1875 / 105 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin. Die Sta dtverordunetenversam mlung hat in abgehaltenen Sitzung beschlossen, daß die dies August dauern Während dieser Zeit finden, laut §. 33 der Geschäfts⸗ ordnung, nur auf besonderez Verlangen des Magistrats Sitzungen statt. ff der Beseitigung des Königsgrabens bei Erbauung der Berliner Stadteisenbahn nahm die Versammlung folgende vom

ihrer am 5. d. M. beschlo jährigen Sommerferien vom 1. Juli bis 31. sollen.

In Betre

Ausschuß vorgeschlagene Resolution an:

Die Versammlurg erklärt sich mit den vom Magistrate in seiner und Intentionen einverstanden, erachtet aher die Zuschüttung des Königsgrabens für ein Bedürfniß And ersucht den Magistrat, die Ausführung derfelben unausgesetzt! ini Auge zu behalten, sowie mit dem Handels⸗Ministerium in Ünter— handlung zu treten über die Wahl einer solchen Richtung und Höhen—⸗ daß die Anlegung von Parallelstreßen und'nie Durchführung der im öffentlichen Interesse nöthigen Querstraßen Die Versammlung sieht dem—

Vorlage ausgesprochenen Prinzipien

lage der Stadtbahn,

in keiner Weise behindert wird.

nach weiteren Vorlagen seitens des Magistrats

Ferner genehmigte die Versammkung den Antrag des Magistrats, mit der Holzmarkt, Langen und Markuestraße eine mafsive Brücke über die Spree nach dem vorliegenden generellen Projekte resp. der Höhe der zu be— 2) die Baufluchtlinie für die Zu— fahrtstraße zu der Brücke von der Holzmarktstraße her, sowie für die der Langen⸗ und Holzmarktstraße nach

daß 1) zur Verbindung der Michaelkirchstraße

willigenden Mittel erbaut werde;

abgestumpfte Ecke zwischen Maßgabe des Projektes festgestellt werde.

Se. Majestät der Kaiser und König, begleitet von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Frie⸗ besuchten die Mast vieh ausstellung am Donnerstag, nachdem Se. Majestät den be⸗

denthal, den 6. Mai, Mittags 123 Uhr,

absichtigten Besuch am Mittwoch hatten absagen lassen. preisgekrönten Thiere waren im Kreise vor dem Ausgange der großen Se. Majestät der Kaiser ließen Sich mit den verschiedensten Ausflellern in Gespräche ein und erkundigten Sich mehrfach über die verschiedenen Rassen bei den Züchtern.

Halle aufgestellt worden.

Der Verein zur Beförderung des Gartenbgues in den preußischen Staaten wird am 20. Juni d Blumen⸗Ausstellung im Etablisse ment der

dies jãhrige . Charlottenburg abhalten.

The nter.

Die Vorstellungen von „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ im Viktoria ⸗Theater, deren bis jetzt 43 vorüber finden immer noch bei ausverkauftem Hause statt. Frl. Jo sefine Pagay verläßt am 25. Mai das Vic toria— Theater. Die Künstlern wird in der Sommersaif theater in Ems gastiren und von dort voraussichtlich

sind,

ein anderes Theater zurückkehren.

Se. Majestät der Kaiser und König wor nten am Dienstag der Aufführung von Grillparzers „Esther“ und Moliores t Frauen“ durch die Herzoglich. sachsenemeiningensche Hof⸗ im Frigdrich-⸗Wilhelm städti—⸗ Am Sonnabend findet die erste Aufführung von Schillers. Fies ko! statt. .

Auch gestern wohnten Se. Mafsestãt der Kaiser und König dem von den Meininger Gästen aufgeführten Drama: Die

schauspieler⸗Gesellschaft ir schen Theater bis zum Schlusse bei.

.J. seine erste

en im Kursaal⸗

Hermannsschlacht“ bei. Haus gefüllt.

Der zukünftige Direktor Hr. Emil Thomas, ist bereits

reits angewor

des neuen Direktors stehen und Gastspiele

Mitte Juni beginnend, zu rechnen werden nicht außer Acht gelassen; s sichtige Regisseur, Hr. von Weber,

entgegen.! bleiben.

Emanuel Geibels, Brunhild.“ Der Herzogliche Hof⸗Ope Braunschweig ist von

fried“ zu singen; Hr. Schrötter übt Vom Kunstmarkt.

Sämmtliche

R . Flora zu

einzelne Blätter Preise der Meeresbucht mit der Brasilien gemalt) 3900 (S, und Skizzen, Preise von 300-798

erreichten

im rothen Gewande mit 1170, Ho

nach Berlin in der verschiedensten Schulen und

Both, Adr. Ostade, Teniers, Aldegrever, Beham, Pencz,

„Gelehrte X Gelehr Strange u. a. m,

Julius, diges Denkmal zu errichten.

gestaltung des unter seine Leitung gelang und einem Ziele zuzuführen, welches Publikums fuͤr diese Bühne neu beleben foll. blissement wird innerlich wie äußerlich umgestaltet. terial. Mobiliar und Requistten werden auf eine höher ; Garderobe erhält frischen Glanz; bedeutende künstlerische Kräfte sind be⸗ k unterhandelt. Dem Chor und Orchester wird die größte Fürforge gewidmet werden. Im Programm vor Allem auch Novitäten von Werth von allgemeinem Interesse, wozu das des Frl. Gall— meper und des Hrn. Schweighöfer von der Wiener „Komischen Oper“, ältere Kräfte der bisherige um—⸗ dem neuen Institute erhalten

Fr. Bethge⸗Truhn, Frl.

en, mit weiteren wird noch

Am Sonnabend beginnen die Damen Hennies, die HH. Bethge und Schneider vom Hof⸗-Thegter zu Schwerin im National⸗Theater ein

bei dem Festspiel in Bayreuth in der R

Staffage

gerten Bildern einiger anderer Maler w

und desselben Strand von Eterntal mi und während der nächsten Tage findet eine Versteigerung von Kupfer— stichen, Radirungen und Holzschnitten mehrerer zum Theil hinter— ttt, deren Katalog 895 Nummern Meister umfaßt. vortrefflichen Blättern sind dabei Namen wie N. Berchem, Jan Waterloo, Wille, G. F. Schmidt, Callot, Robert Eichens u. a.

lassener Berliner Sammlungen statt,

unter den Neueren Mandel, Theil in einer längeren Reihe von Nummern vertreten.

Der Besitzer von Bad Juliush dem Neueröffner der uralten Radau⸗So Hoch im Gebirge wurde ein Felsblock!

