1875 / 58 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

gütern die Bestimmungen der §5§. 3 ff. erst bei dem Ableben des letzten Fideikommißbesißers Anwendung. schlug der Regierungs⸗Kommiffar, Präsident Herzbruch vor, den letzten Satz: Im Uebrigen finden u. s. w.“ zu streichen, wäh⸗ rend fich der Graf zur Lippe gegen die Streichung aussprach, dagegen vorschlug, vor dem Schlußworte: Anwendung“ zu setzen: entsprechende. Das Haus schloß fich dem Vorschlage des Grafen zur Lippe an und genehmigte in dieser Fassung den §. 28 sowie das ganze Gesetz nach den 1 Beschlũssen. Damit war die Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. Tagesordnung: Berathung des Impfgesetzes und des Bankgesetzes.

In der heutigen (25) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertisch der Minister der geist⸗ lichen 2. Angelegenheiten Dr. Falk mit zahlreichen Kommissarien beiwohnte, gingen zunächst folgende Vorlagen ein: vom Finanz⸗ Minister der Etat der Einnahmen und Ausgaben der Ver⸗ waltung des vormaligen Kurfürstlich hessischen Haus fideikommisses, die allgemeinen Rechnungen über die Sinnahmen und Ausgaben des Jahres 1872 nebst den Bemerkungen der Dber⸗Rechnungskammer und ein Nachtrag zum Staatshaushalt für 1875; der letztere wurde sofort in die Budgetkommission verwiesen. Außerdem übersandte der Präsident des Herrenhauses eine Reihe von erledigten Vorlagen.

Dann trat das Haus in die Berathung der dauernden Ausgaben des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten ein Zum Kapitel 114, Minifterium, erörterte der Abg. Windthorst (Meppen) in einer längeren Rede die Frage der Trennung von Staat und Kirche und befürwortete die Einrichtung einer katho⸗ lischen Abtheilung im Ministerium der geistlichen Angelegenheiten oder auch Einsetzung eines besonderen katholischen Kultus⸗Mi⸗ nisters. Der Abg. Dr. Wehrenpfennig erwiderte darauf, daß der Minister der geistlichen Angelegenheiten als solcher mit den Konfessionen nichts zu thun habe, also eine Konfession keinen Einfluß auf seine Amtsführung haben könne, da er nur die Rechte des Staats allen Konfessionen gegenüber wahrzunehmen habe. Abg. von Schorlemer⸗Alst stellte noch einmal die For⸗ derung auf, daß die Katholiken irgendwie im Ministerium der geiftlichen Angelegenheiten vertreten sein müßten, weil sonst der Minister der geistlichen Angelegenheiten nicht die nöthige Kennt⸗ niß der Verhaͤltnifse haben könne. Nachdem der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. Falk, auf diese Bemerkungen geantwortet, wurde die Debatte geschlossen und das Kapitel 114 genehmigt, Kapitel 1142. wurde auf den Antrag des Abg. Windthorst (Bielefeld) gegen den Widerspruch des Regierungs⸗ Kommissars, Geh. Regierungs- Raths Lucanus, in folgender Fassung angenommen:

Kap. 11424. Gerichtshof für Ekirchliche Angelegenheiten. Be soldungen. Tit. 1. Der Präͤsident 3000 6 Tit. 2. 10 Mitglieder mit je 1500 6 15000 . Summa Tit. 1 und 2: 18900 4. Andere persönliche Auegaben. Tit. 3. Zur Remunerirung der Bureau⸗, Kanzlei⸗ und Unterbeamten 3000 0 Summa Tit. 3 für sich.

Die Kapitel 115: Evangelischer Ober⸗Kirchenrath; 116: Evangelische Konsistorien; 117: Eyvangelische Geistliche und

Kirchen; 118: Bisthümer; 119: Katholische Konsistorien; 129: Katholische Geistliche und Kirchen; 121: Provinzial Schul⸗Kolle⸗ Prüfungskommis⸗

gien und, bei Schluß des Blattes, 122: sionen, wurden ohne Debatte bewilligt.

Der Minister des Innern hat die Ober⸗Präsidenten in einem Cirkularerlaß vom 19. v. M. darauf aufmerksam gemacht, daß nach 5. 48 des Gesetzes vom 9. März 1874 nachträg⸗ liche Berichtigungen einer Eintragung in dem Stan⸗ desregister, wenn ein Antrag auf Berichtigung gestellt wird, oder wenn die Aufsichtsbehörde (in den Landgemeinden des Geltungsbereiches der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 der Kreisausschuß und in höherer Instanz das Verwaltungs⸗ gericht) eine solche von Amtswegen für erforderlich erach⸗ tet, nur auf Grund gerichtlicher Anordnung erfolgen können.

Im Uebrigen erachlet der Minister es für zweckmäßig, daß ein Kreisausschuß die Einwohnerschaft mittelst öffent⸗ licher Bekanntmachung auf die großen Mißstãnde aufmerksam gemacht hat, welche fur sie unvermeidlicherweise entstehen müssen, wenn einem Kinde in der Taufe andere als die in dem Stan⸗ desregister eingetragenen, rechtlich allein gültigen Vor⸗ namen beigelegt werden.

Die öffentliche Beschimpfung einer der bei⸗ den in Deutschland bestehenden Richtungen der ka⸗ tholischen Kirche (s. g. Neukatholizismus— Altkatholizis⸗ mus) wird nach einem Erkenntniß des Qber⸗Tribunals vom 19. Februar er. mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft. Der Pfarrer N. wurde in zweiter Instanz wegen öffentlicher Be⸗ schimpfung der katholischen Kirche im Inlande auf Grund des §8. 166 des Str. 6. B. verurtheilt. In der dagegen eingelegten Richtigkeits beschwerde machte gegen dieses Erkenntniß der An⸗ geklagte geltend, daß sein Angriff fich auf eine die Repräsen⸗ tation der neukatholischen Kirche bildende Partei bezogen und der Appellationsrichter irrthümlich diese Partei mit der ka⸗ tholischen Kirche als solche identifizirt habe. Das DOber⸗Tribunal erklãrte jedoch diesen Einwand für unbegründet und wies dem⸗ gemãß die Richtigkeits beschwerde zurück. „Vom Standpunkte des 5. 166 des Str. G. G.“, führt das Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals aus, ist es nicht zulässig, der auf dogmatischen Dif⸗ ferenzen beruhenden Spaltung innerhalb der rõmĩisch⸗katholischen Firche einen Einfluß auf die Anwendung des §. 166 cit. in der Art einzuräumen, daß nur der einen Richtung der Schutz dieses Gesetzes zu Theil werde, die Angehörigen der ande ren Richtung aber im vorliegenden Falle die Infallibilisten als ein bloße Partei, welche die katholische Kirche nicht mehr repräsentire, angesehen werden mũßten.

