Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
. Hæos petits. Grosshernoglich Badische
4 procentige
ils -Himllilhl-Alkilł
vom Huhn e 1835 75. Subseription 10, 900, 900 Mark Deutsche Reichsw.
dieser Anleihe.
Die Großherzoglich Badische Eisenbahn⸗Schuldentilgungskasse emittirt auf Grund des Gesetzes vom 19. Februar 1874 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt von 1874, Nr. 8, Seite 89) eine Staats⸗Anleihe von 30 Millionen Mark Deutsche Reichswährung, deren Ertrag zur Weiterfüh⸗ rung der Staats⸗Eisenbahnbauten bestimmt ist.
Die Schuldverschreibungen werden auf den Inhaber ausgestellt, können jedoch auch auf Namen eingeschrieben werden und werden in Stücken zu 2000, 1000, 500, 300 und 200 Mark Deutsche Reichswährung ausgefertigt.
Die Schuldverschreibungen werden vom 1. Februar laufenden Jahres an in halbjähr⸗ lichen Terminen mit vier Prozent fürs Jahr verzinst. Dieselben sind Seitens der Gläubiger unkündbar. Ihre Tilgung soll längstens in 50 Jahren, vom 1. Februar 1875 an gerechnet, vollendet sein und in der Weise erfolgen, daß jährlich mindestens O, 655 Prozent des Anlehens—⸗ betrages sammt den auf die heimbezahlten Capitalbeträge entfallenden Zinsen zur Tilgung ver⸗ wendet und die zu tilgenden Schuldverschreibungen durch das Loos bestimmt werden. — Die Schuldnerin ist berechtigt, sämmtliche Schuldverschreibungen nach vorangegangener sechsmonatlicher Kündigung stetshin im Nennwerthe zurückzuzahlen.
Die Zahlung der Zinsen, halbjährlich am 1. Februar und am 1. August jeden Jahres, sowie die Einlösung der nach geschehener Ausloosung zu amortisirenden Schuldverschreibungen erfolgt in Reichswährung außer bei den Großherzoglich Badischen Staatskassen, in Frank⸗ furt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne und in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft.
Von der Anleihe wird ein Theilbetrag von 10,900,000 Mark
in Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild K Söhne, Berlin hei der Gesellschaft, Mannheim hei W. H. Ladenbhurg C Söhne, ö „der Rheinischen Credit⸗Bank, Carlsruhe hei Gebr. Haas, „Veit L. Homburger, „(Cd. Koelle, . ¶ „ G. Müller K Cons. cuzeden in Carlsruhe und anderen Orten bei den Fi lialen der Rheinischen Credit⸗Bank
unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Subseription aufgelegt: 1) Die Subseription findet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen
am Montag, den 22. und Dien stag, den . Februar a6 3
während der üblichen Geschäftsstunden, auf Grund des zu diesem Prospectus gehörigen Anmeldungs Formulars, statt. Einer jeden Anmeldungsstelle ist die Befugniß vorbehalten, die Subseription auch schon vor Ablauf jenes Zeitraums zu schließen und nach ihrem Ermessen die Höhe des Betrages der Zutheilung zu bestimmen. 2) Der Subseriptions⸗Preis ist auf 97“ pCt., zahlbar in Deutscher Reichswäh⸗ rung, festgesetzt. Außer dem Preise hat der Subscribent die Stückzinsen zu 4 pCt. p. a. für den laufenden Zinscoupon vom 1. Februar 18375 bis zum Tage ber Abnahme der Stücke zu vergüten. 3) Bei der Subscription muß eine Caution von zehn pCt. des Nominalbetrages hinter⸗ legt werden. Dieselbe ist entweder in Baar, oder in solchen nach dem Tages⸗Course zu veranschlagenden Effecten zu hinterlegen, welche die Subseriptions⸗Stelle als zu⸗ lässig erachten wird. ) Die Zutheilung wird sobald wie möglich nach Schluß der Subscription erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschießende Caution unverzüglich zurückgegeben. 5) Die Abnahme der zugetheilten Stücke, resp. der dafür von den Herren M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. auszustellenden Gut⸗ scheine, kann vom 1. März 1875 ab gegen Zahlung des Preises (2) geschehen. Der Subseribent ist jedoch verpflichtet: Ein Fünftel der Stücke spätestens bis 15. März 1876, Zwei Fünftel ' ö 30. April 1876, Zwei Fünftel (. . 31. Mai 1875, abzunehmen. Nach vollständiger Abnahme wird die auf die zugetheilten Stücke hinter⸗ legte Caution verrechnet, resp. zurückgegeben. Für zugetheilte Beträge unter 12, 00900 Mark ist keine successive Abnahme gestattet, und sind solche bis zum 15. März 1875 ungetrennt zu reguliren. Frankfurt a. M., Berlin, Mannheim, Carlsruhe 2c., im Februar 1875.
