1875 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

K

1631] II608

Die hienge Bürgermeisterstelle, mit welcher ein pensionsberechtigtes Gehalt von 3000 Mark und 600 Mark nicht pensionsfähige Repräsentations-⸗

Gulden. kr. kosten jährlich verbunden, ist durch den Tod des bisherigen Bürgermeisters erledigt und zu besetzen. 10 000 000 Bewerbungsgesnche sind unter Einreichung der Zeugnisse und Angabe der bisherigen Thätigkeit bei zo oM οοοδ - ol S6 d Uebertrag der Rückzinsen auf 1875

dem unterzeichneten Vorsitzenden der Stadtverordneten ue . sa 9s2 29] Zinfen-Gonto der Conto⸗-Corrent-Wechsel.

Versammlung bis 15. April einzureichen. Dt. Crone, den 8. März 1835. Uebertrag der Rückzinsen auf 1875 . 12525 31 Allgemeine Un kosten⸗ Conto.

Doege, Zimmermeister. Vortrag verschiedener in 18575 zu bezahlender Unkosten pro 1874. w 25,939 1

Dividende Conto pro 1865575.

; Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

2 60. Berlin, Donnerstag, den 11. März 1875.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. J. an) die im 5§. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel ö. 8

Gentral⸗Handels⸗Register für das Dentsche Reich. . z)

nnter Berngnahme ga Me viesseisige Bekannt Das Central - Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Des

3 . k fũr 23 3 c ö durch alle nr, ,,, des In⸗

us owie dur r eymanns Verlag, Berlin, Königgrã ße 109, * far do ; . 4. 2 machung Tom . 5. M wird hierdurch mitgetheilt, un andes, Jowie arl Hen 9 rlin Königgrãtzerstraße und alle Abonnement beträgt 1 50 3 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten S0 3 daß die betreffenden Stellen als Zeichner resp. . ./ d

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditien: 8W. Wilhelmstraße 32, bezogen werden. FInsertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 5. Totographen sämmtlich besetzt sind. Da indessen Die Handel sregistere inträge aus dem Königreich Sachsen werden Dienstags unter Die Dienstagsnum mer erhalt außerdem eine Nebersicht äber die in der letztver gang en auch in fernerer Zeit Bedarf an Personal vorhanden der Rubrik Leipzig veröffentlicht. Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachunzgen. k fl. 31 fl. 94. sein wird, um die entstehenden Ausfälle zu decken, amm, —— —— e . 7

Bilanz der Frankfurter Bank am 31. December 1874.

. A C t a,

e, mere

Easgi6vm.

. Gulden. kr. Cassa⸗Conte. ö Bestand in Baar, inel. Preuß. Banknoten ö.

; fl. 19 062, 985. 5 kr. .

ö Bankscheinen 3,628,400. ö 2, 691.3856 5

12 154 420 1]

Actien · Capital Gonto.

Einbezahlte 20, 000 Actien à fl. 500... Bankscheine⸗Conto.

An die Cassa zur Emission übergebene Bankscheine Giro⸗Conto.

Guthaben der Giro⸗Creditoren. Dis conto - Conto.

. 2

2

Dis conto⸗Wechsel ⸗Conto. Discontirte Wechsel auf Frankfurt . M.. Conto - Corrent· Wech sel⸗Kon to. Wechsel auf Frankfurt a. M. aus dem Verkehr mit auswärtigen Correspondenten . Darlehen ⸗CGonto. Vorschüsse gegen Unterpfänder. 5. Darlehen ⸗Zinsen⸗Conte. Abgelaufene Zinsen der Vorschüsse gegen Unterpfänder e 12757 55 Unerhobene Dividende Auswärtige Wechsel - Conto. pro 1869 auf 3 Actien . . à Wechsel auf auswärtige Plätze. S, 684, M0 18 . J 4 9 5 7

(a Cto. 49/9 2,105 9683 53

2 656 341 40

(Urth. . ö ö R. Ob. H. G. v. 17. Jan. 1 , Abs. 2 haben insofern gehobene Beweisregel darstelle, sondern nur als die Das. S. 16. gleichen Zweck, als durch fie dem andern Theil die gesetzliche Folge eines in einer, gewissen Beziehun 1 9. ,,, , ,. . e n ö der Erfüllung gewahrt e T. Ce i anzusehen ei. Da es nun d e d . eder da andelsgesetzbuch noch deutsches Ge⸗ werden soll. Die Wahlanzeige und Verkaufsan. M. nicht gelungen sei, diese Vermuthung für die . theilen, ob er zur Notirung als Expektant geeignet eits , ö 5 , ü , ö , zan , , e, re e i, , , , d,, g,, , , , Königliche Lauge; aufnahme, Tepographische Formulare zum billigsten Preise zu ermöglichen, Assignatar dem Affignanten, der Indossatar dem In- erstere auch durch letztere erfetzt werden. Es kann strafen verurtheist. In der gegen dieses Erkenntniß Sl 666 40 n ,,, , e f nee unsere Druckerei (W. Elsner) veranlaßt, die Faor⸗ doffanten gegenüber berechtigt, so gehört doch sein auch umgekehrt durch die Wahlanzeige die Verkaufs. erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde führten die Ange—

