1875 / 76 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, den 23. März 1875. Vom 1. d. Mts, ab ist zum Bremen resp. Ham burg · Schlesischen Verband · Gũtertarif via Nelzen ; Stendal am 20. September 1874 ein Nachtrag III. in Kraft getreten, welcher anderweite Tarifsätze für den Verkehr mit Lüneburg (H. B. enthält. Druck⸗ exemplare diefes Nachtrages werden von unseren Guter . Erpeditionen in Berlin. Frankfurt a. O. Lieg. ritz, Breslau, Hirschberg, Dittersbach und Liebau auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt Berlin, den 24. März 1875. Vom 15. März er. ab ist zum zemeinschaftlichen Tarife der NiederschlesischMärkischen, Breslau⸗ Schweidnitz⸗ Freiburger und Berlin · Potsdam Magde urger Eisenbahn für Niederschlesische Steinkohlen in Wanenladungen vom 1. August 1874 ein Nachtrag III. r Kraft getreten, welcher anderweite Frachtsätze für den Verkehr der Stationen Magdeburg, Neustadt⸗ Magdeburg und Sudenburg unter Aufhebung der in dem Haupfttarif fuͤr genannte Stationen enthaltenen Sätze, sowie Frachtsätze für die Station Voelpke ent⸗ hält. Druckexemplare dieses Nachtrages werden von uünferen Gütererpeditionen in Berlin, Liegnitz, Gottes. berg, Diltersback, Waldenburg und Altwasser auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 24. März 1875. Vom 15. d. Mis. ab ist ein Tarif für den Transport von Oberschlesischen Steinkohlen und Roaks in Wagenladungen von Stationen der Ober- schlestschen Eisenbahn nach Magdeburg⸗ alberstädter, Nag deburg. dein aer und Halberstadt · Blankenburger Stationen via Berlin⸗Stendal, unter Aufhebung des Tarifs vom 1. August 1874 nebst Nachträgen, in Kraft getreten. Druck- Exemplare des Tarifs sind bel unserer Güter Expedition in Berlin untentgeltlich

zu haben. Berlin, den 24. März 1875.

Vom 15. März er. ab ist zum gemeinschaftlichen Tarife der Dberschlesischen, Niederschlesisch⸗Märki⸗ schen und Berlin ⸗Potsdam-⸗Magdeburger Eisenbahn für Oberschle sische Steinkohlentransporte in Wagen⸗ ladungen vom 1. August 1874 ein Nachtrag II. in Kraft getreten, welcher anderweite Frachtsätze für den Verkehr der Stationen Magdeburg, Neustadt Magdeburg und Sudenburg unter Aufhebung der in dem Haupttarif für genannte Stationen ent— haltenen Sätze sowie Tarifsätze für die Station Voelpke enthalt. Druckexemplare dieses Nachtrages werden von unserer Güterexpedition in Berlin un⸗ entgeltlich verabfol t.

Berlin, den 24 März 1875.

Vom 15. März cer. ab ist für die Beförderung von Steinkohlen und Koks in Wagenladungen von Statisnen der Rechten Oderufer⸗Eisenbahn nach Stationen der Magdeburg⸗Halberstädter, sowie der Magdeburg⸗Leipziger und Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn via Berlin Stendal ein neuer Tarif unter Aufhebung des Tarifs vom 1. August 1874 nebst deffen Rachtrag J. vom 15. Oktober 1874 in Kraft getreten. Druckexemplare des Tarifs werden bei unferer Guterexpedition in Berlin unentgeltlich ver⸗

abfolgt. Berlin, den 25. März 1875.

Vom 1. April d. J. ab tritt zum Mitteldeutsch- Schlesischen Verbaads - Güter karife vom 15. Februar Iöo74 ein Nachtrag TX. in Kraft, durch welchen die einleitenden Bestimmungen, die Spezialbestimmungen zum Betriebs ⸗Reglement, sowie die Waarenklassi⸗ fikation theilweise abgeändert resp. ergänzt werden. Druckexemplare dieses Nachtrages werden bei unseren Verbandstationen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 25. März 1875.

Am 15. März cr. ist zum direkten Tarife für Oberschlesische Steinkohlen und Koks in Wagen⸗ ladungen von Stationen der Rechte ⸗Oder⸗Ufer⸗ und der Sberschlesischen Eisenbahn nach Stationen der Berlin Görlitzer, Halle ˖Sorau⸗Gubener, Berlin ˖ Anhaltischen und Magdeburg⸗Leiyziger Eisenbahn, vom 1. August er. ein Nachtrag II. in Kraft getre⸗ ten, welcher anderweite Frachtsätze für Schwientoch⸗ sowitz 2ꝛc. und Wilhelminenweiche 2c. Frachtsätze für Jesewitz, Taucha und Leipzig und eine Berichtigung des Frächtsatzes Eilenburg ⸗Zabrze c. enthält. Druck⸗ exemplare des Nachtrages werden bei unseren Güter⸗ Expeditionen in Berlin und Breslau unentgeltlich

verabfolgt. Berlin, den 27. März 1875.

Am 1. April er. tritt für den Transport von ge⸗ schnittenen Hölzern, Brettern, Bohlen ze. in Quan⸗ tiäten von mindestens 5000 Kilogramm auf einen Frachtbrief zwischen Bentschen und Berlin Jin Frank furt a. O. ein direkter Tarifsatz in Kraft, welcher Ges S nebst einem Zuschlage von O, is M, also in Summa O, s M pro 100 Kilogramm beträgt.

Königl. Direktion der Westfälischen Eisenbahn. Münster, den 24. März 1875.