Direction der Disconto⸗
n 41
. /
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Cx oOsoktéßl zur Imprägnirung von Hölzern bei großen Posten zu
billigem Preise. unn]
Aktien · Gesellschaft für Theer⸗Industrie. (a. I39 2)
Frivilegirter Hoflieseramt I 90
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ihre sämmtlichen Arten von Waagen und Gewichten
für Behörden, Fabrikationszwecke, Landwirth⸗
schaft ꝛc. Preis -Courante und Atteste stehen auf Verlangen zur Disposition.
5837
Verschiedene Bekanntmachungen. Schlesische Boden- Credit - Aktien - Bank.
FStatus am 31. Januar 1875.
1122 Activa. Kassen- und Wechsel-Bestände Effekten nach §. 40 des Statuts , Unkündbare Hypotheken-Dar- lehne JJ . KündbareHypotheken-Darlehne , Darlehne an Kommunen und Korporationen Lombard -Darlehne Grundstück-Gontoos Guthaben bei Banken und Bank- häusern , 2, 029, 766. Biene bitgreen 61. MS. 29, 443, 472.
Ihrer KHKatiserlieh HKönntgl. Haheit
der Ern Hromprimnzgessiäirn des deut-
geclaem Fseielnes uml vom HErern gg ern. Modden nk en- Arsstellunmz 1m
¶QꝘandrant House 74 Regent Street. W. Londen.
„S 1.302, SC6. 08, O3.
23, 134,485. 202, 630.
139, 500.
S009. 295. 247, 062.
*
Passiva.
Aktien- Kapital- onto. Unkündbare Pfandbriefe im d Kreditoren im Konte - Kerrent , 1,026. 143. 63. Verschiedene Passira- 1427, 078. 42. MS 29, 43, 472. G05.
HKreslau., den 17. Februar 1875. bie HBirectiom. G a 188, I)
Mt. 7, 500, 009.ä Q. 19,490, 250. 09.
Für die Wintersaison erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnete einen Holkem Acdel nmel die fas lakgnmahble Welt Hentnehlamds, in voraüglichster Weise anf sein Lager engkitcher, sch ottiselser umd IiriBgelaer Fabrikate auf- merksam zu machen, das an Auswahl und Preis- vürdigkeit der Waaren von Keimernn anderen Etablissement Londons and der Provinz übertroffen wird. Emgan d ist repräsentirt durch seine reichen Seidenstoffe, Satine, moirés antiques, Sammt- stoffe, Braut-, Ball- und Hofroben, Costüme, Shawls, Opernmäntel, Umschlagtücher und Lederwaaren; Sell ott land durch seine Seide, Sammt, Woll- waaren und Plaids in den Farben der verschiedenen ͤ Clans, vollständigen Nationalcostüme für Herren und Damen, und Spitzen; HrIandl durch seine vortreff- liehen Leinwandwaaren und Spitzen.
Gresge Vorrüätthae erg läiselk-8dechot- tischer renel EürIESgCher „NvHoGneganmma“.
Alle Aufträge werden prompt und sorgfältig aus- geführt werden.
11265 ; ö . Danziger Privat⸗Actien⸗-Bank. Der Verwaltungsbericht der Bank für das Jahr 1874 kann I) in unserem Bureau, hier, . 2) bei Herrn Louis David Meyer in Berlin, 3) bei dem Schlesischen Bankverein in Breslau, 4) bei der Königsberger Vereinsbank in Königs⸗ berg ö 5) bei den Privatbanken in Magdeburg, Stettin, Cöln und Posen in Empfang genommen werden.
Danzig, den 18. Februar 1875. Die Direktion.
