1875 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Den fünften Gegenstand der Tagesordnung bildete die ein⸗ malige Schlußberathung über den Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, be⸗ treffend die Konsolidation Preußischer Staats⸗ anleihen. Der Referent Graf v. d. Schulenburg⸗Angern beantragte: die im 5§. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation Preußischer Staatsanleihen, vor⸗ geschriebene Rechenschaft durch den Bericht des Finanz⸗ Ministers als geführt anzuerkennen und das Haus genehmigte diesen Antrag ohne Debatte.

Als sechster Gegenstand der Tagesordnung folgte die ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der in den 58§. 2 und 3 des Gesetzes vom 21. Mai 1856 festgestellten Pauschbeträge der in den hohenzollern⸗ schen Landen zur Erhebung gelangenden Wirthschafts⸗ abgabe. Auf Antrag des Referenten Grafen zu Gulenburg nahm das Haus diesen Gesetzentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause unverändert an.

Der siebente Gegenstand war die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderungen der direkten Steuern in den hohenzollernschen Landen. Auch dieser Gesetzentwurf wurde auf Antrag des Referenten Hrn. Bitter in unveränderter Fassung vom Hause ange⸗ nommen.

Als achter Gegenstand stand die Wahl von zwei Mit— gliedern der Staatsschulden⸗Kommission auf der Tages⸗ ordnung. Hr. Hasselbach, der bisher Mitglied dieser Kommisston war, bat, diesmal von seiner Wiederwahl Abstand zu nehmen, da das Amt für ihn zu zeitraubend und beschwerlich sei. Auf Antrag des Grafen Rittberg wurde die Wahl durch Akkla⸗ mation vorgenommen und wurden hierbei der Graf zur Lippe wieder und der General⸗Auditeur Fleck nen gewählt.

Der neunte Gegenstand der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mitgliedern der Matrikel⸗Kommission. Auf Antrag des Grafen Rittberg wurden die bisherigen Mitglieder Graf zur Lippe und von Kröcher durch Akklamation wieder gewählt.

Endlich wurde auf Antrag des Grafen Itzenplitz der Graf

Zieten⸗Schwerin ebenfalls durch Akklamation zum Schrift⸗ führer gewählt und nahm auch die auf ihn gefallene Wahl an.

Hiermit wurde die Sitzung um 3 Uhr 10 Minuten ge⸗ schlossen.

In der heutigen (6) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und als Regierungs⸗ Kommissarien der Präsident Herzbruch und der Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath Dr. Forch beiwohnten, und welche der Präsident, Erster Vize⸗Präsident v. Bernuth, um 111 Uhr eröffnete, er⸗ klärte zunächst Graf zur Lippe, daß er die auf ihn gefallene Wahl als Mitglied der Staatsschulden⸗ und der Matrikel⸗Kom⸗ mission annehme, und gleichzeitig dem Hause für das ihm be⸗ wiesene Vertrauen seinen Dank ausspreche. Dann trat das Haus in die Tagesordnung, deren einziger Gegenstand der Be⸗ richt der X. Kommission über den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Auflösung des Lehnsverbandes der nach dem Lehnrecht der Kur⸗, Alt⸗ und Neumark zu be⸗ urtheilenden Lehne. Die Kommission hat die Regierungs⸗ vorlage in zahlreichen Punkten verändert, und empfiehlt diese

Aenderungen zur Annahme. In der General⸗Diskussion, welche von dem Referenten, Hrn. v. Wedell, eingeleitet wurde, wies der Letztere darauf hin, daß die vorge⸗ nommenen Aenderungen größtentheils nur formeller oder redak⸗ tioneller Natur seien, denn zu materiellen Aenderungen habe die Vorlage der Kommission keine Veranlassung geboten, und empfahl dieselben zur Annahme. Der Justizminister Dr. Leonhardt er⸗ klärte sich Namens der Staatsregierung mit den vorgeschlagenen Aenderungen einverstanden, mit Ausnahme des Schlußsatzes des 5§. 28, welchem er in der vorgeschlagenen Form nicht zu⸗ stimmen könne und über den er sich an der betreffenden Stelle der Spezialdiskussion noch weitere Aeußerungen vorbehalte. Nachdem noch Graf von Itzenplitz den Antrag der Kommission zur Annahme empfohlen, wurde die General⸗Diskussion geschlossen.

In der Spezialdiskussion wurden die beiden ersten Para⸗ graphen der Vorlage nach den Anträgen der Kommission ohne Diskussioöon angenommen, und zwar §. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage, der 8. 2 bei Schluß des Blattes in folgen⸗ der Fassung:

Innerhalb des Zeitraums von vier Jahren, von der Gesetzeskraft dieses Gesetzes an gerechnet, kann die Auflösung des Lehnsverbandes der im 5. JI bezeichneten Lehne, welche sich im Besitz eines Mitgliedes der lehntragenden Familie befinden, mittelst Umwandlung in freies Eigenthum durch einen nach den jetzt geltenden Vorschriften zu fassen⸗ den Familienschlutz erfolgen.

Während desselben Zeitraums können Lehngüter unter der im §. 14 bestimmten Voraussetzung und mit der 5. 15 festgesetzten Stem⸗ Pelermäßigung von dem Besitzer unter Zustimmung der beiden näch⸗ sten nach 55.2 bis 4 des Gesetzes vom 15 Mai 1852 (Ges⸗Samml. S. 290) zu bestimmenden Agnaten in beständige Familienfideikommisse für die zur Lehnssuccession berufenen Familienmitglieder verwandelt werden. Auch findet die beschränkende Vorschrift des 8§. 56, Theil II. Titel 4, des Allgemeinen Landrechts nicht Statt.

Kann der Lehnsbesitzer die Zustimmung auch nur Eines der Agnaten nicht erlangen, so tritt das in den 55. 13, 17 und 18 des Besetzes vom 15. Febrnar 1840 (Ges.-Samml. S. 20) angeordnete Verfahren mit den daselbst bezeichneten Folgen ein.

