Landtags⸗Angelegenheiten.
Die Rede, welche der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 16. d. M. in der Dis kus⸗ on über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der §. 15, 16 und 18 der Verfassungs⸗Urkunde nach dem Präsi⸗ Reichs kanzler Fürsten v. Bismarck,
Berlin, 19. April.
denten des Staats⸗Ministeriums hielt, hatte folgenden Wortlau
Meine Herren! Nachdem Sie von Seiten Präsidenten in großen Linien die Gesi die zu dieser Vorlage geführt haben, mentlich im Hinblick auf den Gan von Einzelheiten zu berühren Präsidenten: daß die Staatzregierun einer Borlage geschritten ist, durch den Gang der Verhandlungen übe den letzten Jahren am besten bewahrheitet. Staatsregierung erreichenden
möglicherweise erreichen können, und in Achtung der Verfass mancher Zweifel ungeachtet, diesen Weg betreten. einverstanden erwähnten Artikel, ĩ vorgeschlagen und angenommen wurde, formelle Annahme die Mitte der Gegner heraus — ich von Schorlemer⸗-Alst — bereits die Nichtigkeit dieser Aenderung d scheint mir, zuerst Seitens des Maigesetzen des Jahres 1873
Verfassung nicht diesen Ausführungen sofort entgegengetreten. Hoffnung, daß diese Ausführung mehr ein die man im parlamentarischen Leben anwe Ich bin darin getäuscht worden. um vollkommen geworden ist, die
des Herrn Minister⸗ chtspunkte haben zeichnen sehen, wollen Sie mir erlauben, na⸗= g der heutigen Debatte eine Reihe ist der Satz des Herrn Minister⸗ g erst nach ernster Erwägung zu Verfassungsänderungen, gewiß ber die Artikel 15 und 1s in Anfänglich ging die
Verfassungsänderung, Verfassungsänderung, ungsurkunde hat sie, Die Staatsregie⸗ erklärt 56 6 3 ohen Hause obschon doch, gehabt hatte, meine, es war der Hr. Abg. Frhr. eine Deduktion gegeben wurde, die arthun sollte, und obwohl — es g. Reichensperger — selbst
auch nach geänderter Verfassung Ich bin damals Ich trug mich mit der Moment der Taktik sei, als etwas Anderes. Sicherlich aber wird das zu beweisen, daß es der Staatsregierung ni se Vorlage zu machen.
Aber, meine Herren, der gegenwärtige Es sind gerade
rung hat
ser Aenderung statt
Augenblick zwang, die die letzten Momente gewesen, uf das schärfste und schreiendste nationen von anderen S den eigenen Standpunkt mit ellen, und solche Klarstellung — immer das Beste zu hoffen — Staatsregierung am allerbesten und Grenzen zwi und die Be⸗
Vorlage zu machen. in denen sich die bekannten Gegensätze a zugespitzt haben. Gegenüber den Ema war es ein entschiedenes Bedürfni ganzer Energie und Festigkeit klarzu von ihr ist im ersten Kampfe geschieht nach Auffassung der treffendsten durch den Gesetzentwurf, der da fagt: Die schen eurem Gebiet und dem unsern regelt das Gesetz, des Staates habt, Anderes! enen Emanationen,
iß bei dem Ernste des Kampfes. liegen aber denn doch vor; sie icht anerkennenden Weise gewürdigt, na⸗ t. daß das Verhalten der Mitglieder des Cen⸗ bei der Berathung der kirchenpolitischen Anschauungen mit daß die durch den Beunruhigung in das
im Rechtsleben
Satz auszusprechen ich glaube, ein entschiedenes Bedür Praktische Gründe, sind heute in einer etwas n mentlich der eine Gesichtspunk trums, um es kurz zu sagen, das Verhalten derjenigen Presse, die in ihren den Auffassungen des Cintrums ÄÜbereinstimmt, Satz, diese Gesetze seien verfassungswidrig, eine Meine Herren, es ift das der Fall! Wir wissen ehen es ja — anderer die die Stimmung im Lande gegen die Wir können nicht gegen alle diese Schritten vorwärts kommen.
fortwährend falsche Deutung des „Du sollst Gott mehr gehorchen als den Men berichtigen, es ist uns nicht möglich,
meine Herren,
Land hineintrugen. recht gut, daß Agitationsmittel giebt, Gesetzgebung erregen und festigen. Agitatsonsmittel mit entscheidenden Es ist uns nicht möglich, die
es noch eine Masse — wir s
den Satz überall wirkunge⸗ handelt sich bei jenen Gesetzen und der Befolgung g der Gesetze Gottes; aber, meine tig sind, das entbindet uns nicht von der Pflicht, da wir die Möglichkeit dazu haben, die Wurzeln solcher Agitation und Aufregung abzugraben.
Und, meine Herren, ist es denn wirklich für so leich wenn der Hr. Abg. von Schorlemer etwa sagt: 18 in ihrer neuen Fassung sind entweder etwas nichts änderndes, oder sie sind etwas, wovon der zweite Satz den ersten aufhebe oder Abg. Reichensperger sagt: inzwi—⸗ Mai 1873 publizirt, aber die Maigefetze die Ihr eben noch in der letzten Lesung oder wenn der Abg. Windthorst— setz über Verwaliung der Bisthümer, gangenen Jahres und in diesem mögensverwaltung uns neulich noch dem Gesetz über die E der Staatsleistungen an den katholischen Klerus dieselben gegenwirft, immerfort and immerfort? immer überzeugt gewesen, daß, Reden halten, daß sie nicht dara
los zu machen: es jener Gesetze um
eine Verletzun Herren, daß wir nicht allmäch
t zu taxiren, die Art. 15 und
umgekehrt; oder wenn der Hr. schen ist zwar das Gesetz vom 5. sind doch verfassungswidrig, beschließen wollt Meppen dem Ge⸗ dem Ergänzungägesetz des ver⸗ Jahre dem Gesetze über die Ver⸗
Worte ent⸗ Meine Herren! wenn die Herren vom Centrum ihre uf gemünzt waren, um die Ueberzeu⸗ es oder der Staatsregierung umzustimmen, sondern le— um draußen gelesen zu werden — und nun, meine Sie dazu, daß es das kirchliche Gebiet Agitation sich bewegte, deutschen Volkes daß dazugesetzt wird von Seiten des ültig, — ich denke, meine Herren, so werden Sie der Staatsregierung kt nicht leicht, sondern heut zu Tage die Encykliko, auf
gung des Haus diglich darum, auf dem diese erinnern Sie sich der Empfänglichkeit und erinnern Sie sich noch, Papstes, jene Gesetze sind un wenn Sie das zusammenfassen, Recht geben, wenn sie diesen Pu echt schwer nimmt. : die andeutend hingewiesen, ist schuldiges geworden derselben vielfach beglückt. Gestern man die Bedeutung des Wortes der Komposition mit „ovum“: heitern Interpretation wenn ich richtig notirt habe, das Wort Hrn. Abg. Reichensperger wirksamkeit nach einer bestimmten Richtung hin“ gebraucht wor⸗ Uebersetzung des Wortes Uebersetzungen vergleichen, die der West⸗ ia“ und wie die Blätter sonst heißen, Diese lauten: Diese Gesetze sind h la tive 8 n., den das Wort Es ist aber, meine Her⸗ wenn in den Motiven des die Gesetzgebung in dieser Bei dem Ernste der 3 Staate nicht zugemuthet werden, daß in gewissen Richtungen,
Ja, freilich, meine Herren, je länger desto mehr, etwas ganz Un— Wir werden mit philologischer Interpretation hatte ich das Vergnügen zu hören, daß „irritus“- am besten kennen lerne in
„irrite ovar, „Windeier'. Dieser
irritus von dem in der Bedeutung: „die relative Un⸗ wollen Sie dirritus“ mit den anderen fälische Merkur“, in die Welt hinausgeworfen haben. ungültig. Das wirkt und p Unwirksamkeit nach einer bestimmten Richtun darum läßt auch diese Interpretation den Schaden, „ungültig? im Lande angerichtet, bestehen. ren, auch mit vollem Bedacht geschehen,
Gesetzes davon gesprochen worden ist, daß sten Zeit freie Bahnen gebraucht.
