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ö. a , end Irland. London, 20. Februar 8e. . . 3 neue sten Dis pofitionen ; nzessin Beatrice Osbo . oder 3. März verlassen, um nach Wi ũ̃ K indsor zurückzukeh i Leopolds Genefung ' it so weit v ̃ . — rgeschritten, daß er i letzter Woche im Stande war, sei ; in n 1 * 1 n J d und es mit einem andern zu . ,, . Die Bereitwilligkeit der englischen 29 . w auszurücken, soll nun, wie es ißt, in Kurzen die Probe gestellt werden. 2 ine 5 zu haltenden bestimmten 29. 10 ö , . ö in jeder Stadt in England ge⸗ ig erden, und das Resultat wird die von der gie erung g schte mfr gtion liefern, nämlich, welche w willigen plötzlich binnen der kürzesten Frist versammelt ,
Leistungen der Anstalt durch die Kreisschul⸗Kommission an⸗ geordnet. . ; — In der Sitzung der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung am 18. Februar handelte es sich um den Austrag der alten Streitfrage, ob das Oetroi beizubehalten sei oder nicht. Die Abstimmung ergab Verwerfung des Antrags auf Wegfall des Octrois mit 23 gegen 11 Stimmen.
— Wie man der, Köln. 3tg.“ schreibt, sind, trotz der höchst ungünstigen Witterung, an den Festungsbauten in Mainz die Erdarbeiten nicht ganz unterbrochen worden. Nachdem kürz⸗ lich auch das letzte Prlvatgrundstück um einen bedeutenden Preis in den Besitz der Fortifikation übergegangen und dasselbe ge⸗ räumt ist, ist das letzte Hinderniß beseitigt, welches den voll⸗ ständigen Schluß der neuen Umwallung verzögerte und nament⸗ lich den rascheren Betrieb der Arbeiten an den bedeutenderen Werken der Ueberschwemmungswerke der Nordseite sehr be⸗ k einträchtigte. Die herannahende Bauzeit wird mit er⸗ , für das Albert⸗Denkmal im höhter Bauthätigkeit ausgefüllt werden. An der König⸗ Statue des Prinzen Albert ist nunmehr erfolgrei lichen Konservenfabrik schreiten die Arbeiten stets vorwärts gegefsen warden. Das Modell war das Werk kennen, Tl, und nun ist auch der Bebauungsplan der Neustadt höheren e nen Bil'haues Folen. — Die Kosten des auf dem Then f⸗ Orts genehmigt und in diesen Tagen der städtischen Behörde . London zu errichtenden nationalen Sp 6 wieder zugestellt worden. Die Vorarbeiten zur Ausführung sind dem Vernehmen nach auf 80 000 Pfd. Ster. peransch ö. derselben werden sofort beginnen und zunächst das größten Theils . Ca 9 . g. Das Budget des Finanz⸗Ministers ,, in dem ehemaligen zweiten Rayon liegende ehemalige, nun der das, dem Parlament des Dominion soeben vorgelegt .
Stadt gehörige Festungsgebiet parzellirt und zum Verkauf aus⸗ 3 6 dis Einkünfte des abgelaufenen Jahres 71,200 005 h gesezt werden. Gleichzeitig ist die Umführung der Eisenbahn Dollars und die Ausgaben 23,460,090 Dollars betrugen, in durch die Festung sowohl in der Linie als auch der Entschädi⸗ . dessen ein Ueberschuß von 200 000 Dollars verbleibt gung festgestellt und sind die betreffenden Verhandlungen vorerst . k 1875176 sind die Einkünfte auf 25. 250, 000 Dol foweit abgeschlossen, daß noch die Zustimmung der Generalversamm⸗ lar. die Ausgaben auf 24 890,000 Dollars veranschlagt, der lung der Ludwigsbahn und die Genehmigung der oberen Militär⸗ ,, sonach ea. 3 Million. Die Zinsen— behdö inz ; j l . hen Schuld h ch in R 5 = 5. 3. behörde einzuholen bleibt. Resultats der le n g i ehätn ihn ö vortheilhaften ; ) ) behaupten mit Nachdruck, daß dies nicht geschehen . Mecklenburg. Dem Landtage ist am 18. ein schwe⸗ . 0 000 Dollars vergrößert. Urtheil gegen den Häuptling in' Gemäßheit der freien . .
— , ; ef! Frankreich. Ver sailles, 22. 5 e, m, m bann, rinsches Reskript zugegangen, welches über den diesseitigen An⸗ fan n, 4 K 22. Februar. Nationalver⸗ . dargalibalele könne daselhst nicht gehörig theil an der franzöfischen Kriegs kontzribution Mittheilung iituti hellen Rinn , utigen Sitzung wurde der Bericht der kon— 160 Natal wird aun der e,, nach ata zurückgesandt werden. In macht. Derselbe wird sich unter Hinzurechnung der in zwischen uf, . , sich gegen den Waklonschen unter keinen ,, n,, daß er dahin eingenommenen Zinsen Johannis d. J. auf Jo] 4,000 (b be⸗ a ö n, , , Die Versammlung heschloß Langglib aleles Dieren hen, fit , ö . 8 * . L 6 . 1 * 25 6490 5 * . J ; ö, 8.598 I ! 16h 19 ) e Spitze 9 laufen. Nach dem Vorschlage der Regierung sollen davon ver⸗ fussion! des Canone . Rechten, sofort in die Dis⸗ fh aß eren waffern an der Grenze dieser , . . 96 de wendet werden: 1,200, 900 6 zur Unterstützung des Schul⸗ Artikel des Wällen schen Gen wurfes einzutreten. Der erste ö Hänptling nach der Kolonie zurückehrt, werden sesne redellischen wesens in den Landstädten und den ritterschaftlichen Flecten. 4. ö , , zesetzentwurfs wurde schließlich mit ö 2 ngen un germeid licher wein inen großen Kaffern⸗ 4560, 000 M6 zum Bau eines Museums, 400, 009 6. zum Bau arauf 2 Stimmen angenommen. Die Sitzung wurde . ö 1 . im Plane, die Rückkehr von Hr Colenfo eines Gebäudes für die medizinischen Institute der Universität zu Die . ijtät bestan ; Magan mne, u fed. Gen, in, Halbmast, Schließen der Läden und Rostock und 1040, 000 SY für die Erweiterung der Irrenheil⸗ der Linken 1 . . wr sch en enen Gruppen kleidern zu . ö K. 6 ö von Trauer⸗ : ; j j inen Gefammtbetr , h litglieder 8 recht e r . enen ,, Feind Ratals genann i = anstalt zu Sachsenberg. Dies würde . Sesammtbetrag von Unter letzteren befanden sch ni en fr 5 rechten Centrums. gemeines Vermeiden seiner Predigten wird an n, ö 6. ö 3 090, 050 / ergeben, so daß noch 3,984,000 S4 zu ander⸗ ö entlich die Herzöge von Broglie . weitigen Zwecken verfügbar bleiben würden.
