Uꝛool
werke Reinertrag,
Bekanntmachung anberaumt, zu, welchem Pachtlustige mit dem Ve. ur hiesigen Probstei gehörigen Vor⸗
ä 409 Morgen und 27g, Thlr. ice , nit 62825 Morgen und 178,3
i Lowin mit 435.1 Morgen und d , und eine im Gemeinde⸗
ielomischel belegene Wiese von 2 2 37 107 Thlr. Rejnertrag sollen im Wege des öffentlichen WMeistgebots auf den Zeitraum von 18 Jahren verpachtet werden. Zu diefem Behufe habe, ich einen Termin auf Mittwoch, den r nr ö n Uhr, in dem katholijchen ö hierselbst
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
liz Privatbank zu Gotha.
? i ten von 100 Mark beginnen,
i n demnächst mit der Ausgabe unserer Banknoten : ginnen ; ö . . nach n mit dem Bemerken folgen, . . . Hale l hrung cirkulirenden Noten bis auf Weiteres noch theilweise in Cirkulation bleiben werden.
Gotha, den 15. Januar 1876.
Direction der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jockusch.
Beschreibung der 1Ob-Marknoten der Hbrivatbank zu Gotha.
103 Millimeter hoch, 172 Millimeter breit. bestes weißes Hanfpapier mit hellwirkendem Wasserzeichen:
RGB ANR. Ah GO M!. * M XI ß l Hq4. ice 109
Der Schrifttext lautet:
Britathanß zu Gotha.
g gn DnR nnn.
Vorwerke einzeln und sodann alle drei zusammen zur Verpachtung gelangen und daß die Pachtbe⸗ dingungen, welche auch über die Höhe der Bietungs sowie Pachtkautien Aufschluß geben werden, 10 Tage vor dem Termine in meinem in dem Hause des Kaufmann Karge hierselbst befindlichen Bureau nebst den Auszügen aus . Grundsteuermutterrolle zur insicht ausliegen werden. gig gg, . 22. Februar 1875. ö Der Königliche Kommissarlus für die Vermö⸗ gensberwaltung der katholischen Pfarrstelle zu Betsche. E otlHne.
Die
Größe: 'Bapier:
Wasserzeichen darstellend.
Vorderseite:
M. 00000 Deutsche Reichs währung
zasill gegen (iese Bansinoke die Privatbank zu Gotha. Gotha, den 1. Juli 1874.
Privatbank zu Gotha. Der Verwaltungsrath: Die Direction: L. Brun. ¶ . NGlnich. Kiisin. . Jockuscl. (Facsimile.) (Facsimile.) . Der Betrag der in Umlauf befindlichen Bankngten darf den Betrag der der Bank gehörigen
Wechsel nie übersteigen. t * . in klingender Münze oder in Gold⸗ oder Silber⸗Barren im
geöffnet.
i092]
Außerdem muß wenigstens der dritte Theil des Betrages der in
Verschiedene Bekanntmachungen.
merken hierdurch eingeladen werden, daß zuerst die D eutsche Reichs ⸗Industrie⸗Ausstellung.
Berlin 1878.
Das provisorische Central -⸗Bureau für die Ausstellnngs Angelegenheiten ist täglich von 8 mr
Berlin, 8W., Wilhelmsstr. 28.
F. Hautzinger.
au HZ. März
a. Der Geschäftsbericht pro 1874.
e. Die Ertheilung der Decharge. Berlin, den 20. Februar 1875.
—
revidirten Statuis,
eneralversammlung der Haupt⸗Direction einzureichen.
Die Tagesordnung bilden:
i Bilanz zeri Prüfungs- b. Die Jahres Bilanz, der Bericht der Pr die Actionäre zu vertheilenden Dividende.
Preußische Hypotheken⸗Actien⸗Bank. Die Herren Actionäre der Bank werden zu der dieses Jahres, im Geschäftslokale der Bank, Behrenstrasze Nr. 7, stattsindenden ordentlichen Generalversammlung Actionäre, welche an der Generalversammlung T
derselben, haben gem §. 33 unseres acht Tage vor der
Vormittags EI Uhr,
ergebenst eingeladen. . heil nehmen wollen, desgleichen Bevollmächtigte ihre Actien und resp. Vollmachten spätestens
Kommission und die Feststellung der an
Die Haupt ˖ Direction. Splelhagen.
1218]
außerordentlichen
eingeladen,
bgehalten werden soll. . Gegenstände der Berathung sind: I) der Bericht des Aussichtsrathes,
jetzigen Verwaltung, 3) die Liquidation
ausgegeben. Gegen Hinterlegung rirten Notaren am 2. März von worauf Punkt 10 Uhr das Lok Statuten und Berichte können von Mittwoch, pon den Aktionären in Empfang genommen werden. Chemnitz, den 22. Februar 1876.
2) der Rechnungsabschluß der Direktion per Ende Deze
Der e d, e. 3 J am litzer Maschimemban-Gese R 1a ft vor rm. J Hermann Vogel, Vorsitzender.
Cnenanäitzek Maschinen Hhaik- ¶ sl schafft
vorm. A. VNünnieh & (o.
