1875 / 42 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

meindemitgliedern einer altkatholischen Gemeinschaft beigetreten ist, werden ö. vermögengrechtlichen Verhältnisse im Verwaltungswege bis auf Weiteres nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet. 5. 2. Der altkatholischen Gemeinschaft wird der Mit- gebrauch der Kirche, der kirchlichen Geräthschaften und des Kirchhofes eingeraͤumt. Sind mehrere. Kirchen (Kapellen u. s. w) vorhanden, so kann eine Gebrauchgtheilung nach bestimmten Objekten verfügt werden. Ist der altkatholischen Gemeinschaft di Mehrheit der Gemeindemitglieder beigetreten, so steht der Gemeinschaft der Mitgebrauch der Kirche in den zur Ab— haltung des Hauptgottesdienstes herkömmlich bestimmten Stunden, bei mehreren Kirchen der Gebrauch der Hauptkirche zu. F. 3. Tritt ein Pfründen⸗Inhaher der altkatholischen Gemeinschaft bei, so bleibt er im Besitz und Genuß der Pfründe. Bei Erledigung der Pfründe wird dieselbe im Fall des §. 2 der altkatholischen Gemeinschaft üher ; wiesen. Sind mehrere Pfründen vorhanden, so kann bei deren Er—⸗ ledigung eine dem Zahlenverhältuiß beider Theile entsprechende Genuß theilung vorher bestimmter Pfründen verfügt werden. 5. 4. An dem übrigen zu kirchlichen Zwecken bestimmten Vermögen wird der altkatholischen Gemeinschaft entsprechend dem Zahlen— verhältniß beider Theile der Mitgenuß eingeräumt. Bildet die altkatholische Gemeinschaft eine Parochie und ist derselben die Mehr⸗ heit der Gemeindemitglieder beigetreten, so kann die Einräumung des vollen Genusses an die Gemeinschaft verfügt werden. In diesem Fall steht ihr auch die Verwaltung des Vermögens zu. S§. 5. Was in den 58. 1—4 von den altkatholischen Gemeinschaften bestimmt ist, findet sowohl auf die altkatholischen Parochien, als auch auf die zu gottesdienstlichen Zwecken gebildeten altkatholischen Vereine Anwendung, sofern dieselben von der Staatsbehörde als kirch— lich organisirt anerkannt worden sind. 5. 6. Ueber die Anerken⸗ nung der altkatholischen Vereine, sowie über die Art, den Umfang und die Ausübung der den altkatholischen Gemein— schaften nach den 558. 2 5 zustehenden Rechte entscheidet der Ober - Präsident. Gegen die Entscheidung des Ober- Präsidenten steht die Berufung an den Minifter der geistlichen Angelegenheiten offen. Die Entscheidungen sind im Verwaltunggwege vollstreckbar, . §. 7. In den Eigenthumsverhältnissen des kirchlichen Vermögens tritt durch dieses Gesetz keine Aenderung ein. = SF. 8. Gemeindemitglieder im Sinne dieses Gesetzes sind alle männlichen, voll jährigen, selbst⸗ ständigen Katholiken, welche in der katholischen Kirchengemeinde wohnen. Selbständig sind diejenigen, welche einen eigenen Hausstand haben oder ein öffentliches Amt bekleiden oder ein eigenes Geschäft oder als Mitglied einer Familie deren Geschäft führen und weder unter Vormundschaft noch unter Kuratel stehen. —§ 9. Der Mi— nister der geistlichen Angelegenheiten ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Bu rgsteinfurt, 17. Februar. (W. T. B.) Bei der heutigen Ersatzwahl eines Abgeordneten zum preußischen Abgeordnetenhause an Stelle des verstorbenen Abg. v. Mallinckrodt wurde der Kreisrichter Grüttering in Dinslacken (klerikal) mit 236 von 259 Stimmen gewählt.

Statistische Nachrichten.

Nach einer Zusammenstellung der zur klassifizirten Ein—⸗ kommenst euer in Berlin für dies Jahr eingeschätzten Personen, deren Zahl 22871 ist, hesitzen von diesen Per sonen e eine mehr als S600 00 Thaler, 480. 9000 Thaler, 300 G60 bis 320, 900 Thaler. A0. 900 Thaler Einkommen, 2 über 200, 000 Thaler, 2 über 180 000 Thaler, L über 160900 Thaler, 3 über 140, 009 Thaler, 7 über 120,000 Thaler, 3 über 100 000 Thaler, 10 zwischen S0 000 und 100000 Thaler, 9 von 68,000 bis 80, 000 Thaler, 17 von 56,900 bis 68000 Thaler und 13 von 48,000 bis 56,000 Thaler; es sind also [1 Personen vorhanden, welche ein Einkommen von mehr als 48,990 Thaler jährlich besitzen. Dieselben zahlen an Staatseinkom⸗ mensteuer 212,640 Thaler, das heißt, mehr als 10 Prozent der ganzen Steuersumme (2088354 Thlr.), eine Gemeinde -Einkommensteuer von 170,112 Thlr. Ein Einkommen von 20,000 bis 48900 Thaler besitzen 244 Personen, ein Einkommen von g600 bis 20 000 Thlr. 471 Personen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der erste Ighrgang 1874 von Carl Heymanns Lite— raturblatt für Rechts- und Staats wissenschaft (Redacteur: Dr. Otto Loewenstein. Berlin, Carl Heymanns Verlag) liegt, nunmehr vollständig vor. Das Literaturblatt enthält ein vollständiges Ver— zeichniß der bezüglichen neuesten Literatur und empfiehlt sich daher für Juristen und Verwaltungshegmte zur Orientirung äber, die ein⸗ schlagenden Fachschriften. Der Jahrgang enthält: Zur Einführung. Ein literarisches Jubiläum. Schlußwort zum ersten Jahrgang. Bibliographie. Gesetzgebung. Gerichtspflege. Kritik. Neu erschienene rechts⸗ und stagtswissenschaftliche Werke. Künftig erscheinende rechts⸗ und staatswissenschaftliche Werke. . Aus anderen Gebieten und allgemeine Literatur. Notizen und Vermischtes. Farl Heymann's Literaturblatt erscheint jährlich 19 mal, 3 1 Bogen stark. Der Peeis des Jahrgangs beträgt 15 Groschen.

Das märkische Provinzial museum ist, wie das ‚Tage⸗ blatt“ erfährt, wieder um einige sehenswerthe alterthümliche Beiträge bereichert worden und zwar um Theile des, wirklichen Modells vom deutschen Ritterschlosse zu Marienburg. Dieser berühmte Sitz der Hochmeister des deutschen Ordens, welcher 1276— 1341 erbaut und

1817 1820 re staurirt wurde, ist bekanntlich eines der schönsten Denk⸗ mäler altdeutscher Baukunst.