* 9 1 2 904 * 5 — 1 9 . der Prinz von Joinville und Bocher Die är inke, namentlich Louis Bl Qui: 8 e ; 8 f ö ö ; b . Barode Ec jp ich Louis Blanc, Quinet, Peyrat , . Es J ö R Sach sen⸗Weimar⸗Eisen ach. Weimar, 21. Februar. bergen außer ihr auch Greyn und Thiers auen den Vorschriften der Einzelstaaaten 3 über die Wirksamteit einer Strafver 4 , . . . J, kJ Ober-Tribunals vom 27. Januar er., nicht, um die Ver⸗ nigin von Sachsen waren gestern Nachmittag auf dem ge⸗
der Abstimmung.
Vormundschaftsbehörde oder eines Familienraths bei Ertheilung Das Geseßz über die Exekuti .
ö 5 ; ) ; Der si . f ö . ekutivgewalt is ; iger
des Ehekonfenses; b. über die vor der Eheschließung erforderliche weigerung des Zeugnisses zu begründen. schmückten Bahnhofe die Hofstaaten des Großherzoglichen Hofes, ö ,,, das Offiziercorps des 1. Bataillons des 5. Thüringischen Infan⸗
kanzler⸗Amts) durch die Bundesregierungen ermächtigt worden sei, von jetzt ab Realschülern, welche das Zeugniß der Reife befitzen, die Berechtigung zum Studium der Medizin, zur Meldung für alle medizinischen Prüfungen und zur Nieder⸗ lassung in allen Staaten des Deutschen Reichs zu ertheilen. Diese Angabe entbehrt jeder thatsächlichen Begründung.
— Die Gesammtstrafe für die wiederholte un⸗ befugte Vornahme geistlicher Amtshandlungen Sei⸗ tens eines gesetzwidrig angestellten Geistlichen kann, nach einem Erkenntniß des K . . ö. . 2. das ind ed englische oder Maß von 100 Thlrn. übersteigen. — Der ikar H. wurde vom . Kreisgericht zu P. , . unbefugter Vornahme geistlicher Amtshandlungen in 13 resp. 6 Fällen zu 130 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu fünf Wochen Gefängniß und zu 60 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu 12 Tagen Gefängniß verurtheilt. Dieses Urtheil wurde in zweiter Instanz bestätigt und die dagegen eingelegte Richtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, in welcher er sich auf 8§. 23 des Gefetzes vom 11. Mai 1873 („Wer geistliche Amtshandlungen in einem Amte übernimmt, welches ihm den Vorschriften der 55. 1 bis 3 zuwider übertragen worden ist, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Thlr. bestraft.“, berief, zurückgewiesen. „Die Beschwerde ist“, wie das Erkenntniß des Ober⸗-Tribunals ausführt, „nicht begründet, da auf den fest—⸗ gestellten Thatbestand das Gesetz richtig angewendet worden ist,
da auch dem Fürsten Karl von Rumäni ĩ mänien ein Sch ,. die Thronbesteigung des Königs Alfons ö. s ö , Regierung zugestellt ist. Die Pforte erblickt darin , nerkennung der Sou veränetãt Rumäniens und wird mit der 6 ,,. 6 nicht eher in diplomatische Be eten, bis ihr n ĩ Schri 1fklã . , . ihr über diesen Schritt Aufklärungen er⸗
Rußland und Polen. St bruar. Das „Journal de St. P.“ . i 3 ö. in München erfolgten Tod des Geheimraths, Kammerh . Hofmeisters Karl von Peter sen. Der Ver nach und nach als Vize⸗-Konsul in D in Dresden, Lissabon, zum Geschäftsträ später als Direkt
eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen, welchem An⸗ trage das Haus beitrat. —⸗
Dann wurde die gestern abgebrochene zweite Berathung des Etats des Ministeriums für die landwixthschaft⸗ lichen Angelegenheiten (S. Nr. 45 d. Bl.) und zwar des Kapitels 107: Landmwirthschaftliche Lehranstalten fortgesetzt, 3u diesem Kapitel lag folgender Antrag des Abg. Dr. von Sybel vor:
Die Königliche Staatsregierung aufzufordern,
5. J ge len * neuen feas er carichen Mittel: chulen die Aenderung zu treffen, daß neben der deutschen nicht zwei 6 Sprachen gelehrt werden,
französische; . . ; ; 2) bei dem Reichskanzler ⸗Amte die Berechtigung zur Ertheilung
der Quglifikation fär den einjährigen Dienst den landwirthschaft⸗ sichen Mittelschulen auch nach der obigen Aenderung des Lehrplanes zu sichern. ;
Der Abg. Dr. Virchow sprach sich in längerer Rede dafür aus, die landwirthschaftlichen Lehranstalten höherer Ordnung mit den Universitäten zu vereinigen, In demselben Sinne äußerte sich der Abg. Parisius, der besonders die gestrigen Ausfüh⸗ rungen des Ministers für landwirthschaftliche Angelegenheiten angriff. Der Staats ⸗Minister Dr. Friedenthal nahm darauf das Wort, um die Angriffe der Abgg. Dr. Virchow und Paristus zurückzuweisen. Der Regierungskommissarius Landes⸗ ökonomie⸗RKath Thiel wandte sich deninächst gegen die Ausstellungen ingbesondere bei der hier vorliegenden Feststellung einer Mehr= des Abg. Paristus, der die gestern angeführten Zahlen als nicht zu heit selbständiger Delikte, die gefetzlichen Bestimmüngen über die treffend bezeichnet hatte, und gah einlge nähere Details der Zahlen. Reallonkurrenz Anwendung finden. n Hierauf wurde der Antrag des Abg. Dr. v. Sybel angenommen, . . . ;