Die Herren Aktionäre werden hiermit zu einer
Generalversammlung
welche Dien stug, dem 2. MHüræ a. é, im Lokale der Gesellschaft in Chemnitz
mber 1874 und die Dechargirung der
des Geschäfts, die Modalitäten dafür und die Bestimmung der Liquidatoren,
4) eventuell im Fall der Se fen, 6 B n Betriebsmi . J. k Verwaltung zů eventueller Beseitigung der aufgenommenen leihe und zu eventuellem künftigen Ersatz dafür, ö . e. neues Statut, Feststellung des Geschäfts jahres auf das Kalenderjahr ꝛc., d. Ergänzungswahlen für den Aufsichtsrath, e. Wahl von Rechnungsrevisoren.
i i am Contore der Ges ; 8 . Depotscheine oder von Aktien selbst werden von den dazu regui—⸗
9 bis 10 Uhr früh im Versammlungslokale Stimmzettel ausgegeben, al geschlossen ö. und die Verhandlungen ihren Anfang nehmen. Neue den 24 Februar an, am Contore der Gesellschaft in Chemnitz
An⸗
ellschaft Depotscheine über hinterlegte Altirn
A. NMNäürmi6ch „ Cœ.
1216
Mit Bezugnahme auf 5 der Providentia hierdurch auf
bhorlbkXIla.
Frankfurter Versicherungs-Geseéllschaft.
Achtzehnte ordentliche Generalversammlung.
„A43 der Statuten werden die nach §. 44*) stimmberechtigten Aktionäre
zum Deutschen
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au vom werden, erscheint auch in anem besonderes Blatt unter 6. Titel
Gentral⸗Handel ⸗Re
Zweite Beilage
Das Central-⸗Pandelg Regcster für daz Deutsche Reich kann durch ale Post⸗Anstalten des In⸗
und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag,
Buchhandlungen, für Berlin auch durch
der Rubrik Leipzig veröffentlicht.
2 . ᷣ die Expeditien: 8w. Wilhelmstraße 32, Die Handelsregistereinträge aus dem 5 eg
Berlin, 8W. , ,, . 109, und alle ezogen werden.
sen werden Dienstags unter
er. .
1. Mai d. J. an) die im 8. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veroffentlicht
gister für das Deutsche Reich. . .
Das Central ⸗Handels-Register für das Deuts für das Viertelsahr. —
/ ·
Abonnement beträgt 11M 50 8 Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile
Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
ö Berlin, Mittwoch, den 24. Februar
1875.
e Reich erscheint in der Regel täglich. — Das . Einzelne Nummern kosten 90 83 —
Die Dien tags nummer enthalt außerdem eine Ueb ersicht über die in der letztwergangene⸗
Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachung en.
Entscheidungen deutscher Gerichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. Handelsstand.
Reichspost ist Kaufmann.
Die Deutsche Reichspost ist in Ansehung des Transport- von Gütern, Geldsendungen, als Kauf— mann anzusehen. Insoweit sind die Handelsgerichte gegen dieselbe zuständig (und in letzter Instanz also auch das Reichs⸗Ohberhandelsgericht. Falsch ist die Deduktion Dambachs: Das Gesetz uͤber d. Post— wesen S. 4 50 u. 51) — Art. 4. H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 2. Jan. 1874. Dr. Calm, Rechtsgrundsätze Bd. 2, S. JT.)
Handelsfirmen. . Vollständigkeit der Firma. ö
Nur in ihrer Vollstandigkeit (3. B. Internatio- nales Auskunfts-Buregu für Geschäfts.! und Kredit- verhältnisse Krebs C Lücke) ist die Firma der Han— delsname des Kaufmanns, sie muß in allen wefent— lichen Bestandtheilen (nicht blos Krebs C Lücke) ge— zeichnet sein. — Art. 18 H. G. B. — (Urth. d. L Sen. d. R. Ob. H. H. v. 2. Jan. 1874. Das. Bd. 2, S. 2.)
Prokuristen ꝛc. Verjährung gegen den falsus procurator—
Gegen den falsus procurator hat der Beschädigte denselben wirksamen Anspruch, den er gegen den ver— meintlichen Geschäftsherrn erlangt haben würde, wenn dieser dem falschen Vertreter eine vollgültige Vollmacht ertheilt haben würde. Greift nun gegen den Geschäftsherrn eine kurze Verjährung nicht Platz, so kann sich auch der falsche Vertreter nicht darauf berufen. — Art 55 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d R. Ob. H. G. v. 15. Nov. 1873. Das. Bd. 2, S. 2.)
Offene Handelsgesellschaft. 1) Wer ist zu laden?
Soll ein Eid von Socien geleistet werden, so ge⸗ nügt nicht die Vorladung des zur Vertretung der Gesellschaft befugten Gesellschafter. — Die einzel⸗ nen Theilhaber sind vorzuladen (wenn auch die In— sinuation im Laden, Comtoir geschehen kann) und zwar die Partei selbst, nicht deren Vertreter. — Art. 117 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. O. H. G. v. 14. März 1874. Dr. Calm, Rechts⸗ grundsätze Bd. 2, S. 8.)
