1875 / 98 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Frankfurt Bebraer Eisenbahn. Frankfurt 3 18.

der Cöln⸗

deren Vermittelung bezogen werden.

Frankfurt a. M., den 23. April 1875.

Au 16 Na l För, den, wre, n BGütertarif ein Nachtrag yr mit direkten Fracht berlausttzer Cottbus Großenhainer Bahn in 6 t. . kann demnaäͤchst bei unseren Expedition

sätzen für Stationen der O

und durch dieselben bezogen werden. Königliche

Sannoversche Staatsbahn.

Dannover, den 17 April 1875.

Zum Kohlen . Tarife des Hannover Rheinischen Ver⸗ bandes ist ein Nachtrag herausgegeben, gleich direkte Frachtsatze für Transporte nach der altestelle Wülfel enthält, der selbe kann in den Güter⸗ rpeditionen eingesehen, auch käuflich bezogen werden. Dannover, 4 1 April 1875.

ö un amburg · Guͤterverkehre sind vom 15. April er. . dene Aenderungen der Wagren / Klassiffkation, so wie anderweite zum Theil ermä igte Frachtsätze zwischen arburg einer eißen anderer⸗ . n. Der des falls herausgegebene arifnachtrag kann in den Expeditionen eingesehen,

Im Hamburg⸗Berliner

den Stationen Lüneburg, insen, und Dresden, Großenhain, Riesa, 6 in Kraft getreten.

daselbst auch käuflich bezogen werden.

ö Hannover, den 24. April 1875. Für den Nordwet deutsch Engarischen Güterverkehr

tritt mit dem J. Mai d. Is in Kraft. werden.

Zum Tarife

lation sowie ermäßigte Frachtsätze für Strecken enthält. Der 3 til

lbst auch käuflich zu beziehen.

April 1875.

Vom 20. d., Mts, ab werden zwischen Hersfeld

und Fulda einerseits und verschiedenen Stationen

re Se ln, Mindener Bahn andererseitg direffe Fracht;

sãtze eingeführt. Der des halbige Tarifnachtrag kann

bei unseren Güterexpeditionen eingesehen und durch en

welcher zu⸗

Königliche Eisenbahn · Direktion.

Htain⸗Weser Bahn. 56023

verschiedenen Touren, als: 1) von

*

4

zurück, kommen an Stelle der bisherigen Billetpreise gl. rr fe rubber, ur. ein e ,

hohte Billetpreise in der Markwährung zur Einfüb' e e, ; rung. Auf Station Wetzlar ö 6 ae . furt⸗Berlin mit den via Kohlfurt bestehenden Fracht⸗ punkt ab Billets für die Tour Pos. 2 nicht mehr

- Cassel, am 24. April 1875.

Vom 1. Mai 1875 an treten . Nachträge in Kraft und sind Exemplare derfelben bei den Ex⸗ editionen der betreffenden Verband⸗Stat

ausgegeben. 13034

.

a. 1. Nachtrag zum Tarif für

1. Januar 1875,

deutschen Verbande vom 1. Oktober

24. Nachtrag zum Tarif für Güter befoͤrderung nach dentschen Verbande vom 1. September 18h). ö Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.

und von Kehl, Straßburg, Basel zc.

ö Cassel, den 20. April 1875 Für den Rundreise Verkehr der , a vier

; rankfurt a. M. . über Gießen, Wetzlar, k. gan, s. nach Stationen

Hach Frankfurt a. M. zursck, Y von Caffchs 3 en sowie Wabern und c von Marburg Abe. hib geren Oberlahnstein, Wiesbaden, Frankfurt a. M., Gießen

1872;

Derselbe en eingesehen

isenbahn⸗Direktlon.

Leipziger an verschie⸗

. zu h. ersonen⸗ beförderung im Nord westdeutschen Aae gel vom

; n b. 16. Nachtrag zum Tarif fuͤr Güterbeförderung im Nordwestdeut sch . Elsaß Lothrin⸗ gischen Verbande vom 1. Januar 1874; 0. 14. Nach⸗ trag zum Tarif für Güterbeförderung' im Ostwest⸗ deutschen Verkehre vom 1 Mai 1872. d. 35. Rach= trag zum Tarif für Güterbeförderung im West⸗

Tarif- Veranderungen der deutschen REisenbahnen.

welchen beim Tran trag IV.

einer⸗

d bei unseren Verb aben.

ist zum Tarife für

Septem ĩ ĩ

Vom 1. April er. ab ift für die Beförderung

mit de ü ĩ i Publikation bereits in Aussicht O n rene, 6 . h

Stationen H

ein neuer Tarif in Kraft getreten.

Expedition Berlin unentgeltlich zu haben.

Oberschlesischer Steinkohlen von , n,, 1 erlin⸗Hamburger Eisenbahn, sowie d t Schwerin der . . Eisenbahn ein neuer Tarif, 2) nach

Stationen

Tarife vom 15. August 1871 ein Nachtrag

vom 1. Juli 1872 ein Nachtrag II. in Kraft

sätzen aufgenommen wird. Berlin, den 22. April 1875.

und Sommerfeld verausgabten Retour⸗Billerts 1

kommen höherer Anordnung zufolge

her bestandenen Rundreise . Billets JI.

bis 31) aufgehoben.

