1875 / 125 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

den bestehenden Verträ Rechte des Landes basi Beziehungen zu den

gen, sowie auf Vertheidigung der legalen ren und die Aufrechterhaltung der besten Garantiemächten zum Ziele haben müsse. die wichtigsten Arbeiten dieser Session bezeichnet die Thron— rede die Wahl eines Metropoliten, die Ertheilung der Kon⸗ zessionen zum Bau der Eisenbahnen Ploseschti⸗redeal und Adjud Okna und die Erledigung mehrerer wichtiger finanzieller Fragen. Der Fürst wurde beim Verlesen der Thronrede wieder— holt durch lebhaften Beifall unterbrochen.

Schweden und Norwegen. Das schwedische Reichsschuldenkomtoir macht setzt den Be in Betreff der Kontrahirung einer neuen 50 Milelionen zum Schluß der gewöhnlichen Reichs—⸗ 876 höchstens 20 Millionen Kronen fordert zur Einreichung von Anerbieten genannten Komtoirs auf. Nach schreibung in Christiania hat es 10 Bewohner zählt, welche eine

Stockholm, 26. Mai.

des Reichstages Eisenbahnanleihe dieser Summe darf bis tagsversammlung für 1 geliehen werden, und an die Bevollmächtigten der jetzt beendeten Steueraus sich erwiesen, daß d Million Spezies oder darüber b Das Budget für 1876 festgestellt und betragen die einzelne Staatgausschusses zufolge, die nach

ist nunmehr vom Reichstage n Posten, einem Bericht des stehenden Summen:

Civllliste 1,266,000 Kronen; Justiz-⸗Depar— 609,365 Kr.; Departement

Aus gaben: tement 3 390,000 Kr.; Aeußere Angelegenheiten Kriegs⸗ Departement 11,773 300 Kr.; Marine 4617, 500 Kr.; Departement des Innern 13,091, 200 Kr.; Finanz ⸗Departement 11,357, 700 Kr. ; Kultus⸗Departement 340 900 r.; Pensionswesen 1,‚740 335 Kr.; in Summa ordentliche Ausgaben 55,185,400 Kr. Ausgaben sind bewilligt 15,329, 200 Kr. (w Departement 6,696,756 Kr. und für das Marine⸗-Departement 3, 154,085 Kr.) Aus den bereiten Mitteln außerdem noch bewilligt: Zur Anschaffung von für die Staats Eisenbahnen 6 Eisenbahnbauten 6, 000,000 K gaben beträgt also 82, 514, 600 Kr

Einnahmen: ordentliche: Zölle 20, 000, 000 r., Stempelpapier 1B 750, 0090 Kr., Rübenzuckersteuer 60, 000 Kr., Die Gesammtsumme der Einna

Zu außerordentlichen ovon für das Kriegs⸗

des Staates sind Betriebs material 000.0900 Kr.; zur Fortsetzung von Die Gesammtsumme der Aus⸗

Ordentliche 25,917, 000 Kronen. Postüberschüsse 3, 850, 000 Kr. Branntweinsteuer 15,136, 000 Kr., Vermögenssteuer 2. 800,400 Kr. hmen beträgt mithin 67, 507, 000

g des Budgets hat das Reichsschulden—⸗ g von l15, 007, 600 Kr. zu leisten. sten Klassen eintheilung der schwedi⸗ tzt dieselbe 16 Schiffe 1. Klasse, chiffe 3. Klasse und 14 Sch dem eine Anzahl Ruderkanonchaluppen u Zu den Schiffen 1. Klasse gehören: holm“, Segellinienschiff nadies /, die Segelkorvetten „af Chapmann⸗ „Norrköping“, Gefle“, „Balder“ und „Saga, Eriesson“, Thordön“, „Tirfing“ gehören: 2 Korvetten, kanonenböte und 12 Dampfkandonen Amerika. Washington, 30. Mai. sekretär Bristow hat de lars Gold angeordnet; soll während des Monats Grant hat eine Zuschri kanischen Konvention darin erklärt, daß er niemals nächsten Wahl kandidirt habe un annehmen würde, es Eintreten indeß auch nahme einer Wahl ih

Zur Balancirun Komtoir einen Beitra Zufolge der neue schen Flotte besi 2. Klasse, 6 S

26 Schiffe iffe 4. Klasse; außer⸗ nd Ruderkanonjollen. Dampflinienschiff „Stock⸗ Dampffregatte „Va⸗ J „Josephine“ „La⸗ die Dampfkorvetten „Thor“, sowie die Monitoren: „John und Loke“. Zur 2. Klasse 1 Dampfaviso, 7 Panzer⸗

(W. T. B.) Schatz⸗ n Verkauf von 2 Millionen ein Ankauf von Staats-Obligationen Juni nicht stattfinden. Präsident ft an den Vorsitzenden der republi⸗ Philadelphia gerichtet um die Präsidentenstelle bei der d daß er diese Wahl auch nicht ßte denn sein, daß Umstände, deren nicht entfernt wahrscheinlich fei, die An⸗ m zur gebieterischen Pflicht machen sollten. Nach St. Petersburger Berichten hat die Regie⸗ chkend eine Czpedition nach Hissar, einem Fürsten⸗

„Skandinavien“,

4 Briggs,

rung von Tas

n,. bestehen.

werke auf dem Peiho errichtet werden wird.

thum Sstlich von Schahristabsk und nördlich von der afghani— schen Grenze gesandt. Herr von Weinberg, der bei der Regie= tung von Taschkend beglaubigte diplomalische Agent, begleitet die Expedition, deren Mitglieder messtens aus miffenschaftlichen

hin a. Vor Kurzem lenkte die,‚Morning⸗Po ste die Aufmerksamkeit auf die von der chinesischen Regierung ergriffe⸗ nen Maßregeln zum Schutze ihrer Flüfse und Küsten. Wie das genannte Blatt nun weiter erfährt, sind die in chinesischen Dien⸗ sten stehenden amerikanischen Artillerie⸗ und Marine⸗Offiziere, die nach Europa gesandt wurden, um den Bau von Torpedo⸗ schiffen, den Ankauf von Kanonen u. s. w. zu beaufsichtigen, nun auf der Rückkehr nach Peking begriffen. Auf der Themse sind zehn Torpedoschfffe, in ihrer Bauart ähnlich denjenigen, die während des jüngsten Bürgerkrieges in Amerika auf dem Ja⸗ mesflusse so erfolgreich benutzt wurden, gebaut worden, und nun sammt einer Anzahl Kruppscher und Armstrongscher Ka— nonen mit der dazu gehbrigen Munition zur Abfendung bereit. Die Morning⸗Post⸗ erfährt auch, daß die erste Serie der non der chinesischen Regierung projeküirten großen Befestigungs⸗

Wagenladeräume.