die „Germania“
ackt ganz anders, als eine
wahrlich dem Gesetzgebung, wenigstens zusammenbindet, wie es ihm möglich ist, wie er es aus anderen rten kann und eine solche Verschnürung liegt in Ich bin keineswegs der Meinung,
esetzungsweg zu
frei brauchen muß, Rücksichten verantwo der Bestimmung de
betreten, d
g des Artikels 15. cht in die Lage kommen könnten, einen ; : chtiger Interpretation gegen die jetzige Ver⸗ Sie wissen, meine Herren, ich habe Einstellungsgesetzes bereits ange⸗ rn. Abg. Windthorst jenes Entwurfs hervortrat, ng gewisser Gelder zu künf⸗ Ich habe damals anerkannt, dieses rfassungs änderung fordern, während
er auch bei ri egen Art. 1951 solchen Fall aus Anlaß des Sie kennen meine Bifferen , die bei Gelegenheit des wo es hieß, daß die de tigen Gesetzen vorbehalten bleibe.
Gesetz kann möglicher weise eine Ve
it d Gl en z mit dem finitive Verwendu
der Abg. Windthorst (Meppen) meinte diese bloße Möglichkeit be⸗ gründe für diesen Augenblick bereits die Forderung. Nun, meine Derren, es wären ja noch andere Fälle und Gesichtspunkte zu denken, um deren Willen die Staatsregierung glauben könnte, sie brauche die Aufhebung der Beschränkungen, die in Art 15 der Verfassung liegen. Nicht blos also theoretische, fondern unmittelbar politisch wirkende Gründe sind es gewesen, die sie zu dem Entschluß geführt haben, Ihnen diese Vorlage zu machen.
Man muß, meine Herren, wie mir scheint, auch das Gute be⸗ nutzen, was Einem etwa der Gegner bringt, und wenn ich von mei ner Person spreche, so werden Sie glauben, daß ich nicht Unrecht thue, wenn ich den Herrn Abg. v. Gerlach für meinen Gegner halte. (Der Abg. v. Gerlach macht eine zustimmende Verbeugung ) Nichts⸗ destoweniger habe ich geglaubt, wo ich Gutes in seinen Vorträgen finde, davon Gebrauch machen zu müssen. Freilich überrascht es mich dabei, . der Herr Abgeordnete sich felbst untreu geworden ist, denn ist die Rednerliste, die mir mitgetheilt wurde, richtig, so steht er Unter ben Gegnern der Vorlage, und ich sollte doch meinen, er müßte für die Vorlage sprechen. Meine Herren, als im Jahre 1849 bie Verfassungsurkunde vom Dezember 1848 der Revision der damaligen Ersten Kammer unterlag, da fanden sich in dem Ausschußbericht, dem Bericht des Centralausschusses jener Kammer über bie hier in Rede stehenden Artikel folgende Worte:
Selten werden wohl in wenigen Zeilen zweier kurzen Artikel so folgenschwere Grundsätze ausgesprochen und anerkannt, wie es durch die Artikel 11 und 12
— das sind die jetzigen Artikel 12 und 15 — der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848 geschehen ist. Ihre Tragweite ist gewiß jetzt noch nicht klar zu übersehen, ja kaum annähernd zu berechnen.
Und derselbe Ausschußbericht setzt dann fort:
Zusicherung und Zugeständnisse, wie sie in diesen Artikeln ge⸗ geben sind (mögen auch die Ansichten über deren Heilsamkeit noch theilweise auseinande gehen), gehören jedenfalls zu den Ereignissen, welche, einmal geschehen, kaum rückgängig gemacht werden können.
Und nun, meine Herren, gegenüber diesem Ausschußbericht be⸗ antragte der damalige Abg. von Gerlach in der Ersten Kammer an Stelle jener Artikel zu setzen:
.Das Verhältniß der christlichen Kirche und der übrigen Reli⸗ gionsgesellschaften im Staate zu ordnen, bleibt besonderen Gesetzen vorbehalten.
und er gründet sich auf den sehr wichtigen Satz des Berichtes des Centralausschusses, daß die Tragweite dieser Artikel gewiß nicht klar zu übersehen und kaum annähernd zu berechnen fei. Ja, meine Herren, Hr. v. Gerlach sprach damals ein wahres Wort. Nun bin ich allerdings nicht gerade ganz einverstanden' mit seiner Argumen⸗ tation in allen Theilen, denn dies war vielleicht stärker gerichtet gegen den jetzigen Artikel 12 als gegen Artikel 15. Aber ich bin doch 4 der Meinung, daß er bei seiner Ausführnng gegenüber dem Satz, da gewisse Dinge, wenn einmal geschehen, kaum rückgängig zu machen seien, wiederum ein sehr beherzigungswerthes Wort gesprochen hat. Er sagte: „Unsere, als der Legislatur, Pflicht ist es, recht eigentlich verderbliche Maßregeln, die kaum rückgängig zu machen sind, dennoch rückgängig zu machen. Nun, meine Herren, ganz in diesem Sinne thut die Staatsregierung ihren j'tzigen Schritt, sie ist davon durchdrungen, jener Artikel in seiner bekannten Fassung war in der That ein Schritt von verderblichen Folgen, und deswegen muß er zurückgethan werden. Und nun darf ich mich allerdings wohl wundern, daß der Abg. v. Ger⸗ lach auch diesmal zu ineinen Gegnern gehört.
