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hat verfügt, daß die Landwehrmänner von Paris ohne Aus⸗ nahme unter die Armee⸗Corps der Provinz vertheilt werden sollen; so werden z. B. die Landwehrmänner der Faubourgs Saint Germain und Saint Honors ihren Dienst in der Nor⸗ mandie zu leisten haben. ;
— 1I.. April. (B. T. B.) Das „Journal officiel! ver⸗ oͤffentlicht die Versetzungen mehrerer Präfekten, welche in Folge der Ernennung des Präfekten von Toulouse zum Staatsrah erfolgt sind. Im Ganzen sind 8 Präfekten ver⸗ setzt worden. — Einer Mittheilung des Messager de Paris zufolge ist das Syndikat der Wechselagenten ermächtigt wor⸗ den, die Gerüchte von einer bevorstehenden neuen Knleihe für unbegründet zu erklären. .
— (W. T. B.) Die heutigen Abendblätter betonen übereinslimmend die durchaus friedlichen Absichten der französi⸗ schen Regierung und des französischen Volkes.
Spanien. Madrid, 12. April. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten ist eine carlistifche Abtheilung bei Tortosa (Provinz Tarragona) geschlagen worden; die⸗ selbe hatte einen Verlust von 100 Mann an Todten. General Martinez Campos ist in der Nähe von Seu de Urgel an⸗ gekommen.
Griechenland. Athen, 10. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde der neue Vertrag mit der Laurisn⸗Gesellschaft einstimmig an⸗ genommen. Der Minister⸗Präsident Bulgaris verlas darauf eine Königliche Verfügung, welche den Schluß der Sesston aus spricht.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. April. (BV. T. B.). Von beiden Kammern des Reichs⸗ tages ist mit großer Majorität der Antrag von Wallen⸗ berg angenommen worden, den Staatsrath neu zu orga⸗ nisiren und den Vorsttz in demselben einem eigenen Kon⸗ seil⸗-Präsidenten zu übertragen. Da der Antrag eine Verfassungsänderung involvirt, wird derselbe dem nächsten ö zur definitiven Genehmigung noch einmal vorgelegt werden.
Asien. Jokohama, 10. April. (W. T. B.) Der Le⸗ gationssekretär v. Holleben, mit der interimistischen Leitung der Kaiserlich deutschen Mission in Japan bis zum Eintreffen des Ministerresidenten v. Eisendecher betraut, ist, von Peking kommend, am 7. d. in Jeddo eingetroffen.
Kiachta, 109. April. (W. T. B.) Zufolge hier aus Peking per Post eingegangener Meldung ist der neu ernannte Kaiserliche deutsche Gesandte v. Brandt am 12. März daselbst eingetroffen. ö
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Berlin, 12. April. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 10. d. M. sprach sich in der Dis kussion über die Provinzialordnung der Minister des Innern Graf zu Sulenburg gegen die von den Abgg. Richter (Hagen) und Dr. Virchow zu 5. 17 gestellten Anträge aus:
Meine Herren! Ich glaube, daß in dem Antrage, gewisse Be⸗ amtenkategorien auszuschließen, eine ganz ungerechtfertigte Beschrän⸗ kung der Freiheit der Wähler und der Gewählten liegt. Zur Selbst⸗ verwaltung gehört doch auch namentlich die Befugniß, sich denjenigen
Mandatar zur Vertretung seiner Interessen auszusuchen, den man da⸗
für am geeignetsten hält. Und die Beamtenkategorien, von welchen hier die Rede ist, von der Theilnahme am Provinziallandtage auz⸗ zuschließen, zumal am Anfange der Ausführung der neuen Gesetz⸗ gebung, glaube ich, würde der Sache selbst Schaden thun. Der einzig durchschlagende Grund, aus welchem man Beamte von der Wählbarkeit zu gewissen Körperschaften ausschließt, befteht darin, daß sie in ihrer amtlichen Thätigkeit in Kollision kommen können mit den⸗ jenigen Beschlüssen, die sie als gewählte Mitglieder dieser Körperschaft gefaßt haben, indem sie vielleicht berufen sein können, später im Wege des Drozesses oder der Oberaufsicht Entscheidungen zu treffen Über Beschlüsse, an deren Fassung sie selbst betheiligt gewesen sind. Nach dieser Richtung könnte nur der Ober⸗Präsident in . kommen, dieser wird aber, wenn er in den Provinzial⸗
andtag gewählt werden sollte, sagen, ich danke für das Mandat, ich habe staatliche Verpflichtungen dem Landtage gegenüber zu erfüllen als Kommissarius der Regierung 2c. Die Möglschkeit, daß einmal ein Ober- Präsident in den Provinziallandtag gewählt werden könnte und das Mandat nicht ablehnte, scheint mir doch nicht hinreichend zu sein, um eine Spezialbestimmung in das Gesetz aufzunehmen. Im Nebrigen aber möchte ich noch darauf aufmerksam machen, daß die Art und Weise, wie der Hr. Abg. Virchow das Verhältniß der Behörden zu den Selbstverwaltungskörperschaften darstellt, nicht zutreffend scheint, er läßt überall einen Gegensatz, eine Friktion zwischen den Organen der Selbstverwaltung und den Staatsorganen durchblicken. Hoffen
wir, daß das Gegentheil eintritt, und daß diese Organe nicht gegen, sondern miteinander arbeiten werden.
— Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurk
eines Gesetzes über Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Manarchie was folgt:
nziger Artikel:
Ei
Die Artikel funfzehn, sechszehn und achtzehn der Verfassungs ⸗ urkunde vom 31. Januar 1850 sind aufgehoben. Die Rechts ordnung der evangelischen und katholischen Kirche, sowie der anderen Religions= gesellschaften im Staate, regelt sich nach den Gesetzen des Staates.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben den 1875. Motive zu dem Gesetzentwurf über die Aufhebung der Artikel
funfzehn, sechszehn und achtzehn der Verfassungsurkunde. Seitdem in neuerer Zeit begonnen werden mußte, durch die Ge— setzgebung des Staates dle . Grenzen jwischen diesem und der Kirche zu regeln, um dadurch ein festes, für jedes der beiden Gebiete geregeltes Verhältniß herzustellen, hat die Staatsregierung stets und immer von Neuem bie Erfahrung gemacht, daß ihren Schrit⸗ ten der Einwand entgegengesetzt wurde, dieselben verstießen gegen die jenigen Bestimmungen der Verfassungsurkunde, welche den Religions⸗ gesellschaften die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu⸗ gewiesen haben. Als sich im Jahre 1873 die Gesetzgebung zum ersten Male dem bezeichneten Gebiete zuwandte, war dies erklärlich. Denn damals bestand der Art. 15 der Verfassungsurkunde noch in seiner ursprünglichen Fassung, die verschiedener, engerer und weiterer Aus legung Raum gab, und hatte lange Zeit durch das selbstthätige Ein greifen der katholischen Bischöfe vnd die Zulaffung der Organe des Staates eine über seinen wahren Sinn hinausgehende Anwendung erhalten. Diesen wahren Sinn klar zu stellen, war die Aufgabe des Gesetzes vom 5. April 18713 (Gesetz Sammlung S. 143); es sollte zum allgemeinen und klaren Bewußtsein gebracht werden, daß auch eine selbständige Besorgung der kirchlichen Angelegenheit dem Hoheits· rechte des Staates, seiner Gesetzgebung und Aufsicht unterliege. Den. noch wird jener Einwand weiter und bis in die neuesten Tage gegen jede kirchenpolitische Gesetzes vorlage erhoben. Fort und fort sowohl in den Häusern des Landtages, als in Organen der Presse gegen die Verfassungsmäßigkeit der Maßregeln wiederholt, wiegt er um . schwerer, als er Beunruhigung in die Bevölkerung trägt, die gesetzgebenden Faktoren und die Staatsregierung eines verfassungs⸗ widrigen Verhaltens verdächtigt und die Gesetze, noch ehe sie verkün⸗ det werden, als solche bezeichnet, denen mit Recht Widerstand geleistet werden dürfe. Ein solcher Zuslsand kann in keinem Staate ertragen werden, namentlich in einer Zeit so ernster Bewegungen, wie die ge⸗ genwärtige; unabweisbare Pflicht ist es, den selben entschieden, kräftig und so schleunig als möglich zu beseitigen. Dies kann nur gelingen, wenn das Verhältniß zwischen Stagt, und Kirche nicht ferner durch allgemeine der Mißdeutung fähige Sätze, sondern lediglich durch ein gehende Spezialgesetze geregelt wird, also eine Aenderung der Verfas⸗ sungsurkunde erfolgt. Vor einer solchen darf um so weniger zurüche⸗ schreckt werden, als die Gesetzgebung freie Bahn bedarf, um den Staat unter allen Umständen zu sichern gegen den , ,, mißachtenden und angreifenden, und damit ihn selbst gefährdenden, von Rom ge⸗ leiteten Klerus. Deshalb wird die Aufhebung des Ait, 15 der Ver ⸗ fassungsurkunde vorgeschlagen. Die auf diesem Wege für die Gesetz⸗ gebung gewonnene Freiheit soll zur Abwehr jener Angriffe dienen. Anderen Religionsgesellschaften, ingbesondere der evangelis hen Kirche gegenüber, bedarf es solcher Abwehr nicht. Soweit die eigene Ord⸗ nung ihrer Angelegenheiten gesetzlich bereits geregelt ist, wird es dabei bewenden; soweit dies nicht der Fall ist, die Gesetzgebung die igt Sicherheit schaffen, welche Korporationen gebührt, die der echtsordnung des Staates sich unterwerfen.
Die Aufhebung des Art. 16 findet ihre Rechtfertigung darin, daß das Vertrauen, unter dem den Religionsgesellschaften der Verkehr mit ihren Oberen ungehindert freigegeben und die Bekanntmachung kirchlicher Anordnungen nur solchen Beschränkungen unterworfen wor⸗ den ist, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen, nament⸗ lich in den letzten Zeiten schwer getäuscht worden ist. Es braucht nur an die Eneyklika des Papstes an den preußischen Epistopat vom 5. Februar d. J. erinnert zu werden, um die Nothwendigkeit darzu⸗ thun, das das Uebermaß freier Bewegung, welches der gedachte Ar⸗ tikel gewährt, in Grenzen zurückgeführt werden muß, welche mit dem Staatswohl verträglich sind. . .