Königl. Direktion der Niederschl. Märk. Eisenb.

eingeführte prozentuale Druckexemplare dieses . erbandstationen un⸗ j

nen der Ober- . = Schwei dniß. wird die Station Vienen—⸗

us Großen⸗

November

ft getreten, welcher ruckfehler Berichtigungen

Berlin, den 19. April 1875. ö bei unseren Expeditionen

r mit der Berlin Ham— burger⸗ resp. . nbahn vom 20.

Berlin, den 22. April 1875.

r burg (K. M.) Harbur Lüneb

Derselbe kann in den betreffenden Expe⸗ (Ar B.) 3 (Hr. B.), B fen, , , 422 9 8. ö 7, ö , B em 9 4 ditionen eingesehen, auch dafelbst käuflich bezogen münde an Stelle des r nn,, ,,

9 den 26. 6. 1875.

ur den Hannover- Thüringischen Eisenbahn⸗Verband via Halle ist der e e gr herausgegeben welcher mehrere Aenderungen der tarifarischen Bestimmungen und der Waarenklassifi⸗ k . : in den be⸗ kiffer Expeditionen eingesehen werden und j

e

1574 von der Kohlenstation Emanuelsegen der O ; ' won der, egen der Ober⸗ sind bei unseren Kohlenftationen ö wer rn, n fee Sisenbahn

Berlin, den 22. April 1875. Vom 1. April er. ab ist für die Be förderung

nach Stationen der Westfälische Eisenbahn.

erde ram en Stationen Hamburg (. M., Harburg, Bremen, Bremerhafen und Geestemünde via Berlin⸗Stendal. Uelzen zum Tarife vom J. August 18754 ein Nachtrag JL. 3) nach dorf Stationen der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn zum

der Magdeburg. Halberft adter, der Magdeburg Leipziger und Halberstadt⸗ Blankenburger Eisenbahn vie Berlin Stendan zum Tarife vom 15. März 1875 ein Nachtrag 1, 5) nach

Stationen der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn zum Tarife

er erbands Er ti ; j treten, wodurch die Route Steinau. Jepp n Gran. e we gr liansr ue gf fh genen,

Die in den Sommermonaten der letzten Jahre auf unseren Stationen Berlin und . . O. heziehungsweise den Zwischenstatio nen Coepenic. Furstenwalde, Fürstenberg, Neuzelle, Guben, Jeßnitz =

und JI. Wagenklasse mit 6wöchentlicher Gültigkeit nach den Stationen Greiffenberg, Reibnitz, . berg und Altwasser der Schlesischen Gebirgsbahn ; in Wegfall. b. Außerdem werden vom 15. Mai d. J. ab die seit⸗ und III. Wagenklasse von Berlin nach Lauban, Greiffenberg, Reibnitz Hirschberg und Altwafser via Frank⸗ furt . O. und Goͤrlitz Cottbus (Touren Rr. 27

No. 4.

stõnigliche a,. romberg, den 6. April 1875.

Der zum Ostde:ntsch Sächsischen Verbandstarif vom 1. August 1872 erlassene, mit dem J. April d. 2 Kraf trag, enthaltend: 1

de n g ene, gn Ha⸗

gen Iserlohn Siegen Weßlar = imb Ems = Oberlahnstein . ö Rdn gohg en sannheim g cfhemn, gassel ebra= Hangu = Frankfurt a. M.

Wiesbaden Oberlahnstein Wetzlar Gießen Cassel.

Elberfeld, den 253. April 1875.

Königliche Eisenbahn · Direltlon. chied

fehler 2 Dee sos] Bromberg den 13 April 1313. ö! Der g. Am tshe 3 ; Lisenhahn.

cr. tritt zum Tarif für den alle ⸗Fasseler Verkehr ein

und Magdeburg⸗Halber⸗ handstation für die Be— M üttel in Wagenladungen Rheinisch Westfãl darüber in den Magde—⸗ Nachtrag XII. Derselbe enthaͤlt Tarif

Verband mit direkten sätze für die die ) mit der Station Brom— J .

stbahn und Posen der Ober— E g5 sind zum

and⸗ Preise von äuflich zu den Elberfeld, den 26. April 1875.

Königliche Eisenbahn⸗ Direktion.

ee Oherschlesste Cisenbahn,

Am 1. Mai er. tritt zum Preu isch⸗Schlesisch⸗ gewandelt werden. Desterreichisch⸗Unggrischen .

Bromberg, den 19. April 1875. Rachtrag mit direkten Getreidesätzen für Glogau und Vom 1. Mai 1875 ab wir im Sächsisch⸗Polnischen Frankenstein in Kraft und ist ö. den Verbandstatio- Eisenbahn Verband der Artikel Graphit. Siegel zu nen zu haben. on den Sätzen der w en . ,,. Gres lan, a. i, e, 6

Bromberg, den 21. April 1975. n e Direktion. den Vom 1. Mai 1875 ab werden ,. gemein⸗ U . 2 3027

schaftlichen Tarife für die Beförderung Oberschlesischer Nheinische

Steinkohlen via Frankfurt 4. O. vom I! Oktober Trebnitz und Müncheberg bestehenden Frachtsätze um 5 . Eisenbahn. Len Betrgg von e On Markpfenning (Got Sgr) * 6 pro 50 Kilogramm ermäßigt ist. 31 R ch 3 Luxemburg * Lothringischen Koks⸗ Königiiche Direktion der Ostbahn. Tarife vom 15. März e. ift der Nachtrag J. am 3 W. d8. Mts, enthaltend Frachten für die diesseitigen 9 Stationen Kray und anne, in Kraft getreten. wescher in unserm Geschäftslokale hierselbst unent geltlich zu haben ist. Cöln, den 20. April 1875. Die Direktion.

