Deutscher Reichs · Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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51.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Pfarrern Dr. Vömel zu Eichen im Kreise Hanau und Burgtorf zu Groß⸗Himstedt, Amts Marienburg in Hannover, den Rothen Adler⸗Srden vierter Klasse; dem Major z. D. Novina von Axt, bisher Bezirks⸗Commandeur des Z. Bataillons (Wiesbaden) 1. Nassauischen Landwehr⸗Regiments Nr. S7, den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; dem Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Tomaszews ki zu Liegnitz und dem Haupt⸗Steueramts⸗Asststenten a. D Frenz zu Cöln den Königlichen Kronen -⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Reichard zu Cappeln im Kreise St. Wendel und dem Re⸗ gierungsboten Hartmann zu Coblenz das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; sowie dem Maurer Andreas Peters zu Mülheim am Rhein und dem Schiffsknecht Reinhold Richter zu Crossen die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: des Eommandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Srdens vom Zähringer Löwen: dem Oberst⸗Lieutenant von Gilsa, à la suits des 1. Ba—⸗ dischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 14 und Direktor der Ar⸗ tillerie⸗Schießschule; des Com mandeurkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone und des Ritterkreuzes des Königlich dänischen Danebroag⸗Ordens: dem Major von Arnim vom Oldenburgischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 19 und des Ritterkreuzes des Königlich dänischen Dane⸗ brog⸗Ordens: dem Major Baron von Collas im Generalstabe der ö. Division.
. Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im
Namen des Deutfchen Reiches den Kaufmann Fedor Cubasch
ö K— zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht. —
Elsaß⸗Lothringen.
Der Notariatskandidat Friedrich Wilhelm Schönlaub von Weißenburg im Elsaß ist zum Notar für den Bezirk des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern mit Anweisung seines Wohnsitzes in Molsheim ernannt.
Königreich Preusßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den JOber⸗Appellations⸗Rath Roscher in Celle unter Ver⸗ leihung des Titels „Obergerichts Direktor zum Prãsidenten des Bbergerichts in Celle, den Kronanwalt Dr. Köhler in Göttingen unter Verleihung des Titels „Obergerichts⸗Vize⸗ Direktor; zum Vize⸗Praͤsidenten des Obergerichts in Aurich zu ernennen, und dem Staatsanwalt Galli in Beuthen, Oberschl. , unter Verleihung des Titels „Kronanwalt“ und des Rangs der Obergerichts Räthe der Provinz Hannover, mit dem Amte des Kronanwalts bei dem Obergericht in Göttingen zu beauftragen;
Dem Kreisgerichts⸗Sekretär Rohrbäch in Mohrungen den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und
Dem Buchdruckereibesitzer F. A. Günther hierselbst den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen; sowie
Die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin getrof⸗ fene Wahl des Direktors des Münzkabinets Hr. Julius Fried⸗ länder hierselbst zum Ehrenmitgliede der Akademie; und
Den Kommunal⸗Empfänger außer Dienst, Robert Busch in Remscheid, der von der dortigen Stadtwerordneten⸗Versamm⸗ lung getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten der Siadt Remscheid auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. No⸗ vember v. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für das laufende Jahr zum dritten Mitgliede der in Bres⸗ lau, Provinz Schlesien, eingerichteten Kommission II. für die wisfenschaftliche Staatsprüfung der Theologen und zwar für das Fach der Literatur, der außerordentliche Professor Dr. Pfeiffer ernannt worden ist.
Am Schullehrer-Seminar in Brühl ist der Seminarlehrer Schumacher zum ersten Seminarlehrer befördert worden.
Die provisorisch angestellten Seminarlehrer Heinze in Al⸗
feld und Vollmer in Wunstorf sind bei diesen Anstalten de⸗
finitiv angestellt worden. Bei der Präparanden⸗AUnstalt zu Schmiedeberg ist der zweite Lehrer Lösche zum Vorsteher und ersten Lehrer befördert, und der Waisenhauslehrer Kleiner zu Steinau a. O. als zweiter Lehrer angestellt worden.
Berlin, Montag,!
Bekanntm achung.
Akademische Preisbewerbung im Fach der Architektur.
Die diesjährige Preis bewerbung Königlicher Stiftung bei der Königlichen Akademie der Künste ist für Architekten be= stimmt und für dieselbe die frühere Bestimmung, wonach die Hauptaufgabe unter Clausur im Akademiegebäude ausgeführt werden mußte, aufgehoben. Die Meldung zur Theil nahme an derselben muß schriftlich an das unterzeichnete Direktorium bis . 24. März d. J. gerichtet, und muß mit derselben vorgelegt werden:
1) ein Zeugniß, daß der Bewerber das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat;
2) eine Lebensbeschreibung, aus welcher der Gang und die Zeit der gedachten Studien im Fach der Architektur ersichtlich ist;
3) Eigene Studien im Gebiet des Hochbaus.