Tit. J sowie auch die folgenden Titel des Kap. 107 genehmigt. Die in der preußischen Kriminalordnung gegebenen Vor⸗ Ba Kah. 108 (Thieratznkelschulen und Veier närwese n spraͤch schriften über den Zeugengiwang bei Verbrechen erstreckt sich, nach zunächst der Abg. Frentzel, welcher sich darüber beschwerte, daß einer Entscheidung des Ober⸗Tribunals vom 27. Januar er., nan ben Thierarzneischulen und dem Veterinärwesen nicht auf alle strafbaren Handlungen (Verbrechen, Vergehen, Ueber⸗ die gebührende Aufmerksamkeit schenke. Der Staats⸗Minifter tretungenz. Denn nach der Terminologie der Kriminglordnung Dr. Friedenthal anerkannte, daß man eines tüchtig durch⸗ und des Allgemeinen Landrechts umfaßt der Begriff: Verbrechen gebildeten Beamtenstandes an den Thierarzneischulen bedürfe; rale sträfbaren Handlungen.“ . In derselben Sache ent= Aine Gehaltserhöhung der Beamten fei' auch bereit in Aussicht schied das DOber-Tribünal, daß 3. 313 Nr. 3 der Kriminalord⸗ genommen, bis jetzt aber nicht möglich gewesen. nung, nach welchem ein Künstler und Gewerbetreibender das feien schon Erhebungen angestellt, in wiefern die Ansprüche an Zeugniß zur Entdeckung eines Geheimnisses verweigern kann, bie Qualifikation der Thierärzte zu steigern seien. Die Einrich- wenn er dadurch in seiner Kunst oder Gewerbe einen tung einer Centralstelle für das Veterinärwesen werde baldigst Schaden erleidet, auf den Geistlichen keine Anwendung sindet, da erfolgen. Die sämmtlichen Titel des Kap. 108 wurden hierauf das geistliche Amt nicht mit einer Kunst oder einem Gewerbe in genehmigt. (Schluß des Blattes.) Parallele gestellt werden kann und von der Entdeckung technischer
— Das Reichsgesetz vom 6. Februar d. J. über die Be⸗ Seheimnisse, wie fi, der Gesetzgeber im . 313 3. 3 6. 6 urkundung des Personenstandes und die Eheschließung enthält k im Auge hat, beim geistlichen Amt nicht die das materielle Eheschließungsrecht nicht vollständig erschöpfend, Rede ist. es verweist vielmehr den Standesbeamten auf eine Reihe Lan⸗ — Die bloße Möglichkeit, daß ein naher Anverwandter des
vorgeladenen Zeugen derjenige sein könnte, gegen welchen das
sind angewiesen worden, fich auszurũsten Seem ef sun gs Expedition . zu
Amerika. Aus
um am 1. Mai eine können.
Washington wird unt us erm 18. ds. 6 n, . Die Aus sichten der Tarifbill haben sich 5 as Finanzcomitẽ ist übereingekommen, Whisky mit 4 v ber Gallon, und im Inlande fabrizirte Cigarren mit e. . . Tausend Stück zu besteuern. Der Senat hat k angengmmen welche die Wiederaufnahme der 5 gen in klingender Münze in 1879 begünstigt. Auf der 8 . , . Eisfloß von einer Länge von 2 Pieilen. Der Chesapeake ist zugefroren un er P ist für die Schiffahrt verschlossen. 6. . j . = fir de . Grant hat eine Extrasession des Senats men 5. . 264 i gn. von Exekutivgeschäften einbe⸗ fen. — Senat hat sich mit 39 gegen 33 Sti ; 6 gegen 37 Stimmen ge⸗ e re nchbeg zunßulasen, da die Gesetzlichkeit e ah 1 . . Louisiana angefochten worden ist Die New⸗Jorker Journale veröf ichen folg Depe , fentlichen folzende Depesche Die Ir Ban? sirv j Die cubanischen Insurgenten drin ĩ J 7 2 . . . . n e, ,, ver, die Plantagen in Brand steckend Genn Conche , . spanischen Streitkräfte. Es haben einige ,,, Mn n fe stattgefun den und in einem Gefecht mit den Eubanern amn , Donzale⸗ bei Manacas wurden auf spanischer Seit 156 M See r h Seite 1909 Mann
Afrika. ye 2 . ö ö ; a , ,, Langalibalele soll nicht nach Natal zur ücgeschickt 7 1 Freihei gesetzt und mit seir 9 3. zurn chickt, 1 nit en Weibern und Kinde irgendwo in der Capkolonte untergebracht werden. Die e .
Freiwilligen,
Hydepark bestimmte
dem Distrikt
len Fel nn uß dieser Ueberzeugung,
9 8anz j 2 9 Aus der Cap stadt meldet die „A. A.
6
. ja zugefroren ist, kommen, um über unsere cane Eaanisq Milz * trans kaspischen Militãr⸗ Räuberbanden umher,
. das rechte Ufer Unter! herzufallen.. Auch im . alreiben sich turkmenische. und die Verbindung zwischen Kraffnowodsk und 8 Alexa unde die Verbindung zwischen Krafsnowodsk und Peter-Alexandrows ,, 9 Das beweist die im 33 Zerstörung eines Auls von 53 Kibitken durch den Schal-Teß,stamnn nur 38 Werst von Krassnowodsk entf ch, den Ochal-Tekestamm ʒ Werst von Krassnowodek entfernt.? Com pagn 0 Ko⸗ nur 8. Berst von Kraf fernt. zompagnien und 20 Ko⸗ saken, die den Räubern nachgefand k ; ich e Rau achgesandt wurden, konnten sie nicht ei
und fie brachten ihren Raub ö, und si achten ih Re ungestraft in Sicherhei s befi
Hh die 9 ' s— clcherheit. Es be e ö t . ö . faktisch 6 ̃ Dewalt turkmenischer Räuber, die ohne Einmisch der rufsi schen Macht schwerlich werden zur Ruhe gekrackt .
Mach gtlich zur Ruhe gebracht werden können. ö ö. Journal de St. Petersbourg“ veröffentlicht den Wortlaut des bereits erwähnten Gesetzentwurfes, welcher be—⸗ stimmt ist, die Bezieh ; ischen . ö kö eziehungen zwischen dem Arbeitgeber und . . sowie zwischen Herrschaft und Dien st⸗ zu regeln. Danach zerfällt der Entwurf in 10 Titel mit
Auch darüber
. Statistische Nachrichten.
