1875 / 56 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Acceptirt, das giebt einen Vertrag. Wenn sich die Sache derart ver- hält, fo ist damit auch auf das Entschiedenste die Ungiltigkeit des ganzen Vorganges nachgewiesen; denn dieser neue Vertrag war ein anderer als der ursprüngliche Vertrag, der an Allerhõchster Stelle ratifizirt worden ist. 2 Ich will auf die Frage nicht eingehen, welche zwischen den Abgg. Miguel und Windthorst ftreitig geworden ist, ob der Vertrag an sich die Zustimmung des Abgeordnetenhauses oder vielmehr des preußischen Landtages erforderte, das ist aber unter allen Umstãnden klar, daß dieser Vertrag absolut unausführbar war ohne eine solche Zustimmung. Es war in diefem Vertrage eine Entschädigung, zugesichert von Is Q MσσοοC Thlr. und diese 16, C00 C Thlr. waren nicht zahlbar zu machen nach dem 1. Oktober ohne die Genehmigung der Landes ver. tretung. Alles das, was geschah, charakterisirt sich schon deshalb lediglich als Vorverhandlung gegenüber dem Definitivum. der Be⸗ willigung der im 5. 4 jenes Vertrages stipulirten 16, 000 000 Thlr., denn es liegt auf der Hand, daß der übrige Inhalt des Vertrages dieser Bestimmung gegenüber absolut gar keine selbständige Be⸗ deutung haben konnte. Als der Vertrag nun in diesem Hohen Haufe mit zur Diskussion und Berathung kam, war die Auffaffung der Königlichen Staatsregierung über dasjenige, was ste als Zubehör von Herrenhausen betrachtete, längst auch den Unterhändlern, des Königs Georg gegenüber festgestellt, sie war in dem Sinne festgestellt daß von einer solchen Pertinenzqualität abzusehen sei, daß sie nicht bestehe. Meine Herren, wenn die Sache so liegt, wenn es. sich ledig⸗ sich darum handelt, daß bei den Vorverhandlungen für die Ausfüh⸗ rung des Vertrages eine irrthümliche Erklärung, welche zugleich eine materielle Aenderung des abgeschlossenen Vertrages enthalten haben würde, wieder korrigirl und richtig gestellt worden ist, wenn fernerhin der ganze Vertrag erst seine definitive Weihe durch die Zustimmung dieses Hohen Hauses zu der damaligen Gesetzes vorlage erlangen konnte, einerlei, ob ausdrücklich in letzterer der Vertrag genehmigt wurde oder nicht, wenn es feststeht, daß die Ausführbarkeit dieses Vertrages absolut nicht möglich war ohne die Zustimmung des Land⸗ Tages, dann, meine Herren, glaube ich, sind Sie in diesem Augenblicke vollkommen in der Lage, eine Beschlußfassung und Entscheidung zu treffen. Ich kann mir von allen weiteren Verhandlungen in der Bubgetkommission nicht das Mindeste versprechen es wird nicht ein unkt, der jetzt erörtert worden ist, weiter aufgeklärt werden können. 21 bitte Sie daher, gerade mit Rücksicht auf die eingehende Er⸗ Frterung, welche heute ftattgefunden hat, Ihre Entscheidung in dieser Sache fofort zu fassen. Bie Regierung selbst ist sich ihrer Verant- wortung bewußt, sie wird handeln nach Pflicht und Gewissen, wie es ihre Ueberzeugung mit sich bringt.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordne⸗ ten nahm der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in der Dis⸗ kufsion über den Neubau der Gewerbe⸗Akademie zu Berlin nach dem Abg. Dr. Weber (Erfurt) das Wort: .

Als der Herr Vorredner in der letzten Sitzung über den vorliegenden Gegenstand sprach, behauptete er, daß das Ver fahren der Staatsregierung nicht blos inkonstitutionell und in⸗ korrekt sei, fordern daß speziell die Bauverwaltung sich einer wesentlichen Verzögerung der Ausführung des Projektes des Gewerbemuseums schuldig gemacht habe. Diese Behauptung fieß auf der anderen Seite erwarten, daß der Herr Vorredner ssich nicht mit denjenigen Vorgängen bekannt gemacht habe, welche die Staatsregierung absolut verhinderten, mit dem Ausbau des Gewerbemuser ms vorzugehen. Ich habe demgemäß darauf aufmerksam machen müffen, daß einmal Seitens des Reichstages Be⸗ schlüffe gefaßt waren, welche das fragliche Terrain in Beschlag legten, und wie zweitens mit dem hohen Prãsidium dieses Hauses Verhandlungen geführt sind, welche dasselbe Terrain betrafen. Wenn nan der Herr Vorredner, wie er jetzt bekennt, mit diesen Vorgängen genauer bekannt war, so ist es mir in der That noch wunderbarer, wie er die erwähnten Vorwürfe damals hat aussprechen können, denn er mußte dann meiner Meinung 6 in der That voll⸗ ftändig überzeugt sein, daß das Verfahren der Königlichen Staatsregierung nicht nur nicht inkorrekt und inkonftitutionell war, sondern daß es sich vollkommen gerade auf dem konstitutionellen Boden bewegte. Das Verfahren der Königlichen Staatsregierung achtete die Beschlüsse des Reichstages; der Minister hielt fich nicht befugt; obschon er äußerlich dazu legitimirt war, einem Reichstagsbeschluß gegenüber seinerseits eine Schaufel Erde aufzuwerfen, um das fragliche Gebäude zu errichten. Das war die Stellung, welche der preußische Handels- Minister gegenüber einem Reichs tagsbeschlusse einnahm. Derselbe Minister ergchtete sich nicht für befugt, wenn das Hohe Haus durch sein Präsidium Wünsche bezũglich bes Terrains aussprach, die sen Wünschen entgegenzutreten und seinerseits Schritte zu thun, welche den Wünschen und Beschlüssen des Hohen Hauses, was die Errichtung eines neuen Landtagsgebäudes irgendwie anbetrifft, präjudiziren konnten. Ich hätte also erwartet, daß der Hr. Vorredner bei voller Kenntniß dicser Thatsachen und Vorgänge der Königlichen Staate regierung eine Anerkennung, statt des Tadels ausgesprochen hätte. SBieser Tadel ist mir, wie gesagt, nachdem er heute bekennt, von diefen Vorgängen unterrichtet zu sein, in der That völlig unbe⸗