Nach Prüfung dieser Vorlagen entscheidet der Senat der Königlichen Akademie über die Zulassung der Bewerber zur Konkurrenz und macht ihnen davon Anzeige.
Am Montag, den 5. April, wird den zugelassenen Bewer⸗ bern eine Aufgabe gestellt, welche unter Clausur im Akademie⸗ gebäude bearbeitet werden muß und am Sonnabend den JI60. April Abends an den Inspektor der Akademie abzugeben ist. Nach Beurtheilung der Arbeiten durch den akademischen Senat wird alsdann denjenigen, welche zur Fortsetzung der Konkurrenz zugelassen werden, am 14. April die Hauptaufgabe schriftlich mitgetheilt. Zur Ausführung dieser Aufgabe, ohne Clau⸗ fur, ist der Zeitraum bis zum Donnerstag den 15. Juli bestimmt, an welchem Tage die ausgeführten Arbeiten an den Inspektor der Akademie abzuliefern sind, begleitet von der schriftlichen Versicherung an Eidesstatt, daß dieselben ohne fremde Beihülfe
Hon dem Bewerber selbst entworfen und ausgeführt sind.
Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem Stipen⸗ dium von 4500 S6 für 18 aufeinander folgende Monate, be⸗ stimmt zu einer Studienreise in das Ausland, besonders nach Italien, geschieht in der öffentlichen Sitzung am 3. August d. * Dem preußischen Staat nicht Angehörige können zwar an der Konkurrenz theilnehmen und einen Ehrenpreis erhalten, haben aber keinen Anspruch auf das Stipendilm. Der Stipendiat ist verpflichtet, halbsährlich einen Bericht einzusenden, welchen er nach Ermessen mit Skizzen oder Arbeiten begleiten kann.
Berlin, den 1. März 1876.
Das Direktorium und der Senat der Königlichen Akademie der bildenden Künste. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit en.
Der Lehrer Dr. Friedrich Wilhelm Hermann Schroeder ist zum Gewerbeschullehrer ernannt und an der Königlichen Gewerbeschule zu Halberstadt angestellt worden.
Dem Mühlenbaumeister Herrn G. Zeidler zu Görlitz ist unter dem 27. Februar 1875 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung an radial beaufschlagten Turbinen zur gleich⸗ . und selbstthätigen Verstellung der Leit⸗ und Laufrad⸗ anäle, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Prä⸗ sident des Reichskanzler⸗Amts, Dr. Delbrück, nach Italien.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den fuͤr Marokko ernannten Minister⸗Residenten Weber, den Botschafts⸗Rath von Alvensleben und den Fürsten Pleß.
Heute Vormittag nahmen Allerhöchstdieselben die Monats⸗ rapporte des Regiments der Gardes du Corps, des 1. Garde⸗ Regiments zu Fuß und des 1. Garde⸗Feldartillerie⸗Regiments entgegen und hörten den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war vor⸗ gestern in der 9. Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend. — Gestern wohnte Ihre Majestät dem Gottes⸗ dienste in der Matthäilirche bei. Beide Majestäten ließen Sich, wie allsährlich, durch den Brand⸗Direktor Scabell die Mannschaften der Feuerwehr vorstellen, welche sich im Laufe des Jahres durch persönliche Leistungen der Gefahr ausgesetzt und Praͤmien erhalten haben. Das Familiendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl statt. — Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗ Königin übernehmen die Königlichen Kammerherrn v. Franken⸗ berg und Rieß von Scheurnschloß.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronzrinz nahm am Sonnabend um 115 Uhr Vormittags militärische Meldungen entgegen und empfing um 12 Uhr den Dr. Andreas.
eine Entschädigung für Werths über den Buchwerth an Preußen zu zahlen ist, wird dieselbe stehenden Betrages
den 1 März, Abends.
Abends von 7 Uhr ab wohnten die Höchsten Herr⸗ schaf ten der italienischen Oper im Schauspielhause bei.
Gestern Vormittag um 113 Uhr ertheilte Se. Kaiserliche Hoheit dem Gymnasial-Direktor Tauscher aus Zeitz eine Audienz uͤnd besuchte dann die Matinée im Dpernhause.
Um 5 Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften zum . zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Fried⸗ ri ; —
— Der Staats⸗Minister und Präsident des Reichs kanzler⸗ Amts Dr. Delbrück hat am heutigen Tage eine mehrwöchent⸗ liche Urlaubgzreise nach Italien angetreten. Während der Dauer seiner Abwesenheit wird derselbe im Reichskanzler⸗Amte vertreten werden: in Post- und Telegraphen⸗Angelegenheiten durch den General⸗Post⸗Direltor Dr. Steph an, in den zum Ge⸗ schäftsbereiche der Central⸗ Abtheilung gehörigen Angelegenheiten durch den Wirklichen Geheimen Dber⸗Regierungs⸗Rath und Reichs kanzler⸗Amts⸗Direktor Eck, in Angelegenheiten von Elsaß⸗ Lothringen durch den Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath und Reichskanzler-⸗Amts⸗Direktor Herzog, in Reichs⸗ Justiz⸗Angelegenheiten durch den Wirklichen Geheimen Ober⸗Re⸗ gierungs⸗Rath und Reichskanzler⸗Amts⸗Direktor von Amsberg.
