1875 / 53 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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In der in Weimar abgehaltenen dies jährigen Generalversamm⸗ lung der Allgemeinen Deutschen , , Eugen af: »Die Union“ wurde die Rechnung für das Jahr 1874 vorgetragen und dazu bemerkt, daß die Aktienzinsen 5x und Dividende 10x, zusammen 45 M pro Stück betragen! Dieselben nehmen von dem Gesammtgewinn 25,855 M in Anspruch, während B25 M zum Reservefonds fließen, der dadurch eine Höhe von 967, 899 M erreicht. .

Dresden, 3. März. (W. T. B.) Die heute stattgehabte Generalversammlung der Aktionäre der Dresdner Bank geneh⸗ migte auf Vorschlag des Verwaltungsrathes einstimmig die Fest⸗ setzung der Dividende pro 1874 auf 6 x, welche sofort zur Auszah⸗ lung gelangen wird.

Leipzig, 3. März. (W. T. B) Der Verwaltung rath der Leipziger Diskontogesellschaft beschloß, in der am 27 cr. stattfindenden Generalversammlung von dem aus 193,917 Thlr. be⸗ stehenden Reingewinne die Vertheilung einer fünfprozentigen Divi⸗ dende vorzuschlagen.

In dem Prozeß von Aktionären der Vereinigten Bischweiler Tuchfabriken gegen die Berliner Zeichenftellen: Centralbank für Genossenschaften und den Schönheimerschen Bankverein, sowie auch egen die Gründer dieser Gesellschaft ist das die Kläger abweisende rkenntniß erster Instanz nunmehr auch in zweiter Instanz vom Kammergericht zu Berlin am 26 Februar' e. bestätigt worden.

Lendon, 3. März. (W. T. B. Die Delegirten der schotti⸗ schen Bergwerksarbeiter haben beschlossen, zur Unterstützung der Kohlengrubenarbeiter in Südwales von sedem schottischen Berg⸗= werksarbeiter einen Beitrag von 6 4. zu erheben.

Aus den von der Arbeits sperre betroffenen Distrikten in Süd Wales liegen nach der A. A. C. v. 27. Februar fehr traurige Berichte vor. So heißt es, daß die Nachricht von dem Beschlusse, zu dem die Trade Unions in Manchester und anderwärts gelangten, die 66 Bergleute in Süd Wales zu unterstützen, letztere zu ent⸗ chlossenem Widerstande angetrieben hat. In Merthyr hat aber der Nothstand unter den Arbeitslosen solche Dimensionen angenommen, daß schon der Hungertyphus anfänzt zahlreiche Opfer zu fordern

Weiter wird aus Merthyr 1. März geschrieben, daß jeder Tag neue Beweise liefere von der Entschlossenheit der Meister wie ber Arbeiter, den gegenwärtigen Lohnstreit bis zum bitteren Ende auszufechten. In jeder Richtung sind Beibeise vorhanden, die zur Annahme berechtigen, daß der jetzige Kampf zwischen dem Kapital und der KÄrbeit ein lan“ ger sein werde. Repräsentanten der National Miners Union fangen nun an, die Unterstützung der arbeitslosen Bergleute planmäßig zu organistren. Die Arbeitssperre soll in drei Distrikte: Rhondda, Aber dare und Merthyr, eingetheilt werden, und seder Distrikt soll wöchent⸗ lich K 10900 erhalten, welche Summe unter die Arbeiter, gleichviel ob sie Mitglieder der Union sind oder nicht, in gleichen Raten ver⸗ theilt werden soll. In Dowlais wird in wenigen Tagen die Eisen⸗ fabrikation gänzlich eingestellt werden, da die Kohlenvorräthe zur

Neige gehen. Verkehrs⸗Anstalten.

Die Berliner Nordeisenbahngesellschaft befindet sich bekanntlich schon seit längerer Zeit nicht im . der erforderlichen Mittel, um die von ihr begonnene Linie von Berlin nach Stral⸗ sund zu vollenden. Bereits in der vorigen Sitzung des Landtags legte die Königliche Staatsregierung dem Haufe einen Gesetzentwurf

vor worin sie der genannten Gesellschaft behufs betriebsfähiger Fer⸗ tigstellung ihrer Bahn eine Zinsgarantie für eine Prioritätäanleihe bis zur Höhe von 5 Millionen Thalern bewilligte; das Haus jedoch lehnte in seiner Sitzung vom 12. Mai 1874 mit sehr großer ajo rität die Uebernahme dieser Garantie ab. Seitdem hat die Nord⸗ bahngesellschaft bei auswärtigen und inländischen Bankiers verge—⸗ bens versucht, die zur Vollendung der Linie nothwendigen Gelder zu beschaffen und ist neuerdings, um dem Konkurs zu entgehen, auch mit der Königlichen Staatsregierung wegen des Lk r? des Un⸗ ternehmens in Unterhandlung getreten. Natürlich sind in Folge dieser finanziellen Verlegenheiten die Arbeiten auf ber ganzen Strecke ins Stocken gerathen und die Aussichten auf die Fertigstellung der Bahn in weite Ferne gerückt. Um diesem für ste nachtheiligen Zu⸗ stande ein Ende zu machen und um womöglich den baldigen Aus⸗ bau der Bahn zu bewirken, haben die unmittelbaren und mittelbaren Interessenten: Aktionäre, Adjazenten, Gemeinden, Magistrate und Kreise die ö des Hauses der Abgeordneten angerufen und im Ganzen acht Petitionen eingereicht. Der betreffende Bericht der Kommission liegt jetzt gedruckt vor.