reiflich. . der Hr. Vorredner sodann sagt, bezũglich des Bauplatzes handle es sich gewissermaßen um kaum mit der Loupe zu unter scheidende

Entfernungen oder um mathematische Punkte, so irrt er auch heute wieder. Dag Gewerbemuseum war an der Königgrätzerstraße projektirt und befindet sich diesseits der sogenannten verlängerten Zimmerstraße, während die Gewerbeakademie auf dem gegenüberliegenden Terrain errichtet werden sollte. Es handelt sich also in der That um ver⸗ schiedene Bauplãtze, nicht um dieselben, und ich war auch zu dieser Bemerkung meiner Ansicht nach vollkommen berechtigt.

Dies zur Zurückweisung der Angriffe, welche der r Vorredner gegen mich gerichtet hat. Was die Sache selbst anbetrifft, so liegt es ja in der Natur der Sache, daß, wenn die Resolutlon, welche vorgeschlagen ist, von dem Hohen Hause gebilligt wird, die Königliche Staatsregierung in eine umfangreiche Er⸗ wägung der in Betracht kommenden erhältnisse eintreten muß. mache aber zugleich darauf aufmerksam, daß, wenn der Herr Vor. redner aus dem Grunde die Resolution, um eine Beschleunigung des Baues herbeizuführen, dieser Effekt doch nur in dem Fall erzielt wer⸗· den kann, wenn in der That die Regierung freie Hand behält, denn follte in der Resolution ein Zwang liegen, das Gebãude abselut an die Königgrätzerstraße zu stellen, so würde, falls sich die Un⸗ möglichkeit eines derartigen Vergehens ergiebt, nicht eine Beschleunigung des Baues, sondern wiederum eine Verlangerung der Bauzeit die Folge sein. Man würde unter Umständen gar nicht in der Lage sein, zu bauen, wenn der Beschluß einen solchen ohligatorischen Charakter haben sollte. Nach den Vorgängen in der Budgetkommission aber nehme ich an, daß ein solcher absolut bindender Charakter diesem Beschlusse nicht beigelegt, daß nur der Regierung auf das Dringendste empfehlen wird, die kundgegebenen Gesichtẽpunkte auf das Ein⸗ gehendste zu prüfen und nach dem Refultate der Prů fung zu verfah⸗ ren. In diefer Beziehung kann ich die Zusage geben, daß aufg Ge⸗ wissendafteste die der Regierung bezeichneten Gesichts punkte in Erwã⸗ gung gezogen werden sollen. Hiernach würde ich gegen die Resolution, wenn fie n diesem Sinne vom Hohen Hause aufgefaßt wird, nichts zu erinnern finden. .

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten hat, wie die „‚National⸗3tg.“ mittheilt, der Budgetkommission des Abgeordneten⸗ häufes eine Zusammenstellung des Dienstalters und der Gehaltsverhältnisse der evangelischen Geist lichen zu⸗ gehen lassen. Nach derselben beträgt deren Gesammtzahl im preu⸗· sischen Staate S409; nicht ganz ein Viertel davon sind unter 10 Jah⸗ ren (1964), zwischen zehn und zwanzig Jahren (2020, zwischen zwan⸗ zig und dreißig Jahren (19609), wenig über ein Viertel E221), zwischen dreißig und fünfzig Jahren im Amte; endlich 122 über fünf⸗ zig Jahre, und 282 Stellen sind zur Zeit vakant. Ziemlich ein Viertel der Gesammtzahl (2117) steht, einschließlich der bis je t be⸗ willigten Staatszuschüsse, im Einkommen zwischen 1890 und A G60 ein Achtel (10651) zwischen 2100 und 2100. Um diese sämmtlich auf das in Aussicht genommene Minimalgehall von 2100 M zu erheben, ist ein weiterer Staatszuschuß von 13385, 829 n erforderlich. Auf der anderen Seite genießt mehr als ein Viertel der Geistlichen (2451) 3600 und mehr Einkommen; das Gesammteinkommen dieser Stellen beläuft sich auf 11.939, 494 , im Durchschnitt also ist jede derselben mit über 4500 M dotirt. Am stärksten ist daran die Provinz Sachsen mit 747 Stellen betheiligt, welche Zahl fast die Hälfte sämmtlicher Stellen (1565) in dieser Provin; beträgt. Zu⸗ gleich ist in diesem Landestheile das Verhältniß mit der Stellenzahl zur evangelischen Bevölkerung am günstigsten. Mehr als die Hälfte sämmtlicher Stellen (267 nnter 470) gehören zu den bestdolirten in Schleswig ⸗Holstein; ziemlich ein Drittel in Brandenburg (15 unter Hä), Pommern (255 unter 712) und Preußen (2564 unter 638); in letzteren Landestheile ist aber das Verhältniß der Stellenzahl zur Gesammtbevõlkerung bei weitem das ungünstigste. Am schlech testen dotlrt sind die Stellen in Hessen und Nassau, wo nur je 16 unter 472, und 251 mehr als 3600 S Einkommen haben, ferner in