Trotz der schönen Witterung war das

des Woltersdorfftheaters, in vollster Thätigkeit, die Neu⸗ enden Instituts zu betreiben

sind. Bewährte

o dürfte auch

rnsänger

bereits die Partie ein.

In der am 14. April begonnenen Lepke— schen Versteigerung von Ansiquitäten der verschiedensten Art, Arbeiten der Kleinkunst und Kunstindustrie in edlen und unedlen Metallen Bronze, Elfenbein, Holz, Porzellanen z. wur recht ansehnliche Preise erzielt, so für versch 900 —=993 M, für silberne Becher und Hum den historisch interessanten reichornar Widmung Ludwigs XIV. an Mazarin

emaillirter Fassung mit Edelsteinen 1633 ½6 2c. —= In der Verstei⸗ gerung einer Sammlung Hildebrandt

von 300— 509 S½eé, das eines

andere Oelbilder,

Rembrandt,

Das gesammte Eta— Das dekorative Ma⸗ e Stufe gebracht; die

Gesammtgastspiel

Herm. Schrötter in Richard Wagner aufgefordert worden, ibelungentrilogie den „Sieg—⸗

in den für einzelne Stücke iedene Elfenbeinhumpen pen 900 =1065 ½ , für mentirten Deckelkelch mit der 00 M, für zwei kleine silherne

scher Aguarellen am 27. April Bild Reiters (1851 Studien A6 Von den gleichzeitig verstei⸗ urde Gustav Richters Mohr guets Gemüsehändlerin mit 1110 t. 1140 ι erstanden. Heut

Dürer,

zum

all beabsichtigt, dem Herzog olquellen, ein wür⸗

M 49

Im

Sch

Ren

sehe

lange und Sitzraum gewährt und von einer Königinnen von England von Wilhelm dem Eroberer an bis zur , . n . . ö einem für 2000 Exekutanten h ö . ; ; Ferechneten Drchester. Oestlich und westlich von dieser Halle befinden Braufkästchen 456 „0, für ein Petschaft aus Amethysten in goldener sich zwei Höfe von je 273 Fuß Lange unden 4) Fuß Brefte, ,. einer für das Ausstellang-⸗Departement bestimmt ist und der andere einen offenen italienischen Garten bilden soll. An diese Höfe schließen . sich große Gewächshäuser, gefüllt mit den seltensten tropischen Pflan⸗ zen, an. Im nordwestlichen Ende des Palastes befindet sich ein Konzertsaal, der im Stande ist 3500 Personen aufzunehmen, und im nordoͤstlicheu Theile ein Theater mit Sißraum für 3666 Personen. Ersteren schmückt eine von Mr. Henry Willis, dem berühmten Orgelbauer, konstruirte große Orgel, die aber noch nicht ganz fertig ist, während das Theater über eine 50 Fuß tiefe und 84 Fuß breite Buͤhne verfügt. sammlungen des Palastes bestehen aus einer sehr werthvollen Waffen- sammlung, Eigenthum des Lord Landes borough, einem naturgeschicht⸗ Museum Werken der ule vielleicht die Nicht

Mit guten und .

umfaßt. in dessen Mitte der Palast steht. Restauration, in wescher 1560 Personen bequem speisen können, eine ein Kricketspielplatz, eine Turnanstalt, 17 Acres großer Eichen und Cedernhain mit Pavillons für Koznerte ꝛc, eine japanesische Villa (dieselbe, Modelle maurischer und andere Sehenswürdigkeiten.

Der auf

alle in ihren Amtsreben und feier an, und trotz der regnerischen Witterung hatte sich eine große Menschenmenge dazu eingefunden. ein großes Goncert, das unter Sir Michael Costa's Leitung von einem 1509 Mitglieder zählenden Orchester und Chor, zen gediegenen Solokräften der Her Majesty's Opera, darunter die Damen Tietjens und Trebelli, sowie die Herren Canpanini in und Behrens, ausgeführt wurde. Nach der Musikaufführung wurde die Wiederaufrichtung des prächtigen Palastes durch ein Bankett gefeiert, bei welchem auf Einladung der Direktoren 1069 Personen, darunter die städtischen Würdenträger, etwa des Parlaments, viele Richter und Bischöfe, treter Belgiens, Schwedens, Persiens, Perus, Spaniens, Chilis und der Türkei, sowie andere Personen von Distinktion zugegen waren. Der neue Palast ist viel größer als der, welcher nach kaum 14tägiger Existenz abbrannte— raum von 75 Acres und bildet ein Mittelschiff 184 Fuß

kapellen und eini—

außer

nbahn,

n war,),

seinen Trümmern

Palast auf Muswell⸗Hill, Norder am 1. Mai unter entsprechenden Feierlichkeiten eröffnet. Der Lord⸗ yor von London, die Sheriffs,

gefunden, der in seiner Größe von 17 Fuß Länge und 7 Fuß Breite seit Jahrtausenden unangerührt geblieben war. stück ward unter unsäglichen Muhen am 2. Mal ins Radauthal und nach seinem Aufstellungspunkte vor Bad Justusball befördert. Unterbau von festem Gestein wird das Interesse des Berliner 3a. Julius und die Daten von

uliushall aufnehmen; Felsblock Platz finden. vom Architekten Pfeiffer her.

Dieses kolossale Fels⸗

Ein das Bronze⸗Relief⸗Bildniß des der Gründung des Soolwerkes auf dem Unterbau soll dann der erwähnte Der Entwurf zu diesem Monument rührt

wieder errichtete Alexandra—⸗ im Norden von London, wurde

sowie etwa 70 Provinzial⸗Mayors, Ketten, wohnten der Inauguratslons⸗

Den Glanzpunkt der Feier bildete drei Militär⸗

260 Mitglieder beider Häuser die diplomatischen Ver=

am 9. Juni 1873 Er steht auf einem Flächen⸗ vollständiges Parallelogramm. befindet sich eine 386 Fuß Halle, die 12000 Personen Reihe Statuen der Könige uno

des Palastes breite

Die Kunst⸗

einer überaus reichen Gemãäldeggllerie, französischen, belgischen und britischen größte Kollektien Münchener Gemälde Reize besitzt der riesige Park, Es befinden sich in demselben eine

und mindere ein Circus, ein

die in der Wiener Ausstellung zu ägyptischer Wohnhäuser und

ar // , erer

w— r ;

für den Denutschen Reichs- u.

rimmt ant Aentsihen Reichs ⸗Anzrigers und Königlich Urrußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, 8. IJ. Wilhelm Straße Nr. 32.

die Juseraten Extzedltton

. 65

5 ö 2 . 1 5 6 . 2 4 5 . *

zegl. Preuß 1 1 41 Mgl. ren. ö 32 5. U 22 ü * * ; *

2. Subhastationen, Aufgobote, Vorladungen u. dergl.

3. Terkänfe, Verpachtangen, Submissionen ete.

*. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. S von öffentlichen Fapieren.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissinnen ꝛc.

