Menschen in viel ausführlicherer und umständlicherer Weise, als das erste Buch Mosis selber. Andere verzeichnen die Geschichte von dem Bau des Turmes von Babel und dem Sprachengewirre. Die Er⸗ zählung beginnt mit einer Schilderung der Periode vor der Erschaffung der Welt, als noch ein Chaos existirte. Dem Chaos steht eine mit der Thalatth des Berosus korrespondirende weibliche Gottheit, Na⸗ mens Tisalatt oder Trainat, vor, aber im weiteren Verlaufe stimmt der ass ge e, Bericht eher mit der Bibel als mit dem kurzen Bericht von Berosus überein. Die Keilschrift schildert dann den Fall des scheinbar dem „Satan“ entsprechenden himmlischen Weseng. In seinem Ehrgeize erhebt es seine Hand gegen das Heiligthum Gattes im Himmel. Der Satan der Vor- zeit fährt in einem Wagen durch den himmlischen Raum, umgeben don den Stü men, vor ihm der Blitz. und einen Donnerkeil als Waffe führend. Diese Rebellion führt zu einem Kriege im Himmel, der in der Besiegung der bösen Mächte endet, worauf die Götter zur Schöpfunz der Welt schreiten. Hier stimmt der assyrische Bericht wieder genau mit der Bibel überein. Das Zöttliche Werk kulminirt in der Erschaffung des Menschen, der, aufrecht stehend und frei von Sünde gemacht und von den Göttern mit der Fähigkeit zu sprechen begabt wird. Dann hält die Gottheit eine lange Anrede an daß neu geschaffene Wesen, worin es ihn in allen seinen Pflichten und Privi⸗ legien instruirt, und auf das Glorreiche seines Zuftandes aufmerksam macht. Aber nachdem der Mensch, der Versuchung nachgebend, ge⸗ fallen, spricht die Gottheit einen fürchterlichen Fluch über ihn aus und beschwört auf sein Haupt alle die Uebel, die seitdem die Mensch⸗ heit geplagt haben. Mr. Smith setzt seine Entzifferungen fort.
— Bei der jüngsten Londoner Kunstausstellung haben, dem „‚Frkf. Journ.“ zufolge, u. A. die Maler Dr. Veith in Mainz, Prof. M. Oppenheint und A. Göbel in Frankfurt besondere Ehren⸗ Medainlen erhalten, auf dem Rande der Medaillen ist der Name der Prämiirten eingeprägt.
— Die französische Akademie nahm am 11. d. M. den Philosophen Caro als Nachfolger des verstorbenen Kunst⸗ und Alterthumsforschers Vitet in ihren Schoß auf. Die Begrüßungsrede an den Neugufgenommenen hielt Hr. Camille Reusset.
— Der ‚Pharus am Meere des Lebens., Verlag von J. Baedeker in Iserlohn) giebt in 156 alphabetisch geordneten Rubriken die Aussprüche der besten Dichter und Denker aller Zeiten über die verschiedenen Phasen des Lebens: Liebe und Freundschaft — Mensch und Gott — Kanst, Natur und Welt nebeneinander gestellt. Die Prachtausgabe, welche von diesem hinlänglich bekannten Familien⸗ buche neuerdings veranstaltet wurde, ist durch ebenso originell erdachte, wie vorzüglich ausgeführte Allegorien von Professor Adolf Schmitz geziert und damit zu einem hervorragenden Kunstwerke umgestaltet worden. Nicht minder schön sind noch die von demselben Künstler berrührenden Vignetten und Initialen, so daß bei der übrigen Aus⸗ stattung dies Werk zu Geschenken an Konfirmanden sich ganz beson⸗ ders eignet.
— Bädeckers London ist in 5. Auflage (Leipzig, Karl Bädecker) erschienen. Ein Vergleich derselben mit einer der fruͤheren Auflagen läßt auch hier die große Sergfalt erkennen, welche den Bädeckerschen Reisebüchern stets, dem Fortschreiten der Zeit folgend, in Text, Karten und Plänen zuzewendet wird. Die neueste Ausgabe des seit 1862
sich stets verjüngenden Reiseführers beschränkt sich nicht mehr darauf, dem Fremden ein treuer und kundiger Führer durch die britische Hauptstadt und deren nächste Umgebung zu sein, sondern unternimmt mit ihm auch zahlreiche Ausflüge nach den interessantesten Städten und Gegenden Englands, nach den schönsten Punkten von Wales und auf den durch Walter Scott klassisch gewordenen Boden Schottlands. Den Universitätsstädten Cambridge und Oxford wird ein besonderer Besuch abgestattet, und die Routen, die von Hamburg, Cöln, Rotter⸗ dam, Brüssel nach London führen, kurz behandelt. 6 Karten und 13 Pläne, darunter auch eine Speziglkarte der Insel Wight, sowie zur schnellen Orientirung in der Weltstadt ein großer, nach Farben und Quadraten eingerichteter Plan von London sind dem Bande bei gegeben.
Aus Dortmund, 10. März, schreibt man der „Cöln. Zig.“: Gestern Nachmittag um 4 Uhr 20 Minuten (Cöln⸗-Mindener Bahn⸗ hofszeit): während sich plötzlich ein Sturmwind erhob, will man hier eine Erderschütternng von drei Stößen bemerkt haben.
— Wie die ‚A. A. C.“ meldet, wurde der Norden Englands am 9. d. M. ven einem heftigen Sturme heim⸗ gesucht, der nach den vorliegenden Berichten zu Lande wie zu Wasser bedeutenden Schaden angerichtet zu haben scheint.
— Sewerbe und Sandel.