1875. Cirkulagrverfügungen des Königlichen Finanz ⸗Ministeriunis,

lichen Finanz- ⸗Ministeriums, die Behandlung der Frage, ob und in

Baumwollengewebe, deren von einander getrennte Fäden mit Gummi⸗ , sind, betreffend, vom 9. März 1875. Vi. Personal⸗ hronik.

Nr. 41 des „Amts -Blatts der Deutschen Reich s⸗ Yo her waltung; hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 4 Mai 1875. Verwechselung der Orkanamen Carltsruhe in Baden und Carlsruh, Regierungsbezirk Oppeln, bei der Leitung der Post⸗ sendungen. Vom 26. Mai 1875: Aufstellung von Packkammer— abschlüssen und Führung der Nachweisungen Über abhanden gekom⸗ mene und beschädigte gewöhnliche Packete. Bescheidung: vom 24. Mai 1875. Anmahnung zur Vorficht bei dem Verschließen der

Nr. 11 des Centralblatts der Abgaben“, Gewerbe⸗ und Handels ⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den König lich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Cirkularverfuͤgung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Revision der Rechnungen über die hauptamllichen Amtsunkostenfonds betreffend, vom J. April

die Einziehung der Doppelthaler und 35 Guldenstücke betreffend, vom 5. Mai 1875. Verfügungen des Königlichen Finanz ⸗Mini⸗ steriums, Veränderungen in dem Stande und in' den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen betreffend. Cirkularverfügung des König—

wieweit die von den landwirthschaftlichen Kreditinstituten emittirten Pfandbriefe der Stempelfteuer unterliegen, betreffend, vom 22. März 1875. Verfügung des Königlichen Finanz ⸗Ministeriums, die Tarifi= rung von s. g. Fleischguano betreffend, vom 7. März 1875. Ver⸗ fügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Tarifirung undichter

Statistische Nachrichten.

Nach der vorläufigen Festslellung des städtischen statistischen Bureaus betrug in der Woche vom 16. biz 373. Mai die Zahl der in Berlin Gestorbenen 521, darunter 305 männliche, 216 weibliche Personen; 203 unter, 318 über ein Jahr.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der bekannte norwegische Dichter Björnsterne Björn son, auf der Heimkehr von Italien nach Norwegen begriffen, ist mit sei⸗ einer Familie seit einigen Tagen hier in Berlin.

Hanau, 31. Mai. Am 27. d. Mts. starb dahier nach kurzem Krankenlager im 61. Jahre der Direktor des Königlichen Gym⸗ nasiums Dr. Karl Wilhelm Piderit, ein in der gelehrten Welt geschätzter Philologe und Schulmann, der sich namentlich durch seine Schulausgaben der rhetorischen Schriften Cicero'z einen Namen ge⸗ macht hatte. Die Herausgabe eines Theils der theologischen Schrif. ten Vilmars bildete die üterarische Beschäftigung seiner letzten Le⸗ bens jahre.

Straß. Ztg.) Ueber den gegenwätigen Stand und Bestand der Kaiserlichen Landes und Universitäts⸗Bibliothek zu Straß burg giebt ein soeben für Gönner und Freunde der Anstalt / als NManustript erschienenes Schriftchen des Kustos derselben, Dr. Hot⸗ tinger, interessanten Aufschluß. Wer einigermaßen eine Vorstellung von der Schwierigkeit hat, einen aufgestapelten Bücherhaufen in eine Bibliothek umzuwandeln, kann dem Fleiß und der Umsicht der unter

Leitung des Professors Barack geführten Verwaltung für das im Laufe einer so kurzen Zeit Geleistete nur ungetheilte Anerkennung zollen. Daz Werk ist, was Ümfang und innere Ordnung betrifft, in einer Weise ge⸗ diehen, welche kaum zu erhoffen war. Zahlreiche Geschenke (die Zahl der Geber belief sich im 56 d. J. auf 2750), werthvolle Ankäufe ganzer Bibliotheken und fortwährende Ergänzun durch neuere literarische Erscheinungen, wie sie namentlich, durch die Bedürfnisse der Un iversität erheischt werden, haben in Verbindung mil der San!“ lung der früheren Kaiserlichen Akademie den Bücherschatz jetzt auf etwa 350, 000 Bände anwachsen lassen. Und zwar ist dies durchaus lein „Haufe moderner Bücher“, sondern in Folge des Ankauf von Bibliotheken sind mehrere Zweige der Wissenschaft, namentlich Orientalia so umfassend vertreten, daß schon eine ganze Reihe aug wärtiger Gelehrter sich um seltene und ihnen sonst nicht zugängliche Werke an die Straßburger Universität gewandt hat. Durch Ankauf der Heitzschen Bibliothek, mit 1813 Handschriften, sind namentlich auch Alsatica reichlich ver- treten. Die Benutzung der Bibliothek ist nicht blos den Studiren⸗ den der Universitãt, sondern allen Angehörigen deg Landes, welche wissenschaftliche Bedürfnisse haben, sehr erleichtert. In den letzten zwei Jahren gestaltete sich die Benutzung fol endermaßen: 1873 wur⸗ den 16,074 Bände entlehnt, 1874 bereits 26,005 Bände in 8353 Ge— suchen. Auf 7637 Gesuche wurden die Bücher in Straßburg selbst und auf das Lesezimmer der Bibliothek verabfolgt, 716 Entlehnun⸗ gen kamen auf Auswärtige. Neben der Bibliothek beansprucht auch die durch die Liberalität der Regierung rasch geförderte und unter der vortrefflichen Leitung des Bibliothekars Müller stehende elsaß—

lothringische Münzsammlung volle Aufmerksamkeit.

Pest, 28. Mai. Heute Morgen starb der bekannte ungarische

Bildhauer Nikolaus Iszo nach mehrmonatlichem Leiden.

Paris, 25. Maj. Das Pariser Vaudeville Theater ist

heut im Wege der öffentlichen Feilbietung einem Hrn. Lebaudy um den Preis von 1,100,100 Frez. zugeschlagen worden?

