und Amtsverwaltung an gehen alle damit verbundenen Nutzuügen, Gerechtsame und Lasten auf den Staat über.
Die bei den aufgehobe eu Gerichtsbehörden angestellten und in . dieses Gesetzes dis oonthel werder zoen standesherrlichen Beamten nd mit Beibehaltung ihres Gehalts, Dienstalters und Ranges bei Gerichts behörden wieder Aanztsceilen. Auf die richterlichen Beamten finden hierbei die Vorschrifteg des s. 41 des hannoverschen Gerichts. verfassungsgesetzes vom 3). März 1859, beziehungsweise des Gesetzez über die Anstellung im höheren Justizdienste (65. S. S. 4825 vom 12. März 1869 und der Verordnung, betreffend die Ausdehnung der 6 Diszizlinargesetze auf die Beamten in den neu erworbenen n, . vom 23. September 1867 (G. S. S. 1613) entsprechende
nwendung.
Die Ki den aufgehobenen Aemtern disponibel werdenden standes⸗ herrlichen Beamten sind mit ihrem derzeitigen Gehalt, Dienstalter und Rang in den unmittelbaren Staatedienst zu übernehmen, oder geeigneten Falls für Rechnung der Staatskasse mit Wartegeld oder Pension in den Ruhestand zu versetzen.
Lehnt ein standesherrlicher Beamter die anderwelte Anstellung ab, so ist er mit Pension in Ruhestand zu setzen.“ .
Der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗ Rath Droop erklärte sich gegen die Aenderungen der Kommission, während Graf zur Lippe diese vertheidigte. Dagegen stellte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt als Mitglied des Hauses den An. trag, in dem Alinea 2 die Worte von „beziehungsweise“ bis S. 1613“ zu streichen. Dieser Antrag wurde mit 38 gegen 34 Stimmen und mit dieser Streichung der ganze §. 3 in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen. ‚
Die §§. 4—7 wurden ohne Diskufsion nach den Anträgen der Kommifsion angenommen. .
Zu 5§. 8 beantragte die Kommission, die beiden ersten Ab⸗ sätze folgendermaßen zu fassen: .
„Zu den Vorzugsrechten und besonderen Gerechtsamen, welche in anderweiten Gesetzen anerkannt sind (5. 6 zu 2), gehören insbeson˖ dere; a. die Mitgliedschaft im preußischen Herrenhause in Gemãäßheit der Verordnung vom 12. Oktober 1854;
Hiergegen beantragte Herr Wever den Absatz a. zu fassen:
Aa. die Mitgliedschaft im Herrenhause (8. 9 des Gesetzes vom , 1867 und 5§. 2 der Verordnung vom 12. Oktober
55
Dieser Antrag wurde ohne Diskussion angenommen und dann die 55§. 9 und 10 nach den Beschtüssen des Abgeordneten⸗ r genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde sodann mit diesen
enderungen durch Namensaufruf mit 44 gegen 27 Stimmen angenommen.
Es folgte als siebenter Gegenstand der Tagesordnung die einmalige Schlußberathung über den von Herrn v. Kleist⸗Retzow in Vorschlag gebrachten Gesetzentwurf, betreffend eine Ergänzung des Gesetzes über die Auflösung des Lehnverbandes in ÄAlt⸗Vor⸗= und Hintervommern vom 4. März 1867 (G.⸗S. S. 362). Der Referent Herr v. Wedell empfahl dem Gesetz folgende Fassung zu geben:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der Mon- archie in Ergänzung des über die Auflösung des Lehnverbandes in Alt- Vor- und Hinterpommern ꝛc. unter dem 4. März 1867 erlassenen Gesetzes (G. S. S. 362 ff.) was folgt:
Einziger Artikel. Die Bestätigung der aus den gezahlten Allodi⸗ fikations summen zu bildenden , erfolgt durch das Ge—⸗ richt erfler Instanz, bei welchem die Allodifikationssummen deponirt . Ist die Deposttion der Allodifikationssummen für Lehne der⸗ elben Familie bei mehreren Gerichten erfolgt oder soll die Allodifika—, tionzsumme der bei einem anderen Gerichte errichteten Familienstif⸗ tung zugeschlagen werden, so ist das Appellationsgeri ht und, wenn die Gerichte in verschiedenen Appellationsgerichtsbezirken liegen, der Justiz-Minister ermächtigt, die Vorbereitung und Bestätigung der Familienstiftung auf Antrag des Vorstandes der Familie Einem der Gerichte zu übertragen.“
Nachdem der Referent seinen Antrag befürwortet und der Regierungskommissar, Geh. Ober⸗Justiz⸗Kath Herzbruch, eben⸗ falls die Annahme des beantragten Gesetzes empfohlen, wurde der Antrag des Referenten ohne Diskussion vom Haufe ange— nommen, und hierauf die Sitzung um 41 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung 20. Mai, Vormittags 11 Uhr.
— Im ferneren Verlaufe seiner Sitzung vom 8. Mai er⸗ ledigte das Haus der Abgeordneten zunächst die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche. Zum 5. 1 ergriff noch der Abgeordnete Dr. Virchow das Wort, um sein Amendement zu vertheidigen. — 5. 1 wurde darauf unverändert genehmigt. Die übrigen §§. 2 = 5 wurden ohne erhebliche Debatten genehmigt; nur zu . 4 nahmen außer den Abgeordneten des Centrums noch der Abgeordnete Dr. Gneist und der Ministerial⸗Direktor Dr. Förster das Wort. Die Para—⸗ graphen lauten:
§. 2. Niederlassungen der Orden oder ordensähnlichen Kongre⸗ gationen, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, bleiben fortbestehen; ste können jedoch jederzeit durch Königliche Verordnung aufgehoben werden; bis dahin sind die Minister des Innern und der
eistlichen Angelegenheiten ermächtigt, ihnen die Aufnahme neuer il zu gestatten.
5§. 3... Die fortbestehenden Niederlassungen der Orden und — Kongregationen sind der Aufsicht des Staates unter— worfen.
§. 4. Das Vermögen der aufgelssten Niederlassungen der Orden und ordensähnlichen , , . unterliegt nicht der Einziehung Durch den Staat. Die Staatsbehörden haben daffelbe einfltweilen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen.