Die Konkursverwaltung der Deutschen Pferdebahn⸗ Gesellschaft hat den Gesammtbesitz der Gesellschaft in Barmen, Elberfeld, Danzig incl. aller Aktiven an das, von der Westend Ber⸗ lin, Kommandit⸗ Ge sellschaft auf Aktien, Heinr. Quistorp vertretene Konsortium für den Preis von 630, 00 Thlrn. veräußert, so daß die volle Befriedigung der Gläubiger der Konkursmasse der Deutschen Pferde⸗ bahn. Gésellschaft gesichert ist und auch den Aktionären noch eine kleine Quote verbieibt. Die Westend⸗Berlin⸗Gesellschaft wird, wie man uns meldet, a conto der erworbenen Bahnen, für den statutenmäßig vor⸗ gesehenen Theil des Werthes, fünfprozentige und zu Dividenden berech⸗ tigte Debetures (Schuld⸗Certifikate) ausgeben, in gleicher Weise wie solche für die Wasserwerke in Aussicht genommen sind.
— Der Aufsichtsrath der deutschen Hypothekenbank zu Berlin hat in seiner Sitzung vom 11. 6. die Dividende pro
1577 auf 73 Proz. festgesetzt; außerdem werden dem Reserve⸗Conto
160 Proz des Gewinnes gut geschrieben und erhält das Provisions Reserve⸗Conto eine angemessene Dotirung.
— Die Dividende der Fagon⸗Schmiede⸗ und Sch rauben⸗ Fabrik ist, wie die „R. Z.“ meldet, nunmehr definitiv auf 975 Proz. festgesetzt; zu Abschreibungen werden aus dem Jahres gewinne 51,252 Mark verwendet.
— Die Halle sche Maschinenfabrik und Eisen gie ßerei wird einem Beschluß des Aufsichtsraths zufolge pro 1874 eine Dioi⸗ dende von 9 Proz. zur Vertheilung bringen. Außerdem würden 16. 630 Thlr. d. i. etwaz mehr als 5 Proz. des Grundkapitals zu Abschreibungen resp. zur Dotirung des Reservefonds verwendet.
Wasbing ton, 12. März. (W. T. B.) Schatzsekretãr Bristow hat 24 Millionen ou von⸗Obligationen und 6 Millionen einre⸗ gistrirte Bon ds der 4. Serie der z 10er Bonds von 1862 zur Amort isirung einberufen. Die Verzinsung diefer Bonds hört am 11. Juni d. J. auf, den Inhabern wird sefortige Auszahluag gegen entsprechende Zinsvergütung angeboten. .
— Der vom 26. v. M. datirte Wochenbericht der ‚New⸗ Jorker HZ. schreibt: Mit unverhohlener . sieht Tie ge sammte Geschäftswelt dem nahe bevorstehenden Schlusse der Session des gegenwärtigen Kongresses entzegen, denn so lange unsere Hono⸗ rables in Wasbington in Thätigkeit sind, mangelt es unseren kom⸗ merziellen Zuständen an derjenigen Stabilität, welche als erste Grund⸗ bedingung für jedes größere Geschãftsunternehmen nothwendig ist. — Be⸗ sondere Anzeichen, aus welchen man auf eine Besserung der Gesammt⸗ Situation schließen könnte, waren unter abwaltenden Umständen in dieser Berichts woche nicht wahrnehmbar. Die am hiestzen Platze er⸗ folgten größeren Fallissements zeigen, 24 wir von einer vollstän⸗ digen Heilung noch entfernt sind. as Geschäft im Allge⸗ meinen war in den meisten Exportartikeln ziemlich lebhaft, da⸗ gegen übte in der Importbranche die neue Tarifbill einen lähmen. den Einfluß. Trotz eines außergewöhnlich ungũnstigen Bankausweises hat der dieswöcheniliche Geldstand Nichts von seiner früheren Abun— danz eingebüßt. Eine lohnende Verwendung des flüssigen Kapitals konnte auch in diefer Woche nicht erzielt werden. Raten für eall loans gegen Depot gemischter Securitäten stellten sich durchschnittlich 2 24 — 3x und gegen Hinterlegung ven Bundespapieren nicht über 2x. — Im Goldmarkt herrschte während der heute beendeten Be⸗ richtswoche eine mit der vorwöchentlichen Aufregung stark kontrasti⸗ rende Ruhe und das Agio schlug eine weichende Richtung ein. Nach Fluktuationen zwischen 144 — 141 schließt dasselbe heute à 143.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Nr. 2 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗
bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Die Mängel der bestehenden Rundreise; und Fouponbillets und die Möglichkeit ihrer Beseitigung. Berliner Briefe: Berathung des Eisenbahnetats, Vothleidende Projekte, Berlin ⸗Wetzlar, Abschließung der Perrons, Tarif ⸗ Frage, gleichmäßige Normen für Eisenbahnaulagen, Januar⸗ Ausweise, Prioritäts⸗ Obligationen, Erfurt ⸗Eger, Mehltheuer⸗Weida, angebliches Fustonsprojekt, Saalbahn, Breslau⸗Warschau, Berlin⸗ Charlottenburger Pferdebahn. — Deutsches Reich; Die auf den Eisenkahnen Deutichlands Excl. Bayerns) in den Monaten Juli bis incl. Dezember 1874 vorgekommenen Unfälle. Bergisch⸗ Mãrkische Eisenbahn, Beschlüse der außerordentlichen Generalversammlung, Desterreichische Staatebahnbauten. Hamturgs Handel und Schiffahrt im Jahre 1873. — Ausland: Rußland, neue projektirte Strecken. — Coursblatt vom 27. Februar 1575. Coursbuch der Deutschen Reichs post⸗ Verwaltung, März 1875. Offizielle und Privatanzeigen. Beilage: Statistik der preußischen Eisenbahnen für das Betriebs⸗ jahr 1873 (J. Ausdehnung, II. Anlage kapital, III. Transvortmittel und Leiftungen). — Einnahmen der österreichisch⸗ ungarischen Eisen⸗ bahnen im Januar 1875. — Eisenbahn⸗Kalender. Wie die K. H. 3. erfahrt, wird die Eröffnung der Til⸗ sit Memel er Eisenbahn noch im künftigen Monat erfolgen können. Die Rollfuhrwerke für die Stationen Heydekrug und Me⸗ mel sind schon vergehen und steht zur Bergebung der vier Bahnhofs⸗ restaurationen zum Sonnabend Termin an.
— In der letzten Woche wurden im großen Tunnel der Sotthardh ahn auf der Seite von Göschenen 21,2, M., auf der Seite ven Airole 1933 M, zusammen 407 M. gebohrt. Der täg⸗ liche Fortschritt beträgt somit 5,3 M.
