Sanunoversche Staatsbahn. . Oannover, den 23. März 1875. Zu dem Tarife für den Transport böhmischer Braunkohlen ist ein Nachtrag herausgegeben, welcher namentlich neue und resp. veränderte Frachtsätze für Station Lüneburg enthält. Derselbe kann in den betreffenden Expeditionen eingesehen, auch dort käuflich bezogen werden. Haunover, den 1. April 1875. Für den Transport von Hölzern unter 6,9 Meter Länge in Wagenladungen von Elbing und Schuliz nach Cassel, sowie von Thorn nach Northeim sind ermäßigte Frachtsätze eingeführt. Der desfallstge Tarifnachtrag kann in den betreffenden Güter-⸗Ex— Peditionen eingesehen, auch daselbst käuflich bezogen
werden. Hannover, den 4. April 1875.
Für den Bremen⸗ resp. Hamburg - Schlesischen Güterverkehr (Tarif vom 20. September 1874) ist ein Tarifnachtrag herausgegeben, welcher außer der bereits bekannt gemachten Ermäßigung für Brenn⸗ holz und Düngungsmittel anderweite resp. berich⸗ tigte Frachtsätze für verschiedene Artikel und Sta⸗ tionen enthält. Derselbe kann in den betreffenden Expeditionen eingesehen, auch daselbft käuflich be⸗
zogen werden. Dann over, den 4 April 1875.
Für die Beförderung von Steinkohlen, Coke ze. von Niederschlestsch⸗Maͤrkischen und Breslau ⸗Schweid⸗ nitz Freiburger Statienen nach den diesseitigen Hafen= stationen ist ein neuer Tarif herausgegeben, welcher auch direkte Tarifsätze für Station Lüneburg ent— hält. Derselbe kann in den betreffenden Güter⸗
Expeditionen eingesehen, auch daselbst käuflich be⸗
zogen werden. . Hannover, den 4. April 1875.
Für den Bremer resp. Hamburg-⸗Schlesischen Güter⸗ verkehr (Tarif vom J. Okt. 1873) ist ein Tarifnach⸗ trag herausgegeben, welcher anderweit ermäßigte Tarifsätze für Lüneburg, Tarifsätze für die Beför⸗ derung von Pferden ab Oldenburg und die Auf⸗ nahme der Stationen Jägerndorf, Glogau und Sosnowice in den direkten Verkehr enthält. Der⸗ selbe kann in den betreffenden Expeditionen einge⸗ sehen, auch daselbst käuflich bezogen werden.
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Berlin, den 20. März 1875. Vom 1. April d. J. ab tritt zum Reglement und Tarife für den Schlesisch-Mitteldeutsch⸗Elsaß— Lothringischen Verbands⸗Güterverkehr vom 20. Okto—⸗ ber 1873 ein Nachtrag X. in Kraft, durch welchen die einleitenden Bestimmungen des Tarifs, die Spezial- bestimmungen zum Betriebsreglement, sowie auch die Tarifvorschriften selbst abgeändert resp. ergänzt werden. Druckexemplare des Nachtrages werden von unseren Güterexpeditionen in Breslau, Hirschberg und Görlitz auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 27. März 1875. Vom 209. d. Mts. ab ist zum Spezialtarif für Kokstransporte in Wagenladungen à 10009 Kilo⸗ gramm (20 Str) von den Stationen Gottesberg, Dittersbach, Waldenburg und Altwasser der diessei⸗ tigen Eisenbahn nach Stationen der Dux-Boden—= bacher Eisenbahn via Görlitz⸗Dresden vom 1. Sep⸗ tember 1874 ein Nachtrag 1. in Kraft getreten, wel- cher die Ausdehnung des Tarifs auf Station Komotau — loco und transito — enthält. Druckexemplare des Nachtrages sind bei den Güter⸗Expeditionen un⸗ serer oben genannten Stationen unentgeltlich zu haben. Berlin, den Z) März 1575. Vom 1. April d. FJ. ab tritt zum Lokal⸗Güter⸗= Tarif der diesseitigen Eisenbahn vom 1. August 1874 ein Nachtrag J. in Kraft, welche anderweite, zum größten Theil ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Brennholz und Düngungsmittel in Wagenladungen enthält. Druck⸗Exemplare dieses Nachtrages sind bei unseren Stations- und Güter⸗ Kassen zum Preise von O, 10 S käuflich zu haben. Berlin, den 31. März 1875. Vom 1. April d. Is. ab tritt zum Tarife der Rechte⸗Oder Ufer⸗ Niederschlesisch⸗Märkischen und Berlin- Potsdam Magdeburger Cifenbahn fuͤr Ober—⸗ schlesische Steinkohlen in Wagenladungen vom 1. August pr. ein Nachtrag I. in