Die Lieferung von . 2499 Knbitmetern Kiefern ⸗Klobenholz soll im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist auf Mittwoch, den 26. Mal d. J. Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/69 hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Klobenholz⸗“ eingereicht sein müssen.

Die Submissions⸗ Bedingungen liegen in Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können dafelbst auch Ab— schriften der Bedingungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Berlin, den 24. April 1875.

Königliche Direktion der Niederschlesisch Märkischen Elsenbahn.

9 X * lözts] Nenhan der Moselbahn.

Die Ausführung der Erd-Planirungs⸗ und Be— festigungsarbeiten des 7. Looses der VII. Bau- Abtheilung Stat. 349 bis 394 30 enthaltend 182000 Kubikmeter zu bewegende Boden massen und ea. 3409 Kbmt Trockenmauerwerk ous Bruchsteinen zu Futter⸗ Stütz und Graben⸗ mauern soll durch öffentliche Submission vergeben werden. Die Submissions formulare, Massendis⸗ positionen und Bedingungen liegen im Centralbureau der Königlichen Eisenbahn⸗-Dircktien zu Saarbrücken, sowie im hiestgen Abtheilungsburegu zur Einsicht aus und können von mir gegen frankirte Einsendung von 16350 Mark. bezogen werden. siegelt und versehen mit der Aufschrift: .

»Snbmisston auf Erdarbeiten im 7. „Loose“ bis zum Mittwoch, den 19. Mal er, BVormit⸗ tags 19 Uhr, an den unterzeichneten Ahtheilungs— Baumeister einzureichen, in dessen Geschäftslokale die Eröffnung in Gegenwart der erschienenen Sub mittenten erfolgen soll. 3

Später eingehende Offerten bleiben unberücichtigt.

Schloß Bübingen bei Nennig, den 5. Mai 1575.

Der Abtheilun gs -Baumeister. Buddenberg.

Sunbmission auf Pflaster⸗ und Trottoir⸗ [3352 Anlagen. ; Die Ausführung von Pflaster Arbeiten und dle Lieferung von Pflaster Materialien sowie Kanten— steinen zur Herstellung ven Trottoiren auf der Hagen— Siesten⸗Dillenburger Straße bei der Stadt Siegen (Wilhelms-Straße bis Löhrthor) soll in folgenden Loesen vergeben werden:

auf Trottoir⸗Anlagen“ zu versehen, sind bis

den

ne den sollen.

ö L oos

Offerten sind ver⸗

. 2ATIT, is Qu. Meter Kopfsteinpflaster aus⸗ zuführen, 67 Ifd. Mtr. Kantensteine zu verlegen und 299 Cbm. Pflastersand anzuliefern, zu⸗ sammen veranschlagt zu 4097 ½ 63 3 967 lfd. Mtr. Kantensteine von Niedermendiger Basalt zu liefern, ver⸗ anschlagt zu Loos III. 326 Cbm. Kopfstein ˖ Pflaster⸗ steine, w, Ctim. hoch aus Basalt, Grauwacke, Melaphyr oder Trachit zu liefern, veranschlagt zu 6846 Zusammen 15778 M J Die Offerten, welche in Prozenten der Anschlags⸗ summe aufzustellen und mit der Aufschrift: „Offerte

Loos

4835

Donnerstag, den 20. Mai, Morgens 11 Uhr, auf dem Bureau des unterzeichneten Bau⸗Inspektors abzugeben, woselbst solche um die genannte Stunde in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet

Kosten⸗Anschlag und Bedingungen liegen auf dem genannten Bureau zur Einsicht aus. Letztere können auch gegen Erstattung der Kopialien von dort be— zogen werden. Jeder Offerte ist ein Exemplar der Bedingungen, mit Unterschrift versehen, beizufügen.

Siegen, den 2. Mai 1875.

Der Bau⸗Inspektor Haege.

Suhmission anf Pflaster⸗Arbeiten und Pflaster 3351 bitaierialien.

Die Ausführung von Pflaster-A Arbeiten und An / lieferung von Pflaster-⸗Materialien zur Herstellung eines fiskalischen Steinflasters auf der Hagen⸗Sie⸗ gen ⸗Dillenburger Staatsstraße, in unmittelbarer Nähe der Stadt Siegen, soll in folgenden Loofen ver— geben werden:

J. 4412 Qu. M. neues Kopf⸗ steinpflaster auszufüh⸗ ren, veranschlagt zu

530 Kbm. Pochsand oder Flußsand zu liefern, veranschlagt zu ..

III. 663 Kbm. bearbeitete Kopf⸗

stein · Pflastersteine aus Besglt oder Grauwacke, 17 Km. hoch, zu llefern, veranschlagt zu. . 13923 Mk. 102 Kbm. desgl., nur aus Grauwacke. 13 Km. hoch, zu liefern, veran⸗ schlagt zu.

. 4412 Mk. Loos .

1590 Mk.

2244 Mk.

Die Offerten, welche nach Prozenten der Anschlagẽ⸗ summe aufzustellen, sind bis zum Donnerstag, den 29. Mai c, Morgens 10 Uhr. versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Pflaster Arbeiten resp. Materialien für die

Staatsstraßen“ versehen, sauf dem Bureau des!

Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. ;

lien bezogen werden. plar der Bedingungen, mit Untersch zufügen.

besetzen.

Sonstige Activa.

38.

Grosshandel.

Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. Familien- Nachriehten.

Unterzeichneten abzugeben, woselbst dieselben um die genannte Stunde in Gegenwart der Submittenten eröffnet werden sollen. Kostenanschlag und Bedingungen liegen auf dem Bureau des Unker eichneten zur Einsicht aus; auch können letztere von dort gegen Erstattung der Kopia⸗ Jeder Offerte ist ein Exem⸗ . rift versehen, bei⸗ I33571 Kassen- und Wechsel-Bestände l

,, W nzeiger ö

Industrielle Etablissements, Fabriken und

Terschiedens Bekanntmachungen.

