1875 / 117 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

HKarmem.

Als Marke ist eingetragen

Königlichen Handelsgericht in Barmen unter Nr. 3 Firmg „Carl Hensberg & Comp.

8 zu der Nachfolger“ in Remscheid nach An—⸗ meldung vom 14. Mai 1575, Morgens

19 Uhr 35 Minuten, fur Stahl und H

Stahl und Eifenwaaren das Zeichen;

welches auf der Waare durch Einschlagen und der Verpackung angebracht wird. Der Handelsgerichts⸗Sekretär: Dan ers.

HKerlim. Königliches Stadtgericht zu Berlin Abtheilung für Cipilfachen.

Als Kollektiv Marke sind eingetragen unter Nr. 19 zu der Firma: hie Home Nasgchime C cp an-

Harry Limite Hauntn iederlaffung

Lon don, Zweigniederlaffung in Berlin nach halbwollene Flanelle, Köper, Moltons, Bohs die Zeichen: gesellschaft

Anmeldung vom 1. Mai iso, 3 Minuten, für Nähmaschinen Zeichen, welche auf der Maschine angebracht werden:

Vormittags 8 die nachsteher

a. auf der Fundament⸗ platte das Zeichen:

b. auf dem Pedal das Zeichen:

dat Zeichen:

d. auf der Rückseite des Vorderarmes das Zeichen:

Giehe Inserat)

Kerlim. Königliches Stadtgericht zu Berlin Abtheilung für 6,

Als Marke ist eingetragen unter Nr. 51 zu der Firma Lonis Walcker in Berlin nach Anmeldung vom 4. Mai S 1375, Vormittags 9 Uhr 55 Minuten, für seidene Müller ⸗Gaze (Beuteltuch) dat Zeichen:

Kerlim. Königliches Stadtgericht zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen.

Als Marke ist eingetragen unter Rr. 52 zu der Firma Johann George Kothe i n

in Berlin nach Anmeldung vom e e mi gn de Ve mirs M, , it. 8 Vinnten. ir Kohl l.. K )

präparate das Zeichen: n ,,.

getragen am 1. Mai 1875: nach Anmeldung vom 1. Mai : Biere das nebenstehende Zei. 8 53 Bremen, aus der Kanzlei des n,

HKremem. In das hiesige Zeichenregister ist ein⸗ Unter Nr. 2 zu der Firma K Andr. Müller in Bꝛemen 2 1375, Morgens 115 Uhr, als Marke für von ihr fabrizirte chen. Dasselbe bildet einen 2 9 Theil der Etiquette. 2. w

den 1. Mai 1875. Funke.

Morickkhhamsenm. Als Marken sind eingetragen unter Nr. 1 des Zeichenregisters zu der Firma: Kraunse K Comp zu Nordhausen nach Anmeldung vom 1. Mai 1875, Morgens 6 Uhr, für

a. Echten Dr. Lutze'schen homöopathischen Ge⸗ sundheits⸗Kaffee das Zeichen:

Cehter Dr. Fuß / scher

chesnudhe its · Caffee

. .

X n kuh scher .

Echten Dr. Latze'schen homöopathischen Ge⸗ sundheits⸗Kaffee das Zeichen:

Königl. Kreitgericht zu Wreschen, Abth. J., den

Radt zu Zerkow ist der kan fmännisch s adt zu s ( je Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlunggeinstellung

feftgesetzt worden.

Kaufmann Constantin Winzewski jun bestellt. ö

anberaumten Termine die Erklärungen Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwal⸗ ters die Beibehaltung des bestellten einstweiligen Verwalters oder die Bestellung eines anderen einst⸗ . und darüber: welchen Personen ein einstweiliger Verw—

zu bestellen sei abzugeben. nm, net

an Geld, Papieren oder anderen S oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, Niemandem davon etwas

beim Offenbach. Bekanntmachung. Als Marke ist eingetragen unter 8

Vr. 1 zu der ö . .

. Kirschten in Offenbach“ nach An meldung vom 1. Mai i875, Vor

mittags 9 Uhr, für Achsen, Federn,

auf Räder und fonstige Wagenbestand⸗ theile das Zeichen:

Offenbach, am 3. Mai 1875. Gr. hess. Landgericht das. Langsdorff, Schlink, Landrichter. Landger. Asseffor.