Berliner Kunstausstellungen.
In dem jetzt vm „Preußischen Kunstverein“ benutzten Saale des Hauses Unier den Linden 21, der lange Zeit hindurch jene bekannte, dem „Verein der Kunstfreunde⸗ gehörige, dann der Nationalgallerie einverleibte Auswahl trefflicher Werke der neueren deutschen Malerei, und unter ihnen auch das Kolossal⸗ bild der „Uebergabe von Calais“ beherbergte, das vor nunmehr beinahe dreißig Jahren dem Namen Julius Schrader's in den weitesten Kreifen seinen seitdem nicht geschmälerten guten Klang erwarb, ist gegenwärtig dieses Meisters neueste historische Schöpfung öffentlich ausgestellt, ein umfangreiches Gemälde, das seinen Stoff der brandenburgischen Geschichte entlehnt. Es schildert die Entgegennahme der Erbhuldigung, welche die Städte Berlin und Cölln durch ihre Bürgermeister Claus Schulze und Niclas Wins im Jahre 1415 zu Berlin im dama⸗ ligen Hohen Haufe, dem jetzigen Lagerhause, dem ersten Hohenzollernschen Kurfürsten der Mark Brandenburg, dem Burg⸗ grafen Friedrich VI. von Nürnberg, leisteten.
Ein weiter, gewölbter, an seinen Säulen mit Wappenschil⸗ dern geschmückter Saal, der durch farbige Glasfenster erhellt wird, bildet den Schauplatz der feierlichen Handlung. In der PMätte des Vordergrundes, auf einer mit rothem Tuch belegten Estrade ist ein mit gothischem Schnitzwerk geziertes Pult auf⸗ gestellt, an welchem die beiden Bürgermeister, der von Berlin in einen schwarzen, der von Cölln in einen rothen Mantel ge⸗ hüllt, knieen, um vor dem Crucifix und auf die Bibel mit zum Schwur erhobener Hand den Eid zu leisten, den der greise Propst Johann von Waldow, des Kurfürsten erster Rath, in reicher Amtstracht dicht neben ihnen stehend, verliest. Hinter den beiden Bürgermeistern hat ihre Begleitung mit dem Stadtbanner Auf⸗ stellung genommen, das, von einem in die Farben Berlins gekleideten Fahnenträger gehalten, hoch über die Köpfe der Stehenden emporragt. Auf der anderen Seite, unter einem hohen Baldachin, zu dem drei mit goldig schimmerndem Stoffe bekleidete Stufen empor⸗ führen, erblickt man den Kurfürsten mit seiner Familie, der Ge⸗ mahlin, an die sich der jüngere Sohn Friedrich anschmiegt, wäh⸗ rend der Kurprinz Johann zur Linken des Vaters die schwarz⸗ weiße Lehnsfahne mit dem rothen brandenburgischen Adler halt. Wester zurück, im Mittelgrunde des Bildes stehen rechts die jKüngst erst von dem neuen Lehnsherrn der Mark unterworfenen wendischen Herzöge, links die Vertreter des märkischen Adels, unter denen der Edle von Putlitz und der Ritter Hans von Bismarck hervorragen. Im Fond des Bildes werden in dem dort herrschenden Helldunkel die Gruppen untergeordneterer Personen und auf einer Gallerie die Musikanten sichtbar, die des Schlusses der Eidesformel harren, um mit ihrem schmetternden Tusch ein⸗ zufallen. ;
Daß der Inhalt der Darstellung in den ausspruchlos ange⸗ ordneten, mit sicherer und glücklicher Hand aufgebauten Gruppen des Bildes sich nach allen Seiten hin erschöpfend und allgemein verständlich ausspricht, so daß der Beschauer jedweden Kom⸗ mentars entrathen kann, ist ein Vorzug der Kompofsition, der beim ersten Blick bereits in die Augen springt. Dadurch aber, daß die verschiedenen Gegensätze der Zeit, die Feindschaft zwischen dem Adel und den Städten und das Widerstreben beider gegen den neuen, mit fester Hand die Achtung vor dem Gesetze wiederherstellenden Fürsten geschickt betont sind und damit ein Hinüber und Herüber der gegenseitigen Beziehungen der einzelnen Figuren gewonnen ist, wird der ãußerlich ceremonielle Vorgang durch Mannigfaltigkeit der Motive und Charaktere innerlich belebt und dem Bilde ein pfychologisches Interesse ver⸗ liehen, dessen die malerische Bewältigung derartiger Stoffe oft in einem Grade entbehrt, der die Gleichgültigkeit des Beschauers ihnen gegenüber rechtfertigt. In den Mienen der Adligen, die der Demüthigung der städtischen Macht als Zuschauer bei⸗ wohnen, gießt sich eine reiche Skala mannigfacher Affekte fund; das Hauptinteresse aber konzentrirt sich auf die beiden knieenden Gestalten, auf die edlen Züge des greisen Cöllner, auf den ingrimmig verbissenen Ausdruck des Berliner Bürgermeisters. Beider Köpfe ragen nicht allein durch ihre charakteristische Auf⸗
fassnng, sondern ebensosehr durch die Plastik der Modellirung und die Energie der Zeichnung hervor. — geschnittenen Zügen des Kurfürsten, der, ganz eingehüllt in den Über die Rüstung zur Erde niederfallenden, mit Hermelin besetz⸗ ten Purpurmantel, in ruhig geschlossener Haltung mit fest und sicher blickendem Auge dasteßt, prägt sich deutlich die mit freund⸗ lichem Wohlwollen verbundene klare Besonnenheit und Energie
des Willens aus, die diesem Herrscher zu eigen war, während
die in weißseidenem Gewande ihm zur Rechlen stehende holde
Gestalt seiner Gemahlin, der „schönen Else“, die mit der Rech⸗
ten ihren jüngeren Knaben umfaßt, durch die Anmuth ihrer Erscheinnng und Bewegung das Auge fesselt.