Gewerbe und Handel. London, 29. Mai. Der langwierige Kohlengruben-⸗Strike

in Süd Wales hat nun definitiv ein Ende erreicht. In Cardiff pflogen gestern die vereinigten Gruben- und Hüttenbesitzer von Süd⸗ Wales eine Konferenz mit den Delegirten der Arbeiter don Aberdare, in welcher der Vorschlag der letzteren, die Arbeit zu einer Lohnherab— setzung von 123 *, anstatt der proponirten 15 S, wieder aufnehmen zu wollen, Seitens der Werkbesitzer aeceptirt wurbe. Dieses Abkom⸗ men wird für drei Mongte in Kraft bleiben, worauf der Lohnsatz im Verhältniß mit dem Marktpreise der Kohlen geregelt werden soll. Es wurde auch beschlossen, zur Verhütung ähnlicher Lohnstreitig⸗ leiten ein permanentes Sühnegericht zu etablfren. Auf Grund dieses Vergleiches soll am nächsten Montag die Arbeit in allen associirten Kohlengruben wieder aufgenommen? werden. Man hofft, daß die Kohlen. und Eisen - Industrie in Wales sich nun schnell wieder heben wird.

31. Mai. Die auf heute vertagte Versammlung

der Hauptgläubiger der „Aberdare Iron Company“, der Welymouth Fron Company“ und Ter Diskontmaktier⸗ firma Sanderson & Eo. (Lombardstreet in London) hat, wie die Abendzeitungen melden, beschlossen, daß die gedachten Firmen beim Konkursgericht die Liquidation nachsuchen sollen. Zugleich wurde ein Massenverwalter ernannt; man hoffte, daß auf diefe Weise eine Ge⸗ schäftseinstellung der gedachten Gesellschaften verhindert werden könne. Die Passiva der beiden Eisenfirmen. betragen über eine Million Pfd. Sterl., diejenigen der Firma Sanderson K Co. sind gleichfalls erheblich.

1. Juni. Die Times“ bespricht in ihrem Cityartikel die

gestern gemeldete doppelte Za hlungseinstellung und meldet außerdem die Zahlungseinstellung von Gilead A. Smith and Company Change Alley London und die von James Dawbarn, 80 Lombard Street, London. Die Passiva der F'ersteren Firma betragen über 00 990 Pfd. Sterl, die Pafsiva der letzteren, welche der Eisenbranche angehört, 34,000 Pfd. Sterl., die Aktiva 265, 000.

Die Russische Reichsbank hat in Taschkend eine

Ban k-⸗Filiale eröffnet.

. Verkehrs⸗Anstalten Tilsit, 1. Juni. (W. T. B.) Auf der Theilstrecke Tilsit«

Pogeggen der Tislsit⸗Insterburger Linie ist heut der regelmäßige Eisenbahnverkehr eröffnet worden. ö 2.

Die neue Chaussee nach den Pichelsbergen, von West—

end direkt durch den Grunewald führend, ist, wie hiesige Zeitungen berichten, jetzt fertig und der Benutzung übergeben.

New York, 31. Mai. (W. T. B. Der Damvfer des Nord⸗

deutschen Lloyd „Mosel“ ist gestern Nachmittag 3 Uhr hier ein getroffen.

Am Sonntag fand die Ueb brief es an den früheren Stadtv seiner Wohnung statt. ordneten · Versammlung Hobrecht und der Star tverordneten⸗Vorfte reren Stadträthen und Stadtverordneten. Hobrecht überreichte d

mit einer Rede, in w für die Stadt hervorhob, daß

erreichung des Ebrenbürger— erordneten⸗Vorsteher Kochhann in Als Deputirte des Magistrats und der Stadtver⸗ Uhr der Ober⸗Bürgermeister aßmann mit meh⸗ Der Ober-⸗Bürgermeister as prachtvoll geschriebene und verzserte Diplom elcher er die Thätigkeit des neuen Eh Berlin und die weiteren Kreis es ihm beschieden gewesen sei einer Periode zu wirken, mit welcher ei die sehr viel Großes für Preußen und S

erschienen um 12 . her Dr. Str

e schilderte und auch von 1839 bis 1875, ne andere gonnen habe,

ungeahnter . orgehoben habe, attet gewes en sei. Nachdem reude ausgesprochen und he mtlichen Thäti

kaum wiederkehrender Weise emp Hrn. Kochhann gest Dank und seine F sehr er in seiner a unterstützt worden, sprach noch mann einige anerkennende Wo hörden, indem ste Hrn. Kochh en, nur damit bezeugt hätten, wie seh dauernde, eifrige und aufo ehrt werde und geehrt zu welche mit einem mit einigen herzlt Berlin ausbrachte.

wobei mitzuwirken etzterer tiefbewegt seinen rvorgehoben hatte, gkeit von den Freunden und Kollegen der Stadtvererdnetenvorsteher Br. Straß⸗ ausdrücklich betonte, daß die ürgerrecht ver⸗ r derselbe für seine lan g= pfernde Thätigkeit in der Bürgerschaft ge⸗ Auch auf diese Rede, antwortete der Gefeierte

rte, indem er

Kommunalbe ann das Ehrenb

werden verdiene. Hoch auf Hrn. Kochhann schloß, chen Worten, indem er ein Hoch auf die Stadt

Theater.

Der Kaiser hat mit Entschließung vom Auflösung der Generalintenda

Wien, 30. Mai. 21. Mai d. J. die theater angeordnet. g hat Se. Majestät gestattet, zersten Rechnungshofe f läßlich seiner Enthebung g der Generaglintendanz für seinen hing Allerhöchste Anerkennung bekannt gegeben werde.

Frau Mathilde Mallinger h Operntheater am Sonnabend ih

nz der Hof⸗

) daß dem Hofrathe am Rudolf Edlen v. Salzmann⸗Bienenfeld an⸗ von der ihm provisorisch übertragenen Lei—

gsvollen Eifer die

hat am Sonnabend im Hof⸗ r Gastspiel als Elsa im „Lohengrin“

Erst es schleswig⸗holsteinisches Musikfest

am 27. und 28. Juni im Wriedtschen Leitung der Musik hat Hr. 3 .

eiden von: Fr. mitt n Schwallach, sänger aus Dr

zu Kiel 1875

Joachim aus Sologesange aus Schwerin,

Amalie Kling Königlicher

Hof Qpern. glicher Hof Opernsaͤnger n. Hrn. Rusack aus Ber= r. Professor Joachim werden spielen. 6 Uhr Nachmittags. G. F. Haendel.

esden, Hin. Hrn. Georg Hen larg Schumann und

rogramm. J. Sonntag, am 27. on, O atorium in brei

schel aus Berli

Theilen von II. Montag,

am 28. Juni, 6 Uhr Nachmittags. 1) Ouverture zu Oberon von C. M. von Weber; 2) Arie, gesungen von Fr. Schmitt; 3) Chaconne von J. Seb. Bach, vorgetragen von Hrn. Professor Joach m; ) Toncert-⸗Arie von Mozart, gesungen von Hrn. v. Witt; 5) Clavier⸗ Concert (A-moll) von R. Schumann, gespielt von Fr. Clara Schu⸗ mann; 6) Die erste Walpurgisnacht von Felix Mendelssohn⸗Bar⸗ tholdy; 7 Sinfonie in C-moll von L. v. Beethoven.