Ee ss nem. Bekauntmachung. Als Marken sind eingetragen unter Nr. 1 zu

1

der

Firma F. G. Lehmann in Böhrigen nach Anmel⸗

in dung vom 1. Mai 1875, früh 8 Uhr, für ganz⸗ und

Uhr nden

selbst wie folgt

Berlin, mit einer Zweigniederlaffun 1 :

werden alle Diejenigen, ! . sprüche als Konkursgläubiger machen wollen hier⸗ durch aufgefordert, bereits rechtshängig

f

und ingleichen als Eti— kette anf der Umhüllung der einzelnen Stücke daz Zeichen:

Königlich Sächsisches Gerichtsamt Noßmwein den 19. Mai 1875. J Irdenberger, Ger Ämtm. Vr aldempur Ex. Bekannimachun Als Marke ist eingetragen unter z Firma der Handelsgesellschaft

) Gewebe von Leinen,

2) Gewebe von Baumwolle, 3) Gewebe von Leinen und Baumwolle,

das Zeichen:

Waldenburg, den 65. Mai 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

VW a lclenhinm ꝶ. Bekannt⸗ machung.

Als Marke ist eingetragen unter Nr. 2 zu der Firma der Handels⸗ geseklschaft Trautvetter, Wiesen K Comp. in Wüste⸗Waltersdorf nach Aumél— dung vom 5. Mai 1875, Vormit— tags 96 Uhr, für „Gewebe aller Art“ das Zeichen: Waldenburg, den 5. Mai 1875. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

esel. Bekanntmachung. Königliches Kreisgericht 1. Abtheilung zu Wesel Als Marke ist eingetragen unter Nr. 1 des Zeichen registers zu der Firma: Henricus Oldenkott senlor & Comp. in Rees, nach der Anmeldung vom L. Mai 1875, Morgens 16 Uhr, für geschnittenen Rauch= tabak das Zeichen:

*

Konkurse. Bekanntmachung

5 der Konkurs⸗Eröffnung und des offenen Arrestes.

Konkurs⸗-Eröffnung.

3657]

15. Mai 1875, Vormittags 10 Uhr, Ueber das Vermögen dez Kaufmanns Littmann

auf den 20. April i875

J. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Wreschen Die Gläubiger werden aufgefordert, in dem

auf den 31. Mai 1875. Vormittags 11 Uhr,

nor dem Kreisrichter v. Brandt, im

, nnmner Nr 1 unseres Geschafts⸗

über ihre ob und aus

II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas achen in Besitz

CGhrsnud eue Caffee

ei

c. , ,, Ge · S , ih sundheitg · Kaffee das F ; Zeichen:

de

13

zu verabfolgen oder zu eben, viel Len er cel 9 ielmehr

Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt

In dem über

von dem egenstände

bis zum 15. Inni 1875 nschließlich, dem Gerichte oder dem Verwalter der

rer etwanigen Rechte zur Konkursmasse abzuliefern.

d n

n

bei uns schriftlich und demnächst zur Prüfung der fämmtlichen innerhalb

waltungspersonals

in unserm

lin mit einer Zweigniederlassung zu Milspe eröff ne⸗

ten Konkurse ist der Kaufmann Carl Friedri Schmidt hierselbst zum einstweiligen . 3. Masse bestellt worben. Die Gläubiger des Ge⸗— metnschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 19. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtelokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem Kommissar, Kreisrichter Schlichter, anbe⸗ raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen eiustweiligen Verwalters ab⸗ zugeben. Schwelm, den 9. Mai 1875. Königliche Kreiggerichts⸗Deputation.

3529] J . Aufforderung der Konkursgläubiger.

In dem Konkurse über das Vermhnen ö. Aktien⸗ Heilenbecker Gu stahlwerke zu welche an die Maffe An' 3 , ,, mögen

ein oder nicht, mi = ür verlangten Vorrecht j J

bis zum 12. Juni 1875 einschließlich oder zu Protokoll anzumelden

er gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie ach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗

uf den 25. 19 Uhr,

Juni 1875, Vormittags

schlagen.

vor dem Kommi jg ri ; scheinen. ssar Kreisrichter Schlichter zu er—

Zugleich ist noch ei ne e st ch eine zweite Frist zur An 8 zum 31. August 1875 einschließlich i n zur . aller .

er er ri ; rungen Cersniner ersten Frist angemeldeten Forde.

auf den 17. 1 1875, Vormittags r

in unserem Gerichtslokal, Termingzim mer Nr. 8 vor dem genannten Kommissar Kreigzrichter Schlichter anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre For⸗ , . innerhalb einer der Fristen anmelden Wer seine Anmeldung schriftlich einrei . ̃ ; icht e, nf hnstt derselben und . en ee a. en. 6 32 Jeder Gläubiger welcher nicht in unserm 2 = bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei , seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ k ö. . bei uns kerechtigsen rtigen Bevollmaͤchtigten b : . . 9g zestellen und zu den enjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft werden die Rechtsanwalte Stute und , . selhst, kon Briesen, Justiz⸗Rath von Dewall, Geck Justiz⸗Rath Gerstein, Keller, Dr. Schulze, Storp und Wolf zu Hagen zu Sachwaltern verge k .