11In der Börsen-

beilagè. 8

Siegen, den 16. April 1875. Der Bau Juspektor.

Haege.

K / /

r - m ᷣᷣ·ᷣ···· 0 . '. , , m, ö .

35 *

2

Inserate nehmen an die autortfirte Annoncen ⸗Gxpeditten von Ftudslf Htosse in Berlin, CGöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt 4. M Halle a. S. Hamburg, Leipzig, München Nürnberg, Prag, burg i. E.,

sowie alle übrigen garäßeren Annoncen Snreans

92 8 * Breslau, Chemni⸗

Straßf⸗

Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten

*

etwa erschienenen

Verschiedene Bekanntmachungen.

33331

An hiesigen städtischen Volksschulen

lische Kinder sind mehrere Klassenlehre: Anfangsgehalt 1200 Mark während des

Für Volksschullehrer.

für evange⸗

erstellen zu

! ir ahi. Diver C Lebltorsn.

1 2. und 3. Dienstfahres; 1350 Mark während der folgenden Dienstjahre, wobei auswärtige

Elberfeld, am 27. April 1875. Die städtische Schulkommission.

22

am 30. April 1875. ACF. d.

Metallbestand .. Reichskassenscheine

Wechsel .

Lombardforderungen. Effekten.

Conto⸗Corrent⸗Debitoren.

Spezial Reserve) . Umlaufende Noten . Conto⸗Corrent Creditoren

Sepositen ..

Sonstige Passiva

Zusammen T5 J M7. Verbindlichkeiten aus weiter be⸗

Noten anderer Banken (inclusive

„6 631,944 Preuß. Banknoten) 1,

MS 4.

1

7

Dienst jahre . 6 Lehrer, welche ihre . holungsprüfung bestanden haben, erhalten ein Ja hr. fem m ,, gehalt von 1425 Mark, steigend jährlich um 75 Mark Unkündbare bis auf 1800 Maik, bei fernerer zufriedenstellender Dienstführung steigt das Gehalt vom 7. bis zum 13. Dienstjahre auf 2100 Mark. sind unter Beifügung der Zeugnisse und Lebensbeschreibung baldigst hierher einzureichen.

Bewerbungen

einer kurzen

3350! Status der Geraer Bank

385,925. 3,805.

303, 190

260 477. 35.

15g G. 467.

105,765. 9

5 SSM. 719.

1,

; Hasel s a. , Reservefond (inelusive A0 64,500

97 237.

S 7, 500, 000. 585,608.

113531, 666. 2357. 993.

*

gebenen, im Inlande zahlbaren

Inkassowechseln 18. Mai fällig

[

Gern, den 4. Mai i875.

vom 1.

bis

Geraer Bank.

Eisentraut.

Roßbach.

933,230. II. I59.

624,934.

Effekten nach §. 40 des Statuts, VUnkündbare Hypotheken- Dar-

KEündbare Hypotheken-Darlehnè Darlehne an

Lombard-Darlehne

Schlesische Boden- 1 ; * Credit - Aktien- Bank. Status am 30. April 1875. d etiva. 2, 988, 197. 307,862. lehne 24,387, 176. 188,530. Kommunen und Korporationen 167, 625. 37,425.

Grundstück-Conto 243,000.

Guthaben bei Banken und Bank-

582,076 571,300. 29, 473, 195.

häusern

Pass! vn. Aktien-Kapital-Conto ; 7, 500, 000. Pfandbriefe im

Umlauf. JJ Kreditoren im Konte - Korrent

Verschiedene Passiva

MSc. 29, HEBreslan., den 5. Mai Hhie Ibirection. G 24, 5

z377] erlin⸗Stettiner Eisenhahn.

Mit dem 15. Mai d. J. tritt der dieser Num⸗ mer beiliegende Fahrplan auf unsern Bahnen in Kraft. Die ausführlichen Fahrpläne werden vom 7. d. Mts. ab auf allen unseren Stationen aus— hängen und außerdem zum Preise von 10 pro Stück hei allen unseren Billetkassen zu haben sein.

Stettin, den 3. Mai 1875.

Direktorium.

. Redacteur: F. Prehm. Berlin: Verlag der Erpedstion Kes eh. Druck: W. Elsner. Vier Beilagen leinschließlich der Boͤrsen Beilage), außerdem die Fahrpläne der Nassauschen,

der Westfälischen und der Berlin- Stettiner Eisenbahn.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

n 105.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 7. Mai. In der Sitzung des Hauses der Ab— geordneten am 5. d. M. erklärfe in der Diskussion über das Waldschutz gesetz der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal zu 3. 7 nach dem Abg. Hr. Haenel:

Ich will auf die Frage des Kommunismus mich nicht einlassen, sondern konstatiren, daß ich den Standpunkt, von dem der Hr. Abg. Dr. Hänel ausgegangen ist, als vollkommen korrekt anerkenne, nämlich daß man von dem allgemeinen Gedanken, über die Ent⸗ schädigungsfrage in Enteignungsfällen die ordentlichen Gerichte entscheiden zu lassen, nur abweichen soll, wenn zwingende Gründe vorliegen. Abweichend aber von dem Hrn. Abg Hr. Hänel behaupte ich, daß hier solche zwingende Gründe, solche Unterschiede vorliegen, welche eine Spezialgesetzgebung rechtfertigen. Diese ünter⸗ schiede finde ich in Folgendem: Zunaäͤchst handelt es sich nicht wie bei der Enteignung um einen bestimmten abgegrenzten Streit zwischen A. und B. dem A. der enteignet, dem B. der enteignet wird sondern in den allermeisten Fällen um eine höchst komplizirte Aus—= einandersetzung zwischen einer zahlreichen Reihe von Interessenten, zwischen denen Kompensationen stattfinden, zwischen denen Beiträge und Entschädigungen gegeneinander aufgewogen und von einander in Abzug gebracht werden müssen. Es handelt sich um die Feststellung eines Regulativs, welches nach der Natur der Sache als ein zusammenhängendes Ganze zu behandeln sein wird. Ich meine, und die Herren Techniker werden' mir das bestätigen, es würde praktisch die Ausführbarkeit unendlich erschweren, aus einer solchen Ausein⸗ an dersetzung, einem derartigen Regulativ, einzelne Punkte herauszu⸗ reißen und zum Gegenstand' gesonderler Entscheidung zu machen, der— gestalt, daß ihr Austrag keinen Einfluß haben würde auf die Fest⸗ setzung der übrigen Punkte, die von der ersten Behörde mit Rücksicht auf die interimistische Regelung der Entschädigungsfrage geordnet würde. Wenn man jenen Weg rerfolgen wollte, und ich gestehe dem Hrn. Abgeordneten zu, daß wir uns hiermit beschäftigt haben, dann müßte man weiter gehen, man müßte, von e nem Interimistikum absehend, das ganze Verfahren aussetzen und die Gesammn -Entscheidung vor die ordentlichen Gerichte bringen. Das wurde de Schwierigkeiten in unübersteiglicher Weise aber häufen. Ez tritt ferr mr als wesentlich unter⸗ scheidendes Moment hir zu, wie ich bei der ersten Lesung andeutete, daß in vielen Fällen von dem Gesetz ein Erfolg nur dann abzusehen ist, wenn der Antragsteller die Ne'gung hat, für die Entschädigung auf⸗ zukommen, wenn der Aniregsteller gewissermaßen als Organ des öffentlichen Interesses fang;irt, mit Rücksicht hierauf die Initiative ergreift und dieser Initia ve dadurch Nachdruck giebt, daß er die Kosten auf seine Schultern nimmt.

