1875 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Entgleisung von 2 Wagen, wodurch das eine Geleise zeitweise gesperrt wurde.

Telegraphischer Meldung zufolge haben S. M. S. „Au gu sta“ und „Albatroß⸗, ersteres auf dem Wege nach Lissabon, letzteres, um die Seimreise anzutreten, gestern San⸗ tander verlassen. S. M. S. Nautilus“, welches in den spanischen Gewässern verbleibt, wird heute von Santander nach Lissabon resp. Gibraltar in See gehen.

Posen, 3. Mai. (W. T. B.) Der Neopresbyter Goebel in Szoldry bei Czempin (Kreis Kosten) ist wegen Verdachtes, die Exkommunikatlon des Propstes Kick (Kaehme) in Kwilz vorgenommen zu haben, verhaftet und unter polizeilicher Es⸗ korte hierher gebracht worden. Der Dekan Rzezniewski, welcher gegenwärtig steckbrieflich verfolgt wird, ist heute von dem hiesigen Appellationsgerichte wegen Verkündigung der Exkom— munikation gegen den Propst Kubeczak in ions zu 18 Mo⸗ naten Gefängniß verurtheilt worden.

Gnesen, 1. Mai. (W. T. B.) Der Weihbischof Ey⸗ bichows ki, der am 22. v. M. wegen unbefugter Ausübung bischöflicher Rechte zu einer neunmonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt wurde, ist da dieses Erkenntniß bis jetzt die Rechtskraft nicht erlangt hat aus der Provinz aus gewiesen und heute durch einen Polizeibeamten aus Pofen über die Grenze der Provinz gebracht worden.

= e / / / Breslau, 2. Mai. (W. T. B.) Fürstbifchof Förster ist, wie die „Schlesische Volkszeitung“ meldet, zum 13. d. M. vor das Kreisgericht Birnbaum vorgeladen. Der Vorladung liegt, wie hinzugefügt wird, die Anschuldigung zu Grunde, . daß der Fürstbischof - auf Grund der päpstlichen Ench⸗ klika vom 5. Februar d. J. die Exkommunikation gegen den Propst Kick in Kähme angedroht und zur Ausführung gebracht habe.

Bayern. München, 1. Mai. Se. Majestät der König hat sich vorgestern Nachmittag 3 Uhr mit dem Königszuge vom Haidhausener Bahnhofe aus nach Prien begeben. Se. Majestät wird in den auf den Herrnchiemsee⸗Inseln befindlichen, unlaͤngst restaurirten Königlichen Gemächern bis Dienstag verweilen und an diesem Tage wieder hierher zurückkehren. Ihre Majestãt die Königin⸗Mutter traf gestern Abends mit dem Prinzen Otto von Hohenschwangau hier ein. Die Taufe der neu— geborenen Prinzefsin wird am Sonntag Vormittags 115 Uhr im Palast des Prinzen Leopold an der Schwabinger Landstraße durch den Erzbischof vorgenommen werden, und hierbei die Königin⸗Mutter die Pathenstelle übernehmen. Die neugeborene Prinzessin wird die Namen Maria Friederike Fran⸗ ziska Augusta Hedwig erhalten. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, welcher jüngst im Auftrage des Kaisers der Beerdi⸗ gungsfeierlichkeit des verstorbenen Prinzen Franz Joseph von Nastau in Hohenburg beiwohnte, ist heute Mittag von Hohen⸗ burg hier eingetroffen, um dem morgen stattfindenden feierlichen Taufakte beizuwohnen. Der Erzherzog wurde am Bahnhofe von dem Prinzen Luitpold in österreichischer Uniform empfangen und in dessen Palais geleitet, wo heute Nachmittag eine größere, um 3 Uhr beginnende, Tafel stattfindet, wozu, außer dein Erz⸗ herzog, Ihre Majestät die Königin⸗Multer und Prinz Otto ge⸗ laden sind. .

Sachsen. Dresden, 1. Mai. Se. Majestät der König hat den zum Königlich schwedisch⸗norwegischen General⸗Konsul in Dres den ernannten Banquier Arthur Rosenerantz hierselbst in dieser Eigenschaft anerkannt.

Württemberg. Stuttgart, 29. April. Der „St. A. f. W.“ meldet: Heute Nachmittag um 3 Uhr fand die Taufe des neugeborenen Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des H erzogs Eugen und Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Herzogin Wera von Württemberg in dem von Höchstdenselben bewohnten Pavillon des Schloßnebengebäudes statt. Der Taufe wohnten an: Ihre Majestäten der König und die Königin, die gegen— wärtig hier verweilende Mutter der Herzogin Wera, Ihre Kaiser⸗ liche Hoheit die Frau Großfürstin Constantin von Rußland, Ihre ztöniglichen Hoheiten die Prinzessinnen Marie und Katha rine von Württemberg und die Prinzessin Auguste zu Sachsen⸗ Weimar, der aus diesem Anlasse von Karlsruhe hier ein— getroffene Prinz Wilhelm von Baden, Großherzogliche Hoheit und Höchstdessen Gemahlin Frau Prinzessin Marie, geb. Prinzessin von Leuchtenberg, Kaiserliche Hoheit, sowie der als Vertreter Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗ Altenburg hieher gesandte persönliche Adjutant Höchstdesselben, Maior Freiherr von Esebeck. Außerdem waren zuͤr Theilnahme an dem Taufakt eingeladen: der Minister des Königlichen Hauses, die Mitglieder des Hofstaats und der Kaiserlich Russischen Ge= sandtschaft, der griechische ff

Probst von Basaroff, der Königliche Leibarzt Ober⸗Medizinalrath Pr. von Kornbeck und der Sber— Medizinalrath Dr. von Haußmann, sowie Offiziere des Uälanen— Regiments König Karl Rr. 19, welchem Se. Königliche Hoheit der Herzog Eugen angehört. Die Taufhandlung selbst wurde von dem Ober⸗Hofprediger Prälaten von Gerok vorgenommen, und erhielt der neugeborene Herzog die Namen: Karl Eugen Alexander Constantin Ernst Adolf. Die Path en Höchstderselben sind: Se. Majestät der Kaiser Alexander von Rußland, Se. Majestat der König Karl von Württemberg, Se. Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen⸗Altenburg, Se. Durchlaucht der Fürst Adolf zu Schaumburg⸗Lippe, Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Großfürstin Konstantin von Rußland, Ihre Königliche Hoheit die Frau Her⸗ zogin Helene von Württemberg, Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin Mathilde von Württemberg und Ihre Hoheit die Prin⸗ zessin Therese von Sachsen⸗Altenburg. Nach beendigter Tauf⸗ handlung nahmen die Durchlauchtigsten Eltern die Glückwünsche der Anwesenden entgegen.

