1875 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Apr 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Böhme unter gleichzeitiger Erneunung zum 3. Offiz. beim Landw. Bez. Kommdo. Dresden.

Im Sanitãats-Corys.

März. Brode, Asstst. Arzt 1. Kl. vom Inf. Reßt. Nr. 104, zum 2. Reiter ⸗Regt', und Selzner, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 102, zum Inf. Regt. Nr. 194 versetzt. Dr. Beenen, Unkerarzt vom Füf. Regt. Nr. Js, zum Assist. Arzt 2. Kl. befördert.

XIII. (Königlich Württemberg! sches) Armee ⸗Corns.

m Sanitãts Corps. .

Stuttgart, 22. März. Dr. Sperling, Assist. Arzt 1. Kl. im Inf. Regt. Rr. 122, kommand. zur Dienstl. bei der Milit. Mediz. Abtheilung des Kriegs Minist, dem Infant. Regt. Nr. 126 zur Dienst .

leist. zugetheilt. Beamte der Militär ⸗BVerwaltung. Den 29. März. Kretsch mer, Zahlmeister⸗ Aspirant des Pionier ⸗Bats. Nr. 13, zum Zahlm. des Fuͤs. Bats. Inf. Regts. Nr. 125 ernannt.

Bekanntmachung

Bereits vor längerer Zeit hat das Königliche Ministerium für Handel ꝛ2c. mittelst Cirkularerlaß die Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen veranlaßt, sämmtliche Aenderungen ihrer Tarife wie des Fahrplanes im Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu publiziren. Ebenfo haben sich die Verwaltungen der hervorragendsten Privat⸗ bahnen bereit erklärt, ihre einschlägigen Bekanntmachungen in der⸗ selben Weise zu veröffentlichen. In Folge dessen werden wir fortan wöchentlich ein bis zwei Mal eine übersichtliche Zusammen⸗ stellung der uns zugegangenen Tarifveränderungen und von Zeit zu Zeit die Uebersicht der Fahrplan⸗ änderungen zur Kenntniß des betheiligten Publikums bringen. Wenn somit hierdurch dem immer mehr sich bemerklich machenden Bedürfniß einer centralen Publikation der Tarif⸗ und Fahrplan⸗ veränderungen deutscher Eisenbahnen zum Theil genügt ist, so dürfen wir uns der Hoffnung hingeben, daß auch die übrigen Eisenbahnen diesen gemeinnützigen Bestrebungen sich anschließen werden. Gleichzeitig ersuchen wir die verehrlichen Verwaltungen, ihre Expeditionen auf diese Bekanntmachung aufmerksam machen zu wollen.

Berlin, den 5. April 1875. Die Redaktion des Deutschen Reichs-⸗Anzeigers und . Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

Der „Oeffentliche Anzeiger“ der heutigen Num⸗ mer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ enthält:

Nr. J der Tarif⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen. ;

Aichtamtliches.

Deuntsches Re ich.

Preußen. Berlin, J. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Civil— Kabinets entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden in der Delegirtenkonferenz aus dem Verbande des Vaterländischen Frauenvereins anwesend. Beide Majestäten dinirten mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags militärische Meldungen entgegen. Nachmittags 5 Uhr nahmen Ihre Kaiserlichen Ma⸗ je äten und Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden das Diner bei den Kronprinz⸗ lichen Herrschaften ein. Abends 7 Uhr besuchte Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit die Vorstellung im Opernhause.

Die nächste Sitzung des Herrenhauses ist auf Dienstag, den 13. d. M., Vormittags 11 Uhr, anberaumt. Gegenstand der Tagesordnung wird insbesondere die Berathung und Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch⸗katholischen Bisthümer und Geist⸗ lichen sein. Fur den Fall, daß das Herrenhaus erste und zweite Berathung im Plenum über diesen Gesetzentwurf beschließen sollte, würde dessen erste Berathung bereits am 14. April auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeodneten welcher auch noch die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Friedenthal beiwohnten, ergriff in der Generaldiskussion über das Gesetz, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch⸗ katholischen Bis⸗ thümer und Geistlichen, nach dem Abg. von Heereman der Staats⸗Minister Pr. Falk das Wort, um seine frühere Aeußerung über den Bischof Rüdiger von Linz gegen die Angriffe, die die⸗ selbe als irrthuͤmlich bezeichneten, aufrecht zu erhalten. (S. unter Landtagsangelegenheiten. Der Abg. Dr. Gneist referirte dann als Vorsitzender der Petitionskommission über eine Anzahl von Petitionen der Domkapitel, die die Ablehnung des Gesetzes er⸗ bitten, und empfahl dann, unter dem lebhaftesten Beifall des Hauses die Angriffe und Vorwürfe der ultramontanen Redner zurückweisend, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Annahme. Aus der Spezialdebatte ist nur hervorzuheben, daß der Abg. Dr. Virchow nochmals eingehend den Standpunkt der Fortschritts⸗ partei in dem Kulturkampfe darlegte, und daß der Staats⸗ Minister Dr. Falk den vom Abg. Windthorst (Meppen) ge⸗ brauchten Ausdruck saubere Schulinspektoren! durch Verlesung eines Berichts zurückwies, der die segensreiche Thätigkeit von fünf zur definitiven Anstellung empfohlenen Schulinspektoren schilderte. (S. unter Landtagsangelegenheiten. Die einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs wurden im Uebrigen ohne er⸗ hebliche Debatten genehmigt; nur im 5§. 109 wurde auf Antrag der Abgg. Jung und Dr. Wehrenpfennig folgender Zusatz an⸗ genommen:

„Den Staats⸗ und Gemeindesteuer⸗Erhebern ist während der Dauer der Einstellung nicht gestattet, die vorstehend bezeichneten Abgaben zu erheben und an die Empfangsberechtigten abzuführen.“

Außerdem wurde im 5. 11 eine unerhebliche, mehr redak— tionelle Aenderung beschlossen, so daß derselbe nunmehr lautet:

„Sind die Leistungen aus Staatsmitteln an einen Empfangs— berechtigten wieder aufgenommen, so ist in Betreff der von die⸗ sem Zeitpunkte fällig werdenden (statt: der an ihn zu entrichtenden) Abgaben und Leistungen die Verwmaltungs⸗Exeku⸗ tion wieder zu gewähren. Ein Gleiches gilt in Betreff. der Ah— gaben und Leistungen für diejenigen Geistlichen, welche keine Lei⸗ stungen aus Staatsmitteln zu beziehen haben, wenn sich dieselben

durch ausdrückliche oder stillschweigende Willengäußerung verpflich= ten, die Gesetze des Staates zu befolgen, so lange sie dieser Ver⸗ pflichtung nachkommen.“ In definitiwer Abstimmung wurde dann das Gesetz im Ganzen gegen die Stimmen des Centrums und der Polen an⸗ genommen. Schluß 41/9 Uhr.