Der General der Kavallerie und kommandirende General des VI. Armee⸗Corps, von mpling, ist von Breslau, der General Lieutenant Graf Neidhardt von Gneisenau, Kommandant von Magdeburg, von Magdeburg hier einge⸗ troffen; Ersterer ist im Hötel Magdeburg, Letzterer im Hotel Hohenzollern abgestiegen.

Der Major Graf Tavern a, Königlich italienischer Militãr⸗ Bevollmãchtigter hierselbst, ist von dieser Stellung entbunden, und an seiner Stelle ist der Major Graf Del Manna hierzu er⸗ nannt worden und zur Uebernahme seiner neuen Stellung hier eingetroffen.

Bayern. München, 8. März. (B. T. B.) Wie die „Süddentsche Presse“ aus guter Quelle vernimmt, wird das beute in Folge der Haltung der patriotischen Partei von der Abgeordnelenkammer abgelehnte banerische Militãrpen⸗

von bayerischen liberalen Reichstagsabgeordneten als Reichsgesetz eingebracht werden.

Württemberg. Stuttgart, 8. März. (W. T. B.) Der „Staats⸗Anzeiger“ publizirt eine Königliche Verordnung, durch welche die Reichs markrechnung in Württemberg am 1. Juli 1875 eingeführt wird.

Baden. Die Verhandlungen der Strafkammer in Frei⸗ burg gegen den Bisthumsverweser Kübel find vom 4 auf den 11. Maͤrz vertagt worden; der Angeklagte hat bei denselben per⸗ sönlich zu erscheinen.

Mecklenburg. Malchin, 3. März. Die heutige Land⸗ 6 wurde vorzugsweise mit Berathungen über den Bericht des Steuercomits ausgefüllt. Darnach sind die Landes⸗ kassen in dem glücklichen Zustande, daß Stände statt des ganzen Edikts eine Erhebung von nur 43 desselben beschließen konnten. Gleichzeitig erschien auch der Comitsbericht über den Dünenbau bei Wustrow, worauf die Stände allerdings die geforderten 125, 000 S bewilligten, jedoch dersuchten sie den Großherzog, auch noch auswärtige Techniker über das Projekt zu befragen. Die Regierung hat versprochen, zu diesem Dünenbau ebenfalls 125,000 S aus der Renterei herzugeben.

4. März. Landtag. Ein schwerinsches Reskript vom 1. d. M. fordert die Stände auf, den Engeren Ausschuß zu potestiviren, rücksichtlich einer etwa erforderlich werdenden Aus⸗ führungs verordnung zum Reichsgesetz, betreffend die Beurkundung des Personenstandes, die ständische Bestimmung abzugeben. Es wird beschlossen, daß dem Engeren Ausschuß die Vollmacht er⸗ theilt werden solle, jedoch bleibe es ihm üÜüberlassen, nach Be⸗ finden entweder confidentiores oder einen conventus omnium et singulorum einzuberufen.

In Bezug auf den Verordnungsentwurf, betreffend Allodifi⸗ kation der Lehngüter und die Erbfolge in Allodien, hatten Stände wegen Umfänglichkeit der Arbeit und Befristung bis zum nächsten Landtage gebeten, womit die Regierungen ihr Ein⸗ verstãndniß erklãren.

Ein schwerinsches Reskript beantragt die Erhöhung der Zu⸗ schüsse zur Unterhaltung der Gewerbeschulen aus dem städtischen Industriefonds um 337 Prozent, womit Stände denn auch ein⸗ verstanden sind, da die erhöhete Summe für alle Städte des Landes nur 29,500 6 beträgt.

Das ritterschaftliche Amt Buckow erbat beim Landtage die Gewährung von 15,000 ο aus allgemeinen Landesmitteln auf 5 Jahre von Johannis 1875 an zur Hebung der edlen Pferde⸗ zucht in Mecklenburg. Ein schwerinsches Restript empfahl die Bewilligung von 9000 M, indem es hervorhob, daß der Groß⸗ herzog auch bereit sei, M00 S zu dem Zwecke herzugeben. Es wurde mit 34 gegen 23 Stimmen beschlossen, man wolle die er⸗ betenen 15,000 60 bewilligen.

Auf einen Vortrag des Ober⸗Kirchenraths an das Ministerium hatte dieses beantragt, die Stempelpflichtigkeit auch bei Pfarr⸗ Küster⸗ und Schullehrer⸗Auseinandersetzungen zu erlassen, die nicht landesherrlichen Patronats seien. Bei solchen landesherrlichen Patronaten findet die Stempel⸗ steuer nicht statt. Diese Entfreiung kann das Zustiz⸗ Comité, welches das Reskript zu prüfen hatte, nicht gerechtfertigt finden. Es empfahl daher, einen Gesetzentwurf zu erbitten mit rückwirkender Kraft bis 1. Januar 1874 und den Engern Aus⸗ schuß zu bevollmächtigen, hierauf seine Zustimmung nach Er⸗ . zu erklären, damit nicht einseitige Befreiungen ferner vor⸗ ommen. ö p = 9. März (B. . B.) Die mecklenburg⸗schwerin sche Regierung hat in einer Mittheilung an den Landtag die ernste Besorgniß ausgedrückt, daß auch der gegenwärtige Landtag in Bezug auf die Verfassungssache refultatlos verlaufen werde und zugleich die Aufforderung an die Stände gerichtet, durch ihr Eingehen auf die landesherrlichen Propositionen noch im jetzigen ernsten Augenblick die Sand zur Verständigung zu bieten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 6. März. (Dr. J) IZIhre Königliche Hoheit die Großherzogin, welche bereits zur Zeit der Anwesenheit der sächsischen Majestäten lei⸗ dend war, hat sich noch nicht von der hartnäckigen Grippe er⸗ holt und darf ihre Gemächer noch nicht verlassen. Die thüringi⸗ schen Staaten haben bekanntlich in Zena das gemeinsame Ob er⸗ Appellationsgericht, ebenso Anhalt. Nach der bevor⸗ stehenden Gerichtsorganisation wird künftig eine dritte Instanz in Thüringen nicht bestehen, dagegen Jena Sitz des Ober⸗ Landes gerichs werden.

