Rückreise wird dem Kandidaten freie Fahrt gewährt. Reisekosten
und Diäten werden nicht vergütet. 22. (Transitorische Bestimmungen.]
dem 1. Jannar
menen GCivilanwärter, welche vor angenommen sind,
bereits im Staatseisenbahndienst von der Ablegung, der Prüfung und diejenigen Militär- und CGivilanwärter, welche vor auch von der Ablegung der Güterexpedienten nach Maßgabe dieses Reglements befreit. Berlin, den 30. November 1874. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Achenbach.
ö ) , Diejenigen Militär- anwärter und in Ermangelung von Militäranwärtern .
18060 sind, bleiben zum Stationsassistenten,
dem 1. Januar 1873 in den Staatseisenbahndienft eingetreten sind, bleiben
Prüfung zum Stationsvorsteher und
Die heutige Nummer des „Reichs- und Staats—
Anzeigers“ (Central⸗H.⸗R.⸗Beilage) enthält:
Nr. 7 der Tarif⸗Veränderungen der deutschen
EGisenbahnen.
Die heute ausgegebene Nr. 21 der Allgemeinen Ver—⸗ und König enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Ansbach⸗Gunzenhausener Prämien⸗ Anlehen de 1857. Antwerpener Prämien-A1nleihe Je 1859. Brandenburgische, Hannoversche, Hohenzollernsche, Pommersche, Posensche, Preuß ische, Sächfische, West⸗ Eichsfeldsche, Falken⸗ Freiburger Prämien⸗ Mü hlhau⸗ Stadt⸗Obligationen. Pa riger Prä⸗ ; Ru ssische Bodenkredit⸗Pfändbriefe. Schwedische Bergwerks⸗Besitzer⸗ Hypotheken- Anleihe de 1839. h Türkische Unggrisches Prämien ⸗Anlehen de 1870.
loosungs-Tabelle des Deutschen Reichs⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeigers
fälische und Rheinifche Rentenbriefe. Paderborner Tilgungs kass e⸗Schuldverschreibungen. berg O. Schl. Kreis⸗Dbligationen. Anleihe. Gothaer Ablösungs kasse⸗Schuldbriefe. sen i. Th.,, Zwickauer mien⸗Anleihe de 1875.
Schwedische Reichs Hypotheken. Bank-Pfandbriefe. Anleihe de 1855. 3
We stpreuß ische Pfandbriefe. Die Allgemeine Verloosungs-Tabelle
durch Carl Heymanns Verlag, Berlin,
guch bei der Expedition. Wilhelmstraße 32. Nummer 25 Pf. (2 Sgr.)
. Al erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie q 8. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandtungen zu beziehen, für Berlin Preis pro einzelne
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. Mai. folgten Abreise Sr. Allerhöchstdenselben nach 1 besichtigten heute
früh 9 Uhr auf dem erge die dritte
Garde ⸗Infanterie⸗Brigade und
weite der Karabiner zu prüfen.
Haugwitz und des Staats⸗Sekretärs von Bülow entgegen.
— Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl haben Sich heute früh von Schloß Glinike ĩ Im Höchsten Gefolge befinden sich: die Hofdamen Gräfin von der Schulenburg und Gräfin von Büngu, der Hofmarschall Graf Dönhoff, der Kammerherr Graf
nach Wiesbaden begeben.
Brühl und der persoönliche Adjutant Major von Unruh.
— Se. Majestãt der König von Sachsen ist gestern Nachmittag 3 Uhr 45 Minuten vom Anhaltischen Bahnhofe aus
nach Dresden zurückgekehrt. Majestät dem Kaiser und König
Kommandant von Berlin
den hatten.
— Die Besichtigung des Lehr-Infanterie— taillons durch earn , ern findet am 28. d. M. bei den Communs in Potsdam statt; das Stiftungsfest des genannten Bataillons jwird am 6. nächsten Monats in herkömmlicher Weise begangen werden.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die ver—⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rech⸗ nungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll= und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
. Im Reichskanzler⸗Amt find die von uns bereits er⸗ wähnten Berathungen der zu diesem Zwecke einberufenen Kom⸗ mission wegen des Erlasses eines Musterschutz gesetzes zum Abschluß gediehen. An den Verhandlungen haben Künstler und Vertreter der einzelnen Industrie⸗ und Fabrikzweige, insbesondere Vertreter der Bronze Gold⸗ und Silberwaaren⸗ und der Textil⸗Industrie, aus Elsaß⸗Lothringen außerdem noch Sachver⸗ ständige für die dort blühende Kattundruck⸗ und Tapetenindustrie theilgensmmen. Die Ansichten der Sachyerständigen über die Einführung eines Musterschutzgesetzes gingen nur wenig aus⸗ einander, namentlich legten die Vertreter aus Elsaß⸗Lothringen auf ein derartiges Gesetz das größte Gewicht und wünschten, daß dasselbe nach Art des in Elsaß⸗Lothringen noch heute geltenden Musterschutzgesetzes ausgearbeitet werben möge. Im Allgemeinen lassen sich die Ansichten der Sachverständigen dahin zusammenfassen, daß 1) ein Gesetz zum Schutz der Kunstwerke gegen Nachbildung Seitens der Industrie und' des Handwerks und 2) ein Musterschutzgesetz sowohl bezüglich der Kunst⸗ als der gewerblichen Industwle erlassen werden möge.
