tungen haben sich hinsichtlich der Vermögensverwaltung — so⸗ fern die Stiftungsurkunde nicht ausdrücklich eine entgegen⸗ gesetzte Bestimmung enthalten sollte — nach den bezüg⸗ lichen Vorschriften, welche den Vormündern ertheilt sind, zu achten (58§. 43, 83. Tit. 19. Th. II. Allg. L⸗R.) Nach den 9. als maßgebend bezeichneten Vorschriften aber, vergl. S8. 41 . 271. II. Allg. Depos.Ordn. Anh. §. 158 zu 8§. 454 Tit. 18
Th. II. Allg. C.⸗R. (altlandschaftliche Pfandbriefe), Kab.⸗Ordre vom 3. Mai 1821, G.⸗S. S. 46 (Staatsschuldscheine), §. 13 der Verordnung vom 8. Juni 1835, G.⸗S. S. 101 (Pfand⸗ briefe Litt. B. des Königl. Kreditinstituts für Schlesiem). 10
des Reglement vom 8. August 1836. G.⸗S. S. 238 und 3. 11 des Reglements vom 9. April 1345, G.⸗S. S. 414 (Schuld⸗ verschreibungen der Tilgungskasse zur Erleichterung der Ablösung der Reallasten in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg, Höxter, Mühlhausen, Heiligenstadt und Worbis). Kab.⸗Ordre vom 27. Mai 1838, G.⸗S. S. 280 (konvertirte Pfandbriefe der landschaftlichen Kreditinstitute, Obligationen der preußisch⸗englischen Anleihe von 1830 u. Kur⸗ und Neumaͤrkische ständische Obligationen). Kab.Ordre vom 16. September 1842, G.⸗S. S. 249, Erlaß vom 14. Juni 1848, G.⸗S. S. 156, Erlaß vom 23. September 1858, G.⸗S. S. 412, Erlaß vom 29. Dezember 1851, G.⸗S. 1852 S. 34, Erlaß vom 9. September 1854, G.⸗S. S. 539, Erlaß vom 15. Januar 1855, G.⸗S. S. 67, Erlaß vom 17. No⸗ vember 1856, G.⸗S. S. 993, Erlaß vom 21. Januar 1857, G.⸗S. S. 63, Erlaß vom 28. Mai und 2. Juli 1859, G.⸗S. S. 279 und 393, §. 7 des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, G.⸗S. S. 1200, Gesetz vom 10. März 1870, G.⸗S. S. 250 (Obligationen über provinzielle vom Staate übernommene Schulden und Schuldverschreibungen verschiedener Staatsanleihen, insbesondere der konsolidirten), Kab.⸗Ordre vom 22. Dezember 1843, G.⸗S. 1844, S. 45, Kab.⸗Ordre vom 22. Oktober 1855, G.⸗S. S. 683 (staatlich garantirte Eisenbahn⸗Aktien), F. 37 des Gesetzes vom 2. März 1850, G.⸗S. S. 119 (Rentenbriefe) sind die Eingangs bezeichneten Inhaber⸗Papiere eben so wenig depo⸗ sitalmäßig, wie die von den Grundkredit- oder Hypotheken⸗Ban⸗ ken ausgegebenen Pfand⸗ resp. Hypotheken⸗Briefe. Daß 5. 31 Litt. c. des Teltower Sparkassen⸗Statuts, indem er neben den staatsseitig emittirten oder garantirten Inhaberpapieren auch solche erwähnt, welche unter staatlicher Autorität von Korporationen oder Kommunen ausgestellt und mit einem bestimmten Satze verzinslich sind, bezüglich der Belegung von Sparkassengeldern einen weiter gehenden Kreis eröffnet hat, als solcher für Mündel⸗ gelder gesetzlich statuirt ist, erscheint in der Sache einflußlos. Denn für die Belegung von Mündelgeldern — und analog für diejenige von Kapitalien der pia corpora — hat die Gesetz⸗ gebung von jeher strengere Normen aufgestellt, weil die Vormünder und Stiftungsvorsteher Geschäfte Dritter, und zwar solcher Persönlichkeiten führen, welche wegen Minderjährigkeit eines besonderen staatlichen Schutzes be⸗ dürftig sind oder aus Gründen des öffentlichen Interesses den Minderjährigen gleich geachtet werden, während die Sparkasse wenigstens in gewissem Sinne — durch selbstgewählte Organe — ihre eigenen Geschäfte besorgt und überdies in der Garantie des betreffenden kommunalen Verbandes eine besondere Sicherheit findet, an der es in dem vormundschaftlichen Verhältnisse fehlt. Die Sparkassen pflegen auch einen Theil ihrer Bestände gegen Wechsel nnd Schuldscheine zu verborgen: eine Beleihungsart, welche für Mündelgelder unbedingt verboten und für Stiftungs⸗ kapitalien noch niemals beansprucht ist. Uebrigens wird die für die Belegung der Mündelgelder gezogene Grenze voraussichtlich im Wege der Gesetzgebung erweitert werden. Der mittelst Aller⸗ höchster Ermächtigung vom 12. Dezember v. J. dem Landtage norgelegte Gesetzentwurf über das Vormundschaftswesen statuirt im 5. 41 die Belegung von Mündelgeldern nicht allein: in Schuldverschreibungen, welche vom Reiche oder von einem Bun⸗ desstaate emittirt oder garantirt sind, sondern auch: in Renten⸗ briefen und in Schuldverschreibungen deutscher kommu— naler Korporationen — z. B. Provinzen, Kreise, Gemeinden u. s. w. — welche einer regelmäßigen Amortisation unterliegen. Sollte der Entwurf Gesetzeskraft erlangen, so würden die In⸗ haber⸗Papiere der mit Korporationsrechten versehenen Deich⸗ und Meliorations⸗Verbände, da solche Schuldverschreibungen deutscher kommunaler Korporationen“ ohne Zweifel beizuzählen sind, gleich diesen künftighin für die Belegung von Stiftungs⸗ geldern verwendbar werden.