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 4. März. (Fr. J.) Noch ehe die Synodal⸗Verfaffung ins Leben tritt und damit das städtische Kirchen⸗Patronat aufhört, haben die hiesigen Stadt⸗ verordneten in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, die Oberpfarr⸗ stelle einzuziehen und die Stadt in zwei Kirchsprengel mit zwei Diakonaten und je einem Subdiakonus einzutheilen. Gleich⸗ zeitig wurde eine wesentliche Aufbesserung der Besoldungen der stãdtischen Geistlichen dahin beschlossen, daß der erste derselben 3 der zweite 1000, der dritte 3000 und der vierte 2500 6 erhalt.

Anhalt. Dessau, 6. März. Dem Landtage liegt ein Antrag der Regierung vor, in welchem dieselbe einen Staats⸗ zuschuß fordert, um einen allgemeinen Pfarrbesoldungs⸗ fo nds zu bilden und das Durchschnittseinkommen auch für die Geistlichen der älteren Landestheile auf 1173 Thlr. zu bringen. Da nur bei 57 Stellen das Einkommen ein geringeres ist, über⸗ dies zur Aufbesserung derselben schon 5009 Thlr. bewilligt sind, so handelt es fich nur noch um einen Zuschuß von 6514 Thlr.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 6. März. Der Staats-Minister v. Keyser hat sich dem Ver⸗ nehmen nach nach Berlin begeben. Die Geschãftsthãtigkeit der Schiedsmänner im Fürstenthum hat sich auch im vergan⸗ genen Jahre als erfolgreich erwiesen; von 965 bei den Schieds⸗ männern angebrachten Rechtssachen wurden 755 durch Vergleich erledigt, während 204 unverglichen und 6 am Jahres schlusse noch anhängig blieben.

Oesterreich⸗ Ungarn. Pest, 8. März. (B. T. B.) Der Finanz⸗Minister Szell erklärte in der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhaufes, daß die Regierung, da sie vor einem fertigen Budget stehe, dasselbe acceptire und betreffs einzelner Punkte desselben bei der Spezialdebatte Anträge stellen werde. Das Ergebniß der Schlußrechnung pro 1874 werde noch weitere Abstriche ermöglichen. Der Minister⸗Prãfident, Freiherr von Wenckheim, machte darauf Mittheilungen bezũglich derjenigen Vorlagen, welche die Regierung noch vor Schluß des . tages erledigt zu sehen wünsche. Die Spezialdebatte des Bud⸗

sionsgesetz in der nächsten Session des Deutschen Reichs tages

Schweiz. Bern, 8. März. (B. T. B) Der Natignal⸗ rath und der Ständerath sind zur Fortsetzung ihrer Winter⸗ session 42 wieder . z

Die äãgyptische egierung hat telegraphisch die Mittheilung hierher gelangen lassen, daß fie den Weltpost⸗ vertrag nunmehr ratifizirt habe.

J. Mãrz. (W. T. B.) En gland und die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben den Berner allgemeinen Post⸗ vertrag ebenfalls ratifizirt.

SGroßbritannien und Irland. London, 5. März. Die Königin gab gestern auf Windsor ein Bankett, bei wel⸗ chem außer dem Prinzen und der Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein, der Prinzessin Beatrice und mehreren Mit⸗ gliedern der hohen Aristokratie auch der russtsche Botschafter Graf Schuwaloff zugegen war. Der Besuch des Prinzen und der Prinzesfin von Wales in Chatham gelegentlich des Stapellaufes der Riesenfregatte „Alexandra“ wird der „Morning Post“ zufolge in Sala stattfinden. Die Kaiserin von Rußland die in Kurzem in England erwartet wird —, der Herzog und die Herzogin von Edinburgh, der Herzog von Cam⸗ hdrioge, und andere fürstliche Perfonen werden bei der Ceremonie zugegen sein.

Die Bischöfe der irischen Kirche haben den Dechanten von Cork zum Bischof von Ossorny gewählt.

Mr. Lowe ist zum Vorsitzenden des parlamentarischen De, ,, . über ausländische Staatsanleihen gewählt worden.

Dem „Globe“ zufolge hat das detachirte Geschwader unter dem Kommando des Contre⸗Admirals Randolph Befehl erhalten, die Falklands⸗Inseln zu verlassen und nach dem Cap der guten Hoffnung in See zu stechen. Das Geschwader besteht aus sechs Fregatten mit einer Gesammtbesatzung von 3000 Mann einschließlich der Offiziere und etwa 450 Mann Marinesoldaten.

Ueber die Umstände, unter welchen Mr. Margarn, der Dolmetscher der zur Entdeckung einer Route von Birma nach dem südwestlichen China ausgezogenen britischen Expedition ermordet wurde, theilt ein im Mini⸗ sterium für Indien eingegangenes Telegramm aus Kalkutta weitere Details mit. Danach wurde die Expedition am 22. Fe⸗ bruar von mehreren hundert Chinesen und einem Grenzstamme in Mauwine auf chinesischem Gebiet angegriffen. Das Gros der Expedition entkam mit einem Verlust von drei Verwundeten, verlor aber den größten Theil der Bagage, wenn nicht die ganze. Mr. Margary, ein ausgezeichneter Ingenieur, der sich der Ex⸗ pedition in Bhamo, über Land von Peling kommend, ange⸗ schlossen hatte, wurde mit fünf chinesischen Dienern umzingelt und getödtet.

