1875 / 73 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie

Landes Schuldverschreibungen. Chodziesener, Leob schützer Kreis⸗ Obligationen. Cölnische Stadt⸗ Obligationen (Rück⸗ stände). Danziger Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Dregd⸗ ner, Dürener Stadt⸗Obligationen. Frankfurt a. M., 31x Anlehen de 1846. Hann oyversche Brauergilde, Obliga⸗ tionen. Italienische Prämien⸗Anleihe (Prestito Nationale) de 1866. Liller Prämien⸗Anleihe de 1860. Mailänder Prämien⸗Anleihe de 1866. Moskau⸗Jaroslaw⸗Eisenbahn⸗ Obligationen. Pot schappeler Aktien⸗Verein, Prioritãts⸗Obli⸗ gationen. Preuß iche Snpotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft (Hübner), Hypotheken ⸗Antheil-Certifikate (Rückstände). Rosenheimer Kunstmuhle, Partial-⸗Obligationen. Russische 2. innere 5h Prãmien⸗ Anleihe de 1866 (Rückstände). Sächsische Landrentenbriefe. Sächsische 3x Steuerkreditkassenscheine de 1830. Sächsische Staatsschuldenkassenscheine de 1847 und 1855. Sächsische 41x Alberts⸗LCisenbahn⸗Prioritãts⸗-Obliga⸗ tionen Litt. BH. Sächsisch⸗Schlesische Eisenbahn⸗Aktien. Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark

durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. M., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21 Sgr.)

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. März. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei und nahmen heute die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militär⸗Kabinets entgegen. Mittags stattete den Ma⸗ jestãten die Großfürstin Conftantin von Rußland, Kaiserliche Hoheit, einen Besuch ab.

Um 21 Uhr begaben Se. Majestät Sich nach Charlotten⸗ burg, um die Blumen⸗Ausstellung in der Flora in Augenschein zu nehmen und empfingen um 7is9 Uhr Abends den Botschafter Fürsten zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst.

Beide Kaiserliche Majestäten wohnten gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem Gottesdienste im Dom und dem geistlichen Oratorium in der Singakademie bei.

Heute empfing Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Constantin von Rußland auf deren Durchreise. Ihre Majestät die Kai⸗ serin⸗Königin wohnte mit Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin von Baden der liturgischen Abendandacht im Dome bei.

In der Kapelle des Kronprinzlichen Palais fand am Donnerstag, Vormittags 91 Uhr, Abendmahls⸗Gottesdienst statt, an welchem Ihre Masestäten und die Mitglieder der Königlichen Familie Theil nahmen. Abends 6 Uhr besuchte Se. Kaiser⸗ liche Hoheit mit dem Prinzen Friedrich Wilhelm, Königliche Hoheit, die liturgische Andacht im Dom.

Gestern Vormittag wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin so wie Prinz Friedrich Wilhelm dem Gottesdienst im Dome bei.

Um 7 Uhr besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Singakademie,

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wo Grauns „Tod Jesu“ zur Aufführung gelangte. ö. 3

Jestberichte über die Feier des Geburtstages Majestät des Kaisers und Königs liegen heute weiter vor aus.: Warmbrunn, Waldenburg, Tost, Schweidnitz, Löwen⸗ berg, Marklissa, Trebnitz, Goschütz, Frankenstein, Muͤnsterberg, Silberberg, Habelschwerdt, Beuthen O.⸗S, Leobschütz, Pleß Paradies, Bojanowo, Schwerin a. W., Rawitsch, Bentschen, Jutroschin, Koschmin, Krotoschin, Schrimm, Wollstein, Schneide⸗ mühl Ems, Westerburg, Speyer, Germersheim, Landau, Ulm, Langenargen, Falkenstein, Carlsruhe, Pforz⸗ heim, Schwetzingen, Donaueschingen, Pfullendorf, Heidelberg, Darmstadt, Fürth i. O., Butzbach, Worms, Bad Nauheim, Rostock, Ribnitz, Ludwigslust, Straßburg, Saarunion, Hayange ꝛc.

Die Adresse, welche die Vertreter der Stadt Coblenz an Se. Majestät den Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin gelegentlich des 25jährigen Gedächtnißtages Ihres Einzuges in Coblenz gerichtet haben, lautet wie folgt:

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser und König! Allergnädigster Kaiser, König und Herr! Allerdurchlauchtigste, Großmächtigste Kaiserin und Königin! Allergnädigste Kaiserin, Königin und Frau!

Dem Glanze glorreicher Weltereignisse und vaterländischer Triumphe, deren Gedächtnißfeier die jüngsten Jahrzehnte in einem Zauberkreise aneinanderreihen, um eines jeden Preußen Herz mit dem gerechtesten Stolze, mit dem ehrfurchtsvollsten Danke zu dem Throne unseres erhabenen Herrscherhauses hinaufblicken zu lassen, schließt sich heute für die bescheidene Einwohnerschaft Allerhöchstders treuunter⸗ thänigsten Stadt Coblenz eine Gedächtnißfeier tiefinnigster Bedeu⸗ tung an, im Rückblick auf jenen Tag, an welchem vor nunmehr 25 Jahren ihr das hohe Glück beschieden war, unseren erhabenen Herrn und Gebieter, Allerhöchstdessen erhabene Gemahlin und Tochter ein- führen zu sehen in die Mauern unserer Stadt, um seit jener Zeit deren Bürgern die Segnungen des Hoflagers der Allerhöchsten Fa— , unseres theuren Herrscherhauses theilhaftig werden zu assen.