Der Baarbest des 1 si S . ö des vormaligen preußischen Staats⸗ gen e 3 ,, des Jahres 1872 3,646,893 Thlr. 2 Szr. Im Jahre 1873 sind bei der Generalstaatskasse cin gekommen: zr. Jm Jahr. ind bei der Generalstaatskasse eingekommen: 3 Aktip. Kapitallen, inkl. 600 Thlr. in . 29905593 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf., 2) an Zinsen 46,125 Thlr. 11 Sgr.
Berathung nach Erledigung des S hefe. . Rachweisung, Auseinandersetzung oder Sicherstellung des Ver⸗ ordnung der ane rn n nm r auf die Tages⸗ mögens; c. über die zur Ehe der Landesbeamten und der Aus⸗ . vorden. länder erforderliche Erlaubniß, sowie 2) die in Ausführung des Reichsgesetzes von den Landesregierungen zu erlassenden Vorschtiften über die Zuständigkeit in Dispensationsangelegen⸗ heiten. Mit diesen Bestimmungen hat sich der Standesbeamte bekannt zu machen, und es wird nothwendig, den Standes⸗ heamten als Ergänzung des Reichsgesetzes eine auf amtlichen Grundlagen beruhende Zusanimenstellung des in den ge⸗ dachten Richtungen von ihnen anzuwendenden vielfach zerstreuten Rechtes in die Hand zu geben.
Der Geheime Justiz⸗Rath Dr. Stölzel, welcher im vorigen Jahre eine analoge Schrist für Preußen besorgte, hat es über⸗ nommen, nach amtlichen Quellen eine solche Zusammenstellung für
das Deutsche Reich zu liefern. Dieselbe sall das gesammte materielle Cheschließungsrecht umfassen und wird fertig gestellt werden, sobald
die nöthigen amtlichen Berichte eingegangen und die in Betreff der Dispensationen zu erwartenden Bestimmungen getroffen sind. Um jedoch den preußischen Standesbeamten die nöthige Anlei⸗ tung über das Verhältniß dieses Rechtes zu dem bisherigen Rechte möglichst bald zu bieten, soll als erstes Heft der beab⸗ sichtigten Schrift das nun für Preußen gültige Reichs- und Landes-Eheschließungsrecht mit einleitenden und erläu— ternden Bemerkungen sofort bei Franz Vahlen hierselbst erscheinen.
— Nach dem soeben erschienenen Jahresbericht über das Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich 1874 ist dieses Blatt neben den Lokal- bezw. Landes⸗Publi⸗ kationsorganen in folgenden Staaten zum obligatorischen Publi⸗ kationsorgan für alle Handelsregister⸗Sinträge bestimmt worden: Preußen, Lauenburg, Königreich Sachsen, Sachsen⸗Meiningen⸗ Eisenach, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen⸗Coburg, Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen und Rudolstadt, Waldeck, Reuß jüngere Linie, Schaumburg⸗Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg.
In folgenden Staaten gilt das Central⸗Handelsregister für einzelne Gerichtsbezirke oder für gewisse Klassen von Eintragungen als obligatorisches Publikationsorgan, für andere als fakultatives: Hessen, Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz, Sachsen-Meiningen, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen-Gotha und im Reichsland Elsaß⸗ Lothringen.
Fakultativ eingeführt ist das Central⸗Handelsregister in Bayern, Württemberg, Baden, Anhalt, Reuß ä. L.
Wir können noch hinzufügen, daß der mecklenburgische Landtag auf Antrag der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Regierung inzwischen die obligatorische Einführung des Central⸗ Handelsregisters für alle Handelsregister⸗-Einträge in Mecklenburg genehmigt hat. Auch mit der Herzoglich anhaltischen Regierung sind die Verhandlungen soweit gediehen, daß die Publikation der sämmtlichen Eintragungen aus dem Herzogthum Anhalt binnen Kurzem im Centralorgan erfolgen wird.
Wenn somit in dem Jahresbericht die Hoffnung ausge⸗ sprochen ist, daß der obligatorische Geltungsbereich des Central⸗ Handelsregisters, welcher beim Schlusse des Jahres 29322709) Einwohner oder 73,3 Prozent der Bevölkerung des Deutschen Reichs umfaßte, sich bald auf noch mehr Staaten erstrecken werde, so ist diese Hoffnung schon jetzt theilweis in Erfüllung gegangen. Es ist daher auch die Erwartung berechtigt, daß sich spätestens mit dem Inkrafttreten des revidirten Handelsgesetzhuchs der obligatorische Geltungsbereich des Central⸗Handelsregisters auf das ganze Deutsche Reich erweitern wird. Daß eine der⸗ artige Centralisation ein Bedürfniß ist, beweist die Thatsache, daß im Jahre 1874 bereits über 24,000 Firmen oder Prokuren in dem Centralorgan verlautbart worden sind. Der Jahres⸗ bericht weist überdies nach, wie auch anderweitig das Be⸗ dürfniß centraler Publikatlonen auf dem kommerziellen Gebiet hervorgetreten und wie dessen Befriedigung durch das Central— Handelsregister angebahnt worden ist.
— Aus dem „Central⸗Organ für das Realschulwesen“
(W. T. B.) Zur Feier des Geburtstages Washingtons hatte der Gesandte der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Mr. Ba neroft Davis, gestern Abend eine größere Gesellschaft in das hiesige amerikanische Gesandtschafts-Hötel ge⸗ laden. Anwesend waren preußische Staats⸗Minister, Mitglieder des diplomatischen Corps, die vornehmsten Professoren der hiesi⸗ gen Universität mit ihren Familien, sowie viele Mitglieder des preußischen Landtages und eine große Anzahl hier wohnender amerikanischer Staatsangehöriger. Bei dem in dem Haupt⸗ empfangssaale stattgehabten Souper wurden Toaste ausgebracht auf den Deutschen Kaiser und den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Rordarnrika, welche mit großem Enthusiasmus aufgenommen wurden.
— Der Ober⸗Prisident von Elsaß⸗Lothringen, von Möller, hat sich gestern Abend nach Straßburg zurückbegeben.
Po sen, 22. Februar. (W. T. B.) Der Weihbischof Janiszewski ist am Sonnabend, den 20. d. M, aus der Haft in Kofzmyn entlassen und auf Anordnung des Ober⸗-Präsidenten aus den Provinzen Posen, Preußen, Schlesien und dem Regie⸗ rungsbezirk Frankfurt a. O. ausgewiesen und bereits über die Grenze dieser Bezirke gebracht worden.