In der heutigen (38.) Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses, welcher am Ministertische mehrere Regierungs⸗ Kommissare beiwohnten, war vom Abg. Sachse ein Antrag auf Abänderung der Geschäftsordnung dahin ein⸗ gegangen, daß die Verlesung von Schriftstücken nur mit Erlaubniß des Präsidenten gestattet ist. Der Gesetzentwurf, betr. die Ausführung des Relchs⸗Impfgesetzes vom S8. April 1874 wurde in dritter Berathung, nachdem ein Antrag des Abg. Dr. Virchow auf Wiederherstellung der vom Herrenhause beschlossenen Fassung des 5. 2 angenommen war, definitiv genehmigt. Hierauf erstattete Abg. Dr. Weber (Erfurt) Namens der Budgetkommission Bericht über den Antrag des Abg. Dr. Eberty, betreffend die Reorganisation des Nachtwacht⸗ dienstes in Berlin und empfahl den Antrag der Kommission: * Antrag des Abg. Dr. Eberty in folgender Fassung anzu⸗ nehmen:

„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die Reorganisation des Nachtwachtdienstes in Berlin durch Verhandlung mit den städti⸗ schen Behörden in der Art herbeizuführen, daß das Nachtwacht⸗ wesen mit der Schutzmannschaft vereinigt wird.“

Das Haus trat diesem Antrage bei, nachdem auch Regie⸗ rungs⸗Kommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Kehler das Einverständniß der Regierung mit demselben erklärt hatte. Ferner wurde von dem Referenten Dr. Weber über den Antrag der Abgg. Graf von Wintzingerode und Genossen, betreffend die Erhöhung der Gehälter der Inspektoren ꝛc. bei den Strafanstalten, referirt.

Die Kommission beantragte die Ablehnung, das Haus aber beschloß die Annahme des Antrages der Abgg. Graf v. Wintzin⸗ gerode und Genossen, welcher lautet:

Die Königliche Staafsregierung aufzufordern, bei Aufstellung des Etats pro 1876 für die Direktoren, Inspektoren und Unter⸗ beamten der Strafanstalten eine den Anforderungen des Dienstes entsprechende Gehaltserhöhung eintreten zu lassen.

Der Antrag der Kommission:

1) den Antrag der Abgg. Dr. Techow und Moschner, be— treffend die Erhöhung der Gehälter der Strafanstaltsgeistlichen nach den von den Herren Regierungskommissarien und den Herren An— tragstellern abgegebenen Erklärungen für erledigt zu erklären;

2) über die . mit Rücksicht auf die bei Berathung des Antrages Dr. Techow und Moschner abgegebenen Erklärungen der Vertreter der Staatsregierung zur Tagesordnung überzugehen,

wurde angenommen.

Bei Schluß des Blattes berieth das Haus eine Reihe von Petitionen.

Der General⸗Feldmarschall und Chef des Generalstabes der Armee, Graf von Moltke, hat sich in Begleitung des Oberst⸗Lieutenants de Claer, à la suite des Generalstabes der Armee und Adjutant des Chefs des Generalstabes der Armee, in dienstlichen Angelegenheiten nach Schlesien begeben.

Der General der Infanterie von Fransecky, kom⸗ mandirender General des XV. Armee⸗Corps, feiert am 8. April d. J. sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum.

Bayern. München, 5. April. Die Kammer der Reichsräthe hat heute einen Theil der Rechnungsnachweise aus den Jahren 1876 bis 1872 anerkannt und ohne Diskussion den vom anderen Hause schon angenommenen Gesetzentwürfen wegen Interpretation des Wassergesetzes, wegen Bestreitung der Impfkosten in der Pfalz und wegen Aufnahme eines Kreis⸗ anlehens zur Deckung der Kosten für Erweiterung ꝛc. der Irren⸗ anstalt in München zugestimmt. Reichsrath von Neuffer moti⸗ virte seinen Antrag, die bayerischen Bevollmächtigten im Bundes⸗ rath anzuweisen, dahin zu wirken, daß eine Aenderung der bisherigen deutschen Handelspolitik und eine Revision der be⸗ stehenden Zollverträge vorgenommen werde. Der Antrag wurde an den zweiten und dritten Ausschuß zur gemeinschaftlichen Vor⸗ berathung und Berichterstattung verwiesen. Der Gesetzentwurf bezüglich der bayerischen Hypotheken- und Wechsel⸗ bank ist heut im Finanzausschuß der Kammer der Abge⸗ ordneten berathen worden. Einige beabsichtigte Modifikationen beziehungsweise Zusätze, unterblieben in Folge der vom Staats⸗ Minsster der Finanzen gegebenen Erläuterungen, und wurde der Gesetzentwurf unverändert und mit Einstimmigkeit angenommen. Der Ausschuß wird über denselben der Kammer am Mittwoch nur mündlichen Bericht erstatten.

6. April. (W. T. B.) Die Verhaftung des Redacteurs Sigl in Salzburg ist auf Requisition der hiesigen Stantsan⸗ waltschaft geschehen und wird derselbe dem Vernehmen nach hierher ausgeliefert werden.

Württemberg. Stuttgart, 5. April. Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Constantin von Rußland ist gestern Abend zum Besuche der Königlichen Familie hier an⸗ gekommen.

