14141
„Offener Brief an alle Militar ö und Eivil⸗ Behörden des Deutschen Reiches!“
er ergebenst Unterzeichnete beehrt sich, Ihnen hierdurch mitzutheilen, daß die C. Brandauer sche n, , , , eine Schreibfeder konstruirt hat, welche den Namen Deutsche Armee Feder führt und speziell für die deutsche Militär und Beamtenwelt bestimmt ist. Diese . bürgert sich. ihrer vorzüglichen Eigenschaften wegen, aller Orten schnell ein und kann Ihnen auf daz este empfohlen werden. Sie ist von vorzüglichen Material, äußerst, sorgfaltig gearbeitet, von besonderer Elasticität und hierdurch für schwere wie für leichte Hand gleich geeignet. Die Deutsche Armee⸗Feder syritzt und kratzt nicht, sondern gleitet gleich leicht über grobes wie feines Papier und ist au ßerst dauerhaft, Ha Fe durch einen neu erfundenen chemischen Prozeß gegen den zersetzenden Einfluß jeder Dinte unempfindlich gemacht wurde. Vorräthig ist die Feder in 3 Spitzenbreiten, extrafein, fein und mittel. Der Hreis ist per Groß für Behörden resp. Beamten 20 Sgr. Hochachtungsvoll
S. Loewenhain, Berlin, W. 171, Friedrichstraße NI.
Agentur und Lager der C. Brandauer schen Stahlschreibfedern⸗Fabrik in Birmingham.
[1142 Nheinische Eisenbahn.
R öwird unsere Station Wanne, welche in direkter Schienenverbindung mit der gleich⸗ namigen Cöln ˖ Mindener Station steht, und als Uebergabeplatz eingerichtet ist für den Güterverkehr, dem . ren 3 f in n, trag IV. zum einischen Lokaltarife vom 15. Fe⸗ I unter Garantie. bruar er. enthaltenen Frachtsätze treten an diesem Konrad Krause, Pianoforte ⸗Fabr., Tage in Wirksamkeit. Die seither Lin Gelsenkirchen
in Berlin, W., Wanne, Rheinischer Uebergang) instradirten Güter 39. Leipziger Straße 39. — 34 fortan via . 3 n,, zur ; zin: Kö . — ermeidung von Frachtvertheuerungen ei gegen⸗ 1 Wage n än . . theiliger Routenvorschrift aufmerksam machen. Cöin, den 19. März 1875. Die Direktion.
mn, r tes Manar 1120 und Lager in
Plaklhkb,
Flügel und Harmonium
eigener Fabrik zu jehr soliden Preisen
Verschiedene Bekanntmachungen. urs] Offene Beigeordneten⸗Stelle. ins]!
Die Stelle des besoldeten Beigeordneten in un ⸗ serem Magistratskollegium mit der ein Baargehalt von 3560 M verbunden ist, wird in Folge ander⸗ weiter Wahl des zeitigen Inhabers voraussichtlich in naͤchfter Zeit vakant und soll möglichst bald wieder . . Verband. besetzt werden. 2 1 .
Dualifizirte Bewerber wollen ihre Meldungen his 1. April 1875 tritt ein IJ. Nachtrag zum 4. April d. J. bei unserem Vorsteher ein- zun Verbands⸗Gütertarife für den Rheinisch ⸗Thürin. reichen. gischen Eisenbahn Verband in Kraft. -
Sorau, Niederlausitz, den 11. März 1875. Derselbe enthält veränderte Tarifsätze für den
Die Stadtverordneten Versammlung. Verkehr zwischen BergischMärkischen und den, Sta,
F. Schneider, tionen Kohlfurt und Niesky der Oberlausitzer und
Vorsteher. (à Cto. 132'/3.) Ruhland der , Bahn sowie
J ain, ber äerels, arküscher Slaticnen Schszits,
mühle und Brügg einerfeits und den östlichen Ver⸗ bandsstationen andererseits; außerdem einige Aende · zungen der Spezialbestimmungen zum Betriebt⸗ Reglement und der Waarenklassffikation.
Der Nachtrag kann auf unseren Güterexpeditionen eingesehen, resp. zum Preise von 50 Markpfennigen von denselben bezogen werden.
Elberfeld, den 15. März 1875.
Königliche Eisenbahn⸗ Direktion als geschafts führende Verwaltung des Verbandes.
Rheinisch⸗Thürin⸗ gischer Eisenbahn⸗
1749 Die Stelle eines Rektors an den hiesigen Schulen wird zum 1. Juni cr. vakant. Das Ein fommen beträgt neben freier Wohnung 1809 (. jährlich. Pro schola et rectoratu resp. pro facul- jate docendi geprüfte Philologen oder ö wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse spä
testens bis zum 15. April er, bei uns melden.
Genthin, den 2. März 1875.
Der Magistrat.
Winter.
(L. Ag. 5l / 3.)
1950
Industrie- isenbahn - Gesellschast. Vom 15. April 1875 bis auf Weiteres.