Der glücklichen Gruppirung, der meisterlichen Zeichnung ge⸗ sellt sich in dem Bilde endlich der hohe, in engerem Sinne malerische Reiz der farbenprächtigen Erscheinung des Ganzen. Zwar die oberen Theile des Bildes, die ziemlich stark eingeschla⸗ gen sind, werden erst, nachdem die Tafel gefirnißt ist, zu voller, unbehinderter Geltung kommen. Der Vordergrund aber zeigt auch jetzt ungetrübt die Kraft und Harmonie des Kolorits, die Schrader's Gemälde von jeher auszeichnete und sie auch neben den virtuosen koloristischen Leistungen der mobernsten Malerei keineswegs zurücktreten läßt. Daß mit dem künstlerischen Be⸗ hagen, das überall aus der Schilderung der verschiedenartigsten Stoffe, der Gewänder, der Fahnen, der Rüstungen u. s. w. hervorleuchtet, sich die gediegenste Sorgfalt der gesammten künst⸗ lerischen Arbeit verbindet, bedarf gerade bei diesem Meister kaum erst der besonderen Erwähnung.
Ein von Schrader in demselben Saale ausgestelltes Portrait eines blondhaarigen, weißgekleideten Schwesternpaares vereinigt mit anmuthig anspruchsloser Einfachheit der Gruppi⸗ rung der beiden lebensgroßen Gestalten eine schlichte, von jeder Affektirtheit weit entfernte, naturliche Auffassung der beiden kindlichen Erscheinungen. Daneben sei schließlich noch auf ein mit tüchtiger Sorgfalt gearbeitetes weibliches Portrait von Steinhardt hingewiesen, das nach jeder Seite hin einen ent⸗ schiedenen Fortschritt gegen frühere Leistungen dieses Künstlers bekundet.
Unter den in „Sachse's Kunstsalon“ zur Ausstellung ge⸗ langten neuen Erscheinungen gebührt der weitaus erste Rang der in diesen Blättern bereits erwähnten „Erstürmung der Fröschweiler Höhen in der Schlacht von Wörth“ von dem Münchener Boden⸗ müller. Was in diesem Bilde den Beschauer am meisten frap⸗ pirt und es zu einer im hohen Grade vorzüglichen malerischen Illustration des dargestellten kriegerischen Vorgangs macht, ist die packende Unmittelbarkeit der Anschauung, die in der Kom⸗ position zum Ausdruck kommt, die meisterliche Erfassung des Gesammteindrucks der geschilderten Situation, der aus der Tie fe des Bildes auf den zum Saume der Berge heranführenden Wegen in geschlossenen Reihen anrückenden Infanteriemassen, der die buchenbewaldeten Höhen emporstürmenden, sich mehr und mehr in einzelne Gruppen auflösenden Kolonnen, deren Gefechts⸗ linie die durch den Pulverdampf hindurchblitzenden Schüsse mar⸗ kiren, der in bereits beginnender Flucht sich zurückziehenden Franzosen, deren bunte Uniformen hoch oben zwischen dem hellen fonnendurchleuchteten Grün hervorschimmern. Nur selten ist die malerische Erscheinung und die gesammte Disposition eines über ein größeres Terrain sich ausdehnenden Kamnfes in einem so überzeugenden Totalbilde festgehalten worden, wie in diesem Ge⸗ mälbe. Daneben tritt allerdings die Detailwirkung ziemlich gänzlich zurück. Der Umstand aber, daß die Farbe des Bildes an einer gewissen Schwere leidet, daß die Massen sich hier und da nicht recht von einander loslösen wollen, wird zu einem nicht geringen Theile den außerordentlichen Schwierigkeiten der Auf⸗ gabe zugerechnet werden müssen, die nicht nur in Bezug auf has Terrain die vollkommenfie Genauigkeit forderte, sondern auch den Maler nöthigte, mit den in dieser Umgebung kolo⸗ ristisch schwer verwendbaren bayerischen Uniformen zu operiren. Das unter diesen erschwerenden Umständen erreichte Resultat ist darum nur um so mehr der vollsten Anerkennung würdig.
Ein anderes Motiv aus derselben Schlacht, einen Angriff
Aber auch in den scharf
französischer Reiter, die an der Schlachtlinie der deutschen In⸗ fanterie abprallen, schildert Heinrich Lang in einem bei gerin⸗ gem Maaßstab der Figuren mit außerordentlicher Sorgfalt aus⸗ geführten Bilde, das nur vielleicht an gleichwerthigen Details allzu reich ist. Die schnelle Bewegung der in wilder Verwirrung umkehrenden Reiter, der zu Boden gestreckten oder sich überschla⸗ genden Pferde gab dem Maler dabei die erwünschte Gelegenheit, in der Zeichnug der verschiedensten flüchtigen Situationen sein oft bewiesenes genaues Studium des Pferdes von neuem in hervorragender Weise zu bekunden.
Neben einer ganzen Reihe bereits bekannter tüchtiger Ar⸗ beiten, unter denen namentlich Paul Spangenberg's gedie⸗ genes lebensgroßes Damenportrait zu bemerken ist, sind als neu ferner noch zwei kleine, durch ihre satte und kräftige, poetisch ge⸗ stimmte Farbe anziehende kleine Landschaften von F. Keller, zwei „Motive aus Schwetzingen“, zu nennen, sowie endlich ein eigenthümliches von dem Polen Laszeyns ki herrührendes Bild. Es schildert „die letzten Augenblicke Chopin's“, der, von theil⸗ nehmenden Freunden und Verwandten umgeben, halb aufge⸗ richtet auf seinem Lager sitzt und eben noch einem Liede ge⸗ lauscht hat, das die Sängerin in schmerzlicher Bewegung unter⸗ bricht. Durch eine Reihe sorgfältig ausgeführter Portraits be⸗ kannter Persönlichkeiten gewinnt die Komposttion ein außerhalb ihrer eigentlich künstlerischen Wirkung liegendes Interesse; im Uebrigen jedoch zeigt sie eine Nüchternheit der Anschauung, die zu dem Moti der Darstellung wenig passen will und durch die trockene und minutiöse Subtilität der malerischen Behandlung nur noch empfindlicher wird.