— Der General⸗Major Graf von Roedern, Comman⸗ deur der 4. Kavallerie⸗Brigade, ist mit Urlaub von Bromberg hier eingetroffen, ebenso der General⸗Major Jungs, Comman⸗ deur der 1. Feld⸗Artillerie Brigade, von Königsberg i. Pr. — Der General⸗Major von Krosigk, Commandeur der 1. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, hat sich mit Urlaub nach Halle a. S. be⸗ geben.
Bayern. München, 21. Februar. Se. Majestät der König hat, dem „Corr. v. Uu. f. D.“ zufolge, unterm 17. d. M. genehmigt, daß für die Folge das General⸗-Sekretariat des RFriegs⸗Ministeriums die Bezeichnung „Gentralabtheilung des Kriegs-Ministeriums“ zu führen habe und daß als Chef dieser Abtheilung ein Stabs⸗Offizier mit dem Range und den Kompetenzen eines Reßiments-Commandeurs aufgestellt werde. Se. Majestät hat den Major und Referenten Fr. Schinner, bisherigen Adjutanten des Kriegs⸗Ministers, mit der Wahrnehmung der Funktion eines Chefs der genannten Ab⸗ theilung beauftragt.
Hessen. Darm stadt, 19. Februar. (Fr. I) In der am 17. d. M. abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der bei der ForstWittwenkasse Betheiligten, zu welcher sich, wie früher erwähnt, beinahe sämmtliche Forstmeister und Ober⸗ förster eingefunden hatten, wurde die in Aussicht genommene Erhöhung der Gehalte und bezw. der Einlagen und zwar dahin, daß die Gehalte auf 400 Fl. bezw. 545 Fl. erhöht werden, be⸗ schlossen. Auch soll eine entsprechende Nachzahlung für 1873 und 1874 erfolgen.
— Nach Artikel 28 des neuen Volksschulgesetzes können Privat⸗Unterrichts-Anstalten, deren Besuch von dem Besuche der öffentlichen Volksschulen entbinden soll, nur mit Genehmigung der obersten Schulbehörde errichtet werden, und es dürfen dabei nur Lehrer oder Lehrerinnen, welche diese Behörde nach Kenntnissen und Sittlichkeit für befähigt erkannt hat, an⸗ gestellt sein. Von jedem Wechsel im Lehrerpersonal, im Lehr⸗ plan und Schullokal ist der Behörde vor dessen Eintritt Anzeige zu machen. Die Anstalten stehen zunächst unter der Aufsicht der Kreisschul⸗Kommissionen und können bei Renitenz geschlossen werden. Neuerdings hat nun das Ministerium des Innern auf Grund jenes Artikels die genauesten . Erhebungen über die dermalen bestehenden Privat⸗Unterrichts⸗Anstalten be⸗ züglich der Unternehmer, der ertheilten Erlaubniß, der erstrebten Bildungsziele und der Altersgrenzen der Schüler, bezw. der Schülerinnen, unter Vorlage des Unterrichtsplans, der Zahl der
terie⸗ Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) versammelt, auf dem Perron die Regimentsmüsik und eine Compagnie des Bataillons als Ehrenwache unter dem Kommando des Haupt⸗ manns v. Nostitz aufgestellt. Kurz vor Ankunft des Zuges er⸗ schienen Ihre Köoͤniglichen Hoheiten der Großherzog, der Erb⸗ großherzog und die Erbgroßherzogin Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist durch katarrhalische Affek⸗ sonen gezwungen, die frische Luft zu vermeiden — sowie Ihre Hoheiten die Prinzessinnen Marie und Elisabeth. Nach den Begrüßungen besichtigte Se. Majestät der König Albert mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog die Ehren— wache, worauf sich die Höchsten Herrschaften mit Ihren König⸗ lichen Gästen in das Schloß begaben, welches ebenso wie einige öffentliche Gebäude im Flaggenschmuck prangte. Nach der Tafel blieben Ihre Majestäten und die Großherzoglichen Herrschaften im engern Familienkreise vereinigt und begaben sich später in das Hoftheater. Heute (Sonntag) früh, nachdem Ihre Majestäten die Messe gehört, wohnten Allerhöchstdieselben und Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Großherzog, der Erbgroßherzog, die Erbgroß⸗ herzogin und die Prinzessinnen einer Matinée im Saale der „Erholung“ bei. Später nahmen die hohen Gäste die Stadt in Augenschein, und besuchte Ihre Majestät die Königin Carola namentlich auch das Schillerhaus. Abends wohnten die säͤchsischen Majestäten einem Konzert hiesiger Künstler bei den Erbgroßherzoglichen Herrschaften bei. Morgen früh wird der König zunächst die Kaserne besichtigen.
Bremen, 18. Februar. (H. N) Die Bürgerschaft beschäftigte sich gestern mit den vorläufigen Anträgen der Sanitätsbehörde, wegen Errichtung eines öffentlichen Schlacht⸗ hauses, die der Senat bereits genehmigt hat. Die Bürgerschaft beschloß im Einverständniß mit dem Senat, daß die Errichtung eines ausschließlich zu benutzenden öffentlichen Schlachthauses in Verbindung mit einem Viehmarlte für die Stadt Bremen ein „dringendes Bedürfniß sei, daß nach dessen Errichtung alles Privatschlachten verboten werden müsse, daß die Baudeputation in Verbindung mit der Sanitätsbehörde zu näheren Vorschlägen beauftragt und ihr für die Ausarbeitung der Pläne ein Betrag
von 2005 Mark zu Gebote gestellt werde. Es wurde beschlossen, die Schlachterinnung darüber zu hören. Der schließliche Bau erscheint deshalb schon gesichert und ebenso ein rasches weikeres Vorgehen, da die Leitung der Baudeputation in der⸗ selben Hand wie die der Sanitätsbehörde liegt. Auf H. Schaf⸗ ferts Antrag wurde noch dem Senat anheimgegeben, zu er⸗ wägen, ob nicht das Schlachthaus als eine städtische Anstalt ab⸗ gesondert von den Staalsbehörden zu verwalten sein werde.
Elsas⸗Lothringen. Straßburg, 20. Februar. ( Straßb. Ztg.) Das Amtsblatt des Direktoriums der Kirche Augsburg. Konfession veröffentlicht folgendes Cirkular an die Pfarrer:
Straßburg, den 9. Februgr 1875.
