während eines vollen Semesters nicht gestatten, als Hospitanten zu— gelassen werden. . ĩ
Ez beträgt das Eintrittsgeld 186, das Studienhonorar für das erste Semester 120 S, für das zweite 90 „, für das dritte 60 , für das vierte und jedes folgende Semester 30 0. (
Beim Schluß eines jeden Semesters finden Abgangsprüfungen statt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muß der Studirende vier Semester auf der Akademie absolvirt haben. Die Zeit seines Studiums an einer anderen Hochschule kommt dabei in Anrechaung.
Nähere Nachrichten über die Akademie, deren Einrichtungen und Lehr⸗Hülfsmittel enthält die bei Wiegandt C Hempel in Berlin er— schienene und durch alle Buchhandlungen zu beziehende Schrift: „Die Königliche landwirthschaftliche Akademie Proskau“, ferner die Schrift: „Der landwirthschaftliche Unterricht! von H. Settegast, Breslau 1873; auch ist der unterzeichnete Direktor gern bereit, aut Anfragen weitere Auskunft zu ertheilen.
2 den 1. Februar 1875. . .
er Direktor der Königlichen landwirthschaftlichen Akademie. Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Settegast.
Die heute ausgegebene Nr. 8 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats ⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Antwerpener 3proz. 1090 Fr.⸗Loose de 1867. Augsburger 7 Fl.Loose. Belgische Kommunal⸗ Kredit⸗Loose de 1368. Bordeaux-⸗Loose de 1863 (Rückstände). Coseler, Lebuser, Neisser Kreis⸗Obligationen. Freiber⸗ ger Gasbeleuchtungs⸗-Aktien⸗Verein, Prioritäts⸗ Obligationen. Hamburg⸗Südamerikanische Dampfschiffahrt⸗Gesellschaft, Prioritäts⸗ Obligationen. Holländische (Amsterdamer) Kom⸗ munal⸗Kredit⸗Loose de 1871 (Rückstände) Kaiserin⸗Elisa⸗ bethbahn⸗Silber⸗Prioritäts⸗Obligationen. Kettwiger, Wei⸗ ßenfelser Stadt⸗Obligationen. Lütticher 100 Fr⸗Loose de 1868. Madrider Prämien ⸗Anleihe de 1868. Mährisch⸗Schle⸗ sische Centralbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Nassauisches Lotterie⸗Anlehen de 1837. Oesterreichische Hypothekenbank⸗ Pfandbriefe. Russische 5proz. konsolidirte Eisenbahn⸗Obliga⸗ tionen J. Emission (Russisch⸗Englische 5proz. Anleihe de 1870). Russisch⸗Englische 1. und 2. 41“ proz. Anleihen de 1849 und 1860 (Rückstände) Salzburger Prämien ⸗Anleihe. Schwedische 41 proz. Staats⸗Anleihe de 1860. Ungarisches Prämien⸗Anlehen de 1870.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21/2 Sgr.)
Aichtamtliches.
Deutsches Rem ich.
Prenßen. Berlin, 20. Februar. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Nachmittag um 2 Uhr zur Ausstellung des Vereins Berliner Künstler und empfing um 8 Uhr den Besuch des Prinzen Eugen von Leuchtenberg. Um 9 Uhr begab
Sich Höchstderselbe zur Soirée bei Ihren Majestäten.
— Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und Ihre Großherzoglich Königlichen Ho⸗
heiten der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen haben am 17. d. M. der Vorstellung der Polytechniker im Saalbau zu Darmstadt beigewohnt. Am vergangenen Montag hatten Höchstdieselben das Konzert des Musikvereins mit Ihrem
Besuch beehrt.
— Se. Kaiserliche Hoheit der Herzog Eugen von Leuchtenberg hat heute Nachmittag 2 Uhr, nachdem HGchst—⸗ derselbe gestern um 25 Uhr von Sr. Majestät dem Kaiser und König empfangen worden war, den anwesenden Mitgliedern des Königlichen Hauses und anderen Höchsten und Hohen Herrschaf— ten Besuche abgestattet und Abends der Soirée im Kaiserlichen Palais beigewohnt hatte, Berlin wieder verlassen und ist über München nach Florenz abgereist.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
— Der Bundesrath hielt am 19. d. M. die 11. Plenar⸗ sitzung. Den Vorsitz führte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück. Nachdem über die geschäfiliche Behandlung der Vorlagen, betref⸗ fend: a. den Abschluß einer Vereinbarung mit Oesterreich⸗Ungarn wegen gegenseitiger liebernahme der Auszuweisenden; b. die Ergän⸗ zung des 5. 48 des Eisenbahn⸗Betriebs⸗Reglements; c. den Bericht der Kommission zur Vorbereitung einer Reichs⸗Medizinalstatistik, Beschluß gefaßt war, wurden Mittheilungen gemacht, betreffend: a. die Verlegung der Martini⸗Messe zu Frankfurt a. d. O.; B. die Ernennung zweier weiterer Mitglieder der Reichskommission für die Weltausstellung in Philadelphia.
Hierauf wurde Beschluß gefaßt über: a. die Bildung der Reichs⸗Schulkommission; b. die Feststellung der pensionsfähigen Dienstzeit der Sekretäre des Instituts für archäologische Kor⸗ respondenz; c. die Anrechnung der Gemeindedienstzeit bei der Pensionirung eines Post⸗Unterbeamten.
Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die Vollstreckung von Freiheitsstrafen gegen zur Entlassung kommende Militär⸗ personen durch die bürgerlichen Behörden; B. die Hrerstellung eines internationalen Seegesetzbuches; (. eine Beschwerde wegen Doppel⸗ besteuerung; d. eine Meinungsverschiedenheit über das Eigen⸗ thumsverhältniß mehrerer Grundstücke der Militärverwaltung in Baden; 6. die Aenderung der Prüfungsvorschriften für Apotheker; f. die Veranstaltung einer Enquete über die Verhältnisse der Gewerbe⸗ und Fabrikarbeiter; g. die Gesetzentwürfe wegen Ab⸗ änderung des Titels VIII. der Gewerbe⸗Ordnung und wegen der gewerblichen Hülfskassen.