Meine Herren! Der Hr. Abg. Brüel ist auf die evangelische — nein, er ist zunächst übergegangen auf —= wie soll ich mich ausdrücken — auf die Trennung, — etwas bange zu machen; nämlich er meint — und das ist eine Tendenz, die auch draußen von gewissen Blät— tern befolgt wird —, wenn einmal ein Verfassungsartikel gestrichen würde, so könnte das Streichen plötzlich zu einer wohlttätigen und angenehmen Beschäftigung werden. Meine Herren! Ich könnte denken, gegenüber dieser Sorge werden die Nothwendigkeit des Zu⸗ sammenwirkens dreier Faktoren, auch die Nothwendigkeit — der Rück⸗ blick auf die Vergangenheit und die Motive, welche zu dieser Strei⸗ chung eventuell führen, einige Garantie bieten. Ich möchte nur in Bezug auf die beiden Artikel, bei welchen er seinem kirchlichen Stand⸗ punkte nach mit einer gewissen Vorliebe stehen geblieben ist — nämlich die Artikel 24 und 22 der Verfassungsurkunde betonen. Diese Ar⸗ tikel gelten ja noch gar nicht, deswegen ist es nicht möglich, die be⸗ treffenden Maßnahmen, über die ich schon Rebe gestanden habe und jederzeit Rede stehen kann — auch heute, wenn ich die Verhandlungen nicht verzögern wollte — nach dies'n Artikeln zu messen, sie binden noch nicht. Hr. Rrüel ist dann auf die evangelische Kirche gekommen und hat die Meinung zum Ausdruck gebracht, daß dieses Gesetz eine Beleidigung der evangelischen Kirche enthalte. Mein? Herren, eine grundsätzliche Regelung führt, wie ich glaube, mit Noth⸗ wendigkeit dahin, nicht blos für die katholische Kirche einen Strich zu machen, sondern für alle Religionsgesellschaften. Der Heir Ab⸗ geordnete hat aber, glaube ich doch, mit großem Unrecht der Staats— regierung, die nur ein wohlwollendes Wort in den Motiven fur die evangelische Kirche gehabt hat, den Vorwurf der Beleidigung gemacht. Bin ich nicht vielmehr am Ende in der Lage zu sagen: seine Worte beleidigen die evangelische Kirche? Hat der Herr Abgeordnete nicht davon ge⸗ sprochen, es werde der evangelischen Kirche ein verächtlicher Fußtritt? ertheilt? Hat er nicht gesagt: die Mittel, die zur Aufbesserung der Einnahmen der evangelischen Geistlichen in dem Etat bestimmt worden sind, scien weiter nichts als Futter aus der Hand“ — ich weiß nicht des Staat es, oder des Kusltus— Ministers? Ich denke, wer so von der evangelischen Kirche spricht, der darf sich den Vorwurf der Beleidigung eher auf sein Konto schreiben als die Staatsregierung in den Worten, die ste gesprochen hat hier in den Motiven. Meine Herren! Der Herr Abgeordnete ist aber mit uns einverstanden, daß diese Artikel der evangelischen Kirche bisher gar nichts genützt haben; der Art. 16 betrifft sie nicht, der Art. 18 ist füuͤr ste noch nicht zur Anmeldung gekommen. Wo hat ihr nun wohl der Art. 15 bis auf diesen Augenblick als Art., 15 geholfen? Ich weise zunächst auf seine Heimathprovinz, nämlich auf die Heimathprovinz des Hrn. Dr. Brüel. Ist es der Art. 15, dem die dortige Kirchenverfassung ihre Entstehung verdankt? Meine Herren! Es ist ein Spezialgesetz, das die dortige Kirchenverfassung gegründet hat, das hie dortige Kirchenverfassung gegründet hat noch vor Einführung der Verfassung. Hat der Art. 15 in Nassau, in Hessen und Schleswig. Holstein eine Frucht ge⸗ tragen? Findet sich nicht noch immer an oberster Spitze für diese Landestheile in derselben Person vereint halb Kirchenregiment halb Staalsregiment? Meine Herren, für unsere evangelische Kirche in den alten Provinzen — es ist wahr — ist eine besondere Kirchenbehörde an die Spitze der evangelischen Kirche gestellt worden. War aber dazu wohl der Art. 15 nöthig? War nicht, ehe der Art. 15 existirte, wenn auch mit einem ephemeren Dasein, der prinzipielle Vor⸗ läufer des evangelischen Ober Kirchenratht, das Ober⸗Konsistorium bereits ins Leben gerufen? Meine Herren, allerdings ist eine Synodalordnung der Kirche durch den Inhaber des Regiments der Kirche gegeben, von dieser angenommen und bereits theilweise hier sanktionirt worden. Meine Herren! War um diefes Schrittes willen der Art. 15 nöthig? ist nicht bereits im Jahre 1846 — vor der Ver— fassungsurkunde — durch die damalige General⸗Synode eine Ver⸗ fassung der evangelischen Kirche berathen worden, von der ich eben nur sagen kann, hätte es doch Gott gewollt, daß wir sie damals be⸗ kommen hätten. Meine Herren! Das Spezialgesetz vom 10. Sep⸗ tember 1873 auf der einen, das vom Jun vergangenen Jahres auf der andern Seite ist es gewesen, wag der evangelischen Kirche geholfen hat — und wenn ich so die Thatsachen gruppire, dann denke ich auch den Herrn Abg. Richter beruhigt zu haben. Ich hahe ihm gezeigt, welches Geistes Kind die preußische Gesetzgehung gewesen ist, welcher Sinn bei den Inhabern des Kirchenregiments in Preußen vor der Verfa sungt⸗ urkunde gewaltet hat, und ich denke, wenn das ohne die Ver n ohne Art. 15 damals so gewefen ist, so wird er nach den energischen Schritten, welche inzwischen geschehen , und die den Beifall der
evangelischen Kirche im Großen und Ganzen erhalten haben, nicht
g für die sämmtlichen Provinzen vor das Haus getreten wenn dies möglich gewesen wäre, sie hat aber nachzuweisen gesucht, eines Theils der Provinzial n, nun durch dieses Gesetz einen zu gebende Gesetzgebung eine reale Wahr⸗ ablonenmäßig zu zurde die Kommunal⸗ falen schon jetzt vorzulegen, als Hauptschwierigkeit ablonenmãßig ; Stenuerverhältnisse seien von denjenigen Pro- g gelten solle, daß ge—⸗ mit einem Schlage die . Ich glaube fürchtungen unmöglich maßgebend die allerdings als Muster, aber keines- Details dienen soll, entgegenzutreten. Erwarten gegen die habe nicht recht heraussehen servativ ist, ich glaube, es n Grund der Ablehnung. zu viel Gesetze hätten, und rovinzen mit Ruhe und a, meine Herren, von diesen Gedanken daß, wenn man die Mauern eines r mit viel Ruhe und Sorgsam⸗ auch ein Dach bekommen soll, die Provinzialordnung ab⸗ lebendige Thätigkeit treten,