Nur wenigen der Millionen treuer Unterthanen kann das Glück vergönnt sein, sich der Allerhöchsten Residenz in der unmittelbaren Nähe des heimathlichen Heerdes zu erfreuen, und in der unmittel⸗ baren Anschauung die hohen n, , . eines geliebten Landeg⸗ fürsten und Allerhöchstdessen Familie bewundern und verehren zu lernen. Je beneidenswerther aber ein solcher Porzug ist, desto tiefer schlägt auch in den Herzen der Beglüten die Liebe und die Anhäng— lichkeit zu dem angestammten Herrscherhause ihre Wurzeln, desto reger wächst der Eifer, solche Gnade zu vergelten mit dem aufrichtig⸗ sten Streben, nach dem Maße der nur schwachen Kräfte dem edlen Vorbilde nachzuleben. Beseelt von diesen Empfindungen, drängt es die allerunterthänigst unterzeichneten Vertreter der Stadt Coblenz, im Namen der . Bürgerschaft an dem Throne Euer Kagiser⸗ lich Königlichen Majestäten heute, den ehrfurchtsvollsten Dank für so reich erwiesene Huld und Gnade niederzulegen und des Him⸗ mels reichsten Segen fur das theure Kaiserhaus herabzuflehen, Aller = höchstdessen gnädige Wohlgewogenheit uns Gott der Herr auch fürder⸗ hin noch lange Jahre bewahren möge.

Zugleich aber wagen wir es, zu den Füßen Euerer Majestäten noch die ehrfurchtsvolle Bitte niederzulegen, daß es uns Allergnädigft enn. werden möge, auch ein äußeres Erinnerungtzeichen an den eutigen, für uns so Übergus feierlichen und erhebenden Gedächtaißtag angesichts Eurer Kaiserlich Königlichen Majestäten Residenzschlosses in unserer Stadt aufrichten zu dürfen, auf daß auch unsere Nach= kommen immerdar eingedenk sein . wigß von dort aus unserer Bürgerschaft stets die hehrsten Vorbilder Rinster Vaterlandsliebe entgegenstrahlten, wie von dort aus das erhabenste Vorbild vater

Barmherzigkeit als Allerhöchste Förderer alles Schönen und Guten, als Allerhöͤchste Beschützer der Künste, Wissenschaften und Gewerhe die Gnade hatten, segenreiche Spuren hohen Waltens, wohin wir blicken, in unsere Vaterstadt ausgehen zu lassen.

Geruhen Ew. Majestäten in Allergnädigster Gewährung unserer Bitte zu gestatten, daß neben den glorreichen und unvergänglichen Denkmalen Allerhöchsten Wirkens unseres erhabenen Herrscherpaares die Stadt Coblenz in tiefster Bescheidenheit auch ein, freilich nur sehr schwaches, Erinnerungszeichen des innigsten Dankes und der un⸗ k Treue aufrichte, mit welcher in tiefster Ehrfurcht er

erben

Euer Kaiserlich Königlichen Majestäten allerunterthänigsten Ober Bürgermeister, Beigeordneten und Stadtverordneten der Stadt Coblenz. Coblenz, den 17. März 1875.

Die Antwort, welche Ihre Majestãten der Kaiser und die Kai serin auf diese Adresse an die Vertreter der Stadt Coblenz er⸗ gehen ließen, hat folgenden Wortlaut:

Die Adresse, welche Sie Uns im Namen der dortigen Bürger⸗ schaft am 17. d. M. durch Ihre Deputation haben überreichen lassen, hat Uns an der Hand heiterer Erinnerungen zu jenem denkwürdigen Tage zurückgeführt, an welchem Wir vor fünfundzwanzig Jahren in der Stadt Coblenz eintrafen, um dort, unter dem sinnigen Volke des Rheinlandes, Unsere Residenz zu nehmen. Die freudig gehobene Stimmung, in welche Wir durch den Uns damals bereiteten festlichen Empfang versetzt wurden, ist von der glücklichsten Vorbedeutung ge⸗ wesen. Mit froh bewegtem Herzen erkennen Wir es, daß das Band, welches sich an jenem Tage zwischen Uns und den Bewohnern Ihrer schönen Stadt knüpfte, Dank dem oft erneuerten persönlichen Ver⸗ kehr, sich immer inniger und fester geschlungen hat. Wie mannig⸗ fach auch inzwischen durch den raschen Wechsel der Ereignisse die Zeit dem Wandel unterworfen gewesen ist, in den wohlbegrün“ deten freundlichen Beziehungen, welche, groß gezogen an einem unzerstörbaren gegenseitigen Vertrauen, zwischen Uns und Coblenz walten, hat kein Zeitenwandel eine Aende⸗ rung hervorzubringen vermocht. Freudigen Sinnes, wie Wir damals eintraten, kehren Wir immer wieder in die Uns heimath⸗ lich anmuthende gesegnete Landschaft Ihrer Stadt zurück, stets sicher, mit gleich liebevoller Herzlichkeit von Ihnen bewillkommnet zu werden. So hoffen Wir denn auch zu Gott dem Allgütigen, daß Er Uns vergönnen möge, noch manchen ferneren Tag in Fried' und Freud' und wechselseitigem Wohlwollen bei Ihnen zu verbringen. In dem Werke rheinischer Kunst, mit dessen Errichtung die Bürgerschaft von Coblenz das Andenken an den Tag des 17. März 18650 der Nachwelt überliefern will, erblicken Wir nicht nur einen angenehmen äußeren Schmuck der Umgebung Unserer dortigen Residenz, sondern wesentlich zugleich ein Denkmal der Herzen, die Uns aus der dortigen Bürger⸗ schaft in Treue und Liebe entgegenschlagen und denen Wir tiefempfun⸗ dene Dankbarkeit bewahren werden!

Berlin, den 22. März 1875.

Wilhelm. Au gu sta.

An den Ober⸗Bürgermeister, die Beigeordneten und Stadtverordneten der Stadt Coblenz.

