ens] Gölnische Baumwollspinnerei und Weberei.
General⸗Versammlung. — Die diesjährige zweinndzwanzigste ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Cðͤlnischen
Baumwollspinnerei und , . 16. a mn a z . e n nn.
i sells . aße Nr. ier selbst, sta ( ;
. ,, , . 35 unseres Gesellschafts · Statuts laden wir D
rechtigten Aktionäre ein, an 26 ,,,, 3. . * . 3 ie Eintri ienstag, den 39. M t
6 . * 8 Geschäftslokale in Empfang genommen werden kõnnen.
Ta
Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bank⸗Verein.
2 ossenschaft in Liquidation. Dierd urch beehren 283 ö , n, zu! einer außerordentlichen General ˖ 12 Uhr,
Ver sammlung . ; den 3. April 1875, Mittags 121
. . . . Behrenstraße 50, 1 Treppe, Ede der Friedrichsstraße ihre Antheilscheine um gedachten Tage
ö benst einzuladen. . diere lb n n gn werden die Genossenschafter gebeten,
Us ol
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Mt 73. Berlin, Sonnabend, den 27. März 1785.
bei der Gontrole zu praäsentiren. Tages ordunng:
ĩ iquidatoren. — . 3 Vertretung der in Liquidation befindlichen Hengllen , scheiden zweier Liquidatoren die Liquidation der Genossenschaft nur dr ,, bat, — daß zwei Liguidatoren auch zur freihãndigen oder
ĩ ä von Immobilien befugt sein sollen, —⸗ ; K 2 . zwei Liquidatoren an Stelle der beiden ausgeschiedenen und
eftsetz emuneration für dieselben. 3. . —
3) 2 k 1 ,, ,. ö e, ih . iger schei inzelner derselben bis zur gleichen ptirer
rn e . Hr etwa r, , . . k
sowie Festsetzung der Remuneration für die Liquidation. sion
4 n ,, von , 3 , . .
den Liquidatoren vorzulegende p. ultimo März cr. es . ö
i : ächerrevifors ihnen vier Wochen zu prüfen, sowie mit der in
n ,,. . Liquidation · Commission die Liquidatoren vor ihrem event. Ausschei
. igui ie Miteli Genossenschaft, den in der ff der Liquidatoren an die Mitglieder der Genossenschaft, den in d 2 ,, * November 1873 beschlossenen Nachschuß schleunigst ein ˖ zuzahlen. 6) Antrag Dobert:
2. Aufhebung des Beschlusses der Generalversammlung vom 15. Oktober 1833 den
ier Liqui schlußfass über ein
iquidati du vier Liquidatoren betreffend und Beschlußfassung über . event. Wahl und Bevollmãchtigung einer e, , . Commissien mit dem Auftrage, die Fortführung der Liquidation einem Berliner k Gewährung einer von der Generalversammlung festzustellenden
. 8. Genossenschaft aus den vorhandenen Activis zufallenden Rein
b. fare g n der Annahme demnãächstiges Ausscheiden der Liquidatoren aus ihren . 64 6 vr en cher Land wirthschaftlicher Bank · Verein. Eingetragene Genossenschaft in Liquidation. Kaiser. Hanassengier.
(Nachdruck wird nicht honorirt)
Deutsche Bau⸗Gesell schaft.
Auf Grund des 5. 26 unserer Statuten werden die Herren Aktionäre zu der am 29. April d. J, Vormittags 10 Uhr,
a denden in nuserm Geschäftslokale, Mohren straße Nr. 43/44 stattsin e, . ordentlichen General Versanmn ung . i ᷣ erechtigt sind die Besttzer von wenigstens fünfzig Diejeni ,, , e . al u ben beabsichtigen, haben nach 5. 26 der Statuten ihre
6. verein, Mohrenstraße 43 1 n, von heute ab, beim Berliner Bankverein, 6 ö ö . . sind . einem doppelten arithmetisch geordneten und vom ,. er ö unterschriebenen Verzeichniß einzureichen, dessen Duplikat quittirt unter Beifügung einer Leg tionskarte zurückgegeben wird. ö
i srektion und des Aufsichtsraths. ; . 3 k Cre un der Decharge und über die Verwendung des Rein⸗
ene, i Mitgli fsi ã 5 der Statuten. drei Mitgliedern des Aufsichtsraths gemäß 5. 15 der 1. Der . e n i. der Direktion wird vom 25. April cr. ab in unserm Geschãftslokale an die Aktionäre ausgegeben werden. — Berlin, den 25. März 1875.
L2oꝛal
Die Direktion.