anschließen Justizverwaltungsseite Kompetenzkonflikte, auf welchem sie sam funktioniren sollen, werden dazu dienen, und daneben noch fortbestehenden Inflitu— betheiligt ist, gsangelegenheiten zu eine Provinzial⸗ ; der Verwaltunga⸗ damit die Provinzen ihre volle Lebens. Dies Alles, meine wenn Sie die Provinzialbrdnung jetzt hältnissen soll die Provinzialordnung rauf rechnen Sie denn wohl? auf eine Ministeriums? auf Jahre
mehr zagen, sondern in der That bei ist, auf demselben
sich wirklich der Ueberzeugung hingeben: es wird der Gesetzgebung, die in Aussicht genommen worden Wege weiter fortgefahren werden. — R ch möchte doch auch den Herrn Abg. Brüel bitt etwas im Gedächmniß zu halten. e seltsame Zumuthung, zutrauen zu wollen, daß es ihr e diesen Dingen mehr zu herrsch sie eben um des Staates wille sonst Anlaß gewesen,
daß ich mich nach d
eiue wahrhaft dornenvolle Thätigk zu vereinigen, Empfindung, achen, die jedem Kultus vielleicht noch mehr, als Sie also: die Annahme,
nöthig ift, als es erfo fen, was er durchaus bedar Verhältnisse,
Dem Hrn. Ab
vereinfachen und dasjenige, ist, in das glatte Geleise pt nicht wundern, daß solche Organi erscheinen und vielleicht sind. Ich gla n Erfindungen auf dem Gebiete der ihren Zweck tzt werden
das jetzt noch holperig und uneben Darüber muß sationsgesetze anfangs es ist der Gang Maschinerie, daß
die Kunst liegt darin, und die Handhabung derselben die Ver ch, bin überzeugt, wir werden, t ins Werk gesetzt haben, mit etzgebersz, als auch von Seiten zuführen haben, zu einer gröͤße⸗ s Zweckes gelangen, welcher von . . ; er angesehen wird. Sie müssen die Provinzialorbnung anne Sie dürfen keinen gro
— Nachdem die Virch Ordnung angenommen war Graf zu Eulenburg:
Ich will eben so kurz sein keinen Illusionen hingeben. brauchen Sie nicht durch ein Landgemeindeordnung für di was die Regierung in Angriff nimmt, das Daß diese Gemeindeordnung zu densenigen Ge vor der Hand noch hinaus geschoben we den Tag gelegt, Bestimmungen
Gewerbe und Sandel.
sammlung des Berliner Bankvereinz Prüfung der Jahrezzrechnun⸗ Gewinnvertheilung er⸗ girt und die vorge—⸗ eine Dividende von g an die Aktionäre, r Konsortialgeschafte neue Rechnung vor⸗ statutenmãßig en Franz Alt⸗
ervorgehoben worden ist, da an die Arbeit gemacht haben Zustandekommen auch nur ordnungen den Vortheil habe, daß ma auch den anderen Pro Darin liegt meiner Ansi cht der Regierung sch s als ich gedrängt wur
kommen wird. In der Generalver
vom 17. d. M. wurde gen, der Bilanz und der Anträge übe stattet; demnächst wurde d ene Dividende genehmigt.
138 366 Thl
sich ũůberhau Bericht über die Es ist, wie mir vor⸗ der Staatsregierung zumuthen oder in besonderes Vergnügen mache, in en und mehr zu befehlen, Es ist ja wohl schon hauptung auszusprechen,
in der That Doppelfunktion in sich nicht eine individuelle ausgewachsen aus den Minister ebenso drückend sein würde, mir drückend geworden ist. Ich denke die Gesetzgebung möchte weiter gehen, als es ch ist, um dem Staate dasjenige zu schaf⸗ f, ist eine Annahme, Erfahrung und verständige Er g. Brüel kann ich noch eine Beso durch Bestätigung seiner Auffassung neh liches Diktum von mir selbst erinnert. n ganz richtigen Gedankengang, wenn er hoffte, ich habe nen unpassenden und um deßwill legung besonders zugänglichen Ausdruck als das Wort Belieben“; „gerechte Ermessen“. Korrrektur Der Hr. Abg. Brüel ist gleich wie der Hr. Abg. Reichensperger auf den zweiten Sa gegangen und es wird deshalb erlaubt gedruckt vorliegt, nämlich den zweiten ins Auge zu fassen. tes, glaube ich, bereits Theiles des Artikels
er Vorstand dech Darnach kommt 16 50 8 pro Aktie zur Vertheilun ] werden der Spe überwiesen und 3029 Thlr.
getragen. Bei Punkt 4 der Tag ausscheidenden 4 Mitglieder des Aufsi Reiff erscheid., Adolf Ritte v. d, Heydt und Direktor Pr. K gewählt und Herr Kaufmann
Baron Louis v. Haber neu gewählt.
ordnung fand durch Vorlegung des v Penstonsfonds für die Ange
Anhalt für die ewinnen würd eit, aber keineswe verfahren, und ich habe damal Rheinland und
kommt, ein sie zuerst, komplizirt in Thätigkeit gese durch tieferes F einfachung derselben herbe wenn wir die ganze Organisation er der Zeit sowohl von Seiten des Gef derjenigen, welche die Gesetzgebung aus ren Einfachheit und zur Erreichung de allen Seiten als ein wünschenwerth meine Herren,
in dem Sinne:
gs die Absi
zialreserve fũ werden auf g wurden die raths die Herr itter von Schenk, Freiherr Ed. Steiner durch Akklamation wieder- alske an Stelle des Herrn Punkt der Tages⸗ Aufsichtsrathe festgestellten stellten des Instituts seine
gesetze für
meinerseits die Be Hauptgrund
er Zeit sehne,
graf zu Salm der westlichen Provinz verschied vinzen für welche die rade diese Rücksicht die Sache für die
meine Herren,
sondern eine Empfindung her Ich glaube,
n hmen, d. h. ben politischen Fehler machen.
owsche Resolution zur Provinzial⸗ erklärte der Minister des Innern
ich will bitten, daß die Herren si Der gute Wille ist ja vorhanden, d e Resolution hervorzurufen, aber ob die zen das erste sein wird, ß ich sehr bezweifeln. genständen gehört, die rden könnten, haben
ige Provinzialo egierung abhielte, ganze Monarchie einheitlich z
ausgesprochenen Be Statuts eines
Erledigung.