den reformirten Gemeinden. aer, (10 unter 124) und in

. (i7 unter 2637. Ziemlich ebenso ungänstig ist in denselben audestheilen resp. Kirchengemeinschaften das Verhältniß der Stellen mit mittlerer Dotation. In Hessen sind 12 unter 2100 und ein weiteres Sechstel unter 2100 S, im Ganzen bedürfen also drei Viertel des Staatszuschusses. Von der neuen Bewilligung sollen auf Deffen TG. 583 M fallen, ein Achtel der Gesammtsumme, das Vier fache deffen, was das Verhältniß der Bevölkerungsziffer ergeben würde. Uebrigens hat der Minister, dem Beschlusse der Kommission entgegenkommend, angeordnet, daß in sämmtlichen, eine Bewilligung aus diesem Titel enthaltenden Verfügungen ein Zusatz dahin auf, genommen wird, welcher zur Vermeidung von Miß verstãndnissen die Bewilligungen ausdrücklich für einen Bedürfnißzuschuß und die Gewährung des Betrags somit davon abhängig erklärt, daß Seitens des Staates die Fortdauer des Bedürfnisses solcher Zuschüsse durch Bewilligung der erforderlichen Mittel im Etat überhaupt aner⸗ kannt wird.

Dem Hause der Abgeordneten ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Regulirung der staatsrechtlichen Stellung des Fůrstlichen Hauses zu Sayn Wittgenstein Berleburg beziehentlich der Graffchaft Wittgenstein⸗Berleburg und der Herrschaft Hornburg in der Mark vorgelegt worden. Der Gesetzentwurf ist zur Ausfũhrung des 5. ? des Gesetzes vom 15. März 1869, betreffend die Ordnung der Rechtsverhältnisse der mittelbar gewordenen Reichsfürsten und Grafen, bestimmt.

Münsterberg, 5. März. Nach amtlicher Meldung wurden bei der heuligen Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten für den 59. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Breslau (Frankenstein- Münsterberg) 266 Stimmen abgegeben. Piervon erhielt der Re- Dacteur Pr. Adolph Franz in Breslau (klerikah 174 Stimmen, wäh⸗ rend auf den Gegenkandidaten, Justizrath Koch in Frankenstein, 92 Stimmen fielen. Der Erstere ist somit gewählt.

Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung der Provinzial⸗Wechsler⸗ bank in Ligu. wurde einstimmig beschlossen, auf die proz. Interims- Aktien der Gesellschaft, nachdem bereits 30 pGt. zur Vertheilung ge⸗ langt sind, eine Restquote von 35 pCt. mit 19 4 per Interimsschein zur Auszahlung zu bringen, wodurch die Masse vollständig aus= geschüttet ist. Den Liquidatoren sowie den Mitgliedern des Beiraths wurde einstimmig Decharge ertheilt.

In der Generalversammlung der Stettiner Dampf⸗ mühlen-Aktien⸗Gesellschaft wurde der Geschäftabericht pro 1874 verlesen. Demselben ist Folgendes zu entnehmen. Das Mahl⸗ mühlenkonto lieferte nach Abzug saͤmmtlicher Fabrikations⸗ und ande- rer Unkesten eine Netto⸗Avance von 177.313 Thlr. Dieser, Gewinn wird wie folgt verwendet: Abschreibungen auf Dampfmaschinen und Kessel l x 2912 Thlr., auf Grundstück, Mühlen und Gebände 3 * 11472 Thlr., auf Handlungs und Fabrik ⸗Utensilien 25 * 1209 Thlr., auf Pferde und Wagen 25 X 632 Thlr., für Tantismen an den Verwaltungsrath 8379 Thlr., für Tantièmen an die Direktion and den Obermuͤller 16,158 Thlr., für den Garantie- fonds 17.050 Thlr.; es bleiben alsdann noch 120 000 Thlr., die mit 20 * oder 100 Thlr. pro Aktie vom 1. Mai er. ab an die Aktio- näre vertheilt werben. Die Decharge pro 1874 wurde ertheilt und das statutenmäßig auascheidende Mitglied des Verwaltungsraths, Ge⸗ heimer Kommerzien⸗Rath Brumm, sowie die früheren Revisoren v. Stade, Allendorff und Gadebasch einstimmig wiedergewählt.

Der Rechenschaftsbericht der National⸗Vieh⸗Versiche⸗ rungs-Sesellschaft zu Cassel zeigt, daß auch im Jahre 1874 das Geschäftsresultat ein zufriedenstellendes war. Das Versicherungz⸗ Kapital ist beträchtlich gewachsen. Die jetzt noch nöthigen Nach= schüsse werden sich, nach Ansicht des Vorstandes, in Zukunft wohl vermindern, da in der letzten Hälfte des vergangenen Jahres drei Reise⸗Inspektoren bestellt wurden, welche fortwährend mit Revision der laufenden Risiken und der Agenturen beschäftigt sind. Die von den⸗ selben gefundenen schlechten Risiken werden sofort von der Weiter⸗ versicherung ausgeschlossen, so daß die Versicherungen ganzer Dörfer aufgehoben wurden. Agenten, die der Gesellschaft Ristken zweifelhafter Natur zuführen, werden auf diese Weise rasch entdeckt und durch gewissenhafte Vertreter ersetzt, so daß durch dieselben der Gesellschaft ein nachhaltiger Schaden nicht erwachfen kann. Da auch überall durch die Inspektoren das Agentennetz mäglichst vervollständigt wird, kann man wohl annehmen, daß durch diese Einrichtung das Wachsen der Gesellschaft gefördert wird. (S. Ins.)