Allgemeine Eisenbahn⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
Die Herren Aktionäre werden gemäß 5§. 29 der Statuten hierdurch
zur zwanuzigsten ordentlichen General⸗Verfammlung anf Donnerstag, den 29. April er.
Nachmittags 5 Uhr in das Haus unserer Gesellschaft, Markgrafen straße 63 / (3a e d,, Die Eintritts Karten und ,, , * ,, e n. .
igen Aktionären, auf deren Namen die Aktien in un er nerkt 2 ö . . ist nur durch einen schriftlich bevollmächtigten anderen Aktionär zulässig G. 23 der St
Berlin, den 25. März 1875. Der Verwaltungs⸗Rath. A. J. Jacoby.
Cölner Bergwerks⸗Verein.
Die diesjährige ordentliche General Versammlung der Atti näre des Cölner Bergwerks Vereins wird
Samftag, den 24. April er, Vormittags 16 Uhr, ju Domicil des Vereins, Pepinstraße 2 G. hier,
) ordnung stattfinden: . . Tas ej ö ö. er. und des Geschäftsberichts pro 1874, 2) FZeststellung der Dividende, ‚. 3 Wahl von 2 Mitgliedern des Verwaltungsrathes 4 Wahl dreier Kommifsarien zur Prüfung der Unter Bezugnahme auf die 55. 32 und 34 des Gesellschaf hiermit ein, an dieser General⸗Versammlung Theil zu nehmen. Zur Theilnahme an der
2046]
Erunsatlantische Feuer⸗Versich
berufen, und ersucht, die Eintritt Namen ihrer Vollmachtgeber in ; lokale spätestens am Tage vor der Generalversamm haben gleichzeitig ihre Vollmachten einzureichen.
147i
waltungsrath auf den
j
Rechnung und der Bilanz pro 1875. e, ,., laden wir die Aktionäre
sind j iejenigen berechtigt, auf deren Namen n ,,, Versammlung seit mindestens
in dem Aftienregifler der Gesellschaft fünf und mehr Aktien am Tage J .
vier Wochen eingeschrieben stehen und diesen Besitz am Tage der Ver
nachweisen. ö ö Cöln, . März 1875. Der Verwaltungsrath.
Privatbank zu Gotha.
Liss] .
Die diesjährige regelmässige achte
* Pri zu wird auf = 1e Trier e denn gmtag, den 26. Aprit 1825,
, udet im Saals der Kautmümmisehen Innumgahalle zu Gotha statt, und
von 9 bis 109 Uhr
Vormittags von 10 bis 12 Uhr, gegen Vorzeigung ö Februar d J. ihnen ertheilten Recognition,
Dieselbe . J öffuet den. ; . J 3 . . Theilnahme berechtigten Aktionäre können
rmittags des genannten Tage, oder Tags vorher . Aktien 11 der über deren Einschreibung vor? * ihre Eintri tskarte im Geschäftslokale der Direction in Empfang ne 3 In dieser General-Vereammlang kommen 2ur Verhandlung un encklussfassung:
) Her Geschttebericht der Direction für das Bilenzsahr 1874 2) Bericht des Verwealtungsrathes üher die Prüfung der Rechnung
. — e auf Statatenanderungen. 3 8er, Mitgliodern des Ver naltungarathes. Cotha, den 29. Narr 1875.
Ente General- Versammmlumß der Aktlonãre
en And Bilang von 1874.
die Erhebung einer dritten 20 3 betragenden Einzahlung
er bei der Kasse der Gesellschaft in Luzern; in . Basler Handelsbank, dem Bankhause Bischo in Bern bei der Berner Bank in Winterthur; cantonale Ticinese; i Lombard, Odier & Cie.
in Thalerwährung Fr. 3. JI5 Cts. gesellschaft; in Cöln . a. M. bei M.
es- Or dn un g: ö . 2 . 1) Bericht über die 6 des Seschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des
ãftsjahrs ins besondere; 2 Ref nr. ef , , n ne an Stelle des verftorbenen Herrn Ge⸗
i ien Raths D. Leiden; . . 3) ern 4 . zur Revision der Bilanz und Dechargirung der Rechnung pro 1875.
den 10. März 1875.