Nachdem Se. König⸗ Vormittag von einem in Karls

Rußland Staats⸗Ministeriums, Graf von Flem⸗ Armee⸗Corps Ge⸗ und

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Königlich Gesandte, der es XIV. von Werder,

Ministerial⸗Prã

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dem Groß⸗

herzog und Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser verbinden, und der werthvollen Beweise dieser Freundschaft, welche Deutschland in ernster, schwerer Zeit empfangen habe. Staatsrath Koloszyn antwortete mit einem Toast auf Se. Königliche Hoheit den Großherzog und Se. Majestät den Deutschen Kaiser. Die beiden Rhein⸗Kanonenboote „Rhein“ und „Mosel“ haben die Thalfahrt von Straßburg aus angetreten und trafen am 28. um 125 Uhr in Maxau ein, wo sie anlegten und etwa 15 Stunden Halt machten.

Sach sen Coburg⸗ Gotha. Gotha, 1. Mai. Vom gemeinschaftlichen Landtag wurde heute der Gesetzentwurf wegen Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser mik einigen minder wesentlichen redaktionellen Ab⸗ änderungen gegen Eine Stimme angenommen, die Diskussion des Gesetzentwurfs über die Schonzeik des Wildes dagegen, dessen Nothwendigkeit Seitens der Abgeordneten aus Coburg bestritten war, weil man dort schon ein solches Gesetz habe, auf Vorschlag des Staats⸗Ministers vorläufig ausgesetzt.

Anhalt. Dessau, 1. Mai. Die Gesetz⸗ Sammlung ver⸗ öffentlicht die Verordnung, den Haupt⸗Finanz⸗Etat des Ferzogthums Anhalt für das Jahr 1875, betreffend. Der Ctat schließt mit eigener Einnahme von 7, 42,000 / und ebensoviel eigener Ausgabe.

Der Kaiser be⸗ ach Lacroma und Ombla, morgen soll die Reise . Erzesse eut nicht wiederholt. Alfonso nach Salz⸗ zufolge unbegründet. Don Alfonso Graz noch nicht verlassen.) 1èTroppau und Salzburg sind

Fattaro, 3. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser Franz Josef ist gestern Mittag hier eingetroffen ünd von der Beyöl' kerung mit überaus sympathischen Kundgebungen begrüßt wor⸗ den. Gestern Nachmittag empfing der Kaiser den diplomatischen Agenten Rumäniens, Prinzen Stourdza, von welchem er im Namen des Fürsten Carl begrüßt wurde. Die Ankunft des Fürsten von Montenegro wird ebenfalls hier erwartet.

Pest, 309. April. In der heutigen Sitzung des Ab— geordnetenhauses wurde beschlossen, den Budgeigesetzentwurf Montag zu verhandeln. Ferner wurde das Indemnitätsgesetz promulgirt und der Gesetzentwurf über den Vertrag mit Ruß⸗ land betreffs gegenseitiger Auslieferung gemeiner Verbrecher in dritter Lesung angenommen.

1. Ma B. T. B.) In Erwägung und zur Erklä— rung der von hiesigen Zeitungen vorgenommenen Vergleichung der bis ultimo März e. eingegangenen Staatseinnahmen gegenüber dem Voranschlage wird nunmehr darauf hingewiesen, daß die Haupteinnahme der Staatskassen stets auf die letzten Quartale fällt und daß dem entsprechend der faktische Eingang in den ersten drei Monaten des Jahres keinen Anhalt für die Beurtheilung des ganzen Jahres bietet. Stelle man die Ein— nahmen des ersten Quartals 1875 den faktischen Einnahmen des Jahres 1874 in der gleichen Zeit gegenüber, so ergebe sich eine Mehreinnahme pro 1875 gegenüber 1874 von 400 000 Fr

Belgien. Brüssel, 2. Mai. (W. T. B.) Wie das „Journal de Liege“ erfährt, sind gleichzeitig mit Zustellung der Antwort der bel gischen Regierung auf die letzte deutsche Note an den deutschen Gesandten Grafen Perponcher Abschriften dieser Antwort an die belgischen Gesandten in Lon⸗ don, Paris und Wien mitgetheilt worden.

(W. T. B.) Die vielfachen Mittheilungen über den Inhalt der von der bel gischen Regierung auf die letzte Note der deutschen Regierung ertheilten Ant wort sind, wie von gut unterrichteter Seite versichert wird, auf bloße Ver⸗ muthungen und Gerüchte zurückzuühren. Die belgische Ant— wortsnote wird, wie bereits gemeldet, wahrscheinlich morgen der Deputirten kammer vorgelegt werden.

Frankreich. Paris, 30. April. von Audriffet⸗Pasquier den Mitgliedern des Ferienausschusses mitgetheilten Uebersicht entnimmt das „Journal des Debats“ folgende Daten: Die Nationalversammlung ist am 12. Februar 1871 zum ersten Mal in Bordeaux zusammengetreten. Seit jenem Zeitpunkt sind ihr 1390 Gesetzentwürfe oder Anträge unterbreitet worden. Davon wurden 988 ange⸗ nommen, 74 verworfen, 118 zurückgezogen; 46 liegen in Gestalt von Berichten über den Hauptgegenstand, 25 von summarischen Berichten vorz 78 sind der Prüfung! der Spe⸗ zial⸗R, 39 derjenigen der Initiativ⸗, 18 derjenigen der Lokal— kommissionen unterzogen, 3 Projekte oder Anträge von den Bureaus nicht geprüft worden. Für die Prüfung dieser ver⸗ schiedenen Geschäfte bildeten sich 410 Ausschüsse, nämlich 289 mit der Prüfung eines einzelnen Entwurfs oder Antrags be⸗ traute, 34 Initiativ⸗, 34 Petitions⸗ , 32 Lokal⸗, 5 Budget⸗, 4 Buchhaltungs-, 9 Enquõtekommissionen und je ein Heeres⸗ ein Dezentralisirungs⸗, ein Begnadigungsausschuß. Von den 289 mit der Prüfung eines einzelnen Entwurfs oder Antrags betrauten Kommissionen haben 219 ihre Arbeiten vollständig zu Ende gebracht, 33 ihre Berichte eingereicht, 37 sind mit ihrer Untersuchung noch, nicht fertig. Von den 34 Initiativkommissionen haben 19 ihre Berichte 5 noch Anträge zu prüfen, 26 von den ihre Aufgaben erledigt, 8 sind noch in 7085 Gesuche sind an bie Petitionsaus welche über 2594 davon Bericht erstatt Kommissionen abgaben, 457 als der Le seitigten. 1789 liegen nach den Aus und von diesen harren 381 nur noch Budgetkommission von 1871 hat 33, 1873 46, von 1874 6l,