In der Generalversammlun für Wagen bau (Jos. N verlesen, wonach das Geschäf lichen Nutzen gearbeitet hat. macht, wurde der Rest von 4 ben, und kommt da
sein können, um einer Gesetzgebung, wegs als Modell für die künftigen r. Abg. Frhr. von Heerem me der Provinzialordnung. Ich können, ob sie ihm zu liberal oder zu kon giebt für ihn vielleicht sonst noch eine amentlich aber hebt er hervor, daß wir
daß man an die Gesetzgebung über die P Sorgsamkeit gehen müffe. J bin auch ich beseelt, Hauses aufgebaut hat, keit daran denken darf, ob dafselbe
und dieses Dach ist für die Kreisordn solut. Unsere Kreisordnung kann nicht in rovinzialordnung nebe rganisgtionen, Kreisausschůsse und ngch ihrer wirklichen Verwaltungsseite ohn ohne Reibungen und in voller Kenntniß des Feldes, arbeiten, lebendig und wirk die bis jetzt eingeführten, tionen zu vereinfachen, Weg klar weisen, den er in Verwaltun brauchen zu diesem Zwe Einrichtung
n 86 der Aktien ⸗Gesellschaft euß) wurde der Bericht . 3 t in dem abgelaufenen Nachdem bedeutende 928 Thlr. dem Rese her eine Dividende pro 18
die weiter trägt, als wägung rechtfertigen. rgniß, die er zu hegen Er hat mich an Meine Herren,
an spricht wider Jahre ohne erheb⸗ Abschreibungen ge⸗ rvefonds überschrie⸗ nicht zur Ver⸗
Lenden des Auffichtsraths der Berliner ktien⸗Gesellschaft in der General— beziffert sich das in 1874 erzielte ktion gegen das Vorjahr, welches einer bedeutenden Unterbilanz ugenommen, auf 18.145 Thlr., wo⸗ g des vorjährigen Defizitzs in An—= zu Abschreibungen verwendet und ug vorgetragen werden.
e alten Provin
en einer unrichtigen Aus⸗ bald verbessert. Ich sprach was allein richtig wie er gewünscht
ihn beruhigt. Abg. Richter und der Hr. tz des Gesetzentwurfs ein⸗ sein. das Amendement, welches Satz des Artikels zu streichen, Meine Argumentation wird Ihnen ein doppel⸗ ergeben haben in Bezug auf den Sinn dieses einmal, daß die Staatsregierung ein gewisfes Gewicht darauf zu legen meinte oder legen zu soll scharf die Bedeutung der Gescetzgebung dem usdruck gelange; sodann daß sie einen ande⸗ ren Gedanken, eine andere Bedeutung mit dem zweiten Satze des Ar- tikels nicht verbunden hat, als die, die der Hr. Abg. von gen Amendement zum Ausdruck zu bringen suchte, den ˖ den ich hier wiederholentlich und vielleicht mit fe zum Ausdruck gebracht habe, die die Kirche von ihrem Stand
Nachdem vom Vorsi Weißbier ⸗ Brauerei / A versammlung erstatteten B Reinerträgniß, trotzdem die Produ die Gesellschaft bekanntli n hatte, nicht an Umfang 3 von 10,454 Thlr. für die Deckun spruch genommen, 7419 Thlr. 241 Thlr. auf neue Rechnu
— Nach dem Geschäftsbericht der in Frankfurt a. M. betrug der Ge Ganzen L 530,361 Fl. Dem
Steuern 26, 670, auf Depositen 23,731 188,368 Fl, vergütete Provisionen in lau eigener Effekten⸗Verlust, Verlust und A geschäfte 82, 039 Fl., Abschreibung dubio Mobilien. Konto fox. Abschreit gewinn 878,830 Fl., S8, 830 Fl. die Aktionäre und der
schon dadurch
ich meine aber, Kreisordnung
ließ aber sofort folgen,
habe also, aufgenommen
und Regulirungsbestimmungen um in der Kreisordnung keine vielleicht die Städteordnung; gelegt werden muß, um die Provinzialordnung, mit den
daß in aller nächster Zeit, die ländliche Gemeindeordnung ᷣ Reihe kommen wird. Aber an die Sache vorwärts zu bringen, dürfen die
betreffend die AM an den g⸗Holstein nahm Finanz⸗Minister
man nicht meh I Ergänzungs⸗ das Gemeindewesen nothwendig Lücke zu lassen. Eine andere Frage ist ich glaube, daß bald Hand ans Werk Städteordnung mit den Einrichtungen de Bezirksaugschuͤffen in Verbindung zu setzen. Sowie die Sachen liegen, glaube ich, wozu ich die nächste Session rechne, für die alten Provinzen nicht an die meinem guten Willen, Herren keinen Augenblick
In der Berathung über den Gesetzentwurf, Ueberweisung einer Summe von 4500 060 Provinzial⸗Verband von Schleswi der Vize⸗Präsident des Staats⸗MinisteriLu Camphausen, nach dem Abg. Wachs das W gierung geht von der Auffassung schon mehrmals von uns behandelt eine verschiedene sein kann. aube im Jahre 1868 sie erkennt aber auch liche Momente geltend gen vom politischen ein Zeichen versöhn⸗ Wir hoffen, daß mit diefer die ja der Auffor⸗ n neuer Ausgangs- en sein wird, daß
r Wohlsein n Provinzen.