Zum Hannover⸗Rheinischen Verbands Tarif ist

am 15. d. M. ein anderwelter Ausnahme Tarif A.

für die Beförderung von Steinkohler, Koks,. Braun—

kohlen 2c. erschienen, welcher von unseren Verbands⸗

Expeditionen zum Preise von 20 Pfennigen verab⸗

folgt wird. ö . Münster, den 4. März 1875 Zu den Güter ⸗Tarifen für den Hannover⸗Bayerisch⸗ Ocsterreichsfchen Eisenbahn Verband sind am 15. D Mis. Nachträge mit Gültigkeit vom J. Mai d. Is. eischienen. Dieselben enthalten eine anderweite Ta⸗ rifirunz von leeren Fässern 2c. und werden von un— seren Verbands⸗Expeditionen unentgeltlich verabfolgt.

Hannoversche Staatsbahn. Hannover, den 24. März 1875. Für den Bremen, resp. Hamburg- Schlesischen Verkehr ist der Tarifnachkrag 2, anderweite Fracht säͤtze für Lüneburg enthaltend, herausgegeben. Der⸗ selbe kann in den Expeditionen eingesehen, auch da⸗ selbst käuflich bezogen werden. ö Dannover, den 26. März 1875. Für den Berlin⸗Bremer Güterverkehr ist ein Tarifnachtrag herausgegeben, welcher verschie dene Klassiñkationgänderungen, einen Auẽnahmefrachtsatz für Infusorienerde Unterlüß Bremerhafen, resp. Geestemünde, sowie Aufheßung und Aenderung verschledener Tarifsätze enthält. Derselbe kann in den betreffenden Expeditionen eingesehen, auch daselbst käuflich bezogen werden. . Hannover, den . März 1875. Fir den Lokal verkehr hiesiger Verwaltun treten mit dem 1. April d. J. nachhezeichnete Fra termã ; Figungen in Kraft. i Für Brennholz und für fol⸗ gende ö . als: Poudrette, Düngekalk, Gaskalk, aswasser, Chilifalpeter, Fleischmehl, Guang aller Art, Knochenmehl, sauren phosphor— sauren Kalk, Superphosphat und Superphosphorit

kommt bei Beförderung in Wagenladungen auf

Entfernungen von mehr als 10 Meilen (75 Kilo- meter) der mit dem 1. August 1874 eingeführte Zu⸗ schlag von 20 Prozent in Wegfall. 2) Unter Aus- nahme des direkten Verkehrs von und nach der Bahnstrecke Nordhausen . Tettenborn wird für nach⸗ benannte Artikel bei Beförderung in Wagen ladungen auf Entfernungen über 10 Meilen der prozentuale Zuschlag ermäßigt, und zwar: a. für Steinkehlen, Toke und Briquets, sowie für Braun⸗ kohlen bei Entfernungen von 101 bis 20 Meilen (UG6 bis 150 Kilometer) auf 15 * bei Entfernungen äber 20 Meilen auf 10 *; b. für Erze, Roheisen, Schlacken und für folgende Steine, als: unbearbeitete Bruchsteine, Pflastersteine, Steinschrotten. Stein platten zu Trottoirs, auch Saum. und Bordsteine zur Befestigung von Wegen und Plätzen, sowie Jiegelbrocken zu Wegen und zu Deich und Ufer⸗ auten bei Entfernungen über 10 Meilen auf 10x. Soweit danach für Entfernungen von 10 resp. 20 Reilen und darunter die Sätze sich höher stellen als für 101 resp. 21 Meilen, werden die für letz tere Entfernungen sich ergebenden niedrigeren Sãtze erhoben. Die vorfstchend 3ub 1 bezeichnete Ermäßi—⸗ gung des Frachtzuschlags kommt vom 1. April cr. an auch in ben meiften Verbandsverkehren, bei welchen die hiesige Verwaltung betheiligt ist, zur Anwendung. Auch werden vom grnannten Tage an die ub 2 angegebenen Ermäßigungen auf den Ver⸗ kehr nach und von der Bahnstrecke Rheine⸗Emden, sowie auf den Hannover⸗Oldenburgischen Verkehr Ausdehnung finden. Die bezüglichen Tarifnachtrãge sind in den Güter ⸗Expeditionen käuflich zu haben.

Nassanische Eisenbahn. . Wiesbaden, den 23. März 1875. Vom 1. April c. ab treten Tarifsätze für den direklen Güter ⸗Verkehr zwischen der diesseitigen Sta⸗ tion Sberlahnstein und der Station Hünfeld der Frankfurt Bebraer Eisenbahn im Mitteldeutichen Eifenbahn⸗Verbande in Kraft, welche bei unsern Mitteldeutschen Verbandstationen erfragt werden

können. Wiesbaden, den 23. März 1875. Im Nassau⸗Saarbrücker Rohprodukten Verkehr via Mainz resp. Coblenz (zu Zeiten unterbrochener Trajektirung bei Růudesbeim · Bingerbrüch sind Tarif⸗ sätze für die Station Bingerbrück transit, sowie Ermäßigungen in den bestehenden Sätzen für Binger prück koco in Kraft getreten, über welche Näheres bei unseren Güterexpeditionen erfragt werden kann.

Königliche Eisenbahn ⸗Direktion.