Gerichtslokal, Terminszimmer Nr— 8,

Schweln', den 9. Mai 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

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un

M die

Ve ich ein E

3465

meiner Näh -WMaschine zu

der größtmöglichsten verbindet.

werthe Ruf meiner Maschine hat

Anzeigen.

Seit einigen Jahren ; vermehren, einzurichten, welches die Produktion zu den

llendetes System

d wie ich glaube, mit Erfolg darauf verwandt.

aschine Co“ gegründet, ser Compagnie unter meiner Oberaufsicht gefül M. Personen rbindung mit Maschinen untergeordneter Arbeit zu b

um mich und das Publikum zu beschützen,

Medaillon angenommen, welches in der Mitte das Proß

. rofil ; lia Home, r, Er finder und Verfertiger, en, kl L. S A. trägt jeder Maschine eingebettet, und keine anderen sind das Fabrikat der 1. nigen, welche diese besondere Geschäftsmarke tragen.

Das Wert Howe, eingegosse He gossen dem Arm der Maschine, ist das O

Elias Howe hat deshalb das Wort

Publikum zu schützen, und

um zi Howe Naͤhmaschine. ;

Name der Firma, gegründet durch

Elias Howe im Jahre 1863, beständig

ausg. Com

eführt von selnen Erben durch die pagnie in Europa und durch den

Sohn Elias Howe Herrn Simon Howe.

Die Howe Maschinen sind dafür berühmt, d

feinere Nadel fuͤr denselben Faden gebrauchen, als jede a

währtesten Maschinerie haben wir die Vorrichtungen zur Herstessung derselben so v

zelnen Theile so verbessert, daß wir jetzt im Stande sind,

Maschinen der Welt zu liefern. geport, Conn.,

Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗

rechtigte. Gläubiger des Gemeinschulduerz haben von

n in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur

Anzeige zu machen.

Bekanntmachung. das Vermögen der Actlenge

328

Königliches *r , zu Nordhansen.

Inserat.)

sellschaft Heilenbecker Gußstahlwerke zu Ber.

*

Diese Maschinen werde

vollkommenste Arbeit mit billigsten 3

Um diese Resultate zu erlangen habe i ei die in meinem Leben als praktischer k und die Geschäfte werden

veranlaßt,

angefertigt und zwar unter der unmittelbaren Oberaufsicht de asi ö n e unmitt 2bere t des Präside des Herrn Elias Home, Jr., der auch der ursprüngliche Erfinder der , 2

„Die Howe

Die Howe Näh-Maschinen.

bin ich emsig bestrebt gewese ĩ i . gewesen, die Vorrich

tungen zur Anfertigung Marque ds Gomes

mir

gelungen, ein

Herstellungskosten Arbeit, Geld und

Arbeiter gesammelte Erfahrung reichlich,

Er Um di den Verkauf meiner Maschine noch mehr zu erleichtern, ö

Herstellung und

wurde „Die Howe

nun im Namen

hrt. Der beneidenz—

meinen Namen in

ringen; deswegen habe

als Geschäftsmarke

des Erfinders, umgeben mit der Inschrift Dieses Medaillon ist in „Howe Maschine Eo.“ als die je⸗

Elias Howe, jr. Präs. der „Howe Maschine Co.“

in erhabener Schrift auf riginalzeichen der Fabrik eingießen lassen, um das merkennen die Original

Gegossen und eingelassen auf

6 ele dem Fußtritt am Gestelle der Nasch n worauf man die Füße setzt. .

* . sie die beste Arbeit liefern ĩ ĩ beste rn, und ei ne viel ndere Maschine, und durch Einführung der be— ermehrt, und die ein— allen Anforderungen zu genügen und die besten n in unserer neuen geräumigen Fabrik zu Brid⸗ ompagnie

Maschine Co.“

699, Broadway, New⸗Nork.

Preisgekr

in . Hraz, Mien Echter

* 88 XV von

Krause 8 Co. in

Tasse in Wasser gut aufkochen. wohlschmeckendes gesundes Getränk.

tempel und

Packet mit neben⸗

Vor nachgealj

zug, ist

ille versehen ist.

3 Nur echt, wenn das stehendem Namens

Meda

Dr. Euhe'scher

Von diesem echten, ärztlich geprüften und empfohle Gesundheits⸗Caffee läßt man sechs Gramm zu . . Man erhält dann ein

. ö. cc e , .

wird gewarnt.

Rraust 8 Co. in Nordhausen a. H. He Gesetzlich deponirt. YM

enen,

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Nordhausen z

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Berlin: Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition Kessehl.

Druck: W. El g n er.

gegeben.

Das Central -Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 M 50 3

für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten Eæ0 3.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 306 3.