Kommissionen haben zusamr der Verfassungsausschuß je

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; Nach in Biarritz vom 1. Mai eingegangenen Nachrichten hat ein Theil der carlistischen Truppen an der Grenze von Navarra unter dem Rufe: Frieden und bie Fueros! revoltirt. General Aguirre hat sich auf ihr Verlangen an ihre Spitze gestellt. )

Italien. Rom, 1. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer richtete der Deputirte La Porta eine Interpellation an die Regierung betreffs der Beziehungen zwischen dem Staat und der Kirche, indem er zunächst an die Bestimmungen des Garantiegesetzes erinnerte, sodann über die ganze Kirchenpolitik der Regierung sich mißbilligend äußerte und namentlich hervorhob, daß die be= stehenden Gesetze von den Geistlichen und hauptsächlich von den Mitgliedern des höheren Klerus ganz ungestraft verletzt würden. Insbesondere laufe die Art und Weise, in welcher den Bischösen das Gxequatur von dem Ministerium ertheilt werde, den Gesetzen durchaus zuwider. Schließlich wünschte der Redner zu wissen, aus welchem Grunde das Gesetz über die Verwaltung der Kirchengüter der Kammer bis jetzt nicht vorgelegt worden sei. Der Justiz⸗ und Kultus—⸗ Minister Vigliani wies in seiner Antwort darauf hin, daß in jüngster Zeit Unbotmäßigkeiten des Klerus gegenüber den Staats⸗ gesetzen nicht vorgekommen seien, sicherte die Vorlegung des Ge⸗ setzes über die Verwaltung der Kirchengüter zu und betonte, daß das Verfahren der Regierung sowohl mit den Gesetzen, wie mit den Interessen des Landes im Einklang stehe. Minghetti hob hervor, daß Seitens der Oppositionspartei ein Wunsch auf Abänderung des Garantiegesetzes nicht aus⸗ gesprochen worden sei, daß dieselbe sich vielmehr auf die Behauptung beschränkt habe, daß nicht in Gemäß⸗— heit des Garantiegesetzes verfahren worden sei und erklärte, Er gebe zu, freisinnigen Elementen ber

Konflikte geksommen Le aber la . Diesen e lion ssch versenigeñ Mittel bedienen, die rungen, Gesetzen und Interessen vorge⸗

La Porta zog hieranf den Antrag zurück, den Interpellation geknüpft hatte. Der Deputirte daß er über den nämlichen Gegenstand am an die Regierung

daß er hierüber eine Diskussion annehmen könne, daß es zwischen der Kirche und den Gesellscha

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er an seine Maneini erklärte, Montag eine weitere Interpellation richten werde.

Türkei. Belgrad, 3. Mai. (W. T. B.) Der Fürst Milan hat heute den bisherigen russischen Vertreter in Serbien, Staatsrath Schischkin, in einer Abschiedsaudienz und darauf den neuernannten diplomatischen Agenten Rußlands, Skwarzoff in einer Antrittsaudienz empfangen und die Akkreditive dessel ben entgegengenommen.

Dänemark. In der heutigen

Mali (. , 8) Folkethings wurde die Budgetdebatte eröffnet. Ver Konseils⸗Präsident und Finanz ⸗Minister Fonnesbech erklärte, wenn das Folkething gegen die Regierung stimmen würde, so sei zu erwarten, daß die Versammlung sich dadurch zugleich in eine gegensätzliche Stellung zum Landsthinge bringen würde. Der Minister hob ferner hervor, daß die Regierung sich genöthigt sehen würde, das Folkething aufzulösen, falls es nicht gelingen sollte, das Budget auf normalem Wege vor Pfingsten (zu welcher Zeit das provisorisch festgestellte Budget abläuft) zu Stande zu bringen. Die Regierung werde alsdann ein westeres provisorisches Budget aufstellen, welches den nach ihrer Auf⸗ fassung vorhandenen Bedürfnissen des Staates entsprechen würde. Voraussichtlich wird die Regierung bei der Abstimmung über 80 Stimmen von 101 im Folkething gegen sich haben.

Amerika. New⸗Jork, 1. Mai. (W. T. B.) Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat sich im

Monat April ca. um 2325, 000 Dollars verringert. Im Staats⸗ schatze befanden sich

Kopenhagen, 1. Sitzung des

am Ende des Monats 94 625,000 Dollars in Gold und 1,696, 000 Dollars an Papiergeld.

Asien. Baroda, 1. Mai. (W. T. B.) Die hier statt⸗ gehabten Ruhestörungen wurden von den Anhängern der Gemahlin des Guiecowar, Luxinebai, herbeigeführt, welche unter Benutzung der unzufriedenen Stimmung der Eingeborenen einen Sohn derselben als Guicowar ausriefen. Die Truppen stellten unter Verhaftung mehrerer Personen die Ordnung wieder her.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 3. Mai. In der Sitzung des Hauses der Ab— geordneten am 30. v. M. nahm der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Verwaltungsgerichte 2c. zu 5. 82 (Kompetenz⸗ konflikt) nach dem Abg. Pr. Haenel das Wort:

Meine Herren! Ich möchte entgegen dem Wunsche des Hrn. Ahg. Haenel das Haus bitten, den Kommissionsantrag für die zweite Lesung abzulehnen mit dem Vorbehalte, in der dritten Lesung einen neuen Antrag in Betracht zu ziehen. Ich will damit aber nicht sagen, daß ein neuer Antrag große Aussicht hätte, der Regierung erwünscht zu sein, wenn er nämlich den Gedanken folgt, welche der Hr. Abg. Haenel entwickelt hat. Ich habe mir wohl denken können, das dasjenige, was ich gestern hier vorgekragen habe, Widerspruch erfahren wird, aber von dem Ein⸗ wurfe habe ich mir doch nichts träumen lassen, daß ich die Sache kasuistisch behandele, und im Hohen Hause der Eindruck nicht ge⸗ wonnen sei, daß es sich hier um eine wichtige staatsrechtliche Frage handelt. Es ist keine kasuistische Behandlung der Sache, wenn ich die verschiedenen Fälle, welche in dem 5. 82 behandelt worden sind, prüfe, weiter habe ich nichts gethan.