Frankfurt a. M., den 11. März 1875. Zu den Tarifen J.—JII. des Hannover⸗Bayerisch⸗˖ Ocfterreichschen Eisenbahn⸗Verbandes is Gemůn-· den und via Lichtenfels tritt am 1. April e. fol gende Bestimmung in Kraft: Abänderungen der Tarife 2c. gelten als gültig publizirt, wenn dieselben in der Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn⸗ Verwaltungen veröffentlicht sind. Es bleibt den Endverwallungen vorbehalten, nach eigenem Er⸗ messen in anderen entsprechenden Blättern Bekannt⸗ machung zu erlassen. ; Frankfurt a. M, den 20 März 1875. Am 1. April J. J. tritt ein Nachtrag IX. zum Mitteldeutsch⸗Schlefischen Guͤtertarif in Kraft. Der⸗ selbe enthält Abänderung der einleitenden Bestim⸗ mungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Spezial⸗ bestimmungen zum Betriebs⸗-Reglement, sowie Ab⸗ änderungen und Ergänzungen des Waarenverzeich⸗ nisses. Die veränderte Tarifirung der Artikel Kupfer⸗ draht und Messingdraht hat erst vom 1. Mai I. J. Gültigkeit. Der Nachtrag kann bei unseren Sta⸗ tionen eingesehen, durch dieselben bezogen werden. Frankfurt a. M., den 26. März 1875. Am 1. April J. J. tritt ein Nachtrag XV., zum Mitteldeutschen Gütertarif in Kraft. Derselbe ent⸗ hält Abänderung der einleitenden Bestimmungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Spezialbestim⸗ mungen zum Betriebs ⸗Reglement jowie Abãnderun⸗ gen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen. Die anderweite Tarifirung der Artikel Franzbranntwein, Kupferdraht, Kupferblech und Messingdraht hat erst vom 1. Mai L. J. Gültigkeit. Frankfurt a. M., den 21. März 1875. Am 1. April d. J. tritt zum Verbands- Güter tarif des Hannover- Thüringischen Eisenbahn Ver⸗ bandes via Cassel resp. via Leinefelde der XWXXIII. Nachtrag in Kraft, enthaltend: Aenderung der Spe⸗ zial⸗Bestimmungen zum Betriebs⸗ Reglement und Aufhebung des prozentualen Frachtzuschlags für den Artikel Breunholz und verschiedene Düngungs-⸗ mittel bei Aufgabe in Wagenladungen. Frankfurt a. M., den 235. März 1375. Am 1. April J. J. tritt ein Nachtrag XIV. zr m Mitteldeutsch · Elsaß⸗ Lothringischen Gütertarif in Kraft. Derfelbe enthält Abänderung der einleiten den Bestimmung, Berichtigungen und Ergänzungen der Spezialbestimmungen zum Betriebs⸗Reglement, Abänderungen der Tarifbeftimmungen sowie Berich⸗ tigungen der Tariftabellen, und kann bei unseren Stationen eingesehen, durch dieselben bezogen werden. Frankfurt a. M., den 24. Marz 1875. Am 1. April J. J. tritt ein Nachtrag II. zum Mitteldeutsch⸗Ungarlschen Spezialtarif fur Holz in Kraft. Derselbe enthält ermäßigte Sätze für Cassel und Frachtsaͤtze für einige neu aufgenommene Sta⸗ ionen der Ungarischen Staats und Nordostbahn. Frankfurt a. M., den 24. März 1875. Am 1. April J. J. tritt ein Nachtrag ITV. zum Ost⸗Mitteldeutschen Gütertarife in Kraft. Derselbe enthält Abänderungen der einleitenden Bestimmungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Spezialbestim⸗ mungen zum Betriebs -⸗Reglement, sewie Abände⸗= rungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen. Die anderweite Tarifirung der Artikel Arac, Cognac, Franzbranntwein, Rum, Kupfer, Kupferdraht, Kupfer⸗ blech, Messing, Messingblech und Messingdraht hat erst vom 15. J. J. ab Gültigkeit. Der Nachtrag kann bei unseren Stationen eingesehen, durch dieselben bezogen werden. Frankfurt a. M., den 24. März 1875. Am 1. April J. J. tritt ein Nachtrag ITX. zum Badisch⸗Mitteldeutschen Gütertarif in Kraft. Der⸗ selbe enthält Abänderungen der einleitenden Bestim⸗ mungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Spezialbestimmungen zum Betriebs ⸗-Reglement, Ab⸗ ãanderungen der Tarifbestimmungen sowie Ergãn⸗ zungen und Berichtigung der Tariftabellen und kann bci unseren Stationen eingesehen, durch dieselben bezogen werden. Frankfurt a. M, den 25. März 1875. Am 1. April c. tritt der XXI. Nachtrag zum Güͤtertarif J. des Hannover · Bayerisch ⸗Oefterreichischen

Eisenbahn Verbands via Gemünden resp. via Lichten · fels in Kraft, enthaltend: Aufhebung des prozentualen Frachtzuschlags für Roheisentransporte in Wagen ladungen. Frankfurt a. M den 25. März 1875. Zu dem Lokal- Gütertgrif der Frankfurt. Bebraer Bahn fritt vom J. April cr. der Nachtrag XX. in Kraft, enthaltend: Ergänzung der Spezial Bestim⸗ mungen zum Betriebs -⸗Reglement, Ermäßigung des prozentuellen Frachtzuschlags für Steintransporte in Wagenladungen von 20 auf 10, Wegfall des pro- entuellen Frachtzuschlages für den Transport von rennholz und verschiedener Dungmittel in Quan - fitäten von mindestens 5000 Kilogramm auf Strecken von über 75 Kilometer. Frankfurt a. M., den 26. März 1875. Vom 1. April c. ab kommt in allen directen und Verbandsverkehren, bei welchen die Frankfurt ⸗Bebraer Bahn betheiligt ist, mit alleiniger Ausnahme in den Verkehren von und nach der Baherischen Staats, und Bayerischen Ostbahn, sowie den Desterreichischen Bahnen, für die Artikel Brennholz und folgende Düngungsmittel: Poudrette, Düngerkalk, Gaskalk, Gazwasfer, Chilisalpeter, Kalisalze, Fleischmehl, Guano, Knochenmehl, saurer phosphorsaurer Kalk, Superphosphat und Superphosphorit, bei deren Aufgabe in Wagenladungen, der seit dem 1. August v. J erhobene prozentuelle Frachtzuschlag auf Trans- portstrecken von über 10 Meilen 75 Kilometer in Wegfall. Die bezüglichen Tarifnachtrãge können dem⸗ nächst bei den Expeditionen eingesehen werden. Königl. Direktion der Main ⸗Weser ⸗Bahn. Cassel, den 24. März 1875. Der vom 1. Febrnar J. Jg. ab gültige Nachtrag XII. zum Gütertgrif des If e rf. Ver bandes vom 1. Mai 1872 ist erschienen und bei allen Verband⸗Statisnen zu haben. ö . Cassel, den 26. März 1875. Es sind erschienen mit Giltigkeit vom 1. April c. ab, und bei den betreffenden Verbands ⸗Güterexpe ditionen zu erhalten: 1) Nachtrag 33 zum West⸗ deutschen Haupttarif vom 1. Oktober 1872. 2) Nach⸗ trag 23 zum Westdeutschen Verbands⸗Gůtertarif für den Verkehr mit Kehl, Straßburg, Basel ꝛc, vom 1. September 1872. 3) Nachtrag 13 zum West⸗ deusschen Verbands ⸗Gütertarif für den. Verkehr zwischen Stettin und Berlin einerseits und Badischen resp. Württembergischen Stationen andererseits vom 1. Oktober 1872. 4 Nachtrag 59 zum Nordwest⸗ deutschen Haupttarif vom 1. August 1870. 5) Nach⸗ trag 15 zum Tarif für den Nordwestdeutsch⸗ Elsaß⸗· Lothringischen Güterverkehr vom 1. Januar 1874. . Cassel, am 27. März 1875. Zum Rheinisch⸗Mitteldeutschen Verbands⸗Güter⸗ tarif vom 1. August 1872 ist der Nachtrag XXL., gültig vom 1. April c. ab, erschienen und bei den Güter⸗Expeditionen zu haben. Cassel, den 30. März 1875. Der Nachtrag X) zum Gtertarif für den Sãch⸗ sisch⸗Rheinischen Verband, via Eisenach⸗Gießen, gültig vom 1. April I. J. ab, ist erschienen und bei den Güter⸗Expeditionen der Verband -⸗Stationen zu haben.

