Preußische Bank. Wochen⸗Mebersicht der Preußischen Bank vom 15. Februar 1875. Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren S. 617,596,000 2) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten und Darlehnskassenschein . 10,673,000 J 8063591 kw 53867751, 009 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen J 14,986, 000 Passi va.
6) Banknoten im Umlauf.. 7) Depostten⸗Kapitalien 8) Guthaben der Staatskassen, In stitute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗ . . Berlin, den 18. Februar 1875. ;
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
766, 140, 00 100,762, 000
46,639, 000
Das 5. Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 8263: die Verordnung, betreffend die Einführung des dritten Abschnitts und des 5. 77 des Reichsgesetzes vom 6. Fe⸗ bruar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 14. Februar 18753; unter
Rr. 824: den Allerhöchsten Erlaß vom 9g. Januar 1876 wegen Abänderung des zweiten Absatzes des 5§. 13 des Aller— höchsten Erlasses vom 25. Mai 1868; betreffend die Verwaltung der Gymnasial⸗ und Stiftungsfonds zu CEöln (Gesetz⸗-Samml. 1868, S. 539) und unter
Nr. 8265: die Bekanntmachung, die Abänderung des Ter⸗ mins der Martinimesse zu Frankfurt a. d. O. betreffend. Vom 3. Februar 1875. .
Berlin, den 18. Februar 1875.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs-⸗Debits-Comtoir.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1436
1) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Oktober 1874 und der durch denselhen genehmigte vierte Nachtrag zum Statut der Bank des Ber— liner Kassenvereins vom 15. April 1850 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 22/23, ausgegeben den 22. Januar 1876;
2) das Allerhöchste Privilegium vom 2. November 1874 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Provinzial⸗Obli= gationen der Provinz Posen im Betrage von 7, 200, 000 Mark Reichs, währung III. Emisston durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 53 S. 426 bis 429, aus— gegeben den 31. Dezember 1874,
der Königlichen Regierung zu Bromberg Jahrgang 1875 Nr. 1 S. 5 bis 9, auegegeben den 1. Januar 1875,
3) der Allerhöchste Erlaß vom 9. November 1874, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts und der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Ost-Sternberg für den Bau einer Kreis -Chauffee von Zielenzig nach Sternberg zum Anschluß an das Pflaster der Reppen— Schwiebuser Chaufsee, durch das Ämtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt 4 d. O. Jahrgang 18575 Nr. 2 S. 7, ausgegeben den 13. Januar 1875. ; .
4) der Allerhöchste Erlaß vom 20. November 1874 und der durch denselben genehmigte, am 1. Februar 1875 in Kraft getretene VII. Nachtrag zu dem Revidirten Reglement für die Provinzigl-Feuersozietät der Rheinprovinz vom 1. September 1852 durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Coblenz Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 2122, ausgegeben den 28. Januar 1875, . n
der Königlichen Regierung zu Trier Jahrgang 1875 Nr. 3 S. 15/16, ausgegeben den 22. Januar 1875, ö.
der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 59 S. 301/302, ausge— geben den 31. Dezember 1874,
der Königlichen Regierung zu Cöln Jahrgang 1875 Nr. 3 S. 13114, ausgegeben den 29. Januar 1875,
der Königtichen Regierung zu Düsseldorf Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 42/45, ausgegeben den 23. Januar 1875.
6 e nn nt m a ch un g.
Bei dem Eichungs⸗Amte zu Crossen a. O. hat der bisherige Eichmeister, Tischlermeister Pod le, seine Funktionen niedergelegt und ist an dessen Statt der Goldarbeiter Eduard Gebhardt nach er— theilter Qualifikation als Eichmeister daselbst bestellt worden.
Berlin, den 16. Februar 1875. ⸗
Der Königliche Eichungs-Inspektor für die Provinz Brandenburg. Dr. Kosmann.
Aichtamtliches. Deut sches Reich.
Preußen. Berlin, 18. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und ließen Sich vom General von Albedyll Vortrag halten.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern die Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg und heute die Arbeits⸗Versammlung der hiesigen Mitglieder des Vaterländischen Frauenvereins.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gesiern um 2 Uhr zu Sr. Majestät dem Kaiser und nahm um gz Uhr Abends den Thee bei Ihrer Majestät der Kaiserin.
— Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin stattete, wie aus Darmstadt gemeldet wird, am 15. d. M. in Begleitung Ihrer Großherzoglichen König⸗ lichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Ludwig von Hessen Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen einen halbstündigen Besuch ab.
Am 16. sollte zu Ehren Ihrer Kaiserlichen Hoheit eine . und Marschalltafel im Großherzoglichen Residenzschlosse
attfinden.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für andel und Verkehr und für die Verfassung, sowie der Aus⸗ chuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des
Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Friedenthal beiwohnten, setzte dasselbe die erste k— des Gesetzentwurfes, betreffend die Vermögensverwaltung in den katholischen Kir⸗ chengemeinden fort. Nachdem der Abg. Windthorst (Meppen) seine Rede gegen das Gesetz beendet und seinen Widerspruch an einzelnen Paragraphen desselben zu begründen versucht hatte, ergriff der Ministerial⸗Direktor Geh. Rath Dr. Foerster das Wort, um die Staatsregierung und die Vorlage gegen Vorwürfe und Angriffe verschiedener Redner zu vertheidigen. Der Abg. Dr. von Sybel empfahl darauf das Gesetz, indem er es als un⸗ möglich darstellte, mit der Kurie oder dem Episkopat zu paktiren, da bei der Kurie die Ansicht bestehe, daß ein Konkordat, sobald es anfange, der Kirche schädlich zu werden, einseitig vom Papste aufgehoben werden koͤnne. — Nach einer Reihe persönlicher Be⸗ merkungen schloß die Debatte und wurde die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Schluß 31, Uhr.
