eden Baum einzutreten, aber man suche die Nager nicht blos bei den Be⸗ örden, sei es in der Vergangenheit oder in der Gegenwart. Wenn mich mein Gedächtniß nicht täuscht, und die Nachrichten der Zeitungen richtig find, soll die h hi dern, Körperschaft, welche wir in Deutschland besitzen, in erster Linie auf einen Theil dieses Grundstücks ihr Augen merk gerichtet haben, um dort einen großen Palast zu erbauen, welcher dazu dienen soll, die Vertreter des deutschen Volkes in sich aufzunehmen. Es werden alle diese Umstände, die widerstrebenden Ansichten und Inten⸗ tionen, welche in einer pre hen Stadt zu Tage treten, doch wohl zu berüͤcksich⸗ tigen sein, wenn nicht überall dassenige geschieht, was man wünscht. Ich wiederhole, ich spreche diese Worte nur aus, weil ich dasjenige, was der Herr Vorredner seinerseits hervorgehoben hat, meinestheils nicht ohne Erwiderung lassen konnte. Ich persönlich glaube, an der Sache unbetheiligt zu sein, aber ich bin so gerecht, daß ich sagen muß, wenn ich in der Vergangenheit an dieser Stelle gesessen hätte, so kann ich nicht bestimmt behaupten, os ich nicht in vielen Fällen hätte ähn—⸗ lich handeln müssen, wie es diejenigen gethan haben, welche vor mir das Amt hatten, denn die Verhältnisse sind oft mächtiger als die Menschen, und der Herr Abgeordnete weiß wohl überhaupt nicht, welches der Standpunkt des Handels. Ministers in diesem oder jenem Falle gewesen sein mag und aus welchen Gründen die Ziele, die er sich vielleicht in Gemeinschaft mit dem Hrn. Abg. Duncker gesteckt hatte, nicht erreicht worden sind. Ich begrüße nun für die Zukunft mit dem Hrn. Abg. Duncker die Selbstverwaltung und hoffe, daß diese jeden- falls Besseres und Tüchtigeres leiste als ihr Vorgänger, und ich wünsche, daß die Selbstverwaltung dasjenige, was der Herr Abge⸗ ordnete dem Staate angerathen hat, wirklich ausführe, nicht die ma— teriellen Interessen vorwalten lasse, sondern recht eifrig aus den Kom⸗ munalmitteln für Verbreiterung und Durchlegung der Straßen, Erhal⸗ tung der Parks, Verbesserung der Kommunikationen, Anlage von Häfen, Verbesserung von Wasserstraßen u. s. w. Sorge trage. Denn ich möchte mich dagegen verwahren, daß die Pflege der Wasserstraßen überall nur zu Lasten des Staats zu geschehen habe. Die Häfen sind Anlagen, die wesentlich von den Kommunen gestützt und geför⸗ dert werden können. Auch hier bietet sich also ein weites Gebiet für die Selbstverwaltung, hoffen wir, daß fie Größeres leiste, als es bis—⸗ her geschehen sein mag.
— Zu Titel 15 des Etats der Verwaltung für Handel 2c. („Zu Stromregulirungen und Vorarbeiten für Wasserbau-⸗An⸗ lagen“) erwiderte der Handels-Minißster auf eine die Rhein⸗ korrektion betreffende Bemerkung des Abg. Schulz (Biedenkopf):
Die Angelegenheit der Lahnkorrektion ist neuerdings durch den nassauischen Kommunallandtag wieder angeregt worden; es liegt mir augenblicklich der Beschluß desfelben vor, worin die Staatsregierung ersucht wird, die Verbesserung der Lahnschiffahrt auszuführen. Die Sache ist indessen von sehr erheblicher Tragweite in finanzieller Beziehung. Nach den früher aufgestellten Voranschlägen muß man annehmen, daß mindestens eine Summe von 225,090 Thlr. nothwendig ist, um die Korrektion einigermaßen zur Durchführung zu bringen. Es muß eine erhebliche Anzahl Schleusen angelegt, überhaupt mannigfache Veränderungen vorgenommen werden. Es vf sich daher so rasch bei der gegenwärtigen Lage der Sache ein Beschluß nicht fassen, sondern es wird eingehender Erwägung bedürfen, wieweit man dem Projekt näher zu treten hat, zumal augenblicklich bekanntlich der Verkehr auf der nassauischen Bahn ein außerordentlich geringer ist. Gleichwohl wiederhole ich, daß das Prosekt noch nicht . ist, sondern fortgesetzt im Auge behalten wird. Noch im vorigen Jahre haben, nachdem der Posten im Etatsentwurf bereits abgesetzt war, Seitens einiger Räthe der Wasserbauverwaltung Untersuchungen an Ort und Stelle stattgefunden.
— Bei Kapitel 69 (Handels⸗ und Gewerbeverwaltung) machte Abg. Schmidt (Stettin) auf die Angriffe gegen das Eigenthum aufmerksam, welche seit Jahren auf den öffentlichen Wasserstraßen vorkommen. Eine bessere Organisation der
jzei sei dringend geboten. Stray itz n Fed Mh n r er hutge eh:
Der Aufmerksamkeit der Stagtsreglerung ist dieser Gegenstand keineswegs entgangen; speziell in Stettin schweben Verhandlungen, die darauf n . sind, die Hafenpolizei besser zu organisiren. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß wahrscheinlich ein solches Ziel nicht zu erreichen ist, ohne Aufwendung sehr erheblicher Kosten.
— Der Abg. Rickert äußerte, vor etwa zwei Jahren schon habe ein Vertreter der Regierung in der Budgetkommission die Zu⸗ sicherung ertheilt, daß eine Verbesserung der Gehälter der Lootsen
eintreten werde.
Der Handels⸗Minister erwiderte:
Von einer solchen Zusicherung ist mir nichts bekannt. Ich möchte aber anführen, 33 im dies sährigen Stagtshaushalts Etat kategorien⸗ weise Gehaltserhöhungen überhaupt nicht vorgesehen sind, und daß daher mit Rücksicht auf diesen grundsätzlich festgehaltenen Standpunkt auch bei denjenigen Beamtenkategerien des Handelsressorts Gehalts—⸗ erhöhungen nicht stattgefunden haben, bei welchen dieselbe sonst je nach den Umstaͤnden hätte eintreten können.