äaußerungen solcher Art. — Art. 215 H. G. B. (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 24. i 1874. Das. Bd. 2, S. 10.) d 3
2) Ratio des Gesetzes.
Gesetzlich unstatthaft ist jede Klage, deren ein ziger Zweck dahin geht, die durch die kompetenten Gesellschafts organe erfolgte Abberufung des Vor—⸗ stehers einer Aktiengesellschaft mittelst Richterspruchs zu beseitigen. Die aus Art. 31 des code de com- merce entlehnte, auch für Prokuren und Handels⸗ vollmachten im Art. 54 des H. G. B. anerkannte absolute Widerruflichkeit der Vertretungsbefugniß beruht auf der verständigen Erwägung, daß der Prinzipal es jederzeit in seiner Hand haben müsse, sich einer gleichviel aus welchen Gründen ungenehmen Vertretung zu entledigen. — Art. 277 H. G. B. — Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 2. Juni 1874. Das. Bd. 2, S. 11.)
3) Bevollmächtigung Anderer.
Die Bekanntmachung des Vorstandes einer Aktien— gesellichaft: „Der Betriebsdirekkor N. N. sei ausz— schließlich zum Abschluß von Verkäufen für die Ge— sellschaft bevollmächtigt“, hindert weder den Vor— stand noch den Betriebsdirektor, anderen Perfonen solche Vollmacht zu ertheilen. Art. 234 8. G. B. Ie llrth. d. 1I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 38. Febr. 1874. Das. Bd. 2, S. 11.)
4) Stehen gebliebener Gewinn.
Von der Zeit, zu welcher die Gewinnberechnung zur, Kenntniß des stillen Gesellschafters gebracht ist, befindet sich dieser dem Complementar gegenüber in der Lage des Gläubigers einer fälligen Forde— rung. Die Bestimmung im Abs. 2, Art. 255 be— zieht sich dem Zusammenhange nach nur auf den Fall, wenn nach Verlustjahren ein Handelsgewinn resultirt, dieser soll vor Allem zur Deckung der durch Verluste geminderten Einlage die⸗ nen; er begründet somit bis zu ihrer vollständigen Ergänzung kein Forderungsrecht. Ist letzteres begründet, so kann es dadurch nicht in Folge späterer Verlust jeder aufgehoben werden, daß eine Abhebung noRnicht erfölgtz ist. — Art. 52 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Sb. H. G. v. 27. Febr. 1874. Das. Vd. 2, S. 11.)
Vereinigung zu einzelnen Handels⸗ geschäften für gemeinschaftliche Rechnung. I) Aus führungsakte. Außergewshnliches.
sprechen und eine dauernde Erhöhung des Staats · zuschusses nothwendig ist, wenn daffelbe seine Be⸗
stimmung erfüllen soll. Es bedarf insbesondere die
Unterrichts Anstalt einer weiteren Ausbildung. Die⸗ selbe hat sich dem Ziele einer höheren Kunstgewerbe⸗ schule erst allmählich dadurch nähern können, daß ste bei dem Mangel geeigneter Unterrichts- Anstalten
niederer Ordnung ihre Schüler selbst heranzog und
dieselben in den Vorklassen für den Unterricht in der eigentlichen Kunstschule vorbildete. Die nach und nach erreichte Hebung des Standpunktes findet in dem Verhältniß Ausdruck, in welchem unter der Ge⸗ sammtzahl von etwa 480 Schülern der Besuch der höheren Klassen zugenommen hat.
Es ift daher der- Zeitpunkt gekommen, nunmehr auch mit der Errichtung der höheren Unterrichts kurse vorzugehen, welche die unmittelbare Vorberei⸗ tung zum kunstgewerblichen Schaffen durch Pflege der Komposttion und Styllehre zum Zweck zu haben. Es wird dadurch ein Mehraufwand bedingt von jährlich 9000 M
In Folge der Anordnung, nach welcher die in den Königlichen Museen aufbewahrten kunstgewerblichen
Erzeugnisse aus den Sammlungen dieser Museen
ausscheiden und dem Gewerbemuseum überwiesen werden sollen, ist eine erhebliche Erweiterung der Sammlunggräumlichkeiten in den Gebäuden der ehemaligen Porzellan⸗Manufaktur erforderlich ge⸗ worden, wodurch Mehrkosten für Aufsichtspersonal, Erleuchtung, Heizung 2c. entstehen, im Betrage von etwa 6000 .
Dem Mujeum haben bisher erhebliche Summen zur eigenen Anschaffung von Sammlungsgegenständen nicht zur Verfügung gestanden. Die vorhandenen Sammlungen sind, soweit nicht die Mnnifizenz von Privaten eingetreten, vorzugsweise aus den Seitens des Staats erworbenen und dem Institute über⸗ wiesenen Objekten erwachsen. Das Musenm bedarf jedoch daneben in seinem laufenden Haushalt einer angemessenen Summe, um Ankäufe zur Ergänzung vorhandener Lücken machen und außerordentliche Bedürfnisse bestreiten zu können. Es ist hierfür
ö .