Nach demselben erklärte der Geheime Regierungs Kath Rapmund, welcher als Vertreter des erstern der Sitzung beiwohnte, im Wesentlichen: . =

„Die Staatsregierung habe dem Bestreben, das Zustandekommen der Berliner Nordeisenbahn im Interesse der von derselben berührten Landestheile zu fördern, bereits durch die in der vorjährigen Session des Landtags erfolgte Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Ueber⸗ nahme einer Zinsgarantie des Staats für eine Prioritätsanleihe der Berliner Nordeisenbahngesellschaft Ausdruck gegeben, bei den Ver⸗ handlungen über diese n ,. auch auf die Nachtheile hin⸗ gewiesen, welche die Versagung der staatlichen Beibülfe zur Folge haben würde. ĩ

Nachdem der Gejetzentwurf vom Hause der Abgeordneten abge⸗ lehnt worden sei, habe die Berliner Nordeisenbahngesellschaft viel⸗ fache Versuche gemacht, um solide Bankhäuser zur Hinterlegung eines Garantiekapitals behufs Sicherstellung der Verzinsung einer ohne staatliche Zinsgarantie zum Zwecke der Beschaffung der für die Fertig⸗ stellung der Bahn zu emittirenden Anleshe zu beschaffen. Bei Prü⸗ fung der von der Gesellschaft vorgelegten, hierauf bezüglichen , . und Anträge sei für die Staatsregierung der Gesichtspunkt maßgebend gewesen, daß durch die Ausführung derselben die zur betriebs fähigen Fertigstellung der Bahn erforderkichen Mittel wirklich in ausreichendem Umfange beschafft würden und daß die Verzinsung der zu emittirenden Prioritäts⸗Obligationen genügend gesichert sei.

Alle Bemuhungen der Gesellschaft feien indessen bei der bedenk.« lichen finanziellen Lage derselben erfolglos geblieben.

Die Gesellschaft habe darguf in Aussicht genommen, die Fertig⸗ stellung der Bahnstrecke von Neu⸗Brandenburg bis Stralsund vor⸗ läufig auf einige Zeit gufzuschieben, die Bauthatigkeit zunächst auf die Fertigstellung der Strecke von Berlin bis Neu Brandenburg zu konzentriren und die hierzu erforderlichen Mittel zu beschaffen. Aber auch die hierauf gerichteten Projekte seien, wie die Gesellschaft vor Kurzem angezeigt habe, gescheitert.

Nach Ansicht der Gesellschaft seien nunmehr alle Mittel, durch Privathülfe die Weiterführung des Unternehmens zu sichern, erschöpft und es sei deshalb von der Direktion der Gesellschaft in Ausführung eines schon im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses der Generalver⸗ sammlung die staatliche Genehmigung zur Auflösung und Liquidation

der Gesellschaft beantragt, außerdem wiederholt um Gewährung staat licher Beihülfe gebeten, auch die käufliche Uebernahme der Bahn der Staatsregierung offerirt worden

Die Genehmigung der Auflösung der Gesellschaft stehe in Aus= sicht, werde jedoch nur unter dem Vorbehalte ertheilt werden, daß die Bahnanlage nur im Ganzen und unter der Bedingung verkauft werde, daß der Ankäufer sich verpflichte, die Bahn zu vollenden und zu be⸗ treiben und dazu die Konzession erhalte. Das weitere Gefuch um Gewährung staatlicher Beihülfe, insbesondere Ankauf der Bahn, unterliege gegenwärtig noch der Prüfung, eine Entschließung darüber

sei noch nicht gefaßt und befinde er sich deshalb nicht in der dase,

über die Stellung der Staatsregieruung elne Erklarung abzugeben.

Da auf Grund, dieser Mittheilungen bereits Unterhandlungen zwischen der Bahndirektion und dem Handels⸗Minister schweben und zur Zeit sogar ein Antrag auf Ankauf der Bahn der Prüfung unterliegt, so beschloß die Kommission, über die Petitionen zur Tages⸗ ordnung überzugehen. ᷣ⸗.

Der Amsterdamer Korrespondent der Frankf. Ztg.“ schreibt: Der für den Handel der Niederlande im Allgemeinen und sir Amster⸗ dams Zukunft insbesonderehochwichtige Nordfeekan al, dessen Fort⸗ führung in Gefahr schwebte, ift durch einen neulichen Rathsbeschluß unserer Stadt aufs Nene sichergestellt. Die Eisenbahn von Boxtel nach Wesel, wichtig für Cöln. Minden und wichtig für die Reihen e, Bahn, am wichtigsten für den in der Entwickelung begriffenen niederlän⸗ dischen Hafen Vlissingen, war durch verkehrte Disposition vor Jahr und Tag in. Verfall gerathen, während der Ausbau noch nicht weiter als bis Hoch vollendet war. Nach langem Abmühen . ieft . hypothekarisch versichertes Anlehen hier und in England auf⸗ gelegt.

Von einer großen Anzahl von Aktionären der Nordhausen⸗ Erfurter, Saal -⸗Unstrut⸗, Weimar⸗Geraer⸗ und Saal- bahn, sowie mehrerer anderer noch im Bau begriff ener kleiner thů⸗ ringischer Linien wird behufs Ersparung an den hohen Verwaltungs⸗ kosten eine Fusion angestrebt.

Dieser Tage fanden, wie die „Schles Ztg.“ berichtet, in Warschau Berathungen zwischen den Verfrelern der Warschau Wiener, der Warschau⸗Bromberger, der Warschgu ⸗Teregpoler, der Brest⸗ Grajewoer, der Kijew-Brester, der Kursk ⸗Kijewer und der Preußischen Ast- und Südbahn statt. Dieselben hatten den Zweck, die wichtigsten Stationen der Kijew,Brester und der Kursk-Kijewer Vahn dem projektirten direkten Güterverkehr zwischen Rußland und Deutschland einzuverleiben. Die Nachricht, . die russische Regierung die Erlaubniß zum. Transit⸗Waarenverkehr auf Ost⸗ preußen nach Galizien Über die Brest.Grajewo. und Kijew⸗Brest Bahn gegeben hat, dürfte wohl hiermit zusammenhängen.

