1875 / 48 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

habe, sondern daß meine Hochschätzung vor dem Institut in Halle daraus hervorgegangen ist, daß ich mir an Ort und Stelle ein mög. lichst zutreffendes Bild von den dortigen Verhältnissen zu gewinnen gesucht habe, und daß ich endlich nach einer eingehen sen Unterhaltung mit dem von mir hochverehrten, die gegentheilige Meinung vertreten- den Professor Kühn mich bemüht habe, über die betreffenden Fragen mich schlässig zu machen. Ich habe mich davon überzeugt, ver das Inftitut in Halle für einen Theil seiner Hörer vortrefflich wirken mag und deshalb allein schon die volle Existenzberechtigung besitzt, abgesehen von seiner besonderen wissenschaftlichen Bedeutung, die ich bereits dem Hrn. Abg. Pr. Virchow gegenüber für die Univer- sitäten allzemein anerkannt habe, doch diese MNustergũltigkeit nicht anerkannt werden kann für einen anderen Theil derjenigen, die es besuchen. Auf eine Polemik in dieser Beziehung aber gedenke ich nicht weiter einzugehen. Was die Frage der vom Hrn. Abg. Parisius berührten Frequenz betrifft, so ist das Institut in Halle in den letzten Jahren von der erreichten höchsten Höhe um 109 Zuhörer herabgegangen und das Verhältniß der Zuhörer an den Universitäten und akademischen Instituten seit früheren Anführungen des Hrn. Abg. Parisius hat sich dahin geändert, daß gegenwärtig an den preußischen Akademien mehr Zuhörer sind als an den preußischen Universitätsinstituten, bezüglich der Bemerkung desselben Hrn. Abgeordneten wegen der an anderen Universitäten absolvirten Semester führe ich an, daß die ganze Zahl der landwirthschaftlichen Hörer an den preußischen Universikäten außer Halle einige 50 beträgt. Davon beansprucht Göttingen 39 mit Einschluß einiger Kameralisten, die Anstalt zu Kiel 4. Die Anstalt zu Königs berg hat augenblicklich keine Zuhörer. Ich bemerke dabei, daß ich auch den letzteren Universitätsanstalten keinen Vorwurf hieraus mache; namentlich bei Königsberg fehlen im Augenblick noch alle diejenigen Vorausfetzungen, alle Hülfsinstitute u. s. w., welche nothwendig sind, um das landwirthschaftliche Studium au den Fakultäten mit Erfolg zu kultiviren. Das aber folgt mir aus Alledem, daß die konkreten Verhältnisse zu demsenigen Gedanken motiviren, den ich in der Haupt⸗ sache nur angedeutet, nicht in allen Einzelheiten ausgeführt habe, baß es richtig ist nebeneinander Fakultätsstudien und felbständige akademische Studien zu haben. Daß es ferner wünschenswerth ist, daß das selbständige akademische Studium den gegenwärtigen Verhältnissen und wissenschaftlichen Ansprüchen in immer mehr entsprechender Weise zu entwickeln, daß zu einem Fortschritt in der von mir angedeuteten Richtung auch eine größere Konzentration heitragen, und daß es vielleicht richtig sein kann, die Zahl der selbständigen Institute einzuschränken, habe ich bereits gestern in meinem Vortrage anerkannt und in allen diesen Beziehungen werde ich hoffentlich in der Lage sein, bei der nächstjährigen Etatsberathung Vorschläge dem Hohen Hause vorzulegen. .

Das wird genügen, um meine Stellung zu den Ausführungen der beiden geehrten Herren Redner darzuthun.

Zu Kap. 108 Thierarzneischulen und Veterinär⸗ wesen bemerkte der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal: Ich stimme mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß ein sehr hoher Werth dem wirthschaftlichen Interesse des Landes auf eine ute, fittliche und wissenschaftliche Qualifikation der Veterinäre zu legen sst, und daß die Seuchegesetzgebung, wie sie in reformatorischer Weise be⸗ absichtigt wird, nur durchgeführt werden kann, wenn man auf die Hülfe eines so beschaffenen Standes von Veterinären rechnen darf. Die Schwierigkeiten, die aber in dieser Beziehung entgegenstehen, sind nicht unerheblich. Gewiß ist es zunächst, daß die finanzielle Hebung des Standes ein Hauptmittel, um gute Kräfte zu erlangen, sein würde. Ihnen Allen ist aber bekannt, welche großen Anforderungen an Staatsmittel herantreten und daß nur allmählich, Schritt vor Schritt, größere Zuwendungen in den verschiedenen Zweigen erfolgen können. Eine solche Aufbesserung hat übrigens vor 2 Jahren statt— gefunden, und ich meinerseits werde gewiß sehr zufrieden sein, wenn es die Mittel erlauben, an eine weitere Aufbesserung des Gehaltes der Veterinär- Beamten denken zu können, wozu in diesem Jahre die Möglichkeit nicht vorlag, da ja, wie Ihnen hekannt ist, der Grundsatz durchweg festgehalten wurde, eine Erhöhung der Gehälter der Beamten nicht vorzunehmen. In der⸗ selben Richtung aber allerdings wird eine Maßregel wirken, welche Ihnen der Etat vorschlägt, die Bewilligung einer nicht unerheblichen Summe für die Dotirung von Grenzthierarztstellen hiermit wird eine Anzahl gut rentirender Stellen geschaffen, welche auch den anderen Beamten ein bisher nicht vorhandenes Avancement gewährt. .

Was Lie wissenschaftliche Hebung des Standes der Veteri— näre betrifft, so haben in den letzten Momenten Berathungen darüber stattgefunden, inwiefern die Ansprüche an die Qualifiłkation unserer Thierärzte, inwiefern die anderweitige Gestaltung des Unterrichts an den Thierarzneischulen diesen Zweck zu fördern ge⸗ eignet sein möchte. Vorschläge, die in dieser Besiehung von einer von mir berufenen Kommissien gemacht worden sind, sind im Reichs⸗ kanzler⸗Amt, das ja für die Materie der Qualifikation kompetent ist übermittelt worden und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß, wenn auch nicht im ganzen Umfange dieser Vorschläge, doch mindestens zu einem erheblichen Theile in dem angeregten Sinne eine Berüchsich⸗ tigung erfolgen wird. ; ö .