abgegangenen 56,188 Tonnen. Flußschiffe kamen 7251 (5030 beladen) und gingen 72465 ab, davon nur 3948 beladen. Selhstverständlich fällt weitaus die Mehrzahl auf die Provinzen Hannover, Schles⸗
wig⸗Holstein und auf Hamburg. / — . Ueber den Schiffsverkehr im Hafen von Kiel während des Jahres 1874 liegen jetzt nähere Angaben vor. Es sind eingelaufen 3915 Seeschiffe mit einer Tragfähigkeit von 157, 308 Last (3 2000 Kilogramm), darunter 867 Dampfschiffe von 82, 650 Last. Der Dampfschiffsverkehr partizipirt hiernach an der Gesamntt⸗Schiffszahl mit 22,1 Proz, an der Gesammt⸗Tragfähigkeit mit 52.5 Proz. Nach der Nationalität vertheilen sich vie eingelaufenen Schiffe folgendermaßen: deutsche Flagge 2256 Sch. von 55,279 ., daͤnische Flagge 1393 Sch. von 75,942 X. schwedische Flagge 127 Sch. von 3517 L., englische Flagge 36 Sch. von 7338 L, russische Flagge 45 Sch. von 5146 L., norwegische Flagge 386 Sch. von 3025 L niederländische Flagge 25 Sch. von 1113 Last. Was die Herkunft der Schiffe betrifft, so gingen ein: von preußischen Häfen 2152 Sch. von 47072 C., darunter von schleswig⸗holsteinischen 1846 Sch. von 1,591 L., von Mecklenburg 2 Sch. von 50 L, von Oldenburg 1 Sch. von 20 L von Lübeck 3 Sch. von 151 L., von Bremen 11 Sch. von 573 L, von Qamburg 4 Sch. von 67 L, von Dänemark 1155 Sch. von 5.979 L, von Großbritannien 214 Sch. von 28,598 L., von Schweden 133 Sch. von 9424 L., von Rußland 49 Sch. von 4970 L, von den Nieder⸗ landen 32 Sch. von 2326 L., von Norwegen 34 Sch. von 1326 L ostseewärts ohne nähere Angabe der Her— kunft 122 Sch. von 832 L. — Ausgelaufen sind von Kiel im Jahre 1874: 967 Schiffe von 159, 798 Last, darunter 864 Dampfschiffe von 835696 Last. Von denselben wurden ausklarirt: nach Preußen 2198 Sch. von 51,779 L., darunter nach Schleswig⸗Holstein 1891 Sch, von 32577 L., nach Mecklenburg 10 Sch. von 497 L., nach Lübeck 21 Sch. von 843 L., nach Bremen 5 Sch. von 315 L., nach Dänemark 12335
die Summe von 15,9000 ½ ausgeworfen und danach Sch von 67,199 E., nach Rußland 163 Sch. von der laufende Zuschuß für das Museum im Ganzen 215787 L., nach Schweden 174 Sch. von 13,488 L. um die Summe von 30, 000 M erhöht. nach Norwegen 21 Sch; von 1339 ., nach Großbritan—
Je mehr der Unterrichtsplan des Museums er— nien 7 Sch. von 1163 L., nach den Niederlanden 2 Sch. weitert und namentlich auf einen Tagezunterricht von 77 L ostscewärts ohne nähere Angabe 131 Sch. ausgedehnt wird, jemehr tritt das Bedürfniß hervor, von A1 L, nach Ching 1 Sch. von 354 L, nach für den Besuch desselben Unterstützungen zu bewilli⸗! den Car Verdischen Inseln 1 Sch. von 46 8. — gen. Die Schüler, welche auf der Anstalt eine Wie sich der Schiffsverkehr Kiels in den letzten kunstgewerbliche Ausbildung suchen, gehören ganz Jahren gestaltet hat, läßt folgende Zusammenstellung
Umlauf befindlichen Noten n 1 gare! . den zunächst zur Einlösung der Noten bestimmten Beständen . m 9 16. nnn n n fh sämmtliche Activa der Bank. Die Bank—
an Wechseln und Fon . ät 66. . . n 6 durch öffentliche, in Jahregfrist dreimal zu wiederholende Bekanntmachung ein⸗ , ya dem Wskeuf der hierbei zu bestimmenden Frist erlischt aus den nicht
Nicht blos solche Geschäfte dürfen darunter ver— standen werden, welche die Ausführung der gemein— schaftlich bezweckten Handelsgeschäfte unmittelbar und im eigentlichen Wortsinn darstellen (wie Käufe und Verkäufe), sondern es gehören dazu auch die⸗
überwiegend den unbemittelten Standen an und sind nährr ersehen. Es sind: nicht im Stande, für eine längere Zeit die mit dem eingelaufen: Besuche der Tagesklassen verbundene Einbuße an Sch: von Last. Arbeitsverdienst zu ertragen. Andererseits ist es 3915 . 20,
Donnctstag, den 18. März 1875, Vormittags 10 Uhr,
zur achtzehnten ordentlichen Generalversamulung . der Gesellschaft stattfindet.
2) Prokurist einer Liguidationsfirma. „Die Bestellung eines Prokuristen ist dem that— sächlich zur Ausführung, gekommenen Beschlusse der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft unver—
ausgelaufen: Sch. von Last, 3967 159, 798 3791 152,921
1874
1873 3754
ngelieferten Roten seder Anspruch gegen die Bank. Die Nachmachung oper Verfälschung ir ier e . von Slaatswegen verfolgt und nach den Gesetzen bestraft.