Die Bestimmung des Art. 18 enthält die Entwickelung des im Art. 15 niedergelegten Gedankens für einen einzelnen Fall; die Auf. hebung des Art. 15 führt daher in logischer Konsequenz auch zur Aufhebung des Art. 18. Ueberdies wird ohne dieselbe es nicht dahin kommen, daß überall einflußreiche kirchliche Stellen von Mãnnern verwaltet werden, welche den Gesetzen des Staates Gehorsam leisten, ein Anspruch, den insbesondere ein Staat nicht aufgeben kann, der vermöge seiner konfessionell gemischten Bevölkerung das höchste In ⸗ teresse daran hat, daß die verschiedenen Religionsgesellschaften friedlich neben einander leben. ⸗
Die Art. 15, 16 und 18 der Verfassungsurkunde lauten: . Art. 15. Die evangelische und die römisch⸗katholische Kirche, so
wie sede andere Religionggesellschaft ordnet und verwaltet ihre Ange⸗ legenheiten selbständig, bleibt aber den Staatsgesetzen und der gesetz⸗ lich geordneten Aufsicht des Staates unterworfen.
Mit der gleichen Maßgabe bleibt jede Religionsgesellschaft im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätig⸗ keits zwecke befstimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. .
rt. 16. Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher Anord= nungen ist nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. ö.
Art, 18. Das Ernennungs⸗, Vorschlags,, Wahl- und Beftäti⸗ gungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Stagte zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln be= ruht, aufgehoben.
Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an ffent⸗ lichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Im Uebrigen regelt das Gesetz die * m f. des Staates hin ⸗ sichtlich der Vorbildung, Anstellung und Entlaffung der Geistlichen und . und stellt die Grenzen der kirchlichen Disziplinar⸗ gewalt fest.
Vereins wesen.
In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin bielt das Central-Cemits der deutschen Vereine zur Pflege verwundeter ꝛc. Krieger am 9. April eine Sitzung, in welcher unter anderem der Bericht der Revistonskommission zu den Rechnungen von 1870 bis 1873 zur Berathung kam. An der Sitzung nahm der Königlich preußische Kommissarius und Militär Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege Fürst von Pleß Antheil; zugleich wur⸗= den als neue Comitsmitglieder eingeführt: der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, Herr von Hülsen, Herr Professor Pr. Virchow und Herr Stadtrath Löwe. In den Gesammtynrstand der Kaiser⸗Wilhelmstiftung, zu welchem das Central-Comits Mit- glieder zu delegiren hat, wurden gewählt: die Herren General Lieute · nant von Ollech, Geheimer Legations- Rath Dr. Hepke und Geheimer Regierungs⸗Rath von Bötticher. Schließlich wurde die Berufung einer Generalversammlung des preußischen Vereins zur Pflege ver⸗ wundeter Krieger für die nächste Zelt beschlossen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In den Osterferien tagte in Leipzig der engere Ausschuß des Vereins von Dirigenten und Lehrenden an höheren Mäd⸗ chen schulen, um die vierte Hguptversamm lung des Vereins vorzubereiten, welche am 27. und 28. September in Dresden abge⸗ halten werden soll.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Die er ste Mastvieh ⸗Ausstellung in Berlin, welche am 5. und 6. Mai d. J. in den Hallen der Berliner Viehmarkt⸗A ktien« Gesellschaft vom landwirthschaftlichen Provinzialperein für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz und von dem Klub der Landwirthe zu Berlin veranstaltet wird, wird eine außerordentlich großartige werden. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin werden Schafe (Thropfhire und e, n, Fersen ꝛc. ausstellen lassen, die auf der Farm der Königin von England gezüchtet sind. Auch Lord Chefham pird auf seiner Farm in England gezüchtetes Schlachtvseh zur Aug— stellung bringen. Die Betheiligung der ersten Landwirthe Deulsch= lands ist eine sehr rege. Aus Oldenburg werden sich u. A. der berühmte Landwirth Lübben, wie, aus Westpreußen, Provinz Sachsen und dem Oderbruch die ersten Züchter als Aussteller einfinden. Ochsen im Gewichte von 3600 Pfund und geschorene
Schafe, 350 Pfund schwer, sind mehrfach angemeldet.
Gewerbe und Handel.
Der Aufsichtsrath der Schlesischen Centralbank für Land wirthschaft und Handel hat in einer jüngst abgehaltenen Sitzung beschlossen, einer demnächst einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung den Antrag auf Liquidation des Gesellschaftz vermögens zu stellen. . ; .
Elberfeld, 10. April. (W. T. B) Die Vaterländische Feuerversicherungs: Aktiengeselĩlschaft beschloß in der heute abgehaltenen Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 75 Thlr. pro Aktie (37 x).
Verkehrs⸗Anstalten.
Frederikshavn, 12. April. (W. T. B) Das New⸗Jorker Vollschiff „Guardian“, von Savannah nach Kronstadt mit Baum⸗ wolle bestimmt, ist bei Skagen gestrandet. Bergungsdampfer können an das Schiff gelangen.
Ein zweites Telegramm aus Frederikshavn, 12. April, Mittags meldet: Das bei Skagen gestrandete Newyorker Vollschiff Guardian“ ist ohne Assistenz flottgebracht und weitergesegelt.
— Anfangs Mai wird eine direkte Dampfschiffahrts—⸗ verbindung zwischen Bordegurx und New-⸗York eröffnet werden. Die Initiative zu diesem Unternehmen geht von einer eng— lischen Gesellschaft, der „Anchor Line“, aus; die erste Fahrt wird am 15. Mai von dem Dampfer „Dorian“ gemacht werden.