Im ferneren Verlaufe der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 6. d. M. wurde die Berathung des Stats der Eisenbahnverwaltung fortgesetzt, und zwar das Extraordinarium berathen. Dasselbe wurde ohne erhebliche Debatten nach den Vorschlägen der Budgetkommission bewilligt. Bei dieser Gelegenheit erklärte sich der Handels⸗Minister Dr. Achen⸗ bach bereit, dem Hause eine Uebersicht über den Fortgang der Bauten vorzullegen, die von dem Abg. von Benda gewünscht war. Abg. Lutter oth beantragte, den Titel 16 zur Erbauung eines Bethauses auf Bahnhof Kohlfurt 26,400 M zu streichen, das Haus trat seinem Antrage jedoch nicht bei. Abg. Rickert brachte den Bau der Linie Be rlin⸗Wetzlar zur Sprache, und fragte an, ob die Staats⸗ regierung nicht darauf verzichten wolle. Der Handels⸗Minister Dr. Achen nach erklärte aber unter dem Beifall des Hauses, daß noch in diesem Jahre mit dem Bau energisch vorgegangen werden solle (S. unter Landtags⸗Angelegenheiten).

Dann trat das Haus in die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten ein Und erledigte das Kapitel der Einnahmen. Zu demselben wur⸗ den trotz des Widerspruchs des Regierungskommissars Geh. Regiermngs⸗Raths Dr. Forch folgende Anträge angenommen:

3 Abg. Schumann: . .

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Stacksregierung aufzufordern, dahin zu wirken, I) daß die Präben Den des Bomkapiteis in Brandenburg nicht mehr an einzelne Per- sonen verliehen werden, sodann Y daß die Gisammteinkünfte des

Domstifts Brandenburg baldmöglichst zu Kirchen⸗ und Schulzwecken überwiesen werden.“ 2) des Abg. Dr. Eberty: ; „Die Staatsregierung aufzufordern, die Etats der Domstifter Merseburg, Naumburg, Zeitz und Brandenburg für 1875, insbesondere

den Nachweis der Pfründeninhaber und der Veränderung der Zahl.

2 seit dem Jahre 1866 dem Landtage noch in dieser Session vorzulegen.“

; * der Debatte über diese Anträge betheiligten sich außer den Antragstellern und dem Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Forch noch der Abg. Wmdthorst (Meppen) und der Staats⸗ Minister Hr. Falk (S. unter Landtagsangelegenheiten). Die Einnahmen wurden bewilligt.

Schluß 41/4 Uhr. Naͤchste Sitzung Dienstag 10 Uhr.

Der Minister des Innern hat es in einem Cirkularerlaß vom 22. v. M. nicht für zulässig erachtet, den Gemeindebe⸗ hörden die Frankirung der auf Requisition der Standes⸗ ämter, namentlich in Aufgebotssachen (5. 29 des Gesetzes vom 9. März v. J) von ihnen abzusendenden Schreiben zur unbe⸗ dingten Pflicht zu machen. Mit Rücksicht auf die unverhält⸗ niß mäßigen Weiterungen, welche die Wiedereinziehung des Portos von dem Extrahenten des Äufgebotes oder von der sonst etwa für verpflichtet zu erachtenden Person im Gefolge haben muß, empfiehlt der Minister gleichwohl, darauf hinzuwirken, daß die Gemeindebehörden in den hier in Rede stehenden Fällen unter gegenseitiger Verzichtleistung auf eventuelle Erstattungsansprüche, die Frankirung durchweg eintreten lassen.

Der Minister des Innern hat die Ober⸗-Präsidenten durch einen Cirkularerlaß vom 22. v. M. auf den Cirkular⸗ erlaß vom 8. Juni v. J. (Ministerial⸗Blatt S. 141) verwiesen, in welchem bestimmt ist, daß bei der Zerlegung eines Standes⸗ registers in mehrere Bände, der erste ꝛc. Band sobald zur Benutzung des gweiten 2. Bandes übergegangen werden muß unter . auf den letzteren abzuschließen sei. Dem Abschluß vermerke wird (beispielsweise) folgende Fas⸗ sung zu geben sein:

Vorstehender Band J. des Exemplars des Geburts⸗

2c. Regisfters für das Jahr 18764), enthaltend (sechs und neunzig ꝛc.) f ment wird unter Hinweisung auf Band II. hiermit abge⸗ schlossen.

.. 18704.

Der Standesbeamte (ohne Siegel) N.

Der Justiz⸗Minister hat sich mit dieser Fassung einverstanden erklärt.

Wörtliche (einfache) Beleidigungen können, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 10. Februar er., von der Staatsanwaltschaft auf Antrag des Beleidigten verfolgt werden. Zur Motivirung dieser Entscheidung geht das erwähnte Erkenntniß des Ober⸗Tribunals auf die Geschichte der strafrechtlichen Bestimmungen über die Verfolgbarkeit von Beleidigungen in Preußen ein, woraus folgende Daten hervor⸗ gehoben werden: Während vor Erlaß des Preußischen Straf⸗ gesetzbuches nach dem preußischen Gesetze vom 1. März 1850 in allen Fällen der Privatbeleidigung, welche der Verletzte nur im Wege des Civilprozesses verfolgen konnte, die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ermächtigt war, die Bestrafung des Beleidigers im Untersuchungsverfahren zu verlangen, ordnete das Einführungsgesetz zum Preußischen Strafgesetzbuch (§. 16) an, daß die „einfache“, unter die Ueber⸗ tretungen verwiesene Beleidigung (8. h. nicht thätlich, nicht öffentlich und nicht durch Verbreitung von Schriften begangene Beleidigung) nur im Wege des Civilprozesses verfolgt werde. Der 5§. 485 der qu. Straf⸗Proz⸗Ordn. vom 25. Juni 1867, betreffend die Verfolgung der einfachen Beleidigung, ist augen⸗ scheinlich dem preußischen Einführungsgesetz Art. 16 nachgebildet, und ruht auf demselben gesetzgeberischen Gedanken. Diese Grundlage mit ihrer Konsequenz ist jedoch durch das Reichs⸗ Strafgesetzbuch als beseitigt zu betrachten, weil dieses die im §. 185 flg. bedrohten Beleidigungen, ohne die früher von den Ehrverletzungen abgezweigte einfache Privatbeleidigung des Preuß. Str. Ges. Buches als solche zu kennen, gegnerisch als Vergehen aufgefaßt und allgemein das Maximum der Strafe schon für die nicht erschwerten Beleidigungen des §. 185 auf Geldstrafe his zu 200 Thlr. beziehungsweise auf Haft oder Gefängniß von einem Jahre setzt. Als Grund dieser Aenderung machen die Motive zum Reichs⸗Strafgesetzbuch den Erfahrungssatz gel⸗ tend, daß „die Ehre der Privatpersonen durch das preußische Gesetzhuch nicht wirksam genug geschützt sei und es darum ge⸗ rathen erscheine, diesen Schutz zu erhöhen.“

Der Contre⸗Admiral Henk, Direktor der Kaiserlichen Admiralität, hat sich behufs Inspizirung der Werfte und Depots nach Danzig ꝛc. begeben, ebenso der General⸗Major und Com⸗ mandeur der 11. Infanterie⸗Brigade Freiherr v. Meerscheidt⸗ Hüllessem zur Besichtigung des 3. Brandenburgischen In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 20 nach Wittenberg.