Der mit der Verwaltung beauftragte Kommissarius ist nur der vorgesetzten Behörde verantwortlich; die von ihm zu legende Rech⸗ nung untersiegt der Revision der Königlichen Oberrechnungskammer in Gemäßhelt der Porschrift des 8 15 Rr. 7 des Gesetzeß vom 27. März 1572. Eine anderweite Verantwortung oder Rechnungs⸗ legung findet nicht statt.
Aus dem Vermögen werden die Mitglieder der aufgelösten Niederlassungen unterhalten. Die weitere Verwendung bleibt gesetz⸗ licher Bestimmung vorbehalten.
sz. 5. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten sind mit der A(isführung deffelben beguftragt. Dieselben haben insbesondere die näh eren Bestimmungen über dle Augübung der Staatsaufsicht im Falle des 5 3 zu erlassen, .
Dann genehmigte das Haus in dritter Berathung den vom Abg. Dr. Petri vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinschaften an dem kirchli 32 Vermögen, in allen seinen einzelnen Para⸗ graphen; für enselben ergriff Niemand, gegen denfelben in der Generaldebatte der . Dr. von Gerlach, in der Spezialdis⸗ kussion die Abgg. Windthorst (Meppen), Ibach, Thissen, Bo⸗ rowski und Menken das Wort. Das Gesetz wurde darauf im Ganzen mit 207 gegen 75 Stimmen angenommen. — Schluß
is, Uhr.
— In der heutigen C66.) Sitzung des Abgeordneten⸗ auses, welcher am Ministertische der Vize⸗Präsident des Stagts⸗ inisteriums Finanz⸗Minister Camphausen, die Staats⸗Minister Dr. Falk, Dr. Achenbach und Dr. Friedenthal, sowie mehrere
Regierungs⸗Komm. n ar *. unter . der Ministerial⸗Direktor Dr. Foerster beiwohnten, wurde in dritter Berathung der Ent⸗ wurf eines Gesetzes über das Vormundschaftswesen ohne Debatte angenommen; der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Ankauf und die Vollendung der Pommerschen Central— Eisenbahn und der Berliner Nordeisenbahn, sowie die Verwendung der verfallenen Kautionen für die bezeichneten Eisen⸗ bahnunternehmungen auf den Vorschlag des Abg. von Benda an die Budgetkommission verwiesen. Hierauf trat das Haus in die dritte Berathung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche, ein.
Zur Generaldiskussion waren für die Vorlage die Abgg. Dr. v. Sybel, Windthorst (Bielefeld) und Jung, gegen dieselbe die Abgg. Graf Praschma, Thissen, Dr. Respondek, Frhr. von Heereman und Dr. v. Gerlach gemeldet. Der Abg. Graf Praschma äußerte sein Bedauern darüber, daß die Orden, zu welchen auch Mitglieder hochadeliger Geschlechter gehörten, auf⸗ gelöst würden. Der Abg. v. Sybel sprach die Hoffnung aus, daß auch das irre geleitete katholische Volk zur Cinsicht kommen werde, wenn es die guten Wirkungen des jetzigen Kampfes ge⸗ sehen haben werde und wies sodann in längerer Rede die Staatsgefährlichkeit der Orden der katholischen Kirche nach. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Thissen gegen das Gesetz.
— Die auf Verlangen des Beleidigten, Verletzten und Be⸗ schädigten an ihn zu entrichtende Büße ist, nach einem Er— kenntniß des Ober⸗Tribunals vom 8. elpril e, im Sinne des Reichs⸗-Strafgesetzbuches und der später erfolgten Reichs⸗ gesetze nicht als Ie sondern als eine Entschädigung für den Verletzten aufzufassen. Es kann demnach auf die Berufung eines Verurtheilten gegen das erstinstanzliche Urtheil, in welchem neben der Strafe auf eine Büße nicht erkannt worden, dez Appellationsrichter nachträglich auf eine Buße erkennen. Anderer⸗ seits unterscheidet fich die Buße von der gewöhnlichen Civil⸗ entschädigung, daß jene nur neben einer Strafe und im Straf— verfahren zuerkannt werden kann. „Richtig ist es,“ führt das Ober⸗ Tribunal diese Entscheidung aus, „daß im gemeinen Leben der Ausdruck „Buße“ eine Strafe für ein geringes Vergehen und zwar vorzugsweise eine solche bedeutet, die in Erlegung einer Summe Geldes besteht. Dem entsprechend pflegten in älteren Gesetzen die Worte „Geldstrafe⸗ und „Geldbuße“ für gleichbedeutend erachtet und abwechselnd für eine in Geld bestehende Strafe gebraucht zu werden. Dagegen hat das Reichs⸗Strafgesetzbuch in den S§5. 188, 231 zweimal den Ausdruck „Buße für sich allein lohne Zusammensetzung mit dem Worte „Geld“) gebraucht, und dasselbe ist dann in späteren Reichsgesetzen, so im §. 18 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 über das ürheberrecht an Schrift⸗ werken ꝛc. und im 5§. 15 des Gesetzes vom 30. November 1874 über Markenschutz, geschehen. Es ergiebt sich hieraus, daß das in den neuesten Reichsgesetzen gebrauchte Wort „Buße“ einen anderen Sinn, als den einer gewöhnlichen Strafe haben müsse, und' dieser Sinn ist auch nicht zu verkennen, wenn man den Wortlaut der betreffenden Gesetze ins Auge faßt. Denn alle diese Gesetze sagen übereinstimmend, es könne auf Ver⸗ langen des Beleidigten (bezw. des Verletzten, oder Be— schädigten) neben der Strafe auf eine an diesen zu entrichtende Buße erkannt werden, für welche die etwa zu ver⸗ urtheilenden mehrere Thäter als Gesammtschuldner haften, und welche, wenn auf sie erkannt worden sei, die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruches ausschließe. Insbesondere bestimmt der hier zur inwendung kommende §. 231 des Reichs⸗ Strafgesetzbuchs, daß in allen Fällen der Körperverletzung auf Verlangen des Verletzten neben der Strafe auf eine an denselben zu erlegende Buße erkannt werden könne. Damit ist deutlich ausgesprochen, daß die Buße keine Strafe, sondern eine Ent⸗ schädigung für den Verletzten sein soll. Ist dieselbe aber keine eigentliche Strafe, so folgt von selbst, daß die vom Appellations⸗ richter in Bezug genommenen Grundsätze von der relativen Rechts— kraft solcher Straferkenntnisse, gegen welche der Verurtheilte allein ein Rechtsmittel eingelegt hat, auf dieselbe keine Anwen— dung finden können. Auf der anderen Seite unterscheidet sich die Buße von der gewöhnlichen Civilentschädigung, abgesehen davon, daß ihre Zuerkennung oder Nichtzuerkennung, vorbehalt⸗ lich der Geltendmachung der Entschädigung im Civllwege, ledig⸗ lich dem Ermessen des Richters überlassen ist, insbesondere da— durch, daß ihre Zuerkennung nur im Falle der Verhängung einer Strafe, und in Strafverfahren, und zwar auch da erfolgt, wo nach den geltenden Strafprozeßgesetzen der Verletzte weder befugt ist, als Civilkläger aufzutreten, noch sich der öffentlichen Klage des Staatsanwalts anzuschließen, noch felbst ein Rechts⸗ mittel einzulegen. Mit Rücksicht hierauf ist anzunehmen, daß, sobald der erforderliche Antrag des Verletzten vorliegt, die Ver— folgung auch insoweit, als es sich um die Buße handelt, der Staatsanwaltschaft zusteht.“
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrathe Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Bolldirektor Oldenburg, Groß⸗ herzoglich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Dr. Heerwart, Derzoglich sachsen⸗altenburgischer Regierungs⸗Rath Schlippe, Fürstlich reußischer Staats⸗Minister von Harbou und Senator der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Schröder sind in Berlin eingetroffen.