Der deutsche Hülfs verein in Paris.

ee (Carlsr. Ztg. Unter den Vereinen, deren Zweck es ist, durch Unter. stützungen verschiedenster Art das Elend der Mitmenschen zu lindern, ver= dient gegenwärtig namentlich derjenige genannt zu werden, der es sich zur Aufgabe gemacht, die in der französischen Hauptstadt lebenden Deut⸗ schen, welche der te n n bedürftig, solcher theilhaftig werden zu lassen, der . sverein zu Paris“, dessen Protektorat am 12. Juli v. J. Se. Majestät der Deutsche Kaiser übernommen. Die⸗ ser Verein hatte vor dem deutsch⸗französischen Kriege bereits einen sehr günstigen Stand erreicht (er zählte im Jahre isg9 gegen 6760 Mitglieder); indeß, verminderte jener Krieg Fowohl die Zahl seiner Mitglieder, als die ihm zu Gebote stehenden Mittel, und das Jahr 1874 ist, wie wir aus dem soeben erschienenen Jahresberichte ersehen, eigent- lich das erste, in welchem der Verein wieder eine normale Rechnungs⸗ periode abschließt. Die Zahl der Mitglieder hat sich zwar auch in diesem Jahre gegen das Fahr 1873, wo ste 182 betrug, um 2 ver⸗ mindert, da an Stelle von 31 ausgetretenen oder aus Paris weg⸗ gezogenen Mitgliedern nur 29 neue eintraten; doch hofft der Verein, daß es ihm sicher gelingen wird, nach und nach wieber den größeren Theil der in Paris lebenben leistungsfähigen Deutschen) für seine Zwecke zu gewinnen. Was Pre Einnahmen desselben betrifft, so haben sich diese im Vorjahr von 30 222 Franc auf 43,K352 Francs gesteigert. Dies günstige Resultat ist vor⸗ wiegend einem Aufrufe in Ppeutschen Zeitungen und den infolge desselben an verschiedenen Orten des deutschen Vaterlandes stattgehabten Sammlungen zu verdanken. Hierunter haben eine Sammlung unter der aufmannschaft der Stadt Leipzig 5551 Fr. und eine Sammlung der Gartenlaube 8122 Fr. beigetragen. Von Seiten deutscher Fürsten und Regierungen hat der Verein auch im Jahre 1874 sich wieder höherer Theilnahme zu erfreuen gehabt. Es spendeten dem Vereine Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen 40900 Fr,, Se. Majestät der König! von Bayern 36000 Fr., Se. Majestät der König von Sachsen als außerordent. lichen Zuschuß S6 Fr., Se. Masestät der König von Wurttem— berg 400 Fr., Se. Königliche 6 der Großherzog von

essen 509 Fr., Se. Hoheit der Herzog von Sr fenden 290 Fr. Se. Hohest der Herzog von hee all Vesss 187 Fr., der Senat der Stadt Hamburg 560 Fr. und der Ehrenpräsident des Vereins, Se. Durchlaucht der Furst ahr f 300 Fr. Außerdem sind dem Vereine quch von Privatpersonen vielfache Spenden zu Theil geworden. Die, Ausgaben desselben haben gegen 187353 eine wesentliche Steigerung erfahren, waz namentlich darin seinen Grund findet, daß, trotz aller Warnungen, welche der Verein durch die Zeitungen hat ergehen lassen., noch immer ein Massenandrang von Arbeitern, sowie Angehörigen anderer Beruf⸗

klassen stattfindet, die dann sehr vielfach ohne Beschäftigung bleiben und dem Vereine zur Unterstützung oder Heimbeförderung zur Last fallen. Dazu kommt, daß die Koften der Heimbeförderung seit dem Kriege schon um deswillen viel beträchtlicher geworden sind, weil die französische Osthahn sich wiederholt geweigert hat, dem Vereine, wie vor den letzten Kriegsereignissen, Fahckarten zum halben Preise zu bewilligen. Die Nordbahn hat diese Vergünstigung bisher nur den von der bayerischen Gesandtschaft Empfohlenen ausnahmsweise zu ge—= nehmigen versprochen.

Paris, 29. Mai. Das „Paris - Journal“ erhält von der

Deutschen Botschaft folgende Zuschrift:

Paris, den 28. Mai 1875. Mein Herr! Die Deutsche Botschaft hat von Hrn. Emil Leon⸗

hardt, Redacteur des Leipziger „Tagblatt“, die Summe von 1132 Fres. als Erträgniß einer Sammlung zum Besten der Tochter des unglücklichen Luftschiffers Sivek, eines der Opfer der Kata strophe des „Zönith“, erhalten. In seinem Begleitschreiben bemerkt Hr. Leonhardt, daß Sivel sich wiederholt in Leipzig aufgehalten und dort zahlreiche Freunde gewonnen hatte. Auf die Nachricht von seinem tragischen Ende ging denn auch eine Bewegung lebhafter Sympathie durch die Bevölkerung dieser Stadt, und als man erfuhr, daß Sivel eine Tochter ohne Mittel hinterlassen habe, und daß für sie eine Subskription in Paris eröffnet worden ift, wollte man sich an der letzteren betheiligen. Da Ihr Blatt die Initiative zu diesem guten Werk ergriffen hat, so beeile ich mich, Ihnen den von Herrn Leon— hardt im Namen des Leipziger Comités eingesandten Betrag mit der Bitte zu überreichen, denselben an das Pariser Comits leiten und dabei ausdrücklich bemerken zu wollen, daß er nach dem Willen der Geber speziell für die Tochter des unglücklichen Sivel bestimmt ist.

Genehmigen Sie u. s. w. ; v. Scheven, Kanzler der deutschen Botschaft.

London, 29. Mai. Kapitän Boyton hat seine Schwimm⸗

fahrt. über den Kanal glücklich bewerkstelligt, obwohl sie eine viel län= gere Zeit in Anspruch nahm, als er berechnet hatte. Er landete heute Morgen um 2 Uhr 35 Minuten in Fan Bay, 2090 Ellen west⸗ lich von dem South Foreland Leuchtthurm in Der Nähe von Dover. Nsicch den Aussagen der Aerjte Dr. Diver und Pr. Howard war er, als er an Bord des Dampfers genommen wurde, nicht sehr ermüdet, aber sehr erhitzt und mußte sich zu Bette legen. Er klagte sehr über die Wirkungen der Sonne auf fein Gesicht. Der kühne Schwimmer hatte 25 Stunden 33 Minuten im Waffer zugebracht. Beim ersten Versuch blieb er bekanntlich nur 15 Stunden im Meere? In Folke⸗ stone, wohin der Dampfer zunächst segelte, wurde Kapitän Boyton mit enthusigstischen Kundgebungen empfangen und die Einwohner der Stadt beabsichtigen, ihm ein öffentliches Biner zu geben.