' Fhess Alerhöchft beeuftagt Han m ann, Mer mulare in fauberem Druck, auf weißem starkem Recht, eben weil es nicht aus der Afstgnation, bez. androhung in dem Falle Üüberflüssig werden, wenn klagten aus, daß durch die in der Verordnung vom

à la suite des G lstabes j f spri z unf ö f ö ? 3 des Generalstabes. Schreibpapier, 41 Centim. hoch, 56 ECentim. breit, .. 36 3 ne, . ö. zu den . . sich . entschieden hat, statt der 3. Fanuar 1819. bestimmte Aufhebung der positiven 133 D* 3 anzufertigen und vorräthig zu halten. Als Muster Art. 303. Abf. 1, ühertragharen Rechten. Art. Erfüllung Schadensersatz zu fordern. Ist äber die Beweisregeln die in dem S8. 20 des Gesetzes über Ailitãr⸗ Pädagogium. ist aft ö. dem , . Einf zerich Fiesiger 303 H. G. B. Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. Wahlanzeige unt erblie ben, so muß die Verkaufs- das Mobiliar⸗Feuerversicherungswesen aufgestellte ge⸗ Berlin, Christinenstr. K früher Schönhaujer Allee 27. Resñidenz festgestellte Schema benutzt worden, v. 14. März 1874. Das. S. 16. f.) androhung erfolgen, um den andern Kontrahenten setzliche Vermuthung außer Kraft getreten sei. Da Schnelle u. sichere Vorbereitung zum Fähnrichs⸗ bei darduf? gerechnet ist, daß jede Eintragung 8 Günstigere Bestimmungen des bürger— davon, daß der Audrohende den durch Verkauf der für diese Ansicht ein früheres Erkenntniß des Ober= (resp. Primaner⸗) u. Freiwilligen Examen. Vor we Seir 1a t * ö . des Zeichen lichen Rechts. Waare nach Art. 343 Abs. 2 zu realistrenden An Tribunals, betreffend die Bestrafung der Widersetz⸗ zuügliche Lehrkräfte. Gute u. billige Pension. Näh, eine Seite einnimmt. Der Preis de . en- Wenn auch für Veräußerung des Kommissionsguts s ruch auf Schadensersatz geltend machen wolle, in lichkeit gegen Forstbeamte auf Grund einer auf die Prospekte. 931 registers stellt sich (ungebunden) auf. 1 1660 S0 8 die Bestimmung des Art. 375 sstonsguts Kenntniß zu sctzen und ihm die Möglichkeit zu ge⸗ gleicher Linie mit dem vorliegenden. Falle

x j ; —ĩ 1 3 des H. G. B. Kn ; n 8e 9 . en v. Rudolphie, Major z. D. Höhne, Director. . 3. zu 25 ö . maßgebend ist? und zwar ohne Unter. währen, den Verkauf noch durch Vertragserfüllung stehenden Vermuthung, sprach, andererseits aber wird auf Verlangen, wenn die Stärke der Bogen⸗ Eisenbahn.

. so werden qualifizirte Bewerber aufgefordert, ihre ; ĩ . 1 . ,. 3 . . r . 3 k 1874 2.— ö 9 / ; . ; 94, 396 sie iz. eslting anf der Cre te ten ift: Tim chen nach dem Gesetz über Markenschutz vom 30. No⸗

Conto - Gorrent · Conto. . 1 ö 6 Die Abtheilung wird dänn jedem Bewerber mit ] ö vember 1874 anzulegenden Zeichenregister

1 Guthaben bei auswärtigen Banquiers 19,960 8 , Darlehen an den Staat. k Unverzinsliches Darlehen (Art. 79 der Statuten) Effe cten · Conto. Dividende Conto 1874 Vorräthige eigene Effecten, inel. laufender Zinsen bis Zu vertheilende Dividende pro 1874 von fl. 40. S0 oder ö ) . M 70 pr. Actie auf 20000 Actien.. Verlooste Effecten ⸗Conto. Reserve⸗Fonds Conto. Vorräthige discontirte Effecten.... Dessen Guthaben am 31. December.. .. . 2000000 Effecten Conto des Reserve⸗ Fonds. Pension s- Fonds⸗Conto. Gorrathtße Gerten . Dessen Guthaben am 31. December. w 73, 720 16 Zinsen⸗Conte des Reserve Fonds. Gewinn und Verlust⸗Conto. Laufende Zinsen auf obige Effecten bis 31. December Unvertheilte Dividende, Uebertrag auf 1875 21,390 10 Effecten⸗Conto des Pensions⸗Fonds. er. EGffecten incl. laufender Zinsen bis 31. De— k ./ Bank Immobilien Conto. Werth des Bankgebäudes.

