— Am 17. d. M. feierte der Senior der Universität Ro st o ck,
ordentlicher Professor der klassischen Philologie und Beredtsamkeit, Dr. F. V. Fritzsche, welcher der Universttät seit 46 Jahren ange= höoͤrt, sein . Doktor jubiläum. — Wie der „Nat. Ztg.“ aus Kairo, 4. Februar, gemeldet wird, ist Dr. Schweinfurth vom Khedive mit der Gründung einer eographischen Gesellschaft für Aegypten betraut worden, welche als . für alle an die großartigen Unternehmungen im Süden des Reichs sich er,, de,. und Entdeckungen dienen soll. Die ins Leben zu rufende Körxerschaft wird auch zum Zwecke haben, die im Gange befindlichen Expeditionen mit Instruktionen wissenschaft licher Art zu versehen und der Erforschung Afrikas, sowie seinem Handel neue Bahnen vorzuzeichnen.
— Der bekannte Maxiette⸗Bey hat in den Ruinen von Karnak eine Inschrift zu Ehren Tutmosis III. entdeckt. Diese bestätigt vollkommen die Theorie des Herrn Chabas, indem sie nicht mehr allgemeine und unbestimmte Namen zur Bezeichnung der fremden, von Tutmosis begegneten Völkerschaften angiebt, sondern vierhundert und etliche, genaue, deutlich erkennbare Namen aus Arabien, Armenien, Nubien und den Küstengegenden des mittelländischen Meeres enthält. Jene Inschrift ist somit ein wahres, 35 Jahr— hunderte altes geographisches Denkmal.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Der Deutsche Landwirthschaftsrath hatte, in seiner letzten Session in Folge der vielen Klagen, welche über die Unzuläng lichkeit des Hagelversicherungswesens in Deutschland laut werden, felgenden Beschluß gefaßt: „Eine Kommission mit dem Auf— trage einzusetzen, zunächst Nachrichten zu sammeln über den gegen— wärtigen Zustand Fes Hagelversicherungswesens in Deutschland, sodann aber Vorschläge zu machen, wie den bei der Häufung dieses Zustan— des sich etwa herausstellenden Mängeln abgeholfen werden kann.“ — Die neunte Kommission hält es für ihre Berathungen von Wichtig— keit, sich zunächst ein Bild darüber zu schaffen, welche Ausdehnung das Hagelversicherungswesen überhaupt genommen, hat, was nur gelingen kann, wenn neben der Größe der jährlich versicher— ten Summe auch die räumliche Ausdehnung bekannt wird, welche das Hagelversicherungegeschäft gtnommen. Die Hagel—⸗ versicherungsgesellschaften sind einestheils nicht im Stande, andern— theils schwerlich gewillt, die gewünschten Aufschlüsse zu geben. Die Kommisston hat deshalb an die landwirthschaftlichen Vereine, selbst an die kleinsten Lokalvereine, die Aufforderung gerichtet, folgende Fragen zu beantworten: 1) In welchen der letzten fünf Jahre hat es im Vereins bezirke gehagelt? 2) Wie groß war ungefähr die Fläche, welche in diesen fünf Jahren, die einzelnen verhagelten Flächen zu— sammengerechnet, vom Hagel betroffen wurde? 3) Ist gegen Hagel— schlag regelmäßig Verficherung genommen worden, und bei welchen Gesellschaften? 4) Ist die Versscherungsnahme verbreitet oder kommt sie nur vereinzelt vor? 5) Sind Gründe vorhanden, welche von der Versicherungsnahme abgehalten haben? — Die Beantwortungen dieser Fragen sollen an das Bureau des deutschen Landwirthschaftsraths ein— gesendet werden.
— (Bayer. Corr.) Aus dem bayerischen Hochgebirge kommen
zwar nicht unerwartete, aber sehr trübe Nachrichten uber die Verhee— rungen, welche die fast beispiellosen Schneemassen dieses Winters im Hefolge haben. Der ganze Wildstand ist jetzt schon zum größten Theile ruinirt, alle . und Thäler, Schluchten, Gräben und Rücken, alle sonst günstigen Winterstände liegen unter einer Schnee—
decke von 5 bis 20 Fuß. Der Verlust an zu Grunde gegangenen, im Schnee begrabenem und noch täglich verendendem Wild Jäßt sich zur Zeit nicht einmal annähernd bestimmen. Am Linderhof liegt der Schnee 5 bis 7 Fuß hoch, und je weiter in die Berge hinein, um se tiefer ist der Schnee, und dazu ist in den letzten Tagen noch eine Kälte bis zu 14 Grad R. gekommen. Weitere und noch viel schlim · mere Klagen werden aber über die in ihren Folgen weit verhãn niß⸗ vollere und täglich zunehmende Abtreibung der in Privatbesitz übergegangenen Waldmassen des kayerischen Hochgebirges erhoben, und der dringende Wunsch ausgesprochen, daß die gegenwartig wieder versammelte Landesvertretung dieser systematischen, die traurigsten Folgen für Land und Leute nach sich ziehenden Waldverwüstung energisch entgegentreten möge.
Gewerbe und Handel.
Die Verhandlungen wegen Begebung einer neuen Prioritäts- Anleihe der Breslau-Schweidnitz- Freiburger Eisenbahn sind der B. B. 3.“ zufolge bereits zum Abschluß gekommen. Es handelt sich hierbei um eine 43 prozentige Prioritäts⸗Anleihe im Be⸗ trage von 16,350, 000 S und besteht das Uebernahme⸗Konsortium aus der Direktion der Königlichen Seehandlung, dem Bankhause S. Bleichröder, der Breslauer Diskontobank Friedenthal C Co, und dem Bankhause E. Heimann in Breslau. Der Erlös der Anleihe ist für die gänzliche Fertigstellung und Ausrüstung der Linie Küstrin⸗ Stettin bestimmt und involvirt nicht etwa einen unvorherzesehenen Mehrbedarf, sondern bildet einen Theil der für die Linie von Hause aus präliminirten Geldmittel.