Die Handelzregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog—

thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. De ffau veröffentlicht,

wöchentlich, die letzteren monatlich. Die Bekanntmachungen aus den Handels⸗ und Zeichenregistern ꝛc. sind heut in der zweiten und dritten Beilage des Deutschen Reichs⸗Anzeigers enthalten. Vom Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich werden heut die Nrn. 116 und 117 aus⸗

. ——— 9

Allgemeine Verfügung vom 10. Mai 1875,

betreffend die Gebühren für die Ein

tragung der Waarenzeichen in das Han— delsregist er.

Nach 5. 7 des Reichsgesetzes über Marken schutz vom 30. November i674 soll für die erste Eintragung eines Zeichens, welches landesgesetzlich nicht geschützt ist, eine Gebühr von 50 M esntrichtet werden. ö

Diese Gebühr fließt zur Staatskasse und ist in den Geltungsbereichen der Verordnungen vom 2. Januar 1849 und 24. Juni 1867, sowie in dem Be⸗ zirke des Appellationsgerichts zu Celle in gleicher Weise wie die dort aufkoumenden Gerichtskosten zu verrechnen.

Im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln ist die Gebühr durch die Gerichtsschreibereien der , nach Maßgabe der §5§. 31 ff. der

nstruktion vom 22. August 1859 ust.⸗Minist.“ Bl. von 1869 S. 2) zu erheben und in den nach §§. 31 und 32 zu führenden Registern in der für die Abfassungsgebühr bestimmten Rubrik auszu— bringen; sie ist dabei zugleich besonders erkennbar

zu machen und ihr Gesammtbetrag bei Aufstellung

der Abrechnung nach Formular FE. unter Nr. 4 ge—⸗

ern der Gerichtsschreiberei gewisse Antheile zu⸗ ließen.

Im Bezirke des Appellationsgerichts zu Frank- furt a. M. haben die Wechselnotare bei Einziehung ihrer Auslagen die Erhebung der Eintragungsgebühr und ihre Abführung an die Kreiskasse zu veran⸗ lassen. Dieselben haben die den Antragstellern zu ertheilenden Bescheinigungen über den Vollzug ge— bührenpflichtiger Eintragungen in das Zeichenregister der Kreiskasse vorzulegen, von welcher darauf die stattgehabte Einregistrirung der Gebühren als Ge⸗ richtskosten zu vermerken ist.

Für die bei der Führung des Zeichenregisterg vor⸗

kommenden Geschäfte erhalten die Sekretäre der Handelsgerichte im Bezirk des Appellationsgerichts— hofes in Cöln die in § 14 der Verordnung vom 27. Januar 1862 (Ges.-Samml. S. 33) bezeichneten Gebühren mit der Maßgabe, daß für die erste Ein—⸗ tragung der Waarenzeichen im Sinne des Gesetzes vom 30. November 1874 nebst der sich daran an⸗ schließenden Benachrichtigung der Betheiligten und der Veranlassung der öffentlichen Bekanntmachung der in §5. 2, Nr. 3, der gedachten Verordnung be⸗

stimmte Satz, für alle sonstigen Eintragungen und

Löschungen der Satz Nr. 1 a. a. O. anzu—⸗ wenden ist.

Die den gedachten Sekretären hiernach zukommen

den Gebühren sind allmonatlich in einer Liquidation

zusammenzustellen und, sobald der Prãäͤsident des Handelsgerichts diese für exekutorisch erklärt hat,

vom Ober⸗Prokurator unter Verrechnung bei einem bildenden

in Kapitel 82 Tit. Za, des Etats neu zu Dispesitiongfonds „Gebühren für die Führung des Zeichenregisters“ vorläufig zur Verrechnung

als Zugang gegen den Etat zur Zahlung anzuweisen.

Die Wechselnotare im Bezirk des Appellations⸗ gerichts zu Frankfurt a. M. beziehen für die er⸗ die in Art. 14 des Frankfurter Gesetzes vom 19. Dezember 1862 (Ges.- u. Stat⸗ Kaufmann ist oder nicht.

wähnten Geschäfte

Samml. Bd. 16 S. 7) bestimmten Gebühren. Die

letzteren werden von der ersten Abtheilung des Stadt⸗ gerichts auf Grund monatlich unter Beifügung der betreffenden Akten vorzulegender Liquidationen unter Verrechnung als Zugang gegen den Etat bei Kapitel S „baare Auslagen und andere Ausgaben in Par⸗

teisachen ! zur Zahlung angewiesen. Die Aktuare und Gerichtsvögte in der Provinz Hannover erhalten für die von ihnen bei der Füh⸗

rung des Zeichenregisters wahrzunehmenden Geschäfte

die bei Führung des Handelsregisters zulässigen Schreib, und Zustellungsgebühren. den unter entsprechender Beachtung der in den 85.