— Der Widerstand eines Gefangenen gegen die transportirenden Beamten durch Körperbewegungen, die den Transport erschweren, ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 28. Januar er. als ein gewaltthätiger Wider— stand zu bestrafen. Der inhaftirte Geistliche W. wutde vom Orte N. nach der Stadt E., die eine Viertelstunde auseinander liegen, transportirt. Auf dem Wege stemmte wiederholt der Gefangene die Füße fest gegen den Erdboden, bog den Oberkörper weit zurück und setzte alle seine Kräfte dergestalt der Thätigkeit der Beamten entgegen, daß der Transport eine volle Stunde dauerte. Wegen gewaltthätigen Widerstandes auf Grund des §. 113 des Reichs⸗Strafgesetzbuches angeklagt, wurde W. in den beiden ersten Instanzen verurtheilt und seine dagegen eingelegte Nichtig⸗ keitsbeschwerde vom Ober⸗Tribunal zurückgewiesen. „Wie der erste Richter“, führt das Ober⸗Tribunals⸗Erkenntntß aus, „näher entwickelt und es auch der mit der seinigen übereinstimmenden thatsächlichen Auffassung des zweiten Richters entspricht, hat der Angeklagte der Aktivität der Körperkräfte der Be⸗ amten die Aktivität seiner eigenen Körperkräfte entgegengesetzt. Es kann also weder von einem blos passiven Verhalten, noch von einer nur direkt gegen die Beamten wirkenden Gewalt des Angeklagten die Rede sein. Seine Gewaltanwendung richtete sich vielmehr unmittelbar gegen die körperlichen Kraftanstrengungen der Beamten, er setzte ihnen nicht blos die Last des eigenen Körpers, sondern die angespannten und direkt gegen die Person der Beamten in Thätigkeit gesetzten Kräfte seines Körpers ent⸗ gegen, und nöthigte dadurch dieselben, eine größere Gewalt zu brauchen, um den ihnen vom Angeklagten in dieser Weise ge⸗ leisteten Widerstand zu überwinden.“
— Eine Person, die in einem schwurgerichtlichen Verfahren auf Verlangen des Richters eine schriftliche Auskunft ertheilt, ohne jedoch als Zeuge vernommen zu werden, wird, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 27. Januar cr., da⸗ durch nicht unfähig, in derselben Sache als Geschworner Theil zu nehmen.
— Die im Preßgesetz (5§. 21) bestimmte Geldstrafe für den Zeitungs⸗Redacteur, wegen Fahrläfsigkeit bei Veröffent⸗ lichung eines strafbaren Artikels fällt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 29. Januar cr. nur dann fort, wenn derselbe den Verfasser des Artikels nachweist, nicht aber, wenn der Verfasser auf andere Weise ermittelt wird.
— Se. Durchlaucht der Fürst von Schönburg⸗Wal⸗ denburg ist nach Waldenburg abgereist.
— Der französische Botschafter in St. Petersburg, General Leflö, traf heute früh auf der Durchreise nach Paris hier ein, stieg im Hotel Royal ab um daselbst das Dejeuner einzunehmen, stattete demnächst dem französischen Botschafter, Vicomte de Gontaut⸗Biron, einen Besuch ab und reiste Mittags weiter.
— Der General⸗Major von Suckow, Commandeur der 31. Kavallerie⸗Brigade, ist aus Anlaß seiner Beförderung zur gedachten Charge von Straßburg i. / E. hier eingetroffen.
— Der Kaiserlich deutsche Militärbevollmächtigte in Paris, Major und Flügel⸗Adjutant von Bülow, welcher sich seit etlichen Tagen hier aufhielt, hat sich heute früh auf seinen Posten nach Paris zurückbegeben.
Der Magistrat hat gestern in einer außerordentlichen Sitzung die neue Geschäftsordnung der Stadtverordneten⸗ Versammlung berathen. Obwohl sich nicht genau übersehen läßt, wie dieselbe wirken wird und obwohl Bedenken gegen mehrere Bestimmungen derselben erhoben wurden, hat der Ma⸗ gistrat beschlossen, seine Zustimmung unter der Voraussetzung zu ertheilen, daß zwei Paragraphen, welche nicht ganz klar sind, von ihm richtig aufgefaßt werden.
Bayern. München, 16. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach hat der Abgeordnete Joerg bei der klerikalen Fraktion den Antrag gestellt, eine Adresse an den König zu richten, um in derselben gegen das Ministerium wegen Ein⸗ führung der Civilehe Beschwerde zu führen.
Sachsen. Dresden, 16. Februar. Der König und die Königin gedenken sich am nächsten Sonnabend zu einem mehr⸗ tägigen Besuche am Großherzoglichen Hofe nach Weimar zu begeben. — Heute Nachmittag findet bei Ihren Königlichen Ma⸗ jestäten ein größeres Diner statt, zu welchem außer einigen hier
lebenden distinguirten Fremden und mehreren Staats beamten
auch der Ober⸗Bürgermeister der Residenz Comthur ꝛc. Pfoten⸗ hauer und der Vorsteher des hiesigen Stadtverordnetenkollegiums Hofrath Ackermann Einladungen erhalten haben.
Baden. Karlsruhe, 14. Februar. Das Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt enthält, wie schon mitgetheilt, eine Bekannt— machung des Finanz⸗Ministeriums vom 4. d. in Betreff der Aufnahme des neuen Anlehens von 30 Millionen Mark für den Staatseisenbahnbau. Für dasselbe werden je 7500 vom 1. Februar 1875 an mit 4 Prozent verzinsliche Schuld⸗ verschreibungen über 2000, 1000, 500, 300 und 200 Mark mit Februar⸗ und August⸗Zinsabschnitten ausgegeben, welche auf den Inhaber ausgestellt, jedoch auf dessen Verlangen auch auf den Namen eingeschrieben werden. Der Finanzverwaltung steht jeder⸗ zeit 6monatliche Kündigung zu. Die Tilgung soll längstens in 50 Jahren vollendet sein.
— Der altkatholische Kirchengemeinderath in Con—⸗ stanz hat sich am 11. ds. konstituirt und von der Spitalpfarr⸗ kirche und dem Pfarrhause förmlich Besitz ergriffen.