Baden. Die von den drei Staaten Baden, Elsaß⸗Lothringen und der Schweiz zum Schutz des Rhein⸗Fischereiwesens, besonders des Lachses, gebildete Kommission hat, dem „Fr. J.“ zufolge, am 25. v. M. ihre in Basel gepflogenen Berathungen beendet, und dieselben werden den betreffenden Regierungen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierbei sind die Fischzucht⸗ Anstalten Huͤningen und Seltzerhof bei Freiburg zur künstlichen Ausbrütung von Lachseiern bestimmt worden.

HGessen. Darm stadt, 5. April. Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing heute Vormittag 99 Uhr Ihre Kö⸗ niglichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Wilhelm und Heinrich, Söhne Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen, Höchstwelche in Begleitung des General⸗Majors von Gottberg, von Cassel zum Besuche bei Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Ludwig hier an⸗ wesend sind.

Der Entwurf des von der Zweiten Kammer schon vor längerer Zeit durchberathenen Berggesetz es ist im Schooße des

berichtenden Ausschusses der Ersten Kammer auf so bedeutende,

zum Theil tiefeinschneidende Differenzen gestoßen, daß ein Zustandekommen des Gesetzes auf dem gegenwärtigen Landtag kaum mehr möglich sein wird. Da der gegenwärtige Land⸗ tag die ihm vorliegenden Aufgaben erledigt hat, so wird, wie das „Fr. J.“ vernimmt, sobald die Erste Kammer über die ihrer Entscheidung unterbreiteten Vorlagen Beschluß gefaßt hat, der Schluß des Landtags erfolgen.

Mecklenburg. Schwerin, 6. April. Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht ist gestern Morgen von hier nach Dresden abgereist. Die heute ausgegebene Nr. 8 des Regie⸗

3. Mai in Bern stattfinden wird, diskutirt werden.

rungsblattes enthält das Neben⸗Kontributions⸗Edikt wegen Er⸗ legung der Prinzessinsteuer und die Verordnung wegen Aufbringung der Domanialquote zu der ausgeschriebenen Prin⸗ zessinsteuer.

Lippe. Detmold, 6. April. Durch Verfügung des Fürsten ist bis zur Berufung eines Kabinets⸗Ministers die Fortführung der laufenden Geschäfte im Kabinets⸗Ministe⸗ rium der Regierung aufgetragen worden.

Lübeck, 5. April. Der in heutiger Versammlung der Bürgerschaft zur Verhandlung stehende Entwurf einer revidirten Verfassungsurkunde wurde nach kaum zwei⸗ stündiger Debatte erledigt und zwar wesentlich im Sinne der Senatsvorlage. Von den gegen die bisherige Verfassung abge⸗ änderten Vorschlägen, betreffend Beschlußfähigkeit und größere Kompetenz des Bürgerausschusses bei Geldbewilligungen, stimmte die Bürgerschaft nur letzterem zu, entschied sich dagegen dahin, daß zur Beschlußfähigkeit nach wie vor ? / von den 30 Mit⸗ gliedern erforderlich sei, statt der Hälfte, wie der Senat pro⸗ ponirte. Der Senat will die neue Verfassung erst nach Be⸗ endigung der Neuwahlen in Kraft treten lassen, weil es an Zeit mangle, um für diesmal die Wählerlisten schon nach dem neuen Modus aufzustellen. Dagegen hat die Bürgerschaft den Wunsch ausgedrückt, daß die revidirte Verfassung schon mit dem 1. Mai d. J. in Kraft trete. Nachdem die revidirte Verfassungsurkunde angenommen war, setzte die Bürgerschaft sofort eine Kommission ein, um auch ihre Geschäfts⸗ ordnung nunmehr zu revidiren.

Elsaß⸗ Lothringen. Colmar, 2. April. Zur Feier des 60. Geburtstages des Fürsten von Bismarck hat⸗ ten sich gestern Abend zahlreiche Mitglieder der Gesellschaft „Er⸗ holung“ in den Räumen derselben zu einem Abendessen ver⸗ fammelt. Den Toast auf den Reichskanzler brachte Appellations⸗ Gerichtsrath Keller aus. Mit warmen und beredten Worten toastirte dann noch Seminar⸗Direktor Dr. Berger auf Elsaß⸗ Lothringen, Referendar Mumm auf das gesammte deutsche Vaterland. Die Stimmung war bis zur späten Stunde eine

festlich gehobene.

Oesterreich⸗ngarn. Wien, 6. April. Die Session der Landtage ist heute eröffnet worden. In dem böhmischen Land⸗ tage sind 9 czechische, in dem tiroler Landtage sämmtliche Ab⸗ geordnete von Südtirol erschienen.

Im Gemeinderath wird heute der dringliche Antrag eingebracht werden, der Gemeinderath von Wien möge der Munizipalität und der Bevölkerung von Venedig für den dem Kaiser von Oesterreich bereiteten großartigen und herzlichen Em⸗ pfang telegraphisch seinen lebhaftesten Dank aussprechen.

Pest, 5. April. In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses wurden die Gesetze über die Gerichtsexekutoren und die Zustellungsorgane promulgirt. Die Gesetzentwuͤrfe über die Transportsteuer, desgleichen über Stempelgebühren und Taxen wurden mit geringfügiger Modifikation angenommen.

Schweiz. Die Vorbehalte, welche die französische Re⸗ gierung an ihren Beitritt zur Postunion knüpfte, sind laut einem Telegramm des „Genfer Journals“ die folgenden: 1) Die französische Regierung will den Vertrag für sich erst am 1. Ja⸗ nuar 1876 in Kraft treten lassen. 2) Sie verlangt, daß eine Aenderung der im Vertrage festgesetzten Taxen nur mit Zustim⸗ mung sämmtlicher kontrahirender Theile solle erfolgen können. Diese Vorbehalte werden den Vertragsstaaten mitgetheilt und bei Gelegenheit des Austausches der Ratifikationen, der am An deren Annahme ist nicht zu zweifeln, da diese Vorbehalte entweder überhaupt keine große Tragweite, oder eine solche nur für Frank⸗ reich haben. Der zweite Vorbehalt ist ganz dem Vertrage kon⸗ form und was den ersten anbelangt, so hätte er lediglich die Wirkung, während 6 Monaten den Transtt vom französischen Territorium abzulenken.