Vom 15. Februar er. tritt
ein direkter Tarif für die
ö Beförderung von Gütern,
e Eguipagen, Pferden und Vieh
F» zwischen Station Cüstrin der
n Königlichen Ostbahn einer⸗
seits, und den Stationen Breslau, Liegnitz und Alt—
wasser der diesseitigen Eisenbahn andererseits in
Kraft. Druckexemplare sind bei unseren Güter—
Expeditionen in Breslau, Liegnitz und Altwasser für
den Preis von O3 „M pro Stück käuflich zu
haben. Berlin, den 15. Februar 1875. König⸗
liche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
* * National⸗Hypotheken⸗Credit⸗Gesellschaft . eingetragene Genossenschaft zu Stettin.
Auf Beschluß des Amn rr. ist die ö ; ordentliche Generalversammlung auf Mittwoch, den 24. März c.ͥ, Nachmittags 3 Uhr, in unserem Geschäftslokal, Stettin, Große Wollweberstraße Nr. 30, anberaumt. Tagesordnung:
I) Geschäftsbericht und Bilanzworlage.
2) Bericht der Prüfungskommission und Ertheilung der Decharge an den Aufsichtsrath.
3. Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Aufsichts raths.
Die Vollmachten sind spätestens am Tage vorher in unserem Buxean zur Prüfung vorzulegen und die Eintrittskarten bis eine Stund? vor Eröffnung der Generalversammlung daselbst in Empfang zu
nehmen. : (1124 Stettin, den 20. Februar 1875. Der Varstand. von Borcke. Uhsadel. Thym.
Bekanntmachung.
Auf Grund eines Beschlusses des Ausschusses d. d. 11. Februar d. J. findet die 6te ordentliche Generalversammlung des
Magdeburger Vereins für Dampfkesselbetrieb
am Dienstag, den 16. März d. J., Vormittags 11 Uhr, in London Hotel in Magdeburg, statt, wozu das Directorium alle Mitglieder des Vereins mit dem Bemerken einladet, daß die Tages⸗ ordnung durch besondere Circulaire mitgetheilt werden wird. ; Magdeburg, 15. Februar 1875. (H. S632.) Magdeburger Verein für Dampfkesselbetrieb.
Das Direktorium. It. Weimlig. E. Hacmel. Hr. Schaefer.
Westfälische Bank.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden unter Hinweis auf §. 18 unseres Gesellschaftg⸗ Statuts zu der am
Mittwoch, den B. März d. J., Vormittags 10 Uhr, im Lokale der Gesellschaft Ressource hierselbst stattfindenden sechsten ordentlichen Generalversammlung hierdurch eingeladen.
Au nusgt AHhIborm.
Deutsche Besucher Lancom, welche im West-Enmnde ihren Wohnsitz zu nehmen ge- denken, können, mit Ausnahme von Geldbriefenm- ihre sämmtlichen Briefschaften an Aust AHhIborm, zZ 4 Kegent street Vw. Lom-edom., adressiren lassen; eine Annehmlichkeit, welche bei der beträchtlichen Entfernung des Hauptpost-Ge- bäudes sehon öfters, insbesondere von Seiten der Damenwelt, in anerkennendster Weise gewürdigt wurde.
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Aktien und außerdem, wenn sie nicht persönlich erscheinen, die Urkunden ihrer Vertreter spätestens eine Stunde vor der zur Eröffnung der Generalversammlung be⸗ stimmten Zeit bei der Gesellschaftskasse zu deponiren, oder die anderweitige Deponirung der Aktien auf eine dem Aufsichtsrathe genügende Weise zu bescheinigen. . . Gegenstände der Tagevordnung sind:
a. Geschäftsbericht für 1874.
b. Mittheilung der Jahreg Bilanz und Ertheilung der Decharge an den Aufsichtsrath.
e. Wahl von 7 Mitgliedern des Aufsichtsrathz.
d. Wahl einer Kommission zur Revision des Gesellschafts⸗Statuts.
Bielefeld, den 14. Februar 1875.
Braunschweig.
Die Direction.
6 Aktionäre, welche sich an der een r n, . , . ollmachten oder sonstigen Legitimations⸗
e as.
ö 3 weite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 19. Februar
, . ,, ·· ·ᷣ·· Q e. 2 Der Inhalt dieser Beilage,
in welcher auch (vom 1.
werden, erscheint auch in einem besond eren Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handel s⸗NUiee
Das Central⸗-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗
und. Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditign: Sm. Wilhelmstraße 32, . werden.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen werden Dienstags unter
der Rubrik Leipzig veröffentlicht.
1875.
7 2 2 — . Mai d. J. an) die im 5§. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht
gister für das Dentsche Reich. *
— Das Central Handels- Register für daz Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Dam Abonnem ent beträgt 1½ 50 für das Vierteljahr. — Einzelne 2 keel .