3 Der Verwalt
ungsrath.
erungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
chaft werden hierdurch zur dritten ordentlichen
Die stimmberechtigten Aktionäre unserer Gesells
vercerghnffhg, den 6. April d. Zt. Nächmttigs 2. Uhr,
in unserem Gesellschaftslokale, Alterwall Nr. 10 hierselbst,
karten unter Angabe der Nummern der auf ihren Namen oder auf den die Regifter der Gesellschaft eingetragenen Aktien im genannten Geschãfts⸗ lung in Empfang zu nehmen. Die Bevollmächtigten
Tagesordnung:
1) Vorlegung der dritten Jahresrechnung und Bilanz; . ö . von Neuwahlen der ausscheidenden Mitglieder des Auf⸗
sichtsrathes, der Revisoren und deren Stellvertreter. C C. Sa5)
3. März 1875. Der Direktor: . ᷣ W. Jacobsen.
Giottharelkalzm. Dritte Einzahlung auf das Aktienkapital
Gotthardbahngesell schaft.
Nach Maßgabe der Art. 7, 8 und 9 der Statuten der Gotthardbahngesellschaft hat der Ver⸗
31. März 1875
auf die Aktien der Gotthardbahn von je
Fr. 10G Pr. Aktie
der Interimsaktien der Gotthardbahn eingeladen, diese dritte
—
2 9 3 ehr , s ö 9 3. oder 3. April nãchsthin unter Vorweisung der Interims scheine 6 Coupon bogen, Einzahlungen zu bescheinigen sind, zu leisten.
auf . . Die Einzahlung kann erfolgen: ; In der Schweiz:
irh bei zu St. Alban,
Schweizer. Kreditanstalt; in Basel ö 9 . Rudolf Kaufmann;
Handelsbank; in Aaran bei der Aargauischen Bank; in Winterthur bei der
Schaffhhausen bei der Bank in Schaffhausen; in Bellinzona bei der Banca
in Cie; in Genf bei dem Bankhause
in Neuenburg bei dem Bankhause Fury &
In Dentschland:
— k gerechnet; in Berlin bei der Diskonto— . w 14 Schaaffhausenschen Bankverein; in und bei der Filiale der Bank für Handel und
bei S. Oppenheim jun. & Lie. A. v. Rothschild & Söhne
In Italien:
i ionalbank. i h Genua, Mailand, Venedig, Neapel und Livorno bei der National in Rom, . ö auf den 1a ern, . 36. . . ö 9. . zö t aß ein Verzugszins von in Anrechnung t. ö r m n , Bestimmungen der , dr, ne, k , lere m ne Den Interimsaktien sind Nummern ˖ Verzeichnisse beizulegen, z ö,, ö.
Hauptkasse der Jefellschaft, sowie bei den obgenannten Zahlftellen bezogen . Die Direktion der Gatthardbahn—
dustrie und
in Franes oder Lire in Gold
den 11. Januar 1875.
200
[ Tücemclner Sunn elons: ameiger.
Wochenblatt ur den deutsehen Holahk
e r ,,
Unentbehrlich für Capitalisten!
EE ELENMKHKHt CG KEG AHL. Börsen- Veitschrift.
Ein Förderer solider Capital-Anlage und. Speculation, ein Gegner jeden Schwindels kt sch der Berliner Actionair darch scin Ero
i i i den Behörden i d Weise, wie er der LSsung desselben näher getreten, bei ⸗ J ; . . 1 . ö des Handels und der Industrie, wie in denen der Capitalisten eine ge
achtete Stellung erworben, und er wird nach Erweitsrung seiner anerkannt guten Verbin- dungen diese Stellaug in dem beginnenden nenen Quartale mehr denn je durch guUVer-
lässige, prompte, reichhaltige, Sachkundige und vor Allem unab- hängige Berichterstattung ünd ritik n rereanta wd r, beter ter mer. Phan Hleibt die Redaction jederzeit zu hrieflieher An sknmft bereit. Y
Pie auf amtliche Veranlassung der Erenssischenm Ranmk zusammengestellten 6 = loosungs-Tahellon and Restanten-Listen werden nach vie vor vSchentlich gratis
i i Verneieh- i i ie bekannten, von keinem Finanablatte ebotenen Inhalts ; — 3 e. K einem Jahrbachs für Handel, Industrie und Volks wirthschaft
91 . Der Abonnemente Preis bleibt unverändert Drei Mark; alle F lungen ontgegen.
ost- Anstalten nehmen Bestel- Dritte Beilage.
Hiroction der Privatbank zu Gotha. KRFähn. Jockusch.
Der Jahalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d.
werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral-⸗Handel s⸗Register
; fũr das ö und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditien: Sm. Wilhelmstraße
Das Central · Handels ⸗Register
Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In= erlin, 8W. , b, , . 109, und * 32, bezogen werden.
