1875 / 52 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Stellung des die Erlaubniß Nachsuchenden in Betracht zu ziehen und ohne eine Unterscheidung in dieser Hinsicht zuzulaffen, daß die Ertheilung der Erlaubniß versagt werden solle, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spiels, der Hehlerei und der Unfsittlichkeit miß⸗ brauchen werde, und wenn das zum Gewerbebetriebe bestimmte Lokal wegen seiner Beschaffenheit und Lage den polizeilichen An⸗ forderungen nicht genügt. Für die Bestimmung des Begriffs des Kleinhandels mit Branntwein im Sinne des 5. 33 kann es daher nicht entscheidend sein, ob ein Ankauf und demnächstiger Wiederver⸗ kauf des Branntweins stattgefunden hat; seiner Bestimmung unterliegt vielmehr, da das Gesetz nicht unterscheidet und der ausgesprochene Zweck desselben jede Unterscheidung in dieser Richtung verbietet, auch der Produzent des Branntweins, der Brennereibesitzer rücksichtlich dessenigen Produkts seiner Brennerei, welches er durch Absatz im Detail zu verwerthen beabsichtigt. Inwieweit der Verkauf des Branntweins als Kleinhandel im Gegensatze zum Handel en gros zu betrachten sei, unterliegt der thatsächlichen Beurtheilung des Richters nach Belegenhest des Einzelfalles.“

Der 46. Kommunal-Landtag von Altpom mern wird zur Erledigung der ihm vorliegenden Geschäfte am Don⸗ nerstag, den 11. März d. J., Vormittags 11 Uhr, in Stettin zusammentreten.

Gestern Vormittag fand in der Zwölf⸗Apostel⸗Kirche hierselbst die kirchliche Trauung des Präsidenten des Reichs⸗ kanzler⸗Amts, Staats⸗-Ministers Dr. Delbrück, mit der ver⸗ wittweten Frau v. Dycke, geb. v. Pommer⸗Esche, durch den Hof⸗ und Garnisonprediger Frommel statt.

S. M. S. „Elisabeth“ ist am 25. Januar er. im Hafen von Singapore zu Anker gegangen und beabsichtigte nach nur ganz kurzem Aufenthalte, direkt bis Suez die Reise fort⸗ zusetzen.

Schleswig, 20. Februar. Im Amtsblatt wird das un⸗ term 24. Januar 1875 von dem Minister des Innern geneh⸗ migte Reglement über die innere Einrichtung und Verwal⸗ tung der provinzialständischen Korrektions⸗Anstalt zu Glückstadt veröffentlicht.

Cöln, 2. März, 1 Uhr früh. Die fällige Englische Po st, aus London, den 1. früh, planmäßig in Cöln um 11 * Uhr Abends, ist ausgeblieben.

Sachsen. Dresden, 1. März. Aus Anlaß der glück⸗ lichen Entbindung der Prinzessin Georg von einem Prinzen hat gestern Vormittag in sämmtlichen Kirchen der Residenz ein Dankgottesdienst stattgef unden. In der katholischen Hof⸗ kirche wohnten demselben der König und die Königin, die Köni⸗ gin Marie, der Erzherzog Karl Ludwig und der Prinz Georg, sowie das diplomatische Corps, die Staats-Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Ober⸗Hof⸗ und Hof⸗Char⸗ gen und viele andere distinguirte Personen bei. Nach dem gestrigen Bulletin ist das Befinden der Prinzessin Georg und des Prinzen Albert gleichmäßig gut geblieben und werden weitere Bulletins nun nicht mehr ausgelegt.

Baden. Karlsruhe, 27. Februar. Mit Ermächtigung des Ministeriums des Innern hat der Großherzogliche Sber⸗ Schulrath den Direktoren und Vorständen an den Mittelschulen für dieses Jahr freigestellt, behufs Vornahme einer Sch ulfeier am Geburtstage des Deutschen Kaisers, 22. März, die Oster⸗ ferien erst mit Gründonnerstag beginnen zu lassen und dafür später die ganze Pfingstwoche frei zu geben.

Die seit 6. November v. J. der altkatholischen Gemeinde Con stanz zugewiesene, von der römisch⸗katholischen Seite aber im Prozeßverfahren verweigerte Abgabe der dortigen Spital⸗ pfründe ist nun in diesen Tagen in dritter und letzter Instanz vom Ober⸗Hofgericht der ersteren Gemeinde endgültig zugetheilt worden.

Wie das „Fr. Journ.“ erfährt, ist der Bisthums verweser Dr. Lothar von Kübel zu Freiburg zufolge gesetzwidriger Uebertragung kirchlicher Funktionen an eine Anzahl von Neu⸗ priestern zur Aburtheilung vor die Strafkammer des Kreis⸗ und Hofgerichts zu Freiburg verwiesen. Die öffentliche Verhandlung findet am 4. März d. J. statt.

Mecklenburg. Malchin, 24. Februar. Der größere Theil der heutigen Landtagssitzung wurde mit Berathungen über die Verfassung ausgefüllt. Da die Regierung sich immer noch nicht über die Standesbeschlüsse vom 16. d. M. geäußert hat, so sind die ritterschaftlichen Mitglieder des Comité ad cap. III. vorgegangen und haben eine Vorlage ausgearbeitet, wie sie den Intentionen der Ritterschaft entspricht. Die land⸗ schaftlichen Mitglieder des Comité haben aber einstimmig erklärt, sie könnten in dieser Vorlage nur eine verschärfte Ablehnung der Regierungsvorlage erblicken und müßten deshalb eine Detailbera⸗ thung ablehnen. Diese ritterschaftliche Vorlage (ygl. Nr 50 d. Bl.), welche an die Stelle der 5§. 1— 9 der Regierungsvorlage treten und das Wahlgesetz der neuen Landesvertretung bilden soll, schlägt vor: Die bisherigen Stände bleiben bei Bestand, zur Ritterschaft kommen noch die Besitzer der Rostocker Distriktsgüter, zur Landschaft Wismar und einige Flecken. Die Stände be⸗ halten ihre innere Organisation, das Virilstimmrecht und die itio in partes Ihre Kompetenz wird auf Verfassungsverände⸗ rungen und Steuergesetzgebung beschränkt. Daneben wird der Landtag gewählt aus der Ritterschaft, der Landschaft, der Stadt⸗ vertretungen und der Landgemeinden, und zwar aus der Ritter⸗ schaft 49, der Landschaft 22, den Stadtvertretungen 16 und den Landgemeinden 30. Im Ganzen soll also der Landtag aus 117 Deputirten bestehen, ohne das Recht der itio in partes.

Es wurde beschlossen, daß der Bericht gedruckt werden soll.