Von großer Bedeutung, glaube ich, wird diejenige Einrichtung sein, welche Ihnen ebenfalls der gegenwärtige Etat vorschlägt, die Einrichtung einer technischen Centralstelle für das-Veterinärwesen, an welcher es bisher gänzlich gefehlt hat. Diese Centralstelle, welche mei⸗ nem Ministerium unmittelbar eingefügt werden soll, wird die Aufgabe haben, nach dem Vorbilde der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen als technischer Beirath zu wirken, 1) bei den Fragen, betreffend die organische Einrichtung der Thierxarzueischulen, sowie deren Beaufsichtigung, 2 bei den Prüfungen der Beamtenthierärzte, 3) bei der technischen Aufsichtsprüfung über das stagtliche Veterinärwesen, bei der Begutachtung veterinär polizeilicher Fragen, 5) bezüglich der Anwendung von Mitteln zur Hebung der Stellung der Veterinäre in wirthschaftlicher und wissenschaftlicher Beziehung, 6) betreffend die Viehseuchenstatistik, und 7) die Abgabe der geforderten gerichtlichen. Gutachten. Diese Deputation wird bestehen zunächst aus ziner Zahl ständigerlund technisch⸗sachverftändigen Kreisen entnommener Mitglieder, wie ich annehme aus den Kreisen der Veterinäre und Aerzte; sie wird ferner ergänzt werden, durch außerordentliche Mitglieder, hergenommen aus den Kreisen der Landwirthe, und neben der wissen⸗ schaftlichen Seite dieses wichtigen Zweiges auch die praklischen Be⸗ dürfnisse, welche das Land gegenüber den Veterinäreinrichtungen geltend zu machen hat, zur Geltung zu bringen. In dieser Stelle wird zunächst gegeben sein, was der Herr Vorredner bei den Landes- behörden vermisse. Lassen Sie uns an der Spitze mit einer solchen Institution, die den Veterinären selbstthätige Einwirkung auf die Behandlung der Veterinärangelegenheiten verschafft, welche sie bean⸗ sprüchen, den Anfang machen, und ö Sie uns von da aus weitere Schritte erwägen, nachdem ein Organ geschaffen ist, welches vorzugsweise den Beruf haben wird, geeignete Vorschläge zu machen.

Bei der Berathung des Ju stiz⸗Etats brachten die Abgg. Schlieper und Dr. Eberty die zweckmäßigere Beschäfti⸗ gung der Gefangenen zur Sprache. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erwiderte:

Bei der bevorstehenden neuen Regelung des Strafvollzugs wer⸗ den die Gedanken, welche von den beiden Herren Vorrednein ent— entwickelt worden sind, in sorgsame Betrgchtung gezogen werden.

Daß ich z. 3. näher auf dieselben eingehe, werden Sie nicht von mir erwarten.

Der Abg. Hansen sprach über die Heranziehung der Untersuchungsgefangenen zu den Gefängnißarbeiten. Der Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt entgegnete: ;

Ich vermag die Sache z. 3, nicht so genau zu übersehen, um mich näher zu äußern, insonderheit in Bezug auf den Fall, der Ver⸗ anlassung gegeben hat zu der Bemerkung. Es wird aber genügen, daß die Sache hier angeregt ist, sie wird in weitere Erwägung ge⸗ zogen werden.

Der Abg. Dr. Lieber griff den Erlaß des Justiz⸗

daß, wenn

Ministers vom 15. Juli v. J. an, durch welches den Ober- Staatsanwalten die schärfere Ueberwachung der Presse zur Pflicht gemacht wird. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt nahm hierauf das Wort:

Meine Herren! Es ist ganz richtig, daß unter dem 15. Juli v. J. aus dem JustizMinisterium das Reskript ergangen ist, welcheßz der Herr Vorredner fast wörtlich mitgetheilt hat, Der Herr Vorredner hat die Befugniß des. Justiz - Ministers, solche Reskripte zu erlassen, nicht angegriffen, das kann er auch nicht, denn der Justiz - Minister führt., die Qberauf⸗ sicht über die Rechtepflege, und wenn er allgemein diese Aufsicht ge— nerell ausübt, so wird Niemand dagegen etwas einwenden können. Um einen einzelnen Straffall hat es sich nicht gehandelt. Ich sehe mich auch nicht veranlaßt, über die Gründe, welche zu dieser Verfü— gung geführt haben, mich weiter auszulassen, weil auch der geehrte Herr Vorredner in dieser Beziehung kein Bedenken geltend gemacht hat. Der geehrte Herr Vorredner hat das Reskript, wie es scheint, getadelt, weil im einzelnen Falle davon ein Mißbranch gemacht ist. Ja, der Justiz-⸗Minister kaun unmöglich gegen jeden Mißbrauch Liner ein. zelnen Polizeibehörde einschreiten. Das Reskript des Justiz⸗Ministers gab der Polizeibehörde zu einer solchen Verfügung nicht die mindeste Veranlaffung. In dem Reskript des Ministers ist gesagt: „zu die⸗ sem Ende wird von den gesetzlichen Mitteln der Beschlagnahme überall da unnachsichtlich Gebrauch zu machen sein, wo in einer Druck⸗ schrift der Thatbestand einer strafbaren Handlung wahrgenommen wird.“ Es versteht sich ja von selbst: daß Gebrauch gemacht werde nach Maßgabe der Gesetze. . . ; 5

Also der Staatsanwalt und die Polizeibehörde können selbständig einschreiten, wenn die Voraussetzung des 5. 23 des Preßgesetzes vor— liegt. Ist das nicht der Fall, so ist die Beschlagnahme auf gericht⸗ lichem Wege zu beantragen. Wie wenig auch diese Behörde zu Id⸗ stein Grund und Veranlassung hatte, aus diesem Ministerial⸗Reskripte das Gegentheil zu entnehmen, geht daraus hervor, daß der Minister des Innern am folgenden Tage ein Schreiben an die Regierungen und Tanddrosteien erlassen hat. In diesem Reskripte ist nun genauer Folgendes hervorgehoben: . .

„Zugleich sind die genannten Behörden (nämlich die Polizeibe⸗ hördenJ mit der Weisung zu versehen, der in dem Erlasse charakteri⸗ sirten Tagespresse nicht allein ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, sondern auch, sofern einer der vom 5. 235 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 vorgesehenen Fälle vorliegt, ihrerseits sofort mit der Beschlagnahme der Druckschrift vorzugehen.“ . .

In den übrigen Fällen —, wird ihnen gesagt —, hätten sie sich an den Staatsanwalt oder die Gerichte zu wenden, damit diese das Weitere veranlassen. Ich weiß nicht, ob die fragliche Verfügung er— lassen ist, dem Justiz⸗Ministerium ist von einer solchen Verfügung keine Kenntniß geworden. Der Justiz-Minister war mithin auch nicht in der Lage, dieferhalb irgend einen Schritt zu thun. Ich glaube, daß aus einem möglichen Mißbrauche, welchen eine beliebige Polizei⸗ behörde in Nafsau gemacht hat, gegen die Verfügung des Justiz— Ministers vom 15. Fali v. J. irgend ein Bedenken nicht geltend ge⸗ macht werden kann. Richtig ist allerdings, daß eine Reihe von Untersuchungen eingeleitet worden ist gegen die ultramontane Yresse. Wenn aber der geehrte Herr Abgeordnete meint, daß die Unbegründet⸗ heit dieser Untersuchungen daraus hervorgeht, daß außerordentlich viel Freisprechungen erfolgt seien, so ist das wie statistisch nachzu · weisen unrichtig. Meine statistische Nachweisung geht bis zum 20. Januar d. J. Es wurden in der Zeit vom 260. Juli v. J. bis zum 20. Januar d. J. 86 Untersuchungen eingeleitet. Erkannt ist bis zum 20. Januar d. J. in 46 Fällen, und es sind in diesen Fällen ergangen Verurtheilungen 39 und Freisprechungen 7. Dardus würde also zu entnehmen sein, daß die Staatsanwaltschaften, wenn sie Anklage erhoben haben, guten Grund dazu gehabt haben. Denn das Verhältniß der Freisprechunzen zu den Verurtheilungen ist doch ein sehr ungünstiges. .