J. an) die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht
für das Deutsche Neich. QMr. 72)
Da Central ⸗ Handels- Register für das Deuts Abonnem ent beträgt LM 50 J für das Viertelsahr. —
e Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Einzelne Nummern kosten 90 9
In sertionspreis fuͤr den Raum einer Dructzeile 86 9.
Die Handelsregiftereinträge aus dem Königreich Sach sen und aus dem Herzog⸗
thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp.
wöchentlich, die letzteren monatlich.
Entscheidungen deutscher Gerichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. Kauf. .
D Wandelklage . r edhibitorico.) Wenn die noch zu erwartenden Früchte des Kauf⸗ gegenstandes bei Bestimmung des Kaufpreises mit in Betracht gezogen sind, dann gehört zur Begrün⸗ dung der Wandelklage, daß der Käufer die von ihm inzwischen gezogenen Früchte, neben der Rückgabe des Hauptgegenstandes, dem Verkäufer mit anbietet — 55. 327, 328, 337, 338, L. 5; 55. 189, 193,
194, J. 7 Pr. Allg. L. R. — (Erk. d. IV. Sen. d.
Pr. Ob. Trib. v. 25. Juni 1874. Entsch. Bd. 73
S. 57 ff5
2) Gemeines Recht. Umfang der Gewähr⸗
lseistungspflicht des Cedenten für die Existenz der cedirten Forderung.
Der Verkäufer einer Forderung haftet dem Käu⸗ fer, wenn sich herausftellt, daß die verkaufte Forde⸗= rung nicht bestanden hat und dem Verkäufer keine Arglist oder kein Verschulden trifft, nur auf Erstat⸗
tung des empfangenen Kaufpreises und Ersatz der⸗
jenigen Aufwendungen, welche der Käufer behufs Geltendmachung der cedirten Forderung gemacht hat. — L. 4. 5. D. de hered et act. vend. (18. 4) — Erk. d. VI. Sen. d. Pr. Qb. Trib. v. 4. Juli 1871. Entscheid. Bd. 73 S. 47 ff.)
3) Minderungsklage Gemeiner Werth.
Dem Minderungskläger, welcher die Sache weiter verkauft hat, kann ein dabei erzielter Gewinn vom Verklagten nicht entgegen gehalten werden. — 55. Rs, 331 1.5 A. 8. J. Erk. d. JF. Sen. d. 24 Sept. 1874 Entscheid. Bd. 73. S. 152 ff.)
Gemeines Recht. Reseission eines Kaufvertrages ö. nn t über die ãlfte.
Gemeinrechtlich kann bei den unter gerichtlicher Leitung vollzogenen öffentlichen Versteigerungen der Käufer wegen Verletzung ,, Hälfte den Vertrag nicht aufheben. — L. 2 C. de rescin- denda venditione (4. 44). (Erk. d. VI. Sen. d. Pr. Ob. Trib. v. 30. Nov. 1874. Entscheid. Bd. 73. S. 259 ff.)
Aktiengesellschaft. Stempelsteuer bei Aktiengesellschafts⸗ Verträgen. Bestenerung von Kauf- und Lieferungsverträgen im kaufmännischen
Verkehre.
Wenn bei Errichtung einer Aktiengesellschaft die ,, durch eine Einlage, welche nicht in baarem Gelde besteht, bedungen und zugleich ein Abkommen über den Umsatz einer solchen Einlage in baar Geld getroffen ist, so muß das letztere be⸗ hufs der Stempelsteuer als ein selbständiger Vertrag angesehen und besteuert werden.
Welche Kauf- und Lieferungskontrakte gelten im Bereiche der V. v. 19. Juli 1857 für die Berech- nung der Stempelstener als im kaufmännischen Ver⸗ kehr geschlossen? — Art. 265 b. G. betr. d. Kom⸗ manditgesellschaften v. 11. Zuni 18790 (B. G. Bl. S. 375.) — (Erk. d. VI. Sen. d. Pr. Ob. Trib. v. 8. Okt. 1874. Entscheid. Bd. 73. S 139 ff.)
Frachtgeschãäft. D Deutsche Reichspost.
Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs über Frachtgeschäfte finden auch auf die Staatspost An— wendung. Es ist mithin die Reichspost in Ansehung des Transports von Gütern (Geldsendungen, Geld⸗ briefen) als Kaufmann anzusehen. — Ark. 390 H. G. B. — Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 30. Jan. 1874 u. d. II. Sen. v. 2. Dezbr. 19874. Dr. ö d. Entscheidangen. Bd. 2
ö. ͤ
2) Vermuthung.