New-York, 19, April. (W. T B) Der Dampfer , Mosel“
vom Norddeutschen Lloyd ist heute Morgen 9 Uhr hier eingetroffen.
ö Weltausstellung in Philadelphia.
Laut Mittheilung der General⸗Direktion ist die Frist für die Raumanmeldung in Philadelphia (6. IV. des Allgemeinen Reglements für ausländische Aussteller) bis zum 1. Juni d. Is. verlängert worden.
Die unterzeichnete Kommission befindet sich demzufolge in der Lage, Anmeldungen für die Beschickung der Aus stellung
noch bis zum 10. Mai d. Is. entgegenzunehmen.
Berlin, den 12. April 1875. Die Reichskommission für , in Philadelphia
Dr. Jacobi.
Die Juristische Gesellschaft
hielt am Sonnabend Abend im Poppenbergschen Lokale eine Sitzung, in welcher der Stadtgerichte⸗Rath Graf Wartengleben einen kurzen Bericht über das verflossene Vereinsjahr erstattete. Die Gesellschaft hat fünf ordentliche und eine außerordentliche Sitzung gehalten; in letzterer hielt der Geh. Ober⸗Postrath Dr. Dambach dle Gedãchtnißrede auf den verstorbenen Geh. Justiz⸗Rath Dr. Deydemann. 14 Mitglieder sind der Gesellschaft neu beigetreten, dagegen hat dieselbe vier Mitglieder durch Versetzung und,. 3 durch den Tod vrrloren. Am 9. Januar 1835 wurden die Arbeiten vorgelegt, die in Folge eines von der Ge— rg. gestellten Preisausschreibens über den Entwurf eines deut.
chen Erbrechtes eingegangen waren; es wurde eine Kommission nie⸗ dergesetzt, um die Arbeiten zu prüfen; eine der letzteren ist als eine
ganz vorzügliche befunden worden, und wird das Resultat im Mai
verkündet werden. Dem Kassenbericht ist zu entnehmen, daß die Einnahme gegen 500 . das Vermögen 21590 Thlr. beträgt, von letzterem sind 1609 Thlr. in Werthpapieren angelegt. — Der Alte Vorftand wurde hierauf, durch Alklamation wiedergewählt. — Demnächst hielt der Stadtgerichts⸗Firektor Anton einen laͤngeren Vor⸗ trag über den neuen Entwurf des Vormundschaftsgesetzez. Redner betonte zunächst, daß die landrechtliche Vormundschaftg⸗ . eine ganz vorjügliche sei und daß sie, einer zeitge= mäßen Reform unterzogen, auch weiter hätte beibehalten werden können. Dem stehe aber das Prinzip der Rechtzeinheit gegenüber, und es gelte für sämmtliche Provinzen ein gemeln fame; Recht
zu schaffen. Der Entwurf wurde hierauf in, seine ein- zelnen Abschnitte und Paragraphen zergliedert, seine Vorzüge gegenüber der bestehenden Vormundschaftsordnung beleuchtet und die Amendements erwähnt, die das Herrenhaus zur Vorlage ge⸗ stellt hat. Redner zollte der Vorlage, als einer eminent tüchtigen und fleißigen Arbeit, wiederholt sein Lob und erwähnte nur zwei Punkte, die Abschaffung der Vormundschaftskollegien und der Deposttal⸗ verwaltung, die bei Juristen Bedenken erregen könnten. Doch sprächen füß deren Beseitigung ebenfalls gewichtige Gründe, und man könne 1 der sicheren Hoffnung hingeben, daß das Gesetz sich in Preußen bewähren werde.
Theater.
Der General-Intendant der Königlichen Schau— spiele, Hr. v. Hülsen, hat dem Meininger Hoftheater in zuvorkommendster Weise alle Transportmittel (Sekorgtionswagen n. s. w) zur Verfügung gestellt, um den bedeutenden Apparat an Dekorationen, Möbeln, Garderobe, Requisiten u. f. w, welche in 10 Waggons verladen auf dem Lehrter Bahnhofe eingetroffen . in die Magazine des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters zu
affen.
Aus Regensburg, 6. April, schreibt man der „Allg. Ztg.: Vor einigen Tagen gelang es mehreren Alterthumsfreunden, eiwä eine Stunde nördlich von Keiheim, mitten im Wald, eine Höhle zu besteigen, welche an Größe und Tiefe alle anderen in der deutschen Juraformation bekannten übertrifft, da sie gegen 190 Fuß tief und mehr als 70 Fuß breit ist; von der rng hohl zweigen sich mehrere Gänge ab, und von der Sohle geht noch ein brunnenartiger Schacht ungefähr 30 fi in die Tiefe. Das Gestein, durch welches die Höhle hinabreicht, ist Grünsandstein und Kalk; ste ist vollkommen trocken und zeigt daher keine Tropfsteingebilde; in der Mitte hat sich durch ,, von Eben ein Erzhügel, ven mehr als 20 Fuß Höhe gebildet, welcher ehne Zweifel Reste aus den verschiedensten Perioden bis in die ältesten Zeiten birgt. Auf der Oberfläche des Hügels und ein wenig unterhalb der elben wurden gefunden; menschlichs Gebeine, der Schädel eines wil⸗
en Schweinez, Pferdeknochen und das Gerippe eines Jagdhundes, außerdem Reste von Baumstämmen und auch Kohlen. Die Tempe⸗ ratur der Höhle beträgt 17 Grad Röaumur, und dient dieselbe daher vielen Hunderten von Fledermäusen als Aufenthaltsort während des Winterschlafes. Der Zugang ist nur von oben mit Hülfe von sehr langen Leitern und Stricken möglich, doch läßt sich erwarten, daß
wendbar; sicherli
durch einen der Gänge guch ein horizontaler Eingang herzustellen ist
Zunächst wäre es wünschenswerth, daß der Erdhügel unter Leitung
von a, nn, auf dem Gebiet der Anthropologie und Archäologie untersucht und mit Sorgfalt ausgebeutet würde.