Hessen. Darmstadt, 15. Februar. Der Ministerial⸗ Rath im Ministerium des Innern, Geheimer Rath Heinrich Fischer, ist unter dem 10. d. M. auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand versetzt und demselben das Ritterkreuz erster Klasse des Ludwigs⸗Ordens verliehen worden. Der Hofgerichts⸗-Rath bei dem Hofgericht der Provinz Starkenhurg, August Weber, und der vortragende Rath in dem Ministerium des Innern, Geheime Regierungs⸗ Rath Dr. Bernhard Jaup sind zu Ministerial-Räthen im Ministerium des Innern ernannt worden. =
Mecklenburg. Malchin, 17. Februar. (W. T. B.) Auf Veranlassung des Verfassungscomités fand heute eine Ab⸗ stimmung des Landtages darüber statt, ob die Erhaltung der Ritterschaft und Landschaft als politischer Korporationen als Vorbedingung des Eingehens auf die Verhandlungen über die landesherrliche Proposition in der Verfassungsangelegen⸗ heit aufrecht zu erhalten sei oder nicht. Die Landschaft erklärte sich als Stand für die Beseitigung der Ritterschaft und Land⸗ schaft; die Ritterschaft stimmte mit 88 gegen 19 Stimmen für die Erhaltung derselben. Beide Beschlüsse wurden den Kom⸗ missionen mitgetheilt.
Anhalt. Dessau, 14. Februar. Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen-Weimar haben, nachdem sie ihre Abreise zweimal verschoben, heute Morgen unsere Stadt wieder verlassen. Die hohen Gäste erschienen, außer bei mehreren Hoffesten, auch zweimal im Herzoglichen Hoftheater, wo auf ihren Wunsch am ersten Abende die Kretschmersche Oper Die Folkunger“, am andern Shakespeare's „König Johann“ zur Aufführung gelangte.
— Die Höhe des dem Landtage vorgelegten Haupt— Finanz⸗Etats für das laufende Jahr beträgt 7,420,000 t Unter den Posten der Einnahme sind die bedeutendsten die aus der Domanialverwaltung mit über 25 Millionen und aus den Bergwerken mit fast 35 Millionen; unter denen der Ausgabe die für die Finanzverwaltung mit zwei Millionen und gegen 400000 und für das Bauwesen mit über 16 Millionen 6. Zu Theuerungszulagen für Beamte sind 100,000 S6, außerdem im Unterrichtsetat für Lehrer über 60,000 M66 ausgeworfen. Die im Etat nachgewie⸗ senen Einnahmen für das Reich betragen 5,816,400 Se, über 650, 9000 M½υ weniger als im Vorjahre, hauptsächlich wegen der Minderproduktion der Zuckerfabriken infolge der ungüunstigen Rübenernte. — Die Staatskassenscheine Anhalts haben sich um 250, 000 Thlr. vermindert, die vorgestern in der vorgeschriebenen Form vernichtet wurden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. Februar. Der Herzog Ludwig in Bayern ist gestern Abend abgereist.
— Im Abgeordnetenhause legte heute der Finanz⸗ Minister den Gesetzentwurf über die Verzehrungssteuer von Fleisch außer den für die Einhebung der Verzehrungssteuer als geschlossen erklärten Orten vor. Der Minister des Innern be⸗ antwortete mehrere Interpellationen, der Unterrichts⸗Minister die Interpellation Prombers, Betreffs der Ernennung der Olmützer Domherren, wobei er erklärte, daß mit der Wiederbesetzung der erledigten Stellen bis zur Reorganisirung des Statuts des Domkapitels gewartet werden müsse. Ein päpstliches Breve, welches das Erforderniß des Adels zur Erlangung einer Dom⸗ herrnstelle zu Olmütz aufstellt, sei dem Minister unbekannt; die Regierung werde bei der Besetzung nur nach den konfessionellen Gesetzen vorgehen. Das Gesetz betreffs der Spezialkredite für 1875 zu Bahnbauzwecken wurde mit den Zifferansätzen des Budgetausschusses in dritter Lesung angenommen. Der Antrag Razlags, betreffend einige Aenderungen des Wehrgesetzes, wurde , einer Rede des Ministers Horst abgelehnt, desgleichen eine Petition des mährischen Vehrervereins um Begünstigungen im
Wehrgesetze.
— 16. Februar. (W. T. B.) In Folge des Berichts, welchen der ungarische Minister-Präfidenk Bitto über seine gestrige Besprechung mit Koloman Tisza an den Kaiser er— stattet hat, ist letzterer zum Kaiser beschieden worden.
Pest, 16. Februar. (W. T. B.) Die von Tis za in der heutigen Audienz beim Kaiser abgegebenen Erklärungen haben letzteren, sicherem Vernehmen nach, bestimmt, die Fusionsver— handlungen zwischen den beiden großen Parteien fortsetzen zu lassen. Zum Vertrauensmann bei den Verhandlungen hat der Kaiser den gegenwärtigen Chef des Kabinets, Bitto, bezeichnet.
Schweiz. Bern, 16. Februar. (W. T. B.) Das hie⸗ sige altkatholische Centralcomité hat an die altkatho⸗ lischen Gemeinden und Vereine die Aufforderung gerichtet, ihre Delegirten für die demnächst abzuhaltende erste schweize⸗ rische christkatholische Nationalsynode bis zum 1. April zu ernennen.
Niederlande. Haag, 13. Februar. Dem Staats⸗ Rathe liegt jetzt ein Gesetzentwurf zur Prüfung vor, nach welchem den kooperativen Genossenschaften die Rechtspersönlich⸗ keit verliehen werden soll. — Betreffs der Wiedererrichtung von Stabsmusik⸗Corps bei den acht Infanterie⸗Regimentern ver⸗ nimmt man, daß der König einem jeden dieser Musik-Corps eine jährliche Subsidie von 4000 Gulden zuerkannt hat.
Belgien. Brüssel, 16. Februar. (W. T. B.) In der Sitzung des Senats richtete Anethan eine Anfrage an den Minister des Auswärtigen, ob Belgien einen Vertreter zu der in St. Petersburg bevorstehenden internationalen Kon⸗ ferenz über das Kriegsvölkerrecht senden werde. Der Minister erwiderte, es sei ihm nicht bekannt, wo und wann die Konferenz zusammentreten werde. Die Regierung betrachte es als eine Frage von erheblicher Wichtigkeit, welche Haltung Belgien der Konferenz gegenüber einnehmen solle, und be— schäftige sich ernstlich mit Erörterung derselben. Sie habe aber noch nicht hinlänglich Stellung zu dieser Angelegenheit ge⸗ nommen, um jetzt schon bestimmte Erklärungen abgeben zu können, die außerdem auch auf die noch schwebenden Verhand⸗ lungen einen ungünstigen Einfluß haben dürften.