ö. Die Königin-⸗Augusta⸗Stiftung für die Berliner Teu erwehr hielt am Mittwoch ihre 7. Generalversammlung ab. Die Einnahmen des Vereins beliefen sich im Jahre 1874 auf 5252 Thr. 5 Pf. An Materstützungen wurden verausgabt 21410 Thlr. und zwar an Penstonen an 25 Wittwen 1877 Thlr., Erziehungs⸗ geld 156 Thlr. und außerordentliche Unterstützungen 377 Thlr. Das Stiftungsvermögen betrug ultimo 1874 49,189 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf. gegen 46630 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. Bei der zum Schluß staͤttfindenden Vorstandswahl wurden die ausscheidenden HH. General⸗Konsul Behrend, Dr. Zimmermann und Kommerzien⸗ Rath Bergmann wiedergewählt, währen? ag Stelle des verstorbenen Geh. Kommerzien Rath Paul Mendelssohn Bartholdy Hr. Banquier ö Mendelssohn Bartholdy dem Kuratorium als Schatzmeister eitrat.
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Eine neue Oper: „Das goldene Kreuz“ von Ignaz Brüll soll von der General-⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele zur Aufführung angenommen worden sein.
Im Königlichen Schauspielhause spielte vorgestemn Hr. Ludwig Schmidt vom Hamburger Thaliatheater den, Paul Werner“ in Lessinzs Minna von Barnhelm“ und hatte, wie als Mußsikus Miller in Schillers „Kabale und Liebe“, einen günstigen Erfolg. Das Engagement des Künstlers an hiesiger Hofühne ist nach hiesigen Blättern perfekt geworden und beginnt mit der nachsten Saison. Die Aufführung des klassischen Lustspiels bot im Uebrigen die bekannten Leistungen; nur Frl. Gollmick spielte zum ersten Male die Franziska“.
— Otto Bellmann, die Neuigkeit der Krellschen Bühne, bewährt ihre Anziehungskraft trotz der Widerwärtigkeit der Witterung.
. Sieg wart Friedmann wird im Verein mit Frl. Kathi Frank nur noch zweimal und zwar heute, Sonnabend und morgen Sonntag, auf der Bähne des Stadttheaters in Da⸗ lila“ anftreten und begiebt sich alsdann sofort nach Wien zurück, wo er bereits Dienstgg mit dem Franz Moor seine Thätigkeit wieder auf⸗ nimmt. = Fil. Frank spielt zunächst ‚Die neue Magdalena“ von Wilkie Collins, nach dessen gleichketitelten: Noman selbst dramatisirt. Dierauf folgen; Die Waise aus Lowood⸗, Deborah“, . Des Meeres und der Liebe Wellen“, „Die verzauberte Prinzessin und „Adrienne Lecoupreur . Auch werden sowohl ⸗Sappho“ als „Maria Stuart“ zur Wiederholung gelangen.
Berlin: Nedacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition Kes se h. Druck W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
w 3 62.
Deut sches Re ich.
Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker.
Auf Grund der Bestimmungen im §. 29 der Gewerbe⸗ Ordnung hat der Bundesrath beschlossen, wie folgt:
L Centralbehörden, welche Approbatio nen ertheil en.
§8. 1. Zur Ertheilung der Approbation als Apotheker für das Reichsgebiet sind befugt:
1) die Centralbehdrden derjenigen Bundesstaaten, welche eine oder mehrere Landesuniversitäten haben, mithin zur Zeit die zuständigen Ministerien des Königreichs Preußen, des Kö⸗ nigreichs Bayern, des Königreichs Sachsen, des Königreichs Württemberg, des Großherzogthums Baden, des Großherzog⸗ thums Hessen, des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin und in Gemeinschaft die Ministerien des Großherzogthums Sachsen⸗ Weimar und der sächsischen Herzogthümer;
2) das zustãndige Herzoglich braunschweigische Ministerium und der Ober⸗Präsident von Elsaß Lothringen.
Die Approbation wird nach dem beigefügten Formular ausge stellt.
II. Vorschrift über den Nachweis der Befähigung
. der Apotheker.
§. 2. Der selbständige Betrieb einer Apotheke im Gebiete des Deutschen Reichs erfordert — unbeschadet der Bestimmung im letzten Satze des 5. 2) der Gewerbeordnung — eine Appro⸗ bation Seitens einer der vorstehend genannten Behörden. Die⸗ selbe darf nur denjenigen Kandidaten ertheilt werden, welche die pharmazeutische Prüfung vollständig bestanden haben.
3. Die pharmazeutische Prüfung kann vor pharmazeutischen Prüfungs⸗ Kommission, welche bei einer deutschen Universität dem Collegium Carolinum in Braun⸗ schweig und bei den polytechnischen Schulen in Stuttgart?“ und Karlsruhe eingerichtet ist, abgelegt werden, Die Prüfungs⸗ Kommissionen, welche aus einem Lehrer der Chemie, einem Leh⸗ rer der Physik, einem Lehrer der Botanik und zwei Apothekern bestehen sollen, werden alljährlich von der zuständigen Behörde (vergl. 8. ) berufen. ĩ
jeder
An Stelle eines der Apotheker kann ein Lehrer der Pharmazie herufen werden.
Die zuständige Behörde ernennt den Vorsitzenden der Kom⸗ mission. Derselbe kann aus der Zahl der Mitglieder der Kommisston gewählt werden.
Es finden in jedem Jahre zwei Prüfungen, die eine im Sommer⸗ die andere im Winlterhalbjahr statt.
§. 4. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei der der Prüfungs⸗Kommission zunächst vorgesetzten Behörde zu stellen.
Die Meldung zur Prüfung im Sommerhalbjahr muß spä⸗ testens im April, die Meldung zur Prüfung im Winterhalbjahr spätestens im November unter Beifügung der erforderlichen Zeug⸗ nisse eingehen. Wer sich später meldet, wird zur Prüfung im folgenden Halbjahr verwiesen. Der Meldung ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. .