Sodann wurden einige Eingaben vorgelegt.
In der hierauf folgenden Sitzung für elsaß⸗lothringische Angelegenheiten wurde über die Anrechnung der Gemeinde⸗ . bei der Pensionirung eines Forstbeamten Beschluß gefaßt.
— In der Woche vom 31. Januar bis 6. Februar 1875 sind eprägt worden an Goldmünzen: 1,145,520 Mark Doppel⸗ ronen, 500, 000 Mark Kronen; an Silbermünzen: 1,969,295 Mark 5⸗Markstücke, 456,456 Mark 1⸗Markstücke, 95, 082 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 97,536 Mark 30 Pf. 10 ⸗Pfennigstücke, 136,708 Mark 75 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 64620 Mark 29 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 19,290 Mark 10 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 20⸗Markstücke, 230,293, 160
Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 10, 829, 200 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 36, 892.272 Mark 1⸗Markstücke, 11,022, 862 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 5, 194,046 Mark 30 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 2088, 626 Mark 30 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 2 044,341 Mark 62 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 824,482 Mark 69 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 883,686 320 Mark 20⸗Markstücke, 230, 793, 160 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 12,798,495 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 37 348, 728 Mark 14Markstücke, 11,1 17, 945 Mark — Pf. 20⸗ Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 5,291,582 Mark 60 Pf. 10⸗Pfen⸗ nigstücke, 2, 225,335 Mark 5 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 2, 108,961 Mark 91 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 43,772 Mark 79 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,114,479, 480 Mark; an Silbermünzen: 61,265,168 Mark — Pf.; an Nickelmünzen: 7,516,917 Mark 65 Pf.; an Kupfermünzen: 2, 952, 7.34 Mark 70 Pf.
— Der Minister des Innern hat aus den Berichten der Ober⸗Präsidenten der betreffenden Provinzen ersehen, daß die, gegen die Nichtbestätigung oder die formelle Gültigkeit der Gemeindevorstandswahlen angebrachten Beschwerden, sowohl bei den Kreisbehörden, wie bei den Verwaltungsgerichten wesentlich verschieden behandelt werden. Der Minister hat hier⸗ aus Veranlassung genommen, in einem Cirkularreskript vom II. v. M. diese Frage eingehend zu erörtern:
J. Die erstere der beiden gestellten Fragen, ob gegen die von dem Landrathe unter Zustimmung des Kreisausschusses aus⸗ gesprochene Versagung der Bestätigung der Wahl eines Gemeindevorstehers oder Schöffen die Berufung an das Verwal⸗ tungsgericht zulässig ist, wird von der überwiegenden Mehrzahl der Ober⸗Präsidenten und Verwaltungsgerichte verneinend be— antwortet.
Diese Ansicht, welche auch der Minister als die zutreffende bezeichnet, stützt sich, abgesehen von den legislativen Vorgängen (s. stenographische Berichte des Abgeordnetenhauses pro 1872, Seite 1345) und dem 5§. 2 Nr. III. 2, des Regulativs vom 20. November 1873, vornehmlich auf folgende Erwägungen:
Das Recht, die gewählten Gemeindevorsteher und Schöffen zu bestätigen, ist ein Attribut des landräthlichen Amts. In der Bestätigung ist der Landrath unbeschränkt, die Nichtbestätigung wird von ihm gleichfalls ausgesprochen, ist aber von der Zu⸗ stimmung des Kreisausschusses abhängig. Das Votum des Kreis⸗ ausschusses setzt zwar einen Beschluß voraus, ist indeß nicht als eine Entscheidung im Sinne des §. 1855 der Kreisordnung zu betrachten. Abweichend von den für Entscheidungen in streitigen Verwaltungs⸗ sachen geltenden Grundsätzen (§. 152) erfolgt die Ertheilung oder Versorgung der Zustimmung ohne Angabe von Gründen, Beschlüsse oder Urtheile, welche einer Begründung nicht bedürfen, schließen die Möglichkeit der förmlichen Anfechtung aus und sind ihrer Natur nach endgültig.
Die Zustimmung zur Nichtbestätigung von gewählten Ge⸗ meindevorstehern beruht auf Motiven, welche aus der Kenntniß der gesammten, in Betracht kommenden persönlichen und ört⸗ lichen Verhältnisse hervorgehen, sie erscheint als der Ausfluß der diskretionären Gewalt einer kommunalen Aufsichtsbehörde.
Auch der Zusammenhang zwischen den Absätzen 3 und 4 des §. 26, welche für den Fall, daß die Bestätigung versagt wird, die Anordnung einer Neuwahl vorschreiben, läßt sich fuͤr die Ausschließung eines Berufungssverfahrens geltend machen.
Aus dem Bestätigungsrechte des Landraths und aus dem Rechte des Kreisausschusses seine Zustimmung zur Nichtbestä⸗ tigung zu erthejlen oder zu nersagen, ergiebt sich einerseits, daß gegen . vom Landrathe ausgesprnchene Bestätigung eine, Beschwerde nicht stattfindet, daß er aber andrerseits, wenn der Kreisausschuß die Zustimmung zur Nichtbestätigung ver⸗ sagt hat, die Gewählten bestätigen muß, ohne von seinem Be⸗ rufungsrechte als Vorsitzender des Kreisausschusses (§. 155 a. a. O.) Gebrauch machen zu dürfen.
Nach gleichen Grundsätzen wird bei der Nichtbestätigung der Gutsvorsteher in den Fällen der §5§. 33 und 34 a. a. O. zu verfahren sein.
II. Hinsichtlich der Ginwendungen, welche gegen die formelle Gültigkeit des Wahlverfahrens angebracht werden, stimmen die erstatteten Berichte darin überein, daß die⸗ selben nur Material zur Prüfung der Formalien darbieten können und daß weder zur Anbringung nach zur Erörterung derselben ein besonderes Verfahren vorgeschrie ben ist.