Die Reichstags⸗Kommission zur Vorbe⸗ rathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes, einer Strafprozeß ordnung und einer Civil— prozeßordnung hat am 21. d. M. nach kaum achttägiger Unterbrechung ihre Arbeiten wieder begonnen. Es wurde zu⸗ nächst die Berathung über das Verfahren vor den Amtsgerich⸗ ten fortgesetzt. Die §5§. 443— 449 fanden nach kurzer Debatte mit einigen ZJäasatzanträgen der Abgeordneten Struckmann, Dr. Grimm und Dr. Bähr Annahme, abgesehen von dem §. 448, der nach Beseitigung des befonderen handelsgerichtlichen Ver⸗
Se. Majestät der Kaiser und König geleiteten bei der gestern Nachmittags er— Majestät des Königs von Sachsen dem interimistischen Anhalter Bahn⸗ Kreuz⸗ ; : itte ließen Sich hierauf je einen Zug des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments und des 2. Garde⸗Ulanen⸗-Regiments vorstellen, um die Trag⸗ : Nach Rückkehr in das Palals nahmen Se. Majestät die Vorträge des Oberst⸗Lieutenants von
Allerhöchstderselbe wurde von Sr. ĩ nach dem Bahnhof geleitet, woselbst sich der sächsische Gesandte von Nostitz⸗Wallmitz, der Militär-Bevollmächtigte Major Edler von ber Planitz, der
ndant r General⸗Major von Neumann und der Polizei⸗Präsident von Madai zur Verabschiedung eingefun—
Se, Majestät den Kaisfer und König beantragte Graf Udo Dr. Förster gegen diesen Antrag erklärte,
großen Majorstät des Hauses dem emäß beschlossen. — nächst wurden die 55. . ,
den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.
beantragte Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode, Nr. 8 den ersteu Absatz zu fassen:
ebenso ohne Diskussion die §8§. 51 - 57.
fahrens in Wegfall kam.
Bei einzigen Modifikation angenommen,
verfahrens bezweckten. Entwurf mit der
gelehnt. Außerdem fand hei §. 449 ein Antra seien. Sodann ging die Kommisston zu dem von den Rechts⸗ mitteln handelnden dritten Buch über, und zwar zunächst zu dem Abschnitte von der Berufung. Bei §. 451 entstand eine eingehende Debatte über die Frage, ob, wie die Abgg. Becker und Dr. Gneist beantragten, die Berufung auf die Urtheile der Amtsgerichte beschränkt fein, gegen die Urtheile der Landgerichte aber nur die Reyviston (revisio in jure) stattfinden solle. Bei der Abstimmung blieb der Antrag Becker⸗Gneist mit 13 gegen 9 Stimmen in der Minorität. — In der gestrigen Sitzung wurden die §§. 452 bis 476 der Civilprozeßordnung erledigt. Bei 5. 452 lam der Antrag des Abg. Reichensperger, die Berufung gegen die Urtheile der Amtsgerichte auszuschließen, wenn der Gegenstand des Rechtsstreites an Geld oder Gelbes“ werth die Summe von 100 S0 nicht übersteigt, sowie gegen die Urtheile der Landgerichte, wenn der Rechtsstreit ver⸗ mögensrechtliche Ansprüche betrifft, deren Werth die Summe von 10900 S nicht übersteigt, zur Debatte. Derselbe wurde indeß abgelehnt. — Aus der II. am 3. Mai abgehalte⸗ nen Sitzung tragen wir auf Grund der ung soeben zugegangenen amtlichen Protokolle nach, daß zu F. 180 ein Antrag des Abg. Struckmann, dahin gehend, daß der „Auszug aus der Ladung“ im Reichs-Änzeiger obligatorisch publi⸗ zirt werden muß, unter Zustimmung des Dkrektors im Reschs⸗ kanzler⸗Amt von Amsberg als Konsequenz des 5. 6 des Ge⸗ setzes über Markenschutz, angenommen wurde.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 8. Mai 1375 geprägt: an Goldmünzen: 885, 509, 4560 Mark Doppelkronen, 264 469, 860 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19,938, 445 Mark 5⸗Mark stücke, 56,766,264 Mark 1-⸗Markstücke, 14 060,086 Mark = Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen; 7, 129,875 Mark 60 Pf. 10⸗Pfennigstucke, 3 430, 157 Mark 75 Ff. 5 Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 2606818 Mark 10 Pf. 2⸗Pfennigstücker l, 230 334 Mark 73 Pf. 1-Pfen nigstücke. Gesammtausprãägung: an Goldmünzen; 1,139,979, 3206 Mark; an Silbermünzen: 064,975 Mark — Pf.; an Nickelmünzen: 10,560,033 Mark 35 Pf.; an Kupfermünzen: 3, 837,152 Mark 83 Pf.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Verhandlungen des Herren hauses lagen zunächst zu §. 3 des Gesetzentwurfs, betreffend die Vermögensverwaltung in den katho⸗
lischen Kirchengemeinden, welcher nach den Beschlüssen der Kommission lautete:
Zu dem lirchlichen Vermögen im Sinne dieses Gesetzes ge⸗ hören: I) daß für Kultus bedürfnisse bestimmte Vermögen, ein⸗ schließlich des Kirchen⸗ und Pfarrhausbaufonds, der zur Be soldung der Geistlichen und anderen Kirchendiener bestimmten Vermögens stücke und der Anniversarien; Y die zu irgend einem son— stigen kirchlichen Zwecke oder zu wohlthätigen oder Schul⸗ zwecken bestimmten kirchlichen Vermögensstücke; 3) die Er⸗ träge der durch kirchliche Organe zu kirchlichen wohlthätigen oder Schulzwecken innerhalb und außerhalb der Kirchengebäude ver= anstalteten Sammlungen, Kollekten c.; 4) die zu kirchlichen, wohl⸗ thätigen oder Schulzwecken innerhalb des Gemeindebezirka be⸗ stimmten und unter die Verwaltung kirchlicher Organe gestellten Stiftungen. folgende Anträge vor:
I). Von Herrn Dr. Beseler: In Nr. 3 hinter dem Worte Schulzwecken?, hinzuzufügen: „des Gemeindebezirks“; sowie in
Nr. 4 hinzuzufügen: „sofern der Wille des Stifters nicht entgegensteht ! event. dem §. 3 folgenden Absatz am Schluß hinzu⸗ zufügen: „Die Bestimmung unter 4 findet jedoch auf die zur Zeit des Erlasses dieses Gesetzes hestehenden Stiftungen nur Anwen⸗ dung, sofern der Wille des Stifters nicht entgegensteht.“
2) von dem Grafen Udo zu Stolberg⸗Wernigerode: Den Eingang des 5. 3 zu fassen: „Zu dem kirchlichen Vermögen, dessen Verwaltung durch dieses Gesetz geregelt werden soll, gehören:“
Bei der Beschlußfassung wurde nur der erste Antrag des Herrn Dr. Beseler und mit diesem der §. 3 angenommen, die übrigen Anträge abgelehnt. ;
Die S5. 4— 11 wurden unverändert angenommen. Zu §. 12, welcher lautet:
k Kirchenvorstand wählt aus seinen in §. 5 Nr. 2 und 3 bezeichneten Mitgliedern bei dem Eintritt der neuen Kirchenvor⸗ steher einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben, beide auf drei Jahre.“
: zu Stolberg⸗Wernigerode, anstatt des 5. 12 der Beschlüsse des Haufes der Abgeordneten den 5§. 13 der Regierungsvorlage anzunehmen.