— Der General⸗Major Freiherr von Meerscheidt⸗ Hüllessem, Commandeur der 1II. Infanterie⸗Brigade, 9h sich zur Besichtigung des Brandenburgischen Füsilier⸗Regiments Rr. 35 nach Brandenburg a. d. H. begeben; der General⸗Major von Gottberg, Chef des Stabes der 4. Armee⸗Inspektion, ist auf einige Tage von Cassel hier eingetroffen.
— Der für die Berlin⸗Anhaltische Gisenbahn am 15. d. Mts. in Kraft tretende Fahrplan liegt der heutigen Nummer d. Bl. bei.
— S. M. Knbt. „Nautilus“ ist am 8. Mai er. in Lissabon angekommen. An Bord Alles wohl.
S. M. Knbt. „Meteor“ hat am 5. d. Mts. Konstan⸗ tinopel verlassen und ankerte am 7. er. Nachts in Galatz.
Lauenburg. Ratzeburg, 8. Mai. veröffentlicht das Gesetz über die Enteignung von Grundeigenthum vom 28. April 1875.
Bayern. München, 6. Mai. Se. Majestät der König wird in den ersten Tagen der kommenden Woche das Schloß Berg am Starnberger See beziehen, und voraussichtlich den srößern Theil des Sommers daselbst verweilen. — Se. Majestãt hat dem bayerischen Verein zur Pflege und Unterstützung im Felde verwundeter und erkrankter Krieger die Summe von 1000 M gespendet, desgleichen Se. Königliche Hoheit Prinz Otto 500 , Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Luitpold,
Das „Off. Wochbl.“
Ludwig, Leopold und Arnulph je 100 Fl. und Se. nönigliche Doheit Herzog Max 209 S. — Gegenüber den verschiedenen Terminen, welche bayerische Blätter für die Vornahme der neuen Wahlen zur Kammer der Abgeordneten bezeichnen, hört die Allg. Ztg.“ daß diese Wahlen wohl kaum vor der zweiten Hälfte des Monats August werden angeordnet werden.
Oesterreich⸗òUngarn. Wien, 9. Mai. Der Kaiser hielt gestern seinen Einzug in Castelnuovo und begiebt sich heut auf der durch türkisches Gebiet führenden österreichischen Straße nach Ragu savecchia.
— Die Landtage zu Brünn und Bregenz sind gestern geschlossen worden.
— Das Reichs gesetzblatt veröffentlicht die Erklärung der K. und K. österreichisch⸗ ungarischen Regierung und der Kaiserlich russischen Regierung vom 5. Februar (34. Januar) 1874 betreffend den wechselseitigen Schutz der Handelsmarken. (Vereinbart zu St. Petersburg am 5. Februar 24. Januar] 1874,
ratifteirt von dem K. und K. Minister des Aeußern am 7. Mär;
1875 und mit den beiderseitigen Ratisikationen ausgewechselt zu St. Petersburg am 31. März 1875). Ferner das Gesetz vom 1 April 1875, betreffend die Organisation der Börsen; das Gesetz vom 4. April 1875, betreffend die Handel smakler oder Sen sale; die Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und der Justiz vom 19. April 1875, betreffend die Be⸗
stimmung einer Frist fur die Börsen in Wien, Triest und Prag
zur Aenderung ihrer Einrichtungen im Sinne des Gesetzes vom 1. April 1875 über die Organistrung der Börsen.
Pest, J. Mai. In der gestrigen Sitzung des Abge— ordnetenhauses überreichte der Referent des Eisenbahnaug— schusses den Bericht über die Gesetzentwürfe, betreffend die An⸗ sprüche der Bauunternehmer der Nordostbahn und der ersten ungarisch⸗galizischen Eisenbahn, ferner über die Ertheilung der Generalvollmacht, betreffend die Regelung der Angelegenheit der nothleidender Eisenbahnen. Es wurde beschlossen, Über diese Vorlagen nächsten Montag zu verhandeln.
Nach der hierauf fortgesetzten Generaldebatte über die Ap— propriation, des Budgetgesetzes wurde die Budgetvorlage mit großer Vajorität angenommen.
— In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses über reichte der Minister des Innern einen Gesetzentwurf über die gerechte Vertheilung der Kosten der Militärbequartierung. Das Haus erledigte und votirte hierauf einen Gesetzentwurf über die Aenderung einiger Paragraphen des Gemeindegesetzes. Schließlich wurde der Bericht über die 1870er Schlußrechnungen und über den Stand des Eisenbahnanlehens unverändert angenommen.