S8. März. (W. T. B.) Im Oberhause zeigte der Lordkanzler, Lord Cairns, an, daß die Regierung fich zu ihrem Bedauern veranlaßt findet, die Amendirungs vorlage zu dem Gerichtsreformgesetz vom Jahre 1873 zurückzuziehen, nachdem die Abfsicht, die Dber⸗Gerichtshoheit des Oberhauses auf⸗ zuheben, auf so lebhaften Widerspruch gestoßen sei. Der Ent⸗ schluß der Regierung wurde von den Lords Selborne und Grey bemängelt, von Lord Derby und dem Herzog von Richmond gutgeheißen. Im Fortgang der Sitzung sah sich Lord Derby in Folge einer Anfrage Lord Granville's veranlaßt, die durch die englische Regierung erfolgte Anerkennung der Regie⸗ rung Serrano's und des Königs Alf ons in Spanien zu rechtfertigen; er sicherte dabei die Vorlegung der einschlägigen diplomatischen Korrespondenz zu, soweit solche mit Rücksicht auf andere Regierungen mitgetheilt werden könne.

Im Unterhause wurde der Antrag Hawsons auf Herab⸗ setzung der Ziffer der aktiven Armee mit 224 gegen 61 Stimmen abgelehnt.

Canada. Nach einer Kabeldepesche aus Ottawa hat die canadische Regierung in ihrem Parlament einen Gesetzentwurf eingebracht, der fie zur Auferlegung einer Kopf steuer auf Einwanderer befähigt, im Falle eine solche durch eine Ver⸗ biadung der Dampfschiffsrheder, ihre jetzigen Fahrpreise beizu⸗ behalten, nothwendig gemacht wird.

Frankreich. Paris, 8. März. (W. T. B.) Der For⸗ matien des Kabinets hat sich ein neues Hinderniß dadurch entgegengestellt, daß die Linke, falls das Ministerium des Innern einem Mitgliede des rechten Centrums übertragen werden sollte, die Besetzung eines weiteren Ministeriums aus ihrer Mitte verlangt. Auch der Herzog von Audiffret. Pasquier hat nunmehr die Ueber⸗ nahme des Ministeriums des Innern abgelehnt. Dem Ver⸗ nehmen nach beabsichtigt die Lin ke morgen in der National ver⸗ sammlung eine Interpellation über die Verzögerung der Bildung bes Ministeriums einzubringen, wenn dieselbe bis dahin nicht vollendet sein sollte. .

(Telegramm der „Agence Havas“) Buffet hat, wie in Deputirtenkreisen versichert wird, es nunmehr auf⸗ gegeben, sich ferner der Aufgabe der Bildung eines neuen Ministeriu ms zu unterziehen, wie es heißt, würden auch die Verhandlungen mit den Gruppen der Linken über Bil⸗ dung des neuen Kabinets nicht weiter fortgesetzt werden. Von anderer Seite sind dem widersprechende Nachrichten über die Lösung der Ministerkrists im Umlauf. Die Linke hat die Hoffnung, daß der Herzog von Audiffret⸗Pasquier sich zur n,, des Ministerktums des Innern bereit finden lassen würde, noch nicht aufgegeben und aus diesem Grunde ihre In⸗ terpellation über die Lösung der Ministerkrisis auf morgen vertagt.

Der „Avenir militaire“ schreibt: Die Union“ meldet, daß „der Kriegs⸗Minister die Absicht hegt, nächsten Herbst an die erste Klasse der Landwehr einen ersten Aufruf ergehen zu lassen. Diese Nachricht entbehrt jeder Begründung Kein Kontingent der Landwehr wird, wenn wenigstens nicht 8 vorkommen, die in diesem Augenblicke nichts voraussehen läßt, vor dem Monat September 1876 einberufen werden.

Der Ausschuß für die Heeresorganisirung hat seinen Nachtragsbericht, betreffend gewisse in dem Cadresgesetz vorzunehmende Detailänderungen, aufgesetzt. Diese Aende⸗ rungen lassen die Hauptgrundlagen des Gesetzes unange- tastet, welche sind: 1) Die Einrichtung des Rekrutirungs⸗ und des Mobilmachungsdienstes; 2) die Zerlegung des Infanterie⸗ Bataillons in vier aktive Eompagnien; 3) die Festsetzung eines durchschnittlichen Bestands der Truppenkörper und das daraus hervorgehende Verbot der halbjährigen Urlaube für andere Militärs, als für Offiziere, Unteroffiziere und wiederangeworbene Soldaten. Folgendes find die hauptsãchlichsten von dem Aus⸗ schuß vorgeschlagenen und an dem in zweiter Lesung beschlossenen Entwurfe vorzunehmenden Modifikationen: 1) Herabsetzung der Depot ⸗Compagnien in den 144 Linien⸗Regimentern des Innern von drei auf zwei, was eine Srsparniß von 2,361, 748

gets ist auf Mittwoch festgesetzt.

Francs zur Folge hätte; 2) Nichtbildung des vierten Re⸗

iments algerischer Tirailleurs, von dem die Rede gewesen 22 k 1,820 000 Fr. 3) Erhöhung von 124 auf 140

des Minimums der die aktiven Compagnien der drei algerischen

Tirailleur⸗ Regimenter bildenden gemeinen Soldaten. Diese Er⸗

die eben erwähnte Ersparniß auf 1419090 Fr.

z 4 Unterdrückung der 38 Eskadronschefs der

Artillerie. Ersparniß 281770 Fr. 5) Unterdrückung der

Bataillons⸗ Adjutanten der 40 Artillerie und Pontonniersregi⸗

menter. Ersparniß 107, 200 Fr. 6) Herabsetzung der zu jedem

der vier Genie⸗Regimenter gehörenden Depotkompagnien von drei

auf eine. Ersparniß 207. 901! Ir. 7) Unterdrückung der Bataillons⸗

Adjutanten des Genies Ersparniß 67, 140 Fr. Im Ganzen be⸗

laufen sich die durch die vorgeschlagenen Modifikationen bedingten

Ersparnisse auf 4 968,552 Fr., was die Ausgaben, welche die

neue Heeresorganistrung erfordern würde, auf 17, 709 418 Fr.

eduzirt. ;

; o, esailtes, 8. März. (W. T. B.) Nationalver⸗ samm lung. Das Gesetz über Freigebung der Fabrikation und des Handels mit Dynamitpul ver wurde definitiv angenommen. Der Dringlichkeitsantrag des Deputirten Ploeue, daß kein Aus⸗ länder ohne Zustimmung des Arbeits. Ministers zum Direktor einer Eisenbahngesellschaft gewählt werden duůrfe, wurde geneh⸗ migt. Hierauf begann die dritte Lesung des Armee⸗Cadregesetzes deffen beide erste Artikel unverändert angenommen wurden. Mit Berathung diefes Gesetzes wird morgen fortgefahren.