— Der Abg. Kalle wünschte, daß man für die Fabrik⸗ Inspektionen in Berlin, Arnsberg, Düsseldorf, Aachen und für Sachsen und Schlesien nicht Verwaltungsbeamte, sondern rein 2 Beamte wähle. Der Handels⸗Minister antwortete:
enn der Herr Vorredner fragt, welche Entschließungen die Reichsregierung bezüglich der Fabrikinspektoren gefaßt habe, so muß ich bemerken, daß solche Entschließungen überhaupt noch nicht vorliegen, sie sind vielmehr in der Vorberei⸗ tung begriffen. Dagegen habe ich zu der Frage insofern Stellung genommen, als ich es für nöthig erachte, die Fabrikinspek⸗ toren nicht lediglich auf den ihnen bisher zugewiesenen Dienst, nämlich ie Ueberwachung der jugendlichen Arbeiter zu beschränken. Ich glaube in der That, daß wenn hier etwas Tüchtiges geleistet werden soll, eine Ausdehnung der Wirksamkeit absolut ge⸗ boten erscheint. Das bedingt aber auch, daß die Fabrikinspektoren in Zukunft andere Vorkenntnrsse besitzen müssen, wie es in der Vergan genheit der Fall war. Es ist nicht thunlich, in Zukunft Män⸗ ner in diese Stellung zu bringen, welche eine bloß subalterne, nicht aber eine technische Bildung genossen haben. Neuer- dings sind deshalb von mir Techniker kommissarisch beru- fen, worden, von denen ich annehme, daß sie die erweiterten Ziele in zweck- und sachgemäßer Weife erreichen können. Allerdings entbehrt im Ganzen die Thätigkeit in dieser Ausdehnung des gesetz⸗ lichen Bodens, es ist daher den Fabrikinspektoren mehr oder weniger nur eine rathgebende, beobachtende Stellung zugewiesen. Ich halte dies aber auch nicht gerade für einen Schaden, weil man zunächst Gelegenheit haben wird, die Sache mehr zu studiren, gewisse Er fahrungen zu sammeln und die Regelung ftr die Zukunft vorzu⸗ bereiten. Es werden dabei eine ganze Reihe wichtiger Fragen zur Sprache kommen müssen. Es wird auch zu erwägen sein, inwieweit die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Gewerbtreibenden auf dem einen oder anderen Gebiet beschränkt werden kann und, darf, kurz die Frage ist keineswegz überall eine einfache. Augenblicklich ist den Inspektoren, wie gesagt, nur eine beobachtende Stellung zugewiesen, um die vorgesetzte Behörde auf Mängel aufmerksam zu machen. Da—⸗ bei neige ich mich 6 der Auffassung, daß es nicht zwecmäßig sein würde, für dieses Gebiet, wenn ich so sagen soll, ein neues Beamten⸗ . dadurch zu schaffen, daß man überg besonbere Fabrikinspektoren örmlich anstellt, sondern ich bin der Anstcht, daß es darauf ankommt, nur an einigen Hauptpunkten derartige Stellen . gründen, ste mit tüchtigen Männern zu besetzen, andererseits aber in kleineren Bezirken die vor- handenen technischen Kräfte zu benützen. Ich würde zurückgreifen auf Techniker der Staatsverwaltung, sa auch auf solche, welche außer⸗ halb der Staatsverwaltung stehen, wenn ste die nöthigen Garantien bieten. Ich glaube, es wird dies richtiger sein, als wenn man wiederum ein neues zahlreiches Beamtenperfonal aft ;
Es wird genügen mit wenigen, hauptsächlich zu diesem Zweck angestellten Beamten auszukommen, im Uebrigen aber sich die tech=
nischen Kräfte des Landes in den verschiedenen Wirkungskreisen nutzbar zu machen.
— In Betreff der Kanalbauten erklärte der Handels⸗ Minister mit Bezug auf eine Aeußerung des Abg. Dr. Loewe: Diese letzten Bemerkungen geben auch mir Veranlassung, es aus⸗ zusprechen, daß ich keineswegs von der Ansicht ausgehe, als sei unser Tanalspstem abgeschlossen, und als habe die Regierung nicht dieser Frage ihre volle Aufmerksamkeit zugewendet. Mir selbst sind in letzter Zeit mehrfach in der . Vorwürfe gemacht, daß ich gewisse Kanal⸗ projekte nicht mit der nothwengigen Energie unterstütze; in den west⸗ lichen Landestheilen ist anf den Rhein⸗Weserkgnal hinge wiesen worden, der angeblich meine Protektion, wenn ich so sagen darf, nicht genießt. Die Sache ist aber vollständig unrichtig ange— geben worden. Ich habe im vorigen Jahre sehr frühzeitig — ich glaube es ist im Januar, vielleicht noch früher gewesen — dem Co- mits eine Eröffnung gemacht, wonach, wenn ich überhaupt in der Lage sein sollte, zu erwägen, ob und inwieweit der Staat an den Bau des Kanals theilnehmen könne, mir die Vorarbeiten bis späte⸗ stens Juli vorgelegt werden müßten. Ich habe dann im August eine kurze Anzeige vom Comité erhalten, wonach die Vorarbeiten ein— gesendet werden sollten. Erst heute Morgen fand ich ein Schreiben vor, mit welchem die Vorarbeiten mir zugehen. Ich bin also mei— nestheils, ganz abgesehen von den langwierigen Verhandlungen, die sich an eine solche Vorlage knüpfen, überhaupt gar nicht einmal in der Lage gewesen, diese Angelegenheit prüfen zu können.