Das zweite Fehruar-Heft von Unsere Zeit. Deutsche Revue der Gegenwart“ (Leipzig, F. A. Brockhaus) enthält: Philippe de Scgur. Von Wilhelm Henkel. Aus John Stuart Mills Nachlaß. J. Belgien von 1857 bis 1872. Von H. Bartling. Belgien seit der Thronbesteigung König Leopold8f IJ. Zweiter Ar⸗ tikel. Der Stand der Aerzte. Von Hermann Baas J. In den Urzeiten der Stämme und im griechischrömischen Alterthum. Chronik der Gegenwart: Todtenschau. Revue der Erd⸗ und Völker⸗ kunde.

Im Cercle artistique et littéraire“ in Brüssel ist gegen⸗ wärtig eine Sammlung von ungefähr 809 landschaftlichen Gemälden zum Theil von hervorragendem Kunstwerth ausgestellt, welche sämmt⸗ lich den im vorigen Jahre in Brügge verstorbenen 10jährigen Knaben Fréderie Vande Kerkhove zum Urheber haben sollen.

Man schreibt den „Basl. Nachr.“ daß der Postverkehr über den Gotthardpaß in Folge der schlechten und gefährlichen Witterung in der letzten Zeit sehr gestört sei. In Andermatt liegt der Schnee 8, in der Schöllenen sogar 18 bis 18! hech. Besonders auf der Nordseite des Berges und vorzüglich von Göschenen bis an die Urnergrenze befinden sich ungeheuere Schneemassen. Die Andermatter und Hospenthaler sind in ihre Häuser förmlich einge⸗ schlossen und müssen sich durch die Fenster einen Ausweg ins Freie bahnen. „Wenn diesem Winter“, so sagt ein offizieller Bericht des Schneebruch-Direktors an das eidg. Zolldepartement, „nicht ein über—⸗ aus guter Frühling folgt, dann stecken wir zweifellos bis Jali im Schnee.“

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Im Regierunzsbezirk Waxienwerder hat der Wassermangel, namentlich in den Kreisen D. Krone und Flatow, im Winter große Verlegenheiten bereitet, die erst durch den im Dezember eingetretenen Schneefall gehoben worden sind. Auch der Futtermangel hat sich sehr fühlbar gemacht und viele kleine Besitzer gezwungen, allts für die Wirthschaft entbehrliche Vieh zu verkaufen.ů Das landwirthschaftliche Gewerbe im Reg erungsbezirk hebt sich übrigens sichtlich; so hat sich in den Kreisen Strasburg und Löbau ein Pferdezuchtverein und im Kreise Stuhm eine Milcherei⸗Genossenschaft gebildet.

Zur Abhaltung des Wollmarkts in Güstrow sind in diesem Jahre der 23., 24. und 25. Juni bestimmt worden.

Gewerbe und Handel.

Zum Aufweichen des Schnees auf den Bürgerst eigen wird nach einer neulichen Notiz der „Voss. Ztg.“ von den Revier— vorständen der Polizeibezirke die Anwendung von Seesalz oder Vieh⸗ salz von welchem für den Qu.-Meter 1 Pfund zum Preise von 1 Sgr. 8 Pf. erforderlich sein soll, empfohlen. Den gleichen Zweck würde bei weit geringeren Kosten das bekannte Staßfurter Kali Abfallsalz erfüllen. Dasselbe kostet auf, dem fiskalischen Staßfurter Salzwerk gemahlen 35 Pf. im Ctr. und wird in Quantitäten bis zu 2 Ctr. herab abgegeben. 2 Ctr. einschließlich Sack stellen sich auf 1,3 ½ Die Zusendung erfolgt umgehend gegen Einzahlung des Betra es.

Die Generalversammlung der Gumm iwaarenfabrik pon Voigt C Winde, Aktiengesellschaft, genehmigte die Verthei⸗ lung einer Dividende von 5 „S. Nach der Bilanz werden überdies 10,263 Thlr. zu Abschreibungen verwandt, 26,939 Thlr., auf das neue Jahr vorgetragen. Der Bruttogewinn beträgt 8904101 Thlr. der Netto⸗ gewinn bei einem Aktienkapital von 400,000 Thlrn. 625794 Thlr. Außer obigen Posten wurden von demselben noch 5906 Thir., dem Re— servefonds zugeschrieben und 9948 Thlr. als Tantième vertheilt.

Ueber den nunmehr fertig gestellten Abschluß der Mag de⸗ burger Rückversicherungs-⸗Gesellschaft wird mitgetheilt, daß sich pr. 1874 ein Reingewinn von 87, 900 M. ergeben hat, und die Verwaltung unter Zuhülfenahme des Sparfonds in Gemäßheit des Nachtrages zum Statut 5 39 an die Akticnäre eine Dividende von 34 . 11 zur Vertheilung hringen wird, sobald nach den be— züglichen Bestimmungen des Gesellschaftsstatuts die dies jährige ordent⸗ liche Generalversammlung abgehalten sein wird. Der Reservefonds stellt sich auf 9 0000 MS, der Sparfonds behält nach Abrechnung des Zuschusses zur Dividende einen Bestand von 192,466, os .

Wien, 18. Februar, (W. T. B) Nach. Mittheilung der „Presse“ ist, um den hegründeten Klagen des, Geschäftspublikums über die Höhe der inländischen Tarife, namentlich in der Manufaktur⸗ wagrenbranche zu begegnen, eine aus Tarifbeamten der sterreichischen Bahnverwaltungen bestehende Kommission zur Revision der in⸗ ländischen Tarife niedergesetzt worden. Hauptsächlich sollen für die Textilindustrie Tarifsätze in Vorschlag gebracht werden, die den gegenwärtigen mißlichen., Geschäftsverhältnissen entsprechen; die neuen Tarife sollen binnen drei Monaten in Kraft treten. Dasselbe Blatt hört, es, sei zegen mehrere Verwaltungsräthe der Anglobank eine, auf die Gründung der Aktien⸗Bergbau⸗ Gesellschaft bezügliche Anzeige bei dem Landesgerichte eingelaufen und seien deshalb von der Staatsanwaltschaft Vorerhebungen angeordnet worden. Die „Neue freie Presse“ meldet, die Nachricht von der

Fusionirung mehrerer kleiner böhmischer Bahnen mit der öster—

reichischen Staatsbahn entspreche nicht den thatsäch lichen Verhä ltnissen. Es seien der letzteren zwar mehrfache Fusiongauerbietungen gemacht worden, dieselbe habe aber keine Veranlassung gefunden, in konkrete Verhandlungen darüber einzutreten, weil eine Ausdehnung ihres Netzes momentan nicht von ihr angestrebt, eine solche auch nicht als den In— teressen ihrer Aktionäre entsprechend erachtet werde.

Amsterdam, 17. Februar. Die heute von der nieder⸗ ländischen Handelsgesellschaft hier abgehaltene Kaffee⸗Auktion ist, wie folgt, abgelaufen. Es wurden angeboten:

.