— In der heutigen (21.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher am Ministertische der Handels⸗Minister Pr. Achenbach und mehrere Kommissarien beiwohnten, stand die erste Berathung des Gesetzent wurfes, betreffend die Abtretung der Preußischen Bank an das Reich und die Errichtung von Zweig⸗ anstalten derselben in außerpreußischen Theilen des Reiches (S. Nr. 50 d. Bl.) als erster Gegenstand auf der Tagesordnung. Der Abg. Parisius glaubte, es bestehe eine Differenz zwischen der Vorschrift des Entwurfes, daß eine Auseinandersetzung zwischen Preußen und der Reichsbank wegen der Grund⸗ stücke der Preußischen Bank vorbehalten bleibe und fol⸗ gender Erläuterung in den Motiven: „Soweit danach den Ueberschuß des jetzigen wirklichen
nach Abzug des den Bankantheilseignern zu⸗ — feiner Zeit in den Einnahmen des Preußischen Bank für das laufende Jahr exrscheinen. Der Redner meinte, es scheine darnach, als ob die Bankantheilseigner auf ihren Antheil, gleichsam als Diyi⸗ dende pro 1875 noch etwas herausbekommen follten. Im Uebri⸗ gen erklärte sich Redner für die unveränderte Annahme des Ent⸗ wurfs. Auch der Abg. Dr. Hammacher sprach für die Vorlage, erlãuterte einzelne spezielle Bestimmungen derselben und befragte zum Zwecke der Klarstellung die Regierung über ihre Auffassung. Der Handels⸗ Minister Dr. Achenbach gab die gewünschten Aufschlüffe. Es sprachen hierauf noch die Abgg. Lipke, v. Kardorff und Miquel. Alle Redner erklärten sich für die unveränderte Annahme der Vorlage, erachteten auch die Verweisung derselben an eine Kom⸗ mission nicht für nöthig. Die zweite Berathung wird deshalb ebenfalls im Plenum stattfinden.
Das Haus setzte dann die zweite Berathung des Etats der Berwaltung für Handel, Gewerbe und Bauwesen fort. Zu Kapitel ) der einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben, Titel 44 — 2; zum Bau von Straßen, Brücken und Dienstwohnungen hatte der Abg. Berger folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, Staatseisenbahnbrücken über größere Ströme in einer auch zur Aufnahme des Fuhrwerk⸗ und Fußgänger verkehrs geeigneten Weise herzustellen.
Zu denselben Titeln stellte der Abg. Dr. Hammacher fol⸗ genden Antrag:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) die Königliche Staatsregierung aufzufordern, bei der Fest stellung der Baupläne für ECisenbahnbrücken über Flüsse in dem Falle, daß ein den Mehrkostenaufwand rechtfertigendes Bedürf⸗ niß vorhanden ist, dafür Sorge zu tragen daß das Bau⸗ werk auch für den Fußgänger⸗ und Fuhrwerksverkehr benutzt, werden kann, — 2) gleichzeltig aber auszusprechen, daß durch vorstehenden Beschluß der Frage, ob und nach welchen Grundsätzen die Cisenbahn⸗ unternehmer bezüglich der hierdurch für sie erw achsenden Mehraus⸗ gaben durch die Lokalinteressenten oder den Staat zu entschädigen sind, nicht vorgegriffen werden soll.
Rachdem die beiden Antragsteller ihre Anträge empfohlen, der Abg. von Benda sowie der Staats⸗Minister Hr. Achenbach und der Ministerial⸗Direktor Weißhaupt sich entschieden gegen dieselben erklärt, beantragte Abg. v. Benda über dieselben zur Tagesordnung überzugehen. Dieser letztere Antrag wurde jedoch mit 138 gegen 136 Stimmen abgelehnt, und beide Anträge in die Budgetkommission verwiesen.
— Die dem Ober⸗Präsidenten zu erstattende Anzeige der Uebertragung eines geistlichen Amtes muß, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 9. Februar er., der Uebertragung selbst vorausgehen und aus dem Wortlaute ihren Zweck, die Erfüllung der im §. 15 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 gegebenen Vorschrift, erkennen lassen. — Der Propst der hiesigen St. Hedwigskirche hatte als Delegat des Für sibischofs von? Breslan dem latholischen Geistlichen S. die latholische Pfarre zu A. (Pommern) übertragen, und nachdem S. in sein neues Amt eingeführt worden, dem Ober Präsidenten der Pro⸗ vinz Pommern von dieser Uebertragung Anzeige gemacht. Der Ober⸗Präsident erhob gegen diese Ernennung keinen Einspruch
Staats aus der
von