Obgleich sich der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor wurde von der sehr Dem⸗ 13 bis 49 ohne erhebliche Debatte nach
Zu Sz. 50, welcher in Nr. 8 lautet:
Die Beschlũsse des Kirchenvorstandes und der Gemeindevertre— tung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der staatlichen Aufsichts behörde in folgenden Fällen: 2c. 9) bei Verwendung des kirchlichen Vermögens für Zwecke, welche nicht die Kulturbedürf⸗ nisse der Gemeinde selbst betreffen. In dem Fall⸗ zu 8 gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die staatliche Auffichtsbeh re . 30 Tagen nach Mittheilung des Beschlusses wider⸗
richt. Wegen der Sch enkungen und letztwilligen Zuwendungen bewen ⸗ det es bei dem Gesetze vom 25. Februar 1870;
Bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens, welche nicht kirchliche, wohlthätige oder Schulzwecke innerhalb der Gemeinde selbst betrifft.“
Der Antrag wurde nach unerheblicher Debatte angenommen,
Der S§. 58 lautet:
Die den hischöflichen Behörden gesetzlich zustehenden Rechte in Bezug auf die Vermögensperwaltung in ben Kirchengemeinden ruhen, so lange die bischöfliche Behörde diesem Gesetze Folge zu leiften verweigert, oder so lange das betreffende Amt nicht in gesetzmãßiger Weise besetzt oder verwaltet ist. Eine solche Weigerung ist als vorhanden ir hren wenn die bischöfliche Behörde auf eine schriftliche Au orderung des Ober-⸗Präsidenten nicht binnen 30 Ta— gen die Erklärung abgiebt, den Vorschriften dieses Gesetzegs in allen Punkten Folge leisten zu wollen. Die den bischöflichen Behörden zustehenden Befugnisse gehen in solchen Fällen auf die betreffende
Staatsbehörde über. Beseler die Streichung des
Alinea 2, während Worte: „in allen Punkten“
Hierzu beantragt Herr Dr. Herr v. Bernuth den Antrag stellte, die
; Zu lebhaften Erörterungen führten die §8. 449 und 450, zu welchen Anträge vorlagen, welche eine gründliche Protokollirung und die Beseitigung des Berichtigungs⸗ der Abstimmung wurde der da auch Anträge der Parteien auf Antrag protokollirt werden olaf alle weitergehenden Vorschläge wurden mit großer Mehrheit ab⸗
; rdem Annahme, daß die Urtheilsbücher bei den Amtsgerichten ni t zu führen
die dritte Eskadron nach Potsdam ab.
Königsberg i. / Pr., Garnison Königsberg i / Pr. zurückbegeben.
kurzer Diskussion wurde der letzte Antrag angenommen, der Antrag Beseler abgelehnt. Den F. 59, welcher lautet:
„So lange in einer Kirchengemeinde die kirchlichen Vermögens⸗ angelegenheiten kommissarisch besorgt werden (5. 46), dürfen an solche Geistliche, denen gegenüber die Leistungen aus Staatsmitteln eingestellt sind oder die exekutivische Beitreibung der Abgaben und Leistungen im Verwaltungswege nicht stattfindet, auch aus dem kirchlichen Vermögen Besoldungen nicht gezahlt werken“
beantragten die Herren Graf Udo zu Stolberg und Dr. Beseler zu streichen, und da der Regierungs ⸗Kommissar, Ministerial⸗ Direktor Dr. Förster, Namens der Staatsregierung keinen Wider⸗ spruch dagegen erhob, so wurde auch vom Hause demgemäß beschlossen.
Die S5. 60 und Gl, sowie die Wahlordnung, wurden hierauf ohüe Diskussion genehmigt, und dann die Sitzung um 46 Uhr geschlossen.
— In der heutigen (22) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode um 121 Uhr eröffnete und welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen, der S'aats— Minister Dr. Falk und die Regierungs⸗Kommissarien Ministerial⸗ Direktor Pr. Förster und Geheimer Re⸗ gierungs⸗ Rath von Brauchitsch beiwohnten, wurde zunächst in die zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungs-Ur kunde vom 31. Januar 1850, ein⸗ getreten. An der General⸗Diskussion betheiligten sich die Herren Dr. Baumstarck und Graf Udo zu Stolberg für und die Herren Graf Krassow, Baron von Senfft⸗Pilsach und Graf zur Linpe gegen die Vorlage. Auch der Staats⸗Minister Dr. Falk nahm Veranlassung, in die Debatte mit einzugreifen. Dann wurde in namentlicher Abstimmung der Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung mit 68 gegen 25 Stimmen angenommen.
Bei Schluß des Blattes erfolgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die erste Berathung über den Gesetzentwurf,
betreffend die Orden und ordengähnzichen Kongregationen der katholischen Kirche. ö ö .