2 Ballen. Zusammenstellung. Ablauf.

3,101 Java Preanger braun ... / 3 ö 1,376 ö 1 . 68 os Art gelbs. à 624 66 6,745 Tiilatjap blank gelb. 2 63 61 5,881 gelb bis Klank gelblich 695 à 64 69 8, 546 blank ; ü 1 21,892 Passaroean grünlich. 1

548 ; blail;, 558 l, 26 Demeraiy⸗ Art. à 63 594 12,992 grün und grünlich 52 511 5, blaß bis blaß grünlich 5 54 40901 Solo bunt blaß gin 53 53 2,230 Ordinär und Triage. . 341 405 B. S. und Diverse

84,812 Ballen Java⸗Kaffee.

Xe, do, e, d, e, do, e, ee, ge, ge, o e, de

Packungen unter 100 Ballen sind bei der Taxation und beim

Ablauf nicht in Anmerkung genommen.

Antwerpen 17. Februar. Bei der heute fortgesetzten Woll auktion waren 2309. B. angeboten, von denen 2219 B. verkauft wurden. Das Geschäft war sehr animirt; für Bueong ⸗Ayret⸗Wollen wurden volle Preise gezahlt, während Montevideo⸗Wollen weniger

gesucht waren.

London, 18. Februar. (W. T. B.) Die Bank von Eng—

land hat heute den Diskont von 3 auf 35 4 erhöht. Verkehrs⸗Anstalten.

Durch Reskript des Handels⸗Ministers ist, wie die „Nat. 3. mittheilt, in vergangener Woche die Konzession für Ausführung der Ketten- oder Seil-Schleppschiffahrt auf der Spree und Havel, und zwar a. auf der Havel von der Mündung des Berlin— Spandauer Kanals oberhalb Spandau bis zur Mündung der Havel in die Elbe und 209 Ruthen abwärts in der Elbe selbst; b. auf der Spree von der Mündung derselben in die Havel bis in die Nähe des Unterbaumes in Berlin; (. auf dem Berlin-Spandauer Kanal bis zum Humboldtshafen; d. auf der Spree von der Schillingsbrücke bis Köpenick und auf der Dahme von Köpe⸗ nick bis zur Neuenmühlen-Schleuse; e. auf der Spree von Köpe⸗ nick bis zur Mündung des Friedrich⸗Wilhelmskanals ertheilt worden. Die Vorarbeiten für dieses Unternehmen wurden von dem Kaufmann Fr. Ed. Grosse und dem Direktor der Ketten Schleppschiffahrt auf der Ober -Elbe E. Bellingrath ausgeführt. Bei der augenblicklichen ungünstigen Lage des deutschen Geldmarktes sah man sich genöthigt, englische Kapitalisten für das Unternehmen zu interessiren, die die Gesellschaft mit einem Kapital von 000,990, Mark in das Leben gerufen haben. Das Unternehmen selbst wird im Spätsommer d. J vollendet sein und die Tauerei ihre Thätigkeit beginnen können. Da bereits die Tauerei auf der Elbe (Dres den⸗ Hamburger Linie) fertig gestellt ist, so wird durch die Legung der Kette von hier bis zur Elbe der direkte Verkehr zwischen Berlin, Dresden, Hamburg mittelst der Kette ermöglicht. Die Fahrt zwischen Hamburg und Berlin wird im ungünstigsten Falle in dieser Weise binnen drei Mal 24 Stunden

zurückgelegt werden.

Aus Glogau wird der „Schles. Ztg.“ geschrieben, daß in der

am 15. Februar abgehaltenen Sitzung des Comités für eine Eisen⸗ bahn von Glogau über Bunzlau, Lauban bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Zittau auf Antrag des Vorsitzenden, Landrath von Jagwitz. Glogau, beschlossen wurde, die Vorarbeiten sofort aus—

führen zu lassen.

In der am 15. d. M. zu Sömmerda abgehaltenen außer— ordentlichen Generalversammlung der Saal⸗Uns ruthahn⸗Ge⸗ sellschaft wurden die auf der Tagesordnung stehenden Anträge ge— nehmigt. Es betraf dieselbe folgende Gegenstände: 1) Wegen einer Differenz mit dem Handelsrichter nochmalige formale Beszätigung der in der Generalversammlung zu Buttstedt am 3. November i873 ge— faßten Beschlüsse über eine Prioritätsanleihe; die U bernahme des Betriebes der Saal Unstrutbahn Seitens der Nordhausen⸗Erfurter

Bahn; 3) die Niederschlagung von Konventionalstrafen.

Die Vorarbeiten für eine Linie, welche von der Nähe der Stadt Stollberg bis zur preußisch⸗ belg ichen Lan es⸗ grenze in der Richtung auf Ober⸗ oder Niederbellingen eine Ver⸗ bindung mit der Wilhelm -Luxemburger Bahn und der Bergisch⸗Mär— kischen oder Rheinischen Bahn herstellen soll, haben begonnen. Auf der, der Bergisch⸗Märkischen Bahn konzessionirten Linie von Born bis Opladen sind für die Strecke Hilgen⸗Opladen die Vor—

arbeiten in Angriff genommen.

Southampton, 17. Febiuar. W. T. B) Der Dam per „Tyne“ von der Royal Mail Steam Paket Company ist von West⸗

indien hier eingetroffen.

Der Berliner Kinderschutz-Verein, der am 16 Februar seine Generalversammlung abhielt, hat nunmehr fünf Jahre seiner Wirksamkeit abgeschlossen Bei seiner Gründung diente er dem ausgesprochenen Zwecke, der großen Sterblichkeit unter den Säuglingen entgegenzuwirken. Anfänglich unterhielt er eine Central⸗ Pflegestätte, seit 1570 wurden die Schützlinge des Vereins, die sich auf durchschnittlich 60 beziffern, sowohl hier, als auch in Pankow, Friedrichsfelde 2c. gegen ein monatliches Kostgeld von 6 Thlrn. in Pflege gegeben. Im Nothfalle gewährt der Verein auch an unbe⸗ mittelte Eltern zur Pflege Neugeborener kleinere Beihülfen, weist aber strenge jedes Kind von einer Mutter zurück, die einen unsitt⸗ lichen Lebenswandel führt. Zu dem Pflegegelde müssen die Mutter resp. der Vater nach Kräften beisteuern, um das Bewußtsein der Zusammengehsrigkeit zwischen Eltern und Kind keinen Augenblick zu stören. Das vorige Geschäftsjahr begann der Verein mit 52 Kindern, denen im Laufe des Jahres 58 neue Pfleglinge sich zuge, sellten. Von diesen 110 Kindern starben 21 oder 193, ein günstiges Resultat gegenüber der Thatsache, daß in Berlin die Sterblichkeit der Kinder unter 5. Jahren sich auf 5695 beziffert. 29 Kinder wur— den nach Vollendung des dritten Lebensjahres aus der Aufsicht des Vereins entlassen, und 9 derselben verblieben ihren bisherigen Pflege⸗ eltern ohne oder gegen ein bedeutend reduzirtes Pflegegeld. Diese er⸗ freuliche Erscheinung wiederholt sich jedes Jahr und zeugt am besten für die sorgsame Auswahl durch die Ehrendamen. Gegenwärtig zählt der Verein 60 Mitglieder, darunter 61 Ehrendamen und Aerzte. Der Kassenbericht weist folgende Ziffern auf: Ein⸗ nahmen: Kassenbestand des Vorjahres 1171 Thlr. 24 Sgr., Be⸗ stand des eisernen Fonds 3625 Thlr., Zinsen 3535 Thlr. II Sgr., Jahresbeiträge der Mitglieder 13983 Thlr, 17 Sgr. 6 Pf, ein. malige Beiträge 6883 Thlr. 16 Sgr., größere uwendun en und Geschenke 1195 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf., Ertrag des Bazars 1236 Thlr. W Sgr., Diverse 4 Thlr. 9 Sgr., vereinnahmte Pflegegelder 2639 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf, Summa 12,179 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Aus · gaben: Pflegegelder 3524 Thlr 9 Sgr. 6 Pf., Arzt und Arznei ze. 211 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf., Bekleidungsgegenstände 145 Thlr. Miethe, Buręguunkosten, Gehälter ꝛc. 11835 Thlr. 27 Sgr. 4 Pf, Bazär— unkosten 113 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf., Kursverlust bei Ankauf von Effek⸗· ten 67 Thlr. 21 Sgr., Kassenbestand ult. 1874 1336 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf., Bestand des eisernen Fonds 5525 Thlr., Summa 12179 Thir. 25 Sgr. 9 Pf. Dem Kasstrer wurde Decharge ertheilt und die ausscheidenden Vorstandsmitglieder einstimmig wiedergewählt. Ferner