Fahrten von Süchteln über Kempen, St. Tönis
Fahrten von Viersen über St. Tönis, Kempen nach Sichteln.
9
2
12,50 T5 12,55 T.i0 12 71 119 Js 10,4 1,17 7,3 103531 124 7.30 112 1,28 7,50
111 1,13 7,6
11,9 1,8 8, io
I ; Viersen .. 6,10 Süchteln .. Abf. Süchteln. . Ank. 6,45 Sücht. Vorst , 65,60 Kö 7 7, iu 10, J St. Hubert Ja 938 112 1415 J.äs . 730 953 11,12
8 —— 70 X 2 X ͤ**—
—— E
3 2222
Tas 9,390 11,18 T7413 108 1126 7533 1091 1153 82 102 11,1 k. 87 10, 11,562 S, io 11.38 . 12759 Sucht Vorst . 8,30 12.5 Süchteln Ank. 3 12198
—
. ; 11,2 . ] 11,37 St. Tönis. 11830
, 12
Süchteln. . Ank. 12,8 do.... Abf. 6.30 1226 Viersen. .. Ank. 62 1231
—
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n 14
Der Bau⸗ n. Betriebs⸗Director
ᷣ Bemerkung: Retonurbillets haben Scheerbarth.
nur für den Tag der Ausgabe
Danliger Bankverein.
Die Actionaire werden auf
Freitag, den 2. April 1875, Nachmittags 31 Uhr,
nach unserer Gomferemasaal hier, HMHandegasse Wr zz 128, zu einer ordemt- lichem, und daran sich anschliessenden ausser or dentiiehem Gemeral-Versammönmßß
eingeladen.
Tag esorduung:
a. der ordentlichen Generalrersammlung:
) Jahresbericht der Direction pro 1874,
2) Bericht des Aufsichtsrathes über die Prüfung der Jahresrechnung und Bilanz pro 1874,
3) Dechargirung der Direction pro 1874.
4 Wahl von zwei Aufsichtsräthen bis 1380 für die durch Ausloosung zur Erledi- gung kommenden Stellen der Herren LE. RKiher und Haml. Hire, sowie eines Auksichtsraths bis 1877 für den verstorbenen Herrn Adolph Meyer;
b. der ausserordentlichen Generalversammlung;
5) neuerdings gestellter Antrag von 3 Actionairen auf Liquidation der Gesellschaft,
6) eventuell Feststellung der Modalitãten der Liquidation.
Zur Theilnahme an dieser Generalversammlung ind nach §. 26 des Statuts nur Aetionaire
berechtigt, welche wenigstens fünf Actien besitzen und dieselben spätestens 3 Tage vor der General- versammjung bei unserer Kasse oder bei den Herren Delbrück, Led & Co. in Berlin de-
ponirt haben.
HDanzig, 9. März 1875.
Der Aufsichtsrath
Nis cha.
Vater ländische Feuer⸗Versicherungoö⸗ . acktien⸗Gesell schaft.
Zur ordenllichen diesjährigen General versammlung auf: Sonnabend, den 10. April, Nachmittags 4 Uhr,
im hiesigen Geschäftslokale werden die verehrlichen Aktionäre hierdurch ergebenst eingeladen. Tagesordnung: Rechnungsabschluß pro 1874 und einige Neuwahlen. Elberfeld, den 20. März 1875.
Die Direktion.
ien Pergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft Deut ches Geerbe. Musemm. „Hor ilssied**. 1963 eneralversammlung
der Mitglieder im Hörsaah des Museums (Eingang: Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft laden Königgräͤtzersir. 120 und Leipzigerstr. 4, Portal II). wir hiermit zu der diesjährigen
Mittwoch, den 28. April 5. J. ordentlichen General · VSersammlung
au Die Aushänd ,, findet
ie Aushändigung der immzettel findet gegen Mittwoch, den 14 April er, Vorzeigung der Pütgliedekarte am Cingang des Nachmittags 5. Uhr, Saales statt im Hotel zum Römischen Kaiser (Wenker · Paxmann) hierselbst ergebenst ein.
Berlin, den 19. März 1875. Tagesordnung:
Der Vorstand. ) Bericht über das Geschastsjahr 1874. ) Bericht der RNevistons Kommission und . wegen Decharge Ertheilnng, 3) Beschluß über die Höhe der pro 1874 zu vertheilenden Dividende. 4) , cines Verwaltungsraths⸗Mit⸗ edes. 5) ien der Rechnungs ⸗Revisoren pro 1875. 6 Vertragsmäßige Ausloosung von 40 Stück Partial⸗ Obligationen der hypothe⸗ karischen Anleihe ; Die Deposttion der Aktien behufs Ausübung der Berechtigung zur Theilnahme an der General Ver⸗ sammlung (§. 27 des Statuté) muß wenigstens drei
des Danziger Bankvereins.
Pape. (Etg. Ag. 49.)