In der Frage nach der Kompetenz zur Entscheidung über diese Einwendungen zeigt jedoch die Praxis wesentliche Ver— schiedenheiten. Während einige Landräthe allein, ohne Mitwir⸗ kung des Kreisausschusses über dieselben befinden, unterstellen andere sämmtliche Einmendungen der Beurtheilung des Kreis⸗ ausschusses, noch andere, und zwar die Mehrzahl, nur diejenigen Einwendungen, welche, nach ihrer Ansicht, die Ungültigkeits⸗ erklärung der angefochtenen Wahlen zur Folge haben können.
Wenngleich der Minister die Bedeutung der für die erstere Behandlungsweise sprechenden Momente nicht verkennt, so ent⸗ scheidet sich derselbe doch mit der Mehrheit der abgegebenen Vo⸗ ten, für die gleichmäßige Durchführung des an letzter Stelle be⸗ zeichneten Verfahrens. Schon die Instruktion vom 20. Septem⸗ ber 1873 zum 5§. 26 der Kreisordnung betrachtet die Ungültig⸗ keitserklärung der Wahlen und die Nichtbestätigung der Gewählten unter wesentlich gleichen Gesichtspunkten, schreibt für den Fall der wiederholten Ungültigkeit die Ernennung eines stellvertreten⸗ den Gemeindevorstehers oder Schöffen vor und unterscheidet nur zwischen Nichtbestätigung von Wahlen aus materiellen und Nichtbestätigung aus formellen Gründen.
Die Erwägungen, welche dazu geführt haben, den Kreis⸗ ausschuß bei der Nichtbestätigung von gewählten Gemeindevor— stehern und Schöffen aus Gründen, welche in der Person der Gewählten liegen, mitwirken zu lassen, haben ihre Berechtigung auch für das Verfahren bei Ungültigkeitserklärung der Wahlen wegen Verletzung wesentlicher Förmlichkeiten. Der Stellung des Kreisausschusses, als Träger der kom⸗ munalen Aufsicht und als Disziplinarbehörde der Ge⸗ meindevorsteher und Schöffen, entspricht es, wenn seine Zu⸗ stimmung zur Vernichtung von Wahlhandlungen erfordert wird. Wie die Erfahrung überdies lehrt, stützen sich die Einwendungen hauptsächlich auf Unrichtigkeiten der Wählerliste und der Stim⸗ menvertheilung und greifen hiermit in ein Gebiet, welches, wenn die Beschwerde in Form einer Klage angebracht wird, zur Kom⸗ e, . Kreisausschusses gehört (5. 135 JX. Nr. 10, 5§. 140 n , .
Gegen die unter Zustimmung des Kreisausschusses ausge⸗ sprochene Ungültigkeitserklärung oder gegen die vom Landrathe ausgesprochene Güͤltigkeitserklärung von Wahlen erscheint aus den unter Nr. J. entwickelten Gründen eine Berufung an das Verwaltungsgericht oder an die Regierung als ausgeschlossen.
— Es ist zur Kenntniß des Ministers des Innern gelangt,
es immer noch unterlassen, ihre Pässe mit dem erforderlichen Visa eines russischen Vertreters im Auslande versehen zu las— sen und daß, da die russischen Behörden nach den Vorschriften des dort bestehenden Paß⸗Reglements nicht in der Lage sind, in diesen Fällen das Ueberschreiten der russisch⸗polnischen Grenze zu gestatten, für die betreffenden Reisenden aus der Nichtbeach⸗ tung der bezüglichen Bestimmung selbst verschuldete Nachtheile erwachsen.
Im Anschlusse an den gestern erwähnten Cirkularerlaß vom J. d. M., welcher hierdurch nicht alterirt wird, hat der Minister die Bezirksregierungen durch einen Circularerlaß vom 18. v M. demzufolge veranlaßt, die darin besonders hervorgehobene Be⸗ stimmung, nach welcher die Pässe der nach Rußland reisenden Deutschen mit dem Visa eines russischen diplomatischen oder konsularischen Vertreters im Auslande versehen sein muͤssen, in geeigneter Weise den mit der Ertheilung von Auslandgspässen beauftragten diesseitigen Behörden, sowie dem betheiligten Publi⸗ kum in Erinnerung zu bringen.
— Eine Bezirksregierung hatte bei der Verfügung über die Erhöhung des Einkommens der evangelischen Geist— lichen mittelst Erlasses vom 17. November v. J. bewilligten Beträge Anstand genommen, die Zulagen, beziehungsweise einen Theil derselben denjenigen Geistlichen zu überweisen, welche zwar eine der aufzubessernden Stellen am 1. Januar 1874 inne hatten, zur Zeit der Ueberweisung der Zuschüsse aber an an⸗ dern Orten des Bezirks im Amte standen. Im Hinblick auf den Zweck der Aufbesserung hat es jedoch der Minister der geistlichen 24. Angelegenheiten in einem Cireularerlaß vom 23. v. M. nicht für gerechtfertigt erachtet, die am 1. Ja⸗ nuar v. J. auf einer der aufzubessernden Stellen an⸗ gestellten Gistlichen von der Empfangnahme der Zulagen lediglich aus dem Grunde auszuschließen, weil dieselben inzwischen in ein anderes Pfarramt eingetreten sind. In den Fällen, in denen im Laufe des Jahres 1874 ein Wechsel in der Person des Stelleninhabers stättgefunden hat, wird vielmehr, ab— gesehen von den für die Zeit ger Vakanz gegebenen Bestim— mungen, der Zuschuß nach Verhältniß der Dauer der Amts— thätigkeit der verschiedenen Stelleninhaber zu vertheilen sein.
Die Bezirksregierungen sind demgemäß angewiesen worden, den Geistlichen, welche auf einer der aufzubessernden Stellen am 1. Januar v. J. angestellt waren und noch gegenwärtig ein geistliches Amt, wenn auch an einem andern Orte, inne haben, die ausgesetzten Besoldungszuschüsse nach Verhältniß der Zeit—⸗ dauer ihrer Amtsthätigkeit auf den betreffenden Stellen anzu⸗ weisen.