Auf eine Bemerkung des Abg. Dr. Hammacher, die Auffassung des Abg. Dr. Loewe sei nach der Aeußerung des Regierungs⸗ Kommissars berechtigt gewesen, fügte der Handel s⸗-Minister hinzu: . Ich glaube, daß diese Auffassung von der Regierung in keiner Weise bestritten worden ist und, wenn ich meinen Herrn Kommissar richtig verstanden habe, so haben sich dessen Ausführungen nur auf den Oderkanal bezogen, keinesweges ist er in eine ganz allgemeine Diskussion über diese Angelegenheit eingetreten. Auf der anderen Seite glaube ich 3 doch auch verpflichtet zu sein, darauf hinzu⸗ weisen, daß es sich bei diesen großen Kanglanlagen um sehr bedeu⸗ tende Geldaufwendungen handelt, und daß bei einzelnen derselben die von mir gehörten Sachverständigen die Behauptung aufgestellt haben, daß die Kosten der Kanalfahrt beträchtlicher sein würden, wie die Eisenbahnfracht. Es liegt dies namentlich an der Kostspielig⸗ keit desjenigen Terrains, durch welches der Kanal geführt werden soll. Wenn derselbe in einer Gegend angelegt wird, in welcher häustge Eisenbahn⸗Ueberführungen stattfinden muͤssen, wenn er geführt werden soll durch werthvolle Bergwerksfelder, in der Nähe von großen Eta— blissements unter Schädigung derselben, so springt es in die Augen, daß der Kapitalaufwand ein sehr beträchtlicher sein wird, und daß sedenfalls bei solchen Anlagen, wenn man auch eine beson— dere Rentabilität nicht ins Auge faßt, doch ein, gewisses Kalkül darüber stattfinden muß, ob das Geld für eine solche Anlage nützlich angewendet werde. Wo ich mich in dieser Art zu überzeugen vermag, bin ich gewiß der Letzte, der solchen Projekten entgegentritt. Sind aber die Vortheile der Kanalanlage für große industrielle Be⸗ zirke in der That bedeutend, so darf auch erwartet werden, daß aus der Mitte der Betheiligten selbst dieses Interesse an der Sache durch thätige Hülfe gezeugt und bewiesen werde.
— Der Abg. Braun (Waldenburg) sprach den Wunsch nach der Aufhebung der Ufer⸗ Ward⸗ und Hegungsordnung für Schle⸗ sien und die Grafschaft Glatz aus und erwartete eine dahin ge⸗ hende Vorlage noch in dieser Session. Auch wünschte er eine Förderung der den Bau eines Winterhafens in Breslau betref⸗ fenden Verhandlung. Der Handels⸗Minister erwiderte:
Es ist allerdings mein Wunsch, die Ufer, Ward⸗ und Hegeord⸗
nun dem lesischen Vrovinziallandtahe demnächst vorzulegen, soll äber diesoͤr Kltssc zur rusf t rung to rimen, so c dam ki Ver liber
ausgeschlossen, daß noch in dieser Sessioa ein Gesetz vorgelegt werde, welches die Ufere, Wart. und Hegeordnung aufheßt, denn die Auf— hebung ist nicht möglich, ohne daß einzelne neue Bestimmungen an Stelle der bisherigen Vorschriften gesetzt werden. Dles beabsichtigte der im vorigen Jahre im Herrenhause ange⸗ nommene Entwurf. Ich habe es vorgezogen, diesen Entwurf nicht in dieses Haus gelangen zu lassen, bis die Provinzialvertretung sich über denselben ausgesprochen hat.
In Betreff der Breslauer Hafenangelegenheit erwähne ich eben—⸗ falls in aller Kürze, daß der Oberpräsident der Provinz den Auftrag erhalten hat, wegen des vorläufig in Aussicht genomme— nen Bauplatzeß der sogenannten Zankholzwiese mit anderen Interessenten in Verbindung zu treten. Es handelt sich namentlich um Verhandlungen mit der Militärverwaltung wegen der Schießstände, die in der Nähe sind; andererseits sind indessen die Verhandlungen auch noch wesentlich davon abhängig, welche Bereitwilligkeit die Stadt Breslau und die Kaufmannschaft daselbst zeigen wird, dieses Unternehmen zu fördern. Bisher hat man sich in einem gewissen Zickzack bewegt, indem jeder von dem Andern verlangt, daß er der Erste sein soll, welcher etwas leistet. Man sagt: Nachdem Du vorgeleistet hast, werde ich in der Lage sein, meines Theils auch etwas zu prästiren. Ich glaube aber, das Abgeordnetenhaus wird kaum in der Lage sein, eine bestimmte Summe bewilligen zu können, bevor nicht die Bereitwilligkeit der anderen Betheiligten gesichert er⸗ scheint. Dies wird Gegenstand derjenigen Verhandlungen sein, welche im Laufe des Jahres geführt werden. Wenn der Herr Vorredner bemerkte, daß die Regierung sich für dieses Projekt interessirt, so ist dies vollkommen richtig.
— Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abtretung der Preuß i⸗ schen Bank an das Deutsche Reich und die Errich tung von 3Zweiganstalten derselben in außerpreußi schen Gebieten des Reichs hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: .
§. 1. Die Staatzregierung ist ermächtigt, wegen Abtretung der reußischen Bank an das Deutsche Reich mit dem Reichskanzler auf olgenden Grundlagen einen Vertrag ahn e e,
1), Preußen tritt nach Zurückziehung seines Einschußkapitals von 1,906,309 Thalern, sowie der ihm zustehenden Hälfte des Reserve⸗ fonds; die Preußische Bank mit allen ihren Rechten und Ver—⸗ pflichtungen mit dem 1. Januar 1875 unter, den nachstehend Ziffer? bis 6 bezeichneten Bedingungen an das Reich ab. Das Reich wird diese Bank an die zu errichtende Reichsbank übertragen. .
2) Preußen empfängt für Abtretung der Bank eine Ent⸗ schädigung von fünfzehn Millionen Mark, welche aus den Mitteln der Reichsbank zu decken ist. ; ö ;
3). Den bisherigen Antheilseignern der Preußischen Bank wird die . vorbehalten, en Verzicht auf alle ihnen durch ihre Bankantheilscheine verbrieften Rechte zu Gunsten der Reichsbank den Um ⸗ tausch dieser Urkunden gegen Antheilscheine der Reichsbank von glei⸗ chem Nominalbetrage zu verlangen. 1
4) Die Reichsbank hat denjenigen Antheilseignern, welche nach den Bestimmungen der 55. 16 und 19 der Bankordnung vom 5. Ok— tober 1846 (Preußische GesetzS. Seite 435) die Herauszahlung des eingeschossenen Kapitals und ihres Antheils an dem Reservefonds der Preußischen Bank verlangen, diese Zahlung zu leisten.