25. Februar. In der heutigen Landtagssitzung wurden die schon in der ersten ordentlichen Sitzung angekündigten Wahlen vorgenommen. Der Adel wählte in den Engeren Ausschuß die Herren Landrath v. Stralendorff⸗Gamehl; Kammerherrn von Bülom⸗Rodenwalde; Grafen v. BassewitzDrüsewitz und Kammer⸗ herrn v. Oertzen⸗K'otelow; zum Provisor beim Kloster Ribntz den Hrn. v. DOertzen⸗Remlin. In die drei Kloster⸗Lokalcomités wählte man aus der Ritterschaft die Herren v. Dertzen⸗Roggow, Major v. Bassewitz⸗Tieplitz, v. Dewitz⸗Cölpin, v. Maltzan⸗Kl. Luckow, v. Restorff⸗Radegast, v. Srävenitz Zühr, v. Gundlap⸗Hinrichs dorf, v. Blücher⸗Teschow, v. Schack⸗Retgendorf, v. Viereck-⸗Dreves⸗ kirchen, v. Schlieffen⸗Schwandt und v. Flotow⸗Gr. Kelle; die Landschaft wählte für jedes Kloster einen Deputirten und zwar Horn⸗Wesenberg, Nizze⸗Ribnitz und Wilbrandt⸗Teterom. So⸗ dann bestimmte die Ritterschaft vom eingeborenen Adel den 4. März d. J. als denjenigen Termin, bis zu welchem Gesuche um Agnition und Rezeption in den eingeborenen mecklenburgischen Adel auf gegenwärtigem Landtag angenommen werden ollen.

Als diese Geschäfte beendet waren, übergaben die Landmarschälle einen schwerinschen Verordnungs⸗Entwurf vom 22. d. M., dem zufolge sowohl die Besitzer landwirthschaftlicher Maschinen, als die dabei beschäftigten Arbeiter angehalten werden sollen, Vorkehrungen zu treffen, daß möglichst Unglücksfälle vermieden werden. Es wird beschlossen, daß das Polizeicomit den Ent⸗ wurf prüfen soll. Ein anderes Schwerinsches Reskript vom 23. d. M. beantragt Rückzahlung der in den Aemtern Schwaan und Tottenwinkel versehentlich von 1870 73 zu viel erhobenen Steuern. Landrath v. Plüskow will, daß selche Restitutionen auf das laufende Steuerjahr beschränkt werden. Stände ver⸗ weisen das Reskript an das Steuercomitè.

1. März. (W. T. B.) Die mecklenburg⸗schwerinsche Re⸗ gierung hat die Ablösung der Gebühren der Gei stliche n für Aufgebote und Trauungen nach einem zwanzigjährigen Durchschnitte beantragt, der mit 75, 0900 S6 jährlich berechnet ist und aus dem mecklenburgischen Antheile an der französischen Kriegsentschädigung bestritten werden soll. Der Landtag hat den Beschluß über diesen Antrag ausgesetzt.

Sach sen⸗Meiningen⸗Sildburghausen. Meiningen, 24. Februar. (Leipz. Ztg.) Ueber das Abgabengesetz pro 1875, 1876 und 1877 besteht Einverständniß zwischen Regierung und Ständen. Es wird nach dem betreffenden Gesetz, dessen Publikation in Aussicht steht, die Grundsteuer mit nur 516 Terminen, die Gebäudeneuer, wie bisher, mit 12 Terminen, die Einkommen⸗ und Klassensteuer, anstatt mit 15, nur mit 12 Ter⸗ minen zur Erhebung kommen. Bei den zum Theil großartigen, meistens ständigen Verwilligungen ist es aber fraglich, ob nicht von der nächsten Etatsperiode an eine Vermehrung der Terminen⸗ zahl nothwendig werden wird. Genehmigt sind von den Ständen die Dotation der Kreise mit 800,000 Se, die Zuweisung von 300,000 S6 an den Kirchenfonds, die Erhöhung der Ge⸗ halte, sowie auch die Wittwenpensionen der letzteren um 20 pCt. Ueber die wesentlichsten Punkte des Gemeinde⸗Gesetz⸗ entwurfs hat der Landtag abgestimmt. Hiernach steht den Gemeinden die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei unter Oberaufsicht des Staats zu. Zur Durchführung gemeinnütziger Maßregeln im Gemeindebezirk, zur Erreichung der Gemeindezwecke können die Gemeinden all⸗ gemeine und bleibende Anordnungen treffen und darin Strafen bis zu 75 6 androhen. Zu Leistungen, welche vom Gemeinde⸗ zweck geboten sind, dürfen die Gemeinden nur, wenn Gefahr auf dem Verzuhe ist, zwangsweise angehalten werden. Der Umfang des Stimmrechts richtet sich wie bisher in den Städten nach dem all⸗ gemeinen gleichen Steuerstimmrecht, in den Landgemeinden, wie das

Gesetz von 1868 verordnet, nach dem Staatssteuerbetrag. Die

Bestäͤtigung der Ortsvorsteher erfolgt von der Regierung. Der Gemeinderath, welcher bei Gemeinden über 500 Einwohner einen besonderen Vorsitzenden aus seiner Mitte wählt, wird alle zwei Jahre zu ergänzt und besteht nach der Größe der Gemeinden aus 6 bis 18 Mitgliedern.

28. Februar. Das Volksschulgesetz ist vom; Land⸗ tag verabschiedet; die meisten Artikel wurden nach den Anträ⸗ gen des Ausschusses, mit welchen die Regierung sich einverstan⸗ den erklärte, angenommen. Das Gesetz tritt mit dem 1. April d. J. in Kraft.

Bremen, 27. Februar. Die Bürgerschaft hat an Stelle des in den Ruhestand etenden Senators Dr. jur. H. A. Schu⸗ macher heute mit 8 von 935 Stimmen den Regierungs⸗Se⸗ kretär Dr. Ehmck zum Senator gewählt.

In der Bürgerschaft vertrat gestern Abend Senator Pfeiffer als Vorfitzender der Baudeputation den Antrag, dem ausfindig gemachten neuen Baudirektor 12.000 S Gehalt, 1500 6 Miethsentschädigung und 800 MS Umzugsgeld zu be⸗ willigen, was geschah.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. März. (W. T. B.) Auf den Wunsch der Regierung hat gestern eine Kon⸗ ferenz von Mitgliedern des Ministeriums und einer Anzahl von Abgeordneten staättgefunden, über welche vom „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ gemeldet wird, daß die Feststellung der noch im Laufe des gegen⸗ wärtigen Sessionsabschnitts zu erledigenden Vorlagen den Haupt⸗ gegenstand der Erörterung gebildet habe. In Folge des auf Gründen pyolitischer Opportunität beruhenden Wunsches der Regierung sei als zweckdienlich anerkannt worden, daß die Verhandlung über den Wildauerschen Antrag, betreffend die Abänderung des Schulaufsichtsgesetzes, bis zum Herbste aufgeschoben werde und habe sich bei der an 3 Stunden andauernden Konferenz überhaupt eine er⸗ freuliche Uebereinstimmung der Ansichten zwischen den an der Konferenz theilnehmenden Abgeordneten und den Vertretern der Regierung manifestirt. Die von hiesigen Blättern verbreitete Nachricht, daß Hofrath Schwegel für den Posten des Handels⸗ Ministers in Aussicht genommen sei, ist nach Meldung des „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ Bureau“ thatsaͤchlich unbe⸗

gründet.