Diesem Gedanken hat das Geset‚z Ausdruck der Konsequenz, welche der S. Ha. enthält, wonach dem An— tragsteller die Möglichkeit gegeben ist, wenn er die Kosten übersieht und findet, daß sie über das Maß dessen hinausgehen, was er für das öffentliche Wohl zu opfern bereit ist, daß er dann von seinem Antrag zurücktreten kann. Diese Prozedur, welche ihre große praktische Bedeu; ung hat, erschweren Sie in hohem Grade, wenn Sie der erfien Festsetzung die Wirkung nehmen, daß nach ihr mit Sicherheit bemessen werden kann, wie weit die Belastung des Antragstellers am letzten Ende gehen wird. Muß der Antragsteller fürchten, daß die Gerichte später hierüber eine andere Entscheidung treffen, so werden sie seine Neigung zur Antragstellung auf das Er⸗ heblichste schwächen.

Es läßt sich sehr schwer der bei dem Expropriationsgesetz ge⸗ wählte Weg der Interimistikums und des hiervon getrennten Defini⸗ tivums hier einschlagen. Man würde dazu gelangen, die gauze Sache in Frage stellen zu müssen, bis das Definitivum erreicht ist. Hierdurch aber würde nach meinem Dafür⸗

gegeben in

halten die Weitläufigkeit des Verfahrens eine so große, daß der

Effekt des ganzen Gesetzes in Frage gestellt wäre.

Ich komme zu der Schlußfolgerung, daß diese speziellen Gründe die vorgeschlagene Abweichung! von dem allgemeinen Prinzip recht— fertigen.

Wenn der Hr. Abg. Parisius aber gesagt hat, es fehlte an Analogie für solche Abweichung, fo beziehe ich mich auf ein Gesetz, welches stets obwohl es zur Zeit noch nicht verfassungsmäßiger Zustände erlassen war in diesem Punkte allseitig Billigung fand, das Vorfluth⸗Edikt von 1815; dieses Gesetz ordnet für gewisse Meliorirungen Sie werden mir die Details erlassen die Entschädigungsfrage so auf dem Wege richterlicher Festsetzung. Es ernennt der eine Theil einen Schiedsrichter und der gegnerische Theil ebenfalls einen solchen, der Obmann wird von der Lans cs Polizeibehörde bestimmt, und dieses Schiedsgericht hat bisher in einer lengen Reihe von Jahren der Regel nach zur Zufriedenheit der Betheiligten die Enischädigung festgesetzt. Allerdings werden die Schied rich'es aus dem Kreise er Interessenten genommen und besitzen das Vert-auen, deß sie das Interesse ihrer Kreisgenossen unbefangen wah, ehmen werden. Dasselbe Vertrauen, meine Herren, verlange und erwarte ich für den Kreisausschuß. Der Kreis⸗ ausschuß geht aus der Wahl der Kreiseingesessenen hervor, und wenn Sie mit Recht sich dagegen wehren würden, einer unmittelbaren Staats⸗Verwal⸗ tungsbehörde die definitive Entsche dung über die Entschädigungsfragen einräumen, so meine ich, können Sie dies mit vollkommener Sicherheit gegenüber einer aus der Wahl der Kreisgenossen hervorgegangenen Selbstverwaltungsinstanz unternehmen. Ich bitte Sie, dem Beschlusse Ihrer Kommission zuzustimmen.

Zu 8. 20 bemerlte der Staats⸗-Minister P.. Frieden— thal dem Abg. Dr. Haenel:

Ich bemerke, daß die Regierungsvorlage die Bestimmung eines Einspruchs gegen derartige intermmistische Exekutivmaßregeln nicht batte. Später ist in der Kommission zum Schutze der Parteien die Zulässigkeit einer solchen Berufung eingefügt worden und zwar nach Analogie der Kreisoronung, in weicher es heißt:

„In allen Angelegenheiten, welche nicht dem im § 135 bezeichneten Verfahren unterliegen, kann der Landrath, wenn der vorliegende Fall keinen Aufschub zuläßt, Namens des Ausschusses Verfügungen erlassen. Vorstellungen gegen diese Verfügungen unterliegen der kollegialischen Entscheidung des Kreisauschusseg.“

Nun gebe ich zwar dem Herrn Vorredner darin Recht, daß das Wort „Berufung“ unter keinen Umständen stehen bleiben kann, weil dasselbe einen bestimmten technischen Sinn hat. Man könnte aber, wenn man diese Bestimmung aufrecht erhalten wollte, denselben Aus⸗ druck wählen, wie ihn §. 137 der Kreisordnung enthält, und sagen: „Vorstellungen gegen solche Verfügungen richten sich an das Wald— schutzgericht und unterliegen der kollegialischen Entscheidung desselben“. Das würde dem Geist des Verwaltungestreitverfahreng nicht wider⸗ sprechen, und eine gewisse Garantie gegenüber etwaigem Mißbrauch des interimistischen Exekutivrechtes bieken.

Zu S8. 22 38a. (Waldgenosf enschaften) nahm derselbe Minister nach dem Abg. v. Wendt das Wort:

Meine Herren! Die Ausführung des Herrn Vorredners richtet sich weniger gegen die Walogenossenschaften, als gegen die staatliche Einmischung in die Waldkultur überhaupt. 326

Gewiß ist es nicht zu leugnen, daß die Nothwendigkeit, von Staatswegen in wirthschaftliche Dinge einzugreifen, nicht angenehm ist, daß man sich hierzu nicht wenden würde als zu etwas, was man an und für sich für wünschenswerth erachtet, sondern daß . fe ungen wird, durch größere Uebelstande, die auf der Gegen eite liegen.