— Im Oberhause wurde der Gesetzentwurf über den mit Rußland abgeschlossenen Auslieferungsvertrag mit dem Bemerken angenommen, daß die Regierung zur Einbringung eines Aus⸗ lieferungsgesetzes zu verhalten sei, was Staatsfsekretär Csemeghy im Namen der Regierung acceptirte. Es folgte die Verhandlung des Handelsgesetzentwurfes, welchen Graf Johann Cziraky im Namen der Kommission empfahl, indem er bemerkte, daß der⸗ selbe den ähnlichen Gesetzbüchern der anderen europs ichen Staaten würdig an die Seite gestellt werden könne. Der Gesetzentwurf wurde einhellig als Basis für die Spezialberathung und sodann auch in der Spezialberathung angenommen.
Schweiz. Bern, 4. Mai. Der Austausch der Ra—⸗ tifikationen des Weltpostvertrags, welcher auf heute Vormittag 10 Uhr angesetzt war, fand im Ständerathssaal des Bundespalais statt. Der Vertrag wurde von 21 Staaten unter⸗ zeichnet; für diejenigen, welche staͤndige Geschäftsträger in Bern, haben durch diese, so Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Spanien, Vereinigte Staaten, Frankreich, Großbritannien, Ita⸗ lien, Rußland, für die übrigen durch spezielle Delegirte, nämlich: Dänemark durch Konsul Galiffe in Genf; Aegypten durch General⸗ Postdirektor Muzzi⸗Bey; Griechenland durch Betant, Konsul in Genf; Luxemburg durch de Robe, General⸗Direktor der Finanzen; Portugal durch Graf d'Alcosca; Niederlande durch General⸗Konsul Suter in Lausanne; Rumänien durch Christian Varanas, ersten Se⸗ kretär und Gerant der diplomatischen Agentur in Paris; Ser—⸗ bien durch Constant Zukitsch, Vertreter bei Oesterreich Ungarn; Schweden und Norwegen durch Ritter von Schäch, Konsul in Genf, und die Türkei durch Janko Effendi Macridi. Die Schweiz war vertreten durch die H5H. Bundes-Präsident und Vize⸗Präsi= dent Scherer und Borel. Als Sekretäre fungirten Hr. General— Postsekretär Höhn und Hr. Sutter, Sekretär des politischen De⸗ partements. Vorher hatten sich die Vertreter der Vereinsstaaten sämmtlich mit den Bedingungen, welche Frankreich für seinen Beitritt gestellt hat, einverstanden erklärt. Dieselben lauten wörtlich: „I) Die Ratifikation der Nationalversammlung wird vorbehalten; 2 Frankreich kann dem Postverein erst am 1. Januar 1876 statt am 1. Juli 1875 beitreten; 3) die Transittaxen werden nach der wirklich durchlaufenen Strecke (im Gegensatz zu der geraden Linie) bemessen, immerhin in dem Sinne, daß die Taxen selbst nach dem Vertrage vom 9. Oktober 1874 festgesetzt bleiben; ) die durch den Postvereinsvertrag vom 9. Oktober 1874 aufge⸗ stellten Tarife können nur auf einstimmigen Beschluß der am Kongreß vertretenen Staaten abgeändert werden.“
Belgien. Brüssel, 8. Mai. (W. T. B.) In der De⸗ putirtenkammer wurde heute die Diskussion über den Schriftwechsel in der deutsch⸗belgischen Angelegen⸗ heit fortgesetzt. Der Minister des Auswärtigen erklärte im Laufe der Debatte die Nachricht, daß die deutsche Regierung eine neue Note an Belgien gerichtet habe, für unbegründet. Der Regierung sei keine weitere Mittheilung zugegangen. Der Mi—⸗ nister wandte sich darauf gegen die gestrige Rede von Frore Orban und 6 Aeußerungen über die Artikel der katholsschen Journale, indem er dabei besonders betonte, daß die Regierung nur für das verantwortlich gemacht werden könne, was sie selbst in der Angelegenheit Duchesne gesagt und gethan habe. Die Re— gierung habe alle möglichen Anstrengungen gemacht, um in derselben ein befriedigendes Resultat herbeizuführen. Ueber den Ausgang könne sie noch lein Urtheil fällen, da die Untersuchung erst begonnen habe. Erst nach beendigter Untersuchung könne man beurtheilen, ob auf den Fall Duchesne das belgische Strafgesetzbuch an—⸗ wendbar sei. Wenn die diesseitige Gesetzgebung hierbei eine Lücke zeige, so sei dieselbe nicht allein in dem belgischen Strafgesetz⸗ buch vorhanden. Die belgische Gesetzgebung gehöre zu den voll⸗ ständigsten Werken dieser Art. Die einschläglichen Fragen wür⸗ den jetzt in mehreren Staaten einer Prüfung unterzogen. Wenn das Resultat derselben vorliege, werde die Regierung ihre Pflicht thun. Auf eine Anfrage von Bergs erwiderte der Minister, daß Belgien im Januar 1874 deutscherseits keine Vorstellungen zu⸗ gegangen seien. Er habe damals nur eine Unterredung mit dem deutschen Gesandten in Betreff der Maßnahmen gehabt, welche gegen die aus Deutschland nach Belgien auswandernden katholi⸗ schen Priester zu treffen sein würden. Die Regierung habe es
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in dieser Angelegenheit für ihre Pflicht gehalten, nur durch Gel⸗ tendmachung ihres Einflusses zu wirken und in Folge davon seien nur wenige Priester nach Belgien gekommen. Nachdem der Deputirte Bergé hierauf sich über das den Veziehungen zwischen dem Staat und der Kirche in Belgien zu Grunde die—⸗ gende System verbreitet hatte, erkiär nanz⸗Minister Malou, nach seiner Ansicht könne der Zweck der Debatte doch nur der sein, zu erfahren, ob das Verhalten der Regierung ein korrektes ge⸗ wesen. Die Stunde der Verantwortung sei gekommen, er könne aber sagen, daß die Ansicht des Ministeriums jeder Zeit der na— tionalen Stimmun n entsprochen habe. Was den Fall Duches ne an lange, so könne er denselben nur als eine verabscheuenswerthe Sache betrachten und alle seine Wünsche gingen dahin, daß der Tag bald kammen möge, wo ein gemeinsames Einverständniß aller Regierungen die Unterdrückung derartiger Handlungen er⸗ mögliche. Die Minister könnten nur für ihre Handlungen ver⸗ antwortlich