Die Osnabrücker Aktienbierbrauerei hat nach der Bilanz pro 1874 einen Reingewinn von 6 des Grundkapitals er⸗

selt; von demselben wird jedoch nur eine Dividende von 5 x zur erkheilung kommen, während der Rest dem Gewinn⸗Konto des neuen Jahres vorgetragen wird.

Aus der Bilanz der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank werden nachträglich noch folgende Daten bekannt: Der Gesammt⸗ gewinn beziffert sich auf 236,229 Thlr. Das über das Realkredit⸗ geschäft geführte Conto wies am 31. Dezember 1874 2077, 477 Thlr. erworbene Hypotheken und 1,906, 050 Thlr. emittirte Pfandbriefe aus.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Verwaltung der Berlin ⸗Charlottenburger Pferd e⸗ bahn beabsichtigt der B. B. Zig. zufolge, die Arbeiten für Her⸗ stellung des zweiten Geleises beginnen zu lassen, sobald die Witte rung dies irgendwie erlaubt; da die Gesellschaft verpflichtet ist, das zweite Geleis im Juni d. J. dem Verkehr zu übergeben, so müssen die Arbeiten mit moͤglichster Beschleunigung betrieben werden. Gleich⸗ zeitig mit dem Bau des zweiten Geleises wird auch der Bau der Zwelgbahn nach dem Zoologischen Garten in Angriff genommen wer⸗ den, nachdem die Gesellschaft vor Kurzem die definitive Konzession für diese Erweiterung ihres Unternehmens erhalten hat.

Der Horfae⸗Tunnel ist der A. A. C.“ zufolge nach viel⸗ jähriger Arbeit endlich vollendet worden. Er ist 4 Meilen lang und hat 13, 000000 Dollars gekostet. Seine Herstellung kostete auch 142 Menschenleben. Er eröffnet eine neue und kurze Route zwischen New-England und dem Westen der Vereinigten Staaten und wird deu Handel Bostons in Aufschwung bringen.

Der zur Verhütung der Seekrankheit bestimmte Salon⸗ dampfer Bessemer“ verließ am 3. d. M. mit einer großen An⸗= zahl Passagiere Hull, um nach London zu segeln, wo seine Equipi⸗ rung vervollständigt werden soll. Man hofft, der Dampfer werde gegen Ende dieses Monats seine regelmäßigen Fahrten zwischen

Dover und Calais beginnen.

Infammenstellung der Betriebs Ergebnisse der dentschen, außerprenischen Eisenbahnen

im Monat Jannar 1875.

Namen der Bahnen.

Betriebs lãnge

Befördert wurden

in Kilometer Per sonen Kilogramm Güter

18 i, ea, ene, snn

Einnahmen di n aus dem aus dem in Summa denselben Personen· Güter inkl. Extra⸗- Monat im verkehr verkehr ordinaria. Vorjahre

Einnahme bis ultimo Januar

Reicht ⸗Eisenbahnen in EGljaß Lothringen Wilhelm Luxeraburg Eisen bahn

Leipzig Dresdener Eisenbahn Braunschweigische Eisenbahnen

Lubec⸗ Bũchener Ei , . Lübeck -⸗Hamburger Eisenbahn ) . ö . Meclenburg⸗Friedrich⸗ Franz Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb⸗Ges. )) Qldenburgische Eisenbahn⸗*)

Bayerische Staats ⸗Eisenbahn

Bayerische Oftbahnen ; 3.

Hessische 2) Alte Strecke (nicht garantirte Linie))... Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie)) Ludwigsbahn (Nürnberg ⸗Fürth)

, Oberhessische Eisenbahn falzische Eisenbahnen ) a⸗Eisenbahn ; Wernshausen Schmalkalden (3Zweigbahn der Werrabahn) )....

Eznlalic Säcsiche Staate-Eisenbahnen lin Thaler)... ane; 66. ö G,,

ische Staats ⸗Eisenbahnen (in Fl. , end Pfãlzische Eisenbahnen 11)...

9 Durch die Rüggabe des Betriebes guf der Strecke Nonnal= ö, an die franzöfissche Oftbahn ist die Länge der Eisen· bahnen in f Lothringen von S67 Kilometer anf Kilometer vermindert. I Vorbehaltlich defmnitiver Feststellung Davon kom. men auf die Strecke Wilhelmshaven ⸗Ildenburg 52 Rilometer mit einer Einnahme pro Januar 1875 für den onenverkehr von 15 585 M 76 3, für den Güterverkehr von 047 0 39 3, zn⸗ saimmen 5 630 M, Gegen Januar 1874 betrãgt bie Mehr Einnahme

1,127, 5 1210,90 441

sos 1363 415, 122, lo , 23 s 6, 6s

523 112 5 2423754

1,316,658 179,515,535

. e.

z5 856 z12 35 375 i dor ssd)