ĩ i i 3 eine allegorische weibliche Figur in sitzender Stellung, . 9. Län Gotha, am Fuße derselben die Attribute
mit dem rechten Arme gestützt auf das Wappen des Handels, der Industrie und des Ackerbaues. Hierüber die Werthbezeichnung „100 nament stehend. ö. Unter K ö z verschlungenen Buchstaben P. z. G. . *,, Nummer ist der Vorderseite rechts und Sämmtliche vorstehend angeführte Darstellungen sind ir dagegen ist in grüner Farbe ein guillochirter Untergrund aufgedruckt, liegend eine großere Guilloche bildet. In demselben ö si Ecke in arabischer verzierter Ziffer; un r 6 Werthbezeichnung ist der Vorderseite nochmals in in röthlicher Farbe aufgedruckt. Nückseite:
In der Mitte eine ovale, Guilloche, in deren Mitte die in Relief-⸗Manier
ker der oben erwähnten Figur in lateinischen Buchstaben.
Raum der Rote ist mit einem guillochirten Muster ausgefüllt.
den oberen Ecken je ein mit Arabesken verschlungenes Band, die Werthbezeichnung in crabi ch imer tragend, in ö unteren Ecken je eine Guilloche, gleichfalls die Werthbezeichnung
in verzierter Ziffer enthaltend. *
ĩ warzer Farbe ausgeführten Darstellungen ist ein Unterduck in ö ö Puncten, theils in
Ueberdem ist in brauner Farbe oberhalb der großen Mittelguilloche
ie Fi . Ib die Worte: Dentsohe Relohs währung aufgedruckt; zu beiden Seiten J i hire der geschriebenen Nummer, und
grüner Farbe aufgedruckt, welcher sich den ersteren theils in Linien und
guillochirtem Muster anpaßt.
links die Worte Eingetr. Fol. mit
er den sich, ; der letztere befinden, sich Darunter die Druckfirma.
rechts der geschriebene Name des Beamten.
n 2gürttembergifche Notenbank.
anntmachung wegen Einrufung der Zehnguldennoten.
i li rift entsprechend werden zunächst ö hard , , ,, . Noten unserer Bank hiermit eingerufen.
Die Inhaber dieser, vom 15. November 1
J bis spätestens 15. September dieses Jahres an unserer Kafse zur Einlösung gegen baares Geld, oder währung lautende Noten unserer Bank (zu vergl. unsere
r n . r bie smerhan är die innerha
ort gemäß Art. 13 des württbg. Gesetzes vom 24 Juli 18 . ger ern en. 9 9 gf cl Bankstatuten die ordentliche Einlösungspflicht auf; sie verlieren ih
schaft als Banknoten. Notenhauk.
ekanntmachung vom 10. Dezember 1814)
auf einem in Relief⸗Manier hergestellten Or⸗ t ebenfalls in Relief⸗Manier hergestellt ein Wappenschild mit links, also doppelt aufgedruckt.
in schwarzer Farbe gedruckt; der unter dem Schrifttext
ch die Werthbezeichnung in der rechten oberen und unteren
großen arabischen verzierten Ziffern
von einem pantographisch ausgeführten Rand umgebene hergestellte Werthbezeichnung in großen arabischen
verzierten Ziffern, sowie die Zeile Einhnndert Mark in großen lateinischen Buchstaben, der übrige
S71 datirten, Zehnguldennoten werden aufgefordert, um Umtausch gegen auf 100 Mark i. ö
is 15. di ahres dauernden Frist nicht eingelieferten der bis 15. September dieses Jahre ,
re Eigen⸗
Die zum Ein ritt in die 10. bis 17. Marz den Registern der Ge
*
Die Tagesordnung umfaßt die im 8. Frankfurt a. M, 23. Februar 1815.
5 Der 5. 44 lautet:
mehr als 20 Stimmen für
n die Aktionäre gegen Einreichung des Ziffernverzeichn ; ! sellschaft J Aktien im Lokale der Gesellschaft ausgegeben.
; ; , , , ; 6 . . r n, bfr ö r der Statuten bezeichneten Geschäfte und Wahlen.
ie Generalpersammlung besteht aus allen Aktionären, ger , der Besitz von je fünf Aktien zu einer Stimme.
esende Aktionäre vertreten lassen. and ; n, , nnn, sich und weitere 20 Stimmen in Vollmacht führen. .
i ĩ eschäftslokal . J n ,,, Generalversammlung erforderlichen Legitimationskarten werden vom
isses der auf ihre Namen in ih Be voll mãch⸗
Der Verwaltungsrath der Providentia, Frankfurter Versicherungs · Gesellschaft.
die Eigenthümer von fünf Aktien sind. Abwesende Namen Aktionäre können Niemand kann in der Generalversammlung
6091
Vorbereitungs⸗Anstalt
für
Primaner⸗Examen
von
Peustonat mit der Anstalt verbunden.