— Der Daily Telegraph“ meldet aus London, 7. April, daß der amerikanische Kapitän Boyton am Feeitag Abend sein neu— erfundenes Rettung s-Kostüm einer Probe unterwerfen werde, die nach seiner Meinung alle Zweifel an der Nützlichkeit der Erfindung zumal beseitigen soll, Seine Absicht ist, von Dover aus nach Boulogne überzufetzzn. Die Aufgabe ist nicht gerade gefährlich, sagt das ge— nannte Blatt, denn Piloten boote werden den Kapitän auf feiner ganzen Schwimmfahrt begleiten, sie wird aher Ausdauer, Kraft und Muth auf eine harte Probe stellen. Die Entfernung zwischen den beiden Orten beträgt 64 Kilometer, welche durch verschiedene Strömungen und Wasser von verschiedener Temperatur zurückgelegt werden . und 15 bis 17 Stunden lang angestrengtes Rudern ko ten werden. Das Prinzip des Rettungsanzuges ist bereits hin⸗ länglich erprobt. Kapitän Boyton hat vor Hunderttausenden von uh n gezeigt, was er in seinem seltsamen Anzuge thun kann. Er kann sich in aufrechter Stellung bewegen, Kopf und Schul⸗ tern über der Oberfläche des Wassers; er kann rudern, fogar ein kleines Segel ausspannen und sich vom Winde treiben lafsen, stch gus Stücken von Treibholz ein Boot machen; er kann sein Essen kochen und verzehren, Raketen loglassen, ein Horn blasen, einen Re⸗ genschirm aufmachen, die amerikanische Flagge aufziehen und Jei⸗ tungen lesen. Der einzige wichtige Punkt, der noch auf Löfung wartet, ist: Wie lange kann ein so gekleideter Mensch im Wasser aushalten? Der Schwimmanzug wird jedenfalls nicht bei Schiff brüchen allein seine Verwendung finden. Eine Erforschungsexpedition 3. B. damit ausgerüstet, würde den breitesten Strömen trotzen können und so eines der größten und furchtbarsten Hindernisse verschwinden sehen. Vielleicht ist das Kostüm auch für militärische Zwecke ver⸗
wird es in Zukunft noch eine bedeutende Rolle spielen. Wie ein legramm aus Paris, 11. April, meldet, hat Ka⸗ pitän Boyton die Meerenge von Calais mit dem von ihm erfundenen Schwimmapparat in einer Zeit von 17 Stunden glücklich durch- schwommen.
Reden. F Preh m- .
Berlin Verlag der Grhedition Resse h. Druc W. Eln er. Drei Beilagen
leinschließlich Börsen · Beilage),
zeigen, daß ste noch zu demselben e e e e ft t⸗
gesetzten Stunde nicht, so wird gegen dieselben in contumaciam verfahren werden.
[2525
sich wegen Körperverletzung in Untersuchnng befindet, dessen gegenwärtiger Aufenthalt aber unbekannt ist, wird hiermit öffentlich , in dem auf
anberaumten Hauptverhandlungstermine zu erscheinen ö z ö . ö ö i,. ö ö . cn, oder Nachfolgern überwiesen werden soll. aß auch im Falle seiner Abwesenheit die Verhand⸗ ö ; des Verschollenen Kunde geben können, die Kufforde— ĩ ĩ i Tönni ĩ lung vor sich gehen und eventuell erkannt werden rung, hiervon spätestens 26 dem Termine 5 . .
ut ig ĩᷣ. für den Fall
ndlich wird für den Fall der demnächstigen 1 i ĩ in⸗ 5 ann n en liegen in dem Bureau des Unterzeichneten zur Ein tigten des Verschollenen aufgegeben, i
in dem anstehenden Termine so . geltend zu machen, als sonst bei Ueberweisung des Vermögen frankirten Sfferlen mit ber Bezeichnung: „Lieferung von Baggerschuten / versehen, bis zum 30. April er. dem Unterzeichneten einreichen.
wird.
E r ste B ; i Lage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käöniglich Preußischen Sltaats⸗Anzeiger.
M S5. Berlin, Montag den 12. April 18753. R * . .
Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und daz Postblatt nim mt an: die JInseraten⸗Expedition des Aentschen Reichs · Anzeigera and Königlich Rrenßischen Ktaats Anzeiger: Berlin, 8. T. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
1. Steckbriefe und Vntersuchungs- Sachen.
2. . Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
3. Jerkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
k. U. 8. W. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
J. Literarische Anzeigen.
8. Thester- Anzeigen. In der Börsen-
9. ö beilage.
an alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureans.
E
Inserate aehmen an: die autoristrte Annoneen⸗Expedition von Rudolf Moffe in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. C., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,
.