Kraft, welcher die Aufnahme der Route via Schmiedefeld⸗Reppen—⸗ Frankfurt a. O. enthält. Druckexemplare dieses Nachtrages sind bei unserer Güterexpedition in Berlin nnentgeltlich zu haben. - Berlin, den 1. April 1875. Vom 20. Mai d. J. ab werden die seither be⸗ standenen Retour -Billets II. und III. Klasse mit 3tägiger Gültigkeit Berlin⸗Ruhbank, Coepenick— Hans dorf, Fürstenwalde⸗Rosengarten, Fürftenwalde⸗ Hansdorf, Fürstenwalde⸗Kohlfurt, Frankfurt⸗Hans⸗ dorf, Frankfurt⸗Kohlfurt, Guben⸗Coepenick, Guben⸗ Dansdorf. Guben⸗Kohlfurt, Jeßnitz⸗Hansdorf, Jeßnitz⸗Kohlfurt, Sommerfeld⸗Hansdorf, Som⸗ merfeld⸗ Ruhbank, Gassen⸗-Fürstenberg, Gaffen⸗ Halbau, Liegnitz Hansdorf, Liegnitz ⸗ Reibnitz, Maltsch⸗Hans dorf, Maltsch⸗Kohlfurt, Breslau. Hans⸗ dorf, Sorau⸗Ruhbank, Sorgu-Dittersbach, Hansdorf- Reibnitz, Hansdorf ⸗Dittersbach, Neuhammer ⸗Kohl⸗ furt, Kohlfurt⸗Dittersbach, Kohlfurt⸗Waldenburg, ehlfurt ⸗Altwasser, Kohlfurt ⸗Landeshut, Waldau—⸗ Liegnitz, Bunzlau⸗Ruhbank, Bunzlau⸗Dittersbach, Hainau⸗Greiffenberg, Hainau-Reibnitz, Görlitz ⸗Neu⸗ hammer, Görlitz⸗Schildau, Görlitz Maerzdorf, Gör⸗ liz Nuhbank Heide⸗Gersdorf⸗Dittersbach, Lauban⸗ Neumarkt, Lauban⸗Schildau, Lauban⸗Maerzdorf, Lauban-⸗Gottesherg, Langenöls-Alt-⸗Kemnitz, Langen. ls ⸗Ruhbank, Langenöls⸗Dittersbach, Greiffenberg⸗ Sorau. Greiffenberg⸗Hainau, Greiffenberg⸗Schildau, Greiffenberg⸗Jannowitz, Greiffenberg -Ruhbank, Hreiffenberg· Gottesberg, , , Waldenburg, Alt ⸗Kemnitz⸗Ditters bach, Alt⸗Kemnitz⸗Waldenhurg, Alt⸗Kemnitz . Altwasser, Reibnitz Guben, Reibnitz Breslau, Reibnitz- Ruhbank, Schildau - Kohlfurth Schildan · Reihnitz Jannowitz⸗Kohlfurt, Maerzdorf⸗ Kohlfurt, Maerzdorf⸗Reibnitz, Ruhbank⸗Frankfurt a/ O., Ruhbank- Sorau, Ruhbank⸗ Handorf, Ruh⸗ bank⸗Kohlfurt, Ruhbauk⸗Reibnitz, Gottesberg Kohl⸗ fart, ,,,, Ditters hach. Sorau, Dittersbach · Kohlfurt, Vitters bach ⸗Keibnitz, Altwaffer⸗ Greiffenberg und Landeshut⸗Kohlfurt des mangelnden Bedürfnisset wegen aufgehoben Berlin, den 1. April 1875. Vem 1. 8. M. ab tritt zum Posen⸗Niederschlesisch= Sächsischen Verband Güter Tarff ein Nachtrag XII. in Kraft, durch welchen für die Artikel „Brennholz und Dünßungsmittel der durch Nachtrag X. vom
Tarif- Veriinderungen der deutschen Eisenbahnen. No. 1.
1. August 1874 eingeführte 10 proz. Frachtzuschlag in Wegfall kommt, und im Verkehr mit Leipzig (Nach⸗ trag XII.) die Ausnahme⸗Frachtsätze für Kartoffeln zur Anwendung gelangen. Druckexemplare des Nachtrages werden von unseren Güterexpeditionen in Görlitz, Kohl⸗ furt und Hansdorf auf Verlangen unentgeltlich ver⸗
absolgt. Berlin, den 1. April 1875. Am 1. April er. ist zum Norddeutsch⸗Oesterreichi⸗ schen Verband⸗Gütertarif vom 1. Oktober 1874 ein Nachtrag IV. in Kraft getreten, von welchem Druck ⸗ exemplare bei unserer hiesigen Güter⸗Expedition un⸗ entgeltlich verabfolgt werden. Berlin, den 1. April 1875. Vom 1. April d. J. ab tritt zum gemeinschaft⸗ lichen Tarife vom 1. Juni 1872 zwischen Stationen der diesseitigen und der ehemaligen Niederschlesischen Zweighahn, jetzt zur Oberschlestschen Eisenbahn ge— hörig, ein Nachtrag V. in Kraft, durch welchen für die Artikel Brennholz und künstliche Düngemittel in Wagenladungen die vor Verausgabung des Nach- trags III. vom 10. September 1874 gültigen Fracht- sätze wieder eingeführt werden. Exemplare des Nach⸗ trags werden von unseren Güterexpeditionen in Ber⸗ lin, Frankfurt a. O., Görlitz und Hirschberg unent⸗
geltlich verabfolgt. . Berlin, den 1. April 1875.
Vom 1. April er. ab tritt zum Schlesisch⸗Mär⸗ kischen Verbands⸗Gütertarife vom 1. Oktober 1870 ein Nachtrag XI7. in Kraft, durch welchen für Brennholz und künstliche Düngemittel in Wagen⸗ ladungen die vor Verausgabung des Nachtrages X. am 15. September 1874 gültigen Frachtsätze wieder
eingeführt werden. Berlin, den 1. April 1875.