— In der heutigen (16) Sitzung des Abgeordnetenhauses, welcher am Ministertische die Sfaats⸗Minister Graf zu Eulen burg, Dr. Achenbach und Ur. Friedenthal und mehrere Kom— missarien beiwohnten, ging von dem landwirthschaftlichen Minister ein Organisationsplan der landwirthschaftlichen WMittelschulen ein. Der Antrag des Abg. v. Potworowski wurde ange—
nommen:
„ daß das Strafverfahren, welches gegen den Abgeordneten Dr. v. Jaädzewski bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Ma— rienwerder anhängig ist, laut Artikel 84, Alineag 4 der Verfassungs— urkunde auf die Dauer der gegenwärtigen Sitzungsperiode aufgehoben werde.
2) Das Präsidinm des Hauses wird ersucht, diesen Beschluß Behufs Ausführung der Königlichen Staatsregierung zur geneigten Kenntniß zu bringen.“
Ebenso wurde der Antrag des Abg. Statz genehmigt: ⸗
„1 daß das Strafverfahren, welches gegen den Abg. Franssen wegen Beleidigung der Staatsregierung bei dem Appellationsgericht in Hamm schwebt und worin Termin auf den 4. März er. an— beraumt ist,
Verletzung der Vereinsgesetze eingeleitet ist und worin auf den 4. März er. ebenfalls Termin anberaumt ist, für die Dauer der gegenwärtigen Sesston aufgehoben werde und das Präsidium zu ersuchen, diesen Beschluß der Königlichen Staats« regierung mitzutheilen.“
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Theilung des Kreises Konitz, und der Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderungen der direkten Steuern in den hohen— zollernschen Landen, wurden in dritter Berathung an⸗ genommen. Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Entwurfs einer Wege ordnung ein. Gegen die Vorlage sprachen zunächst der Abg. v. Löper (Löpersdorf); für dieselbe sodann die Abgg. Knebel, Wisselinck und Miquel. Alle diefe Redner spra⸗ chen sich für die Ueberweisung des Entwurfs an eine Kommis⸗ ston von 28 oder 21 Mitgliedern aus. Der Abg. Miquel be⸗ tonte außerdem, daß die Wegeordnung in Posen und den westlichen Provinzen nicht vor Einführung einer neuen Ver— waltungs⸗Organisation, insbesondere einer neuen Kreisordnung werde eingeführt werden können. Dem Vorschlage, die Wege— Ordnung zunächst in der Kommission durchberathen zu lassen, trat auch der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in Anbetracht der Schwierigkeit der Materie bei. Außerdem sei beinahe jeder Para⸗ graph des Entwurfs von denjenigen Institutionen durchzogen, welche durch die Verwaltungsreform zum größten Theil erst geschaffen werden sollen. Von dem Umstande, wie weit die allgemeine Reorgani— sation der Verwaltung verschreite, werde es abhängen, ob die Wegeordnung auch sofort in den westlichen Provinzen und in Posen einzuführen ist. Für Posen werde sich die Einführung vielleicht auch früher ermöglichen lassen, als die Kreis⸗ ordnung daselhst eingeführt sein wird. Nachdem noch die Abgg. v. d. Goltz und Mühlenbeck einzelne Bestimmungen des Entwurfs einer Kritik unterzogen hatten, wurde die Diskussion geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 28 Mit⸗ gliedern überwiesen. Bei Schluß des Blattes begann das Daus die zweite Lesung des Etats des Ministerkums des Innern.
= Sür nächsien Jahre wird, wie bereits mitgetheilt in Philadelphia eine internationale Ausstetlung von Erzeugnissen der Künste und der Industrie sowie des Land⸗ und Bergbaues veranstaltet werden. Der Bundes—⸗ rath hat die an das Deutsche Reich gerichtete Einladung zur Theilnahme an der Ausstellung angenommen und ist eine Reichs⸗ Kommission mit der Vorbereitung und Leitung der Theilnahme Deutschlands beauftragt die sich jetzt an die deutschen Gewerbe⸗ treibenden mit einer Aufforderung wendet, die Ausstellung würdig zu beschicken. Wir veröffentlichen die betreffende Be⸗ kanntmachung und das Reglement in der 2. Beilage des „Deut⸗ schen Reichs⸗Anzeigers“, auf die wir an dieser Stelle verweisen.
— Das Bahnpolizei⸗Reglement für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands schreibt vor, daß während der Fahrt in der Dunkelheit und in Tunnels, zu deren Durchfahrung mehr als 3 (vom 1. April ab 2) Minuten gebraucht werden, das Innere der Personenwagen angemessen erleuchtet sein muß. Mehrfache Beschwerden von Reisenden, daß dieser Vorschrift häufig nur in mangelhafter Weise entsprochen und von dem Zugpersonal mitunter abgelehnt werde, während der Fahrt er⸗ loschene Lampen beim Eintreffen auf der nächsten Station und vor der Abfahrt von derselben wieder anzünden zu lassen, haben dem Reichs-Eisenbahnamt Anlaß gegeben, über die zur Zeit bestehenden Einrichtungen und erlassenen Instruktionen Erhebun⸗ gen eintreten zu lassen.
Nach dem Ergebniß derselben werden die Personenwagen auf 36 Eisenbahnen durch Oel, auf 11 Eisenbahnen durch Stearinkerzen, auf 3 Eisenbahnen theils durch Oel, theils durch Stearinkerzen, auf 1 Eisenbahn durch Petroleum, auf 1 Eisen⸗ bahn durch Gas, auf 1 Eisenbahn theils durch Oel, theils durch Petroleum erleuchtet und bestehen überall Kontroleinrichtungen, welche eine ordnungs mäßige Erleuchtung der einzelnen Coupés sichern. Insbesondere haben die Zugbeamten die Weisung er— halten, nach der Einfahrt in eine Station sich von der Er⸗ leuchtung sämmtlicher Wagen Ueberzeugung zu verschaffen und falls die eine oder andere Lampe erloschen sein sollte, auch ohne Aufforderung der in dem Coups resp. Wagen befindlichen Per⸗ sonen die Erleuchtung vor der Abfahrt des Zuges wieder her⸗ zustellen.