5) Die Reichsbank wird zur Erfüllung der von der hen Bank durch den Vertrag vom 28/31. Januar 1856 hinsschtlich der Staatsanleihe von sechszehn Millionen fünfhundert acht und neunzig tausend Thalern übernommenen Verbindlichkeiten an Preußen für die Jahre 1856 His einschließlich 1925 jährlich 521,510 Thaler in halbjährlichen Raten zahlen. Wird die Konzession der Reichsbank
n en Zeitpunkte der Preußischen Staatskasse unverkürzt zufließe. ö )Eine Auseinandersetzung zwischen Preußen und der Reichs- bank wegen der Grundstücke der Preußischen Bank bleibt vorbehalten. . 2. Die Preußische Bank ist ermächtigt, in dem gesammten außerpreußischen Gebiete des Deutschen Reichs an dazu geeigneten Orten mit Zustimmung der betreffenden Landesregierungen Comtoire, Kommanditen und Agenturen zu errichten und daselbst nach Maßgabe der Bestimmungen der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 Bankge⸗ schäfte zu betreiben. . ! §. 3. Der Finanz⸗Minister und der Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten werden mit Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben ꝛc.
— Die XV. Kommission zur Vorberathung des Entwnrfs eines Gesetzes, betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungs⸗ dienst, besteht aus den Abgeordneten: Freiherr v. Fürth, Landgerichts Rath. Menken, Landgerichts Rath. v. Bonin, Wirklicher Geheimer Rath, Staats-⸗Minister a D., Vorsitzender. Dr. v. Sybel, Professor. Dr. Nasse, Professor. Klotz (Berlin), Kreisgerichts⸗Rath, Stell ver⸗ treter des Vorsitzenden. ö Kreisgerichts⸗Rath. Moschner, Kreisgerichts⸗Rath. Maiß, Kreisgerichts Rath, Stellvertreter des Schriftführers. Freiherr v. Manteuffel, Wirklicher Geheimer Rath. Dr. Seelig, Professor. Dr. Frickhöffer, Hofrath. Belian, Kreistichter, Schriftführer. Hansen, Kreisrichter.
Aus dem Staatshaushalts-⸗Etat für 1875.
VIII.
Der Etat fär das Ministerium der geistlichen, Un— terrichts-⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten ist in Ein— nahme veranschlagt auf L364, 726 6 (1874: 767,915 *); für dauernde Ausgaben werden 43,790. 495 M (1874: 34,823,352 S6) und für ein⸗ malige und außerordentliche Ausgaben 8, 352.345 M (1874: 9,711,987 4) in Ansatz gebracht. Unter den dauernden Ausgaben werden von Woh⸗ nungsgeldzuschüssen für die Beamten beansprucht 240 600 S, abge⸗ sehen von anderweiten in den angesetzten Gehältern enthaltenen Mieths—⸗ entschädigungen 2c außerdem sind die Zuschüsse für die Uni⸗ versitäten um 923,980 SP gegenüber dem vorjährigen Etat erhöht worden und werden zu außerordentlichen sachlichen Aus- gaben für dieselben 60 000 ge und zu Stipendien für Privat⸗ doctnten 54000 M, in Ansatz gebracht. Die Gymnasten und Realschulen erfordern Mehrausgaben überhaupt von 592,99! „66, dabei kommen Ersparnisse in Ansatz aus dem Fonds zur Erfüllung des Normal-Etats bei den Gymnasien und Realschulen J. Ordnung ꝛ6. im Betrage von 302,588 M. Das Elementar-Unterrichtswesen weist ein Plus der Ausgaben auf von 4316,863 „ gegenüber dem vor⸗ jährigen Etat, davon entfallen 16093528 SM auf die Schullehrer= Seminarien, 141,028 M auf die Präparanden ⸗Anstalten, 3, 459, 308 M6 auf die Elementarschulen c.; dagegen werden erspart gegen den vor⸗ jährigen Etat an dem Dispositionsfonds zur Förderung des Seminar⸗ Präparandenwesens 105,906 6½ und wird der Rest mit 142,515 außerdem als künftig wegfallend bezeichnet; ferner sind geringer in Ansatz gebracht der Fonds behufs Errichtung neuer Schulstellen mit 49,677 M, zu Schulaufsichtskosten 2c. 223,913 66 3c. Anstalten der Kunft und Wissenschaft erfordern staatsiche Zuschüsse, Besol⸗ dungen ꝛc. in . von 2,329,806 6, d. i. 2845291 60 mehr als im Vorjahre. as Plus der Ausgahen entsteht namentlich bei den Akademien der Künste (104,766 A6), bei, dem Kunstmuseum in Ber⸗ lin (E961 M), bei der Königlichen Bibliothek in Berlin So 062 MA. Das Medizinalwesen ist in Ausgabe veranschlagt auf 1,B799, 125 6. — Unter den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden zum Bau eines Cumpo Santo als erste Rate 600,000 „Me in Ansatz ge—⸗ bracht (. Nr. 48 d. Bl.). Zum Bau von Universitätsgebäuden und zu anderen Universitätszwecken sind 1,863,095 (0 bestimmt, u. A. zur Errichtung eines astrophysikalischen Observatoriums in Berlin (2. Rate) 300,990 4½ , ein gleicher Beitrag zur Errichtung eines Gebäudes fuͤr as Phyfiologische ünd phyfikalische Inftitut in Berlin S. Rate) und 150000 ½ (erste Rate) zur Errichtung eines naturwissenschaft⸗ lichen Museums in Berlin; ferner 105,450 M als letzte Rate für die ophthalmiatrische Klinik in Breslau, 144, 0900 M zum Ankauf der Mineraliensammlung des versterbenen Dr. Kranz in Bonn für die mineralogische Abtheilung des naturhistorischen Museums daselbst, 150000 ½ als erste Rate zum Neubau der geburtshülflichen und gynäkologischen Klinik in Greifswald. Zum Bau von Gymnasial⸗ gebäuden und zu anderen Gymnastalzwecken werden 1A267,479 M, zum Bau von Seminargebäuden und zu anderen Seminarzwecken 1,ů 110, 402 0 erfordert. Für Kunst⸗ und wissenschaftliche Zwecke und zur Errichtung von Denkmälern sind 3,151, is7 SM in Ansatz gebracht; darunter letzte Rate zur Vollendung des Baues der Nationalgallerie in Berlin 180,310 S, zur Regu⸗ lirung der Umgebungen derselben 300, 00 M, zur Herstellung des Reiterstandbildes Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm JV. auf der großen vorderen Freitreppe der National -Gal⸗ lerie 190,000 SP, außerordentlicher Zuschuß zur Vermehrung der Sammlungen der Kunstmuseen in Berlin 600 0090 ς 2c. Zu Aus- gaben für das Medizinalwesen setzt der Etat als einmalig und außer⸗ ordentlich aus 207,192 S, davon 198,000 66 zur baulichen Erwei⸗ terung der Entbindungsanstalt des Charité⸗-Krankenhauses in Berlin und zum Bau eines Pavillons für dieselbe.