— Der Geschäftsbericht der Dresdner Bank pro 1874 spricht seine Befriedigung darüber aus, daß trotz der ungünstigen allgemeinen Geschäftslage das Institut ein leidliches Erträgniß geliefert habe. Das Gewinn⸗ und Verlust-Konto weist ein Erträgniß von 123/13. 36 brutto und is / is * netto aus. Die am Jahresschlusse vorhandenen eigenen Effekten mit 5323333 Thlr. Buchwerth erhöhen sich um A769 Thlr, reportirte Effekten — 624,192 Thlr. Der giößere Theil der eigenen Prioritätenbestände wurde mit Nutzen reali⸗ sirt, die restlichen wenigen Konsortialbestände sind vollständig abgewickelt und erbrachte die Liquidirung des sächsischen Bankvereins und der Dresdener Handelsbank einen entsprechenden Gewinn. — Der Gesammtumsatz ausschließlich des Wechselcontos belief sich auf 198,490, 17 Thlr., die Summe der Handlungsunkosten auf 50,827 Thlr. Die Umsätze im regelmäßigen Geschäftsverkehr haben, wenn auch unter dem Einflusse der Zeitverhältnisse uur langsam sortschrei⸗ tend, von Monat zu Monat zugenommen. Der Reingewinn beträgt 317,673 Thlr., die Dividende 6 * und verbleibt ein Gewinnvortrag von 1534 Thlr. Bilanz 6,397,720 Thlr.
— Nach der „Dr. Pr.“ werden, abgesehen von dem Erfolge der gegen den früheren Aufsichtsrath des Thüringer Bankvereins geltend gemachten Schadenansprüche, außer den bereits vertheilten 14* aller Wahrscheinlichkeit nach noch mindeftens 2* an die Gläu— biger zur Vertheilung gelangen.
— Unter dem Namen Malteser Bank of Credit wurde in Malta jüngst eine Bank mit einem Kapitale von einer Million Pfd. Sterl. gegründet, welches demnächst zur Subskription gelangen soll. Dieselbe wird nicht nur ihre Vertretungen in London, Paris, Rom, Wien, Konstantinopel und Alexandrien haben, sondern auch Filialen in den wichtigsten Handelsplätzen Europas und der Levante errichten.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Arbeiten zur Herstellung der belgischen Strecke der Ant— werpen, M. Gladbacher Eisen bahn werden am 22. Februar von der Gesellschaft Grand Central in Herenthals beginnen und ol len nach den Bedingungen in zwei und einem halben Jahre been— digt sein.
— Wie die „Carlsruher Ztg.“ unter dem 17. Februar mittheilt, ist dem Eisenbahn⸗Comité in Hardheim, welches den Bau einer Fisenbahn von Tauberbischofsheim über Königheim, Schweinberg, Hardheim Höpfingen nach Walldürn und beziehungsweife Buchen zum Anschlnß an die Seckach⸗Amorbacher Bahn anstrebt, ist von dem badischen Handels. Ministerium zu erkennen gegeben worden, daß diese Bahn, da sie vom Comits mit Recht als eine Sekundaäͤr— bahn gedacht sei, nicht auf Staatekosten mit Gemeindebeiträgen zu erbauen, sondern als ein Privatunternehmen der Gemein— den und sonstigen Betheiligten zu behandeln sei, demnach zu dessen Ausführung diese selbst in erster Reihe die erforderlichen Mittel aufzubringen hätten und ebenfalls eine angemessene Staatsunterstützung werde beantragt werden, sofern bei näherer Ermittelung der wirth— schaftlichen Bedeutung der Bahn ein erhebliches Interesse der An- gemeinheit an deren Zustandekommen zu Tage trete. Wenn daz Comité mit dieser Behandlung sich einverstanden erkläre und die von ihm in Aussicht gestellte nähere Darstellung der volkswirihschaftlichen Verhaältnisse der betheiligten Ortschaften ein günstiges Ergebniß liefere, so werde das Ministerium die technische Untersuchung und Bearbeitung des Projekts auf Staatekosten vornehmen lassen, sobald es über die hiezu nöthigen technischen Kräfte verfügen könne.
— Der Verwaltungsrath dir Alföld-⸗Fium aner Eisen— bahn, deren Prioritäten bisher noch in Thalern bezahlt wurden, erläßt folgende Bekanntmachung: Auf Grund des Eilasses des Königlich ungarischen KommunikationtMinisteriums vom 31. August 1874, laut welchem im Sinne der Konzessions⸗Urkunde die Staatsz— garantie nur in Silber Oesterr. Währung geleistet wird, beehren wir uns die Besitzer unserer Prioritäten davon zu verständigen, daß wir vom 1. März 1875 die Coupons unserer Obligationen nur in Buda⸗ Pest bei der gesellschaftlichen Hauptkasse und bei der Ungar. Allgem. Creditbank und in Wien bei der K. K. priv Creditanstalk für Handel und Gewerbe mit je fünf Gulden Oesterr. Währung Silber einloͤsen werden.