Bayern. München, 6. März. Die diesmaligen Vigilien für König Maximilian II. werden kommenden Dienstag Nachmittags und Mittwoch Vormittags in der Hof⸗ kirche zu St. Cajetan abgehalten werden. In einer, unter dem Vorsitze des Prinzen Luitpold diesen Mittag ab⸗ gehaltenen Sitzung des Staatsrathes gelangten, wie die Allg. Ztg. vernimmt, Vorlagen für den Landtag zur Berathung und Erledigung.

Korr. v. u. f. D.) In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses der Abgeordnetenkammer kündigte der Kriegs⸗Minister Frhr. v. Prankh die bevorstehende Vorlage eines Gesetzentwurfes über einen außerordentlichen Kredit zu Armeezwecken an; die zu fordernde Gesammtsumme beziffert ca. 3!“ Millionen und ist dazu bestimmt, das durch den im vergangenen Juli bewilligten Kredit Begonnene fortzuführen, bezw. zu vollenden. RKünftigen Montag Nachmittag treten die Mitglieder des XII. (Landtagswahlgesetz⸗3 Aus⸗ schusses der Abgeordnetenkammer zu einer vertraulichen Be⸗ sprechung über die bisherige Thätigkeit der Subkommission zu⸗ sammen.

Der zu einer außerordentlichen Versammlung einberu⸗ fene Landrath von Oberbayern hat nach Antrag seines Ausschusses in seiner vorgestrigen Sitzung beschlossen: für die von der Staatsregierung als nothwendig erkannten Erweiterungs⸗ bauten der Kreis⸗Irrenanstalt hierselbst, so wie zu Ver⸗ besserungen in derselben und zur Beseitigung verschiedener Miß⸗ stände eine Million Gulden zu bewilligen. Der Bedarf soll durch ein 4prozentiges Kreisanlehen von 1,800, 00 ( beschafft werden. Nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung dieses Be⸗ schlusses wäre ein entsprechender Gesetzentwurf an den Landtag

w

zu bringen.

8. März. (W. T. B.) Der Kriegs⸗Minister, General⸗ Lieutenant von Pranckh, brachte in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses einen Gesetzentwurf ein, betref- fend die Bewilligung eines außerordentlichen Mi⸗ litärkredits von 3327, 000 Fl. als Ergänzung des im vorigen Jahre bewilligten Kredits für Ausrüstungszwecke. Sodann wurde der Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der Militärbeamten berathen. Bei der Abstimmung erklärten sich 76 Abgeordnete für und 67 gegen die Annahme der Vorlage, welche somit, da für die Annahme zwei Drittel der Stimmen erforderlich war, abge⸗ lehnt wurde.

Die umfänglichen Verhandlungen zwischen der Staatsregierung und der Verwaltung der Bayer ischen Hypotheken- und Wechselbank sind gestern Abend zum Abschluß gelangt. Die Generalversammlung wird heute über diese Angelegenheit berathen.

Württemberg. Stuttgart, J. März. Der König hat durch Höchste Entschließung vom 5. März den mit der Füh⸗ rung des Kriegs⸗Ministeriums beauftragten General⸗Major v. Wundt zum Departements⸗Chef des Kriegswesens ernannt.

HSessen. Darm stadt, 5. März. (Fr. J) Am 8. d. wird der Finanz⸗Ausschuß der Zweiten Kammer wieder zusammentreten, zunächst um uͤber die beiden Eisenbahnvorlagen, betreffend einestheils den Abschluß eines Vertrags mit Baden wegen der Neckar⸗Bahn (Neckar⸗Gemünd⸗ESberbach⸗JFaxtfeld) und der Bahn Mannheim⸗Rosengarten, und anderntheils den Ver⸗ trag mit der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahngesellschaft wegen Fortführung der Odenwaldbahn nach Eberbach und beziehungs⸗ weise von Babenhausen nach Hanau, sowie wegen Erbauung einer Bahn von Frankfurt nach Rosengarten (Worms) in Be⸗ rathung zu treten. Gutem Vernehmen nach wird hierbei der Berichtsentwurf des Abg. Theobald zur Verlesung kommen.

Mecklenburg. Schwerin, 6. März. Von Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Großherzoge wurde gestern der Führer des mecklenburgischen Schiffes ‚Gustav“, Kapitän Zeplien, in Audienz empfangen. Gestern Abend wurde die von Sr. Königlichen Hoheit dem hiesigen Kriegervere in verliehene Fahne feierlich geweiht. Der Großherzog erschien persönlich zu der Festlichkeit und verweilte fast eine Stunde unter den Anwesenden. Zur Feier des Geburtstages Sr. Hoheit des Herzogs Wilhelm fand gestern Vormitlags auf dem Alten Garten eine größere Parade, Nachmittags im Schlosse ein Diner statt, wobei das Musikcorps des Ludwigsluster Dragoner⸗Regiments, welchem Se. Hoheit bekanntlich aggregirt ist, die Tafelmusik gah. Der Kriegerverein in Wismar hat auf seine Bitte um Verleihung einer Fahne, die Antwort aus dem Großherzoglichen Kabinet erhalten, daß Se. Königl. Hoh. diese Bitte gewähren wolle, die Uebergabe der Fahne werde jedoch erst zum 2. Dezember (Tag von Loigny) erfolgen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 3. März. Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Prin⸗ zessin Marie sind seit mehreren Tagen durch eine leichte Grippe an das Zimmer gefesselt.

Nach dem kürzlich publizirten Haushaltsplan der

Residenzstadt für das Jahr 1875 ist die Einnahme der Kämmerei⸗ kasse mit 244,743 6 die Ausgabe mit 234,538 ½ veranschlagt.

Anhalt. Dessau, 6. März. Die Gesetz⸗-Sammlung für das Herzogthum Anhalt veröffentlicht eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung wegen der Vergütung des Reiseaufwandes und der Umzugskosten der Staatsbeamten vom 8. Oktober 1873.

