3666 2 mmm , , , ,
Der Dirigent der städtischen Fortbildungs- und Gewerbe⸗ schule in Flensburg, Schmarje, ist als erster Lehrer an das Seminar zu Uetersen berufen worden.
Ministerium des Innern.
Der Regierungs⸗Sekretariats⸗Assistent Reich ist zum Ge⸗ eimen expedirenden Sekretär und der Regierungs⸗Sekretariats⸗ ssistent Thilo zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kal⸗
kulator, der Regierungs⸗Sekretär Binder und die Geheimen Registratur⸗Asststenten Krahl und Eitze sind zu Geheimen Registratoren im Ministerium des Innern ernannt worden.
Ju stiz⸗Ministerium.
Der Notariats⸗Kandidat Eich in Cöln ist zum Notar für den Friedensgerichts bezirk Wallerfangen im Landgerichtsbezirk Saarbrücken, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wallerfangen, ernannt worden.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirk⸗ ten Verloosung von Prioritäts⸗Aktien der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn sind die in der Anlage (a.) aufgeführten
372 Stück Ser. J. à 1090 Thlr. und 295 Stück Ser. II. à 621 Thlr. gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu herigen nicht mehr zahlbaren Zinscou⸗ pons Ser. VI. Nr. 2 — 8 und Talons vom J. Juli d. J. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Hauptkasse der k Sisenbahn hierselbst zu er⸗
eben.
Die in Rede stehenden Aktien werden auch bei den Sta⸗ tio ns kassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz eingelöst, es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlbsung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Di⸗ rektion der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapi⸗ talbetrage gekürzt. Vom 1. Juli d. J. ab hört die Ver⸗ zinsung obiger Prioritäts⸗Aktien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben * mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufge⸗
ört hat.
Berlin, den 3. April 1875.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. B. Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
A. liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 7. April 1875. Aktiva. 1) Metallbestand (der Bestand an cours⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, t das Pfund fein zu 1392 66 berechnet „S6. 603, 776, 0900 2) Bestand an Reichskassenscheinen .. 6, 703, 0090 3) an Noten anderer Banken. ö 2, 596, 000 ß 332,276, 000 an Lombardforderungen 63, 327, 000 . 947, 000
an Effekten 32, 110,000
an sonstigen Aktien.,
Passiva. 8) Das Grundkapital... SJ. 65,720,000 M2 . 18,000,000 10) Der Betrag der umlaufenden Noten. „ ] 97,573,000
11) Die sonstigen täglich fälligen Verbind⸗ hne, 12) Die an eine Kündigungsfrist gebundenen mene, . 13) Die sonst gen Passtn .. ö 3,023, 000 Berlin, den 10. April 1875. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallen kamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
Die heute ausgegebene Nr. 15 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Amerikanische 1882 6proz. o Bonds. Badische 4 proz. Eisenbahn⸗Prämien⸗Anleihe de 1867. Be⸗ renter Kreis⸗Obligationen (Rückstände). Brandenburger, Cottbuser, Offenbacher Stadt⸗Obligationen. Braun⸗ schweig⸗Hannoversche Hypotheken⸗Bank⸗Pfandbriefe. Bres⸗ lauer Aktien⸗Gesellschaft für Möbel⸗ ꝛc. Arbeit, Stamm⸗Priori⸗ tãts⸗Aktien. Christian ig 5 proz. Stadt⸗Anleihe de 1858. Deu tsche Hypotheken⸗Bank Meiningen, Pfandbriefe. Ettlin⸗ ger Gesellschaft für Spinnerei und Weberei, Partial⸗Obligationen. Finnländische 4 proz. Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Frankfurter Hypotheken⸗Bank⸗Pfandbriefe. Genfer 4proz. Kantons⸗Rente. Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und Hütten⸗ Verein, Partial⸗Obligationen. Hamburger Hypotheken ⸗Bank⸗ Pfandbriefe. Hänichener Steinkohlenbau⸗Verein, Schuld⸗ scheine. Hohenzollern⸗Hechingensches 36 proz. Anlehen de 1834. Italienische Tabaks⸗Obligationen. Koslow⸗ Woronesch⸗Eisenbahn⸗ Obligationen. Krakauer Lotterie⸗ Anleihe. Mailänder Prämien -Anleihe de 1861. Mährisch⸗ Schlesische Nordbahn 5proz. Prioritäts⸗Obligationen. Mär⸗ kisch⸗Posener Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Mecklen⸗ burgische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank⸗Pfandbriefe. Mos⸗ kau⸗Kursk⸗Eisenbahn⸗Obligationen. Norwegische 4 proz. Staats Anleihen de 1848 und 1851. DOesterreichische Allge⸗ meine Bodenkredit⸗Anstalt, 5 proz. Pfandbriefe. De ster reich ische Kredit⸗Loose de 1858. Oesterreichitsches Staats⸗Prämien⸗ Anlehen de 1854. Oldenburgische Staats Anleihen (Rück⸗
nde). Pommersche Hypotheken-Aktien⸗Bank, Hypotheken⸗ riefe. Riga⸗Mitauer Gisenbahn⸗Aktien und Obligationen. Rotterdam er Prämien⸗Anleihe de 1868. Russische 5proz. kensolidirte Eisenbahn⸗Obligationen III. Emission (Russis ö. lische Anleihe de 1872). Russisch⸗Englisch⸗Holländi⸗ e II. 441 proz. Anleihe de 1869). Sachsen⸗Meiningen⸗ es Prämien⸗Anlehen. Sächsisch⸗Thüringische Altien⸗ Gesellschaft für Braunkohlen⸗Verwerthung, Priorstãts⸗Obligatio⸗ *.
nen. Schaumburg⸗Lippesche Prämien⸗Anleihe de 1846. Venediger Prämien⸗Anleihe de 1868. Wiener Prämien⸗ Anlehen de 1874. Wiener Ru dolf⸗Stiftungs⸗Loose.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementsyreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21/ Sgr.)