Berlint

Redaecteur: F. Preh m. Verlag der Grpedition (Kesse ih. Drück W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

* 12*.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 1. Juni. In der gestrigen Sitzung des Herren⸗ hauses gab der Vize⸗Praͤsident des Staats⸗Ministeriums Finanz⸗ Minister Camphausen über §5§. 17 119 der Provinzial⸗ Ordnung (Vertheilung der Abgaben) folgende Erklärung ab:

Meine Herren! Ich wollte nur mit zwei Worten noch auf die Stellung der Regierung zu dieser Frage hinweisen. Wie Ihnen Allen bekannt, hat die Regierung eigentlich nicht gewünscht, das System der Kontingentirung angenommen zu sehen; wir waren und sind der Ansicht, daß fur Provinzen, worunter wir solche haben, die ja manches Königreich an Umfang übersteigen, der natürlichste Modus der Besteuerung sein würde der Zuschlag zu den Staats steuern, es würde zu · gleich derienige Modus sein, der sich ja, wenn wir binnen Kurzem vollständig zu dem Dezimalsystem übergegangen sein werden, auch mit der größten Leichtigkeit in der Praxis ausführen ließe. Indessen diese . ung ist im anderen Hause und auch in diesem Hause auf Widerstand gestoßen, und wir glauben nicht, auf einem solchen Punkt beharren zu sollen, wenn die Landesvertretung so entschieden anderer Ansicht ist; treten nachher manche Uebelstände hervor, deren Eintreten wir nicht für ausgeschlossen ansehen, dann wird man ia später auf diese Frage zurückkommen können. Ueberhaupt dürfen wir nicht vergessen, es wird von beiden Häusern des Landtags gewünscht, daß die Kom'— munalbesteuerung einer Reform unterworfen wird; die Staats- regierung hofft, Ihnen in der künftigen Sitzungsperiode einen Gesetzentwurf in dieser. Beziehung vorlegen zu kön · nen, dann wird ja auf die ganze Frage nach allen ihren Richtungen hin zurückgekommen werden. Für jetzt handelt es sich darum, nicht zu vergessen, daß der 5. 117 gar nicht darüber be⸗ findet, wie die einzelnen Angehörigen im Kreise zu den Provinzial⸗ abgaben herangezogen werden sollen, sondern daß er nur darüber be⸗ findet, wie die Kontingentsvertheilung unter die einzelnen Kreise er⸗ folgen soll. und da kann sich die Staatsregierung nur ganz und gar auf den Standpunkt stellen, auf den man sich im Abgeordnetenhause gestellt hat, daß man dort die sämmtlichen direkten Staatssteuern mit Ausschluß der Gewerbesteuer vom Hausiergewerbe, die ja gar nicht hierher gehört, als Maßstab für die Kontingentsvertheilung an— genommen hat. Ich kann Sie daher Namens der Staatsregierung nur bitten, den von Ihrer Kommission zu §. 117 in Verschlag ge— brachten Abänderungsvorschlag nicht annehmen und in dieser Bezie— hung den Beschluß des Abgeordnetenhauses wieder herstellen zu wollen.

Was dann die Interpretation des §. 118 betrifft, so ist es den

geehrten Herren bekannt, daß er aus der Initigtive des Abgeordneten hauses hervorgegangen ist. In Bezug auf diese Interpretation würde ich aber der Auffassung des Herrn von Kleist nur beitreten können. Man hat hier bei der Kontingentirung in Betracht ziehen wollen, inwieweit die Besteuerung des Fiskus, der Forensen u. s. w. zu den Kreisausgaben überhaupt erfolgen kann. Man hat die prinzipalen Steuerbeträge, die in dieser Beziehung in Betracht kommen können, mit berücksichtigen und danach eine Vertheilung vor⸗ nehmen wollen, von der ich allerdings der Ansicht bin, daß sie sehr komplizirt ausfallen wird, und von der ich auch nicht zweifle, daß ste in manchen Fällen für die Städte durchaus nicht vortheil haft sich herausftellen wird. Bei der gegenwärtigen Lage der Sache und bei dem Provisorium, welchem diese Bestimmungen unterliegen, hat im Uebrigen die Staatsregierung keine Veranlassung, den in der Be= ziehung von beiden Häusern zu fassenden Beschlüffen entgegen zu treten. Wir werden es uns gefallen lassen, wenn Sie unverändert den Beschluß des Abgeordnetenhauses annehmen; wir würden auch in eine Modifikation willigen können; genug, wir sind bei dieser Frage weniger betheiligt.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord— neten nahm der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in der Dis⸗ kussion über den Gesetzentwurf, betreffend die ander⸗ weite Regelung der Verpflichtung zur Leistung von Hand- und Spanndiensten für die Unterhaltung der Land⸗ und Heerstraßen in der Provinz Posen, das Wort:

Meine Herren! Ich bin einigermaßen überrascht, von Abgeord— neten aus der Provinz Posen einen so lebhaften Widerspruch gegen diese Gesetzesvorlage erhoben zu sehen. Wenn ich in einigen Worten meinestheils dieselbe hier noch, begründe, so liegt es mir selbstver⸗ ständlich fern, auf das Dotationsgesetz i, , denn das Haus hat ja bezüglich dieser Frage seine Beschluͤsse gefaßt.