Lehrkräfte. Näheres die Prospekte.
zu bestellen im Stande ist. niffen entsprechenden Wohnungszuschusse
eten Kreisausschusse melden. ne g la fge n n . 22. Februar 1875
Graf von Bredow.
12121 Bekanntmachung.
Bei
Stelle ves Thurmwächters, welche bei
ark datirt ist, besetzt werden.
kräftig sind, wollen ihre Bewerbungsge Führungsattesten ꝛc. bis 6
1. April d. Is. ierher einreichen. big ef. 1 19. Februar 1875.
Direktion der wirtth
Stuttgart, den 15. Februar 1875. Isidor Jordan. S Kehrer.
Ter Magistrat.
sämmtliche Militär-Exramina und das
Loewe, Major a. D. zu Halle a. S.
Schnelle und sichere Vorbereitung durch tüchtige
ur Verwaltung der hiesigen Kreis ˖ Kom nm Sf . sofort , , — scher eine Kaution von lr.
r e , T. Das Gehalt wird min destens 800 Thlr. neben einem den hiesigen Verhält—= betragen.
Bewerber wollen sich unter Beifügung von Alttesten
f j igheri äftigung bei dem unterzeich⸗ über ihre bitherige Beschäftigung 3 *
Der greizans fchuß des Kreises Westhavelland.
dem Magistrate der Stadt Posen soll die freier
ĩ d Licht mit einem jährlichen Wohnung, Heizung und Lich n n n
Givilverforgungsberechtigte Militärpersonen, welche
als Signal ⸗ Trompeter ausgebildet, auch ern dr f
Lehrer gesucht.
Für die oberen Klassen der Luisenschule (ev. höhere Töchterschule mit Seminar in Düsseldorf) wird zu Herbst dieses Jahres ein evangelischer, akademisch gebildeter und erfah⸗ rener erster Lehrer gesucht, der vorzüglich den englischen und deutschen Unterricht zu ver— treten im Stande ist, mit einem jährlichen Gehalt von 3600 Mark — 1200 Thlr. Die im Auslande gewesen sind, erhalten den Vorzug. ö g tite Anmeldungen mit Abschrist der Zeugnisse und kurzem curr. vitae nimmt bis 5. März der Direktor der Anstalt, Dr. uel. ner, entgegen. (II8öl
1220
Berlin Folcỹnn⸗ deburger
Eisenbahn.
Vom 15. April d. J. ab kommen zwischen Ser und pr ktum einerseits und den EStgtionen Bonn und Coblenz der Rheinischen Eisenbahn e. Kreiensen ⸗Soest Deutz andererseits Billets zu . r,. und 9 d, ,, . mit höhe
hrpreisen zur Verausgabung; . e,, bei unseren Billet ⸗ Expeditionen zů
. den 21. Februar 1875.
Das Direktorinm. ; Zweite Beilage.
einbar, daher rechtsunwirksam. — Art. 137 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 6. Mai 1874. Das. S. 8.)
3) Nicht blos auf den Saldo.
Art. 142 D. H. G. Bs. berechtigt in keiner Weise zu der Annahme, daß nach eingetretener Liquidation nur Streitigkeiten wegen Gesammtberechnung Gegen⸗ stand eines Rechtsstreites der Gesellschafter unter einander noch geltend gemacht werden können, oder daß nach eingetretener Liquidation die actio pro soeio nur auf Berichtigung des (nach einer der Klage zu Grunde zu legenden Berechnung) dem Kläger gegen den Beklagten noch zustehenden Saldoguthabens noch gestellt werden lönne. Es ist vielmehr, wenn die Klage auf Erfüllung einer einzelnen Verbindlichkeit aus dem Gesellschaftsverhältnisse gerichtet ist, Sache des Verklagten, falls er Gegenansprüche aus demselben an den Kläger noch zu haben glaubt, diese in der Verhandlung auszuführen und im Wege der Kompensation oder Rekonpention zur Gel— tung zu bringen, falls er es nicht vorzieht, wegen der— selben gesondert zu klagen, oder die schließliche Aus—⸗ einandersetzung unter den Gesellschaften durch die Liquidatoren abzuwarten, bei welcher selbstverständlich die von ihm in Folge des gegen ihn angestrengten Rechtsstreites etwa geleisteten Zahlungen zu berück— sichtigen sind. Auch ist der Beklagte einem als Ver⸗ walter des Gesellschafts vermögens rechnungspflichtigen Kläger die Einrede, daß dieser seiner Rechnungepflicht noch nicht genügt habe, und dem Beklagten dadurch die Möglichkeit einer erschöpfenden Vertheidigung entzogen sei, entgegenzusetzen befugt, um deswillen aber, daß die Klage nicht auf einen Saldo gerichtet ist, darf sie nicht abgewiesen werden. — Art. 142 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. O. H. G. v. 11. Febr. 1874. Das. Bd. 2, S. 8 f.)
) Während der Liquidation kein Pro—⸗ ku rist.
Die Gesellschafter, welche die Anflösung der Ge— sellschaft und die Liquidation beschließen, können für die Firma während der Liquidation einen Prokuristen im Sinne des Handelsgesetzbuches, d. h. mit der vom Handelsgesetzbuch begriffsmäßig dem Proku⸗ risten belegten Vollmacht, gültig nicht bestellen. — Art. 142 H G. B. — (Ürth. d. II. Sen. d. R. O. D. G. v. 5. Mai 1874. Das. Bd. 2, S. 9.)