Die Zulaffung zur Prüfung ist bedingt durch den Nach⸗ weis
1) der erforderlichen wissenschaftlichen Vorbildung. Der
Nachweis ist zu führen durch das von einer als berechtigt aner⸗ kannten Schule, auf welcher das Latein obligatorischer Lehrgegen⸗ stand ist, ausgestellte wissenschaftliche Qualifikations⸗Zeugniß für den einjährig freiwilligen Militärdienst. Außerdem wird zur Prüfung nur zugelassen, wer auf einer anderen als berechtigt anerkannten Schuͤle dies Zeugniß erhalten hat, wenn er bei einer der erstgedachten Anstalten sich noch einer Prüfung im Latein unterzogen hat, und auf Grund derselben nachweist, daß er auch in diesem Gegenstande die Kenntnisse besitzt, welche behufs Erlangung der bezeichneten Qualifikation erfordert werden;
2) der nach einer dreijährigen, für die Inhaber eines zum Besuche einer deutschen Universitãt berechtigenden Zeugnisses der Reife zweijährigen, Lehrzeit vor einer deutfchen Prüfungsbehörde zurückgelegten Gehülfenprüfung und einer dreijährigen Servirzeit, von welcher mindestens die Hälfte in einer deutschen Apotheke zugebracht sein muß;
3) eines durch ein Abgangszeugniß als vollständig erledigt bescheinigten Universitãtsstudiums von mindestens drei Semestern.
Dem Besuche einer Universität steht der Besuch der phar⸗ mazeutischen Fachschule bei der Herzoglich braunschweigischen polytechnischen Schule (Collegium Garolinum) sowie der Besuch der polytechnischen Schulen zu Stuttgart und Karlsruhe gleich.
Die Zeugnisse (1 — 3) sind in beglaubigter Form beizu⸗ bringen. .
Der Kandidat hat sich binnen 3 Wochen nach Behändigung der Zulassungsverfügung mit dieser Verfügung und der Quit⸗ tung Über die eingezahlten Gebühren (5. 18) bei dem Vorfitzen⸗ den der Prüfungskommission ohne besondere Aufforderung per⸗ sönlich zu melden.
FS. 5. Die Prüfung zerfällt in folgende Abschnitte:
J. die Vorprüfung; II. die pharmazeutisch / technische Prüfung; III. die analytisch⸗chemische Prüfung; HV. die pharmazeutisch⸗wissenschaftliche Prüfung; V. die Schlußprüfung. ;
6. J. Zweck der Vorpruͤfung ist, zu ermitteln, ob der Kandidat die ihm zur Bearbeitung vorzulegenden einzelnen Ma⸗ terien vollständig beherrscht und im Stande ist, seine Gedanken klar und richtig auszudrücken. Der Kandidat erhält drei Auf⸗ gaben, von denen eine dem Gebiete der anorganischen, eine dem der organischen Chemie, eine dem der Botanik oder Pharmakognosie entnommen ist. Die Aufgaben werden aus einer hierzu an⸗ gelegten Sammlung durch das Loos bestimmt und sind sämmt⸗ lich so einzurichten, daß je drei von ihnen in einem Tage be⸗ arbeitet werden können. Die Bearbeitung erfolgt in Klausur ohne Benutzung von Hülfsmitteln.
§. J. II. Zweck der pharmazeutisch- technischen Prüfung ist, zu ermitteln, ob der Kandidat das für feinen Beruf erforderliche zechnische Geschick sich angeeignet hat. Zu diesem Behufe muß er sich befähigt zeigen:
1) zwel galenische Präparate zu bereiten;
3 zwei chemisch⸗pharmazeutische Präparate in dem hierzu bestimmten Laboratorium anzufertigen.
Die Aufgaben zu den Präparaten (Nr. 1 und 27) werden
SErste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnab
— stimn t. Die Bereitung erfolgt unter Aufsicht je eines der phar⸗ mazeutischen Mitglieder der Kommission.
§. 8. III. Zweck der a ermitleln, ob der Kandidat
I) eine natürliche, ihren nator bekannte chemische V diesem Zwecke besonders zu und außerdem einzelne Best
titativ zu bestimmen, oder lysiren;
ein Nahrungsmittel oder untersuchen,
langt werden kann, auch üb verfälschenden Stoffes ein geben.
der Kommission.
Bei der Zensur hat
erläutern; 3) mehrere
theilen, Darstellungen u. . §. 10. V. Zwel der
macht hat. Die Schlußprüfung ist wird von dem Vorsitzenden kommission abgehalten. M einem Prüfungstermin nich §. 11.
toren vollzogen.
S. 12. Ueber jede der fall eines jeden Theiles sehr gut (1) — gut E) Einschluß Physik, in den Prüfungen! der Arbeiten beaufsichtigend Ergiebt sich bei Stimmen, welche sich für d G. 11) vermerkt.
Prüfung IV.
Ganzes gerechnet, andernfa
überreicht der Vorsitzende ständigen Behörde G.
Wer nach zweimaliger Wie
§. 15.
ertheilen.
lichen früheren Prüfungen
aus einer hierzu angelegten Sammlung durch das Loos be⸗
Prüfung III. und IV., bez
der Arbeiten hat der Kandidat schriftliche Berichte abzufassen.
langten wissenschaftlichen Kenntnisse nicht nur theoretisch sich an⸗ geeignet hat, sondern auch praktisch in dem erforderlichen Maße zu verwerthen im Stande ist. Zu fähigt sein, folgende zwei Aufgaben rich ig zu lösen:
bereits qualitativ untersuchten Verbindung bezw. Mifchung quan⸗ dem Examinator bekanntes Gemenge auch quantitativ zu ana⸗
2) eine vergiftete organische oder anorganische Substanz, eine Arzneimischung in der Weise zu daß die Resultate über die Art des vorgefundenen Giftes oder der Verfälschung, und, soweit dies nach der Be⸗ schaffenheit des vorgefundenen Giftes oder der Verfälschung ver⸗
Beide Aufgaben werden von dem Examinator bestimmt. Als Examinator beaufsichtigt die Bearbeitung der Aufgaben der Lehrer der Chemie oder eines der pharmazeutischen Mitglieder
Ueber die Ausführung der Arbeiten hat der Kandidat schriftliche Berichte abzufassen.
gestellten Aufgaben namhaft zu machen und zu bezeugen, die Ausführung in der vom Kandidaten in seinem Berichte dar⸗ gelegten Art wirklich erfolgt ist.
g. Iv. Die pharmazeutisch⸗wissenschaftliche Prüfung ist eine mündliche und wird von dem Lehrer der Botanik und den beiden pharmazeutischen Mitgliedern der Kommission abgehalten.