Zunächst ist es mir aufgefallen, daß der Herr Abgeordnete, wel⸗ cher zuerst sprach, von der Annahme auszugehen schien, als handle es sich auch darum, Lasten, die dem Fiskus obliegen, auf irgend einen anderen Verpflichteten abzuwälzen. Dieselbe Befürchtung ist, wenn auch nicht in demselben Grade, aber doch einiger⸗ maßen, in den Ausführungen des zweiten Herrn Redners ebenfalls hervorgetreten, obgleich sich derselbe im Uebrigen sehr wohlwollend der Vorlage gegenüber verhielt. Ich verweise indeß auf die Motive, um festzustellen, daß davon überhaupt keine Rede ist, die Lasten, welche dem Fiskus bisher bezüglich der Landstraßen obgelegen haben, bei Gelegenheit dieses Gesetzes auf irgend eine Korporation oder Person abzuwälzen. Warum handelt es sich? Durch Entschei⸗ dung des Ober ⸗Tribunals ist im Zusammenhange mit den landrecht lichen Vorschriften für gewisse Theile der Provinz Posen festgestellt, daß von der Unterhaltungspflicht der Landstraßen die Städte und Dominien eximirt sind, und der Bauernstand, abgesehen vom Fiskus, ausschließlich mit denselben belastet ist. Diese aus— nahmsweise Lage des Bauernstandes hat dem Hohen Hause bei verschiedenen Gelegenheiten Veranlassung gegeben, an die Königliche Staatsregierung das dringende Ersuchen zu richten, einem solchen Mißstande Abhülfe zu verschaffen. Seitens der Königlichen Staatg« regierung ist einem solchen Ansinnen des Hauses im Prinzip nicht widersprochen worden, sondern man hat bisher immer nur den Ein— wand entgegengestellt: da die allgemeine Wegegesetzgebung noch nicht regulirt sei, kan es immerhin mißlich, in einem einzelnen Landes—⸗ theile mit einer besonderen Gesetzgebung hervorzutreten. Roch im vorigen und im vorvorigen Jahre habe ich persönlich Gelegenheit gehabt, gegenüber denjenigen Herren, welche diese Angelegenheit be⸗ sprochen, diese Auffassung zu vertreten, gleichzeitig aber die Uebelstände zu beklagen, welche in der Provinz Posen in der fraglichen Materie obwalten.

Es handelt sich um die Befreiung des Bauernstandes von Lasten, die ihr, abweichend von anderen Landestheilen, in der Provinz Pofen obliegen, also um die Entlastung einer Klasse von Mitbürgern, die auch in Uebrigen gerade nicht zu den bestsituirten gerechnet werden könuen. Das ist die Aufgabe dieses elch das ist der Inhalt desselben wie er sich in wenigen einfachen Paragraphen niedergelegt

ndet.

Wenn wir nun im gegenwärtigen Augenblicke zu der Lösung der fraglichen Angelegenheit übergegangen sind, so konnte die Erledigung nur guf einem zweifachen Wege versucht werden: entweder nämlich die Lasten, welche bisher dem Bauernstande obgelegen haben, auf die Kreise zu übertragen, oder sie den Gemeinden mit einer gewissen sub⸗ sidiären Verpflichtung des Kreises zu überweisen. Würde man den Kreis in erster Linle in Anspruch genommen 9 so wäre man in Widerspruch getreten mit denjenigen Grundfätzen, welche in der allgemeinen Wegeordnung niedergelegt worden sind. .

Es ist den Herren aus der Generaldebatte über jenen Gesetz— entwurf hinlänglich bekannt, daß das Fundament desselben auf dem

Berlin, Dienstag, den 1. Juni

sogenannten Gemeindeprinzip beruht, daß zugleich aber in geeigneten Fällen die Hülfe des Kreises gegenüber den Gemeinden eintritt. war also von vornherein unthunlich, bei diesem Spezialgesetze einen Weg zu beschreiten, der in Widerspruch mit der projektirten allgemeinen Gesetzgebung stand. Es hat sich jenes Prinzip nun, soweit man aus der Generaldiskusston überhaupt einen Schluß ziehen kann, auch des Beifalls dieses Hohen Hauses erfreut. thungen der Kommission

Es ist ferner in den Bera— so viel ich mich erinnere, hat dies der Kommissionsbericht ausdrücklich konstatirt dieses Prinzip einstim—= mig als das richtige anerkannt worden. Aus dem Grunde hat man denn auch denjenigen Vorschlägen, die aus der Mitte des Provinzial⸗ Landtags von anderer Seite hervorgetreten sind, die Kreise direkt zu belasten, nicht beitreten können. . ;

Es hätte dies entschiedene Mißstände mit sich geführt, denn würde dieses Nothgesetz, wie man es mit Recht nennt, den Kreis di⸗ rekt belasten, und die spätere Wegeordnung wiederum die Gemeinde in erster Linie heranziehen, so würde in diesem Augenblick eine Ent= lastung der Gemeinden im Uebermaße herbeigeführt werden, um vielleicht in kürzester Zeit wie ich annehme, spätestens im näch⸗ sten Jahre die Gemeinden wiederum mit neuen Lasten zu be—

also verschlossen Wenn nun der

Dieser Weg , Herr Vorredner darauf hingewiesen hat, . des Entwurfes der allgemeinen Wegeordnung sich eine Bestimmung finde, worin es heißt: Betreffs derjenigen öffentlichen Fahrwege, welche einem über die blos lokalen Ver bindungen hinaus größeren Verkehre zu dienen bestimmt sind, geht die Baula auf den Kreis über. .

Welche Wege dementsprechend als Kreisstraßen gelten sollen, bestimmt mit Rücksicht auf deren Wichtigkeit für den Verkehr die Kreisvertretung und wenn in dieser Beziehung behauptet wird, daß der vorliegende Entwurf im Widerspruch mit dieser Vorschrift der Wegeordnung begreiflich, denn in der fraglichen Bestim⸗ er Satz enthalten, daß für gewisse erhebliche und wichtigere Wege der Kreisvertretung die Befugniß zusteht, die Unter⸗ haltungspflicht auf den Kreis zu übernehmen; es, ist aber Sache der Prüfung und Entschließung zes Kreises, ob er diesen Schritt in dem dieses Gesetz, Entschließung

stehe, so ist mir mung ist ja nur

thun will, direkt den Kreis belastete, l r im Gegensatz zur Wegeordnung entziehen würde. Dabei muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß unter den sogenannten Landstraßen im Großherzogthum Posen sich eine sehr große Zahl von Landwegen befindet, bei denen voraussichtlich niemals der Kreis von der Befug— niß Gebrauch machen wird, sie als Kreisstraßen zu übernehmen, weil sie eben nicht in diejenigen Kategorien fallen, welche der § 16 der Ich kann daher nicht blos hau tung, sondern die Wahrheit aussprechen, daß dieses Gesetz sich im Einklange mit dem Entwurf der Wegeordnung und mit den im All— gemeinen bereits als sachgemäß anerkannten Prinzipien derselben be⸗ sindet, und daß es unthunlich ist, in dem Augenblick, wo ein solcher Entwurf vorgelegt ist, Spezialgesetze ganz entgegengesetzter abweichen⸗

daß dieses Gesetz nur für eine kurze wenn es auch bereits wie gesagt, den Weg betritt, welchen der Entwurf der allgemeinen Wegeordnung eingeschlagen hat. Da die Grundsätze der allgemeinen Wegeordnung bereits in der Kommission einer Prüfung unterworfen worden sind, so glaube ich auch meinerseits aussprechen zu dürfen, daß es mir min—

eine solche

Wegeordnung voraussetzt. die Behaup⸗

der Grundsätze aufzunehmen. mit Ihnen, Uebergangszeit gegeben sein wird;