Sämmtliche landesfiskalische Kassenverwaltungen sind angewiesen, die im Baarvorrathe vorhandenen, beziehungsweise einkommenden Anhaltischen Staatskassenscheine von den übrigen Beständen augszusondern, und nicht wieder auszu⸗ geben, sondern an die HerRgliche Landeshauptkasse abzuführen und nöthigenfalls bei derselben umzutauschen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 7. März. Die „Wiener Ztg.“ veröffentlicht eine Kaiserliche Verordnung vom 3. d. M., durch welche die Landtage von Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit Krakau, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Bukowina, Mähren, Schlesten, Tirol, Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska, dann der Landtag von Triest mit seinem Gebiete auf den 6. April d. J. in ihre gesetzlichen Versammlungsorte einberufen werden.

Das Reichsgesetzblatt veroͤffentlicht die Konzessions⸗ urkunde vom 3. November 1874 für die Lokomotiv⸗Eisenbahn von Leobersdorf nach St. Pölten sammt Nebenlien; das Ueber⸗ einkommen vom 31. Januar 1875, betreffend die Leistung von Staatsvorschüssen zum Baue der Eisenhahn von Leobersdorf nach St. Pölten sammt Nebenlien; das Gesetz vom 29. Januar 1875, betreffend Aenderungen in der Gerichtsbarkeit der öster⸗ reichisch ungarischen Konsulargerichte in Aegypten; die Kund⸗ machung des Gesammt⸗Ministeriums vom 18. Februar 1875 in Betreff der Beschlüsse des Reichsraths über die Kaiserlichen Ver⸗ ordnungen vom 13. Mai 1873, womit der §. 14 der Statuten der privilegirten österreichischen Nationalbank abgeändert wurde, und vom 11. Oktober 1874, womit die erstgedachte Kaiserliche Verordnung wieder außer Wirksamkeit gesetzt wurde; die Ver⸗ ordnung des Ackerbau⸗Ministeriums vom 21. Februar 1875, betreffend die Anwendung des metrischen Maßes und Gewich⸗ tes bei den Bergbehörden.

Der General der Kavallerie und Kapitän der Königlich ungarischen Leibgarde Franz Graf Haller von Hallerkes ist in der Racht vom 5. auf den 6. März d. J. um die Mitter⸗ nachtsstunde gestorben. Seine letzte Unterschrift galt am 5. d. M. einer Stiftung für den verdienstvollsten Invaliden seines Re⸗ giments.

Im Abgeordnetenhause wurde am 5. 8d. M. die Spezialdebatte über die Gebäudesteuer eröffnet. Zuvor begrün⸗ dete Dr. Roser seinen Antrag, betreffend die Beurlaubung der nicht unmittelbar zum Militärdienste nothwendigen Mannschaft während der Erntezeit und schlug vor, den volkswirthschaftlichen Ausschuß mit der Vorberathung zu betrauen. Dieser Antrag wurde angenommen. Zur Vertheilung an die Abgeordneten ge⸗ langte der Bericht des konfesstonellen Ausschusses über den An⸗ trag, betreffend die Regelung der Nechtsvvwrhältnisse der Altkatho⸗ liken. In der Debatte über die Gebäudesteuer wurde F§. 1, mel⸗

cher die Objekte der Gebäudesteuer betrifft, nach längerer Tis⸗

kussion mit einem Zusatzantrage des Abg. Fux angenommen.

Die der Verfassungspartei angehörigen Mitglieder des *

Abgeordnetenhauses beabsichtigen eine Adresse an den beurlaub⸗ ten Handels⸗Minister Or. Banhans zu richten. Dieselbe ist schon in Cirkulation gesetzt und hat bereits zahlreiche Unter⸗ schriften gefunden.

Der Statthalter von Dalmatien, F3 M. Irhr. v. Rodich, ist behufs Feststellung des Programms der Reise des Kaisers nach Dalmatien hierher berufen worden.

P est, 5. März. Gestern fand ein mehrstündiger Minister⸗ rath statt.

Von den Anhängern des Grafen Lonyay dürften sich acht der konservativen Opposition anschließen. Der Ausschuß des liberalen Parteiklubs beschloß, die bisherigen Klublokalitäten der früheren Deak⸗Partei beizubehalten.

Die liberale Partei veranstaltet Sonntggs ein Banket. 26 . brachte heute der libemlen Partei einen

ackelzug.

Schweiz. Bern, 6. März. (W. T. B.) Der hiesige

protestantische Kirchen vorstand hat den römischen Ka⸗

tholiken die französische Kirche zur Abhaltung ihres Gottes⸗ dienstes überlassen.

Großbritannien und Irland. London, 7. März. (W. T. B.) Der Lordkanzler, Rt. Hon. Lord Cairns, hat formell seine Mißbilligung über die Wiedererrichtung des Oberhauses als Appellationsinstanz ausgedrückt. Jedoch glaubt man, daß diese Meinungsverschiedenheit des Lord⸗ kanzlers mit den anderen Ministern keinerlei ernstliche Folgen nach sich ziehen werde.

8. März. (W. T. B.) Der General Sir Hope Grant ist gestorben. Ein von 26 englischen Bischöfen un⸗ terzeichneter Aufruf an die Mitglieder der Hochkirche spricht sich gegen die Bestrebungen der ritualistischen Partei aus, welche unverkennbar eine Entfremdung der Geistlichen und Laien hervorgerufen hätten, und betont, daß ein enger Anschluß der Laienschaft und der Geistlichkeit an einander geboten erscheine, um gemeinsam den romanisirenden Tendenzen jener Partei ent⸗ gegenzutreten, und ihnen gegenüber die Grundsätze der Refor⸗ mation innerhalb der Hochkirche zur Geltung zu bringen.

Frankreich. Paris, J. März. (W. T. B.) (Telegramm der „Agence Havas.“ Die Verhandlungen über die Zu sammen⸗ fetzung des neuen Kabinets haben noch immer zu keinem definitiven Ergebniß geführt. Namentlich sind dadurch aufs Neue Schwierigkeiten entstanden, daß Bocher das Ministerium des Innern abgelehnt hat. Unter allen Umständen dürfte feststehen, daß Buffet die Vizepräsidentschaft des Kabinets übernimmt. Buffet und Dufaure waren heute Vormittag abermals zu einer Konferenz zusammengetreten.