Pest, 1. März. (W. T. B.) In einer heute Abend stattgehabten Konferenz der Deakpartei machte Frei⸗ herr Bela v. Wenckheim die Mittheilung, daß er vom Kaiser mit der Neubildung des Kalinets beauftragt sei, und legte zugleich das Programm vor, auf dessen Basis er eine Fusion der verschiedenen Parteien, sowie die Bildung eines neuen Kabinets für möglich halte. Sennyey hielt dieses Programm für ungenügend und erklärte, er könne einem auf Grund dieses Programmes zusammengesetzten Kabinette gegenüber nur eine reservirte Haltung einnehmen. Nachdem noch Ghyczy, Toth und Esengery für eine Fusion gesprochen hatten, beschloß die Versammlung, auf eine Fusion mit dem linken Cen⸗ trum einzugehen und eine auf Grund des Wenckheimschen Pro⸗ grammes gebildete Regierung zu unterstützen, sich aber zugleich das Recht vorzubehalten, über jede einzelne Frage besondere Be⸗ schlüsse zu fassen. Das linke Centrum hielt ebenfalls eine Konferenz und erklärte, es werde die künftige Regierung unbe⸗ dingt unterstützen und sich nach beendeter Fusionirung der Par⸗ teien völlig mit der künftigen Regierungspartei verschmelzen.

Schweiz. Bern, 28. Februar. Am 16. n. M. tritt der zwischen der Schweiz und Großbritannien abgeschlossene Auslieferungsvertrag in Kraft, dessen Veröffentlichung Seitens der englischen Regierung bereits am 19. d. M. statt⸗ gefunden hat und Seitens des Bundesraths am 27. Februar erfolgen wird. Bekanntlich hat dieser Vertrag laut Art. 17 zehn Tage nach seiner beiderseitigen Veröffentlichung Vollzugs— ültigkeit.

; Luzern, 1. März. (W. T. B.) Die Revision der Verfassung des Kantons Luzern, durch welche eine Ab⸗ änderung derselben im ultramontanen Sinne herbeigeführt wird, ist heute mit einer Mehrheit von ca. 8006 Stimmen in der Volksabstimmung angenommen worden.

Genf. Die Großherzogin von Baden ist auf ihrer Durchreise nach Rom mit Gefolge in Genf angelangt und im „Hotel de la Metropole“ abgestiegen.

Niederlande. Haag, 1. März. (W. T. B.) Aus Atchin wird vom 23. 9. Mis. gemeldet, daß die niederländi⸗ schen Truppen mehrere befestigte Stellungen der Feinde bei La⸗ mara und Tibang genommen haben. Die Atchinesen hatten be⸗ trãchtliche Verluste.

Großbritannien und Irland. London, 1. März. (W. T. B. Unterhaus. Der Ober⸗Sekretär für Ir⸗ land, Bt. M. H. Beach, lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf die sogenannten Gesetze zur Aufrechterhaltung des Frie⸗ dens in Irland und weist in längerer Rede nach, daß diese Gesetze mit großer Schonung zur Anwendung gebracht worden seien. Bezüglich der sogenannten Agrarverbrechen habe sich die Lage der Dinge zwar entschieden gebessert, trotzdem träten in einigen Distrikten Irlands noch Erscheinungen zu Tage, welche die Nothwendigkeit auferlegten, die gedachten Gesetze zur Auf⸗ rechterhaltung des Friedens auch ferner noch, wiewohl unter ge⸗ wissen Einschränkungen, beizubehalten. Der Ober⸗Sekretär für Irland brachte hierauf eine Bill ein, durch welche das Verbot des Besitzes von Waffen zwar aufrecht erhalten, die für Uebertretung dieses Verbots festgesetzte zweijährige Gefängnißstrafe aber auf ein Jahr herabgesetzt wird. Die Machtbefugnisse, die in den in einer Art von Ausnahmezustand stehenden Distrikten der Polizei über⸗ tragen sind, sollen der Polizei auch ferner verbleiben; dagegen soll die Verhaftung solcher Personen, die zur Nachtzeit auf den Straßen angetroffen werden, künftig unterbleiben, auch die Schließung der Wirthshäuser soll aufgehoben werden. Für die irländische Presse wird volle Freiheit wiederhergestellt. Ober⸗ Sekretär Beach versicherte, daß die Regierung, sobald die wieder verliehene Freiheit gemißbraucht werden sollte, schleunigst und mit Festigkeit einschreiten werde und beantragte, das Gesetz zum Schutz des Eigenthums noch 2 Jahre lang in Gültigkeit zu lassen, das Gesetz über die ungesetzlichen Eide aufs Neue in Kraft zu setzen. Die übrigen Arüikel des Gesetzes zur Aufrechterhaltung des Friedens in Irland sollen noch 5 Jahre lang beibehalten werden. Der Führer der Liberalen, Marquis of . erklärte, daß er die Bill unterstützen werde. Mehrere irische Parlamentsglieder bekämpften die Bill und sprachen sich gegen die Fortdauer der Ausnahmemaßregeln aus. Die Bill passirte die erste Lesung. Der Präsident des Handelsamtes, Sir C. B. Adderlen, konstatirte auf eine Anfrage von Pim, daß die Anstellung von Ausländern als Kapitäne und Offiziere auf den Handelsschiffen zu⸗ lässig sei und durch die bestehenden Gesetze über die Handels⸗ marine nicht untersagt werde. Derselbe bestätigte zugleich, daß vor Kurzem zwei Ausländer zu Reserve⸗Offizieren in der engli⸗ schen Marine ernannt seien.

Frankreich. Paris, 28. Februar. Der griechische Ge⸗ sandte Kundurioti wurde gestern von dem Präfidenten der Republik empfangen und überreichte ihm das große Band des griechischen Erlöserordens.

Die französische Verfassung von 1875 lautet nach dem „Journal officiel“ wie folgt:

Gesetz, betreffend die Organifirunz der öffentlichen Gewalten.