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile
. Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine NUebersicht über die in Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen.
30 53.
der letztvergangenen
Entscheidungen deutscher Gerichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. Kauf und Lieferung.
I) Fix geschäft. — Nachfristgewährung. — Schadensberechnung.
Begriff des Fixgeschäfts. Verzug des Verkäufers, wenn er mit der Vorbereitung zu der, Zug um Zug zu geschehenden Lieferung zu beginnen hat. (Entsch. d. J. Sen. d. R⸗O. -H. G. v. 21. April 1874, Entsch. Bd. I Hft. 1 =, S. J68).
2) Zusendung der Waare gegen Nachnahme des Kaufpreises.
Muß sich der Käufer bei einem, yom Verkäufer am Wohnorte des Käufers zu erfüllenden Distance— geschäfte eine Zusendung der Waare gegen Nach—
nahme des vertragsmäßig per Cassa zu entrichten⸗ den Kaufpreises gefallen lassen? Liegt darin, daß der Käufer in einem solchen Falle eine ihm vorher vom Ver⸗ als für ihn bestimmt, an einem anderen Orte vorgezeigte Waare nicht bemängelt hat, ein Verzicht auf das Recht der Untersuchung der Waare ,. 3. . .
z h Gr lle gte, nr, wenn der Direktor statutenmäßig Mitglied des Vor— H. G. B.;
käufer,
nach ihrer Ankunft am 342, 355 — 257, 493, 406, 408, 409 §. 14 Eisenbahn Betriebs Reglmt. v. 10. Juni 1870. (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 25. April 1871. Entsch. Bd. 13, Hft. I=, S. 15875 3) Lieferungsverzug. Nachfrist. Die dem Verkäufer im Falle des Erfüllungsverzugs zu gewährende Frist zur Nachholung der Erfüllung
ist in jedem einzelnen Falle vom Richter nach den hesonderen Umständen zu bemessen. — Art. 356 H. G. B. — (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H.
.
G. v. 25. April 1874. Das. S. i923) .
4) Schadensersatz wegen Nichterfüllung;
eines Lieferungsvertrages.
Wenn A. an B. eine bestimmte Quantität einer Waare zu liefern verspricht, B. an C. die gleiche
Quantität derselben Waare verkauft, beide Ver— träge nicht erfüllt werden, C. den B. auf Entschaäͤdi⸗ gung wegen Nichtlieferung belangt, und B. sodann gegen A. auf Ersatz der Entschädigung, er an C. zahlen müsse, klagt, von welchen Voraus— setzungen ist dann materiell die Verpflichtung des A., dem B. die dem E. schuldig gewordene Ent⸗— schädigung zu ersetzen, abhängig? Wie ist der Causal⸗ Nexus zwischen dem Lieferungsverzug des A. und der Pflicht des B., den C. zu entschädigen, zu be— gründen und zu substantiiren? Wird der Causal⸗ Nexus dadurch ausgeschlossen, daß B. es unterlafsen hat, die an C. zu liefernde Waare anderweit zu beschaffen? In welchem Verhältnisse stehen ferner prozessualisch der Rechtsstreit des C. gegen B. undderjenige des B. gegen A. zu einander? Kann B. gegen A. jenen Anspruch erst erheben, wenn er zur Zahlung an E. rechts— kräftig verurtheilt ist? oder können den beiden Ent— schädigungsansprüche des C. gegen B. und des B. gegen A. unabhängig von einander und gleichzeitig verfolgt werden? (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 27. April 1874. Das. S. 197.)
5) Ausbedingung einer besonderen Eigen⸗
schaft des Kaufobjekts. Beweislast.
Ist, ein Lieferungskauf unter der Vereinbarung, daß die Waare gleich denjenigen einer früheren Sen dung ausfalle, ein Kauf nach Probe? Beweislast in Betreff der vorbedungenen Eigenschaft. Einrede oder negative Litiscontostation? exceptio non vite implecti contractus. (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 29. April 1874. Das. S. 213.)
6) Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Nachfrist.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Ist die Be— rechnung der Differenzforderung nach dem Preise beim Ablauf der Nachfrist dann statthaft, wenn die Nachfrist ohne Pflicht und Anlaß, namentlich trotz voraufgegangener Erfüllungsweigerung und Rück— trittserklärung — des Gegners gestellt wurde? — Art. 357 H. G. B. — (Entsch. d. J. Sen. d. R Ob. H. G. vom 12. Mai 1874. Das. S. 245.)