Aichtamtlich es. Deutsche s Reich.
Preußen. Berlin, 10. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten von Madai, des Oberst⸗Lieutenants von Haugwitz vom Militär⸗Kabinet und des Geheimen Kabinets⸗ Raths von Wilmowski, nahmen die Meldung des Gouverneurs von Berlin, Generals der Infanterie von Stülpnagel, welcher nach Wiesbaden beurlaubt ist, des General⸗Adjutanten General⸗ Lieutenants Prinzen Kraft zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, welcher nach Neisse zurückkehrt, sowie die einiger anderer Offiziere ent⸗ gegen und empfingen den Ober⸗Präsidenten von Westfalen, Wirk⸗ lichen Geheimen Rath von Kühlwetter.
— Zhre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern den Professor Dr. Esmarch und einige Mitglieder des hier tagenden chirurgischen Kongresses. — Ihre Majestät war 9 in einer Sitzung des deutschen Central⸗Comités an⸗ wesend.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags militä—⸗ rische Meldungen entgegen und ertheilte Audienzen dem General⸗ Feldmarschall Grafen von Moltke, dem Regierungs⸗Präsidenten von Flottwell, dem Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Vierhaus und dem 1 Meyer⸗Magnus, sowie um 4 Uhr dem Professor Dr.
roysen.
Um dieselbe Zeit empfing Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin die Gräfin von . Schulenburg, Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Majestät der Kaiserin⸗
önigin.
Demnächst wohnten die Höchsten Herrschaften der Vorstellung im Wallner⸗Theater bei.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begeben Sich am nächsten Montag zu einem längeren Aufenthalt nach Ober⸗ italien.
Die Kronprinzlichen Kinder, welche in Berlin anwesend sind, werden die Zeit der Abwesenheit der Hohen Eltern an der ö Seeküste zubringen und ebenfalls Ptontag dahin ab⸗ reisen.
Im Gefolge Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten werden sich die Hofdame Gräfin von Bernstorff, der persönliche Adjutant Oberst Mischke und der Kammerherr Graf von Secken⸗ dorff befinden.
Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Charlotte, Sophie und Margarethe, sowie der Prinz Waldemar werden in der Begleitung der Ober⸗Gouvernante äfin Reventlow und des Kammerherrn von Normann reisen.
— Das Centralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht folgende Präjudikate des Bundesraths für das Heimath⸗ wesen: 1) Die in der Gemeindeverwaltung vermittelte, aber nicht aus Armenmitteln bezahlte Gewährung eines Obdachs ist keine öffentliche Armenunterstützung. 2) Die von einem Ge⸗ meindevorsteher für einen angeblich Hülfsbedürftigen gegen den ausgesprochenen Willen der Gemeinde gewährte Beihülfe erlangt auch dadurch den Charakter einer öffentlichen Armenunterstützung nicht, daß die Gemeinde bei Prüfung der Rechnung den Posten nur deshalb passiren läßt, damit der Vorsteher nicht persönlich darunter leide. 3) Uebernahme eines Hülfsbedürftigen kann nur verlangt werden, wenn die Nothwendigkeit einer öffentlichen Ar⸗ menunterstützung auch noch zur Zeit der Klage fortbestanden hat.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hau⸗ ses der Abgeordneten, der auch noch der Minister fuͤr die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal beiwohnte, wurde die zweite Lesung der Provinzialordnung fortgesetzt. Die zunächst zur Debatte stehenden 55. 14 — 16 lauten:
§. 14. Die Abgeordneten der Landkreise werden von den Kreis⸗ tagen gewählt.
Erfolgt die Bildung von Wahlbezirken, so treten die Kreistage der zu dem Wahlbezirke gehörigen Landkreise unter dem Vorsitze des von dem Ober⸗Präsidenten zu ernennenden Wahlkommissars zu einer Wahlversammlung zusammen.
§. 15. Die Abgeordneten der Stadtkreise werden von dem Magistrate und der Stadtverordnetenversammlung beziehungs⸗ weise dem bürgerschaftlichen Repräsentantenkollegtum in gemein- schaftlicher Sitzung unter dem Vorsiße des Bürger meist ers; die Abgeordneten des Stadtkreises Magdeburg werden von dem Kreistage gewählt.
§. 16. Die Vollziehung der Wahlen der Provinzial Landtags ˖ Abgeordneten erfolgt nach näherer Vorschrift des diesem Gesetze bei⸗ gefügten Wahlreglements.
Die hierzu vorliegenden Amendements waren sehr zahlreich:
I) Abg. v. Köller beantragte, die Regierungsvorlage des §. 14 wieder e e n, die folgendermaßen lautet: Die Abgeordneten der Land⸗ reise werden von den Kreistagen gewählt. Erfolgt in der Provinz Schlesien die Bildung von Wahlbezirken, so treten die Kreistage der zu dem Wahlbezirke gehörigen beiden Landkreise unter dem Vorsitze des von dem Ober ⸗Präsidenten zu ernennenden Wahlkommissars zu einer Wahlversammlung zusammen.“
2) Abg. v. Heeremann beantragte: 5. 12. Vollziehung der Wahlen. Die Provinzial -⸗Landtagsabgeordneten werden in den einzel- nen Wahlbezirken von den Kreistagzabgeordneten nach den auf Grund der Bestimmungen der Kreizordnung vom 13. Dezember 1872 5 85 bestehenden drei Wahlverbänden: a. der größeren ländlichen Grundbesttzer, b. der Landgemeinden, o. der Stadt ⸗ , . esondert gewählt. — Zum Zwecke der Wahl treten die
reistagsabgeordneten der Kreise des Wahlbezirks je nach den Wahl verbänden, aus denen sie hervorgegangen, gesondert zur Wahl der auf den Verband entfallenden Zahl von Landtagsabgeordneten zu einem Wahlkollegium zusammen. Der Landrath des Wahlortes führt bei der Wahl als Wahlkommissar den Vorsitz.