— Dem Epangelischen Ober⸗Kirchen⸗Rath sind mehr⸗ fach Vorstellungen mit der Firma „Gemeinde⸗Kirchenrath“ zugegangen, welche nicht von dem Vorsitzenden, sondern von einzelnen Aeltesten oder auch Gemeindevertretern unterzeichnet waren. Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath hat deshalb in einer Cirkularverfügung vom 5. d. M. darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 11 der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗-Ordnung die Unterschrift des Vorsitzenden — also in der Regel des Pfarrers, bei dessen Ermangelung oder Verhinderung, des durch §8. 8 bestimmten Stellvertreters — unumgängliches Er⸗ forderniß ist, um solche Vorstellungen als auf Be— schlüssen der Gemeinde⸗Kirchenräthe beruhend zu konstatiren. Von dem Vorsitzenden nicht unterzeichnete Vorstellungen der Ge⸗ meindekirchenräthe können, als von den letzteren ausgegangen nicht betrachtet und behandelt werden. Ist der Vorsitzende mit dem Inhalt des Beschlusses nicht einverstanden, so berechtigt ihn dies nicht, der Ausfertigung seine Unterschrift zu versagen, son⸗ dern nur zur einfachen Erwähnung oder motivirten Darlegung seines Dissenses in der an die vorgeordneten kirchlichen Organe gerichteten Vorstellung.
— Auf Requisition der Gerichte eines deutschen Bundes⸗ staates haben, nach einem Beschluß des Ober-Tribunals vom 2. Februar er., in Strafsachen die Gerichte eines anderen deutschen Bundesstaates stets Rechtshülfe zu leisten, wenn die Handlung an sich, in welcher die Rechtshülfe bestehen soll, im eigenen Lande nicht verboten ist. — Ein württembergi⸗ scher Staatsangehöriger, Kaufmann M., hatte sich der gericht⸗ lichen Verfolgung wegen schweren Diebstahls durch die Flucht entzogen und das württembergische Gericht zu H. hatte in Folge
Straf⸗-Prozeß⸗Ordnung beschlossen, das Vermögen desselben so lange in Beschlag zu nehmen, bis er eingefangen sei. In Ausführung dieser Verfügung beantragte das württember— gische Gericht bei dem preußischen Stadtgericht zu Frankfurt a. M. die Beschlagnahme von 6 Fässern Därme, welche M. in seiner früheren Wohnung zu Frankfurt a. M. zurückgelassen hatte. Gegen die Vollziehung dieser beantragten Beschlagnahme erhob jedoch Kaufmann S. zu Berlin Berufung, mit der An— gabe, daß er der Eigenthümer der im Besitze des M. befind⸗ lichen Därme sei, und machte hierbei geltend, daß hier keiner der Fälle vorliege, in welche die preußische Gesetzgebung eine Vermögensbeschlagnahme zulasse. In zweiter Instanz zurückge⸗ wiesen, legte Kaufmann S. gegen diesen Beschluß die Nichtig—⸗ keitsbeschwerde beim Ober⸗Tribunal ein, welche jedoch ebenfalls zurückgewiesen wurde. Nach 5§. 20 des gegenwärtig für das ganze Deutsche Reich geltenden Rechtshülfsgesetzes vom 21. Juni 1869 haben, nach der Erwägung des Ober⸗Tribunals, die Ge⸗ richte eines Bundesstaates in Strafsachen den Gerichten der anderen Bundes staaten auf Requisition dieselbe Rechtshülfe zu leisten, wie den Gerichten des eigenen Staates. „Zwar tritt nach §. 37 a. a. O. eine Ausnahme alsdann ein, wenn eine Handlung des Gerichts beantragt wird, deren Vornahme nach dem für dieses Gericht geltenden Rechte verboten ist. Aber die von den württembergi⸗ schen Gerichten beantragte Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten gehört, nach dem zu Frankfurt a. M. geltenden Recht, nicht zu den dem Strafrichter verbotenen Handlungen, da diese Beschlagnahme für einzelne Fälle (vergl. R. Str. G. B. §5§. 93 und 140) daselbst sogar ausdrücklich zugelassen und an⸗ geordnet worden ist, und der Umstand allein, daß die Beschlag⸗ nahme unter denjenigen Voraussetzungen, unter welchen sie im vorliegenden Falle beantragt worden, von den einheimischen Ge⸗ richten selbständig nicht hätte verfügt werden können, diese Hand⸗ lung nicht als eine verbotene im Sinne des §. 37 a. a. O. er⸗ scheinen läßt.
— Der General⸗Major August Graf zu Solms⸗Wil⸗ denfels, Commandeur der 29. Kavallerie⸗Brigade, ist mit Urlaub von Freiburg in Baden hier eingetroffen.
Bayern. München, 18. Februar. Die Kammer der Abgeordneten berieth gestern über den Gesetzentwurf, betref— fend die Brandversicherungsanstalt für Gebäude in den Landestheilen diesseits des Rheines. Ahg. Diepolder erklärte sich
daß die nach Rußland reisenden Deutschen in vielen Fällen
gegen den Gesetzentwurf, well die Angelegenheit ohnehin einmal
dessen auf Grund des Artikels 490 ff. der Württembergischen.
vom Reiche ans geregelt werde und der Entwurf nur neue Be⸗ amte, neue Kosten und komplizirte Arbeit schaffe. Abg. Lerzer ist ebenfalls dagegen, weil die Spitze des Entwurfs gegen die ländliche Bevölkerung gerichtet fei. Die Abgz. Hörmann, Weigand Thomaß und Wagner, Minister v. Pfeuffer und der Referent Abg. Hauck, vertheidigten die Vorlage, worauf Artikel 1 bis 8 nach der Fassung des Äusschusses angenommen wurden. — Die heute fortgesetzte Berathung des Gesetzes gedieh bis Artikel 6! und wurden unter Abwessung unwesentlicher An⸗ träge von Lerger und Gschwender die Ausschußanträge bezüglich der Klassifikation der Gebäude angenommen. Morgen wird' die Berathung weiter fortgesetzt.