nach den Ostbahnstationen

ion Münster, den 20. April 1875. Zum Preußisch - Braunschweigischen Gütertarife vom 1. April 1868 ist am 1. d. Mte. ein Nach⸗ trag LXXVI. erschienen, welcher unter Anderem ent— hält: Tarifsätze für Königslutter und Stadtolden⸗ Stationen der Braunschweigischen Bahn, Trotha, Ballenstedt, Frose, Wallwitz und Wegeleben, * Stationen der Magdeburg ⸗Halberstůdter Bahn, und Stumẽ derf, Station der Magdeburg · Leipziger Bahn; erner Einführung von Tariffätzen für Eilsleben, Station der Berlin. Pots dam⸗ Magdeburger Bahn und Ausnahmetarif fuͤr Brennholz und künstliche Düngungsmittel. Der Nachtrag ist von unseren

i, Rheinisch⸗Nusouische g. Güter⸗Verkehr.

Fönigl. Direktion der Westfülischen Eisenbahn. 3025

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

fer. ab werden Rundreisebillets für fol- gende Touren nicht mehr ausgegeben j ö = a. Elberfeld. Hagen Siegen Herborn Gie⸗

en. Cassel· Warburg = Hagen Elberfeld,

ö. Vom 1. Ma

9

r Rheinisch üter⸗ Heidelberg. Darmftapt= Frankfurt a. M. Am hij w . St Hanau Bebra Ger stungen Eifenach— Wendel Station der Rhein⸗Nahe Bahn und dieffei⸗

Gerstungen Cassel Gießen Fra kf i ati ü ine i , lie big Frankfurt a. 6 . für Pflastersteine in Ladungen von

. tlogramm ein ermäßigte if i , = Oberlahn⸗ welcher bei 3 ieee nr fn . . me. Wetzlar - Gießen Marburg = serm Geschaͤftslokale unentgeltlich zu haben ist. Cassel Eisenach Gerstungen Bebra— Cöln, den 25. April 1855 Frankfurt a. MN. = Heidelberg, Die Sirertion d. Deidelberg Darmftadt —= Frankfurt a. M

3034]

Stand der Aettina und assi va der Commu nalständischen Bank für die

Yen fische gien fg am 23. April 1875. Act tand 1B, 9243325 ½ Bestand gn Reichskassenscheinen 36 ½6 Noten anderer Ban⸗ x A Lombard bbö. 48 p, Sonstige Activa

Hassivna: Grundcapital hoo 00 . Reserve⸗

l 00h M, Umlaufende Nöten 2,883, 536 , Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 708, 3·01 S0 . Schulden H, 583, 459 , Sonstige Passi va

tin: Metallbe

ken 96, 887 . vacgt. Effecten 3, 763, 391 0

Wechsel 9,636,437

fonds 125, 000 0,

126 022

Weiter begeben sind l iH5l υι Wechsel, sãmmt ·

lich innerhalb 14 Tage faͤllig.

13032] Uehestenut

Si chsisc;en Hans

zu Ibresden.

am 23. AprII 1825. Activ. goursfaähiges deutsches Geld“ . Reichskassenscheinèe Noten anderer deutscher Banken Sächsisches Staats papiergeld. Sonstige RKassenbestände Wechsel- Bestande Lombard. Bestnde Effeocten - Bestũnde Debitoren und sonstige Activa Passi Eingeꝝahltes Aktienkapital. . Reservefonds .

lichkeiten

gungsfrist gebunde Verbindlich eiten ö .

Sonstige Passiva . Von im Inlande zahlbaren Weckseln zind kurzen zum Incasso begeben worden.

Die Direktion.

„S 47, 404, 405 150, 929 4 128, 265 276, Sõp5 500.926 64, 333,749 19174913

2.514773 10,376,518

30, 900 999 3.900, 9900 MY, 58h, Sg9 1.046, 990

12, 228, 9686 gos, 582

nur die

(z0bo]

Wochen Nebersicht der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank uam 23. April 1875.

der Rheinischen Eisen bahn Gesellschaft.

lzozol Status der Geraer Bank am 23. April 1875.

Activa.

k ff KJ ayer. Staats kassenanweisungen Reichskassenscheinne⸗ : ; ; Eigene Noten- ] Noten anderer Banken 9 We er an;, 3 Lombard Ausleihungen - . Reserve Papiere und laufender Effekten · Sonto Qypotheken. Ausleihungen Sonstige Aktiven.

München, den 26. April 1875.

16, 155, 6h I160 000

206, 168 Cho . dis os ö Relervefond (inclustve M S4 506

Baher. Hynotheten⸗ & Wechselbaut. VMHöiilam, Hu f.

ctiva. „S0 5, 124,250. —. ö. 1,470.

92 760. 75g Szz. 1,53 Hd

431,174. 5,55, 37 lh S6.

„S7, 500, 000.

/ Hos. 60 11,235 115.