Die Wissenschaftlichen und Kunst⸗ bezw. In⸗ dustrie⸗Unternehmung en, die durch Zuwendungen aus Reichsfonds gefördert werden, sind zur Zeit folgende:

1) das germanische National⸗Museum in Nürnberg, 2) die Monumenta Germania historica, 3) das Institut für archäo⸗ logische Korrespondenz in Rom und Athen, 4 das römisch⸗ germanische Museum it Mainz, s) das Grimmsche Wörterbuch, 6) das mittelnied erdeutsche Wörterbuch, 7) die zoologische Sta⸗ tion in Neapel, 8) die Expedition zur Beobachtung des Venus⸗ Durchgangs, 9) die Bestrebungen der „Afrikanischen Gesellschaft“ zur Erforschung des äquatorialen Afrika.

Der Minister des Innern hat in einem Spezialfall un⸗ term 11. d. M. entschieden, daß der §. 51 des Gesetzes vom 9. März pr. über die Beurkundung des Personenstan⸗ des und die Form der Eheschließung auf diejenigen Militär⸗ personen preußischer Staatsangehörigkeit sich nicht bezieht, welche vermöge abgeschlossener Konventionen den Gesetzen und Rechtsnormen eines anderen deutschen Staates unterworfen sind. Nach den Festsetzungen der sämmtlichen in Geltung befindlichen Militär⸗Konventionen unterliegen aber alle außerhalb Preußens in einem der betreffenden Bundesstaaten dislozirten Militärper⸗ sonen den Gesetzen und Rechtsnormen desselben, mithin auch den dort geltenden Vorschriften über Beurkundung der Standes⸗ akte. Alle diese unter die bezeichneten Konventionen fallenden Militãrpersonen kommen daher, soviel den Tallegirten 8. 51 be⸗ trifft, nicht in Betract.

Im vorliegenden Falle handelte es sich um eine im Inlande zu schließende Ehe, welcher Fall mit dem qu. 8§. 51 überhaupt in keinem Zusammenhange steht. Die Frage, in welcher Weise das Aufgebot zu bewirken ist, wenn einer der Verlobten sei⸗ nen Wohnort (Garnisonort) außerhalb Preußens hat, erledigt sich durch die Bestimmungen im 5. 30 des Gesetzes vom 5. März 1874.

In Betreff der Befugnisse der städtischen Bürger⸗ meister zur Uebertragung der Geschäfte des Standesbeam⸗ ten an ein Mitglied des Gemeinde⸗Vorstandes hat der Minister des Innern in einem Spezialfalle in einem Reskript vom 22. Februar d. J. die Befugnisse der Bürgermeister zur Vertheilung der Geschäfte unter die Mitglieder des Magistrats keineswegs für eine völlig schrankenlose erachtet, so wenig bezüg⸗ lich der von den Kommunalbehörden wahrzunehmenden örtlichen Geschäfte der allgemeinen Staatsverwaltung, wie bezüglich der eigentlichen Kommunal⸗Angelegenheiten. Wenn daher ein Bürger⸗ meister durch sein Verfahren bei der gedachten Geschäftsverthei⸗ lung, insbesondere durch unmotivirte Belastung eines einzelnen Magistratsmitgliedes Anlaß zu gerechtfertigten Beschwerden giebt, so liegt es der Aufsichtsbeherde ob, solchen Beschwerden Ab⸗ hülfe zu schaffen.

Im 5. 4 des mit dem 1. Januar 1876 in Kraft tretenden Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Febrnar 8. J. sind übrigens die Be⸗ fugnisse des Gemeindevorstehers (Gurgermeisters), die Geschäfte des Standesbeamten anderen Gemeindebeamten (widerruflich) zu übertragen, von der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ behörde ausdrücklich abhängig gemacht.

Der Minister des Innern hat in wiederholten Spezial⸗ fällen Entscheidung dahin getroffen, daß der zur Anordnung des Aufgebots zuständige Standesbeamte wegen der Bekannt⸗ machung des Aufgebots in fremden Gemeindebezirken sich, ge⸗ mäß 5§. 29 des Gesetzes vom 9. März 1874, nicht an den für diesen Gemeindebezirk zuständigen Standesbeamten, sondern

ländischer Tapferkeit, gepaart mit dem lieblichsten Bilde christlicher

direkt an die betreffende Gemeindebehörde zu wenden habe.

Dementsprechend ist nach einem Cirkular Erlaß des Ministers des Innern vom 15. d. M. das in dem Cirkular⸗Erlasse vom 8. Juni v. J. erwähnte Verzeichniß der auf Reguisition

verkündeten Aufgebote da, wo der Standesbeamte nicht

zugleich Gemeindevorsteher ist, von dem letzteren zu führen.

Da das Regulativ für das Verfahren der Ge⸗

richtsärzte bei den medizinisch⸗gerichtlichen Unter⸗ suchungen menschlicher Leichname vom 15. November 1858 nicht mehr in allen seinen Bestimmungen dem gegenwär⸗ tigen Standpunkte der Wissenschaft in der gerichtlichen Arznei⸗ kunde entspricht, so ist dasselbe Seitens der Königlichen Wissen⸗ schaftlichen Deputation für das Medizinalwesen einer Revision und Umarbeitung unterzogen worden. Das daraus hervorge⸗ gangene neue Regulativ vom 6. Januar d. 3 hat unterm 13. Fe⸗ bruar d. J. die Genehmigung des Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal⸗Angelegenheiten erhalten und ist durch ein im Justiz⸗Ministerial⸗Blatt abgedrucktes Reskript des Justiz⸗ Ministers vom 22. d. Mts. den Gerichten und Beamten der Staatsanwaltschaft bekannt gemacht worden.

= Für die vom 25. August bis zum 26. September d. J. in Cöln stattfindende internationale Gartenbau⸗Aus⸗ stellung hat der Minister für die landwirthschaftlichen Ange—⸗ legenheiten den Landes⸗Oekonomie⸗Rath Dr. Thiel zum Kommissarius ernannt.