Großbritannien und Irland. London, 5. April. (A. A. C.) Der Aufenthalt des Prinzen von Wales in Indien wird sich, wie der Londoner Korrespondent des „Manchester Guardian“ erfährt, vom November bis zum April nächsten Jahres ausdehnen, und es ist die Absicht Sr. König⸗ lichen Hol eit, das Land und seine Herrscher so viel als möglich kennen zu lernen. Der Herzog von Connaught (Prinz Arthur) ist zu seinem Regiment in Norwich zurückgekehrt. Der Prinz von Wales läßt im Garten des Marlbo⸗ roughhouse einen Turnapparat nach deutschem Muster für seine Kinder errichten. Ein Gxerziermeister der Armee wird ihnen als Turnlehrer beigegeben werden. Am Sonnabend waren die Sehenswürdigkeiten des Towers zum ersten Male unentgeltlich geöffnet. Dieselben wurden zwischen 10 Uhr Vormittags und 4 Uhr Nachmittags

von nahezu 4000 Personen in Augenschein genommen. Die

Gesammtausgaben am Schlusse des mit dem 31. v. M. zu Ende gegangenen Finanzjahres beliefen sich auf 74,328, 040 Pfd. Sterl., sind also um 635,960 Pfd. Sterl. hinter dem Vor⸗ anschlage zurückgeblieben. Der Gesammtüberschuß des Rech⸗ nungsjahres beträgt demnach, da die Staatseinnahmen den Voranschlag um 496,873 Pfd. Sterl. überstiegen, 1,132,833 Pfd. Sterl.

J. April. (W. T. B.) Graf Derby hat heute eine Deputation der evan gelischen Allianz empfangen. Er er⸗ klärte derselben, daß die Regierung sich nicht für befugt halten könne, auf den Sultan eine Einwirkung dahin auszuüben, daß derselbe eine Deputation der Allianz empfange.

Frankreich. Paris, 7. April. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ publizirt eine amtliche Verordnung, durch welche die Wähler der Insel Guadeloupe auf den 6. Juni d. J. einberufen werden, um an Stelle Melvil Blon⸗ courts, der sein Mandat verloren hat, eine Ersatzwahl zur Nationalversammlung vorzunehmen.

(Telegramm der „Agence Havas“) Die Nachricht, daß der französische Gesandte in St. Petersburg, General Leflö, von seinem Posten abberufen werden solle, entbehrt der Begründung. Ebenso sind die Gerüchte über die angeblich be⸗ vorstehende Abdankung des Kaisers von Brasilien ohne thatsächlichen Anhalt.

Der Kriegs⸗Minister hat die Errichtung von 100 neuen Gens'darmerie⸗Brigaden (jede Brigade zählt 12 Mann) befohlen. Die Gesuche der Departementalbehörden be⸗ treffs der Vermehrung dieser Waffengattung gingen weit über die Ziffer von 1200 hinaus; aus finanziellen Rücksichten konnten aber nicht mehr bewilligt werden.

Italien. Ueber die Festlichkeiten zu Ehren des Besuchs des Kaisers Franz Joseph liegen heute folgende Telegramme des ‚W. T. B.“ vor:

Venedig, 6. April. Der Kaiser Franz Josef und der König Victor Emanuel sind heute Vormittag um 16410 Uhr in Begleitung der Königlichen Prinzen, der Kronprinzessin Margherita und des beiderseitigen Gefolges zur Militärreyue nach Vigonza abgereist. Die Rückkehr der Majestäten wird Nachmittags 1/3 Uhr erfolgen. Um 167 Uhr findet Hofdiner und nach demselben eine Festvorstellung im Theater Fenice statt. U

6. April, Abends. Die Majestäten sind heute Nach⸗ mittags gegen 3 Uhr von der Revue bei Vigonza zurück⸗ gekehrt. An derselben nahmen 2 Divistonen Infanterie, 2 Com⸗ pagnien Genietruppen, 1 Regiment Bersaglieri, 4 Batterien und eine Kavallerie⸗Brigade Theil. Die Monarchen ritten die Fronten der Truppen ab, worauf der Vorbeimarsch derselben erfolgte. Der Kaiser gab wiederholt seine Befriedigung über die Haltung der Truppen zu erkennen und sprach dem kommandirenden General Pianelli seine Anerkennung aus. Nach der Rückkehr von Vigonza machte der Kaiser mit seinem nächsten Gefolge einen Ausflug nach dem Lido. Derselbe wurde überall von der Bevölkerung mit den lebhaftesten Kundgebungen begrüßt.

Der König Victor Emanuel hat gestern Nachmittag dem Grafen Andrassy eine längere Audienz ertheilt.

6. April, Abends. An dem Galadiner zu Ehren des Kaisers Franz Josef nahmen gegen 80 Per⸗ sonen Theil. Der König saß an der rechten Seite des Kaisers, zur Linken des Kaisers hatte die Kronprinzessin Margherita Platz genommen. Beim dritten Gange brachte der König folgen⸗ den Toast aus: „Ich trinke auf das Wohl Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich und Königs von Ungarn, meines Er⸗ lauchten Gastes, Bruders und Freundes und auf das Glück und die immerwährende Eintracht (Union) beider Staaten“, den der Kaiser Franz Josef mit den Worten erwiderte: „Mit den Ge⸗ fühlen meiner lebhaftesten Dankbarkeit für den herzlichen Empfang, welchen ich hier gefunden, trinke ich auf das Wohl des Königs von Italien, meines Bruders und theuren Freundes und der Königlichen Familie und auf die Wohlfahrt und das Gedeihen Italiens.“ =

J. April. (W. T. B.) Die Majestäten erschienen in der gestrigen Festvorstellung im Theater Fenice um 19 Uhr und blieben dort bis 11 Uhr. Das zahlreich anwesende Publi⸗ kum brachte ihnen die lebhaftesten Ovationen dar. An dem gestrigen Ausflug der Monarchen nach dem Lido nahmen die Kronprinzeffin, die Königlichen Prinzen und das beiderseitige naͤchste Gefolge Theil. Auf dem Lido wur⸗ den die Allerhöchsten Herrschaften von dem Sindaco und dem Verwaltungsrath der Lidogefellschaft empfangen und verweilten dort eine Stunde. Die Abreise von Venedig wird heute Vor⸗ mittag um 10 Uhr erfolgen. Der Graf Andrassy hat gestern über den 5 sterreichisch-italienischen Handels vertrag mit Luzzati eine Konferenz gehabt. dAen Königlichen Prinzen ist vom Kaiser das Großkreuz des Stephans⸗Ordens, dem Grafen Cantelli das Großkreuz des Leopold⸗Ordens, dem Grafen Panisera das Großkreuz des Franz⸗Josef⸗Ordens verliehen.