Triest, 17. Februar. Zu der internationalen Fahrplan—⸗ Konferenz haben sich die geladenen Bahnverwaltungen zahlreich eingefunden und die Sitzungen heute unter dem Vorsitze des Dele— girten der Südbahn, Verkehrsdirektors Schüler, begonnen. Unter den mannigfachen, zur Diskussion gelangenden Fragen nimmt die Feststellung des internationalen Transitverkehrs durch Anbahnung von möglichst harmonischen Anschlüssen an die Grenzbahnen die hervor— ragendste Stelle ein. Nach den sehr eingehenden Vorstudien werden die Arbeiten der Konferenz nur eine geringe Anzahl von Sitzungen in Anspruch nehmen und ist hierzu blos noch der morgige Tag in Aussicht genommen.
— In der zweiten Woche des Februar wurden im Gotthard— tunnel auf der Seite von Göschenen 2130 M., auf der Seite von Airolo 25, M., zusammen also 47, M. gebohrt. Der täfliche Fortschritt beträgt somit 6 M.
NewYork, 18. Februar. Der Dampfer „Frisia“ von der Hamburg⸗Amerikanischen Gesellschaft ist heute Morgen 6 Uhr hier eingetroffen.
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Die Baptisten-Gemeinden in Preußen *)
Die Baptisten, welche in England und Nordamerika schon seit dem vorigen Jahrhundert aufgetreten sind, haben in Preußen seit An— fang der . Jahre Anhänger gefunden. Nachdem zuerst in Berlin und Memel kleinere Vereinigungen derselben zusammen— getreten waren, hat sich in der Zahl der Anhänger eine stetige Zunahme gezeigt. Nach den amtlichen Ermittelungen waren im Jahre 1872: 15 in der Provinz Preußen 5724. 2) in der Provinz Brandenburg 2123, 3) in der Provinz PsWuuruawꝓe1( 4 in der Provinz Hannover 891, 5) in der Provinz Hessen⸗Nassau 787, 6) in der Provinz Schlesien 450, 7) in der Rheinprovinz 427 Baptisten vorhanden, während sich in den übrigen Provinzen nur eine geringere Zahl von Anhängern befand Die Gesammtzahl der— selben, welche ach den im Jahre 1861 angestellten Ermittelungen in den älteren Landestheilen nur erst 5452 betrug, ist gegnwärtig auf g. 12.000. Mitglieder anzunehmen. Nur verhältnißmäßig wenige Baptisten halten sich abgesondert und ohne Anschluß an einen be— stimmten Gemeindeverband; die bei weitem größte Zahl derselben ist zu Gemeinden vereinigt. Die meisten Gemeinden haben außer dem Hauptorte des Verbandes eine mehr oder weniger große Anzahl von Stationen, d. h. Orten, we einzelne Versamm— lungen stattfinden, und erstrecken sich zum Theil über aus— gedehnte räumliche Bezirke. Demgemäß differirt auch die Mit— gliederzahl bei den einzelnen Gemeinden; dieselbe beläuft sich bei 23 Gemeinden auf weniger als 200, bei acht Gemeinden auf 300 — 400, bei fünf Gemeinden auf mehr als 4(0 Personen. In den Ge— meinden zu Berlin und Stettin sind mehr als 400 Mitglieder an dem Hauptorte resp. in unmittelbarer Nähe desselben vereinigt. Die Zahl der gegenwärtig bestehenden Gemeinden ist bei den stattgehab— ten amtlichen Erörterungen auf 47 angegeben, in derselben sind jedoch einige Orte mit einbegriffen, welch' in der von den Baptisten her— ausgegebenen Statistik für das Jahr 1871 als Hauptstationen be⸗ zeichnet sind; nach Ausweis der letzteren sind außer der seit dem Jahre 1837 bestehenden Gemeinde in Berlin in den Jahren 1840— 1849 sechszehn, in den Jahren 1850 —1859 zwölf und 1860 — 1869 wie— derum zwölf Gemeinden begründet.
Die Mehrzahl der Gemeinden ist im Besitz eigener Kapellen. In den größeren Gemeinden ist Gemeindevermögen von beträchtlichem Werthe vorhanden. Die Gemeinde in Berlin besitzt eine Kapelle und ein Gemeindehaus zum Werthe von etwa 40, 60 Thlrn. Die Gemeinde in Stettin hat für 23,900 Thlr. ein Grundstück erworben, und auf demselben ein Haus errichtet; die nicht zu Gemeindezwecken benutzten Räumlichkeiten des letzteren sind vermiethet und ergeben nach Abzug der Zinsen einer darauf lastenden Grundbuchschuld einen Er— trag von 190900 Thlrn. Ebenso besitzt die Gemeinde in Königsberg ein Grundstück mit Kapelle und Wohnhaus zum Werth von 1,906 Thalern, auf welchem eine Schuld von 14060 Thlrn. haftet. Der Werth der den Gemeinden in Memel und Elbing gehörigen Grund— stücke nebst den darauf befindlichen Gebäuden ist auf 13,000 Thlr. beziehungsweise auf 8600 Thlr. angegeben. Auch die Gemeinden in Templin und Barmen haben Grundbesitz mit Gebäuden zum Werthe von 13,000 Thlrn. beziehungsweise 16,500 Thlrn., auf welchen Grund—⸗ schulden zum Betrage von 5000 Thlrn. beziehungsweise 3609 Thlrn. ruhen. Die zur Unterhaltung des Gottesdienstes erforderlichen Aus— gaben werden, abgesehen von einigen kleineren Verbänden, welche von anderen Gemeinden unterstützt werden, durch freiwillige Beiträge der Mitglieder gedeckt. In den Gemeinden in Berlin, Cöln und Stettin werden zu diesem Zwecke Jahresbeiträge in Höhe von durchschnittlich 200 Thlrn. beziehungsweise 7090 und 600 Thlrn. aufgebracht.