— Der Justiz-Minister hat die Beamten der Staatsanwalt⸗ schaft durch eine Verfügung vom 13. d. M. angewiesen, im Hinblick auf §. 33 Nr. 5, F§. 39 des Reichsgesetzes vom 6. Fe⸗ bruar d. J. und 8. 28 des Preußischen Gesetzes vom 9. März v. J. in Ehescheidungsprozefsen durch geeignete Anträge darauf hinzuwirken, daß ein Vorbehalt der Erlaubniß zur Wiederverheirathung oder ein Verbot der Wieder verheirathung gerichtsseitig nicht ausgesprochen, jedoch zur Sicherstellung des in S. 33 Nr. 5 des Reichsgesetzes enthaltenen Eheverbotes in Fällen, welche die Trennung der Ehe wegen Ehebruchs mit einer in den Verhandlungen namhaft gemachten Person zum Gegenstande haben, in den Urtheils⸗ gründen der begangene Ehebruch ausdrücklich als Scheidungs⸗ grund bezeichnet und der Name der Person, mit welcher die Ehe
gebrochen worden ist, erkennbar gemacht wird.
An diese im Justiz⸗Ministerialblatt veröffentlichte Verfügung
schließt sich im genannten Blatt ein Aufsatz des Geheimen Justiz⸗ Rath Dr. Stölzel über nach Maßgabe der Gesetze vom 9. März 1874 und 6. Fe⸗ bruar 1875.
die Fassung der Ehescheidungsurtheile
— Behufs Theilnahme am Regiments⸗Exerzieren rückte heute des Regiments der Gardes du Corps
— Das für die Zeit des Brigade⸗Exerzierens hier eingetroffene
4. Garde⸗Regiment z. F. und das 3. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Königin Elisabeth kehren nach der gestern resp. heute stattgefundenen Brigade⸗Besichtigung in ihre Gar— nisonen zurück, und zwar das 4. Garde⸗Regiment z. F. heute, die 3 Grenadier⸗Bataillone des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth morgen ; Bataillon letztgenannten Regiments am 24. d. Mis. in seine Barnison Wrietzen 4. O. Bas für die Zeit Exerzierens zur Wahrnehmung des Wachtdienstes nach Spandau kommandirte 1. Bataillon Kaiser Franz Garde⸗Gren. Nr. 2 kehrte heute von dort hierher zurück.
nach Spandau und das Fäsilier⸗ des vorgenannten
Regts.
— „Der Bundesraths⸗Beyvollmächtigte Herzoglich sachsen⸗
meiningische Staats⸗Minister Giseke ist von Berlin abgereist.
— Der General der Infanterie von Sto sch, à la suite
des See⸗Bataillons und Chef der Kaiserlichen Admiralität, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
— Der General der Infanterie z. D. von Tresckow,
bisher Commandeur der 2. Diviston, ist auf kurze Zeit von Danzig hier eingetroffen.
— Der General⸗Major von Wedell, Kommandant von
hat sich nach beendigtem Urlaub in seine
— . Se. Durchlaucht der Fürst Carl von Isenburg⸗
Birstein ist aus Offenbach hier angekommen und im Hotel Rohal abgestiegen.
Bonn, 19. Mai. Bischof Reinkens eröffnete heute nach
Celebrirung des Gottesdienstes die zweite Synode der Alt⸗ katholiken des Deutschen Reichs um 9 Uhr in dem Musik⸗ saale der Universität. der Geheime Justiz⸗Rath v. Schulte Bericht über den gegen⸗ wärtigen Stand der Deutschland (S. d. gestr. Nr. d. Bl.). Prof. Langen berichtete über die bereits verfaßten Entwürfe eines Religions handbuches und eines Katechismus, welcher nach ihrer Begutachtung durch die Geistlichen und die Gemeinden als Lehrbücher eingeführt werden Professor Reusch referirte über den gedruckt vorgelegten Entwurf eines deutschen Rituales. kussion, an welcher sich Bezirksgerichtsrath Reuthner, Michelis, gerichts⸗Rath Dr. Petri u. A. betheiligten. dem Beschlusse, den Entwurf nach der eventuellen Annahme den Gemeinden zu empfehlen, dessen definitive und obligatorische Ein⸗ führung aber den Beschlüssen der nächsten Synode vorzubehal⸗ ten.
Nach Konstituirung der Synode erstattete
altkatholischen Kirchengemein schaft in
sollen.
Es entspann sich hierüber eine Dis⸗ Professor Appellations⸗ Dieselbe führte zu
Geheimer Justiz- Rath v. Schulte,
Die Sitzung wurde um 123 Uhr geschloffen. Die zweite Sitzung der Synode würde um 4 Uhr eröffnet.
In derselben wurde auf die Detaildiskussion über den Entwurf des deutschen Rituale eingegangen. um das vorgeschlagene Formular der Eheabschließung. Mit wenigen unwesentlichen Aenderungen wurden die vorgeschlagenen Formulare angenommen. Einschließlich der gekommenen zählt die Synode 165 Mitglieder, von den 54 alt⸗ katholischen Geistlichen Deutschlands sind
Sie bewegte sich namentlich
Nachmittags AMn⸗
31 anwesend. Die
im Absatz 2 zu streichen. Nach
Sitzung wurde nach ? Uhr geschlossen.
Bayern. München, 20. Mai. Die Kaiserin von Oesterreich wird in den ersten Tagen der kommenden Woche zum Besuche hier eintreffen und sich dann von München nach Ischl begeben. — Das Kriegs⸗Ministerium publizirt heute in seinem Verordnungsblatt das Reichsgesetz in Betreff der Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedens⸗ zustandes in Bayern mit dem Beifügen, daß die erforderlichen Ausführungsanordnungen nachfolgen werden. Das „Vaterland / bringt heute die Mittheilung, daß der Hr. Bischof von Eichstätt, Baron v. Leonrod, zum Erzbischof von Bamberg werde ernannt werden; diese Mittheilung ist jedoch, wie der „Allg. Ztg.“ versichert wird, eine unbegründete und soll überhaupt keiner der bayerischen Bischöfe zum Erzbischof von Bamberg in Aussicht genommen sein. — Bis zur Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles in Passau hat das dortige Dom kapitel in seiner Sitzung vom 18. Mai den Dompropst Dr. Schrödl zum Kapitelsvikar ernannt. — Der auf den Wunsch Ihrer Majestäten des Königs und der Königin. von Sachsen nach Dresden abgegangene bayerische Sanitäts⸗ zug, bestehend aus 6 Wagen (1 Lazarethwagen, 1 Aerztewagen, 2 Küchenwaagen, 1 Depot⸗ und 1 Proviantwagen), ist schon vorgestern wieder hier eingetroffen. Der Führer dessel⸗ ben, Ober⸗Stabsarzt Dr. Friedrich, wurde von Sr. Majestät dem König von Sachsen durch Verleihung des Albrechts-Ordens aus⸗ gezeichnet. Bald nach Ankunft des Zuges dahier wurde derselbe
Böm Ftrsegs⸗Minister, Deneral Vieutenant v. Mailsfnger, in allen
seinen Einrichtungen aufs Genaueste besichtigt, wobei die Sani⸗ tätsmannschaft ihre Uebungen mit großer Präzision ausführte.