Gewerbe und FSandel.
Das Akkordverfahren für die Vereinsbank Quistorp ist jetzt eingeleitet und der Erörterungstermin betreffs des Stimm- rechts der noch streitigen Fordernngen auf den 8. März, 10 Uhr, beim Königlichen Stadtgericht festgesetzt worden, so daß der eigentliche Akkordtermin noch im Laufe desselben Monats sich wird abhalten lassen. Der Erörterungstermin für die Westend ⸗Gesellschaft wird voraussichtlich in den nächsten Tagen anberaumt, so daß auch diese Angelegenheit ihrer baldigen Erledigung entgegengeht, was um o wichtiger ist, als der Weiterbau der Wasserwerke dringend geboten ist und sofort nach Beginn des außergerichtlichen Verfahrens mit voller Kraft vorgenommen werden soll.
— Der Mittheilung eines hiesigen Börsenblattes zufolge hätte der Aufsichtsrath der Deutschen Bank beschlossen, die asiatischen Filialen des Instituts in Shanghai und Yokohama aufzölösen, wäh⸗ rend die amerikanische Filiale unverändert bestehen bliebe.
— Der Aufsichtsrath der Gum miwagrenfabrik, vormals Volpi und Schlüter hat nach Prüfung des ihm vorgelegten Rech⸗ nungsabschlusses pro 1874 beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von II vorzuschlagen. Neben ange⸗ messenen Abschreibungen wird ein Theil des Gewinnes für eine Ex— trareserve zurückgestellt und zur allmäligen Tilgung einer in weni⸗ gen Jahren fälligen Hypothek verwandt.
— Im laufenden Jahre vom 10. Juli bis 15. November findet zu Paris eine internationale Ausstellung von allen der Schiffahrt und Fischerei dienenden Seen und Fluß⸗ geräthschaften statt. Die Ausstellung ist ein durchaus privates Unternehmen und steht zu der französischen Regierung in keinerlei Ve— ziehung. Anmeldungen um Zulassung zu derselben sind an die Di⸗ rektion der Ausstellung — direction de exposition internationale des industries maritimes et fluviales 21 Boulevard Montmartre Earis vor dem 19. März 1875 zu richten. Die Ausstellung findet im Industriepalast statt und ist fuͤr den Ausstellungsraum eine Miethe von 25 Franken für den Meter zu bezahlen.
Verkehrs⸗Anstalten. .
Kopenhagen, 26. Februar. 8 T. B). Nach hier einge⸗ gangenen Nachrichten vom gestrigen Tage ist die telegraphische Verbindung zwischen Trinidad und , , und St. Thom as durch die erfolgte Legung des unterseeischen Kabels her-
gestellt. . New⸗JVork, 26. Februar. (W. T. B.) Der Dampfer, Suevia“
nicht , n. so wird das Reich dafür sorgen, daß so lange keine andere Bank in diese Verpflichtung eintritt, die Rente bis zu dem
von der Hamburg American Company ist heute hier eingetroffen.
nahmevermerk:
B Inserate für den Deutschen Reicht Postblatt nimmt an:
ö Nreußischen Ktants · Anzeigers: Berlin, 8. N. Wilhelm. Straße. Mtr. 32
* u. Kgl. Preuß. Staats ⸗ Anzeiger, das Central⸗Handelgregister und dag die Juseraten · Expeditien den Aentschen Reichs Anzeigers und Königlich
Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.
Steckbriefe und untersuchungs ; an , J
6. Uu. 8. W. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher
Vorladungen
; erkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Jersehiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater- Anzeigen.
9. Familien- N
In der Börsen-
X Anz eig Er. Inserate nehmen ant die autoristrte annoncer Cm n
von gindolf Mosse in Berlin, Breslau, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Aunencen ⸗ Bure and
Chemnitz,
—
— —
Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. In der handen gekommen fein.
Nacht vom 31. dem Mann,
welcher sich für einen ehemaligen
Folge eines Schlagflusses verstorben. stch zwei Tage zuvor im
her und gab vor, im Dorfe Philippsthal bei Saar⸗ Verwandte zu haben. Unter Mittheilung der her soncib ir u! der schlechten Bekleidung . ö über die [I252 Person des Verstorbenen, welcher unzweifelhaft schon irgendwie Auskunft zu Ostseestrande bei tch Vermittelung Tonnen und ei ö ͤ . Nachricht zugehen zu strich, geborgen. lassen oder im Termin den 13. März 1575, Vor⸗ . vor dem Königlichen Unter— Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wentzel, Gerichts, im
mund nicht weiter namhaft gemachte
sowie eines Verzeichnisses desselben, ersuchen wir einen Jeden, welcher
längere Zeit vagabondirte, geben vermag, uns direkt oder durch der nächsten Polizeibehsrde
mittags 11 Uhr, juchungsrichter, im Verhörzimmer des unterzeichneten
Kruge zu Petzow bei Potsdam ein unbekannter ; Haide a beamten ausgegeben, und einen Reiseschein auf den NVamen Nitzke lautend führte, wahrscheinlich in Derselbe trieb
Januar zum J. Februar 1855 ist in Alle ünbckannten Inhaber des Wechselformulars
werden aufgefordert, daf m 11. September 1875, dem Herrn Kreisrichter
selbe bis zu dem
vor
Kosten, den 22. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Aufgebot.