Aktiengesellschaften. IN Aetio Pauliana gegen eine Aktien- Gesellschaft. Fraudulöse Veräußerungen abseiten der Vertreter einer Aktien⸗Gesellschaft unterliegen der Anfechtung urch die a tio Pauliana unter denselben Voraus— setzungen und in demselben Umfange wie von Ver- tretern einer juristischen Person vorgenommenen Ver⸗
jenigen Geschäfte, welche als Ausführungsakte zur Erreichung des gewollten Zweckes nöthig sind (wie Empfangnahme, Verladung, Beförderung). Ueber⸗ nimmt der Handelnde Außergewöhnliches, wobei ein Auftrag nicht unterstellt werden kann, so bleibt er immer Geschäftsführer der Vereinigung und die ge⸗ nehmigenden Theilhaber haften dem Dritten soli⸗ darisch. — Art. 266— 210 H. G. B. — (Urth. d. Sen d , ,, Febr. 1874. Das. Bd. 2, S. 12)
2) Kon sortialbetheiligung.
Kaufgeschäft?
Die Konsortialbetheiligung ist nicht für ein be⸗ dingtes Kaufgeschäft anzusehen, die Absicht der Kon— trahenten geht nicht auf den Erwerb von Aktien, sondern dahin, daß die Aktien, resp. Aktienbezugs⸗ rechte auf gemeinschaftlichen Gewinn an Dritte ver⸗ kauft werden. Das Verhältniß unter den Kontra— henten ist als Sozietät aufzufassen. Im Zweifel ist der Konsortialkurs der Parikurs. — Art. 266 H. G. B. — (Urth. des J. Sen. v. 10. März u. 3. Nov. 1874. Das. Bd. 2, S. 123)
Wech selprozeß. Litispendenz. Ordentlicher Prozeß.
Der Zweck des Wechselprozesses ist nicht, das ma— terielle Recht der Parteien endgültig festzustellen. (Beschränktes Gehör, Wechselsepargtum, übrig blei⸗ bendes ordentliches Verfahren,. Der Wechselgläu—⸗ biger hat auf die Wechselklage so lange Anuspruch, als ihm dieselbe nicht durch eine rechtskräftige Ent— scheidung entzogen ist Die zu vorige Anstellung einer Klage auf Ungültigkeitserklärung und Heraus— gabe des Wechsels gewährt keine Einrede der Litis—⸗ pendenz gegen die später erfolgte Wechselklage. — Art. 91. A. D. W. O. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 16. Jan. 1874. Dr. Calm, Rechts- grundsätze Bd. 2, S. 49.)
Parikurs.
Zu Stipendien und Unterstützungen für die Aus bildung von Kunsthandwerkern sind im preußischen Staatshaushalts⸗Etat 1875 13, 500 ½ι und
Zur Erhöhung des Zuschusses für das Ge⸗ werbe⸗Museum 30,000 , und zwar zur Er— weiterung der Unterrichts Anstalt 9000 46, für Bewachung und Unterhaltung vermehrter Samm⸗ lungsräume 6,000 M und zur Vermehrung der Sammlungen und zur Deckung unvorhergesehener Bedürfnisse 15,000 MS, in Ansatz gebracht. Der Etat bemerkt hierzu: ; ⸗ .
„Durch die dem Gewerbemuseum seit einiger Zeit bewilligte feste Beihülfe ist demselben eine gesicherte Grundlage der Existenz gegeben; allein die Erfah⸗—
dringend wünschenswerth, solchen Schülern, welche — 2 53092
1872 4000 3954 156,214
Absscht,
rung hat gezeigt, daß die dem Institute zur Verfü— gung stehenden Mittel dem Bedürfnisse nicht ent⸗
bei Fortsetzung des Studinms Tüchtiges versprechen,
entsprungenen Vorgange anderer ähnlicher Anstalten entsprechend, die Gewährung von Stipendien in Aussicht genommen und dazu eine Summe von 13,500 e ausgeworfen. Uebrigens ist es nicht die diese Stipendien lediglich auf die Besucher des Gewerbemuseums zu beschränken, vielmehr muß vorbehalten bleiben, die Bewilligung auch zu Gunsten
solcher Personen auszusprechen, welche ihre Ausbil⸗
dinng im Kunsthandwerk auf einem anderen Wege suchen. Es ist deshalb für diesen Zweck ein voll ständig neuer Etatstitel gebildet.
Der Schiffsverkehr im Hafen zu Har— burg belief sich nach dem „Preußischen Handels. archiv im Jahre 1874 an angekommenen Seeschiffen auf 618, davon 490 beladen, an abgegangenen See schiffen auf 626, davon nur 257 beladen. Preußen selbst, dessen Provinzen Hannover und Schleswig Holstein namentlich stark vertreten waren, weist die meiste Betheiligung Großbritannien auf.