Am 1. April er. ist zum Tarif für Oberschlesische und Niederschlesische Steinkohlen nach Stationen des Schlesisch⸗Rheinischen Verbandes vom 15. Fe⸗ bruar er. ein Nachtrag J. in Kraft getreten, durch welchen die Route Liegnitz⸗Reppen in den Verkehr von Stationen der Breslau -Schweidnitz⸗Freiburger⸗ und der Rechte⸗Oder⸗Ufer Eisenbahn einbezogen worden ist. Druckexemplare des Nachtrages werden bei unseren Stationen Gottesberg, Dittersbach, Waldenburg und Altwasser, sowie in Berlin unent⸗ verabfolgt. ;
Königliche Direktion der Ostbahn. Bromberg, den 2. März 1875. Der direkte Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr , Station Stettin der Berlin ⸗ Stettiner Eisenbahn einerseitz und den Stationen Dünaburg, Pskow, Wilna, Grodno und Ostrow der großen Russischen Eisenbahn andererseitz wird vom 1. Juni 1875 ab
aufgehoben. t Bromberg, den 23. März 185. Für die auf den Strecken: Hannover — Harburg, Hannover — Kreiensen, Wunstorf — Bremen und Minden — Rheine der Hannoverschen Eisenbahnen coursirenden Schnell und Courierzüge, für welche seither nur die gewöhnlichen Personenzug ⸗Fahrpreise berechnet sind, kommen vom 1. Juni er, ab für den Berlin ⸗Cölner Verbands ⸗Personen⸗Verkehr, soweit derselbe durch diese Schnell⸗ und Courierzüge ver⸗ mittelt wird, die höheren Schnellzugs ⸗Fahrpreise zur
Erhekung. Bromberg, den 25. März 1875. Der zum Ostdeutsch⸗Rheinischen Verbandstarif vom 1. August 1874 erlassene 5. Nachtrag, enthal⸗ tend: I) Frachtermäßigungen, 2) Einführung eines direkten Frachtsatzes für Schwellentransporte im Ver⸗ kehr zwischen Thorn und Holzminden, 3) Aufhebung des durch den 4. Nachtrag sub pos. 9 eingeführten direkten Tarifs für Eisenbahnschwellen ab Schulitz und Elbing nach Cafsel und Verweisung desselben in den Ost⸗Westdeutschen Gisenbahn⸗Verband, 4) Druckfehlerberichtigungen, ist von den Verband⸗ stationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 26. März 1875. Vom 10. April 1875 ab wird die Station In⸗ sterburg der Königlichen Ostbahn als Verbandstation in den Preußisch⸗Oesterreichischen Verband⸗ G Güter⸗ verkehr vom 1. Februar 1375 aufgenommen. Der dieserhalb herausgegebene Tarifnachtrag J. ist von sämmtlichen Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 27. März 1875. Vom 1. Februar er. ab ist im Ost⸗Westdeutschen Eisenbahn⸗Verband ein Spezialtarif für den Trans⸗ port von Hölzern unter 6 Metern Länge in Wa— genladungen von Elbing und Schuliz nach Cassel, sowie von Thorn nach Nordheim, bei Berechnung der Fracht für die Tragfähigkeit der verwendeten Wagen in Kraft getreten. Der dieserhalb erlassene 12. Nachtrag ist von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. ö Bromberg, den 30. März 1875. Der zum Nord⸗Westdeutsch⸗Elsaß⸗»Lothringischen Verbandtarif vom 1. Januar 1874 erlassene mit dem 1. April er. in Kraft tretende 15. Nachtrag, enthaltend: a. Abänderungen der Spezial⸗Bestimmun⸗ gen zum Betriebsreglement sowie der Klafsifikation, b. anderweite Tarifsätze für verschiedene Stationen und 0. Wegfall des 20 prozentigen Frachtzuschlages für die Artikel Brennholz und verschiedene Dünge⸗ mittel bei Beförderung in Wagenladungen, ist von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. Bromberg, den 31. März 1875. Vom 1. April d. J. ab wird in den Mittel⸗ deutsch · Elsaß · Lothringischen, Badisch⸗Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Verbänden die am 1. August 1874 ein ˖ geführte prozentuelle Erhöhung der Tarifsätze für Brennholz und folgende Düngemittel, als: „Pou- drette, Düngekalk, Gaskalk, Gaswasser, Chilisal⸗ peter, Kalisalze, Fleischmehl, Guano, Knochenmehl, saueren phosphorsaueren Kalk, Superphosphat, Superphosphorit“ bei Transporten in Wagenladungen wieder aufgehoben.
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Mit dem 6. April er, tritt zum Lokal. Gütertarif vom 6. Januar 1873 ein neuer Nachtrag XIX. mit nicht unerheblich ermäßigten Frachtsätzen für Kohlen⸗ und Kokes⸗Transporte im Verkehr der Stationen der Strecken Werdohl. Siegen, Deutz ⸗Leichlingen und . i ꝛc. .
remplare dieses Nachtrags sind zum Preise von 2 Sgr. pro Stück durch unsere Güter ⸗ Expeditionen zu beziehen. 2355 Elberfeld, den 3. April 1875.
sönigliche Eisenbahn ⸗Direktion.
2356
RNheinisch ⸗Thüringischer Hr n m n
.