Fin Ehepaar sucht nach dem Verluste geliebter Kinder eine Vater und mutterloss Waise aus einer evangelischen, guten und gebildeten Familie, um die- selbe, wie ein eigenes Kind, liebevoll und sorgfältig zu er- . fte ziehen. cet. 3a o n,, bs nner r ie wünscht. wird oin Mädchen in ö. der Direltion der Dige arte. von 9 bis 11 Jahren, gesund an , ,,,, Born, eim von (hendem Aeussern und sanftem, „Tigtäen bei der untetzeiceeter vr leicht sich anschliessendem Wesen.
Depetscheine ber, Königlich Gefällige Adressen sub J. V.
reußischen Bank als genügender Beweis des zu ö ö . 3796 befördert die Annoncen- Rudolf Mosse in
vorgedachtem Zweck erforderlichen Aktienbesitzes an⸗ (lI579
den 6. zeldene nenn den 18. Marz 1616. a 0 1136 Expedition Von
; ; E in. j Bergbau en, orus sin Berlin SW.
gcbonnements⸗Einladung.
Auf das mit dem 1. April beginnende neue vierteljährliche Abonnement des „Dresdner Journals“ werden Bestellungen zu dem Preise von 4 Mark 50 Pf. ö.
für Dresden links der Elhe bei der unterzeichneten Expedition,
für Dresden rechts der Elbe in der Bach'schen Buchhandlung (Hauptstraße 22) und
für auswärts bei den betreffenden Postanstalten
angenommen. ; ⸗ ; ; Ankündigungen aller Art finden im „Dresdner Journal“ eine sehr geeignete Verbreitung. Die
Insertionsgebühren werden im Inseratentheile mit 20 Pf. für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum ,. fur Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes“ sind die Insertionsgebühren auf 50 Pf. pro Zeile estgestellt. . a, Wir ersuchen um recht baldige Erneuerung des Abonnements, da wir sonft die Lieferung vollständiger Exemplare ohne Mehrkosten für die geehrten Abonnenten nicht garantiren können.
Königl. Expedition des Dresdner Journals.
Hamburger Nachrichten
sind die größest Deutschlands und bringen in Leit · artikeln, täglich in einem reichhal⸗ tigen durch Rom gleich dem Bedürfniß der Unterhaltung entgegenkommenden F
den wichtigsten Plätzen des In. u
Vollständigkeit. Dabei finden in ihn
. wie der transatlantischen
ntschiedenheit gegen
die großen Interesse Sozialismus verfechten. / . .
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Man abonnirt bei sämmtlichen Postanstalten.
und den folgenden Tag Gültigkeit.
Hamburg, März 18765. . ; Dritte Beilage.
zum Deutschen Reich
m 70.
Der Inhalt dieser Beilage,
in welcher auch (vo
Dritte Beilage
Berlin, Dienstag, den 23. März
werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. . o)
Das e, , für das Deutsche Reich kann durch alle Peost⸗Anstalten des In ·
und Auslandes, sowie
— urch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW. . Köni gage feat 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditien: 8W. Wilhelmstraße 32, be
zogen werden.
s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1785.
m 1. Mai d. J. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen verõffentlicht
Da Central ⸗ Handels ⸗Register für daz Deutsche Reich erscheint in der Re l täglich. — Da Abonnem ent beträgt 1 50 8 für das Vierteljahr. . 5 l . FInsertionspreis fuͤr den Raum einer Druckzeile 80 8.
Die Handelsre gift ere inträge aus d
thum Anhalt werden Dienstéags unter der Rubrik Leipzig resp. De ssau veroffentlicht,
wöchentlich, die letzteren monatlich.
In dieser Nummer ist die erste Zusammen⸗ stellung der Bekanntmachungen der Han⸗ delsregistereinträge aus dem Herz og⸗ thum Anhalt (unter Dessau) veröffentlicht. Dieselben werden fortan regelmäßig alle Mo⸗ nat, und zwar in einer Dienstags nummer pu⸗ blizirt werden.
Der Dozent der Volkswirthschaftslehre an der polytechnischen Schule in Stuttgart, Dr. Joseph Landgraf, der Verfasser des mehrfach empfohlenen Bucht „das Reichsgesetz, betreffend den Marken- schutz“ hat sich auf des allsige Anfrage in einem an bas Kuratorium des Deutschen Reichs, und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers gerichteten Schreiben Pereit erklärt, in allen Streitfragen, die sich auf die Ausführung des Gesetzes, betreffend den Marken⸗ schu tz beziehen, soweit sie technische Gezenstände berühren, als Beirath zur Seite zu stehen. Wir wiederholen daher unsere frühere Erklärung, ein⸗ schlägige Anfragen gerne beantworten zu wollen.