Der geehrte Herr Abgeordnete hat dann sich darüber beklagt, daß die Justiz nicht gerecht gehandhabt werde. Einer solchen allge⸗ meinen Behauptung setze ich ganz allgemeinen Widerspruch entgegen. Wenn der geehrte Herr Abgeordnete zum Beweise sich bezogen hat auf die Schrift des Professor Gneist, so begreife ich das nicht. Der Profesfor Gneist spricht sich in dem betreffenden Passus ganz abstrakt aus über die Stellung der Staatsanwaltschaft und über die Frage, ob die Staatsanwaltschaft allein das Recht der Anklage haben solle, oder ob das Recht der Anklage auch zu gewähren sei als Popular— klage. Wie hängen denn diese Erörterungen zusammen mit den Er— gebnissen der Strafrechtspflege in Preußen? .

Ich kann nur ein bestimmtes Faktum hervorheben, weil dieses bestimmt berührt ist, nämlich die Beschlagnahme der Germania. Ich behaupte in dieser Beziehung, daß die Staatsanwaltschaft in korrek⸗ tester Weise verfahren hat, als sie die Germania mit Beschlag belegte, und die übrigen Zeitungen nicht mit Beschlag belegte. (Oh! Oh! im Centrum.) Ja! meine Herren, warten Sie erst ab, was ich Ihnen sage, Es ist allerdings wahr, die Bulle, welche neuerdings erlassen ist, ist an sich ein historisches Aktenstück, wenn ein solches Aktenstück publizirt wird, wird immer darauf gesehen werden, in welcher Absicht, zu wel⸗ chem Zwecke das geschieht, ob die Publikation erfolgt dolo malo oder nicht. Wenn die Staatzanwaltschaft nun dieses Stück der Germania mit Beschlag belegte, so hatte sie guten Grund, davon auszugehen, daß eine bestimmte Tendenz verfolgt würde, denn das eben liegt in der allgemeinen Tendenz der Germania; wie wenig sie sich in dieser Auffassung getäuscht hat, geht daraus hervor, daß in der folgenden Nummer der Germania die Nutzanwendung gemacht wird. Was aber viel wesentlicher in Betracht kommt, ist, daß der Abdruck der Germania garnicht als historisches Aktenstück angesehen werden kann, sondern mehr als ein Aktenstück, welches die Germania sich angeeignet hat, denn die Germania hat sich erlaubt, jeden bedenklichen Passus in dieser Bulle mit gesperrter Schrift setzen zu lassen. Es ist kein historisches Aktenstück mehr, wenn ich durch gesperrten Druck oder in anderer Weise zu erkennen gebe, was die Bulle im Wesentlichen enthält. Es wird sich ja zeigen, meine Herren, wie die Gerichte ur—= theilen; so sehe ich die Sache an. Warum haben die anderen Zei⸗ tungen das nicht gethan? (Zuruf im Centrum: „Andere auch.“) Ich weiß es nicht, ich habe keine Zeitungen gesehen, welche ebenfalls mit gesperrten Lettern hätten drucken lassen. Uebri⸗ gens muß ich bemerklich machen, daß die Beschlagnahme der Nr. 40 der Germania erfolgt ist, nicht etwa vom Staatsanwalt, sondern durch Rathskammerbeschluß auf Grund des 5§. 110. Eine an—⸗ dere Nummer, die Nr. 41, ist allerdings in Beschlag genommen durch das Polizei⸗Präsidium auf Grund des §. 111 (Zuruf: 1109. Nein, §. 111! Der Staatsanwalt hat die Sache der Rathskammer vorge⸗ legt, hat aber zugleich die Beschlagnahme beantragt auf Grund des 8. II0 und die Rathskammer hat auf Grund des 5. 119, welcher in dem §. 23 des Preßprozeßgesetzes nicht enthalten ist, die Beschlag⸗ nahme bestätigt.

Der Abg. Windthorst (Bielefeld) fragte, aus welchem Grunde der Justiz⸗Minister ein Reskript erlassen habe, nach welchem Berichte über die Vermögensverhältnisse der Justizbeamten eingefordert werden solle. Der Justiz⸗Minister

Dr. Leonhardt antwortete: .

Die Auskunft will ich gern geben, und es freut mich in der That, daß ich in der Lage bin, mich hier aussprechen zu können, . die Sache irgendwie Mißverständnisse mit sich geführt haben sollte. - ;

In einem so großen Staate wie Preußen, muß der Justiz- Minister sich nothwendig Kenntniß verschaffen von den Verhältnissen seiner Beamten. Auch t es für den Justiz' Minister von Wichtigkeit, in der einen und andern Richtung zu wissen, wie die Vermögensver— hältnisse gestaltet sind. Im Allgemeinen ist dieses nicht der Fall; denn wel⸗ ches Interesse kann der Justiz ·Minister haben, zu wissen, ob seine Justizper⸗ sonen und Beamten reich oder wohlhabend, oder nicht wohlhabend sind; aber nach einzelnen Richtungen hin ist dieses Wissen von Interesse. Zum Beispiel wird doch Jedermann es rügen, wenn der Justiz= Minister zu Stellungen, welche der Autorität bedürfen, so zu Praͤ⸗

sidenten. und Direkterenstellen Personen befördert, die in nicht ordent. lichen Vermögensverhältnissen sind. Ich erlaube mir auch nach einer anderen Richlung Folgendes hinzuzufügen. Es kommt häufig vor,

daß eine große Konkurrenz statifindet unter richterlichen Beamten bei

Besetzung von Stellen in größeren Städten, wo sich eine Universität oder ein Gymnasium befindet. Ist es nun nicht eine ganz richtige Erwägung für den Minister, unter denjenigen an sich gleich qualißt. irten und in der Anziennetät nicht sehr au seinandergehenden Per. . denjenigen zu wählen, dem seine Vermögensverhältnisse diesez wünschengwerther machen. Der reiche Richter kann seine Kinder nach Gymnasialstädten schicken, aber für den Richter, der nicht wohlhabend ist, ist es von großem Werthe, daß er an einen Gymnasialort ver. setzt wird. Uebrigenß hat man sich auch schon ad, in den Berichten jedoch nicht durchgängig über die Ver— mögengverhältnisse geäußert; in der neueren Zeit, daß die Auf. stellung der Verzeichnisse gleichmäßiger geordnet werden und so ist ez gekommen, daß auch gleichmäßig bestimmt worden ist, daß die Präst— denten oder wer sonst sich generell zu äußern haben über die Familien« und Vermögensverhältnisse. Gemeint ist gar nicht, daß der Präsident sich dahin äußere: „der Richter hat so und so viel Vermögen“, son— dern er soll sich nur generell äußern: er lebt in „geordneten oder nicht geordneten Verhältnissen' oder: „er ist ein sehr vermögender Mann oder er ist es nicht.“