Die Glaubenssäatze der Baptisten, welche in der Druckschrift „Glaubensbekenntniß und Verfassung der Gemeinden getaufter Christen, gewöhnlich Baptisten genannt. Hamburg 1866“ darstellt und in dieser Fassung von den Baptisten⸗Gemeinden als die ihrigen anerkannt sind, zeigen, abgesehen von ihrer Auffassung über die Bedeutung der Taufe, keine wefentlichen Abweichungen von der Lehre der reformirten Kirche und ist in ihren religiösen Ansichten k Nichts enthalten, was den im §. 13 Tit, XI. Th. II. Allg. Land Rechts für die Zu lassung von Religionsgefellschaften aufgestellten Bedingungen widerstritte. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt nach voraufgegangener Prü— fung und persönlicher Ablegung des Glaubensbekenntnisses vor der Gemeinde mittels Abstimmung, bei welcher Stimmeneinhelligkeit als
) Aus den Motiven zum Gesetzentwurf, betreffend die Erthei⸗ lung der Korporationtzrechte an Baptisten⸗ Gemeinden.
besonders wünschenswerth erachtet wird. Angehörige der Landeskirche werden nur aufgenommen, nachdem dieselben ihren Austritt aus der b sherigen Kirchengemeinschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erklärt haben. Die Beschlüsse der Gemeinden werden in den berathenden Versammlungen derselben nach Stimmenmehrheit ge⸗ faßt, wobei allen Mitgliedern gleiches Stimmrecht zusteht. Im Uebrigen wird der Dienst in der Gemeinde von Aeltesten, Lehrern und Diakonen versehen, welche von der Gemeinde ge— wählt werden. Hinsichtlich der Vertretung nach Außen sind allgemeine Grundsätze nicht aufgestellt, da es bisher an einer Veranlassung dazu gefehlt hat und werden nähere Bestimmungen darüber bei Auf— stellung der Gemeindestatuten zu treffen sein. In Betreff der hürger— lichen Ordnung anerkennen die Baptisten die Verpflichtung, sich den Landesgesetzen unbedingt zu unterwerfen; sie bekennen sich dazu, daß »die Obrigkeiten von Gott verordnet seien und daß er sie mit Macht bekleidet, zum Schutze der Rechtlichen und zur Bestrafung der Uebel thäter“; sie halten sich d mnach verpflichtet, allen Gesetzen der Obrig— keit unbedingten Geborsam zu leisten, wenn dieselben die freie Ausübung der Pflichten ihres christlichen Glaubens nicht be— schränken, und denselben durch ein stilles und ruhiges Leben in aller Gottseligkeit ihre schwere Aufgabe zu erleichtern; insbesondere erklären sie sich auch für verbunden und bereit, wenn sie von der Obrigkeit dazu aufgefordert werden, Kriegsdiensfte zu übernehmen und sich der Ableistung rechtsmäßig geforderter Eide zu unterziehen. In Uebereinstimmung mit diesen Grundsätzen führen die Baptisten nach den stattgehabten Ermittelungen einen geregelten, sittlichen Lebens— wandel und üben unter sich eine strenge Kirchen- und Gemeindezucht. Mitglieder, deren Lebenswandel ihrem Bekenntnisse widerspricht oder welche irgend eins der göttlichen Gebote übertreten und trotz der an ste gerichteten Ermahnung in der Sünde beharren, werden ebenso wie solche, die sich schwerer öffentliches Aergerniß erregender oder mehr— fach wiederholter Sünden schuldig machen, durch Äbstimmung in der Gemeinde unter Entziehung ihrer Rechte ausgeschlossen und findet die Wiederaufnahme erst nach erfolgter Prüfung und Ablegung des Sündenbekenntnisses statt.
Die wesentlichen Voraussetzungen für die Führung eines geord— neten Gemeindelebens sind daher bei den Bapfisten als vorhanden anzusehen und wird es demnach für gerechtfertigt zu erachten sein, die Erlangung der bürgerlichen Rechtsfähigkeit für ihre Gemeinden zu⸗ gänglich zu machen.
Berlin, 19. Februar. In der geftrigen Sitzung der Stadt— verordnetenversammlung stand die Berathung über den Gesetz— entwurf, betr. die Verfassung und Verwaltung der Propinz Berlin, auf der Tagetzordnuns. An Stelle des verhinderten Stadtverordneten Horwitz hatte der Stadtverordnete D.. Pflug das Referat übernom⸗ men, der perschiedene Bedenken gegen den Gesetzentwurf hervorhob und die gründliche Durchberathung der Vorlage in einer Deputation empfahl, die baldmöglichst positive Vorschlage zu machen habe. Außerdem beantragte er, die stenographischen Aufzeichnungen über diese Angelegenheit nicht nur dem, Kommunalblatt“ beizulegen, sondern auch auf andere Weise zweckmäßigst zu verbreiten, um in der Bürger— schaft möglichste Klarheit über bie Angelegenheit zu schaffen.
