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dienstes hinzugerechnet.
übergeordnet ist und daß die weitere Entscheidung in höherer Stufenfolge gerade auf ein gegen das vorhergehende Erkenntniß ergriffenes Rechtsmittel erfolgt. Das Gesetz knüpft die Aus⸗ schließung des Richters vielmehr nur an dessen stattgehabter Rechtsprechung in einer anderen Instanz, so daß auch das Mit⸗ lied eines oberen Gerichts, wenn letzteres bereits entschieden bat gehindert ist, demnächst in derselben Sache in unterer Instanz richterliche Funktionen auszuüben und nichts darauf an⸗ kommt, ob das jetzt erkennende Gericht gerade dasjenige Urtheil seiner Prüfung im Instanzwege unterziehen muß, wobei sein Mitglied früher mitgewirkt hat, ob das dermalige Erkenntniß zu dem vorausgegangenen im Verhältnisse einer angefochtenen Entscheidung steht.
— Die Mahnung eines Schuldners durch eine Postkarte, welche nach dem ganzen Tone bezweckt, den Adres⸗ saten zu beleidigen, ist, nach einem Erkeuntniß des Ober⸗Tri⸗ bunals vom 26. Januar er., als öffentliche Beleidigung zu bestrafen, und demgemäß ist auch dem Beleidigten die Befugniß zu⸗ zusprechen, die Verurtheilung auf Kosten des Schuldners be⸗ kannt zu machen.
— Die gesammte Landesaufnahme steht unter der oberen Leitung des Chefs des Generalstabes der Armee; die dem Chef der Landesaufnahme unterstellten drei Abtheilungen führen die Benennung: „trigonometrische“, „topographische“ und „kartographische“ Abtheilung der Landesaufnahme.
Das bisherige Bureau der Landestriangulation heißt von jetzt ab: „trigonometrische Abtheilung der Landesaufnahme“.
Lauenburg. Ratzeburg. (L. 3.) Am 9. d. M. hat das Landschafts⸗Kollegium eine Sitzung gehabt und in derselben innere Verwaltungsgegenstände behandelt und theil⸗ weise erledigt.
Bayern. München, 22. Februar. Se. Majestät der König, an einer katarrhalischen Affektion seit vierzehn Tagen leidend, wird, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, vor Mitte dieser Woche die Gemächer nicht verlassen können.
— Auf Grund eines nachträglichen Berichtes wurde von Sr. Majestät dem König bestimmt, daß die Fahne des 2. Ba⸗ taillons des 10. Infanterie⸗Regiments die Auszeichnung eines silbernen Ringes mit der Inschrift erhalte: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am 1. September 1870 verwundet und starb in Folge dessen Sergeant Johann Schmitt.“
— Der Entwurf eines Gesetzes, die Rechts verhältnisse der Beamten der Militärverwaltung betreffend, enthält 168 Artikel. Der „Corr. v. u. f. D.“ theilt daraus Folgen⸗ des mit:
Der Dienstzeit des Beamten wird die Zeit des aktiven Militär— Die entscheidenden Disziplinarbehörden, welche
je nach Bedürfniß zusammentreten, sind: in erster Instanz die Dis⸗ zivlinarkammern und in zweiter Instanz der Disziplinarhof. In München und Würzburg wird je eine Disziplinarkammer errichtet. Durch Königliche Anordnung können auf Antrag des Kriegs⸗Ministe⸗ riums einzelne Disziplinarkammern auch an anderen Orten errichtet werden. Der Disziplinarhof tritt in München zusammen. Jede Disziplinarkammer besteht aus 7 Mitgliedern. Der Präsident und wenigstens 3 andere Mitglieder müssen in militärrichter⸗ licher Stellung sein. Der Dissziplinarhof besteht aus 9 Mitgliedern, von denen der Präsident und wenigstens 4 zu den Mitgliedern des General⸗Auditoriats gehören müfsen. Gegen Militärbeamte, welche ausschließlich unter Militärbefehlshabern stehen, verfügt der kommandirende General des Armee⸗Corps die Einleitung der Untersuchung, und den Voruntersuchungsbeamten ist bezüglich der ausschließlich unter Militärbefehlshabern stehenden Militärbeamten die entscheidende Disziplinarbehörde 1. Instanz die Militär-Displi⸗ narkommission. Für jedes Armee⸗Corps tritt die Militär⸗Displinar⸗= kommission am Garnisonsorte des General-⸗Kommandos zusammen. Dieselbe wird aus einem Obersten als Vorsitzenden und 6 anderen Mitgliedern, von denen 3 zu den Stabsoffizieren, Hauptleuten oder Rittmeistern, die übrigen zu den oberen Beamten der Militärverwal⸗ tung gehören müssen, gebildet. Die Disziplinargerichte sind: 1) in 1. Instanz die Militär⸗Bezirksgerichte, 2) in 2. Instanz das General- Auditoriat. Zustäͤndig ist dasjenige Militär⸗ Bezirksgericht, in dessen Sprengel der betreffende Richter (Auditeur) seinen Amtswohnsitz hat. Die Erledigung der Disziplinarsachen er— folgt bei den Militärbezirksgerichten in einem Senat von 3, bei dem Generalauditoriat in einem Senat von 5 Richtern (Auditeuren, ein⸗ schlüssig des Direktors). Der Art. 23 der Militär⸗Strafgerichtsord⸗ nung für das Königreich Bayern ist aufgehoben. Ebenso treten alle „ sionstigen auf die Rechts⸗ und Pensioneverhältnisse der Beamten der Militärverwaltung bezüglichen, bisher im Wege der Landesgesetzgebung oder durch Verordnungen erlassenen Bestimmungen für diese Beamten mit dem Vorbehalte der Artikel 19 u 72 gegenwärtigen Gesetzes außer Anwendung. Die Ausführung dieses Gesetzes regelt eine vom König zu erlassende Verordnung, durch welche namentlich diejenigen Behörden näher zu bezeichnen sind, welche unter den in diesem Gesetze erwähnten höheren Militärbehörden verstanden sein sollen. ⸗
— Die allgemeine Staatsschuld betrug Ende 1873: 122,525,063 Fl. und Ende 1874: 120,136, 558 Fl., sohin Min⸗ derung gegen 1873: 2,388,505 Fl. Die 4! prozentigen Amts⸗ bürgschafts⸗Kapitalien haben sich Ende 1874 auf 3,453,652 Fl. erhöht und werden, falls die Ostbahnen vom Staate angekauft werden sollen, durch diese Erweiterung des Kreises der zur Kautionsstellung verpflichteten Personen, wenn auch nicht in nächster Zeit, eine weitere Erhöhung finden. — Die Eisenbahn⸗ schuld betrug Ende 1873: 237,685,000 Fl., Ende 1874: 264,947, 100 Fl., sohin Mehrung gegen 1873: 27,262, 100 Fl., die Grundrentenschuld betrug Ende 1873: 95,005,800 Fl., Ende 1874: 99,242,950 Fl., daher Mehrung gegen 1873: 4, 237, 150 Fl.