Art. 1. Die gesetzgebende Gewalt wird von zwei Versammlungen geübt: der Deputirtenkammer und dem Senat. Die Deputirten⸗ kammer wird nach Maßgabe des Wahlgesetzes durch das allgemeine Stimmrecht gewählt. Die Zusammensetzung, die Ernennungsäart und die Befugnisse des Senats werden durch ein besonderes Gesezz geregelt.

Art. 2. Der Präsident der Republik wird mit absoluter Stimmenmehrheit von dem Senat und der Deputirten kammer, die zu einer Nationalversammlung zusammentreten, gewählt Er wird auf sieben Jahre ernannt. Er kann wiedergewählt werden.

Art. 3. Der Präsident der Republik theilt die Initiative zu den Gesetzen mit den Mitgliedern der beiden Kammern; er promul—⸗ girt die Gesetze, sobald sie von den beiden Kammern votirt sind, er überwacht und sichert ihre Ausführung. Er hat das Recht der Be— gnadigung. Amnestien können aber nur durch ein Gesetz verfügt werden. Er verfügt über die bewaffnete Gewalt. Er besetzt alle bürgerlichen und militärischen Aemter. Er führt in den nationalen Feierlichkeiten den Vorsitz; die Botschafter und Gesandten der fremden Mächte sind bei ihm beglaubigt. Jeder Akt des Präsidenten der Re⸗ publik muß von einem Minister gegengezeichnet werden.

Art. 4. Vakante ordentliche Staatsrathsstellen besetzt der Präfi⸗ dent der Republik nach Anhörung des Ministerraths. Die also ernannten Staatsräthe können nur wieder durch ein im Ministerrath beschlossenes Dekret abgesetzt werden. Die nach dem Gesetze vom 24. Mai 1872 ernannten Staatsräthe können bis zum Ablauf ihrer Vollmacht nur nach den im Gesetze vorgeschriebenen Formen abgesetzt werden. Wenn die Nationalversammlung auseinandergeganzen ist, kann ihre Abjetzung nur durch einen Beschluß des Senats erfolgen.

Art. 5. Der Prästdent der Republik kann im Einverständniß mit dem Senat die Abgeordnetenkammer vor dem gesetzlichen . ihrer Gewalten auflösen. In diesem Falle sollen die Wahlkollegien binnen drei Monaten zu neuen Wahlen zusammentreten.

Art. 6. Die Minister sind solidarisch vor den Kammern für die allzemeine Politik der Regierung und individuell für ihre persön— lichen Akte verantwortlich. Der Präsident der Republik ist nur im Falle eines Hochverraths verantwortlich. .

Art. 7. Im Falle einer Vakanz wegen Hintritts oder aus irgend welchen anderen Gründen sollen die zwei vereinigten Kammern un— verzüglich zu der Ernennung des Präsidenten der Republik schreiten. In der Zwischenzeit ist der Ministerrath mit der ausübenden Gewelt betraut.

Art. 8. Den Kammern soll das Recht zustehen, vermöge ge— trennter Beschlüsse, die im Schoße eines jeden von ihnen, sei es aus eigenem Antriebe, sei es auf Verlangen des Präsidenten der Republik, gefaßt worden sind, zu erklären, daß sie eine Feviston der Verfassungs⸗ gesetze für statthaft halten. Nachdem die beiden Kammern einzeln diesen Beschluß gefaßt haben werden, sollen sie zu einer National versammlung zusammentreten, um zu der Revision zu schreiten. Die Entschließungen, betreffend die gänzliche oder partielle Reviston der Verfaffungsgesetze, sollen mit der absoluten Majorität der Mitglieder,

aus denen die Nationalversammlung zusammengesetzt ist, gefaßt wer

den. Jedoch kann während der Dauer der dem Marschall Mac Mahon durch das Gesetz vom 20. November 1873 verliehenen Gewalten diese Revision nur auf den Antrag des Präsidenten der Republik stattfinden.

Art. 9). Der Sitz der vollstreckenden Gewalt und der beiden

Kammern ist Versailles. 3 Gesetz, betreffend den Senat.

Art. 1. Der Senat besteht aus 300 Mitgliedern, von denen 225 von den Departements und Kolonien, 75 von der Nationalver⸗ sammlung gewählt werden.

Art. 2. Die Departements Seine und Nord wählen je fünf, Seine⸗Infsrieure, Pas -de⸗Kalais, Gironde, Rhöne Finistére, Cotes⸗ du⸗Nord je vier, Loire ⸗Inférieure, Seine⸗et ⸗Loire, Ille⸗et Vilaine, Seine et Oise, Isère, Puy de Döme, Somms, Bouches⸗du⸗Rhöne, Aisne, Loire, Manche, Maine⸗et⸗Loire, Morbihan, Dordogne, Haute⸗ Garonne, Charente⸗Inférieure, Calvados, Sarthe, Hecgult, Basses« Pyrénes, Gard, Apevnon, Vendée Oine, Oise, Vogesen, Allier je drei, alle anderen Departements je zwei Senatoren. Der Bezirk Belfort, die drei Departements Algeriens, die vier Kelonien Marti= nique, Guadeloup, Gesellschafts⸗Inseln und Französisch⸗Indien wäh⸗ len je einen Senator.

der nicht Franzose, min⸗ seiner bürgerlichen und

Art. 3. Niemand kann Senator sein, destens 40 Jahre alt und im Vollbesttz staats bürgerlichen Rechte ist.

Art. 4. Die Senatoren der Departements werden mit absoluter Stimmenmehrheit und, wenn es nöthig ist, im Listenscrutinium von einem im Hauptort des Departements oder der Kolonie versammelten Wahlkollegium ernannt, bestehend aus: I den Abgeordneten, 2) den Generalräthen, 3) den Arrondissementsräthen und 4 je einem unter den Wählern jeder Gemeinde genommenen Delegirten des Ge⸗ meinderaths.

Art. 36. Die von der Nationalversammlung zu ernennenden Se—⸗ natoren sollen im Listenscrutinium mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden.

Art. 6. Die Senatoren der Departements und der Kolonien sollen für neun Jahre ernannt und alle drei Jahre zu einem Dritt. theil nen gewählt werden. Bei Beginn der ersten Sefsion sollen die Departements in drei an Zahl gleich starke Serien von Senatoren ge⸗ theilt und hierauf durch das Loos die Serien bestimmt werden, die nach Ablauf des ersten und zweiten Trienniums zu erneuern sind.

Art. 7. Die von der Nationalversammlung zu ernennenden Se— natoren sind ungbfetzbar. Im Falle eines Hintrists, einer Demissson oder sonstigen Vakanz soll binnen zwei Monaten im Schooße des Senats selbst zu einer Neuwahl geschritten werden.

Art. 8. Der Senat theilt mit der Abgeordnetenkammer die Initia⸗ tive und die Fertigung der Gesetze. Jedoch müssen die Finanzgesetze zuerst der Deputirtenkammer vorgelegt und von ihr genehmigt werden.