Da zur Zeit bei der Fürbitte für die Obrigkeit verschiedene For⸗ meln im Gebrauch stehen und Einförmigkeit in dieser Hinsicht un⸗ erläßlich ist, hat das Direktorium in seiner heutigen Sitzung he⸗ schlofsen, daß fortan besggte Fürbitte in das sonn= und festtägliche Kirchengebet in folgender Fassung aufgenommen werden soll: .
Segne und schuͤtze das Deutsche Reich und unsern Kaiser Wilhelm! Segne und schütze unser theures Elsaß ⸗Lothringen und alle unsere Obhrigkeiten! .
Wo in franzößischer Sprache Gottesdienst gehalten wird, ist fol—
gende Formel zu gebrauchen: Protège, Seigneur,
l Empereur Guillaume!
et bänis toutes nos autorités! ö
Indem wir diese Beschlußnahme den Herren Pfarrern hiermit zur Kenntniß bringen, ordnen wir an, daß derselben, vom 28. Februar
d. J. ab, Folge geleistet werde. e . Der Prtsten * Direktoriums: ratz.
Empire allemand! Protège et boòn, is Sois avec notre chère Alsace-Lorraine
Schüler nach Heimath, Religion u. s. w., der Lehrer und Hülfs⸗
ist in mehrere Zeitungen die Mittheilung , . daß der Prästdent des Bundesraths (oder der Präsident des Reichs⸗
lehrer nach Name, Alter, Prüͤfungsnote 2c., des Lokals und der
Span en. Das bereits erwähnte Königliche Dekret, ö ficht bei Lacar die Belohnung der 5 strafung der pflichtvergessenen Soldaten be— hlt. t, wie folgt: „„Da der König wuͤnscht, lichen Prinzipien militärischer 32 21 (So un oela 7 . j ö , . daß keine verdienstvolle Handlung ohne ö , Ew. Gxcellen; von ö. J din . richtet) von den Ereignissen am 3 , enn ,,,, e , den gni] n 3. d. Angri der carlistischen k J . ö hl * za Und DOrtschaften Alloz ace zorcg in Rennt⸗ niß gesetzt, folgende Beschlüsse JJ den Feldinarschall Don Ramon Fajardo e Izaquirdo k ö w , , , , mn ö. 6. Frsten, ösftjtere und So daten, welche bei der glor— hen Vertheidigung von Lorca in Ihrer Nähe kämpf wobei der spanische Waffenruhm so hell sst hk . ,, . Fe? Ma ssälhgche estenzihm o hell strahlte, wissen lassen, daß . te lfte Befriedigung über ihr edles J , . kö ö E v. Ezcellen; möge sofort über die beste und . . ö ne 6 genannten Generals, der Ober en, Offiziere , Hon ihnen besonders belobten vierzig Soldaten eingehende Vorschläge machen und dieselben Sr. Majestät zur Begutachtu zusenden. 3) Desgleichen wolle Ew. Excellen; , fenden, 3) Desgleich Ew. Excellenz Vorschläge machen über besondere Auszeichnungen, die dem Reserve⸗ Bataillon Nr. 12 einigen Compagnien des Regiments Nr. 4 und ,, theilunz zukommen sollen, weil dieselben Gelegenheit fanden ich bei der Vertheidigung der Verschanzungen des Monte Esquinza , sinen weit überlegenen Feind in verzweifeltem Kampfe nit der . ken Waffe in hervorragender Weise auszuzeichnen. 3) Seines Amtes wird entsetzt, unter Vorbehalt des Ergebnisses, welches . tende kriege gerichtliche Verfahren ergeben wird, der Kommandant des Infant e tie · egiments Valencia, D. Fedrico Rodriguez Meya, welcher . Art einer Pflicht, welche )seine Stellung und seine Uniform, ihm auferlegten, vergaß, daß er beim Angriff des Feindes in feiger Furcht seinen Posten verließ und durch Oteiz ho d 0 . Hauptquartier und beträchtliche Streittr affe sich Cefar der. , , , , n n a n . sse, des. zůglichen Gerichtsverfahrens einer strengen flangnißhaft überliefert werden. 4) Unabhängig von dieser Sache sol ein allgemeines Verfahren eingeleitet werben, Um die noch unguß— gelürten Thatjachen einer Untersuchung zu unterwerfen. Bie Sff⸗ . die dabei schuldig befunden werden, sollen je nach dem Grade Rn ö größeren oder geringeren Strafe ver— ö 6 ö sich Als feige erwiesen haben, werden von K ö. . ! ingeschifft. um dort zwei Jahre über ihre ö ůigej lens geit hinaus, bei den Fahnen zu bleiben, ohne . de ob sie rGulãr ausgehoben oder Freiwillige sind. 5) Ew. zreellenz möge die Richter und Sekretäre für das bezügliche Gerichts. berfahren ernennen. 6) Es ist der Wille Sr. Majestät, daß alle diese estimmungen in einem Armeebefehl den von Ew Cxcellenʒ kon mandirten Truppen bekannt gemacht werden. ; .