Vielleicht sind die verfchiedenen Fälle in den Vorschlag der Kom⸗ mission nicht genügend hervorgehoben. Ich werde mich nun auf den Exkurs des Hrn. Abg. Haenel über die Frage, ob Streitigkeiten zwischen der Justiz und Verwaltung mittelst Erhebung des Kompetenzkonflikts zu erledigen seien, gar nicht einlassen, es ist dieses eine Frage, welche gelegentlich diefes Gesetzes nicht behandelt werden kann. Ich JLasse mich deshalb auch auf den Antrag des Hrn. Abg. Windthorst (Bielefeld) nicht ein. Ich möchte nur gleichsam prozeßhindernd Folgendes bemerken. Es ist jetzt doch wohl schwerlich der sgeeignete Zeitpunkt, um diese Materie zu behandeln. Will man sie regeln, io wird man doch erst wissen müssen, wie die Organisation die Gerichte n dem Reichsgesetz über die Gerichts verfassung sich gestalten wird; ferner wird die Frage vorab zu prüfen sein wenn man nämlich dafür hält, daß die Gerichte selbst über ihre Zuständigkeit zu erkennen hätten ob denn nicht eine Reihe von Sachen, die jetzt als Justiz⸗ sachen betrachtet werden, zu verweifen seien an die Ver⸗ waltungegerichte, insbesondere an das Ober · Verwaltungsgerscht. Diese Frage dürfte mit der aufgeworfenen in einem sehr engen n n, nge stehen. Hat es seine Richtigkeit, wenn der Hr. Abg. Haenel bemerkt, jene Regelung enthalte eine Ver⸗ fassungsänderung, so würde der Antrag des Hrn. Abg. Windthorst in seiner jetzigen Gestalt schwerlich zu einer eingehenden Berathung und Annahine führen können.

Der Hr. Abg. Haenel hat verschiedene Fälle geprüft. / Zuvorderst äußerte er sich über den Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltung behörden und Verwaltungsgerichten. Er bemerkte, die König⸗ liche Staatsregierung sei hier schon abgewichen von den allgemeinen Grundsätzen und habe sich dazu verstanden, daß über diese Konflikte das oberste Verwaltungsgerichk zu entscheiden habe. Da bie König⸗ liche Regierung jedoch erklärt hat, ste wolle, daß das ber ⸗Verwal⸗ tungsgericht unmittelbar angegangen werde, woraus folgt, daß die

Q e zu, ieee, er mal ir Merichtemn imd. Ju t Jer:

Sache nicht im gewöhnlichen Jnst anzen zn e der Verwaltungsgerichtsz barkeit zu erledigen ist, so hat der Hr. A g. Haenel dies bemängelt, indem er sagt, ein folches besonderes Verfahren sei bedenklich. Ich weiß nicht warum? Den Grund, welcher die Ansicht der Regie⸗ rung bestimmt, daß das oberste Verwaltungsgericht unmittelbar an⸗ ßegangen werde, habe ich bereits gestern hervorgehoben. Der Köͤnig⸗ lichen Regierung muß daran gelegen sein, daß die Hemm— nisse, welche der Verwaltung entgegentreten, baldthunlichst er⸗ ledigt werden, damit sie weiß, ob sie vorgehen kann oder nicht. Bedenken Sie doch wohl, daß die Hemmnisse, welche der Verwaltung jetzt entgegentreten, viel erheblicher sind als früher. Frůher wurden der Verwaltung in ihrer Bewegung nur Hindernisse bereitet durch die Juftizgerichte, jetzt wird ihr ein neues und sehr um fassen⸗ deres Hemmniß bereitet durch die Verwaltungsgerichte. Für die Ver⸗ waltung liegt der Wunsch sehr nahe, daß baldthunlichst darũber entschic⸗ den werde, ob ihre Aktion gehemmt ist oder nicht. Die Verwaltung steht unter dem Prinzip ker Bewegung die Gerichte unter dem Prinzip der Ruhe. Dann sagte der Hr. Abgeordnete, die Sache kzme im gewöhnlichen JInstanzenzuge vor sich gehen, indem keine Veranlassung vorliege, die Behörde des Gesetzes von 1847 eintreten zu lassen. Letzteres will die Königliche Regierung gar nicht; die König⸗ liche Regierung will das Oher · Vierwaltungsgericht entschei⸗ den lassen. Es wird ferner für bedenklich erachtet, wenn ich recht verstanden habe, der Mangel einer mündlichen Verhandlung. Wenn es nur auf eine mündliche Verhandlung ankommt, so kann dieselbe auch vor dem Ober⸗Verwaltungẽgericht eintreten, und nöthigenfalls selbst vor dem! Gerichtshofe, welcher zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten berufen ist. Die Bedenken, welche ich geltend gemacht habe zum Alinea 3 in Betreff der Frist, sind nicht berührt; ich will mich deshalb auch nicht weiter darauf einlassen. Der Hr. Abg. Haenel ist. dann r , . 2a dem