Die Gouverneure von Paris, General Ladmirault und General Saget, Ne von einer großen Anzahl von Offizie⸗ ren und Ingenieuren begleitet waren, wohnten am 5. auf dem Bahnhof von Pantin bei Paris Versuchen mit dem Auf⸗ und Abladen von Artilleriegeräth bei. Dieselben sollen sehr gute Resultate geliefert haben. Man schreibt der Korr. „Havas“ aus Toulon, 5. d. M.: „Der seit mehreren Tagen angekün⸗ digte Versuch mit einem Torpedo hat gestern stattgefunden. Er ist vollständig gelungen. Die Fregatte „Sl dora do,“ welche das Opfer der Zerstörungsmaschine werden sollte, ist in einem erbärmlichen Zustande in den Hafen zurückgeschleppt wor⸗ den. Der Torpedo war mit 700 Kilogramm nasser Schieß⸗ baumwolle geladen und wurde zu Tausend Stücken zerschmet⸗ tert. Nicht nur die Schiffe auf der Rhede, sondern auch die Gebäude weit vom Ufer haben die Erschütterung verspürt“.

Spanien. Bayonne, 7. März. (W. T. B.) Nach hier eingetroffenen earlistischen Depeschen ist man carlistischer Seits gegen den General Eabrera sehr aufgebracht. Derselbe wird beschuldigt, karlistische Führer mittelst aus Madrid erhaltenen . zum Abfall von Don Carlos zu verleiten verursacht zu

aben.

Türkei. Konstantinopel, 5. März. (Wien. Ztg.) Die Berichte der Agenten der Hülfscomités für die von Hungers— noth heimgesuchten Bezirke lauten trostlos. In einem Distrikte, welcher eine Bevölkerung von 52 000 Seelen zählte, sind 20, 000 Menschen den Hungertod gestorben. Die Gesuche um Unter⸗ stützung mehren sich.

Rumänien. Bu karest, J. März. (W. T. B.) Die Regierung hat der Deputirtenkammer die Entwürfe wegen des Eisenbahnbaues von Plojesti an die Siebenbürgische Grenze und von Barbosch nach Braila vorgelegt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. März Ueber die Feier des hundertjährigen Jubiläums des Leibgarde⸗Husaren⸗Regiments Sr. Majestät des Kaisers schreibt der „Russ. Invalide“:

Anläßlich der Feier des hundertjährigen Bestehens des Garde⸗ Husaren⸗Regiments Sr. Majestät fand am 19. Februar (3. März) in der festlich dekorirten Manege des Ingenieurschlosses in Gezenwart Sr. Majestät des Kaisers feierlicher Gottesdienst und Kirchenparade statt. Das Regiment hatte zu Pferde, den rechten Flügel am Haupt- eingange, Aufstellung genommen, links von der Reserveschwadron stan⸗ den drei berittene Ordonnanzen, ein Offizier, ein Unteroffizier und ein Gemeiner, in der Uniform, die das Regiment bei seiner Gründung trug und der damaligen Zeit entsprechend, auf verschiedenfarbigen Pfer⸗ den. An der dem Boulevard zugekehrten Längsseite der Manege war eine mit rothem Tuch, Flaggen, tropischen Gewächsen und Schilden geschmückte Loge angehracht; von letzteren trug das große Mittelschild den Namenszug Sr. Majestät des Kaisers Alexander 11, die vier kleineren die Namenszüge der Kaiserin Katharina II. und der Kaiser Paul J., Alexander J. und Nikolai J. Auch an der dem Hauptein⸗ gange gegenüber liegenden Wand prangten Schilde, in der Mitte ein großes mit dem vereinigten Namenszuge des jetzt regierenden Kaisers und der Kaiserin Katharina II., der Gründerin des Regiments, zu beiden Seiten kleinere mit den Jahreszahlen 1775 und 1875. An der Estrade der Mittelloge standen zu Fuß 12 Mann in den früheren Uniformen des Regiments nach chronologischer Ordnung, rechts von derselben die verabschiedeten und beurlaubten Unter Militärs des Re—⸗ giments, die Zöglinge der Regimentsschule für Soldatenkinder und die bei der letzten Aushebung Eingereihten, sämmtlich eingekleidet und bewaffnet, aber nicht zu Pferde; links von der Loge endlich alle ehemaligen Offiziere des Regiments, unter ihnen Persgnen, die gegenwärtig in anderen Truppentheilen oder Ressorts dienen und hervorragende Stellungen einnehmen, andere in der Uniform der verabschiedeten Generale, noch andere in Fracks oder alterthümlichen Uniformen. Als ältester Repräsentant der früheren Offiziere des Regiments war Oberst Th. Groth J. anwesend, der bereits im Jahre 1827 den Dienst verlassen hatte. Gegen 12 Uhr begannen sich die neben der Hauptloge befindlichen Seitenlögen mit den zur . geladenen Damen zu füllen, deren jeder ein am Ein⸗ gange stehender Husaren⸗Unteroffizier ein kleines Bouquet überreichte. Um 127 Uhr erschien der zweite Chef des Regiments Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thronfolger, bald nach ihm der Ober-Kom⸗ mandirende Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nikolai Nikolaje⸗ witsch und gegen 1 Uhr nahmen in der großen Mittelloge Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürstin Thronfolger, die Groß⸗ fürstinnen Maria Pawlowng und Alexandra Petrowna und die Prinzessin Eugenie Maximilianowna von Aldenburg mit den Hof⸗ damen Platz. Bald nach 1 Uhr geruhte dann Se. Ma⸗ jestaͤt der Kaiser einzutreffen, gefolgt von, dem General-Adjutanten Albedinski, dem General⸗Major der Suite Fürsten Lobanow⸗Rosstowski und dem Flügel ⸗Adjutanten Grafen Stenbock ⸗Fermtt, welche drei an