welche nothwendig sind, um das von dem Verein angestrebte Ziel der Erlangung der Rechte einer juriftischen Person zu erreichen. Das Bureau des Vereins ist Kleine Präsidentenstraße Nr. 4.

Die neueste Publikation von Meyers Reisebüchern: Italien in 50 Tagen“ von Dr. Th. Gsell⸗Fels lin 1 Bd. kl. So, geb. 9 „. Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig) ist für denjenigen Reisenden bestimmt, dem es nicht beschieden ist, längere Zeit in Italien weilen zu können, dem oft nur Wochen, manchmal nur Tage zur Reise vergönnt sind; für den schnell Rei⸗ senden also, der nur einige Tage in Venedig bleibt, um die Pracht des Canale grande und des Markusplatzes zu bewundern, dann weiter, das thürmereiche Bologna berührend, über den Apennin zu den Kunst⸗— schätzen von Florenz eilt, um bald darauf, die Kuppel von St. Peter in Rom erblickend, das Auge an der Pracht der Renaissance zu sättigen und die Spuren der antiken Welt aufzusuchen; der endlich jene entzückend schöne Küste erreicht, welche den Golf von Neapel um⸗ rahmt, hier die nimmer ruhende Feueresse des Vesup erklimmt, in das wieder erschlossene Pœẽwpeji hinabsteigt, das „felsenumgürtete Eiland. Capri erschaut und schließlich über Genua und Mailand, von dessen Domeszinne oder den paradiesischen Ufern der Alpenseen dem italienischen Himmel Ahschied bietend, in die nerdische Heimath zu⸗ rückeilt das Ganze eine Tour, welche mittels 50 tägigem Rundreise⸗ billet innerhalb Italiens in II, Klasse nur ca, 7 Fahrgeld kostet. Ein solcher praktischer Wegweiser ist das vorliegende „Italien in 50 Tagen“, ein gewiß willkommenes Handbuch, für dessen gediegenen In⸗ alt der Name des Verfassers die sicherste Garantie bietet.

Theater. .

Die Direktion des. Friedrich ⸗Wilhelmstädtisch en Theaters will, dem Beispiele größerer Pariser Bühnen folgend, den Versuch machen, Mittag s-Vorstellungen zu veranstalten, welche ein von dem gewöhnlichen Repertoir dieses Theaters ab- weichendes Genre vertreten sollen. In Folge dessen ist mit dem Direktor des Residenz⸗ Theaters, Hrn. Rosenthal, ein Ueber— einkommen getroffen worden, wonach, derselbe mit seinem Personale zunächst das nach Fritz Reuter bearbeitete Zeitgemälde: „Ut de Fran⸗ zosentied“ auf der Bühne der Friedrich⸗Wilhelmsstadt zur Aufführung bringen wird. Die erste dieser Vorstellungen findet am nächsten Sonntag, den 21. Februar, zwischen 12 und 2 Uhr und zwar mit einer Ermäßigung der sonst im Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater

wurde der Vorstand beauftragt, alle diejenigen Schritte zu thun,

üblichen Kassenpreise statt.

Die erste Aufführung von Octave Feuillets Sphinx“ mi Gräfin Arco⸗Janisch im Residenztheater in der Titelrolle ist

nunmehr definitiv auf Sonnabend, den 20. d. M. festgesetzt.

ImKrollschen Theater geht die interessante. Posse Bu m⸗ melfritze“ von Jacobson und Wilken, die durch die Weihnacht ausstellung unterbrochen werden mußte, am Freitag neu einstudirt und, mit neuen Gouplets ausgestattet, in Scene. Der Beifall, den Stück und Darstellung damals fanden, sichern der Posse auch jetzt

eine längere Repertoirdauer.

seine Leistungen durch Beifall und wiederholten Hervorruf.

Prozeß Ofenheim. ö

Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Der Vertreter der geschä⸗ digten Privaten, 8. Barychar, und der Vertreter des Staats. ärars, Ober⸗Finanz-Rath Pohl, erklärten sich bezüglich des Schaden = ersatzes mit den Ausführungen des Staats anwaltes inne ,, Hierauf begann der Vertheidiger, Dr. Neuda, fein Plaidoyer, welch morgen fortgesetzt wird.

Redacteur: F. Preh m.

Drei Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Deutschen Rei

5 A2.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Die Rede, welche der Minister der der Sitzung des in der Diskussion über gensverwaltung in den . Dauzenberg hielt,

Berlin, 18. Februar. geistlichen 2. Angelegenheite Hauses der Abgeordneten am 16. den Gesetzentwurf, betreffend die Vermö katholischen Kirchengemeinden hatte folgenden Wortlaut:

Ich halte es, lage einer Komm Wäre der Antra die Vorlage an Werth darauf gelegt haben, d glaube allerdings, es ist die Y hin einer eingehenden Erörterung be daß die Staatsregierung sich dieser Beziehung gethan Vorerörterungen über di zwei, sondern in einer R