Mailand, 7. April. (W. T. B.) Bei dem Empfange des italienischen Ministers des Aeußern sprach sich Kaiser Franz Jofef, wie die „Perseveranza“ meldet, etwa in fol⸗ gender Weife aus: „Ich bin im hohen Grade befriedigt, daß ich meinem Wunsche, den vom König Victor Emanuel mir in Wien gemachten Besuch zu erwidern, nachkommen und so einen Beweis meiner aufrichtigen Freundschaft fuͤr meinen Königlichen Bruder und Freund sowie meiner warmen Sympathie für dieses schöne Land und sein Volk geben konnte. Ich beglück⸗ wünsche mich zu den zwischen beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen. Ich bin von der Dauer dieser auf gegenseitiger Achtung und Gemeinsamkeit der Interessen begründeten Freundschaft überzeugt und hoffe, daß die bestehen⸗ den glücklichen Beziehungen sich noch enger gestalten werden. Ich hege die lebhaftesten Wünsche für das Wohl Italiens.“

Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. April. (W. T. B.) Die Gemahlin des Großfürsten-Thron⸗ folgers ist heute früh von einer Tochter glücklich entbunden worden.

Wie der „Moskauer Zeitung“ aus St. Petersburg tele⸗ graphirt wird, hat die russische Regierung Befehl gegeben, fofort eine große Heer straße von Krasnowodsk am Caspischen See

nach der Residenzstadt des Khanats Khiwa anzulegen und eine

weilere nach Bolhara in Angriff zu nehmen. Zugleich wurde auch der Auftrag gegeben, die russische Flottenstation in Aschur⸗Ade (Asterabad am Südende des Caspischen Sees) nach Krasnowodsk zu verlegen.

Dänemark. Kopenhagen, 5. April. (H. N.) Der Reichstag trat heute wieder zusammen. Das Folkething wählte Krabbe zum Präsidenten, Högsbro und J. A. Hansen zu Vize⸗Präsidenten.

Amerika. New⸗gork, 6. April. (W. T. B.) In Konnektikut ist der Kandidat der demokrgtischen Partei zum Gouverneur gewählt. Die demokratische Partei hat außer⸗ dem die Majorität in der gesetzgebenden Versammlung erlangt und zwei Sitze im Kongreß der Vereinigten Staaten gewonnen, indem drei demokratische Deputirte in denselben gewählt sind.

Asien. Aus Delhi wird vom 4. ds. telegraphirt, daß der dortigen „Gazette“ zufolge der König von Birma krie⸗ gerische Vorbereitungen treffe. Ob erst Browne, der Füh⸗ rer der birmanisch⸗chinesischen Forschungs⸗Expedition, ist den Berichten der neuesten indischen Ueberlandpost zufolge, nach Bhamo zurückgekehrt. Er berichtet, daß die Chinesen seine Leute anfänglich wüthend angriffen, aber sich dann, eingeschüchtert durch das rasche Feuern der Snidergewehre, in die Gebüsche zurückzogen. Der Kampf dauerte acht Stunden. Der Häuptling der Kachen steckte die Gebüsche in Brand, was der Expedition den Rückzug erleichterte. Die birmanische Eskorte focht tapfer. Die Expedition verlor fast ihre gesammte Bagage. Kapitän Cook, ein anderes Mitglied der Expedition, ist ebenfalls nach Bhamgy zurückgekehrt. In Minemow ließ er Mr. Ney Elias, den Reisenden, zurück, Da der chinesische General sich weigerte, ihn weiter ziehen zu lassen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, J. April. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 5. d. M. beantwortete der Minister des Innern Graf zu Eulenburg die Interpellation des Abg. Dr. Virchow in Betreff der Provinzialordnung wie folgt:

Die, wie der Herr Interpellant sich, ausdrückt, politische und kommunale Rothwendigkest, die Organisation auch auf die westlichen Provinzen auszudehnen, ist auch der Regierung klar, und jedes Wort, das hier am Miniftertische in dieser Beziehung gefallen ist, deutet darauf hin, daß die Regierung sich dieser Nothwen digkeit nicht nur be⸗

wußt ist, sondern daß sie auch den bestimmten Willen hat, derselben Rechnung zu tragen. Etwas ganz anderes ist eg 1 aber mit der Frage der Ausführung. Ob die ÜUmstände, der Geschäftsdrang, ob die Unterscheidung zwischen dem absolut Nothwendigen des Augen⸗ blicks oder dem auf kurze Zeit Aufschiebbaren zwingen, nur nach und nach vorzugehen, oder ob es besser ist, die ganze Masse des zu Gesetzen zu Verarbeitenden auf einmal vorzulegen auf die Gefahr hin, daß das Zustandekommen auch des Einzelnen ge⸗ fährdet wird, dies zu entscheiden, liegt auf einem anderen Felde. Die Staatzregierung steht auf dem Standpunkte, auf welchem sie stand, als ich am 11. Februar die Ehre hatte, hier im Hause davor zu warnen und zu bitten, man möge die Resolution nicht annehmen. Wenn in Bezug auf die Ausführung der Resolution jetzt inter pelliit wird, so möchte ich bemerken, daß der Herr Interpellant in der In- terpellation die Staatsregierung interpellirt, heute interpellirt er mich. Ich werde wohl das Recht haben, im Namen der Staatsregierung zu antworten.