— Der Abg. Hauck hat zu dem Abschnitte J. und II. des Gesetzentwurfes die Wahl der Landtagsabgeordneten betreffend“ eine Reihe von Anträgen gestellt. —Zum Referenten über den vom Kriegs⸗Ministerium der Abgeordnetenkammer vor— gelegten Hauptetat der Militärverwaltung des Königreichs Bayern für das Jahr 1875 wurde der Abg. Frhr. v. Fuchs bestellt. — Die . der angemeldeten Landtagsabgeordneten beträgt nun .
HGessen. Darm stadt, 18. Februar. Regierungs⸗Rath v. Preuschen hierselbst ist zum Geheimen Ober ⸗Konsistorial⸗ Rath, Regierungs-⸗Rath Strecker zum Konfistorial⸗ Rath er⸗ nannt worden.
— In der Zweiten Kammer sind, dem „Fr. J.“ zufolge, zur Zeit vier Landtagsmandate erloschen, und die Erledigung eines fünften steht in Kurzem bevor. Durch die Mandatsnieder— legung der bisherigen Abgeordneten Scriba und Ramspeck, so wie die Beförderungen der Abgeordneten Buff und Heinzerling sind augenblicklich un vertreten: die Kreisstädte Friedberg und Alsfeld, der fünfte Wahlbezirk der Provinz Oberhessen (Hießen, Land) und der elfte Wahlbezirk der Provinz Starkenburg (3win⸗ genberg). Hierzu kommt, sobald Abgeordneter Dernburg defi⸗— nitiv sein Mandat niederlegt, der Provinz Oberhessen (Langen⸗Offenbach). Friedberg hat seinen Abgeordneten wiedergewählt, die Bestätigung des letzteren hat aber demnächst erst wieder zu erfolgen. Die Anordnungen zur Wahl stehen in Kurzem bevor.
Mecklenburg. Malchin, 16. Februar. S. N Üeber die Verfassungsfrage wurde aus den bisherigen Verhand⸗ lungen des Verfassungscomités in der heutigen Landtagssitzung berichtet: Die ritterschaftlichen Mitglieder des Comités hatten gleich bei 8 erklärt, daß Ritter⸗ und Landschaft bei Bestand bleiben mußten; darauf aber die landschaftlichen Mitglieder er⸗ klärten, dann sei es nicht nöthig, das Wahlgesetz bis §. 9 durchzuberathen, denn mit der ritterschaftlichen Erklärung falle die ganze Regierungsvorlage zu Boden. In Folge dieses Dissenses wünsche dann das Comité vom Plenum zu erfahren, auf welcher Bafis es weiter berathen solle. .
Die Deputirten der Stadt Rostock, die Bürgermeister Crum⸗ biegel und Zastrow, wiederholten hierauf ihre Diktamen vom vorigen Jahr, „daß die Stadt Rostock ihre verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung zu den landesherrlichen Propositionen nicht ertheilen kann, sondern selbige vielmehr ablehne.“ Kammer⸗ herr v. Dertzen glaubt, daß sich die Erhaltung der Ritter- und Landschaft sehr wohl mit der Vorlage vereinigen lasse. Schlaaf⸗ Waren: Die Beseitigung der Ritter⸗- und Landschaft sei deutlich genug ausgesprochen, und dafür habe sich auch die Landschaft entschieden. Kammerherr v. Oertzen: Diesen Beschluß habe, die Landschaft nie erklärt. Schlaaf⸗Waren: In der Erklärung vom 24. Februar v. J. habe die Landschaft gesagt, daß die Landesvertretung, unter Beseitigung von Ritter⸗ und Landschaft, lediglich aus Wahlen hervorgehen solle. Kammerherr v. Oertzen kann darin noch keinen Widerspruch mit seiner Behauptung finden. Brückner⸗Neubrandenburg, Hermes⸗ Röbel, Grohmann-Dömitz u. A. wiesen dem gegenüber deutlich nach, daß sowohl Regierung als Landschaft die alten Stände beseitigen und dafür eine einheitliche Landes-Vertretung schaffen wollen. Indessen war ihre Bemühung Herrn v. Oertzen gegen⸗ über vergebens. Pogge⸗Roggow: Unker diesen Umständen sei es nutzlos, weiter zu verhandeln. Beide Stände hätten sich deutlich genug ausgesprochen. Die Ritterschaft hätte nur immer noch das Gefühl, die Regierung werde sich für Erhaltung der Ritter⸗ und Landschaft aussprechen. Wenn die Regierung nur erst Ernst mache, dann würden viele Mit— glieder der Ritterschaft ihren Widerstand aufgeben. Kammerherr v. Dertzen⸗Kotelow: Man möge das Comité ersuchen, auf Grund⸗ lage des Prinzips daß Ritter⸗ und Landschaft als politische Korporation bei Bestand bleiben, weiter zu verhandeln. Groh— mann⸗Dömitz: Er proponire, das Comité verhandele in Gruns— lage des Prinzips, daß Ritter⸗ und Landschaft aufgehoben werde. Dachse⸗Güstrow: Wenn Stände diese Beschlüsse faßten, dann sei jede Comité⸗-Berathung ausgeschlossen. Kammerherr v. d. Kettenburg⸗Matzendorf: Was man unter Beseitigung der Ritter⸗ und Landschaft verstehe, sei klar, aber nicht, was man unter Erhaltung von Ritter und Landschaft verstehe.
Jetzt will die Ritterschaft über Erhaltung oder Beseitigung der Stäaͤnde abstimmen. Die Landschaft trat aber sofort ab und erklärte darauf als Stand: Sie wolle die Beseitigung der Ritter⸗ und Landschaft als politische Korporationen. Hierauf erklärte die Ritterschaft, welche sich zahlreich zu dieser Sitzung eingefunden hatte: Sie wolle die Ritter⸗ und Landschaft als politische Kor⸗ porationen erhalten.