Die Eigenthümer respektive Verlierer dieser Ge— genstände werden aufgefordert, sich spätestens in
dem am 4. Mai d. J. Vormittags 16 Uhr
Gefangenenhause seine Wissenfchaft zu Protokoll zu an hiesiger Gerichtsstelle von dem Kreigrichter Arndt
2
erklären. Von der Bekleidung liegen die träger und Handschuhe in unserem zur Ansicht bereit. Kosten verursacht. Potsdam, den 22. Februar Königliches Kreisgericht, Abtheilung J. beschreibung: Größe:
braun; Augen: blaugrau; breit; Zähne: vollständig und gut erhalten; Schnurr⸗ bart: braun; Kinn und Backenbart: braun, indessen . etwas . melirt; aildung: oval; Statur kräftig; Alter: 45 — 50 Jahre. Bekleidung: 1) brauner zerrissener kurzer 6 mit Außenseitentaschen; 2 schwarze defekte Tuch⸗ hosen; 3) blau und weiß gestreiftes kattunenes Hemde; zerrissene Halbstiefeln; 5 grau juchtene Hosenträger; 6) baumwollene Handschuhe.
Subhastati nnen, Aufgebste, Bar⸗ ladun gen n. dergl.
lies Subhastations⸗Patent.
Das dem Maurerpolier Friedrich Schmidt in Alt— Schöneberg gehörige, in Dentsch Rirdorf belegene, im Grundbuch von Deutsch⸗Rirdorf Band XV. Bl. Nr. 545 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 24. Airril 1875, Vormittags 11 ühr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗
hastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗
gert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags
den 28, April 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund
stener, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 4,0 Aren mit einem Reinertrag von O, io Thlrn. veranlagt.
rolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab—
schätzungen, andere das Grundstück betreffende Nach⸗
weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander— weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein' getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion späteftens im Versteigerungstermin an— zumelden. Berlin, den 13. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
28 1 . 2 lin! Suhhastations⸗Patent. Das dem Kaufmann Friedrich Fickert zu Weißen— see gehörige, in Weißenser an der Traugottstraße belegene, im Grundbuch von Weißensee Band F. Blatt Nr. 107 verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗ behör soll
den 5. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subha—⸗ station öffentlich an den Meistbietenden verfteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 8. Mai 1875, Bormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gefammt⸗ flächenmaß von 37,“ Aren mit einem Reinertrag von 2 M 73 3 veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle, und Hypotheken⸗ schein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. ein—⸗ zusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Drilte der Eintragung in das err n uch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ ö dieselben zur Vermeidung der Präkluston pätestens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden.
Berlin, den 18. Februar 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
lößld Her GCIMaHIA.
Der Kaufmann H. Sandberger in Czempin, will ein nicht ausgefülltes Wechselformular, in wel⸗ hem die zu zahlende Summe auf 199 Thlr. mit
ahlen angegeben, und auf welchem folgender An—
Angenommen für Einhundert Thaler ; H. Sandberger geschrieben sein soll, am 16. November 1874 in inem versiegelten Briefe unter der Adresse des anquiers Moritz Kaiser senior in Berlin der Post—⸗ xrpedition in Czempin zur Weiterbefoͤrderung über⸗
Hosen⸗ anstehenden Termine Kriminalburegu rechte nachzuweisen, werden dadurch nicht verlustig erklärt werden, 1875. nach Vorschrift der Gesetze verfahren werken! wird. Personal . 2 Meter; Haare: braun, dicht und kurz geschoren; Stirn: frei; Augenbrauen: Nase: Adlernase; Mund:
Kinn: rund; Gesichts.
Auszug aus der Steuer⸗
zu melden und ihre Eigenthums⸗ widrigenfalls sie dieser Rechte für und mit den Gegenständen
Stolp, den 20. Februar 1875. I. Abtheilung.
Königliches Kreisgericht.
ö —
11241] Dritte Bekanntmachung.
Es werden
I) der am 29 September 1804 zu Mölln geborene
Johann Peter Paul Schulz, Sohn des wei—⸗
land Schustermeisters Johann Peter Paul
Schulz und der Dorothea Elisabeth Schulz
geb. Grabo, in Molln,
2) der am 14. Februar 1805 geborene Sohn des
weiland Hufners Jacob (richtiger Hans Jacob) Elers ((der Ehlers) und dessen Ehefrau, Ca- tharina Magdalena, geb. Burmester, zu Base⸗ dau, Namens Hinrich Wilhelm,
welche verschollen sind, event. deren Erben, sowie
alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde
Forderungen oder Ansprüche an die beim Königlich
Herzoglichen Amtsgerichte zu Mölln resp. zu Lauen⸗
burg verwalteten circa 900 S und resp. circa 2800 A.
betragenden Vermögensbestände der Verschollenen zu
haben vermeinen, aufgefordert, sich binnen 12
Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung an
gerechnet,
ad 1 beim Amtsgerichte zu Mölln,
ad 2 beim Amtsgerichte zu Lauenburg,
zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt
erklärt und die Vermögenzbestände derselben den
sich dazu Legitimirenden ausgekehrt werden sollen.
Die Präklustvbescheide sollen lediglich bei dem
Amtsgerichte zu Mölln resp. demjenigen zu Lauen⸗
burg affigirt werden.
Ratzeburg, den 20. Februar 1875. Königlich Herzogliches Kreisgericht. O. Frandsen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 3. März / 1875, Vormittags 10 Uhr, soll in unserem Ma' gazin am, Königsgraben Nr. 16 eine Quantität Roggenkleie, Fußmehl und Heusamen 2c. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 20. Februar 1875.
