dem bezeichneten Wege Beförderung erhalten sollen, müssen frankirt und mit dem Vermerk „über Neapel“ versehen werden.
Postanweisungsverkehr mit Süd-4ustralien.
Nach Süd-Australien können durch die Post- anstalten Zahlungen bis zum Betrage von 210 Mark im Wege der Fostanweisung vermittelt werden. Der Betrag ist vom Absender in englischer Währung auf der Postanweisung anzugeben. Die Gebühr beträgt 10 Pf. für je drei Mark; mindestens aber eine Mark.
Die Bostanweisung muss den Zunamen und mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vor- namens des Empfängers, sowie die genaue Adresse desselben enthalten. In gleicher Weise muss der Absender auf dem Abschnitt der Postanweisung durch Angabe des Zunamens und wenigstens des Anfangsbuchstabens eines Vornamens, Sovie durch Angabe der Adresse bezeichnet ein. 2 sonstigen schriftlichen Mittheilungen darf die Post- anweisung nicht benutzt werden.
Vene Ausgabe der „Vachrichten für das Publicum.“
Aus der Portotaxe und der neuen Postordnung ist ein Auszug der wesentlichsten Bestimmungen in möglichster Kürze unter dem Titel: „VYachriehten für das Publicum bei Versendungen innerhalb des Deutsehen Reiehs-Postgebiets“ auf einem Quartblatt hergestellt worden, welcher Auszug bei allen Postanstalten, sowie durch die Briefträger und Land- briefträger zum Preise von 10 Pf. für das Stück be- zogen werden kann.