213. Mai. (W. T. B.) Gestern Abend ist eine von circa 89 Mitgliedern der sozialdemokratischen Arbeiter⸗ partei hier abgehaltene geheime Versammlung durch die Polizei aufgehoben worden. Die Theilnehmer am der Ver⸗ sammlung wurden wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz dem Strafrichter überwiesen. .
— 22. Mai. (W. K. B.) Die Leiche der Königin⸗ Wittwe von Griechenland wird diese Nacht hier eintreffen. Die Beisetzung in der Gruft der Hofkirche soll dem letztwilligen Wunsche der Verstorbenen entsprechend in aller Stille erfolgen. — Der Großherzog von Oldenburg und der Herzog Slimar von Oldenburg werden die Leiche von Bamberg hierher begleiten. Der Hof wird auf 4 Wochen Trauer anlegen.
Hessen. Darmstadt, 20. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer stand nur die Rekommunikation der Ersten Kammer über das Berggesetz auf der Tagesordnung. Es bestehen noch zwei Differenzen zwischen den beiden Häusern, be⸗ züglich welcher eine Stunde vor der Sitzung der Gesetzgebungs⸗ Ausschuß eine gemeinsame Sitzung mit dem Ministerium gehabt hatte. Berichterstatter v. Wedekind entwickelte in längerem Bericht, warum den Beschlüssen der Ersten Kammer nicht unbedingt, sondern nur unter gewissen Modifikationen beigetreten werden könne, und die Anträge des Ausschusses wurden einstimmig zum Beschluß er⸗ hoben (so daß also die Erste Kammer morgen nochmals über die jetzigen Beschlüsse der Zweiten Kammer in Berathung treten muß). Hierauf gab Präsident Görz einen Ueberblick über die Gesammtthätigkeit der Kammer, aus welchem sich na— mentlich ergiebt, daß 44 Gesetzesvorlagen, 68 sonstige Vorlagen und Propositionen der Ministerien, 87 Anträge von Abgeord⸗ neten. 226 Petitionen und Beschwerden von Einzelnen und Korporationen in 90 Sitzungen zur Berathung und Be⸗ schlußfassung gekommen sind. Er schloß, nachdem er bemerkt, daß diese Resultate nur dadurch erzielt werden konnten, daß der Landesfürst sich mit einem Ministerium umgeben habe, welches das Zutrauen der Majorität des Landes besitze, und mit welchem die Volksvertretung nicht, wie früher, in Opposition, sondern in gemeinsamem Wirken habe arbeiten können, mit einem Hoch auf den Großherzog. Alters⸗Präsident Becker sprach dem Präsidenten Namens der Kammer für seine unparteiische und mühevolle Thätigkeit seinen Dank aus und forderte die Kammer zur An⸗ erkennung durch Erhebung von den Sitzen auf, was befolgt ward. Präsident Görz dankte unter Bezug auf die Unterstützung, welche ihm von der Kammer überhaupt, ins besondere auch von dem Vize⸗Präsidenten und den Sekretären geworden sei. Hiermit war die Sitzung geschlossen. Morgen erfolgt die ; sörmliche Schließung des Landtages durch den Minister⸗Präsidenten Hofmann.
Reuß. Gera, 20. Mai. Se. Durchlaucht der Für st kehrte heute Vormittag, von Paris kommend, auf Schloß Oster⸗ stein zurück.
Oesterreich⸗IAngarn. Wien, 20. Mai. Der Kaiser und der Erzherzog Kronprinz Rudolf nehmen vom Montag, den 24. d. M., an den Aufenthalt in dem Lustschlosse Schön⸗ brunn. .
— Das Handschreiben des Kaisers an den ehemaligen Handels⸗Minister Dr. Banhans lautet nach der Wien. Ztg.“ Lieber Pr. Banhans. Indem Ich Sie über Ihr aus Rücksichten für Ihre geschwächte Gesundheit gestelltes Ansuchen von dem Pesten meines Handels⸗Ministers in, Gnaden enthebe, spreche Ich Ihnen für Ihre mit patriotischer Hingebung und eifriger Pflichterfüllung geleisteten trenen und vorzüglichen Dienste Meine volle Anerken—⸗
. 8. 1 genehmige Ihre Uebernahme in den zeitlichen Ruhestand, und behalte Mir eintretenden Falles Ihre Wiederverwendung im Dienste vor. Wien, am 19. Mai 1875. Franz Joseph m. p. Auersperg m. p.
Pest, 20. Mai. In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhaguses beantwortete der Handels-Minister Baron Si⸗ monyi die Interpellation des Abg. Helfy in, Angelegenheit der Revision des ungarischen Zoll⸗ und Handelsbündnisses, indem er erklärte, die Regierung werde die diesbezüglichen Verhandlungen mit der österreichischen Regierung nach Schluß des Reichstages beginnen. Ferner beantwortete Justiz⸗Minister Perezel die von Lazar eingebrachte Interpellation wegen Einmischung des Mi—⸗ nisters in die Angelegenheiten der Budapester Advokatenkammer dahin, daß dem Minister im Sinne des Gesetzes das Oberauf⸗ sichtsrecht über die Advokatenkammern zustehe und daß Redner dieses Recht aufzugeben durchaus nicht gesonnen sei. Beide Ant⸗ worten wurden mit großer Majorität zur Kenntniß genommen.