⸗. Passiva. . . e, te J 1 an n. eichskassenscheieen . J. ; ö Noten anderer Banken (inelusiye Umlauf eigener Voten 26. 751, Hoh . Preuß. Vankuoten Depositen mit Kündigung 11,304. 000 Lombardforderunge n= Depoftten ohne Kündigung 1,197,000 Effekten ö. Pfandbriefe im ümlanf . . n 5 Go . Guthaben unserer Versicherungs⸗ J J Sonstige Passiven J,

onto. Correnf. Debitoren —ĩ 700 oo Sonstige Activa.

1 - . Passiva. 663 C00 Grundkapital.

Spezial ˖ Reservey. nale mn. n, Gonto⸗Corrent. Creditoren

Depostten. . S4 5,300.

I30a4a

Demgemäß wird auf:

eine ,,, Henrta ten m nlun der Akti leselbe findet im Saale der kaufmänni 11 Uhr Vormittags eröffnet werden. f h.

Vormittags des genannten Tages, oder T

Dig Tagesordnung dieser Generalversamm Gotha, den 26. April 18

Kühn.

Privatbank zu Gotha.

K der heutigen regelmäßigen Generalversammlung konnte über die r = kafsow ĩ gebrachten Anträge, Statuten Aenderungen betreffend, ein Beschluß nicht erm ö rij ar em en ln

Art. 70 erforderliche pritfte Theil des Aktienkapitales in der Versammlung nicht vertreten war.

Mittwoch, den 2. Inni 1875

Die nach Art. 6 des Statuts zur Theilnahme berechtigten Aktionäre, können von 9 bis 10 Uhr

ö ! n ags vorher Vormittags von 160 bi ĩ Ihrer il en unde, e, denen . . . er, 6 bis 12 Uhr, gegen Borzeigung Eintrittskarte im Geschäftslokale der Direktion in. Empfang nehmen.

gutrize de . I r e e beschränkt sich auf die Beschlußfassung über die lin ist soeben erschienen und durch alle Buchhand⸗

Direktion der Privatbank zu Gotha.

2 Iz, 50g. [1 24

Sonflige e fr. 173,459. 50

Verbindli keiten auz weiter be⸗ gebenen, im Inlande zahlbaren

bis 11. Mal ing Gera, den 27. April 1975.

4 Geraer Bank. Eisentraut. Roßbach.

beuten Schlangenbad.

Die Bäder, so wie die Molkenheilanstalt werden

am 4z. Mai 1875 eröffnet. (ac. Aa /c Im Perlage von Th. Chr. Fr. Enslin in Ber⸗

Saz, 440.

Phäre der Privatbank zu Gotha hiermit einberu en. schen Innungshalle zu Gotha statt, und 6 um

ihnen ertheilten Recognition ihre

n. lungen zu beziehen: [2610

Die . Görhertdorfer Heilanstalt es

Jockusch.

2786 Ein gewandter

BVureguvorsteher

für eine preußische Spezial Kommisston im Be—

, , Dr. H. Brehmer. Eine Klinik si chronische . dargestellt

zirk der K. General⸗Kommi Gehalt 460 = 666 Thaler. er m di n,, Offerten unter E. 51471 erb. durch die Annon⸗

gen Expedition von Haafenstein Ha gt e en k

von H. K. Busch.

Preis 2 Mark. (act. 645/4)

Dritte Beilage

ö

zum Deutschen Reichs⸗g M OS.

Dritte Beilage

werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Gentral⸗Handels⸗Register

Das Central - Handels- Register für das Dentsche Reich kann durch alle Post ⸗Anstalten des In⸗

und Auslandes, sowie

urch Farl Hweymanns Verlag, Berlin, sv. Käntggräͤ erstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Crpeditien: sy7. Wilhelmstraße 35,

ezogen werden.

J. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Martkenschutz,

28. April

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger. Berlin, Mittwoch, den

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d.

1875.

vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veroffentlicht

für das Dentsche Reich. 6 1,

Da Central ⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. az Ubonnem ent beträgt 1 M1 5309 3 für das Vlertel . . 6 ö Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 8 4.

Einzelne Nummern kosten 20 8

Die Handelgregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog⸗

thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik wöchentlich, die letzteren monatlich.

Der Markenschutz und die dentsche Sensen ˖ industrie.