1,0000

oz0 oz oa zz, 11256 200006 36 26 Mas 11

73 9659 1

si 66s 0 3s 7

Braun schweig⸗Hannoversche Hypothekenbank. General⸗ Bilanz

schicd, ob das Kommisstionsgut im Eigen abzuwenden. Art, 3435 H. G. B. . Urth; d. durch ein Erkenntniß des Ober ⸗Tribunals zahl und die Art des Einbandes angegeben ist, thum des Kommittenten oder des Kommissionärs II. Sen. d. R. Ob. H. G. d. 25. Febr. 1874. Das. vom 10. November 183 angenommen wurde, daß auch den letzteren hier besorgen lassen und dafür

2 M ονο 17 sreht. o' Hat U boch Las Handelsgefetznuch weder im Bd. 2. S. 12 f die Vorschrift des §. 20 des Gesetzꝛes vom 8. Mai nur den Selbstkostenpreis berechnen.

Art. 375, noch in den Ärt. 363 511 prohibiti ve , g H, . . noch in Kraft bestehe, so beschloß das Ober⸗

. rr en, Bestimmungen gegeben, insbesondere hat es nicht die wischen dem Verkäufer (welcher den Transport Tribunal, die vorliegende Sache vor die vereinigten

Diejenigen ,,, ö. das . wa dem Pfandglãubiger gunstigeren Bestimmungen der Waare besorgt, ausführt) und dem Käufer be. Abtheilungen des Strafsenats zur Entscheidung zu

ö. register aus unserer Druckerei zu eziehen wünschen, dez einschlagenden buͤrgerlichen Rechts aufheben steht kein Mandatsverhältniß, vielmehr nur ein ge. verweisen. Nachdem der Referent seinen Vortrag II6121 * wollen ihre Aufträge gefälligst unserer Expedition wollen; die Tendenz des Gefetzes geht vielmehr da— setzlich fubintelligirtes Nebengeding zum Kaufvertrag, beendet, beantragte der General Staatsanwalt, Wirk⸗ 2 (Berlin 8W., Wilhelmstraße 32) zugehen lassen, hin, den berechtigten Forderungen des Handels⸗ bel dessen Erfüllung der Verkäufer im eigenen In, liche Geheime Ober. Justiz Rath We ver die Be⸗

Pass va.

Act viũs.

vom 31. Dezember 1874.

Conto der Actonaire, rückständige Einzahlung per 15. Mai 1873 kJ Wechsel⸗Conto , Conto für 47 * unkündbare Pfandbriefe.

. * . *

ö. 4 X fündbare .

ö. „erworbene und kündbare Hypotheken.

. „unkündbare Hypotheken. Lomb Geile . ;, Tonto für Amortisation des Coursverlustes auf s * Pfand⸗

D .../)

Abschreibung pro 1874. 7.500. —.

Conto für Amortisation des Coursverlustes auf 4. . Pfand⸗ a 46,900. —. Abschreibung pro 154... 6.900. —.

Grundstück, Bahnhofstraße 1, ,, JJ

Schätzungekosten ˖ Conto, Auslagen 54 . fällige Zinsen auf erworbene und kündbare Hypo⸗ 1 Conto für nicht erhobene Zinsen auf erworbene und kündbare nn, . Conté für fällige Annuitãten . 39 . ) . per 1. April 1875, Antheil des Jahres 1874 d i.,

Diverse Debitoren Effecten⸗Conto des Reservefonds

Min 115,009. —. 23 512. 10. 4

Mn 3 He p

S6 9662 20 5 g zb 25 6 dos is 1 6] 105 6h 1 do MM - 234 600 2252 37315 76s 135 = 4 2146760 = = 65g a?

7s ooο——

40 000 = 1 3 138 31210 a8 s

sri 5g 23 36651 13

13, 051.0011 51 9

1 JI , Conto für unkündbare Pfandbriefe, Ser. J. 3 41 * ö kündbare Pfandbriefe à 4x. unkündbare Pfandbriefe, Ser. II.

7 7. * .

ö . .

1 7 1 34.

' n = II. Reserrefonds⸗Conto k Dipbenden Goönde Conto für angeliehene Capitalien

VW to, , Re, o,. CM t s M X X d& .

Pfandbrief⸗Zinsen Conto auf 47 unkündbare. ö 4x kündbare

f „5x unküũndbare Provisions Reserve⸗ Conto

Gonto für gekündigte 4 * Pfandbriefe

! 1 * 5 Hypotheken⸗Conto, Bahnhofstraße l

Delcredere · onto. . Diverse Creditoren

2

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.

nicht erhobene Zinsen auf angeliehene Eapitalien

ae, H f.

3 000000 979.500. 249400 g93 000 993 000 2.999 000 996, 7100 16d ob 37.891 2 2,746 16 - 5,800 20 25 13,934 7 6 2066

i =. 1373375 585 193 O6 206 5

dir on 5 vd

Zum Deutsch - Oesterreich⸗ Ungarischen Ver⸗ bandtarife vom 1. Oktober pr. ist ein Nachtrag V. giltig vom 15. März er. ab erschienen, welcher außer einigen tarifarischen Aenderungen Frachtsãtze für den Verkehr mit Theißbahn Stationen, sowie für den Verkehr mit diesseitiger Station Lüneburg enthält.