In derselben hat der Kandidat
I) mindestens zehn ihm vorzulegende frische oder getrocknete offizinelle oder solche Pflanzen, wechselt werden können, zu demonstriren;
2) mindestens zehn rohe Droguen nach ihrer Abstammung, Verfälschung und Anwendung zu pharmazeutischen Zwecken zu
ihm vorzulegende wo 3 chemisch⸗pharmazeutische Präparate nach Verfälschungen, Bestand⸗
der Kandidat in der Chemie, ik du . gründlich und wissenschaftlich tüchtig ausgebildet ist, wie es sein Beruf erfordert, und ob er mit den das Apothekenwesen betref⸗ fenden gesetzlichen Bestimmungen
Ueber die mündlichen Prüfungen (8658. 9. 19 wird für jeden Kandidaten ein besonderes Protokoll unter Anführung der Prüfungsgegenstände aufgenommen und von den Examina⸗
7 und 8) zu fertigenden einzelnen Arbeiten, sowie über den Aus⸗ der Prüfungen LN. und V. (85§5. 9 und
10) wird eine Zensur ertheilt.
— schlecht (65) zu gebrauchen. eil Prüfung J. von sammtlichen Mitgliedern der Kommission, des Vorsitzenden und mit Ausschluß des Lehrers der
in Prüfung V. von dem Examinator eines jeden Prüfungsfachs. der Ertheilung der Zensur für die einzelnen Arbeiten in Prüfung J. Stimmengleichheit, so
Das Prädikat wird bei den mündlichen Prüfungen im Protokoll
8 13. Die in Prüfung J. bis III. für eine Arbeit und in für einen Theil derselben ertheilte Censur „un⸗ genügend C.) “ oder schlecht (5), für Prüfung V. ein Votum auf „schlecht (66) oder zwei Vota auf „ungenügend (H“ haben zur Folge, daß die betreffende Prüfung als nicht bestanden gilt.
Nach dem Ergebniß der Spezialzensuren wird die Zensur für jede Prüfung in der Weise bestimmt, daß die Summe der Zensuren für die einzel nen Prüfungstheile derselben durch die Anzahl der letzteren dividirt wird. Brüche, so werden dieselben, wenn sie über O3 betragen, als ein
§. 14. Ist nach 8. 13 eine Pruͤfung nicht bestanden, so die Prüfungsverhandlungen der zu⸗ 1) behufs Bestimmung der Wieder⸗ holungsfrist mittelst gutachtlichen Berichts. 2
Bie Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung darf bei der Zensur „ungenügend (SH in der Regel erst naten, bei der Zensur schlecht (5) in der Regel erst nach sechs Monaten erfolgen, muß aber n fol 1Pr fungshalbjahr stattfinden, widrigenfalls auch die früher mit gün⸗ stigem Erfolge zurückgelegten Prüfungen zu
teren Prüfung nicht zugelassen. ; Die einzelnen Prüfungen sind in der gegebenen Reihenfolge ohne Unterbrechung zurückzulegen. Aufgaben sind für sede Prüfung erst bei Beginn derselben zu Zwischen den einzelnen Prüfungen darf in der Regel nur ein Zeitraum von einer Woche liegen. . Zu der Prüfung II. wird nur zugelassen, wer in der Prü⸗ fung J. bestanden ist, zur Prüfung V. nur, wer in den sämmt⸗
fung JJ. oder IIJ. nicht besteht, hat die Wahl,
end, den 13. März
Ueber die Ausführung
nalylsch⸗chemischen Prüfung ist, zu die in der analytischen Chemie er⸗
diesem Behufe muß er be⸗
Bestandtheilen nach dem Exami⸗ erbindung oder eine künstliche zu sammengesetzte Mischung qualitatio, andtheile der von dem Kandidaten
ein anderes den Bestandtheilen nach
er die Quantität des Giftes oder des e möglichst zuverlässige Auskun ft
der Examinator den Gegenstand der daß
—
welche mit den offizinellen ver⸗
Rohstoffe beziehungsweise
w. zu erklären.
Schlußprüfung ist, zu ermitteln, ob Phnsik und Botanik durchweg so
sich gehörig bekannt ge⸗ eine mündliche und öffentliche. Sie und drei Mitgliedern der Prüfungs⸗
ehr als vier Kandidaten werden zu t zugelassen.
in den Prüfungen J. bis III. (58. 6,
Bei derselben sind die Prädikate: — genügend (3) — ungenügend (4) Die Zensur wird ertheilt, in der mit L und III. von dem die Ausführung en Kommissarius, in Prüfung ö, und
entscheiden die ie mindergünstige Zensur aussprechen.
Ergeben sich bei der Division Üs bleiben sie unberücksichtigt.
nach drei Mo⸗ spätestens in dem folgenden Prü⸗
wiederholen sind. derholung nicht besteht, wird zur wei⸗
5 an⸗ ? Die
in der Prü⸗
bestanden ist. Wer ob er sich der
1875.
nach Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung unter⸗ ziehen will. J
§. 16. Hat der Kandidat die Schlußprüfung bestanden, so wird unmittelbar nach Beendigung derselben die Gesammt⸗Zen⸗ sur nach dem im §. 13 angegebenen Modus bestimmt und das Resultat mit eineni der in 5. 12 angegebenen Prãdikate bezeichnet. Die Gesammt⸗Zensur wird im Protokoll über die Schluß⸗ prüfung (538. 10, 11) vermerkt. ; Der Vorsitzende überreicht hierauf die vollsiändigen Prü⸗ fungsverhandlungen, einschließlich der die Meldung und Zu⸗ lassung des Kandidaten betreffenden Urkunden, der zuständigen Behörde (5. I behufs Ausstellung der Approbation. ö §. 17. Wer sich in Gemäßheit des 8. 4 nicht rechtzeitig persõnlich meldet, oder die ihm für die Anfertigung der Arbeiten oder für die mündlichen Prüfungen gesetzten Termine ohne hin⸗ reichende Gründe verfäumt, kann auf den Antrag des Vorsitzen⸗ den von der zuständigen Behörde (5. 1) bis zum folgenden Prü⸗ fungshalbjahr zurückgestellt werden.