Es ist in der That die Eisen⸗ und St ahlwaaren⸗ industrie“, sagte im Jahre 1872 der Sektionsbericht der niederösterreichischen Handels und Gewerbe kammer in einem Gutachten über die Erfahrungen aus dem dortigen Markenschutzgesetze vom J. De⸗ ember 1858, für welche der Markenschutz eine be⸗ . hohe Bedeutung hat, weil gerade bei den Erzeugnissen dieser Industrie der Handel nach Mar⸗ ken sehr gebräuchlich und vermöge der Art der Zeichen und ihrer Anbringungen den Erzeugnissen der Gebrauch gefälschter Marken leichter als anders wo möglich ist. Auch war es gerade der steierische Landtag, der vor einigen Jahren an die österreichische Regierung das Ansinnen stellte, ein neues Marken gesetz zu erlassen, und nur dieser Anregung ist es in erster Linie zu verdanken, daß im Jahre 1872 sämmt⸗ liche österreichischen Handels- und Gewerbekammern vom, Handelsg⸗Minister aufgefordert wurden, „ein begründetes Gutachten über die Frage zu erstatten, ob und wenn affirmativ geantwortet wird, in wel⸗ chem Umfange der Marken, (und Muster⸗ schutz auf⸗ recht zu erhalten wäre, welche Mängel sich an den gegenwärtigen Gesetzen sowohl in ihren inhaltlichen Bestimmungen als in den Normen über die Kom⸗ petenz und das Verfahren in Theorie und raxis herausgestellt haben. Es ist selbstredend, daß diese Parere's der einzelnen Korporationen als Ausdruck einer zwölfjährigen Erfahrung in einer gesetzlichen Materie, an deren Anfang (soweit es wenigstens den figurativen Zeichenschutz betrifft) heute die Preußische und ein großer Theil der übrigen deutschen Industrie steht, gar manche treffliche Winke enthalten, welche unseren deutschen Fabrikanten von Nutzen sein wer— den und wir behalten uns vor, demnächst darauf zurückzukommen. .

eute wollen wir einen ganz speziellen Produktions⸗ . der selbst innerhalb der Eisen⸗ und Stahl⸗ waaren⸗Industrie ob seiner eigenthümlichen Ent⸗ wickelung besonderes Interesse beansprucht, heraus reifen: die Sensenfabrtkation, welche ja bekanntlich eit unvordenklichen Zeiten wegen des vorzüglichen heimischen Rohstoffes, ihre Wiege in Oberösterreich und Steiermark hat. Die Marken nun, welche diese meist kleineren Gewerkschaften in unserem östlichen Nachbarlande ihren Fabrikaten einschlugen (der be⸗ kannte „Tannenbaum“ der Engelberger Gewerkschaft, das Marienbild, der Bär, Sonne, Mond und Sterne u. s. w.), haben nicht nur in den frühesten Zeiten, sondern zum Theil heute noch Monopole räumlicher und zeitlicher Unverwüstlichkeit geschaffen, wie sie selten bei einem andern Gewerbeerzeugnisse vorkommen mögen. ö

Ohne der österreichischen Sensenfabrikation irgend⸗ wie nahe zu treten, darf man doch wohl behaupten, daß neben der technischen Vorzüglichkeit dieser Werk⸗ zeuge die höchst konservative Gesinnung der Konsu— menten derselben, der Landwirthe, für dieses Monopol sehr schwer mit in die Waagschale von jeher gefallen ist und zum Theil noch fällt.

Mit dieser Thatsache, und zwar ganz besonders mit jener agrikolen Zähigkeit der Bauer kauft in der J. gar selten mit dem Bewußtsein, gerade ein österreichisches Fabrikat zu kaufen, er verlangt viel⸗ mehr traditionell in dieser Gegend z. B. eine Tannen⸗ baum-⸗Sense, in einer anderen eine Ackersense, ganz so, wie der eine bäuerliche Distrikt seine Geschmacks—⸗ passion in dieser, der andere in jener Farben⸗Nüance u setzen pflegt mußte schon vor hundert und mehr Vn rl die außerösterreichische Sensenindustrie rech- nen, wenn ste nicht schlechterdings vom Markte wegbleiben wollte. Und sie hat mit ihr gerechnet, sie hat einfach jene vorhin genannten im Gan⸗

zen ca. 12) Marken im Laufe des letzten Jahrhun⸗

derts trotz so mancher Wenn“ und „Aber“, die von österreichischer Seite zu verschiedenen Malen erklangen, usurpirt und bis auf den heutigen Tag eingeschlagen. Diese außerösterreichische Industrie ist aber keineswegs blos die deutsche (in Württemberg, Bayern, Baden, Rheinpreußen und Westfalen), es ist in gleichem Maße die französische, wie überhaupt die aller Nationen, welche die Sensen⸗ industrie pflegen. Wie man aber auch über diese eigenthümliche industrielle Nothwehr gegen ein in anderer Weise freilich unbezwingbares Monopol den⸗ ken mag, heute haben wir es mit einer auf der Uebung eines vollen Säkulums beruhenden That⸗ sache zu thun, bei der die daraufhin geschaffenen Verhältnisse wichtiger sind als der unzwejfel hafte Mangel der „ursprünglichen“ Berechtigung. Dabei ist es hoch interessant, daß schon im Jahre 1776 der österreichische Kaiser Josef sich nicht verhehlte, daß jene Marken nur insoweit sonderberechtigt seien, als sie die Eigenschaft von österreichi⸗ schen Fabrikaten zu erkennen gäben. An⸗ ders vermögen, wir es uns nicht zu er— klären, wenn dieser Fürst in einem damals mit den Remscheider Fabrikanten ausgebrochenen hitzigen Markenstreite dekretirte, daß die der Kirch, und Micheldorfer Sen sengerberks Innung angehörigen Sensengewerke als Kläger ihre Sensen in einer von ihm ,,, als „österreichische! Sensen u bezeichnen hätten.“

g * en Notorium der thatsächli chen Ersetzung dieser alten Sensenmarken durch die au ß e röster⸗ reichische Sensenindustrie vermochte natürlich der Umstand nichts zu ändern, daß das österreichische . vom 7. . 1858 den dortigen Gewerken Gelegenheit gab, jene Zeichen in die hei⸗

Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren

mischen Zeichenrollen einzutragen; man konnte höch⸗ stens sigunen, daß dieselben, vie fogar in Oesterreich ö. längst nicht mehr Privatgut waren, noch diesen onderrechtlichen Charakter erhielten und behielten; es ist dieses nur durch eine Art stillen gegenfeitigen Einverständnisses der einschlägigen Fabrikanten be—⸗ greiflich.