Auf eine Erwiderung des Abg. Windthorst (Meppen) ent⸗ gegnete der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt:

Ich freue mich wenigstens darüber, daß der Hr. Abgeordnete für Meppen dazu kommt, daß die Gesetzmäßigkeit des Ministerialreskriptz nicht zu bezweifeln ist. ; .

Er sagt, alle Parteien müßten mit gleichem Maßstab gemessen werden. Den Satz erkenne ich auch an, aber er findet im vorliegen— den Falle gar keine Anwendung. Denn es handelt sich= ja eben nu um Angriffe der kirchenpolitischen Blaͤtter. Es lag nämlich die Ver— anlassung in dem Treiben derselben. Ich habe vorhin geglaubt, auf die Veranlassung des Reskripts nicht näher eingehen zu sollen, will ez jetzt aber in der Kürze thun. Das Attentat, war begangen am 13. Juni, im Laufe des 14. Juni waren bereits Mittheilungen aus Gießen hierher gelangt, namentlich daocüber, daß bei Kullmann ein Exemplar der Eichsfelder Volksblätter (einer ultramontanen Zeitung) vorgefun— den sei, ferner daß Kullmann als Beweggrund seines Attentats die Kirchengesetze und die Stellung des Fürsten zur katholischen Kirche selbst angegeben hatte. Außerdem war im Justiz⸗Ministerium be— kannt, daß einige Monate früher ein Duchesne, sich erboten habe, nach Deutschland zu reisen, um den Fürsten zu ermorden. Auch dort führten die Ermittelungen dar. auf zurück, daß der Mann aus xeligiösem Fanatismuß, der ihm nur durch die Tagespresse beigebracht sein konnte, zu sei—⸗ nem Entschluß gekommen war. Es war, auch im Justiz Ministerium nicht vergessen. daß schon seit wie die Germania, die Essener Blätter, ein Bonner Blatt, der Habelschwerter Gebirgsbote, das Breslauer Sonntagsblatt und andere Blätter ihren Lesern klar zu machen stich bemüht hatten, daß es für die katholische Kirche sehr erwünscht sei, wenn Fürst Bismarck stürbe, es war angesichts aller dieser Thatsachen vorauszusehen, daß nunmehr diese Blätter, die so lange gehetzt hatten, nicht stumm bleiben würden. Daher das Re— skript. Es war hohe Zeit dasselbe zu erlassen. Denn schon an dem. selben oder an dem folgenden Tage war in der Germania Folgendes zu lesen: „A la guerre comme à, la guerre. Wer es wagt, die Ueberzeugungen und heiligsten Gefühle von Millionen Menschen mit rücksichtsloser Hand anzutasten, der muß sich nicht verwundern, wenn der Unwille sichl in dem einen oder andern Kopfe zu dem Plane einer verbrecherischen Gewaltthat verdichtet.! Ferner: Blind war in seinen Ueberzeugungen und Gefühlen schwerlich so tief, so systematisch, so grausam gekränkt als Kullmann.“ .

Wie massenhaft demnächst die ultramontane Presse gesündigt hat, davon giebt Zeugniß die große Zahl der Verurtheilungen. 9

Dann hat der Herr Abgeordnete für Meppen bemerkt, der Justi⸗ Minister hätte ein solches Reskript nicht erlassen dürfen, weil er sich über die Wirkung eines solchen nicht klar gewesen ist. Zur Begrün— dung dieser Behauptung wird angeführt die angebliche Verfügum einer nassauischen Polizeibehörde. Ich sollte also voraus gewußt haben oder voraus denken sollen, daß die nassanische Polizeibehörde eine solche Verfügung erlassen werde. .

Ich weiß von dem Reskript gar nichts; so lange mir daß Reskrspt nicht authentisch, vorgelegt wird, nehme ich auch nicht am daß es gelautet hat, wie der Hr. Abg. Lieber vorher gesagt hat. Jedenfalls ist soviel gewiß, daß die Polizeibehörde, wenn sie ein solches Reskript erlassen hat, durchaus nicht in der Absicht gehandelt hat, die klaren gesetzlichen Vorschriften zu überschreiten, denn dat Ministerium des Innern hatte ausdrücklich auf die Sachlagtze hinge wiesen, auch ift in der Polizeiverfügung, wie sie vorgelesen ist, selbst §. 23 des Reichsgesetzes ins Auge gefaßt. Wenn die Verfügung zu Irrthümern veranlaßt hat, so ist offenbar nichts anderes geschehen als eine schlechte Redaktion, jedenfalls glaube ich nicht, daß bei solcher Sachlage der Justiz⸗Minister irgendwie angefochten werden kann, R Dann sagt der Herr Abgeordnete für Meppen, darüber sei in gerade die Beschwerde zu führen, daß der Justiz Minister nicht die

Polizeiverfügung zu seiner Kenntniß bekommen und korrigirt hab.