Nach langen Diskussionen, ob die Comité⸗Mitglieder auf Grund der entgegengesetzten Beschlüsse über die 5. 1— J weiter ver⸗ handeln könnten und follten, kamen die Stände endlich zu dem Beschluß, die eben gefaßten Beschlüsse der beiden Stände den J durch die Landmarschälle mittheilen zu lassen.
Lübeck, 17. Februar. Der schon vor vierzehn Tagen dem Bürgerausschusse zugegangene, damals aber von der Tage sord⸗ nung abgesetztee Senatsantrag, betreffend die Beschaffung der Geldmittel fuͤr die beschlossene Korrektion der Trave, ge⸗ langte heute zur Berhandlung. Es sind 2,700,000 S6 als Kostenerforderniß veranschlagt, und es sollen, um auch etwaigen Mehrbedürfnissen genügen zu können, 3 006, 000 S angeliehen werden, mit 45 Prozent zu verzinsen und den Obligationen pupillarische Sicherheit gewährend. Das Geld wird erst nach und nach erforderlich, es braucht daher auch nicht die ganze Summe auf einmal kontrahirt zu werden, und darum hat der Senat den Vorschlag des Finanzdepartements, mit einem Bank— hause das Geschäft abzuschließen, nicht adoptirt, sondern bean— tragt, daß das Departement selbst die Anleihe auflege und zwar zunächst nur 900, 000 S6 und dann alljährlich weiter nach Bedarf. Der Bürgerausschuß hat den Antrag mit großer Ma⸗ jorität befürwortet und die Bürgerschaft wird ganz unzweifelhaft zustimmen.
fünfzehnte Wahlbezirk der.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Februar. (W. T. B) Auf Anordnung des Finanz⸗Minister Depretis sind die für die ungaxische Ostbahn emittirten Staatsobligationen als ungarische Staatsobligationen (ungarische Ostbahn) bereits am Tage des Erscheinens in den offiziellen Courszettel aufgenom⸗ men worden.
Pest, 18. Februar. (W. 3.) Bitto besuchte heute Franz Deak, Tisza und Szlavy und konferirte mit denselben längere Zeit. Hierauf erstat⸗ tete Bitto im Ministerrathe Bericht über die Vorgänge in Wien. Se. Majestät wünscht die Ueberzeugung zu erlangen, ob nicht bezüglich der inneren Fragen zwischen den Parteien so wesent⸗ liche Differenzen bestehen, daß deren Vereinigung dennoch schei⸗ tern könnte. Große Konferenzen werden diesbezüglich nicht ab— gehalten und wird die Entscheidung den Parteien selbst gewahrt bleiben. Auf Grund des zu vereinbarenden Aktionsprogramms wird sich sodann die Regierungspartei konstituiren.
— 19. Februar. (W. T. B.) Heute Nachmittag hat zwischen Mitgliedern der Deakpartei und des linken Eentrums eine Berathung stattgefunden, zu welcher von ersterer Fraktion Szlavy, Csengery, Gorove, Szell und von letzterer Tisza, Si⸗ monyi, Varady und Pechy delegirt waren. In der Konferenz wurde eine vollkommene Verständigung über die Basis der Fusion hinsichtlich der Bankfrage, des Zoll- und Handelsvertrages, der Justizpflege und der Reform der Verwaltung erzielt. Die Erledigung der Frage wegen Bedeckung des Defizits, welche keine Schwierigkeiten verursachen dürfte, soll der Persönlichkeit über—⸗ lassen bleiben, welche mit der Neubildung des Kabinets betraut werden wird. Das Resultat der Besprechungen wurde sofort an Bitto übermittelt, um dem Kaiser Bericht zu erstatten. — Wie es heißt, sollen die Personen, welche an der heutigen Kon⸗ ferenz Theil genommen haben, vom Kaiser sofort nach seiner Ankunft empfangen werden.
Niederlande. Haag, 16. Februar. Seit November vorigen Jahres wurden Seitens des Gemeinderaths von Amster⸗ dam Unterhandlungen mit der Regierung und der Direktion der Nordseekanal⸗Gesellschaft über die Bedingungen gepflogen, unter welchen die Hauptstadt dem für die allgemeinen Schiffahrts⸗ Interessen wichtigen Kanal ⸗-Unternehmen eine weitere finanzielle Beihülfe, und zwar im Belaufe von drei Millionen Gulden gewähren soll, damit eine möglichst rasche und gesicherte Ausführung des Werkes erzielt werde. Die mit diesen Unter⸗ handlungen betraute Kommission des Gemeinderathes hat ihre Aufgabe mit solchem Erfolge erfüllt, daß sie bei der Regierung noch mehrere für die Stadt Amsterdam belangreiche Zugestaͤndnisse erwirkte. Die bedeutendsten dieser neuen Einräumungen sind die Herstellung einer solchen Austiefung der Zugänge zu dem Kanal unter dem normalen Wasserspiegel, daß auch sehr große Schiffe mit einem Tiefgange von 12 D-⸗M. von dem Kanale werden Gebrauch machen können, und eine solche Verbreiterung des ganzen Kanals, daß auf demselben Schiffe von 72 D.⸗-M. Tiefgang aneinander vorüberzufahren vermögen. Es ist nun ferner auch die Bedingung vereinbart, daß der Kanal vor dem 31. Dezember 1878 hergestellt sein werde. Auf Grund der dies⸗ fälligen Uebereinkunft mit der Regierung und der Direktion der Nordseekanal⸗Gesellschaft hat die Kanalkommission des Gemeinde⸗ rathes von Amsterdam den Antrag bei demselben eingereicht, in dem stipulirten Termine eine Summe von drei Millionen Gulden dem Staate zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag ist von dem Gemeinderathe in dessen heutiger Sitzung mit 33 Stimmen gegen Eine angenommen worden.