§8. 18. Die Gebühren für die gesammte Prüfung betragen 140 Rark. Davon sind für die Prüfungen J. II., III. und IV. je 18 s6. 83 KJ J . . w . 77 6 D 21 für Verwaltungskosten, Anschaffung von Prüfungsgegen⸗ JJ berechnet. ö. J Bei Wiederholung einzelner Prüfungen sind nach diesen Sätzen auch die betreffenden Gebühren, für Verwaltungs kosten jedoch nur im Fall einer Wiederholung der Prüfungen II. III. und V. je 10 60 nochmals zu entrichten. ; §. 19. Wer wahrend der Prüfung von derselben zurück⸗ tritt oder zurückgestellt wird, erhält die nach §. 18 zu berechnen⸗ den Gebühren für die noch nicht begonnenen Prüfungen zurück. §. 20. Nach dem Schluffe der Prüfung im Sommerhalb⸗ jahr werden die Namen der im letzten Jahre Approbirten von der die Approbation ausstellenden Behörde dem Reichskanzler⸗ Amte mitgetheilt.
III. Schluß⸗ und nebergangsbestimmungen,
§. 21. Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Oktober 1875 in Kraft.
§. 22. Diejenigen Kandidaten der Pharmazie, welche be⸗ reits Vor den 1. Oktober 18375 in die Lehre getreten waren, sind zur Prüfung auch dann zuzulassen, wenn sie die Erfüllung der nach den bisherigen Vorschriften hierfür erforderlichen Vor⸗ bedingungen nachweisen; jedoch haben die am 1. Oktober 1875 noch in der Lehre befindlichen Kandidaten eine drei⸗ beziehungs⸗ weife zweijährige Lehrzeit (vergl. §. 4 3. 2 und die am ge⸗ nannten Tage noch in der Servirzeit Begriffenen eine dreijährige Servirzeit darzuthun. .
Die Vorschrift des 5. 4 3. 3 findet auf diejenigen Kandi⸗ daten keine Anwendung, welche am 1. Oktober 1875 das bisher nur erforderte einjährige Universitäts studium bereits vollendet haben. ᷣ ö.
§. 23. Alle früheren über die Prüfung der Apotheker er⸗ gangenen Bekanntmachungen sind aufgehoben.
2
; For mular. . Pharmazeutischer Approbationsschein. aus die pharmazeutische Prüfungs⸗Kommission zu bestanden hat, wird ihm hierdurch sel bstãn digen Betriebe einer emãßheit des
.
obirenden Behörde.)
Berlin, den 5. März 1875. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Eck.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 13. Mai. In der gestrigen Sitzung des Herren⸗ hauses entgegnete der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, dem Grafen Udo zu Stolberg, welcher gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Abtretung der Preußischen Bank ꝛc, gesprochen hatte: .
Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat in seiner Aus⸗ führung zu dem vorliegenden Bankgesetzentwurf sich auf außerordent lich viele Gebiete erstreckt. Ich will den Ver such machen, diejenigen Aeußerungen, die sich auf den vorliegenden Gesetzeniwurf bezogen, etwas näher ins Auge zu fassen, und will dabei auch nicht scheuen, Auf manche Dinge zurückzukommen, die bereits an einem andern Orte einer mehr oder weniger eingehenden Diekussion unterlegen haben.
Wenn der geehrte Herr Vorredner damit begonnen. hat, seine Mißbilligung zu erkennen zu geben, daß in Zukunft die Reichsbank für Rechnungen einer Aktiengesellschaft geführt werden soll, so scheint es mir. daß er die sehr naheliegenden Gründe für eine solche Einrichtung unbeachtet gelassen hat. Es ist bei der Führung einer Bank in einem sehr großen Umfange nothwendig der Besttz von kaufmãnnischen Kenninissen. Es ist nothwendig in einem sehr großen Umfange die Kenntniß der Art und Weise, wie die kaufmãnnischen Transaktionen stattzufinden pflegen, die Kenntniß der Verhältnisse, unter welchen die Einzelnen Kredit verdienen. Es ist ferner bei einer großen Bank wesentlich in Betracht zu ziehen, daß sie nicht ein von der Staatsregierung ab⸗ hängiges Institut werde. Wenn Sie nun kaufmãnnische Krafte für solche Geschäfte interesiren wollen, so ist es denn doch auch nöthig, daß bie im eigenen Interesse neben der Rücksicht auf das öffentliche In- teresse thätig sind. Es ist kein zufälliger Umstand, daß man diese Form sowohl in England als in Frankreich, als in den meisten Staaten gewählt hat. Es giebt davon nur eine hervorragende Aus · nahme, das ist die Russische Bank, bei der allerdings ganz eigen thümliche Verhältuisse bestehen. — .
Dann hat der geehrte Herr Vorredner gemeint: da nach dem Bankgesetz Reichs kassenscheine als Baarhestand gerechnet werden sollen, so sei damit anerkannt daß Reichskassenscheine in sehr viel ga Auedehnung ein völlig solidez Zahlmittel sein würden. Diese schluß folgerung ist doch nicht richtig. Wir haben für Deutschland die An · zahl der Reichskassenscheine eingeengt auf 40 Millionen Thaler. Diese Einengung wird noch nicht gleich wirksam, es kann noch eine Reihe pen Jahren hindurch, — wenn nicht etwa das Reich in der Lage sein sollte, die durch Gesetz vorgesehenen Vorschüsse für die Einziehun
iehungsweise IV., sogleich oder erst
bes Paplergeldes, welches in anderen Staaten über 1 Thaler pro *