Der Gewerbebetrieb im Umherziehen unter⸗ liegt, nach einem Erkenntniß des Obertribunals vom 3. Februar er, nicht der Hauster⸗Gewerbesteuer, wenn die Waare auf die vorherige Aufforderung der Reflektanten zum Kaufe angeboten werden. Der Hefenhändler D. zu N. war ein für allemal von Dem Bäcker A. zu T. aufgefordert worden, zeitweise zu ihm mit Hefe zu kommen und sie ihm zum Kaufe anzubieten. Diesen Geschäftsbetrieb be⸗ trachtete die zuständige Finanzdirektion zu H. als einen, durch das Steuergesetz bedrohten Gewerhe⸗ betrieb im Umherziehen und veranlaßte in Folge deffen die strafrechtliche Untersuchung gegen D wegen Steuerdefraudation. Der Angeklagte wurde jedoch in, zweiter Instanz freige⸗ sprochen, weil, die angebotene und verkaufte Hefe als bestellt zu betrachten sei. Unter Zurück weisung der dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde der Finanzdirektion führte das Ober⸗Tribunal in feinem Erkenntniß aus: Unter den vorliegend für erwiesen angenommenen Beziehungen des D. zu dem Bäcker A., welcher seit längerer Zeit mit Ersterem
im Geschäftsverbindung in Betreff der Hefenlieferung
estanden hatte, konnte, das Berufsgericht ohne hill ethun die wesentlichen und von den konkreten Umständen mit abhängige Frage, ob die nach Auf⸗ forderung des Abnehmers und nach Zusage des Kaufs in regelmäßigen Zwischenräumen erfolgte Zuführung von Hefe einer bestimmten Art dem Gesichtspunkte einer Bestellung unterliege, um so mehr bejahen, als nicht nur die Wagre an sich individuell von anderen Waaren unterscheidbar, bezeichnet, sondern auch für pie Quantität eine annäherungsweise Grenze durch ben dem Angeklagten bekannten Bedarf des Bäckers A. gezogen war, das Gesetz aber den Begriff der Bestellung nicht an einen schon vorher perfekt ge⸗ wordenen Kauf knüpft, vielmehr als Gegensatz zu einem Auffuchen, zu einem unaufgeforderten Zutra⸗ gen, nimmt.“
Wer sch riftst ellerische Werke, einzelne Hefte eines erst im Esscheinen begriffenen schriftstellerischen Werkes und fonstige Waaren ohne Bestellung an nen oder mehrere andere Orte außer seinem Wohn orte versendet, um solche daselbst durch Andere für seine Rechnung verkaufen zu lassen, ohne einen Hausir⸗Gewerbeschein zu besitzen, ist nach einem Er—⸗ kenntniß des Ober-Tribunals vom 25. Fe⸗ bruar er., wegen Hausir Gewerbesteuer⸗ Defraudation zu bestrafen. Dagegen bedarf der⸗ senige, welcher Subskrihenten auf erscheinende Zeit- ir gen und Bücher aufsuchen läßt, keines Hausir · Gewerbescheinez. — Der Verleger des bekannten Subskriptiongromans Pistole und Feder“, Buch⸗ — Jacobs aus Magdeburg, gab einem Bücher ;
olporteur den Auftrag, Subskribenten auf die genannte Druckschrift im Umherziehen zu sammeln und dabei daz erste Heft der Druckschrift, welches ihm in einer Anzahl don Exemplaren von dem Ver. leger mitgegeben worden war, für je 5 Sgr. an die Subskribenten zu verkaufen. Der Colporteur führte dies aus, aber weder dieser noch der Verleger hatten zu diesem Zwecke Hausirge⸗ werbescheine gelöst. Jeder derselben wurde we⸗ gen Gewerbefteuer ⸗Defraudation auf Grund des 8. 2 des Hausirregulativs vom 28. April 1824 angeklagt und in den beiden ersten Instanzen ver- urtheilt. Die RNichtigkeitsbeschwerde des Verlegers, welcher darin den Einwand erhob daß nur derjenige, welcher selbst persönlich umher⸗ ziehend ohne Gewerbeschein ein Gewerbe treibt, nach den Vorschriften des Regulativs strafbat er= schelne, wurde vom Ober- Tribungl zurückgewiesen, indem dasselbe in seinem Erkenntniß unter Anderem ausführte: „Der Einwand, daß das Gesetz nicht eine doppelte Bestenerung eines Gewerbebetrieben beabsichtigt haben könne, wie sie 36 vorliegt, ist unbegründet. Denn Seikens des olporteurs liegt ein unter die Vorschriften des Hausir⸗Regulativs fallender Gewerbebetrieb ehen nur dann vor, wenn er den ihm ertheilten Auftrag seinerseits gewerbs mäßig im Umherziehen auzrichtet In solchem Falle handelt es sich dann um die selbständige ftrafbare Thätigkeit zweier Personen, von welchen die eine gegen S TX die andere gegen 5. J des Regulatips gr n hat. Die Verfügung des Königlichen Finanz · Ministeriums vom 9. Februar 1871, na welcher der angeklagte Ver ·
em Königreich Sach sen und aus dem Herzog⸗ die ersteren
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der letztvergangenen
Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen.