Mit dem 1. April er, tritt ein III. Rachtrag zum Rheinisch⸗Thüringischen Verbandstarife in Kraft, durch welchen für nachstehende Artikel als: Brennholz, Poudrette, Düngekalk, Gaskalk, Gaswasser Chilisal⸗
peter, Fleischmehl, Guano aller Art, Knochenmehl, saurer phosphorsaurer Kalk, Superphosphat und Super— phosphorit in Wagenladungen der mit Nachtrag J. eingeführte 20 * Frachtzuschlag aufgehoben wird. Elberfeld, den 1. April 1875. Königliche Eisenbahn-⸗TDirektion, als geschäftsführende Verwaltung des Verbandes.
2357
i SHessisch Rhein isch. We t fali⸗ . .
. 3
— — * . . it dem 1. April cr. tritt ein neuer Nachtrag
— 17 — zum Verbande ⸗Gütertarif vom 1. Mai 1872 in Kraft. 2
Durch denselben wird der mit dem 1. August 1874 (QNachtrag 17 eingeführte 20 * ige Frachtzuschlag für die Beförderung von Brennholz und mehreren Dün⸗ gungsmitteln bei Quantitäten von 100 Centuer und darüber und Transportstrecken von über 10 Meilen (7, Kilometer) wieder aufgehoben.
Das Nähere ist in den diesseitigen Verbands— Güter ⸗Expeditionen zu erfahren.
Elberfeld, den 30. März 1875.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
lW3sn Oberschlessche Cisenbahn.
Zum Tarif für den Ungarisch⸗Russischen Verband Güter Verkehr vom 20. Februar pr. tritt am 10. April er. ein Nachtrag II. mit neuen Fracht⸗ sätzen für Station Lodz in Kraft, welcher bei un seren Stationskafsen zu Kattowitz, Ratibor und Oderberg zu haben ist.
Breslau, den 2. April 1875.
Königliche Direktion.
Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
Unter Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 9. hujus bringen wir zur Kenntniß, daß der neue Tarif für den Güter⸗ 2c. Verkehr des Niederdeut⸗ schen Verbandes am 1. Juni er. zur Einführung gelangt, und bis dahin der zur Zeit gültige desfall⸗ sige Tarif vom 1. Oktober 1869 in Kraft bleibt.
Berlin. den 30. März 1865.
Hamburg, Die Direktion. 2358
8
73 für den Güter—
Soweit im Lokal-⸗Verkehr unserer Bahn und in den Verbands⸗Verkehren, an denen die diesseitige Bahn betheiligt ist, beim Transport in Wagen⸗ ladungen und auf größeren Entfernungen für „Brennholz“ und nachbezeichnete Düngemittel: Chilisalpeter, Düngerkalk, Fleischmehl in Säcken, Gas kalk, Gaswasser, Guano, saurer und phosphor⸗ saurer Kalk, Knochenmehl, Poudrette, Superphosphat und Superphosphorit“ ein prozentualer Fracht⸗ zuschlag bisher erhoben ist, kommt derselbe vom 1. April er ab in Wegfall.
Nähere Auskunft ertheilen unsere betreffenden Güter ⸗Expeditionen, bei denen auch die bezüglichen Tarifnachträge zu haben sind.
Berlin, den 1. April 1875.
Die Direktion.
2383
Berlin⸗ Hamburger Eisenhahn.
Mit dem 1. April er. ist zu dem vom 15. Fe⸗ bruar 1875 ab giltigen Tarife für den direkten Güter ꝛc. Verkehr zwischen Berlin⸗Hamburger Sta⸗ tionen einerseits und Bremen, Station der Köln⸗ Mindener Bahn, und Oldenburgischen Stationen hr Buchholz andererseits ein Nachtrag II. er- ienen.
Derselbe enthält außer einigen Klassifikationsände⸗ rungen ermäßigte Frachtsätzẽ? für Brennholz und Düngemittel in Wagenladungen und ist bei unseren betreffenden Güter⸗Expeditionen zu haben.
Berlin, den 5. April 1875.
Die Direktion.
2362 Bekanntmachung.
Vom 1. April d. J. ab findet direkte Expedition von Gütern aller Art zwischen den Stationen Bre⸗ men, Bremerhaven und Geestemünde der Hannover⸗= schen Staatsbahn einerseits und unserer Station Berlin andererseits via Wunsdorf⸗Lehrte⸗Helmstedt⸗ Magdeburg zu den gleichen Frachtsätzen wie solche über die Route Langwedel⸗Uelzen⸗Stendal bestehen,
statt. Die bezüglichen Frachtsätze sind bei unserer Güterx⸗ Expedition zu erfahren. Berlin. den 1. April 1875. Das Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
2363
Bekanntmachung.
2 *
Für den Transport von Brennholz und der nach⸗ genannten Düngungs mittel:
Poudrette, Dungerkalk, Gaskalk, Gaswasser, Chilisalpeter, Fleischmehl, Guano, Knochenmehl, sauren phosphorsauren Kalk, Superphosphat und Superphosphorit bei Aufgabe in Quantitäten von 109 Centnern und darüber kommt im diesseitigen Lokalverkehr, im Schlesisch-Rheinischen Verbands⸗ verkehr, im direkten Verkehr mit Stationen der Berlin⸗Hamburger und der Berlin⸗Stettiner Bahn auf allen Trangportstrecken, sowie im direkten Verkehr mit Stationen der Braunschweigischen, der Berlin Anhaltischen, der Magdeburg⸗Leipziger und Halle Casseler und der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn auf Transportstrecken von mehr als 10 Meilen der zwanzigprozentige Frachtaufschlag vom 1. April d. J. ab in Wegfall.