Auf anderen gewerblichen Gebieten hat man doch auch in Oesterreich nicht gesäumt, gegen den Eintrag von Zeichen von offenbar allgemeinem Charakter klagbar aufzutreten: so bringt schon die „Austria“ von 1859 Bd. J. pag. 544 die Mittheilung von den Beschwerden einiger böhmischer Surrogatkaffee Er · zeuger, die dagegen Einspruch erhoben, daß ein Fa— brikant für mehrere Surrogatkaffeebezeichnungen das Markenrecht in Anspruch nehme, die im Laufe der Zeit längst Gemeingut geworden seien u. s. w.

Mit dem 1. Mai wird nun diese Frage auch der dentschen Sensenindustrie gegenüber unmittelbar praktisch, und um so praktischer als die österreichisch⸗ französische Markenschutz⸗ Konvention nicht jene Be⸗ deutung für die österreichischen Industriellen gerade des hier besprochenen Industriezweiges hatte, als die osterreichischdeutsche auf Grund des deutschen Mar⸗ kenschutzgesetzes. . J

Der 5. 10 dieses Gesetzes sagt nämlich aus drück lich in seinem zweiten Absatz und soweit wir recht berichtet sind, war man bei der s. z. Berathung des Entwurfes im Bundesrathe, dessen Protokolle leider nicht der Oeffentlichkeit über“, noch auch mit jener Ausführlichkeit wiedergegeben werden, um sie als Beweismaterial zu produziren, sich gerade bei diesem Paragraphen recht wohl der Interessen der deutschen Sensenindustrie vollbewußt „Auf Waarenzeichen, welche bisher im freien Gebrauche = gewisser Klassen von Gewerbetreibenden sich be—⸗ funden haben.... kann durch Anmeldung Niemand ein Recht e werben. Die Motive des Entwurfs deuten auch, wenn auch nicht ausdrücklich, doch sehr durchsichtig auf unsern Fall hin, wenn fie erklären; „Noch gegenwärtig werden vielfach Waaren mit Zeichen versehen, welche von Alters her für diese Waaren im Gebrauche sich befinden, eine weitere Bedeutung aber zur Zeit nicht mehr besitzen.“ . Dieser Bestimmung gegenüber werden nun nach unserer festesten Ueberzeugung österreichischer Sen sengewerk⸗ schaften trotz der Berufung auf ein mögliches Sonder— recht in Oesterreich nicht in der Lage sein, eine etwaige Eintragung jener Marken, die wie gesagt schon mehr als ein Jahrhundert in Deutschland thatsächlich im freien Gebrauche waren, d. h. die in Deutschland Jeder frei gebrauchen konnte, ohne daß ein anderer deutscher Fabrikant ihn darin behindern konnte, auf Grund des 5§. 20 bei dem Handels⸗ gerichte in Leipzig für Deutschland aufrecht zu er—⸗ halten; denn soßort setzen sie sich der Gefahr aus, dem 5§. 11 des Gesetzes zu verfallen: ‚Der Inhaber

einer Firma, für welche ein Wagrenzeichen einge⸗ tragen ist, hat dasselbe .... sofern das Wagren⸗ zeichen zu den in §. 10, Abs. 2 erwähnten gehört, auf Verlangen eines Betheiligten löschen zu lassen.“ Betheiligter ist aber natürlich jeder deutsche Sensen⸗ fabrikant, der von diesem Rechte sofort Gebrauch zu machen nicht anstehen wird.

Wir haben schon darauf aufmerksam gemacht, der Anfang dieses Gebrauches ist kein makelloser: für die Interpretation dieses Gesetzes ist aber diese Thatsache eine gleichgültige, aus ihr kann ein beach— tenswerther Einwand niemals hergeleitet werden; das Gesetz spricht eben auch nur von einem freien, nicht etwa von einem unredlichen“ Gebrauche, welche letztere Eigenschaft des Gebrauchs übrigens auch nur von dessen Anfange, gewiß nicht mehr von dem heutigen Gebrauche jener Marken behauptet wer— den kann. .

Auch eine Verletzung der Reziprozität, die man etwa in diesem Verhältnisse könnte sehen wollen, ist nicht gegeben, da im umgekehrten Falle, wo ein In⸗ pustrieller Deutschlands sich in Oesterreich ein Zeichen schützen lassen wollte, das dort im freien Gebrauche aller oder bestimmter Gewerbetreidenden steht, ja dem gleichen Verhältnisse begegnen würde. Dester⸗ reich gegenüber fehlt es uns freilich momentan an einem passenden Beispiel; dagegen liegt ein solches z. B. für Frankreich sehr nahe, wenn dessen Gesetzgebung eine unserem 5. 10 analoge Be⸗

stimmung in sich hätte darauf beruht ja auch die obige Bemerkung, daß die österreichisch⸗ deutsche und österr. französische Musterschutzkonvention ihrem realen Inhalte nach nicht zusammenfallen. Trotzdem möchten wir glauben, daß dieser Fall auch in Frankreich nicht anginge. Dort sind nämlich ge⸗ wisse Zeichen für gewisse Industrien, z. B. für Gold⸗ und Silberwaaren, a (fg eme in obligatorisch. Sowenig nun an sich etwas im Wege steht, . ein solches en nf hel Zeichen seitens eines deutschen Goldschmiedes in die Zeichenrolle eingetragen werde, so ist es doch mehr als feaglign ob der Eintragung trotz der Deklaratlon vom 8. Oktober 1873 auch in Frankreich zulässtg wäre.