Sodann ging das Haus zur Verhandlung der Hausord⸗ nungsrevision über und wurde nach längerer Debatte der erste Theil des Berichtes . Ausschusses und dessen Anträge mit
eringfügigen Modifikationen angenommen. . ö . wird 9 Spezialdebatte fortgesetzt so wie die Ost⸗ bahn⸗Angelegenheit und die Naszoder Waldfrage verhandelt.
Auf Ansuchen des Ministers Tisza wurde heschlossen, mor⸗ gen und übermorgen, wenn nöthig, täglich zwei Mal Sitzungen zu halten.
l
— In der heutigen Sitzuüßig des Ob erh auß eg wurde die Debatte über den Gesetzentwurf betreffs der Bevollmãchtigung der Regierung zur Regelung der Eisenbahnangelegenhesten zu Ende geführt und der Gesetzentwurf mit allen gegen zwölf Stimmen unverändert angenommen. Ein Beschlußantrag des Grafen Georg Apponyi des Inhaltes: die Regierung sei anzu⸗ weisen, konkrete Vorlagen zur verfassungsmäßigen Behandlung vor die Legislative zu bringen, war somit abgelehnt; desgleichen wurde die Wahlgesetznovelle ohne Debatte angenommen.
Es sind nunmehr alle der Allerhöchsten Sanktion zu unter⸗ breitenden Vorlagen erledigt. Das Oberhaus hat nur noch über die die Penstonen betreffenden Schlußrechnungen, und das Abgeordnetenhaus über jene Angelegenheiten Beschlüsse zu fassen, welche dem Oberhause nicht übermittelt werden, so daß, nachdem die Promulgirung der heute erledigten Gesetze Sonn⸗ abend erfolgen wird, der Reichstag Sonntag wahrscheinlich geschlossen wird. Se. Majestät werden bis dahin nicht nach Pest kommen und der Minister-Präsident die Thronrede verlesen.
Schweiz. Bern, 19. Mai. Nachdem die katholische Shnode des Kantons Bern kürzlich behufs ihrer Konstituirung ihre erste Zusammenkunft in Biel abgehalten hat, trat gestern auch die schon seit längerer Zeit bestehende evangelisch⸗refor⸗ mirte Synode dieses Kantons in der Bundesstadt zusammen, um verschiedene in Folge des neuen Berner Kirchengesetzes noth⸗ wendig gewordene Reformen zu berathen. Als Hauptresultat ihrer Berathung ergab sich die Annahme folgender, vom Syno⸗ dalrathe gestellten Anträge: 1) Die Einführung von Bezirks synoden ist wünschenswerth. 2) Ueber Circumskription, Organisation, Ge⸗ schäftskreis 2c. derfelben sollen im Laufe des Sommerg mit zu diesem Zwecke zu wählenden Gemeindeabgeordneten vorberathende Verhand⸗ lungen gepflogen werden, deren Beschlüsse als Anträge vor die ordent⸗ liche Herbstsynode gelangen. 3) Die Abgeordneten treten nach den bisherigen Synodalbezixken zusammen und werden im Ver⸗ hältnisse der bisherigen Bevölkerungszahl der einzelnen Gemeinden entweder vom Kirchengemeinderathe oder von der Kirchgemeinde selbst gewählt. 4) Jede Gemeinde sendet wenigstens zwei Ab⸗ geordnete, Gemeinden von 2 - 4000 Einwohnern senden drei, Gemeinden von mehr als 4900 Einwohnern vier. Außerdem steht die Theilnahme mit berathender Stimme Jedem frei, der sich für kirchliche Angelegenheiten interessirt.
Belgien. Lüttich, 21. Mai (W. T. B.) In dem gegen den Kesselschmied Duchesne wegen Vorbereitung eines Mordver⸗ suchs gegen den Fürsten v. Bismarck geführten Untersuchungs⸗ verfahren hat das hiesige Gericht erster Instanz im Anschluß an die bezüglichen Anträge der Staatsanwaltschaft auf Ein⸗ stellung der Untersuchung erkannt.