Königliches Proviant⸗Amt. Zur Verdingung der Lieferung von 3500 Meter Futter ⸗Callicot, 75 Cm. breit, 3 ö. Drillich zu Sommerkleidern, 75 Cm. reit, 1099 M. rothgestreiftem Hemden ⸗Callicot 67 Cm. breit, und d ö 1100 Stück leinenen Taschentüchern steht ein Submisstons Termin an auf . 15. März er., Vormittags 9 Uhr, im Instituts-Geschäftslokal, woselbst auch die Lieferungs⸗Bedingungen zur Einsicht offen liegen.
Offerten müssen versiegelt und mit der Bezeich⸗ nung „Leinenwaaren ⸗Lieferung“ versehen biz zum Beginn des Termins vorliegen.
Nach Eröffnung des Termins eingehende Aner— bietungen werden nicht berücksichtigt.
Jeder Offerte müssen Proben im nicht zu kleinen Abschnitten beigefügt und die Preise in Mark und Pfennigen angegeben sein.
Schloß Annaburg, den 25. Februar 1876. Königliche Direktion des Militair-Knaben— (1287 Erziehun gs⸗Instituts.
WVerloosung, Amorti sation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1285 Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dem Arheiter Herrn Carl Neumann, Britzer⸗ Straße 24 bei Kuksdorf wohnhaft, die 4 x Ber⸗ liner Stadt; Obligatianen Eiittr. Ca. 18330, 27942, 35238 und 41637 * 25 Thlr. angeblich eniwendet worden sind.
Sollte sich Jemand im Besitze dieser Obligationen befinden, so fordern wir denselben hierdurch auf, dies dem unterzeichneten Magistrate oder dem 26. Neumann schleunigst anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Amortisationsperfahren eingeleitet wer—⸗ den wird.
Berlin, den 23. Februar 1875. ; Magistrat hiesiger Königlichen Haupt und Residenzstadt.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Nachdem von den in Gemäßheit der Bekannt⸗ machung der Königlichen Verwaltung der Nieder⸗ schlesischMärkischen Eisenbahn vom 8. November
Der Brief sammt dem Wechselformular soll ab⸗
Vormittags 11 Uhr, . . r Meißner im neuen Ge⸗ richtsgebãude angesetzten Termine dem Gerichte vor— zulegen, widrigenfalls daffelbe für kraftlos erklärt Petzower Gutsbezirk um. werden wird.
Es sind am 25. November 1874 am fiskalischen Nowe zehn mit Küieuöl gefüllte ne leere Tonne, mit blauem An—
Inn]
und in den letzten 10 Jahren — l ich erfolgten Aufrufs zur Reali— sation nicht eingereicht worden sind, werden dieselben nunmehr nach den Bestimmungen im 5§. 9 des drit⸗ ten Nachtrags zum Statut der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn · Gesellschaft vom 9. Juli 1847 Ge. S. S. 344 hierdurch für präkludirt und die Inhaber der gedachten Obligationen aller ihrer Rechte aus denselben verlustig erklärt.
Berlin, den 20. Fehruar 1875.
Königliche Direktion
der Niederschle sch ⸗Mätria⸗chen Eisenbahn. Königliche Niederschlesis ch⸗Märkische Eisenbahn.
Nachdem von den in Gemäßheit der Bekannt- machungen der Königlichen Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden vom 3. Juni 1853 und der unter— zeichneten Direktion vom 22. September 1853 ge- kündigten tprezentigen. Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts- Obligationen Serie . Thaler die Nummern
; 5341 und 24458
trotz des wiederholten und in den letzten 10 Jahren regelmäßig. alljährlich erfolgten Aufruf zur Reali⸗ sation nicht eingereicht worden sind, werden dieselben nunmehr nach den Bescenmungen im 5. 9 des zwei— ten Nachirggs zum Statut der Riederschlesisch-⸗Mär— kischen Eisenhahn, Gesellschaft vom 15. Mai 1846 SGes; S. S. 238) hierdurch für präkludirt und die Inhaber der gedachten Obligationen aller ihrer Rechte aus denselben verlustig erklärt. .
Berlin, den 20. Februar 1875.
. Königliche Direktion. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[575].
Bei der diesjährigen Ausloofung der Kreis—⸗ obligatisnen des hiesigen Kreises sind folgende Rummern gezogen worden:
1. Von der ersten Anleihe vom Jahre 1864.
R n 6 n, 33
Littr. B. Nr. 9 über. w
Littr. C. Nr. 169, 185 und 276 3
. 5669 ö
Littr. D. Nr. 21 und 149 à 50 Ma ; , .
J FE. Nr. 64 über in Summa T5 3X UI. Von der zweiten Anleihe vam Jahre 15865. ö C. . 56, 79, 80, 159 und 1 4 Mln glei 500 Mer. Littr. D. Nr. 100 5. ö . 8 in Summa 55d Fr Diese Kreisobligationen werden den Besitzern mit dem Bemerken gekündigt, daß die in den ausgeloo⸗ sten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1 Juli d. J. ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse gegen Quittung und Rückgabe der Schuld⸗ verschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli d. J. fälligen Zinscoupons nebst den Talons baar in Empfang zu nehmen sind. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab— zuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlen⸗ den Kapital zurückbehalten werden. Vom J. Juli d. Iz ab hört die Verzinsung der obigen ausgeloo⸗ sten Kreisobligationen auf. Gumbinnen, den 26. Januar 1875. Der Kreis ⸗Ausschuß.
regelmäßig alljährlich
kK. K. priv. CQesterreichi- sche Staats-Fisenbahn-
ess Gesellschaft.
Wir sind von der vorgedachten Ge— sellschaft beauftragt, die am 1. März d. J. fälligen Coupons ihrer 3prozentigen Obligationen vom Ver⸗ falltage ab einzulösen. Die Coupons sind in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, arithmetisch geordnet, einzureichen. (act. 4909/2)
Berlin, im Februar 1875.
Mendelssohn & (o.
Jügexr str. 52.
soo5ch Bekanntmachung,
betreffend die Kündigung der Anleihen der Provinz Posen vom j9g. Zuni 1857 und vom = 10. September 1889.