Man hat, ehe man über ein solches Gesetz in den Hauptgrund

Berlin, Freitag, den 7. Mai

zügen schlüssig wird, selbstverständlich die Frage zu entscheiden, ob auf der Seite der absoluten wirthschaftlichen Freiheit das überwiegende Gewicht der Gründe liegt, oder Beschränkungen der Freiheit, die an sich für die Einzelnen widerwaͤrtig und unerwuͤnscht sind, in den Kauf genommen werden müssen, um größere Uebelstände für die Gesammt⸗ heit abzuwenden; in jedem einzelnen Punkte aber immer wieder auf die Uebelstände zurückzukommen, die die unvermeidliche Folge, der ersten Entscheidung sind, scheint mir einem solchen Gesetz gegenüber nicht die richtige Deduktions. und Argumentgtiongweise⸗ Ob man durch Belehrung den Wald zu erhalten' im Stande sein würde, wie der Herr Vorredner wünscht, ist mir doch in so hohem Grade zweifelhaft, daß ich nicht glaube, auf diesem Wege weittragende Resultate in Aussicht nehmen zu können.

Der Herr Vorredner hat auf seine spezielle Heimathprovinz Bezug genommen und gesagt, dort wäre ein Bedürfniß zu Wald⸗ hend er ern, nicht in dem Maße vorhanden, weil man schon von selbst den Wald schonte. Mir liegt indessen eine Schrift aus West⸗ alen vor, worin ausgeführt wird, daß in dem sogenannten Wie he⸗ Wald, einem bei Minden belegenen Gebirge, dessen Scheitel bewaldet ist, während die Abhaͤnge, wenigstens im unteren Theil, als Acker⸗ land benutzt werden sich das Bedürfniß zur Bildung von Wald—= genossenschaften in dringender Weise herausgestellt habe. Diefes mehrere Meilen lange Gebirge befindet sich zum großen Theil im Eigenthum von verschiedenen Gemeinden angehörigen zahlreichen Privatbesitzern. Die angeblich über 6760 Parzellen sind schmale Strei⸗ fen und haben im Durchschnitt eine Breite von 2124 Ruthen, eine Länge von 136 245 Ruthen. So laufen diese Streifen mehrere Meilen lang neben einander von der Höhe abwärts, und, meine Herren, Sie werden sich selbst sagen können, wie es ganz unmöglich ist, unter solchen Verhältnissen eine geregelte Waldkultur zu treiben. Es wird berichtet ich bin bereit, den Herren die gedruckte Auseinan⸗ dersetzung zu geben, ich kann mich nur auf die bort gemachten Mit⸗ theilungen berufen, daß dort der Wald mehr und mehr schwinde, daß hier⸗ durch die zu Aecker gemachten Abhänge den allergrößten Schäden ausgesetzt werden, daß der Wald, wo er vorhanden ist, außerordentlich schlecht bestanden sei, aus Gestrüpp besteht und daß der Ertrag des Mor⸗ gens zwischen 20 Groschen und 1 Thaler pro Jahr variirt, während bei der Haubergsgenossen⸗-Wirthschaft in den Kreisen Siegen, Olpe, Altenkirchen die Rente des Waldes unter ähnlichen Vorbedingungen zwischen 2— ; Thaler sich bewegt, also nahezu das Dreifache erreiche.

Meine Herren! Ich habe diesmal ein Beispiel angeführt, um zu zeigen, von welchem Werth unter Umständen bie Umwandlung einer solchen Parzellenwirthschaft in eine geordnete Genossenschafte wirthschaft ist und daß es in der That vom wirthschaftlichen Gesichtspunkte aus es sich dringend empfiehlt, eine solche Umwandlung zu erleichtern.

Was die Einwendungen des Hrn. Abg. Parisius betrifft, so be— merke ich zunächst, daß ich mit dem Herrn Abgeordneten die Ueber— z'ugung nicht habe, daß der Entwurf hinsichtlich der Zwangsgenossen⸗ schaften das Vollkommenste sei, waz man über ein? solche Materie legislatorisch zu Stande bringen könnte. Ich bin aber andererseits der Meinung, daß ein sogenanntes Reifen dieser Materie nun und nimmermehr auf dem Wege theoretischer Erörterung zu Stande ge— bracht wird.

Wir können die Sache noch 9 Jahre lang liegen lassen, ste alle Jahre wieder besprechen und wir werden ünmer wieder auf neue Schwierigkeiten stoßen, wenn wir nicht den Boden der Theorie ver⸗ lassen und wie der Herr Referent im Eingang der heutigen Ver handlung gesagt hat zunächst einen praktischen Versuch wagen, Waldgenossenschaften zu Stande zu bringen.

Wenn wir andererseits erwägen, daß die Kommission mit größter Gründlichkeit und Sachkenntniß diesen Entwurf durchgearbeitet hat, so meine ich, es wäre die Frucht solcher eingehenden gründlichen Be⸗ rathung schon jetzt zu pflücken und nicht ein weiteres Jahr zu verschieben. Dabei bemerke ich dem Herrn Abgeordneten, abweichend von den Kommissarien in der Kommission, daß der Entwurf eines Gesetzes über freie Waldgenossenschaften etwas ist, an dat heranzutreten man begründete Veranlassung haben kann. Ich meine, daß dem Gesetz über Zwangsgenossenschaften sehr wohl Tin solches, enthallend Nor⸗ mative für freie Genossenschaften, folgen kann, und ich werde mich bemühen, in dieser Beziehung den Wünschen des Herrn Abgeordneten Rechnung zu tragen.