leger, wie derselbe annimmt, in einem früheren ähnlichen Falle für nicht strafbar erachtet sein soll, bezieht sich übrigens nicht auf einen dem vorliegen · den gleichartigen, sondern nur einen Fall des Auf- fuchenz von Bestellungen auf Zeitschriften und Bücher 5. 5 des Haustr-⸗Regulativs, woselbst eben nur Der⸗ jenige, welcher im Umherziehen Waarenbestellungen sucht, unter Strafe gestellt ist. Auch ist der Ein ⸗˖ wand der Nichtigkeitsbeschwerde hinfällig, daß die einzelnen Hefte eines erst im Erscheinen begriffenen schriftstellerischen Werkes nicht als Wagren im Sinne des Gesetzes anzusehen seien. Unter Waaren im ge⸗ setzlichen Sinne muß Alles verstanden werden, was feiner Beschaffenheit nach zum Gegenstande des Han⸗ dels gemacht werden kann und gemacht wird.“
Ein H ausirer, welcher sich in einem Orte längere Zeit aufhält und seine Waaren feil bietet, als dies gewöhnlich Haustrer thun, giebt, nach einem Erkenntniß des Ober Tribunals vom 17. Februar er., noch nicht das Recht zur Annahme eines stehen— den steuerpflichtig en. Gewerbebetrießes. Vielmehr bedarf es zu dieser Annahme einer Prü⸗ fung der hierbei vorwaltenden Absicht des Hau⸗ sirers. — Der Kaufmann F. aus Berlin betrieb das Hausirgewerbe auf Grund eines hierzu gelösten Gewerhescheines im Schleswig⸗Holsteinischen und hielt 14 Tage lang wollene und seidene Waaren in der Stadt Heide zum Verkauf feil. Die Staatsan⸗ waltschaft erachtete diesen Aufenthalt in Heide und den damit verbundenen Gewerbebetrieb als einen stehenden, und beantragt die Bestrafung des F. wegen mangelnder Anmeldung eines stehenden Gewerbes. In den beiden ersten Instanzen diesem Antrage ge⸗ mäß verurtheiit, legte Angeklagter beim Ober⸗Tri⸗ bunal die Nichtigkeitsbeschwerde ein, welche die Ver⸗ nichtung der Vorerkenntnisse zur Folge hatte. ‚„Aus⸗ schreitungen, führt das Ober-Tribunals; Erkenntniß aus, welche der zum Gewerbebetrieb im Umherziehen Berechtigte sich dabei zu Schulden kommen läßt, be= handelt das Gesetz nirgends als Verstoß gegen die Vorschriften über den Betrieb eines stehenden Ge— werbes. Das Regulativ vom 28. April 1824 läßt in den S5. 26, 27 und 28 für einzelne derselben nur die Strafen für den unbefugten Hausirbetrieb zu, fuͤr andere aber, und hierzu würde auch die Ueber— tretung der im §. 22 getroffenen Bestimmung über die Dauer des KAufenthalts des Hausirers an einem einzelnen Ort, welche Angeklagter im Auge hat und, was dermalen dahingestellt bleiben kann, als durch die Bundes. Gewerbeordnung beseitigt darstellt, ge= hören, foll nur die im 5 30 daselbst angedrohte Geld strafe von 10 Sgr. bis 15 Thlr. eintreten, Um zu der An⸗ nahme eines stehenden steuerpflichtigen Gewerbebetriebs und einer Bestrafung desselben wegen unterlassener Anmeldung zu gelangen, bedurfte es vielmehr einer Prüfung der Absicht des Angeklagten in Beziehung auf die Art seines Gewerbetriebes, welche ebensowohl dahin gehen konnte, hei seiner Verkaufsthätigkeit sich innerhalb derjenigen Schranken zu bewegen, welche die ertheilte Konzession zum Hausirbetrieb ihm ge⸗ zogen, als dahin, aus dem Rahmen dieser Betriebs⸗ weise herauszutreten und an Stelle oder unter Um⸗ ftänden selbst neben derselben eine dauernde gewerb⸗ liche Niederlassung im Gegensatze zu den qus den S§. I bis 6 des Regulativs vom 28. April 1824 sich ergebenden Merkmalen des Umherziehens, zu be⸗ gruͤnden.“
Bekanntlich hatte das Ober-Tribunal in seinem Erfenntnisse vom 17. August 1874 gegen den Fommis Lindenberg die in der Presse viel be— sprochene Entscheidung gefällt, daß das Erforderniß eines Antrages zur Verfolgung von Diebstählen, oder Unterschlagungen, rücksichtlich des Lohnverhält⸗ nisses des Thäters zum Verletzten, nur auf den Ge⸗ sindedienst oder ein demselben nahekommendes Ver⸗ hältniß bezogen werden kann. Neuerdings hatte nun die Berufungskammer des Ober, Gerichts zu H. in einem analogen Rechtsfalle den Thäter, trotzdem ein Strafantrag fehlte, verurtheilt und durch eine ein⸗ gehende Kritik des erwähnten Ober · Tribunalserkennt⸗ nisses die demselben unterliegende Grundauffassung zu erschüttern versucht, Das Ober ˖ Tribunal fühlte ich jedoch nicht ver r, in Folge dieser Kritik von . früheren Auffassung abzugehen, vielmehr sprach dasselbe nochmals in der Sitzung vom 10. Februar er., aus, daß Handlungsgehülfen, Gewerbegehülfen wegen eines Diebstahls oder einer Unterschlagung