§. 13. Die Zahl der Abgeordneten, die jedem Wahlbezir! ge⸗ mäß seiner Einwohnerzahl (§5. . uusteht, wird auf die drei Wahl verbände nach folgenden Grund 8. vertheilt: a. Nach Verhältniß der städtischen und ländlichen ölkerung des Wahlbezirks, wie dasselbe durch die letzte allgemeine Volkszählung festgestellt worden ist, wird die Zahl der städtischen Abgeordneten bestimmt. b. Von der nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrig bleibenden Zahl
Mark 3⸗
der Abgeordneten erhalten die Verbände der größeren ländlichen
Grundbesitzer und der Landgemeinden jeder die Hälfte.
§. 14. In den Wahlverbänden der städtischen Gemeinden können in einzelnen Wahlbezirken nach Bedürfniß besondere Wahlabtheilungen für die kleineren Städte gebildet werden, auf welche mit Rückstcht 4 * Einwohnerzahl nur kollektiv ein oder mehrere Abgeordnete entfallen.
§. 15 wie 5. 15 der Kommissionsbeschlüsse.
§. 16. Die für die Vornahme der ersten Wahl erforderliche Abgrenzung der Wahlbezirke, welche durch den Ober⸗Präsidenten erfolgt, ist eine provisorische; die definitive Abgrenzung derselben und die Bestimmung der Wa hlorte wird nach den Beschlüssen des dem⸗ nächstigen Provinzial Landtags durch Provinzialstatut vorgenommen.
3) Abg. Schlüter schlug folgende 55. 14—16 vor:
§. 14. Die Abgeordneten der Landkreise werden von den Ver⸗ tretungen der in ihren, beziehungsweise in den gebildeten Wahl⸗ bezirken vorhandenen Stadtgemeinden, Landgemeinden und selbst⸗ staͤndigen Gutsbezirken gewählt.
Sie Zahl der städtischen Abgeordneten wird nach Verhältniß der städtischen und ländlichen Bevölkerung des Landkreises beziehungs⸗ weise Wahlbezirkes, wie dasselbe durch die letzte allgemeine Volks- zãhlung e in worden ist, bestimmt.
In jedem Landkreise beziehungsweise Wahlbezirke muß mindestens ein städtischer Abgeordneter gewählt werden.
Die Übrigen auf den Landkreis beziehungsweise Wahlbezirk ent⸗ fallenden Abgeordneten werden von den Vertretungen der Landgemein⸗ den und den selbständigen Gursbezirken gemeinschaftlich gewählt.
§. 14a. Die Wahlen für die Abgeordneten der Landkreise sind indirekte. Die der städtischen Abgeordneten erfolgen in einer Wahl versammlung von Delegirten der Vertretungen sämmtlicher im Land⸗ kreise beziehungsweise Wahlbezirke befindlichen Stadtgemeinden, die der ländlichen Abgeordneten in einer Wahlversammlung von Dele⸗ girten der Vertretungen sämmtlicher im Landkreise beziehungsweise Wahlbezirke befindlichen Landgemeinden und selbständigen Gutz⸗ bezirke. Die städtischen Delegirten werden vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise dem bürgerschaft⸗ lichen Repräsentantenkollegium in gemeinschaftlicher Sitzung unter dem Vorsitze des Bürgermeistera; die ländlichen von den Vorstehern und Vertretern der Landgemeinden und der Gutsbezirke in gemein- schaftlicher Sitzung unter dem Vorsitze des Amtmannes gewählt.
Die Zahl der Delegirten wird nach Verhältniß der Zahlen der Gemeinden und Gutsbezirksvertreter durch den Provinzialausschuß vor jeder neuen Wahl .
§. 16. Die Vollziehung der Wahlen der Provinziallandtags⸗ Abgeordneten erfolgt nach näherer Vorschrift des diesem Gesetze bei⸗ i hn Wahlreglements an den vom Wahlkommissor zu bestimmen⸗ den Orten.
4 beantragten die Abgg. Duncker, Parisius und Genossen an Stelle der *. 14—16 folgenden einzigen §. 14 zu setzen: Bis zum 96 einer Landgemeinde⸗Ordnung und eines Gesetzes, betreffend die Reviston des von der Zusammensetzung des Kreistags handelnden ersten Abschnitts des dritten Titels der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, gelten über die Wahl der Abgeordneten der Kreise folgende Bestim⸗ mungen:
1) Jeder zur Reichstagswahl berechtigte Preuße ist in derjenigen Gemeinde oder in demjenigen Gutsbezirke, worin er seit sechs Mo⸗ naten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, und zu den Gemeinde lasten beigetragen hat, stimmberechtigter Uwähler.
2) Die Urwähler einer jeden Gemeinde und eines seden Gnts⸗ bezitks wählen auf jede Vollzahl von 500 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann. Eine Gemeinde oder ein Gutsbezirk, deren Be⸗ völkerung 500 Seelen nicht erreicht, aber 300 übersteigt, ist dennoch zur Wahl eines Wahlmanns berechtigt. Erreicht aber die Beyvölke⸗ rung der Gemeinde oder des Gutsbezirks nicht 300 Seelen, so wird die Gemeinde oder der Gutsbezirk durch den Kreisausschuß mit einer oder mehreren zunächst angrenzenden Gemeinden oder Gutsbezirken zu einem Hahn, vereinigt. In Gemeinden oder Gutsbezirken von mehr als 1000 Seelen erfolgt die Wahl nach Bezirken, welche von den Gemeindeverwaltungsbehörden in der Art zu begrenzen sind, daß in einem Bezirk nicht mehr als drei Wahlmänner zu wählen sind.