Was nun seine Haupteinwendungen gegen das vorliegende Gesetz betrifft, meine Herren, so war es zunächst die, daß die gesetzlichen Bestimmungen nicht in Grundzügen ein sogengnutes Normalstatut geben, sondern in dieser Einsicht zu viel der Festsetzung im einzelnen Fall überlassen. Ich halte das Hineintragen eines solchen Normal⸗ statuts in dieses Gesetz für unzweckmäßig, denn die Mannigfaltigkest der Fälle, die Mannigfaltigkeit der verschiedenen Voraussetzungen für die Bildung einer Genessenschaft ist so groß, daß man durch ein solches gesetzliches Normalftatut eine viel größere Einschränkung für die Betheiligten herbeiführen würde, als erforderlich ist, und als wenn man es den Selbstverwaltungsinstanzen überläßt, das Statut dem einzelnen Fall anzupassen. ;

Wenn der Herr Abgeordnete ferner die Festsetzung der Rechts⸗ verhältnisse der Sozietäten Dritten gegenüber vermißt, so bemerke ich zunächst, daß ich bereit bin, Namens der Staatsregierung den Antrag des Hrn. Abg. v. Loeper anzunehmen, der in dieser Beziehung den Wünschen des Hrn. Abg. Parisius entgegenkommt, hierdurch wird in allen den Fällen, wo die Verhältnisse die Verleihung der juristischen Persönlichkeit rechtfertigen und die Betheiligten entschieden Werth darauf legen, die Möglichkeit gebo en, diesem Verlangen zu entsprechen. Wo aber ein solches Verlangen nicht auftritt oder wie die Verhältnisse nicht geeignet sind, meine ich, ist es richtig, von der Ver leihung der Kor- porationsrechte abzusehen. Vergegenwärtigen Sie sich, meine Herren, daß diese Verleihung der juristischen Persönslichkeit wesentlich den Zweck hat, den Genossenschaften das Eingehen von Verbindlichkeiten zu erleichtern. Ich glaube aber nicht, daß es unter allen Umständen gut ist, Genossenscha len, wie die in Rede stehenden, in der Freiheit, Verbindlichkeiten zu übernehmen, zu unterstützen und ihnen für das Konirahiren von Schulden die Wege allzusehr zu ebnen. Mit Vor⸗ bedacht haben wir es deshalb vermieden, Festsetzung in diefer Beziehung in das Gesetz aufzunehmen, weil wir nicht wünschen, daß die Genossen⸗ schaften von ihrem Zweck, dem der gemeinschastlichen Kultur, sich entfernen, und darüber hinaus weiter wirthschaftliche Tendenzen ins Auge fassen, daß sie gewissermaßen in das Gebiet der er en nn gba, hinüber⸗ treten. Wie bereits gesagt, wir wollten mit diesem Gesetz einen ersten Schritt thun und später die Erfahrungen, die auf dem Boden der Praxis gemacht wurden, zu weiteren gesetzlichen Maßnahmen verwerthen.

Wenn der Herr Abgeordnete sich auf die Analogie der Bestim⸗ mungen über die Genossenschaften des Kreises Wittgeastein bezieht, so kann ich diese Berufung nicht gelten lassen, weil dort die Gesell⸗ schaft Eigenthüme in des Waides der Genossen ist. Dieses findet statt bei den Haubergsgenossenschaften. Wohl war es möglich, ein⸗ zelne Bestimmungen und Rilänge, wie die Motive bemerken, in dieses Gesetz hinüberzunehmen, nicht aber darf man übertragen, was dort für ganz andere Verhältnisse statuirt ist. Ich mache darauf aufmerksam, meine Herren, daß wir Analogien in Deutschland für Waldgenossenschaften der in Rede stehenden Ärt überhaupt nicht haben, denn sowohl die Haubergegenossenschaften der Kreise Siegen, Olpe, Altenkirchen, als die Genossenschaften des Kreises Wittgenstein charakteristren fich dadurch, daß die Genossen⸗˖ schaft Eigenthümerin des Waldes ist, und die einzelnen Genossen mit Quoten betheiligt sind, im Kreise Wittgenstein in Form von soge⸗ nannten Holz -A ktien, in den Kreisen Siegen, Olpe und Altenkirchen

1873.

in althergebrachter eigenthümlicher Form, die sich aus dem Mittel alter auf die Gegenwart verpflanzt hat und sich auf heutige Verhãlt⸗ nisse nicht übertragen läßt, da solche Gestaltungen wohl wachfen, sich aber 6 . ie eh lassen.

- es das führt mich dazu, Sie, meine Herren, zu ersuchen, auch diesem Theil des Gesetzes Ihre Zustimmung zu geben, wen ich glaube, daß auf dem Boden der praktischen Durchführung des Gesetzes am besten die Probe zu machen sein wird, in wie weit Genossenschaften der vorgeschlagenen Art sich bewähren und ent⸗ wickelungsfähig sind. Lasfen Sie uns Erfahrungen sammeln, diefe Erfahrungen verwerthen. und wenn sich Uebelstände dabei herautz⸗ stellen, sodann an die Abhilfe denken. Blos durch Diskussion und Reflektion so schwierige Fragen zu lösen, wird meines Ermessens nicht gelingen und man wird, ohne ben ersten Schritt zu wagen, darauf verzichten müssen, den genossenschaftlichen Gedanken für den Wald! schutz nutzbar zu machen. Ich aber möchte Sie ersuchen, auch diesen Hebel anzusetzen, um das an und für sich von Ihnen als erstrebenswerth anerkannte Ziel der Pflege des heimischen Waldbestandes zu erreich en.

. ö Zu 5. 23 erklärte der Staats-Minister Dr. Frieden⸗ al:

Ich, will auf die Entgegnungen des Hrn. Abg. Parisius nicht weiter n . und nur bemerken, daß ich nichts Anderes gesagt hahe, als paß die Amendements des Herrn Abgeordneten den Zweck verfolgen, in dieses Gesetz eine Art Nörmalstatut für Waldgenossen⸗ schaften hineinzubringen, in Grundzligen, welche maßgebend sein follen als Normativbestimmungen für die einzelnen C6 far. Ob das richtig ist oder nicht ich kann mich ja irren Parüber hat das Haus Gelegenheit zu entscheiden, indem die Amendements des Hrn. Abg. Varistus vorliegen. Dieses Urtheil hängt im Uebrigen mit der Kenntniß der Erwerbs und Wirthschaftsgenossenschaften und der landwirthschaftlichen Genossenschaften, von welchen letzteren ich übrigens, wenn ich mich nicht täusche, kein Wort gefagt habe, gar nicht zusammen, ich glaube also in der That, daß die lebhafte Ent- gegnung des Hrn, Abg. Parisius an mich nicht richtig adressirt war.

Was die Anträge zu diesem Paragraphen betrifft, so bemerke ich, daß die Staatsregierung bezüglich der von der Kommission gemachten Anordnung an die äußerste Grenze gelegt ist, von welcher sie annimmt, daß innerhalb derselben eine Ausführung des Gesetzes möglich bleibt. Wenn die Staatsregierung bereit ist, Katastral⸗ Mehrzahl zu kom⸗ biniren mit dem Drütel der Köpfe, so bietet sich Ihnen hierin eine sehr starke Garantie, darüber hinaus würden die Bestimmungen über die Genossenschaften als leere und undurchführbare erscheinen müssen. Wenn der Hr. Abg. Paristus die Mehrheit der Köpfe und des Katastralertrages verlangt, und sie schließen sich diesem Antrage an, so glaube ich allerdings, daß auf einem anderen Wege erreich t ware, was sie soeben abgelehnt haben: die Bestimmungen über die Bildung der Waldgenossenschaften völkig illusorisch zu machen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das Amendement abzulehnen.