21531 Bekanntmachung.

Vom 1. April cr. ab werden Personen mit ihrem . zwischen den Stationen Inowraclaw und Gnesen einerseits und Frankfurt q O. anderer, feils via Posen in allen vier Wagenklassen direkt

expedirt.

Breslan und Gnben, den . März 1875. Königliche Direktion der Oberschlestichen Eisenbahn. Verwaltungsrath der Mär kisch⸗

Posener .

2154 Bergisch⸗Mãärlische Eisenhahn.

. für letztere Entfernung zur Erhebung. Bei Aufgabe der vorgenannten Artikel als Stück⸗ gut wird nach wie vor der Frachtzuschlag berechnet.

Die der Frachterhöhung seither schon nicht unter⸗ worfenen Artikel, wie Getreide, Hülsenfrüchte ꝛc., bleiben auch fernerhin von der Erhebung des Fracht⸗ zuschlages ausgeschlossen.

Elberfeld, den 25. März 1875.

Königliche Eisenbahn Direktion.

21551 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Aus Anlaß der n n,, erhöheter Fahrpreise fuͤr die auf der ahnstrecke Harburg Hamburg coursirenden Schnell und Courierzũge werden vom J. Mai er. ab im Verkehr zwischen diesseitigen Stationen und der Station Hamburg der Cöln⸗ Mindener Bahn vin Lüneburg neben den gewöhnlichen Personenzugbillets auch direkte Schnell⸗ und Courierzugbillets zur Ausgabe kommen.

Berlin, den 25. März 1875.

Die Direktion.

2156]

Oberlaustzẽt Eolthn⸗Großen⸗

hainer Eisenbahn. Vom 1. April c. ab treten im Lokalverkehr sowohl als in allen direkten und Verbands⸗Verkehren, an welchen unsere Bahnen betheiligt sind, bei Trans

porten von Brennholz und folgenden Düngungs— mitteln: Poudrette, Düngerkall, Gaskalk, Gas. wasser, Chilisalpeter, Kalisalze, Fleischmehl, Guano,

Knochenmehl, sauren, phosporsauren Kalk, Super- phosphat und Superp osphorit in Wagenladungen mnfsoweit Frachtermäßigungen ein, als vom bezeich= neken Tage ab der prozentuale Frachtzuschlag igt mehr erhoben wird. Die hierauf bezüglichen Na träge 2 und 3 für den Lokalverkehr der Oberlausitzer resp. Cottbus Großenhainer Linie, mit welchen eiue gleiche Vergünstigung auch den Transporten von Steinen in Wagenladungen von 10000 Kilogr. ge⸗ währt wird, sind von unseren saämmtlichen Gůter⸗ Exveditionen unentgeltlich zu beziehen. Cottbus, den 21. März 1875. Die Direktion. (20. 1479/3 IV.)

2182] Preußisch · Russt

X

*

Vom 131. Juni 1875 ab treten an Stelle des durch den Tarif vom Janugr 1873 und durch die Nachträge zu diesem Tarife publizirten Frachtsätze für direkte Gütersendungen zwischen den speziell ge= nannten Verbandstationen der Ostpreußischen Süd⸗ bahn einerseits und der Brest⸗Grajewoer, der Mogkau⸗Brester, der Kursk⸗Kiew und der Kiew⸗ Brefter Eisenbahn andererseits veränderte und zum Theil erhöhte Frachtsätzẽt in Kraft. Die Station Rowno der Kiew -Brester Bahn wird von demselben Tage ab als Verbandstation aus diesem Verkehre ausscheiden. Sobald die neuen Tarife im Druck fertig und zum Verkauf gestellt sein werden, wird dieses hier bekannt gemacht werden.

St. Petersburg und Königsberg,

26. Februar . Die Verbandverwaltungen.

eis,! Thüringische Eisenbahn.

Mit dem 1. April c. tritt zu dem Badisch. Mit- teldeutschen Verbands · Güter⸗Tarif Nachtrag L. in Kraft, Aenderungen der reglementgrischen und ta— rifarischen Bestimmungen, sowie Berichtigung der Tariftabellen enthaltend.

Erfurt, den 19 März 1875.