Exemplare dieses Tarifnachtrags sind bei unseren K, in Hamburg und Lüneburg zu

aben.

Berlin und Hamburg, den 9. März 1875.

Die Direktion.

16351 Dampfer verhimciuumzem zrisehea Stetrtim und Stolpmände, Danzig, HKibing, Königsberg i. Er, Tilsit, Riga, Reval, St. Petersburg (Stadt), Copenhagen, Gothenburg, Kiel, Hamburg, Bremen, Antwerpen, Mid dlesborough a. Tees unterhält regelmässig

Ct. 495/35.) RKud. Christ. Gribel in Stettin.

Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle

des Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt Bank zu Berlin, welche mur geht dersenigen von ihr in Verwahrung und

erwaltung genommenen Papiere die Ziehunngs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Verõffent⸗ lichung durch den Deutschen Reich s⸗Fund Kö⸗

welche dieselben durch die Druckerei ausführen und verrechnen lassen wird.

Mit jeder Sendung werden, wenn nicht ein Anderes verlangt wird, das erste und das letzte Blatt unbedruckt geliefert werden.

Berlin, den 10. März 1875.

Redaktion.

Entscheidungen deutscher Gerichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. Handelsgeschäfte im Allgemeinen.

I) Bergwerksbesitzer. Selbstproduktion.

Der Bergwerksbesitzer ist als solcher Produzent und nicht Kaufmann, seine Thätigkeit besteht nicht im Anschaffen, sondern im Produziren, er erwirbt die Sache nicht von Anderen, sondern er gewinnt sie durch Betreiben seines Bergwerks. Schafft er nun Maschinen zum Betriebe des eigenen Bergwerks an, so entbehrt diese Anschaffung des im Art. NI Nr. 1 aufgestellten Erfordernisses: der Absicht der Weiter⸗ veraußerung; sie läßt sich auch nicht nothwendig unter Art. T3 Abs. 2 fubsumiren, weil die Maschine nicht unmittelbar für den Betrieb des Handlsgewerbes beftimmt zu sein pflegt. Art 271 H. G. B. (Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 1. Nov. 1873. Pr. Calm, Rechtsgrundsätze Bd. 2 S. 19.

2) Anschaffung von Baumatexialien.

Soll der Bauunternehmer die zum Bau erforder⸗ lichen Materialien einzeln berechnen und gezahlt er halten, so liegt ein Verkauf über Mobilien vor, wo⸗ bei es irrelevant ist, daß der Verkäufer als Bau— unternehmer noch in anderen kontraktlichen. Bezie⸗ hungen zum Bauherrn steht. Schließt ein Bau⸗ unternehmer derartige Verträge ab, so macht ihn die gewerbsmäßige Anschaffung von Baumaterialien zum Kaufmann; er unterliegt also der Präsumtion aus Art. T4. Art. 271 H. G. B. (Urth. d. 15. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 2. Mai 1874. Das.

standes gemäß zur Förderung und Befestigung des Kredits den Pfandverkehr von lästigen Beschränkungen zu befreien. Diese Tendenz ist deutlich ausgesprochen im Art. 312. Da nun nach gemeinem Rechte be⸗ treffs der Veräußerung des Pfandes die Verein⸗ barungen der Parteien in erster Reihe maßgebend und nur einzelne besondere Arten der Vereinbarungen lex commissoria) für rechtsunwirksam erklärt sind, so erscheint eine Vereinbarung über formlosen Pfand⸗ verkauf an sich als rechtswirksam. Art. 319, 375 H. G. B. Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 19. Sept. 1874. Das. S. 17.) 9) Was ist „rechtzeitige Antwort?

Die Ausdrücke: „ordnungsmäßig, rechtzeitig“ sind nicht prinzipiell so zu verstehen, daß darunter Be⸗ nutzung des nächsten Transportmittels gemeint sei, vielmehr unterliegt die Berücksichtigung der jedes⸗ maligen konkreten Umstände dem richterlichen Er— messen, welches eine dem Gegenstande und dem ge⸗ wöhnlichen ordentlichen Geschäftsverkehr angemessene Frist zur Prüfung der Offerte gewähren muß. Art. 319 H. G. B. (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 18. April 1874. Das. Bd. 2, S. 17.)

10 Nach Konkurseröffnung.

Der Pfandverkauf nach Art. 310 findet auch nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Pfandbestellers statt. Art. 319 H. G. B. Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 15. Mai 1874. Das. Bd. 2 S. 18. Kauf.

I) Pöstch en.

Offerte und Acceptation eines Pöstchens (Zucker) ist fo zu verstehen, daß über ein den Verhältnissen entsprechendes Quantum, dessen nähere Präzisirung dem Ermessen des Verkäufers überlassen bleibt, kon trahirt ist. Art. 337 H. G. B. (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 18. März 1874. Das. S. 18.)

7 Kausalnexus beim Schadensersatz wegen

teresse handelt. Kontrahiren im Namen des Empfängers. Es läßt

7 Auftrag

Die Transportbesorgung ist kein

sich deshalb aus Art. 3414 auch kein direktes Ver⸗ haͤltniß zwischen dem Waarenempfänger und Spedi⸗

teur ableiten. = Art. zi4 H. G. B. (Urth. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 17. März 1874. Das.