15. und 16 der allgemeinen Verfügung vom 24. Sep⸗ tember 1873 (Inst. Minist. Bl. 8 259) getroffenen

Bestimmungen zur Zahlung angewiesen und unter

Kap. 80 Tit. 7 des Etats verrechnet. Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.

Nechtsgrundsätze des Neichs⸗Ober⸗Handels⸗

gerichts. *)

Der Vertrag, durch welchen ein Kaufmann die Vermittelung des Verkaufes eines Grundstückes über nimmt, ist im Zweifel als Handelsgeschäft nach Art 253, 274 (Absätze I) des Handelsgesetzbuches zu beurtheilen. Art. Aß, wonach Verträge über unbewegliche Sachen keine , , sind, findet nicht Anwendung. Die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zur Ausführung ven einem oder mehrern einzelnen solchen Vermittelungsgeschäf ten für gemeinschaftliche Rechnung ist eine Gelegen heitsgesellschaft im Sinne des Art. 266, wenn die

I Nach Vereinbarun mit der Verlags handlung gus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung. Nach= druck verboten. Gesetz vom 11. Juni 1870,

die ersteren

Kontrahenten Kaufleute sind. (Erkenntniß vom 21.

Januar 1875.)

Derjenige, welcher ein bestehendes Handels- geschäft mit der Firma übernimmt, wird da— durch allein noch nicht Schuldner der bisherigen Handelsgläubiger desselben, wohl aber dann, wenn er durch Cirkular oder sonst in handelsüblicher Weise öffentlich bekannt macht, 9 er die Passiva mit übernommen habe. Die bloße öffentliche Bekannt machung der Geschäftsübernghme und deren Ein tragung in das Handelsregister haben diese Wir. kung nicht. Daß die Geschäftsübernahme mit Aktivis und Passtvis, wenn eine solche stattgefunden. hat, auch veröffentlicht worden sei, kann nichkf vermuthet werden. Es Txistirt keine allgemeine kauf⸗ männische Usance, guf welche diese Vermuthung sich gründen ließe. (Eikenntniß vom 23. Januar 1875.)

Die Beschränkung der Kursfähigkeit einer an sich kursfähigen Inhaberaktie ist nach dem Preußi⸗ schen Allgemeinen Landrechte als der Mangel einer beim Kaufe stillschweigend vorausgesetzten Eigen schaft des Gegenstandes aufzufassen. Dieselbe be— rechtigt daher den Käufer zur Aufhebung des Ver— trags. Wenn sie in Eigenthumsanspruͤchen eines Dritten ihren Grund hat, kann sich der Verkäufer nicht schlechthin darauf berufen, daß dergleichen An⸗ sprüchen nach Art. 306, 307 des Handelsgesetzbuches die Geltendmachung versagt sei. (Erkenntniß vom 28. Jan. 1875.) ;

Derjenige, welcher mit einem Bevollmächtigten kontrahirt hat, muß zur Begründung der Kontrakts⸗

klage gegen, den Machtgeber nachweisen, daß der Bevollmaͤchtigte entweder durch ausdrückliche Erklä—⸗

ne rung oder in sonst erkennbarer Weise feinen Willen, sondert von denjenigen Einnahmen darzustellen, aus

sich nicht selbst, sondern den Machtgeber zu ver— pflichten, kundgegeben habe. Dies gilt auch bei Ver⸗ trägen mit Handlungsbevollmächtigken: Art. 52 des e fl geset buchen (Erkenntniß vom 29. Januar

Unter dem öffentlichen Verkaufe im Sinne des Art. 343 des Hanpxelsgesetzbuches, d. i. dem Ver— kaufe durch öffentliche Versteigerung, ist der Verkauf in denjenigen Formen zu verstehen, wie solche für öffentliche Versteigerungen nach den geltenden ört⸗ lichen Rechtsgrundsätzen vorgeschrieben, oder, sofern es an solchen fehlt, ortsüblich sind. Wenn nun auch , bez. die örtlichen Gewohnheiten in Betreff der Art der Bekanntmachung des Ver⸗ kaufsfermins von einander abweichen, so ist doch

Dieselben wer ·

jedenfalls eine . öffentliche Bekannt⸗ machung, d. h. eine, der Abhaltung des Termins vorausgehende Bekanntmachung, die geeignet ist, beliebige Kaufliebhaber von dem Termine in der Weise und so zeitig in Kenntniß zu setzen,

daß dieselben in dem Termine erscheinen können,

nothwendiges Erforderniß jeder Versteigerung, welche sich als öffentliche charakterisiren soll, und es reicht nicht aus, daß blos in einem öffentlichen Lokale, zu welchem Niemandem der Zutritt verweigert wird, mittels Ausbietens und der Zulassung jedes Bieters ein Meistgebot erzielt wird. Uebrigens sind nur die gesetzlichen Formen des Selbsthülfeverkaufs zu wah⸗ ren, nicht auch solche Formen zu beobachten, welche vielleicht im besonderen Interesse des Käufers liegen. (Erkenntniß vom 2. Februar 1875.)