London, 2. März. (W. T. B) Nach aus Madeira heute einge⸗ gangenen Nachrichten hat der Königliche Postdampfer „Celt“ auf der Fahrt nach dem Kap Schiffbruch gelitten. Passagiere und Mann- schaften wurden gerettet.

Die schwedische General⸗Post⸗Direktion hat, wie man den „H. N. schreibt, eine größere Anzahl Revolver anschaffen lassen, um damit die Postillone, welche bisher mit Pistolen bewaffnet waren, zu versehen und sind die betreffenden Verwalter angewiesen worden, die gleichzeitig angefertigten Beschreibungen zu vertheilen und 12 Patronen zu Schießübungen auszugeben.

Germanisches Museum.

Bei der Theilnahme, welche der Entwickelung des Germani— nischen Museums in Nürnberg entgegen gebracht wird, dessen Entwickelung auch das Deuische Reich auf jede Weise fördert tragt es doch nahezu die Hälfte der Kosten wird es von Interesse sein, zu erfahren, daß der Magistrat der Stadt Nürnberg beschlossen hat, die werthvollen städtischen Kunstsammlungen dem Germa⸗ nischen Museum zu übergeben. Wenn sonach die Stadt Nürnberg allen Grund hat, dem Deutschen Reiche für die Unterstützung dankbar zu sein, welche es einer Anstalt zuwendet, die sine Hauptzierde der Stadt ist, so werden auch die Freunde des Reiches der Stadt und ihren Vertretern dankbar sein, daß sie ihrer⸗ seits zur Blüthe der nationalen Anstalt beitragen, so viel in ihren Kräften steht. Daß der Vorgang des Reiches in den weitesten Krei⸗ sen freudigen Wiederhall gefunden, ergiebt sich aus den reichen Mit⸗ teln, welche für den Ausbau und die Ausschmückung des auf den Grund des Museums übertragenen Augustinerklosters zufließen. Be⸗ kanntlich hat die deutsche Künstlerschaff den größten Theil der Bau⸗ summe dadurch gedeckt, daß sie Kunstwerke aller Art spendete, um eine jetzt im Gange befindliche Verloosung auszustatten, deren Erträgniß dem Bau zu Gute kommt, welcher die Lokalitäten des Museums vermehren wird. Hinzu traten vielfache Einzelbeiträge und eine Menge Stiftungen, durch welche die Kosten für den Bau und die Ausschmückung einzelner kleinerer Theile bestritten werden.

Neuerdings hatte das Direktorium angeregt, daß die Städte, welche einft Reichs städte waren, sich vereinigen und die Kosten für den Bau und die Ausstattung eines Saales übernehmen möchten, dessen Decke mit den Wappen aller jener Städte geschmückt werden soll, die einst längere oder kürzere Zeit, selbst nur vorübergehend, reichsunmittelbar waren. Schon in einem Monat war nahezu jene Summe eingegangen, die der Kostenveranschlag verlangte. Da indeß bezüglich mancher Städte die Frage, ob sie einmal reichsunmittelbar waren oder nicht, nicht vollständig gelöst ist, so hat das Direktorium die deutschen Lokalgeschichtsforscher ersucht, sich mit der Frage zu be⸗ schäftigen und das umfassende Verzeichniß, welches Hugo in seiner Mediatisirung der deutschen Reichs städte / (Karlgruhe bei raun 1838) gegeben, zu ergänzen, aber auch etwa unberechtigt in der Liste stehende Städte auszumerzen.

Am 31. Mai d. J. feiert das hiesige französische Waisen⸗ haus das Jubelfest seiner 150jährigen Wirksamkeit. Die Privi⸗ legien der Anstalt wurden am 19. Dezember 1723 vom Könige Fried⸗ rich Wilhelm JI. unterzeichnet und die Statuten und Reglements der⸗ selben erhielten am 13. April 1725 die Königliche Beftäͤtigung. Das . konnte am 31. Mgi 1725 mit 8 Kaifen eröffnet werden. Im

ahre 15825 feierte das Waisenhaus fein hundertjaͤhriges Jubiläum. Die Anstalt hatte bis zu diesem Jahre 1557 und bis zum Jahre

44, wo sie mit der Ecole de Gharité im Hospiz vereinigt wurde, 1247 Waisen erzogen. Gegenwärtig sind einige 60 Zöglinge in der Anstalt, von denen jeder ca. 125 Thlr. jährlich erfordert. * Ver⸗ mögen des Waisenhauses beträgt 157.565 Thlr.

Die Wien. Itg. meldet: Am 26. Februar starb in Aschaffen— burg im Alter von 56 Jahren bie Schwiegertochter , großen Dichters J. G. v. Herder und Wittwe des jüngsten Sohnes desselben, des im Jahre 1855 verstorbenen bayerischen Forstmeisters E. v. Perder. Die alte Dame war von merkwürdiger Geistesfrische, ste beschäftigte sich bis an ihr Lebensende mit der Leftüͤre ber Nopf⸗= täten der deutschen Dichtkunst Noch lebt in Aschaffenburg ihr Sohn (Enkel des Dichters), der pensionirte bayerische Major E. v. Herder.“

; . der französischen Republik 1870 71 mit einem Rückblick auf die . Kaiserliche Armee und das französi che neue Wehrgesetz von O. v. Busse, Premier Lieutenant im Ostfriestschen Infanterie Regiment Nr. 73 und Bezirks-Adfutant in Lingen. Han— nover 1874 Helvingsche Hofbuchhan lung (Th. Mierzinzky).

Um auf einer festen Grundlage feine Darstellung der organi⸗ satorischen Thätigkeit der Republik während des letzten Feldzuges geben zu können, beginnt der Verfasser mit einer kurzen Uebersicht des Rekrutirungsmodug und der Mobilisation der Kaiserlichen Armee, sowie mit einer Aufzählung der einzelnen Truppentheile der letzteren. . Zahlen geben ein übersichtliches Bild der verfügbaren

rãfte.