Bd. 2, S. 29.

integrirend. Endzeitpunkt der Vertragserfüllnng.

Bei Distancekäufen bildet die Verpflichtung des Verkäufers zur Absendung der Waare einen Bestand— theil der vom Verkäufer mit dem Kaufaschlusse übernommenen Obliegenheiten. Wenn nun der Verkäufer, sofern ihm die Waarenübersendung an den Käufer obliegt, erst dadurch, daß er den Trans— port herbeiführt, die Erfüllung seiner Vertrags- pflichten, durch welche sein Anspruch auf Gegen. leistung bedingt ist, vollendet, so fällt der Endzeit— punkt seiner Vertragserfüllung mit dem Zeitpunkt der Abschließung des Frachtvertrages nur dann zusammen, wenn die Erfuͤllung des letzteren durch den Frachtführer (oder Spediteur) nicht noch einer

ferneren Einwirkung oder Mitwirkung des Verkäu—⸗ fers, als Absenders, bedarf Art. 344 H. G. B. (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 11. April 1874. Das. Bd. 2. S. 20 f.) 3) Ganze Waare. Keimfähigkeit.

Allerdings ift der Käufer berechtigt und verpflich— tet, die ganze Waare zu prüfen (resp. zu verarbeiten, auszusäen). Daz trifft aber dann nicht zu, wenn der Käufer ein Mittel hat oder kennt, wodurch er die kontraktliche Qualität der Waare leicht und mühelos in anderer Art prüfen kann (3. B. Aus— streuen des Cichoriensamens in einen Blumentopf). Art. 347 H. G. B. (Urth. d. J. Sen. d R.

*

Ob. H. G. v. 16. Juni 1874. Das. Bd. 2, S. 22.)

Am 2. Februar cr. fand eine Plenarverhandlung der vereinigten beiden Abtheilungen des Strafsenats

jah ung der vorliegenden Rechtsfrage. In einer Anzahl von Spezialvorschriften, führte der General⸗ Staatsanwalt unter Anderem aus, wird gesetzlich die Vermuthung als ein Beweis für den Dolus ange⸗ nommen, wie bei den Zolldefraudationen, ohne daß diese Vorschriften durch den im §. 22 der Verord- nung vom 3. Januar 1849 gegebenen Grundsatz berührt worden. Denn diese Spezialvorschriften fallen nicht unmittelbar unter die allgemeinen Be—⸗ stimmungen der Beweistheorie, sondern stehen mit den Spezialfällen, für welche sie vorgeschrieben sind, in einer inneren Verbindung. In einem viel direk⸗ teren Zusammenhange mit den allgemeinen Bestim⸗ mungen der Beweistheorie stehen die Vorschriften, betr. die Widersetzlichkeit gegen Forstbeamte, wobei aus dem Zielen und Schießen des Damnifikaten auf einen Beamten die Absicht zu tödten zu konstatiren ist. Bei diesem mit der allgemeinen kriminellen Rechtsprechung in einem natürlichen Zusammenhange stehenden Falle, hatte mit Recht das Ober-Tribunal angenommen, daß durch §. 2 der Verordnung vom 3. Januar 1849 die Vermuthung als gesetzlichen Be⸗ weis für die Absicht zu tödten aufgehoben sei. Anders aber im vorliegenden Falle der Ueberver⸗ sicherung, eines für sich bestehenden Spezialgesetzes, nach welchem eine Ueberschreitung um 30 resp. 50 als eine wissentliche Ueberversicherung sich darftellt, als eine Handlung, die an die Thatsache als eine gesetzliche Folge geknüpft ist. Nach einer längeren Berathung des Ober ˖ Tribunals verkündete der Vorsitzende das Urtheil, nach welchem die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückzu⸗ weifen und derselbe zu den Kosten des gegen⸗ wärtigen Rechtsmittels zu verurtheilen ist. Die oben erwähnte Rechtsfrage wurde somit von dem vereinigten Straf⸗Senate des Ober⸗Tribunals, dem Äntrage des General-Staatsanwalts gemäß, bejaht.“