. 65 169 199 163

75161 456 gzg 153 52

856, S966 0ο

z6 Iss) 14893 370 z63 633) 213 Ss3 656

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351945) 283 *

Ser er Ci unf pro Dezember 1874 1873 1874

1873 Centner

1374 Centner

Seo 4065 434118 S7 86363 33341733 337 5615 153756, 1233

4288 849 5 id zo

10882 545, 157 1,130 534241 411 320 057

9 Außerdem wurden 7.366, 000 Kilogramm Regie endungen befördert. ) inel. 19 Monats - Abonnements. incl. 22 lhre, d itz. ) inel. eines Kohlentransportes pro Januar 1875 von 57,173,306 Kilogramm mit einer Einnahme für denselben von 26 G4 M, gegen Januar 184 ein Minder-Transpert von 1343, 100 Kilogramm mit einer ¶Minder⸗Kinnahme von 6773 * Die Bahn ist seit dem 1. April 1874 dem Betriebe übergeben.

5253 M 7 3.

5 Bie Ju. Nachwelsungen find Kg heut nicht eingegangen. * incl.

MfS. . 6.

83 344 13796, 153 50,487 294,974 238, 657 677,497 170, 152 643, 832 10,864 20,412 45, 999 90,762 120633 199,657 73, 18090 84, 658 g od l 25653, 516 227,218 767, 988 244 422 514,248 7609631 48,199 59, 363 107,572 11625365 35505 1221

30 071 37338 157 351 Jos, ]) 42 65 ib 25]

6364 177i?

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Thlr.

FI. 3505768 384, 676 146,564

einer Einnahme innahme von 25320 Fl. 37 Kr.

gegen 18555 mehr 344093 Fl. 15

ĩ lentransportes pro Dezember 1874 von 1572 423 Ctr. mit e he . von 173,833 Fl. 26 Kr, gegen De⸗ ber 1873 ein Mehr⸗Transport von A037 Etr. mit einer Mehr- 786 3 986 ech 6 3

lentrangport überhaupt 21,786, 122 Gtr. (gegen mehr 53 * . 1,564,822 Fl. 238 Kr.

des Arntschen Reichs · Anzeigers und Königlich RNreußischen Staats · Anzeigers: Berlin, 8. V. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

n * Inserate für den Deutschen Reichs n. Kgl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nim mt an: die Inseraten⸗Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Terkãufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. V. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verachiedene Bekanntmachungen. « 7. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- V9. Familien-Nachrichten.

R

beilage. *

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von gtudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M, Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zurich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

*

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbrief. Der Schuhmachergeselle Franz Olscher aus Oppeln, zuletzt in Frankenstein, ist wegen wiederholten Diebstahls im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen unter schleuniger Nachricht hierher. Signa⸗

lement des Olscher: Religion: katholisch, Alter:

36 Jahr, Größe: 5 Fuß 1 Zoll, Haare: schwarz, Stirn: bedeckt, Augenbrauen: braun, Augen: braun sliefliegend) Nafe; stark. Mund: gewöhnlich, Bart: schwarzer Schnurrbart, Zähne: gut, Kinn: länglich, Gesichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: brünett, Gestalt: untersetzt, Sprache: deutsch und polnisch, Besondere Kennzeichen: Blatternarben im Gesicht. Olscher führt wahrscheinlich die gestohlenen Sachen mit sich, naͤmlich: einen schwarzen Düffelüberzieher mit schwarzbezogenen Knöpfen, einen schwarzen Tuch rock mit dergleichen Knöpfen, einen alten schwarzen Tuchrock, ein Paar braune Stoffhosen, eine graue Stoffweste, ein weißes Hemd (ohne Zeichen), zwei Stück weiße Vorhemdchen, einen schwarzen Alpacca⸗ schirm mit Holzstock und Stahlgestell, ein Pettschaft mit den Buchstaben J. Kr, ein weißes Taschentuch gez. J. E-, und eine silberne Cylinderune mit doppeltem Goldrand und dem Zeichen F. V. No. 52. . ,. den 2. März 1875. er Königliche Staatsanwalt. Blumenthal.

Diebstahl von Goldsachen. Belohnung 50 Thaler. Es sind dem Goldarbeiter Josef Bosch⸗ mann hier am 2. Februar cr. mittels Einbruchs gestohlen: zwei goldene Faconketten im Werthe von 41 und 435 Thlr., eine englische Panzerkette, soge⸗ genannte Reitpeitsche, im Werthe von 37 Thlr., 5 lange goldene Ketten im Werthe von 120 Thlr, eine gol⸗ dene Kollierkette mit Medaillon im Werthe von 17 Thaler, drei goldene Medaillons mit Onyxsteinen, von denen eins rund und 2 oval sind, im Werthe von 11 Thlr, 2 kleine goldene Kollierketten im Werthe von 9 Thlr., einige goldene Ohrringe, einige goldene Pettschafte und einige Walzpettschafte mit Krystallsteinen im Werthe von 35 Thlr. Boschmann hat auf die Entdeckung der Thäter eine Belohnung von 59 Thlr. gesetzt. Ich ersuche um Auskunft über Verbleib und Thätersckaft. Bochum, den 3. März 1875. Der Staata⸗Anwalt.