Um dies ohne Verzug ausführen zu können, stehen auf den Stationen einzelner Bahnen bei Ankunft der Züge Be⸗ dienstete mit Allem, was zur Instandsetzung der Erleuchtung erforderlich, bereit, andere Verwaltungen lassen, um eine Ueber⸗ schreitung des fahrplanmäßigen Aufenthalts zu vermeiden, auf Stationen mit sehr kurzem Aufenthalt eine telegraphische Be⸗ nachrichtigung der nächsten Station eintreten und die Coupés
Erleuchtungsmaterial wird nur von einer Verwaltung den mit pen beauftragten Bediensteten eine ne andere Verwaltung — die Cöln⸗ anscheinend sehr zweckmäßige Anordnung
der Versorgung der Lam Prämie gewährt, während ei Mindener — folgende, getroffen hat: die Laternenputzer erhalten für die schnellfahrenden Personen⸗ züge neben dem Tagelohn eine Extravergütung von 3 Pf. für jede benutzte Laterne, wenn keine derselben wahrend der Fahrt Veranlassung zu Ausstellungen gegeben hat; tigung und Behandlung der Laternen liegt einem vom Zug⸗ führer zu bestimmenden Bremser ob, welcher dafür neben seinem Gehalte eine Extravergütung für jede Tour von 0,5 M, wenn die Erleuchtung auf der ganzen zu durchfahrenden Strecke, und von 0, 25 M., wenn sie nur auf einem Theile derselben stattzufinden hat, erhält. sobald auch nur Eine Laterne erloschen ist, oder schlecht ge⸗ brannt hat.
— Durch die im amtlichen Theil veröffentlichte Aller⸗ höchste Verordnung vom 14. d. M. ist der dritte Abschnitt des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personen—⸗ standes ꝛc. vom 6. Februar 1875 — die Erforderniffe der Ehe⸗ schließung betreffend — und der 5. 77 jenes Gesetzes (Auf⸗ lösung des Bandes der Ehe statt Trennung von Tisch und Betth mit dem 1. März d. J. in Preußen eingeführt worden.
— Der Minister des Innern hat in einem Spezialfalle die Entscheidung einer Bezirksregierung, durch welche die Einfüh⸗ rung einer Hunde steu er mittelst Kreis-Statuts für ungzu⸗ lässig erklärt und die Ausführung des hierauf gerichteten Kreis— tagsbeschlusses vom 9. September v. J. gerechtfertigt erachtet.
Die im §. 20 Nr. 1 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 vorgesehene Bedingung für die Zulässigkeit kreisstatuta⸗ rischer Anordnungen, daß letztere sich nur auf folche Angelegen— heiten erstrecken deren Gegenstand nicht bereits durch Gesetz geregelt ist, trifft im vorliegenden Falle insofern nicht zu, als durch die Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 29. April 1839 und 18. Oktoher 1834 die Einführuung der Hundesteuer als Kommunalab— gabe lediglich den einzelnen Stadt⸗ und Landgemeinden überlassen ist. Eine Aenderung in diesem Rechtszustande, insbesondere eine Er— weiterung der fraglichen Besteuerungsmaßregel zu einer generellen, die freie Befugniß der Einzelgemeinden aufhebenden Einrichtung für weitere kommunale Verbände, resp. für ganze Kreife — überdies, wie sich hierbei von selbst ergiebt, mit anderen Straf⸗ verwendungs⸗Modalitäten und anderen entscheidenden Instanzen, als den in den Allerhöchsten Erlassen von 1829 und 1834 be⸗ stimmten — würde nur auf dem Wege der Landesgesetzgebung herbeigeführt werden können. — Auch tritt der Minister der Ansicht der Bezirksregierung darin bei, daß die Aufbringung der Hundesteuer, wie solche projektirt ist, als Kreislast gegen den Grundsatz des 5. 10 der Kreisordnung verstoßen würde, nach welchem die Vertheilung der Kreisabgaben nur durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern erfolgen soll. Versammlung die Einführung der Hundesteuer als Kreisabgabe bereits im Prinzipe beschlossen und hierdurch ihre Befugnisse überschritten hatte, so befand sich die Bezirks-⸗Regierung nach der Entscheidung des Ministers kraft ihres Aufsichtsrechts in der Lage, die weitere Ausfuͤhrung des Kreistagsbeschlusses zu unter⸗
die Beaussich⸗
Die Vergütung fällt fort,
untersagt war, für
2) daß das Strafverfahren, welches gegea den Abg. Ibach wegen !