Großbritannien und Irland. London, 15. Februar. In Domning⸗Street fand gestern ein Kabinetsrath statt, bei dem sämmtliche Minister zugegen waren. Nach dem Konseil begab sich der Marine⸗Minister Ward Hunt nach Osborne zur Königin.
— Die Admiralität ist auf dem Punkte, eine Anzahl höl⸗ zerner Schiffe, die gegenwärtig in dem Bassin der Staats⸗ werfte zu Chatham sich befinden und dem Reservegeschwader an⸗ gehören, meistbietend zu verkaufen. Diese Schiffe sind: Der „Kossack“, 16 Kanonen, Korvette, 1951 Tonnen, 870 Pferde⸗ kraft; der „Chanticleer“, 7 Kanonen, Schaluppe, 1365 Tonnen, 694 Pferdekraft; der „Icarus“, 3 Kanonen, Schaluppe, 861 Tonnen, 274 Pferdekraft; der „Newport“, 1 Kanone, Ver⸗ messungsschiff, 570 Tonnen, 325 Pferdekraft; und der „Pylades“, 17 Kanonen, Korvette, 2021 Tonnen, 1011 Pferdekraft. Das Kriegs⸗Ministerium hat bei einer Privatfirma in Blackwall ein neues Torpedoschiff bestellt.
— 16. Februar. (W. T. B.) Unterhaus. Der Se⸗ kretär des Schatzamtes im Parlamente, Sir W. Hart Dyke, stellte aus Anlaß der heute in Tipperary anstandslos erfolgten Wahl John Mitchells zum Parlamente Namens der Regierung den Antrag, daß die gegen Mitchell als Theilnehmer an der irländischen Konspiration, sowie über seine Verurtheilnng und Flucht im Mai 1848 ergangenen Prozeßakten vorgelegt werden. Der Deputirte für Galway, Nolan, protestirte gegen dieses Vor⸗ gehen der Regierung. Disraeli kündigte darauf an, er werde nächsten Donnerstag den Antrag stellen, daß Mitchell, der der Felonie schuldig befunden und zu fünfzehnjähriger Deportation verurtheilt worden sei, aber weder diese Strafe verbüßt habe, noch auch etwa begnadigt worden sei, nicht zum Parlaments⸗ Mitgliede gewählt werden könne und daß der Sprecher des Hauses eine neue Wahl anzuordnen habe. Die Deputirten für Louth und Wesford, Sullivan und Bowyer, protestirten lebhaft gegen das übereilte Vorgehen der Regierung und suchten die Rechtsgültig⸗ keit der Wahl Mitchells aufrecht zu erhalten. Der Oyfke'sche Antrag ward indeß mit 174 gegen 13 Stimmen angenommen. Sir W. Hart Dyke stellte darauf den weiteren Antrag, daß die auf die Verurtheilung Mitchells bezüglichen Schriftstücke gedruckt werden und daß eine Besprechung derselben am Donnerstage stattfinde. Bowyer protestirte nochmals gegen den Anirag auf Vornahme einer Neuwahl; der Deputirte für Meath, Martin, kündigte an, er werde morgen die Vorlegung der Dokumente beantragen, aus denen sich ergebe, wie der Gerichtshof zusam— mengesetzt worden sei, der Mitchell abgeurtheilt habe und wie die Namen der die Jury bildenden Geschworenen gelautet hätten. Auch der zweite Dyke'sche Antrag wurde angenommen.
— Die „Times“ macht zu der Angelegenheit der von dem Baron Reuter unternommenen GEisenbahnan⸗ lagen in Persien die Mittheilung, daß der Vertreter Reuters in Teheran den persischen Behörden gegen⸗ über auf die Bestimmung des Supplementarvertrages vom 24. August hingewiesen hat, wonach die Papiere über die Anlage aller dem Baron Reuter von der persischen Regierung über⸗ tragenen Unternehmungen vor Beginn der Arbeiten von der Re⸗ gierung genehmigt werden sollen. Wenn bis jetzt lediglich mit der Ausführung der Eisenbahnanlagen begonnen worden sei, sei dies allein durch den Umstand veranlaßt, daß die Papiere über die übrigen Bauten von den persischen Behörden nicht wiederzuerlangen gewesen seien. — Der Supplementarvertrag sei ebenso wie der Hauptvertrag vom Schah unterzeichnet worden.
Canada. Das Haus der Gemeinen des Dominion hat in seiner Sitzung vom 15. d. Mts. den neulich von dem Premier Alexander Mackenzie gestellten Antrag, der die Ueberreichung einer Adresse an den General⸗Gouverneur zu Gunsten einer voll⸗ ständigen Amnestie für die Theilnehmer an der Rebellion von 1869 im Nordwesten, mit Ausnahme von Riel, Lepine u. s. w. zum Zwecke hatte, mit 120 gegen 50 Stimmen angenommen.
— Der Sultan von Zanzibar bekundet in jeder Be⸗ ziehung seinen Wunsch, an dem Werke zur Unterdrückung des Sklavenhandels in seinem Gebiet mitzuhelfen. So hat er dem Globe“ zufolge dem in Zanzibar angekommenen britischen Kriegsschiffe London“ die Insel Bawy als ein Marinedepot gegen den Sklavenhandel zur Verfügung gestellt.
Frankreich. Paris, 16. Februar. (W. T. B.) Der Marschall Mae Mahon hat unter dem 12. d. M. ein Schreiben an den Finanz-Minister gerichtet, in welchem er den— selben auffordert, den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung resp. Herabsetzung der Pensionen der gedienten Militärs zurückzuziehen.