Berlin, den 1. April 1875.
Das Direktorium der Berlin ⸗Pots dam Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
2364
Thüringische und Werra⸗Eisenbahn. fir i 1. April cr. ab tritt zum Gütertarife ür de
a. , Verkehr, Nach⸗
g XV. b. Thüringisch⸗Saalbahn ⸗Verkehr, Nachtrag J. C. Hannover⸗Thüringischen Verkehr via Halle, . — 5 1. Hamburg-⸗Thüringischen Verkehr via Halle Nachtrag LT. h .
e. Ror han en. gefurt, Thüringischen Verkehr,
Nachtrag XVIII. f. Werrabahn ⸗ Thüringischen? Verkehr, Nach⸗ trag XI. g. Thüringischen Lokalverkehr, Nachtrag XIX. XH. Werrabahn Lokalverkehr. Nachtrag VII. in Kraft, Frachtermäßigung für Brennholz und künst⸗ 14 en n inf . ähere Auskunft ertheilen die Güter ⸗Expeditionen. Erfurt, den 30. März 1875. . Die Direktion. 23651 6 2 X Thüringische und Werra⸗Bahn. Durch Nachtrag II. zum Berlin⸗Anhalt-Thü⸗ ringischen Gütertarife werden am 1. April er. Klassifikatiensänderungen und einzelne ermäßigte örg h aer , äheres ist in den Güterexpeditionen zu erfahren. Erfurt, den 31. März 1875. ö . Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn Gesellschaft.
5 3 a * 1 * last! Thüringische Eisenbahn.
Am 1. Februgr er. ist an Stelle des Tarifs vom 15. Februar 1874 und des Mitteldeutsch⸗Galizisch⸗ Rumänischen Tarifs vom 10. November 1873 ein neuer erweiterter Spezialtarif für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten und Mahlprodukten in Wagenladungen zwischen Stationen der rumänischen, der Lemberg⸗Czernowitz Jassy⸗, der Galizischen Carl⸗ Ludwigs ⸗ und der Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn einer⸗ seits und Stationen deutscher Eisenbahnen anderer—⸗ seits in Kraft getreten.
Näheres ist in den Verbands⸗Güter ⸗Cxpeditionen zu erfahren. Erfurt, den 3. April 1875. — Die Direktion.
22891]
Bekanntmachung. Hanngversche Staatsbahn.
Die Ausführung der Erbd⸗, Maurer und Zimmerarbeiten fur das provisorische Empfangs gebäude auf Bahnhof Hannover in zwei Loosen und
Nr. 2, Zimmerarbeiten incl. Material Lieferung, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben wer— den, wozu ein Submisstonstermin im Bureau des Eisenbahn⸗Baumeisters Schwering zu Hannover, am Bahnhof Nr. 17, auf e ms den 19. April d. J, Morgens 11 Uhr, ansteht.
Die Unternehmer wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt mit der AÄufschrift: „Submisston anf Erd, Manrer⸗ und Zimmer⸗
arbeiten für das vprovisorische Empfangs . Gebäude einreichen. Kostenanschlag und Zeichnungen, sowie die Bedingungen, unter welchen die Arbeiten und Lieferungen vergeben werden sollen, können täglich während der Dienststunden im Bureau des Bau—⸗ meisters Schwering eingesehen, auch auf portofreien Antrag und gegen Einsendung von 1 Mark von demselben bezogen werden.
Dannover, den 24, März 1875.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
zwar Loos Nr. 1, Erd⸗ und Maurer⸗Arbeiten, Loos
Zweite Beilage
M sl.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 7. April
—
18735.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. J. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. 1 6,
Da Central - Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Daz
Das Central ⸗-Handels-Register für das Dentsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In- urch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Käniggrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditisn: sm. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
und Auslandes, sowie
Abonnement beträgt LM 59 8 für das Vierteljahr. —
Einzelne Nummern kosten 90 g —
Insertionspreis fär den Raum einer Druckzeile 80 9.
Die Handelgregistere inträge ans dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog⸗ thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren
wöchentlich, die letzteren monatlich.
sᷣ , . .
Rechtsgrundsätze des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗
gerichts. )
Die Bestimmung im Art. 357 Absatz 3 des Han delsgesetzbuches, wonach der Käufer von dem säu⸗ migen Verkäufer, wenn die Waare einen Markt⸗ oder Börsenpreis hat, als Schadenersatz die Diffe⸗ renz zwischen diesem Preise und dem Kaufpreise ver- langen kann, ist als eine grundsätzliche auch bei Nichtfixgeschäften anwendbar. Hat der Käufer eine Nachfrist gewährt, so kann er der Berechnung jener Differenz, nach seiner Wahl, entweder den Markt⸗ oder Börsenpreis vom Tage seiner Anzeige, dag er Schadenersatz statt Erfüllung wähle, oder den Preis am Tage des Ablaufes der Nachfrist zu Grunde legen. Hat der Käufer keine Nachfrist gewährt, so ist ausschließlich der Preis des erstgedachten Tages maßgebend, und der Käufer namentlich nicht schlecht⸗ hin befugt, die Differenz nach dem Markt. oder Börsenpreise desjenigen Tages zu fordern, an welchem der Verkäufer seine Erfüllungsweigerung erklärt hat. (Erkenntniß vom 14. Januar 1875).