sein, man habe sie aber als Feinde der belgischen Institutionen dargestellt, während dieselben doch diese Institutio⸗ nen jederzeit vertheidigt hätten. Als das Ministerium wahr⸗ genommen habe, daß das Verhalten der Bischöfe Schwierigkeiten bereiten könne, habe dasselbe durch Rathertheilung einzu⸗ wirken gesucht, mehr zu thun habe das Ministerium nicht ver⸗ mocht, denn die Diener des religiösen Kultus seien keine Staats⸗ beamte. Die Regierung sehe die Religionsgenossenschaften und Kulte als gegebene Thatsachen an und nichts weiter und er, als Minister des Königs, habe den Bischöfen keine Befehle zu gehen, habe aber auch nichts von denselben zu befürchten. Die von dem Ministerium befolgte Politik habe unter den schwierigsten Um⸗ ständen in denen das Land sich befunden, mit Ehren bestanden. Belgien habe mit dem Auslande in Frieden gelebt, die dunkeln Wolken am politischen Horizonte hätten sich zerstreut. Den bel⸗ gischen Freiheiten müsse bei ihrer Anwendung eine gewisse Vor⸗ sicht und Klugheit zur Seite stehen, die Regierung habe diese Vorsicht und Klugheit denen stets anempfohlen, die irgendwie in die Lage gekommen seien, Angelegenheiten zu behandeln, die das Ausland angehen. Möchten die Gegner des Ministeriums, falls sie zur Regierung gelangen sollten, sich von der nämlichen nationalen Politik leiten lassen. Der Deputirte Orts fordert die Regierung auf, sich ihrer Verantwortlichkeit zu entschlagen und zu erklären, daß gewisse individuelle von gewissen Mit⸗ gliedern der ministeriellen Partei geäußerte Ansichten nicht die⸗ jenigen des Ministeriums seien. Derselbe schlägt folgende Ta⸗ gesordnung vor: „Die Kammer schließt sich den Erklärungen des Ministeriums und dem von demselben Über die fraglichen Vorgänge geäußerten Bedauern an und geht zur Tagesordnung über.“ Jacobs (von der Rechten) beantragt eine Tagesordnung, welche sich einfach den Erklärungen des Finanz⸗Ministers Malou anschließt. Nach einer längeren von Orts, Frere Orban, Guillery, Kervyn und Malou geführten Debatte wird folgende Tagesordnung: „Die Kammer geht, indem sie die Erklärungen des Ministeriums vollständig billigt und dem von dem— selben geäußerten Bedauern über die fraglichen Vorgänge sich anschließt, zur Tagesordnung über“, vorgeschlagen und ein⸗ stimmig angenommen. R Lüttich, 8. Mai. (W. T. B.) Der hiesige Kommunal⸗ rath ist zu einer dringlichen Sitzung behufs Mittheilung eines Beschlusses über die Jubiläum s⸗Prozessionen für heute Abend zusammenberufen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung für die morgen erwarteten Prozessionen soll die Garde civique konsignirt werden.
Gent, 8. Mai. (W. T. B.) Wie dem „Bien publiFe! aus Lüttich telegraphisch gemeldet wird, hat der Bürgermeister daselbst beschlossen, die Jubilüumsprozessionen zu untersagen.
Spanien. Madrid, 9. Mai. (W. T. B.) Wie die „Epoca“ mittheilt, ist die Regierung in Folge der durch den Krieg veranlaßten großen Ausgaben nicht im Stande, die fälli⸗ gen Zinszahlungen zu leisten, sie werde aber bestrebt sein, die 1374 und 1875 fälligen Coupons durch Theilzahlungen ein⸗ zulösen. — Die ministeriellen Zeitungen versichern, daß die Re— gierung entschlossen sei, den Krieg gegen die Karlisten energisch fortzusetzen und daß sie der Armee des Centrums den Befehl gegeben habe, dieselben aus der Umgegend von Teruel zu vertreiben.
Italien. Rom, 8. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkam mer wurde die Diskussion der Interpellation des Deputirten Maneini über das Verhalten der Regierung gegenüber dem Klerus beendigt. Die Jammer nahm eine von dem Deputirten Barazzuoli beantragte Tagesordnung, durch welche das Verhalten der Regierung ge⸗ billigt wird, mit 219 gegen 149 Stimmen an.
— . 9. Mai. (W. T. B.) Ueber die gestrige Sitzung der Deputirtenkammer, in welcher die Diskussion der Inter⸗ pellation des Deputirten Maneini bezüglich des Ver⸗ haltens der Regierung gegenüber dem Klerus beendigt wurde, wird weiter gemeldet: Die Deputirten Micelli, Toseanelli, Tucei, Mussi, Baraz zuoli, Palladini, Nicotera und Bertani motivirten die verschiedenen von ihnen eingebrachten Tagesordnungen. So⸗ dann erklärte der Ministerpräsident Minghetti im Verlaufe seiner Rede, die deutsche Regierung habe der italienischen bezüglic, der kirchlichen Frage keine Note zugesandt, die Beziehun⸗ gen Deutschlands zu Italien seien stets die besten ge⸗ wesen. Der Minister bemerkte schließlich, daß er die von der Linken beantragte Tagesordnung ablehnen müsse, weil die Regierung das Garantiegesetz stets loyal in An⸗ wendung gebracht habe. Dagegen könne er sich mit der von dem Deputirten Bacazzuoli eingebrachten Tagesordnung einver⸗ standen erklären. Dieselbe lautet, indem die Kammer von den Erklärungen des Ministeriums bezüglich seiner Kirchpolitik Akt nimmt, hat sie das Vertrauen, daß die Regierung die Gesetze zur Wahrung der Rechte des Staates mit Festigkeit handhaben und ein dem Artikel 18 des Garantiegesetzes entsprechendes Gesetz der Kammer vorlegen werde und geht zur Tagesordnung über. Die meisten der beantragten Tagesordnungen werden hierauf zu⸗ rückgejogen und wird schließlich, wie berelis gemeldet, die Tages- ordnung Barazzuolis mit großer Majorität angenommen.
— (W. T. B.) Von den der Konspiration mit den Mit— gliedern der Internationalen Angeklagten wurden 5 zu 10jäh⸗ riger Zwangsarbeit, 2 zu 10 jähriger, einer zu Jjähriger Zucht⸗ hausstrafe, einer zu 3 monatlicher Gefängnißstrafe vom Assisen⸗ hofe verurtheilt.