niglich Pfnꝛeußischen taats⸗Anzeiger erfolgt. ie Allgemeine Verloosungs Tabelle des Deut- Credit. . Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats. . ig 33 36. enn, Re n,. 65 IS yy K ammtlicher an der Berliner Börse gangbgren Staagts= Ma,, 3 . ann nee,, , Kommungl, Eisenhahn⸗ Bank. und. Industrie Pa- . . ö k. u ne. n. Reservefonds . , gere ,, 1 9. 202 10 Lombard⸗Zinsen⸗Gonto kJ (6, 2 ö 2 ö Is 3 1 Jonto für Zinfen auf erworbene und kändbare Hypotheken 111 355 1 (lõ Sgr.) ,,,, e, . , , . Anfert 443525 3 Gonto für Zinsen auf unkündhgre Hypetheken.. 262113 1 3 kewie durch h 1 8 26 erlin a. i e n,, 38371122 6 „1 * unkündbare Pfandbriefe. ö 629 15 Königgrazerstr. . e , , zie Abschreibung auf Conto für Amortisation des Coursverlustes . k x ö J 50935 12 en, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelm ö 4 x kũndbare ö. J 522 . Abschluß⸗Provisions⸗Conto. ö 40454 21 Wechsel⸗ Konto. . 17,420 15 Fßffecten· onto 10, 130 21 Miethe · Conto 763 20 . , ,., . 5 . PVrowvisions · onto ; 32, 8ay e; ** ! ; Gewinn Vertheilung PVropisions⸗-Reserve-Contos.. , e w, 3495 20 ö 6 ] ,, . a . . . nach den Bestimmungen bezw. Vorschlägen des Aufsichtsraths: Gonto für Gonventlonalstrafe auf Actien Einzahlungen. . . Gewinn des . ö ,. . J Obligationen. Genfer 5proz. Kantonal⸗Anlehen w en,, men L 18651. Gothenburger Güter Hypotheken- . . Mir 1I78.55323. 8.7 Vereins Pfandbriefe. Gumbinner, Lebuser, Direction, Tantième 55x 9.877. 1. Lublinttzer, Ostrowoer, Teltower, We st⸗ Man 169, 7065. 17. 7 ha velländische Kreis Obligationen. Lübeck ische Dividende auf 15,000 Actien à 10 Man . Staats Prämien Anleihe (Rücstände) Magde⸗

Wittenb isenbahn Prioritãts- . ; . , F, GJ ds. 17 Dh n tn, * ß tember 1874 wurde festgeftellt, daß bei einer Anzahl der a. die Zinsen des Prioritätskapitals von 1, 350, 000 1976. 16. Art. 251 sschließt nicht die Einrede der Thei⸗

1 . Obligationen und Stamm- Aktien. e ap eler 16 . ö . ö . rämien Anleihe de 1871. Norwegische Staats⸗ Der Käufer braucht sich beim Distangegeschäft, versicherlen Gegenst ande der Versicherungs wert den wirt Thalern J 1 Aufsichtsrath, Tantisme 10x 27 16. inn. de 1572. Oesterreichisches Staats⸗ lung und Vorausklagung unter allen Um wenn er auch per Kaffa gekauft hat, eine Zusendung lichen Werth um 50 Prozent übersteige., Es wurde b. die zur Amortisation erforderliche Summe, Mn 17.735. .]. n . en de 1864. Pappenheimsches ständen aus, verbietet dieselbe namentlich nicht,

j . der Waare gegen Nachnahme des zu entrichtenden erwogen, daß die Vorschrift des §. 20 Abs. 2 des . die Dividende von 4* an die Stammaktien B. Gewinn Vortrag aus 1573 3292. 10. rämien . Anlehen. en e Hypotheken Ver⸗ wenn! ste nach ausdrücklich oder thatsäch⸗ Kaufpreises nichst gefallen zu laffn. Art. Z37 Gesetzes über das Mobiliar Feuerversicherungs wesen sollte ein vorhandener weiterer Ueberschuß mit einer INA 21. 11. sicherungs · Aktien · Gesellscha (Hübner), Hypotheken lich ausgesprochener Vereinbarung aller Par⸗ G. B. (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. dahin lautend: eine wissentliche Ueberversicherung Hälfte zur ferneren Amortisation der Prioritäts Ob- ,,. nod Atclih 4 Uatheil- Certißtate. Ru sfische 4 proz. Bank. Bi teien Plaz zu greifen hätte, 5 2 6 3 . * ö .

Eine solche Verein⸗ 8. April 1874. Das. Bd. 2, S. 19.) wird vermuthet, wenn bei Wagrenlagern der Werth ligationen verwendet, zur anderen Hälfte nnter ; . letz (Mötalliques 3. und 5. Emission. Russisch⸗ barung ist aber bei einer Schadlosbürgschaft anzu- Uebertrag auf 18155. WMiun 1,777. 11.