sten. Der Re—⸗ gierungsentwurf geht davon aus, daß das Verfahren nach dem Gesetz von 1847 allgemein Platz greifen solle, wenn es sich handelt um einen Konflikt zwischen den Verwaltungsbehörden und den Justizgerichten gleichviel ob die Verwaltung den Konflikt stützte darauf, daß es sich um eine reine Verwaltungsfache handelt, oder um eine We n ann d gerichtssache, gleichviel ferner, ob die Verwaltungs sache bezw. Ver⸗ waltungsgerichtssache bereits anhängig ist oder nicht. Die Kom⸗ mission erkennt nun den Gedanken der Königlichen Regierung insofern an, als es sich um eine reine Verwaltungs fache handelt, gleichviel ob dieselbe anhängig ist, oder nicht, sie erkennt dagegen den Gedanken insoweit nichts an, als es sich um Sachen der Verwaltung justiz handelt, gleichviel ob eine einzelne Sache beim Verwaltungsgerichte bereits anhängig gemacht ist, oder nicht. Der Herr Aba Haenel sagt, es sei gar nicht möglich, daß eine politische Behörde über Streitigkeiten unabhängiger Gerichte entscheide Ich sehe die Unmög— lichkeit nicht ein; es hat seit so und so viel Jahren die Einrichtung bestanden, daß der Kompetenz · Gerichtshof entschieden hat über die Thätigkeit unabhängiger Gerichte. Wir haben hier nicht zu prüfen, ob die Einrichtung an sich gut ist, vielmehr ob der betreffende Zustand gelegentlich geändert werden soll oder nicht. Auf letzteren können wir uns nicht einlassen. Auch wird der Köm! petenzkonflikt vom Gerichtshof nicht richtig bezeichnet als politische Behörde; denn er ist zusammengesetzt aus richter⸗ lichen Bamten und höheren Verwaltungsbeamten, deren Anstellung für die Dauer des Amts erfolgt, jedenfalls ist es keine Behörde, die von Fall zu Fall bestellt wird.“ Wenn bislang über die Thätigkeit unabhängiger Justizgerichte der Kompetenzkonflikts. Gerichtshof ent⸗ schieden hat, so wird er auch entscheiden können über die Thätigkeit verschiedener unabhängiger Gerichte: denn jedenfalls stehen die Ver— waltungsgerichte in ihrer Unabhängigkeit nicht höher als die Justiz⸗ gerichte. Der Hr. Abg. Haenel hat bemerkt“ ich habe meine Be— hauptung, daß der Kompetenz ˖ Gerichtshof entscheiden müsse, darauf gestützt, daß die Kompetenzkonflikte sich mehren würden. Das ist für mich ein ganz unerheblicher Grund, habe auch nicht behauptet, daß die Kompetenzkonflikte sich mehren würden. Es mag immerhin zweifelhaft sein, ob die Kompetenz konflikte ihrer Quantität, ihrer Zahl nach sich mehren werden, gewiß ist aber, daß die Kompetenzkonflikte ihrer Qualität nach sich vermehren. Das war meine Behauptung. Wäh⸗ rend es früher nur Kompetenzkonflikte gab zwischen Justiz⸗ gerichten und Verwaltungsbehrden und Verwaltungsgerichten, zwischen Verwaltungsgerichten und Justizgerichten und Pprit“ tens zwischen Verwaltungsbehörden und Justizgerichten. Jetzt giebt es drei Kategorien von Kompetenzkonflikten, früher gab es nur einen Punkt. Jedenfalls bleiben die Kompetenzkonflifte, sie mögen nun in der Zahl groß oder gering sein, und sie müssen ge⸗ löst werden.

Der Hr. Abg. Haenel ist dann übergegangen auf den Fall des negativen Kompetenzkonfliktes zwischen Justizgerichten und Verwal⸗ tungsgerichten, er will, wie mir scheint, den Senat von Fall zu Fall nicht aufgeben. Ich weiß in der That nicht, wie ein solcher Senat gerechtfertigt werden kann. Die Königliche Regierung wird sich auf eine solche Einrichtung nicht einlassen. Es ist, wie ich glaube, für sämmtliche Gerichte, insbesondere aber für Kompetenzkonflikte⸗Gerichte nothwendig, daß sie auch in der betreffenden Richtung unabhängig gestellt sind, daß es nicht in dem Ermessen des Vorsitzenden des Ge richts liegen darf, für den einzelnen Fall das Gericht zu komponiren.

Der Hr. Abg. Haenel meint, es sei nichts anderes übrig geblieben. Ich sollte doch meinen, daß einer so organisirten Behörde der Kom petenzkonflikts Gerichtshof bei Weitem vorzuziehen sei; diese ist doch eine ständige Behörde. Ich habe gestern behauptet, es widerspräche allen Traditionen nicht allein in der preußischen Monarchie, sondern auch in Deutschland, die Gerichte zu besetzen für den einzelnen Fall. Man ist selbst so weit gegangen, daß im Verhinderungöfall (ines Richters nicht etwa dem Ermessen des Prädsidenten anheim gestellt sein soll, aus den nicht behinderten Richtern eine bestimmte Persön⸗ lichkeit auszuwählen, sondern den Vertreter na einer vorher be⸗ stimmten Reihenfolge zu berufen.

Ferner äußerte der Hr. Abg. Haenel sich über den positiven Kom⸗ petenzkonflikt zwischen dem Justizgericht und dem Verwaltungsgericht. Nach den Ansichten Ihrer Kommission soll die Verwaltung nicht be⸗ fugt sein, den Kompetenzkonflikt zu erheben, wenn eine Sache vor dem Justizgericht anhängig ist, welche ihre Ansicht nach der Verwaltungs iuris diktion angehört.

Meine Herren! Ueber diesen Gedanken kann gestritten werden. Er mag wohl Manches für sich haben, wenn man erwägt, daß die Organisation der Behörden, wesentlich dieselben sind, daß sie wesentlich nach gleichen Formen verfahren und nach Rechtsgrundsätzen zu ertheilen haben. Was kommt es darauf an, mag man fragen, ob unter diesen Umständen ein Justizgericht entscheidet oder ein Verwaltungs⸗ gericht? Die Sache kommt jedoch ganz anders zu liegen, wenn das Verwaltungsgericht auch thätig wird, und nun Justizgericht und Ver— waltungsgericht thätig find. Es kann das in sehr verschiedener Weife vorkommen; die Sache kann bei beiden Behörden gleichzeitig angebracht werden, oder zuerst beim Verwaltungsgericht oder umgekehrt. In diesem Falle treten sich zwei Behörden gegenüber, welche beide unabhängig über ihre Zuständigkeit urtheilen; nach allgemeinen Grundsätzen wfrd weder das Justizgericht vorgehen, noch das Verwaltungsgericht.

Der Hr. Abg. Haenel sagt nun, dieser Kompetenzkonflikt mache keine Schwierigkelten; es handle sich hier der Regel nach nur um eine Schädigung der öffentlichen Interessen, nicht der Partei⸗Interessen. Das ist schon richtig, wenn Sie annehmen, daß in verschiedenen Sachen geurtheilt wird; dann liegt aber überhaupt kein Kompetenz⸗ konflikt vor, dieser Fall scheidet also vollständig aus.