Griechenland. Athen, 9. Mai. (W. T. B.) Das Ministerium Bulgaris hat seine Entlassung ge⸗ geben. Die Bildung eines neuen Ministeriums hat Trikoupi (von der ultrademokratischen Partei) übernom⸗ men, der als Präsident des Ministeriums und zugleich als Mi⸗ nister des Aeußern und des Innern fungirt. Das Ministerium des Kultus und provisorisch auch dassenige der Marine hat Arhallji, dasjenige des Krieges Gennatas, das der Justiz Lom⸗ bardos und das der Finanzen Petmezas übernommen.
Türkei. Kon stantinopel, 8. Mai. (W. T. B.) Der deutsche und der österreichische Botschafter sind heute in Beglei⸗ tung des Baron Hirsch von hier abgereist, um die rumelischen Bahnen zu besichtigen.
Rumänien. Bu karest, 9. Mai. (W. T. B.) Bei der hier vorgenommenen Deputirtenwahl ist der Kandidat der Oppestt onspartei Vernescu gewählt worden. Sein Gegenkan⸗ did ar Demeter Ghika. Von den Großgrundbesitzern, welche eputirte zu wählen haben, sind zu zwa drei Viertheilen andidaten der konservativen Partei gewählt worden.
— Ein weiteres Telegramm vom 9g. Mai Nachmittags mel⸗ det: Bei Gelengenheir der heute beginnenden Wahlen des kleinen Grundbesitzes zu der Deputirtenkammer versuchte die Umsturz⸗ partei bezüglich der vor hundert Jahren erfolgten Abtretung der früher zur Moldau gehörigen Bukowina an Desterreich öffentliche Kundgebungen ins Werk zu setzen und von einem Volkshaufen wurde sogar der Versuch gemacht, das Stadthaus zu stürmen. Das Militär war in Folge dessen zum Einschreiten genöthigt und stellte nach Vornahme mehrerer Ver⸗ haftungen die Ruhe wieder her. Gegen die Wiederkehr von Unruhen sind die entsprechenden Vorkehrungen getroffen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Mai. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser ist heute Abend 3 Uhr nach Berlin abgereist. Auf dem Bahnhofe hatten sich sämmtliche Großfürsten zur Verabschiedung eingefunden. In der Begleitung des Kaifers befinden sich der Minister Graf Adlerberg, der Flügel⸗Adjutant General Potapoff und der Ge⸗ neral à la suite v. Werder. ö
Schweden und Norwegen. Stockholm 10. Mai. (W. T. B.) Der Minister des Innern, Bergstroem, der Kultus⸗Minister, Wennerberg und der Minister ohne Portefeuille, Berg, haben heute ihre De missions gesuche eingereicht. Man erwartet, daß bereits morgen ein neues Ministerium gebildet werden wird.
Dänemark. Kopenhagen, 4. Mai. Ihre Masestäten der König und die Königin von Schweden werden hier am 25. Mai, 3 Uhr Nachmittags ankommen und bis zum 27. Nachmittags hier verweilen. Um 8 Uhr wird ein schwedisches Geschwader die hohen Reisenden von Korsör nach Kiel führen. — In der gestrigen Sitzung des Folkethings wurde die Fi⸗ nanzgesetzberathung begonnen. Der Konseilspräsident hob hervor, es stehe Regierung und Landsthing auf einer Seite, das Folkething auf der andern, die Regierung habe nicht mit proviso⸗ rischen Finanzgesetzen gedroht, sondern nur extraordinäre Maßre⸗ geln angedeutet, eine Prolongation des vorläufigen Finanzgesetzes sei schon extraordinär. Aber wenn das Folkething eine Situation herbeifuüͤhre, wo die Staatsmaschine in Stillstand gerathen würde, sofern kein provisorisches Finanzgesetz gegeben werde, so werde es gegeben werden. Die Regierung werde ihren Platz nicht verlassen, so lange ihr Ausharren als Nothwendlgkeit er⸗ scheine, d. h. so lange das Landsthing feststehe, denn es sei Pflicht, diese Kammer nicht im Stich zu lassen.
— 5. Mai. Das Landsthing ist den Vorschlägen seines Budgetausschusses ohne Diskuffion mit großer Majorität beigetreten. Der Berichterstatter, sellemann, schlug darauf, weil in einer so wichtigen Sache alle Stadien durchzulaufen seien, einen gemeinsamen Ausschuß von 18 Mitgliedern vor, was ein⸗ stimmig genehmigt wurde.
Amerika. New⸗York, 8. Mai. (W. T. B.) Hiesige Blätter melden aus Kingston von gestern, daß die auf den Umsturz der bestehenden Regierung gerichtete Ver schwöru ng in Port au Prince am vorigen Sonnabend entdeckt wurde Die Truppen wollten sich des General Brice und der übrigen Häupter der Umsturzpartei bemächtigen, die letzteren leisteten aber Widerstand. General Brice wurde bei dem entstandenen Kampfe verwundet und starb in Folge seiner Wunde im englischen Konsulat, wohin man ihn gebracht hatte. Erst am Montag wurde die Ruhe wieder vollständig hergestellt. Bei dem stattge⸗ habten Kampfe haben auch 2 Ausländer das Leben eingebüßt.
— Die Nr. 9 des Armee -⸗-Verordnungs-⸗Blattes (heraus⸗ gegeben vom Kriege⸗Ministerium) hat folgenden Inhalt: Gewährung des Servises beim Eintritt des Kriegszustandes. — Kompetenz der Kommando ⸗Behörden 2c. auf Geschäftszimmer. — Bekanntmachung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Insti⸗ fikation der von den Militärkassen an Privatempfänger im Wege des Postanweisungs⸗Verkthrs bewirkten Zahlungen. — Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung des unter dem J. April d. J veröffenk— lichten Nachtragsverzeichnisses solcher höheren Lehranftasten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifi⸗ kation zum einjährig freiwilligen Militärdienste berechtigt sind. — Kosten für den Sing“ und Schwimm, Unterricht. — Nachweifung der im 1. Quartal 1875 vorgekommenen Veränderungen im Bestande der Laiserlich deutschen Reichs Telegraphenstationen. — Abänderung von Impflisten. — Verrechnung der Kosten für die Nebungen des Be— urlaubtenstandes im Jahre 1875. — Besetzung von Ober ⸗Roßarzt⸗ stellen bei den Remonte Depots.“
Statistische Nachrichten.