— Wenn der Vertrag schriftlich abgefaßt oder durch Briefwechsel zu Stande gekommen ist, so muß derjenige Kontrahent, welcher sich auf nebenbei getrof⸗ fene oder vorausgegangene mündliche Abreden, als Bestandtheile des Vertrages, beruft, nicht blos den Inhalt derselben, sondern auch beweisen, daß nach dem Willen der Kontrahenten diese Abreden Geltung haben bez. behalten sollten. — Wenngleich vereinbart ist, daß der Kaufpreis durch Wechselacceptirung hbe= richtigt werden dürfe, so mij doch der Käufer im 16 des Verzugs sofortige Baarzahlung leisten, so=
ern inzwischen die für das Accept verabredete Fäl⸗ ligkeitsfrist abgelaufen ist. (Erkenntniß vom 4. Ja⸗ nuar 1875.) .
— Wenn Jemand ein Wechselagcept gegen sein Versprechen der Einlösung bei Verfall erhalten, das Versprechen aber nicht erfüllt, dagegen zur Deckung seiner hieraus entstandenen Schuld — nur zahlungs⸗ halber nicht an Zahlungsstatt — einen von ihm acceptirten Wechsel dem Gläubiger gegeben hat, und die Verbindlichkeit aus letztgedachtem Accepte durch Verjährung erloschen ist, so steht dem Empfänger dieses Accepts die Bereicherungsklage aus Art. 83 der Wechselordnung nicht zu Gebote, weil derselbe durch die Verjährung nur das Mittel, sich Befriedi⸗ gung wegen seines Anspruchs aus obgedachtem Ver⸗ sprechen wechselmäßig zu verschaffen, verloren, eine Vermögensverringerung aber ebenso wenig erlitten, wie der andere Theil eine Vermögensvergrößerung erlangt hat. (Erkenntniß vom 4. Jan. 1875.)
Mach §. 72 des sächsischen bürgerlichen Gesetz⸗ buches kann sich der Schuldner, bevor ihm die Ces⸗ sion bekannt gemacht ist, durch Erfüllung an den Cedenten und durch Vertrag mit demselben befreien. Unter „Vertrag“ ist hier jede liberirende Ueberein⸗ kunft, bft eine Schenkung, zu verstehen. Der GCesstonar muß daher auch eine vor der Notifikation
von dem Cedenten abgegebene und von dem Schuld⸗ ner acceptirte Erklärung, daß er (der Cedent) von dem Schuldner befriedigt worden sei und keine An⸗ sprüche mehr an denselben zu machen habe, gelten lassen. (Erkenntniß vom 4. Dezember 1874.)
— Für die formelle Gültigkeit einer Tratte kommt es bezüglich des Rrmittenten nur darauf an, ob dessen Benennung dem Art. 4, Nr. 3 der Wechsel⸗ ordnung entspricht. Da eine juristische Person als Remittent genannt werden kann, so kann auch der Wechsel auf den Fiskus als Remittenten gestellt werden. Das gilt auch in Bezug auf eine fiskalische Station (z. B. ein Hauptsteueramt). Dabei ist es unerheblich, ob dem Wechsel ein der Disposition der genannten Station unterworfenes Geschäft zum Grunde liegt. (Erkenntniß vom 22. Dez. 1874.)
— Wer Vollmacht zum Abschluß eines Rechtge⸗
schäfts ertheilt, ohne ausdrücklich oder stillschweigend die Eingehung eines Handelsgeschäfts zu untersagen, von dem muß angenommen werden, daß er dem Be⸗ vollmächtigten auch die Befugniß giebt, den Auftrag in Gestalt eines Handelsgeschäfts auszuführen. Ge⸗ schieht letzteres, so kommt es weder in Ansehung des Geschäfts selbst noch in Betreff der Bevollmächtigung auf Schriftlichkeit an, auch wenn diese partikular⸗ rechtlich zur Giltigkeit erfordert wird. (Erkenntniß vom 5. Januar 1875.)
) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nach⸗ druck verboten. Gesetz vom 11. Juni 1870.
Die Magdeburger Kaufmagnnschaft feiert am 9. April d. J. ihr fünfzigjähriges Bestehen. Eine Festschrift „Fünfzig Jahre der Magdeburger Kaufmannschaft i825 — 1875 von Rud. Zwicker, Sekretär der Magdeburger Kaufmannschaft, giebt einen Ueberblick über die Geschichte der Kaufmann⸗ schaft und des Handels Magdeburgs in den letzten
50 Jahren.
In der Frage der Vereinbarung einer einheit⸗ heitlichen Garnnummerirung hat der blei⸗ bende Ausschuß des deutschen Handelstages zu einer Konferenz nach Frankfurt 9. M. eingeladen. Die⸗ elbe wird am 25. d. M. stattfinden, und die Frank urter Handelskammer hat zu diesem Zwecke auf Er⸗ suchen ihr Lokal zur Verfügung gestellt.