auch ohne Strafantrag ver. folgt werden. „Der Unterschied“, führt das neue ber · Tribunalserkenntniß aus, zwischen „Lohn“ und Gehalt hat keineswegs, wie fenes Er kenntniß des Berufungsgerichts glaubt, mehr nur eine soziale Bedeutung; es rückt vielmehr nach modernem Sprachgebrauch im Leben und Gesetz einen recht⸗ sich abweichenden Charakter der für Dienstleistungen gewährten Vergütung aus. Gerade das Deutsche Handelsgesetzbuch, auf welches das Berufungsgericht hinweist, geht von diesem Gedanken aus, wenn darin gegenüber den Anordnungen von dem Gehalte der Handlungsgehülfen (Art. 57, 69, 63 bemerkt wird Art. 65), daß es „hinsichtlich der ersonen, welche 6 dem Betriebe des Handelsgewerbeg Gesinde· dienste verrichten, bei den für das Gesindedienstver · hältniß geltenden Bestimmungen sein Bewenden hat.“
(Baher. Corr) Das Dane c Gewerbe Musenm in Rürnberg wurde bekanntlich am 25. Skiober v. J. in dem hierfür eigenthümlich erwor⸗=
benen Hause feierlich eröffnet und ist somit dem Volke zur Benutzung übergeben. Wie reichhaltig diese Sammlungen trotz des kurzen Bestandes des Museums bereits schon sind. möge daraus hervor ⸗ . daß am Schlusse des Jahres 1873 die Muster— ammlung gegen 5060 ältere und 2000 moderne Gegenstände, die Vorbildersammlung mehr als 10609 Abbildungen und 300 ornamentale Abgüsse, die Bibliothek über 5000 Bände enthielt. Die Mustersammlung, die in 10 Zimmern untergebracht ist, zerfällt in 19) Gruppen: 1) Textilarbeiten, 2) Nachahmungen von Textilarbeiten, ) Lederarbeiten, Papp⸗ und. Papierarbeiten, 4) Schrift⸗ Druck⸗ und graphische Künste, 5) dekorative Malerxei, 6). kleinere Arheiten von Horn, Elfen⸗ bein, Stein, Schildpatt, Perlmutter, 7) Arbeiten von Glas, 8) keramische Arbeiten, 9) Arbeiten aus Stein und deren Nachbildungen, 10 Arheiten aus Metall. 11) Arbeiten aus Holz, 12 Koftümliches. Auf Erwerbungen für das Mu⸗ seum auf der Wiener Weltausstellung wurden allein 30 009 Fl. verausgabt. Für die zu veranstaltenden Vorträge ist im Museumsgebäude ein besonderer Hör · sal vorhanden, während ein anderer Saal für die permanente Ausstellung neuer kunstgewerblicher Er⸗ zeugnisse bestimmt ist. Außerdem sind Lokale für Werkstätten, Gypsgießereien, galvanoplastische An⸗ stalt u. a. eingerichtet. — Nürnberg, das von jeher ein Glanzpunkt deutscher Industrie gewesen, mag wohl mit Fug auf sein Museum stolz sein dessen segens⸗ reiche Thätigkeit eine stets wachsende Ausdehnung zum Nutzen des Landes gewinnen möge! —
Sitzung der Dresdner Mitglieder der Handels- und Gewerbekam mer am 23. Fe— bruar. (SSächs. Gew. Ver. Ztg.) Von einer Anzahl hiesiger Firmen ist im v. M. beim Königlichen Ministerium des Innern eine Petition eingereicht worden, in welcher um die Vermittelung des Ministeriums dahin nachgesucht wird, daß baldigst in Dresden eine Filiale der Preußischen Bank er⸗ richtet werde. In Folge dessen ist an das Praͤsidium der Handelskammer eine Aufforderung zu einer schleunigen Aussprache über die Errichtung einer Filiale der Preußischen Bank, bez. Reichsbank in Dregden, gerichtet worden. Um die Sache nicht zu verzögern, wurden in Schnelligkeit nur die Dresdner Mitglieder sowohl der Handels, als auch der Gewerbekammer zu einer Sitzung eingeladen. In dieser Sitzung, während deren 15 Mitglieder an⸗ wesend waren, ist nachstehender Beschluß auf An⸗ trag des Kammermitglieds Ernst Jordan mit den Stimmen aller Anwesenden gefaßt worden:
Die Handels⸗ und Gewerbekammer beschließt der Königlichen Staatsregierung gegenüber die Ueberzeugung auszusprechen, daß für Dresden das dringende Bedürfniß vorliegt, sofort bei Orga⸗ nisation der Reichsbank — sei es nun, daß die⸗ selbe gleich definitiv oder durch Vermittelung der Preußischen Bank in provisorischer Weise erfolgt — i Filiale der letzteren hierselbst errichtet zu ehen.“
Der „Anh. St. A.“ veröffentlicht folgende Be⸗ kanntmachung:
Nachdem die Einziehung der anhaltischen Staatskasfsenscheine à 1 Thlr., welche auf Grund der Gesetze vom 20. Mai 1861 Nr. 586, vom 10. August 1866 Nr. 113 und vom 31. Ok- tober 18657 Rr. 142 emittirt sind, von uns auf Grund des Gesetzes vom 28. Januar 1872 Nr. 282 S 3 beschlossen worden ist, fordern wir die Inhaber dieser Scheine auf, solche in dem Zeitraume von jetzt ab bis zum 31. März 1876 bei der Herzoglichen Landeshauptkasse hierselbst gegen Reichskassenscheine oder baares Geld umzutauschen.