Spezialkommission Berathung überweisen. Ich mache zum Schlusse noch einmal darauf aufmerksam, daß wie⸗ derholt gerade dieses Hohe Haus das dringende Ansuchen an die Kö— nigliche Staatsregierung gerichtet hat, den jetzt beabsichtigten Schritt zu thun. Die Regierung ist den fraglichen Resolutionen gefolgt, und ich hoffe, das Haus wird die Regierung nicht im Stiche lassen. Aber ich bin mir auch bewußt, daß, selbst wenn das Hohe Haus solche Beschlüsse nicht gefaßt, und an die Königliche Staatsregierung gerichtet hätte, es in der That ein rũhmlicher Schritt der Königlichen Staatsregierung sein würde, Ihnen dieses Gesetz vor= Es handelt sich um die Entlastung einer wichtigen Klasse unserer Mitbürger, fassen Sie muthig Ihren Entschluß. Die Regierung ist bereit, den Ruhm dieses Schrittes mit Ihnen zu theilen.

Nach dem Abg. Witt erklärte der Handels⸗Minister Dr Achenbach: ö

Meine Herren! Wenn der Hr. Abgeordnete v. Tempelhoff den §. 64 des Entwurfs einer allgemeinen Wegeordnung eingerufen hat, um seine Vorschläge zu befürworten, daß die betreffende Landstraße vor der Veränderung, welche dieses Gesetz beabsichtigte, in guten Zu— stand versetzt werden solle, so übersieht er, daß der 5. 64 davon han⸗ delt, die Unterhaltung eines öffentlichen Weges vollständig auf einen anderen Verpflichteten zu übertragen; davon ist aber, wie der H Arg. Witte foeben ausführte, in dem vorliegenden Gesetz überhaupt Die öffentlichen Straßen sind zur Zeit noch fis— Diese Stellung behalten die öffentlichen Landstraßen auch vorläufig noch bis auf Weiteres, und es wird nur bezüglich der Hand⸗ und Spanndienste, welche bisher ausschließlich von den bäuerlichen Besitzern geleistet worden sind, ein anderer Verpflichteter der Gemeinde Es paßt also der 5. 64 auf den vorliegenden Fall nicht, schon aus diesem Grunde gegen die Annahme Im Uebrigen ist

das ist es nicht allein;

gelegt zu haben.

und ich würde mi n n dieses Vorschlages meinestheils erklären müssen. alles dassenige, was heute von den Gegnern der Vorlage vorgebracht ist zum Theil erledigt durch diejenigen Beschlüsse, welche das Hohe Haus bezüglich der Dotation und der Provinzialverfassung gefaßt hat. Wenn der Hr. Abg. Hundt v, Hafften speziell mein Wohlwollen in dieser Angelegenheit anruft, so muß ich ihn auf die Vertheilung der Fonds verweisen, wie sie nach den Beschlüssen dieses Hauses statt⸗ finden soll. Das Haus hat darüber beschlossen, ich bin in keiner Weise in der Lage über jene Summe, über deren Vertheilung bereits nach jenen Beschlüssen Bestimmung getroffen ist, in anderer Art zu verfügen. Ich muß aber auch darauf aufmerksam machen, daß es sich in dem ganzen Gesetz nicht darum handelt, privatrechtliche Ver⸗ flichtungen . n gesetzlichen Bestimmun⸗

einer neuen Es liegt hier

allgemeinen Bauernstande Gesetzgebung an die Gemeinde übertragen werden. I also nicht der Fall vor, daß in Privatrechte eingegriffen würde, son⸗ dern es geht einfach ein Wechsel in der Gesetzgebung vor sich. Man hat nun von der einen oder der anderen Seite ein besonderes Wohl- wollen dem Bauernstande gegenüber für sich in Anspruch genommen. Es sind bei dieser Gelegenheit in einer gewissen Weise sogar die ein- zelnen Nationalitäten in den Vordergrund gebracht worden, laube, meine Herren, wir halten uns am besten von diesen Für und

ider völlig fern, ich denke, wir geben am klarsten dadurch dem Wunsche des ganzen Hauses, daß wir Alle das Wohl der Bevölke⸗ rung wollen, einen lauten Ausdruck, wenn wir möglichst einstimmig den Gesetzentwurf, wie ihn die Re Es ist das nicht ein Verdien ; wenn wir dem Bauernstand diese Erleichterung gewähren. z Amendement bezüglich des Einführungstermins, wonach der 1. Juli d. J. vorgeschlagen wird, kann ich acceptiren.

In der Generaldiskussion über den Gesetz entwurf, betreffend den standesherrlichen Rechts zustand des erzogs von Arenberg *. entgegnete der Justiz⸗Minister r. Leonhardt dem Abg. Dr. Eberty:

ierung vorgeschlagen hat, anneh⸗ t des Einzelnen sondern Aller,

Meine Herren! Im Interesse der endlichen Erledigung dieser

Sache möchte ich Sie bitten, etwaige Bedenken gegen die Vorlage zu unterdrücken.

Was insonderheit das Bedenken anlangt, welches der Abg. Dr.

Eberty gegen den 8. 2 anführt, so, glaube ich, können wir auch hier von absehen, denn ich bin mit dem Hrn. Abg. Eberty durchaus ein⸗ verstanden, daß diese Bestimmung etwaiger Entschädigung eine unge fähre ist. Es wird dem Herzog von Arenberg nicht möglich, einen solchen Anspruch genügend zu begründen. Wenn dennoch die Kom mission des Herrenhauses und dieses selbst für wänschenswerth er⸗ achtet hat, die betreffende Aenderung vorzunehmen, so, glaube ich, kann man sich beruhigen. Es kommt ferner in Betracht, daß die Vorschrift des Abs. 4 des 5§. 3 ohne alles Präsudiz ist. Denn Fälle, welche diese Vorschrist im Auge hat, nämlich daß Jemand übertritt aus dem Dienst eines Standesherrn in den Königlichen Dienst, kommen nicht vor. Es ist der letzte Fall, welcher überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Im Uebrigen sind die von dem Standesherrn präsentirten Gerichtsmitglieder Königliche, während die vom Herzog präsentirten Personen standesherrliche Diener ö. Hieraus ergiebt sich, daß ein Präjudiz in dieser Richtung nicht existirt.

Nach dem Abg. Windthorst (Meppen) nahm der Ju stiz⸗

Minister nochmals das Wort:

Ich nehme die Bestimmung im vierten Alinea des 5. 3 ganz

allgemein, wie die Worte das sagen: Ich habe nur hervorgehoben in . Richtung, daß diese Vorschrift großen Bedenken nicht unterliegen könne, weil sie kein Präjudiz schaffe, in dem Verhältnisse nicht be⸗ stehen, in denen dies wieder vorkommen könnte.