Nachdem die Stadtverordneten Beutner, Meyer und Löwe diesen Antrag befürwortet und der Stadtverordnete Dr. Virchow den Gesetz⸗ entwurf gegen die Vorredner in Schutz genommen hatte, wurden bei der Abstimmung die Anträge des Referenten angenommen. Die De⸗ putation soll aus 14 Mitgliedern bestehen, und wurden auf Vorschlag des Vorstehers gewählt die Stadtverordneten Vollgold, Berlin, Beut= ner, Gerth, Meyn, Neumann J, Dr. Virchow, Kochhann, Richter I. Ullstein, Love, Dr. Stryk, Dr. Pflug und Kaufmann. ;
Stadty. Dr. Stryk referirte über das auf die neue Geschäfts— ordnung bezügliche Schreiben des Magistratz. Es werden, wie be— reits erwähnt, Seitens des Magistrats nur zwei Bedenken geltend gemacht. Der Magistrat wünscht eine Deklaration des §. 6 dahin, daß die mit der Dienstleistung bei der Stadtverordnetenversammlung beauftragten Beamten nach wie vor der Disziplinargewalt des Ma— gistrats unterstellt bleiben, und eine Deklaration des 8. 33 in dem Sinne, daß während der Ferienzeit die in gedachtem Paragraph vor— gesehenen Mitglieder nur das Recht haben sollten, die Beschlußfassung über einen beftimmten Gegenstand für die betreffende Sitzung aus; zusetzen. Die Versammlung erklärte sich mit dieser Auslegung ein— verstanden und soll nunmehr die neue Geschäftsordnung mit dem J. März in Kraft treten.
vinziallandtage das erste Mal auf drei Jahre,
— Die zweite, aus verschiedenen Vertretern der Ortschaften det neuen Landkreises Berlin bestehende Versammlung setzte am
Donnerstag Abend die Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung der Provinz Berlin, fort und erledigte die 5§. 12 4— 438.
In 5. 13 wurde gewünscht, daß die Zahl der Abgeordneten zum Pro— später aber für secht Jahre maßgebend sein soll. 5. 14 überträgt die Wahl der Abgeord— neten dem Magistrat und den Stadtverordneten Berlins und Char— lottenburgs, sowie der Kreisvertretung des Landkreises; die Ver— sammlung wünscht die Wahl nach direktem und allgemeinem Wahl— recht und will, um sozialistischen Elementen vorzubeugen, nur diejenigen vom Wahlrecht ausschließen, die nicht mindestens 12 0 Steuer zahlen. Die Abstimmung wurde jedoch vertagt. — 5. 40 bestimmt, daß der Provinziallandtag unter anderen auch die Kosten für „Kanalisationen“ zu bewilligen habe; die Versammlung beschloß, dafür das Wort künstliche Wasserstraßen“ zu setzen, um nicht etwa zur Kanalisation Berlins herangezogen zu werden. Alle übrigen Paragraphen der Re— gierungévorlage, von denen nur zwei eine längere Debatte hervor— riefen, wurden ohne Weiteres angenommen. — Die Versammlung wird in einer dritten Zusammenkunft den Entwurf zu Ende berathen und am 28. d. M. noch eine allgemeine Versammlung berufen.
Die Lutherstiftung für Waisen des Berliner Lehrer— standes hat auch im vergangenen Jahre segensreich gewirkt. Wie der am 18. Februar erstattete Jahresbericht hervorhebt, haben Se. Majestät der Kaiser und König und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz der Stiftung wiederum reiche Gaben zugewandt, desgleichen verschiedene Behörden, die Aachen⸗Münchener Feuer -Versicherungs- Gesellschaft und die Deutsche Holzgefellschaft. Die Stiftung hat im vergangenen Jahre durch den Tod ihren früheren Vorsitzenden, den Geheimen Regierungs-Rath Fürbringer, verloren, dessen Thatkraft und Einsicht zur Förderung der guten Zwecke wesentlich beigetragen haben. Die Unterftützungen konnten bei dem günstigen Kassenausweise erhöht und somit der wachsenden Theue— rung wirksam entgegengetreten werden. Das Weihnachtsfest wurde am 31. Dezember begangen und kostete theils an Gaben, theils an Verleihung baaren Geldes 753 Thlr. Die Zahl der unterstützten Waisen beträgt 78. Dem Kassenberichte ist zu entnehmen, daß die Einnahmen 2355 Thlr, die Ausgaben 2166 Thlr. betrugen, unter letzteren sind 1922 Thlr. Unterstützungen. Der Fürbringer-Fonds be— läuft sich auf 609 Thlr., seine Einnahmen betrugen 136 Thlr., seine Ausgaben 122 Thlr. — Der Helenen⸗-Fonds lieferte 122 Thlr. Zinsen.
Theater.
Im Königlichen Opernhause kam gestern neu einstudirt das Trauerspiel „Struensee“ der Gebrüder Michael⸗ und Meyer⸗ Beer nach mehrjähriger Ruhe und mehrfach nen besetzt wieder zur Aufführung.
— Emil Pohl's „Wir Barbaren“, das einstige Zug⸗ und Kassenstüch des Wolters dorff⸗Theaters geht morgen neu ein— studirt in Scene; da einige zeitgemäße Aenderungen und Couplets eingelegt worden, so wird die früher sehr gern gesehene Posse auch fetzt wohl wieder ihre Freunde finden. .
— Hr. und Fr. de Padilla sind gestern früh zu einem mehr— wöchentlichen Aufenthalt hier eingetroffen und im Hotel Royal ab— gestiegen.
— Am Breslauer Stadttheater ging am 16. d. M. Friedrich Spielhagen's Schauspiel „Liebe um Liebe“ zum ersten Male in Scene und fand einen vollständigen Erfolg. wohnte persönlich der Aufführung bei und wurde wiederholt gerufen.
Prozeß Ofenheim.