Auf die erste Frage, ob noch in dieser Session die Gesetzentwürfe werden vorgelegt werden, muß ich mit Nein antworten, wir sind nicht im Stande, es zu thun; ob die Königliche Staatsregierung die Vor⸗ lage in der nächsten Session einzubringen beabsichtigt, muß ich dahin beantworten, daß ein Gen chr, der Regierung daruber nicht gefaßt worden ist bisher, und nicht gefaßt werden konnte, sondern erst dann gefaßt werden wird, wenn sich übersehen läßt, wie viele von den auf diesem Gebiete vorgelegten Gesetzentwürfen im Laufe dieser Session werden erledigt werden.

In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen nahm der Staats⸗-Minister Or. Friedenthal das Wort:

Meine Herren! Ich halte mich für verbunden, mich im Allge⸗ meinen über die Stellung der Königlichen Staatsregierung zu den Amendements, welche zu dem vorliegenden Gesetz, beziehungsweise zu dem gegenwärtig verhandelten Paragraphen eingebracht sind, zu er⸗ klären. Die Anträge des Hrn. Abg. Mühlenbeck verfolgen an sich nicht die Tendenz einer absoluten Erleichterung der Betheiligten, son= dern ste wollen im Wesentlichen das System, welches die Staatsregie⸗ rung bei den Nummern 1 und des §. 2 für zweckmäßig anerkannt hat im Gegensatz zu der früheren Vorlage, welche die Methode der Abstufung nicht hatte des Weiteren zur Anwendung bringen, namentlich bei Konsolidationen und Spezialseparationen und sie beabsichtigen ferner, die Befugniß, welche in dem Entwurf den Auseingndersetzungsbehörden bezüglich der Herabsetzung und Erhöhung in §. 3 eingeräumt ist, zu befeitigen. Ich werde es den Herren Kommissarien überlassen, im Einzelnen den Ausführungen des Hrn. Abg. Mühlenbeck zu folgen und darzuthun, was mir von Seiten der Sachverständigen versichert wird, daß die gedachten Amendements zunächst außerordentlich große Schwierigkeiten in der Ausführung mit sich bringen, daß sie die Vereinfachung der Liquidation, welche ein Haupt⸗ zweck dieses Gefetzes ist, in vielen Punkten trüben würden, möchte aber selbst betonen, daß sie in ihrem letzten Effekt nicht erreichen, was auch von dem Hrn. Abg. Schellwitz hervorgehoben wurde, den Interessenten zu helfen und eine gerechtere Vertheilung der Kosten herbeizuführen. Dieselben werden im Gegentheil in vielen Fällen eine schwere Last auflegen und namentlich Ungleichheiten her beiführen, welche oft schlimmer wirken als absolute Erhöhungen, wenn Parteien, welche in gleicher Lage sich hefinden, ungleiche Kostenbeträge zu zahlen und umgekehrt Parteien, die in ver— schiedener Lage sind, gleiche Leistungen für ungleichartige Ge— genleistungen auf sich zu nehmen haben. Ich muß deshalb rathen, meine Herren, diese Amendements abzulehnen, weil sie, nach meinem Dafürhalten, dem System des Gesetzes, wenn auch in formeller Beziehung entsprechend, doch in ihrer materiellen Bedeutung und nach ihrem letzten Erfolge widersprechen würden. Namentlich halte ich den Antrag, durch welchen der Herr Abgeordnete die Be— fugniß der Auseinandersetzungs behörde, je nach der Eigenthümlichkeit des Falles, zu eihöhen oder zu erniedrigen, beseitigen will, für den allerbedenklichsten. Gewiß werden die Auseinander⸗ setzungsbehörden wie alle Staatsbehörden ihre Pflicht erfüllen, die Interessen der Gesammtheit, die gewöhnlich mit dem etwas odiösen Namen „fiskalische Interessen“ bezeichnet werden, nicht zu vernachlässigen. Ebenso stark aber wird ihnen ihre Pflicht gegen⸗ wärtig sein, das Werk zu fördern, dem sie berufsmäßig und kraft ihrer Einsetzung gewidmet sind. Sind doch diese Behörden nicht berufen Steuern einzuheben oder die Intraden des Staates zu erhöhen, sondern die Landeskultur zu steigern, und ste werden nach der Natur der Sache ihre Ehre darin suchen, so umfangreich und intensiv als möglich das Werk der Konsolidation zu fördern. Wenn das richtig ist, meine Herren, dann glaube ich, liegt gerade darin, daß die Auseinandersetzungsbehörde diese fragliche Be⸗ fugniß ausüben sollte, die beste Garantie dafür, daß dieselbe in der Mehrzahl der Fälle den Betheiligten zu Gute kommen und richt zur Last fallen wird.

Bei den Konsolidationen, bei den Spezialseparationen, die der Herr Abgeordnete seinem Amendement zu Nr. 3 des §. 2 ins Auge gefaßt hat, ist es außerordentlich schwer, einen allgemeinen Werth⸗— messer für die Abstufung zu finden, viel schwerer, wie bei den Ab- säffen. Bei den letzteren ich beziehe mich in dieser Beziehung auf das Beispiel des Hrn. Abg. Schellwitz bietet sich einfach in gegebenen Zahlen der Werth des Objektes für die Betheiligten. Ganz anders verhält ez fich bei den Konsolidationen; das Interesse, das die Betheiligten an ihnen haben, drückt sich nicht aus im Werthe der separirten Ob⸗ jekte, sondern es drückt sich aus in dem Schaden, welcher bei der Lage vor durchgeführter Separation in Folge der Zerstückelung oder des Gemeinsitzes solcher Grundstücke, die besser im Einzelbesitze wären, für die Kultur und Nutzung erwächst. Es führt also der Weg, den der Herr Abg. Muͤhleneck einschlagen will, der Abstufung nach dem Werthe beziehungsweise Katastralertrage doch nicht dazu, das zu er— reichen, was er erreichen will.