Sämwmmtliche auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 19. Juni 1857 (G.-S. S. 597) in Höhe von L100 900. Thlr. und auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. September 1865 (G. S. S. 10697) in Höhe von 1000000 Thlr. emittirten und bisher nicht gekündigten fünfprozen⸗
—
Die kreisständische Chaussee⸗
werden in Gemäßheit des unterm 31. August d. ] Allerhöchst genehmigten Beschlusses des nr * binzigl-Landtages des Großherzogthums Pofen vom 25. Juni 1874 und auf Grund der Seitens der er⸗ wählten und bevollmächtigten provinzialständischen Kommisston ertheilten Ermächtigung zur Einlösung durch rn, mg des Nominaibetrages am L. April 1875, unter Hinzurechnung der bis e , ufaeanfeucn Stückzinsen, hiermit ge⸗
Die Kapitalbeträge der Provinzial⸗Obligationen stind vom 1. April 1875 aß , mit . der Sonn⸗ und Festtage bei der Provinzial⸗In⸗ stituten⸗Kasse zu Posen während der . gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei⸗ bungen in coursfähigem Zustande nebst den dazu ge⸗ hörigen, erst nach dem J. April k. J. fällig wer⸗ deß den Sin coupont und Talons in Empfang zu
Der Geldbetrag der etwa mit abzuliefernden Coupons betrage in Abzug gebracht. Diejenigen Obligationsinhaber, welche ihre Schuld⸗ verschreibungen zu Berlin oder Breslau einzulõsen wünschen, haben hiervon, unter Augabe des einzu⸗ lösenden Betrages, bis zum 15. Februar 1875 der Provinzial Instituten Kaffe Mittheilung zu machen.
Die Einlösung wird in Berlin bei der Pren⸗ ßischen Central Boden ⸗ Kredit. Aktien Gefen. schaft (Unter den Linden) und in Breslau bei dem Schlestschen Banlverein stattfinden.
Posen, den 5. Dezember 1874.
Der Ober⸗Prästdent der Provinz Posen.
Guenther.
9 6. ̃ Bekanntmachung, zetreffend die Kündigung der 5yrozenti Anleihe von 146,605 halern n. . ö Schroda vom 9. Juni 1857 und der hprozen⸗ ligen Anleihe von 32, 900 Thalern des Krei⸗ ses Schroda vom 15. Januar 18709 zur Rück⸗ zahlung am 1. April 1875.
Die auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 9. Juni 1857 Nr. 40 Seite 951 der deutsch⸗ polnischen Gesetz Sammlung pro 1857 nach Ma gabe des Kreistaggbeschlusses vom 22. August 1856, unter dem 9. Juni 1857 ausgegebenen öprezentigen Kreis ⸗Obligatiõnen des Kreises Schroda, im Be⸗ trage. von 1406000 Thlrn. und die auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 15. Januar 1870 Nr. 9 Seite 218 der deutsch⸗polnischen GesetzSamm⸗ lung pro 1870 nach Maßgabe des Kreistagsheschlus⸗ ses vom 3. November 1858, unter dem 15. Januar 1870 ausgegebenen Hprozentigen Kreis⸗Obligationen des Kreises Schroda, im Betrage von 32,000 Thlrn., Herden in Gemäßheit des Kreistagsbeschluffes vom 21. April er., resp. 15. September er, von der unter⸗ zeichneten und dazu bevollmächtigten Kommission zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrages vom J April 1875 hiermit gekündigt. Die durch diese Kreis ⸗Obligationen verbrieften Kapitalbeträge sind vom 1. April 1875 ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und des Kassen⸗Revisiong⸗ tages, des 8 jeden Monats bei der Kreis Kommu⸗ nalkasse zu Schroda gegen Quittung und Rückzabe der Kreis⸗Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons und Talons, soweit die Obligationen nicht bereits früher verloost und mit einer größeren Anzahl von Zinscoupons gekündigt sind, baar in Empfang zu nehmen.
Die aus den früheren Verloosungen gekündigten, zur Einlösung aber noch nicht präsentirten Obliga⸗ tionen, und zwar: aus der Verloosung vom 14. September 1871:
Chagussee Anleihe über 140 5660 Thaler J. Emission: Litt. C. Nr. 173. D. Nr. 179. 336. mit Coupons Nr. 4 - 10 aus der Verlossung vom 26. September 1872: Fhgussee⸗ Anleihe über 1160, 00 Thaser I. Emission: . Litt. B. Nr. 39. 40. D. Nr. 268. mit Coupons Nr. 6—-10; Aus der Verlososung wem 25. September 1873. . E. Emission. Litt. A. Nr. 98. 9 DPD. Nr. 25. 1679 172 194 810 39. mit Coupons Nr. 8-10. II. Emission. Litt. B. Nr. 50. s D. Nr. 8. und 80. mit Coupons Nr. 2-— 10. sind einzulief ern. Diejenigen Kreis ⸗Obligationen, deren Betrag am 1. April 1875 nicht erhoben wird, können innerhalb der nächsten 30 Jahre auch in späteren Terminen zur Einlösung präsentirt werden, sie tragen aber vom 1. April 1875 ab keine Zinsen mehr. Sind dagegen 30 Jahre nach ihrer Fälligkeit verflossen, so verlie⸗ ren sie ganz ihren Werth. Ebenso werden Zins⸗ (oupons werthlos, wenn sie innerhalb 4 Jahren, nach ihrem Fälligkeitstermine, nicht abgehoben werden. chroda, den 17. September 1874. und Eisenbahn⸗
fehlenden, unentgeltlich wird von dem Kapital-
tigen Provinzial⸗Obligationen der Provinz Posen
Anleihe ⸗Kommisston des Kreises Sch roda.
een Vä, egg el und ACeFrecÜLigi ve
auf alle Hauptylätze Eur opa's und No M.-· QO e sowie Im ensso oder Ankauf faälli oder Werthpapiere und An und Verkauf von Fomels und Sta ù . M zu i m n ng.
J. Schultze e
Wolcie in Bremen.
1851 gekändigten fünfprozentigen Prioritäts -⸗Obliga—⸗
geben haben.
tionen Serie III. à 100 Thaler die Nummern
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
CE cost zur Imprägnirung
Attien · Gesellschaft für Theer ⸗Industrie. Braunschweig.
von Hölzern bei
roßen Posten zu billigem Preise. K
(a. 739/27)