Da die Kreis⸗
— Ein Geistlich er, welcher öffentlich vor einer Menschen⸗ menge, oder in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdeten Weise erörtert oder verkündet, ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 28. Januar er. strafbar, auch wenn keine Störung des öffentlichen Friedens wirklich eingetreten ist und der Geistliche nicht in Ausübung seines Berufes dies gethan. — Der Pfarrer K. zu E. hatte in der Kirche vor Mehreren, an⸗ geblich nicht in der Ausübung seines geistlichen Berufes einen bischöflichen Erlaß verkündet, welcher den „furchtbaren“ Kampf gegen Rom, welcher den Kampf gegen die Geistlichkeit besprach und erörterte, den die Regierung unternommen habe, weil sich ein großer Theil der Geistlichkeit den staatlichen Gesetzen nicht fügen, die Oberhoheit des Staates nicht anerkennen wolle. Grund des §. 130 a. des Str. G. B. angeklagt, wurde Pfarrer K. in den beiden ersten Instanzen verurtheilt, weil der Ange— klagte nach richterlichen Feststellungen durch Verlesung des frag⸗ lichen Erlasses die darin zum Gegenstande der Erörterung ge⸗ machten Angelegenheiten des Staats in der Kirche vor Mehreren zum Gegenstande der Verkündigung gemacht habe, und zwar in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise. eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Ober⸗-Tribunal zurück⸗ gewiesen, indem es in seinem Erkenntniß ausführt: „S§. 130. des Str. G. B. setzt nur eine Gefährdung
Die dagegen
öffentlichen
daß als Erfolg eine
erforderlich Es fordert also nur: daß
Störung wirklich eingetreten sei. die Weise, in welcher die Verkündigung oder Erörterung statt⸗ findet, eine solche sei, welche eine Gefahr für den öffentlichen Frieden mit sich bringt. . . Der Einwand ferner, die vom ersten Thatfeststellung lasse missen, daß der Angeklagte die Verkündigung des Erlasses in seiner amtlichen Eigenschaft als Geistlicher, gemacht habe, ist hin⸗ fällig. Die Fassung des §. 1302. „Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder Veranlassung der Ausübung seines Berufs öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staats in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande der Verkündigung oder Erörterung macht“, u. s. w. zeigt deutlich, daß der Paragraph verschiedene Fälle in gleicher Weise unter Strafe stellen wollte, und daß es, wenn der Geist⸗ liche ꝛc. Angelegenheiten des Staats in der näher bezeichneten Weise in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Ver⸗ sammlungen bestimmten Orte vor Mehreren zum Gegenstande der Verkündigung und Erörterung gemacht hat, stellung bedarf, daß er solches oder aus Veranlassung der Ausübung desselben“ gethan habe, noch es als zum Thatbestande gehörig zu betrachten ist, daß solches „öffentlich vor einer Menschenmenge“ geschehen sei.“
— Der französische Botschafter Vicomte de Gontaut⸗ Biron, hat sich in Folge des Ablebens seines Schwiegersohnes Grafen d'Huelst, gestern auf etwa vierzehn Tage nach Paris Die Geschäfte der Botschaft sind inzwischen deren erstem Sekretär, Marquis de Sayve, übertragen.
Der Bevollmächtigte zum Bundegrathe, sachsen⸗altenburgische Regierungs- Rath Schlippe, ift nach
das Moment
weder der Fest⸗ „in Ausübung seines Berufs
Herzoglich
Hauses der Abgeordneten, der auch noch die Staats⸗
inzwischen mit Handlaternen versehen. Für die Ersparniß an
Altenburg abgereist.
— Der General⸗Major von Cranach, Kommandant von Cöln, hat sich dorthin zurückbegeben.
— Die gestern mit dem Courierzuge aus Dirschau um 6270 Uhr Vormittags fällige Post aus Moskau hat in Eydt⸗ kuhnen den Anschluß verfehlt.
Die fällige englische Post, aus London, den 16. Abends, planmäßig in Eöln am 17. um 2.50 Uhr Nachmittags, ist ausgeblieben.
Cöln, 17. Februar. W. T. B.) Wie die „Kölnische Zei⸗ tung“ meldet, sind Kapitän Zeplien und der Steuermann der Brigg „Gu st av“ heute auf der Durchreise in ihre Heimath in Cöln eingetroffen.
Bayern. München, 16. Februar. Durch Königliche Entschließung vom 11. 8d. wurden die Bestimmungen über die Rekrutirung der Armee für 1875,76 genehmigt. Die Ent⸗ lassung der zur Reserve überzuführenden Mannschaften hat bei jenen Truppentheilen, welche an den Herbstwaffenübungen theil⸗ nehmen, am ersten, spätestens am zweiten Tage nach Beendigung derselben, außerdem am 18. beziehungsweise 30. September I. J. zu erfolgen. Die Einstellung der Rekruten — Pei jedem In⸗ fanterie⸗ Bataillon 190, jedem Kavallerie⸗Regiment 180 Rekruten u. s. w. — hat in der Zeit vom 1.—6. November, beziehungs⸗ weise 1. Oktober und 1. Dezember zu geschehen.
— Zu der heutigen öffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten waren die Mitglieder sehr zahlreich erschienen, alle Bänke waren besetzt, nur 5 Abgeordnete waren nicht er— schienen, von denen 3 wegen Krankheit entschuldigt waren. Am Ministertische befand sich nur der Kriegs⸗Minister General⸗Lieu⸗ tenant Frhr. v. Pranck. Der Präsident Frhr. v. Stauffenberg eröffnete die Sitzung, indem er die Mitglieder der Kammer wil kommen hieß und dann nach Mittheilung des Ablebens der beiden Abgeordneten Herren Scheik und Pfarrer Schmidbauer die Kammer aufforderte, zum Zeichen des ehrenden Andenkens, das sie diesen beiden Mitgliedern bewahre, sich von ihren Sitzen zu erheben. Der Kriegs⸗-Minister legte auf Allerhöchsten Befehl. Sr. Majestät des Königs der Kam! mer den den Beschlüssen des Reichstags vom? 23. Dezember vor. Is. entsprechenden Hauptmilitär-Etaf für 1875 vor, ferner einen Gesetzentwurf, die Rechtsverhältnisse der Milltärbeamten und ihre Gleichstellung mit denen der übrigen Kontingente des deutschen Reichsheeres betr. Der Militär⸗Hauptetat für 1875 wurde mit Zustimmung der Kammer dem Finanzausschuß über⸗ wiesen, der andere Gesetzentwurf gelangte zur geschäftsordnungs— mäßigen Behandlung. Noch unerledigt von der letzten Session liegen der Kammer vor einige Reste von Nachweisungen, das Wahlgesetz sowie der Gesetzentwurf, welcher die Kompetenzen zwischen dem Stadtmagistrate München und der Königlichen Polizei⸗Direktion daselbst abgrenzen und feststellen soll.
