1873 ĩ 33. bei freier Amtswohnung mit einem Jahres. gehalte von dreitausend einhundertfünfzig Mark dotirte Stelle des ersten Di akonus und Seniors der Haupt · und Pfarrkirche zu St. Maria⸗Magdalena hierselbst ist alsbald zu besetzen. .
Bis 15. April er. nimmt die unterzeichnete Patronats behörde Bewerbungen entgegen. Breslan, den 16. März 1875.
5 Der Magistrat hiesiger Königlicher Haupt und Residenzstadt. — . (18631
Nheinische . Eisenbahn.
tan wird im i , dischen Güterverkehr via Venlo resp. Cleve⸗Zevenaar zu den Sätzen . 66 . B. befördert.
Cöln, den 17. März -
; Die Direktion.
Verlsosung, Amortisation ius aùblung! u. I. w. vun Sffenllichen Papieren.
Berliner Lombard⸗Bank in Liquidation.
Die Inhaber der Pfandscheine Nr. 1699 1988 zii z3i1 2233 2248 z249 2253 2392 2264 2399 2551 2615 2454 2459 2487 25608 256 werden hierdurch aufgefordert, ihre
fänder spätestens bis 20. April er. an unserer 9 e, Münzstraße 21, einzulösen, widrigenfalls mit denselben nach 5. 9 e, . Statuten verfahren
den wird. ; (1813 we in, den 16. März 1875. a Cto. 149 /3)
Verliner Lombard⸗Bank in Liquidation. Vetter. Peters. Kucke.
1833 Bekanntmachung. . ; l 31 der am heutigen Tage bewirkten öffentlichen Verloosung der am 1 Juli laufenden Jahres zur Augzahlung kommenden Duͤrener Stadtobligationen wurden folgende Nummern gezogen:
A. Aus dem Privilegium vom 25. Januar 1864:
Gladbacher Spinnerei und Weberei.
lisss! General ⸗Versammlung. Die diesjährige ordentliche General ⸗Versammlung der Aktionäre wird nach Art. 34 des
Kö Dienstag, den 13. April d. J, Nachmittags 4 Uhr,
ĩ tel Herfs hierselbst stattfinden. . . Wir 8323 in n Art. 30 und 31 des Statuts legitimirten Herren Aktionäre, ihre Eintritts-
d Sti ettel am . Fr. , Montag, 12. April, und Dienstag Vormittag, 13. April, .
auf unserem Bureau in Empfang zu nehmen. TT e s ordnung:
a
1) Bericht des Verwaltn ee ae? über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere.
2) Ersatzwahl für zwei durch Tod ausgeschiedene Mitglieder des Verwaltungsrathes.
3) Antrag des Verwaltungzrathes auf Aufhebung des Art. 23 des Gesellschaftsstatuts.
4) Wahl 5 drei Kommissarien zur Reviston und Dechargirung der Bilanz der Gesellschaft pro 1875.
M. Gladbach, den 18 März 185.
Der Verwaltungsrath.
. Dritte Beilage 64 Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 19. März
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. J. an) die im 8. 6 des es über d ere, ne gere, e enn, m, ** reer ener a, ö werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter e. Titel J. an) die im 5 Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht
Gentral⸗Handels⸗AUöegister für das Deutsche Reich. . .
Das Central ⸗ Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In— 6 und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW. , Königgrätzerstraße 109, und alle . Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditien: Sw. Wilhelmstraße 33, Fezogen werden.
Die Handel reg stere int räge aus dem Königreich Sachsen werden Dienstags unter Die Dienstaggnummer enlchält außerdem reine Rebersicht über bie in der leztrergangene der Rubrik Leipzig veröffentlicht. Woche in diesem Blatt veröffentlichten . . en. ,
— — * . ,,, — * i n. * 21
e. JJ
Iitt. A. à 100 24 153, 132, 82, 154, 79, do, 96, 253 und 50. Litt . X 5 Tylr z46, 187, 232, 123, 2309, 249, 226, 223, 17 und 81. B. Aus dem Privilegium vom 21. November 1870: Iitt. G. à 100 Thlr 95 und 179. Litt. C. à 50 Thlr. 99 und 171.
8531
Nile nn am 31. Dezember 1874.
ie Besitzer dieser Obligationen werden hierdurch 2 den Betrag derselben gegen Auslieferung der Obligationen nebst dazu gehörigen Zinscoupons und Talon am 1. Juli er. bei der hiestgen Stadt⸗ kasse zu erheben. . Hh Geldbetrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird von dem Kapital zurückbehalten. ; Düren, den 16. März 1875. Die Schuldentilgungs ˖ Kommi ssion. Werners, A. Siolz. J. Bücklers.