— Abg. Eckert und 45 Genossen von beiden Parteien der Kammer haben einen Antrag in dieselbe eingebracht: dieselbe wolle beschließen: „Es sei die Königliche Staatsregierung zu er— suchen, bis zum nächsten Landtage die vollständige Projektirung einer Bahnlinie, im Anschlusse an die bereits bestehende Rothenburg⸗Steinacher Bahn, über Windsheim, Neustadt a. d. Aisch, welche Linie ebenfalls bereits von der Kammer genehmigt ist, durch das Aischthal nach Forchheim, Bayreuth, Berneck, Weissenstadt, Wunsiedel vornehmen zu lassen und deren Ergeb⸗ niß in Vorlage zu bringen.“
Sachsen. Dres den, 23. Februar. Der regierende Fürst Reuß j. L. Heinrich XIV. ist gestern Nachmittags nach Gera zurückgereist.
Baden. Die Strafkammer in Freiburg hat am 18. d. den Vicar Heizmann in Oberried wegen in erstier Wieder= holung begangener unbefugter Ausübung kirchlicher Funktionen in 121 Fällen zu 7680 M , eventuell 1 Jahr 6 Monaten Ge⸗ fängniß, den Vikar Geppert in Neustadt wegen dreier Vergehen in zweiter Wiederholung zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.
Mecklenburg. Schwerin, 23. Februar. Zur Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Großher⸗ zogin⸗Mutter zeigt sich, wie sonst, so auch heute, die Theil⸗ nahme der Bevölkerung der Stadt auch äußerlich durch den
reichen Flaggenschmuck, den die Häuser tragen. wurde Ihrer Königlichen Hoheit von dem Hautboisten⸗Corps ein Ständchen gebracht. — Se. Hoheit der Herzog Paul Friedrich ist heute früh hierselbst eingetroffen.
Malchin, 20. Februar. (H. N.) In der letzten Sitzung des Landtags vor Bettag wurden für die Wasserwerke auf᷑ der Elbe, Havel und Stör pro 1875 —1876 wieder 9000 M bewilligt. Die Schleusengelder haben ca. 54.000 M betragen im letzten Rechnungsjahr, sind jedoch um ein Geringes unter dend Etat geblieben.
Zum Küstenschutz bewilligten Stände 1872 nach der großen Sturmfluth bekanntlich 300, 000 S. Diese haben aber nicht gereicht und namentlich ist noch auf dem Fischlande Gefahr zu befürchten, deshalb soll zwischen Wustrow und Dierhagen in einer Länge von 3 Meilen und beträchtlicher Breite eine Düne errichtet werden, wofür die Regierung 125,000 S fordert. Weitere 125,000 ½ will sie dazu auf die Renterei verweisen. Nizze⸗Ribnitz bestätigt die Nothwendigkeit, da er die örtlichen Verhältnisse aus eigener Anschauung kennt. Kammerherr v. d. Kettenburg will erst das Reskript über die französische Kriegskontribution hören, aber Stände verwiesen die Sache an das Polizei⸗Comitè. ,
Endlich kam das schwerinsche Reskript vom 16. d. M. über den auf Mecklenburg⸗Schwerin entfallenden Antheil von der französischen Kriegskosten⸗Entschädigung zur Vorlage. Wie aus der Anlage 5. hervorgeht, sind an Mecklenburg-Schwerin 2,287,454 Thlr. gezahlt. Dazu kann noch eine kleine Restver⸗ theilung kommen, die aber nicht erheblich wird. Durch Zinsen⸗ zuschlag hat sich die Summe d. J. aber bereits um fast 100,000 Thlr. vermehrt. Einen Theil dieser Gelder will die Regierung zur Unterstützung des Schulwesens, zur Erbauung eines Museums in Schwerin, Erweiterung des Sachsenberges bei Schwerin und zur Errichtung medizinischer Institute bei der Universität in Rostock verwenden. Für Schulzwecke sind l, 00, 000 M, theils zur bessern Besoldung der Lehrer, theils zur Entleerung der überfüllten Klassen bestimmt, welche Position zu längerer Diskussion Veranlassung gab. Zuletzt beschlossen Stände, ein Comité zur Prüfung und Begzichterstattung für diese Sache zu wählen. In dasselbe wurden berufen: Rettich Rosen⸗ hagen, v. Maltzahn⸗Kl.⸗Luckow, v. Oertzen⸗Kotelow, sowie die Buͤrgermeister Rettberg⸗Malchow, Schultetes-Malchin und Brück⸗ ner⸗Neubrandenburg.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 23. Februar. Im Großherzoglichen Residenzschlosse fand gestern Nachmittag zu Ehren der sächsischen Majestäten Tafel statt, später eine Darstellung lebender Bilder im großen Saale, woselbst sich um 9! Uhr eine zahlreiche und glänzende Gesellschaft versam⸗ melt hatte. Nach Beendigung der Darstellung wurde in der Galerie und den anstoßenden Räumen an Büffets soupirt. Heute Vormittag sind Ihre Majestäten der König und die Kö⸗ nigin von Sachsen nach Dresden zurückgereist.
Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 21. Februar. (Fr. J.) Der Landtag, dessen Session sich wohl bis nahe vor Ostern ausdehnen wird, hat in den jüngsten Sitzungen mit den Weiterberathungen des Gemeinde⸗ und Schul⸗ gesetzes inne gehalten und hat zunächst die bereits diskutirten Gesetze, bez. Theile derselben durch Abstimmung zum Abschluß gebracht. So wurde das Steuergesetz dahin verabschiedet, daß die Grundsteuer mit 51½ Terminen, die Einkommen⸗, Klassen⸗ und Gebäudesteuer mit je 12 Terminen bewilligt wurden; mit Aus⸗ nahme der Gebäudesteuer, welche in früherer Höhe geblieben, ist eine Reduktion um drei Termine eingetreten. Das Schulgesetz betreffend, wurde der prinzipiell wichtigste Theil dessalben, die Stellung und Verwaltung der Volksschulen, dahin erledigt, daß die Trennung der Schule von der Kirche durchgeführt, und der Geistliche als solcher auch in dem die nächste Aufsicht führenden Schulverbande einen Sitz nicht erhalten hat; die Aufsicht über den Religionsunterricht ist ihm aber vorbehalten. Die eigent⸗ liche Schulaufsicht wird Kreis ⸗Schulinspektoren übertragen. Dieselben bilden mit dem Landrath das Schulamt. Auch vom Gemeindegesetz wurde ein Abschnitt durch die Abstimmung zum Abschluß gebracht. Nach demselben führen die Gemeinden ihre Verwaltung und die Ortspolizei unter Aufsicht des Staates selbständig; das Stimmrecht unterliegt nur auf dem Lande, nicht aber in den Städten, einem Census.