— Der heut der Abgeordnetenkammer vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die RechtsLverhältnisse der Beamten der Militär-Verwaltung der bayerischen Armee ent— hält im Wesentlichen dieselben Bestimmungen, wie das unterm 31. März 1873 erlassene Reichsgesetz, betreffend die Rechtsver— hältnisse der Reichsbeamten.
— Wie man in Abgeordnetenkreisen vernimmt, wird der schon in früheren Jahren von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Gesetzentwurf bezüglich einer Umgestaltung des obersten Rechnungshofes wahrend des dermaligen Landtages den Kammern vorgelegt werden.
— Da die Feld -Artillerie⸗ Regimenter bei den dies jähigen Haupt⸗Schießübungen auf dem Lechfelde schon mit dem neuen Artilleriemateriale ausgerüstet sein sollen, wird die Fertig⸗ stellung desselben so gefördert, daß für 6 reitende Batterien 36 leichte Feldgeschütze mit 8 Centimeter und für 28 Feldbatterien 168 Feldgeschütze mit 9 Centimeter Kaliber in Dienst gestellt werden können.
Mecklenburg. Malchin, 13. Februar. (H. N.) Ein schwerinsches Reskript forderte die Stände zur Erhöhung der Pensionen von invaliden Chausseewärtern bis zu 180 6 auf und intendirte gleichzeitig die Einrichtung einer Knappschaftskasse für die Wittwen, welche keine Unterstützung erhalten. Das Restript ging nach kurzer Berathung in das Polizei⸗Comitè.
Die Landmarschälle werden darauf ersucht, die Kommissarien um Frist zur Abgabe der ständischen Antwort auf die landes— herrliche Proposition zu bitten. Die gesetzliche Frist ist acht Tage, deshalb müssen die Stände stets um weitere Befristung bitten.
Man schreitet nun zur Berathung derjenigen Propositionen des Engeren Ausschusses, welche nicht an ein Comité gegeben sind, sondern sofort im Pleno berathen werden sollen.
In Folge des Sinkens der Reichs⸗Matrikularbeiträge unter das Minimalmaß von 300,000 Thlr. (die Mecklenburg⸗Schwerin noch außer den Aufkünften aus dem Zollverein zc. zahlt) für das Etatjahr pro Johannis 1873— Ih bewilligt ein schwerinsches Reskript vom 26. Februar vorigen Jahres die Einbehaltung von 0000 Thlr. in ständischen Kassen, ein zweites Reskript vom 2t. Oktober vorigen Jahres ordnet die Rückzahlung von 137,746 0 50 8 aus Landeskassen an ständische Kassen an. Eine definitive Abrechnung bleibt vorbehalten. Das ständische Einvernehmen wird noch darüber gefordert, daß der Betrag der beim Abrechnungsverfahren mit der Reichskasse über Steuern und Zölle vorkommenden sog. Freischreibnngen auf Rechnung der Staaten des früheren Norddeutschen Bundes den zu zahlen den Matrikularbeiträgen zugerechnet werden. Diese Freischrei⸗ bungen sind Erlasse von der Steuer für Salz, das zu Viehfutter und technischen Zwecken verwendet wird. Da diefer Erlaß nur in den Staaten des früheren Norddeutschen Bundes stattfindet, so vernothwendigt sich den süddeutschen Staaten gegenüber, daß dieser Ausfall erst gedeckt werde. Stände geben ihre Zustimmung.
Sodann ward eine Anzahl Proposttionen, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben, ohne Debatte erledigt.
Rücksichtlich der interimistischen zinsbaren Belegung des auf Necllenburg⸗ Schwerin entfallenden Antheils an der französischen riegs⸗Kontribution hat der Landtag seine Zustimmung ertheilt, hat aber noch keine Mittheilung über den Status derselben von der Regierung erhalten und will deshalb darauf antragen. Er⸗ folgt die Antwort nicht, dann wollen Stände sich die Proposition auf dem nächsten Landtage wieder vorlegen lassen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Baron Pratob evera, Mitglied des Herrenhauses und früherer Justiz - Minister, ist diese Nacht gestorben.
— Wie der „Kölnischen Zeitung“ aus Pest telegraphisch dom 17. Februar gemeldet wird, stände die Bildung eines
sKoglitions-Ministeriums nahe bevor. Der Minister⸗Präsi⸗
dent Bitto und der Abg. Tisza sind, von Wien zurückkehrend, mn Pest eingetroffen. Tisza konferirte mit Sennyey und Lonyay. er Kaiser wird in Pest erwartet.
Niederlande. Haag, 14. Februar. Kammer der Generalstagten richtete gester an die Regierung eine Interpellation wegen der A bahnen in den Niederlanden. Es wurd theilt, daß dem Gegenstande eine rege Aufme gierung keinen Aufschub eintreten! Unterhandlungen mit dem Ban kiers⸗Konsort bruche gekommen, worden seien.
Großbritannien und Irland. (W. T. B.) Der vor Kur wählte John Mitchell ist Eine Deputation überreichte ihm eine Adresse. udget für das Jahr 1875576 Die Gesammtausgaben für die Bed f * 14 677, 700 gegen E 143465000
ist ein Zuwachs von 192,400.
schaften des britischen Kontingents im Vorjahre, trotz einer dem Stabe der Brigade vetruppen gebildet werden. Ausgaben figuriren folgende Items Regimentersold K 198,500, Gottes⸗ echtspflege K 400, der medizinische Etablissements K 154000, Kriegs⸗ * 16,000, militärische Bauten und Ge⸗ Armeeverwaltung K 50060 und diverse Dienst⸗ Die erheblichste Abnahme zeigt das Votum urage, Heizungsmaterial und den Transport— * 10800.