wenn nicht die Alle diejenigen
Dentschen Vereinsbank Gewinn des Jahres 1874 im gegenüber stehen im Soll: Unkosten Reisespesen 2c. 6022 Fü, vergůtete „Konto⸗Korrent⸗ Zinsen Konto fender Rechnung 26,119 Fl.. bschreibung auf Konsorttal⸗ ser Forderungen 100 000 F Bilanz ⸗Konto⸗Rein⸗ Der Reingewinn von Dividende für
daß klar und 196,148 Fl.,
Gegner gegenüber zum A und Jedem, gehen hat. seinem damali selben Gedan ähnlichen Worten wenn ich verglich die Ansprüche, punkt aus und vermöge der Aufgaben, die ste zu lösen haben, ziehung auf dessen Rechtsleben macht. Ich kann Ihnen nun zugeben, chtspunkt kann vielleicht eine gewisse po⸗ Hauptsache ist aber immer, daß es klar punkt wird von der Staateregierung eingenommen, das wird bereits auf Streichung so kann mir
gerichte, und wir brauchen, thätigkeit entfalten können, Herren, stellen Sie in Frage, Unter welchen Ver
wie im Entwur Dotationen. zusammen 1.536 351 Fi? D
vertheilt sich mit 874,900 Fl. — 45 *
Rest wird auf neue Rechnung ü
Verkehrs⸗Anstalten.
chttt aus Stargard vom 17. April: Der Seitens gard-Posener Eisenbahn gegen die unter Oberschlesischen Eisenbahn hn vor circa 3 Jahren an⸗ 98 der aus dem Pensiongskassen⸗ te ist nunmehr durch Erkennt⸗ zu Gunsten der Klägerin end⸗
Mittheilung zu, daß die Ablauf der Konzeffionz⸗ dem Betriebe werde übergeben werden
Weser“ vom Nord⸗ ingetroffen.
Meine Herren! Die Staatsre aus, daß über die Frage, die worden ist, die Rechtsauffassung Rechtsauffassung, von der die Staatsregierung, ich gl ausgegangen ist, an der hält sie auch heute noch fest, an, daß für die entgegenstehende Auffasfung doch erheb gemacht sind, sie wünscht aber vor allen Din Standpunkt aus, der Provinz Schleswig-⸗Holstein lichen Entgegenkommens zu gewähren. entgegenkommenden Haltung der derung dieses Hohen Hauses entspricht, nunmehr ei punkt für unsere gegenseitigen Beziehungen gewonn dieser Gegenstand des Unfriedens verschwinden wir vinz sich überzeugen wird, wie die Staatsregierung sich i ebenso kräftig angelegen sein läßt, als wie das aller übrige
denn zu Stande kommen? wo der Alnsicht Ihrer Ablehnung schoben und damit das ganze Gebäude, errichtet haben, ohne diese Spezlalgesetze, welche Hr. M hat, und an die sich noch eine ganze das Schulgesetz, die Wegeordnung werden. Wir würden uns damit so lange nicht als bis wir mit der Provinzialordn Wedell behauptet, daß die Kreisordn lange fungire, daß man sagen könne, sie nicht gerade widersprechen, ich will schon so breit und tiefgehend sind, kommen dürfe; allein, wenn die Provinzialordnung und die hinzukommt, die Kreisverwaltung,
über dem Staate in Be hat nur darin enthalten meine Herren, der erste Gesi litische Bedeutung haben; die und deutlich ist: gegenüber den Prätensionen ich kann mich mit dem Satz trösten: ausgesprochen
sein sollen. Provinzial⸗
einer Pensionärin der Star Verwaltung der Königliche stehende Pensionskasse der erstgenannten Ba gestrengte Prozeß wegen Aufrechthaltun Statut von 1845 hervorgehenden Rech niß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichtes
gültig entschieden.
Der „Berl. B. Ztg.“ geht die Kreuzburg-⸗Posener Eisenbähn mit frist, also im Juli d. J.
New- York, 17. April. Der Dampfer deutschen Lltyd ist gestern Abend 7 Ühr hier e
wir bis jetzt iquel angeführt Anzahl anderer anreihen ließe: in infinitam vertagt beschäftigen können, ung fertig sind. Warum Hr. von S-Institution noch lange nicht so abe sich bewährt, so will ich ihm nicht sagen, daß die Erfahrungen daß daran kein Zweifel mehr auf— davon bin ich überzeugt, daß, Verwaltungsgerichtsorganisation die Kreisordnungsausführung sich
Oeffentlicher Anzeiger.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
Theater - Anzeigen.
Familien- Nachrichten.
Submission.
Es soll die Lieferung von:
S999 Filzplatten und 5600 messingenen Holzschrauben für die hiesige Königliche sion vergeben werden. daher aufgefordert, genau bezeichnete Proben bis spätestens den 25. April er, und ihre Preis- forderung pro Stück resp. vro Groß bis zu dem auf Dienstag den 27. April er. Uhr im diesseitigen Geschäftslokale anbe— raumten Termiue versiegelt und mit dem deutlichen Vermerke auf der Adreffe: „Submisston auf die Lieferung von rc.“ an die unterzeichnese Direktion Die Lieferungsbedingungen, welcher jeder Bietende zu unterschreiben oder in seiner Offerte als maßgebend anzuerkennen hat, sowie Prohe-Holzschrauben, liegen im Bureau der Fabrik zur Einsicht aus und können auf Erfordern gegen Vergütung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt
Spandau, den 14. April 1875. Königliche Direktion der Pulverfabrik.
der Stand n Direktion der
Gegenwart
Bestimmteste Artikel allein. . widert werden, ist etwas Selbstverständliches, Artikel wegfallen, so ist, ich möchte nicht gerade sagen, ein Vakuum da, sondern (s gilt dann das, was jetzt Gesetz ist. Es richtig, die jetzigen Gesetze mögen vielleicht nicht reichen, dringend wünschen müssen, andere Gesetze zu machen; indessen, meine Herren, ein Theil Gesetze haben wir doch schon gemacht und ver— die sonst in das sogenannté Vakuum fielen, und wenn Sie beispielsweise das Gesetz über katholischen Kirchengemeinden e o werden sehr viele, ich möchte sagen, die die entstehen könnten, bereits erledigt. Meine Herren, wenn das so ist, und ich nur einer Auslegung des zweiten Satzes begegne, die zeigt, wie arg er mißverstanden worden ist, — ich erinnere Sie an das, was der Hr. Abg. Reichen sperger s at, ich bin nicht ganz im Stande gewesen, die oyirung zu verstehen, aber es ist doch eine die bei der Berathung des Gesetzes zum Ausdrucke — Sie haben weiter gehört von der Zweifelhaftigkeit des Begriffs der Rechtsordnung. Der Hr. Abg. Reschenf
Rechtsordnung verstehe, und das können wir doch dem Hrn. Abg. der Hr. Abg. Brüel besorgte, daß hiermit otenz auch für die inneren kirchlichen Ja, meine Herren, das
Staatsregierung,
ist ja sehr man wird ĩ meine Herren,
schiedene der sind schon entschieden, die Vermögensverhältni schlossen haben werden, der Streitfragen,
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗ Expedition von Ftudolf Moffe in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöͤln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß burg i. G., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaus.