Sachsen⸗Altenburg. Wie man der „Leipz. Ztg.“ aus Altenburg, 22. Februar, schreibt, ist die früher gehegte Ab⸗ sicht, den Landtag des Herzogthums zur Berathung eines neuen Schulgesetzes, eines Gesetzes über völlige Trennung der Justiz von der Verwaltung noch vor Ostern wieder einzuberufen, jetzt als aufgegeben zu betrachten. Die Wiedereinberufung wird erst im Herbst d. J. erfolgen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. Februar. Der. Kaiser hat sich gestern nach Pest begeben.
— 23. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde vom Abg. Fux folgende Inter⸗ pellation an den Justiz⸗Minister gerichtet: Ob es wahr sei, daß der Präsident des Ober⸗Landesgerichts, v. Hein, an den Baron Wittmann, als Präsidenten des Gerichtshofes im Ofenheimschen Prozesse, ein Schreiben gerichtet habe, daß nicht ohne Einfluß auf die Unterbrechung dieses Prozesses gewesen sei? und ob, wenn dies der Fall, das Ministerium ein solches Eingreifen für zulässig erachte? Der Justiz⸗Minister gab auf die Interpellation noch im Verlaufe der heutigen Sitzung die Erklärung, er sei mit Rücksicht auf den noch schwebenden Prozeß gegen Ofenheim nicht in der Lage, die Interpellation zu beantworten.
Pest, 22. Februar. Der Kaiser empfing bereits um 9 Uhr den Minister⸗Präsidenten Bitta, hierauf in längerer Audienz den Finanz⸗Minister Ghyezy. Später wurde Baron Wenckheim empfangen, worauf Hr. v. Szlavy zu Sr. Majestät beschieden und nach 12 Uhr empfangen wurde.
Niederlande. Haag, 20. Februar. In der 3weiten Kammer der Generalstaaten brachten vorgestern vier Mitglieder, die Herren Kappeijne, Tak, de Roo und Mackay, einen Gesetz⸗ entwurf ein für Anlegung einer Anzahl von Eisenbahnen durch den Staat, welche theils in bisher vom Eisenbahnverkehr ausgeschlossenen Gegenden angelegt werden, theils nöthige Ver⸗ bindungen in dem bestehenden Eisenbahnnetze herstellen sollen. Die Kosten für die Ausführung dieses Planes sind auf 50 Mil⸗ lionen Gulden veranschlagt.
Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. Wie die „A. A. C.“ erfährt, wird, wenn das Befinden des Prinzen Leopold sich fortdauernd bessert, die Königin zum Beginne nächster Woche nach Windsor zurückkehren.
— In einer am Sonnabend stattgefundenen Versammlung von Commandeuren der Londoner Freiwilligen⸗Corps
Heute Morgen
wurde beschlossen, die übliche / ,,, diesem Jahre ausfallen zu lassen, da die verschiedenen Eisenbahnverwal⸗ tungen sich außer Stande erklärten, an diesem Tage die Beför⸗ derung der Truppen nach Portsmouth zu übernehmen. Die verschiedenen Corps werden am Ostermontag aber in Divisionen und Brigaden exerciren. — Die Manöver der regulären Armee werden nach der „Army and Navy Gazette“ dieses Jahr die Form von Sommerübungen in der Nachbarschaft von Ai— dershot annehmen.
— Die Nordostküste Englands wurde am abend von einem heftigen Sturm heimgesucht.
— 23. Februar. (W. T. B.) Unterhaus. Die von der Regierung eingebrachte Bill zur Erleichterung des Ueber⸗ tritts der Offiziere von einem Regiment in das andere, ist mit 282 gegen 135 Stimmen angenommen worden. — James beantragte, eine Kommission einzusetzen, um die Verhältnisse der von den Staaten Honduras, Costarica, Domingo, Paraguay aufgenommenen Anleihen und die Veranlassung, weshalb die Zinsen derselben nicht gezahlt werden, einer Prüfung zu unter⸗ ziehen. Der Antrag wurde darauf, nachdem die Regierung sich mit demselben einverstanden erklärt, angenommen.
Frankreich. Versailles, 23. Februar. (W. T. B.) Die Nationglversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung die noch nicht erledigten Artikel des Senatsgesetzentwurfs Wallon, ausgenommen Artikel 5, der an die Kommission zurückverwiesen wurde, angenommen. Die Berathung über Artikel 5 und die Abstimmung über die ganze Vorlage soll morgen stattfinden. Die Publikation des Gesetzes soll erst nach der Berathuung des 4 über die Uebertragung der öffentlichen Gewalten erfolgen.
Spanien. Madrid, 23. Februar. (W. T. B.) Morgen wird der offizielle Empfang des deutschen und des bel— gischen Gesandten stattfinden. — Die „Gaceta“ meldet, daß der Papst auf die Anzeige von der Thronbesteigung des Königs Alfons ein sehr warm gehaltenes Erwiderungsschreiben an den König gerichtet hat, welches ihm durch den päpulichen Nuntius übermittelt worden ist.
Rumänien. Bu karest, 23. Februar. (W. T. B.) Die Deputirten kammer hat die vorgeschlagenen Modifikatio— nen des Strafgesetzes angenommen. — Der Postverkehr, welcher bereits wieder hergestellt war, ist durch heftigen Schnee— sturm abermals unterbrochen worden. Der Schnee liegt hier stellenweise klafterhoch.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Fe⸗ bruar. Ueber die Kommission zur Berathung der Ar⸗ beitergesetze hört die ‚Russ. W.“, daß dieselbe keine Aussicht habe, bald mit ihren Verhandlungen fertig zu werden. Aus den etwa 200 vorliegenden Fragen sind bisher nur gegen 50 durchgesprochen. Das der Kommission vorgelegte Projekt erleidet starke Abänderungen. Ein Hauptgrund des Aufenthalts in den Arbeiten soll in den verschiedenen Ansichten in Bezug auf die Arbeitsbücher und in Bezug auf die Absonderung der Bestim⸗ mungen über die Dienstmiethe der Domestiken von denen über die Arbeiter liegen. Fast alle Landamtspräsidenten und einige Adelsmarschälle geben ihre Stimmen gegen die obligatorische Einführung der Arbeitsbücher und für gemeinsame Gesetze über die Dienstmiethe nur mit Abzweigungen hinsichtlich der Dienst— boten und Arbeiter ab. Die übrigen Adelsmarschälle, die Ver⸗ treter der Regierungsressorts und der Industrie stehen auf Seiten der obligatorischen Dienstbücher, freilich mit Zulassung ver⸗ schiedener Ausnahmen, und halten es für nothwendig, die Be⸗ stimmungen über Dienstboten und über Arbeiter prinzipiell von einander zu sondern.