Büůrgermeister.
er Saal⸗Eisenbahn.
In Gemäßheit des 33 ö Statuten wer⸗
iermit die auf die Quittungs bogen
. 6. 33, 117, 2953, 687, 720, 761, 1008,
1019, 1099, . .
eingezahlten Raten als verfallen und die Ansyrũche
auf den Empfang der gezeichneten Aktien für er⸗ loschen erklärt. . . Jena, den 17. März 1875.
Der Vorstand der Saal · Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen.
[i762] Gesu ch.
Fin erfahrener Verwaltungs -⸗Sekretär wird ge. ,. 2 Bürgermeister⸗Amte in Malstatt
Saar. 3 Gehalt 10600 bis 1200
iss Thüringische Eisenbahn. Einnahme bis ultimo Februar 1875. im Personen· im Güter⸗ in Verkehr: Verkehr; Summa:
A Stammbahn: 6 6 (t
ĩ Br. 1875 205,578 706 682 996, H60 , 227 590 657 334 S855
weniger 19,A212 — — ö 2 — 42,698 23,486
ĩ J TDi TS, ĩ 92 1-409, 953 1,888,145 ö 1874 485,909 1337 916 1823. 825
7. 2 2 ĩ 77if . . ö . — ,. n 64,320 B. Dietendorf / Arnstädter Zwe 9 ahn: 18975 2.406 5,778 7.684 im Monat Febr 3 3 75d Ds
w 9
* * 2 ; daher weniger
ACti6 va.
An Cassa Bestand Effe eten · estand
eigene. reportirte.
Wechsel · Bestand
; Hypotheken
35613. 2. 6.
,,,
Min 649, 058
304,946
* *
als Grundlage für ausgegebene unkundbare
Hypothekenbrlefe und Schuldschein
Amortisations⸗Beitrãge n.
Darlehen
auf lombardirte Hypotheken
Cautionen
e, abzũglich
deponirte Effelten der Mitglieder des Kura⸗ toriums und der Direktion. ö. .
b. fart olischen Sr nn ng n. g. tate lischenr⸗ ,
gJy3z. 7.
1 1 49,518. 28. 4. 19,618. 28. 4.
Kirche Nui᷑. 2
ab Abschreibung
Mobilien und Utensilien ab Abschreibung .
Debitores
2378 55
24 7015778 ga 50
42.000
472.000
30, 000
laut Conto⸗Corrent⸗ Buch
3 ogs 833
3. 14
z1⸗ 772223
18
Per
7
Hassi va.
Aetien · Capital k eingezahlte 50 000 Stück Actien à 200
JJ ii uni bare Hypothekenbriefe . I3, 561,375 abzüglich verlooste«— 135,625
gündbare Hypotheken ⸗Schuldscheine Accepte ö im 1. Quartal 1875 fällige. Amortisations · Zuschlags Fonds . zur Bestreitung der 10 Amortisations⸗ Entschädigung reserviitꝛt . . Cautionen . deponirte ir n wie gegenstehend ong⸗Hypothe . . 26 Grundstuück hinter der katholisch en Kirche Nr. 2. JJ
othelenbriefe ; onen, ausgelooste im Nominalbetrage von
Thlr. 19,575, jedoch nicht eingelöͤst unter Präãmienzuschlag mitꝛtꝛ.ꝛ.·.— Coupons eigener Hypothekenbriefe noch nicht abgehobene -. Dividenden noch nicht abgehobene. Penstons · und Uuterstützungs · Jonds e, , . ö,, Creditores a. noch nicht eingeforderte Zahlungen auf von uns erworbene Hypotheken b. pränumerando gezahlte Zinsen pro 1. Quartal 1875 auf dergleichen... o. Iaut Conto⸗Corrent⸗Buch ... en,. ö vice . 6. 1,300 000 hierzu aus den. reibungen de JJ .
Gewinn⸗ und Verlust ˖ Conto J
10 00000 13 427750 3 dd zh 297511
13050 42000
60 000
2,642 z30 538 724 28332
60, 054
Is, 623 old / 9)
1/400 000 1‚006 216
z1 772223
Gewinn- üunmel Verlust-Oomto am 31. Dezember E874.
1574 2489 T Nis Ib. Tb.