Auf Preußen entfallen nämlich der Nationalität nach 318 angekommene Seeschiffe; davon kommen
auf Hannover 196, auf Schleswig⸗Holstein 119, Groß⸗ britannien gehörten 190 Schiffe an, Hamburg 52, den Niederlanden 23, Frankreich 10, Oldenburg 8. Die meisten, nämlich 28 und zwar sämmtlich be⸗
laden, kamen aus Großbritannien, 199 aus Ham burg und den Elbhäfen, darunter aber nur 44 be⸗
laden. Die preußischen Nordseehäfen schickten 79, von denen nur zwei nicht beladen waren. Aus Bre— men und den preußischen Weserhäfen liefen 31 be— ladene Seeschiffe ein, aus den preußischen Ostsee⸗ häfen in gleicher Weise 19, aus Oldenburg 14 (1 unbeladen), aus Frankreich und Westindien je 11, aus den Niederlanden 9, aus Norwegen und Afrika je 8, aus Sicilien 1. Von den 626 abgegange— nen Seeschiffen gehörten 322 Preußen, davon 201 der Provinz Hannover und 119 Schleswig⸗Hol⸗ stein an. Auf Großbritannien kamen 190; daran schließen sich Hamburg mit 52, die Niederlande mit 25, Frankreich mit 9, Oldenburg mit 8 u. s. w. an. Von der Gesammtzahl liefen die meisten, 259, nach
Hamburg und den Elbhäfen aus, darunter indeß nur 22 beladen, nach Großbritannien 180, auch hier
nur 74 mit Fracht. Nach den preußischen Nordsee⸗
häfen gingen 58 (5 unbeladen), nach Dänemark 36,
Oldenburg 26 (2 ohne Fracht), Schweden 18 6
ohne Ladung), nach den preußischen Sstseehäfen 14,
nach Bremen und die Weserhäfen 11J, darunter 1 unbeladen. Für 15 Seeschiffe, aber nur 2 davon
befrachtet, war Norwegen das Ziel, für je 2 Frank-
reich, Portugal und Rußland. Die Ladungsfähig, keit der an el mn enen Seeschiffe betrug 55,551, der
⸗ den Abschluß ihrer Ausbildung ermöglichen zu kön nen. Es ist deshalb, dem aus gleichen Erfahrungen
Nächst
1871 1870 ; 1869 1868 1867
3874 3256 4594 4131 4355
115,702
81,833 123,512 118,964 112, 173
3851 114474 331 686019 1664 1743957 13509 118754 125 115 260
(Bayr. Corr.) Von den Vorständen des fränki⸗ schen Genossenschaftsverbandes und des süddeutschen Konsumvereinsverbandes wird soeben eine gemein—⸗ same und dringende Einladung an alle bayeri⸗ schen Genossenschaften verfendet, sich zu einem Ganzen, d. h. zu einem bayerischen Genossen⸗ schaftsverbande zu konstituiren, welcher bei dem im August d. Is. in München abzuhaltenden allge⸗ meinen deutschen Vereinstage als ein bestehen. der einiger Körper auftreten könne.
Der Niederösterreichischen Handels⸗ kammer ist Seitens des K K. Handels⸗Ministeriums der Entwurf einer neuen Gewerbeordnung vor⸗ gelegt worden. Die zweite Sektion der Kammer wurde mit der Vorberathung des Gegenstandes be— traut und liegt jetzt, wie die „Wien. Itg.“ mittheilt, das umfangreiche und mit Sorgfalt gearbeitete Elaborat dieser Sektion vor. Es wurden bei Ab⸗ fassung desselben mehrere Referate von Kammer⸗ mitgliedern und die Anträge von mehr als sechszig externen Fachmännern und Korporationen beruͤck⸗ sichtigt. Vor Allem spricht sich das Gutachten dahin aus, daß, nachdem das Wesen der Gewerbefreiheit sich bei ung eingelebt hat, nur ein stätiges Fort⸗ wandeln auf dem betretenen Pfade, wie es der neue Entwurf zuläßt, gutgeheißen werden kann. Daß der zwangsweise Beitritt zu den Genossenschaften, welcher diese Institution unliebsam machte, auf⸗ gehoben und den Vereinigungen, die an Stelle der bisherigen Genossenschaften treten sollen, in Bezug auf den Beitritt und die Rechte der Mit—⸗ glieder eine weitgehende Freiheit gelassen wird, be⸗ zeichnet das Gutachten als eine Verbesserung. Fer⸗ ner wird in Bezug auf die Regelung der Verhält⸗ nisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern es als wesentlicher Fortschritt bezeichnet, daß der neue Entwurf dies hauptsächlich durch Maßregeln zur Sicherung der Hülfsarbeiter gegen die mit dem Ge—
werbibetriebe verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit, durch Beschränkung der Arbeitszeit zum Schutze der Jugend und des weiblichen Geschlechtes gegen Ausbeutong ihrer Kräfte, Erweiteaung der pflicht⸗ mäßigen Obsorge der Gewerbsinhaber für die fachliche Fortbildung der jugendlichen Hülfsarbeiter und Lehr- linge, duich gesetzlichen Schutz der Hülfsarbeiter gegen mögliche Verkürzungen am Lohne und durch die Ein- setzung von Gewerbeinspektoren zur Sicherung der Durch⸗