Im 5. 7 Al. 2 des Poftges. v. 28. Okt. 1871 be⸗ deutet das Wort Vermuthung“ Sendung und Uebereinstimmung des Gewichts) nicht eine praesumtio juris et de jure, sondern eine solche, gegen die ein Gegenbeweis (wobei nach in Recht Zeugenbeweis zulässig ist) zusteht. —
t. 390 H. G. B. (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 2. Dezbr. 1874. Das. Bd. 2 S. 28)
3) Tran spert von Thieren.
Die entgeltliche Uebernahme des Transports von Thieren ohne Anwendung von Transportmitteln ist ein Frachtgeschäft. ‚„Transport‘ umfaßt jede Art der gewerbsmäßigen Beförderung — Art. 390 H. G. B. — (Urth. des J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 24. März 1874. Das. Bd. 2 S. 28)
Rollfuhrmann. Lokalverkehr. Begleitmgnnschaft.
Der gewöhnliche Lastfuhrmann (Rollfuhrherr) ist
achtführer, auch wenn er das Fuhrgeschäft nur im
okalverkehr betreibt (Ort ist nicht gleichbedeutend
mit Ortschaft). — Die Gestellung des Auflade⸗ und
Verpackungspersonals und von Begleit ˖ (⸗Hülfs⸗)mann⸗ chaften mindert nur thatsächlich, aber nicht rechtlich ie volle Verantwortlichkeit des Frachtführers (er recepto) — Art. 390 H. G. B. — Urth. d. 1 Sen. ö 3 v. 9. Jan. 1874. Daf. Bd.
5). Kein Essentia le.
Der Frachtbrief ist nur ein Beweismittel, kein Essentiale des Frachtgeschäfts (wie er denn auch he bei Beförderung des Reisegepäck, bei der
acketpost, nicht vorkommt), — Art. 391 H. G. B. — n. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 9. Jan. 1874.
as. Bd. 2 S. 28.)
6) Nebergabe an Steuerbeamte. Eine die Verantwortlichkeit der Eisenbahngesell⸗
ffür unbeschãdigte H
Dessau veröffentlicht, die ersteren
schaft aufhebende Ablieferung ist darin nicht zu fin- den, wenn die Eisenbahngesellschaft das Frachtgut
X B. zu Cöln), sondern unterwegs (z. B. schon in Deutz) an die Steuerbeamten abliefert. — Art. 395 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 24. Juni 1874. Das. Bd. 2 S. 25 f) 7) Beschränkung resp. Beseitigung der Haftpflicht.
„Der schweren Haftpflicht des Schiffers enispricht die Berechtigung desselben zu selbständigem Handeln in Verhütung ünd Abwendung von Gefahren. Wie nun die besondere Haftung er recepto von vorn— herein vertragsmäßig ausgeschlossen werden kann (. 7 pr. D. IV. 9), so kann auch nach eingetretenem Nothfalle der Absender den Schiffer vom selbst— ständigen Handeln entbinden und die Sicherung des Frachtguts selbst in die Hand nehmen. Der Schiffer haftet dann nicht für die Folgen dieser Sicherungs maßregeln, sondern er ist nur noch für die Okhut go lange diese dauert) verantwortlich. — Art 395 H. G.- B. — (Entsch. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 13. Jan. 1874 Das. Bd. 2 S. 29)
S) Ablieferung. .
Der Frachtführer haftet für das Frachtgut von der Empfangnahme bis zur Ablieferung desselben, also nicht bloß während des Transports. Die Be—⸗ nachrichtigung des Empfängers von der Ankunft, die Aufforderung zur Abholung, die Auslieferung des Frachtbriefs, alle diese Handlungen ersetzen für sich allein die Ablieferung nicht. — Art. 395 H. G. B. = (Entsch. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. vom 25. Sept. 1874. Das. Bd. 1 S. 29.)
QQ Tis major bei Verzögerung?
Die Frachtführerin hat nicht nachzuweisen, daß die Verzögerung in Folge einer vis major eingetreten sei; es genügt der Nachweis, daß die Verspätung durch Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden könne. — Art. 3 5 HG. B. sEntsch. d. J. Sen. d. K. Ob H G. v. 17. März 1874; Entscheid. Bd. XIII. S. 319.)