„zur weiteren Erörterung g mit Nothwendigkeit dahin, auch Se

n Dr. Falk in

nach dem Äbg

3 ß diese Vor⸗ Berathung überwiesen wird. Seiten angekündigt worden, sen, so würde ich besonderen eits noch auszusprecheu. Ich erart, daß sie nach allen Seilen Ich will gleich hinzusetzen, was sie thun konnte, in nahezu drei Jahre haben die nicht blos in Formulirungen ist er Diese eine Erfahrung drängt ja itens der Regierung das Hohe

meine Herren, für unzwe ission zur näheren g nicht schon von zwei die Kommission zu derwei

ifelhaft, d

ies meiners

zu haben, denn esen Entwurf g

gedauert, und he ven verschiedenen

Erste Beilage

finden. Aber eine Konsequenz der Maigesetze in dem angegebenen Sinne ist er nicht, am wenigsten ein Erzeugniß der Absicht, die Monotonie zu unterbrechen. Die Königliche Staatsregierung geht Schritt vor Schritt auf dem Wege, den zu beschreiten sie von Anfang an für nothwendig erachtet hat, vorwärta. und sie thut den betreffen den Schritt in dem Momente, wo die Dinge sich so weit entwickelt haben, daß sie mit einer disputablen Vorlage vor Sie treten kann und wo sie dabei der Ueherzeugung sein kann, daß diese disputable Vorlage in diesem Hohen Hause auch Annahme finde. Denn, meine Herren, daz ist gar nicht zu leugnen, für viele Gesetze ist das Feld im ersten Augenblick nicht bereit und klar, es muͤssen erst Erfah⸗ rungen gemacht werden im Laufe der Zeit, und diese Erfahrungen ermöglichen dann erst die Annahme. Ich wiederhole für Ausge⸗ gesprochenes: hier mit diesem Gesetze mochte es vielleicht nicht anders sein, wie es war bei dem Gesetze über die Civilehe; ich bin davon vollkommen durchdrungen, das Civilehegesetz wäre bis auf diese Stunde noch nicht zu Stande gekommen, wenn nicht die Erfahrungen . Grund der Gesetze vom JJ. und 13. Mai 1873 uns vorgelegen hätten.

Wie voraus zuiehen war ngch Ankündigungen in einzelnen öffent⸗· lichen Blättern, ist die Verfaffungsfrage Gegenstand einer eingehen

Haus zu bitten, die Ein Mehreres darübe Neigung, die in dieser weil ich sicher bin, daß, Ueberweisung werden wird, so glaube ich, Details, die hier bereits erwäh werden ja Gegenstand jener Kommission sein. Ich habe deshal noch beiläufig darauf zurückkomme, eine mich mit den Ausführungen des Hrn Standpunkt der Vorla einem der Desiderate, sagen: nämlich er giert dem Bedauern gesetzentwurf noch nicht zur Verhandlun zu jehen Ich darf hier ve spröde Materie auch in der zu diesem Hohen Haus ist, sondern sich foga zehabt hat, zum Abschluß ist schließlich doch jedes Ministerium nur und wenn die Anforderungen Ministerium zusammengefaß der Fall ist, so muß man st genügen laͤssen, was man Nothwendigkeiten gehö Punkte ich auch mit den Herren A verständnisse mich zu befinden.

; g. Reichensperger liebt es, etze, die das Gebiet der Kirche ber zu lassen, und durch Citate Anderer sich Beziehung vorgetragen ist, war im we Thatsachen in Bezug auf welche er Konsequenzen daraus zu ziehen, welche ich demnäch

eit einer Kommission zu üb r zu bemerken, ist nach Ler

3 ausgesprochenen Richtung geht

wie gesagt, nicht nöthig. Aber sei es in der andern ͤ Kemmission

mich auch eines Eingehen nt worden sind, enthalt eingehender

in der einen,

nthalten zu sollen, sie ausgiebiger Erörterung in bauch, soweit ich später nicht besondere Veranlaff Abg. Windthorst, zu befassen, ich hervorgehoben hat, etwas Ausdruck, einen Patronats⸗ g dieses Hohen Hauses gestellt . diese mindestens gef die ich nicht die Ehre ge nicht etwa unbeachte r energischen Förderung zu erfreuen nicht gekommen. nur ein gegebenes Maß von Krä auf allen Gebieten, die in t sind, so mächtig hervortreten, ch eben an der F für das Nothwendigst rt der vorlie

36. welcher den ge einnimmt,

rsichern, daß . habt habe, e zu sprechen, t geblieben r einer seh

Es hat auch

ertigstellung desjenigen igste erachtet, und zu die gende Gesetzentwurf, in welchem kgeordneten glaube im vollen Ein— Der Hr. Ab bei allen seinen Reden ühren, Rückblicke eintreten zu stärken. Was in der ersten sentlichen eine Anerkennung von auch nicht dazu überge außer in einer st kommen werde; er hat die An weiter beleuchtet; Sie erlassen es mir desk Beleuchtung

; gangen ist, Beziehung, auf führungen nicht ; jalb wohl auch, auf eine einzugehen. eingeschaltet erfrischenden ninister entgegenhalten zu g entgegensetzen könnte, hat, Da ich nun aber ndern persönlich berührt en Gedanken, den der Hr. von meinem persönlichen Stand lehrt mir eben nur, daß ein denkt wie ein deutscher Kul— enken muß. chon in dem

erfrischenden, einen Kultus⸗Minister dem anderen Was man sachlich seiner Citirun glaube ich, der Hr. Abg. Windthorst sch dabei gerade persönlich nicht angegri chte ich doch auch denselb ausgesprochen hat, r Das ganze Beispiel ro manischer Kultus⸗Minister anders tusminister, ja, meine Herren,

Eine große Verschiedenheit zwis angedeutet, was Hr. Reichens aus dem Zus nicht; ich halte mich nur daran Bondi meint, solche Gesetze den Untergang der Kirche zur Tendenz, ich thue es wieder, ich bestreite ßischen Gesetze

worden bin, so Abg. Windthorst punkte fassen.

daß er vielleicht a chen uns beiden ist ja s perger uns vorgetragen hat. ammenhange genommen ist oder daß nach Hrn. Reichens

perger Hr. so habe ich .

es verstanden hätten und Sie wissen, meine Herren, z das die Tendenz der preu— die Kirche

aber doch s und der unfrigen finden. uns mitzutheilen, Hr. Bondi als etwas sonst nirgends Vorkommendes be— Bischöfe im Gefän

zwischen der italienischen Gerichtspraxi Hr. Reichengperger war vorher dabei, habe sich beklagt oder es zeichnet, daß bei uns drei Eiholung, nicht um Politik zu treiben, war ich ze Woche hindurch spi en der Bischof vo perrt worden sei, weil er ein Dies zur Kritik der Citate. zum Schmuck, aber nicht gerade zum worden ist.