— Der, Moniteur“ erklärt die Mittheilung der Augsburger „Allgemeinen Zeitung“ für unrichtig, daß der Herzog von
Decazes den französischen Generalkonsul in Belgrad aufage— fordert habe, sich des Titels Diplomatischer Aigen nicht 3 zu bedienen. Der „Moniteur“ bemerkt ferner, daß die Regie⸗ rung auch von keiner Seite veranlaßt sei, einen solchen Schritt zu thun. — Der General Martimpren ist heute gestorben. Versailles, 16. Februar. (W. T B.) Die National—⸗ versammlung erledigte heute mehrere kleinere Gesetzentwürfe, welche ohne erhebliches Interesse waren und vertagte sich darauf bis zum Freitag. Vor Beginn der Berathung erhoben die De⸗ Putirten Saissel und de Lorgeril (oon der Rechten) wider den Prästdenten Buffet den Vorwurf, daß er durch Ueberweisung des Waddingtonschen und des Vautrainschen Senatsgesetzentwurfs an die konstitutionelle Kommission die Geschäftsordnung verletzt habe, welche, nachdem das Senatsgesetz ordnungsmäßig abge— lehnt worden sei, die Erörterung desselben Gegenstandes erst nach Ablauf von 3 Monaten gestatte. Der Prästdent Buffet führte indessen den Nachweis, daß die Bestimmungen der Geschãfts⸗ ordnung durch ihn nicht verletzt worden seien und blieb der Zwischenfall ohne weitere Folgen. — Der Bericht der Unter⸗ suchungskommission über die Vorgänge bei der Wahl des bonapartistischen Abgeordneten Bourgoing im Departement de la Nièvre, in welchen auch die Aussagen des Pariser Polizei⸗Präfekten über das bonapartistische Centralcomité aufge⸗ nommen sind, wird wahrscheinlich am Freitag erstattet werden.
Spanien. Madrid, 14. Februar. Durch Königliches Dekret ist der Minister⸗Präsident Canovas del Castillo mit der zeitweiligen Führung des Marine⸗-Ministeriums betraut worden, dessen bisheriges Haupt, D. Mariano Roca de Togoreg, Marquis v. Molins, zum Botschafter in Paris ernannt ist. Andere De— krete verkündigen Begnadigung für gewisse politische Vergehen, und verleihen denjenigen Militärs, welche in dem Gefecht bei . am 3. h . . Belohnungen, ordnen aber für
iejenigen, welche ihre icht versäumten, strenge Untersuch und Strafe an. . . ö. kö
. 17. Februar. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ pu⸗ blizirt die Dekrete, betreffend die ö der ,, Finanzkommissionen in London und Paris; zum Präsidenten derselben ist Barrajo, zum Vize⸗-Präsidenten Peral ernannt. Die neue Emifsion von Obligationen der auswärtigen Schuld wird auf den Betrag von 62. 60009000 Piaster erhöht, um daraus und aus den Rio⸗Tinto⸗Wechseln die Einlösung der Coupons der auswärtigen Schuld zu ermöglichen. Ferner werden auch die Ausführungsverordnungen betreffs sofortiger Einlösung der fällig gewordenen Coupons der auswärtigen Schuld veröffentlicht und enthält die „Gaceta“ hereits die Auf⸗ forderung an diejenigen Inhaber von Obligationen der auswär— tigen Schuld, welche ihre Stücke hier präsentirt haben, den Be⸗ trag der verfallenen Coupons bei den Finanzkommissionen in London und Paris sich aushändigen zu lassen. — Das amtliche Blatt meldet eine Riederlage der Karlisten bei Mora.
Rumänien. Bu karest, 17. Februar. (W. T. B.) Die Deputirten kammer hat für die Bewaffnung der Ar— mee 5 Millionen bewilligt, welche durch Ausgabe von Rententiteln gedeckt werden sollen.
Rußland und Polen. St. Peters burg, 15. Fe⸗ bruar. Die Einführung der Städteordnung in den westlichen Provinzen wird, wie der „Golos“ erfährt, heute im Reichsrath berathen. Es handelt sich um Einführung der Städteordnung in den Gouvernements Wilna, Witebsk, Wolhy⸗ nien, Grodno, Kiew, Kowno, Minsk, Mohilew und Podolien. Das Projekt ist von einer besonderen Kommission unter dem Vorsitz des Ministers des Innern und mit Betheiligung der General ⸗Gouverneure des westlichen Gebiets ausgearbeitet wor⸗ den. Die Kommission hatte nicht die Aufgabe, die Möglichkeit der Anwendung der Städteordnung von 1870 auf die westlichen Städte zu erörtern — dieses Thema war durch Punkt 3 des Aller⸗ höchsten Befehls über die Anwendung der Städteordnung vom 16. Juni 1870 an und für sich ausgeschlossen — sondern ste hatte nur die Frage nach einer den lokalen Verhältnissen am besten entsprechenden Methode der Anwendung zu erwägen. Irgend welche wesentliche Abweichungen von der erwähnten Stäͤdte— ordnung hielt die Kommission nicht für zulässig, untersuchte aber mit Sorgfalt alle Umstände, die die Einführung in den west— lichen Gouvernements komplizirten, nämlich die Existenz der gutsherrlichen Städte zu den vielen Flecken, welche vielfach eine fast ausschließlich hebräische Bevölkerung haben. Die Re—⸗ solutionen, welche die Kommission gefaßt hat, sollen hauptsãch⸗ lich in folgenden Punkten bestehen:
I) Die Städteordnung ist allmählich, nach näheren lokalen Erwägungen in den Städten des Westens einzuführen. 2) In den gutsherrlichen Städten wird eine vereinfachte Gemeindever— waltung aus dem Stadtältesten und zwei Gehülfen aus dem Bürger⸗ und Kaufmannsstande eingeführt. 3) Die Flecken⸗ verwaltung wird von der Stadtverwaltung gesondert; in Flecken, wo nicht weniger als 19 Bürgerhäuser oder gesonderte Hausbesitzer vorhanden sind, werden befondere Bürgergemeinden konstituirt, welche durch einen Aeltesten und dessen Gehülfen ver⸗ waltet werden; sind mindestens 50 Häuser vorhanden, so Können die Einwohner um Errichtung eines Bürgeramts auf Grundlage des 5. 14 der Beilage zur Städteordnung petitioniren; sind aber nicht einmal 19 Häuser im Flecken, so bleiben die Einwoh⸗ ner den städtischen Bürgergemeinden, oder anderen Flecken, oder den Wolostgemeinden zugeschrieben. 4 Die Regel, nach welcher in einer kollegialischen Behörde höchstens ein Frittel Israeliten sein dürfen (5. 35 der Städteordnung) findet auf die Bürger⸗ ämter Anwendung; wo das durch lokale Verhältnisse unmöglich scheinen sollte, kann der Minister des Innern Dispens erthellen.