diesem Tage den Dienst hatten. Nachdem Se. Majestät die Fronke abzeritten, jede Schwadron einzeln zum Feste beglückwünscht und dem Regiment dann für vieljährigen treuen Dienst gedankt hatte, wurde zum Gebet kommandirt. Der Regiments-Adjutant und der Wacht meister mit der Standarte stellten sich hinter dem Betpult in der Mitte der Manege neben welchem auf einem besonderen Tischchen ein Kästchen mit den Andreas händern lag, die Se. Majestät der Kaiser dem Regiment zum Jubiläum verliehen. Dieselhen trugen in Gold⸗ stickerei die , g,. 1775 Leib⸗Husaren⸗Schwadron“, „1792 Husaren⸗Regiment der Gatschinaschen Truppen Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Thronfolgers“, „1813 für Auszeichnung kei Nieder werfung und Vertreibung des Feindes aus den Grenzen Rußlands im Jahre 1812*, „1855 Leibgarde Husaren- Regiment Sr. Majestät“. Beim Beginn des Gebets stiegen Se. Majestät der Kaiser, die Mit⸗ lieder der Kaiserlichen Familie und der Regiments⸗Commandeur Baron Meyendorff von den Pferden; sobald dasselbe beendigt war, ergriff der Regiments⸗Commandeur die Standarte und neigte sie vor Sr. . der Priester besprengte sie mit Weihwasser, während Se. Majestät der Kaiser eigenhändig die neuverliehenen Bänder an die selbe knüpfte. Nach dieser Ceremonie wurde die Standarte wiederum an ihren Platz rn Se. Majestät stieg zu Pferde und es wurde zum Parademarsch kommandirt. Beim ersten Vorbeimarsch führte das Regiment der erste Chef, desselben, Se. Majestät der Kaiser, Höchstwelchem die beiden früheren Commgndeure des Regiments, General⸗Adjutant Albedinski und General⸗Major der Suite Graf Woronzow⸗Daschkow, folgten; hinter diesen ritt der zweite Chef des Regiments, Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thronfolger, dann der gegenwärtige Commandeur; vor dem ersten Zug der Leib— Schwadron der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch der Jängere und vor dem vierten Zug Se. Hoheit Prinz Konstantin Petrowitsch von Oldenburg. Se. Majestät der Kaiser salu⸗ tirte vor Ihre Kaiserliche Hoheit der Großfürstin Thronfolger und nahm dann an der Mittelloge vor dem Schilde mit dem Namengz⸗ zuge der Kaiserin Katharina Stellung, um das Regiment noch zwei— mal unter Führung seines zweiten Chefs defiliren zu lassen. Nach Beendigung dez Parademarsches dankte Se. Majestat dem Regiment nochmals und ritt dann an die früheren Offiziere heran. Vor dem General Lieutenant Mansey stehen bleibend, der früher in dem Garde⸗ Qusaren⸗Regiment gedient und Adjutant desselben gewesen, ernannte Se., Majestät ihn zu seinem General-Adjutanten; darauf ließ Se. Majestät den gegenwärtigen Regiments⸗Commandeur, den Comman⸗ deur der Leibschwadron Obersten Oliw und den früheren Commandeur, jetzt Stabschef des Garde⸗Corps, Grafen Woronzow-⸗Daschkow heran⸗ treten und ernannte die beiden ersteren zu Flügel Adjutanten, den letz⸗ teren zum General-Adjutanten. Die Ernennung des gegenwärtigen Regiments, Adjutanten Stabsrittmeisters Fürsten Wiasemsti zum Flügel Adjutanten war schon am Morgen bei dem Abholen der Standarte aus dem Palais erfolgt. Den Abschluß der seltenen Festlichkeit an diesem Tage bildete ein Festmahl im Wappensagl des Winterpalais, zu welchem alle gegen wärtigen Offiziere, die Aerzte, Bereiter, die invaliden Offiziere und Beamten, desgleichen alle früheren Offiziere und alle Chefs abgeson⸗ derter Truppentheile der Garde geladen waren. „uch Ihre Kaiser⸗ lichen Hoheiten die Großfürstin Thronfolger und die Großfürstinnen Maria Pawlowna und Alexandra Petrowna nahmen an dem Fest⸗ mahl Theil. An sämmtlichen Thüren des Saales standen je zwei Husaren in Uniformen früherer Zeiten und auf den Chören spielte abwechselnd die Musik des Chevalliergarde⸗Regiments, des Regiments der Garde zu Pferde und des Husaren-Regiments. Am Abend waren für die Untermilitärs des . im Alexandra⸗Theater sämmtliche Plätze, mit Ausnahme der Logen in der Belctage und im ersten Rang und der sechs ersten Reihen der Stühle belegt. Auch Se. Majestät der Kaiser wohnte der Vorstellung eine kurze Zeit bei. Am 20. Mittags endlich fand in den unteren Korridors des Winterpalais eine Bewirthung aller gegenwärtigen und früheren Untermilitärs des Regiments statt. . ; Aus Nikolajew schreibt man der St. Pet. Ztg.“:

Die Navigationsperiode des verflossenen Jahres hat vom 1. März bis zum 6. Dezember gedauert. Die Zahl der armir⸗ ten Schiffe des Schwarzen⸗Meergeschwaders betrug 33, darunter 1 Kaiserliche Dampf⸗Jacht, 1 Panzerschiff, 3 Schrauben⸗ Korvetten, 6 Dampfer, 12 Schooner, 2 Segel⸗Tender, 4 Leucht⸗ schiffe, 5 Schiffe waren auf Fahrten in ausländischen Meeren abwesend. Auf der Flotte dienten: 2 Admirale, 96 Flotten⸗ Stabs⸗ und Ober⸗Offiziere, 43 Steuermänner, 14 Marine⸗Artil⸗ leristen, 52 Ingenieur⸗Mechaniker, 1 Schiffs⸗Ingenieur, 27 Aerzte, 39 Gardemarins und Conducteure, 39 Flotten⸗Junker, 3 Junker und Unteroffiziere der Corps und 1970 Mann Untermilitärs. Außerdem waren bei einer hydrographischen Expedition, welche sich mit der Aufnahme und Vermessung des Schwarzen und Asowschen Meeres beschäftigt, 34 Stabs⸗ und Ober⸗Offiziere der Flotte und 300 Untermilitärs beschäftigt.

Asien. Singapore, 6. März. (W. T. B.) Die Mission des Oberst Sir A. Elarke an die beiden Könige von Siam ist von Erfolg gewesen, die beiden Könige haben sich ausgesöhnt, und der zweite König hat wieder seine Residenz bezogen. Handel und Verkehr sind wieder im vollen Gange.

Vereinswesen.