Der Hr. Abg. Haenel meint, der Konflikt setze immer verschie⸗ dene Ansprüche voraus, das ist nicht richtig; richtig ist nur, daß ver⸗ schiedene Petita vorliegen, der Kläger verlangt die Verurtheilung des Beklagten, der Beklagte seine Freisprechung, ein und derselbe Anspruch kann bei den Verwaltungsgerichten wie bei den Justizgerichten einen Konflikt herbeiführen. ö

Der Hr. Abg. Haenel meint, die Vorschriften der Prävention und Rechtganhaͤngigkeit, welche der Entwurf nicht enthalte, werden durch die zulässigen Elnwände der Unzulänglichkeit gedeckt. Das kommt meiner

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Ueberzeugung nach gar nicht in Frage, denn der Konfliktsfall setzt voraus, daß einer seits das Justizgericht und andererseits daz Verwaltungß⸗ gericht sich für zuftändig erklärt? Was soll nun werden? Bade Behörden bis zur obersten Instanz erklären sich für zuständig? Soll gewinnen, wer patior tempore ist, oder Derjenige, wer posterior tempore ist. Es entsteht zwischen den beiden Behörden ein Krieg, der nur beendigt werden kann durch eine neue Gesetzgebung.

Der Abg. Haenel meint schließlich, der Konfliklsfall kann nicht leicht vorkommen. Wenn dag fo ist, so können Sie ja um so unbedenklicher durch den Inkompttenzkonflikts Gerichte hof die seltenen Fälle ent— scheiden lassen.

.Ich glaube, daß nach Lage der Sache ich den Wunsch, welchen ich am Anfang ausgesprochen habe, wiederholen darf.

Nach dem Abg. Windthorst (Bielefeld) erklärte der Ju stiz⸗ Minister:

Ich möchte einem Mißverständniß meiner Worte entgegentreten. Der Hr, Abg. Windthoist (Bielefeld hat angeführt, ich habe gesagt, man möge die Regelung des Kompetenzkonflikts der Reichs ⸗Gesetz⸗ gebung überlassen. Sas habe ich nicht gesagt, vielmehr, man könne, die Regelung des Konmpetenzkonflikts nicht wohl früher in die Hand nehmen, bis pie Reorganisation der Gerichte fsststeht. Daneben hebe ich noch hervor: Von der Ansicht bin ich allerdings nicht ausgegangen, daß unter den beiden unabhängig bestehenden Gerichten, dem Justiz⸗ und dem Verwaltungs⸗ gerichte, das Justizgericht dem Verwaltungsgericht vorgeht. Sobald man annimmt, das ordentliche Gericht stehe unter dem Verwaltungz⸗ gericht ist allerdings von einem positiven Kompetenzkonflikt nicht die Rede, ebensowenig aber auch von einem negativen Kompetenzkonflikte, wo⸗ mit eben auch die besondere Einrichtung des Senats von Fall u Fall Jich. exe digen. würde. . J .

„Der Vorschlag, auch den Regierungsentwurf dürfte doch seine großen Bedenken haben. Wenn Sie den Regierungsentwurf ablehnen, so lehnen Sie auch daß— senige ah, was der Hr. Abg. Gneist sehr richtig als eine der größten Errungenschaften bezeichnet hat; denn nach der Stellung, welche den Ve waktungsgerichten gegeben ist, wäre die Regierung be—⸗ rechtigt anzunehmen, daß die Verwaltungsgerichte auch im Sinne des Gesetzes über den Kompetenzgerichtshof. Gerichte seien, so daß also bei einem Konflikte zwischen der Verwaltungsbehörde und dem Verwal⸗ tungsgericht die Vorschrift des Gesetzes vom Jahre 1874 Anwen⸗ dung fände.

abzulehnen,

Ich glaube nicht, daß dieser in Ihren Intentionen liegt.

Vereinswesen.

Die Generalversammlung der preußischen Vereine zur Pflege im Felde ver wundeter oder erkrankter Krieger, welche statutenmãßig allfährlich zusammentreten soll, hat für das Jahr 1874 erst vor Kurzem einberufen werden können, weil der vom Centralkomité über den Hauptgegenstand der Verhandlung geführte Schriftwechsel nicht eher zu erledigen war.

Die Versammlung fand am 30. April er. statt und waren in derselben auch die Vertreter des hessischen und hannoverschen Pro⸗ vinziglvereines erschienen.

„Zunächst wurde der Bericht der Kassenkommission und des Re⸗ visiensausschusses über die Jahresrechnung von 1873 entgegengenom⸗ men. Die Rechnung ergab, daß der Ausgabe Etat sowohl als auch der Vermögensstand derselbe geblieben war wie im Vorjahre. Nach ertheilter Decharge wurden die Revisionskommissarien für das folgende Jahr gewählt, dessen Rechnung ebenfalls schon abgeschlossen vorliegt.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Veränderung 's K 3 Alinea 3 des Statuts des Hauptvereins vom 3. April 1868.

Jenes Alinea lautete: Die Staatsregierung ernennt drei Kom⸗ missarien, welche als solche Mitglieder des Centralcomitès sind, um demselben berathend zur Seite zu stehen und zu vermitteln, daß die Thätigkeit des Vereins den dies fälligen Bedürfnissen der Militär— verwaltung entsprechend und im Anschlusse an die staatlichen Feld- Lazareth⸗Einrichtungen geregelt werden.“

An Stelle dieser Bestimmung wurde beschlossen, im Sinne der dieserhalb ergangenen Allerhöchsten Ordre vom 22. September 1874 ie folgende zu fetzen:

„Der Kasiserliche Kommissar und Militär⸗Inspecteur der frei⸗ willigen Krankenpflege fungirt bei dem Central⸗Comitèé als alleiniger beigeordneter Vertreter ver Stagtsregierung. Die bezüglichen Funktionen werden vorkommenden Falles durch einen von ihm dem Kriegs ⸗Ministerium zu präsentirenden und von diesem zu bestätigen⸗ den Stellvertreter wahrgenommen.“

Im Anschluß an die Verhandlungen der Generalversammlung der preußischen Vereine fand an demfelben Tage (30. April) eine Sitzung des Dentschen Central-⸗C omit és statt. Zur Berathung stand eine Allerhöchste Proposition Ihrer V ajestät der Kaiferin“ Königin, wonach zu einer Kommission von Fachmännern, welche in der zweiten Hälfte der Pfingstwoche hier zusammentreten wird, um sich über anzulegende Musterdepots der freiwilligen Krankenpflege zu kesprechen, Seitens des Central Comites Delegirte zu entsenden sind. Nach eingehender Erörterung der Aufgabe dieser Delegirten wurden dieselben sofort gewählt.