Oeffentliche Bekanntmachung. Nachstehende beurlaubte Reservisten oder Wehrmänner der Land⸗ wehr; 1) der Reservist Stellmacher Cdmund Beyer aus Liegnitz, der Reservist Kaufmann Karl Gustav Edmund Bienwald aus Liegnitz, 3) der Gefreite Kürschner Gustav Fendrich aus Liegnitz, 4) der Oekonomie Handwerker Schneider Theodor Geisler aus Liegnitz, 5) der Gefreite Kaufmann Adolf . Ludwig Brueckner aus Liegnitz ind angeklagt, ohne Erlaubniß ausgewandert zu fein. Es ist deshalb gegen dieselben auf Grund des 5§. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuches und der 33 10. 11. 4 bis 7 und 9 des Gesetzes vom 10.

ärz 1856 die Untersuchung eröffnet und Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 26. April 1875, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗ gebäude, Saal Nr. 15, anberaumt worden, wozu die Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel

mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unter⸗ zeichneten Gerichk dergestalt zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in contu— maciam verfahren werden. Liegnitz, den 24. De⸗ zember 1374 Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissar für Uebertretungen.

Subhastatis nen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Isõ9l5] Selanntmachung.

Die unbekannten Erben und Erbeserben des am 4. Juli 1874 zu Schönau verstorbenen Wundarzt iranz Joseph Aloys Ferdinand Messel werden ierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem zum 8. September 1875, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls unter Präklusion der unbekannten Erben der Messelsche Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben event. dem Königlichen Fiskus verabfolgt wird und die später sich meldenden Erben sich mit dem, waz alsdann von der Erbschaft noch vorhanden ist, be⸗

gnügen müssen. 9 den 27. November 1874. oönigliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Iz856l Ediktalcitation.

Nachbenannte verschollene Personen und deren un⸗

bekannte Erben und Erbnehmer:

I) Carl Heinrich Fischer, geb. am 30. Dezem⸗ ber 1833, Sobn des Hausbesitzers Wilhetm Fischer und dessen Ehefrau, Johanne, geb. Mohry in Reichthal, welcher im Jahre 1853 nach Amerika ausgewandert ist und seit 1857 keine Nachricht gegeben hat, 7)

2) der Einlieger Thomas Ressa in Wallen⸗ dorf, geb. am 21. Dezember 1809, ehelicher Sohn des Castmir Rossa und der Maria, geb.

Mrosek, we im Jahre 1855 sich in das Königreich Polen, um Arbeit zu suchen, be⸗ 83 id seit dieser Zeit keine Nachricht ge⸗ geben hat,

werden hierdurch aufgefordert, vor oder in dem an . m e . vor dem Herrn Kreizrichter eier

den 28. Zuni 1875, Mittags 12 uhr,

anberaumten Termine sich persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und ihr zurücgelassenes Vermögen den gesetzlichen Erben verabfolgt werden wird.

Namslau, den 6. August 1874.

1. Oktober pr. 2a. über

1. Dezember pr. a. über

12. November pr. a. ũber

15. Dezember pr. a. über

, n,, Protestkosten und Proviston.

lung der Sache auf

beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

gesprochen werden. Berlin, den 30. Januar 1875.

lS0o0 . Oeffentliche Vorladung. Der zuletzt hierorts wohnhaft gewesene, zur Zeitl atitirende Kaufman

folgende Wechsel acceptirt, beziehungsweise ausgestellt und girirt: j

1) d. d. Berlin, den 15. Juli 1874 per

7 4. T Berlin, den 15. August 1854 per 3) d. d. Berlin, den 12. August 1874 per 3 d. 4. Berlin, den J. August 1871 per

. ö Sa. 357 Thlr. J Sgr. 7 . 10566 Mk. 92 Pf. Der Kaufmann Albert Bühring zu Falkenstein i / Voigtl. hat wegen obiger *

nebft 6x Zinsen von den respektien Fälligkeitz erminen obiger VWechsei in actis B. Fir. 390 46 1875 I die Wechselklage gegen den ꝛc. Aronsohn erhoben. ö.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des 2c. Aronsohn unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgeferdert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhand—

ö den 4. Juni 18375, Vormittags U Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebände, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen

. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden 2. n,. erachtet und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus—

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation Il.

60 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. 42 J

* 2

* * *

3 Sa d r , Fr

* = 2 18s! Snbhastations⸗Patent.

Das der Handelsgesellschaft Tiedemann, Runge K Comp. zu Charlottenburg gehörige, in Charlotten⸗ burg belegene, im Grundbuch von Charlottenburg Band 41 Nr. 1848 Blatt 129 verzeichnete Fabrik⸗ grundstück nebst Zubehör soll

den 20. Marz 1875, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den

über die Ertheilung des Zuschlags den 23. März 1875, Mittags 12 Uhr, ebendaselbst, Zimmer Nr. I16, verkündet werden.

Flächenmaß von 1 Hekt. 64 Are 54 Qu. M, und sind die auf demselben befindlichen Fabrikgebäude n. s. w. zur Grundsteuer noch nicht veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, in- gleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗

bedingungen sind in unserm Bureau B. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das , ,, bedürfende, aber nicht eingetragene ealrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ 66. dieselben zur Vermeidung der Präklusion pätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Charlottenburg, den 2. Dezember 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Subhastations⸗Richter.

Nothwendige Subhastation.