Die vorläufige, jedoch regelmäßige Beschäf⸗ tigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken fällt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 25. Februar er., unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Be⸗ schäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter. Der Fabrik⸗Direktor L. zu St. (Rheinprovinz) hatte in der von ihm geleiteten Fabrik zwel jugendliche Arbeiter beschäftigt, ohne daß ihm ein Arbeits⸗ buch bezüglich derselben eingehändigt war. Die Ausfertigung eines solchen war deshalb auf Hindernisse gestoßen, weil einer dieser Arbeiter in England und der andere in den Niederlanden geboren und deshalb ein Geburtsschein derselben nicht zu beschaffen war. Auf Grund der §§. 131, 150 der Gewerbeordnung vor das Polizeigericht zu B. gestellt, gab L. an, daß er sich Behufs Aus stellung eines Arbeitsbuches an den Bürgermeister gewendet habe, solches aber wegen fehlender Geburtsscheine nicht habe erhalten können. Er habe nicht zu fehlen geglaubt, wenn er die bei⸗ den Arbeiter bis zur Hebung der Hindernisse vorläufig beschäftigt habe. Das Polizeigericht sprach den Angeklagten frei, weil that⸗ sächlich nicht festgestellt worden sei, daß der Beschuldigte die be⸗ treffenden beiden jugendlichen Arbeiter zu einer regelmäßigen Beschäftigung aufgenommen habe; daß vielmehr anzunehmen sei, daß der Beschuldigte die beiden Arbeiter nur vorläufig und einstwellen beschäftigt habe, um sich über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Beschaffung eines Arbeitsbuches zu ver⸗ gewissern. Auf den vom Polizei⸗Anwalt ergriffenen Kassations⸗ rekurs vernichtete das Ober⸗Tribunal das vorinstanzliche Er⸗ kenntniß und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Polizeigericht. „Nach §. 131 der Reichs⸗ Gewerbeordnung“, führt das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals aus, „darf die Annahme jugendlicher Arbeiter zu einer regelmäßigen Be⸗ schäftigung von dem Arbeitgeber nur nach Einhändigung eines Arbeitsbuches erfolgen. Der Begriff der Regelmäßigkeit ist durch die Art der Beschäftigung, nicht aber dadurch bedingt, ob dieselbe als eine dauernde in Aussicht genommen oder verabredet ist. Als eine regelmäßige ist eine solche anzusehen, welche sich zu bestimmten Zeiten oder Stunden wiederholt, und nicht in ein⸗ zelnen, 1. nach Bedürfniß oder Verabredung zu leistenden Arbeit besteht. Dadurch also, daß die Beschäftigung der beiden gedachten jugendlichen Arbeiter Seitens der Befchuldigten sich als eine vorläufige in dem Sinne darstellt, daß sie je nach dem Eintreten oder Nichteintreten eines gewissen Umstandes entweder aufhören, oder in eine dauernde umgewandelt werden sollte, wird der Begriff der Regelmäßigkeit nicht ausgeschlossen.“

Der bisherige Militärbevollmächtigte bei der hiesigen italienischen Gesandtschaft, Graf Taverna, ist gestern Nach⸗ mittag nach Italien zurückgekehrt.

Cöln, 25. März. Der „Köln. Ztg.“ geht Folgendes zur Veröffentlichung zu:

Mit besonderem Wohlgefallen habe Ich aus Ihrem Immediat— schreiben vom 19. d. M. ersehen, daß die Vertreter der bedeutendsten Stadt der Rheinprovinz auch in Anlaß Meines diesjährigen Geburts—⸗ tages mit guten und frommen Wünschen Meiner gedacht haben. Je mehr Ich versichert bin, daß Ihre Adresse der getreue Ausdruck der unter Ihren Mitbürgern sich lebendig erhaltenden loyalen Gesinnung ist, zu desto größerer Befriedigung gereicht es Mir, Ihnen für die dargebrachten Glückwünsche von ganzem Herzen zu danken, indem Ich Mich von der Hoffnung beseelen lasse, daß Sie eifrig fortfahren

werden, das Vertrauen zu den lediglich auf des Vaterlandes Wohl⸗

fahrt gerichteten Bestrebungen Meiner Regierung in Ihrem Berufẽs⸗ kreise durch weise Einwirkung zu stärken und zu stützen.

Berlin, 24. März 1875.

Wilhelm. An den Oker⸗Bürgermeister, die Beigeordneten und Stadtverord⸗ neten von Cöln.

Ich beeile mich, vorstehen des Allerhöchste Antwortschreiben „r. Majestäaͤt des Kaisers auf die Glückwunsch⸗Adresse zum Geburtstag zur Kenntniß meiner Mitbürger zu bringen. ]

Cöln, 25. März 1875.

Der Ober⸗Bürgermeister Bachem.

Lauenburg. Ratzeburg, 27. März. Am J. April d. J. findet eine Sitzung der Ritter⸗ und Landschaft des , Lauenburg statt. Auf der Tagesordnung stehen u. A. folgende Gegenstände: Berathung des Entwurfs zu einem Gesetz über die Enteignung von Grundeigenthum; Antrag des Abgeordneten Schlichteisen und Genossen auf Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern an die Landtagsmitglieder; Be⸗ rathung der Grundzüge zu einem Einverleibungsgesetz.

Bayern. München, 24. März. (Allg. Ztg.) Für die Glückwünsche, welche Se. Majestät der König dem Deutschen Kaiser zu Allerhöchstdessen Geburtstag telegraphisch übersandte, dankte Se. Majestät der Kaiser Wilhelm in herzlichster Weise. Obwohl das Befinden des Königs im Allgemeinen befriedigend ist, soll doch auf ärztlichen Rath im Hinblick auf die rauhe Witterung Se. Majestät das Zimmer nicht verlassen und wird daher auch nicht den kirchlichen Feierlichkeiten der Charwoche in der Allerheiligenhofkirche beiwohnen können. Ein Georgi⸗ ritterfest findet in diesem Jahre nicht statt.

In der heutigen Sitzung des Staats raths ist der Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung der Ost bahnen durch den Staat zur Berathung gelangt.

25. März. Se. Majestät der 536 hat den komman⸗ direnden General des II. Armee⸗Corps, v. Maillinger, zum

angenommen.