Nun, meine Herren, ist der Hr Staatsregierung Monotonle

Zu meiner im vergangenen Herbst elte dort die Nachricht auf irre ich Staate gesetz ver⸗ Ich glaube, daß es wohl Beweise in der Rede gegeben

gniß säßen.

in Oberitalien. ; eine große Rolle, daß soeb nicht 8 Tage eingef

„Abg. Reichensperger davon ausgegangen, ein Bedürfniß ; Verhandlungen Art von Gesetzen zu

e unterbrechen, äter aus, der vorlie

gende Gesetzentwurf sei wobei, wie mir scheint, gerade seinen Fraktionsgenossen der eine solche Kon⸗ eine Konsequenz an diesen Entwurf vorgelegt er Dinge auf diesen Weg ge— Ich möchte bitten, e bereits saßen an jenem n vom 1I. und 12. Mai e Mitglieder, sage ich, daß ich damals bereits er⸗ Regelung der Ver—

Die angekündigte Vorführung der 8 dressirten Elephanten im Cirkus K hat am Schluß der gestrigen Vorstellung iait glänzendem Erfolge stattgefunden. Zuerst traten 6 kleinere Ele— phanten (von ea. 2 Meter Rückenhöhe) in die Arena, wo die klugen, vortrefflich geschulten Thiere sofort ihre Künste auf umgekehrten Bettichen, ihre plumpen Füße nach dem Takte der Musik bewegend, auf den Vorderfüßen oder dem Kopf stehend oder einzeln im Kreise tanzend und auf Kommando niederfallend, mit großer Präziston ausführten. Geradezu erstaunlich aber ist die Dressur der beiden größeren kolos⸗ salen Thiere, welche Hr. John Cooper auf den leisesten Wink nach seinem Willen zwingt. Der Bändiger wirft sich vor ihnen nieder und läßt die Kolosse über sich hinweggehen, steckt seinen Kopf in ihren Rachen, reitet auf dem Rüssel und läßt sich vom Erdboden auf ihren Rücken heben. Das zahlreiche Publikum lohnte Hrn. Cooper für

und doch führte er uns sp eigentlich nur eine Konsequenz der M ich mich in der glücklichen Herrn Dauzenberg ihm entgegenh sequenz nicht anerkannt hat. der Maigesetze in

habe, weil man dur drängt worden sei,

age befinde, alten zu können, meine Herren, dem Sinne, daß m ch die Entwickelung d ist dieses Gesetz währ iejenigen Herren, die in diesem Hohen Haus ntwürfe zu den Gesetze use persönlich vorlegte, die ch daran zu erinnern, gierung habe gleichzeitig die holischen Kirche ins Auge gefaßt und könne nicht sogleich angreifen, Ich wiederhole, wurfs sind Hand was ich bei anderer Gelegenheit tsregierung gehen muß, um den u der ihr entgegengese guflauernder, repressiver, or Aehnlicheg, wenn ich nicht entwurf über die Civilehe

1873 dem Hohen Ha möchte ich bitten, si klärte, die Staatgre mögensverhältnisse d es Kapital nur deswegen ausreichend vorhereitet sei.

Gesetze und dieses Gesetzent wieder hole,

die die Staa zu brechen,

weil es nicht die Vorbereitung jener in Hand gegangen; ich gesagt habe, die Wege ; unberechtigten Widerstan, t wird, sind verschiedener Art: sie sind torischer und anderer Art. Ich habe als ich den Gesetz— Hause zu vertreten die setzentwürfe ist ver⸗= erden, um zum Ziele ieden gegangen in den Gesetzen, der andere Weg ist der, auß

ehr irre, geäußert, vor diesem H Die Natur der Gesetze und Ge ssen mehrere Wege gegangen w der eine Weg wird entsch ie man kurzweg die Maigesetze nennt

zu gelangen:

den Erörterung gewesen. Der Hr. Abg. Windthorst hat sich in diefer Beziehung über die Dürftigkeit der Motive beklagt, aber einen Er— klärungsgiund für diese Duͤrftigkeit sogleich beigefügt, den ich aller— dings vollständig adoptiren kann; die Staatsregierung ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Verfassungsmäßigkeit eines Ge⸗ setzes, welches dem vorgelegten Entwurfe enspricht, ernstlich gar nicht bestritten werden kann. Sie gründet diese ihre Ueberzeugung auf den Wortlaut des jetzigen Artikel 15; aber sie macht es freilich bei seiner Lesung nicht se, wie der Hr. Abg. Reichensperger, der den Artikel, namentlich den ersten Satz desselben in zwei Theile theilt, die beide

selbständig sein sollten und neben einander gehen, sondern sie liest den Artikel als einen Satz und sie erinnert fich daß nach dem Worte selbständig der logisch umgesetzte weitere Satz folgt, der da beginnt mit dem Worte: „Bleibt aber.“ Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, daß der Satz in seiner Totalität nur das jenige be⸗ zeichnet, was die Staatsregierung darin findet. Der zweite Satz sagt: „Die Grenzen der Selbständigkeit werden gezogen durch das ganze Gesetz und die gesetzlich geordnete Aufsicht.! Nun, meine Herren, ein solches Gesetz ist es, um das es sich ge den wãrtig handelt. Ich muß sodann dem Hrn. Abg. Reichenspergzer bemerken, daß mir seine Deduktionen sus dem Absatz welcher auf Seite 15 der Motive unmittelbar auf die Citirung des Artikels 15, folgt, doch eine recht sehr künstliche zu sein scheint. Aus diesem Satze liest er heraus: die Staatsregierung erkenne an, daß der Artikel 15 in seiner ursprünglichen Fassung nicht dasjenige Recht ge⸗ geben habe, auf Grund dessen dis jetzige Vorlage beruhe. Meine Herren, davon steht auch nicht das Geringste drin. Der Hr. Abge⸗ ordnete wird doch nicht verlangen, daß man bei solchen kurzen Bezug⸗ nahmen in den Motiven immer den vollständigen Hergang früherer Verhandlungen schildere, die vor Jahren stattgefunden haben. Wie war es denn im Jahre 1873 mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit, als die Staatsregierung die in Rede stehenden Gesetzentwürfe vor⸗ legte und ankündigte? Die Staatsregierung meinte, daß im Großen und Ganzen es nicht zweifelhaft sein könne, daß ihre Tendenz in die ältere Fassung der Verfassungsurkunde bereits genügenden Boden habe, um sich entwickeln zu können; sie müsse aber mit Rücksicht auf Streitigkeiten über den Artikel 15, mit Rücksicht auf einzelne Vor—⸗ schriften der Entwürfe einen Zweifel für gerechtfertigt erachten, und sie legte es deshalb in die Hand dieses Hohen Haufes, sich darüber zu entscheiden, ob man der Verfassunggurkunde zur Abschneidung aller Zweifel deswegen ist es auch bis auf diese Stunde streitig, ob man das Gesetz vom April 1873 ein Verfassungs änderungs gesetz oder ein Verfassungs deklarations gesetz geben solle eine andere Fassung ändern solle. Das Hohe Haus und in Uebereinstimmung mit ihm die übrigen Faktoren der Gesttzgebung haben sich für eine andere Fassung schlüsstz gemacht, und ich wiederhole, d. h. ich wiederhole, was die Motive sagen der Hr. Abg. Windthorft täuscht sich nach meiner Erinnerung nicht, wenn er sagt, es sei bei den Verhandlungen über diese Frage gar kein Zweifel gewesen, daß man durch diese neue Formulirung auch jedes Bedenken gegen eine Aenderung der Vermögens verwaltungs⸗ Angelegenheiten durch das Gesetz habe ausschließen wollen. Sehen Sie sich den Bericht der Kommission dieses Hauses über die Aenderungsvorschläge an, nehmen Sie die Vorträge derjenigen Herren ins Auge, die damals wesentlich bei den Debatten betheiligt waren und für das Zuftandekommen jenes Ge⸗ setzes eintraten, und Sie werden mehr oder weniger deutlich Erklä— rungen finden, die für die Richtigkeit meiner Aufassung sprechen. Ich bin in der That nicht in der Lage, den Vorwurf der Verfassungs⸗ widrigkeit irgendwie zugeben zu können.