Die Direktion.

am

n, . Thüringische und Werra⸗Eisenbahn. Mit dem 1. April er. tritt zum Mitteldentsch⸗

Elsaß ⸗Lothringischen Verbands · Güter Tarif Nachtrag 14 in Kraft, Aenderungen der reglementarischen und

tarifarischen Bestimmungen, sowie Berichtigungen

von Tarifsätzen enthaltend. Erfurt, den 19. März 1875. Die Sirektion.

lass Thüringische Eisenhahn.

Am 15. März er. ist Nachtrag VIII. zum Oft⸗ dentsch Sächsischen Verbands⸗Gůüteryerkehr in Kraft getreten. Berfelbe enthält ermäßigte Tarifsätze für Getreide c., Einbeziehung der Station Ragwitz= Lindengu für Güter der Wagenladungs ⸗Tarifklassen und Reuaufnahme einiger Ostbahnstationen. Näheres ist in den Güter- Erpeditionen zu erfahren.

Erfurt, den 22. März 1875.

Die Direktion.

feisz Thüiringische Eisenbahn.

Am 20. März er. ist Nachtrag VIII, zum alle⸗ Sorau⸗ Guben ⸗·Thüringischen Guͤtertarife in Kraft getreten.

Derfelbe enthält Frachtsätze für Braunkohlen zwi⸗ schen Station Kötschau und Halle · Sorau⸗Gubener Stationen. . .

Näheres ist in den Güter⸗Expeditionen zu er⸗ fahren.

Erfurt, den 27. März 1875.

Die Direktion.

keisg. Thiringische Eisenbahn.

Am 1. April C. resp. 1. Mai e. tritt zu dem Mitteldeutschen Verbands · Güter⸗Tarif Nachtrag 14 in Kraft, welcher Aenderungen und Berichtigungen der reglementarischen und tarifarischen Bestimmun⸗ gen, sowie Tarifsaͤtze für neu einbezogene Stationen enthãlt. ö

Erfurt, den 27. März 1875.

Die Direktion.

leis. Thüringische Eisenhahn.

Am 1. Maͤrz er. ist Nachtrag TI, zum Rheinisch⸗ Westfãlisch · Oalle⸗Casseler Gütertarif in Kraft getre⸗ ten. Derfselbe enthält Ermäßigung von Kohlenfrach⸗ ten und Klassifikationsänderungen. Näheres ist in den Verbands ⸗Güter Cypeditionen zu erfahren.

Erfurt, den 27. März 1875.

Die Direktion.

I2nss] Thüäringische Eisenbahn.

Seit dem 206. d. Mts. bestehen direkte Tarifsä tze für Kohlentransporte ab unseren Stationen Teuchern und Trebnitz nach den Stationen Magdeburg, Neu⸗ stadt⸗ Magdeburg und Sudenhurg. der Berlin · Pots dam · Magdeburger Bahn via Zerbst⸗Biederitz, welche der 20x* igen Erhöhung unterliegen. .

Nähere Auskunft ertheilen Güter · Expeditionen.

März 1875.

Erfurt, den 2. Die Direktion. 2160

6 Rheinisch Belgischer . Giter⸗Verkehr.

. den Transport von Kohlen und Koks von dieffeitigen Stationen nach Virenr (Est) transit vi Aachen - Aerschot tritt mit dem heutigen Tage im Spezialtarif in Kraft. Derselbe kann von unserem Tarifbureau 6, bezogen werden. Cöln, den 25. März 1875. Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn · Gesellschaft.

Vierte Beilage.

unsere

Vierte

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 1. April

s 7G.

——

Der Inhalt dieser Seilage,

in welcher auch

werden, erscheint auch in einem besonzeren Blatt unter dem Titel

Gentral⸗Handels⸗NRegister

. Das Central ·˖ Dandels Register für das Dentsche Reich kann durch alle und Auslandes, jowie durch Garl Heymanns Verlag, Berlin, 8X. , , n. 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Eppeditien: SW. Wilhelmstraße 32,

ezogen werden.

Post · Anstalten des In⸗

Abonnement beträgt 1 30 3 für das V

1785.

(vom 1. Mai d. J. an) die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874 vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

r das Deutsche Reich. 1 3)

Da Central Handels ⸗Regifter für daz Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. r —̃ etrãg ierteljahr. Insertionspreis fär den Raum einer Druczeile 36 6.

ĩ ! Das Einzelne Nummern kosten S0 4

Die Handelsregistere inträge gus dem Königreich Sach sen und aus dem thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht,

wöchentlich, die letzteren monatlich.

Herzog⸗ die ersteren

Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die i t Die ĩ mer enth b ie in der letztvergangenen Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekangtmachungen. ; .

ee , a- : * .

Rechts grundsätze des Neichs⸗Ober⸗Handels⸗

gerichts. )

Wenn der Verklagte behauptet, daß bei dem Ver⸗ tragsabschlusse eine bestimmte Eigenschaft der Wagre ausbedungen worden sei, so hat der Ver⸗ fäufer, wenn er dies hestreitet, die Vollständigkeit der von ihm über den Inhalt des Vertragsschlusses gemachten Angaben zu beweisen. Jene Behauptung des Verklagten gehört zum Gegenbeweise,— Die Ansicht, daß der Art. 347 des Handelsgesetzbuches Dem Käufer die Untersuchung der Waare ebenso wie die Anzeige deren Mängel als eine, seinen Anspruch wegen letzterer bedingende, Verpflichtung auferlege, ist unrichtig. Der Art. 347 will überhaupt nur Be= stimmung darüber treffen, wann der Empfänger spätestens die Mängel der Waare dem Absender anzeigen muß; er will nur aussprechen, daß die Anzeige sofort nach der Ablieferung geschehen müsse, Feines wegs, daß ste nicht vor der Ablieferung gesche⸗ hen dürfe. (Erkenntniß vom 16. November 1874.)