— Nach einem Berichte des „Leidsche Courant“ über das dritte Säkularfest der Universität Leyden haben auch die abwesenden Mitglieder des Königlichen Hauses den Kura— toren der Hochschule ihr inniges Interesse an dieser denkwürdigen Feier kundgeben lassen. Der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar ließen durch den Baron d' Joy van Mijdrecht, den Intendanten ihrer Domänen bei dem Haag, ihre Glückwünsche den Kuratoren darbringen, und der Prinz Heinrich der Niederlande übersendete aus Luxemburg ein Begluͤckwün⸗ schungs⸗Telegramm. ⸗
Der Minister⸗Präsident
Großbritannien und Irland. London, 18. Februar. Wie aus Osborne gemeldet wird, ist Prinz Leopolds Ge⸗ nesung so weit vorgeschritten, daß er am Dienstag im Stande war, auf kurze Zeit auszufahren. Der Herzog von Sachsen-Co⸗ burg⸗Gotha verabschiedete sich vorgestern von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales und verließ Marlborough⸗Houfe, um sich nach Eastwell Park zu einem Besuche des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh zu begeben.
— Die Königin hat, einer Mittheilung der „London Ga⸗ zette“ zufolge, den britischen General⸗Konsul in Siam, Mr. Knox, zu ihrem Agenten und General⸗Konful daselbst ernannt.
— Prinz Leopold ist zum Senior Wardein der Uni⸗ versitäts⸗ Freimaurerloge „Apollo“ in Oxford ernannt worden.
— In, Marlborough-House fand gestern ein diplo⸗ matisches Diner statt.
— In Domwningstreet war gestern wieder eine Kabi⸗— netsberathung, bei der nur der Earl von Malmesbury und der Marquis von Salisbury fehlten. Der Premier- Minister Disrgeli hat Einladungen zu einem parlamentarischen Diner für den 24. d. erlassen.
— Die Regierung hat beschlossen, den General-Major Sir Garnet Wolsebey nach Natal zu senden, um bis zur Ernennung eines Nachfolgers für den abberufenen Gouverneur Sir B. Pine die Regierung der Kolonie zu führen und der heimischen Regierung mit Rathschlägen betreffs der Ver⸗ waltung der Eingeborenen⸗Angelegenheiten und der besten Form einer Vertheidigungsorganisation an die Hand zu gehen. General Wolseley war, wie man sich erinnert, der Commandeur-en-chef der Aschanti⸗Expedition im Jahre 1873.
— Der gegenwärtig in London anwesende Premier⸗ Minister von RKeuseekand, Mr. Vogel, veröffentlicht in den Zeitungen das nachstehende Telegramm, das ihm von Mr. Donald Mean, dem Minister für Eingeborenen⸗AUngelegen⸗ heiten in Neuseeland, zugegangen:
Ich hatte eine befriedigende Zusammenkunft mit König Tawhaio. Die Unterhandlungen nehmen ihren Fortgang. Tawhaio befuchte mich in Hetlits mit seiner Familie und seinen Häuptlingen; wir dis« kutirten. Bedingungen, und freundschaftliche Beziehungen sind so ziemlich hergestellt.“
Der „Daily News“ wird mit Bezug darauf Folgendes
mitgetheilt:
Die bessern sich seit geraumer h ; der Kolonie gänzlich in ihre, eigenen Hände gelegt wurde, ist eine fried— liche Politik befolgt worden. Das Resultat zeigt sich nun. Der Krieg konnte während der letzten fünfzehn Jahre niemals als
Aussichten der Kolonie (Neuseeland)
Zeit. Seitdem die Verwaltung
beendigt angesehen werden. Der König begegnete Europäern bisher niemals. Das Resultat wurde hauptsächlich herbeigeführt
durch die friedliche Politik der Kolonie, sowie durch die Retreibung der Herstellung öffentlicher Werke in der ganzen nördlichen Insel, was die Eingeborenen lehrte, wie der Werth von Eigenthum sich dadurch vergrößert. Vieles ist auch der Thatsache zu verdanken, daß diese Werke den Eingeborenen eine thaͤtige und heilsame Beschäftiguug ge⸗ währten, indem sie ihnen ein anderes Feld als den Krieg für ihre Energie gab. Aber es sollte nicht vergessen werden, daß die Einge⸗˖ borenenkriege trotz der gegenwärtigen Wohlfahrt der Kolonie unge⸗ heure Summen Geldes kosteten, und es dürfte wohl erwogen werden, ,, die Opfer, die sie brachten, nicht vergolten werden
. Ausgaben für militärische Zwecke in den britischen Kolonien belaufen fich nach dem neuesten Armee⸗ Budget pro 1875/76 auf l, 52 335 Pfd. St. gegen 1734977 Pfd. St. im vorigen Jahre. Zur Bestreitung dieser Ausgaben steuern die Kolonien, einem parlamentarischen Blaubuche zufolge, im Ganzen nur 233, 199 Pfd. St. bei, namlich Ceylon 121,600 Pfd. St., die Straits⸗Niederlassungen 51,0900 Pfd. St., Mauritius 27, 006 Pfd. St., Hongkong 20,0900 Pfd. St., die Kap · Kolonie 10,000 Pfd. St. und Natal 3500 Pfd. St.
Frankreich. Paris, 18. Februar. Die französischen Botschaf ter, in Berlin Vicomte von Gontaut-Biron und in Rom Hr. von Corcelle und der Gesandte im Haag, Hr. Target, sind in Paris eingetroffen, der Botschafter in St. Petersburg, Ge⸗ ieral Leflo, wird morgen hier erwartet.
= Nach dem soeben erschienenen „Annuaire de la France ecclésiastiue“ zählt Frankreich fünf Kardinäle (Mathieu von Besanzon, Donnet von Bordeaux, Bonnechose von Rouen, Régnier von Cambrai und Guibert von Paris), und vierzehn Erzbischöfe (Rennes, Toulouse, Bourges, Avignon, Albi, Algier, Sens, Lyon, Auch, Aix, Forcade, Ehamboͤry, Rheims und Tours) und achtzig Bischsfe.