Er macht auch der Staatsanwaltschaft und der Ober Staal ganmall schaft den Vorwurf, sie würden wohl geschlafen haben. Wie lam man überhaupt erwarten, daß in einem großen Staate der Justij— Minister jede beliebige Verfügung einer Polizeibehörde kennt. Aleß ist nur unter der Vorgussetzung gesagt, daß die Sache so liegt wie sie vorgetragen ist. Davon wissen wir aber gar nicht, & it immer supponirt. Auf solche Art Suppositionen hin werden Vor würfe der schneidendsten Art gegen den Justiz-Minister formirt gan mit Unrecht. So ganz bei Wege lang kommt nun auch der Tarn. witzer Fall. Ich erinnere mich allerdings, daß in der vorigen. Sessien Pie Hauses davon die Rede gewesen ist. Ich habe auf die Sache nicht das allermindeste Gewicht gelegt, weil es gar keinen Sinn ge habt hätte, auf die Kamposition des Tarnowitzer Gerichts einzuwit len Es handelt sich um eine die Maigesetze betreffende Rechtsfrage. . Tarnowitzer Gericht hatte anfänglich die Absicht befolgt, welche später dur authentische Auslegung für unrichtig erklärt worden ist; in einen zweiten Fall hat das Gericht anders geurtheilt; es war anders h fetzt. In der Zwischenzeit hat aber das Appellationsgericht in Ru bor schon in dem Sinne der richtigen Absicht erkannt, ich weih nh ob auch bereits das Sber-Tribunak. Wie; sollte nur wohl ein Präl dent oder ein JustizMinister so dumm sein, wenn er überhaupt . wirken will, auf die Justiz, daher bezüglich eines Untergerichts dee Erkenntniß gar nicht weiter in Frage kommt, zu thun. Wenn . einmal schlimme Gedanken hegen will, so kann man darauf kommen daß ein JustizMinister den höchsten Gerichtshof, dekomponire, . aber ein Untergericht, dessen Erkenntniß von beiden Theilgn, i angefochten ist. Ich habe von der Sache gar nichts erfahren; die i , erfolgte vom Präsidenten ab zum Appellationsgerichte ,, die Aenderung dort in den Verhältnissen wird wohl einfach mit setzung oder Krankheit zusammenhängen. ; sstit⸗

Der Herr Abgeordnete für Meppen sagte uns; die stzi ti Nachweisung wolle nicht viel sagen. Ich habe statistisches n =. nicht angeführt, um anzugreifen, sondern um auch zu vertheidi gegen entgegengesetzte Vermuthungen des Hrn. Abg. Dr. Lieher. a

Der Herr Abgeordnete für Meppen kommt auf die ,, und will mir einen Vorwurf machen: ich hätte vorsichtig sein g sen, damit nicht etwa die Richter aus meiner Rede entnãhmenn ih wohl zu erkennen sein möchte. Die Gerichte bekümmern sich um Meinung, die ich hier ausspreche, unendlich wenig, und haben ö. 9 id vollkommen, Recht dart, Bie Gerichte deg, Landes ste nn mir in einer viel zu hohen Ehre; ich achte sie viel zu . a neh, ich annehmen möchte, sie könnten sich irgendwie durch eußerh n die hier fallen, in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen.

; ; deln Herren, ich habe den Fall nicht herangezogen, sone ) a Hr. Abg. Dr. Lieber hat dies gethan; men

belgischer Kesselschmied,

Wochen Blätter

Pflicht war es nun, da er die

zulegen, wie sie sind. W ö. haben mögen, Telche Gründe den

alle anders, habe ich entwickelt ĩ 1 ,, kommt es hier nicht an. ich mir freie Hand wahren. in dieser Beziehung meine Aeußerung zu hören,

unterlassen sollen, den Fall der Germania heranzuziehen Eine dem Hause der Abgeordneten vorgelegte

der den Bischsfen, sowie den

setze zur Zeit einbehaltenen Zuschůss

als einbehalten nach. Ermland 9647 Thir. 24 Sgr. 4 Pf., berg, . . ö 24 Bischof von Culm —, zu PVelplin 7125 Thlr.; Erzbischof von Gnesen ur

ö. . 3 Erzbisch Gnesen und Bisthumsvermögeng ist einem besonderen Kommi Theoretisch theologisches Seminar * ö tisch*n6cetisches Seminar in Gnesen 3941 Thlr bischof von Breslau 12000 Thlr., lau 2465 Thlr. 21 Sgr. 11 Pf. ; Bischof von Pa

(der Bischof ist aus seinem Umte entlassen. D

bischsflichen Vermögens ist einem beson deren Kom Seminarium Theodorianum in Paderborn 4950

Seminar zu Paderborn 2131 Thlr.; Bischof von Münster 000 Thlr 1 . 86

Priester⸗ Seminar in 12,000 Thlr. (wegen Nichthesetzung der

Staatssubvention für das Seminar Summe werden indeß 4000 Thlr. „Kenvikt in Bonn nach wie vor, nur Bischof von Trier —.

an das ka

Bischöfliches Seminar zu

12 Sgr. 10 Pf. Mdieser Betrag stellt nur die Geldleistungen bes . ; Außerdem sind die Dotalgüter des Seminars mit Beschlag belegt.) Fürst⸗Erzbischof von Ollmütz (bezieht keine Zu⸗ schüsse aus der Staatskasse); Fürst-Erzbischof von Prag (des gi); Erzbischof von Freiburg (erhält überhaupt nur einen Staatlszuschuß von 40 Thlr., welcher jedoch keine persönliche Einnahme des Erz ischof

Staates dar.

bildet); Bischof von Hildesheim 4777 Thlr. 23 S des Bischofs Thlr. 23 Sgr. 8 von festgesetzten Geldstrafen mit Beschlag belegt),

und die nebst dem philosophischtheologis Lehr ⸗Insti ĩ nd bst ĩ zischttheologischen Lehr -⸗Institut damit verbundene Emeriten⸗ und Dem eriten ⸗Anstält zu Hildesheim 3675 Thlr. Bischof von Fulda (wegen Erledi—

Bischof von Osnabrück gung des bischöflichen Stuhls wird dag Gehalt 17 Sgr. 2 Pf. an den allgemeinen Kirchenfonds Vermoͤgensverwaltung des Bisthums ist einem

missarius übertragen), Priester-Seminar zu Fulda 120 Thlr.;

—— 2 8 *r

nun, Staatsanr deren Verfahren ich für ein durchaus korrektes , dar

ü ; Staats anwe h in dem einen Falle fo zu. han pet n r. bewogen

hit allerdings diese Ansicht. . lasse ich dahin gestellt sein; darauf Gegen den Hrn. Abg. Dr. Lieber mußte Wenn man es hätte vermeiden wollen,

6 ,. ow ihrer Leitun Diözesaninstituten auf Grund der neueren ,

ö ten ; e aus emei S = und besonderen Fonds weist im Ganzen ji 958 .

2 2 J 2 Im Einzelnen sind gesperrt dem Bischof von Priester . Seminar in Brauns⸗

ist aus seinem Amte entlassen; d ssarius übertragen). 3 Thlr., 19 Sgr.; Fürst⸗ . . 3 i 4 cli * geistliches Seminar in Bres—

Münster 2587 Thlr.; Eribischof von Eöln . w, n ,, We cursglpfarreien ist das = Seht des Cezbechofs ver * M Thlr⸗ ö un 6

festgesetzten Geldstrafen mit Beschlag belegt), Priester⸗ Seminar in Cöln 3470 Thlr. (in dein Staatshaushalts⸗Etat find 7476 Thlr. als aufgeführt.

ur Zeit direkt,

mit 4727 Thlr. 235 Sgr. 8 Pf. fährlich ist zur Deckung

angriff,

dem anderen

Bischof von Limburg Priester⸗Semi in Li 5 2 Sar. 10 Ff ur, G Gan. eminar in Limburg 571 Thlr.