Spanien. Ein Telegramm des W. T. B. aus St. Jean de Luz, vom 8. März meldet: Die Carlisten haben mit der Be⸗ schießung von Orio begonnen, General Loma setzt seine Trup⸗ pen in Bewegung, um der Stadt zu Hülfe zu eilen. Der Verlust der Königlichen Truppen in dem Gef echte bei Bag⸗ nolas wird in carlistischen, aus Figueras hier eingegangenen Depeschen auf 300 Mann an Todten und Verwundeten ange⸗

geben. talien. Rom, 9. März. (W. T. B.) Der Senat hat . die Berathung des Artikels des Strafgesetz buchs über die Vergehen gegen die Religion begonnen. Die Diskussion ird heute fortgesetzt werden. ö . Der Kardinal Barili ist gestorben.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. März. Aus Wilna erhält die russ. „St. P. Ztg.“ telegraphisch die Nachricht, daß dem bekannten Beispiel der 45 uniirten, zur griechisch orthodoxen Konfession übergetretenen Gemeinden neuer⸗ dings 26 Kirchspiele des Gouvernements Sjedletz gefolgt sind. welche ebenfalls 36 , find, sie in den Schooß der riechisch⸗orthodoxen Kirche aufzunehmen. ? hilhn; der allgemeinen Aufnahme und Beschrei⸗ bung der russischen Flüsse und Seen, über deren zweck⸗ mäßige Ausführung gegenwärtig im Ministerium der Kommuni⸗ kationen eine besondere Kommission berãth, soll nach der „Mosk. Ztg.“ eine topographische Aufnahme der den Gewässern anliegen⸗ den Gegenden verbunden werden. . .

Die „Mosk. Itg. erfährt, daß das Ministercomite nach Durchsicht eines Memorials des Staats sekretãrs Walujew über die Resultate der im vergangenen Jahr zur Erforschung der Sümpfe ausgeführten Arbeiten sich mit voller Sympathie über dasselbe ausgesprochen habe. Zu gleicher Zeit hat das Minister. comite für nützlich erkannt, daß auch das Ministerium der Kommunikationen, insofern als bei den Arbeiten der von dem Domãnen⸗Ministerium abkommandirten Expedition zur Trocken⸗ legung von Sümpfen komplizirte hydrotechnische Fragen zu ent⸗ scheiden sein könnten, soweit als es nöthig erscheinen wird, sich an der Sache betheilige. Die Untersuchungen und Wasserablei⸗ tungen aus sumpfigen Gegenden sollen auch in dem laufen⸗ den Jahre in dem bisherigen Unfange und auf derselben Grund⸗ lage fortgesetzt werden.

; . 1 dem russischen Lager Nu kus wird der „‚Mosk. Ztg.“ unter dem 14. Januar geschrieben: .

Die unaufhörlichen Räubereien und Plünderungen Turkmenische r Banden im Changt Chiwa, ihre Widersetzlichkeit gegen den Chan, die ausgebliebene Zahlung der Kontribution haben den Befehls haber der Amu⸗Darjaabtheilung gezwungen, (ine Expedition auf das linke Ufer des Amu zu unternehmen. Die Infanterie des Streifcot h be⸗ fehligt Oberst · Lieutenant Komarow, die Kavallerie Oberst Nowo⸗ kreschtschenow. Am J. Januar zog das Corps, bestehend aus 3 Com⸗ pagnien des 3 Turkefstanschen Schützen Bataillons und 3 Cempagnien bes S8. Turkestanschen Linien Bataillons und s Geschũtzen aus and kam am Abend bis zur Stadt Schabbas Wali. Tags darauf machte sich auch die Kavallerie, 25 Ssottnjen stark, auf und traf in der Stadt Bij-⸗Basar mit der Infanterie zu⸗ sammen. Rachdem bei Chadja⸗Kul der Oberst Iwanow, der Ober⸗ Befehlshaber der Expedition, sich der Abtheilung angeschlossen, schlug mah am 3. Januar 4 Werst vom Fort Nukug ein Lager auf. Am 15. Januar follte das Corps über den Fluß setzen, die Infanterie womöglich direkt über das Eis, Kavallerie und Artillerie in bereits zurecht gestell en Barkassen. Aus Nukus kamen noch 2 Kanonen hinzu, so daß im Ganzen 8 Geschütze gegen die Turfmenen ins Feld gefuͤhrt werden. Auch 2 Schůtzen. Compagnien der Besatzung kamen hinzu, wogegen freilich die eine Compagnie vom S. Turkestanschen Linien Bataillon das Fort als Besatzung bezog. Der Munitionsorrath ist recht bedeutend: per Soldat 180 Patronen. Auch an Proviant, Thee, Jucker u. J. w. find bedeutende Vorräthe mitgenammen worden. Die Soldaten marschiren munter und gut trotz des Kothes und der Wärme ist der Gesundheitszustand vortrefflich.

Amerika. Aus Montevideo meldet eine Kabeldepesche vom 3. d. Die Ernennung von Señor Diego Alvear zum Gesand⸗ ten der argentinischen Republik bei Großbritannien und Italien. Don Earlos Soto, der General⸗Konsul für Uruguan in London, hat von dem Finanz⸗Minister in Montevideo ein Tele⸗ gramm erhalten, demzufolge die monatliche Rimesse für den Dienst der Anleihe an die Tondoner Filiale der La Plata⸗Bank

abgesandt wurde.