Nr. 18 der „Statistischen Correspondenz“ (heraus— gegeben von Hr. E. Engel in Berlin) hat folgenden Inhalt: Die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer und die Einkommenverthei⸗ lung. — Die Arealvertheilung nach Kulturarten im Großherzogthum Hessen.
— Der physilglische Verein in Frankfurt a. M. hatte im Rechnungeé jahre 18734 319 wirkliche Mitglieder, außerdem 87 korre⸗ spondirende und Ehrenmitglieder; seine Einnahmen betrugen an Mit— gliederbeiträgen, Zuschuß aus dem städtischen Aerar, Zinsen von Obligationen 2c. 668 Fl., denen eine Ausgabe von 7076 Fl. gegen—⸗ übersteht. Von den beiden Dozenten des Vereins wurden im Jahre 187314 Vorlesungen über Experimental Chemie und -Physik, Magnetis— mus, Elektricität, Galvanismus, Wärme, Akustif 3c. gehalten, die sowohl von Vereinsmitgliedern, wie von Abonnenten und den Schaäͤlern der oberen Klassen der Frankfurter offentlichen Schulen mit reger Theilnahme besucht worden sind. ö. ö
— Der physikalische Verein zu Frankfurt a. M. veröffentlicht in seinem jetzt herausgegebenen Jahresbericht die Hauptergebnisse der e , Beobachtungen zu Frankfurt a. M im Jahre 1874. anach betrug die mittlere Jahrestemperatur TSM? R der wärmste Tag im Jahre war der 3. Juli mit 21,000 R., der kãlteste . der 28. Dezember mit — Sins R. Die höchste beobachtete Lufttemperatur von 2670 R. hatte der 9. Jul, die niedrigste der 29. Dezember mit — 1100 R. Der mittlere Barometer⸗ stand des Jahres war 5334,30 Par. Linien; den höchsten beobachteten Barometerstand zeigte der 11. Februar mit 342 30 Par. Linien, den niedrigsten der 9. Dezember mit 323,3 Par. Linien. Die mittlere Windrichtung des Jahres nach Lambert war 8W l50 31 UsR, die mittlere Windstärke des Jahres 1,ess. Es betrug die Anzahl der Tage: mit völlig heiterem Himmel 34, mit heiterem Himmel 144, mit trübem Himmel li, mit bedecktem Himmel 76, init Regen 120, mit Schnee
26, mit Regen und Schnee 7, mit Nordlicht 2, mit Höhenrauch 1, mit- Gewitter 14, mit Sturm 13, mit Hagel 7, mit Nebel 3I, mit Reif 22, mit Treibeis auf dem Main 36, mit Schneedecke um 12 Uhr Mittags 18. Der mittlere Dunstdruck des Jahre war Z, a9 Par. Linien, der höchste wurde am 2. Juni mit 1155 Par. Lin., der niedrigste am 11. Februar mit C65 Par. Lin. beobachtet. Die mitt lere relative Feuchtigkeit betrug 70 ; die höchste relative Feuchtigkeit von 190 X beobachtete man am 5. März und 5. August, die niedrigste von 32 am 12. April und 19. Juli. Die Jahressumme der atmo= sphärischen Niederschläge betrug 157. Par. Lin. und zeigte den höch⸗ sten Niederschlag an einem Tage der 27 Juli mit gos Par. Lin. Der mittler Wasserftand des Mains war 6 Etm.; der höchste wurde am 20. Mai mit 178 Ctm, der niedrigste am 51. Dezember mit — 8 Ctm. beobachtet. Die höchste nn,, Schneedecke 9 Uhr
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Morgens hatte der 27. Dezember mit 8, Par. Zoll.
— Die Verwaltung des Landarmen, und Korri— gendenwesens in der Rheinprovinz, welche 1873 mit einem Bestande von 25,751 Thlr. abschloß, hat im Jahre 1874 von dem etatsmäßigen Beitrag von 193,700 Thlr. nach Abzug einiger den Re⸗ gierungsbezirken Cöln und Trier zustehenden Posten 101,358 Thlr. bezogen. Weiter traten hinzu an Zinsen und Kapitalabtragungen 1832 Thlr., durch den Antheil an dem Ueberschuß aus den Einnah— men der Rheinischen Deputation für das Heimathwesen 286 Thlr., an unvorhergesehenen Einnahmen 798 Thlr.; die Gesammteinnahme betrug somit 130,927 Thlr. Die Ausgaben stellten sich zu⸗ sammen auf 113513 Thlr., und zwar kamen auf Diäten und Neisekosten 389 Thlr., auf die den Ortzarmenverbänden der Provinz geleistete Beihülfe 2961 Thlr. Die Zahlungen an landarme Personen, Ortsarmenverbände und Pflegeanstalten beziffern sch auf 57.565 Thlr, wobei guf den Regierungsbezirk Aachen 6645, Coblenz 7147, Cöln 5975, Düsseldorf 24,155 und Trier 13,043 Thlr. Die Kosten für Landarme und Korrigenden betragen im Landarmen— haus Trier 13,504 Thlr., während die Arbeitsanstalt zu Brauweiler einen Zuschuß von 39000 Thlr. erfordert. Daz Landarmenhaus „Trier verpflegte 105 Landarme (darunter 560 in der Irrenabtheilung) an 18398 Tagen. Die Arbeitsanstalt daselbst 171 Korrigenden an 3lM166 Arbeitstagen. Der durchschnittliche Pflegesatz stellte sich auf Sgr. 7 Pf. Die Arbeitgzanstalt Brauweiler verpflegte 163 Orts- resp. Landarme an 45721 Tagen und 1195 Korrigenden an 143,836 Tagen; der Durchschnittssatz betrug pro Kopf und Tag 8 Sgr. 8 Pf.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das 3. (März) Heft des „Rübezahl, Schlesische Provinzialblätter‘ hat folgenden Inhalt: Flachenseiffen (mit Eroquis ven B. v. W. — Holzaäpfel und Aprikosen, Skizzenreihe gus den Ingenderinnerungen eines alten Schlesiers, herausg. von Lh— kophron (Fortsetz, der Ferienreise). — Schlesische Volksseenen: Schle⸗ stsche Rekruten dor der Einkleidung (mit Abbildung), von A. Kustel. — Ueber ein neues Vorkommen von nordischen silurischen Diluvial⸗ geschieben bei Lampersdorf, Kr. Frankenstein. Mitgeth. von Br. Ottok. Feistmantel. — Beiträge zur schlesischen Ortekunde: Weigelsdorf. — Zur Familien.! u. Wappenkunde: Biron (mit Wappenbild), von v. P. G. — Die Gründung von Grüffau, Gedicht von Ew. Hensel. = Aus Dr. Rud. Dreschers handschriftl. Nachlaffe: „Hochzeits gebräuche. Ausstattung armer Weber.“ Außerdem enthält das Heft Mistheilun- gen über Literatur, Wissenschaft und Kunst, die schlesische Chronik, die Monatschronik, Vereinschronik, Jahreschronik, sowie den Wirte⸗ rungsbericht der Königl. Universitäts Sternwarte zu Breslau für Fe⸗ bruar 13875, von Prof. Dr. Galle.