Sodann kam die in Brüssel in Aussicht genommene große Aus⸗ stellung von Gegenständen der, Gesundheitẽpflege und des Rettungs⸗ wesens (vergl. dat heutige Feuill.) nach Anleitung der inzwischen ein⸗ gezogenen näheren Nachrichten zur Erörterung und wurde die Betheili⸗ gung an diesem wichtigen inter nat onalen Unternehmen beschlossen.

Endlich gelangte noch eine Reihe von Anträgen der Landes und Provinzialvereine zur Verhandlung und günstigen Erledigung.

Statistische Nachrichten.

Das soeben ausgegebene J. Heft der Zeitschrift des Königlich preußifchen statistischen Bureaus, Jahrgang 1875, Verlag des Königlichen statistischen Buregus (Dr. Engelj in Berlin) hat folgenden Inhalt: Alter, Familienstand, Beruf und soziale Stellung im Berufe, sowie Art des Zusammeulebens der Be— völkerung des preußischen Staates nach der Zählung vom J. Dezem⸗ ber 1871 nebst einer Bilanz der Soll⸗ und Istbevölkerung. Allge⸗ meine Wiederholung der hauptsächlichsten und auf den ganzen Staat bezüglichen Ergebnisse der Volkszählung in der preußischen Mon⸗ archie am 1. Dezember 1851. Die finanziellen Verhältnisse der Eisenbahnen Deutschlands für die Jahre 1867 bis 1873, mit einem Blicke auf die finanziellen Verhältnisse der preußischen Privateisen⸗ bahnen von 1857 bis js74. Die religiösen Orden und Kongrega⸗ tionen der katholischen Kirche in den w chtigsten Ländern Europas; von A. Schwietz ke. Stãädtische Verwaltungsberichte, mit beson⸗ derer Berücksichtigung derjenigen des Magistrats zu Altona für die Jahre 1871 und 1872, von E. Hasse. Die Klassensteuer und klassifizirte Einkommensteuer und die Einkommen sverthei lung im preu⸗ Fischen Staate in den Jahren 1857 bis 1874, von Dr. Engel. Statistische Korrespondenz. Als befondere Beilage ist die⸗ sem Hefte beigegeben: Verlagsverzeichniß des Königlichen statistischen Bureaus. Wir behasten uns vor, auf den Inhalt einzelner Artikel dieses Heftes gelegentlich zurückzukommen.

Der Magistrat zu Berlin steht mit dem Regierungẽ⸗Rath B oeckh, dem die Stelle des ersten Direktors des städtischen st atistischen Büreaus übertragen werden soll, in Unterhandlung. Der Staädt— verordneten Versammlung hat diese Angelegenheit in ihrer letzten ge⸗ heimen Sitzung vorgelegen. Das „Kommunalblatt“ theilt hierüber aus dem Protokoll Folgendes mit: Die Versammlung erklärt, daß sie gegen die Person des Königlichen Regierungs⸗ Raths Boeckh, welchem der Magistrat die Stelle des Direktors bes Königlichen statistischen Büreaus zu übertragen beabsichtigt, nichts zu erinnern findet, auch geneigt sein würde, dag beantragte Gehalt zu bewilligen, daß sie aber eine definitive Bewilligung nicht eintreten lassen kann, bevor ihr der Spezigletat für das statistische Büreau, um dessen Vorlegung sie den Magistrat durch Beschluß vom 9. April 1874 ersucht hat, zuge= gangen ist.

Das Friedrich⸗Wilhelms-Hospital very 1874 628 Personen, gegen das Jahr 1573 mit mehr verpflegt 54. Eg starben 1874 davon 124 Der größere Theil der Verstorbenen pflegung im Hospital, stande Aufnahme finde dringendsten Fälle ein nommenen waren ihre 28 Arbeitsleute, 112 Wittwen, J. separirte Personen, zusammen 14 diesen standen 4 Männer und 17 und 56 Frauen im 7I. - 80. im 61. = 70, Lebenejahre ꝛc. Wegen Männer und 10 Frauen. Al ker mußten 3 Männer und 2 F hauses versetzt werden. Von den Verstorbenen erreichten 6 Männer und 7 Frauen das 66.70, 14 Männer und 18 Frauen das 71. 75, 6 Männer und 25 Frgueh das 76. 560, 5 Männer und 14 Frauen das 81. 85. und 1 Malt und 7 Frauen das 865. —= 96. Lebens jahr. Die Verpflegungskosten betrugen 239, 162 Thlr, welches täglich pro Kopf 4 Sgr. 5 Pf. repräsentirt. Das Kapitalvermögen des Hospi⸗ tals betrag ult. 1874 dasselbe als ult. 1573, und zwar 140 174 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf., da neue Legate und Geschenke dem Hospital nicht zugewendet worden sind.

Die amtlichen Erhebungen über den Umfang der Auswan— derung aus dem Regierungs bezir ke Potsdam (Berlin aus— genommen) für das Jahr 1874 haben ergeben, daß im Ganzen 311 Personen ausgewandert sind, darunter 170 auf Grund ertheilter Ent⸗ lassungs kunden, LU ohne die glhen Auf den Kreis Prenzlaa kom⸗ men von obiger Zaht 92, auf Angermünde 57, Templin 14, West⸗ priegnitz 13, Dber⸗Barnim 52, Ostpriegnitz 48, während die übrigen 35 sich auf die andern acht Kreise und die Städte Potsdam und Brandenburg in unerheblichen Einzelbeträgen zersplittern. Von den mit Entlassungsurkunden ausgewanderten 179 Personen waren 37 Fa⸗ milienväter, und standen im Alter unter 10 Fahren 37, von 10 bis 17 Jahren 14, von 17 biz 20: 16, von 20 bis 265: 21, von ö bis 0: 58, und über 56 Jahré 14 Personen. Von jenen 170 Personen hatten nachweis bar bereits einen bestimmten Beruf Z6, davon gehörten hauptsächlich zum ländlichen Gesinde und Tagelöhnern 45, zu den Fabrikarbeitern, Handwerksgesellen und Gehülfen 11. Die übrigen zersplitterten sich auf andere Berufsarten. Das Hauptziel der Auswanderung waren wie gewöhnlich die Vereinigten Staaten von Nordamerika, wohin von den mit Entlassungsurkunden aus⸗ gewanderten 170 Personen 122 ausgewandert sind. Gegen das Vor— jahr (1873) hat die Zahl der mit Entlassungsurkunden ausgewan⸗ derten Personen von 766 bis auf 170, also um 535 Personen, die Zahl der ohne Entlassungsurkunden ausgewanderten Personen von 243 bis auf 141, also um 162 Personen, im Ganzen also die Zahl sämmtlicher Auswanderungen von 519 big auf 311, also um S365 abgenommen.