TG 9 * 66. 5.195 12161 17376
1874
daher weniger 424 1,166 1590 C. Gotha Ce neselder Zwerg he n: i br. 1375 13, 45.311 59,715 ö ee. 5 1574 15036 29929 44965 daher weniger 1,132 mer. is ult. Fehr. i875 31.656 3. . . 1674 31399 68115 Daher mehr 257 28, 702 D. Gera g icht gwerigs ghz: ĩ b 1 . / n e, . 1874 17.583 38,143 55726 J. daher weniger 14215 16 3 i TD Vids ö, id 19072 7 . . 1874 34597 76339 110 936 daher weniger 465 5, 154 3.669
vorbehaltlich späterer Feststellung. 16. Marz 1875. 7 39 Die Ji rfion
der Thüringischen Eisenbahn ˖ Gesellschaft.
ie Aktionäre der Unstrut · Eisenbahn · Gesellschaft 6 i benachrichtigt, daß der Beschluß der auserordentlichen Generglversammiung vom 2 April 1834 vie Allerhöchste Genehmigung erlangt hat und pie Liquidation der Gesellschaft unter dem 10. Oktober in das Handelsregifter eingetragen wor- den ist. Die Zeichner derjenigen 663, 600 Thlr. Stammaktien, welche seinerzeit von den Adjacenten Fbernommen worden und die dem von uns zur Schadlos haltung dieser Stammaktionäre mit der Dentschen CGisenbahnbau⸗ Gesellschaft unter dem 4. April 1874 abgeschlossenen Vertrage bis jetzt noch
i iermit aufgefordert, e , n. n , . Vertrage uns bal⸗
ie i Aktienbes sowie ihren n
ieser Aufforderung welche dieser Auff n .,
14750
128,473 99514
28, 959 53,465
15 382 d pff
en. den 12. März 187
Gch sfschaft
Verluste.
reservirt zur
Zuschlags⸗Fonds Abschreibung auf un
Kirche Nr. 2 Abschreibung au
ee 7272771414129
Ueberschuß
Insertionsunkosten Kosten für Anfertig Stempel auf dieselben Beleuchtung und Brennma Reisekosten und Diäten Steuern und Gerichtékosten orto und Telegramme
. und Gratificationen BSrucksachen und Schreibmaterialien Diverse Unkosten... ö
Bildung des
An Zinsen auf emittirte Hypothekenbriefe.
Amortisations⸗
ser Grundstüc h. d. kath.
f Mobilien und uUtensilien
ĩ ung ven Sypoth
ö
ekbriefen
Berlin, den 31. Dezember 1874.
Die Prifungs-(ommission.
W. von Krause.
Min
02,25 160096
9732 15515 3625 2651 1551 3 66 360i 11 356 3 553 gl 6 63 70s 1006216
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1981 536
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Keßner.
von Bonin.
Alexander.
Per Hypotheken Zinsen
Gitewinme.
Provisionen im Hypotheken- Geschäft, An⸗ , Eintrittegelder und Beiträge zu den Geschäfts⸗ unkosten im Hypotheken ˖ Geschãftt. Provision aus dem Conto⸗Corrent · Geschäft. Jinsen . demselben w ö 44 ö an Zinsen und Reports auf Effecten, sowie an Ägio auf unsere Hypothekenbriefe. Oiwer se Geminne
Pikectionm . der Preussischen HBodken-CGRrecit- ACtiche HEaäank.
JZerdinand Herrmann. Geprüft und richtig befunden. Berlin, den 22. Februar 18.
Mn
1, 150 89s z96 212
Il 28 62 375 155.568 Sh Hr
67143 3 835
G. geibel.
1,981,536
Entscheidnngen deutscher Gerichte
aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. Strafrecht.
Bankerutt, Eingetragene Genossen⸗
schaften.
Hat eine eingetragene Genossenschaft ihre Zahlungen eingestellt, so kann ein Mitglied des Vorstandes der selben, welcher sich solcher Handlungen oder Unter⸗ lassungen schaldig gemacht hat, wie sie in den §5§. 281 Nr. 1— 4 und 283 Nr. 1—3 des R. Str. G. B. bezeichnet sind, wegen derselben nicht auf Grund der §§. 281 und 283 des R. Str. G. B. wegen Banke⸗ rutts bestraft werden. — S5§. 281, 283 Strafg. f. d. D. Reich; 5. 3 Nr. 12 S5. 12, 51 G., betr. d. privatrechtl. Stellung d. Erwerbs⸗ u. Wirthschafts⸗ genossenschaften v. 4. Juli 1868 (B. G. Bl. S. 415) (Erk. d. verein. Abth. d. Senats f. Straf⸗ sachen d. Pr. Ob. Tribun. v. 9. Nor. 1874. Ent⸗ scheid. Bd. 73 S. 379 ff.)
Kon kurs. .
Anfechtung von Rechtshandlungen des Ge— meinschuldners, welche vor der Konkurs— eröffnung vorgenommen sind.