X

Königlichen Kriegs Minister ernannt. Wie die „Allg. Zig.“ hört, hat Se. Masestät die außerordentlichen Verdienste des ab⸗ tretenden Kriegs⸗Ministers, Freiherrn von Pranckh, damit geehrt, daß derselbe zum General der Infanterie ernannt wurde und. als Inhaber des 8. Infanterie⸗Reglments in aktiven Dienstver⸗ hältnissen verbleibt. Sämmtliche Staats⸗Minister waren diesen Mittag zu einer Berathung im Kultus⸗Ministerium versammelt. Der Gesetzentwurf, bezüglich der Ostb ahnen gelangte diesen Mittag an die Kammer der Abgeordneten; man erwartet, daß derselbe Seitens des Ausschusses bis Ende der nächsten Woche erledigt werden kann und daß dann die Be⸗ rathung in der Kammer bis 7. oder 8. April wird erfolgen können. Der Abgeordnetenkamm er find heute von der Staatsregierung folgende drei Gesetzentwürfe in Vorlage ge—= bracht worden: 1) Gesetzentwurf, die bayerische Hnpotheken⸗ und Wechselbank betreffend. (Dieser Gesetzeniwurf bezweckt die Auf⸗ hebung der Gesetze vom 1. Juli 1834, vom 5. April 18190 und vom 24. Juni 1866; 27 Gesetzentwurf, die Aufnahme eines Kreis⸗ anlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung und Ver⸗ besserung der Kreis⸗Irrenanstalt München betreffend; 3) Gesetz⸗ entwurf, die Bestreitung der Impfkosten in der Pfalz betreffend. Ueber die Perfonalverhältnisse des General Lieutenants v. Maillinger gehen dem „Corr. v. u. f. D.“ folgende No⸗ tizen zu. Jofeph v. Maillinger ist geboren am 4. Oktober 1820, steht fomit im 55. Lebensjahre. Im Jahre 1839 (21. Aprih) erhielt er die erste Anstellung in der Armee als Junker und wurde am 10. September 1810 Seconde⸗Lieutenant. In seiner Eigen⸗ schaft als Major und Oberst⸗Lieutenant bekleidete er vom 223. August 1863 bis 19. Juli 1866 die Stelle eines 1. Adiu⸗ tanten bei dem damaligen Kriegs-Minister v. Lutz. Zum General⸗Major und Commandeur der 8. Infanterie⸗Brigade wurde er am 4. Juni 1869 befördert; am 10. November über⸗ nahm er als General⸗Lieutenant das K‚ommando der 2. Divission. Am 15. November 1870 wurde er zum Max⸗Joseph⸗Ordens⸗

Ritter und nach General v. Hartmanns Tod zum kommandirenden

General des II. Armee⸗Corps (1. Mai 1873) ernannt.

Württemberg. Stuttgart, 23. März. Durch König⸗ liches Reskript wurde heut in beiden Kammern die Ver⸗ tagung des Landtages bis Dienstag, den 27. April ver⸗ kündet, also gerade auf fünf Wochen. Bis zum genannten Tage haben sich die Mitglieder beider Kammern zur Fortsetzung ihrer Arbeiten wieder hier einzufinden, um, wie in dem Refkript aus⸗ drücklich betont wird, den Etat rechtzeitig zu erledigen. Vorher hielt jede der beiden Kammern noch eine kurze Sitzung, und nachher hatten beide zusammen eine gemeinschaftliche. In der Ersten Kamm er wurden die gestern vom andern Haus an⸗

enommenen beiden kleinen Gesetzentwürfe über die Brandver⸗ n. und die Impfung gleichfalls angenommen, in der Zweiten Kammer zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, und zwar über die Umrechnung der Geldstrafen von Gulden in Mark, und ebenso über die Sporteln und Werthschaftskonzessionsgelder. In der gemeinschaftlichen Sitzung fand zuerst die Wahl eines Mitgliedes des engeren ö für den zum Präsidenten gewahlten Abg. Hölder statt, ste fiel mit 76 Stimmen auf Fetzer. Für diesen mußte nun ein Mitglied des weiteren Aus⸗ schuffes gewählt werden, sie fiel mit 67 Stimmen auf v. Boscher.

Der „St. A. f. W.“ meldet aus Ulm: Zur Vorfeier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers veranstaltete am Sonnabend den 20. J. M. die Museumsgesellschaft eine Festreunion, wobei der dermalige Vorstand R. A. Schall die Rede hielt Am Sonntag war für die Befatzungen beider Donau⸗Ufer Gottes dienst. Da in Reu⸗Ulm der kathollsche Geistliche den Festgottesdienst fur den Kaiser verweigerte, fand sich zum Gottesdienst in der pro⸗ testantischen Kirche das gesammte banerische Offizier⸗Corps ein. Am 23. J. M. selbst war um 11 Uhr Parole. Die öffentlichen Gebäude waren an diesem Tage beflaggt und die Offizier⸗Corps

der verschiedenen Truppentheile feierten denselben durch Diners

in ihren Kasinos.

Sessen. Darmstadt, 25. März. Se. Großherzogliche Hohei der Prinz Heinrich ist heute Abend zu Besuch über die Feiertage hier eingetroffen. .