3) Jeder ist nur in dem Wahlbezirk zum Wahlmann wählbar, worin er als Urwähler stimmberechtigt ist.
4) Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des Magistrats, in den Landgemeinden oder Gutsbezirken durch Beauf⸗ tragte des Gemeindevorstandes oder Gutsvorstehers, in Wahlbezirken,
welche mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke enthalten, durch einen
von dem Kreigausschusse ernannten Wahlberechtigten geleitet.
5) Die Wahlmänner treten in jedem Kreise unter dem Vorsitze *. Wahlkommissarius in der Kreisstadt zu einer Wahlversamlung zusammen.
6) Stadtkreise, welche mehr als drei Abgeordnete zu wählen i, werden zum Zweck der Wahl durch den Magistrat, nach Ver⸗
ältniß der Seelenzahl in Wahlkreise zerlegt, deren keiner mehr als drei Abgeordnete zu wählen hat. .
7) Als Wahlkommissarius fungirt in dem Landkreise der Vor⸗ sitzende des Kreisausschusses, in den Stadtkreisen der Bürgermeister. In Stadtkreisen, welche mehr als einen Wahlkreis bilden, werden die Kommissarien vom Magistrat ernannt.
8) Die Vollziehung der Wahlen sowohl der Wahlmänner als der Abgeordneten erfolgt im Uebrigen nach dem beigefügten Reglement.
Außerdem beantragten die Abgg. Richter (Hagen) und Dr. Virchow im §5 15 die gesperrten Worte zu streichen.
In der Debatte sprachen nach dem Abg. Irhrn. Heere⸗ mann die Abgg. von Brauchitsch, Duncker, Graf Bethusy⸗Huec, Paristus, Dr. Haenel, Miquel, Richter (hagen) und Rickert, der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg (s. Landtagsangelegen⸗ heiten) und der Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Perstus. In der Abstimmung wurden alle Abaäͤnderungsanträge abgelehnt und die 85. 14— 1tz in der Kommisstonsfassung angenommen, zu⸗ gleich das in 5. 16 angezogene Wahlreglement mit einer uner⸗
heblichen Aenderung genehmigt. — Schluß 41 Uhr.
— In der heutigen (41.) Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses, welcher am Ministertische der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Perstus beiwohnten, wurden die Gesetzentwürfe, betr. die Wiederherstellung der Grundbücher des Grundbuchamts Stickhausen; betreffend den Rechtszustand in den nach dem Vertrage über die Theilung des Kommuniongebiets am AUnterharze mit Preußen vereinigten Gebieten und betreffend die Gebüh⸗ ren der Hebammen in der Provinz Schleswig⸗Holstein, in dritter Berathung ohne Diskussion angenommen, und hierauf die zweite Berathung der Provinzialordnung fortgesetzt. Zunãchst wurde über die 53. 9 — 13 dis kutirt, welche von der Zahl der Mitglieder der Provinziallandtage handeln. Es sprachen bis zum Schlusse des Blatts die Abgg. Plath, Kieschke, Richter (Hagen), Wisselinick, v. Koeller, Dr. Haenel und der Regierungs⸗Kom⸗ missar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Perstus. Dieser bat um Wiederherstellung der Regierungs vorlage, eventuell um Ableh⸗ nung der zu der Kommissionsvorlage gestellten Amendements mit Ausnahme eines von dem Abg. v. Koeller beantragten.
— Die Central⸗Direktion zur Fortführung der „Monumenta Germaniae historica“ hat sich am 7. d. M. unter Vorsitz des Professor Dr. Waitz aus Göttingen hierselbst konstituirt.
— In der Woche vom 21. bis 27. März 1875 sind
eprägt worden an Goldmünzen: — Mark Doppel- onen, 1 572, 090 Mark Kronen; an Silbermünzen: 256,440 arkstücke, 1120, 81 Bark 1 Markstücke, iss, iß5 Mart 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 78026 Mark
30 Pf. 10 Pfennigstücke, 85, 153 Mark S5 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermäünzen: 29,2465 Mark 38 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 23 936 Mark 97 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: S84, 540 800 Mark Doppelkronen, 244, 179. 680 Mark Kronen; an Silbermünzen: 18997995 Mark 5⸗Mark⸗ stück. 444425219 Mark 1Marklstücke, 12455, 147 Mark 40 Pf. 2W⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 6261 072 Mark 50 Pf. 10 Pfennigstücke 2779762 Mart 25 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 2. 347 535 Mark S4 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 1012, 8d5 Mart 37 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Mithin find im Ganzen geprägt; an Goldmünzen: 884 540, Sog Mark Doppelkronen, 245, 1513770 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19,254,435 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 45 846,139 Mark 1‚Markstücke, 12640 307 Mark 20⸗ Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 6 339,998 Marl 80 Pf. 104 Pfen⸗ nigstücke, 2 864916 Mark 10 Pf. 5.Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 2376, 783 Mark 22 Pf. 2⸗Pfennigstuͤcke, 1 036,782 Mark 34 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1130, 292,570 Mark; an Silbermünzen: 77,740, 82 Mark; an Nickelmünzen: 9.204014 Mark 90 Pf.; an Kupfermünzen: 3,413,565 Mark 56 Pf.