. 10 Nicht analog gegen den Spediteur. Art. 465 spricht kein allgemein gewolltes Prinzip aus, sondern ist eine singuläre, nach allge⸗ meinen Rechts prinzipien schwer zu begründende Vor⸗ schrift, welche nur — und nicht einmal unbeschränkt, vgl, Art. 402 — gegenüber dem Frachtführer Platz greift. Auch läßt Art. 387 eine analoge An⸗ wendung der Frachtgeschäftsnormen auf das Speditenrverhältniß nicht zu. Der Spediteur ist Kommissionär. er Empfänger hat gegen den Spediteur kein direktes Klagerecht, auch nicht in Gemeinschaßt mit dem Absender. — Art. 495 H. G. B. — (Entsch. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 17. März 1874. Das. Bd. XIII. S. 327.)
II) Frankosendungen resp. Vorausbe⸗ ; zahlung.
Die von dem Empfänger erfolgte Annahme des Gutes zieht bei Frankosendungen das Erlöschen der dr dig gegen den Frachtführer nicht nach sich. Es würde ja sonst die dem Empfänger auf ⸗ erlegte Verpflichtung, den mangelhaften Zu⸗ stand der Waare bei der Annahme zu konsta—⸗ tiren, um dem Absender ein Beweismittel für die Verfolgung seiner Ansprüche gegen den Fracht- führer zu verschaffen, offenbar zwecklos sein. Unter Art. 408, Alin. 1, ist nur eine nach beendigtem Transporte erfolgte Zahlung der Fracht zu verstehen. Darin ist nämlich eine thatsächliche Billigung zu finden. Nicht so bei Vorausbezahlung der Fracht. Auch die Annahme des Peschädigten, unvollständig oder verspätet gelieferten Gutes wird hier immer im Interesse des Empfängers liegen. — Art. 408
; 9 . 966 3 a zich Ob. H. G. . 22. ai r. Zahn, Rechtsgrundsätze, Gd. n. Gm 363 .
1 Nicht bei Totalverlusst.
Schon dem Wortsinn nach kann die Vorschrift des Art. 408, Alin. I, nicht auf den Fall des Total⸗ verlustes bezogen werden. Frachtgnt, welches der Frachtführer überhaupt nicht abliefern kann, weil er es nicht besitzt, kann auch der Destinatär von ihm nicht entnehmen. Gleicherweise verbietet der Grund der Vorschrift ihre Ausdehnung auf Totalverluft. Ihr Grund ist der Satz, daß im Handelsverkehr die Uebernahme der Wagre als Genehmigung gilt, und de diese Genehmigung für den Frachtverkehr urch Annahme des Gutg und Bezahlung der Fracht evident hervortritt. Die Genehmigung bezieht sich alss auf den Zustand des Empfangenen; dieser Zustand kann qualitativ oder quantitativ mangelhaft sein, in jenein Falle handelt es sich um Verderb oder Besch digung in diesem um theil⸗ weisen Verlust oder Manko.
Wer ein Stückgut empfangen soll, und die Fracht, ohne dasselbe empfangen zu haben, bezahlt, zahlt entweder in Erwartung des Empfanges, also wissentlich im Voraus, oder aus Irrthum, nämlich in der irrigen Meinung, empfangen zu haben. Erwartung wie 3 schließen die Annahme der Genehmigung des Nichtempfanges aus, und es ist kein Grund vor= handen, welcher rechtfertigen . die aug selbst⸗
verschuldetem Irrthum geleistete Frachtzahlung als Verzicht auf die , zu be ae nnd n, mit dem Verlust des Anspruchs auf Nachlieferung zu ahnden. — Art. 408 H. G. B. — (Urth. d. J. .
d. J. Sb. S. G. v. d Jo 1870 Daf Bd. i. 3 R Ye d . .
nicht an das Hauptsteueramt des Bestimmungsortes
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Nebersicht über die i Woche in diesem Blatt veröffentlichten ,,, die n e een mmm,
13) Selbstverladung ohne umlgdung. Von einer Selbstverladung (im Sinne Art. 44 H. 3 des H. G. Bs.) ist auch dann die Rede, wenn kein Aufladen am Orte der Absendung durch den Absender stattfindet sondern wenn letzterer die angekommenen Güter in den Fahrzeugen, in welchen sie sich befinden, zum Weitertransport überweiset, wodurch der Absender die frühere Aufladung gleichsam zu der seinigen macht. — Auch in Fällen, wo eine Waare ohne Umladung weiter versendet wird, kann die Be— stimmung des Art. 424, H. 3 Platz greifen. — Art. 424 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Qb. H. G. v. 20. März 1874. Entscheid. d. R.