Sonn⸗
Dänemark. Kopenhagen, 21. Februar. Die drei—⸗ hundertjährige Jubelfeier der hiesigen deutschen evange⸗ lisch⸗lutherischen St. Petri⸗Gemeinde fand gestern Abend in der angeordneten Weise statt. Die St. Petrikirche war reich mit frischem Grün geschmückt und festlich erleuchtet. Neben dem Altare waren aus großen tropischen Gewächsen zwei Dekorationen gebildet, in deren Mitte, rechts vom Altare, man die Büste des Königs, zur Linken die der Königin erblickte. Die Kirche war gedrängt voll, obgleich, die speziell Eingeladenen ausgenommen, nur an Gemeindemitglieder Einlaßkarten vertheilt worden waren. Die kirchliche Feier bestand aus einer Einleitungsrede des Predigers Pastor Schmaltz vor dem Altare, mehreren Gesängen, welche die deutsche Liedertafel von der Gallerie vor der Orgel sang, und den üb⸗ lichen Chorälen mit Orgel⸗ und Posaunenbegleitung von der ganzen Gemeinde. Pastor Schmaltz hielt von der Kanzel ferner eine Predigt, worin er einen Ueberblick über die dreihundert— jährige Geschichte der Gemeinde gab. Bereits im Jahre 1574 findet sich hier eine deutsche Gemeinde; der erste durch Hand⸗ schreiben des Königs vom 20. Februar 1575 ernannte Prediger, Lauritz Petersen, geboren zu Hadersleben und in Wittenberg gebildet, bezeichnet jedoch erst den eigentlichen Anfang der jetzigen deutschen St. Petri⸗Gemeinde. Die kirchliche Feier schloß mit dem Choral: „Nun danket alle Gott. Unter den Eingeladenen wohnten der hiesige Kaiserlich deutsche Gesandte und der Raiserlich deutsche General⸗Konsul der Feier bei.
— 23. Februar. (W. T. B.) Bei der zweiten Berathung des Finanzgesetzes, welche in der heutigen Sitzung des Folkethings auf der Tagesordnung stand, erklärte der Kon⸗ seilspräsident Fonnesbech, daß die Regierung, falls die Bewil⸗ ligung der von ihr für den Bau von Panzerschiffen ge— forderten, aber in den beiden voraufgegangenen Sessionen vom Folkething verweigerten Summen wieder abgelehnt werden sollte, die Auflöfung des Folkethings in Erwägung ziehen müsse. Die Bewilligung wurde darauf in Gemaßheit des Vorschlages der Linken mit 47 gegen 42 Stimmen verworfen, nachdem der Führer der Linken die Erklärung abgegeben hatte, daß die heu⸗ tige Abstimmung nur als eine formelle und vorläufige betrachtet und die definitive Entscheidung über diese Budgetposition vor⸗ behalten werden solle.
Amerika. Aus Washington wird vom 20. ds. telegraphirt: In heutiger Sitzung des Repräsentantenhauses wurde der Antrag zu Gunsten der Wiederherstellung der im Jahre 1872 stattgefundenen Herabsetzung der 3511e auf fabri⸗ zirte Waaen um 10 Prozent mit 103 gegen 95 Stimmen ver⸗ worfen.
Washington, 22. Februar. (W. T. B.) Eine De⸗ putation der konservativen Mitglieder der Legislatur von Louisiana hatte den Präsidenten Grant um Genehmigung des mit den republikanischen Mitgliedern der Legislatur abgeschlossenen Kompromisses ersucht. Der Präsident erwiderte jedoch, es sei seines Amtes nicht, fich in Parteiverhandlungen einzumischen, sondern vielmehr die Gesetze zu handhaben und auszuführen. Indeß werde er sich freuen, wenn sich zwischen beiden Parteien die Wiederherstellung des Einvernehmens verwirkliche und gebe
vom 23. Februar 1875.
er der Deputation anheim, sich mit ihrem Wunsche an die bezüg— liche Kommission des Kongresses zu wenden. ö 36
— 23. Februar. (WB. T. B.) Das Repräsentanten⸗ ha us hat heute einen Gesetzentwurf angenommen, in welchem Bestimmungen über verschiedene Steuerauflagen getroffen werden. Nach denselben soll von Whiskey eine Abgabe von 90 und von Tabak eine Steuer von 24 Dollars erhoben und die Zölle auf Zucker und Syrup unter Aufhebung der im Jahre 1872 angengmmenen Zollermäßigung von 10 Prozent auf 25 Prozent erhöht werden. Diejenigen Waaren, welche bis inkl. den 10. Februar bereits auf die Schiffe verladen sind, bleiben von der Taxe befreit.
3 Die bereits telegraphisch signalisirte Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten an den Kongreß be⸗ treffi der Lage der Dinge in Arkansas lautet wie folgt:
»Ich habe hiermit die Ehre, Ihnen in Uebereinstin mung mit dem Senatsbeschluß vom 3. Februar alle die in meinem Besitz befind⸗ liche und bis er nicht gelieferte Information bezüglich der Ängelegen— heiten in dem Staate Arkansas zu übersenden. Ich wage die Mei⸗ nung auszudrücken, daß die ganze Beweisaufnahme zeigt, daß in der Wahl von 1872 Joseph Brooks gesetzlich zum Gouverneur dieses Staates gewählt wurde; daß er gesetzwidrig des Besitzes seines Amtes seit dieser Zeit beraubt wurde; daß in 1874 die Verfassung des Staates durch Gewaltthaten, Einschüchterung und revolutionäre“ Akte umgestoßen, eine neue Verfassung adoptirt und eine neue Staats- regierung hergestellt wurde. Deses Vergehen ignorirt, wenn es sank⸗ tionirt wird thatsächlich alle Rechte von Minoritäten in sämmtlichen Staaten. Was ist auch vorhanden, um jeden der jüngst unter gewissen Bedingungen zu Beziehungen mit dem Bunde zugelasse⸗ nen Staaten zu verhindern, seine Verfassung zu ändern und seine Versprechen zu verletzen, wenn diese Aktion in Arkansas genehmigt wird? Wir unterbreiten es achtungsvoll, ob ein für die Stabilität der Staatsregierung, wenn nicht auch für die nationale Regierung gefährlicher Präzedenzfall vom Kongreß anerkannt werden sollte Ich bitte ernstlich, daß der Kongreß bestimmte Schritte. in der Sache thun wolle, um die Exekutive des Verfahrenz mit Fragen zu entheben, die von Jem legislativen Zweige der Regierung entschie⸗ den werden sollten. A- S. Grant.“
— General Sheridan ha dem vom Kongreß ernannten Ausschuß zur Untersuchung der Zu stände in Louisiana be— richtet, daß seit 1866 daselbst 2141 Personen wegen ihrer poli—⸗ tischen Meinungen getödtet und 2115 verwundet wurden.