Die Zweite Kammer hat gestern die Propositionen, betreffend den Aufbau des abgebrannten Hoftheaters, betreffend den mit dem Königreich Preußen abgeschlossenen Staatsvertrag Über die Führung einer von Berlin nach Wetzlar zu bauenden Eisenbahn, betreffend den mit dem Großherzogthum Baden ab⸗ geschlossenen Staatsvertrag über die Erbauung einer Eisenbahn von Neckar⸗Gemünd nach Jaxtfeld, von Eberbach nach Erbach und von Mannheim nach Worms, sowie den mit der Hessischen Ludwigsbahn abgeschlossenen Vertrag über den Bau der beiden zu⸗ letzt gedachten . zustimmend, erledigt. Schließlich wurden die Gesetzentwürfe, betr. die Wahlen zur Zweiten Kammer der Stände und betr. die Pensionsverhältnisse der widerruflichen Beamten angenommen. Gelegentlich des letzteren Entwurfs wurden Re⸗ solutionen beschlossen, wonach die Regierung prüfen soll, ob nicht eine gewiffe Kategorie jener Beamten nach einer Reihe von Dienstjahren Rechtsanfprüche auf Pension haben soll, und wo⸗ nach eine neue Normirung der Kategorien der wideruflichen Beamten eintreten soll. Ein Antrag Dumont: allen widerruf⸗ lichen Beamten ein Recht auf Pensionen zu gewähren, wurde abgelehnt. . e

In ihrer gestrigen Nachmittagssitzung ermächtigte die Zweite Kammer die Regierung, bei Feststellung der Pensionen der in der Zeit vom J. Januar bis 31. Juli 1874, sowie der in Folge der Organisations veränderungen später in den Ruhestand getretenen und der aus gleichem Anlaß noch in Ruhestand tretenden Civilbeamten nach den Normen des Gesetzes vom 27. November v. J. die für die Zeit vom 1. Januar 1874 an um 13 gewährte Gehaltsaufbesserung zu berücksichtigen. Die Vorlage: zur Errichtung einer weiteren außerordentlichen Pro⸗ feffur für Geschichte an der Landesuniversität den erforder⸗ lichen Betrag aus dem Dispositionsfond zu entnehmen, wurde x Die Kammer vertagte sich hierauf auf unbe⸗ stimmte Zeit.

Anhalt. Dessau, 24. März. Der Herzog von An⸗ halt, die Herzogin, der Erbprinz, Prinz Friedrich und Prinzessin Elisabeth find gestern Abend 6 Uhr mit Gefolge von Berlin wieber in Dessau eingetroffen. Auch Prinz Eduard ist vor einigen Tagen von Ballenstedt hier angekommen.

Sach sen⸗Meiningen. Meiningen, 24. März. Her⸗ zog Bernhard hat zur Feier seiner goldenen Hochzeit zum Besten der Waisen von Meiningen eine Bernhard⸗Marie⸗ Stiftung begründet und dieselbe mit einem Kapitale von

25 000 M dotirt.

Elsaß⸗Lothringen. Diedenhofen, 23. März. Straßb. Ztg) Dem hier garnffonirenden Ponmerschen Ulanen⸗Regiment ist vor einigen Wochen eine hohe Auszeichnung zu Theil gewor⸗

den. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen, Chef des Regimentes, hat dem Offizier⸗Corps sein Porträt (Kniestüch verehrt. Dasselbe bildet jetzt eine schöne Zierde im

hiesigen Militärkasino.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. März. Ueber einen Zwischenfall in Konstantinopel theilt die „Prag. Ztg.“ Fol⸗ gendes mit:

Zu Anfang dieses Monats hatte der österreichisch⸗unga⸗ rische Botschafter in Konstantinopel, Graf Zichn, eine Audienz beim Sultan und machte demselben hierbei Eröffnungen über die Frage der rumelischen Bahnen mit Rücksicht auf die An⸗ schlüsse derselben an die österreichischen und serbischen Bahnen, sowie auch darüber, daß die „Sociẽté d exploitation des chemins de fer de Roumélie, ihren Sitz von Paris nach Wien verlegt und sich aus einer französischen in eine österreichische Gesellschaft umgewandelt habe. Der Sultan bemerkte, daß er gegen letztere Umwandlung nichts einzu⸗ wenden habe, und Graf Zichy erstattete hierüber Bericht nach Wien. Bald darauf erhielt er aber von dem Großvezier Kunde, daß der Sultan keineswegs mit der erwähnten Umwandlung ein⸗ verstanden sei, und daß umsomehr ein, Mißverständniß“ obwalten müsse, als ja der Sultan eben an die hohe Pforte Instruktionen habe gelangen lassen, welche der Annahme Zichy 's gänzlich ent⸗ gegengesetzt seien. Zum Verständniß dessen sei erwähnt, daß der Großvezier unmittelbar nach Zichys Audienz beim Sultan sich gleichfalls zu letzterem begab und demselben erklärte, daß die obengenannte Eisenbahngesellschaft in keinem Falle eine österreichische werden dürfe. Des Großveziers Erklä⸗ rung blieb nicht erfolglos. Der Sultan, ließ dem Grafen Zichy durch einen Kammerherrn sagen, daß seine Worte nicht den Sinn gehabt hätten, welchen der Botschafter ihnen beigelegt habe. Von Seite der österreichisch⸗ungarischen Regie⸗ rung wurde nun mit der erforderlichen Energie eingeschritten und diese versagte die beabsichtigte Wirkung nicht. Graf Zichn ersuchte um eine neue Audienz beim Sultan und wurde von diesem am 17. März neuerdings empfan⸗ gen. Wie nun bereits bekannt, meldet ein Telegramm aus der türkischen Hauptstadt vom 23. d. M., daß seit der letz⸗ ten Audienz des Grafen Zichy beim Sultan, in welcher Ersterer voll. Genugthuung erhalten habe, auch zwischen dem Großvezier und dem österreichifchen Botschafter eine persönliche Auseinander⸗ setzung stattfand, durch welche beide Staatsmänner zu einer prinzipiellen Verständigung gelangt seien; die Verhandlungen über die Eisenbahnfrage nähmen nun ihren weiteren Fortgang.

Prag, 26. März. Das letzte Bulletin über das Befinden des Kaisers Ferdinand lautet:

Die katarrhalischen Erscheinungen haben aufgehört, das übrige Befinden Sr. Maßseftät des Kaisers Ferdinand ist derart, daß Aller höchstdieselben nächfter Tage das Bett verlassen werden. Von mor— gen an erscheint kein Bulletin.