; * In serate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und daz Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expeditton 2rs Aenutschen Reichs Anzeigers und Königlich Arenßischen taatz Anzeiger: Berlin. 8 W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
ö LS8teckbriefe und Uotersuchungs-Sachen. err err end th. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen Lu gie ßung, 3. Terkäufe, Verpachtungeo, Submissionen eto. 4. Verloosung, Amortisation, Jinszahlung
u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
stelle, Schloßstraße 1, angesetzt. werden hierzu mit der Aufforderung vorgeladen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, daß ste noch zu demselben herbeigeschafft Erscheinen die Angeklagten zur fest⸗ gesetzten Stunde nicht, so wird gegen dieselben in contumaciam verfahren werden. Calbe a. S., den 25. März 1875. Königliches Kreisgericht.
perger sagte, er In der Börsen- vorausgesetzt, verständen,
er darunter
get fer, Bedingungen, Kostenanschläge liegen während der
Dienststunden im Bureau der unterzeichneten Direk— tion, Auheimer Weg 5e, zur Einsichtnahme auf.
Unternehmer schriftlich und versiegelt, versehen, bis spätestens
Steckbrief und Untersuchungs⸗Sachen. Die Angeklagten
Gegen den Kürschner Paul David Oppler ist die gerichtliche Haft wegen Unterschla⸗ ung in den Akten 0. 31 de i875 Komm. II. be- Die Verhaftung hat nicht aus—⸗ geführt werden können,. Es wird ersucht, den c. Opp⸗ ler im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorflndenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzulieftrn. Berlin, den 14. April 1875. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommisston II. für Vorunterfuchungen. Alter: 34 Jahr, geb. am 3. September Haare: schwarz und
gewiß nicht versprechen; Steckbrief. eigentlich eine Art Staats Angelegenheiten habe fundirt w e sind lauter Dinge, die die Staatsregierung gar nicht will. De Abg. Brüel hat, wenn er nach solchen der Motive hinweist, gar nicht so Unr lich, in welcher die Motive sagen, s mehrdeutige Sätze zu entfernen, und wenn er Angesichts der Mehr— deutigkeit, welche in Betreff des zweiten Theils des Entwurfs — we— nigstens in der Auffassung Anderer — hier sehr deutlich hervortritt, dann sagt, es tauge dieser Satz auch nichts. Wenn man Alles das zusammen erwägt, so würde, Aaube ich, die Staatsregierung für den Fall, daß Sie den zweiten Satz streichen, Widerspruch entgegensetzen zu sollen.
— In der Sitzung am 17. d. M. ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg in der Generaldiskussion bei der zial-Ordnung nach dem Abg.
erden sollen. mit entsprechender Aufschrift den 27. April 1875, Morgens 9 Uhr, in dem vorbezeichneten Lokale aufgeben, genannten Zeit die Eröffnung in An schienener Submittenten stattfindet. Hanau, den 16. April 1875. Direktion der Pulverfabrik.
lere, Hannoversche Staatshahn.
circa 515, 8o0 Kilogramm alte ausrangirte Eisen—⸗ bahnschienen,
74,300 Kilogr. altes Schmiedeeisen, Gu und Stahl, bestehend aus 2 Schrauben, Nägeln, Weichenstühlen, Schroteisen, Radreifen ꝛc.,
1000 Kilogr. Eisenblechabfälle,
8 Drehspäne,
Kupferabfälle,
Gum miabfälle ꝛc., auf verschiedenen Stationen des diesseitigen Bezirks lagern, im Wege öffentlicher Submisston verkauft werden.
Gebote hierauf sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Ankauf alter Materialien“ 5. Mai d. J, Vormittags angesetzten Termine an uns einzusenden.
Die eingegangenen Offerten werden in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten
Terminsstunde eröffnet werden.
Offerten finden keine Berücksichtigung. Die Verkaufẽt⸗
bedingungen können in unserer Regiftratur eingesehen,
sowie auf portofreien Antrag von derselben bezogen
Bremen, den 10. April 1875. sönigliche Eisenbahn ⸗Kommission.
Königliche Westfälische Eisenbahn. Neubaustrecke Wel ver · Dortmund. Bekanntmachung.
Die Ausführung der Erd⸗, Böschungs⸗ und Ober- bau Arbeiten zum Neubau des Bahnhofs Welver soll im Wege der öffentlichen Submisston an den vergeben werden.
Pulverfabrik im Wege der
lossen worden. Unternehmer werden
Anführungen auf einen Satz echt, auf die Bemerkung näm⸗ man müsse dringend wuuschen,
werden können woselbst zur
wesenheit er⸗
J. Abtheilung. Vormittags
Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛc.
Bekanntmachung.
Zur Unterhaltung des fiskilischen Steinpflasters soll die Lieferung von 16000 Quadratmeter rechteckig bearbeiteter Pflastersteine im Wege der Sübmission vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen, nach welchen die Sub⸗ missionen bis zum 3. Mai er. einzureichen sind, liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus.
Von den Lieferungsbedingungen werden auf porto— frei einge hende Anträge Abschriften gegen Zahlung der Kopialien übersandt werden.
Berlin, den 10. April 1875.
Königliche Minister ial Ban⸗Kommisston.
Königl. Niederschl-⸗Märk. Eisenbahn. Submission.