Nach Ablauf der gedachten Umwechslungsfrist werden die qu. Kassenscheine gemäß dem 8§. 13 des Gesetzes vom 1. Auguft 1849 Nr. 279, §. Z des Ge= setzeß vom 20. Mai 1861 Nr. 595, J. 4 des Gesetzes
vom 1. August 1866 Nr. 113 und 5.3 des Gesetzes
vom 31. Oktober 1867 Nr. 142 werthlos.
Die Umwechslung der qu. Kassenscheine erfölgt innerhalb der gedachten Frist anßerdem bei den Her⸗ zoglichen Kreiskafsen in Köthen, Zerbst, Bernburg 3 Ballenstedt, soweit deren Bestände hierzu aus—⸗ reichen.
Theile, welche unzweifelhaft von echten Scheinen herrühren und mindestens den vierten Theil eines Scheines umfassen, werden, sofern Zweifel gegen deren redlichen Erwerh nicht vorliegen, je nach der Größe von uns mit 75 , 1 4 50 * oder 2 M 25 3 eingelöst werden; dergleichen defekte Scheine find zur Festsetzung des zu gewährenden Einlösungs⸗ betrages direkt an uns einzusenden.
Dessau, 12. März 18735.
Herzoglich Anhalt. Staatsschulden ⸗ Kommisston.
Bartels.
Der Gewerbe⸗Verein in Gera wird eine bisher sestene, aber sehr nachahmungswerthe Ge⸗ werbe⸗Augstellung veranstalten, nämlich eine iueftckiung, le Lebiglich aus Arbetern der sn. linge und „ Gehülfen von Handwerkern 2c. besteht. Jeder dieser Arbeiten werden kurze Notizen beigegeben i über das Lebeng. und Berufsaller der Aus-
eller 24. Prämien Belohnungen in Baar und in Auszeichnungen sollen für die besten Ausstellungs⸗ gegenstünde ausgesetzs werden. EGtwaiger Gewinn wird zur Beförderung des Gewerbefleißes verwandt.
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Der gesammte europäische Handel des russi⸗ schen Reiches zeigt in den letzten zwanzig Jahren folgende Bewegung: Die Ausfuhr betrug in den fünf Jahren von 1848 bis 1852 durchschlittlich im Jahre S7 00M 099 Rubel, in den folgenden funf Jahren 150 000 909 Rubel, in den dann folgenden fünf Jahren 161,000 000 Rubel, in den fünf Jahren 1866 Fis 1870 durchschnittlich 240, 000 0900 Rubel, im Jahre 1871 aber schon 360,367, 24 Rubel. Die Einfuhr betrug in denselben Zeiträumen resp. Sl, 00 000 Rubel, 1285, 000,000 Rubel, 135,000, 909 Rubel, 256, 000900 Rubel und beließ sich 1871 auf 352,578, 686 Rubel. Da⸗ bei ist der Verkehr in Edelmetallen nicht mit ein⸗ gerechnet. Die Ausfuhr an Waaren stieg von S, 540 211 Rubeln in 1848 auf 159, 860,299 Rubel in 1861, um 2033 „5. Sie stieg von 159, 860, 299 Rubeln in 1861 auf 360,367,284 Rubel in 1871 um 2513. Die Einfuhr stieg von 76, 597, (16 Rubel in 1845 auf 142,756,300 Rubel, in 1861 um 1863 * und von da auf 3523578, 686 Rubel in 1871, um ß, x. , . stieg die Ausfuhr des russi= schen Reiches nach Deutschland von 1861 bis 1871 um 209 z, die Einfuhr aus Deutschland in dem⸗ selben Zeitraume um 329 3.