Der Spediteur hat in Ausführung des ihm ertheillen Auftrages: das auf dem Transyorte be⸗

ndliche Speditionsgut aufzuhalten und dessen Rück⸗ 5 zu bewirken, zur Abwendung der Haftung gemäß Art. 380 des Handelsgesetzbuches sich nicht auf eine entsprechende Weisung an den Zwischen⸗ Spediteur zu beschränken, sondern er mu dafũr sorgen, alsbald von dem Erfolge der Weisung Kenntniß zu erhalten, um für den Fall der Erfolg⸗ losigkeit sei es wegen zu späten Eintreffens oder wegen Nichtbeachtung dieser Weisung rechtzeitig die weitern, zur Erledigung des Auftrages geeigneten Schritte thun zu können. (Erkenntniß vom 16. tovember 1874.)

Nach dem Handels gesetzbuche ist das Spe⸗ ditionsgeschäft eine Spezies des Kom missions⸗ geschäfts, dieses aber Mandat, und ist der Spediteur nach Art. 387, 368 insonderheit verpflichtet, dem Ab⸗ sender die Forderungen, die er in dessen Interesse in Ausführung des Speditionsauftrages erworben hat, abzutreten. Demgemäß muß auch der Spediteur, welcher das Speditionsgut auf Lager gebracht hat, den erhaltenen Lagerschein dem Absender auf Ver⸗ langen herausgeben. Denn der Lagerschein ist ent⸗ weder Beweismittel für die im Interesse des Ab⸗ senders erworbene Forderung oder der Repräsentant diefer Forderung selbst letzteres. wenn er an Drdre lautet: Art. 302. (Eckenntniß vom 14. No⸗ vember 1874)

Gegenseitigkeit der Forderungen ist nicht eine Voraussetzung der vertragsmäßigen Kompensa— tion, wie dies das Instimmt der Skontration zeigt. Der Gläubiger kann sich, wenn er will, von seinem

Schuldner eine einem Dritten gegen ihn, den Gläu—⸗

Figer, zustehende Forderung aufrechnen lassen. Diese Kufrechnung setzt nur Einwilligung des Dritten zu ihrer Wirksamkeit voraus. Es liegt in einem solchen Falle ein Erlaß der Forderung des Gläubigers gegen den Erlaß der Forderung des Dritten vor, welcher setztere Erlaß bewirkt wird durch die Erklärung der Einwilligung seitens des Dritten. (Erkenntniß vom I2. November 1874)

Die Controverse in der preußischen Recht- sprechung und Rechtswissenschaft, betreffend die Be⸗ rechnungsart der Vergütung, welche der Käufer wegen Fehlens von Eigenschaften des Kaufgegenstandes, die der Verkäufer vertreten muß, mittels Ermäßigung der Kaufgeldschuld verlangen kann, ist dahin zu entscheiden: „Der Kaufpreis mindert sich nach dem Veihältnisse des Werthes der fehlerfreien Sache zu Dem Werthe der fehlerhaften. Wenn die im Aus- lande zu leistende Zahlung zufolge Verabredung in ausländischer Währung erfolgen soll, so ist der in⸗ ländische Käufer durch Art. 336 des Handelsgesetz⸗ buches, auch wenn dieses am Zahlungsorte gilt, nicht berechtigt, in seiner Landes münze zu zahlen.

Die von dem Käufer an den im Verzuge befindischen Verkäufer gerichtete Aufforderung zur Erfüllung ist auch dann, wenn sie mit der Drohung, sich anderweit decken zu wollen, verbunden wird, nicht als Lusübung des Wahlrechtes nach Art. 355 des Handelsgesetzduches, sondern nur als ine qualifizirte Mahnung Aufzufassen. Als eine Ausübung des Wahlrechtes kann nur eine Erklärung betrachtet werden, aus welcher die Absicht des Erklärenden un⸗ zweideutig hervorgeht, dur ch diese. Erklärung das Wabkrecht auszuüben. (Erkenntniß vom 14. Ja- nuar 1875.)

) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung aus der „Seutschen Allgemeinen Zeitung, Nach= bruck verboten. Gesetz vom 11. Juni 1810.

Die Zeitschrift für- Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober⸗ schlesischen berg und hůttenmännischen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Frantz zu Beuthen SD. S., enthält in Nr. 13 vom 27. März d;, * Reue Roßbahn Tarif Differenzen. DOherschlesiens Berg⸗ und Hüttenwerke (Königin · Louise⸗ Grube), =

roßuktion, Handel, Verkehr Mesultate des fiskali⸗=

Hen Bergwerks. 2c. Betriebes. Zur Tarif- Er⸗ höhung). = Deutscher Arbeiterfreund (Gewerkvereine. = Theodor Delsner 4. Arbeits sperre in Eng⸗ land. KVondon: Striker und Armengesetz, Tabellarifche nebersichten des Gruben⸗ und Hüttenbetriebes in Oberschlesien im J. 1874. Anzeigen.

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Handels Register.

Amk Jar. Bekanntmachung.

In unser Prokurenregister ist bei Nr. 1 in

Colonne „Bemerkungen“ eingetragen:

Die Prokura des Kaufmanns und Königl. por. tugiesischen Vize⸗Kponsuls Hermann Friedrich

Wendorff ist erloschen;

eingetragen zufolge Verfügung vom 23. März 1875

am selbigen Tage. Anklam, den 23 Königliches

Ank Ian. Sefanntmachung. In unser Prokurenregister ist eingetragen: I) Nummer: 23. 2) Prinzipal:

März 1875. Kreisgericht. I. Abtheilung.

die Wittwe des Kaufmanns August Friedrich

Wendorff, Friederike, geb. Wilde, zu Anklam 3) Firma, welche der Prokurist zeichnet: A. F. Wendorff. Ort der Niederlassung: ! Anklam. 6) Verweisung auf das Firmenregister.

die Firma A. F. Wendorff ist eingetragen

unter Nr. 1 des Firmenregisters. 6) Bezeichuung des Prokuristen:

Gutspächter August Christian Gottlob Wen

dorff aus Toitz. 7) Zeit der Eintragung:

Tingetragen zufolge Verfügung vom 23. März

1875 am selbigen Tage. Anklam, den 23. März 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Armehberg. In unser Handelsregister und zwar im Prokurenregister ist zufolge Verfügung vom 20. Ja⸗ nuar 1875 am 1. Februar er. ad Nr. 21 Colonne

„Verein für chemische Industrie zu Mainz“, Zweig⸗ dem Kaufmann Wilhelm Alt und Dr. Gustav Rumpf, Beide zu Frankfurt, ertheilte Kollektivprokura ist er=

8 eingetragen: . Die von der Aktiengesellschaft

niederlassung Oevontrop,

loschen

und nach derselben Verfügung am 1. Februar 1875 zub Rr. 2 des Prokurenregisfters eingetragen, daß die Aktiengefellschaft Verein für chemische In- Zweigniederlassnng Oeven-⸗ zr. Gustav Rumpf zu Frank⸗ früher zu List bei Hannover und Carl Wirth, Beide zu Frankfurt, in

dustrie zu Mainz, trop, dem Chemiker furt am Main, Otto Lattmann,

Fer Art Kollektivprokura ertheilt hat, daß je zwei dieser Prokuristen kollektivberechtigt sein sollen, für den Verein für chemische Industrie zu Mainz zu zeichnen. Arnsberg, den 1. Februar 1875. Königliches Kreisgericht.

KRelgard. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei der unter Nr. 179 eingetragenen Firma der C. F. Postschen Buch

handlung zu Colberg in Colonnè Bemerkungen“ folgender Vermerk eingetragen: Die Zweigniederlassung der C. F. Buchhandlung in Belgard ist aufgehoben. Eingetragen zufolge Verfügung vom 27. 1875 an demselben Tage. Belgard, den 27. Marz 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

KRexrlim. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.

Zufolge Verfügung pom 31. März 1875 sind am selbigen Tage folgend? Eintragungen erfolgt: woselbst unter Nr.

In unser Gesellschaftsregister, 3979 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

Norddeutsche Eiswerke Actien⸗Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen:

Der Kaufmann Wilhelm Baethge ist aus dem BVorstande ausgeschieden und der Banquier Paul

Kahle zu Berlin in denselben eingetreten.

Persönlich haftende Gesellschafter der hierselbst

unter der Firma; Hirschland, Engelke & Co. begrũndeten Kommanditgese schaft (jetziges Geschäftslokal: Hausvoigteiplatz 6) sind die Banguiers: 1) Albert Hirschland, 3 Carl Engelke, Beide zu Dies ist Nr. 5290 eingetragen worden. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Haase & Gesell

Berlin.

am 1. Januar 1875 begründeten Handelsgesellschaft

(ichiges Geschäftslokal: Breitestraße 5)

nd: ID Frau Haase, Emma, geb. Cohn, 2) der Kaufmann Wilhelm Gesell, Beide zu Berlin.

Dies ist in unser Gesellschaftgregister unter Nr.

5291 eingetragen worden.

In unser Hesellschafsregifter woselbst unter Nr.

3332 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Treplin & Schmitz vermerkt steht, ist eingetragen:

Die Gefellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗

Postschen

März

in unser Gesellschaftsregister unter

w

einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Wilhelm

Vergleiche Nr. 8632 des Firmenregisters. ö Dem zaͤchst ist in unser Firmenregister unter Nr. S632 die zirma: Wilhelm Treplin und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm Reinherz Treplin hier eingetragen worden.

vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist, durch gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Hermann

unter der Firma Herm. Waldow fort. Ver⸗ ĩ gleiche Nr. 8633 des Firmenregisters. Demnaãchst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8633 die Firma: derm. Waldow

Waldow hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 8634 die Firma: Louis Heintz Carl Eduard

und als deren Inhaber der Kaufmann Louis Heintz hier

(ietziges Geschäftslokal: Oberwallstraße 162.) eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4402 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Krafft & Co.

vermerkt feht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Ludwig Emil Wilhelm Krafft zu Berlin setzt das Han⸗ delsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Verleiche Nr. 8635 des Firmenregisters. Demnäͤchst ist in unser Firmenregister unter Nr. S635 die Firma: . Krafft & Co. und als deren Inhaber der Kaufmann Ludwig Emil Wilhelm Krafft hier eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3824 die hiesige Handelegesellschaft in Firma: Lamm & Fern bach vermerkt stebt, ist eingetragen: Die Gefellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Martin Fernbach zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Martin Fernbach fort. gleiche Nr. S636 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. S636 die Firma: Martin Fernbach und als deren Inhaber der Kanfmann Martin Fernbach hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. S637 die Firma: G. Scholz Nachfolger und als deren Inhaber der Kaufmann Emile de la Croix hier ; ljetziges Geschäftslokal: Prinzenstraße 7) eingetragen worden.

Der Kaufmann Carl Wilhelm Rudolph Bartsch zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: Rudolph Bartsch (Firmenregister Nr. 863!) bestehendes Handelsgeschãft der Frau Albertine Selina Anna Bartsch, geb Wal⸗ ter, zu Berlin Prokura ertheilt, und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3023 eingetragen

worden.

Der Kaufmann Eduard Julius Ferdinand Lesser zu Berlin hat für sein bierselbst unter Firma: Lesser C Liman (Firm enregister Nr. 4141) bestehendes Handels geschäft dem Hermann Julius Ferdinand Hirsch zu Berlin Prokura ertheilt, und ist dieselbe in unser Prokunenregister unter Nr. 3024 eingetragen worden.