— Auf Grund der Bestimmung im Art. 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen der Königlich preu⸗ ßische Ober⸗Regierungs⸗Rath Schrader zu Königsberg der Großherzoglich mecklenburgischen Zoll⸗ und Steuer⸗Direktion zu Schwerin als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitze in Schwerin und der Königlich sächsische Ober⸗ Steuercontroleur Birnbaum zu Grimma, den Hauptämtern zu Magdeburg, Halle, Halberstadt und Rordhaufen mit dem . in Magdeburg als Stationscontroleur beigeordnet worden.
— Die an der Grenzlinie zwischen Preußen und Bayern im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau belegene Königlich preußische Uebergangsabgaben⸗Hebestelle zu Döllbach ist auf⸗ gehoben worden. .
— Die Kommission zur Förderung der Landes⸗ Pferdezucht besteht aus folgenden Mitgliedern:
a. Beamte der Gestüt⸗Verwaltung. Lüderitz, General⸗ Major und Ober Landstallmeifter, hier. Wettich, Landstallmeister zu Friedrich Wilhelms ⸗Gestüt bei Neustadt a. D. von Dassel, desgl. zu Trakehnen. Graf von Lehndorff, desgl. zu Graditz bei Torgau. von Kotze, desgl. zu Zirke. von Unger, desgl. zu Celle.
b. Beamte des Kriegs Ministerium s. Werner, Major, hier. von Bredow, desgl., hier. Frhr. von Schönaich, Ritt— meister, hier.
e. Beamte Ter Qber⸗-Marftallverwaltung. ven Rauch, Königlicher Vize ⸗Ober⸗Stallmeister, hier.
d. Vom Landes⸗Oekenomiekollegium gewählte stän dige Kommission für Pferdezucht. von Saucken⸗Tarputschen, Rittergutsbesitzer, Vorsteher des landwirthschaftlichen Centralvereins für Listhauen und Masuren zu Tataren bei Trempen, Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen. von Wedemeyer, Rittergutsbesitzer zu Schönrade bei Friedeberg N / M. von Neumann, Rittergutsbesitzer zu Weedern bei Darkehmen. von Nathusius Königsborn, Landes⸗Oefonomie ⸗Rath und Direktor des landwirthschaftlichen Centralvereins für Sachsen zu Königs⸗ born bei Magdeburg. von Buggenhagen, Königlicher Kammerherr, Ritter⸗ gutsbesitzer, Direktor des baltischen Vereins zur Beförderung der Land⸗ . zu Dambeck bei Gützkow. Limbourg, Gutöbesitzer zu
itburg. * e. Von den landwirthschaftlichen Central und Pro⸗ vinzial, sowie von hippologischen Vereinen präsen tirte Mitglieder. Kgeswurm, Rittergutsbesitzer zu Puspern bei Trakehnen. Todtenhöfer, Amtmann zu Wandlacken bei Gerdauen. Keibel, Rittergutsbesitzer zu Klein ⸗Luckow bei Blumenhagen (Uckermarck). von ö. en, Landschafts. Direktor, len der , . ökonomischen Ge⸗
5 zu Premslaff bei Labes. Lehmann, Rittergutsbesitzer zu Nitsche bei Altboyn. Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor, hier. von Nathusius, Landrath a. D. zu Alt⸗Haldensleben. Graf von Holstein zu Waterneverstorf bei Lütjenburg (Holstein von der Wense, Ritt⸗ meister . D. zu Holdenstädt bei Uelzen. Freiherr von Landsberg, Königlicher Kammerherr und Landrath zu Drensteinfurt. Vogeley, Oekonomie⸗Rath zu Cassel. Boch, Kommerzien⸗Rath und Guts⸗ hesitzer zu Mettlach. Se. Durchlaucht der Herzog von Ujest, hier. Graf von Wilamowitz⸗Moellendorf, Rittergutsbesitzer, z. 3. 6 von Kardorff. Rittergutsbesitzer, z. 3. hier. .
f. Vom Minister für die landwirthschaftlichen An⸗ gelegenhe iten berufene Mitglieder. Frentzel, Ritterguts⸗ besitzer zu Norutschatschen bei Gumbinnen. von Simpson, Rittergutsbesitzer zu Georgenburg bei Insterburg. Se. Durch laucht der Fürst von Pleß, Königlicher Oberst⸗Jägermeister, hier. Baron von Cramm, Rittergutsbesitzer zu Hannover. Meinard Groene⸗ wold, Hofbesitzer zu Bunderhee Amts Weener in Oftfriesland.
— Das nächste gemeinschaftliche Diner der Gene⸗ rale und Stabsoffiziere findet am Donnerstag, den 15. . Monats, Nachmittags 4 Uhr, im Restaurant de l'Europe
att.
Frankfurt a. M., 9. April. (W. T. B.) Die „Frank⸗ furter Zeitung“ meldet, daß ihre gestern mit Beschlag belegten Geschäftsbücher zurückgegeben worden seien, da nur die Beschlag⸗ nahme der Geschäftsbücher der Frankfurter Sozietäts⸗ druckerei beabsichtigt gewesen sei.
Lauenburg. Ratzeburg, 9. April. Der Landtag hatte am 7. und heute Sitzungen. Gestern hatte die Kommisston in Betreff der Einverleibung Lauenburgs in Preußen Berathung.