Die Ausführung der Erd⸗ und Maurerarbeiten für 3 Wegeunter⸗ und 2 Wegeüberführungen im Zuge der Fortführung der Berliner Verbindungs⸗ bahn soll im Wege öffentlicher Submission verdun— gen werden. ;
Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen werktäglich von 9 bis 1 burean Mühlenstraße Nr. 49/50 aus und sind daselbst auch die Formulare zur Aufstellung der Submissions⸗ Offerten zu entnehmen. . sind frankirt, verstegelt und mit der
ufschrift:
Submisston auf Erd⸗ und Maurerarbeiten und 2 Wegeüber⸗ sstrecke der S spãtestens
1840, Geburtsort:
nicht meinen, dem einen kraus, Gestalt: mittel.
portofrei einzusenden.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten bereits mehrfach wegen Landstreichens und Diebstahl und Jagdoergehens bestraften OSekonomen Richard Eugen Schmeling ist die gerichtliche Haft wegen Jagdvergehens und Mordversuchs aus §§5. 292 seq. und 43, 44, 211 des Strafgesetzbuchs beschlossen hat nicht ausgeführt werden können, weil er als Landstreicher umherzieht und sich meist in Waldungen aufhalten soll. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des c. Schme—⸗ ling Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts! oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militär⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienster jebenst er⸗ sucht, auf den ꝛc. Schmeling zu achten, im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen ständen und Geldern mittelst Transports an das hiesige Gerichts Gefängniß ab— Es mird die ungesäumte Erstaisung der dadurch entstandenen baaren Auslagen, und den ver⸗ ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts⸗ willfährigkeit versichert. Storkom 19. April 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. Signalement. Der ehemalige Gekonom Richard Schmeling ist etwa 52 Jahr alt, angeblich in Berlin geboren, evange⸗ lischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat hellblonde Augenbrauen, art, lückenhafte Zähne, schlanker Gestalt, eht mit zur Erde gerichtetem Blicke, gebückt. Be⸗ ondere Kennzeichen: Schnittwunden an beiden Händen.
dritten Berathung der Provin v. Wedell⸗Vehlingsdorff das Wort:
Meine Herren! Nach den Aeußerungen, die heute gefallen sind, chrichten, die ich aus dem Hause vernehme, wird sich Mitgliedern gegen das Gesetz erklären, als n zu können glaubte. .
Erinnern Sie sich gefälligst der Vorgänge. Fast einstimmig wurde das Gesetz bei seiner Einbringung mit Beifall begleitel. Das lag meiner Ansicht nach hauptsächlich in zwei Gründen, erstens, weil damals in der ganzen Versammlung das Bedürfniß, dieses Gesetz zu berathen und zu Stande zu bringen, anerkannt war, und zweitens, weil sung des Gesetzentwurfs die Versammlung in ihrer daß die Regierung was an berechtigten Wünschen
¶ Ip. 11557) und nach den Na eine größere Anzahl von
ich ursprünglich annehme Seine Verhaftung
Schifffahrts · Kanäle im mittleren Ems Gebiete. Suhmission auf Lieferung von Kiefern⸗ resp. Buchenholz.
Das zum Bau der Ems. Schleuse des Haren Rütenbrocker Kanals Buchenholz, ca. 250 Kubikan, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Bedingungen und Submissions · Formulare nebst Holzverzeichnissen können gegen por tofreie Einsendung von 1 Mark von dem Ingenieur Herrn van Löben⸗Sels zu Meppen bezogen werden. .
Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift:
Submisston auf Lieferung von Kiefern ⸗ resp. Buchenholz! . . spätestens bis zu dem auf dem Inspektionsbüreau
zu Meppen am Sonnabend, den JI. Nachmittags 4 Uhr, ; anberaumten Eröffnungstermin an den Ingenieur Herrn van Löben⸗Sels einzureichen.
Meppen, den 13. April 1875.
Der Wasser bau⸗Inspektor Oppermann.
(a. Cto. 147 /)
auch bei der ersten Le großen Majorität die Ueberzeugung gewonnen hatte, in demselben alles das gegeben habe, von den Parteien und aus dem Hause laut geworden war. Ihnen kaum ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, ohne auf spätere Kompromisse und Verhand⸗ jenige dargeboten hat, was sie irgend zu Die Berathungen in der Kommisston it stattgefunden, es ist ausgezeichnet die beiden ersten Be—= hier im Hause durchaus leidenschaftslos und sachlich d nun plötzlich giebt sich in einem Theile des Hauses gegen das Gesetz und der Wunsch, dasselbe nicht kann mich zur auf welche dieser Wunsch gegründet
erforderliche
n bis zu dem auf den in welchem die Re⸗ gierung von vornherein, lungen zu rechnen alles konzediren zu können glaubte. haben mit großer Gründlichke schriftlich und mündlich refe rathungen haben stattgefunden, un eine Abneigung Annahme kommen zu sehen, kund. Widerlegung der Ansichten, wesentlich auf dasjenige
Beredtsamkeit und Gründlichk ich erlaube mir nur auf
zur angegebenen Später eingehende
rirt worden, Uhr in dem Bau⸗
Mal d. J.
Wegeunter⸗ führungen der Fortführn Berliner Verbindungsbahn den 27. April er,, 11 Uhr
in dem genannten Bureau abzugeben, woselbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen mittenten erfolgen wird. Berlin, den 16. April 1875. Der Abth . Vanmeister.
it Ihnen auseinandergesetzt hat und ein paar Punkte einzugehen, die von den—⸗ jenigen Herren, die gegen das Gesetz gesprochen haben, hervorgerufen
ger gesagt hat, habe ich nicht hier war, man sagt mir aber, er rgumentation darauf gelegt, daß er esetz annehmen wolle, welchegz, wenn es zu Stande ge⸗ oder wie er sich sonst ausgedrückt In dieser Bezie⸗
Oeffentliche Vorladung. Nachdem auf Grund
Staatsanwalts und Be—⸗ chlusses des unterzeichneten Gerichts die Unter- wider die Geschäftsreisenden Bernhard Klein oritz Steiner, fruher in Leipzig, jetzt in unbe⸗ kannter Abwesenheit erö net worden, weil dieselben im Januar 1875 im Kreise Calbe a. S. unbefugt das Haustrgewerbe betrieben, haben wir zur münd. lichen Verhandlung einen Termin auf den g. Juli 18765, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts-
worden sind. der Anklageschrift des ͤ Was der Hr. Abgeordnete Ber Cto. 143 /G.) selbst gehört, weil ich noch nicht
auptgewicht seiner Hierzu ist
Mindestfordernden Sonnabend, den 8. Mai urn., Vormittags 11 Uhr,
im Bureau der unterzeichneten Betriebg-⸗Inspektion
anberaumt.
Bekanntmachung.
Die Herstelung von 33 Orunnen auf dem Terrgin der Königlichen Pulverfabrik bei im Ganzen veranschlagt zu 13832, 60 460 getheilt im Wege der öffentlichen Subm geben werden.
kommen sei, zugleich die Schablone, wie e für die übrigen Provinzen sein würde, datz bei alle den Auseinandersetzungen der ive dafür, daß ste noch nicht mit einer Pro⸗
haben mag, hung muß ich bemerken, Regierung über ihre Mot