Das in den §5§5. 100 ff. der Pr. Konkurs Ordn. den Konkursglaäͤubigern gestattete Anfechtungsrecht geht, wenn der Konkurs durch Akkord beendet ist, nicht auf den Gemeinschuldner über — 585. 99—112 199 Pr. Konk.Ordn. v. 8. Mai 1855 — (Erk. d. IV. Sen. d. Pr. Ob.⸗Trib. v. 23. Juni 1874. Entsch. Bd. 73 S. 77 ff.)
Kauf.
Entdeckung vor der Frist.
Es kommt nur auf das objektive Vorhandensein der Mängel an. Irrevelant ist die eigene Unter⸗ suchung abseiten des Käufers, oder dessen Ueberzeu⸗ gung vom Vorhandensein der Mängel, auch die Kenntniß durch Mittheilung Anderer genügt, wenn nur die gemachte Anzeige sich als wahr herausstellt. — Ist die Untersuchungsfrist innegehalten, so ist die Anzeige nicht verspätet, wenn auch der Käufer den Mangel schon einige Tage vor Ablauf dieser Frist entdeckt hat. — Art. 347 H. G. B. — (Erk. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 28. Febr. 1874. Dr. Calm, Rechtsgrundsätze d. Entsch. d. R. Ob. H. G. Bd. 2 S. 22.)
Verzicht auf frühere Vorzeigung.
In der Nichtbemängelung einer dem Käufer vorher, vom Verkäufer als für ihn bestimmt, an einem anderen Ort (z. B. Blankenburg) vorgezeigten Waare, liegt kein Verzicht auf das Recht, die Waare (ᷓ. B. Holz⸗ stangen) nach ihrer Antwort am Erfüllungsort (z. B. Braunschweig) zu untersuchen. — Art. 347 H. G. B. — (Erk. d. JI. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 25. April 1874. Das. Bd. 2 S. 22.)
Fehlerhaftigkeit einer von mehreren Sachen.
Ob der vereinbarte Preis der Waare entspricht, ist ohne jede Erheblichkeit, denn der Rechtsbestand eines Kaufes hängt von diesem Einklange nicht ab. — Wenn von mehreren zusammen verkauften Sachen die eine fehlerhaft ist, so kann dieserhalb die Rück—⸗ nahme der anderen nur dann verlangt werden, wenn entweder die mehreren Sachen nach dem Inhalte des abgeschlossenen Vertrages als ein Ganzes verkauft worden sind, oder wenn ihre Trennung ohne Nach⸗ theil nicht möglich ist — Art. 347 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 5. Juni 1874. Das. Bd. 2 S. 23.)
Art der Bemängelung.
Die Anzeige der Bemängelung muß den Verkäufer über den Gin der Beanstandung aufklären. Die Abweichung von der vertrags⸗ und gesetzmäßigen Be⸗ schaffenheit muß dem Verkäufer substantiirt mitge⸗ theilt werden, wenigstens im Allgemeinen — die Au⸗ zeige kann sich nicht darauf beschränken, die Waare sei nicht vertrags⸗ oder gesetzmäßig“ (innerer Verderb, Schuld des Frachtführers könnte ja vorliegen) — Art. 347 H. G. B. — (Urth. d. III. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 10. Sept. 1874. Das. Bd. 2 S. 23.)
Hypothetische Rücktrittserklärung.
Die Rücktrittserklärung braucht nicht eine An⸗ erkennung des rechtswirksamen Bestandes eines Rechts⸗ geschäfts, bzl. der Verpflichtung aus demselben zu enthalten — sie kann auch diese Rechtsbeständigkeit dahin gestellt sein lassen, eine hypothetische sein. — Art. 354, 355 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 11. April 1874. Das. Bd. 2,
S. 23). Erschöpfend, daneben keine Partikular— be stimmungen.
Durch diese gesetzlichen Bestimmungen erscheinen die Rechte, welche im Falle des Verzuges dem Ver⸗ käufer zustehen, nach jeder Richtung genau begrenzt und bestimmt. Es stünde mit der Tendenz des Han—⸗ delsgesetzbuchs nach einem einheitlichen Rechte in Widerspruch, neben den überschriebenen Artikeln Par- tikulargesetze anzuwenden, welche dem Verkäufer größere Rechte einräumen. — Art. 343, 354— 357 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. . 25. Sept. 1854. Das. Bd. 2, S. 25 fh
Annahme unter Vorbehalt.