Gine Reihe von Gesetzen legte immer weitergehende Befugnisse in die Hände der Regierung der nationalen Vertheidigung und das Dekret der Delegation von Tours vom 2. November 1870 organistrte denn faktisch auch das Massenaufgebot. Die Bestimmungen dieses

n

Gesetzes stellten der Regierung fast 2 Millionen Menschen zur Dis⸗ Position. Aber die nun wirklich formirten Truppenkörper geben nur den Beweis, daß mit dem Menschenmaterial allein keine Armeen gebildet werden können. ö

Das Buch giebt in historischer Folge die sämmtlichen ordres de bataille der neu formirten Armeecorps, deren Zahl mit 12 begann und nach Maßgabe der verfügbaren Massen, sowie der durch die Situation erzeugten Nothwendigkeit bis auf 25 erhöht wurde. Nebenher bestanden noch eine Menge besonderer Formationen, wie Freicorps, Franctireurabtheilungen, die päpstlichen Zuaven des Baron de la Charette u. dergl. mehr.

Soweit es zum Verständniß der neugeschaffenen Formationen nothwendig erscheint, ist auch eine kurze Darstellung der Operationen der einzelnen Armeen mit eingeflochten. .

Nachdem noch die Gründe der Mißerfolge der bestor anisirtesten Armee der Republik, der des⸗General Chan zy, entwickelt ? schließt das Buch mit einein kurzen Auszuge auß dem neuen französtschen Wehrgesetz von 1873 und einer Dislokationsübersicht der nunmehr permanent formirten 18 Friedens⸗Armeecorps.

Produktion, Konsumtion und Preise des Weins in Frankreich. (Stat. Korresp.)

Unter den weinbauenden Ländern Europas, jg, man kann sagen: der Welt, nimmt Frankreich einen der ersten Plätze ein. Von den Ebenen der Champagne bis zu den Hügeln des Bordelais, von den Mündungen der Loire bis zur Rhone sind etwa 3 M0 Gb Hektare mit. Weinpflanzungen bedeckt. Mehr als 7,000 G: Arbeiter sind in denselben beschäftigt. Der jährliche Ertrag der Weinberge Frankreichs erhebt sich in günstigen Jahren auf 70, 000, 000 Hektoliter. Im Durchschnitt der letzten 15 Jahre stellte er sich auf rund 50, 0090, 600 Hektoliter, im Durchschnitt der ersten 50 Jahre dieses Jahrhunderts dagegen nur auf ungefähr 30 000000 Hektoliter, und zwar so, daß die Ertraͤge der schlechtesten Weinjahre nicht unter 20 000000, die der besten festen über 40, 00, 0090 Hektoliter ver⸗ anschlagt werden konnten. Die Periode ron 1847 bis 1857 war eine in jeder Hinsicht außerordentliche für Frankreichs Weinbau; es fielen in dieselbe die reichsten Ernten, deren früher niemals ähnliche dagewesen waren, aber auch die enormen Verheerungen, welche das Auftreten des Oldiums mit sich brachte. Diese gegen⸗ wärtig glücklicher Weise nicht mehr furchtbare, weil heilbare 2 heit, verminderte beispielsweise den Ertrag der Weinernte im Jahre 1854 bis auf 10, 800 000 Hektoliter. Nach 1857 traten zwar zufolge glementgrer Ereignisse oder anderer Urfachen auch noch schlechte Weinjahre ein, so 1859, 1861 und 1875; jenes Minimum ist jedoch niemals wieder erreicht worden, vielmehr haben die guten Weinjahre 18665, 1866, 1869 und 1874 den jährlichen Durchschnittsertrag in den letzten 16 Jahren um 20 -= 22 Millionen Hektoliter über den jähr⸗ lichen n , ,,, in der ersten Hälfte des laufenden Jahr« hunderts erhoben. Das Jahr 1874 ist, trotzdem etwa ein Srittel der gesammten, mit Wein bebauten Fläche Frankreichs unter den Ver⸗ heerungen der Phyllorera vastatrix zu leiden hat, und trotzdem die Spätfröste im , ahr nicht unerheblichen Schaden angerichtet hatten, zu den besten einiahren des Jahrhunderts zu rechnen.

Von den gegenwärtig jährlich im Durchschnitt gewonnenen 50 bis 52 Millionen Hektolitern Wein werden, nach Ausweis der vom 1 veröffentlichten Uebersichten, etwa 15 Millionen

ektoliter steuerfrei von den Produzenten verbraucht; der übrige Ver= brauch im Inlande beziffert sich im Durchschnitt der Jahre 1866 bis 1873 auf etwas über 28 Millionen Hektoliter; 5 Millionen werden zur Herstellung von Alkohol, 366 005 Hektoliter zur Essigbereitung verwendet; der Rest entfällt auf die Ausfuhr. Der inländische Verbrauch hat sich in den letzten 85 Jahren relativ verdoppelt, wenn anders man die früheren Schätzungen bezw. Berechnungen für rel e snß halten darf. Nach Lavolsier fiel 1g guf den Kopf ber

evölkerung ein Weinverbrauch von 61 Litern jährlich; die Berech⸗ nungen für die erste Hälfte des laufenden Jahrhunderts weisen einen Mehrverbrauch um 14 Liter, alfo auf den Kopf 75 Liter, nach; nach obigen Zahlenangaben würde gegenwärtig ein Verbrauch von 120 Litern auf den Kopf der Bevölkerung zu rechnen sein. Sh man diese Zunahme des Weingenuffes, die an sich nicht bedenklich wäre, als eine vortheilhafte Erscheinung ansehen darf, steht umsomehr dahin, als neben dem Mehrverbrauch von Wein auch der Genuß von Spirituosen mehr und mehr Umfang gewinnt, ja sogar nachweiglich in größerem Maßstabe um sich greift, aiz jener. So wurden bei⸗ spielsweise im Jahre 1820 356 0605 Hektoliter vorzugsweise aus Wein bereiteter Spiritus verbraucht, 1850 schon 620, Hektoliter; 1869