Aus dem Allen dürfte sich sonach ergeben, daß die deutsche Sensenindustrie angesichts des neuen Gesetzes beruhigt jene Marken, die seit alter Zeit benutzt, heute nicht mehr Originalitäts⸗, sondern vielmehr Gattungs marken geworden sind, des Weiteren gebrauchen kann. Dabei ist sie freilich nicht der Nethwendigkeit enthoben, etwaige Eintra⸗

gungen auf Grund des §. 11 löschen zu lassen. ; Was nun die österreichische Industrie selbst an⸗ betrifft, so scheint man dort mehr und mehr sich da⸗

recht außerhalb der Landesgrenzen keinen festen Boden mehr hat. So hat schon der Eingangs er⸗

nationalen Markenschutz bisher nicht geneigt gewesen, wovon die Ursache, da man dort die große Rützlich⸗

scheinlich in dem Bedenken zu suchen ist, daß eine Reihe werthvoller Marken ausländischen Ursprungs,

aufgegeben werden müßte. Doch fügt die Sektion sehr bezeichnend hinzu: „ein derartiges Bedenken konnte durch ein Entgegenkommen Oesterreichs beschwichtigt werden, indem nämlich durch die Konvention des zur Zeit ihres Abschlusses von Alters her bestehende anerkannt würde.“

Auch zur Zeit wird bereits dieselbe Frage in österreichischen Fachzeitschriften diskutirt. So hat insbesondere ein Hr. Kalt enb runner in Rirch— dorf in der österreichischen Montanzeitung vom 2X. März l. J. unsere Frage behandelt; allein so sehr pir auch den Schluß seiner Ausführungen aner— kennen, so bedenklich ist die Qualität derselben; sie zeigen, daß unser Gesetz in Oesterreich vollkommen mißverstanden wird. Dr. Kaltenbrunner glauht nämlich aus 5§. 3 unseres Markengesetzes fär die deutschen Sensenschmiede das Recht herleiten zu sol len, sich jene alten Marken selbst auf ihre Firma ein⸗ tragen zu lassen, eine Eventualität, woran Dr. Grimm, der ja den Beisatz ins Gesetz vorschlug: Zeichen, welche bis zum Beginn des Jahres 1875 im Ver⸗ kehr allgemein als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Gewerbetreibenden gegolten haben“, haben Anspruch auf Eintragung, nicht im Entferntesten dachte oder denken konnte. Gerade jene alten steieri⸗ schen oder oberösterreichischen Marken sind ja aber in Deutschland nie Zeichen eines bestimmten, sondern „aller Gewerbetreibenden dieser Kategorie gewesen, folglich kann auch niemals 5§. 3. sondern nur §. 10 Al. ? und §. 11 in dieser Frage ent⸗ scheidend sein, soweit bei der geschilderten Lage die⸗ ser Rächtsverhältnisse überhaupt, die ‚Tannenbaum und Genossen den Versuch erproben“ wollten, auch in Deutschland sonderrechtliche Behandlung in An— spruch zu nehmen.

Stuttgart, im April, 1875. Dr. Jo. Landgraf.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß in Ausführung des mit dem 1.4. M. in Kraft tretenden Gesetzes über Markenschufß vom 39. November 1874 bei dem unterzeichneten Gerichte alle auf das zu führende Zeichenregister Bezug habende Angelegenheiten von dem Kreiggerichts⸗ Direktor, Geheimen Justiz⸗Rath Buschmann unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Direttors Kreft im Zimmer Nr. 12 des Gerichtshauses am Dienstag jeder Woche, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, bearbeitet werden. Die Anmeldungen erfolgen im Büreau VI. bei dem Kanzlei⸗Direktor Kreft; die Bekanntmachungen über Eintragung oder Löschung eines Waarenzeichens durch den Deutschen Reichs Anzeiger. Bielefeld, den 16. April 1875. Königliches Kreisgericht.

Handels ⸗Negister.

Amle Lam. Bekanntmachung. In unser Prokurenregister ist bei Nr. 17 Co- lonne S8 eingetragen: Die Prokura des Kaufmanns Albert Wilhelm Bundfuß zu Anklam ift erloschen; eingetragen zufolge Verfügung vom 22. April 1875 am 23. April 1875. Anklam, den 23. April 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Karnnrmaem. Auf Anmeldung haben heute folgende Eintragungen in das hiesige Handelsregister statt⸗ gefunden: ! .