Ländern. In

Gewerbe

Durch Allerhöchste

so hätte man es

Nachweisung 2 vorden.

Desterreich⸗Ungarns. Klerikal⸗ Seminar Posen 12.000 Thlr. ie Verwaltung des

iss i7 Mil. Zalictr, Zolletr, 1551 54 Mill. Zollctr,

Prak- hat pie

derborn 8000 Thlr. ie Verwaltung des missar übertragen).

Thlr., Priester⸗

die dem Braunkohlenbergbau un

Jahre 1874 wurden allein von Kohlen verfrachtet.

Nord-⸗Deutschland (via Bodenba und Franzensbad) erfuhr 1. September 1874 eingetretene deutschen Bahnen und Jahre 1874, andererseits eine

Von dieser tholisch⸗theologische t, abgeführt); Trier 2851 Thlr.

Dres den

nach Berlin

Eisenstein für das böhmische Pf. (die Besoldung

Klerikal. Seminar

sich die vorjährige Einfuhr vo mit 3428 Thlr. . . ; abgeführt. Die besonderen Kom⸗

*

6 d r gn erh ch Kabinets · Ordre der Anschluß der Justizbeamten⸗Sterbekasse für die Arp ions⸗ Gerichts bezirke Breslau und Glogau an , versicherungs⸗Akt ien⸗Ges

Bekanntlich übertrifft das Braunkoh ĩ

. ti das lenbecken im nord. west lichen Böhmen an Stärke der Produktion und in Bezug 9 Ausdehnung seines Absatzgebietes . Es wurden daselbst an Kohle gewonnen: 185 X Min. Jol. ss60 10st. engt, an is sher genen; 1867 25 Mill.

1874, für fast sämmtliche Zweige der Großindustrie ungünstig wie wenige innerhalb der letzten Becennien schreibt der Tages bote at böhmische Braunkohlenindustrie in ort U Entwickelung nicht aufzuhalten vermocht ö gebniß desselben für jene durchaus befriedigend, eine Thatsache, welche ; Bro oh x Rz x

innewohnende Kraft und k ,,

Nach dem Auslande gingen i d

ahlen verfrachtet. Nach dem gingen im Ganzen per Bahn 187 32993, 189 Zolletr; 1833: 23, 17, 142, 1874 mehr gare he e hn auf der Elbe 1874; 75, 154. 1873: 5, C98, 99, 1874 mehr 1477 16 Zoller. Der Rest Veiblieb im verkehr ]

nbach, Ehersbach, Warnsdorf, Weipert einer

die ungünstigen Wasserstände der Elbe im inde e Förderung durch ier neuen wichtigen Bahnlinien in Sachsen,

Lausitz, zu denen im Frühfahre 1875 noch d 1 hinzutreten Eger und Franzensbad) 1874 be Sraunkohlen aufgenommen als 1873, Jahresfrist zu erwartenden Vollendung der Bahnlinie Pilsen⸗-Priesen—⸗ . ,, ö größere fangen,. Für den inländischen Verkehr war die Inbetriebsketzung de klangen, en inländischen Verkehr w. etriebsetzung der Elbethal⸗Bahn ein wichtiges Ereigniß. n,

Die englische Wollzufuhr v 2 i D 3e Wollz om Auslande im Jahre 184 erreichte nahezu 339 Millionen Pfunde. . Lammwolle; rechnet man hinzu Alpacca, Vicuna und Lama, so belief

das vereinigte Königreich in runder Zahl auf 343 Millionen Pfunde der über 25 Millionen mehr als im Jahre Werth dieser großen Totaleinfuhr von 1874 überstieg 21 Millionen oder 15 Million E mehr als im Jahre vorher. Ein sehr großer

Kolonial wolle und Handel. 1

vom 4. Dezember 1874

4 die Schlesische Leben s⸗ is i 2 ellschaft in Breslau genehmigt 1

gestiegen.

bei weitem alle Kohlenreviere

Zolletr., 1862 15 Mill. Zolletr., Zolletr, 1869 335 Mill.

1873 705, Mill. Zollctr. Das Jahr

is ihrer Fortschreiten den Im Gegentheil war das Er—

Ar genug erkennen läßt. Im den Eisenbahnen 69,5 Mill. Gentner

3 brüchige r Inlande. Der Kohlenverkehr nach eis Einschränkungen durch die am 20 proz. Tariferhshung der meisten

die Eröffnung mehre⸗ Brandenburg und der ech die direkte Bahn von Süd⸗Deutschland hat (via lich größere Quantitäten von dürfte aber erst nach der binnen

während.

8 Do

wird. eträchtlich

Bedeutung Effe xy,

Dies war Schaf und

ausländischer und Kolonialwolle in Die

. men. 1873. Der deklarirte

Theil dieser importirten Wolle verließ En in unverändertem Zustande nach Frankreich,

1L Millionen Pfunde mehr 3 , . en, , 198 Milli mehr als im vorhergehenden Jahre blieben. Zwei Drittel . und Lammwolle · Zufuhr kommen nun von Australien. , ankommende Quantität stellte sich um 60 Millionen Pfunde geringer

al 1860; in 1867 hatte sie 133 Millione Jahre später, in 1874, war

für die Eisenb . tarife. Breslau. Warschauer Eisenbahn. Gesells . 4 mr eelaus n varschauer Eisenbahn-Gesellschaft: Abänderung

des Gesellschafts ˖ Statuts, Mitglieder des J,. en Vahn; Generalyersammlungs.Beschlüffe. Vayerische Staatsbahnen? Betriebs nachweisung der Königlich bayerischen Verkehrs gastalten pro 1313. -=. Ausland: Rußland, Aus der Rede des Finanz- Ministers.—= . , rf ö . Freußischen statistischen Bureaus,

ahrgang 1874, I7. Heft. Coursbuch der Deutschen Reichs wast“ Verwaltung, Februar 1875. . .

An den deutschen Küsten ereigneten sich im Jahre ĩ . d Küß sich im Jahre 1874, einer von der ‚Deutschen Gesellschaft .

gland wieder wie sie kam Deutschland und andern von ausländischer und 144 Millionen Pfunde, als im Jahre vorher, so daß für onen Pfunde oder ca. 4 Millionen

1874 überstieg diefer Export aus dem vereinigten Königreich

Die von dort

si l n Pfunde erreicht; sieben sie auf mehr als 20 Millionen Pfunde

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Nr. 15 der Zeitung des Vereins D is . g eins Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Zur , ahnen Deutschlands. Oesterreichisch⸗Ungarische Kor⸗

Deutsches Reich: Die Reform der Eisenbahn⸗Fracht⸗

zur Rettung Schiff⸗

brüchige“ aufgestellten Statistik zufolge 75 Schiffbrüche, bei

361 Menschenleben gefährdet waren. Die ne mne, ö nannten Gesellschaft haben von den in Lebensgefahr befindlichen Per= sonen 198 gerettet, 141 konnten sich selbst helfen, Seit ihrer Gri Menschenleben gerettet.