— Aus St. Petersburg wird der „Times“ vom 12. ds. telegraphirt:
Die von dem Khan von Khiwa ergriffenen Vorsichts maß⸗ regeln haben die Wiederherstellung völliger Ruhe und Sicherheit am linken Oruzufer zur Folge gehabt. Das äuberwesen auf den Straßen des khiwanischen Gebiets ist fast gänzlich unterdrückt worden, aber die Jomuden sind, da ihre Substistenzmittel lediglich in Pl⸗underungen be⸗ stehen, gezwungen worden, ihre Dyerationen auszudehnen, und es heißt, daß sie im Begriff sind, eine 300 Mann starke Bande auszusenden, welche die bokharische Niederlassung oberhalb von Kabatala am Oxus plün⸗ dern soll. Der Khan ließ sie verfolgen, aber vergebens. Die Räuber entschlüpften den Khiwanern, die aus Rache dafür eine Bande Turko— manen, der sie in der Wüste begegneten, angriffen. Von beiden Seiten wurden mehrere Schüsse abgefeuert und die siegreichen Khiwaner schleppten zwei Köpfe als Trophäen hinweg.“
Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. Februar. Der Königliche Hof hat für den verstorbenen Kurfürsten von Hessen eine 14ᷣtaͤgige Trauer angelegt.
Auf Antrag des statistischen Bureaus hat der König genehmigt, daß die Volkszählung, welche in jedem fünften
werden sollte, aufgeschoben wird und nur in jedem
Jahre stattsinden n. . 9. Der Ober⸗Statthalter, Freiherr von Ugglas, ist
mit der Leiche seines in Berlin verstorbenen Sohnes zurückgekehrt,
um dieselbe in der Familiengruft beizusetzen.
— Wie man den „H. N.“ schreibt, kam im Konstitutions⸗ Ausschusse am 12. die vorgeschlagene Aendernng zu §. 80 der Verfassung zur Verhandlung. Die Mitglieder der Zweiten Kammer erklärten, ihren vorjährigen Standpunkt beibehalten zu wollen, welchem zwel Mitglieder der Ersten Kammer beistimmten. Ein Abgeordneter desselben Hauses war gegen jede Aenderung, während die übrigen sieben für die Regierungs vorlage stimmten.
Beide Kammern des Reichstages haben beschlossen, für die Prüfung der Militärvorlage elnen besonderen Ausschuß einzusetzen.
Dänemark. Kopenhagen, 12. Ausschuß des Folkethings hat beschlossen, die von der Regie⸗ rung für den Bau eines großen Panzerschiffes verlangte Summe zu verweigern, weil ein Schiff von der vorgeschlagenen Größe wegen seines Tiefganges für die Ostsee fast vollstaͤndig unbrauchbar sein würde, da es den Sund nicht nach Süden hin, oder von dort kommend, passiren könne, sondern seinen . um Seeland herum und durch den großen Belt nehmen müßte.
— Die zweite Berathung des Finanzgesetzes hat ihren Anfang genommen. Eine vor der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Apanage der hochbetagten Erbprinzessin Carolina mit 169000 Kronen hatte der Finanzausschuß nicht beanstandet, wofür der Finanz⸗Minister seine Anerkennung aussprach.
Amerika. Der Senat der Vereinigten Staaten hat der „Times“ zufolge die zwischen diesen Staaten und der Pforte abgeschlossenen Naturalisations- und Auslieferungs⸗ verträge ratifizirt. Dies sind die ersten Verträge, durch welche der Türkei vollkommene Gegenseitigkeit gewährleistet worden ist.
— Die „A. A. C.“ vom 15. Februar meldet:
In den eentralamerikanischen Republiken ist die Situation den letzten Nachrichten zufolge anhaltend günstig und alle derselben befanden sich im Vollgenusse des Friedens. In Guate⸗ mala sind verschiedene landwirthschaftliche Anstalten in den frucht— baren Gegenden von Costa Cuca und Palma, die sich in jeder Weise für den Kaffee. und Zuckerrohr Anbau eignen, in der Gründung be⸗ griffen. Die Regierung des Generals Barrlos erfreut sich des Vertrauens der Bevölkerung und der Unterstützung der öffentlichen Meinung. Die Beziehungen der Republik mit Salvador, Honduras und Nicaragua sind kordial und einmüthig betreffs der Erhaltung des Friedens. Am 2. ultimo pflogen die Präsidenten von Salvador und Honduras eine Unterredung in Sauce, deren Zwecke dem „Official Bulletin“ zufolge waren, eine festere Freundschaft zwischen den beiden Staaten herzustellen, die Interessen beider Länder zu fördern und den Frieden zwischen sich selber und den andern centralamerikanischen Staaten zu befestigen.
Alsien. China und Japan. Aus Hongkong bringt die neueste Post folgende Nachrichten, die bis zum 7. Januar, 5 Tage vor dem Tode des Kaisers von China, reichen.
Ueber die Krankheit des Kaisers schreibi der „North China Herald“ vom 31. Dezember: „Seit einigen Tagen eirkulirte das Gerücht, daß der Kaiser durch die Pocken on sein Zimmer gefesselt sei. Die Pekinger Zeitung vom 14. d. enthält ein Dekret, welches Prinz Tun zum Vertreter Sr. Majestät im Tempel des Himmels am 22. d, dem Winterwendepunkte, ernennt, und in der Zeitung vom 18. d lesen wir ein Dekret, welches anzeigt, daß Se. Mafestät an den Pocken erkrankt sei, somit das cirkulirende Gerücht bestätigte.“ Der „China Mail“ zufolge sind in Tien tai in Chekiang ernstliche Unruhen ausgebrochen. Die Bevölke⸗ rung erhob sich in Masse, ermordete den Bürgermeister und seine Familie und nahm ven der Stadt Besitz. Truppen sind dahin abgeschickt worden. — Nach Berichten aus Japan grassirten die Pocken sehr in der Hauptstadt. Da diplomatische Corps sollte am. Neujahrstage vom Kaiser empfangen werden. Auch follte die Kaiserin einen Emfang halten. Die Regierung hat bei einem Bir— minghamer Waffenfabrikanten 5000 Martinigewehre bestellt. Eine Lokalfirma baut ein Torpedoboot für die Regierung. Die Verluste der Formosa-⸗Expedition umfassen 600 Getödtete und eine noch grö— ßere Anzahl, die Krankheiten erlagen. .
— Aus Singapore wird vom 15. d. M. telegraphirt:
„Unter den chinesischen Sträflingen in dem hieflgen Ver— brechergefängniß brach am Nachmittag des 13. d. eine Meuterei aus, in welcher der Direktor Digby Dent tödtlich verwundet wurde. Er starb gestern. 16 Gefangenwärter wurden ebenfalls verwundet. In der Unterdrückung der Meuterei wurden 15 Sträflinge getsdtet und 35 verwundet. Die Ordnung ist nun wieder hergestellt.