Asien. Aus Caleutta wird dem Reuterschen Bureau vom 22. ds. telegraphirt: Das jüngst hier veröffentlichte Tele⸗ gramm aus Lahore, nach welchem die Armeen des Emirs von Afghanistan und seines Sohnes Jacub Khan eine Schlacht ge⸗ liefert hätten, hat keine Bestätigung gefunden. Der Emir hat die Ausbesserung der Befestigungswerke von Herat anbefohlen und Achmet Akore zum Gouverneur des Platzes ernannt.
Anstralien. Aus Melbourne wird vom 20. ds. telegraphirt, daß der übermäßigen Hitze, die daselbst herrschte, heftiger Regen gefolgt ist.
Die Nr. 17 des „»Amts-Blattz der Deutschen Reich s— Post Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: General⸗-Verfügungen: Postanweisungeverkehr mit den Riederlanden. Bescheidung: vom 17. Februar 1875. Verwendung von Bücherzetteln zum Angebot ven Büchern.
— Die Nr. 5 des Armee ⸗Verordnungs⸗-Blattes cher⸗ ausgegeben vom Kriegs⸗Ministerium) enthält: Erhöhung des Ver— pflegungszuschusses für die zu den Schreib⸗ und Meßgeschäften der Ersatze und Ober⸗-Ersatzkommissionen heranzuziehenden Mannschaf— ten ꝛc. Erhöhung der Etatspreise 2c. der Bekleidungs- und Aus— rüstungsstücke der Trappen. Landesaufnahme. — Verabreichung ahöhter Haferrationen vom 1. Januar 1875 ab. — Aufhebung einer Terminal-Eingabe. — Aufhebung der von den Militärgeistlichen ein— jureichenden Nachweisungen über die bei der Militärbepölkerung vor⸗ lsommenden Geburten, Trauungen und Sterbefälle. — Modifikation einzelner Bestimmungen des Exerzier⸗Reglements für die Infanterie bezw. der hierzu ergangenen Festsetzungen vom 26. Juni 1873) und der Instruktion, betreffend den Garnisondienst. — Benutzung der Saal⸗Unstrut Eisenbahn 2c. für die nach Sömmerda zu richtenden Sendungen. — Eröffnung der Eisenbahnstrecke von Limburg an der Lahn nach Niederselters. — Vergütungssätze für Fourage pro J. Se— mester 1875. — Gewehr⸗National für die zur Militärschießschule zu kommandirenden Mannschaften. — Erleuchtung der Zimmer für Of⸗ fiziere ꝛc. in den Festungsgefängnissen und für Festungsstubengefangene. — Nachlaßsachen, welche wegen Ungenauigkeit der Angaben über die Erblasser nicht ausgehändigt werden können. — Berichtigung zur Rang⸗ und Quartierliste der Armee pro 1874. — Uebersicht der vom l. Januar 1875 an eintretenden Aenderungen in den Etatspreisen der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke ꝛc, in den Pauschquantis zur Unterhaltung der Wassertrensen, der Kameradschafts-Kochapparate und der Signal- resp, musikalischen Instrumente.
Statistische Nachrichten.
Das Kaiserliche statistische Amt liefert in dem kürzlich heraus— zgebenen Heft III. Abs. 1 der Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1874 u. A. verschiedene vergleichende Uehersichten über die Menge und den Werth der in den Jahren 1863 — 1872 im Deutschen Reich und in Luxem⸗ burg erzeuzten Hüttenprodukte. Da die Erhebungen und ersten Zusammenstellungen welche das statistische Amt zu dieser Arbeit benutzt hat, zum größten Theile durch technische mit genauer Sach⸗ kenntniß bezüglich der lokalen wie der allgemeinen Betriebsverhältnisse zusgerüstete Behörden erfolgt sind, so dürften die nachgewiesenen uhlen wohl als die zuperlässigsten anzusehen sein, welche in dieser Beziehung überhaupt veröffentlicht worden sind. Was den Werth der kewonnenen Hüttenprodukte betrifft, so war derselbe folgender:
Ueberhaupt: Davon in Preußen:
1863 41, 9586 50 Thlr. Ih, Ml zz Thlr.
1864 45,214,B,563 5, 37,829, 209
1865 47,575,654 40, 317,402
1866 49, 627,661 42, 232. 314
1867 50, 930, 877 42,054, 880
1868 54, 709,519 45, 686, 076
1869 59,616,913 50, 263,401
1870 58, 818,912 49,436, 195
1871 .. 68,987. 467 58. 233,906 1872 . . 196,938, 139 S2, 865,047 ,
Diese Zahlen lassen bis 1871 eine stetig fortschreitende Steige⸗ ung des Werths der Hüttenproduktion, welche selbst durch den Krieg von 1870 nur eine unwesentliche Unterbrechung erlitten hat, ersehen; im Jahre 1872 ist in Folge des bedeutenden Steigens der Preise aller
üttenprodukte die Werthszunahme eine außerordentlich hohe gewesen. Im-„Uebrigen muß zur Vergleichbarkeit der vorstehenden Jahlen be— t, werden, daß die Produktion Hamburgs bis i870 und diejenige lsaß ⸗ Lothringens bis 1871 nicht mit angegeben ist. Neben Preußen varen an der Produktion hauptsächlich betheiligt: (1863: Bayern l, 324,250 r. 1372: 2287, 4833 Thlr.), Sachfen (1863: 3371 487 Thlr., 6. d, 323,363 Thlr.), Württemberg (1863: 494,865 Thlr., 1872: 8 050 Thlr.), Hessen (1863: 379,853 Thlr, 1872; 55,298 Thlr), raunschweig (1863: 5843917 Thlr., 1872: 1,601,350 Thlr.), Elfaß⸗ gr ingen (i872: 7,586, 123 Thlr), Luxemburg (1863: 330 666 Thlr., ; 3: 35647, 970 Thlr.). Die in den Jahren 1863 bez. 1872 erzeugten ug lach lichsten Hüttenprodukte waren: Roheisen für 23,523 050 bez. 13, 969 Thlr., Zink für 6,333,907 bez. 7,805,543 Thlr., Blei nebst aufglätte für 4, 555, 203 bez. 7, 525, 980 Thir, Kupfer für , ag 265
e w e e, e ae, e, n.