Frankreich. Versailles, 21. Mai. (W. T. B.) Nation al⸗ versammlung. Bei Berathung der Vorlage über Konzessionirung der Eisenbahngesellschaft von Paris⸗Lyon zum Bau neuer Eisen⸗ bahnlinien sprach sich der Deputirte Elapier lebhaft gegen diesen Gesetzentwurf aus, welchem er eine gegen die Departemental⸗ Eisenbahnen gerichtete Bedeutung beimaß. Cezanne dagegen hob die großen Vortheile hervor, die sich für den Staat aus der Monopolisirung der großen Eisenbahngesellschaften ergäben. Die Weiterberathung wurde auf kommenden Montag vertagt. Die Nationalversammlung beschloß sodann, am Dienstag in öffent⸗ licher Sitzung eine neue Dreißiger⸗Kommission zur Vorberathung der konstitutionellen Ergänzungsgesetze und des Wahlgesetzes zu wählen. Morgen soll von den Abtheilungen die Budget⸗Kom⸗ mission gewählt werden. ;
— Vorgestern gelangten die amtlichen Erläuterungen zu den Budgets für Kultus und für Krieg zur Vertheilung. Dem Militärbudget ist folgende Note vorangerückt:
„Das Gesetz vom 13. März 1875, welches die Cadres der, Armee bestimmt und so, abgesehen von dem Generalstabe und den Verwal— tungszweigen, das Werk der Reorganisation der Armee vervollständigt hat, würde es möglich machen, die Grundlagen des Kriegsbudgets nunmehr definitiv festzuste en. Allein die durch dieses Gesetz einge⸗ führten Veränderungen sind einschneidend und zahlreich: so wird namentlich in der Infanterie der Wegfall von 593 Compagnien 1670 Offiziere zur Verfügung stellen, von denen 502 noch im Jahre 1376 wieder unterzubringen sein werden. Auf der anderen Seite ist für die Spezialwaffen und den Train das Effektiv zu erhöhen. Man kann also alle diese Veränderungen nicht überstürzen, ohne der Solidität der neuen Cadres selbst zu schaden, vertheilt man sie da—⸗ gegen auf mehrere Jahre, so werden sie gründlicher durchgeführt und der Staateschatz wird dabei mehr geschont werden. Demnach wird die Orgarisition nicht vor Ende 1877 vollendet sein. Das Budget von 1876 wird sich hinsichtlich der Cadres den Vorschriften des Ge—⸗ setzes vom 13. März für den Friedensfuß zwar möglichst nähern, das Gesamateffektiv jedoch hinter den von diesem Gesetze angeord⸗ neten Ziffern noch um 49,350 Mann und um 11,917 Pferde zurück⸗ bleiben. . ᷣ ,
Dem von der Nationalversammlung und ihrer Kommission wiederholt geäußerten Wunsche gemäß, hat man die zweite Portion des Kontingents, welche nach Art. 40 des Gesetzes vom A. Juli ein Jahr unter den Fahnen bleiben soll, dem Effektiv von 1876 einverleibt. Da jedoch nach Art. 41 desselben esetzes eine ge—⸗ wisse Anzahl junger Soldaten nach 6 Monaten beurlaubt werden kann, so hat man in den Ausgaben eine entsprechende Ziffer abgesetzt. Die Generalstäbe und Verwaltungszweige mußten, bis ihr Fall gesetzlich geregelt ist, in ihrem bisherigen Bestande in das Budget von 1876 aufgenommen werden. Dies ist im Großen und Ganzen die Oekonomie dieses Budgets, dessen Anschläge sämmtlich streng kontrolirt sind. Die Ausgaben sind darin gegen 1875 um 6,260,794 Fr. gestiegen. Diese Summe wurde als unentbehrlich erkannt, um den Sold der Gensd'armerie erhöhen, das Cerps der Feldgeistlichen einrichten und einige unabweisliche Ver besserungen durchführen zu können, wobei man auch erwägen möge, daß das Jahr 1876 ein Schaltjahr ist.“ ;
Spanien. Madrid, 21. Mai. (W. T. B.) Gestern fand im Senatspalaste eine Versammlung von Anhän⸗ gern des konstitutio nellen Systems statt, die verschiedenen Parteischattirungen angehörten. Nach längeren Berathungen, wobei man die wünschenswerthe Vereinigung und Eintracht aller monarchischen und liberalen Parteien zum Zweck der Er⸗ haltung der bestehenden Institutionen und einer parlamentarischen Regierung unter König Alfons betonte, wurde eine Fommission niedergesetzt und mit der Ausarbeitung eines politischen Pro⸗
amms beauftragt. ö 22. gere (W. T. W.) Eine gestern stattgehabte Ver⸗ sammlung von Mitgliedern des Senats hat mit Ein⸗ stimmigkeit folgende Resolution angenommen: Die Versamm⸗ lung erklärt, daß die Beendigung des Bürgerkrieges, die Auf⸗ rechkerhaltung der Ordnung und der Freiheit, sowie die Hand⸗ habung der parlamentarischen Freiheiten wesentlich von der Ve⸗ festigung des Thrones des Königs Alfons und gesetzlich geord⸗ neter Verhältnisfe abhängig sind. Alle Mitglieder der Versamm⸗ lung verpflichten sich, ihre Kräfte der Verwirklichung eines so patriotischen Endzieles zu leihen und soll eine Kommission von Z8 Notabeln gewählt erden, um die Grundzüge einer gesetz⸗ lichen Regelung der Verfassungsverhältnisse zu entwerfen,
Italien. Rom, 21. Mai. (G. T. B.) Die Deputirten⸗
kammer hat heute die noch übrigen Artikel der Gesetzuorlage
über Organisatlon der Territorial⸗- und Kommunalmilizen ge⸗ nehmigt. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurden von den Deputirten Tommasi und Lazzaro die an der Universität Neapel stattgehabten Unruhen zur Sprache gebracht. Der Minister des Unterrichts trat dabei für das Verhalten der Umsiversitätsbehör⸗ den entschieden ein, sprach sich mit Anerkennung über die Maͤßi⸗ gung der Polizeiorgane aus und bemerkte, daß an den Ruhe⸗ störungen zwar nur einige Studenten theilgenommen hätten, daß indeß, um weitere Störungen der Ruhe zu verhüten, die Schlie⸗ ßung der Universität angeordnet worden sei.
Türkei. Nach einem Telegramm der „Neuen freien resse aus Konstantinopel ist der Sekretär der türkischen Botschaft in Berlin, Karatheodori Effendi, zum türkschen Gesandten in Brüssel ernannt worden.
Numänien. Bu karest, 21. Mai. (WB. T. B.) Calemaki Catargi ist zum diplomatischen Agenten Rumä⸗ niens in Paris ernannt worden. .
Amerika. New⸗FJork, 21. Mai. (W. T. B.) Die Waldungen von Mittelpennsylvanien werden durch Wald⸗ brände verheert und sind auch die Städte Osceola und Hontzdale theilweise vom Feuer eingeäschert worden. Der verursachte Schaden wird auf 2 Millionen Dollars angeschlagen.
Nr. 21 des ‚Central⸗Blattz für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — Zoll und Steuerwesen: Errichtung einer Uebergangssteuerstelle; Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis April 18355. — Marine und Schiffahrt: Nachtrag zu den Be⸗ stimmungen, betr. die Anerkennung der in österreichisch⸗ ungarischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen, vom 21. Dezember 1872. — Eisenbahnwesen: Anwendung englischer Weichen mit steilerer als der seither auf den deutschen Eisenbahnen üblichen Herzstückneigung. — Konsulatwesen: Ernennungen.