— 19. Februar. (W. T. B) Der Staats rath hat den Prinzen Napoleon auf sein Gesuch um Wiedereinstellung seines Namens auf die Liste der Divistons⸗-Generale abfällig
beschieden.
— (W. T. B.) In der heutigen Parteiyver⸗ sammlung der Linken wurde über den von Wallon vorgelegten Gesetzentweurf, betreffend die Bildung und die Befugnisse des Senates verhandelt. Der vormalige Präsident der Nationalversammlung, Grévy, sprach sich gegen die Vor— lage Wallons aus, weil sie die Orleanisten begünstlge, die weit mehr als die Bonapartisten zu fürchten seien; alle hervorragenden Führer der Linken, namentlich Gambetta und Jules Simon, empfahlen jedoch den Wallonschen Gesetzentwurf aus Gründen der Opportunität, der Klugheit und der Politik. Die Linke will nun zwar in einzelnen Punkten Modifikationen der Wallonschen Gesetzvorlage beantragen, erklärte indeß schon heute, daß sie den Gesetzentwurf Wallons auch dann annehmen werde, wenn die von ihr beantragten Modifikationen nicht genehmigt werden sollten. Die definitive Annahme der Wallonschen Gesetz⸗ vorlage ist sonach sehr wahrscheinlich geworden, obschon die Kom⸗ mission für die konstitutionellen Vorlagen den von ihr aus⸗ gearbeiteten Entwurf des Senatsgesetzes noch aufrecht erhält. Der Bericht wird wahrscheinlich am Montag der Nationalver⸗ sammlung vorgelegt werden, die Berathung dürfte dem Ver⸗ nehmen nach am Dienstag stattfinden.
Versailles, 19. Februar. (W. T. B.) National⸗ versammlung. Die in der heutigen Sitzung stattgehabten Berathungen waren ohne besonderes Interesse; die nächste Sitzung wurde auf Montag, den 22. d., anberaumt.
20. Februar. (W. T. B.) Die Budget kommission der Nationalversammlung hat sich gestern für die Ablehnung des ihr zur Vorberathung überwiesenen An⸗ trages Guichard ausgesprochen. Nach demselben sollten die Listen der pensionirten Beamten des Kaiserreichs wegen der bei Verleihung der Pensionen vorgekommenen Mißbraäͤuche einer Revision unterzogen werden.
Spanien. Madrid, 19. Februar. (W. T. B.) Die von auswärtigen Journalen verbreitete Nachricht, daß die Königlichen Truppen sich über die Ebro⸗Linie zurückgezogen haben, wird regierungsseitig als völlig unbegründet bezeichnet. Die Armee hält nach wie vor die den Carlisten abgenommenen Positionen besetzt und befestigt die Agra⸗Linie (Nebenfluß des Ebro) in einer Ausdehnung von 60 Kilometern. Die Nachricht, daß Bilbao von Neuem durch die Carlisten bedroht ist, entbehrt ebenfalls der Begründung.
— Die „Gaceta“ vom 11. Februar veröffentlicht ein Dekret, dessen Art. 1, bestimmt, daß 70, 9000 Mann zum Dienst in der aktiven Armee und in der Reserve unter die Fahne gerufen werden. In diesem Aufruf sind alle jungen Leute be⸗ griffen, welche am 27. Dezember 1874 das 19. Fahr vollendet haben. Die Loskaufssumme ist auf 2000 Pesetas festgestellt. In den Motiven heißt es:
»Das Ministerium würde seine ernstesten Pflichten verabsäumen und nicht des Vertrauens des Königs würdig sein, wenn es sich nicht beständig mit der Frage des Krieges, der unheilvollen Ursache von Unordnungen und der furchtbaren Quelle von Leiden für bie ganze Nation beschäftigen würde. . . Die Regierung ist entschlossen, die wahnsinigen Empörungen im Norden und auf Cuba zu vernichten, und zählt deshalb auf die Selbstverleugnung und die Vaterlandsliebe aller; doch es ist nothwendig, dem Lande ein neues Opfer aufzu⸗ legen; dieselbe steht heute nicht an, dieses Opfer zu verlangen durch Aufrufung von 70 0900 Mann zur Verstärkung der Armee auf der Halbinsel und in Amerika, und zur Ausfüllung der durch die natür⸗ lichen Verluste und den Abgang derer, welche ihre Kriegsdienstzeit vollendet haben, entstandenen Lücken. Dieser Aufruf darf nicht Grund der Entmuthigung sein; im Gegentheil steht die von dem Krieg dar— gebotene Aussicht aufs günstigste für unsere Waffen, namentlich im Norden. Die Regierung hat sich nicht geschent, all den eitlen Ver— sprechungen, welche die Abschaffung der Aushebungen ankündigten, ein Ende zu machen. Sie zieht es vor, der Nation freimüthig zu sagen, wie weit die schmerzliche Pflicht geht, welche sie ihr auferlegt.“
Rußland und Polen. St Petersburg, 20. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) Das Ministerium der Wege und Ver⸗ kehrsanstalten hat einen Plan für den Bau eines neuen Eisenbahnnetzes vorgelegt, dessen Gesammtausdehnung gegen 80900 Werst betragen soll. Die Vollendung desselben wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. In erster Linie sollen die erste sibirische oder Uralbahn und einige Stein⸗ kohlenbahnen im Donnetzgebiete in Angriff genommen werden. Hinsichtlich der Richtung der Uralbahn sollen mehrere Vorschläge gemacht und eine endgültige Bestimmung noch nicht getroffen sein, die erst im März oder April erfolgen dürfte. — Die in auswärtigen Blättern verbreitete Nachricht, daß von auswärts eingeführte Eisenbahnschienen einem Zoll von 80 Kopeken 3. . unterworfen werden sollen, hat noch keine Bestätigung gefunden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Februar. (H. N.) An Stelle des Freiherrn de Geer und des Grafen
Hamilton, welche die auf sie gefallene Wahl als Vertrauens⸗
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