7) Platzgeschäft. Analoge Anwendung
des Art 347 H. G. B.
Findet der Art. 347 des H. G. Bs. analoge An— wendung auf Platzgeschäfte? Wirkung der vorbehalt— losen Abnahme uud beziehlich des Verbrauchs der Waare Seitens des Käufers bei einem Platzgeschäfte. Beweislast in Betreff ausdrücklich vorbedungener oder stillschweigend vorausgesetzter Eigenschaften der Waare nach deren Empfangnahme Seitens des Käufers. Gehsren die Grundfätze von der Beweig— last dem materiellen Rechte an? (Entsch. d. II Sen. d. R. Ob. H. G. v. 16. Mai 1874. Das. S. 264)
Handelsgeschäfte. I) Kreditempfehlung. Fidejussor indem— nitatis.
Anspruch auf Ersatz des durch Insolvenz eines Schuldners erlittenen Schadens gegen den Dritten auf Grund einer, der Kreditirung an den Schuldner vorausgegangenen, Empfehlung des Schuldners sei— tens dieses Dritten. — Ueber den Begriff des „Schad losbürgen!“ und dessen Verhältniß hinsichtlich des Einwandes der Vorausklage — g§. 1452, 1463 d. Bürg. G. B. f. d. K. Sachsen, Art. 251 H. G. B. — Umfang der Haftung des Schadlosbürgen. — Ueber die Erfordernisse einer zum Schaden gersatze verpflichtenden Empfehlung in Gemäßheit des 8. 1361 Bürg. G. B. (Entscheid. d. II. Sen. d. R. Ob. Hp. G. v. 22. April 1874. Entscheid. Bd. 13, Fft. 1-4, S. 1729. ö
. 2) Pfandverkauf.
Findet der Pfandverkauf nach Art. 310 H. G. B. auch nach Eröffnung des Konkurses über das Ver— mögen des Pfandbestellers statt? Derogirt diefer
Artikel den 5. 48 des Herzogl. Nassauischen Pfand— gesetzes v. 15. Magi 18517 — Art. 316 H. G. B. — (Bescheid d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. V. I3. Mai 1874. Das. S. 274).
3) „Ordnungsmäßige rechtzeitige“
Annahme einer Offerte.
Ordnungsmäßige und rechtzeitige Absendung der Antwort auf einen unter Abwesenden gestellten An⸗ trag. Beweislaft. Unverzügliche Benachrichtigung von dem Rücktritte von der Offerte im Falle ver— späteten Eintreffens der rechtzeitig abgesandten An⸗ nahmeerklärung. — Art. 3195 H. G. B. — (Entsch. . II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 18. April 1871.
welche
Entscheid. Bd. 15, Hft. 1 = 4. S. 163.
. Aktiengesellschaften. Entlassung des Direktors einer Aktien— Gesellschaft.
Nach welchen Grundsätzen ist die Befugniß einer Aktiengesellschaft, ihren besoldeten Direktor vↄor Ab⸗ lauf des mit demselben geschlossenen Dienstvertrages ohne Entschädigung zu entlaffen, zu beurtheilen, standes der Gesellschaft ist? Fall der Entlaffung desselben wegen Annahme einer Gratifikation von einem Fabrikanten in Anlaß von Bestellungen, die
er für die Gesellschaft bei diesem gemacht hatte. — Art. 63, 64. II.. Sen. d. R. Ob. H 5 scheid Bd. 13, Hft. 1— 4, S. 179)
(
(Entsch. d.
) 7 2 227 - 233 .
Formelles Recht. Urtheilspublikation nach bayrischem . Prozeß, ichtigkeit des Urtheils nach bayrischem Prozeßrecht, wenn bei der Verständigung einer der Richter, welche zum Urtheile mitgewirkt haben, gefehlt hat, ohne daß in dem Urtheilshuche der Grund seiner Ver— hinderung angegeben ist. (Entsch. des If. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 22. April 1874. Entsch. Sd. 15, vf t. 4, S 1m .
ö Wechselrecht.