Das Jahr 1861 bildet für beide Handelsbewe—⸗ gungen einen ganz entschiedenen Abschnitt des Auf⸗ schwunges. Der letztere rührt von zwei Momenten her, einmal von dem gesteigerten Bedarf Deutschlands an Nahrungsmitteln, welche das benachbarte Rußland in Folge der eröffneten Kommunikationen zu liefern vermag. Dieser Verkehr bewegt sich hauptsächlich über die Landgrenze. Sodann beruht der Aufschwung des Verkehrs auf dem in Folge der Aufhebung der Leib⸗ eigenschaft gesteigerten Bedarf und der gesteigerten Konsumtionsfaͤhigkeit Rußlands an Industrieprodukten, Rohstoffen und Hülfsstoffen für seine Industrie. In Folge dessen hat auch der Verkehr mit Edel⸗ metallen eine entsprechende Veränderung erlitten. Die Einfuhr betrug im Jahre 1861 noch 6,967, 42 Rubel, die Ausfuhr dagegen 11,751,962 Rubel, Im Jahre 1871 war die Einfuhr nur auf 7, 168, 355 Rubel gestiegen, trotz der ungeheuren Kapitalien, welche für den Eisenbahnbau in diesem Zeitraume im Uuslande aufgenommen waren; dagegen war die Ausfuhr von 11751, 969 Rubel auf. 16,336, 13 Rubel ungeachtet dieses Umstandes gestiegen.
Die Ausfuhr aus Rußland nach Deutschland . sich im Jahre 1373 auf 193,733, 000 Rubel, 1557 auf 7285 L 060 Rubel, die Einfuhr aus Deutschland nach Rußland 1873 auf 1508513,900 Rubel, 1872 auf 153.246, 000 Rubel. Auch diese beiden Jahre zeigen eine erhebliche Steigerung, obgleich der französische Krieg namentlich die Einfuhr gewisser Artikel, die eine große Rolle spielen, wesentlich beein⸗ trächtigt hatte. Aus diesen Zahlen ergiebt sich so viel mit Sicherheit, daß Rußland durch die großen Re⸗ formen, in welche dasselbe eingetreten ist, weder in seiner Leistungsfähigkeit, noch in seiner Konsumtions⸗ fähigkeit eine Schwächung erfahren hat, vielmehr nach beiden Richtungen eine erhebliche Steigerung erfahren und die Störungen des NUebergangszustandeg in Fkonomischer Hinsicht leicht überwunden hat, Daraus ergiebt sich denn ferner, daß dieser Markt eine ganz enorme Aufnahmsfähigkeit entwickelt und daß diese Aufnahmsfähigkeit einer starken Steige⸗ rung entgegengeht.
Die Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks wirthschaft, Organ des Ob er⸗ schlesischen berg⸗ und hüůttenmänni schen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Frantz zu Beuthen S. S., enthält in Nr. 12 vom 20. März d. . Gesetzgebung, Verwaltung (Erkenntniß des König⸗ lichen? Sber⸗Tribunals, betreffend Lohnzahlung an Gläubiger der empfangs berechtigten Arbeiter. — Russisches Stempelgesetz. — Nordamerikanisches Gefetz, betreffend Abänderung bestehender Eingangz⸗ zöllh. — Bberschlesiens Berg. und Hüttenwerke (Königin Louise⸗ Grube). — Produktion, Handel, Verkehr. Zur Oder⸗Regulirung. — Resultate des er fi en Bergwerks⸗Betriebe s. — Großbritannien: Handelsvertrags⸗ Vorbereitungen; isenbericht. —= Staats. Schuldenftand der Welt., Falliments in Nordamerikah. — Literatur (Zeitschrift für Berg⸗, . und Salinenwesen; — Carl Heymanns
erlag; — Dinglers Polytechnisches Journal; — Nitthellungen des Gewerbe ⸗Vereinz für Hannover). = Deutscher Arbeiterfreund (Illustration zum „Ar⸗ beiterelend'. — Arbeits sperre. Der Bergmanns˖ freund). — Weltausstellung in Philadelphia. — Anzeigen.
— Nr. 11 der Deutschen Industrie⸗-Zei⸗ tung? , Organ der Handels und Gewerbekammern zu irn Dresden, Plauen und Zittau, hat oJ genden Inhalt; Oesterreichs Handel im Jahre 1874. = Die Reichsbank, ihre innere Verfassung und ihr Grundkapital. Von J. Frühauf. = echnik: Cha⸗ rakteristik der verschiedenen Arten von Wirk waren, Von G. Willkomm. — Die Farbstoffe von Crgissant u. Bretonnière. — Ueber das . während der Erpansion. Von Prof. G. Schmidt. — In dustrielle Briefe: Chemnitz: Reichepatentgesetz, Camden: Jahresbericht der American Iron and Steel Association Manchester: Wochenschau über den englischen Maschinen. und Metallmarkt. — Tech⸗ nische Notizen. — Fragen. Beantwortungen. Industrielle Notizen. — en . Notizen. — Personalnachrichten. — Patentertheilungen. Kor⸗
respondenz.