So lange die Anzeige (Fordern des Schadenersatzes oder Abgehen vom Vertrage) nicht erfolgt ist, kann der säumige Theil die Folgen des Verzugs durch nachträgliche Erfüllung beseitigen — der vom Gegner vor oder bei Annahme der Erfüllung gemachte bloße Vorbehalt des Wahlrechts steht solcher
nachträglichen Erfüllung nicht entgegen. — Art. 356 H. G. B. — Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 21. März 1874. Das. Bd. 2, S. 24.
Keine Formalvorschrift.
Die Bestimmung des Art. 357 Abs. 1 (z. B. so⸗ fortige Anzeige des nicht säumigen Kontrahenten, daß er auf Erfüllung bestehe) ist keine Formalvor⸗ schrist. Wenn also schon vor dem kritischen Mo—⸗ ment (z. B. vor 1 Uhr Nachmittags am bestimmten Börsentage) zwischen den Kontrahenten festgestellt sein sollte, daß einer der Kontrahenten nicht erfüllen wolle oder könne und daß der andere Theil die Kontraktsfälligkeit seiner Mitkontrahenten sich nicht gefallen lasse, sondern auf Erfüllung bestehe — so ist einer solchen Feststellung Wirksamkeit beizulegen Art. 357 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. 3 H. G. v. 24. März 1874. Das. Bd. 2 S.
6 Preis bei Ablauf der Nachfrist.
Die Berechnung der Differenzforderung nach dem Preise beim Ablauf der Nachfrist ist nur dann statt⸗ haft, wenn die Nachfrist nicht ohne Pflicht und Anlaß gewährt ist (also unstatthaft z: B. wenn die Nachfrist nicht erbeten war, wenn Erfüllungsver— weigerung und Rücktrittserklärung des Gegners vor⸗ ausgegangen sind) — Art. 3567 H. G. B. — (Urth. des J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 12. Mai 1874. Das. Bd. 2. S. 25.)
Kommissionsgeschäft. Veröffentlichter Tarif.
Der Annoncenspediteur ist an dem von ihm ver öffentlichten Tarif (sofern andere Bedingungen nicht vereinbart sind) gebunden, Irrthum, Ungenauigkeit und Unvollständigkeit treffen ihn. — Att. 361, 380 H. G. B. — Urth. d. J. Sen. R. Ob. H. G. v. 16. Jan. 1874. Das. Bd. 1. S. 25.)
J Waaren ohne Marktpreis.
Die Befugniß des Kommissionärs, als Selbstkon⸗ trahent einzutreten, ist bei Waaren, welche keinen Markt⸗ oder Börsenpreig haben, ausgeschlossen. — Art. 376 (Urth. d. II. Sen. d. R Ob. H. G. v. 7. Januar 1874. Das. Bd. 2. S. 25.)
Speditionsgeschäft. Nicht das Recht des Destinationsortes.
Für die Haftpflicht des Spediteurs sind nicht die Gesetze des Destinationsortes maßgebend, sondern diejenigen des Ortes, wo der Spediteur die ihm zur Versendung überlieferte Wagre empfängt und ab⸗ sendet. — Art. 380 H. G. B. — Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 13. Febr. 1874. Das. Bd. 2.
S. 26.) Adresse Instruktion, Zwischen⸗ sp edit eur.
Der Spediteur (welchem, sofern er nicht den Trans⸗ port ausführt, nur die gehörige Versendung, nicht die Ab⸗ lieferung der Güter obliegt) ist an die von seinem Kommittenten aufgegebene Adresse nicht derartig ge⸗ bunden, daß darin eine Instruktion zu erblicken wäre, von welcher nur abgewichen werden dürfte, falls de⸗ ren Befolgung nicht möglich oder mit Nachtheilen für den Empfänger verbunden wäre. — Unter Um— ständen kann schon die Annahme eines Zwischen spediteurs, unabhängig von der Person des Gewaäͤhl— ten, eine Verletzung der schuldigen Sorgfalt sein. — Art. 380 H. G. B. — (Urth. des J. Sen. des R. Ob. H. G. vom 3. Febr. 1874. Das. S. 26.)
Zolldefraudationsstrafe. Vorschuß.
Der Spediteur, welchem eine bestimmte Deklaration des Frachtguts vom Absender aufgegeben ist, kann Ersatz der wegen falscher Deklaration verwirkten Zolldefraudationsstrafe vom Absender verlangen — resp. Zahlung behufs seiner Liberirung — da er nicht in Vorschuß für Rechnung des Absenders zu gehen, mithin den Beweis geleisteter Zahlung nicht zu führen braucht. — Art. 382, 387 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 28. Febr. 1874 Das. Bd. 2, S. 26.)
Ziffermäßige Bestimmung der Transport-⸗ ko sten?