Der Hr. Ahg. Reichensperger hat den Satz der Motive über die korporative Stellung der katholischen Kirche dem Staatsleben gegen⸗ über hervorgehoben und darauf hingewiesen, daß ja die katholische Kirche vor dem Staate gewesen sei. Meine Herren, ich kann und muß ja zugeben, daß eine katholische Kirche war, ehe ein preußischer Staat existirte, aber das ändert doch an der Richtigkeit des Satzes nichts, daß in dem geschaffenen und organisirten Staatswesen die kathalifche Kirche, so weit es sich um Rechtsbeziehungen handelt, vermöge deren sie sich im Staatswesen bewegt und vermöge deren sie im Staats⸗ wesen eine zur juristischen Persönlichkeit zusammengeschlossene Stel⸗ lung hat, sich nur richten könne nach den Bestimmungen dieses Staatswesens oder, daß das Staatsgesetz diese ihre Beziehungen zu regeln habe. Meine Herren, wie oft haben wir nicht diesen Punkt erörtert! Ich glaube nicht, daß es nöthig ist, des weiteren darauf zurückzukommen; einigen werden wir unz in dieser Beziehung nie⸗ mals. Aber ist es denn wirklich erst ein Einfall dieses Gesetzent⸗ wurf, die Frage zu regeln: Wie wird die katholische Kirche, wenn sie eine juristische Persoͤnlichkeit geltend machen will, organisirt, wie tritt ihre Vertretung nach außen auf? Ich meine, es ist das ein neuer Gedanke des Entwurfs wir haben ihn schon und das gilt noch bis auf diese Stunde im Allgemeinen Landrecht ausgesprochen; das Ober - Tribunal selbst hat, wenn mich nicht alles läuscht, den Satz anerkannt: nach dem Landrecht ist Träger des Kirchenvermögens nicht die abstrakte Kirche , nicht die Kirche einer bestimmten Diszese, sondern die Gemeinde. Ich denke, das ist ein Satz, der das sehr deutlich und unzweifelhaft aus spricht, was der vorliegende Entwurf bezweckt also, meine Herren, so was gar Neues enthält er doch nicht. Ein Organ, welches vom Staate als Vertreter anerkannt wurde, foll durch das jetzige Gesetz nur neu geschaffen werden; hat das Gesetz früher die Macht gehabt, die Vertreter der juristischen Perfonen zu berufen, so vermag ich nicht einzusehen, warum es nicht auch jetzt diese Macht haben soll. Der Hr. Abg. Reichensperger meinte aber, die Staatsregierung mit ihren eigenen Waffen schlaͤgen zu können und zwar mit Dem⸗ jenigen, was sie im vergangenen Jahre in Bezug auf die evangelische Kirchengemeinde und Synodalordnung hier erörtert und verlangt hat. Meine Herren! Ez wird mir ven den verehrten Mitgliedern des gFentrums so oft entgegengesetzt, ich verstünde garnichts von katholischen Dingen. Beinahe fühle ich mich versucht, hier die 2 umzukehren, aber ich will so grob nicht sein. Ich will nur sagen, der Herr Äbg. Reichensperger hat sich doch die Sachlage gar nicht vergegenwärtigt. Es liegt nicht in meiner Ab⸗ sicht, Unterschiede herleiten zu wollen in Bezug auf die Mitwirkung

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W. Elsner= dem wir wie das Civilehegesetz auch den vorliegenden Gesetzentwurf

gewisser Staatsorgane bei der ersten Einleitung der Verfassungs⸗ gründung der evangelischen Kirche. Ich will diesen Punkt als einen

chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 18. Februar.

1875.