Nach der „A. A. C. vermehrt sich die Zahl der

und für verloren geglaubten . 3

22 gingen zu Grunde.

indung im Jahre 1866 hat die Gesellschaft bereits 766

englischen Schiffe fort⸗ wird neuerdings gemeldet, daß drei Liverpooler Schiffe

mit einer Gesammtmannschaft von 48 Per onen ö

8e an ; . scheine nach ihren ,, schon seit Monaten nichts von sich hören gelasse he in i

. n. ; gelassen haben und in ihre Bestimmungshäfen nicht angelangt sind. zal e

totalen Untergang gefunden haben müssen, da ste

Diese Fahrzeuge sind der

von Liverpool nach Quebeck, der M ö ; 2 Qr Maypo cho Liverponl nach Valparaiso, und der , der Westküste Afrikas nach Liverpool.

Ueber Aegyptische Bahnen wird Fol ĩ ĩ ĩ zypt ische ; lgendes mitgetheilt: Die von Cairo nilaufwärtsführende Eisenbahn ist . bis Siut, der Hauptstadt Ober-Aegyptens, fertig geworden. bau der Sudan⸗-Eisenbahn soll noch fünf Jahre in

„Spitfire“, von Gaboon an

Der Aus⸗ Anspruch neh⸗

Länge dieser Linie wird auf 1750 Kilometer und de nen ; Linie wi ter 1 Kostenpreis auf 1,B400, 0090 Pfd. St. veranschlagt. Man verspricht

2

sich dort eine große Rentabilität von diefer Bahn, we 5 große? ser Bahn, welche den E der central - afrikanischen Produkte erleichtern foll. ö 5

X

Staats Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und

Rreußischen taats-Anzeigerz: Berlin, 8. W. Wilhelm ˖ Straße Ar. 32.

*

2 . * Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.

Postblatt nimmt an: die Juseraten · Expedition des Aeutschen Reicht Anzeigers und Königlich

das

L. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgehote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. .

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Ar— beiter und Knecht Friedrich Schulz aus Berlin steht im Verdacht des schweren Diebstahls. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Schulz Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts. oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militärbehörden des Inn und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Schulz zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern. Signale⸗ ment: Der Arbeiter und Knecht Friedrich Schulz ist 24 —26 Jahre alt, 5 Fuß groß, hat schwarze lange Haare, freie Stirn, dunkelblonde Augenbrauen, dunkle Augen, lange und gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, kurzen schwarzen Vollbart, vollständige Zähne, ovales Kinn, runde und dicke Gesichtsbildung und gesunde Gesichtsfarbe und ist mit einer schwarzen Pelzmütze, deren Deckel von Tuch ist, grauem de— fekten Rock und Hosen und ledernen Gamaschen— Stiefeln bekleidet gewesen.

Fehrbellin, den 22. Februar 1875.

Königliche Kreisgerichts⸗-Kommission.

Der unterm 12. Januar er. hinter den Arbeiter Hermann Schroeder zu Luban erlassene Steckbrief ist durch Wiedereinlieferung des Schioeder erledigt.

Tuchel, den 10. Februar 1875.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Gestern wurden in Diez gestohlen: 1) eine silberne Ankeruhr mit Goldrand und Arabesken auf dem Deckel. Am Glas ein kleines Splitterchen ausge— brochen. Die Nummer in der Uhr enthält außer anderen die Ziffern 603. 2) ein 6läufiger Revolver Millimeter Kaliber mit dem Stempel: K. Scheibe. 3) ein schwarzer Tuchrock mit der Firma Julius Tischler in Coblenz versehen. Ich ersuche um Re— cherchen. Limburg a. d. Lahn, den 26. Februar 1875. Der Königliche Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

5s! Deffentliche Vorladung

des Verklagten zur Klagebeantwortung.

Die verwittwwete Hausbestther Otte, Franciska, geb. Buchale hier, hat wider die Erben des am 13. September 1866 zu Neisse verstorbenen Bauer⸗ gutsbesitzers Franz Klammt Klage mit dem An— trage erhoben,

die Verklagten zu verurtheilen, an die Klägerin 300 Thlr. nebst 535 Zinsen hiervon seit dem 1. April 1873 zu zahlen und die Prozeßkosten zu tragen.

Der Aufenthaltsort des mitverklagten Miterben Heinrich Klamimt ift unbekannt. Wir fordern daher denselben auf, die Klägerin klaglos zu stellen oder in dem zur Beantwortung der Klage auf

den 19. Juli er., Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Kolberg an hiesiger Ge—= richtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen, die Klage vollstän dig zu beantworten, bie Beweismittel bestimmt anzugeben, die Urkunden im Original oder

M U. 8. W. von öffentlichen Papieren.

r · / / /

chen Editionsgesuche anzubringen. Später wird auf neue Einreden welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe dieser Instanz keine weitere Rücksicht genom⸗ men werden.

Derselbe ist jedoch befugt, statt in dem anberaum⸗ ten Termine zu erscheinen, schon vor oder spätestens in dem Termine eine schriftliche Klagebeantwortung einzureichen, diese muß aber von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, widrigenfalls sie für nicht ange— bracht erachtet und sofort zurückgegeben wird.

Wenn er nicht zur bestimmten Stunde erscheinen oder sich nicht vollständig auf die Klage erklären oder endlich eine schriftliche Klagebeantwortung nicht zeitig eingehen sollte, so wird in contumaciam gegen ihn verfahren, die Thatsachen und Urkunden, worüber er sich noch nicht erklärt hat, werden für zugestanden und anerkannt erachtet und was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen ihn ausgesprochen werden.

Patschkau, den 14. Januar 1875. Königliche Kreisgerichts-Kommission.

löl] . Oeffentliche Vorladung.

Die Ehefrau des Papxierfabrikanten Julius Wilhelm Heinrich Krickhahn, Anna, geb. Huch, zu Alfenstedt bei Magdeburg, hat wider ihren ge— nannten Ehemann mit der Ängabe,

daß derselbe sie im Sommer 1868 verlassen und sich von seinem Wohnorte Aschersleben ent— fernt habe, ohne seit länger als drei Jahren wieder Nachricht von sich zu geben, bei uns die Klage anf Ehescheidung wegen bös⸗ licher Veranlassung angebracht.

Zur Beantwortung dieser Klage und weiteren münd⸗ lichen Verhandlung ist ein Termin anf den 25. Mai 1875, Vormittags 19 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Zimmer Nr. 9, vor der Gerichts-Abtheilung anberaumt.