Die Nr. 7 des Centralblatts der Ab⸗ gaben“, Gewerbe ⸗ und Handels- Gesetz⸗
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der letztwergangenen Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen. anne
.
ebung und Verwaltung in den Königlich
preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz ⸗Mini⸗ steriums, die Ausführung des Militär Pensions⸗ gesetzes betreffend, vom 12. März 1875. — Ver⸗ fügungen des Königlichen Finanz-⸗Ministeriums, Ver—= änderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuersftellen. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Einlösung der außer Cours gesetzten und 4 Pfennigstücke be⸗ treffend, vom 4. März 1875. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Bezeich⸗ nung des Rauminhalts der Brennereigefäße betref⸗ fend, vom 5. Januar 1875. — Verfügung des Kö⸗ niglichen Finanz⸗Ministeriums, die Tarifirung foge⸗ nannter künstlicher Butter betreffend, vom 3. Februar 1875. — Verfügung des Königlichen Finanz Mini⸗ steriums, die Verzollung von Modellen zur Herstel⸗ lung der Formen in Eisengießereien betreffend, vom; 3. Februar 1875.
Bekanntmachung.
Mit der Bearbeitung der die Führung des Zeichen⸗ registers betreffenden Geschäfte sind für das Jahr 1875 bei dem unterzeichneten Gericht:
als Richter: der Stadtgerichts⸗Rath Englaender und vertretungsweise der Stadtrichter Dr. George, als Sekretär: der Stadtgerichts⸗Sekretär John beauftragt worden. Breslau, den 31. März 1875. Königliches Stadtgericht.
Handels ⸗Register.
Bex lim. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4657 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Jonas Verlagsbuchhandlung vermerkt steht, ist zufolge Verfügung vom 5. April 1875 am selbigen Tage eingetragen: Der Kaufmann Adolf Emil Friedrich Jonas ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.
Zufolge Verfügung vom 6. April 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5036 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Gotthard Schlegel vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Wilhelm Gotthard Schlegel zu Berlin ist aus der Handelsgesellschaft ausge— schieden. Der Kaufmann Gustay Adolph Oscar Schüler zu Berlin ist am 6. April 1875 als Handelsgesellschafter eingetreten. Die Firma ist in: . ;. Herrmann Schüler & Co. geändert.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5178 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: — M. & B. Bauer vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Bernhard Bauer zu Berlin ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Max Bauer setzt das Geschäft unter unveränderter Firma allein fort. Ver⸗ gleiche Nr. S66l des Firmenregisters. Demnaͤchst ist in unser Firmenregister unter Nr. S661 die Firma: M. & B. Bauer und als deren Inhaber der Kaufmann Max Bauer hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3879 die hiesige Haudelsgesellschaft in Firma: Ji. Oppenheim & Sohn vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber einkunft aufgelöst. Der Banquier Benoit Alexander Sppenheim zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 8662 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8662 die Firma: R. Oppenheim & Sohn und als deren Inhaber der Banquier Benoit Alexan⸗ der Oppenheim hier eingetragen worden. ö Die dem Rudolph Pollack und Ludolph Bieber ertheilte Kollektivprokura besteht unverändert fort für die Firma R. Oppenheim & Sohn, welche unter Nr. S662 des Firmenregisters eingetragen ist. Dies ist in unser Prokurenregister bei Nr. 2147 vermerkt worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3955 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Westphal & Hermann
vermerkt steht, ö eingetregen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der aufmann. Otte Westphal zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma T. S. Westphal fort. Ver⸗ gleiche Nr. 8663 des Firmenregisters.
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8663 die Firma:
T. D. Westphal und als deren Inhaber der Kaufmann Otto West—⸗ phal hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2X25 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Hermann Brock K Freymann vermerkt steht, ist eingetragen: ; Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Alleiniger Liquidator ist der Kaufmann Moritz Freymann zu Berlin. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr 8664 die Firma: Moritz Freymann und als deren Inhaber der Kaufmann Moritz Frey⸗ mann hier eingetragen worden. Der Kaufmann Wilhelm Eduard Albrecht zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: E. Albrecht (Firmenregister Nr. 169) bestehendes Handelsgeschäft dem Albert Adolf Robert Belling zu Berlin Pro— kura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 3032 eingetragen worden. In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 16 die hiesige Genossenschaft in Firma: Erste Norddentsche Goldleistenfabrik der asso⸗ ciirten Vergolder. Eingetragene Genossenschaft vermerkt steht, ist eingetragen: Durch Beschluß vom 3. April 1875 ift die Genossenschaft in Liquidation getreten. Liquidatoren sind die Herren Schottstädt und Ammer, Beide zu Berlin.
Gelöscht sind: Firmenregister Nr. 2205: die Firma: S. H. Seldis. Prokurenregister Nr. 1904 die Prokura des Hugo Landau und Prokurenregister Nr. 2651: . die Prokura des Eugen Landau für die Firma Jacob Landau.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 8014 die hiesige Handlung in Firma: D. Bernstein mit ihrem Sitze zu Elberfeld und einer Zweignieder⸗ lassung in Berlin vermerkt steht, ist eingetraszen: Die Zweigniederlassung in Berlin ist aufgehoben.
Berlin, den 6. April 1875.
Königliches Stadtgericht.
Abtbeilung für Cirilsachen. Kenehen O. /S. Handelsregister des König⸗ lichen Kreisgerichts Beuthen O. / S.
In unser Firmenregister ist:
L. eingetragen:
Rr. 1324 die Firma H. Ludnofsky zu Kat⸗ towitz und als deren Inhaber der Destillateur Heinrich Ludnofsky daselbst.