bez. 4 190,109 Thlr, Silber für 49045, 228 bez. 7,524,745 lr Gold für 42078 bez. 297970 Thlr., Nickel für . bez 336 Thlr., Blaufarbenwerksprodukte für 374719 bez. 425,442 Thlr. Die Gesam mtproduktion an den verschiedenen Produkten der Roheisen⸗ verarbeitung beziffert sich für 1872 auf 182,765, 844 Thlr, wovon 138,417,185 Thlr. auf Preußen entfallen. Es sind namentlich her⸗ gestellt worden; Gußwaaren aus Roheisen für 41,961,499 Thlr. (1853 für 12,353,811 Thlr.), Stabeisen und gewalztes Eisen für oI bos, 56] Thlr. (1863 für 2Wi0i,481 Thkr', Eisenblech für 13.379, 692 Thlr. (1863 für 5.620523 Thlr.), Eisendraht für 11297332 Thlr. (1863 für 2, 7 j,945 Thlr ), Roh und Gußstahl für 34,458, 60 Thlr. (1863 für 7733 613 Thir)
— Die Redaktion der „Deutschen Gemeindezeitung“ hat ein Formular entworfen, welches dazu bestimmt ist, den Standes— beamten die Prüfung und Feststellung aller gesetzlichen Erfordernisse für das Aufgebot und die Eheschließung zu erleichtern. Dasselbe um⸗ faßt den gesam mt en ditpositiven Inhalt der 85. 3 biz 45 des Reichsgesetzeß vom 6. Februar d. J, und jeder Standesbeamte wird mit dessen Hülfe im Stande sein, ohne ein besonderes Studium des Gesetzes den Anforderungen desselben zu genügen. Das Buch dieser Formulare ist durch die Expedition der „Deutschen Gemeindezeitung! (Berlin 8., Moritzstraße 160 zum Preise von 1 S6 zu beziehen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das soeten ausgegebene 1. Heft IV. Jahrg. (Neue Folge der „Beiträge zur Erläuterung des 9 6 in besonderer Beziehung auf das preußische Recht, mit Einschluß des Han dels. und Wechselrechts“, herausgegeben von Dr. J. A. Gruchot (Berlin, Verlag von Franz Vahlem,), hat folgenden Inhalt: Ueber die rechtliche Natur des Rückforderungs⸗ rechts des zurückkehrenden für todt erklärten Verschollenen gegen seinen Erben nach S§§. 847 —852 IJ. 18 Allgemeinen Landrechts. Von dem Herrn Gerichts ⸗Assessor a. D. Villnow in Leipzig. — Ist bei den verschiedenen Arten gemeinschaftlichen Eigenthums bei der Veräuße— rung ideeller Antheile und bei der Auseinandersetzung zum Erwerb des Eigenthums an Grundstücken die Auflassung erforderlich? Von dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wittko in Stallupönen. — Bedarf es zur Uebertragung des Eigenthums eines Grundftücks an einen von mehreren Miterben der Auflassung? Entgegnung auf Herrn Kreis— gerichts-Naths John Erörterung 1IJI. und den Beitrag Rr. 160 bei Gruchot Bd. XVIII. S. 574. Mitgetheilt von dem Herrn Kreisg⸗ gerichts-Rath Franke, Deputations-Dirigenten in Berent. — Ueber die Eintragung einer Kaution in das Grundbuch ist, sofern nicht darauf verzichtet wird, ein Hypothekenbrief auszufertigen. Von dem Herrn Appellationsgerichts Rath Große in Hamm. — Welche recht. liche Wirkung hat die Eintragung des „vorläufigen Vermerks der er— folgten Veräußerung“ aus 5 64 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 18722. Von dem Herrn Appellationsgerichts-Rath Große in Hamm. — Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Armenpflegerechts. Von Herrn Dr. jur. Eger, Königlichem Kreisrichter in Tarnowitz. — II. Ueber das Verfahren in Streitsachen der Armenverbände nach dem Reichsgesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 5. Funi 1570 und den. Entscheidungen des Bundesamtes für das Heimathwesen. — Beiträge zur Lehre von der Rückforderung wegen irrthümlicher Zah⸗ lung einer Nichtschulds. Von Dr. J. A. Gruchot. . == Von Dr, Güßfeldt sind bei der Afrikanischen Gesell—⸗ schaft aus Chinchoxo Nachrichten eingelaufen, denen zufolge dort Alles wohl geht und die Ankunft der Träger erwartet wird.
— Für das in München zu errichtende „Liebig Denkmal“ haben die Sammlungen bis jetzt 191,060 „S ergeben. Ueber die Art der Ausführung des Monuments ist zwar bis fetzt noch nichts ent— schieden, doch glaubt man, daß die Ansicht des Münchener Comités, demselben die Form eines öffentlichen Brunnens Eiebig⸗Brunnen) zu geben, zur Geltung kommen werde. ;
— Das erste Heft (des IV. Jahrgangs 1875) der Zeitschrift
für deutliche Kulturgeschichte, herausgegeben von Dr. J. H. Müller, Studienrath, (Hannover, Carl Meyer) hat folgenden In— halt: Wesen und Recht der altdeutschen Familie. Ein Vortrag Von Prof. Karl Weinhold. — Napoleons Anwesenheit in Bonn am 6. November 1811. Ven L. Kaufmann. — Die erste Kriegsschule in Deutschland. Von G. Droysen in Halle. — Bücherschau: Urkun—⸗ denbuch des in der Grafschaft Wernigerode belegenen Klosters Drü— beck. Von Dr. Ed. Jacobs. Die ältesten Hamburgischen Zunft⸗ rollen und Bruderschaftsstatuten. Von Dr. Otto Rüdiger. Die baulichen Alterthümer des Lippischen Landes. Von Otto Preuß. Anna Amalia, Carl August und der Minister von Fritsch. Von Carl Freiherrn von Beaulieu⸗Marconnay. Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben und Neuburg. — Buntes: Hunderecht. Zopf⸗— Ceremoniell am Fürstlich Ostfriesischen Hofe. Von Begräbnsssen. Reichsstadt Cöln. Ein Bittschreiben. Mitgetheilt von G. von der Ropp. Zur Folter. Weinbau. Colnrader Taufe. Der Direktor des Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Gymnasiums in Posen, Prof. Dr. W. Schwartz, hat kürzlich an das hiesige Märkische Museum eine reiche Folge moderner und vorgeschicht- licher Gegenstände (darunter 14 Urnen) als Geschenk übersandt.
— Am 15. d. starb in Görlitz, seiner Vaterstadt, der Geh. Justizrath a. D. Friedrich von Uechtritz, geb. 12. September 1806, ein Freund Tiecks und Immermanns, bekannt als dramatischer Dich— ter und Romanschriftsteller aus der nachromantischen Periode.