Gelöscht sind: Firmenregister Nr. 2859: die Firma: Carl Oppmaunn Firmenregister Nr. 7491: die Firma: Lonisenstädtische Wechsel⸗ stube vorm. Paul Bernoulli, Bernhard Friedmann. Firmenregister Nr. 1843: die Firma: Carl Nauhaus vorm. Max z Matthies & Co. Firmenregister Nr. 7942: die Firma: Mayer & Consorten. Prokurenregister Nr. 1308 die Prokura der Frau Bornemann,

Valeria,

mann, Prokurenregister Nr. 2108

die Prokura des Friedrich Otto Schulze und Prokurenregister Nr. 2163

Dandels · Gesellschaft Berlin, den 31. März 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Reinherz Treplin zu Berlin setzt das Handels geschäft unter der Firma Wilhelm Treplin fort.

geb. Behrent, für die Firma: Carl Sange⸗

die Prokura des Theodor Krasting für die Aktiengesellschaft in Firma: Juternationale

2

Dessau. Handelsrichterliche Bekanntmachung. In der am heutigen Tage abgehaltenen General- versammlung der Aktionäre der Deutschen Konti-

neutal · Gas ⸗Gesellschaft zu Dessaun ist folgende

Statutenabänderung beschlossen und heute auf Fol.

Waldow zu Berlin setzt das Handelsgeschäft

158 des hiesigen worden:

Das Grundkapital der Gesellschaft (5. 5 des Statuts) wird um 3 Millionen Mark 1 Million Thaler, also von 12 Millionen Mark 4 Millio- nen Thaler, auf 15 Millionen Mark 5 Millio⸗ nen Thaler erhöht. Zu diesem Behufe werden 10090 Stück neue Aktien à 300 Mark 100 Thlr. kreirt, welche die Nummern 400901 bis 50 000 tra⸗ gen. Die Ausgabe erfolgt in zwei Serien à 1,500 000 Mark 500, 000 Thlr. Die erste Serie wird den Inhabern der alten Aktien zum Cours von 120 zur Disposition gestellt, so daß acht alte Aktien das Bezugsrecht für Eine neue gewähren. Die Ein=

Handelsregisters eingetragen

zahlungen werden im Laufe der Jahre 1875 und

1876 eingefordert. Die Bestimmung des Prä klusiv⸗ termins für Geltendmachung des Bezugstrechtes, so⸗

und als deren Inhaber der Kaufmann Hermann wie alle sonstigen, die Einzahlung und Ausgabe der

Aktien betreffenden Modalitäten, werden von dem Direktorium festgesetzt. Die Einzahlungen des Jahres

;

1 (

.

Ver

8 . . 2 * 1875 werden mit 1x p. a. verzinst; vom 1. Ja- nuar 1876 ab tritt die Serie in den Genuß der

Dividende gegen Nachvergütung von 4y p. a. für

die nach diesem Termin zu leistenden Restzahlungen. Die Ausgabe der zweiten Serie, im Ganzen oder

in beliebigen Abschnitten, erfolgt nach dem Ermessen des Direktoriums, und unter den seiner Zeit von

demselben festzusetzenden Bedingungen und Moda⸗ litãten.

Der von diesen Emissionen erzielte Agiogewinn wird, den näheren Festsetzungen des Direktoriums gemäß, zur Bestreitung der mit der Anfertigung und der Emissien der neuen Aktien verbundenen Kosten, zur Deckung der Amortisationsquoten und Zinsen, sowie der Kosten größerer Umbauten auf den An⸗ stalten, Auswechselung von Apparaten, Rohrum⸗ legungen und dergl., und endlich zur Dotirung des Reservefonds verwandt.

Etwa entgegenstehende, statutarische Bestimmungen bleiben für vorstehende Erhöhung des Grundkapitals außer Anwendung.

Dessan, den 23. März 1875.

Herzoglich Anhalt. Kreisgericht. Der Handelsrichter. Pietscher.

Königliches Kreisgericht zu

Duisburg.

Die unter Nr. 55 des Firmenregisters eingetragene Firma Joh. Franz Pfeiffer zu Duisburg (Firmen⸗ inhaber: der Kaufmann Johann Franz Pfeiffer zu Duisburg) ist gelöscht am 27. März 1875.

Dis berg.

Elhimꝝx. Belanutmachung. Zufolge Verfügung vom 22. März 1875 ist an

demselben Tage in unser Handels⸗ (Gesellschafts )

Regifter sub Nr. 73 Colonne 4 bei der Firma

Elbinger Actien Dampfwaschanstalt, eingetragen: Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 6. März 1875 aufgelöft. Zum Liquidator ist der Kaufmann George Zimmermann in Elbing bestellt.

Elbing, den 22 März 1875.

Känigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Elze. In das hiesige Handelsregister ist heute auf Fol. S sub Nr. 3 zur Firma „Louis Möhle“ zu Gronau eingetragen: Pro kurist: Wilhelm Heinecke. Elze, den 22. März 1875. Königliches Amtsgericht. A. Meyer.

Gladbach. In das Handels⸗ (Gesellschafts) Re- gister des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist heute eingetragen worden suh num. 773: die Han⸗ delsgesellschaft unter der Firma: Geschwiste r Bluntenthal in Viersen. Gesellschafter sind die in Viersen wohnenden Kauffrauen Emilie Blumenthal und Bertha Blumenthal. Die Gesellschaft has be- gonnen am 27. März 1875. Gladbach, am 27. März 1875. Der ,, danzleirath Kreitz.

Marxiemhurg. Bekanntmachung.

In unser Géefellschaftsregister ist heute unter Nr. 25 bei der Firma: Marienburger Ziegelei - und Thonwaarenfabrik in Col. 4 folgende Ein- tragung bewirkt worden: ö

Der bisherige Direktor Herrmann Rafch ist aus der Direktion ausgeschieden und der Techniker Werner Nickol zum Direktor erwählt worden; eingetragen zufolge Verfügung vom 25. März 1875.

Marienburg, den 20. März 1875.

Königlichez Kreisgericht. J. Abtheilung.

PFaderhorm. Zu Nr. 40 unseres Gesellschafts⸗ registers, die Firma Friedrich Enerken und Comp. betreffend, ist unterm 24. diejes Monats vermerkt, n, Kaufmann Friedrich Drescher seit dem 1. März 1874 aus der Gesellschaft ausgetreten, und

die Firma der dadurch aufgelssten Gesellschaft auf