Die den Benefizial⸗Erben des Rittergutsbesitzers Theodor v. Falken Plachect gehörigen, in Pniewno, 261 und Bromken belegenen, im Hypotheken

uche

23 6 7 ö Rittergut Pniewno Nr. 139 mit dem Vorwerke Julienhof und Bremken Nr. 15 verzeichneten Grundftücke sollen am 31 Mai er., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Verhandlungszimmer Nr.], im Wege nothwendiger Subhagstation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags . am 3. Juni er., Mittags 12 Uhr, in demselben Zimmer verkündet werden. Es beträgt. das Gesammtmaß der der Grund⸗ steuer unterliegenden Flachen der Grundstücke: Vniewno mit Julienhof; 488 Hektar 76 Ar 40 Q-Mtr., resp. 342 Hektar 52 Ar 00 Q-Mtr., Bromken 253 Hektar 65 Ar 50 Q.-⸗Mtr ; der Rein⸗ ertrag, nach welchem die Grundstücke zur Grundsteuer veranlagt worden: Pniewno: 1937 Thlr. Omg, Julienhof 600 Thlr. 330 und Bromken 564 Thlr. zesieo; der Nutzungswerth, nach welchem die Grund⸗ stũcke zur e ,. veranlagt worden: Priewno 174 Thlr., Julienhof 33 Thlr., Bromken 7 Thlr. Die die Grundstücke betreffenden Auszüge aus der Steuerrolle, Hypothekenschein und andere dieselben angehende achweisungen, können in unserem Bureau III. eingesehen werden. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der PVräklusion spätestens im Versteigerungs⸗Termine anzumelden. Schwetz, den 27. Februgr 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

1462]

In Sachen der 326 des Metalldrehers Andreas Muß, Catharina Elisabeth, geh. Eubel, dahier, Klägerin, gegen ihren genannten Ehemann Andreas Muß, früher zu Cassel, zur Zeit vorüber⸗ ehend in Bremen (dermalen unbekannt wo?), Ver⸗ agten, wegen —— * wird Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 5. Mai 1875, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Beide Theile werden aufgefordert, darin persönlich zu erscheinen oder sich durch einen zulässt⸗ gen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Erscheint die eine der Parteien nicht, so tritt auf Antrag der anderen Partei die Kontumazialverhandlung ein. Dem Verklagten, welcher bescheinigtermaßen unbe⸗

e nl is ie er, .

Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil

Das zu versteigernde Grundstück hat ein Gesammt⸗

stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗

Wege der Bekanntmachung durch öffentliche Blätter mit dem Bemerken zu. daß die weiter ergehenden Verfügungen einschließlich des Erkenntnisses nur durch Anschlag im Gerichtslokal werden bekannt ge⸗ macht werden. Cassel, den 20. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Schultheis.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Holzverkanuf. Am 15. März er., Vormittags 19 Uhr, sollen aus dem Einschlage der Oberförsterei Groß - Schönebeck pro 1875 im Gasthofe des Herrn Kreh hierselbst nachstehende Hölzer öffentlich meist⸗ bietend versteigert werden: 1) Forstbelauf Proetze Jagen 21e. 410 Stück Birken und 1390 Stück Elsen⸗ und Kiefern- Nutzenden, 2) Forsibelauf Klein Dölln Zagen 329. 190 Stuͤck Kiefern Bau⸗ holz, 3) Forstbelanf Fremmersee Jagen 290 a. 25 Stück Eichen-, Birken und Kiefern⸗-Nutzenden, 4) Forstbelauf Rehluch Jagen 204. 76 Stück Kiefern ⸗Bauholz. Die Aufmaß ⸗Register von obigen Hölzern können in der Registratur des Unterzeich⸗ neten vom 8. März er. ab eingesehen werden, auch sind die betreffenden Förster angewiesen, die Hölzer auf Verlangen an Ort und Stelle vorzuzeigen. Ein Fünftheil des Kaupfpreises ist im Termin sofort zu zahlen, die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Groß⸗Schönebeck, den 3. März 1575. Der Oberförster. Witte.

Aus dem Königlichen Forstrevier Alt. Christburg sollen circa 2300 Stück Kiefern⸗Nutzhölzer, soge⸗ nannte Handelshölzer, Freitag, den 19 Marz 1875, von Vormittags 10 Ußsr ab, im Rothschen Hotel zu Christburg öffentlich versteigert werden, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Hölzer ganz in der Nähe der flöß⸗ baren Wasserstraße am Geserich⸗See lagern.

Alt ⸗Christburg, den 3. März 1875.

Königliche Ober försterei.

Verkauf von ausrangirten Bekleidungs- Stücken. Dienstag, den 9. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Kasernenhofe des unter⸗ zeichneten Bataillons Waldemarstraße 63 ver- schiedene agusrangirte Bekleidungs⸗Stücke, als: ö. Waffenröcke, Halsbinden, Drillichjacken, Tuch und leinene Hosen, Mäntel, Hemden ꝛc. an den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung öffentlich verkauft werden. Berlin, den 4. Mär; 1875. Srandenburgisches Train Bataillon Nr. 3.

(14531 Bekanntmachung.

Von der unterzeichneten Kommission sind im Wege

der öffentlichen Sabmisston:

116 Stück Sicheln,

112 . Achsschmierbüchsen, Blendlaternen, a. Behrer, leine Bohrer, , ,.

ettenglieder,

Korb oder Schrootsägen mit Futteral, Lünsen,

eiserne Schienen,

Schienennãͤgel, Gabelschraubenschlũssel, Vorhängeschlosser,

17 , Wagenwinden,

zu beschaffen. Der Submissiongtermin wird auf den 18. März er,, Vormittags 10 Uhr,

im Train Depot Bureau anberaumt, woselbst die Lieferungsbedingungen, sowie die Proben und Zeich⸗ nungen eing esehen werden können, auch werden die Bedingungen gegen Einsendung der Kopialgebühren (69 Pfennige) auf Verlangen Übersandt.