Asien. Dem in Caleutta erscheinenden Englishman⸗ zufolge sind daselbst Befehle von England eingegangen alle Regimenter in Zudien in Besreitschaft für aktiven Dien st zu halten.

Afrika. In London ist die Nachricht eingelaufen, daß der Sultan von Zanzibar seine Ansprüche auf Unyangembe aufgegeben hat. Die arabischen Handelsleute werden sich dem⸗ nach auf ihre eigene Kraft zu verlassen haben, und wenn sie unfähig sind, ihren Platz zu behaupten, werden sie ihre Stacketen aufgeben und das Land verlassen müssen. Dies wird die Schwierigkeiten geographischer Forscher vergrößern, da es nicht länger mehr einen halteplatz zwischen Zanzibar und dem Tan⸗ ganhila⸗See geben wird.

Nr 4 des Deutschen Po st archiv Beiheft zum

Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung, hat folgenden In⸗

England und Frankreich. II. Kleine Mittheilungen:

pãische Bahnnetz. II. Zeitschriften · Ueberschau.

Die Verletzung des Amtsgeheimnisses durch unbefugte Veröff entlichungen in der Presse. Dag englische Eisenbahnnetz— Der geographische Kongreß zu Paris im Jahre 1875. Der Anschluß Griechenlands an das euro⸗

Landtags Angelegenheiten.

Hause der Abgeordneten I den Etat von den

den Nachtrag zum

solge der im Jahre 1831

unt den kürhessischen Ständen getroffenen

Reprãsentation Schlösser,

lichen Haus fideikommisses.“

neten folgender Antrag eingebracht worden: Das Haus der Abgeordneten wolle Staatsregierung aufzufordern,

s. 17 der Regierungsinftruktion vom 25.

beschrãnkt ist, daß

lässig ift; daß

3) die exekutivische erw schöpft ist, sobald das Maximum der zulässigen ist; daß J .

4 nur von den Provinzialbehörden,

i817 bezeichneten

kfutive Strafbefehle zu erlassen.

Der Finanz ⸗Minifter hat auf Allerhöchste Ermächtigung dem

Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung des vormaligen Ku rfürstlich hessichen Haus fideikommisjes für das Jahr 1875 und 27 Staathaushalts - Etat für das Jahr 1875 mit einer zugehörigen Denkschrift überreicht. Der Nachtrag zum Staatshaushalts-Etat weist Lem Etat ven den Einnahmen der Verwaltung des vormaligen Kurfürstlich hessischen Haus ideikommisses entsprechend) an Einnahmen, die dem Etat des Finanz Ministeriums hin zutreten, 7 C OꝘ0ν auf; an Ausgaben der Verwaltung des vormaligen Kur⸗ fürstlich hessischen Haus fideikommisses 754,70 0; dagegen werden erspart 898, 3014 , welche in der bisherigen Civilliste des vormaligen Kurfürsten von Heffen ihren Ursprung haben. An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden gleichfalls für die Verwaltung des pormaligen Kurfürftlichen Hausfideikommisses 52 300 6 in Anspruch genommen, so daß den Gesammtausgaben von SoM 000 0 nur Ein⸗ nahmen von 77 000 46 gegenüberstehen und der Staatskasse ein Zu⸗ schuß von 730 060 1 zur Last fällt Aus der Denkschrift ist Zol⸗ gendes hervorzuheben: Der Kurfürstliche Daussideikommiß bestand zu⸗ zwischen dem Kurfürften Wilhelm II. Vereinbarung aus den Besitzungen, welche für die Zwecke der Hofhaltung und der Park- und Gartenanlagen und Jagd⸗ gehege, die wichtigeren Kunstanstalten 2c. dem FKurfürsten zur Verwaltung und Benutzung eingeräumt wurden. Für die Verwaltung des Kurfürstlichen Hausfideikommisses wurde in Gemäßheit des mit dem Kurfürsten geschlofsenen Vertrages aus den seitherigen Kurfürst⸗ lichen Hofbeamten in Cassel eine besondere Behörde gebildet, welche die . führt: Königliche General Verwaltung des Kurfürft⸗

Seitens der Centrumspartei ist im Hause der Abgeord⸗

beschließen, die Königliche die Bezirksregierungen der Monarchie, mit Ausnahme der im Jahre 1866 . 2, dar⸗ auf hinzuweisen, daß nach der jetzt bestehenden Gesetzgebung das im ö ; Oktober 1617 bezeichnete Recht der Strafandrohung zur Ausführung ihrer Verfügung dahin

IN die Androhung von Geldstrafen nur zur Durchführung der⸗ jenigen Verfügungen, welche auf eine Unterlassung gerichtet sind, zu⸗

2) Gefangnißstrafe als administratives Exekutionsmittel nicht mehr angewendet werden darf, sowie daß der Personalarrest zur Er⸗ zwingung Der Zahlung einer Geldsumme oder der Leistung einer Duantität vertretbarer Sachen oder Werthpapiere unstatthaft ist; daß Strafgewalt der Verwaltungsbehörden er⸗ Strafe erreicht

nicht auch von den unter⸗ geordneten Verwaltungs beamten die in der Regierunginstruktion von Exekutivstrafen verhängt werden dürfen; daß

5) die Regierungen im Bezirke des Appellationsgerichtshofes 3u Coln nur in ihrer Eigenschaft als Finanzbehörde berechtigt sind, exe⸗

Statistische Nachrichten.

Nach dem General -Konspekt über die Bayern im Jahre 1814 vollzogene gesetzliche

Revaccinirken 11,395.

Erfolg. . wegen ungehorsamen Ausbleibens,

nicht drittmaliger Impfung Von . überstandener natürlicher Blattern befreit. 1512 mit Erfolg., 3047 ohne

Bei dem Königlich wurden, nach der Austria“,

von 132,371 Fl. 30 Kr. n Kremnitz ist demnach 41943308 Fl. 65 Kr.

im Betrage von 10,181,842 X. 93 Kr., betrag der Ausmünzung im Jahre 1874 und 14376, 151 Fl. 58 Kr. beziffert.

tory für das Jahr 1875 Folgendes Zeitungspresse in England; Rönigreiche 1669 politische

1247; Wales 58, Schottland 149,

daß nach der er

.