Die Bestimmung des Art. 274 des Handels⸗ gesetzbuches, wonach die von einem Kaufmanne ge⸗ schlossenen Verträge im Zweifel als zum Betriebe des Handelsgewerbes gehörig gelten, folglich die Ver muthung dafür spricht, daß diese Verträge Handels—⸗ geschäfte seien, findet keine Anwendung auf Verträge eines Kaufmanns, welche derselbe im Namen eines Auftraggebers geschlossen hat. In solchem Falle kommt es lediglich darauf an, ob der Auftraggeber Ueberhaupt ist die Eigen⸗ schaft desjenigen, welcher im Namen und Auftrage eines andern kontrahirt, auf den Rechtscharakter des Geschäfts ohne allen Einfluß. (Erkenntniß vom 4. Februar 1875.)

In der Sitzung vom 16. April er. hatte das

Königliche Ober-Tribunal zum dritten Male Gelegenheit, nach dem von ihm zum ersten Male in

dem bekannten Unterschlagungsprozeß gegen den Commis Lindenberg ausgesprochenen Grundfatz, daß es zur strafrechtlichen Verfolgung eines Diebstahls oder einer Unterschlagung seitens eines Handlungs⸗ gehülfen keines Strafantrages bedarf, zu erkennen und dabei gleichzeitig auszusprechen, daß dieser Grundsatz bei jedem Handlungsgehüuͤlfen zur Geltung komme, mag derselbe ein hohes oder niedriges, oder gar ein so geringes Gehalt beziehen, daß es der Stellung eines Handlungscommis nicht entspricht. Der Commis R., welcher in einem hiesigen bedeu⸗ tenden Geschäft gegen ein Monatsgehalt von 30 Thlr. engagirt war, machte sich gegen seinen Prinzipal ejner Unterschlagung schuldig. Der Prinzipal, wel cher Anfangs einen Strafantrag gestellt, zog den selben rechtzeitig wieder zurück und das Kammer⸗ gericht h elt demgemäß die Strafverfolgung des Angeklagten für ausgeschlossen, indem das Erkenntniß dieses Gerichtshofes ausführte, daß der S. 247 des Str. G. B. (Wer einen Diebstahl oder eine Unterschlagung gegen Angehörige, Vormünder, Erzieher oder solche Perfonen, in deren Lohn oder Kost er sich befindet, begeht, ist nur auf Antrag zu verfol gen“) auch auf das Verhältniß des Handlungsgehül⸗ Rechtsanschauung, daß 5. 27 auf das Verhältniß eines Lanner fen zu seinem Brodherrn keine An⸗

danach festzustellen, ob dadurch die Annahme be—

lichen Verhältnissen von der obersten Landes⸗Finanz⸗

. zu seinem Brodherrn Anwendung finden müsse. ] ö ͤ lber auch nach der vom Qber, Tribunal aeczptixten und 3 Abbildungen uf Taf. IV.)

Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Nebersicht über die in der letztvergangenen

Woche in diesem Blatt veröffentlichten Kon

wendung finde, ‚„so würden doch,“ wie das Erkennt⸗= niß des Kammergerichts Clic ausführt, „die 39 Thlr. Monatshonorar des Ängeklggten nach den Verhältnissen von Zeit und Ort als ein unbeträchtlicher Verguͤtungssatz und die Dienste des Angeklagten. deren durch Art und Aus—Q— dehnung des T.schen Geschäfts bedingte Bedeut⸗ samkeit und Wichtigkeit eben in der Höhe der Be— lohnung ihren zutreffendsten Ausdruck findet, als Dienste geringerer Gattung aufgefaßt werden müssen, o . auch unter jener Voraussetzung das Ver⸗ hältniß des Angeklagten immer noch unter die Be— stimmung des §. 247 fällt. Auf die Nichtigkeit beschwerde der hiesigen Ober⸗Staatsanwaltschaft ver⸗ nichtete jedoch das Ober ⸗Tribunal das Erkenntniß des Kammergerichts und wies die Sache zur andex— weiten Verhandlung und Entscheidung in die zweite Instanz zurück. „Die Begründung des Appellations— richters“, führt das Ober Tribunal. Erkenntniß aus, „sucht auf einem Umwege der prinzipalen Aus füh⸗ rung über die Bedeutung des 5§. 247 des Str. G. B. faktische Geltung zu verschaffen, indem sie vermit- telst der thatsächlichen Feststellung die Stellung des Angeklagten, obwohl derselbe ein Handlungs⸗ gehülfe ist, welcher nach der Annahme des Appella—⸗ tionsrichters „die Disposttion über Alles gehabt hat“, für ein unter den 5§. 247 fallendes Lohnver⸗ hältniß erklärt. Diese Feststellung ist aber eine rechtsirrthümliche. Dieselbe beruht nicht auf einer Würdigung der Dienste des Angeklagten an sich, sondern auf einem bloßen Rückschluß aus der Höhe des gezahlten Lohnes auf die Bedeutung des Werthes der Dienste und verletzt damit wiederum den 5. 247 des Str. GiB. Nicht die Höhe der Beloh— nung oder die Geringfügigkeit dersel ben kann für das Verhältniß des Verletzten zum An⸗ geklagten als das Entscheidende angesehen werden, vielmehr ist die Beschaffenheit der dem Letzteren obliegenden Leistungen selbständig zu prüfen und