Kunst, Wissen schaft und Literatur.

Die Baulichkeiten, welche sich auf der Stelle des alten Kaiserpalastes zu Nieder⸗Ingelheim befinden, werden wahr⸗ scheinlich demnächft bedeutende Umgestaltung erfahren; wie die Darmst. Ztg“ vernimmt, hat der jetzige Eigenthümer Baron de Bary ein Projekt zum Umbau des Vorhandenen Und beträchtlicher Erweiterung ausarbeiten lassen.

Das Gerüst auf dem Dom zu Cöln, welches für die nächsten Steinschichten aufgeschlagen wurde, ist fertig und hat bereits von der Sohle des Domes eine Höhe von etwa 270 Fuß. Die voll⸗ endeten beiden Thüͤrme werden etwa 506 Fuß . werden. Der Weiterbau erfordert jetzt schon weit weniger Material, denn die Thürme verjüngen sich bei dem Anfang des jetzt schon vorschreitenden Oktogons an jeder Seise um etwa 8 Fuß.

Am 29. April Abends verstarb in Folge des vorausgegangenen Schlaganfalls der Profeffor der Nationalökonomie und ordentliches Mitglied der staatswirthschaftlichen Fakultät Dr. v. Schüz in Tübingen im Alter von 66 Jahren.

Da Coxwell auf einer früheren Luftfahrt ohne Lebens— gefahr durch die Luftverdünnung eine Höhe von 34,0090 Fuß (10,900 M.). erreichte, so hat man die Ansicht aufgestellt, daß nicht nur die Individualität, sondern auch die Schnelligkeit oder Langsamkeit des Aufsteigens maßgebend sei und beim rapiden Emporflug der Druck des Blutes Gehirnbetäubung, wenn nicht Apoplexie herbeiführe. Es ist unwahrscheinlich, daß Sauer stoffeinathmung davor bewahrt. Der Franzose Paul Bert beschäftigt sich jetzt viel mit diesen Fragen.

In Pompeji hat man am 23. April berichtet der „Pun⸗ golo“ ein Gemälde entdeckt, welches man für das bedeutendste hält, das man bis jetzt ans Tageslicht gebracht hat. Dasselbe stellt Laokoon nach der Schilderung Virgils dar. Der Opferstier ist dabei. Der gute Zustand, in welchem sich die Farben erhalten haben, läßt hoffen, daß dieses Gemälde in das Museum geschafft werden kann.

Von

20 Männer 39 Frauen bestraft 53

Aus Hirschberg, 20. April, schreibt man der Schles. Ztg.“: Der Schnee auf dem Gebirge liegt noch in einer kaum glaublichen Mächtigkeit. Zur neuen schlestschen Baude wandert man zwischen Schneewänden von 6— 9 Fuß Höhe. Noch bedeutender ist die Schnee⸗ anhäufung darüber hinaus.

Gewerbe und Handel.

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind April 1875 19,539 300 45 * und 6,456, 600 S 5 zusammen 25, 995,000 M Pfandbriefe ausgegeben. Es sind zugesichert, aber noch nicht abgehoben 4,577, 600 S in der Feststellung beßriffen, 9 Darlehnsgesuche auf Grundstücke zum Feuerversicherunge⸗ Werthe von 970,575 , im Laufe des Monats April angemeldet 11 Grund⸗ stücke mit einem Feuerversicherungs Werth von 1,680, 975 M.

Die Bilanz der Vereinsbrauerei Berliner Gast⸗ wirthe schließt bei einem Grundkapital von 11000900 Thlr. it einem Verlust von 205,B553 Thlr. Auf Bier⸗Conto wurde nur Mn Gewinn von 33,440 Thlr. erzielt, während für gezahlte Zinsen 44, 290 Thlr., für Eis verbrauch 10,774 Thlr., für Handlungs⸗ Ünd Vertriebs⸗ kosten 24,627 Thlr. ꝛc. in Änspruch genommen wurden. Für Minder⸗ werthe der Immobiliar⸗ und Mobiliarwerthe gegenüber per Ge⸗ sammtrechnung des General- Enit preneurs mußten 346,979 Thlr. abgeschrieben werden, während für Mehrwerthe der Grundstücke in die Vilanz 230 021 Thlr. eingestellt worden sind. Daz Gewinn⸗ und Verlust-Conto schließt im Debet mit 238,993 Thlr., denen gegenüber im Credit die Einnahme von 33,440 Thlr., sowie der Verlust von 205,553 Thlr. die gleiche Höhe erreichen. ö

Pgris, 1. Mai. (W. T. B) Die Journale veröffentlichen einen Brief Philiparts an den Staats pre kurator, in welchem er denselben ersucht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten wegen der gegen ihn erhobenen verläumderischen Beschuldigung, daß er in unerlaubter Weise über 14 0600 Stück Abligationen der GEisenbahn gesellschaft Orleans Rouen disponirt habe. Philipart bezieht sich auf die Verhandlungen der betreffenden Generalversammlungen, welche ihn zur Emisston der erwahnten Stücke ermächtigt hätten, er versichert daß sein gan zes Verfahren ein vollkommen gesetzmãßiges gewesen sei. Sodann weist er auf die unberechenbaren Kalamiläten hin, welche entstehen könnten, wenn die Lage, in die man ihn gebracht habe, länger andauere. Schließlich ersucht er den Staatsprokurator dringend, ihm Gelegen heit zu weiteren Aufklärungen und zur Beibringung von Bewelsen für seine Anführungen zu geben.

Verkehrs⸗Anstalten.

Cöln, 3. Mai. (W. T. B.) Sicherem Vernehmen nach hat die Direktion der Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft dem Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariat in Coblenz angezeigt, daß der Geschaͤftsabschluß der Cöln⸗Mindener Eisenhahngeselschaft eine Dividende von 6oseo ermögliche. Ueber die Höhe des hiervon zur

bis Ende