Der Preußische Frauen und Jungfrauen⸗Verein hielt heute Mittag 12 Uhr seine diesjährige Generalversammlung in Justiz-Ministerium ab. Die Hohe Protektorin des Vereins, Ihre Köntgliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl wohnte der Sitzung bei. Dem erstatteten Jahresberichte entnehmen wir, daß der Verein auch im vergangenen Jahre seine Thätigkeit zum Wohle nothleidender Invaliden und deren Angehörigen erfolgreich fortgesetzt hat. Die Einnahmen des Vereins betrugen 4246 Thlr., die Ausgaben 2875 Thlr. Die Zahl der Mitglieder hat sich um S6 vermehrt und beträgt zur Zeit 524. Die Weinachisausstellung, die von den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften besucht wurde, ergab einen Reingewinn von 2397 Thlrn. Für einmalige Unter stützungen wurden ausgegeben 2080 Thlr., zu fortlaufenden 534 Thlr. Die festliche Invalidenspeisung fand am 16. Juni im Karlsbade statt; 113 Invaliden und Veteranen gus den Feldzügen seit 1813 nahmen an derselben Theil. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl sprach Sich hierauf in anerkennenden Worten über die erfolgreiche Thätigkeit des Vereins aus und drückte den Damen des Vorstandes den Dank für deren Mühewaltung aus.

Der Berliner Hausfrauenverein hielt am Sonnabend im Bürgersaale des Rathhauses eine zahlreich besuchte Versammlung ab. Die Rechnungt⸗Revisoren haben die Bücher des Vereins ge⸗ prüft und richtig befunden, der Kassenbestand betrug am 31. Dezember i874 3560 Thlr.; die erbetene Decharge wurde von der Versammlung ertheilt. Frau Arnous theilte über die Dienstbotenfrage mit, daß wiederum eine Petition an das Abgeordnetenhaus gerichtet werden soll, um die Abänderung einiger Punkte in der Gesinde⸗ Ordnung zu erwirken. Es soll ferner ein Aufruf in hiesigen und auswärtigen Zeitungen erlassen werden, um diejenigen Kreise, aus denen vorzugsweise die Dienstmädchen stammen, über Ziel und Zweck des Berliner Hausfrauen⸗-Vereins zu unterrichten und den⸗ felben das Stellenvermittlungs⸗Bureau, das in diesem Jahre bereits von 629 Maͤdchen in Anspruch genommen worden ist, zur Benutzung zu empfehlen. Der in dem Aufruf enthaltene Hinweis auf Gewähr einer Heirathssteuer und 3 eines Krankenfonds soll auf Be⸗ schluß der Versammlung ausfallen. Schließlich berichtete Frau Arnous über die Art und Weise, wie nach Wegfall der Mahl- und Schlacht steuer die auch den Dienstboten auferlegte klassifizirte Einkommen⸗ steuer bestritten werden solle. Die Versammlung nahm, ohne ihren Mitgliedern einen Zwang in Lieser Angelegenheit aufzuerlegen, eine Resolution an, nach welcher die Steuer nur in dem Falle von dem Dienstmädchen zu bezahlen ist, wenn der Lohn desselben sich

über 120 M beläuft; beträgt er weniger, so zahlt die Herrschaft die Steuer. Frau Hofrath Süersen erfiattete hierauf 2 die Waschkommission. Der vom Verein im vorigen Jahre gehegte Plan, eine Waschanstalt auf Aktien zu gründen, konnte wegen man⸗ gelnder Betheiligung nicht ins Leben gerufen werden, da nur 1200 4 zur Dispesition gestellt wurden. Die Damen haben sich deshalb mit der städtischen Waschanstalt in der Schillingsstraße in Verbindung gesetzt, deren Vorstand bereitwillig annehmbare Bedingungen gefstellt hat. Wenn zwölf Waschzellen zu gleicher Zeit vom Verein benutzt werden, so würde sich fuͤr die einzelne Herrschaft, falls dieselbe die Wäscherin stellt, der Preis für eine Zelle auf I0. G., für 2 Zellen auf 1 60 normiren; stellt die An—⸗ stalt die Wäscherin, so kostet eine Zelle 1 M 20 3, zwei Zellen 1 6 59 3. Der Verein beabsichtigt alsdann, ein gemein⸗ schaftliches Fuhrwerk zum Transport der Wäsche von und nach der Anstalt anzunehmen, so daß sich im Ganzen ein Tag Wäsche auf 16 46 Unkosten stellen würde. Der Vorstand schlug vor, hierzu ein Kapital von 1200 M zur Disposttion zu stellen, da eine besondere Aufseherin , . und eine eigene Maschine zum Rollen der Wäschz erwor en werden soll. Die Versammlung beschloß hieraaf, einen Versuch mit der Wäsche in der städtischen Waschanstalt zu machen. Hieran schloß sich der Bericht des Herrn Th. Morgen⸗ stern über das Centralbureau in der Beuthstraße. Die Delegirken= versammlung der Deutschen Hausfrauen -⸗Vereine wird vom 14. bis 17. April in Berlin tagen.

J Statistische Nachrichten.

Die Zinkerzproduktion Deutschlands ist bedeutender als die irgend eines anderen Landes der Erde. Nach den Aufstellun⸗ gen des Kaiserlichen statistischen Amts in Heft III. Abtheilung 1 der, Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1874, betrug die Menge und der Werth der in den Jahren 1863 bis 1872 geförderten Zinkerze:

Menge: Werth: Menge: Werth: Etr. Thlr. Ctr. Thlr. 1553 5,833,864 1,731,974 1868 7,397,484 2,538. 027 1864 6,265,983 2,350, 848 1869 8, 100 498 2,859, SRg5 1865 6,706,965 2,362, 764 1870 7,335,603 2,315,429 1866 7062, 984 2.425, 063 1871 6,703,457 1,790 071 1857 I6378,573 2.680, 993 1872 S, 390, 854 2. 872, 223 Von der Förderung des Jahres 1872, welche 105793 Arbeiter be⸗ schäftigte, entfallen auf den preußischen Bergbau allein 8,236 313 Ctr. im Werthe von 2831, 4859 Thlr.; außerdem sind nur in Baden noch 1545541 tr, für 405754 Thlr. gefördert worden. Die ältesten und wichtigsten Zinkerzlager Preußens finden sich in Oberschlesten; die in den Bezirken Hildesheim, Arnsberg, Wiesbaden, Cöln und Aachen befindlichen sind erst später aufgeschlofsen, gewähren aber auch bereit eine namhafte Ausbeute und überragen die hier gewonnenen Erze an Gehalt die schlesischen. Es wurden 1872 gewonnen in den Bezirken: Oppeln 6752018 Ctr. für 1,8332, 1965 Thlr. Hildesheim 78,514 Ctr. für 1263838 Thlr., Arnsberg 622474 Ctr. für 277.299 Thlr., Wles⸗ baden 196, 807 Ctr. für 141,899 Thlr., Cöln 351,762 Ctr. für 271,577 Thlr., Aachen 106,111 Ctr. für 727,255 Thlr. Zinkerzförderung in ge— ringerem Umfange hat auch in den Regierungsbezirken Münster, Min— den, Coblenz und Düsseldorf ftattgefunden.