— Die „Gazzetta uffieiale“ publizirt ein Dekret Sr. Majestãt des Königs von Italien, welches beim obersten Unterrichtsrath eine Lommission (Giunta) für Archäologie und die bilden de Kunst einsetzt. Die Giunta besteht aus 12 für jr drei Jahre er⸗ nganten Mitgliedern in zwei Sektionen unter dem Vorsitze des Mi— nisters oder eineß von ihm delegirten Mitgliedes des obersten Unter⸗ richtsrathes. Die archäologische Sektion kann vom Ministerlum über alle Fragen vernommen werden, welche sich auf archäblogische Aus⸗ grabungen, Museen und Denkmäler und andere Gegenstände der antiken Kunst beziehen; die Kunstsektion aber über die Angelegenheiten, welche die Kunstakademien, Kunstausstellungen und überhaupt die mittelalter liche und neuere Kunst betreffen. Ueber die beide Sektionen gleich zeitig betreffenden Fragen findet gemeinsame Berathung statt. Jede Sektion hält jeden Monat eine ordentliche Sitzung; gemeinsame Sitzungen werden nach Bedürfniß vom Minister einberufen. Den Sitzungen der archäologischen Sektion können der Centraldirektor und die beiden Kommissäre der beim Unterrichts. Ministerium gegrũndeten Centraldirektion der Ausgrabunzen und der Mußfeen beiwohnen, an den Sitzungen der Kunstsektion aber nimmt der Abtheilungsdirektor des Ministexriums Theil, zu dessen Ressort die mittelalterliche und neuere Kunst gehört.
— Die schwedische Expedition nach Nowaja Semlia wird, wie bereits mitgetheilt, Anfang Juni von Tromsö abgehen und sich zuerst mit botanischen, geologischen und ethnographischen Untersuchungen im südlichen Theil von Nowaja Semlia beschäftigen und dann längs der Westküste bis zur nördlichen Spitze vordringen und hofft man, letztere gegen Mitte August zu erreichen. Von hier aus soll der Cours nach Nordost, um diesen noch gänzlich un— bekannten Theil des Polarmeeres zu erforschen, genommen werden, und dann nach Süden zu den Mündungen des Obs und Jenisei, welch. Gegend wegen der daselbst befindlichen fabelhaften Mengen von Ueberbleibsel von Mammuththieren und dergl. für die Geologie von hervorragendem Interesse ist. Wenn dag Eis keine Hindernisse in den Weg legt, gedenkt Professor Nordenskjöld hier das Schiff zu verlassen und in einem zu diesem Zweck mitgenommenen Norrlands⸗ boot Strom aufwärts zu gehen und dann auf dem Landwege zurück- zukehren. Das Schiff dürfte gegen Ende September oder Anfang Oktober wieder in Tromsö eintreffen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im Regierungsbezirk Potsdam haben die Saaten in der zweiten Hälfte des . erheblich gelitten, dagegen läßt sich im Re⸗ gierungsbezirk Frankfurt noch nicht beurtheilen, inwiefern der Frost die Pflanzen beschädigt hat. Der Tabalsbau in der Gegend von Vierraden hat dadurch ein Rückschlag erlitten, daß die französische Regie den gelieferten Tabak wegen zu geringer Qualität nicht abge— nommen hat. In der Neumark nimmt der Kartoffelbau in fast be⸗ denklicher Weise überhand, begünstigt durch die großen Stärkefabriken in Landsberg und Cüstrin.
Im Regierungsbezirk Magdeburg sind die Saaten im Allgemeinen gut durch den Winter gekommen, nur in den beiden Jerichowschen Kreisen haben dieselben gelitten. Auf den Wiesen, so⸗ weit sie nicht von der Elbe oder deren Nebenflüssen überfluthet wor⸗ den, macht sich die vorjährige Dürre noch bemerklich. Der Futter⸗ mangel ist in einigen Gegenden recht fühlbar, dagegen hat der Frost der Mäuseplage ein Ende gemacht.
Gewerbe und Handel.
In der Feuerspritzenfabrik des Hin. Johannes Lutze in Berlin gelangt jetzt das dritte Tausend seiner Feuerspritzen zur Ausführung. Jede größere Spritze wird vor ihrem Abgange aus der Fabrik in Bezug auf den Effekt und den Werth durch einen König⸗ lichen Baubeamten geprüft, welcher über den Befund ein amtliches Attest ausstellt, so daß die Spritzen dieser Fabrik im Fall der Noth den Dienst nicht versagen werden.
— Der zweite deutsche Gastwirthstag wird am 2. und 3. Juni d. J. in Hannover stattfinden.
— Nach dem Geschäftsbericht der Breslauer Wechslerbank für 1874 erzielte die Bank einen Ucherschuß von 76929 Thlr. Der selbe soll zur Vertheilung einer Dividende von 3 pCt. an die Aktio⸗ näre verwandt und der Rest von 1929 Thlr. auf Gewinnkonto pro 1875 übertragen weiden. Der Status der Bank am Ende deg Jahres 1873 ergab einen Verlust von 459,169 Thlr. nach dessen theilweiser Deckung durch die mit Genehmigung der Generalversammlung vom 14. April 1874 erfolgte Heranziehung des Reservefonds von 165000