— Die seit vorigem Herbst begonnene Restauration des Naumburger Doms schreitet rüstig fort. Nach Beseitigung der aus dem vorigen Jahrhundert herrührenden zahlreichen hölzernen Ein⸗ bauten, welche den Ueberblick über das Innere des interessanten Baues vollständig unmöglich machten, ist dasselbe nunmehr in überraschender Erhabenheit und Stylreinheit hervorgetreten, die das Werk als eines der bedeutendsten Beispiele des romanischen und frühgothischen Bau⸗ styls im nördlichen Deutschland erscheinen lassen.
— Der bekannte Geologe Sir Charles Lyell ist, laut Tele⸗ gramm aus London, gestern gestorben.
— Vor einigen Tagen starb zu Lüttich der seit 1872 emeritirte Universitätsprofessor Adolphe Borgnet, Mitglied der belgischen Akademie und der Königlichen Geschichtskommission. Seine Arbeiten und Forschungen auf dem Gebiete der belgischen, namentlich der Lüt⸗ ticher Geschichte erfreuen sich des besten Rufs; leider hat er die Her ausgabe seines letzten Werkes, der Chronik des Jean d'Outremeuse, wovon bis jetzt vier Quartbände erschienen sind, nicht mehr zum Ab⸗ schluß gebracht.
— Der Kongreß der geographischen Wissenschaften, der auf nächsten Juli nach Paris ausgeschrieben wurde, wird, wie schon gemeldet, von einer Ausstellung begleitet sein, welche aus Gegenständen bestehen soll, die sich auf die den jetzigen Bestand und die künftige Entwickelung dieses wichtigen Zweiges menschlichen Be—⸗ stehens und Wissens beziehen. Für diese Zwecke wird, nach Mitthei⸗ lung der, Köln. Ztg.“ der Paxillon der Flora nebst der daranstoßenden Galerie der Tuilerien hergerichtet werden. In dem unter dem Kaiser⸗ thum zu der Eröffnung der Kammern bestimmten Saale werden die Geographen ihre Sitzungen halten; zu den Kommisstonsberathungen werden die Räume des Erdgeschosses hergerichtet, für die Ausstellung ist die erste Etage bestimmt; die Gegenstände, welche für die Galerie zu groß sind, werden im Pavillon selbst und in der Orangerie aus⸗ ßestellt, in letzterer besonders die großen Reliefkarten u. s. w., für die in den Tuilerien keine Thüre groß genug ist.
— Am 17. feierte der Orientalist, Geheimer Rath Joh. Albr. Bernhard Dorn in St. Petersburg, ordentliches Mitglied der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften sein 50jähriges Doktor— jubiläum. Nach der St. Pet. Ztg.“ sind in Kurzem zwei um— fangreiche Werke dieses Nestors der Orientalisten Rußlands zu er⸗ warten. Das eine wird die Resultate seiner bereits erwähnten Reise in die Kaukasus⸗ und Kaspiländer bringen; das andere behandelt in gründlicher Ausführlichkeit die Einfälle der alten Russen in die Kaspi⸗ landschaften. Beide werden in russischer und deutscher Sprache zu— gleich erscheinen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus der Pfalz, 21. Februar, wird dem „Fr. J.“ geschrie⸗ ben: Da die Reblaus in Karlsruhe wie in Horchheim bei H sich gezeigt hat (jedoch, so viel bis jetzt bekannt, nicht in großer Aus⸗— debnung), so hat die Kreisregierung der Pfalz sämmtliche Bezirks= ämter angewiesen, ihr sofort Anzeige zu erstatten, wenn verdächtige Spuren an Reben sich vorfinden, damit, so weit Sachverständige zur Verfügung stehen, eine Untersuchung durch diese eingeleitet und den betroffenen Eigenthümern mit Rath und Aufklärung an die Hand gegangen werden kann Außerdem findet es die Kreisregierung für wünschenswerth, eine übersichtliche Kenntniß von der Anpflanzung ameri- kanischer und französischer Reben (welche bis jetzt als Träger des In- sckts bekannt sind) zu erhalten, und hat deshalb die Bezirksämter beauftragt, zu berichten, in welchen Gemeinden und in welcher Zahl amerikanische Rebstöcke überhaupt, französische in den letzten zehn Jahren angepflanzt worden sind.
Gewerbe und Sandel.
In dem Zeitraum vom 1.— 15. Januar 1875 wurde an Brenn⸗ material in Berlin eingeführt: auf den Eisenbahnen: 115,285 Hektoliter und 30,107 090 Kilo Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, M Kubikmeter Torf, 2995 Kubikmeter und 3155730 Kilo Brennholz; Summa; 115285 Hektoliter und 3010706 Kilo Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 74 Kubikmeter Torf, 2905 Kubikmeter und 313,730 Kilo Brennholz; aus Berlin ausgeführt: auf den Eisen—⸗ bahnen: 51 5654 Hektoliter und 414,660 Kilo Steinkohlen, Braun⸗ kohlen, Koks, 24,59 Kilo Brennholz; Summa: (1,565 Hektoliter und 444 600 Kilo Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 24,750 Kilo Brennholz.
In dem Zeitraum vom 16. bis 31. Januar 1875 wurden in Berlin eingeführt: zu Wasser: 1012 Hektoliter Steinkohlen, Braun— kohlen, Koks, 453 Kubikmeter Brennholz; auf den Eisenbahnen: 239.3861 Hektoliter und 40,896,973 Kilo Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 1727 Kubikmeter Torf, 5235 Kubikmeter und 265,ů 950 Kilo Brennholz, Summa: 240,873 Hektoliter und 40,896,973 Kilo Stein⸗ kohlen, Braunkohlen, Koks, 172 Kubikmeter Torf, 5688 Kubikmeter und 265,950 Kilo Brennholz; gus Berlin ausgeführt zu Wasser: 1234 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, auf den Eisen—⸗ bahnen: 402,576 Hektoliter und 879, 200 Kilo Steinkohlen, Braun⸗ kohlen, Koks, S613 Kubikmeter Brennholz, Summa: 403,510 Hektoliter und 879.200 Kilo Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 8614 Kubikmeter Brennholz.