Das Gesetz unterstellt eine Vereinbarung, zufolge deren der Spediteur gegen eine im Voraus be⸗ stimmte Vergütung die Bestreitung der Transport⸗ kosten auf eigene Rechnung übernimmt, legt aber keinen Werth darauf, ob jene Verwerthung sofort ziffermäßig bestimmt oder ob sie nach Gewicht, Stückzahl oder nach sonstigen feststehenden Faktoren erst zu berechnen ist — Art. 384 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 11. Sept. 1874. Das. Bd. 1, S. 27.)
Unterlassene Avisirung.
Der Spediteur haftet für alle Zwischenspediteure und Frachtführer, auch wenn er solche nicht un⸗ mittelbar und persönlich gewählt hat. Ist der letzte Frachtführer zur Avisirung des Frachtgutes ver⸗ pflichtet, so haftet auch der Spediteur im Falle der Unterlassung dieser. Pflicht — Art. 384 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 11. Sept. 1874. Das. Bd. 2. S. 27.)
Unterbrechung.
Die einjährige Verjährung der dem Auftraggeber gegen den Spediteur zuständigen Klage läuft nicht ab, so lange über den betr. Gegenstand beide (als
denunziant und Denunziat) einem Dritten gegen⸗ überstehen, selbst dann nicht, wenn in diesem Ver⸗ fahren der Spediteur eine ihm obliegende Ersatz⸗ pflich leugnet. — Art. 386 H. G. B. — (Urth d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 4. Nov. 1873. Das. Bd. 2 S. 27.
keine
Die Zahlungseinstel lung eines Kauf—⸗ mannes führt ein Ober⸗Tribunals⸗Erkenntniß vom 28. Januar er. gegen einen wegen betrügerischen
Nichterfüllung seiner Verbindlichkeiten gegen seine Gläubiger wegen Mangel an bereiten Mitteln be⸗ gründet an sich und allein nur civilrechtliche Folgen zwischen Beiden. gegen 5. 281 des Strafgesetzbuches (betreffend den
der Absicht, Handlungen vorgenommen hat, durch die der Be—
der Zahlungseinstellung in Verbindung stehen, d. h. daß dieses Handeln mit bewußter Beziehung auf die Nichtbefriedigung der Gläubiger erfolgte. Da—⸗ gegen ist es irrelevant, ob zur Zeit dieses Handels die Nichterfüllung der Verpflichtungen bereits zu
oder no bevorstand, wenn nur dem Schuldner be⸗ wußt war, daß sie eintreten werde, und daß sie dem— nächst auch eingetreten ist.“
Die Aushändigung einer Police über Im mobilien Seitens des Agenten an den Ver— sicherungsnehmer ohne polizeiliche Genehmigung zieht, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 25. Februar erC, für den Agenten eine Geldftrafe von zehn bis fünfhundert Thalern nach sich. „Die §5§. 14, 15 des Gesetzes, betreffend das Mobiliar— Feuerversicherungswesen, ordnen an, daß kein Agent eine Police ohne polizeiliche Genehmigung aus hän⸗ digen darf, und 5§. 31 desselben Gesetzes verordnet dann wörtlich: hat ein Agent die im 5§. 14 vorge— schriebene amtliche Erklärung einzuholen verabsäumt, so trifft ihn eine Geldstrafe von zehn bis fünfhun⸗ dert Thalern. Hiernach schließt sich eine Kabinets— Ordre vom 30. Mai 1841, nach welcher „die Be⸗ stimmungen in den §5§. 14, 15 des Gesetzes über das Mobiliar⸗Feuerversicherungswesen vom 8. Mai 1837s, auch auf Versicherungen von Immobilien bei in⸗ und ausländischen Feuerversicherungs⸗Gesellschaften
auszudehnen sind. Diese Ordre erwähnt zwar 5§. 31 nicht, allein es liegt auf der Hand, daß, wenn der §. 31 ausdrücklich auf den 8. 14 Bezug nimmt und sich als eine so nothwendige Ergänzung desselben darstellt, daß ohne ihn das Verbot des 5. 14 nutzlos wäre, mit demselben auch die Strafbestimmung des §. 31 durch die angezogene Kabinets⸗Ordre auf Im⸗ mobilien hat ausgedehnt werden müssen.“
Die Glasindustrie.
Lobmeyr, der erste Glasindustrielle Wiens, der als Kunsthistoriker mit Recht geschätzte Kustes am K. K. österreichischen Museum Dr. Ilg und der be⸗ kannte Kunsthistoriker Hauptmann Böheim haben sich vereinigt, um ein gediegenes Werk“) über die Geschichte des Glases, über die Glasfabrikation der Gegenwart und über die Statistik der Glasfabrikation herauszugeben.