In der Zweiten n Herr van Kerkwijk nlegung von Eisen⸗ e die Versicherung er⸗ rksamkeit zugewendet asse und, nachdem die . ium zu einem Ab— isolirte neue Unterhandlungen angeknüpft
bleibe, die Re
London, 17. Februar. zem zum Parlamentsmit
; gliede ge⸗ heute in Quenstown ei
ngetroffen.
Das Armee⸗B veröffentlicht worden. nisse des Heeres sind da im Vorjahre veranschlagt, das Die Gesammtzahl der Mann beträgt 129,281 oder 287 n Verminderung von 773 Mann in Depots, die aus dem Stabe der Reser Mit einem Zuwachs in den der Etats: Generalstabs⸗ und dienst K 3000, militärische R Dienst K 6400, Bekleidungs und andere Vorräthe bäude K 6600, zweige K 10,800. für Provisionen, Fo dienst, nämlich Frankreich. Paris, 14. Februar. officiel“ veröffentlicht folgende zwei Noten ⸗ 1) „Der Präsident der Repub Antrag des Kriegs⸗Min Divisions Generals L eine Kommission eingesetzt we Oktober 1863, betreffend den Dienst in nisonsstädten, zu revidiren hat, um Organisirung in Einklang zu b sind: die Herren Di Doutrelaine; die B Kommandant in Vers beret, Graf v. Geslin ; Contre⸗Admir spektionsarzt Psérier.
Das „Journal
ö bruar auf den daß unter dem Vorsitz des III. Armee⸗Corps, welche das Dekret vom 13. den Kriegsplätzen und Gar— dafselbe mit der neuen Heeres— ser Kommission Baron de Berckheim, art, Appert, Platz
Tyrbas de Cham— Paris, Vasse Saint— 1 General ⸗Jutendant ꝛ Zum Sekretär der Kommi Lieutenant voin Generälstab Boquet ernannt. die Regierung hat sich mit der Not! die Bestimmungen, nach welchen gegen und Beförderungen zu den verschiedenen Gra zogen werden, mit den neuen Gesetzen, der Streitkräfte Frankreichs, in Einkl doch nicht überseh ß Erlaß vom 16.
. publik hat am 5. isters beschlossen, habers des
Mitglieder die visions⸗Generale de Colomb, gade⸗Generale Lefevre, Cad nilles, Hartung, Montarby, Platz Kommandant von al Roussin, ssion ist der Oberst—⸗ 2) Die Re wendigkeit beschäftigen wärtig die Ernennungen den in der Armee voll. betreffend die Reorganisirung Sie durfte je⸗ om 14 April 1832 und der Beförderung die Ergebnisse d einer langen Reihe von ie gute Zusammensetzung unserer chtens müssen daher ten Vorsicht geprüft werden. räsident der Republik auf den hierüber mit dem Marine⸗Mi⸗ daß die in Frage stehende Arbeit zwei hohen Inten⸗ ammengesetzten Ausschuß n wird den Hrn. Marschall Can⸗ Paris, General Die anderen Mitglieder t. r Divisions-General Castelnau de Gresley, für die Gensd'armermie der argentolle und der Brigade⸗General Arnaud de isions Generale Le Poitte⸗ ; de Vaubois und Garnier, der Brigade-Gencral de aunay, für die Kavallerie die Divistons-Ge main und Lefort, der Briga Artillerie der Divisions-Gene für das Genie der Divistons⸗General Fro neral Ragon, für die Marine⸗Inf Vassoigne, für die Marine, Artisserie d für die Militär Intendantur der Militär-Intendant de Segauville, spektionsarzt Cazalas, Sekretär des vom Generalstab Louclas.“
Die Anträge Waddingtons Betreff des Senatsgesetz es lauten:
„Der Senat besteht 1) aus N tement Frankreichs und Algerien Arrondissementsräthen zu 2) aus von den Kolonien, 3) g und 4 aus von der Akademie gewählten Mitgliedern.“
Der Antrag Vautrains lautet:
Der Senat geht aus Wahlen hervor. eingetragenen Wähl Jahre im Monat April einbern getragenen Wählern der Gemein der Wahl der Senatoren in ih Die Abstimmung findet gemeindew bene und darunter ernennen einen mehr als hundert, so ernennt jedes neue Art, 2. Niemand kann Senator f 40 Jahre alt und im Besitz seiner politis Art. 3. Die Senatoren werden gewähl in der Vorlage, Art. 10. Wie er schon votirt worden ist. schritten werden einen Monat vor für ihre Auflösung festges Tage, da die i und sich konstituiren. zählt, so wird sie kraft Beschlusses des ments in Sektionen von mindestens 400 und Die Wahl findet durch namentliche Stimmenmehrheit statt. natoren bezeichneten Wähler stimmen i Der Kandidat wird mit absoluter S Departement wählt drei Mitglieder skrutinium.“
— 15. Februar. folgendes Schreiben
Mein lieber Minister! Unter d
ang zu bringen. en, daß das Gesetz v März 1838 über die Kründlicher Erfahrungen waren und wäh Jahren die Mittel geliefert haben, d Heerescadres zu sichern. führenden Veränderun Diesen Erwägungen zr Antrag des Kriegs⸗M nister verständigt hat, entschieden: einem aus Generalen der Land— anturbeamten und einem Inspektionsaczte zus anvertraut werden soll. Diese Kommissio robert zum Präsidenten und den Ladmirault, zum Vize⸗Präsidenten haben. derselben sind: für den Generalstab de und der Brigade⸗General Diyisions⸗General D Saint⸗Sauveur, für vin de la Croix
Ihres Era gen mit der größ ufolge hat der P inisters, der sich
und See⸗Armee,
Militärgouverneur von
die Infanterie die Div
nerale Vicomte Bonne⸗ de General Guiot de la Rochsre, für die zrigade⸗General Rens, ssard und der Brigade Ge⸗ der Dipisions⸗ General de ie der Divisions General Pelissié, General⸗Intendant Blondeau, der für das Sanitäts-Corps der In— Ausschusses der Oberst Lieutenant
ral Cann und der
und Vautrains in Antrag Waddingtons: Witgliedern, welche in jedem Depar⸗ durch einen aus Generalräthen und setzten Wahlkörper gewählt werden, us von der Nationalver
. Die in den er jeder Gemeinde werden alle zwei sen, um unter den in den Listen ein— de die Bürger zu wählen, welche an Departements theilnehmen sollen. eise statt und je 100 Eingeschrie— h Sind der Gemeindewähler Hundert einen besonderen Wähler. er nicht mindestens chen und Familienrechte ist. t u. s. w. Alles Uebrige wie Art. 13 der Vorlage. Art. 5. Zur Wahl des Senats wird ge— r Nationalversammlung Der Senat wird an dem dergeht, zusammentreten mehr als 800 Wähler alrathes des Departe⸗ höchstens 800 W Abstimmung und Die für die Wahl der Se— n dem Hauptort des Kantons. timmenmehrheit erwählt. des Senats nach dem Lsten—
Wählerlisten
ein, wenn
Art. II wie
dem von de etzten Zeitpunkte. Nationalversammlung ausein Wenn die Gemeinde
zerlegt werden. mit absoluter
Der Präsident der Republik hat an den Finanz⸗Minister gerichtet: Versailles, 12. Februar 1875.