Wien, 19. Februar. (W. T. B.) Nach einer einstündigen Schluß— rede Ofenheims sbegann der Präsident des Gerichtshofes mit dem Resums der Verhandlungen. Im Verlaufe desselben wurde der Präst— dent von einer Ohnmacht befallen, so daß die Sitzung aufgehoben wer— den mußte. Die nächste Sitzung wird wahrscheinlich morgen stattfinden.
—
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kesfel). Druckt K. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).
Berlin:
I6) Der Ausleger des Wasserkrah⸗
Der Autor
Erste Beilage
M A3.
.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
den 19. Februar.
. Königreich Preußen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öf fentliche Arbeiten.
In Gemäßheit der Artikel 42 und 43 der Rei ĩ 8 zei 42 un. r Reichs verfassung und im Anschlr e Be⸗ n n. em heutigen Tage veröffentlichte Bahnpolizei⸗Reglement für die . ö. . Bundesrath des Deutschen Reichs die nachfolgende ,,,
beschlossen: Sie rrterpbzntd är dr Sisenbahnen Deutschlands
I. Signale auf der freien Bahnstrecke.
a2. Die akusti ᷣ i ü — ; . ,, . sind für das Bahnbewachungs. Personal mittelst elektrischer
I) Der Zug geht in der R : Ei ĩ i , ö Richtung von A. nach B. Einmal eine bestimmte Anzahl von Glockenschlãgen. Der Zug geht in der Richtung von B ö Ie d e nei, chtung von B. nach A. ie Bahn wird bis zum nächsten fahrplanmäßi- 4 5 3 . , befahren Jah W nm Es ist etwas Auße öhnliche e S ᷓ ĩ 1. uhergzewöhnliches zu erwarten Sechsmal dieselbe Anzahl von Glockenschlãgen. Außer den eleklro⸗akustischen Signalen können auch ze, r Hornsignale ĩ kt Signal 3 langer, kurzer, kurzer, langer Ton, . 1 k 2: das vorhergehende Signal zweimal zu geben, ö. ö e, n. g, . ,, langer Ton, . zFuürser, kurzer, kurzer, kurzer Ton, zweimal zu eben. — — b. Die optisch en Signale sind wie folgt zu geben: J . bei Tage: 5) Der Zug darf ungehindert pas⸗ Der Bahnwä / 1 ⸗ . we r stren (Fahr Sig nah. gegen den . J
Zweimal dieselbe Anzahl von Glockenschlãgen. Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlãgen.
— 2 —
————— 2
— —
19
bei Dunkelheit: . Der Bahnwärter macht Front gegen den Zug und hält die Hand— Lichte dem
6) Der Zug soll langsam fahren. K
laterne mit weißem
Der Bahnwärter hält irgend Der Bahnwär ält di . irgend ihnwärter hält die Hand- ö ,. in der Richtung ö mit grünem Licht . 3 ö 16 1g n. Am Anfang und am Ende einer Anf ; i langsam zu burchfabren der, , mr an,, find Scheiben aufgestellt. Dem kom= sind Stodlaternen auf stellt . menden Zuge zugekehrt muß die erste komn den , Scheibe mit A. und die letzte mit ö ,,,, J. bezeichnet fein J l w ö in. . icht zeigen. , , wingt einen Der Bahnwärter schwingt seine her. Handlaterne hin und her, welche, . ö.. z Zeit erlaubt, roth . ⸗ . zu blenden ift. . k Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Telegraphenmaste wie folgt ge⸗ Signal 5: Der Zug darf unge ˖ Rechtsseitiger Tel g iß ĩ ,, Fug darf ung seitiger 2 'graphenarm schräß Weißes Licht der Signallaterne hindert passiren (Fahr ⸗Signah). p , . h , mt einem des Telegraphenmastes. 9 r Signal 6: Der Zug soll lang · Außer dem vorhergehend angege· sam fahren. benen Signglzeichen ein Stab nit runder Scheibe am Telegraphenmast Signal 7: Der Zug soll halt eh tz, al ?: t seiti e ĩ ignal 6 g soll halten . f fler elegraphenarm wa; dec e en ne fl Bisnallaterne Die optischen Signale am Blocstatijongtele llche in den Jul ten en můff / Ati , , Blockstationstelegraphen, welche in der Ruhestellung „Halt zeigen 8) Freie Fahrt. Rechtsseitiger Telegraphenarm schrãg ngch, oben gerichtet (unter einem . von etwa 450).
2
7) Der Zug soll halten ( Halt Signah.
2)
29)
Grünes Licht der Signallaterne
des Telegraphenmastes. 23)
Weißes Licht der Signallaterne.
9 Halt. Rechtsseitiger Telegraphenarm wa⸗
gerecht. 11. Signale auf und vor den Bahnhöfen. 2. Die atustischen Signale mit der Stationsglocke.
10 Die Abfahrt des Zuges naht ö . Erlau ni im Lin fe ht, J auch Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag.
II) Einsteigen.
Roth es Licht der Signallaterne.
Zwei markirte Schläge. 12) Abfahrt. ; — . Drei markirte Scl b. Die optischen Signale am Ve hn gs bichluhtelearaphen stnd folgende: . . ei Tage: bei it: 13) Einfahrt ist gesperrt. Der Telegraphenarm muß nach Die . rechts wagerecht gestellt sein. phenmaste zeigt nach Außen roth es Licht und nach Innen (dem Bahn⸗ hofe zugekehrt) grünes Licht. Die Signallaterne am Telegra⸗ phenmaste zeigt ö Außen grü⸗ 7. ß tz 3 (dem lõ) In einer Entfernung von 600 bis 1000 Meter vor dem B f , e ͤ r i — ᷣ ahnhofz Abschluß ĩ — f redn . ein Vo eig nal in automatischer 1 . 3 1 aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte ein? Laterne Zeigt der ,, . das Signal . Einfahrt ist gesperrt“, so ist die senkrecht stehende volle ruͤnde Scheibe, und bei Dunkelheit die in derselben befindliche Laterne
lch Einfahrt ist frei. Der Telegraphenarm muß schräg
rechts nach oben gerichtet sein (un- ter einem Winkel von etwa 450.