Art. 9. Der Sengt kann als Staatsgerichtshof zusammentreten, um, sei es über den Präsidenten der Republik, sei es über die Mi— nister zu Gericht zu sitzen und über Attentate gegen die öffentliche Sicherheit zu erkennen. ;

Art. 10. Zu der Wahl des Senats soll einen Monat vor dem von der Nationalversammlung für ihre Auflösung bestimmten Zeit⸗ punkt geschritten werden. Der Senat soll zusammentreten und sich . an dem Tage, da die Nationalversammlung auseinan⸗

er geht.

1. Mrz. (W. T. B.) Buffet wird morgen zurück⸗ erwartet. Es ist noch nichts darüber bekannt, ob er die Neu⸗ bildung des Kabinets übernehmen oder sich für die An⸗ . der Präsidentschaft der Nationalversammlung entscheiden wird.

. Die bonapartistischen Journale erklären sich für ermäch⸗ tigt, die von mehreren Blättern gemeldete Nachricht, daß die Kaiserin Eugenie eine Anleihe von 12 Millionen aufgenom⸗ men habe, für vollständig unbegründet zu erklären.

ö Nãrzʒ. (W. T. B. Die internation ale Meter⸗ Kommission hat heute im Ministerium des Auswärtigen ihre Sitzungen begonnen.

Versailles, 1. März. (W. T. B.) Bei der heutigen Wahl des Prãsidiums der Nationalpersammlung wurden Buffet mit 479 von 542 abgegebenen Stimmen zum Prä⸗ sidenten und Martel, der Herzog von Audiffret-⸗Pasquier, de Kerdrel und Ricard zu Vize⸗Präfidenten gewählt. Zu Quaästo⸗ ren wurden Baze, Toupet des Vignes und Martin des Pallts— res als solche wiedergewählt. Die Berathung des Gesetzent⸗ wurfes, betreffend die Cadres der Armee, welche auf der heu⸗ tigen Tagesordnung stand, wurde sodann vertagt, da der be— treffende Ausschuß seinen Bericht noch nicht vollendet hatte. (Außer Buffet haben auch die heute gewählten Vize⸗Präsidenten Martel, Herzog von Audiffret⸗Pasquier und Kerdrel bereits seither dem Präsidium der National versammlung angehört. Neu gewãhlt ist nur Ribard (Mitglied der Linken) an Stelle des bisherigen Vize ⸗Präsidenten Benoist d'Azy von der Rechten.)

Syanien. Madrid, 1. März. (W. T. B.) Die amt⸗ liche „Gaceta“ veröffentlicht eine Berfügung der Regierung, durch welche dem General Moriones die erbetens En?= lassung ertheilt und sein Kommando dem General Bassols übertragen wird. General Loma ist bis Andoain vorgerückt. Italien. Rom, 1. März. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ ka mmer hat heute mit großer Majorität in Ueberein stimmung mit der Regierung einen Gesetzentwurf angenommen, welcher die Genehmigung zu der Veräußerung von italienischen Kriegs⸗ schiffen enthalt. Rumänien.

Bu karest, 2. März. (W. T. B.) Die

Deputirtenkammer ist mit Berathung von Maßnahmen be⸗

schäftigt, um die Wiederherstellung der Kommunikationen ö ermöglichen und weitere üble Folgen des Schneefalles zu ver⸗ üten.

Amerika. Washington, J. März. (W. T. B.) Das Repräsentantenh aus hat eine Resolulion angenommen, in welcher die Legalität der Regierung des Gouverneurs Kellog in Louisiang anerkannt wird. Schatzsekretär Bristo w macht die Amortisirung von 5. Millionen Coupon Obligationen der Feger Bonds von 1862 bekannt.

e (W. T. B.) Die Schuld der Vereinigten Staaten hat sich im Februar um 6,6860, 183 Dollars verringert und betrug bei Beginn des neuen Monats noch 2, 137,315,989 Dollars.

Landtags Angelegenheiten.

Berlin, 2. März. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten, in der Diskus nn über den Gesetzentwurf, betreffend die Abtretung der Preußischen Bank an das Reich 2. antwortete der Handels⸗-Minister Dr. Achenbach auf die Anfrage des Abg. Parisius nach dem Abg. Dr. Hammacher:

„Ich wollte mir nur gestatten, auf einige an die Königl. Staats⸗ regierung gerichtete Fragen hier zu antworten. Der geehrte Herr Vor⸗ redner ist in seiner Ausführung bezüglich der Grundftücke der Preußi⸗ schen Bank von Voraussetzungen ausgegangen, die nicht nach allen Seiten hin thatsächlich begründet sind, was übrigens nach den Infor⸗ mationen des Vorredners wohl vollkommen entschuldbar ist, indem er bei dem Inhalte der veröffentlichten Bilanz keine klare Einsicht in die Sachlage haben konnte und daher berechtigt war, eine derartige Frage an die Staatsregierung zu ftellen. Wenn man indessen die thatsächlichen Verhältnisse erwägt, so stellt sich Folgendes heraus:

In, die Bilanz ist aufgenommen unter „Grundstücke“ die Summe von 1137, 820 Thaler, ein Betrag, welchen auch der Herr Vorredner erwähnt hat. Dazu tritt aber für Grundstücke noch eine weitere Summe von 638.105 Thaler, welche Sie in der Bilanz unter der Rubrik für Grundstücksankãufe zum Neubau eines Hauptbanfgebäu—= des aufgeführt finden. Für den Ankauf eines Bankgrundstückes in Minden sind 25.009 Thaler aufgenommen. Dann finden sich in der Bilanz an noch nicht definitiv verrechneten Vorschüssen für das Hauptbankgebäude 332 000 Thaler, für Provinzialbankgebäude 528,700 Thaler, sodann behufs Abschreibung unter diyerse Forderungen“ eine reservirte Summe von 200000 Thaler, macht zusammen 33625272 Thaler. Diesem Betrage werden nun voraussichtlich im Laufe des Jahres 1875 noch hinzutreten für das hiesige Bankgebäude die Summe von 500.900, und für Provinzial⸗ hankgebäude die Summe von 213,000 Thaler, macht zusammen 713900 Thaler, so daß am Schlusse des laufenden Jahres der bilanz⸗ mäßige Werth der Bankgebäude sich auf etwa 4,075,370 Thaler be⸗ laufen wird. Es ist ali die Voraussetzung nicht zutreffend, daß bei einer neuen Ermittlung des Werthes der Grundstücke der Preußischen Bank eine sehr beträchtliche Mehrsumme sich herausstellen werde, welche in Folge der vorbehaltenen Auseinandersetzung theilweise auch den bisherigen Bankantheilsinhabern zu gut kommen solle. Es ist

wird; ich sage ab namentlich das muß.