Bayern. München, 8. April. Se. Majestät der König hat vorgestern Abend den Kriegs⸗Minister, General⸗ Lieutenant v. Maillinger, in Audienz empfangen. — Mit Rückh⸗ sicht auf die bevorstehende Einführung der Reichsmarkrech⸗ nung hat das Königliche Finanz⸗Ministerium die ihm unter⸗ geordneten Stellen und Behörden beauftragt, von nun an bei allen solchen Vertragsabschlüssen, deren Wirksamkeit sich über das Jahr 1875 hinaus erstreckt, die Werthgrößen der Leistungen in den bezüglichen Verhandlungen jederzeit sowohl in Beträgen der Gulden⸗, als auch in solchen der Markrechnung festzustellen. — Eine von dem Bortenmacher Löwenstein in Fürth an die Kammer der Abgeordneten eingereichte Beschwerde über Verletzung verfassungsmäßiger Rechte durch Auflösung und Schließung von sozialdemokratischen Vereinen und Versammlun⸗ gen ist gestern Abend im Ausschuß der Kammer berathen und mit 6 gegen 3 Stimmen als unbegründet erklärt worden. — Die Abgeordnetenkammer gab heute den Antrag des Abg. Stockbauer, betreffend den Bau einer Eisenbahn von der bayer isch⸗südböhmischen Grenze bei Kuschwarda oder Wallern durch den unteren bayerischen Wald in der Richtung nach Passau empfehlend an das Staattz⸗Ministerium hinüber. Die nächste Sitzung findet am Sonnabend statt. Auf der Tagesordnung steht der Ostbahn⸗Ankauf.
; — Durch Allerhöchstes Dekret vom 27. März d. J. ist der Gutsbesttzer Maximilian Frhr. v. Grayenreuth zum erblichen Reichsrath der Krone Bayerns ernannt worden. — Professor Dr. v. Pettenkofer machte bekanntlich seiner Zeit, als er den
ehrenden Ruf nach Wien erhalten, sein Verbleiben dahier von der Bedingung abhängig, daß ein seinen Forschungen förderliches hygienisches Institut errichtet werde. Beide Gemeinde⸗ kollegien haben nun zur Errichtung des letzteren ein gemeind⸗ liches Areal von 25, 000 Qu.⸗Fuß im Umfange an den Staat überlassen.
— 10 April. (W. T. B. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer beantwortete der Kultus⸗Minister von Lutz die Interpellation des Abg. Schleich, durch welche an die Regierung die Anfrage gerichtet wird, ob sie gegenüber der von den Bischöfen geübten Nichtbeachtung der Staats⸗ verfassung, es nicht für angezeigt halte, die Artikel 57 und 58 der zweiten Verfassungsbeilage, welche das placetum regium betreffen, ganz aufzuheben und die gedachten Artikel durch eine neue gesetzliche Bestimmung zu eesetzen. Der Kultus⸗Minister erklärte, die Artikel 57 und 58 der zweiten Verfassungsbeilage könnten zunächst nicht auf Schriftstücke wie die Adresse der bayerischen Bischöfe an den Papst angewendet werden, sondern nur auf Gesetze so wie auf Verordnungen der Bischöfe. Eine Aufhebung der gedachten Artikel empfehle sich aber auch snicht, da sie in vielfacher Beziehung ein Schutz der staatlichen Rechte seien. Auch würden bei einer Auf⸗ hebung derselben die bayerischen Altkatholiken in eine ganz andere ihnen unerwünschte Stellung kommen. Der Minister be⸗ merkte sodann, daß es allerdings nothwendig erschiene, Bestim⸗ mungen zu treffen, durch die man den Ausschreitungen der Bischöfe entgegentreten und dieselben wieder in normale Bahnen lenken könne. Auch bedürfe das gesammte Staatskirchenrecht einer Revision. Eine darauf abzielende Gesetzes vorlage würde aber vor Allem eine andere Zusammensetzung der Kammer, welche die Annahme eines solchen Gesetzes sicherte, zu ihrer Vor⸗ aussetzung haben müssen.
Sachsen. Dresden, 9. April. Nachdem der zeitherige Reichstags⸗Abgeordnete für den 12. Wahlkreis des Königreichs Sachsen (Stadt Leipzig), Bürgermeister Dr. Stephani, sein Man⸗ dat niedergelegt hat, ist durch Verordnung des Ministeriums des Innern Behufs der hiernach erforderlichen Ersatzwahl der 14. April 1875 als der Tag, an welchem die Auslegung der Wähler⸗ listen zu beginnen hat, und der 11. Mai 1875 als Tag der Wahl festgesetzt, und für die gedachte Wahl der Vize⸗Buͤrger⸗ 96 a. D. Berger zu Leipzig zum Wahlkommissar ernannt worden.
Württemberg. Stuttgart, 9. April. (W. T. B.) Die Gemahlin des Herzogs Eugen von Württem⸗ berg, Herzogin Vera, ist gestern von einem Sohne ent⸗ bunden worden.
Baden. Mannheim, 9. April. (W. T. B.) In dem Pro⸗ zesse gegen Jacob Lindau und Genossen wegen straf⸗ baren Eigennutzes wurde heute das Erkenniniß verkündet und lautet dasselbe gegen Jacob Lindau auf 4monatliches, gegen Dekan Bentz von Dilsberg auf 3monatliches Gefängniß, Kirchen⸗ diener Langenberger wurde freigesprochen. — Der „Karlsruher Zeitung!“ entnehmen wir über den Prozeß noch Folgen⸗ des: Am 20. AuZugust v. J. räumte das Ministerium den Altkatholiken zu Heidelberg die Benutzung der Chor⸗ kirche zum heiligen Geist ein; am 1. September wurde dies dem Pfarramte bekannt gemacht. Als aber am 17. Septem⸗ tember die Besitznahme erfolgen sollte, fand sich die Kirche aller werthvollen Theile der Einrichtung entblößt vor. Ins⸗ besondere fehlte die Orgel und es ergab sich, daß solche am 10. September abgebrochen und am 12. Sep⸗ tember zufolge eines von Kaufmann Lindau Namens der marianischen Kongregation mit Dekan Bentz abgeschlossenen Kaufvertrags nach Dilsberg verbracht worden war. Da die ein⸗ geleitete Untersuchung das Eigenthumsrecht der genannten Kon⸗ gregation an der Orgel ergab, so erfolgte Anklage gegen die Oben⸗ genannten auf Grund des 5. 289 R. Str. G. B., der Den⸗ jenigen mit Strafe bedroht, der seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zu Gunsten des Eigen⸗ thümers derselben, dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder Dem⸗ jenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs⸗ oder Zurück⸗
behaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt. Wäh⸗
rend die Staatsbehörde in dieser Richtung darzuthun suchte, daß die Chorkirche, obgleich seit 1309, um welche Zeit die Jesuiten⸗ kirche als Pfarrkirche erklärt wurde, Nebenkirche, doch zu gottes⸗ dien stlichen Zwecken der katholischen Kirchengemeinde gedient und letztere dadurch ein Gebrauchs⸗ und Zurückbehaltungsrecht an der Einrichtung erlangt habe, ging die Ausführung der Ver⸗ theidigung dahin, daß diese Nebenkirche lediglich Privatkirche dreier in Heidelberg bestehender Kongregationen gewesen sei, welche sich auch als Cigenthümer des Inventars ausgewiesen hätten. Die Beweiserhebung erstreckte sich auf ein großes Urkundenmaterial und eine große Anzahl Zeugen.