I) Erheblichkeit des einem Wechsel zu m Grunde liegenden Geschäfts. „Welchen Einfluß hat im Verhältniß zwischen dem Wechselnehmer und Wechselgeber der Umstand, daß der Erstere die von ihm als Gegenleistung über⸗ nommene Verpflichtung nicht erfüllt hat? Art. 82 d. W. O. — (Entsch. d. II. Sen. d. R. O. H. G. v. 18. April 1874. Entsch. Bd. 13, Heft I — 4.
S. 166.) Beweislast beim Kautions- oder Depot⸗ ; Wechsel.
2) a. Hat der Wechselnehmer die Existenz oder der Wechselgeber die Nichtexistenz einer Forderung des Ersteren an den Letzteren zu beweisen, wenn der Wechselnehmer den Wechsel lediglich zu seiner Sicher⸗ stellung und Befriedigung für Ansprüche an den Wechselgeber erhalten hat?
b. Rechtswirkung einer der schriftlichen Vertrags— urkunde entgegenstehenden mündlichen Abrede. (Entsch. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 5. Mai 1874. Das. S. 236.) ᷣ
3) Korrektur der Wechselsumme.
. Beweislast.
Beseitigt die durch Korrekturen verminderte volle Beweiskraft“ eines Wechsels in der Regel auch dessen Gültigkeit? Präsumtion der Fälschung. Beweislaft betreffs besonderer, die Gültigkeit erhaltender Um— stände. (Entsch. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 15. Mai 1874. Das. S. 251.)
4) Exeeptio doli gegen Wechselansprüche.
Ist bei der Beurtheilung der einem Wechfel— anspruche entgegengesetzten exceptio doli das for male wechselrechtliche, oder aber das materielle civilrechtliche Verhältniß zum Ausgangspunkt zu nehmen? Ist, wenn der angebliche doius darauf gerichtet war, dem Verklagten eine Kompenfations— inrede abzuschneiden, zur Begründung der exceptio doli die Behauptung erforderlich, daß die Absicht zu kompenstren, schon vor dem als dolas angefochtenen Rechtsakte von dem Verklagten erklärt sei? (Entsch. d. Ii. Sen. d. R. S. H. G. v. 16. Mai 1874. Daf. S. 257 ; Wechseljudikatforderung.
ö. Untersuchung.
Finden, wenn ein Wechselregreß⸗Anspruch durch rechtskräftiges Judikat festgestellt ist, auf die von da an von Neuem laufende Verjährung die Art. 77 bis 80 der W, O. oder aber die allgemeinen Vor— schriften des bürgerlichen Rechts Anwendung? Wird die Verjährung durch Liquidation im Konkurse unter⸗ brochen? Wird durch einen Akt, welcher die Verjäh⸗ rung gegen einen bloßen Solidar-(nicht Korreal) Ver— pflichteten unterbricht, die Versährung auch gegen die anderen Solidarverpflichteten unterbrochen? Sind in dieser Beziehung die Wechsel⸗ Regreßpflichten der verschiedenen Vormänner als Korregs, oder aber als bloße Solidarverpflichtungen zu behandeln? Wird event. eine Korrealverpflichtung dadurch begründet, daß in demselben Prozesse Verklagten verschiedener Vormänner ausgesprochen wird? Wird durch die Eröffnung, des Kontobuches über das Vermögen eines Solidarverpflichteten die Verjährung bezüglich der anderen Solidarverpflichteten gehemmt? — Art. II — 80 D. W. O., Art. 25. 27. 28 Großh. Hess. Verjähr. Gef. v. 19 März 1853. — (Üürth, d' J1. 6 d. R. Ob. H. G. v. 16. Mai 1874. Das. S.
Das Januarheft 1875 des Bayerischen In⸗ dustrie⸗ und Gewerbe⸗-Blattg, herausgegeben
Verjährung.