Ferner zu §. 36:

Meine Herren! Was zunächst den Gegensatz zwisches deutsch⸗ rechtlicher Genossenschaft und römischrechtlicher Genoffenschaft betrifft, so enthalten die Ausführungen des Hrn. Abg. Parisius Vieles, was mir vollkommen sympathisch ist, aber ich meine doch, daß man diese schwierige Frage nicht mit fo allgemein gehaltenen Andeutungen lösen kann. Was hier unter deutschrechtlicher Genossenschaft zu verstehen wäre, würde eine Realgenoffenschaft im eigentlichen Sinne des Wortes sein müssen dergestalt, daß die Genossen als Gejammtheit das Eigen⸗ thum des im Einzelbesitz befindlichen Waldes haben, wie dies bei den Haubergsgenossenschaften der Fall ist. Davon kann in diesem Gesetze nicht die Rede fein, und deshalb ist es außerordentlich schwie⸗ rig jene Analogie hier anzuwenden. Ich glaube, daß hierin auch die Ausführungen des Hrn. Abg. Miquel fehlerhast sind, und daß er nicht genügend ins Aug⸗ gefaßt hat, wie jene Art deutschrechtlicher Genossenschaft, welche allerdings sehr viel Vorzüge bietet, zur Zeit nicht in Rede steht. Hierzu wäre eine Umbildung pon Rechtsvvmerhältnissen erforderlich, die ich in manchen Beziehungen mit dem Hrit. Abg. Miquel wün⸗ schen kann, die aber auf die allergrößten Schwierigkeiten stoßen würde, welche durch die Form des Zwang es, wie sie dieses Gesetz gewählt hat, gewiß nicht zu beseitigen sind. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Personalverbindung. Dieselbe hätte man in der Form der Erwerbsgenossenschaften gestalten und ihr unter den für die Erwerbs. und Wirthschaftsgenossenschaften gegebenen und erprobten Voragustsetzungen die Rechtsfähigkeit verleihen können. Dieser Weg ist aber nicht eingeschlagen. Der Hr. Abg. Pa⸗ risius hat versucht und in dieser Beziehung muß ich seine Konsequenz anerkennen die Lücke zu ergänzen da⸗ durch, daß er eine Reihe von Normativbestimmungen in dieses Gesetz hineinzubringen versuchte, um diejenigen Garantien zu bieten, welche erforderlich sind, wenn man ohne Weiteres die Rechts fãhigkeit an die Bildung der Genossenschaft knüpfen will. Die Kommission aber so⸗ wohl wie das Plenum ist dem Herrn Abgeordneten hierbei nicht ge⸗ folgt, weil die einschlagenden Verhäliuisse zu fremdartig sind, und sich nicht übersehen läßt, von welchen Voraussetzungen allgemein die Rechts⸗ fähigkeit abhängig zu machen sei. Wir wollen, meine Herren, wie bereits erwähnt, zunaͤchst Waldgenossenschaften ins Leben rufen und sodann aus ihrer Thätigkeit diejenigen Folgerungen ziehen, die zu einer weiteren Fortbildung, welche späteren Stadien der Gesetzgebung zu überlassen sein wird; den gegenwärtigen Augenblick halte ich nicht für geeignet, schon den von Hrn. Abg. Miquel befür⸗ worteten Schritt zu ihün. Wenn Sie bedenken wollen, welche detail- lirten Bestimmungen im Handelsrecht, im Gesetz über die Wirth⸗ schafts⸗ und Erwerbsgenossenschaften für nothwendig befunden sind als Voraussetzungen für die Eintragungs⸗ und die Rechtsfähigkeit, so müssen Sie zugeben, daß es unthunlich erscheint, ohne Weiteres in die allgemein gehaltenen Vorschriften dieses Gesetzes die nämlichen Konsequenzen zu knüpfen. Ebensowenig halte ich den Kreigausschuß hier besonders geeignet, in jedem einzelnen Falle diese Voraussetzungen zu prüfen und gleich dem Handelsrichter durch seine Entscheidung allein über die Rechtsfähigkeit zu entscheiden. ;

Darin stimme ich mit den Herren Abgg. Parisius und , über⸗ ein, daß hinsichtlich der Rechtssubjektivität eine gewisse Lücke besteht, auch darin, daß es vom juristischen Gesichtspunkte aus wünschenswerth wäre allen Genossenschaften die Rechte fähigkeit zu geben. Wenn ich aber aus praktischen Rücsichten nicht im Stande bin, bei vorsichtiger Be- handlung einer so schwegen legislativen Materie dieses Ziel schon jetzt zu erreichen, so nehme ich in Ermangelung des Besten das Amende.˖ ment des Hrn. Abg., v. Loeper an, obschon es gewisse Inkonvenienzen mit sich bringt, weil es die Möglichkeit giebt, dort, wo ein praktisches Bedursniß obwaltet, die Rechesfähigkeit zu schaffen nach Prüfung der Sache von Seiten der obern Instanz. Durchaus unrichtig ist es, wenn der Hr. Abg. Miquel behauptet, man würde die Rechtsfähigkeit, die juristische Person lich? it da verleihen, wo Großgrundbesi er in Frage kom= men und nicht, wo es sich um kleine Besitzer handelt. ie der Hr. Abg. Miquel zu dieser wunderlichen Behauptung kommen kann, ist mir llig unbe reiflich. Wenn die Staatsregierung das Bestreben hat, gerade die kleinen Grundbesitzer zu Wald n n zu vereinigen, wenn sie das Bestreben hat, die Uebelstaͤnde der Unkultur des Walden, die hauptsächlich bei kleinen Besitzun gen obwaltet, zu beseitigen. so wird sie doch offenbar da, wo ein Bedärfniß vorliegt, solche kleine Grun. besitzer durch e der Rechtsfähigkeit in ihren genosscnschaft⸗ lichen Waldkulturbestrekungen zu stärken, nicht die mind este Veran- lassung zu einer e,, finden.

komme zu dem Schlusse, daß in dem degenwäͤrtigen gesetz