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
Steckbriefs Erledigung. Die unterm 2. Ja⸗ nuar 1974 hinter den Militärpflichtigen, Bauersshn Augnst Heinrich Albert Bölke aus Bornim er⸗ lassene offene Strafvollstreckungs Requisitlon ist er⸗ ledigt. Potsdam, den 9. April 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Nachdem auf Grund der änklageschrift des Staatsanwalts und Be⸗ schlusses des unterzeichneten Gerichts die Unter— suchung wider die Geschäftsreisenden Bernhard Klein und Moritz Steiner, früher in Leipzig, jetzt in unbe⸗ kannter Abwesenheit eröffnet worden, well dieselben im Januar 1875 im Kreise Calbe a. S. unbefugt das Hausirgewerbe betrieben, haben wir zur münd⸗ lichen Verhandlung einen Termin auf den 9. Juli 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Schloßstraße 1, angesetzt. Die Angeklagten werden hierzu mit der Aufforderung vorgeladen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Bewelsmsttel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine anzu⸗
werden können Erscheinen die Angeklagten zur fe
Calbe a. S., den 25. März 1875.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Oeffentliche Vorladung.
Der Maler Karl Berz aus Breitenbach, welcher
den 19. August 1875, früh 9 Uhr,
Als Beweiszeugen sind angegeben: Franz Muller Hermann Pabst Malwine Lich Emma Morgenroth und Karl Bräutigam
Gehren, den 8. April 1875.
Fürstlich Schw. Justiz⸗Amt. Winter i. V.
in Breitenbach.
vor dem hiesigen Amtsgerlchte anberaumten Termine entweder in Person oder durch einen Bevollmächtig⸗ den 5. April 1873. ö. .. gewiß zu melden, als er sonst für todt erklärt und sein
auf sie keine Rücsicht genommen werden soll.
der nothwendigen Subhastation versteigert und soll das Urtheil über die Erteilung des Zuschlages am
am 31. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, verkündet werden. Auszüge aus der Steuerrolle und . sind in unserem III. Bureau ein- zusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das gin rn, bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschlie⸗ ung spätestenz im Versteigerungs. Termine anzu · melden.
Ueckermünde, den 1. April 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Subhastations⸗ Richter.
4748 Ediktalladun ö Behnfs Topeserklärung. ö Der am 18. April 1827 zu Soͤgeln, hiesigen Amtsgerichts, geborene Shiosf! Joseph Friedrich Buddemenyer, Sohn der Eheleute Heuermann erm. Heinr. Buddemeyer und Catharkne Marie lisabeth, geb. Borcherding, welcher vor reichlich 25 Jahren nach Amerika guzgewandert ist und seit dem Jahre 1855 keinerlei Nachricht über sich hier⸗ er gegeben hat, wird auf Antrag seiner nächsten
iestgen Angehörigen, welche den Vorschriften des in unserem Verwaltungs. Gebäude hierselbst, Hedde⸗ Feseßze, vom 25. Mai 1848, die Todezerklärung richstraße Nr. Ig, anstehenden 2. 9. ö. ein·
Verschollener betreffend, Genüge geleistet, aufgefor⸗ . 1st binnen Jahresfrist und spätestens in em au Donnerstag, den 4. November 1875, Varmittags 11 Uhr,
ermögen den nächsten bekannten Erben Auch ergeht an Alle, welche über das Fortleben
re Ansprüche
Malgarten, den 6. Oktober 1874. Königliches Preußisches Amtsgericht.
2521
eh zol Sibhastationz⸗ Patent.
Ludwig Maasberg gehörende Wohnhaus Nr. 522.
werth 756 , soll . 6. , . . , 11 . ier an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 20, im Wege ; ö der nothwendigen Subhastation 6. an ö. daf spst ein tei hen Meistbietenden versteigert, und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 9. September 1875, Vormittags 10 Uhr, ebenda verkündet werden. J
unserm Buregu II a. einzusehen. Alle Dielenigen, welche Eigenthum oder anderweite, 2 etzt zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das , ,, . bedürfende, aber nicht eingetragene und werden auf Wunsch nach ealrechte geltend zu machen haben, werden hiermit pialien abschriftlich mitgetheilt. ase , dieselben zur Vermeidung der Präkluston půte
aa Nathwendiger Verlauf.
Die der Pommerschen Thonwaarenfabrik und 5 Liepgarten · Ueckermünde, Aktien ⸗ Gesell⸗
chaft, zu Berlin gehörigen Realitäten, nämlich a. Ibbenbürener n ie Grundstücke zu Liepgarten nebst 3 schäfthauses für ein Kollegialgericht zu Münfter soll im Buregu der Eisenbahn · Gaumeisterei IV., Mühl⸗
verzeichnet im Grundbuch von Liepgarten Bl. 73 Nr. 1335, b. der im Grundbuche von Uecker⸗ münde Vd. J. Bl. 464 Nr. 59 verzeichnete Wiesen. sind frei bis um 19. glan nebst Ziegelei Kanal, veranlagt zur Grund. Uh steuer bei einem Gesammt · Flächeninhalt von 60 fängnisses einzureichen. Die Bedingungen liegen u⸗-Meter, nach einem Reinertrage daselbft zur Einsicht aus, auch können solche gegen Erstattung der Kopialien durch den Baumeilter E. Kersten hierselbst bezogen werden.
Hektar 2 Ar 90 O von 158,6 Thlr., zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 324 S, sollen .
in Liepgarten auf dem Ziegeleigrundstücke im Wege
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Die Subhastation des dem Bauer Friedrich
Stargard i. Pom., den 8. April 1875. Königliches Kreisgericht. Der Suk hastationsrichter.