Afrika. der Kapstadt wird vom berichtet:
In Stellenbosch brach ein zweiter Brand aus, der aber bald unterdrückt wurde. Man hält ihn für das Werk von Brandstiftern. In Natal herrschte beträchtliche Aufregung anläßlich der Nachricht, daß die Depeschen des Kolonialamtes über die Langalibalele⸗A ffaire angekommen seien; aber dieselben sind noch nicht veröffentlicht wor— den. Es sind weitere Goldentdeckungen gemeldet. — Der am 14. d6. in Liverpool von der Westküste Afrikas angekommene Post— dampfer „Congo“ bringt keine Nachrichten von Wichtigkeit. In Old Calabar wurde am 10. Januar der öffentliche Gesundheitszustand als gut gemeldet, aber der Handel war sehr flau.
Februar. Der Finanz⸗
Aus 26. Januar
Nr. 4 des „Amts-⸗Blatts der Deutschen Reichs— Telegraphen-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 1. Februar 1875. Aenderung des 5§.7 der Abtheilung B. des Betriebs ⸗Reglements.
— Nr. 3 des ‚Marine-Verordnungs⸗-Blatts“ hat folgen den Inhalt: Ausgabe und Beschreibung der Reichskassenscheine. — Nummerirung von Brief⸗Packeten für die Schiffe im Auzlande. — Abänderungen und Ergänzungen der Instruktion für den Kom man— danten eines von S. M. Schiffen oder Fahrzeugen. — Honorar der Lehrer an Bord S. M. Schulschiff. — Einführung von „Signal— lichten! und „Signallichthaltern. — Berichtigung. — Reife- und Umzugskosten Liquidationen. — Verbot des Einschlagens von Nägeln 2c. in die hölzernen Masten und Stengen S. M. Schiffe.
Statistische Nachrichten.
. Nach der vorläufigen Zusammenstellung des städtischen stati— stischen Bureaus aus polizeilichen Todtenscheinen betrug in der Woche vom 24.39. Januar in Berlin die Zahl der Gestorbenen 433, ern, 262 männliche, 171 weibliche Personen; 136 unter, 297 über ein Jahr.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Am 13. d. M. starb zu Kiel Ernst Ferd. Nolte, Professor
der Botanik an dortiger Universität.
— Der bekannte Astronom, Prof. Dr. Argelander in Bonn, ist heute gestorben.
— Das soehen erschienene 2. Heft des XI. Bandes der P hi⸗— losophischen Monatshefte, Leipzig, Verlag von Erich Koschny
Jahre stattfinden und am Schlusse dieses Jahres vorgenommen
(Ludwig Heimanns Verlag) enthält eine bemerkenzwerthe Abhandlung
des Prof. Dr. S. Bratuscheck über den Positivismus in der Wissen schaft; außerdem mehrere Besprechungen von Schriften zur philosophischen Weltanschauung und zur Geschichte der Philosophie.
* Von dem Lehrbuch der Fin anzwissenschaft, als Grund= lage für Vorlesungen und Selbststudium mit Vergleichung der Finanz Vfteme und Finanzgesetze von England, Frankreich, Deutschland, Yesterreich und Rußland, von Dr. Lorenz v. Stein ist eine dritte Auflage (Leipzig, F. A. Brockhaug 1875) erschienen. In dieser neuen Auflage des trefflichen Lehrbuchs sind nicht när Ille neue Strömungen der Gesetzgebungen verarbeitet und einzelne Theile durch⸗ greifend verändert, sondern es ist auch der Gedanke er Ginkon:men⸗ besteuerung durch alle einzelne Steuern durchgeführt worden, wodurch die Lehre ven den indirekten Steuern eine ganz neue Gestalt ze⸗ wonnen hat. Vorzüglich ist die Vergleichung des Finanzweseng aller großen Staaten Europas, wobei befondsrs die nach? den besten Quellen bearbeitete Finanzgesetzgebung und Finanzlage Rußlands her⸗ vorzuheben ist. Daß der zweiten Auflage des Werkes, welche erst im Jahre 1871 erschien, in so kurzer Zeit die dritte solgen mußte spricht am besten für den Werth desselben. z (2T. Aus Leyden wird dieser Tage den ausländischen Univer—⸗ sitäten je ein Exemplar eines „Albums der Studenten“, die auf, der Leydener Hochschule in den drei Jahrhunderten ihres bis⸗ herigen Beftandes inseribirt waren, zugeschickt werden. Es um faßt dieses Album 70,000 Namen, und unter diesen viele Namen von Aus— ländern, worunter 6090 aus Großbritannien, meist von Schülern Boerhaave's, und außerordentlich viele aus Deutschland. Jedem der aus ländischen Professoren, die zu dem Jubiläum nach Leyden gekom⸗ men waren, wird eine von Hrn. Chavannes angefertigte französische Uebersetzung der von dem Rector magnificus der Leydenschen Hoch⸗ schule, Professor Heynsius, in der Pieterskerk gehaltenen Festrede zu⸗ gestellt werden. Auf dem Titelblatte dieser Uebmrsetzung fit augdruͤck= lich bemerkt, daß dieselbe im Auftrage des akademischen Senates von Leyden angefertigt worden ist. An die Festgäste wurde von dem Gra⸗ fen van Bylandt, dem präsidirenden Kurator der Universität Leyden, bereits bei der Jubiläumsfeier eine zur Erinnerung an dleseg Jubel“ fest geprägte, im Durchmesser 5 Em. große bronzene Medaille vertheilt.
K George Smith hat dem „Athenäum“ zufolge unter den assyrischen Schrifttafeln im British⸗Museum die Legende von dem Bau des Thurmes von Babel entdeckt. Diese Entdeckung ist ganz ebenso wichtig, wie die der Tafel über die Sündfluth im vorigen Jahre durch denselben Forscher. Gleichzeitig erfährt das ge⸗ dachte Blatt, daß jüngst ein wichtiges Dokument entdeckt wurde, das ein neues Licht auf den Prozeß der Königin Marie von Schott⸗ land wirft.