gründet wird, daß diese Leistungen solche sind, wie sie in einem dem Gesindedienst nahekommenden Verhältnisse gefordert werden können.“

Für die dem Gewerbebetrieb mit kontrol⸗ pflichtigen Waaren bestehende Verpflichtung zu Führung eines Kontobuches über Vorrath, Zu— und Abgang dieser Waaren bedingt zugleich nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 6. April d. J., die Verpflichtung des Gewerbtreibenden, die Beschaffenheit der eingehenden Waaren, ob kon⸗ trolfrei oder kontrolpflichtig, sogleich nach ihrem Ein—⸗ gange mittelst Untersuchung derselben festzustellen, weil der Natur der Sache nach davon die Möglich keit der gebotenen Eintragung abhängig ist. Nach §. 124, 3 des Vereinszollgesetzes vom Jahre 1869 ist, soweit es zur Sicherung des Zollinteresses für nothwendig erachtet wird. auch der bestehende Gewerbebetrieb im Grenzbezirke den nach den ört⸗

behörde vorzuschreibenden Kontrolen zu unterwerfen. Nach Maßgabe des auf Grund dieses Gesetzes vom Finanz Ministerium genehmigten Regulativs vom 26. März 1870 war der Kaufmann L. bei seinem Handelsbetriebe im Grenzbezirk gegen Dest:rreich der amtlichen Kontrole des stehenden Handels für rohes Leinengarn, gefärbtes, be⸗ drucktes und gebleichtes Garn unterworfen, mußte über den Vorrath, Zu⸗ und Abzang der Waaren ein Kontobuch nach, näherer Anweisung der Steuer— behörde führen (5. 8) und den Waarenzugang so⸗ gleich nach der Ankunft im Lagerraum im Konto- buche anschreiben (5. 12). Im Mai vorigen Jahres fanden jedoch einige Grenzaufseher im Lagerraum des L. in einem bis dahin uneröffneten Ballen kon trolpflichtig gebleichtes und gefärbtes Leinengarn, ohne daß diese Waare im Kontobuche eingetragen war. Wegen Zollkontravention angeklagt. wurde L. in zweiter Instanz freigesprochen, weil der Inhalt des in dem Lagerraume des Angeklagten vorgefundenen Waaren⸗ ballens dem Angeklagten als baumwollen Ketten⸗ schußgarn eine nicht zollpflichtige Waare de— klarirt, zugesendet worden war. Das Ober -Tribunal vernichtete aus den oben angeführten Gründen das Erkenntniß der zweiten Instanz.

Das „Deutsche Handelsblatt“ Nr. 20 hat folgenden Inhalt: Das Schweizer Bankgesetz von Julius Bamberger. Der vorläufige Entwurf des Reichs-⸗Eisenbahngesetzes. Die deutsche Han⸗ delsbilanz 1872 und is73. Das Gesetz über Marken schu tz. Korrespondenzen. Das deuische Bankgesetz und der Economist. Deutsch= englischer Handelsvertrag. Mittheilungen aus den Handelskammern. Wochenübersicht: Handel und Verkehr. Münzwesen. Staatsfinanzen. Zu⸗ en . der Betriebs Einnahmen der deut chen Eisenbahnen im Rongat März 1875. Bank⸗ auzweise. Sozial cg. Eisenbahnen. Anzeigen.