dagegen wurden sogar 980, 000 Hektoliter für den Verbrauch im In⸗ lande versteuert, und zwar war diese Spiritusmenge zum größten Theile aus Rüben, Kartoffeln und Getreide hergestellt. Diese Zu⸗ nahme des Spiritusverbrauchs steht in keinem Verhältniß zu der Ber⸗ mehrung der Bevölkerung, wird vielmehr mit Recht als eine ungesunde Erscheinung angesehen, insbesondere von französischen Aerzten, welche die in den letzten Jahren eimittelte relative Bevölkerungs abnahme schon mehrfach auf den immer mehr um sich greifenden Alkoholgenuß zurückgeführt haben.

Die Mehrgewinnung von Wein in Frankreich hat bei dem stetig steigenden Verbrauch nicht, wie sonst vielleicht der Fall sein würde,

wegung derselben wuͤrde aber sehr verwickelt und umfangreich werden, wollte man alle die verschie denen Qualitäten innerhalb der letzteren in dieselbe mit einbeziehen. Wir geben für die gewöhnlichen Weine fol⸗ gende Preismittel mit Unterscheidung einzelner Departements. Im Jahre 1862 galt z. B. der Hektoliter e,, , . Departement: Gironde 48, *. Marne 48, i, Maine⸗et⸗Loire 45,5, Francs, während in 14 anderen Departements der Preis nicht 25 Francs erreichte und im Durchschnitt des ganzen Landes nur 28,4 Francs betrug; 1799 war letzterer noch 6 Francs, 1840 noch 11,4 Francs und 1852 noch 13,1 Francs; 1850 kostete der Liter Wein im Einzelverkauf Cas Franes, gegenwärtig mindestens so Francg. Von 1846 bis 1862 stiegen die Weinpreise um 150. Die Eagrospresse standen 1850 auf 20, 1866 auf 28, 1867 auf 384, 1888 auf 27, 1869 auf 26, 1870 auf 27, 1871 auf 92, 1872 auf 40 und 1873 auf 45 Francs per Hektoliter. Da Jahr 1874 weist etwas niedrigere Preise auf.

Theater.

Vorgestern Mittag starb nach längeren Leiden die Königliche Tänzerin Fr. Johanna Guillemin, geb. Selling, in den letz⸗ ten Jahren war sie überwiegend in den Panfomimen beschäftigt, und gehörte namentlich die „Fenella“ in der „Stummen von Portici⸗ zu ihren besten Leistungen.

In Hannover starb am 1. d. M. der Königliche Hofopern⸗ ,, Gen, einst einer der namhaftesten deut chen Ba⸗ ritonisten,

Nach der bevorstehenden 160. Vorstellung der sieben Raben“ wird in der nächsten Woche das glänzende neue Ausstattungsstück: Die Reise um die Welt in 85 Tagen“ im Vikkoria⸗ theater in Scene gehen.

J Nationaltheater hat Hr. Ludwig Barnay sein Bastspiel als „Hamlet“ mit großem Erfolge begonnen. Am Donnerstag und Sonnabend tritt derselbe als „Graf Waldemar“ auf. Am Freitag debütirt auf dieser Bühne als neu engagirtes Mitglied Fr. Clara Form es⸗Sch üler als Louis im „Pariser Taugenichttz.

Im Circus Renz ist vorgestern, wie in dieser Saison leider schon öfters, ein Unfall vorgekommen. Bei der Lamajagd in der großen neuen Ausfstattungspantomime stürzte einer der Reiter fo un⸗ glüdlich mit dem Pferde, daß das Publikum in einen allgemeinen Schreckensruf ausbrach. Der Verunglückte soll einen Schenkel ge⸗ brochen haben.

Aus Bayern schreibt man: Da in der Südschweiz Föhnwind cingetreten ist, soę haben wir Aussicht, bald Tha u wetter zu be⸗ kommen. In Mannheim haben sich am 24. Februar die ersten Störche gezeigt.

ee In, der Nacht vgm 24 auf den 25. Februar fiel auf der Eisenbahnstrecke zwischen Bologna und Florenz so viel Schnee, dah die Apenninenzküge eingestelit werden mußten. In der 3. der Wächterhäuser von Soretta gingen Schneelawlnen nieder, die auf einer Längg von 200 Metern den Bahnkörper bedeckten. Ein Arbeiter Burke im Schnee begraben, andere in den Renofluß gerissen. Da der Lawi⸗ nensturz fortdauert, so konnte verläufig die . nicht freigemacht werden. Nach der neuesten Nummer des „Bade Blattes“ für Wi es baden betrug am 27. Februar die Zahl der im Jahre 1875 anwesenden und durchgereisten Fremden bereits 4918.

Redacteur: F Prehm. Verlag der Expedition Kesseh. Vier Beilagen

Berlin: Druck: W Elsner.

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

einen Rückgang der Preife im Gefolge. Eine Darstellung der Be“

zum Deutschen Reichs⸗Anz

6 53.

Königreich Preußen.