— Die Danziger Privatbank, die nach dem neuen Bank- gesetz nur noch 1,272,099 „S6. : Banknoten steuerfrei wird emittiren dürfen, während die bisherige ungedeckte Notencirkulation 660 000 Thlr. betrug, ist nach dem neuesten Geschäftsbericht durch die ver— schiedenen Zahlungs -Einstellungen am Platze theilweise in Mitleiden⸗ schaft gezogen worden; 11,385 Thlr. sind hierfür vom Gewinn ab⸗ Psetzt worden. Die Dividende beträgt 6 „ — 30 Thlr. per Aktie. In den Reservefonds fließen 11,620 Thlr, so daß derselbe damit seine statutenmäßige Maximalhöhe erreicht hat. Von den Noten der Bank eirkulirten im Jahre 1874 durchschnittlich 921, 940 Thlr. gegen 950 068 durchschnittlicher Cirkulation in 1873 und 964,484 in is72. Der Gesammtumsatz der Bank mit Ausschluß der Notenrealisation und der Prolongation von Lombardgeschäften betrug 94,472,400 Thlr. gegen 88,129,000 Thlr. in 1873 und 101,300, 200 Thlr. in 1872. Im Wechselverkehr kaufte die Bank im Laufe des Jahres 791,500 Thlr. Platzwechsel, 9.545, 000 Thlr. auf preußische Bankplätze, 2,169, 500 Thlr., Wechsel auf außerpreußische Plätze und empfing 677,360 Thlr. Inkassowechsel per Danzig. Ültimo 1874 war der Bestand an Platz⸗ wechseln L 524,399, Wechsel auf preußische Bankplätze 1465, 000, auf außerpreußische 95,564, Inkassowechsel per Danzig 11,534, zusammen 3. 007,400 Thlr. Das Lombardkonto betrug rund 254,000 Thlr, das Effektenkonto (ausschließlich Renten- und Pfandbriefe, Staats⸗ und Kommunalobligationen und gute Eisenbahnprioritäten) 189,250 Thlr., Kassa 530,690 Thlr., Kontokorrent Forderungen (44 Debitoren) 77,006 Thlr., Girokonto 97 000 Thlr., Depositen mit zweimonatlicher Kün— digung 816, 0900 Thlr., mit dreimonatlicher 791,000 Thlr., Kontokorrent⸗ Schulden (45 Kreditoren) 114,000 Thlr.
Nach der „H. B. H.“ beabsichtigt die Harburg⸗Cuxhave—⸗ ner Eisenbahngesellschaft dem Handels-Minister einen neuen Finanzplan vorzulegen, nach welchem eine Frankfurter Bank und zwei Münchener Firmen sich mit einem Kapital von ca. 45 Millionen Mark an der ohigen Bahn betheiligen wollen. Die Gesellschaft beantragt, daß der Staat nach Vellendung der Bahn den Betrieb auf der Linie Harburg⸗-Stade gegen eine noch zu vereinbarende Pacht übernimmt, während die Linie Stade⸗Cuxhaven von der Gesellschaft selbst betrie⸗ ben werden soll.
— Nach dem Geschäftsbericht der Dresdner Bank stellen sich die 1874 erzielten Umsätze im Kassakonto auf 45,321, 909 Thlr., im Wechselkonto auf 26,849,451 Thlr, im Effektenkonto auf 21,073,323 Thlr, im Kontokorrentkonto auf 48,554,593 Thlr. Der Bestand Ende 1874 betrug auf diesen Konten 235,785 resp. 1,632,517 — 624,10 — 12493395 Thlr. An Gewinn wurden erzielt im Wechselverkehr 72,173 Thlr., im Effektengeschäft 140,545 Thlr, im Kontokorrentgeschäft 135,957 Thlr. In der Bilanz steht das Aktienkapital mit 3,200, 0090 Thlr., Immobilien mit 224310 Thlr.. Maschinenfabrik Friedrich⸗August⸗Hütte mit 190,009 Thlr. Von dem Gewinn sind 13,126 Thlr. für Ver⸗ luste abgeschrieben. Letztere entstanden aus einem Verluste an einem insolvent gewordenen Bankhause in Nizza, einer Kassendefraudation und einem Ausfall an der Dresdner Börse. Der Effektenbestand setzt sich zusamẽmen aus; 481,875 Thlr. Prioritäten, 17,159 Thlr. Staatspapieren, 14,850 Thlr. garantirten Eisenbahnaktien und 18,449 Thlr. Bank und Industriepapieren. Die Handlungsunkosten umfaßten 50,827 Thlr., der Reingewinn beträgt 317,673 Thlr, da— von werden zur Auszahlung einer Dividende von 6 pCt. auf das Aktienkapital 192,900. Thlr. verwendet, zur Speziakreserve sollen 38,0900 Thlr.“, zum Reservefonds 32,000 Thlr. fließen, auf Neubauten 24,319 Thlr. abgeschrieben werden und auf Tantiomen 29,827 Thlr. entfallen. .
— Im Jahre 1874 sind aus dem Zwickauer Steinkohlen— revier durch die sächsische Staatsbahn im Ganzen 348,575 Wagen ladungen Kohlen à 190 Gentner befördert worden, gegen 376,302 Wagenladungen im Jahre 1873. Davon entfallen auf den internen Verkch 214,991 Wagenladungen (gegen 213,6 56 im Vorjahre), und zwar wurden hefördert nach Stationen der sächsischen Staatsbahn 1995718, der Annaberg-Weiperter Bahn 480, der Greiz⸗Brunner Bahn 5098, Gößnitz⸗Gera 9070 und Altenburg⸗Zeitz 623 Wagen⸗ ladungen Die Zahl der im direkten Verkehr beförderten Wagen—⸗ ladungen betrug dagegen 133,584 (gegen 163,246 im Jahre 1873).
. — Die Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen wird für das letzte Geschäftsjahr neben größeren Abschreibungen 4 * Di⸗ vidende zur Vertheilung bringen
— Die Bilanz der Anglo⸗-Deutschen Bank in Ham— burg ergiebt über 70 x des eingezahlten Aktienkapitals einen Üeber⸗ schuß von ca. 1 x, der zur Disposition der Generalversammlung steht. Von den verbleibenden 16,800 000 „ sind für die in Aussicht genom- mene Rückzahlung an die Aktionäre 800 06 seit dem 1. Januar dieses Jahres in hiesigen Wechseln angelegt, während die Übrigen 16,009,000 Æ , das fernere Aktienkapital der Gesellschaft bilden. — Der Gesammtumsatz stellt sich an Kredit und Debet auf 386,633, 454 4. Aus dem Jahre 1874 resultirt ein Verlust von 4412, 922 , so daß mit der Unterbilanz aus 1873 im Ganzen 6,961,463 M verloren sind. — Nach dem neuesten Jahresbericht der Privatbank in Lübeck gelangt ungeachtet des niedrigen Diskontos eine Dividende von 9,9 für das Geschäftsjahr 1874 zur Vertheilung. Aus dem Jürgensschen Konkurse (Ratzeburg) ergiebt sich ein weiterer Ver— lust von 2561 Ert „M, wogegen der Verlust durch den Konkurs dez Thüringer Bankvereins sich nachträglich um 1118 Ert geringer herausgestellt hat. Die Bank gedenkt demnächst mit der Emisston
ihrer neuen 100M Noten und mit gleichmäßiger Einziehung der
Thalernoten vorzugehen. Das Erträgniß aus dem Banknoten— umlauf wird sich in Zukunft erheblich vermindern, da das Reichz⸗
bankgesetz die Notenausgabe der Privatbank auf 500 000 ½ς über den