— Die indische Regierung hat den Urlaub von Mr. T. Wheeler um ein weiteres Jahr verlängert, um ihn zu befähigen, den vierten Band seiner Geschichte Indiens zu vollenden. Der nächste Band wird die muselmännischen und Mahratta⸗Perioden behandeln und die Geschichte bis zur Entstehung der britischen Macht bringen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Nach den offiziellen Erhebungen sind in den weinbautreiben⸗ den Gegenden des vormaligen Herzogthums Nassau im Jahre 1874 zusammen 7024 Stück ä 1200 Liter) Wein geherbstet worden, davon 6775 Stück, weißer und 249 Stück rother Wein. Ser Quantität nach entspricht dies ungefähr io einer vollen Ernte. Die Qualität wird verschieden angegeben: von gutem Mittelwein bis zu vorzüglich. In den einzelnen Aemtern, in welchen Weinbau getrieben wird, wur⸗ den folgende Quantitäten geherbstet: Amt Rüdesheim 2471 Stück, darunter Riesling 1125, Amt Eltville 2273 Stück, darunter Riesling 1996, Amt Hochheim 712 Stück, darunter Riesling 399, Amt St. Goarshausen 646 Stück, darunter Riesling 37, Amt Braubach 588 Stück, darunter Riesling 7, Amt Wiesbaden 206 Stück, darunter Riesling 1227. Amt. Höchst 58 Stück, darunter Riesling 6, Amt Königstein 39 Stück, darunter Riesling 8, Amt Naffau 26 Stück, darunter Riesling 3, Amt Runkel 2 Stück, darunter Riesling —
Gewerbe und Sandel.
Berlin. Der Oranienburzer⸗Thor-Bezirksverein i durch das bereitwillige Entgegenkommen der . Wer an utist Gesellschaft und einzelner Bürger des Bezirks in den Stand gesetzt, mit dem Anfang nächster Woche an drei verschiedenen Punkten des Be⸗ zirks, im Borsigschen Etablissement, in der Artilleriestraße und in der Linienstraße, in miethsfrei überlassenen Schuppen Verkaufs stellen einzurichten, in welchen die von der Viehmarkts⸗Direktion bezeichneten Schlächter Fleisch zu billigen Preisen feilhalten werden. Das Pfund Rindfleisch zur Suppe soll 43 Sgr., Filet 8 Sgr., Schweinefleisch Sgr. Kolbskotelett 6 Sgr. kosten. Zur Entnahme sind sämmtliche Mitglieder des Bezirkspereins gegen Vorzeigung ihrer Mitgliedskarte berechtigt, ohne irgendwelchen sonstigen Beitrag entrichten zu müssen. Der Verkauf soll am nächsten Montag beginnen. — In der Friedrich- Wilhelmsstadt wird eine ähnliche Organifation angeftrebt.
— Der Rechnungzabschluß der Preußischen Hypotheken⸗ Aktienbank (Spielhagen) pro 1874 ist soweit fertig gestellt, um erkennen zu lassen, daß der Reingewinn des letzten Jahres fast 26M des an der Dividende theilnehmenden Aktienkapitals ausmacht. Dieser Gewinn wird jedoch nicht ganz zur Vertheilung kommen; viel⸗ mehr werden bedeutende Summen in Form von Extrareserven und Amortisationsfonds zurückgestellt werden.
— Die Generalversammlung der Ziegelei⸗Aktien-⸗Gesell⸗ schaft Heegermühle konnte über den auf der Tagesordnung stehenden Antrag auf Liguidation des Unternehmenz nicht Beschluß fassen, da das statutenmäßig hierfür erforderliche Aktienkapital nicht vertreten war.
— Aus der Generalversammlung der Dortmunder Union tragen wir folgende der, Westf. Itg. entnommenen Mittheilungen nach: Die beiden vom Verwaltungsrath gemachten Vorlagen wurden durch Akklamation genehmigt. Die erste bezog sich auf die Emission von 5 Millionen Mark Stamm Prioritäts-⸗Aktien Litt A. und auf die Reduktion des bisherigen Aktienkapitals nach dem Verhältniß von 3 zu 2. Die letztere soll bereits vom 1. Juli 1874 an gelten und in der Weise geschehen, daß die bisher auf 200 Thlr. (660 6 lau- tenden Aktien Litt. B. von diesem Zeitpunkt an nur noch einen Nominalwerth von 400 M, (33) Thlr) repäsen⸗ tiren. Die durch die Emission neugeschaffenen Mittel sind zur Ausgleichung der Unter-⸗Bilanz pro 1873,74, zu Abschreibungen und zur Dotirung des Reservefonds bestimmt. Die zweite Vor- lage betraf Abänderungen des Statuts, unter denen wir die wichtigfte nachfolgend herausheben. Der 8. 5 bestimmt: Das Grundkapital der Gesellschaft wird auf 41,400 000 „ deutsche Reichswährung fest⸗ gesetzt. Dasselbe zerfällt in 15, 000000 S Aktien Titt. A. und 26100, 000 υ Aktien Litt. B. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur durch die Generalversammlung beschloffen werden, und zwar, falls eine Erhöhung des Aktienkapitals Litt. A. in Frage steht, unter Beobachtung der Bestimmungen des 5§. 29a. dieses Statuts. — Die Vertheilung des Reingewinns geschieht in folgender Weise: 10 wer⸗ den zur Bildung eines Reservefonds entnommen. Darauf erhalten die Aktien Litt. A. eine prioritätische Dividende von 63. und nach ihnen die Aktien Litt. B. gleichfalls eine Dividende von 6256. Falls etwa in einem Jahre der Gewinn nicht augzreichen sollte, um den Aktien Littr. 4. eine prioritätische Dividende von sechs Pro— zent zu gewähren, so ist das Fehlende aus demjenigen Reingewinn eines späteren Jahres nachzuzahlen, welcher nach Gewährung der prioritätischen Dividende von a Prozent an die Aktien Littr. A. für dieses Geschäf ssahr übrig bleibt, dabei geht der ältere Jahrgang dem jüngeren vor. Der alsdann verbleibende Restgereinn wird ver⸗ wendet wie folgt: neun Zehntel, zur gleichmäßigen Vertheilung auf das eingezahlte Grundkapital: ein Zehntel als Tantieme für die Mit⸗ glieder des Verwaltungsraths mit der Maßgabe, daß 1) die eine
Hälfte dieser Tantieme zur Begründung und Erhaltung von Einrich⸗