Sessen. Darm stadt, 8. April. In der heutigen (28.) Sitzung der Er sten Kammer der Stände wurde zunächst die Relkommunikation der Zweiten Kammer betreffs der Kirchen⸗ gesetzentwürfe berathen. Das Resultat zweistündiger Be⸗ rathung war, wie bereits telegraphisch gemeldet, Annahme sämmtlicher Entwürfe in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer. Sodann wurden die Verträge mit dem Großherzogthum Baden und der en . Ludwigsbahn, be⸗ treffend den Bau der Bahnen von Neckar⸗Gemünd nach Jaxtfeld, von Eberbach nach Erbach, von Mannheim über Lampertheim nach Worms und Frankfurt a. M., sowie von Babenhausen nach Hanau zustimmend erledigt. Schließlich fand der Staats⸗ vertrag mit der Krone Preußen, betreffend den Bau der Berlin⸗ Wetzlarer Bahn, die Genehmigung der Kammer.
Die nächste Sitzung der Ersten Kammer findet morgen Vor⸗ mittag statt und wird in derselben u. A. der Gesetzentwurf über die Pensionirung der widerruflich angestellten Beamten zur Be⸗ rathung gelangen.
Sach sen⸗Vteiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 7. April. (Leipz. Ztg.) Die beiden Geburtstage des regie⸗ renden Herzogs und des Erbprinzen haben gezeigt, welche Anhänglichkeit das Herzogliche Haus in allen Schichten der Be⸗ völkerung genießt. Am Geburtstage des Herzogs wurden zahl⸗ reiche Orden und Prädikate verliehen. In einigen Tagen tritt der regierende Herzog mit Gemahlin eine mehrwöchentliche Reife nach Frankreich und Italien an. —An den Fürsten von Bis⸗2 marck ist eine Glückwunschadresse mit golg Unterschriften aus 154 Orten des Herzogthums abgegangen. — Ein Gesetz vom 7. März d. J. ordnet das Verfahren, wenn einzelne geistliche Stellen nicht besetzt werden können und daher den benach⸗ barten Geistlichen zugewiesen werden müssen. — Die Stadt Meiningen nimmt nach einer öffentlichen Bekanntmachung eine 4prozentige Anleihe zum Cours von 98 auf.
Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Coburg, 8. April. Se. Hoheit der Herzog ist gestern Abends nach einem mehrtägigen Aufenthalt in Gotha hierher zurückgekehrt. — Zum Direktor der hiesigen städtischen Schulen ist der Rektor Brodführer aus Eisfeld vom Magtstrat gewählt und von Sr. Hoheit dem Herzog bestätigt worden.
Anhalt. Dessau, 8. April. Se. Hoheit der Prinz Eduard hat sich nach Ballenstädt zurück begeben. Das Ein⸗ treffen Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen am hiesigen Hofe ist verschoben worden; Dieselbe wird erst von Altenburg aus, wohin Sie Sich zum Be⸗ suche Ihrer Schwester, der regierenden Herzugin begeben, hier er⸗ wartet. — Die Ausführung der neuen Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung steht in naher Aussicht. Zunächst wird die Wahl des Gemeinde⸗Kirchenraths und der Gemeindevertre⸗ tung stattfinden. Auf Anordnung des Konsistoriums wurde am letzten Sonntage in sämmtlichen evangelischen Kirchen des Landes die betreffende Bekanntmachung von der Kanzel verlesen.