9 Gewinmn⸗ Bd. 2 S. 13) . Nichterfüllung. Fropria culpa. des Königkich preußischen Ober-Krihunals stait, in Cin für die Inhaber von Prioritäts⸗ 3) Unbekannte Gebräuche. Der positive Schaden, welcher einem Kontrahen⸗ welcher die zweifelhaft gewordene Rechtsfrage ent⸗ Obligationen einer Aktiengesell'sschaft im Ob der einzelne Kontrahent in voller Kennt⸗ ten (A.) dadurch erwächst, daß er wegen des Liefe⸗ schieden wurde: Genügt die Bermuthung einer Allgemeinen sehr interessanter Rechtsfall fand vor niß und im klaren Bewußt fein des bestehenden rungsverzuges seines Mitkontrahenten (B') die einem wifsentlichen Ueberversicherung, des gegen Kurzem var dem Reichs Oberhandelsgericht seine Er. Gebrauchs gehandelt hat, ist unerheblich. Sogar anderen Kontrahenten (6.) gegenüber Cbernommenen Feuersgefahr vegsicherken Mebiligrs zur sedigung. Die Bergisch⸗Märkische Cisenbahngesellschaft die dem einen oder dem anderen Theile, ja beiden Lieferungsverpflichtungen nicht hat erfüllen können Fest stellung der Wissentlichkeit, ohne daß hatte auf Grund Lines Allerhöchst bestätigten Nach⸗ Theilen unbekannten, für Verträge der fraglichen und diesem schadensersatzpflichtig wurde, ist ihm der Richter durch eigene freie Pfrüfung der trages zu ihrem Statute für den Bau der Dort⸗ Art bestehenben Gebräuche gelten als Vestandtheile neben dem luerum assus, d. h. der Differenz des vorliegenden Beweismomenté zu diefer mund Soester Eisen bahnstreck ein Kapital von Fer Vereinbarung, fofern aus der Ueberein⸗ Kaufpreises zu ersetzen. Sofern nun die Heiden Fest stei lung gelangt? Die Sitzung wurde 1550 900 Thlr, und zwar M0 Ho0 Thlr. in Bergisch kunft oder aus den Um stnden erhellt, Verträge gleiche Quantität und Qualität der Waare nach 11 Uhr Vormittag unter dem Vorsitze des Vize⸗ Märkische Eisenbahn⸗ Stammaktien Litt, B. und daß nur so, wie der Brauch es mit sich zum Gegenstande haben und die Lieferungszeiten Präͤsidenten, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗ 1350, 000 Thlr. in Prioritäts⸗Obligatignen der bringt, hat kontrahirt werden sollen.—— korrespondiren, wird ein Kausalnerus anzuneh⸗ Rath Dr. Grimm, eröffnet und Geheime Sber⸗ Dortmund⸗Soester Eisenbahn emittirt. Der Be⸗ Art. 795 H. G. B. Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. men sein. Es braucht deshalb beim zweiten Ver⸗ Tribunals-Rath Moeli trug über den bis stimmungen des z. 9 des Nachtrags gemäß sollten H. G. v. 21. April 1874. Das. Bd. 2 S. 14.) trag nicht auf den ersten Bezug genommen zu herigen Verlauf des vorliegenden Rechtsfalles folgende die Prioritäts-⸗Obligatignen mit 4 pCt. jährlich ver⸗ 5. 7 der Bedingungen der Berliner sein; es genügt, daß das Objekt des ersten Lie Datenvor: Der Fleischermeister W. M. zu Sch. hatte zinft werden und der Amortisation unterliegen, die Fonds börse. ferungsvertrages (zwischen A. u. B) zur Erfül., Kine Mobilien und seinen Waarenvorrath am mit dem Jahre 1350 zu beginnen hatte und auf Das im 8.7 vorgeschriebene zweite, am Tage der lung des zweiten (zwischen B. und C.) verwendet 26. Oktober 1873 Durch Vermittelung des Agenten welche jährlich 6700 Thlr., sowie die auf die ein- Deckung zur Post zu übergebende lekommandirte werden konnte. Der Ersatzanspruch ist schon durch H. zu M. bei der Feuer versicherung ẽgesellschaft gelösten Obligationen fallenden Zinsen verwendet wer⸗ Schreiben' ist nur nöthig, wenn der nichtsäumige die bloße Existenz des andern Schadensanspruchs, ÜUnion zu Berlin zu einem Werthe von 1320 Thlr. den sollten. I Anschluß hieran beftimmte 11, daß Kontrahent sich durch Ankauf oder Verkauf deckt, also vor Berichtigung des letztern, begründet. versichert. Da eine später erfolgte Abichätzungeinen wirk / die Inhader der Prie ritäts⸗ Obligationen nicht befugt nicht aber, wenn er sich begnügt, die Touredifferen; Die bona fides verlangt aber, daß der durch die lichen Werth von nur 713 Thlr. 15 Sgr. ergab, so wurde sind, die Zahlung der darin verschriebenen Kapital⸗ zu fordern. Die unklaren Worte der Usance: „von Vertragswidrigkeit eines Andern benachtheiligte Kauf M. wegen wissentlicher Ueber versicherung auf Grunz der beträge anders als nach Maßgabe der in 8. 9 ent⸗ dem geschehenen Ankauf und Verkauf und der mann sich nicht ganz passiv verhalte, z. B. die 5. 20 Des Gesetzes vom 3. Mai 1837 über das Mo⸗ haltenen Amortisationsbestimmungen zu fordern, Differenz“ sind nur so zu verstehen, daß die bei der Möglichkeit, die Waare anderwärts zu beziehen, be⸗ biliar Feuerversicherungswesen, und der Agent H., ausgenommen, wenn die in §. 9 fest geseßte Amorti,⸗ Deckung sich ergebende Differenz gemeint ist, nicht rücksichtige. Art, 337 H. G. B. Uürth. d. JI. welcher jenen zu diesen übermäßigen Werthangaben sation nicht inne gehalten wird. Weiter im 5. 17 aber die Coursdifferenz Art. 259 H. G. B. Sen; d R. Ob. H. G. v. 2. April 1874. Das. veranlaßt haben sollte, wegen Anstiftung zu diesem war bestimmt: Nachdem aus dem Nettoertrag der (Ürth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 30. Juni S. 18 f.) . Vergehen zur Untersuchung gezogen. In dem Erkennt⸗ Dortmund · Soester Strecke folgende Zahlungen ent⸗ 1874. Das. Bd. 2 S. 14) 3 Nachnahme bei Distancegeschäften per nisse des Appellationsgerichts zu M. vom 24. Sep. nommen jein würden: 5) Indemnitätsbürgschaft. assa?