Db. H. G. Bd. Tin, S. 131) 142 Dauer der beschränkten K
Die gesktzlich gestattete Beschränkung der Haft⸗ pflicht nicht bloß lichen Transport Anwendung, sondern dauert von der Empfangnahme bis zur Ablieferung des Gutes (also auch während der Zeit der Trans— portunterbrechung). — Art. 427 H. G. B. — Urth. d. II. Sen. D. R. Ob. H. G. v. 18. Febr. 1874. Daf. Bd. NI. S. 23135
Seehandel. Rhederei. ID Schiffskollision. Eigene eulpa: Unter- la ssung. Der Rheder ist aus der Verschuldung einer Per⸗ son der Schiffsbesatzung haftbar — es kann ihm also im Falle einer Schiffskolliston die Einrede ent⸗ gegengehalten werden, daß die Besatzung seines Schiffes eine Mitschuld an dem Zufammen stoße treffe — ein Einwand, der gegen den wegen Bescha⸗ digung seiner Güter klagenden Landungsinteressenten nicht zusteht.
Wird bei der gemeinsamen Gefahr einer drohen den Kollision Seitens einer Schiffsbesatzung ein durch die Umstände gebotenes schadenabwendendes Verfahren (3. B. Zuwerfen einer Trosse) unter⸗ lassen, so ist hiermit ein kulposes, für den Rheder verantwortliches Verhalten der betr. Schiffsbesatzung zu finden. — Art. 451 (48, 736, 737) S. G. B. — Urth. d. L. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 5. Marz 1874. Daf. Bd. Uf. S. in)
2) Inhalt des Art. 473. * Inhalt des Art. 473 ergeben sich folgende Sätze:
1) der Beschluß der Mehrheit der Rheder, daß das Schiff zu verãußern sei, enthält den Beschluß der Auf ⸗ lösung der Rhederei, d. h. jeder Rheder ist alsdann be= fugt, zu fordern, daß die Rhederei als solche nicht länger bestehe — ein Sonderrecht, welches ihm durch entgegengesetzten 1 Majoritãtsbeschluß nicht genommen werden kann;
2) dieser Beschluß kann rechtsgültig gefaßt wer⸗= den, auch wenn das Schiff zu einer Reise verfrach⸗ . ist oder in einem ausländischen Hafen liegt; aber
3) die Ausführung des Verkaufsbeschlusses kann ohne Zustimmung aller Rheder nur erfolgen, wenn das Schiff sich unverfrachtet in einem inländischen Hafen befindet. — Art. 473 H. G. B. — Urth. d. L. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 253. Okt. 1874. Dr. Calm Rechtsgrunds. Bd. II. S. 34)
Schiffer.
I) Connossement, erhebliche Beweis⸗
urkun de.
Das Conossement ist beim Streit Dritter über Verladung bzl. vollständige Abladung als erhebliche Beweisurkunde anzusehen. Dem entspricht das Ver⸗ trauen, welches dasselbe im Verkehr genießt, wonach es als Repräsentant der verladenen Waare von Hand u Hand geht. — Art. 502 (79) H. G. B. —
. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 9. Mai 1874. Entscheid. d. R. Ob. H. G. Bd. XIII. S. 242)
2 Schiffsmann gegen Kapitän.
Sofern Umstände fehlen, welche den ö dem
des
findet auf den eigent-
Schiffsmanne persönlich haftbar machen, ist für Be⸗ schreitung des Rechtswegs gegen den Schiffer der erh ellen der Rhederei entscheidend. Solches gilt auch für die Klage, welche der Schiffsmann, nach vorläufiger Entscheidung der Musterungs⸗ behörde, auf Entlassung und Zahlung der verdienten Heuer wegen beendeter Rückreise gegen den Kapitän anstellt. — Art. 357 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 10. März 1874. Das. Bd. VIII. S. 41.) 3) Kon sulargerichtsbarkeit.
Die Entscheidungen eines im Auslande fungiren⸗ den deutschen, mit voller Gerichtsbarkeit nicht ver= sehenen Konsuls, welche zwangweise Abmusterung oder Heuerverlust von Seeleuten aussprechen, sind nur provisorische Akte und im Inlande gerichtlich anfechtbar. — Art. 537 H. G. B. — (Urth. d. J. Sen. , 56 H. G. v. 17. Febr. 1874. Das. Bd. XII.