Nr. 1325 die Firma M. Katschinsky zi Kattowitz und als deren Inhaber der Kauf—
Nr. 1326 die Firma Anton Pielnik zu Kattowitz und als deren Inhaber der Fleischer⸗ meister Anton Pielnik daselbst,
Nr. 1327 die Firma F. Ascher zu Beuthen O. /S. und als deren Inhaber die Friederike, verehelichte Destillateur Ascher, geborene Koch mann daselbst,
II. gelöscht worden: die Firma Janatz when zu Klein⸗Zabrze. Beuthen O / S., den 31. März 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Breslau. Sekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 3932 die Firma: S. Sachs und als deren Inhaber der Kaufmann Siegismund (Simon) Sachs hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 1. April 1575. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
HRreslan. BSetanntmachnnug. .
In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 12905 die durch den Austritt des Kaufmanns Julius Thiel aus der offenen Handelsgesellschaft Tenschert Thiel hierselbst erfolgte Auflösung dieser Gesellschaft und in unser Firmenregister Nr. 3933 die Firma E. Tenschert hier und als deren Inhaber der Kaufmann Eduard Tenschert hier eingetragen worden.
Breslau, den 1. April 1875.
Königliches Stadtgericht. J. Abtheilung.
Colherx. Bekanntmachung. . In das Firmenregister ist folgender Vermerk ein⸗ getragen: 1) Nr. 189. 2) Bezeichnung des Firmeninhabers: der Kaufmann und Destillateur Friedrich Tech zu CGolberg. 3) Ort der Niederlassung: Colberg. Bezeichnung der Firma: ; S. Tech. 5) Zeit der Eintragung. . Eingetragen zufolge Verfügung vom 1. April 1875 am 3. desf Mts .
Coiberg, den 1. Aprii 18.5. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
. n, ,. Colhers. Bekanntmachung.
In das Firmenregister ist folgender Vermerk ein⸗ getragen:
L. Nr. 190.
. Bezeichnung . 6
er Kaufmann Ehristian Klein zu Colberg.
III. Ort der Niederlassung: ; Colberg. IV. Bezeichnung der Firma: Chr. Klein. V. Zeit der Eintragung:
Eingetragen zufolge Verfügung vom 1. April 18575 am 3. dess. Mts. Colberg, den 1. April 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Calherg. Befanntmachung. In das Firmenregister ist folgender Vermerk ein⸗ getragen: ; J. Nr. 191. II. r n nn KJ er Kaufmann Heinrich Schröder zu Colberg. HI. Ort der Niederlassung: h ⸗ . Colberg. II Bezeichnung der Firma: Heinr. Schröder. V. Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom 1. April 1875 am 3. desselben Monats. Colberg, den 1. April 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Cotthus. Bekanntmachung. K Gesellschaftsregister ist heute unter r. 84:
Firma der Gesellschaft: Neunkircher K Giesecke; Sitz der Gesellschaft: Cottbus; Rechts verhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: IN der Kaufmann Philipp Neukircher, 2) der Kaufmann Erich August Giesecke; Beide in Rittergut Brunschwig bei Cott⸗ bus wohnhaft. Die Gesellschaft hat am 25. März 1875 be⸗ gonnen; eingetragen worden. Cottbus, den 1. April 1875. Königliches Kreisgericht Cottbus. Erste Abtheilung. Göllner.
HDamnnerkh erg. Eintragungen in das Handelsregsster. Heute ist eingetragen: I) Fol. 1. Firma F. Hintze zu Dannenberg: Die Firma ist erloschen. 2) Fol. 21. Firma G. Hoevermann zu Dan⸗ nenberg: 2 Die Firma ist erloschen. 3) Fol. 60. Firma: H. Esmarch, Ort der Niederlassung: Daunenberg, Firmeninhaber: Buchdruckereibesitzer Heinrich Esmarch zu Dannenberg. Dannenberg, 2. April 1875. Königliches Amtsgericht. J.
Idamæaig. Bekanntna chung. In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 68 bei der Firma: Ballerstaedt et Co. folgender Vermerk eingetragen worden: Die Firmg ist erloschen. Das Geschäft ist an den Kaufmann Heinrich Friedrich Bernhard Prager zu Danzig verkauft worden, der sich der Firma F. B. Prager, Ballerstaedt et Comp. Nachfolger dedient. Gleichzeitig sind die für dieselbe Firma: a. der Frau Kaufmann Rosalie Ballerstaedt, b. dem Emil Herrmann August Behrendt, ertheilten Prokuren im Peokurenregister gelöscht worden. . Ferner ist in unser Firmenregister unter Nr. 970 die Firma: F. B. Prager Ballerstae dt et Comp. Nachf. . zu Danzig und als Inhaber derselhen der Kauf— mann Heinrich Friedrich Bernhard Prager daselbst eingetragen worden. ö . Endlich ist die für diese Firma dem Emil Herr⸗ mann August Behrendt zu Danzig ertheilte Prokura unter Nr. 364 des Prokurenregisters eingetragen worden. Danzig, den 3. April 1875. ö Königliches Kommerz und Admiralitäts⸗Kollegium.
Danzig. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregifter ist heute unter Nr. 154 bei der Gesellschaft Hallauer & Morwitz; folgender Vermerk eingetragen worden: Die Gesellschaft kst durch gegenseitige Ueberein⸗ kunft aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch den Kaufmann Wolf Joel Hallauer zu Danzig. Ferner ist in unser Firmenregister unter Nr. J68
die Firma:
K .
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