L. unter Nr. 549 des, Gesellschaftsregisters, daß durch Beschluß der Aktionäre in außerordentlicher Generalversammlung der in Barmen mit einer Zweigniederlassung in Cöln. unter der Firma „Barmer Noh⸗Eis Fabrik“ bestehenden Aktien gesellschaft vom 18. April 1875. verlautbart durch Akt des Notars Hendrichs hierselbst vom nämlichen Tage, der Paragraph 18 des Gesellschafts Vertrages (der Statuten)o in der bisherigen Form gestrichen, da—⸗ gegen in neuer Fassung angenommen worden ist, in welcher es unter Anderem heißt: ;

„Besteht die Direktion aus zwei oder drei Personen, so ist zur Zeichnung der Firma die Unterschrift von zwei derselben nothwendig, o der die von einer derselben zusammen mit einem Prokuristen. .

Besteht die Direktion nur aus einer Person, so genügt deren alleinige Unterschrift. ;

Die Ernennung von 1 geschieht durch die Direktion unter Zustimmung des Auf⸗ sichtsraths. ;

Die Entziehung der Prokura hat zu erfolgen, wenn der Aufsichtsrath oder die Direktion dieses fordert.“ .

Il, unter Nr. 457 des Prokurenregisters die dem Kaufmann Julius Cramer in Barmen für die ge⸗ dachte Aktiengesellschaft unter der Firma „Barmer Noh⸗Eis⸗Fabrik ertheilte Prokura.

Barmen, den 24. April 1875.

wähnte Bericht der Wiener Kammer vor drei Jahren Firma A.

erklärt: „Allerdings sind gerade diese beiden Länder August Pasfarge zu Friedland an der

(nämlich Rheinpreußen und Westfalen) dem inter— , Friedland am 22. April 1875 ein- getragen.

keit des Markenschutzes vollkommen würdigt, wahr— Ker lim.

ö ; ; unter Nr. 3 eingetragenen G die im Laufe der Zeit dort in Gebrauch gekommen find, ö Bor chu ere ene K Gen oͤssen·

Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der letztvergangenen Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkurzbein g nutmachungen.

von zu überzeugen, daß jenes vermeintliche Sonder Kartemsteim. Bekanntmachung.

Königliches Kreisgericht Bartenstein. In unser Firmenregister ist unter Rr. 335 die assarge, als deren Inhaber Kaufmann Alle und als

Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Mixdor⸗

chaft, Folgendes eingetragen:

In der General⸗Versammlung vom 8. Fe⸗ bruar 1875 sind an Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder, nämlich des Vorstehers Kaufmann Herrmann Sander und des Eontro— leurs Kaufmann Albert Nitzschke, für die Jahre 1875 und 1876 neu gewählt:

der Gastwirth Ludwig Niesigk als Vorsteher,

und der

Kaufmann Otto Besse als Controleur.

Berlin, den 19. April 1875. Königliches Kreisgericht. J. (Civil) Abtheilung.

Ker inn. dandelsregister

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 2. April 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4335 die hiesige Attiengesellschaft in Firma: Saturn, Aetien Gesellschaft für Waffer⸗ und Gasleitungs Bedarf, Jinn⸗ und Bleirohr⸗ Fabrik, vormals 8. Roeder & Co. vermerkt steht, ist eingetragen:

Der Kaufmann Rudolph Friese zu Berlin ist in den Vorstand delegirt.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 519 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

ö Schuster & Kamke

vermerkt steht, ist eingetragen:

Der Buchhändler Carl August Schuster zu Berlin ist aus der Handelsgesellschaft ausge- schieden. Der Drechslermeister Ludwig Wilhelm Fiehn zu Berlin ist am 27. April 1875 als Handelsgesellschafter eingetreten.

Die Firma ist in:

L. W. Fiehn & Kamke geändert.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: G. Stindt K H. Kutscher am 1. April 1875 begründeten Handelsgesell⸗ haft ö Geschäftslokal: Reichenbergerstraße 63) sind die Holzhändler: I) Gustav Adolph Stindt, 2) Christoph Hermann Kutscher, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter

Nr. 53238 eingetragen worden.

(Branche: Nutz⸗ und Brennholzhandel.)

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4401 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Romberg & Mehlmann vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Gesellschaft ist durch Tod des Ingenieurs Carl Robert Mehlmann aufgeloͤst. Der Archi. tekt Gustav Adolph Romberg zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. S799 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. S709 die Firma: Romberg & Mehlmann und als deren Inhaber der Architekt Gustav Adolph Romberg hier eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4852 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Vogt & Kellner

vermerkt stebt, ist eingetragen: . Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber · einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Florentin Vogt in Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Florentin Vogt fort. Ver⸗ gleiche Nr. 87 10 des Firmenregisterzz. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. S710 die Firma: Florentin Vogt J und als deren Inhaber der Kaufmann Florentin Vogt hier eingetragen worden.

Der Kaufmann Ludwig Ferdinand Kuhnert zu Berlin hat für fer n,, e. der Firma: F. Kuhner Firmenregister Nr. 2851) hestehendes Handelsge 836. dem Kaufmann Paul Thiel zu Berlin Pro kura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenre—⸗ gifter unter Nr. 3058 eingetragen worden. In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 9 die el Genossenschaft in Firma: erliner Häuser⸗Baugenossenschaft, Eingetragene Genossenschaft, vermerkt steht, ist eingetragen:

und 16. März 1875 die Auflösung der Genossen

Der Handelsgerichts⸗Sekretär.

Daners.

schaft beschlossen.

Die Generalversamml ) hat am 29. Jannar u