en Gesetzentwürfen, welche Sie zu
Armee besorgte Nationalversammlung den Gefühlen zustimmen wird, welche mich zu diesem Entschluß bestimmen. Genehmigen 2c.
Der Präsident der Republik, Marschall de Mac Mahon.
IL. BJebruar. (W. T. B) Das rechte Centrum hat den Haupttheil des Gesetzentwurfes der Gruppe Wallon angenommen, welcher dle Herbeiführung einer Verstän—= digung zwischen dem rechten Centrum und den verschiedenen Gruppen der Linken über das Senatsgesetz bezweckt. Der er⸗ wähnte Haupttheil des Gesetzentwurfes bestimmt, daß die Er⸗ nennung der Senatoren durch die Generalräthe, die Räthe der Arrondissements und durch einen Delegirten jedes Munizipal⸗
rathes erfolgen soll. In parlamentarischen Kreisen hält man es für
wahrscheinlich, daß der Wallonschen Gruppe dieser Ausgleichs⸗
versuch gelingen wird. Das linke Centrum wird morgen seine diesbezügliche Ansicht darlegen. 36
Spanien. San Sebastian, 17. Februar. (W. T. B.) Die
Carli sten suchen die Legung des unterseeischen Kabels bei Fuen⸗ terrabia zu hindern und haben auf den dabei beschäftigten eng⸗
lischen Danipfer „Carolina“ Schüsse abgegeben. — Der Bri⸗ gadier Opiedo ist vom Kriegs⸗ Minister nach Madrid berufen und wird sich morgen dorthin begeben. — Die Bataillone Al⸗ bu era und Saboya werden auf den Dampfern „Herminia“ und „Magdalena“ nach Bilbao eingeschifft.
Italien. Rom, 14. Februar. (J. N.) Der Minister Siegel bewahrer Gustiz⸗Minister) hat an den General⸗Pro⸗ kurator des römischen Appellhofes ein Schreiben gerichtet, das foldendermaßen beginnt:
. periodische Presse der Hauptstadt hat dieser Tage die Aufmerksamkeit des Pablikums auf die Haltung der Regierung und ihrer Agenten dem Klerus gegenüber gelenkt und ihnen empfoh— len, die Geistlichen während der Fastenzeit scharf zu beobachten und energisch zu bestrafen, falls sie sich beikkommen lassen sollten, in ihren Fastenpredigten die Staatsgesetze zu übertreten Die Presse ist dabei hon der Voraussetzung ausgegangen, daß die Regierung und ihre Agenten die Toleranz gegen die Geistlichkeit und namentlich in Rom so weit treiben könnten, daß sich diese in den Fastenpredigten erlau⸗ ben möchten, die Regierung ungescheut zu bedrohen, anzugreifen und zuletzt gar ihren Sturz von der Kanzel herab zu verkünden. Ebenso haben sie wahrscheinlich vorausgesetzt, daß, während die hohe Geistlichkeit aus politischen Beweggründen ihre Macht zu un⸗ gerechter Verfolgung ihrer Untergebenen mißbraucht, die Re⸗ gierung die ihr zu Gebote stehenden Mittel nicht anwenden wird, um solchem Mißbrauche zu steuern, ja daß sie nicht einmal die nie⸗ dere Geistlichkeit in dem Genuffe ihrer Temporalien und in der Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte und Pflichten schützen wird, wenn sie ungerechter Weise von ihren Obern darin gestört werden sollten. Hierauf erklärt der Minister, daß diese Voraussetzungen ganz falsch sind, und daß er, obwohl fest überzeugt, daß die Regierungsbehßrden nach wie vor ihre Schuldigkeit schon von zelbst thun werden, dennoch aus schuldiger Rücksicht gegen die Presse und um bie öffentliche Mei⸗ nung zu beruhigen, dem Heneralprokurator von Rom noch ganz be— sonders empfehlen will, während der Fastenzeit ein besonders wachsa⸗ mes Auge auf die Kanzeln zu haben, und energisch gegen die Geist⸗ lichen einzuschreiten, die sich über die Staatzgesetze hinwegsetzen sell⸗ ten. Das sei, fährt er fort, in Rom um so nöthiger, je größere Freiheiten dem dortigen Klerus bei der Verlegung der Hauptstadt nach Rom durch das Garantiegesetz eingeräumt wor⸗ den seien. Diese Bürgschaften, welche man dem heiligen Stuhle ge⸗
geben habe, könnten aber nur zum Nachtheile des Staats vermehrt werden. Die Unverantwortlichkeit des Papftes für (lle seine Reden und das Recht, alle Erlasse seines geistlichen Amtes an den Kirch⸗
thüren anschlagen zu lassen, schließe die Verantwortlichkeit derer nicht aus die solche Erlasse, welche die Einrichtungen des Staats angreifen, durch die Presse oder auf andere Weife weiter verbreiten. Was die Verfolgung der niederen Geistlichkeit durch den hohen Klerus betrifft, so weist der Minister Siegelbewahrer auf den 5. 17 des Gar antie⸗ gesetzes hin, welcher alle Erlasse der Kirchenkehsr den für ungültig er⸗