That ein höherer als er sich nach

Rektefikation der

nicht demjenigen,

unter den Bethei

preußischen Staat

möglich, eine beso vornherein mit ei

sich die Königl.

hat. Die Königl neue Reichsgesetz

zu verlangen, ste auch schon durch

bracht; die König mirt bin, der M der künftigen Rei daß jedoch gerade legenheit der Aus dem Reiche für d nahme gelangen s Gegenstand

messen lassen.

eisenbahnbrüůcken

selbst an die König sparsam zu wirt

der Eisenbahnbrü Falles. Der Abg erworben, daß er dabei aber muß e

dem Hause und d hole, bei einer s

berg bei Berlin

Uebereinstimmung

schlag, welchen ich auf dem Kreuzber erkennung schenkt.

daß meine Ausfüh widersprechen. Es

zu sichern und mi

haltung derselben, leide. Ich habe sollen, wie der doch auch Sache Ich habe ferner thümer nach dem

den Rechten der Gr damals gemeint,

Grundeigenthümer griff. Das war wie die Erhaltung

ich bin ebenso übe

Handels⸗Min Ich bedauere,

Hause bewilligt.

die ursprünglich in werden sollte, aufgenommen wer

Mißverständnisse,

Nach dieser in Aussicht genommen,

bilanzmäßig herausstellen wird.

Anders zu verfahren, scheint nach den bestehenden Verhältnissen nicht thunlich. Auch ist mir versönlich nicht erinnerlich, daß die Königl. Staatsregierung von der Voraussetzung ausgegangen wäre, es solle ohne Berücksichtigung der bisherigen Bankantheiseigner eine besondere Entschädigung an den

mit derjenigen Auffassung,

zur Aufnahme von Fuhrwerken und Fußgaͤngern das halte ich finanziell in hohem Maße für bedenklich. An wie vielen Stellen werden Eisenbahnbrücken angelegt, wo in der That auch die kühnsten Erwartungen nicht das Bedürfniß zur Herstellung einer Fahrbrücke rechtfertigen könnten.

wenn die betreffenden

es als selstverständlich, daß der Staat seine

vielmehr anzunehmen, daß abgesehen von einzelnen Grundstücken im Ganzen der ausgeworfene Werth dem wirklichen Werth entsprechen

gesehen von einzelnen Grundstücken, indem dabei

hiestze Bankgebäude in Betracht kommen Richtung hin sind neue Ermittelungen welche feststellen sollen, ob in der Werth der Grundstücke der Bank anzunehmen ist, den angegebenen Zahlen am Schlusse des Jahres Wenn nun auf diese Weise eine

Bilanz bezüglich des Werths der Bankgrundstücke

eintritt, so ist auf der anderen Seite es doch nur vollständig den Ver⸗ hältnissen angemessen, daß das etwaige Plus als Dividende zwischen den bisherigen Bankantheilseignern und dem Staate zur Vertheilung kommt. Denn enispricht der in der Bilanz angegebene Werth der Grundstũcke

was als der eigentliche Werth der Grundstücke an—

zusehen sein möchte, so hätte bisher schon die Bilanz einer Rektifika⸗ tion bedurft und würde dasjenige, was als Plus zu betrachten ist,

ligten zur Vertheilung zu bringen gewesen sein. als in der hier vorgeschlagenen Richtung er—⸗

für die Grundstücke bezahlt werden. Wenn es richtig

ist, daß letztere in den Besitz des Reiches, nach ihrem wahren Werthe ükzergehen werden, so ist es überhaupt für die neue Reichsb

k nicht onst von der unter

ndere Entschädigung zu leisten; sie würde ner Unterbilanz beginnen, ein Zustand,

allen Umständen zu vermeiden sein wird. Was nun die übrigen Fragen anbetrifft, die Seitens des zweiten Herrn Redners an die Regierung gestellt worden sind, so befindet

Staatsregierung in wesentlicher Uebereinstimmung welche dieser Herr Redner ausgesprochen . Staataäregierung geht davon aus, daß, wenn das

in Wirksamkeit trete, kein Recht der Reichsbank be—

stehe, die Annahme ihrer Banknoten von den preußischen Staatskassen

geht von der Ansicht aus, daß dies unter Anderem das Reichsbankgesetz 5 2 in der Hauptsache als aus—⸗

geschlossen zu betrachten sein wird. ; Was die Deposita angeht, so ist dieser Gegenstand zwar bei den! Verhandlungen über das Reichsgesetz nicht speziell zur Sprache ge—⸗

liche Staatsregierung ist indessen, so west ich infor⸗ einung, daß eine eigentlich rechtliche Verpflichtung chsbank zur Annahme dieser Deposita nicht beftehe, wie der Herr Vorredner dies andeutete, bei Ge—⸗ einandersetzung zwischen dem preußischen Staate und en Fall, daß das Vormundschaftsgesetz nicht zur An— ollte, welches bekanntlich Bestimmungen über diesen

enthält, interimistisch die nöthigen Verabredungen zu treffen sein werden, um für die Zwischenzeit diese Angelegenheit be⸗ sonders zu reguliren.

In Betreff der Beamten sind wir der Meinung, daß die Rechte und Ansprüche derselben auf das Reich übergehen. Beamter die Befugniß habe, sich zu weigern, überzutreten, das wird sich nur nach allgemeinem Rechtsgrundsatze be⸗

Ob ein einzelner in den Reichsdienst

Ueber den Bergerschen Antrag, die Eisenbahnbrücken betreffend, erklärte der Handels⸗-Minister:

Wenn der Hr. Abg. Berger seinen Antrag derartig motivirt, wie dies soeben geschehen ist, so muß ich bitten, den Antrag abzulehnen, denn als Regel den Grundsatz aufzustellen, daß beim Bau von Staats!