, werden hiermit aufgefordert, ihre Offerten bis zu dem oben festgesetzten Termin porto⸗ frei und mit der Aufschrift: „Offerte anf die Lieferun zeug, Vorrathssachen und einzureichen.

osen, den 5. März 1875.

Die Material · Verwaltungs Kommisston des

a n a , a, a, a, , , .

von Schanz ,

Bekanntmachung. Vom 28. Februar d. Iz. ab betragen die Ver⸗ kaufspreise der hiesigen Produkte bis auf Weiteres: für den Debit auf dem auf der Land⸗ und Eisen⸗ Wasserwege bahn. pr. Cbm. pr. Cbm. . 6. I) für rohe Werk I a. größere 24 stũcke U b. kleinere 21

für extra Bausteine 3) für gewöhnliche Bausteine fůr Brennsteine ! 5) für Kothen⸗ 86) für Zwittersteine 7) fũr Kalksteingerõll . . für eine Kahn⸗ 8) für Kalkstein / ladung grutz für eine 2spãn⸗ nige Fuhre.

O DM do R COMO,

9) Stückenkalk 10 Mehlkalk 3393 Die Preise gelten ab hier. Die näheren Verkaufs— bedingungen werden auf portofreie Anfragen von der Berginspektion mitgetheilt. Rüdersdorf, den 24 Februar 1875. Königliche Berginspektion.

lissoh Oberschlesische Eisenbahn.

Die Herstellung des eisernen Ueberbaues von 17 Brücken resp. Wegeunterführungen auf den Bahn— ftrecken Rasselwitz⸗Cosel, Neisse⸗Ziegenhals und Ras⸗ selwitz⸗Deutschwette 1 zusammen veranschlagt

zu 287,263 Kilogr. Schmiede und ; 14946 do. Gußeisen soll in mehrere Loose getheilt im Wege der öffent⸗ lichen Submission verdungen werden.

Die Submissionsbedingungen, Gewichtsberechnun⸗ gen und Zeichnungen liegen in unserm Central-⸗Bu⸗ reau, Abtheilung III. hierselbst, Teichstraße Nr. 18 zur Einsicht aus, von wo die Bedingungen auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden kõnnen.

Offerten sind portofrei, verstegelt und versehen mit der Aufschrift:

„Submission auf die Herstellung des eiser⸗ nen Ueberbaues von Brücken 24 der Bahn⸗ strecken Rasselwitz⸗Cosel · Neisse · Ziegenhals und Rasselwitz Deutschwette⸗ bis zu dem auf Montag, den 15. März d. Is, Vormittags 11 Uhr, in dem oben bezeichneten Central⸗Burean anberaum⸗ ten Submisstonstermin an uns einzureichen, wo de⸗ ren Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. Breslau, den 27. Februar 1875. Königliche Direktion.

4's! Ohberschlesische Eisenbahn. Für die 31x Meter (freitragend) weite Fußweg⸗ überführung im Bahnhof Zabrze ist die Lieferung und Aufstellnng eines eisernen Ueberbanes, bestehend aus circa 10,617 Kilogr. Schmmiedeeifen, 6869 Kilagr. Gu eisen und 23 Kilogr. Gußstahl erforderlich und zu vergeben. Termin zur Eröffnung der eingehenden Offerten ist auf Freitag, den 2. April 1875, Mittags 124 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion anberaumt, woselbst auch die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen eingesehen, resp. gegen Kopialien bezogen werden können. Fertigstellungstermin: 1. August 1875. Gleiwitz, den 1. März 1875. Königliche Betriebs Inspektion.

[1448 Bekanntmachung.

Der Reubaun von Wohnhänsern für Werft⸗ Unterbeamte und Werft Arbeiter am hiesigen Orte oder in nächster Nähe von Wilhelmshaven soll im Wege unbeschränkter Submission vergeben werden.

Unternehmer, welche geneigt sind, die Ausführun solcher Bauten zu übernehmen, werden hierdur aufgefordert, versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Bau von Wohnhänsern für Unterbeamte ö und Arbeiter bis spätestens zum 17. d. Mts., Mittags 12 Uhr, an die unterzeichnete Behörde einzureichen. Bauprogramm und nähere Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus, welche auf portofreie Anträge auch abschriftlich gegen Erstat⸗ tung der Kosten mitgetheilt werden können. Wilhelmshaven, den 3. März 1875. Kaiserliche Werft.

Verloosung, Amortisation, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Nachdem von den in Gemäßheit der k machung der Königlichen Verwaltung der Rieder⸗ schlesisch.Märkischen Eisenbahn vom 8. November 1851 gekündigten fünsprozentigen Prioritäts-Obliga—=

tionen Serie III. à 100 Thaler die Nummern 21597. 21598. 21599. 21600. 21601 trotz des wiederholten und in den letzten 10 Jahren regelmäßig allsährlich erfolgten Aufrufs zur Reali= sation nicht eingereicht worden sind, werden dieselben nunmehr nach den Bestimmungen im 5. 9 des drit⸗ ten Nachtrags zum Statut der Niederschlestsch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 9. Juli 1847 geri S. 344) hierdurch für präkludirt und die nhaber der gedachten Obligationen aller ihrer Rechte aus denselben verlustig erklärt. Berlin, den 20. Februar 1875.

bannt wo? abwesend ist, geht diese Vorladung im

Train · Depots 5. Armer Corps.

Königliche Direktion der Rieder l ie e fe Eisenbahn.