JI. In der Geschichte des Glases in kunst⸗ industrieller Hinsicht, von Dr. Albert Ilg, beginnt der Verfasser mit den Sagen der Erfindung des Glases. Die weitverbreiteste ist jene von Plinius erzählte, nach der phönicische — mit Salpeter han⸗ delnde — Kaufleute am Ufer des Flusses Belus in Ermangelung von Steinen ihren Kochtöpfen Stücke Salpeters unterlegten und diese letzteren mit dem Flußsande zu Glas zusammenschmolzen.
Ist nun dieser Erzählung aus technischen Gründen nicht Glauben zu schenken, so beweist sie doch schon das hohe Alter der Glasindustrie bei den Völkern Vorder ⸗Astens. Der Autor widmet drrselben auch eine ausführkiche Besprechung, schildert sodann die Glaindustrie der Perser, Assyrier und Aegypter ebenso eingehend als jene des griechischen Süd⸗ Italiens, wo die Glasfabrikation, begünstigt durch das Vorkommen trefflichen Materials, den größten Aufschwung nahm und an deren Erzeugnissen sowohl in der Orngmentik als in den Figuren die ganze höchste Schönheit hellenischer Kunst zur Geltung kam. In Rom erscheinen nach Plinius ums Jahr 14 nach Christo Glasfabriken, die Anfangs von Aegyptern geleitet wurden. Die Römer betrieben eine ausgedehnte Glasindustrie, bei ihnen war die Benutzung des Glases zum Verschlusse der Licht— einlässe bereits eine ziemlich allgemeine, sie machten viele Experimente mit dem i und stempelten es zum Luxus- und Modeartikel. So waren unter Nero die leichten Gläser beliebt, sie wurden wegen ihrer Leichtigkeit die „geflügelten“ genannt und muß⸗ ten im Preise sehr hoch gestanden sein, da Nero zwei Stücke um 6000 Sesterzen (1500 Fres.) kaufte. In dem folgenden Kapitel behandelt der Ver— fasser die Geschichte des Glases im Mittelalter und zwar zunächst jene des Orients, sodann die des Deecidents namentlich die alt. und weltberühmte Venezianer Glasindustrie. Hier unter dem Einfluß von Byzanz. Der erste Zweig der Glasindustrie, das Mosaik, war in Venedig durch Vyzantiner ein geführt und deren früheste Erzeugnisse sollen auf der
) Die Glasindustrie. Ihre Geschichte, gegen wärtige Entwickelung und Statistik. In Gemein⸗ schaft mit Dr. Albert Ilg und Wendelin Böheim herausgegeben von L. Lobmeyr. Stuttgart, W. Spe⸗
mann, 1874.
Bankerutts angeklagten Gastwirth aus, „d. h. die
Kunst ausübte. l dem eroberten Constantinopel Glaekünstler na Dieselbe wird zum Verbrechen : x
betrügerischen Ban kerutt), wenn der Kaufmann in seine Gläubiger zu benachtheiligen,
stand des Vermögens, aus welchem die Gläubiger Befriedigung zu suchen berechtigt sind, wirklich oder scheinbar verweigert, oder die Feststellung des wahren Bestandes vereitelt wird. Erforderlich ist, daß die in dieser Absicht vorgenommenen Handlungen mit
einer äußerlich erkennbaren Thatfache geworden war
Insel S. Cypriang bei Murano gefertigt worden sein (circa 882). Für die Kirche von S. Marcus ließ Doge Domenico Selvo 1071 Byzantiner Mofaik⸗ arbeiter rufen, welche Nation auch bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts daselbst ausschließlich ihre 1204 brachte Enrico Dandolo aus
der Lagunenstadt, wo sie 1283 bereits als Innung erscheinen. Welchen Aufschwung die Glasindustrie der Dominante nun nahm, lehrt uns der Verfasser in der Folge. Der große Rath wachte mit Strenge über diese ausgebreitete Industrie, 1295 bereits er scheint ein Dekret, welches den Arbeitern bei Strafe der Ausweisung 2c. verbietet, im Auslande ihre Kunst zu üben. Dennoch entfernten sich viele, deren Wirksamkeit in den einzelnen Orten der Virfasser lgleichzeitig mit dem Stande der Glasfabrikation des Mittelalters in denselben) bespricht.