über größere Ströme stets auch eine Brücke herzustellen sei,

tigen . Nun aber in einer Zeit, wo Sie liche Staatsregierung überall die Aufforderung richter, hschaften, zugleich einen Antrag an sie zu stellen,

wonach ohne Untersuchung des konkreten Falles als Regel anerkannt werden soll, daß stets eine besondere Fahr⸗ und Fußgängerbrücke neben

cke zu errichten sei, das halte ich für einen inneren

Widerspruch. Ueberlassen Sie das doch der Untersuchung des konkreten

Berger hat sich ein wesentliches Verdienst dadurch diese Sache hier zur öffentlichen Diskusston brachte, r sich beruhigen. Es kann doch eine solche Regel er Regierung nicht oktroyirt werden, und ich wieder—⸗ olchen Interpretation des Antrages muß ich bitten,

denselben abzulehnen. In Betreff des Nation al denkmals auf dem Kreuz⸗

nahm der Handels⸗-Minister Dr. Achenbach

nach dem Abg. Duncker das Wort: Es wird mir sehr angenehm sein, wenn ich mich in vollständiger

mit dem Herrn Vorredner befinde, und ich fühle

eine ganz besondere Freude zunächst darüber, daß er denjenigen Vor⸗

meinerseits bezüglich der Erhaltung des Denkmals ge gemacht habe, billigt, daß er ihm seine An— Wenn er aus diesem Vorgange aber folgern will,

daß er in seiner früheren Rede meine Ausführungen widerlegt habe,

rungen nicht zutreffend seien, so erlaube ich mir, dem zu handelt sich gegenwärtig um den Schutz eines entschie—=

den staatlichen Interesses, es handelt sich darum, ein Nationaldenkmal

t einer würdigen Umgebung zu versehen. Um was

handelte es sich aber in der Hauptsach‘ in der Rede des Hrn. Ab⸗ geordneten? Doch, wohl um die quartierweise Durchbrechung ganzer Stadttheile, um die Untersagung des Bauens in Parks und die Er⸗

es handelte sich um Baufluchtlinien sowie um die

Frage, wer die Ursache sei, daß Berlin an schlechten Dünften u. s. w.

meinestheils den Standpunkt eingenommen, daß, Aufgaben zur Ausführung kommen Hr. Abgeordnete seinerseits befürwortete, es der Kommunen, sich wesentlich zu betheiligen. hervorgehoben, daß auch der Grundeigen⸗ Gesetz zu berücksichtigen ist, und daß, wenn man in

die Rechte des Grundeigenthums eingreift, man denjenigen Folgen ausgesetzt ist, welche das Gesetz bezeichnet. bekannt, wie gerade in früheren Jahren ganz außerordentlich darüber Beschwerde geführt wurde, daß die Königlichen Behörden und spezieil das Polizeipräsidium die Bestimmungen über die Landrolizei gegenüber

Nun ist mir hinlänglich

undeigenthümer zu scharf und nachdrücklich handhaben.

Wenn ich nicht irre, hat sogar einer der Kollegen des Hrn. Abgeordneten

man müsse eine Resoluten- Steuer gegenüber dem

Polizeipräsidium einführen, weil dieses zu häufig in dis Rechte der

zur Sicherung der Baufluchflinien u. f. w. ein⸗ also die Kontreverse zwischen uns. Wo Interessen, des Nationaldenkmals in Frage sind, bekrachte ich é starke Hand leihe, und rzeugt, daß in solchen Fällen das Hohe Haus den

Anträgen der Regierung seine Zustimmung geben wird.

. In Betreff des an Stelle der Werderschen Mühlen zu errichtenden Gebäudes für Zwecke der Bau⸗Akademie erklärte der

ist er nach dem Abg. . daß der Herr Vorredner so wenig über die wirk—⸗

liche Sachlage informirt war, denn seine ganze Rede ist nur ein Ge⸗ webe von Mißverständnissen.

derung an das Haus geiangt Stelle der Werderschen Mühlen.

Es ist im voritzen Jahre eine Anfor— wegen Errichtung eines Gebäudes an Diese Anforderung ist vom Hohen Dem früheren Prejekte tritt das heutige nur inso⸗

weit als eine Abänderung gegenüber, als die technische Baudeputation,

das Gebäude an den Werderschen Mühlen gelegt nunmehr in das Handels Ministerium

den soll. Dagegen beruht es nur auf einem

wenn der Herr Vorredner angenommen hat, daß

im v. J. oder in diesem Jahre davon die Rede gewesen sei, die 16 säle der Bau -Alademie in ein anderes Gebäude zu verlegen. Von einer Verlegung der Hörsäle der Bau Akademie ift weder im vorigen noch in diesem Jahre die Rede gewesen, und wenn der Herr Ver⸗ redner, wie es scheint, die technische Baudeputatien gewissermaßen als ein Glied der Bau ⸗Akademie ansteht, so bitte ich ihn, in dieser Be— ziehung etwas nähere Informationen einzuziehen, ehe er Gelegenheit sucht, der Regierung Vorwürfe zu machen. Ich meinestheils habe diesen Zu⸗ sammenhang bisher nicht erkannt und auch die Motive der Königlichen Re⸗ gierung hätten den Herrn Vorredner dahin führen können, daß die technische Bau deputation viel eher einen Zusammenhang mit dem Handel tgz⸗ Ministerium habe, als mit der Bau. Akademie selbst So ist das vor⸗ liegende Projekt nur dadurch ein anderes gegen das vor jährige, als die Baufluchtlinie verändert worden ist. Bas Gebäude ist gegen früher etwas zurückgezogen. Durch diese Zurückziehung hat sich eine Minderung der Räume ergeben und in Folge dieser Herabminderung der Räume ist es nicht mehr thunlich, die städtische Baudeputation in dieses Gebäude zu verlegen. Andererseits aber ist es als recht zweckmäßig befunden worden, diese Deputation in ein Gebäude mit dem Handels Ministerium unterzubringen.

Der dem Abgeordnetenhause vorgelegte Entwurf eines Gesetz es? betreffend einige Abänderungen der Vorschriften für di? Veranlagung der Klafsensteuer, enthält im Art. 1 die gleich nach dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes vom 25. Mai 1873 als wünschenswerth erkannte Herabsetzung der dritten und vierten Klassensteuerstufe von 12 und 15 auf 9 und 12 S Art. 2) eröffnet die Möglichkeit, kleinere Gemeinden und Gutsbezirke zu einem Ein⸗ schätzungsbezirke zu vereinigen und enthält die näheren Bestimmungen über die Bildung der gemeinschaftlichen Einschãätzungs⸗Kommission. Art. 3 enthält eine veränderte Bestimmung über Erlaß der Steuer in Folge von Umftänden, welche nach der Veranlagung eingetreten sind, und Art. 4 setzt die Präklusivfrist für Reklamationen gegen die Klassensteuer Veranlagung von drei auf zwei Monate herab. Die Bestimmung des Art. 3 tritt nach Art. 5 mit Verkündigung des Ge⸗ setzes in Kraft; die übrigen Vorschriften sollen zuerst bei der Ver⸗ anlagung für 1876 zur Anwendung kommen.

Statistische Nachrichten.

Nach der vorläufigen Feststellung des städtischen statistische n Bureaus betrug in Berlin in der Woche vom 14 bis 26 Februar die Zahl der Gestorbenen 512, darunter 260 männliche, 252 weib liche Personen; 162 unter, 348 über ein Jahr.