Times“ die Bemerkung, „Directory im Jahre 184

Jahren bedeutend an Umfang zugenommen sichtlich der täglich erscheinenden Zeitungen, 135 gegen 14 im Jahre! wähnt die Times“, daß die viertel jährlichen Rũckblide⸗ sich darunter Mo religissen Inhalts. Jahren in Deutschland erschienenen 1851 ab vorhanden. S48 - 18 eitungspresse an Deutschland

gerade au wickelung

Deutschland Eugland haben sich von 18461 1069 Stück, die täglich erscheinende

:I. Aktenstũck D Auffätze: Die Brieftaube. Das belgische . 6 Der unterseeische Tunnel zwischen

Deutschland dagegen von 1851 bis 1 1594 Stück, die

im Königreich . . fung bekrug die Summe der Geimpften 143,742 und der ö ; Deffentlich geimpft wurden 137,061 mit Er⸗ folg und 386 ohne Erfolg, privatim 6251 mit Erfolg und 44 ohne Zur Impfung des nächsten Jahres wurden verwiesen 1067 3565 wegen entschuldigten, durch Krankheit veranlaßten Ausbleibens und A3 wegen erfolgloser aber der Impfung waren 50 wegen Revaccinirt wurden Erfolg und 2536 mit unbekanntem Erfolge. Die meisten Verweisungen wegen ungehorsamen Aus blei⸗ bens kamen in der Oberpfalz G27) und in Oberfranken (169), die wenigften in Niederbayern (67 und Schwaben (19 ver. . ungarischen Münzamte zu Kremnitz im 5 1874 , oldmünzen 240 349 Achtguldenstücke (29 Francs) und 229 Vier⸗ Gi m . (10 Francs), zusammen 248588 Stück im Werthe von 1,980, 235 Jl. 35 Kr., dann an Silbermünzen 20815702 Guldenst ũcke ferner an Silberscheidemünze 1323713 Zehnkrenzerstücke im Betrage Der Gesammtbetrag der Ausmünzung in ie l n n en, ünzamte in Wien belief sich auf 5446872 Stu k 1 daß also der Gesammt. sich mit 9, 100,575 Stäück Die ‚Times“ entnimmt aus dem Neri spaper Preß Direc⸗ ö über die gegenwärtige Lage der Gz werden zur Zeit in dem Vereinigten Zeitungen 6 4 . ; nd = London 308, Provinzen 9839, im Ganzen vertheilt sind: England k ö . diesen befinden sich täglich erscheinende Zeitschriften; England 8, 14. Irland 19, Inseln 2. Hieran knüpft die , nn n, . ? sten Ausgabe deg gedachten 6 in dem . n, 6 po⸗ ütssche Zeitungen publizirt worden und davon läglich erschienen ? ie Preffe in diesem Lande in den letzten 28 wären, und daß sonach die P ss , deren Z 1846 betrage. Weiter einschließlich der 643 belaufen, der in früheren

täglich erscheinenden Zeitungen um 3386

Unter

Zahl

No⸗ 96 solche

Ent⸗

244 poli⸗ 3

sind, ber In

mehrt. Ein Rückblick auf die politischen Ereignisse der letzten 25 Jahre läßt die Ursachen des grõßeren Aufschwunges der deutschen Zei · fungspresse im Vergleich zur britischen leicht erkennen Die auf⸗ fallend starke Vermehrung der Zahl der deutschen Zeitungen, na⸗ mentlich derjenigen, welche täglich erscheinen, ist übrigens noch an⸗ anderen Umständen zuzuschreiben. Einmal führte die im deut- schen Volkscharakter ausgeprãgte Vorliebe für die engeren heimathsichen Verhältnisse zur Gründung vieler Zeitungen, deren Absatzbenrke innerhalb der Grenzen einer Provinz oder eines Kreises liegen, weiter aber wurde die Herausgabe von Zeitungen dadurch sehr begünftigt, daß die Post den Vertrieb derselben gegen sehr geringe Vergütungen, im Durchschnitt 1 Pfennig pro Gremplar, besorgt. Ja diese Vergütungen nur nach dem Preise der Zeitungen bemessen werden, ohne Rücksicht darauf, wie oft die Versendung zu erfolgen hat, so ist es erklärlich, daß die Verleger sich leicht dazu entschließen, ihre Blätter täglich erscheinen zu lafsen. Hätten die deutschen Ver⸗ leger ebenso, wie diejenigen in England und Frankreich, entweder jede einzelne Nummer unter Band frankirt zu versenden, was in England 5 Pfennig, in Frankreich 4 Pfennig kostet oder müßten sie für den Vertrieb die Vermittelung von Kommissionären in Anspruch nehmen, dann würde das Bestehen mancher deutschen politischen Zeitung ge⸗ fähr det sein.

(St. C) Am 1. Januar 1874 zählte die französische Handelsflotte im Ganzen 15,816 Schiffe mit einem Gehalt von L-O74. 656 Tonnen; unter denselben befanden sich 454 Dampfschiffe mit 142,947 Tonnen und 58, 009 Pferde stãrken. . Unter den Segelschiffen befanden sich Schiffe mit 3 Tonnen und darunter 11, 107, 50 1090 Tonnen 1375, 100-200 Tonnen 1315, 200 300 Tonnen 674, 300 400 Tonnen 322, 400 - 5090 Tonnen 2363, DM Gb Tonnen 124, 6906-100 Tonnen 70, 700 -= S800 Tonnen 44, 800 Tonnen und darüber 80. J . Unter den Da mpfschiffen befanden sich Schiffe mit 30 Pferde⸗ stärken und darunter 85, 30 9 Pferdestärken 83, 60 - 100 Pferde- stãrken 97 160 = 200 Pferdestärken 89, 200 Pferdestãrken und arüber 100. .