Ich will auf Ihren Bericht vom 20. Januar d. Is. in Aus— führung der von Mir unter dem heutigen Tage genehmigten Be⸗ schlüsse des XXI. Sächsischen Provinziallandtages und des 50. Alt⸗ märkischen Kommunallandtages das anliegende RNegulativ, betreffend die Emission auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Sachsen durch Vermittelung der n dr ie gr fn gf. hierdurch landesherrlich ear gm e, Gleichzeitig und in Folge die er Meiner Genehmigung sowie gemäß §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1853 (G. S. S. 76 bewillige Ich der Provinz Sachsen hiermit das Privilegium, die in jenem Regulative naͤher bezeichneten, in Gemäß⸗ heit desselben zu verzinsenden und nach dessen Bestimmungen einzu= lösenden Obligatignen und Coupons mit der rechtlichen Wirkung aus= zustellen, daß ein Jeder derselben die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen und der Coupons eine Gewährleistung Sei⸗ tens des Staates zu übernehmen, ertheilt worden. Dieser Mein Er⸗ laß und das anliegende Regulativ nebst den Beilagen desselben, sind nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. April 18727 (G. S. S. 357) durch die, Amtsblätter der Provinz Sachsen zu veröffentlichen.

Berlin, den 30. Januar 1875.

Wilhelm. Camphgusen. Graf Eulenburg. Falk. Achenbach. An die Minister der Finanzen, des Innern, der geistlichen, Unter⸗ richts und Midizinal⸗Angelegenheiten und für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten. .

Regulativ, betreffend die Emission auf den Inhaber lautender Obligationen der Königlich preußischen Provinz Sachsen durch Vermittelung der Provinzial-⸗Hülfskasse von Sachsen.

§. 1. Die Provinz Sachsen hat die Befugniß, zum Neubau einer Irrenaustalt in dieser Provinz resp. zum Ankauf, des dazu er= forderlichen Terrains durch Vermittelung der Provinzial ⸗Hülfskasse von Sachsen, Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibungen unter der

Bezeichnung: . „Obligationen der Provinz Sachsen“ aus zustellen und auszugeben. . .

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Schuldverschreibungen darf die Summe von Einer Million zweimalhundert Tausend Mark nicht überschreiten. .

S. „2: Die Obligationen werden in Apoints von 100, 200, 500 und 1900 M nach dem beigefügten Schema ausgefertigt.

Die Ausfertigung geschieht durch die dazu vom Landtage ge⸗ wählte Finanzkommisston. Auf der Obligation ist die Unterschrift dreier dieser Mitglieder, sowie des Kontrolbeamten erforderlich. Die Kommisston hat insbesondere darüber zu wachen, daß die 1,3606. 006 nicht überschritten werden.

Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. .

S. 33 Die Obligationen werden jährlich mit 45 (vier und einem halben) Prozent verzinset und es werden die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. Den Obligationen werden zu diesem Zwecke Zinscoupons auf je zehn halbe Jahre nebst Talonz nach dem beigefügten Schema beigegeben. .

Die Zahlung der JZinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Coupons vom Verfalltage ab aus der Provinzial Hülfskaffe. Das Fordernngsrecht aus einem solchen Coupon erlischt, wenn derselbe innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung präsentirt worden ist.

Mit dem . der fünffährigen Perioden werden nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Coupons dem Ein— lieferer des Talons ausgereicht. Bei dem Verluste des Talonz er= folgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie nach Ablauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber der Schuldverschreibung. . .

S. 4. Die Tilgung der Obligationen geschieht durch allmähliche Einlösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsfonds mit jährlich wenigstenz Einem Prozent der ausgegebenen Sbligationen. Sie beginnt nach Ablauf des auf die erste Emission folgenden Ka— lender jahregs. . .

Die Einlösung wird, wenn sie durch Ankauf nicht vortheilhafter bewerkstelligt werden kann, im Wege der Aufkündigung nach vorgän— giger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. Die Ausloosung erfolgt in diesem Falle durch die Direktion der Provinzial-⸗Hülfskaffe während des Monats Januar, die Bekanntmachung der ausgeldoften und zu kündigenden Obligationen, welche die letzteren nach Serie, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate Februar und Mai, die Einlöͤsung am 1. Juli desselben Jahres. Der Pro⸗ vinziallandtag hat das Recht, den Tilgungsfonds zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Obligationen zu kündigen. ;

S. 5. Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Obli— gationen erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Provinzial⸗ Hülfskasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Rückgabe der⸗ selben. Mit den Obligationen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden Zinscouponz einzuliefern. Der Be⸗ trag der fehlenden Zinscoupons wird am Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. Die Rummern der ausge loosten nicht zur Einlösung eingereichten Obligationen sind in den nach §. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinne⸗ rung zu bringen. Werden die Obligationen dessenungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine weder zur Einköfung prä—⸗ sentirt, noch, der Bestimmung unter 5. 7 gemäß, als verloren oder vernichtet Behufs Ertheilung, neuer Obligationen angemeldet, fo werden sie nach Ablauf der Frist zum Besten der Provinz als getiltt

angesehen.

h 6. Alle diese Obligationen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch die Norddeutsche Allgemeine, die National Berliner Börsen⸗, Magdeburgsche, sowie Hallesche Zeitung, den Magdeburger Correspondenten, Nordhäuser Courier, die 3 Re⸗ gierungs- Amtsblätter und den Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger. Sollte eines dieser Blätter eingehen, oder die Hülfskassen Direktion andere Blätter für die Veröffent- lichung wählen, so muß (im ersten Falle) ein anderes Blatt ge⸗ wählt und (in beiden Fällen) die erfolgte Aenderung dur die übrig bleibenden resp. durch die bisher benußten Blätter öffen ich bekannt gemacht werden. ; . .