vom Ausschusse des polytechnischen Vereins in Mün⸗ chen, zugleich Organ des Bahyerischen Dampfkessel⸗
April 1854. Ent
revisions Vereins, hat folgenden Inhalt: Technische Mittheilungen: Kritische Untersuchungen Über den Werth von Naphtalin und Petroleum als Ersatz—⸗ mittel für Cannelkohle. Von Prof. Aug. Wagner. — Neuer und verbesserter Meßappargt mit Malhz= schrotmühle. Von Barth. Beilhack. S. 5. — Ap⸗ parat zum Entpechen von Fässern, Tonnen oder Ge⸗ binden. Von Ric. Jos. Galland. — Welche Explo— stonsgefahren drohen durch den Betrieb von Gas⸗ fabriken? Von Prof. Wagner. — Phyllorera vastatrir (Rebwurzellaus) und der zu Mompellier abgehaltene Kongreß. — Ueber die Darstellung des künstlichen Alizarins. Von Adolf Ott. — Aufsatz für Dampfaussirömungsrohre. — Gußeiserne Rohre mit Cementüberzug. — Eine neue Farbendruckmethode. — T. Brunnschweilers Käseleimpulver. Von Hr. Ed. Lauber. — Ueber elastisches oder dehnbares Glas. Von Julius Fahdt. — Technische Notizen. — Vereins⸗Angelegenheiten: Berichte über die Ab— theilungs Versammlungen. — Zugang zur Vereing—⸗ Bibliothek. — Amtliche und statistische Mittheilun gen: Das Gesetz über Markenschutz. — Gewerbs⸗ Privilegien. — Jahresbericht der Handels⸗ und Ge⸗ werbekammer fuͤr Schwaben und Neuburg (1872 und 1873). — Das bayerische Gewerbemuseum in Närnberg. Literaturbericht. — Berichtigung, Klingenfelds Supportstahl betr.
Handels ⸗Register.
Stadtgericht s zu Berlin, ing vom 18. Februar 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4633 die hiesige Kommanditgesellschaft in Firma:
Co., Kommanditgesellschaft,
vermerkt steht, ist eingetragen: Zu Wien ist eine Zweigniederlassung unter) der Firma „Filiale der Allgemeinen Prämien⸗ und Renten⸗Bank Stein C Co.“, Kommandit⸗Gesell⸗ schaft“ errichtet . Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
Meyer & Schneider
am 1. Januar 1875 begründeten Handelsgesellschaft sjetziges Geschäftslokal: Oranienburgerstraße 75) die Kaufleute:
ID Otto Moritz Meyer,
2) Friedrich Wilhelm Herrmann Schneider,
Beide zu Berlin. dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5257 etragen worden.
ö eing Der Verlagsbuchhändler Heinrich Julius Wort— mann zu Berlin hat für sein unter der Firma: Heinr. Wortmann'sche VBerlagsbuchhandl. mit dem Sitze zu Berlin und Zweigniederlaffungen zu Breslau und Elberfeld (Firmenregister Nr. 858) bestehendes Handelsgeschäft dem Heinrich Singer zu Berlin Prokura ertheilt und ist' dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3004 eingetragen worden. Berlin, den 18. Februar 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Kranumsehweig. Im Handelsregister für Ak— tiengesellschaften Vol. II. Fol. 163 ist bei der da— selbst eingetragenen Firma: Braunschweiger Walzwerk
heute vermerkt, daß an Stelle des aus dem Vor— stande ausgetresenen Fabrikanten Hermann Feh⸗ land hierseibst der Techniker Hermann Michaelis hierselbst als Mitglied des Vorstandes gewählt wor— den. Letzterer ist demnach mit dem zweiten Vor— standsmitgliede, Kaufmann Carl Wahn, hierselbst, kollektiv zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Braunschweig, den 15 Februar, ig fs. Herzogliches Handelsgericht. V. Bode.
HKronmmahenrg. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist unter Nr. 663 die
Firma: Adolph Lichtenstein mit dem Sitze in Bromberg und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph Lichtenstein hierselbst einge— tragen zufolge Verfügung vom 15. am 16. d. Mts. Bromberg, den 15. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Eomhenr' g. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 91 heut zufolge Verfügung vom 13. Februar 1875 die
Firma: „Quinker und Adolph, ᷣ Zielke's Nachfolger“ mit dem Sitze in Bromberg eingetragen worden. Die Gesehschafter sind: 1) der Schneidermeister Jeseph Quinker zu Bromberg, Y der Schneidermeister Amand Adolph ebenda. Bromberg, den 16. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Cassel. Nr. 317. Die Firma Friedrich Schnell dahier ist erloschen laut Anzeige vom 6. d. M. Eingetragen am 12. Februar 1875.
Nreel47. Taut Anzeige vom 15. 8d. M. ist der Viehhändler Höli Löbenftein von Datterode, jetzt zu Eschwege, Inhaber der Firma Höli Löbenstein zu ͤ Eschwege.
l —
Eingetragen am 15. Februar 1875.
Nr. 14. Die Firma Carl Eigenbrodt dahier, deren ¶ Inhaher der Kaufmann Carl Eigenbrodt jetzt zu Wehlheiden ist, ist von hier nach Wehl⸗ heiden, Wilhelmshöher Allee Nr. 114, verlegt laut Anzeige vom 12. d. M.