Auf die Bemerkung des Hrn. v. Gerlach erlaube ich mir kurz

zu erwidern, daß der Umstand, daß der Herzog von Arenberg ver- storhen und jetzt ein minderjähriger Sohn an dessen Stelle getreten ist, in den Verhältnissen eine Aenderung nicht herbeiführen kann, weil Verhandlungen nicht in Frage sind, die Angelegenheit vielmehr, nach⸗ dem die Verhandlungen erfolglos gewesen sind, im Wege der Gesetz= gebung geregelt werden soll.

Sodann hat das Herrenhaus seinen Beschluß gefaßt mit 44

Stimmen gegen 27; ich kann nicht finden, daß das eine Minorität ist, welche eigentlich als Majorität bezeichnet werden müßte.

In der Spezialdiskussion protestirte bei 5. 2 der Abg.

Windthorst (Bielefeld) gegen die Auslegung des Vertreters fur Meppen, daß durch den dem Herzog vorbehaltenen Rechtsweg zur Erreichung einer Entschädigung fuͤr die ihm entgehenden Rechte der Anspruch auf eine Entschädigung selbst ausgesprochen sei, ebenso der Abg. Lauenstein. Der Abg. Windthorst Meppen) erklärte, die Ansicht des Abgeordneten für Bielefeld werde nicht maßgebend sein, sondern die seinige. Der JZustiz⸗Minister be⸗ merkte hierauf:

Der Abg. von Gerlach verwechselt die Beschlüsse der Kommission

des Herrenhauses mit den Beschlüssen des Hauses selbst. Die Kom⸗ mission hat ein Stimmenverhältniß von 4: 5 gehabt, darauf kommt aber recht wenig an, in einem früheren Stadium hatte die Kommisston des Herrenhauses sogar den §. 2 abgelehnt.

Dann glaube ich kaum hervorheben zu sollen, daß ich mit der

Auslegung, die vorhin der Abg. Windthorst (Meppen) der betreffen—⸗

den Vorschrift des 5. 2 über die Entschädigung gegeben hat, in keiner Weise einverstanden bin.

In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Wiederaufhebung der Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Kurfürsten von Hessen, entgegnete der Justiz-Minister Dr. Leonhardt dem Abg. Windthorst (Meppen): ;

Meine Herren! Der Hr. Abg. Windthorst (Meppen) hat die Bemerkung Eemacht. der Gesetzentwurf wäre sehr kurz. Das ist schon richtig, der Entwurf reicht aber aus. Der 2 bin ich nicht, daß es eines Gesetzes gar nicht bedürfe, indem das esetz vom Jahre 1869 ipso jure erloschen sei. Das kann schon aus dem einfachen for= mellen Grunde nicht anerkannt werden, weil 5. 4 des Beschlagnahmegesetzes

bestimmt: Die Wiederaufhebung der Beschlagnahme kann durch Kö⸗

nigliche Verordnung, in allen übrigen Fällen nur durch Gesetz er⸗ folgen. Aber ganz davon abgesehen, würde ich doch glauben. daß das Gesetz ipso jure nicht erlischt, weil es nicht in genügender Bestimmt⸗ heit auf die Person des Kurfürsten abgestellt ist.

Dagegen bin ich mit dem Hrn. Abg. Windthorst (Meppen) allerdings einverstanden, daß durch die Aufhebung der Beschlagnahme eine Aenderung in den bestehenden Rechten an dem Vermögen nicht eingetreten ist, das ist selbstverständlich. .

Sodann hat der Hr. Abg. Windthorst sich noch ausgelassen über die Vorschrift des 8 2, wonach eine Rechnungslegung ausgeschlossen sein soll. Auf diesen Punkt, der schon so oft besprochen ist, lasse ich mich nicht mehr ein, weil es „ohne praktischen Nutzen“ ist, wie in anderer Richtung der Hr. Abg. Windthorst sagte. Insbesondere kann es nicht von Interesse sein, zu prüfen, ob den Erben ein Anspruch auf die Rechnungsablegung zusteht, was ich allerdings nicht annehme.

Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Prüfun des Staatshaushalts-Etats hat ihren Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend den Ankauf und die Vollendung der Pommer schen Centraleisen bahn und der Berliner Nordeisenbahn, sowie die Verwendung der verfallenen Kautionen für die bezeichneten Eisen⸗ bahnunternehmungen erstattet. . .

Nach diesem Bericht erklärten die Vertreter der Königlichen Staatsregierung, die Siaaisregierung stehe auf dem Standpunkte, daß sie eine Verpflichtung, für die Vollendung der von ihr konzessio⸗ nirten Eisenbahnen erforderlichen Falles durch Aufwendung von Staatsmitteln einzutreten, nicht anerkennen könne. Eine solche Ver⸗ pflichtung könne namentlich nicht daraus hergeleitet werden, daß Sei⸗ tens der Regierung vor Ertheilung der Konzession eine Prüfung der Nachweise über die Aufbringung des Anlagekapitals vorgenommen werde, da diese Prüfung, obgleich sie wohl i n. sei, in vielen Fällen einer unvollständigen Aufbringung des Anlagekapitals und dadurch dem künftigen Verfall der Unternehmungen vorzubeugen, doch keinesweges eine Garantie gegen unsolide Gründung der zu konzessio= nirenden Unternehmungen bieten könne. Die Regierung gehe vielmehr von der Ansicht aus, daß in jedem einzelnen Falle, wenn ein von ihr konzessionirtes Unternehmen aus eigenen Mitteln nicht mehr zur Aust; führung gelangen könne, zu prüfen sei, ob es mit Rücksicht auf die Bedeutung des Unternehmens zweckmäßiger sei, das zur Vollendung desselben noch erforderliche Kapital durch Gewährung der Staats hülfe aufzubringen, als das bereits verwendete Kapital untergehen u lassen. . ö. .

; Nach der ke . n Schätzung seien I) der gegenwärtige Bauwerth . 6. Pommerschen Centralbahn zu.. 5, 380, 000 4M, b. der 2 e,, zu 15,650 000 2) die Kosten der Vollendung dagegen a. fit die . Centralbahn zu. 13,9650 909 , b. für die Nordbahn zu 16,500, 0090 ermittelt.

Die Staatsregierung sei nun der Meinung, daß es sich empfehle, die Vollendungskosten aus Staatsmitteln aufzuwenden, um das in dem Bauwerth steckende Kapital zu erhalten und ertragbringend zu machen.