§. J. Auf verlorene oder vernichtete Obligationen finden die Bestimmungen der Verordnung vom 16. Juni 18159, betreffend das Verfahren Behufs der Amortisation verlorener Staatsschuldscheine 2c. §§. 1 bis 12, . die ergänzenden Bestimmungen derselben mit nachstehenden Maßgaben Anwendung: e ;

a. die im 8s. 1 der Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der Direktion der Propinzial· Hülfekasse gemacht werden. Dieser werden alle biejenigen Geschäfte und Befugnisse bei⸗ gelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz= Ministerium (etzt auytverwaltung der Staatsschulden) zu · kommen; gegen die Verfügungen der Direktion der Provinzial- Hülfzkasfse findet jedoch der glckurs an den Ober · Präsidenten der Provinz statt; ;

b., das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Stadt und Kreisgericht zu Magdeburg; ;

e. die in den S5. 6, 9 und 12 der Verordnung vorgeschriebenen

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 3. März

. ö. durch die in §. 6 dieses Regulativs ge⸗ nannten Blätter geschehen. . . Zins coupons und W lone Azanen nicht aufgeboten und amortistrt

werden. . ö Doch kann nach dem Ermessen der Direktion der Provinzial

ülfskasse, demjenigen, welcher vor Ablauf der vierjährigen Ver⸗ f n fein 9 3) den Verlust eines Zinscoupons bei der Pro⸗ vinzial⸗Hülfskasse anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Coupons, wenn letzterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden. . §. 8. Für die ö 9 ö Obligationen und deren Zinsen haftet die Provinz Sachsen. . ; 3. 8 Kurater der Previnzial-Hülfskasse überwacht die Befolgung der der letzteren überwiesenen Geschäfte.

Schema zu den Obligationen der Provinz Sachsen.

Obligation der Provinz Sachsen

den ten 42 Die ständische Finanz Kommission . für die nen zu erbauende Irrenanstalt in der Provinz Sachsen. (Unterschriften.)

ingetragen in das Register sub Fol. ... K . u Der Kontrolbeamte.

Unterschrift.)

; (Folgt der Abdruck des Regulativs.) Schema zu den Zinscoupons,

Provinz Sachsen. .

Erster (bis zehnter) Zinscoupon ... . ter Serie

Obligation der Seri.

. fre hc z ö. . j ie ständische Finanz Kommission für die neu zu erbauende Irrenanstalt in der Provinz Sachsen. (Facsimile der Unterschriften zweier Mitglieder und die geschriebenen Unterschriften eines dritten Mitgliedes und des Kontroibegmten.) Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum... erhoben wird.

Schema zu den Talons. ö . Provinz Sachsen. Talon zur ö. Obligation der Provinz Sachsen. Serie .

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht; ö.

1) das Allerhöchste Privilegium vom 20. November 1854 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Kreises Schroda IV. Emission bis zum Betrage von 900,000 M6 Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu

osen In Gans 1875 Nr. 2 Seite 13 bis 15, ausgegeben den 13. ö 1875

2) das Allerhöchste Privilegium vom 23. November 1874 wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Beuthen O. Schl. zum Betrage von 500, 000 Thlrn. oder 500.000 υν Reichwährung durch das Amteblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Jahrgang 1875 Nr. 2 S. 7 bis 9, ausgegeben den 8. Januar 1875

3) der Allerhöchste Erlaß vom 25. November 1874, betreffend den Tarif, nach welchem das Fährgeld für das Uebersetzen über die Oder bei Hohenwutzen zu erheben ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 50 S. 295, aus⸗ gegeben den 16. Dezember 1874;

) der Allerhöchste Erlaß vom 4. Dezember 1874, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts und der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinden. Niederzier im Kreise Düren und Krauthausen im Kreise Jülich für den Bau einer Gemeinde Chaussee von Niederzier nach Krauthausen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Jahrgang 1875 Nr. 2 S. 3, ausgegeben den J. Januar 1875,

5) das Allerhöchste . vom 4. Dezember 1874 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Bochum zum Betrage von 1509, 000 ½. Reichswährung durch das

Nr. 4 S. 36 bis 38, aus egeben den 25. Januar 1875,

6) das Allerhöchste ö vom J. Dezember 1874 wegen Emission von S99, 000 Thlrn. Prioritäts.Obligatlonen der Saal. Unstrut Eisenbahngesellschaft durch die Amtsblätter -

der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 53 S. 263 bis 246, aus- egeben den 26. Dezember 1874,

der e . Regierung zu Merseburg Nr. 52 S. 287 bis 290, ausgegeben den 26. Dezember 1874;

D der Allerhöchste Erlaß vom 11. Dezember 1874, betreffend die aAban denẽn der e n . unter Nr. 1 und 2 des J. 6 des

Amteblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Jahrgang 1575

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1875.

Statuts der Spar, und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande vom 17. März 1856, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Sigmaringen Jahrgang 1375 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den J. Januar 1875; ;

8 die Allerhöchste Konzessiong⸗ Urkunde vom 11. Dezemher 1874, betreffend den Betrieb der Verbindungsbahn von der Zeche Boni facins resp. dem Bahnhofe Kray der Osterrath ˖ Wattenscheider Linie nach dem Wi ml, . 1 durch die Rheinische Eifenbahngesellschaft, durch die Amtsblaͤtter

der Königlichen Regierung zu Cöln Jahrgang 1675 Nr. 2 S. 9,

usgegeben den 13. Januar 1875, . der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Jahrgang 1875 Nr. 3

S. 23, ausgegeben den 16. Januar 1875, . der Königlichen Regierung zu Arnsberg Jahrgang 1875 Ne. 3

S. 28, ausgegeben den 16. Januar 1875,

9) das Allerhöchste Privilegium vom 14. Dezember 1874 wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der tadt Schrimm zum Betrage von 90900 Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen . zu Posen Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 39 bis 41, ausgegeben den 27. Januar 1875; ö 10 das Allerhöchste Prcivilegium vom 16. Dezember 1874, we⸗ gen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Kempen bis zum Betrage von 155,000 66 Reich hrung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 37 bis 39, ausgegeben den 27. Januar 1875,

1I) das am 19. Dezember 1874 Allerhöchst vollzogene Statut für den Löbnitz⸗Döbernschen Leine⸗Deichverband durch das Amtzblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Jahrgang 1875 Nr. 5 S. 23 bis 25, ausgegeben den 30. Januar 1875, ö

12) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Dezember 1874, we⸗ gen Ausgahe von 16,50, 000 4 Neichswährung Prioritäts Obligatio= nen der Breslau -Schweidnitz Freiburger Eisenhahngesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Kegierung zu Breslau Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 17 bis 20, ausgegeben den 22. Januar 1875; .

13) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Dezember 1874, we⸗ gen eventueller Ausgabe auf den Inhaber lautender Ohligationen der Stadt Merzig im Betrage von 120.000 A Reichsmünze durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Jahrgang 1875 Nr. 6 S. 33 bis 385, ausgegeben den 11. Februar 1875,

14 das Allerhöchste Privilegium vom 24. Dezember 1874, be⸗ treffend die Abänderung der im Umlauf befindlichen Sprozentigen Obligationen des Kreises Lebus in 4 prozentige Kreis⸗Obligationen, Durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a, d. O. Jahrgang 1875 Nr. 3 S. 24, ausgegeben den XW. Januar 1875,

15) der Allerhöchste Erlaß vom 28. Dezember 1874, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Altenessen und Borbeck im Kreise Essen für den chgusseemäßigen Ausbau der Wege: 1) von der Essen⸗Ruhrorter resp. Mülheimer Chaussee hei der Zeche Wolfsbank am sogenannten Fliegenbusch bis zu der Planken⸗ schemmer Brücke über die hier die Gemeinde resp. Bezirks⸗ und Provinziglgrenze bildende Emscher zum Anschlusse an die Planken⸗ schemm⸗Bottroper Gemeinde Chaussee, 2) von der Grenze des Stadt⸗ bezirks Essen bei dem Bahnhofe Berge⸗Borbeck vorbei bis zum An⸗ schlufsse an die Chaussee ad 1 beim Plankenschemm, durch das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Jahrgang 1875 Nr. 5 S. 5. ausgegeben den 59. Januar 1875,

16) der Allerhöchste Erlaß vom 31. Dezember 1874, betreffend die Verlängerung der der Münster⸗Enscheder Eisenbahngesellschaft, für die Vollendung Und Inbetriebnahme der Bahn von Münster über Burgsteinfurt zur preußischen Landesgrenze bei Glanerbrüc gestellten Frist bis zum 30. Junk 1875, durch das Amtzblatt der Königlichen Regierung zu Münster Jahrgang 1875 Rr. 5 S. 19, ausgegeben den 30. Januar 18765.

Per son al⸗Ver änderungen.

Königlich Preußische Armee. ffiziere, Portepee⸗Fähnriche c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Berlin, 22. Februar. Frhr. v. Neubronn, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-⸗Art. Regt. Nr. 5, in das J. Garde ⸗Feld⸗AUrt. Regt. versetzt. . . Berlin, 23. Februar. Witte, bisher Unterlieut. zur See, in

der Land ⸗Armee, und zwar als außeretatsm. Sec. Lt. im Tuß⸗ Art. Regt. Nr. 7 mit einem Patent vom 19. Dezebr. 1874 wieder an⸗ gestellt. Prinz August zu Höohenlehe⸗Oehringen, zweiter Sohn des Herzogs von Ujest, Fürsten zu Hohenlohe⸗Oehringen, in der Armee, und zwar als Sec. Lieut. à la suite des 1. Garde⸗Drag. Vegts., vorläufig ohne Patent, angestellt. Köch ly, Port. Fähnr. vom 6 Regt. Nr. 9l, zum Infant. Regt. Nr. 117 versetzt. Kühn, . Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 70, unter Belassung in seinem

erhästniß als Direktions - Assistent bei den Gewehr-Fabriken, zum Inf. Regt. Nr. 21, à la suite desselben versetzt.

Absch i eds bewilligungen. Im stehenden Heere.

Berlin, 20. Februar. v. Grim m, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 1. Garde Regt. z. F, die gesetzliche Pens. nebst Aussicht auf Anstel⸗ lung im Givildienft bewilligt. . ;

Berlin, 21. Februar. Frhr. v. Reitz en st ein, General ˖ Major zur Disp. zu Görlitz, der Char. als Gen. Lt. verliehen.

Berlin, 23. Februar. v. k Major von der 6. Gend. Brigade, mit Pension und der Uniform des Ulanen⸗Regts. Nr. 7 der Abschied bewilligt. v. Au lock, Hauptm. von der J. Gend. Brigade, zur 5. Gend. Brig. versetzt. v. Berck ef eldt, Major a. D., zuletzt Bats. Cemmdr. im Inf. Regt. Nr. 55, in die Kategorie der mit Pens. zur Disp. gestellten Offiziere versetzt.

In der Reserve und Landwehr. Berlin, 25. Februar. Jordan, Hauptm, von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 55, mit schlichtem Abschied eutlaffen.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des .

Den 10. Februar. ö Na. Insp. in Sonderburg, zum * Verw. . , interimist. Kas. Insp. in werin, zum Kas. Insp. ernannt. J .

Den i Februar. Reiff, Zahlm. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 32 der Abschied mit Pens. bewilligt.

In der Kaiserlichen Marin e.

Offiziere ꝛe. Ernennung en, Beförderungen und , ĩ

Berlin, 253. Februar. Zirzow, Korvetten Kapitän, von dem Kommando als Ausrüstungs⸗Direktor der Werft in Wilhelmshaven entbunden. Schlen ther, Korvetten Kapitän, beauftragt mit der Führung der 2. Abtheilung J. Matrosen Diviston, unter Entbindung von diesem Kommando, zum Augrüstungs, Direktor der Werft in Wil⸗ helmzhaven ernannt. Butt erlin, Kapitän⸗Lt. zur Disp., in der Marine, und zwar à la suite des Seeofflzier Corps wieder angestellt. Witte, Unterlieut. zur See, Behufgz Üiebertrittz zur Land Armee,

aus der Marine ausgeschieden.