Eingetragen Caffel, am 15. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Schultheis. CęoseJ. Der nt chung,
In unser Tirmenregister ist sub Fir. 78 die Firma zu Cosel und . .
Goslel und als deren Inhaber der Kaufman Rudolph Przibill zufolge Verfügung vom 1h . brugr c. am 14. Februar e. eingetragen worden
Cosel, den 14. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Cotthatdzß. Bekanntmachung. In, unser Gesellschaftsregifter ist heute unter Nr. 82: . Firma der Gesellschaft: . Broeßke & Schulz. Sitz der Gesellschaft: . Cottbus. Rechts verhältnisse der Gesellschaft: ö. Tie He eln baff . . der Maurermeister Paul Carl Robert Broeßke 2) der Architekt Carl Heinrich Ewald Schul zu Cottbus. ö k Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1875 be— gonnen. eingetragen worden.
Allgemeine Prämien- K Renten Bank Stein &
Cottbus, den 15. Februar 18756. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Spitzner, 4.
Henis hwrg. Königliches Kreisgericht zu . Duisburg.
Die dem Kaufmann Carl Schneider zu Duisburg
für die Firma Lud. Schneider zu Duisburg er—
theilte, unter Nr. 26 des Prokurenregist ers einge⸗
tragene, Prokura ist am 17. Februar 1875 gelöscht.
&CGIoꝶ an. Bekanntmachung.
Unter Nr. 311 unseres Firmenregisters ist heut Karl Heymann zu Glogau als Inhaber der Firma „Speditionsgeschäft Karl Heymann“ daselbst eingetragen worden.
Glogan, den 12. Februar 1875. ( Oto. 7322 1V) Königliches Kreisgericht. . Abtheilung J.
Srancłernæ. Heute ist in unser Firmenregister unter Nr. 271 eingetragen, daß der in Bromberg wohnhafte Kaufmann Caspar Hirschfeld hierselbst eine Zweigniederlassung seiner in Bromberg unter der Firma C. Hirschfeld (Nr. 497 des dortigen Firmenregisters) bestehenden Handlung errichtet hat. Graudenz, den 13. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Hann. In Sachen des J. A. Stein zu Offen bach Klägers und Widerverklagten gegen J. A. Gottfried Fischer und C. F. A. Schultheis zu Born⸗ heim Verklagte und Widerkläger wegen Vertrags⸗ erfüllung ist nach Verfügung vom 3. Februar d. 2 in das Handelsregister eingetragen worden, daß nach rechtskräftigem Erkenntniß vom 25. November 1874 die Ausschließung des Klägers und Widerverklagten aus der unter der Firma C. Schultheis K Co. in Bockenheim zum Handelsregister angemeldeten Handelsgesellschaft mit den Verklagten und Wider- klägern ausgesprochen worden ist. Königliches Kreisgericht zu Hanau. Müller.
Egetzem. Bekanntmachung.
Auf Verfügung von heute ist in unser Genossen⸗ schaftsregister unter Nr. 3 als neue Genoffen schaft die
„Loetzener Kredit ⸗Gesellschaft
. Eingetragene Genossenschaft.“ mit dem Sitz in Loetzen eingetragen.
Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 10. Ja— nuar d. J.
Gegen stand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bankgeschäfts Behufs gegenseitiger Beschaffung der im Gewerbe und in der Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschastlichen Kredit. Zeitige Vorstandsmitglieder, und zwar für die Zeit bis zum 10. Januar 1876 gewählt, sind: der Kaufmann Rudolph Gauer, erster, der Kaufmann Rudolph Lehmann, Direktor, der Kommunalkassen⸗Rendant Theodor Schwei⸗ chel, Kassirer, sämmtlich hier.
Der Vorstand zeichnet die Firma der Gesellschaft mit Hinzufügung der Namensunterschrift dez zeich⸗ nenden Voerstandsmitgliedes. Rechtliche Wirkung für die Gesellschaft hat die Zeichnung indessen nur, wenn sie von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern geschehen ist.
Die Bekanntmachungen und Erlasse in Gesell⸗ schaftsangelegenheiten ergehen unter deren Firma und werden von mindestens zwei Vorstandsmltglie⸗ dern unterzeichnet.
zweiter
Zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen ist das Loetzener Kreisblatt bestimmt.