klärt, sobald sie gegen die Staatsgesetze verstoßen, die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden und die Rechte von Privatpersonen verletzen. Der Schluß des Briefes lautet: „Da die gehörige und stet? Anwendung. der Strafgesetze gegen Geistliche, velche ihre Amtsbefugnifse mißbrauchen, die Thätigkeit der Polizei in An—= spruch nimmt, weil diese deren Haltung überwachen und betreffende Gesetzesübertretungen den Gerichten zur Anzeige bringen muß, so halte ich es für geboten, da s — predigten die größtmögliche Aufmerksamkeit zu schenken und dor Ge⸗ richten alles anzuzeigen, was Ungesetzliches darin vorkommen sollte. Ich gebe mich jedoch der Hoffnung hin, daß zum Besten der Religion und des Staates nichts Derartiges vorkommen wird. Und ich habe das vollste Vertcauen, daß Sie, Herr General⸗Prokurator, und die Gerichts⸗ und Polizeibeamten dem Publikum durch Ihr Vorgehen begreiflich machen werden, daß die (wohlverstandene) Freiheit der Kirche in Italien
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ß Sie den Polizeiagenten einschärfen, den Fasten=
kein Freipaß zu klerikalen Erxzessen ist, und daß Diejenigen, welche sene Freiheit mißbrauchen, immer sofort und gerecht bestraft werden.
Türkei. Konstantinopel, 17. Februar. (W. T. B.)
Die in auswärtigen Zeitungen verbreitete Nachricht, daß die Re⸗ gierung den Dragomans der fremden Gesandtschaften den Zutritt zu den Gerichten verboten habe, wird von amtlicher Seite für unbegründet erklärt. Die Pforte hat den Dragomans nur die von ihnen beanspruchte Berechtigung versagt, den Be⸗ rathungen der Gerichtshöfe beizuwohnen, ihnen aber gestattet, den in Gegenwart der Parteien geführten Verhandlungen während des ganzen Laufes des Prozesses zu assistiren.
— 18. Februar. (W. T. B. Das neue Ban kstatut ist
mittelst eines Kaiserlichen Irade sanktionirt worden. Durch die an dem früheren Entwurfe vorgenommenen Abänderungen wer⸗ den die Bankgarantien, welche den Zeichnern der letzten Anleihe in Aussicht gestellt worden waren, in keinerlei Weise berührt. Die Bank ist mit der Einhebung der Staatseinkünfte beauftragt und verpflichtet, den zur Einlösung der Anleihekoupons erforderlichen Betrag zurückzuhalten.
Belgrad, 16. Februar. (W. 3.) In der Skupsch⸗
tina wurde entgegen dem Antrage Garaschanins von 64 Abgeordneten ein Antrag auf Verfassungsänderung, wodurch aber die gegenwärtige Verfassung im Wesentlichen nicht alterirt werden soll, eingebracht. Der Antrag wurde dem Ausschusse zugewiesen.
Amerika. New⸗gork, 17. Februar. (W. T. B.) Nach
Telegrammen der hiesigen Blätter aus Port au Prince auf Hayti hat dort am 13. d. eine große Feuersbrun st stattge⸗ funden, durch welche 500 Häuser zerstört worden sind.
— Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Rio de Janeiro
vom 17. d. M. gemeldet, daß das gelbe Fieber im Zunehmen e en ist. Es kommen täglich durchschnittlich 12 Todes⸗ älle vor.
dem Zweck, das Glei versammlung vorgel welcher die vollstaͤndige oder theilwe anordnet, welche die zu den Aemte lassenen ehemaligen Offiziere oder U geschienen, daß Ddiese Bestimmung, geringe Ersparniß ziehen würde,
ehemaliger Diener des
fügt. Ich bitte Sie des bin überzeugt, daß die so
chgewicht im Budget herzuftell egt, hat meine
ᷣ len der National⸗ Aufmerksamkeit derjenige erregt, ise Unterdrückung der Penstonen rn der Finanzverwaltung zuge— iteroffiziere besitzen. Es hat mir aus welcher der Staat nur eine der Art ist, daß sie den Rechten Staats, die wir zu achten haben, Schaden zu— diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Ich gerechter Weise um das Wohl unserer!
Landtags⸗ Angelegenheiten. Ein Antrag des Abg. Dr. Petri über die Verhältnisse der Alt⸗
katholiken lautet, Das Haus der Abgeordaeten wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetze die verfassungsmäßige Zustimmung zu ge—= ben: Entwurf eines Gesetzes, die Rechte der altkatholischen Kirchen⸗ gemeinschaften an dem kirchlichen Vermögen betreffend. Wir Wil helm 2c verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages für den Umfang der Monarchie was folgt: 8§. J. In denjenigen katho⸗ lischen Kirchengemeinden, aus welchen eine erhebliche Anzahl von Ge⸗