PDehbet.

und Verlust⸗Conto

vom 31. Dezember 1827 *.

Mobilien⸗Conto. 10 x Abschreibung .

Tonto für Zinsen auf angeliehene Capitalien.

Geschãfts⸗Unkosten Conto ..... , fandbrief⸗Anfertigungs onto.

traße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (24 Sgr.) Die neueste, am 6. März er. erschienene Nr. (10) der Allgemeinen Verlsosungs⸗Tabelhle ent- hält die Ziehungslisten folgender Papiere: Angs⸗ burg er Prämien. Anlehen. Badische 35 Fl. Loose de ISs45. Barletta Prämien⸗Anleihe de 18379. Bayerische 4proz. Prämien Anleihe 46 1866.

kJ, Abschreibung auf Conto für Amortisation des Coursẽverlustes auf , Hfandbr ler General Geschãfts · Ankosten⸗Conto m 3 Gewinn als Saldo, Vortrag aus 1573 Nin. 3,992. 109. 7 Gewinn des Jahres 18714... 189,034. .

183 026 20

. . o = R , ö e d, o e, , =.

4 3ug un Zug. um 36 Prozent, bei anderem beweglichen Vermögen sämmtliche Stammaktie sowohl Litt. A. als Litt. B. Englisch⸗Holländische Anleihe de 1866 (Rũd. nehmen. Art. 28 G B. (Üürth. d. IJ. Der Käufer ist bei einem Zug um Zug zu er. um 5 Prozent überschritten ift, nicht eine durch zu gleichen Theilen vertheilt werden. Im Jahre füllenden Vertrage nicht berechtigt, vor Bezahlung §. 22 der Verordnung vom 3. Janugr 18419 (.die 1863 fusionirte jedoch die Eisenbahngesellschaft die des Kaufpreifes die Aushändigung der Waare zu bisherigen positiven Regeln über die Wirkungen der 500 00 Thlr. Stammaktien Litt, B. mit den

verlangen. s

19.

866 . Db. H. G. v. 22. April 1874. Das. 6 ETeeptio non impleti contraetus, Die Nichterfüllung des Abkommens: ein Kon⸗ Sen. d.

kurrenzgeschaft nicht zu begründen, berechtigt zur Bd. 2, S. 19.)

stãnde). achsen · Meiningen sches Staats ˖ bꝛl.238 26 n,. Sach fen We im ar ische Staats ·

nlehen de 1846 und 1864. Sch wedische 4proz. Reicht · hypotheken · Pfandbriefe de 1863. Stutt⸗ garter Bank, 5 proz. i ff I. Serie. Un⸗ garifches Bodenkredit Institut, Metall · Pfandbriefe. Vorarlberger Eisenbahn⸗-Aktien und Prioritaͤtsz· & Cto. 82/3) Shligationen.

5 . Braunschweig und Oannever, den 31. December 1874. Braunschweig SHannoversche Sypothekenbank.

G xxavenhorst. Renmfeꝝ. vom Seck endorff. Ang. Basse.

Revidirt und richtig befunden.

Braunschweig und Hannover, den 20. 21. Februar 18765. P. V. 8gehemanna. Wilhelm Kam edlakr.

Art. 342 H. G. B. (Urth. d. II. Beweise treten außer Anwendung. Der erkennende Stammaktien itt, A. der Berg. Märk. Eisenbahn R. Ob. H. G. v. 14. Febr. 1874. Das. Richter hat fortan unter genguer Prüfung aller Be⸗ führte seit dem über die Strecke Dortmund ˖ Soest weise für die Anklage und Vertheidigung nach seiner keine besondere Rechnung und verwendete auch seit Vorschuͤtzung der ereeptio non impleti contractus. 5) Androhung des Verkaufs bei unter⸗ freien, aus dem 6 der vor ihm erfolgten dieser Zeit stets nur die Summe von 6750 Thlr. Mit der Jteichs⸗ Gewerbe ⸗Ordnung ist ein selches Ab= blie bener Wahlanzeige. Verhandlungen geschöpften Ueberzeugung zu entscheiden, und die auf zie eingelösten Obligatienen fallenden kommen nicht unvereinbar. Art. 264 H. G. B. ] Die Wahlanzeige nach Art. 356 und die Ver ob der Angeklagte schuldig oder nichtschuldig ist“) auf⸗ Zinsen zur Amortisation der Dortmund Soester

V. E. Æumtae. Zweite Beilage.