Freyer. s
Nothwendiger Verkauf Schuldenhalber. Das dem Kaufmann Ernst Heinrich Wilhelm s
ier, Gasthof . zrundbuch Band 7 Seite 589, jährlicher Nutzungz⸗
Auszug aus der Steuerrolle, Taxe und Hypotheken-
chein, sowie die Verkaufsbeßingungen und fonftigen ein Submissions-Termin am as Grundstück betreffende Nachweifungen .. 9 15. April 1875, Vormittags 19 Uhr, inn dief⸗ seitigen Bureau — große Scharmachergasse Nr. 5 —
ens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden. Mühlhausen i. Th., den 31. März 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. d Basse.
am 24. Bial 1875, Vormittags 10 uhr,
248
Die zu dem Neubgu von 3 Kasernen für das 2466 Sell zu Pegelom gehörigen Bauerhofs Band JL. Königliche Elisabeth⸗Regiment in der Köpnickerstraße
Biatt Sf, ir. des, Grund ßuchs von Peg erw it erforderlichen eingestellt. Die Termine vom S8. und 11. Mai er. werden aufgehoben.
zum Engel, Englischer Hof, Michaelskirchplatz 17, O
sind bis zur Terminsstunde hierher zu reichen.
[2460]!
d. IVI. im Wege der
Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛc.
Bekanntmachung.
Maurer⸗ ö. Staaker⸗ ; Stein metz Arbeiten, Eisenguß⸗ Schmiede owie die Lieferung der eisernen Träger und von ca. 2000 Tonnen Cement,
00, Kubikmeter zelöschten Kalk. if Lieferung beziehen können, sind versiegelt, porto—
und 12,600 Kubikmeter Mauer sand ollen im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale,
bis zum Montag, den 26. d. M.,
Vormittags 11 Uhr, meisters Janssen zu CG ungen und auf den Bahn— C Cto. 93/4) . Elze,
Berlin, den g. April 1875. Königliche Garnison Verwaltung.
Zur Lieferung von 10,000 Kgr. Schwefel ist Donnerstag, den
le Lieferungsbedingungen liegen daselbst aus [2466
auswärts gegen Ko⸗
Verstegelte Offerten mit der Aufschrift: „nPreisabgabe zur Lieferung von Schwefel n
Den Konkarrenten bleibt es anheimgeflellt, in em Termin persönlich zu erscheinen. Danzig, den 1. April 1875.
Artillerie⸗Depot.
Suh mission. von eirca 1600 Kubikmeter ruchsteine zum Bau des Ge⸗
Die Anlieferun
Submission verdungen werden. pril a. 0, Mittags 12
b Münster, den 8. April 1875. ee, 6 Banrathj.
mittenten erbrochen.
gemäße Offerten bleiben unberücksichtigt.
Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
nannten Tage, Vormittags 10 Uhr, im Gegen wart etwa erschienener Submittenten hierfelbft statt.
für die e,, , zu Göttingen soll am Freitag, den 30. Apr
in . Büreau hierselbst öffentlich verdungen werden.
e einzusehen und versiegelte versehen bis zum genannten Termine an Uns einzu⸗ reichen.
Stationsvorstehern zur Einsicht aus und werden von — — dem Büreauvorsteher der unterzeichneten Kommission 2219 gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt.
und Lieferungen zur Herstellung eines Lokomotip—- . auf Bahnhof Sachsenhausen soll in em auf:
bruchstraße Nr. 18, hierselbst anberaumten Sub⸗ Offerten mit entfhrechender Klufschrift versehen misslongtermin vergeben werden.
r, im Bauhuregn des neuen KreisgerichtsGe= versiegelt und portofrei mit der Auf
Submi S · Offert telln ines n ,, ,, . Xr , ! . en“
zeichneten einreichen.
— — ——
2459
83 * Berlin⸗Cohlenzer Eisenbahn. EEtrecke Nordhausen Wetzlar) ! Die Lieferung von 24 Stück Tunnelrahmen mit irca 111,689 Kgr. Schmiedeeisen und 3909090 „ Hartguß soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Die Zeichnungen, Gewichtsberechnungen und maß⸗ gebenden Bedingungen können in unferer Ban⸗ Kanzlei hierselbst eingesehen, auch von da Submis⸗ sions⸗ Formulare auf portofreies Ansuchen und gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.
Submisstons Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: ⸗
„Submission auf die Lieferung von schmiede⸗ . eisernen Tunnelrahmen . bis spätestens zu dem Montag, den 3. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr,
usenden; die eingehenden Offerten werden in diefen ermine in Gegenwart der etwa anwesenden Sub⸗
Etwaige später eingehende oder nicht bedingungs⸗ Frankfurt 3 n. (Poststation Sachsenhausem, önigliche Eisenbahn⸗Direktion.