Prag, den 26. März 1875.

Dr. Ehmig. Dr. Gaßner.

Pest, 24 März. Beide Häuser des Reichstages hielten heute kurze Sitzungen, in welchen die sanktionirten Gesetze über Verlängerung der Indemnität und Ergänzung des Wahlgesetzes promulgirt wurden.

Schweiz. Bern, 25. März. (W. T. B.) Der Bundes⸗ rath hat die Regierung von Uri auf ihre Beschwerde über die Besttznahme der katholischen Kirche in Bern durch die Alt⸗ katholiken abfällig beschieden.

Spanien. Madrid, 26. März. (W. T. B.) Der König hat der Gräfin von Girgenti den Titel einer Prin⸗ zessin von Asturien beigelegt.

San Sebastian, 26. März. (W. T B.) General Loma ist in Zurugarray angekommen. Die carlistischen Vorposten fraternisiren mit den Miquelets und sprechen offen das Verlangen nach Frieden aus. Ebenso haben in der ganzen Umgegend fehr zahlreiche Kundgebungen zu Gunsten der Her⸗ stellung des Friedens stattgefunden.

Barcelona, 26. März. (W. T. B.) Die Königlichen Truppen sind am Mittwoch in die Stadt Santa Coloma de Queralt (Provinz Tarragona) eingezogen, nachdem sie die starken Stellungen der Carlisten, die unter dem Befehl Tristanys standen, genommen hatten.

Griechenland. Athen, 25. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat ihre Sitzungen wieder aufgengmmen. Die Mitglieder sind aber nicht vollzählig anwesend und sind die der Opposition angehörigen Deputirten nicht in die Kammer ein⸗

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) In allen Gymnasien des Landes soll, nach einem Beschluß der Regierung, die türkische Sprache pflichtmäßig er⸗ lernt werden.

Türkei. Bel grad, 25. März. (W. T. B.) Die Skupsch⸗ tina ist heute aufgelöst worden. Die Versammlung ging unter Hochrufen auf den Fürsten auseinander. Die Neuwahlen sollen in 4 Monaten siattfinden. Vor Auflösung der Ver⸗ sammlung ist das Eisenbahngesetz vom Fürsten Milan sanktionirt worden. Ob die Auflösung der Landesvertretung einen Wechsel des Ministeriums zur Folge haben wird, ist noch ungewiß. Die „N. fr. Pr.“ meldet aus Belgrad: vor der Auflösung der Skupschtina habe die Regierung die Erklärung abgegeben, die Skupschtina sei einzig und allein von Leiden⸗ schaften getragen und mache jedwede Thätigkeit unmöglich. Die Regierung habe sich in Versöhnlichkeit und Geduld erschöpft und sei daher endlich gezwungen gewesen, dem Fürsten die Auflösung der Skupschtina anzurathen.

27. März. (W. T. B.) Die Vertretung der Stadt Belgrad hat aus Veranlassung der Auflösung der Skupschtina eine Dankadresse an den Fürsten Milan votirt. Eine Depu⸗ tation wird die Adresse überreichen.

Rumänien. Bu karest, 25. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkam mer hat den neuen Zolltarif nach dem Entwurf der Kommission angenommen.

Nußland. St. Peters burg, 24. März. St. Pet. 3tg) Am 22. März fand anläßlich des Geburtsfestes Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen im Weißen Saal. des Winterpalais Allerhöchste Mittagstafel statt, zu welcher die Mitglieder der deutschen Bot⸗ schaft und 80 Personen, Inhaber höherer preußischer Orden, ge⸗ laden waren. .

Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. März. Vor Kurzem hat der König an den gegenwärtig tagenden Adelskongreß ein Handschreiben in Betreff der Aufhebung

des §. 29 der Privilegien des Adels und der Ritterschaft ge⸗

richtet, in so weit diefer Paragraph im Widerspruch mit der Verordnung vom 3. November 1872 steht, durch welche die

Aufsicht der Stister über Jungfrauen, so wie das Recht des Vaters und der Mutter, die Heirath der Tochter zu verhindern und dieselbe erblos zu machen, aufgehoben worden ist. Der von dem Kongreß niedergesetzte Ausschuß hatte die Annahme des in dem Königlichen Handschreiben gestellten Antrages empfohlen; trotzdem verwarf der Kongreß in vorgestriger Sitzung das Königliche Handschreiben mit 12 gegen 64 Stim⸗ men. Der älteste Sohn des Königs Oskar, Oskar Gu stav Adolph, Kronprinz von Schweden und Norwegen, wird zu Ostern konftrmirt, und König Oskar beabfichtigt, Mitte April eine Reise nach Norwegen vorzunehmen, um seinen erwachsenen Sohn dem Storthing vorzustellen. Der Prinz ist geboren am 16. Juni 1858.

26. März. (W. T. B.) Die von auswärtigen Blät⸗ tern gebrachte Nachricht, daß der Finanz⸗Minister und der Kriegs⸗Minister anläßlich der neuen Militärvorlage ihre Entlaffungsgesuche eingereicht hätten, wird von zuverlässiger Seite dementirt.

Christiania, 20. März. Das neue Münzgesetz, welches gestern einstimmig vom Odelsthing angenommen wurde, bestimmt unter andern, daß von Gold 26 und 10 Kronenstücke geprägt werden sollen, von Silber 2 und 1 Kronen, 50. 40, 25 und 10 Oerestücke und von Bronze 5, 2 und 1 Oere. Banknoten sollen ausgegeben werden zu 1000, 500, 100, 50, 10 und 5 Kronen. Vom 1. Januar 1877 an müssen alle öffentlichen Rechnungen, sowie die Bücher, welche vermöge gesetz⸗ licher Bestimmung zu halten sind, in Kronenmünze geführt werden. Von demselben Zeitpunkt an ist die Kronenmünze die Geldart, in welcher Zahlungen an die Gerichte und alle anderen Staatsbehörden geleistet werden müssen. Mit der hiesigen nor⸗ wegischen Kronenmünze gilt in jeder Hinsicht als gleich die Kronenmünze, welche in Dänemark und Schweden geprägt wird.