Lübeck, 8. April. Wie die „üb. Ztg.“ meldet, find die Wortführer der Bürgerschaft und des Bürgerausschusses vom Senate in Kenntniß gesetzt, daß die revidirte Verfafsungs⸗ Urkunde mit dem J. Mai in Kraft trete. Diese Mittheilung wird zur Folge haben, daß die vom Bürgerausschuß vorzuneh⸗ mende Wahl der Wahlkommission für die verschiedenen Wahl⸗ bezirke schon in der Sitzung am nächsten Mittwoch und zwar . Berücksichtigung der neuen Bezirkseintheilung stattfinden wird.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, S8. April. Der kommandirende General des XV. Armee⸗orps v. Fransecky feiert heute sein fünfzigjähriges Diensstjubiläum. Wegen des leidenden Zustandes, in welchem sich der General befindet, haben auf seinen Wunsch die beabsichtigten Feierlichkeiten auf ein geringes Maß beschränkt werden muͤssen. Doch zeigen die auf allen militärischen Gebäuden der Stadt, sowie auf dem Fort Franseckn in der Wanzenau aufgezogenen Flaggen fernhin den festlichen Tag an. Zum Glückwunschbesuche empfängt der Ge⸗ feierte den Ober⸗Präsidenten von Elsaß⸗Lothringen, v. Möller, den Bischof von Straßburg und den Gouverneur General v. Hartmann. Letzterer ist Ueberbringer eines prächtigen Ehren⸗ geschenkes, welches das XV. Armee⸗Corps seinem Führer wid⸗ met. Dasselbe besteht in einem silbernen Tafelaufsatz von nahezu einem Meter Höhe. Außer Sr. Majestät dem Kaiser, Allerhöchst welcher den General durch einen Adjutanten beglückwünschen ließ, hat auch Se. Majestät der König von Sachsen in besonders huldvoller Weise einen hervorragenden Militär abgesandt, um Seinerseits den gefeierten Jubilar zu ehren.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. April. Das Reichs⸗ gesetzblatt enthält: die Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanz⸗Ministers vom 25. März 1875, zur Durchführung des Gesetzes vom 7. Mai 1874 über die Religions fondsbeiträge; das Gesetz vom 31. März 1875, mit welchem die Errichtung einer Universität in Czernowitz ange⸗ ordnet und die systemmäßige erste Gehaltsstufe der Professoren an derselben festgesetzt wird, und das Gesetz vom 31. März 1875, betreffend die Eröffnung eines Nachtragskredites für das Jahr 1875 für die Universität in Czernowitz.
Polg, 9. April. (W. T. B.) Der Kaiser hat in einem Flottenbefehl seine hohe Befriedigung über die Haltung und das Aussehen der Marinetruppen, über die Ausbildung und Manöprirfähigkeit des Geschwaders und über den Dienstbetrieb beim Marine⸗Etablifsement ausgesprochen und dem gesammten Personale der Marine seine hohe Anerkennung und Zufrieden⸗ heit zu erkennen gegeben. Vize⸗Admiral Bourgouignon wurde zum Admiral ernannt.
— 10. April. (W. T. B.) Der Kaiser ist heute früh 45 Uhr bei sehr schönem Wetter nach Zara abgereist. Dem Chef der Marinesektion, Vize⸗Admiral Baron Pöck, ist der Orden der eisernen Krone 1. Klasse verliehen worden.
Pest, 8. April. Im Abgeordnetenhause interpellirte Istoczy die Regierung, ob sie gesonnen sei, der überhandnehmen⸗ den Judeneinwanderung und dem Panjudäismus durch gesetz⸗ liche Verfügungen vorzubeugen. Er begründete seine Interpel⸗ lation in einer langen, Aufsehen erregenden Rede. Hierauf nahm das Haus den Gesetzentwurf über die Dienstboten⸗, die Billard⸗, Pferde⸗ und Wagensteuer an.
Im Oberhau se wurden mehrere Gesetze promulgirt und Nuntien bezüglich einiger im Abgeordnetenhause erledigten Steuer⸗ gesetzentwürfe überbracht. Graf Cziraky wünschte, ehe das Ober⸗ haus die Steuergesetzentwürfe erledigt, das Finanzprogramm der Regierung zu vernehmen. Der Minister⸗Präsident Baron Wenck⸗ heim versprach, daß der Finanz⸗Minister in der nächsten Sitzung jedenfalls sein Progromm entwickeln werde. Graf Cziraky er⸗ neuerte seine Interpellation bezüglich der Wiedereinführung des Zeitungs stempels.
Großbritannien und Irland. London, 8. April. Die Königin wird in etwa 14 Tagen mit der Prinzessin Beatrice Osborne verlassen und nach Windsor zurückkehren. Vor ihrer Ueberfiedelung nach Balmoral wird Ihre Majestät einige Tage in Claremont House, Esher, verweilen. — Ritter Ca⸗ dorna, der ehemalige italienische Gesandte am Hofe von St. James, hat London verlassen. Sir Spiridion Valaority, der griechische Gesandte in London, ist vom Kontinent auf seinen Posten zurückgekehrt. Generalmajor Walker, der britische Mi⸗ litärbevollmächtigte in Berlin, kam am Dienstag auf Schloß Windsor an und wurde zur Königlichen Tafel gezogen.
— Von der Werfte in Chatham lief gestern in Gegen⸗ wart des Prinzen und der Prinzessin von Wales, des Herzogs von Edinburgh, des Herzogs von Cambridge, des Fürsten und der Fürstin Teck, des Lords der Admiralität, sehr vieler Mitglieder des Parlaments und einer großen Menschen⸗ menge die neue Panzerfregatte „Alexandra,.“ glücklich vom Stapel. Nach einem vom Erzbischof von Canterbury gelei⸗ teten Gottesdienst vollzog die Prinzessin von Wales den Tauf⸗ akt, worauf der Stapellauf mittelst einer neuen sehr sinnreichen mechanischen Vorrichtung erfolgte. Unter dem enthusiastischen Jubel der zahlreichen Zuschauer glitt das riesige Schiff majestätisch in die Wellen. Zu Ehren des . des Thronfolgerpaares sowie zur Feier des Ereignisses prangte Chatham im Festschmucke. Nächst dem ,Minotaur⸗ ist die Alezandra“ das größte seegehende Panzerschiff der britischen Marine. Es hat eine Länge von 325 Fuß, eine Breite von 63 Fuß, eine Tiefe von 18 Fuß und ine Tragkraft von 9500 Tonnen. Seine Maschinen befähigen es, eine Fahrgeschwindigkeit von 14 Knoten per Stunde zu erzielen. Die Armatur des Fahrzeuges besteht aus zehn 18 Tonnen schweren und zwei 24 Tonnen schweren Geschuͤtzen.
— 10. April. (W. T. B.) In der Er g, Sitzung des Oberhaufes machte der Lordkanzler, Lord Cairns, die