Nr. 19 der Deutschen Industrie⸗Zei⸗ tung“, Organ der Handels und Gewerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau, hat fol genden Inkalt: Die Angriffe österreichischer Schwtz zöllner aaf die zollfreie Veredelung. Handels. und Beweroekammern: Die Handelsgericht in dem Ent wurcfe der deutschen Gerichtsverfassung. Technik: Volldruck Turbine (Patent Zeidler mil selbstthätiger (Mit Holschn it

Brauer K Lud⸗

urs bekannt machung en.

machung der Abgangshitze von Flammöfen. Dämpfen der Rohmaterialien behufs Gewinnung alkohol- haltiger Destilltte. Neues Chromgelb. Indu- strielle Briefe: Berlin; Verein deutscher Eisen⸗ und Stahl⸗Industriellen. Camden: Ausstand der Kohlen= arbeiter. Finanz⸗ und Handelsbericht. Manchester: Wochenschau über den englischen Maschinen⸗ und Metallmarkt. Dresden: erhöhungen. Technische Briefe: Chemnitz: Dach- pappen. Technische Notizen. Fragen. Beani⸗ wortungen, Industrielle Notizen. Vermischte Notizen.

ersonal⸗Nachrichten. Patent⸗Ertheilungen. Korre⸗ pondenz. .

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Oberschle— sischen berg und hüttenmännischen Vereins“, redig. vor Dr. Adolf Frantz zu Beuthen O / S, enthält in Nr. 20 vom 15. Mai d. J.: Gesetzgebung, Ver⸗ waltung (Enguste über die Eisenbahntarif⸗-Reform. . Zur Revision der Handels und Zollverträge. Produktion, Handel, Verkehr (Oberschlesten: Dividenden - Nachrichten, Jahresberichte. Unfall auf der Scharleygrube. Frankreich: Kohlenproduktion. Norwegen: Eifenerze. Großbritannien: Lohnfrage; Export. Rußland: Aktiengesellschaft für Steinkohlenverwerthung; Donnetz⸗ becken. Böhmische Braunkohle in Wien). Deutscher Arheiterfreund (Hülfskassen⸗Gesetzentwurf). Anzeigen? Briefkasten der Redaktion.

Sandels⸗Negister.

er lèm. Handelsregister

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 21. Mai 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.

3963 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

und Eisengießerei vormals Ohm & vermerkt steht, ist eingetragen:

Rudolph Ohm ist aus dem Vorstande der Ge⸗ sellschaft ausgeschieden.

In unser Firmenregister ist Nr. 8756 die Firma: M. Hirschberg .

und als deren Inhaber der Kaufmann Moritz

Hirschberg hier ; .

(jetziges Geschäftslokal: Friedrichstraße 79)

eingetragen worden.

Berliner 3 de , , , , e o.

Georg Leuyn

und als deren Inhaber der Kaufmann Max Georg Levyn hier

(ietziges Geschäftslokal: Neue Königstraße 60) eingetragen worden.

(Branche: Lederhandlung.)

Gelsöscht sind:

Prokurenregister Nr. 1874 . . die Prokura des Emil Wolff und Ludwig Baumann,

Prokurenregister Nr. 2001 . die Prokura des Hermann Jagodzinski und Emil Friedländer und

Prokurenregister Nr. 2209 ; die Prokura des August Rähmel, sämmtlich für die aufgelöfte Aktiengesellschaft in Firma Makler · Vereins ⸗Bank.

Berlin, den 21. Mai 1875. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

KRoch3nnne. HSandelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 386 die irma: C. Ohrmann & Cie. und als deren In-

in der Kaufmann Carl Cofflet zu Gelsenkirchen

am 15. Mai 1875 eingetragen.

KEochannmi. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Die unter Nr. 199 des Gesellschäftzxregisters ein- etragene Firma C. Ohrmann & Cie. ist mit nr und Passiva auf den Kaufmann Carl Cofflet zu Gelsenkirchen übergegangen und deshalb im Ge- sellschaftsregister am 15. Moi 1875 gelöscht. KRochanm. Sande] zregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. In unser Firmerregister ist unter Nr. 387 die 6 Lonis Steeg zu Bochum und als deren Inhaber der Krufmann Louis Steeg zu Bochum am 15. Mai 1879 eingetragen.

noch äum. Oandelsregtster

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

Der Kaufmann Louis Steeg zu Bochum hat für seine zu Bochum bestehende, unter der Nr. I87 des Firmenregisters mit der . Louis Steeg einge⸗ tragene lie e eder ln ung seine Ehefrau Sara, eborne Lilienfeld, zu Bochum, als Prokuristin be- irn was am 15. Mai 1875 unter Nr. 118 deg Prokurenregisters vermerkt ist.

Bron dclemburg. BVetauntmadchang . Die bei Nr. ä. unseres Firrzgnregl ters, PingeW

tragene Firma W. Kriewitz ist ben,, (ci (.

worden. P

wig's Neuerungen an Wirkmaschinen. Daß vene

tianische Glaz. Gold. und Silbertinten. Nutz bar.

Brandenburg, den 13. Mai 1875. Königliches Krele ericht. Abtheilung J.

Die 20prozentigen Tarr⸗-—

In unser Firmenregister ist Nr. 8757 die Firma: .

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