⸗ ; Einfahrt ist frei die Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht di r ; ; . ; — die Lat j Die optischen Signale am He , n when werden ier fete e len, ö Ein zur Cin, oder Durchfahrt, Rechteseit:secü; bei Dunkelheit . graphenarm des Rothes ĩ =. Har n ene Zug soll halten. Perrontelegraphen wagerecht gestellt. terne . . ö. er Zug darf einfahren. ,,, , des Grüneg Licht der Signalla errontelegraphen schräg nach oben terne d ö. , int einem Winkel von es Perron / Telegraphen. etwa 9)
d. Die optischen Signale an den Wasserkrahnen. in versehen.
bei Tage: bei Dunkelheit: Der Ausleger steht parallel zur Weißes Licht d ; = Richtung des Geleiseg. leger . k
Signallaterne. Der Ausleger steht quer (winkel⸗ n,,
ͤ Rothes Licht d = recht) zur Richtung des Geleises. leger dez n
Signallaterne.
nes läßt die Durchfahrt frei.
1) Der Ausleger des Wa erkrah⸗ nes sperrt die Durchfahrt.
—
18 e rlchunm der Spitze des
24) Achtung geben (Achtungssi nah. 265) Bremsen . ö
26 Bremsen loglassen.
27) Das Zugpersonal sol sei i g. . personal soll seine Plätze einnehmen.
Vorziehen. 6 ZJurůckdrũcken. . langer Pfiff oder Ton,
Halt.
Vorziehen. Zurũckdrůücken. Halt.
Die vorstehend für einen Zug gegebenen Bestimmun
i j en gen finden auch auf mit grün Enn echt eme w ; i ) tiven Anwendung, soweit für teleg'aphen cht dem kommenden Zuge zugekehrt, während bei dem Signal am Bahnhofs . Abschluß⸗ . Signalordnung tritt mit dem 1. April 1875 in
lerer als der Normasspur gebaut sind, sowie diejenigen,
Bedeutung von der zuͤständigen Landesbehsrd it ĩ f ; . glusgnahn e fir a ffn se , ö hörde mit Zustimmung des Reichs. Clsenbahn Amts eine
stimmungen Insofern au Signaleinri . . . isenbahn ⸗ Amts ĩ illi
Der Ausleger dez Wasserkrahnes ist am Ausguffe desselben bei Dunkelheit mit einer Laterne 1875 gi JJ,
/
* . /. ; — — II. Signale am Zuge.
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beobachten:
bei Tage: bei Dunkelheit:
uges:
a. wenn der Zug auf eingelei⸗ siger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung be⸗ stimmten Geleise einer jweigeleisigen Bahnstrecke fährt,
wenn der Zug ausnahme—⸗ weise auf dem nicht für die Fahrtrichtung beftimm= ten Geleise einer zweigelei⸗ sigen Bahnstrecke fährt.
Zwei 266 leuchtende Laternen vorn an der Lokomotive.
Kein besouderes Zeichen.
Kein besonderez Zeichen. Zwei roth leuchtende Laternen
vorn an der Lokomotive.
. sich in Ausnahmefällen die okomotive nicht an der Spitze des Zuges oder fährt dieselbe mit dem Tender voran, so sind die La⸗ ternen am Vordertheil deg vor— . . ehr en eg anzubringen. 3 ' . 20 z ei 14 n n, ö Echlusses An der Hinterwand des letzten An der ,,, letzten uges (Schlußsignal.) Wagens eine roth und weiße Wagens zwei nach vorn grün und . Scheibe. nach hinten roth leuchtende La— ternen. — Für einzeln fahrende Lokomoti= ven auf der freien 6 ge⸗ Fügt eine roth leuchtende Laterne und bei Bewegung der Lokomotiven auf Bahnhöfen die Anbringung einer Laterne mit weißem Lichte am An=
fange der Lokomotive und am Ende des . ö. ,, ,. ; ven an beiden Enden derselben. Außer dem Schlußstan ine ĩ it — grüne Scheibe oben ö. ö. ir daS ö. . i terwand des letzten Wagens her nch Laternen an, *,, zu jeder Seite desselben. nes Licht zeigt. ö
Für einzeln fahrende Lokomoti⸗ ven inn. . e e, einer - ö . grün leuchtenden Laterne hinten. . k Scheibe vorn Eine grün leuchtende Laterne
notive. über den weiß leuchtenden Later⸗
nen vorn an der Lokomotive.
Kein besonderes Signal.
Es folgt ein Extrazug nach.
Es kommt ein Extrazug in entgegengesetzter Richtung.
Die Telegraphenleitung ist zu
zi Eine weiße ru ĩ revidiren. ße runde Scheibe vorn
an der Lokomotive oder an seder
Der Bahnwärter soll sof 6 e gr g.
Der r soll sofor in Schaffner schwingt seine Ein Schaff ᷣ i
seine Strecke revidiren. Mütze oder einen andern e ,,, w . , . dem Wärter zugewendet.