— Nr. 41 des „Amts ⸗Blatts der Deutschen Reiche⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 15. Mai 1875. Ladezettel zu Posten auf gewöhnlicher Straße.
— Die Nr. 21 des „JustizMinisterialblatts“ für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums hat folgenden Inhalt: Allgemeine Vꝛrfügung vom 13. Mai 1875, betreffend die Fassung der Urtheile in Ehe scheidungssachen. — Ueber die Fassung der Ehescheidungsurtheile nach Maßgabe der Gesetze vom 9. März 1874 und 6. Februar 1875, vom Geh. Justiz⸗Rath Dr. Stölzel.
Statistische Nachrichten.
Berlin. In der nicht öffentlichen Sitzung vom 29. April er. hatte die Stadtverordneten versammlung die Beschlußfassung über die Noꝛmi⸗ rung des Gehalts für den neuen Direktor des städtischen st atist i⸗ schen Bure aus so lange 4 bis der Mggistrat den schon seit lange erbetenen Spezialetat für das statistische Bureau vorgelegt haben Der Magistrat erwiderte darauf unterm 18. d. Mis, daß er seinerseits mit der Aufstellung eines solchen Spezigletats voll kommen einperstanden sei, die Deputation für. Statistik sich auch in jüngster Zeit mit diesem Gegenstande beschäftigt, aber dahin schlüssig gemacht habe, für das laufende Jahr von der Aufstellung eines Etats Abstand zu nehmen, da derselbe fast gegenstandslos er= scheint. Für das folgende Jahr solle diese Aufstellung aber in üblicher Weise bewirkt werden, nachdem der neue Direktor durch praktische Thätigkeit sich ein Urtheil über die Verhältnisse gebildet haben werde. Die Versammlung erklärte sich in der nicht öffentlichen Sitzung am 20. d. M. von dieser Antwort befriedigt und setzte das Gehalt des Direktors nach den Vorschlägen des Magistrats fest.
— Schwedens Bevölkerung betrug am 31. Dezember 1874 eine Anzahl von 4,341,559 Einwohnern.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Laut Meldung des W. T. B. aus Stuttgart, 22. Mai, ist der bekannte Mathematiker und Geograph, Professor Reu schle daselbst gestorben. Noch neuerdings hat der Verstorbene sich einer hohen Auszeichnung zu erfreuen gehabt. Der St. A. f. W.“ mel det darüber Folgendes: Vor. Kurzem ist auf Kosten der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin gedruckt, von der Hand des Hrn. Professors Dr. Reuschle am Gymnasium in Stuttgart unter dem Titel: „Tafeln complexer Primzahlen?“, ein Werk erschienen, das als ein Denkmal echt deutscher Gründlichkeit und, andauernden wissen· schaftlichen Fleißes bezeichnet werden darf. Die in dem Werke ge⸗ lieferten mühevollen Berechnungen sind auf, Grund der Kummerschen Theorie der komplexen Zahlen durchgeführt und verhalten sich nach Kummers eigenen Worten zu seiner Theorie etwa so, wie das Lexikon einer Sprache zu ihrer Grammatik. Seit 19 Jahren hat Hr. Renschle mit einem Fleiß und einer Hingebung an die sem Werke gearbeitet, welche nur aus einer hohen uneigennützigen Liebe zur Wissenschaft zu erklären ist. Se. Majestät der König, Aller. höchstweichem darüber Vortrag erstattet worden ist, haben in An erkennung des bleibenden Werthes, den dieses Werk für den Mathe⸗ matiker hat, dem Professor Dr. Reuschle das Ritterkreuz 2. Klasse Höchstihres Ordens der württembergischen Krone gnädigst verliehen.
— Die Nr. 16 der ‚„Illustrirten Jag dzeitung“, Organ für Jagd Fischerei und Naturkunde, herausgegeben von W. H. Nitsche Königl. Oberförster (Leipzig, Verlag von Heinrich Schmidt K Carl Günther, Pr. 3 M halbjährlich), enthält: Das Erstlingsgeweih des Edelhirsches von Oberförster Coghe mit 3 Abbildungen. Fuchs und Habicht mit Illustration von Deiker. — Wilddiebsgeschichte. — Ein gefährlicher Rehbock u. s. w.
ugenheim, 20. Mai. Heute Nachts zwei Uhr erfolgte in k und den Ortschaften des Odenwaldes eine nicht unbe⸗ deutende Erderschütterung.
Land⸗ und Forstwirthschaft. . Im Regierungsbezirk Danzig hat die Bestellung der 9e. erst Ausgangs April begonnen werden können. 8 Graswuchs ist so zurückgeblieben, daß die Sommerweide erst 6. wird benutzt werden können, was bei dem obwaltenden vuttermange sehr nachtheilig auf die wirthschaftlichen Verhältnisse einwirkt. Die Knappheit an Futter hat bereits den Ausbruch von Krankheiten unter dem Vieh zur Folge gehabt. Im Kreise Pr. Stargardt hat die Winterung erheblich gelitten. ö , ürnberg, 18. Mai. ie günstigen rung an 44 66 op fenpflanze fehr gut zu Statten, alle Berichte auz Nah und Fern sprechen sich lohend darüber aug. Alles, was man über die dermalige Geschäft age vernimmt, deutet darauf hin, daß die Tendenz sich befestigt; Andere stellen eine weitere Preis steige · rung in AÄussicht, welche auch nicht auzbleibt, wenn der Marktverkehr bis zur neuen Ernte nur die 83 des Umsatzes ausmacht, wie in gleicher Zeit der Vorjahre. Wie überhaupt seither irt für den drin- en vsten Bedarf Einkäufe gemacht wurden, kamen auch heute klesne er e, zu festen Precsen zum Abschluß, welche meistens Mittelsorten Felrafen, da Prims zu seitherigen Pressen gänglich fehlen und höher limitirt sind. Heutiger Umsatz 50 Ballen, worunter cirea 20 Ballen.
werde.
gute Waare zu 146 - 150 Fl. Erwähnung verdienen,