Lieferung von eisernen Saggerprähmen. Dig Anlieferung von zwei eisernen Baggerprähmen
Die Bedingungen, Zeichnung und Anschlagsextrakt
icht aus und können Kopien derselben gegen Er— tattung der Kosten bezogen werden. Aunahmeliebhaber wollen ihre verstegelten und
Die Eröffnung der Offerten findet am vorge⸗
Tönning, den 9g. April 1875. Der Königliche Kreisbaumeister. e.
v. Wicked 2611
t Bekanntmachung. Die Anlieferung von 67 Kubikmeter Sandstein oder Dolomit⸗ quadern, 1890 Kubikmeter lagerhaften Bruchsteinen, 522 Tausend Backsteinen und 48 Tausend Verblendziegeln
l e, Vormittags 11 Uhr,
Die schriftlichen Offerten, welche sich auf jede ein⸗ rei und mit der Aufschrift: a nn auf Materialien ⸗Lieferung für die Lokomotivschuppen zu Göttingen“ Die Bedingungen liegen im Büreau des Bau⸗
Salzderhelden⸗Einbeck, Arenshausen und Münden bei den
Cassel, den 2. April 1875. Königliche Eisenbahn⸗Kommission der Hannoverschen Staat sbahn.
Königliche Frankfurt⸗Bebraer Eisenhahn.
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ö 2
Die Ausführung der simmtsichen Bauarbeiten
Sonnabend, den 17. April er., Vormittags 11 Uhr
Qualifizirte Unternehmer wollen p n . Offerten rift:
an t is zur festgesetzten Terminsstunde an den Unter-
sind in meinem Bureau zur Einsicht ausgelegt, au können die Bedingungen gegen ö. 3. * pialgebühren von mir bezogen werden. Sachsenhausen, den 7. April 1875. Der Eisenbahn · Saumeister.
Eggert.
Verloosung, Amortisatisn, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.
V4 Preußische Central⸗Bodencredit⸗Actiengesellschaft.
Depot · Geschaft.
Als Depots werden angenommen baare Einlagen
und Effecten.
Die baaren Einlagen sind entweder unverzinzlich, ederzeit rückzahlbar, so daß darüber mittelst,
hecks verfüßt werden kann, oder verzinslich und gegen Kündigung rückzahlbar.
Für Deposttengelder, deren Rückzahlung mit Kündi—⸗ gung bedungen wird, erhält der Conto⸗Inhaber bis auf Weiteres:
bei bedungener ztãgiger Kündigung 23 pro anno, . l Imonatlicher, 335,
Depouirte Effecten werden zu jederzeitiger Ver⸗ fügung gehalten; die Depotscheine werden auf
den Namen des Deponenten ausgestelit.
Die Prospekte können an der Gesellschafts ⸗ Kasse,
nter den Linden 34, in Empfang genom⸗ men werden. Berlin, den 25. März 18765. Die Direction. v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.
lesen Deutsche Hypothekenbank.
; ( Attiengesellschaft ) Bei der am 8. Dezember v. J. in Gegenwart eines Notars stattgefundenen Verloosung unserer fünfprozentigen Hypothekenbriefe III. Serie sind folgende Nummern: ; Tittr. A. 3600 4ν Nr. 91. . B. 505. , JI5öz, 768, 934, gg, 97g, 1009, 1130, 139, 159i, 1637, 1723, 1383, 1885. C. 300, , 189, S204, ig, 755, 863 1119, 1681, 1731, 1593, 2473. ,, . 292
gezogen worden. Die Einlösung der gezogenen
Hypothekenbriefe erfolgt vom J. Juli d. Jab ge⸗
gen Rückgabe der Stuͤcke mit Talons und der noch
nicht fälligen Coupons parti an unserer Gesell⸗
schaftskasse — Unter den Linden Rr. 33. — Mit dem 1. Juli 1875 hört die Verzinsung auf. Berlin, den 10. April 1875.
Die Direktion.
Preußische National⸗Versicherungs⸗ 2s] Gesellschaft in Stettin.
Auf die Aktien der Preußischen National · Versiche rungs⸗Gesellschaft werden für das Jahr 1874 57 Mark Dividende auf jede Aktie vertheilt, welcher Betrag gegen Aug⸗ händigung des Coupons Nr. 30 mit beigefügtem Nummernverzeichnisse erhoben werden kann und zwar: vom 12. April er. ab ᷣ in Stettin bei unserer Geschäftskasse, Gr. Oderstr. Nr. 7, und außerhalb bei unseren saͤmmtlichen Ge⸗ nergl · Agenten. ̃ Stettin, den 10. April 1875.
Die Direktion.
Mocehmern. Lippext.
lol Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
Die nach den Bestimmungen unseres revidirten Statuts für das Jahr 1874 festgesetzte Dividende
ist mit 18 Mark — 6 x.
anf 109 Thaler Einschuß) f — gehen Einlieferung des Dividendenscheins Serie II. zr. 8 bei unserer Gesellschafts-Kasse, Alte Markt Nr. 11, vom 12. d. Mis. ab in Empfang zu nehmen. . agdeburg, den 10. April 1875.
Magdeburger
Lebens Versicherungs Gesellschaft. VV. C. Schmiiäiclt. C. Liggenma mmm.
Mit Bezug auf obige Annꝑnce igen wir erge benst an, daß die Dividendenscheine Serie II. Rr. 8 von heute ab in unserm Bureau — Unter den Lin⸗ den Nr. 58 — in den Stunden von 9g— 1 Uhr Vor mittags und von 3—5 Uhr Nachmittags bis Ende April c. eingelöst werden.
Vom 1. Mai er, ab werden die Diwidendenscheine 1 . bei der Gesellschafts Casse in Magdeburg eingelöst. erlin, den 12. April 18753. .
Die Suh⸗Direktion
Die maßgebenden Zeichnungen und Bedingungen
der Magdeburger Lebens Versicherungs · . 3 . ae,. ö II. L.. NI ler 2
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