Dänemark. Kopenhagen, 23. März. Dem Ver⸗ nehmen nach, schreibt „Dagens Nyh.“, wird die Taufe der Tochter des Kronprinzen und der Kronprinzessin am 2. Oster⸗ tage auf Schloß Amalienborg stattfinden.

Amerika. New⸗Jork, 25. März. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus Kuba haben die Insur⸗ genten i der bedeutendsten Zuckerpflanzungen durch Feuer verwüstet. Der Schaden wird auf 500, 000 Doll. geschätzt. Die diesjährige Ernte ist ebenfalls vernichtet.

Nach der „New⸗Jork Tribune“ und anderen amerika⸗ nischen Zeitungen hat General Schenck, der Gesandte der Vereinigten Staaten am Hofe von St. James, seinen Posten niedergelegt.

Australien. Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Mel⸗ bourne vom 24. d. gemeldet wird, ist es 20 nach Neu⸗Cale⸗ do nien deportirten Mitgliedern der Kommune gelungen, von dort zu entweichen. Dieselben bauten sich Fahrzeuge und entflohen unter Führung des Dr. Rastoul.

Nr. 26 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt:; General⸗Verfügung: vom 20. März 1875: Einführung des Postauftragsverfahrens im Verkehr mit der Schweiz; vom 22. März 1875: Dampfschiffverbin⸗ dung zwischen Bremen und Havanna.

Die Nr. 6 des Armee ⸗Verordnungs⸗-Blattes (her⸗ ausgegeben vom Kriegs⸗Ministerium) enthält: Gesetz über den Land⸗ sturm. Vom 12. Februar 1875. Gesetz, betreffend die Ausübung ber militärischen Kontrolle über die Personen des Beurlanbtenstandes, die Uebungen derselben, sowie die gegen sie zulässigen Disziplinar= strafmittel. Vom 15. Februar 1875. Verleihung des Civilver- sorgungẽscheins an die Landgenad' armen nach dreijähriger ununterbroche⸗ ner Dlenftzeit in der Gensd'armerie. Aenderungen in der Dienst⸗ ordnung für die Militär⸗Waffenfabriken. Bestimmungen zur Rusführung der §§. 101 bis 108 des Militär- Pensions. gesetzes vom 27. Juni 1871 und der 85. 15, 16 und 22 der Novelle vom 4. April 1874. Transport von Deser⸗ teuren. Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1574 verabreichten Naturalien. Einführung des Ouar= tierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 in den Königreichen Bavern und Württemberg. Zahlung und Liquidirung der Krankenlöhnung für das etatsmäßige Aufsichtspersonal bei den Festungsgefängnissen und die Militärgefangenen der Letzteren. Wegfall der Kaffee⸗ mühlenkäffchen und Fortschaffung der Kaffeemühlen. Ecläuerung zu , Erleuchtungsmaterialien⸗Etat für Kasernen 2c. Wohl⸗ thätigkeit.

ö. Nr. 13 des Justiz⸗Ministerial⸗Blattz für die preu⸗ hi h Gesetzgeßung und Rechtspflege, herausgegeben im ureau des Juftiz⸗Ministeriums, enthält eine Allgemeine Verfügung vom 223. Mäcz 1875, betreffend das Verfahren bei den medizinisch gerichtlichen Untersuchungen menschlicher Leichnam.

Das Bankgesetz vom 14 März 1876 ist in einer kor⸗ rekten und lesbaren Ausgabe in 8 im Verlage der Königlichen 6 Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker) erschienen. Preis

8.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Bei den am 24. d. M. im 3. Berliner Wahlbezirk statt⸗ gehablen Ersatzwahlen der Wahlmänner ist die Betheiligung schwach gewesen, sie bezifferte sich durchschnittlich auf kaum 8 Prozent, und in mehreren Abtheilungen kam in Folge des Ausbleibens der Wähler gar keine Wahl zu Stande. In der ersten Abtheilung

wählten durchschnittlich 3 Wähler einen Wahlmann.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des städtischen statistischen Bureaus sind bei den Standesämtern Berlins in der Woche vom 14 bis incl. 20. März c. zur Anmeldung gekommen: 2785 Eheschließungen, 766 Lebendiggeburten, 35 Todtgeburten und 524 Sterbefälle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von A. Hauck, Berlin 1875, ist so eben, auf Allerhöchsten Befehl gedruckt und zum Besten nothleidender Familien herausgegeben, die Predigt erschienen, welche beim dies ährigen Krönungs⸗ und Ordensfeste in der Kapelle des Königlichen Sch osses am 17 Januar der Schloßpfarrer, ii und Domprediger Pr. R. Kögel gehalten hat. Diese Predigt, welcher die der Sonntags Cpistel entnommenen Worte; Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig' in Trübsal, haltet an am Gebet (Röm. 12, 12) als Grund. lage di nen, stellt auf sinnige Weise das „dreifache Kleinod an der Ehristenkrone“. und zwar als Hoffnung, Geduld, Gebet, in gehaltvollen Gedanken und kerniger Sprache dar.

Die Nr. 13 der „Natur“, Zeitung zur Verbreitung natur- wissenschaftlicher Kenntniß und Naturanschauung für Leser aller Stände, (Srgan des Deutschen Humboldt ⸗Vereins) herausgegeben von Fr. Sito Uie und Br. Karl Müller von Halle. Halle, G. Schw etch kescher Verlag, (6 Mark pro Quartal) hat folgenden Inhalt: Beobachtungen an einer Gabelschwanzraupe. Mit Abbildung. Von E. Edzard. Das grüne Kleid der Erde, Von H. Meier. Mit Abbildungen. (Fortsetzung) Literaturbericht: Wilhelm

Schlülte, Das Reich der Luft. Hermann Masius, Die gesammten