—Busch's Archiv, Band 31, Heft 2 (Carl 7 manns Verlag, Berlin), hat folgenden Inhalt:
ekrolog. A. Enlsche dungen. Präjudizien wurttem⸗ — Gerichtshöfe. Mitgetheilt von Ober- Tribunals-⸗Direktor Dr. v. Kübel in Stuttgart. — Des Appellationsgerichts zu Wiesbaden. Mitgetheilt von Rechtsanwalt Dr. Herz in Wiesbaden. — B. Abhandlungen. Beweiglaft beim Kaufe nach Probe. Von Kreiggerichts⸗Präsident Dr. Johann Swoboda
in Eger. — Ueber das Agentenwesen. Von Bezirks ⸗ gerichts⸗Rath Dr. E. Bejold in München. — Be⸗
r · , , . merkungen zu Art. 736— 741 des Allg. D. H. G. B. Von Dr. K. W. Karder in Hamburg.
Handels ⸗NRegister. Arwsralde. Bekanntmachung. In unserem Firmenregister ist die unter Nr. 20 eingetragene Firma: „Louis Rieß“ zufolge Ver⸗ fügung vom heutigen Tage gelsscht worden. Aruswalde, den 25. März 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
KEartensteim Sekanntmachung. Königliches Kreisgericht Bartenstein. In das Firmenregister ist am 22. März 1875 unter Nr. 351 eingetragen: Firmeninhaber: Kaufmann Rudolf Biester zu Bartenstein. . Ort der Niederlassung: Firma: Rudolf Biester.
Ker lim. Sekanntmachung.
In, unser Firmenregister ist heut unter Nr. 213 die Firma Carl Francke zu Rixdorf und als In- haber derselben der Kaufmann Carl Francke zu Berlin eingetragen.
Berlin, den 20. März 1875.
Königliches Kreisgericht. J. (Civil⸗ Abtheilung.
KBex lim. Sandelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 25. März 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Geselischaftsregister, woselbft unter Nr. 3246 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Landeriwerb und Bau ⸗Verein anf Aktien vermerkt fteht, ist eingetragen: Die Generalversammlung vom 8. März 1875 hat beschlossen, den Art. 39 des Gesellschafte⸗ Statuts vom 28. Juni 1871 aufzuheben.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Ur. 3441 die hiesige aufgelöste Aktiengesellschaft in
Firma: Dentsch Oesterreichische Haudelsgesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Richard Fritsch zu Berlin hat sein Amt als Liquidator niedergelegt.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5069 die hiesige Kommanditgesellschaft auf Aktien in Firmg: . ; ö
Westend Berlin Commandit ⸗Gesellschaft auf Actien. Heinrich Qunistorp vermerkt steht, ist eingetragen:
Die S5. 4, 5, 6, 14, zo, 31, 32, 33, 34, 35 und 37 des Statuts sind durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. März 1875 (in beglaubigter Form im Beilagebande Nr. 500 Seite 62 bis 74 zum Gesellschaftsregister be⸗ findlich) theilweise abgeändert worden.
Salings Börsenblatt ist als Gesellschaftsblatt eingegangen.
Bartenstein.
In unser Firmenregister ist Nr. 8631 die Firma: Rudolph Barts . und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Wil- helm Rudolph Bartsch hier 3 (jetziges Geschäftslokal: Sebastianstraße 62) eingetragen worden.
Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 6883: die Firma: B. Benjamin jr.
Gelöscht ist zufolge Verfügung vom 23. März 1875 am 25. März 1875:
Prokurenregister Nr. 2031
die Prokura des Carl Rühl für die Aktien⸗
esellschaft in Firma: Bank für Sprit⸗ und
rodukten⸗Handel. Berlin, den 25. März 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Bockenem. Bekanntmachung
aus dem Genossenschaftsregister.
Unter laufender Nummer 1 des hiesigen Genossen ⸗ schaftsregisters ist eingetragen die Firma; Land⸗ ar n fa fen en Confumverein Wohldenberg ur Zuckerfabrik Rast, eingetragene Genossen⸗ ff Das Datum des Gesellschaftsvertrages ist der 30. November 1874; der Sitz der Genofsfenschaft die Zuckerfabrik Rast. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Beschaffung von landwirth⸗ ge ichen Betriebsmaterial, ins besondere Saatgut, Hülfsdünger, Kraftfuttermittel, Brennmaterial und sonstigen Bedürfnißgegenständen in bester Qualität und Schutz der Mitglieder gegen Uebervortheilung.
Die zeitigen , . sind:
1) der Ober Amtmann ster zu Sillium als
Direktor, Y) der Gutspächter Siemering zu Binder als Stellvertreter, 3) der r Heusinger zu Rast als Casstrer üũhrer
, ,. är die Genossenschaft erfolgt rechte di enossenschast er r 4 in der Weise, daß zur Firma d 2 der
ülti 6 tor bezw. in dessen Behinderung dessen Stell-
vertreter und der Cassirer (Schriftführer) ihren