In der hierauf folgenden „Geschichte der Glas— fabrikation in der Renaissance und den folgenden
Perioden“ spricht der Autor zunächst über diese erste
Epoche im Allgemeinen und geht sodann auf die Industrie Venedigs über, auf ihre Blüthezeit, ihren allmäligen und endlichen Verfall, der früher eintrat
als jener der Republik selbst, dann auf die Gefäß—
bildnerei Deutschlands, wo sich eine vollkommen veränderte Form zeigt. Römer, Paßglas, Willkomm, Stiefel, Aengster, Tummler u. s. f. bezeichnen die verschiedenen Gestalten, unter denen sich die eylin⸗ derische mit angeschmelzten Buckeln und Warzen als die beliebteste ergiebt. Die Gefäße, gewöhnlich von grüner Farbe, werden im Style der eigenthümlichen deutschen Renaissance mit Emailfarben bemalt und mit Reimen versehen.
Er behandelt dann die Geschichte der Glasfabri⸗ kation in Frankreich, England, Spanien und den anderen Ländern bis zum Schluß des 18. Jahr⸗ hunderts.
II Die Glasindustrie der Gegenwart. Mit Beziehung auf die Weltausstellung in Wien 1873, von L. Lobmeyr, ist in folgende Abschnitte getheilt: J. Die einzelnen Zweige der Glasfabrikation. II. Die Spiegelfabrikation: a. Guß⸗ spiegel, b. geblasene Spiegel. III. Die Tafelglas⸗ fabrikation. IV. Die Hohlglasfabrikation: a. Bou—⸗ teillenglas, b. ordinäres Hohlglas, e glattes Schleif- glas, d. Glaswaaren für chemische und derlei Zwecke, e. hohlgeschliffenes Glas, Gasthausgeschirr 2c, f. Lampenartikel, g. gepreßtes Glas, h. Krystallglas. V. Die Glas ⸗Kurzwaaren⸗Industrie.
Dr. Ilg schließt seine Geschichte mit dem 18. Jahrhundert. Lobmeyr setzt dieselbe fort und be— spricht bei jedem einzelnen Abschnitte die Entwicklung der Industrie in den verschiedenen Ländern vom An⸗ fange dieses Säculums bis zum Jahre 1873. So⸗ dann führt er uns die ausgestellt gewesenen Erzeug⸗ . einzelnen Fabriken vor, vergleicht und kriti⸗ irt sie.
III. Der statistische Theil, von Wende⸗ lin Böheim, K. K. Hauptmann, hält die geographische Ordnung ein, giebt die Anzahl der Glas⸗
fabriken nach ihren verschiedenen Gattungen, der Häfen,
Wasserräder, Turbinen, Dampfmaschinen und der Ar⸗ beiter (Männer, Weiber, Kinder) ꝛc. an. Sodann folgt, so weit das Materiale reicht, die Angabe über die einzelnen, im zweiten Abschnitte aufgezählten Zweige der Glas— fabrikaktion, der Produktion nach Spezialfächern, Ausfuhr, Einfuhr u. s. w. Eine Zusammenstellung der Glasfabriken in den einzelnen Ländern ergiebt folgende Resultate: Deutsches Reich 352, Oesterreich⸗ Ungarn 237, Großbritannien 232, Frankreich 200, Vereinigte Staaten von Nordamerika 178, Rußland 163, Belgien 68, Italien 46, Niederlande 32, Schweden , Spanien (Ostküste) 23, Schweiz 5, Portugal 4, Dänemark 4. Die statistischen Notizen der anderen Länder sind ungenügend eingelangt.
Handels⸗Negister.
Altoma. An Stelle der am 14. d. M. eingegan⸗ genen Zeitung Altonaer Mercur‘ ist für die Pu⸗ blikation der Eintragungen ins Handels- und Ge⸗ nossenschaftsregisters des hiesigen Kreisgerichts für das laufende Jahr die Zeitung „Altonger Nachrichten“ getreten. Dies wird im Verfolge der Bekanntmachung vom 24. November 1874 hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. Altona, den 16. März 1875. Königliches Kreisgericht.
Alt oma. Bekanntmachung. .
Zufolge Verfügung vom 17. d. M. ist heute in unser ,, ter unter Nr. 1217 , , .
der Kaufmann Johannes Wilhelm Reinhold Gideon
Ipsen in Altona,
Ort der Riederlassung: Altona,
Firma: Johs. Ipsen.
Altona, den 17. März 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
KRerlim. dandelsregister des Königlichen Stadtgerichts * Berlin. Zufolge Verfügung vom 18. März 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4271 die hiesige . in Firma er vermerkt fteht, ist eingetragen: Der Kaufmann August ei nin Ernst Kupfer
ist hierselbst verstorben. An seine Stelle it seine Ehefrau Charlotte Caroline Kupfer, geb.