ö Die Bemannung der Handelsflotte betrug 1848 123,000 Matrofen einschl. 00 Schiffejungen, 1850 149, 950 Matrosen einschl. l, 000 Schiffs jungen, 1550 145, 150 Matrosen einschl. 20 300 Schiffs jungen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Van Arnold Schäfers Geschichte des sieben jähri— gen Krieges ist im Verlage von W. Hertz GBessersche Buchhand. lung) in Berlin die 2. Abtheilung des 2. Bandes erschienen. Die elbe umfaßt die drei letzten Kriegsjahre und die Friedensschlüsse. Die Ge⸗ schichte der Friedens verhandlungen von 1761, welche mit dem erneuten beurbonischen Familienpakte endigten und die Abkehr König Georgs III. von England und seiner Minister nach der Entlaffung

itts von der preußischen Allianz nehmen in diesem letzten Eile vorzüglich das Interesse in An spruch. Die von Schäfer be⸗ nutzten Akten bieten wesentliche Beiträge zur Charakteristik der Ʒůrsten und Staatsmänner jener Zeit, vor Allem von König Friedrich II. und seiner Feindinnen Maria Theresia und Elisabeth, ferner der leitenden Minister Kaunitz und Choisseul, Pitt und Bute. Wichtige Schriftstäcke sind in den Beilagen abgedruckt, namentlich sind die verhältnißmäßig geringen Bruchstücke der Reden des älteren Pitt aus dem Geh. Staatsarchiv in Berlin da und dort ergãnzt. Für die Darstellung der Kriegsereignisse hat sich der BVerfasser auf Fe von mislitarischen Schriftstellern gelieferln Arbeiten gestůtzt, außer gleichzeitigen Berichten und Tempelhoffs Kriegsgeschichte namentlich auf die vom preuß. Generalstabe bearbeitete Geschichte des sieben ; jährigen Krieges und die einzelnen Schriften von Ollech, Stiehle, Walderfee, Sülick, Renouard und auf die weitschichtigen Publikationen aus Westfalens Papieren. Hinsichtlich Oesterreichs benutzte der Ver⸗ faffer Jankos Leben Laudons und Laudons bisher. ungedruckte Be richte aus den Tagen der Schlacht bei Kunersdorf; in Betreff Frank reichs die aktenmäßige Geschichte der Feldzüge der französischen Armer in Beutfchland von dem General, Du Mur welche die Pariser Bibliothek aufbewahrt. Mit dieser 2. Abtheilung des 2. Bandes hat das werthvolle Werk Schäfers über, den siebenjährigen Krieg, das, zum großen Theile auf den Archivalien der preußischen, öster⸗· reichischen und französischen. Staats archive beruht und unsere his. herige Kenntniß vom sieben jährigen Kriege und die mit demselben im Zufammenhange stehenden Ereignisse und, Verhältnisse nicht nur wesentlich theils vervollständigt, theils berichtigt, seinen Abschluß erreicht.

Der Major z. Disp. A. v. Erousaz hat im Verlage von Georg k 1873 u. 74 ein Werk erscheinen lassen, welches den Titel führt: Au ssprüche der Könige von Preußen. Zur Lektũre aller deutschen Patrioten anschaulich zusammengestellt und er⸗ Frter“ Das Werk umfaßt drei einzelne Lieferungen mit 627 sort⸗ laufenden Seiten. Vorangeht eine Sammlung gewichtvoller Aut sprüche des . ö nn ,

ĩ eshalb, weil dieser ruhmreiche Fürst obwohl udo ör , . Monarch des neuen krandenburgisch-

von Preußen, doch der erste M ] gij a Staates, welcher seine Arme nach Ost und nach West

estreckt, eine höhere Lebensfähigkeit erreicht und eine europãische a . 3 fast ein halbes Jahrhundert hindurch war. Bon Friedrich Wilhelm schreibt sich das große Zeitalter des bis da⸗ hin noch kleinen und unbedeutenden Brandenburg her. Der Verfa ser hat sein Werk so eingerichtet, daß er jedem angeführten Aus spruch der einzelnen Fürsten eine Darstellung seines geschichtlichen Zu sammen⸗ hangs vorausschickt und eine nähere Erläuterung darauf folgen läßt, wöoren sodann weitere Anführungen in derselben Weise sich reihen. Die Uebergänge sind sehr verständlich und gewähren einen vollstän⸗ digen Ueberblick. JJ

Der Königl. Hauptmann 3 D. und bekannte Entomolog, Lukas v. 22 9 wie der „Schw. M.“ meldet, von der phi⸗ losophischen Fakultät zu Bonn önoris causa zum Doktor ernannt

worden. . . . Der bisherige ordentliche Professor der Philologie an der 83. Ed. Wölfflin, ist an Schoene s Stelle zum ang en ernannt worden. 3, meldet die, Bayer. Corr. Qoly⸗ iheilung für Volkswirthschaft hielt AbtheilungsVorstandes, Hrn. Re⸗ ffanie Sitzung ab, indem i en in Bayern und dessen Der Redner er⸗ müsse, decken.

er sämmtlichen dir e der Redner in fo welche auch 1 pe fegth ö. be fich ieben hat un ie lauten: e ; 4 nicht als eine Boden Rentensteuer angesel werden kann, zu vermindern, den Rest aber als eine unveränderli Laft zu erklären; ) die Gebäͤndesteuer von allen dem landwir schaftlichen Betrieb und den Gewerben dienenden Häusern und gleich⸗ zeitig die ganze Arealhäuserstener aufzuheben und dafür sammtliche bis fetzt durch die letztere getroffene Wohnungsgebände der Mieth⸗ steuer zu unterwerfen, beziehungsweise diese analog zu besteuern; 3) von der Gewerbefteuer denjenigen Theil nachzulassen, welcher durchschnittlich auf die Gewerbetreibenden selbst fällt und nicht that⸗ sächlich von den Konsumenten der Produkte getragen wird; 4) die Kapitaliensteuer als solche aufzuheben und mit der Einkommensteuer

zu vereinigen; 5) die Elnkommenfteuer zu einer allgemeinen Erwerb⸗