Wie sich außer allem Verhältniß zu der Einwohnerzahl der Hauptstadt die Bevölkerung der um Berlin liegenden Ort⸗ schaften, soweit dieselben zu der Provinz Berlin“ herangezogen werden sollen, in den letzten drei Jahren vermehrt hat, zeigt nach⸗ stehende in der ‚Nat-⸗3Z veroffentlichte Zusammenstellung: Bei der Volkszählung am J. Dezember 1871 würden gezählt in den vom Teltowschen Kreise abzutcennenden Ortschaften 26,797, in den vom Niederbarnimschen Kreise herzugebenden 17714 Personen; bei der letzten Einschäͤtzung zu Klassensteuer zählte man dagegen 48.229 resp. 32,969 Persenen, so daß sich die Bevölkerungsziffer im Gan⸗ zen um 35787 oder circa 80 Prozent gehoben hat. Die Vermeh⸗ rung der Bevölkerung Berlins während der letzten 3 Jahre berech⸗ net man höchstens auf etwa 25 Prozent. Einzelne Ortschaften haben einen ganz enormen Aufschwung genommen. Abgesehen von Friedenau, welches mit 1200 Einwohnern ganz neu entstanden ist stieg die Bevölkerungsziffer in Steglitz von 1599 auf 7090, in Schöne⸗ berg von 4555 auf 7000, in Wilmersdorf von 1662 auf 3000, in Mariendorf von 1435 auf 2300, in L chlerfelde⸗Biesensdorf von 989 auf 1500, in Britz von 932 auf 1806, in Rirdorf von S125 auf l5, M00, in Köpenit mit den umliegenden Kolonien von 5959 auf 7814, in Tegel von 18865 auf 2280, in Reinickendorf von 1245 auf 5000, in Schönhausen von 1310 auf 2000, in Pankow von 3019 auf 4000, in Weißensee von 47 auf 211, in Lichtenberg⸗Friedrichs berg von 3421 auf 9095, in Stralau Rummelsburg von 1867 auf 2810, in Friedrichsfelde von 2170 auf 3000 c.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In der 177. Versammlung des Vereins für die Ge— schichte Berlins, am Sonnabend, den 27. Febru nir im Bürger⸗ jaale des Rathhauses, setzte Hr. Major Tsing seinen Vortrag: „Ein Mobilmachungsplan des Kurfürften Albrecht Achilles für Berlin und die Mark, nach einer ungedruckten Urkunde vom Fahre 1477 bearbeitet von Mitgliedern des Vereins, e. Arkeley und Troß“ fort; Hr. Ge⸗ schichtsmaler Fritz Schulz machte eine Mittheilung Über die Friedens⸗ linde in der Hasenhaide.

Da es bigher an einem Lokal fehlt, in welchem sich natur⸗ wissenschaftliche Vorträge mit Experimenten vor einem größeren Zu⸗ hörerkreis veranstalten ließen, so sieht sich der wifsenschaftiiche Verein“, welcher seinen Abonnenten einen Vortrag über Spek⸗ tral-Analyse bieten möchte, genöthigt, das Auditorium zu theilen. Hr. Geh. Rath Prof. Dr. A. W. Hofmann hat sich ur Abhaltung des Vortrags in dem großen Hörsaale des chemischen Universitäts⸗ Laboratoriums (Georgenstr. 34 36) bereit erklärt. Da diefer Saal aber nicht mehr als A0 Zuhörer faßt, so wird Hr. Prof. Hofmann die Versuche an 3 verschiedenen Abenden anstellen. Der Vorstand des Vereins hat daher besondere Einlaßkarten für die Vorlesung über SpektralAnalyse drucken lassen und solche, wie nachstehend, bezeichnet: 1. Vorlesung Sonnabend, den 6. März e., 6—7 Uhr. 2. Vorlesung Mentag, den 8. März c. 6—7 Ühr. 3. Vorlesung Dienstag, den 9. März C, 6147 Uhr. Demgemäß ersucht der Vorstand die Abon⸗ nenten, am Mittwoch, den 3. März c., Vormittags 9— 1 Uhr, bei dem Hauswart der Singakademie gegen Vorzeigung der Abonnements⸗ karte eine entsprechende Karte für eine der 3 Vorlesungen abholen lassen zu wollen.

Die von dem Regierungs⸗Rath und Provinzial ·Steuerfiskal Hoyer besorgte, in zweiter umgearbeiteter Auflage bei F Gu tten⸗ tag (D. Collin) hierselbst erscheinende, Ausgabe der „Preußischen Stempelgesetzgebung“ für die alten und neuen Landestheile, welcher ein sorgfältiger Kommentar für den praktischen Gebrauch bei⸗ gegeben, ist jetzt bereits bis zur dritten Lieferung gediehen.

Der Dom in Cam min feiert Johannis 1875 das 70Q0jãhrige Jubiläum. Nachdem die Stadt Wollin wiederholt von den Bänen verwüstet war, verlegte der größeren Sicherheit halber der pommersche Herzog Kasimir im Jahre 1175 den Bischofssitz von dort nach Cam⸗ min. Hier wurde zu Ehren Johannes des Täufers die Domkirche gegründet und mit einer Domschule verbunden.

Der Professor der Anatomie an der Universität Tübingen, v. Lu sch ka, ist heute gestorben.

—— Zu dem 50 jährigen Doktorjubiläum, das der Vrofessor der Vhilelogie an der Universität Rostock, Franz Volkmer Fritz sche, am 17. Februgr d. J. beging, hat dem Jubilar u. A. auch das Gymna⸗ sium in Rostock Glück gewünscht und ihm zu Eren durch se inen Direktor Krause ein lateinisches Gedicht aus dem Jahre 1561 heraug⸗ gegehen und mit Anmerkungen begleitet. Dasseibe geißelt in Ge— jprächsform die damaligen Zänkereien und Streitigkeiten der Rostocker Theologen untereinander, wurde im August oder September 1561 an das schwarze Brett der philosophischen Fakultät der Universitãt Rostock angeschlagen und außerdem auch vielfach in der Stadt verbreitet; es befindet sich hauptsächlich unter den mecklenburgischen Manufkripten der Rostocker Bibliothek. .

Aus Anlaß der Eröffnung des neuen Gebäudes der Akademie der bildenden Künste in Wien wird dort im Jahre 1876 eine Kunst⸗ aus stellung veranstaltet werden. Dieselbe hat den Zweck, in einer Reihe von ausgewählten Werken ein Bild der Kunstleistungen der Akademie zu geben, und zwar von der Zeit ihrer Gründung durch Kaiser Leopold J. Lis auf die Gegenwart. Die Ausstellung findet im neuen Akademiegebäude statt und dauert vom 15. Oktober bis 31 Dezember 1876 Zu derselben werden nur Werke jener Künstler zugelassen, welche an der Wiener Akademie in der genannten Zeit als Lehrer gewirkt haben oder noch wirken oder die derselben als Schüler angehört haben, und jener, welche in Wien ansäßige Mitglieder der Akademie sind.