Einem Amendement, welches nach einem zu treffenden Werth⸗ messer abstufte, würde ich mich nicht widersetzen. Einen solchen zu— treffenden Werthmesser vermisse ich aber, und so lange bleibt nichts übrig, als, wie vielfach anderwärts zu individualisiren, wo man aber zu individnalisiren hat, muß man irgend einer Behörde vertrauen, bie dies in feiner Weise vorzunehmen hat. Sie haben bei den Ver⸗ waltungsgesetzen vielfach den Selhstverwaltungsbehörden solche Latitüben, solche weit. gefaßten Befugnisse eingeräumt. Sie haben den Kreisausschüssen für die Verhandlungen vor denselben ebenfalls die Befugniß zugestanden, Pauschguante für Kosten festzu⸗ setzen und diese Befugniß, meine Herren, können Sie nach meinem Dafürhalten den Auteinandersetzungsbehürden für den vorliegenden Zweck ohne jede Befugniß cintäumen, weil deren natürliches Interesse dahin geht, vor Allem die Auseinandersetzungen zu fördern.

Wenn der Hr. Abg. Prinz Hohenlohe ich komme später auf das prinzipielle seines Amendements zurück sich mißfällig darüber ausgesprochen hat, daß hier . nicht immer mit' der nöthigen Schnelligkeit arbeiten, daß überhaupt in ihrem Ge⸗ schäftsgange Manches vorkommt, was zu. Beschwerden Anlaß giebt, fo ist bier wohl nicht die Stelle, auf die Einzelnheiten einzu⸗ gehen. Ich habe, was die Angelegenheit betrifft, welche der Herr Abgeordnete die Güte hatte zu erwähnen, in Folge eines Zeitungs⸗ Inserates schon früher Gelegenheit genommen, mir Bericht erstatten zu laffen, und hat sich dabei herausgestellt, daß nicht eine, sondern zwölf vperschiedene Ablösungssachen vorla⸗ gen, welche in der That von ganz besonders kompli⸗ zirtem Charakter. waren. Ich, will übrigens dahin gestellt sein lafsen, ob in jener langen Zeit immer mit der nöthigen Energie gearbeitet worden ist, ob es nicht vielleicht möglich gewesen wäre, in' kürzerer Jeit die Angelegenheit zu erledigen. Näheres hört nicht hierher. Das aher möchte ich dem Herrn Prinzen er— widern, daß, wenn alles Angeführte richtig und namentlich, wenn man berechtigt wäre, den Auseinandersetzungs behörden Vorwürfe zu machen, nichts mehr geeignet sein würde, um solche Unzuträglichkeiten abzu⸗ chneiden, als die schleunige und unveränderte Annahme dieses Ge⸗ etzes. Penn wenn statt der Einzelliquidation Pauschquanta zur An⸗

wendung gelangen, dann schwindet das, was der Herr Ab— geordnete nicht direkt ausgesprochen hat, was aber . zwischen den Zeilen zu lesen war, ich ziehe es vor, solche Uebelstände mit dem rechten Namen zu nennen dann schwindet jedes Interesse, alle Neigung durch Termine, durch Geschäfte, die an sich nicht nöthig sind, sondern nur dazu dienen, die Sache hinzu— ziehen für die betreffenden Beamten, die solche Geschäfte zu verwalten haben, höhere Sporteln, höhere Intraden herbeizuführen. Für alles Das, was der Herr Prinz in dieser Beziehung ausgesprochen hat, kann ich nur dankbar sein, weil es besonders dazu angethan ist, Ihnen auf das Wärmste die Annahme dieses Gesetzes unter allen Umständen ans Herz zu legen. Was die Anträge des Herrn Abgeordneten und seiner Herren Genossen betrifft, so haben sie abweichend von dem System des Abg. Mühlenbeck den Zweck einer absoluten Erleichterung für die Betheiligten. Die Anträge richten sich dahin, erstens die Pauschsãtze für die Konsolidation von 12 auf 9 „S, also um 25 * herabzusetzen und zweitens den Auseinanderseßungsbehörden wohl die Befugniß zur Ermäßigung, nicht aber die Befugniß zur Erhöhung zu geben. Für das Amendement zu 8. 2, Nr. 3, spricht alles, was man in jedem Falle für Erleichterungen von Kategorien von Staatsangehöͤrigen anführen kann, für Erleichterungen, welche von der Gesammtheit getragen werden müssen, die Folge der Annahme des Amendements wäre nach aller Sachverständigen Urtheilen die, daß die erwachsenden weit das Maaß der eingehenden Kosten übersteigen würden und daß die entstehende Differenz von der Gesammtheit der Steuerzahler zu tragen wäre. Die Staatsregierung muß sich deshalb entschieden gegen die An⸗ nahme des Antrags aussprechen.

Was das zweite Amendement betrifft, so führt es ein Prinzip durch, welches ebenfalls die Staatsregierung als gefährlich ablehnt, daß nämlich in Fällen, wo es sich um die Individualisirung handelt, nur zu Gunsten der Betheiligten, niemals aber zu Gunsten der Ge— sammtheit diese Individualisirung eintreten soll. Auch der Abg. Mühlenbeck hat das herausgefühlt und nicht umhin gekonnt, diesen Grundsatz als einen von allgemeinen staatlichen Gesichtspunkten aus zweifel haften hinzustellen.