8 ö 9 ö Ia en; tom, 22. Februar. (W. T. B.) Der Kron prinz Humbert hat Garibaldi heute einen längeren Besuch
gemacht. . (W. T. B.) Die migte heute das Budget des
8 65 1 * 7 j s 5 daß Gerechtigkeit und die unvergäng⸗ und Disziplin solcher Gestalt im
81 Ehre
. 6 tirten kammer geneh⸗ Ministeriums des Aeußern und in,, Berathung. des Budgets des Bm Tin fen . der Jinanz . Minister Minghetti die baldige Vorlage des . ö. Budgets für 18755 verhieß. Minghetti erklärte, er . ö. auch seine Pläne, betreffend die Beseitigung des gin. 9 des Papiergeldes der Kammer mittheilen. Der . ö ö ferner, daß Aenderungen in Betreff der Bier⸗ ö. nd der Gesetze über die Besteuerung des Alkohols nicht genommen werden könnten, auch bei dem Gesetz, betreffend ö der Börsen⸗Operationen, könne nur in den Aus⸗ 6 , . eine Modifikation eintreten. — Der Senat . heutigen Sitzung die Berathung über die Todes⸗
Türkei. (B. T. B) Die „Times“ meldet
1 = T. B. J. aus Kon⸗
en ,, vom 21. d, daß die Pforte den König Alfons panien noch nicht anerkannt und die Notifikation
92 9 . * 7 192 Paragraphen, welche das 52 Kras 7 1 in Kö . Bestimmungen ziehen. Titel 1 untersagt die Heranziehung solcher Kinder Fabri arbeit, welche das 12 a e n J hir ö Ait, welche das L Lebenstahr noch nicht vollendet haben, un 1 nur für (ländliche Arbeiten gewisse Ausnahmöfälle. Minder— n , , . 3. in staatlichem Abhängigkeitsverhält⸗ niß ste Persanen sollen nicht ohne Einwilligung der' kompetent , 2. h e Ei igung der kompetenter Instanz zur Arbeit herangezogen werd 6. ien, Faltanz zur urbeit herangezogen werden. Titel 2 handelt von dem A uz air erg ö er l andelt von dem Ab⸗ ,. y autorisirt unter anderem den Gebrauch Ion Arbeitsbüchern, ohne ihn jedoch obligatorisch z chen. Anz de don Ali beitet c nne ihn jedo igatorisch zu machen. Aus den . 8, welcher von der Ausführung der Arbeitskontrakte bandelt n §. 37 hervorzuheben, der eine fünf nach ei , . . . ein 36 nach einander folgende Tage wäh— rende Arbeitse ung Seitens des Arbeitnehmers für einen Bruce bende Air beit gem ftellung 8 8 des Arbeitnehmers für einen Bruch 6 J, sowie §. 39, welcher dem Arbeitgeber unter anderem das Recht zuspricht, gegen den vertragsbrüchig gewor— denen Arheituehmer die Kriminalklage anzustrenge e r fn re von der Kündigung des Arbeits verkrages ipso jure werden angeführt: „d der bürgerlichen Ehrenrechte; Weigerung der
291 8 A
13 — 55 ö 1341 e iches de it lei . ,. ö. zes Ter Arbe Arbeiter gleich⸗ wohl weder seinen Paß noch sein Arbeitsbuch vorenthalten a . = gegen kann er Beides, wenn letzterer gegen ihn rasa dri dai, sed ,,, un letzterer gegen ihn klagbar wird, bei dem ö ericht deponiren. Laut 5. 58 hat der lrbeiter das Recht, bei feinem Abgange von dem Arbeitgeber ein Certifikat zu verlangen; da s b ; 34 . 36 2 161 314 Le 119 . 6 soll ihm unter keinen Umständen vorenthalten werden, wenn er mine enn ae nnn, . n n n,, Arbeit gewesen ist. Titel 8 in welchem von dem Lehrlingsverhältniß die Rede ist, untersagt die Annahme von ,, welche noch nicht 10 Jahre alt sind, als Lehrling? Der e be rege Eärner Sie yer 9. 2 z ! 55 . 3. . elbe Tegelt ferner die Dauer der Arbeitszeit und bestimmt, daß sedes Lehrlingsverhältniß zu seiner Legalisirung eines zuischin ö. ö Riß seiner Lega isirung eines zwischen dem Lehr⸗ . den, Citern resp. Vormündern der Lehrlinge abgeschlessenen e, SBertrages bedarf. Titel 9 bestimmt, daß! ein gr heit kontrakt „mit, einer Arbeiterassotigtion (Artelle), das rin ip der solidarischen Haftpflicht aller Associationsthesknehmer . 9 5. . ; 5 . ., . . 117 1. 111 ö und daß die näheren Abmachungen von einem durch die nt, se ad hoe gewählten Aeltesten vereinbart werden. Die Artelle y,, moralische Person; das Fehlen einzelner Mitglieder gilt ö nicht als Kontraktbruch, wenn die Genossen die Arbeit der . . Unter den in Tit. 10 enthaltenen Straf⸗ bestimmungen ist als prinzipiell wichtigste die krimi . — bestimmungen ist ale nzipiell wichtigste die kriminelle Verfolgun des Kontraktbruches bereits erwähnt. Die Anreizung zur . nistolliurt * ö z 7 . 7 J ö. ö z ö 94 ö, nid nit ein⸗ bis dieimonatlichem Gefängniß bestraft, die . daran 3 drei Lis fünfzehntägigem Gefängniß Kon⸗ aktsverletzungen Seitens der Dienstboten unterli der polizeilich . s zw unterliegen der polizeilichen . Schweden unnd Norwegen. Stockholm, 17. Februar. Der Regierungsentwurf wegen Zu satz zu §. 80 der Ver⸗ ä ung wurde in der heutigen Sitzung des Konstitutions⸗ , mit. 14 gegen 5 Stimmen verworfen. Dagegen . e die vorjährige diesbezügliche Aenderungs⸗ Vorlage zu 3. 80: 9 535 va ! 5 . 2 C ,, Aufhebung des Indelningwert“ die Ordnung der . yt 3 3. . Gesetz bestimmt, so soll eine solche Aenderung nicht ohne Uebereinstimmung von Köni d Reichsta J . . ö h vorgenommen werden,“ . .