IVI. Signale des Zugper sonals.
Die akustischen Signale des ze ĩ . a. mit der Vanngefn feine cs Zughersonals fund in geben wie folgt: Ein mäßig langer Pfiff,
Drei kurze Pfiffe schnell hintereinander,
— — —
Zwei mäßig lange Pfiffe schnell hintereinander,
b. mit der Mundpfeife:
Ein mäßig langer Pfiff,
Zwei maͤßig lange Pfiffe, V. Rangirsignale.
a. Akustische, mit der Mundpfeife oder dem Horn, sind in folgender Weise zu geben:
wei maͤßig lange Pfiffe oder Tone, ö kurze Pfiffe oder Töne schnell hintereinander,
— — — b. Optisch e sind in nachstehender Weise mit dem Arm zu geben:
bei Tage: bei Dunkelheit: Senkrechte Bewegung des Armes Senkrechte 6 der Hand⸗ ö oben nach unten. laterne von oben nach unten. Wagerechte Bewegung des Arme Wagerechte Bewegung der Hand⸗ laternz hin und her. Kreisfõrmige Bewegung Handlaterne.
hin und her. Kreisfõrmige Armes.
Allgemeine Best im mungen.
Bewegung de der
; einzel ö letztere nicht Ausnahmen zugelassen sind. 2 raft, sie findet Anwendung auf allen Eisen⸗ diejenigen Eisenbahnen, welche mit schma⸗
bei welchen vermöge ihrer untergeordneten
ahnen Deutschlands. Ausgenommen von derselben sind
Dieselbe wird durch das „Centralblatt für das Deutsche Reich“ und außerdem von den
Bundesregierungen publizirt.
Die von den Aufsichtabehörden oder Eisenbahnverwaltu ü Be⸗ . . 3 ngen erlassenen Ausführungs⸗Be elnen Bahnen die Einführung der durch vorstehende Bestim tung en ohne besondere Schwierigkeiten bis zum f **! ken nm ngen, r n enn Ausführung von der betreffenden Landesregierung mit Zustimmung des Reich⸗=
. Desfallsige Anträge sind bis zum 1. Mãͤrz
Berlin, den 4. Januar 1875. Der Reichskanzler. Fürst v. Bismarck
Die vorstehende Signalordnung wird hi ü ĩ i izi . ' 9 ird hierdurch für das preußische Staatsgebiet publizirt.
Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Achenbach.
Nr,. 16 des Amtsblatts der Deutschen Reich s-Post⸗ beratung: hat folgenden Inhalt: ö , n. 4 Februar 1875. Umwandlung der Postanweisungs und ostvor⸗ bir ge im Verkehr mit Bayern und Württemberg. Vom 13. h rugt 1876. Unbefugte Benutzung von Freimarken zu 10 und 36 Vost - Dampfschi verbindung zwischen Dänemark, den Farer
und 3 Nr 1 des Ministerial-Blatts für die Verwaltung in den Königlich .
verfahrens (ofr. 8. 73 der
im Königl. Staats- Ministeri Cirkular, die V 3 9 ĩ . ö 3, , Erkenntni 0 ur Entscheidung der Kompetenz 1874, er die rn du' und . eine innere Gemeinde ⸗ Angelegenheit ist hörden 1 von der Aufsichtsin
der Städte · Ordnung vom 360 Mai
innere
Stagten, heraus ĩ inisteri
. gegeben im Buregu des Ministeriumz des nnern
*. olgenden Inhalt: Erlaß, die Dae e , nf neee eines
. efalls bei dem Standesbeamten spätestens am folgenden Tage,
. Rücksicht auf Sonn oder Festtag betreffend, vom J. Dezember
i Erlaß, die hn von Dolmetschern bei den Sfandes⸗ in betreffend, vom 536. ezember 1874. — Bescheid, die Verpflich
nur
tung der Magistratsmitglieder zur Uebernahme der Funkti ĩ stell vertretenden Standesbeamten ,, 33 7 = Bescheid, die Vereinnahmung der von Pen Landräthen in Chaussee—= polizei⸗Kontraventions fa n,. 9 6 des a Zwangs⸗ e reigordnung) und der im Diszipli . fügten Geldstrafen zur Staatskasse betreffend, vom 17. id er fer. Cirkular, die Bearbeitung der r em . der Staatsarchive ] eireffend, vom 6. Januar 1875. — erabreichung von Amtgbläͤttern an Kr n n.
enutzung des Bürgervermögeng als
tscheid . .
26. Juli 1847, Erkenntniß vom 9g. März 1872, J. MB S TR —Bescheid, die Zulässigkest der Uebertragung der 3 pflege und des Wegebaueg von den Gemeinden au die Amtsbezirke betreffend, vom 12. Dezember 1834. — Bescheid, die Zulaͤssigkeit der Uebernahine von Funktionen der Magistratsmitglieder, resp. der Stab- perardneten, Seitens der Kirchen vorftcher betreffend, Vom 14 He. zember 18.4. — Verfügung die Unzusäffigkeit der Anlegung des Ver⸗ ; - O mägens milder Stiftungen in von Korporationen obét ommunen eis Thierärnten, be⸗ Leeb Inhaber ⸗ Papieren betreffend, vom 16. Dezember 1874. — des Königlichen Gerichtz⸗ lar, die Kompetenz zur Auzstellung von ichenpaffen im ikte vom 14. November Königreiche Sachsen kee, vom 3. Dezember 1874 — Eirkulgr. die Erstattung der Beerdigung kosten unvermßgender, im Gefängnisse gestorbener Personen Seitens der en⸗ verbände betreffend, vom 35. Hopember 1874. — Cirkular, betreffend,
von den städtischen Be= 11, 36, 49 der Deklaration vom
den Normal ˖ Speisetarif für die Strafanstalten