Zum Schluß, meine Herren, möchte ich Sie, wie dies ichon bei der ersten Lesung von anderer Seite geschehen ist, an die Genesis des vorliegenden Gesetzes erinnern. Deshalb ist im vorigen Jahre ein⸗ gebracht worden, auf den lebhaften Wunsch der Mehrheit dieses ,. welche eine dahin gehende Resolution gefaßt hatte. Das Hesetz ist von Ihrer Kommission durchberathen und im Wesentlichen nach dem Regierungsentwurf auf Antrag des von der Kommission gestellten Referenten von Ihnen angenommen worden, obwohl auch damals schon theils in der Kommisston, theils im Plenum Anträge vorlagen, wie sie gegenwärtig wiederholt sind. Der Herr Referent hat bei, der vorsährigen Verhandlung ausdrücklich hervor— gehoben, daß dasjenige, was die Kommission Ihnen vorlege, auf einem Abkommen zwischen den finanziellen Interessen des Staates und den Spezialinteressen der Auseinandersetzungs-Kommission heruhe, daß beide Seiten in der Kommission mit einander verhandelt hätten, daß man von den Vertretern der staatsfinanziellen Interessen erheb⸗ liche Zugeständnisse, wenn auch nicht Alles, erlangt habe, und daß er dem Hause nur vorschlagen könne, bei den großen Vortheilen, welche das Gesetz biete, an diesem Abkommen nicht wieder zu rütteln, son⸗ dern es so wie es gebracht würde, anzunehmen, dies geschah. Später sah sich dennoch die Staatsregierung veranlaßt, soweit sie es konnte, Wünsche, die in sachgemäͤßer Weise motivirt waren und ausführbar erschienen, Rechnung zu tragen; sie that Dies, indem sie die Abstufungen zu Nr. 1 und 2 in das Gesetz brachte, welche namentlich mit Rücksicht auf die holstei⸗ nischen Ablösungen eine erhebliche Verbesserung dortiger Interessenten herbeiführen. Sie glaubte ferner, um der Individualisirung weiteren Spielraum zu verschaffen, die einschränkenden Bestimmungen für die Latitüde der Auseinandersetzungsbehörden im §. 3 wegfallen lassen zu sollen, um auch hier wieder namentlich den von Holstein aus geäußerten Wünschen entgegen zu kommen, denn gerade hierdurch wind es mög- sich, wo bei großen Objekten durch die Pauschsummen sehr hohe Koftenbeträge herauskommen, erheblich unter die letztere herabzugehen. Bei dieser Sachlage, meine Herren, scheint es mir nicht angezeigt, nicht in der Konsequenz liegend, wenn Sie heute die Grundlage, auf der das Gesetz ruht, durch Annahme der entgegenstehenden Amende— ments erschüttern und dadurch das ganze Gesetz gefährden wollen, das allseitig als ein nützliches anerkannt worden ist, ich halte mich des—= halb verpflichtet, auf das Bestimmteste abzurathen.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten nahm in der Generaldiskussion über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bisthü— mer und Geistlichen der Minister der geistlichen 2c. Ange⸗ legenheiten Dr. Falk nach dem Abg. Freiherrn v. Heereman das Wort: -

Meine Herren! Wollen Sie nicht besorgen, daß ich abermals zu einer Begründung des Standpunktes der Staatsregierung schreiten werde. Ich habe vollkommen in dieser Beziehung die Ueberzeugung von der Richtigkeit der Bemerkung des Hrn. Abg. Gneist, daß es wirklich die höchste Zeit sei, mit dem Reden in diesen Dingen aufzu⸗ hören, und daß ich den Standpunkt des Hrn. Abg. v. Kardorff theile, daß etwas Neues in diesen Fragen nicht mehr vorgebracht werden kann, das, glaube ich, habe ich wiederholt Gelegenheit gehabt, vor Ihnen darzulegen. Am Allerwenigsten wird die Wiederholung von Nusführungen Jemandem gelüsten, der, wie ich, genöthigt gewesen ist, daffelbe Thema unter allen Variationen der Entwicklung immer und immer wieder zu behandeln. ö ö ö

Weshalb ich das Wort ergriffen habe, ist eine Einzelheit, die eigentlich auch nicht, streng genommen, zu diesem Gesetzentwurf ge⸗ hört; indessen, wean ich daran denke, was die bisher zehörten Reden enthalten haben, so werden Sie mir pielleicht keinen Vorwurf daraus machen, wenn ich auch etwas erwähne, was eigentlich zur Sache nicht gehört. = . . .

Ber Herr Bischof von Linz, Rüdiger, ist in Folge einer Aeuße⸗ rung, die ich am 16. März dieses Jahres hier gethan habe, der Meinung, daß ich mich in Bezug auf sein Verhalten gegenüber der österreichischen Kirchengesetzzebung in einem Irrthum befunden habe, und er richtet an mich dis Bitte, diesen Irrthum und damit zugleich die Stellung, die er eigentlich den Kirchengesetzen in Oesterreich gegenüber einnähme, klar zu legen. Ich sehe nicht ein, warum ich diesem Wunsche nicht nachkommen sollte, und ich glaube, es wird das Angemessenste nach seder Richtung hin sein, wenn ich einfach das jenige hervorhebe, was ich gesagt habe, und wenn ich dann das Schreiben des Bischofs an mich vorlese und eine diesem Schreiben zugegebene Beilage. Ich schicke nur die eine Bemerkung voraus, daß aus dem Dezember vorigen Jahres an mich die amtliche Notiz gelangt ist, daß der genannte Herr Bischof der einzige der österreichischen Bischöfe gewesen ist ich weiß nicht, ob es sich injwischen geänder hat gegen welchen oder um welches willen der Regierung Veranlassung gegeben war, wegen Nichtbefol⸗

gung der 6 vom Mai des Fahres 1874, nämlich der österrei-

chischen Maigefetze, strafend einzuschreiten. Ich habe in der Sitzung eäußert: . eh „Und doch erlaubte der Papst vor nicht allzulanger Zeit einem der auflehnendsten Bischöfe, dem Bischof Rüdiger von Linz, dem Gesetze Gehorsam zu leisten.“ ö Das Schreiben des . Bischofs vom 17. März dieses Jahres

lautet: '

Ich lese soeben in öffentlichen Blättern, daß Eure Excellenz bei Vertheidigung der neuen konfesstonellen Gesetzesvorlage im Ab⸗ geordnetenhause behauptet haben, ich sei vom Payste ermächtigt, senenösterreichischen Gesetz en, die den preußischen Maig setzen ganz ähnlich seien, mich zu unterwerfen. Eine solche Behaup⸗ fung, wenn sie wirklich gufgestellt wurde, ist vollkommen unrichtig: ich habe eine derartige Ermächtigung nicht erhalten, aber auch nicht angesucht; wie denn ein Bischof in der That sie ebenso wenig an— 6 als der Papst sie erthrilen könnte, da viele Bestimmungen derfelben mit den unveräußerlichen Rechten der Kirche ganz un— vereinbar sind.