Auf den deutschen Zinkhütten (1872: 36 mit 5975 Arbeitern) sind an Rohzink in den Jahren 1863 1872 produzirt worden:

Menge. Werth. Menge. Werth.

Ctr. Thlr. Ctr. Thlr. 1863 1,206,309 6,333,907 1868 1,322,636 S, 070, 530 1864 1,184,956 T7225, 611 1869 1,397,013 8,473,967 1865 1,129, 8099 6,926, 324 1870 1,279,598 7,139,942 1866 1BR20 4,419 7,607, 370 1871 1,165,943 7043, 594 1867 15277470 7.994, 093 1872 l, 167,727 7,805, 543

Von der Produktion des Jahres 1872 lieferte Preußen allein 1,161,035 Ctr. für 7,762, 165 Thlr. und zwar in den Regierungs- bezirken Oppeln (25 Werke) 650, 935 Ctr. für 4,550 245 Thlr., Arng— berg (2 W.) 160,854 Ctr. für 925,407 Thlr., Düsseldorf (2 W.) 129,375 Ctr., Cöln (1 W) 67.234 Ctr., Aachen 6 W) 153,057 Ctr. im Gesammtwerthe von 29.286513 Thlr. Außerdem entfallen auf das Königreich Sachsen (1 W.) 6687 tr. für 43,378 Thlr. Die Menge der im Jahre 1872 von jämmtlichen Hütten verarbeiteten Zinkerze belief sich auf 7,366,699 Ctr., nämlich: 7,160,686 Ctr. in- ländische und 296,913 Ctr. ausländische. Ein erheblicher Theil der Produktion an Rohzink und der aus letzterem erzeugten Zinkbleche wird nach dem Auslande abgesetzt. Im Jahre 1873 betrug die Ausfuhr aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebiets: an Rohzink 668 198 Ctr. (u. A. ostseewärts 128,680 Ctr., nach Oesterreich 1143306 Ctr., nach Belgien 73,885 Ctr., nach den Niederlanden 122,015 Ctr., nach Bremen j4,108 Ctr., nach Hamburg 210,572 Ctr.), an Zinkblechen 138,950 Ctr. (u. A. ostsecwärts 22,9576 Ctr., nach Rußland 4247 Ctr.', nach Oesterreich 14280 Etr', nach den Niederlanden 24415 Ctr, nach Bremen 9M7I8 Ctr., nach Hamburg 60,176 Ctr.) Der Werth dieses Exports beziffert sich auf 6,600,000 Thlr. (Rohzink 53504000 Thlr., Zinkbleche 1,250, 00 Thlr.), denen nur eine Einfuhr im Gesammtwertke von 771000 Thlr., nämlich 562.0900 Thlr. fur Rohzink und 209.0090 Thlr. für Zinkbleche, gegenübersteht.

Nr. 9 der statistischen Korrespondenz (Dr. E. Engel in Berlin) hat folgenden Inhalt: Die Fürsorge für die Geisteskran⸗ ken in der Rheinprovinz. Die Messe zu Nishnij⸗Nowgorod. Die französische Handelsflotte im Jahre 1874.

An der diesmaligen in München stattgehabten Prüfung für den Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienst in der Armee haben 39 u. Leute Theil genommen, von welchen nur 12 die Prüfung be⸗

tanden haben. Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das 3. (März.) Heft des J. Bandes (III. Jahrgang 1876) der, Deut schen Monatshefte“, Zeitschrift für die gesammten Kul= tur interessen des Deutschen Vaterlandes, im Auftrage der Redaktion des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats Anzeigers herausgegeben (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden e g. Der Königlich preußische Orden vom Schwar⸗= zen Adler. Denkschrift über die Reorganisation der allgemeinen Landesverwaltung des preußischen Staats. Die Fortführung der Monumenta Germaniae historica. Zur Anbahnung einer einheit⸗ lichen deutschen Rechtschreimbung. Die Organisation der evangeli⸗ schen Landeskirche in Preußen. Chronik des Deutschen Reichs. Monatschronik für Oktober und November 1874. DOesterreich⸗Ungarn. England. Italien. Türkei. Rußland. Amerika. Literatur.

Die näͤchste Versammlung der Juristischen Gesell⸗ schaft zu Berlin findet Sonnabend, den 13. März 1875, Abends 7 Uhr, in Poppenbergs Saal, Unter den Linden 33 statt. Auf der Tagesordnung steht: 1) Bericht des Hrn. Geheimen Finanzraths und Justitiarius der Königlichen Bank Koch über den neuen Entwurf der Konkursordnung. 2) Kurze Vorträge. .

Der „Allg. Zig.“ schreibt man aus München, 6. März: Se. Königliche Hoheit der Herzog Dr. Karl Theodor in Bayern, Bruder der Kaiserin von Oesterreich, welcher sich bekannt⸗ sich schon seit längerer Zeit den medizinischen Studien widmet und in den letzten Jahren auch die hiesigen Kliniken frequentirte, hat in der Augenheilaustalt des Hrn. Professors Dr. Aug. Rothmund und in dessen Gegenwart vor einigen Tagen zum erstenmal eine noch dazu sehr schwierige Augenoperation an einem Mann vollzogen und zwar mit dem gewänschten günstigsten Erfolg. .

Nach zehnjähriger Verwaltung des Königlich bayerischen allgemeinen Reichsarchivs und der acht demselben untergeord⸗ neten Kreisarchive wurde deren Direktor, der Königliche Universitäts⸗ Professor Dr. Franz v. Löher, zum Königlichen Geheimen Rath ernannt. Löhers ArchivVerwaltung war von durchgreifenden Re— formen im Personal und Geschäftsbetrieb wie in der innern Ord—⸗ nung und Repertorisirung der bayerischen Archive begleitet.

In dem Stadthause von Am sterdam hat vor Kurzem unter dem Vorsitze des Bürgermeifters eine zahlreiche Versammlung notabler Einwohner stattgefunden, um vorläufige Beschlüsse zu fassen bezüglich der projektirten Abhaltung einer Ausstellnng von Amsterdamer