Der Verklagte, Papierfabrikant Julius Wilhelm Heinrich Krickhahn aus Aschersleben, dessen gegen wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hierdurch öffentlich aufgefordert, sich spätestens in diesem Ter⸗= mine zu melden und die Klage zu beantworten, widrigenfalls der thatsächliche Vorkrag der Klage für zugestanden erachtet und nach vorgängiger Ab⸗ leistung des Diligenz⸗ Eides Seitens seiner Ehefrau seine Ehe wegen böslicher Verlassung getrennt, er für den allein schuldigen Theil erachtet und in die Kosten des Prozesses verurtheilt werden wird. Quedlinburg, den 8. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

ch! Ein schönes Gut

in nächster Nähe einer süddeutschen Residenz soll ver⸗ kauft werden. Die Gründe belaufen sich auf circa 280 Tagw.; Oekonomie u. Wohngebäude sind voll⸗ ständig getrennt und sehr geräumig. Die Wohnung insbesondere ist sehr comfortabel. Anzahlung min destens 50 Mille Gulden. Das reiche todte und lebende Oekonomie ⸗Inventar bleibt. Offerte mit Ausschluß von Unterhändlern sub E. 644 an die Annoncen ⸗Expedition von Rudolf Mosse in

in getreuer Abschrift einzureichen und die erforderli⸗

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

los 4

K

Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

Terschiedens Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

Theater- Anzeigen. In der Börsen-

Familien- Nachrichten.

beilage. *.

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expeditlon von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M. Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus

.

Bekanntmachung.

1 * se Domänen⸗Verpachtung.

Das in der Provinz Hannover im Landdrostei⸗ bezirke Hannover und zwar im Amte Neustadt a / Rbge., etwa 1 Meile von der Station Wunstorf, an der Hannover⸗Bremer und Hannover-Mindener Eisenbahn, so wie etwa Meilè von der Station 9m. an . litzteren Eisenbahn und etwa 16 Mei⸗

en ven dem Badeorte Mehburg belezene König—⸗

liche Domänen Borwerk 6561 ; .

* 2 vokeloh mit, den zugehörenden Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ ßebäuden, sowie an Grundslächen, bestehend in: ) Höfen und Baustellen von Oos Hektaren, 2) Gärten von 1, osis 3) Ackerland von S3, nos Wiesen und Weiden von 4268 Steinbruch von 1,266! ö zusammen von ĩ⁊ J xn JFertaren. ferner mit den Weideberechtigungen desselben in dem fiskalischen Reddingerbruche und dem Haster

Forstreviere, sowie mit verschiedenen Wiesennachweide⸗ und Ackerstoppelweide⸗Berechtigungen, endlich mit den fiskalischen Kirchenständen in der Kirche zu 3 ö

soll für die Zeit von zwölf Jahren, und zwar vom 1. Mai 1875 ö. bis . 1. Mai 1887 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Das Pachtgelderminimum ist zu dem Betrage von 6090 wiark (2000 Thalern) bestimmt.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo— nibles Vermögen von 51,0090 Mark (17000 Thir.) erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, fowie über die persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber vor der Lieitation bei uns, spä— testens vor der Fröff nung des Licitationstermins bei unserem Kommissarius sich auszuweisen hat.

Der Licitationstermin ist auf

dre ** a, = Mittwoch, den 10. März 1875, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Geschäftslokale an der Archiv—⸗ straße Nr. 2 hierselbst vor dem Herrn Geheimen Regierungs⸗Rath Andreae anberaumt. Die Verpachtungsbedingungen, sowie die Karten und , , . können in unserer Registratur an allen Wochentagen während der Dienststunden, Erstere auch auf dem Königlichen Domänen⸗-Vor⸗ werke Bokeloh bei dem Herrn Domänenpächter Mener eingesehen werden, welcher außerdem bereit sein wird, den Pachtbewerbern auf desfallsiges An suchen, weitere Auskunft betreffs der Vorwerks.« Zubehörungen zu ertheilen. Abschrift der Verpachtungs ⸗Bedingungen, resp. des Entwurfs zum Pachtvertrage wird den Pachtbewer⸗— bern auf bezügigen Antrag gegen Erstattung der Kepialien, Druck, und sonstigen Kosten von unz zu— gefertigt werden. Hanuoner, den 15. Febrnar 1875.

Königliche Finanz Direktion.

Abtheilun 9 omũnen. Früh.

Bekanntmachung.

. 1 1

1209 Die

Berlin. (R. M. 644)

ur hiesigen Probstei gehörigen Vor⸗ werke

einer rag, Stoki mit 623,3 Morgen und 178, 3 Thaler Neinertrag, Lowin mit 435,6 Morgen und 112, Thlr. Reinerfrag, und eine im Gemeinde territorio Zielomischel belegene 2WBiese von 4363 Morgen mit 19. Thlr. Reinertrag follen im Wege des öffentlichen Meistgebots auf den Zeitraum von 18 Jahren verpachtet werden. Zu diesem Behufe habe ich einen Termin auf VYiittwoch, den 17. März d. J., Vormittags 10 Uhr, in nen,, e shen Pfarrhause er se ö anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be- merken hierdurch eingelzden werden, daß zuerst die Vorwerke einzeln und sodann alle drei zusammen zur Verpachtung gelangen und daß die Pachtbe⸗ dingungen welche auch über die Höhe der Bietungs⸗ sowie Pachtkaution Aufschluß geben werden, 10 Tage vor dem Termine in meinem in dem Hause deg Kansnarann Karge hierselbst befindlichen Bureau nebft den Auszügen aus der Grundsteuermutterrolle zur Einsicht ausliegen werden. Betsche, den 22. Februar 1875. Der Königliche Kommissarsus für die Bermö⸗ gensverwaltung der katholischen Pfarrstelle zu Betiche. H ot Ia e.

liert Königl k

guten hei Ponarth en Submission verdun⸗

Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre

Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Anfertigung und Abllefe⸗ rung von Granitplatten und Werkstücken für die Werkstattsbauten bei Ponarth“

bis zum Submissionstermine

Freitag, den 12. März er., Vormittags 12 Uhr,

im Bureau des Baumeisters Clausen, Unterhaber- berg 27, Königsberg, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Die Zeichnungen, Bedingungen und das Massen⸗

verzeichniß sind in dem genannten Bureau einzuseben werden auch auf Verlangen ö Kopialien von dort verabfolgt.

gegen Erstattung der

Königsberg, den 22. Februar 1875. Königliche Betriebs Inspektlon W.

Dienstag, den 16. März er, Vormittags 9 Uhr,

wird im Bürean der unterzeichnet lt woselbst die auch , Kopiglien zu beziehenden Bedingungen aus liegen, die Lieferung von N44 submissionsweise dungen.

abschriftlich gegen Erstattung der Pfund Roßhagren an den Mindestfordernden ver

Cobzenz, den ꝰ0 Februar 1915. rings

etsche mit 4993 Morgen und No, n Thlr,

Königliche Garnison⸗ Verwaltung.