strittigen draußen lassen und mich deshalb nur halten an das, was wirllich nicht bestritten werden kann. Was . wirklich nicht be⸗ stritten werden kann, ist das, daß die evangelische Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung, gezwungen durch die Entwickelung der Dinge, einen lange für richtig gehaltenen Schriüt so weit sie ihn thun konnte, wirklich gethan hat, nämlich, daß sie die Vertretung der Interna, der eigent⸗ lich kirchlichen Angelegenheiten, gleichʒeinig in dieselbe Hand legte, welcher durch sie die äußeren kirchlichen Angelegenheiten übertragen wurden, und, meine Herren, die Staatsregierung ist sich vollständig bewußt gewesen, daß dieser (letzter) Akt auh nur ein Wunsch sei, fo lange nicht die gesetzliche Sanktion hinzukommt. Nicht, meine Herren, handelt es sich darum, durch die Staats gesetzgebung jenen Körpern juristische Persönlichkeit zu geben doch ja, es handelte sich darum auch aber hauptsächlich handelt es sich darum, durch St gesetz zu erklären: wir wollen diesen bestimmten Körpern Funktionen übertragen, die bisher die auf dem Gesetze beruhenden Kirchenvorstände gehabt haben. Es ist in der That in dieser Be⸗ ziehung auch die Kirchen⸗ und Gemeindeordnung vorgelegt worden, ste ist, sogar als Annexum des Staatsgesetzes gegeben worden, und es heißt im letzteren, daß die in diefer Kirchengemeindeordnung den be— treffenden Organen auf dem Gebiete, um welches es sich in der jetzigen Vorlage gerade handelt, zugedachten Rechte auf diese über⸗ gehen, daß fie sie wirklich haben sollen. Daß sie sie aber bis dahin nicht hatten, das hat Niemand klarer ausgesprochen, als der, der vorhin als summus ebiscopus bezeichnet wurde. Denn der Erlaß, vermittelst dessen Er die Kirchen und Gemeindeordnung veröffentlichte, erklärt gleichzeitig, alle diese Bestimmungen der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung gelten nicht und haben feine Wirksamkeit, bis das Landesgesetz hinzukommt. Ich denke also, meine Herren, das Ansehen des Gesetzes und die Berechtigung des Gesetzes in dieser Hinsicht zu regeln auf dem vermögensrechtlichen Geblete, ist klar und deutlich im vorigen Jahre anerkannt worden, und das ist es allein, auf was es hier ankommt. Der Hr. Abg. Reichengperger hält. sich „an eine Aeußerung, sei eg der Motive, sei es des früheren Kommissarius, sei ez etwa meiner Person, daß es diesem Hohen Hause nicht zustehe, Aenderungen an der Kirchen⸗ gemeinde und Synodalordnung vorzunehmen. Meine Herren, ich weise Sie wiederholt darauf hin, daß die Kirchengemeinde und Syno— dalordnung die betreffenden Organe gedacht und hingestellt hat als solche, die nicht blos die externen diese allein hat hier Bedeu⸗ tung, sondern auch die internen Angelegenheiten der Kirche zu ordnen hatten; gegenüber solcher Position war es allerdings eine Un⸗ möglichkeit, daß dieses Hohe Haus vermöge seiner Machtvollkommen⸗ heit an der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung etwas änderte; aber ich selbst habe diesen Hohen Hause seine Machtvollkommenheit dahin zuerkannt, Bedingungen stellen zu können, wenn es sie für nöthig erachtete gegenüber der Synodalordnung, Bedingungen, die, wenn die Kirche das Staatsgesetz haben wollte, von ihr hätten er⸗ füllt werden müssen. Ich habe aber auch gleichzeitig ausgeführt, daß es nicht nothwendig sei, olche Bedingungen zu stellen, sondern daß, wie von vornherein ein Staats. Minister an der ganzen Angelegenheit theilgenom⸗ men habe, sich auch hinterher die Interefsen des Staates in den einschlä⸗ gigen Punkten ausreichend gewahrt erwiesen und deshalb die Landes- vertretung in der Lage sei, den betreffenden Bestimmungen ihre Zu⸗ stimmung geben zu können, ohne auf Aenderung zu bestehen. In einem kleinen Punkt sogar hat diefes Hohe Haus von seiner Macht⸗ vollkommenheit Gebrauch gemacht. Ich erinnere Sie an die nickt in der Kirchen gemeindeordnung befindliche Bestimmung über das Kirchen⸗ patronat. Ich denke also, meine Herren, der prinzipielle Gesichtspunkt ist heute ganz derselbe, wie er im vergangenen Jahre war, daß es sich bei der totalen Verschiedenheit der Verhältnisse, bei der totalen Verschiedenheit der Entwicklung der Dinge praktisch anders gestaltet hat, ist ja eine ganz naturgemäß Nothwendigkeit. Wollte man hier den von mir immer willig anerkannten Satz der Parität zur Anwen- dung bringen ja, meine Herren, dann würde man zur äußersten Disparitãt kommen, indem man auch nicht auf Grund eines und desselben Prinzipes handelte, sondern indem man verschiedene Prin- zipien anwenden müßte. Ich stehe aber auf dem Boden des Verfah⸗ rens der Königlichen Staatsregierung im vergangenen Jahre, welches, wie gesagt, prinzipiell dasselbe war, das in Beziehung auf die Vorlage eingehalten ist, die Ihnen jetzt gemacht wird, und über die Sse heute zum ersten Mal diskutiren. Ich glaube, daß damit auch dieser Punkt erledigt ist; aber die Ausführungen meinerseilg zeigen auch gleich⸗ zeitig, wie außerordentlich unrecht es ist, eine Parallele zu ziehen zwi⸗ schen den Kriterien, welche die Gemeinde und Syno dalordnung für die Qualifikation der Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter aufstellt und denjenigen, die dieser Entwurf für sie fordert. Meine Herren! Ich will nicht hestreiten, daß im ersten, vielleicht im allerersten Sta⸗ dium, in dem sich die Abfafsung des Entwurfs bewegte, eine andere Bestimmung darin Platz gefunden hatte, und daß in Folge einer In⸗ diskretion, resp. einer sehr unklaren Würdigung der thatsächlichen Ver hältnisse durch eine Regiernng diefer Entwurf einem Der Herren Bischöfe mitgetheilt worden ist. Darauf ist freilich nicht erfolgt, was Herr Dauzenberg sagte, daß man sich die Sache ansah, näher wür⸗ digte und dann Einwendungen erhob gegen Dieses und Jenes, fondern ein feierlicher, energischer Protest gegen die Berechtigung der Staats⸗ regierung, sich mit dieser Angelegenheit überhaupt zu befassen. Aber, meine Herren, liegen denn nicht die Unterschiede so klar zu Tage: auf der andern Seite sind die Gemeindeorgane Ver⸗ treter für innere rein kirchliche Angelegenheiten und für äußere, auf der andern Seite nur für äußere nn, . Ich kann nicht ßlauben, daß ich berechtigt gewesen wäre, für diese letztere die für fene erforderten kirchlichen Eigenschaften, wie sie genannt werden, Kriterien für die kirchliche aktive und passive Wahlfähigkeit in den vorliegenden Entwurf hineinzunehmen, blos um äußerlich zwei innerlich verschiedene Dinge vollkommen gleich zu behandeln.

Meine Herren! Ein sehr wichtiger Punkt hat und das soll das Letzte sein, auf das ich glaube, in dieser allgemeinen Digskussion eingehen zu muͤssen die beiden Herren, die vorhin auf der Tribüne waren, zu einem sehr lebhaften Appell an mich geführt, dahin gehend, ich möchte ihnen doch, da bisher eine Mißverwaltung der Kirche eine. unerdentliche Wirthschaft in der Vermögensverwaltung der Kirche nicht nachgewiesen sei, solche Beweise vorführen. Nun, meine Herren ich werde⸗ Sie allerdings mit einigen Details behelligen müssen. Man thut wohl, in solchen Fragen zur Beweisführung nur ganz authentisch fest= gestellte Momente vorzutragen, solche, bei denen man von vornherein in der Lage war, die Sache vollständig übersehen zu können und wo man nicht gerade auf Berichte sich stützen muß, deren Material viel leicht auch ein nicht vollständiges ift. Ich habe deshalb gemeint, am besten zu thun, wenn ich Ihnen Einiges vortrage aus dem. Be⸗ richte, welchen der Staatékommiffarius für die Verwaltung der Diö⸗ zese Gnesen an mich gerichtet hat, und demnächst will ich auch, da⸗ mitses ganz korrekt bleibt, wörtlich vortragen, was ein diesem Kom- missgrius beigeordneter Beamter über verschiedentliche Einzelfälle amtlich auf Grund der von ihm eingesehenen Akten fixirt hat.

Aus dem Bericht des Kommiffarius der Diszese Gaesen vom 19. Oktober vergangenen Jahres erhellt dag Erste wird nicht wörtlich zu lesen sein zunächst Folgen⸗ des. Die bischöflichen Kassenbeamten haben am 8. Juni ihre Konsistorialkasse . und dieser Abschluß ertrug eine Ein nahme, einen Kapitalbestand des Vermögens von elwag über 5260 Thalern. Am 9. Juni erfolgte auf Grund dieses AÄbschlu ses die Be⸗ schlagnahme, und siehe va, als die Staatsbeamten bie asse über zählten, ergab sich ein Kapitalbestand von etwag über 83 09 Thlrn., und es fehlte an allem und jedem Anhalt, woher diefes plus von

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