gesammte einschlägige Material
. . . 3 sꝙ 5 ö 1 5) für verkaufte Staatsgrundstücke 2,584 852 Tir 26 Sgr Dr 4 aus er Alblösung von Prästationen 1,769,039 Thlr 6 Ser. Pf 5) an Beständen aufgelöster und noch bestehender KLassen and . ine. 6650 Thlr. in Effekten 1.322570 Thlr. 23 Sor i h so daß sich die Einnal ekten, 1222570 Thlr. 26 Sgr. 10 Pf daß sich die Einnahmen Ende 1873 auf 9,551, 982 Thlr. 14 Sar beliefen. Hiervon gehen ab: an Rückzahlu auf früher ein, J. , „Aan Rückzahlungen auf früher eingegangene . der: ä. an die Kontrole der. Staalspapiere als Ersatz für nach⸗ , , früher präkludirte Kassenanweisungen und D ir lehns⸗ , ,, . . ö ö des dem Domãnen. Verãͤuße⸗ ungsgelderfonds zustehenden Antheils an der Kaufgeldereinnahme für Grundstůck in Coble 23 eis an der Kaufgeldereinnahme für ein Hrund n Coblenz 165 Thlr. 29 Sgr. 7Pf Rückgewn 8 stüct in Cobl 63 Thlr. 29 Sor. Pf, e. Rückgewähr des aus . . ö. . J von Grundstücken an der Rich errheim. hen Straße in der Gemarkung Neustadt des Kreises Kirchbain?“ Hen Straß in d . kung N es Kreises Kirchhai Fiskus zur Last fallenden Kostenbetrages mit 5 hi J 5 der General⸗Staatskasse dur ,, ,,, . al. 8 aats tasse durch den Staatshaushalts-Etat pro 1873 ö ,, d es Staats schgtzes von 5, 50 600 Thlr Vel thi lieb am Schlusse des Jahres 1873 incl. 7250 Thlr ' ir Effekten 4360 255 Thir 28 Sr 3 Pf H ⸗. 8D ** unf 25 GFenfekæaf ' . Kunst, Wissenschaft und Literatur. ö ., Kreuzberge bei Berlin zum Andenken uff. ö errichtete Nationaldenkmal gegen die asselbe i einem Bestande bedrohenden Sanda bar kin, , . k n t nnde bedrol enden Sandabgrabungen schützen i ,, e umgebenden wüsten Terrain ein gefälligeres Aus⸗ J zu können, ist letzteres im Flächeninhalt von etwas . . . Jahre 1352 den Weimarschen Erben für den Preis von 20,009 Thlr. seitens der S verwaltung abgekauf . , . ö . abgekauft worden. Verstellung gartenartiger Anlagen auf diesem Terrain ĩ ur Heystellung go 4 gen ar sem Terrain ur zweiten Auffahrt zu dem Monument ist ein Prosekt e ,, . 22 Sr. Peg jestät des Kaisers und? worfen, welches Sr. Majestät des Kaisers und Königs erhalten
die Genehmigung . s5 69 hat und dessen Kosten auf etwas über 27 überschlägli de]! oste twas über 270,000 S½ überschläglick rechnet sind. Dieser Ausgabe steht eine a . k * Sar aon ke 9 . ** . ĩ . — Do * ; 10 h ; * . gegenüber, welcher Betrag aus dem Verkauf von etwas . 4M erden der nunmehr fiskalischen Terrains an die Berliner 2 Tieli erzielt und nach Maßgabe des Gesetzez om 18 Dezember 187 zu den Fonds des ehẽmal gen Staatsschaß em 18. D 1871 . d s ehemaligen Staatsschatz üg führt worden ist. Als erste Baurate ist im Et t armer 26 1875 ein Betrag von 135,000 M zum Ansatz gebracht. K Gi gel s 8 86 * 26 5 Die Reliefs an den 36 Balkonbrü 8 R . Die Relie fs an Daäaltonbrüstungen des Rath⸗ ö J rf ssor 8 alandrelli für den Preis von 24.0 6. 3 im Mitwirkung der Bildhauer Schweiniß, Geyer und Broß rkun Bildhauer Sch nitz, Geyer und Brod w olf herst llen Am 22 96P5r: —— * B / ) 2 0 jerstellen. Am 22. März 1876 sollen, wie daz „Tageblatt“ vol e herstellen Am 3 137 ! Tagebla meldet, die beiden Statuen Kurfürst Friedrichs J. von 6. 2 Sr. Majestät des Kaisers von Keil enthüllt werden, und ist daranf . rechnen, daß bis zu diesem Tage guch die Balkonbrüstungen in der. Front der Königstraße fertig gestellt werden. Die übrigen Brüstungen werden noch die Arbeit eines Jahres erfordern und etw im Sommer 1877 fertig werden. ö . der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung der Anthro— pe logischen Gesellschaft hielt Professor Schott aus Anlaß der Vorführung von vier neu angekommenen Lappländern einen Vor⸗ y. über den Volksstamm der Lappen. Dieses Volk, das sich allem w . . weit nach Süden hin, vielleicht so⸗ ar bis an die Pyrenäen verbreitet hatte, besaß als nicht bis 56 te ; aß damals nicht ni ,,, Fürstengeschlechter, sondern bewahrte auch die , . an deldenz eiten. wie aus einem epischen Gedichte, „Sonnensohn“ , 3 . eines Sohnes der Sonne von Lapp! and ch dem von Riesen bewohnten Abendlande schildert S Chara 3 6 ⸗ hn Aber dlande schi dert. Die
welche damals durch eine Majorität von nur 3 Stim
in der Ersten Kammer zu Falle kam, zur Annahme ,,,. indem dieselbe dem Grundgesetze gemäß der nächstsährigen Sefsion des Reich tages zur Behandlung vorgelegt werden soll.
— Bei der vorgestern stattgehabten Einschreibung der Theil⸗ nehmer bei der Adelszusammen kunft wurden Seitens der Riddarhus direltion Karten für 21 gräfliche, 50 freiherrliche und 101 adlige Mitglieder zu Sitz und Stimme abgegeben. Bei der Lesti igen ersten Sitzung wurde Graf S. A. Sandels, General⸗ Lieutenant, zum Wortführenden gewählt. Graf Hamilton welcher diesen Ehrenposten in den vorjährigen Sitzungen bellei⸗ dete, hatte sich in diesem Jahre keine Eintrittskarte gelöst.
— Das Komitsé zur Ausarbeitung einer Penfions⸗Ord⸗ nung für die Flotte tritt im Laufe dieses Monats in Carls⸗ krona zusammen, und werden, wenn es für nöthig befunden wird die Verhandlungen hier in Stockholm später fortgesetzt. .
der Thronbesteigung desselben noch nicht beantwortet hat,
pr Voh nähert sich dem Magyarischen und dem ä im igel ing chen seizt aber deutlich mongolischen . i ö. ö einige weitere Mittheilungen über die KRhrherbeschaffenheit der Lappen und glaubte zunächst an de — . Leuten die oft ausgesprochene Ansicht? widerlegt k 6. . . ö . n,, schwarze Haaf groe
abe. s Jodann auf die Kleinheit der Lappen hin, die zwi 1000 und 1500 Millimetern variire, betonte i r nm r n,
nd 1309 9 ; e ihre Kurzköp
fab es n ee . ,,. ais Bar irn . el riet. 3
z ing, deren Breite die Höhe weit übertreffe. Im G. ö. ö, glaubte Redner sein Urtheil dahin , ; ß. ö n den Eindruck eines degradirken Volkzstammes machen, erein * 3 39 einer höheren Kulturstufe gestanden haben könne! Der. Professor für Zoologie am Polytechnikum i ; ꝰ ö. h m in ⸗ 1 . hat einen Ruf als ordentlicher p e . 1 Bie und vergleichende Anatomie an die Universitãät üb ingen angenommen. ö
— Der meckenburg⸗schwerinsche Staatskalender ist
5 Dampfschiffe und 6 Seemessungsboote von Stockholms Flotte
mit dem soeben erschienen B in sei Jahr gam an ien neuesten Bande in seinen hundertsten